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Vollständige Version anzeigen : Gericht akzeptiert Dashcams



jack000
23.04.2015, 17:43
Datenschützer sehen sie mit Argwohn: Dashcams, die kleinen Videokameras hinter den Windschutzscheiben. Jetzt hat ein Amtsgericht entschieden: In bestimmten Fällen können die Aufnahmen dem Dashcam-Besitzer vor Gericht nutzen.
Voraussetzung:

Im Nienburger Fall war der Zeuge - ein ausgebildeter IT-Spezialist - vom späteren Angeklagten wegen eines vermeintlich verkehrswidrigen Verhaltens ausgebremst und beschimpft worden. Der Verkehrsrowdy wurde jetzt wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für zehn Monate entzogen.
Hintergrund:

Die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen in einem Prozess sei dann möglich, wenn jemand den Apparat aus konkretem Anlass angestellt habe, entschied das Gericht. Die abstrakte Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe jedenfalls nicht dazu führen, dass den Bürgern sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten würden.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.aufzeichnungen-als-beweismittel-gericht-akzeptiert-dashcams.03fa899b-8f2d-4668-bb4c-128f31f2f4e9.html

Was ist davon zu halten? Besteht die Gefahr das dieses durch Hobbydenunzianten ausgenutzt wird oder kann es eine sinnvolle Regelung sein Beweise zu sichern wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht?

Tantalit
23.04.2015, 17:54
Voraussetzung:

Hintergrund:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.aufzeichnungen-als-beweismittel-gericht-akzeptiert-dashcams.03fa899b-8f2d-4668-bb4c-128f31f2f4e9.html

Was ist davon zu halten? Besteht die Gefahr das dieses durch Hobbydenunzianten ausgenutzt wird oder kann es eine sinnvolle Regelung sein Beweise zu sichern wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht?

Der Fall zeigt doch ganz deutlich wie sinnvoll die Dinger sind und für Hobbydenunzianten brauch ich erst mal ein Beispiel was du damit meinst und wie das vor Gericht aussehen soll.

Wenn du nichts zu verbergen hast und nix unrechtes tust wovor hast du Angst.

Gerade um das Verhalten unserer neuen muslimischen Mitbürger zu dokumentieren bietet sich doch eine Totalüberwachung geradezu an.

PS: Privat kannste ja immer noch machen was du willst, daß mir da aber keine Klagen kommen einen Freifahrtschein haste da nämlich auch nicht. ;)

Kater
23.04.2015, 18:42
Tantalit, aus dem von dir genannten Grund wird sie zunehmend zu einem Sachzwang.

Don
23.04.2015, 19:23
Tantalit, aus dem von dir genannten Grund wird sie zunehmend zu einem Sachzwang.

Ich werde demnächst auch wieder eine montieren. Besser gesagt zwei.

Sven71
23.04.2015, 20:05
Was ist davon zu halten? Besteht die Gefahr das dieses durch Hobbydenunzianten ausgenutzt wird oder kann es eine sinnvolle Regelung sein Beweise zu sichern wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht?

Auf jeden Fall zu befürworten:

1.) Eigene Absicherung
2.) bestes Youtube-Unterhaltungsprogramm. Mit einem Ergebnis der Suche "Russian Dashcam" ist die Abendunterhaltung gesichert. GEZ-frei.

Gärtner
23.04.2015, 20:20
Voraussetzung:

Hintergrund:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.aufzeichnungen-als-beweismittel-gericht-akzeptiert-dashcams.03fa899b-8f2d-4668-bb4c-128f31f2f4e9.html

Was ist davon zu halten? Besteht die Gefahr das dieses durch Hobbydenunzianten ausgenutzt wird oder kann es eine sinnvolle Regelung sein Beweise zu sichern wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht?

Das Urteil hält ja fest, daß eben kein Blockwart am Steuer saß, sondern jemand, der im Verkehr bedrängt und erst dann zum Zwecke der Dokumentation die Daschcam angeschaltet hat.

