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Vollständige Version anzeigen : Zwei Urteile - im Namen des Volkes?



Gärtner
04.05.2015, 01:49
Daß man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, kann jeder bestätigen, der mit dem einen oder anderen Bereich schon einmal zu tun bekommen hat. Allerdings dürften die meisten dem lieben Gott nicht dieses erstaunliche Ausmaß an Unlogik und ideologiegetränkter Dummheit unterstellen wollen, wie sie bei deutschen Gerichten "im Namen des Volkes" zur Grundausstattung zu gehören scheinen. Was ich damit meine, sollen zwei aktuelle Beispiele verdeutlichen:



http://www.tagtt.de/archive/images/gallery/gal/inside/justitia_1318.jpg
Ohne klare Sicht haut man schonmal daneben


Fall 1: Du bist wegen Drogendelikten vorbestraft? Du bist wegen Körperverletzung vorbestraft ? Du bist zu dumm, unverantwortlich und asozial, um Verhütungsmittel zu benutzen? Du hast der Frau, die du geschwängert hast, gedroht, ihr eine Giftspritze in den Hals zu jagen und eine lebenslange Lähmung herbeizuführen? Du hast versucht, die Mutter mit diesen erpresserischen Drohungen zu einer Abtreibung zu zwingen? Du hast gedroht, dem Hund der Frau den Kopf abzuschneiden? Du hast der Schwangeren ins Gesicht geschlagen? Du hast sie als "Hure" beschimpft und ihr mit "Ich schlage dir das Kind aus dem Bauch?" gedroht? Du hast ihr mehrere Male in den Bauch getreten?

Nun, der Richter bescheinigt dir, weil es ohne Tote abging, daß "alles gutgegangen" sei. Er verurteilt dich zu einer Geldstrafe von 100 Euro (das entspricht den Kosten für den Arztbesuch des Opfers nach der Attacke) und merkt launig an: "Billiger geht's nicht." (http://www.fr-online.de/gericht/frankfurt-schwangere-frau-in-den-bauch-getreten,1472814,30552908.html)


Fall 2: Eine komplett und bodenlang verschleierte Frau beschuldigt dich, sie "Gotteskriegerin" genannt zu haben. Der Staatsanwalt will 1000 Euro Geldstrafe, der Richter glaubt deinen Versicherungen nicht, das Wort sei nie gefallen und verurteilt dich zu 750 Euro Geldstrafe. (http://www.ksta.de/koeln/prozess-wegen-diffamierung-sozialpaedagoge-beschimpft-muslima-im-ikea-als--gotteskriegerin--,15187530,30528214.html)



Es sind Urteile wie diese, die den Rechtsfrieden im Lande auf Dauer gefährden, denn sie ignorieren, ja verhöhnen das Rechtsempfinden der Bevölkerung, in deren Namen die Juristen rechtsprechen.












[Via (http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/neue_deutsche_rechtssprechung)]

Deutschmann
04.05.2015, 06:26
Diese Urteile liegen so krass auseinander, dass ich da nicht mehr an Auslegungssache bzw. Ermessensspielraum glauben kann.

Westphale
04.05.2015, 06:39
Daß man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, kann jeder bestätigen, der mit dem einen oder anderen Bereich schon einmal zu tun bekommen hat. Allerdings dürften die meisten dem lieben Gott nicht dieses erstaunliche Ausmaß an Unlogik und ideologiegetränkter Dummheit unterstellen wollen, wie sie bei deutschen Gerichten "im Namen des Volkes" zur Grundausstattung zu gehören scheinen. Was ich damit meine, sollen zwei aktuelle Beispiele verdeutlichen:


http://www.tagtt.de/archive/images/gallery/gal/inside/justitia_1318.jpg
Ohne klare Sicht haut man schonmal daneben


Fall 1: Du bist wegen Drogendelikten vorbestraft? Du bist wegen Körperverletzung vorbestraft ? Du bist zu dumm, unverantwortlich und asozial, um Verhütungsmittel zu benutzen? Du hast der Frau, die du geschwängert hast, gedroht, ihr eine Giftspritze in den Hals zu jagen und eine lebenslange Lähmung herbeizuführen? Du hast versucht, die Mutter mit diesen erpresserischen Drohungen zu einer Abtreibung zu zwingen? Du hast gedroht, dem Hund der Frau den Kopf abzuschneiden? Du hast der Schwangeren ins Gesicht geschlagen? Du hast sie als "Hure" beschimpft und ihr mit "Ich schlage dir das Kind aus dem Bauch?" gedroht? Du hast ihr mehrere Male in den Bauch getreten?

Nun, der Richter bescheinigt dir, weil es ohne Tote abging, daß "alles gutgegangen" sei. Er verurteilt dich zu einer Geldstrafe von 100 Euro (das entspricht den Kosten für den Arztbesuch des Opfers nach der Attacke) und merkt launig an: "Billiger geht's nicht." (http://www.fr-online.de/gericht/frankfurt-schwangere-frau-in-den-bauch-getreten,1472814,30552908.html)


Fall 2: Eine komplett und bodenlang verschleierte Frau beschuldigt dich, sie "Gotteskriegerin" genannt zu haben. Der Staatsanwalt will 1000 Euro Geldstrafe, der Richter glaubt deinen Versicherungen nicht, das Wort sei nie gefallen und verurteilt dich zu 750 Euro Geldstrafe. (http://www.ksta.de/koeln/prozess-wegen-diffamierung-sozialpaedagoge-beschimpft-muslima-im-ikea-als--gotteskriegerin--,15187530,30528214.html)



Es sind Urteile wie diese, die den Rechtsfrieden im Lande auf Dauer gefährden, denn sie ignorieren, ja verhöhnen das Rechtsempfinden der Bevölkerung, in deren Namen die Juristen rechtsprechen.












[Via (http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/neue_deutsche_rechtssprechung)]

Wenn man die beiden Urteile gegenüberstellt, sollte man sich aber schon an die Fakten halten.
Fall 1 wird komplett falsch beschrieben, wenn man sich die Quelle dazu durchliest.

jack000
04.05.2015, 06:46
Fall 1 wird komplett falsch beschrieben, wenn man sich die Quelle dazu durchliest.
Was wurde denn verkehrt beschrieben?

Westphale
04.05.2015, 06:58
Was wurde denn verkehrt beschrieben?

Die Tatvorwürfe die 2 Brüdern vorgeworfen wurden vermischt .

Erin. E
hatte sie ins Gesicht geschlagen, sie als „Hure“ beschimpft und ihr anschließend mehrere Male in den Bauch getreten. „Ich schlage dir das Kind aus dem Bauch“, soll er dabei gerufen haben



Eren E. wurde unter Anwendung von Jugendstrafrecht zu acht Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 100 Euro an die Geschädigte – das entspricht den Kosten ihres Arztbesuchs nach der Attacke – verurteilt. Zudem muss der heute 21-Jährige an acht Gesprächen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ der Kinder- und Jugendhilfe Frankfurt teilnehmen.



Oran E.

An jenem Tag hatte Ozan E. seiner schwangeren Ex-Freundin telefonisch gedroht, ihr eine Giftspritze in den Hals zu stechen und so eine lebenslange Lähmung zuzufügen – sollte sie das Kind in ihrem Bauch nicht innerhalb von zehn Tagen abtreiben. Zudem drohte er, bei fortwährender Schwangerschaft auch den Kopf ihres Hundes „abzuschneiden“. E. hat beide Aussagen am Dienstag vor dem Frankfurter Jugendschöffengericht gestanden.


Sein Bruder Ozan muss wegen Bedrohung und Nötigung 680 Euro zahlen

spezialeinheit
04.05.2015, 07:15
Der Islam gehört eben zu Deutschland mit all seinen Auswüchsen. Das muß der Michel aushalten! Hat er sich ja selbst ausgesucht...

Die "neuen Deutschen" müssen geschont werden und der Michel hat sich unterzuordnen!

Ruepel
04.05.2015, 07:18
Unabhängige Rechtssprechung nennt sich soetwas.
Ich nenne soetwas rassistische Rechtssprechung.
Die Rechtssprechung in diesen Land,ist fest in Rot-Grüner Rassistenhand.
Und wer ausschert wird geheisigt.

wtf
04.05.2015, 07:39
Gesinnungsjustiz ist das. Noch nicht ganz so schrill wie bei Roland, aber die Richtung paßt: Wer sich nicht systemkonform verhält, wird juristisch erledigt und privat gerne ruiniert.