RA Udo Vetter führt z.B. aus:


"(...) In dem Fall ging es um eine mögliche Nötigung im Straßenverkehr, die das mutmaßliche Opfer mit der Dashcam dokumentiert hatte. Das Amtsgericht Nienburg hat keine Probleme damit, die Aufnahmen im Prozess zu verwenden. Umfangreich begründet das Urteil, warum die Bilder mit dem geltendem Datenschutzrecht vereinbar sind.

Bedenken hätte das Gericht nur für den Fall, dass Autofahrer gezielte Verkehrsüberwachung betreiben, etwa um massenhaft vermeintliche Verkehrssünder anzuzeigen. Hier ging es aber wohl nicht um einen derartigen “Hilfssheriff”. Vielmehr hatte der Kamerabesitzer die Dashcam nach eigenen Angaben erst aktiviert, nachdem er bedrängt worden war."
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/04/22/urteil-dashcam-bilder-sind-verwertbar/

jack000
23.04.2015, 20:35
Wenn du nichts zu verbergen hast und nix unrechtes tust wovor hast du Angst.
Das sehe ich ganz genau so wie du, also interpretiere da nicht irgendwas rein was ich nicht gesagt habe ....

BlackForrester
01.05.2015, 02:10
Wenn du nichts zu verbergen hast und nix unrechtes tust wovor hast du Angst.



Das typische Totschlagargument derer, welche für den totalen Überwachungsstaat plädieren.

Weil ICH nichts zu verbergen habe und nichts unrechtes tue habe ich ein Recht darauf eben NICHT in die Mühlen der "Wollt Iht den totalen Überwachungsstaat-Schreier" geraten - denn NIEMAND kann garantieren, dass es nicht zu einem Datenmißbrauch kommt und gibt einem Staat Macht über Dich, dann wird er dies - über kurz oder lang - mißbrauchen, das lehrt uns die Geschichte.

BlackForrester
01.05.2015, 02:13
Was ist davon zu halten? Besteht die Gefahr das dieses durch Hobbydenunzianten ausgenutzt wird oder kann es eine sinnvolle Regelung sein Beweise zu sichern wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht?


Ansolut nicht und zuletzt stand so ein Dash-Cam Fahrer kurz vor einer körperlicher Verwarnung, weil er meinte mich filmen zu müssen.

Man kann mit Sicherheit gute Grunde anführen - wer aber die Büchse der Pandorra öffnet, bekommt die nicht mehr zu und dann überwiegen die Nachteile bei weitem die (vermeintlichen) Vorteile.

Rikimer
01.05.2015, 02:29
Meine Guete. Hat man einen Unfall, dann Mann es sehr nuetzlich sein so wine Kamera im Auto mit sich zu führen.

Heifüsch
01.05.2015, 02:56
Voraussetzung:

Hintergrund:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.aufzeichnungen-als-beweismittel-gericht-akzeptiert-dashcams.03fa899b-8f2d-4668-bb4c-128f31f2f4e9.html

Was ist davon zu halten? Besteht die Gefahr das dieses durch Hobbydenunzianten ausgenutzt wird oder kann es eine sinnvolle Regelung sein Beweise zu sichern wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht?

Dashcam-Aufnahmen sind genauso zu bewerten wie Zeugenaussagen. Und wenn eine gerichtliche Prüfung ergibt, daß sie nicht gefälscht sind, dann sollten sie umso mehr als objektive Beweise anerkannt werden. Meine Meinung...>&`(

Rubbeldicats
01.05.2015, 03:46
Wenn ein Richter die Sachlage nach Recht und 'Gesetz bewerten will, ist so eine Cam ganz sicherlich mehr als geeignet. Auf Zeugenaussagen kann man sich heutzutage nicht mehr verlassen. Zum einen wegen der subjektiven Sichtweise, zum anderen wird im eigenen Interesse gelogen, das sich die Rahmen verziehen. Gerade im Strassenverkehr.

Muninn
01.05.2015, 04:09
Ich habe eine Dash Cam vor ca. einem Jahr erfolgreich vor Gericht eingesetzt. Ohne wäre es schwierig geworden sich gegen 4 andere Zeugen durchzusetzen.