Der Marsch der 68er-Pest durch die Instanzen ist auf den Richterstühlen (inkl. BVG) angekommen.

jack000
04.05.2015, 07:58
Die Tatvorwürfe die 2 Brüdern vorgeworfen wurden vermischt .
korrekt

Sathington Willoughby
04.05.2015, 08:55
...aber es gibt keinen Ausländerbonus, nein...
Es kann auch sein, dass die Türken im ersten Fall zu einer Großfamilie gehören, die wissen, wo das Haus des Richters wohnt und der Kussäng ihn dann Messer oder Krankenhaus gemacht hätte, wäre Recht gesprochen worden.

Sathington Willoughby
04.05.2015, 08:56
Die Tatvorwürfe die 2 Brüdern vorgeworfen wurden vermischt .

Erin. E



Oran E.
Und? Der Andere muss 680 Euro zahlen...So oder so ein Schandurteil.
Ein Witz, ein Hohn, einer Schwangeren in den Bauch zu treten ist ein klarer Mordversuch resp. versuchte Tötung.
Aber man heißt ja Erin und Oran.

Sathington Willoughby
04.05.2015, 08:57
Die Tatvorwürfe die 2 Brüdern vorgeworfen wurden vermischt .

Erin. E



Oran E.
Und? Der Andere muss 680 Euro zahlen...Ein Witz, ein Hohn, einer Schwangeren in den Bauch zu treten ist ein klarer Mordversuch resp. versuchte Tötung.
Aber man heißt ja Erin und Oran.

Vor deutschen Gerichten ist man nicht in Gottes, sondern in Allahs Hand.

cornjung
04.05.2015, 09:15
Daß man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, kann jeder bestätigen, der mit dem einen oder anderen Bereich schon einmal zu tun bekommen hat. Allerdings dürften die meisten dem lieben Gott nicht dieses erstaunliche Ausmaß an Unlogik und ideologiegetränkter Dummheit unterstellen wollen, wie sie bei deutschen Gerichten "im Namen des Volkes" zur Grundausstattung zu gehören scheinen. Was ich damit meine, sollen zwei aktuelle Beispiele verdeutlichen:



Fall 1: Du bist wegen Drogendelikten vorbestraft? Du bist wegen Körperverletzung vorbestraft ? Du bist zu dumm, unverantwortlich und asozial, um Verhütungsmittel zu benutzen? Du hast der Frau, die du geschwängert hast, gedroht, ihr eine Giftspritze in den Hals zu jagen und eine lebenslange Lähmung herbeizuführen? Du hast versucht, die Mutter mit diesen erpresserischen Drohungen zu einer Abtreibung zu zwingen? Du hast gedroht, dem Hund der Frau den Kopf abzuschneiden? Du hast der Schwangeren ins Gesicht geschlagen? Du hast sie als "Hure" beschimpft und ihr mit "Ich schlage dir das Kind aus dem Bauch?" gedroht? Du hast ihr mehrere Male in den Bauch getreten?

Nun, der Richter bescheinigt dir, weil es ohne Tote abging, daß "alles gutgegangen" sei. Er verurteilt dich zu einer Geldstrafe von 100 Euro (das entspricht den Kosten für den Arztbesuch des Opfers nach der Attacke) und merkt launig an: "Billiger geht's nicht." (http://www.fr-online.de/gericht/frankfurt-schwangere-frau-in-den-bauch-getreten,1472814,30552908.html)


Fall 2: Eine komplett und bodenlang verschleierte Frau beschuldigt dich, sie "Gotteskriegerin" genannt zu haben. Der Staatsanwalt will 1000 Euro Geldstrafe, der Richter glaubt deinen Versicherungen nicht, das Wort sei nie gefallen und verurteilt dich zu 750 Euro Geldstrafe. (http://www.ksta.de/koeln/prozess-wegen-diffamierung-sozialpaedagoge-beschimpft-muslima-im-ikea-als--gotteskriegerin--,15187530,30528214.html)




Es sind Urteile wie diese, die den Rechtsfrieden im Lande auf Dauer gefährden, denn sie ignorieren, ja verhöhnen das Rechtsempfinden der Bevölkerung, in deren Namen die Juristen rechtsprechen.
Migrantenbonus

Das ist alles längst bekannt, und politisch gewollt. Political correct.

In beiden Fällen werden Musel-Migranten geschont . Die Urteile sind die Fortsetzung der uferlosen Asyl-und Flüchtlingspolitik. Umvolkung !

Wenn man die beiden Urteile gegenüberstellt, sollte man sich aber schon an die Fakten halten.
Fall 1 wird komplett falsch beschrieben, wenn man sich die Quelle dazu durchliest.
Jeder, der sich mit der deutschen Justiz auskennt, bestätigt, dass es einen massiven Ausländer- Migranten und Musel-Bonus gibt. Klar, dass du das wieder zu vertuschen suchst. Blendgranaten und Nebelkerzen.
Übrigens, in Saudi-Arabien hat ein Nicht-araber keinen Migrantenbonus, er hat weder Hartz4 noch irgendwelche Rechte. Kein Wunder, dass die ganzen kriminellen Musel-Zigeuner wie MIRIS, die zu feige waren gegen die isrraelische Armee zu kämpfen, hier hartzen. Bremen und der Miri-Clan - welche Rechte haben Migranten ? (http://politikforen.net/showthread.php?153976-Bremen-und-der-Miri-Clan-welche-Rechte-haben-Migranten&highlight=miris) Und dann noch grotesker Arabische Mafia-Clans machen bereits in Berlin was sie wollen (http://politikforen.net/showthread.php?150179-Arabische-Mafia-Clans-machen-bereits-in-Berlin-was-sie-wollen&highlight=arabische+clans).

Und? Der Andere muss 680 Euro zahlen...Ein Witz, ein Hohn, einer Schwangeren in den Bauch zu treten ist ein klarer Mordversuch resp. versuchte Tötung.Aber man heißt ja Erin und Oran.Vor deutschen Gerichten ist man nicht in Gottes, sondern in Allahs Hand.
So ist es.

Langwitsch
04.05.2015, 09:21
Mit diesem Staat ist doch alles in Ordnung, er handelt unabhängig und freiheitlich. Seine Organe sind frei von jeder Korruption oder politischen Einflussnahme.

cornjung
04.05.2015, 09:22
Mit diesem Staat ist doch alles in Ordnung, er handelt unabhängig und freiheitlich. Seine Organe sind frei von jeder Korruption oder politischen Einflussnahme.
Seine Organe sind gewählt. Oder durch Nichtabwählen toleriert.

GSch
04.05.2015, 09:42
Die Beschreibung von Fall 2 kommt mir zumindest stark verkürzt vor. Sollte der Richter wirklich auf dieser "Tatsachenbasis" zu einem Schuldspruch gekommen sein, wäre das ein todsicherer Fall für die Berufungsinstanz.

Gärtner
04.05.2015, 10:08
Wenn man die beiden Urteile gegenüberstellt, sollte man sich aber schon an die Fakten halten.
Fall 1 wird komplett falsch beschrieben, wenn man sich die Quelle dazu durchliest.

Ich habe zugespitzt, das ja. Aber "komplett falsch" ist komplett falsch. Denn es ging mir darum, eine Tendenz zu verdeutlichen. Und die ist nicht wegzuleugnen.

Nurmalso
04.05.2015, 10:19
.......


Fall 2: Eine komplett und bodenlang verschleierte Frau beschuldigt dich, sie "Gotteskriegerin" genannt zu haben. Der Staatsanwalt will 1000 Euro Geldstrafe, der Richter glaubt deinen Versicherungen nicht, das Wort sei nie gefallen und verurteilt dich zu 750 Euro Geldstrafe. (http://www.ksta.de/koeln/prozess-wegen-diffamierung-sozialpaedagoge-beschimpft-muslima-im-ikea-als--gotteskriegerin--,15187530,30528214.html)




Es sind Urteile wie diese, die den Rechtsfrieden im Lande auf Dauer gefährden, denn sie ignorieren, ja verhöhnen das Rechtsempfinden der Bevölkerung, in deren Namen die Juristen rechtsprechen.



[Via (http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/neue_deutsche_rechtssprechung)]


Irritierend an Fall 2 ist, dass sich Gerichte überhaupt mit Beleidigungen auseinandersetzen müssen. Wer sich beleidigt fühlt und anklagt, also seine gestörte Persönlichkeit publik macht, sollte sich besser bei einem Therapeuten ausweinen als vor Gericht. Kann mir nicht vorstellen, dass eine Geldstrafe dieser Tussi ihre Neurose nimmt.