Sander
01.05.2015, 04:15
Wenn du nichts zu verbergen hast und nix unrechtes tust wovor hast du Angst.

Wie ich diesen Satz hasse.

Xarrion
01.05.2015, 05:15
Meine Guete. Hat man einen Unfall, dann Mann es sehr nuetzlich sein so wine Kamera im Auto mit sich zu führen.

Das sehe ich auch so. Zumal Zeugenaussagen oft sehr widersprüchlich sind.

Tantalit
01.05.2015, 07:25
Das typische Totschlagargument derer, welche für den totalen Überwachungsstaat plädieren.

Weil ICH nichts zu verbergen habe und nichts unrechtes tue habe ich ein Recht darauf eben NICHT in die Mühlen der "Wollt Iht den totalen Überwachungsstaat-Schreier" geraten - denn NIEMAND kann garantieren, dass es nicht zu einem Datenmißbrauch kommt und gibt einem Staat Macht über Dich, dann wird er dies - über kurz oder lang - mißbrauchen, das lehrt uns die Geschichte.

Es geht um Dashcams bzw. Kameras im Straßenverkehr um die ganzen gestörten einfacher für ihre Fehler zur Verantwortung zu ziehen und dafür sind diese Einrichtungen ein probates Mittel.

Das eine rasende Wildsau, ein Junkie, ein Suffkopp oder Medikamentenabhängiger am Steuer eines Fahrzeuges Angst davor hat im Straßenverkehr gefilmt zu werden und Verantwortung für seinen Mist den er oder sie baut übernehmen zu

müssen kann schon dem einen oder anderen Angst machen.

Aus dir spricht ja auch nur die Angst dich in Zukunft im Straßenverkehr an die Regeln halten zu müssen. ;)

Tantalit
01.05.2015, 07:28
Wie ich diesen Satz hasse.

Und genau aus dem Grund benutze ich ihn. ;)

Tantalit
01.05.2015, 07:30
Wenn ein Richter die Sachlage nach Recht und 'Gesetz bewerten will, ist so eine Cam ganz sicherlich mehr als geeignet. Auf Zeugenaussagen kann man sich heutzutage nicht mehr verlassen. Zum einen wegen der subjektiven Sichtweise, zum anderen wird im eigenen Interesse gelogen, das sich die Rahmen verziehen. Gerade im Strassenverkehr.

Mit Videobeweisen müssen die Richter dann aber in Zukunft auch wieder richtige Urteile sprechen und nicht so larifari Mist bei dem dann beide Schuld sein mangels besserer Beweislage. ;)

Tantalit
01.05.2015, 07:31
Ich habe eine Dash Cam vor ca. einem Jahr erfolgreich vor Gericht eingesetzt. Ohne wäre es schwierig geworden sich gegen 4 andere Zeugen durchzusetzen.

Haben die 4 Zeugen vorsätzlich gelogen oder waren die einfach nur doof?

cc2
01.05.2015, 07:34
Das typische Totschlagargument derer, welche für den totalen Überwachungsstaat plädieren.

Weil ICH nichts zu verbergen habe und nichts unrechtes tue habe ich ein Recht darauf eben NICHT in die Mühlen der "Wollt Iht den totalen Überwachungsstaat-Schreier" geraten - denn NIEMAND kann garantieren, dass es nicht zu einem Datenmißbrauch kommt und gibt einem Staat Macht über Dich, dann wird er dies - über kurz oder lang - mißbrauchen, das lehrt uns die Geschichte.

So ist es :dg:

Murmillo
01.05.2015, 07:36
....

Was ist davon zu halten? Besteht die Gefahr das dieses durch Hobbydenunzianten ausgenutzt wird oder kann es eine sinnvolle Regelung sein Beweise zu sichern wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht?