Chronos
04.05.2015, 10:45
Irritierend an Fall 2 ist, dass sich Gerichte überhaupt mit Beleidigungen auseinandersetzen müssen. Wer sich beleidigt fühlt und anklagt, also seine gestörte Persönlichkeit publik macht, sollte sich besser bei einem Therapeuten ausweinen als vor Gericht. Kann mir nicht vorstellen, dass eine Geldstrafe dieser Tussi ihre Neurose nimmt.
Wir hatten doch kürzlich schon den Fall, in dem eine ältere Frau beim Flaschensammeln durch ein paar Ka.....enbengels physisch behindert wurde und sie dann - weil sie das halbwüchsige Brikett als Neger bezeichnete - zu einer Geldstrafe verdonnert wurde.

Die Justiz ist in der BRD nur noch ein Witz.

Sathington Willoughby
04.05.2015, 10:52
Zumal das Wort "Gotteskriegerin" doch keine Beleidigung ist, zumindest nicht für Schleiereulen.
Das ist doch so, als würde man "Nazi" zu einem in brauner Uniform, Fliegenbärtchen und Seitenscheitel sagen.

Olliver
04.05.2015, 10:52
Zumal das Wort "Gotteskriegerin" doch keine Beleidigung ist, zumindest nicht für Schleiereulen.
Das ist doch so, als würde man "Nazi" zu einem in brauner Uniform, Fliegenbärtchen und Seitenscheitel sagen.


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Tryllhase
04.05.2015, 10:54
Daß man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, kann jeder bestätigen, der mit dem einen oder anderen Bereich schon einmal zu tun bekommen hat. Allerdings dürften die meisten dem lieben Gott nicht dieses erstaunliche Ausmaß an Unlogik und ideologiegetränkter Dummheit unterstellen wollen, wie sie bei deutschen Gerichten "im Namen des Volkes" zur Grundausstattung zu gehören scheinen. Was ich damit meine, sollen zwei aktuelle Beispiele verdeutlichen:


http://www.tagtt.de/archive/images/gallery/gal/inside/justitia_1318.jpg
Ohne klare Sicht haut man schonmal daneben


Fall 1: Du bist wegen Drogendelikten vorbestraft? Du bist wegen Körperverletzung vorbestraft ? Du bist zu dumm, unverantwortlich und asozial, um Verhütungsmittel zu benutzen? Du hast der Frau, die du geschwängert hast, gedroht, ihr eine Giftspritze in den Hals zu jagen und eine lebenslange Lähmung herbeizuführen? Du hast versucht, die Mutter mit diesen erpresserischen Drohungen zu einer Abtreibung zu zwingen? Du hast gedroht, dem Hund der Frau den Kopf abzuschneiden? Du hast der Schwangeren ins Gesicht geschlagen? Du hast sie als "Hure" beschimpft und ihr mit "Ich schlage dir das Kind aus dem Bauch?" gedroht? Du hast ihr mehrere Male in den Bauch getreten?

Nun, der Richter bescheinigt dir, weil es ohne Tote abging, daß "alles gutgegangen" sei. Er verurteilt dich zu einer Geldstrafe von 100 Euro (das entspricht den Kosten für den Arztbesuch des Opfers nach der Attacke) und merkt launig an: "Billiger geht's nicht." (http://www.fr-online.de/gericht/frankfurt-schwangere-frau-in-den-bauch-getreten,1472814,30552908.html)


Fall 2: Eine komplett und bodenlang verschleierte Frau beschuldigt dich, sie "Gotteskriegerin" genannt zu haben. Der Staatsanwalt will 1000 Euro Geldstrafe, der Richter glaubt deinen Versicherungen nicht, das Wort sei nie gefallen und verurteilt dich zu 750 Euro Geldstrafe. (http://www.ksta.de/koeln/prozess-wegen-diffamierung-sozialpaedagoge-beschimpft-muslima-im-ikea-als--gotteskriegerin--,15187530,30528214.html)



Es sind Urteile wie diese, die den Rechtsfrieden im Lande auf Dauer gefährden, denn sie ignorieren, ja verhöhnen das Rechtsempfinden der Bevölkerung, in deren Namen die Juristen rechtsprechen.

[Via (http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/neue_deutsche_rechtssprechung)]
Du musst scharf zwischen normalem und politisch motiviertem Strafrecht unterscheiden. Letzteres ist immer Unrecht. Die Urteile werden nach der nächsten Wende grundsätzlich aufgehoben und die Opfer finanziell entschädigt.

mick31
04.05.2015, 15:36
Daß man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, kann jeder bestätigen, der mit dem einen oder anderen Bereich schon einmal zu tun bekommen hat. Allerdings dürften die meisten dem lieben Gott nicht dieses erstaunliche Ausmaß an Unlogik und ideologiegetränkter Dummheit unterstellen wollen, wie sie bei deutschen Gerichten "im Namen des Volkes" zur Grundausstattung zu gehören scheinen. Was ich damit meine, sollen zwei aktuelle Beispiele verdeutlichen:



http://www.tagtt.de/archive/images/gallery/gal/inside/justitia_1318.jpg
Ohne klare Sicht haut man schonmal daneben


Fall 1: Du bist wegen Drogendelikten vorbestraft? Du bist wegen Körperverletzung vorbestraft ? Du bist zu dumm, unverantwortlich und asozial, um Verhütungsmittel zu benutzen? Du hast der Frau, die du geschwängert hast, gedroht, ihr eine Giftspritze in den Hals zu jagen und eine lebenslange Lähmung herbeizuführen? Du hast versucht, die Mutter mit diesen erpresserischen Drohungen zu einer Abtreibung zu zwingen? Du hast gedroht, dem Hund der Frau den Kopf abzuschneiden? Du hast der Schwangeren ins Gesicht geschlagen? Du hast sie als "Hure" beschimpft und ihr mit "Ich schlage dir das Kind aus dem Bauch?" gedroht? Du hast ihr mehrere Male in den Bauch getreten?

Nun, der Richter bescheinigt dir, weil es ohne Tote abging, daß "alles gutgegangen" sei. Er verurteilt dich zu einer Geldstrafe von 100 Euro (das entspricht den Kosten für den Arztbesuch des Opfers nach der Attacke) und merkt launig an: "Billiger geht's nicht." (http://www.fr-online.de/gericht/frankfurt-schwangere-frau-in-den-bauch-getreten,1472814,30552908.html)


Fall 2: Eine komplett und bodenlang verschleierte Frau beschuldigt dich, sie "Gotteskriegerin" genannt zu haben. Der Staatsanwalt will 1000 Euro Geldstrafe, der Richter glaubt deinen Versicherungen nicht, das Wort sei nie gefallen und verurteilt dich zu 750 Euro Geldstrafe. (http://www.ksta.de/koeln/prozess-wegen-diffamierung-sozialpaedagoge-beschimpft-muslima-im-ikea-als--gotteskriegerin--,15187530,30528214.html)



Es sind Urteile wie diese, die den Rechtsfrieden im Lande auf Dauer gefährden, denn sie ignorieren, ja verhöhnen das Rechtsempfinden der Bevölkerung, in deren Namen die Juristen rechtsprechen.












[Via (http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/neue_deutsche_rechtssprechung)]

Schau an, schau an vom Saulus zum Paulus der Gärtner?

Gärtner
04.05.2015, 15:58
Schau an, schau an vom Saulus zum Paulus der Gärtner?

Würdest du deine Scheuklappen ablegen, hättest du mitbekommen, daß ich auf derlei juristische Tendenzen schon seit Jahr und Tag hinweise.

Nurmalso
04.05.2015, 16:06
Würdest du deine Scheuklappen ablegen, hättest du mitbekommen, daß ich auf derlei juristische Tendenzen schon seit Jahr und Tag hinweise.



Würdest du bei deinen Klagen deinen Aberglauben aus dem Spiel lassen, wäre sogar ich bereit deine "Hinweise" für Voll zu nehmen.

Gärtner
04.05.2015, 16:10
Würdest du bei deinen Klagen deinen Aberglauben aus dem Spiel lassen, wäre sogar ich bereit deine "Hinweise" für Voll zu nehmen.

Du nervst. Schreib zum Thema oder sei still. Deine Zwangsneurose interessiert hier niemanden.