Hat ja mit Hobbydenunziantentum eigentlich nichts zu tun. Wenn ich nur so beweisen kann, dass ich im Recht bin, z.B. in einem verkehrsrechtlichen Prozess, wo mein Gegner lügt und es sonst keine weiteren Zeugen gibt, warum sollten da nicht solche Filme als Beweis zugelassen werden ?
Ich bin auch weiterhin strikt dagegen, zuzulassen, dass jemand mit so einem Film zur Polizei marschiert, um Anzeige wegen irgendwelcher Verstösse zu erstatten, wegen der aber eigentlich niemand geschädigt wurde.
Aber vor Gericht, wenns hart auf hart kommt und der Wahrheitsfindung dient- warum nicht ?

Murmillo
01.05.2015, 07:44
Das Urteil hält ja fest, daß eben kein Blockwart am Steuer saß, sondern jemand, der im Verkehr bedrängt und erst dann zum Zwecke der Dokumentation die Daschcam angeschaltet hat.
...

Da würde ich aber weiter gehen.Warum sollte ich denn meine Dashcam nicht ständig eingeschaltet haben ? Sie dient ja nicht der Verkehrsüberwachung , sondern der Beweissicherung im Fall aller Fälle. Wenn ich Pech habe, habe ich sie ja nicht die Zeit, sie erst mal einzuschalten.
Meine Dashcam überspielt alte Aufnahmen, wenn die Speicherkarte voll ist. Ich stelle die Aufnahmen weder bei Youtube rein, noch gehe ich damit zur Polizei, um ständig irgendwelche vermeintlichen Verkehrssünder anzuzeiugen.
Was also spricht dagegen, dass ich sie immer bei Fahrtbeginn aktiviere und z.B. im Falle eines Unfalls bei ungeklärter Sachlage die Bilder als Beweismittel einbringe ?

Murmillo
01.05.2015, 07:49
Wenn ein Richter die Sachlage nach Recht und 'Gesetz bewerten will, ist so eine Cam ganz sicherlich mehr als geeignet. Auf Zeugenaussagen kann man sich heutzutage nicht mehr verlassen. Zum einen wegen der subjektiven Sichtweise, zum anderen wird im eigenen Interesse gelogen, das sich die Rahmen verziehen. Gerade im Strassenverkehr.

Vor allen Dingen, wenn ausländische Mitbürger ihre Großfamilien als Augenzeugen in solche Prozesse einführen.

Murmillo
01.05.2015, 07:52
...

Aus dir spricht ja auch nur die Angst dich in Zukunft im Straßenverkehr an die Regeln halten zu müssen. ;)

Warum ? Dafür, sie einzusetzen, Anzeige zu erstatten, weil ich jemanden z.B. gefilmt habe, der zu schnell fährt, mir die Vorfahrt nimmt, auf der Autobahn rechts überholt etc. , ohne dass jemand dabei irgendwie geschädigt wurde, gibst ja nach wie vor keine Freigabe.

Tantalit
01.05.2015, 08:01
Warum ? Dafür, sie einzusetzen, Anzeige zu erstatten, weil ich jemanden z.B. gefilmt habe, der zu schnell fährt, mir die Vorfahrt nimmt, auf der Autobahn rechts überholt etc. , ohne dass jemand dabei irgendwie geschädigt wurde, gibst ja nach wie vor keine Freigabe.

Na dann kannste ja weiter anderen die Vorfahrt nehmen, rechts überholen und zu schnell fahren .

Wenn dann wegen dir mal ein Kind stirbt kannste dir ja immer noch einreden ups ist doch bisher immer gut gegangen, was rennt das blöde Blag mir auch vors Auto.

Ich persönlich fahre nur noch langsamer als erlaubt und nehme da ich ja auch Fahrrad fahre eh viel mehr Rücksicht im Straßenverkehr als die meisten anderen die man da so trifft, nur muß das ja jeder selber wissen was er

macht und was er verantworten möchte.

Genau so leicht wie es ist sich nicht an die Regeln zu halten ist es auch sie zu befolgen einfach mal ausprobieren, da muß der kleine Rebelle in einem eben mal zurückstecken und die Vernunft walten lassen. ;)



PS: Für den kleinen Denunzianten in jedem von uns ist das eben kein Freifahrtschein und das haben die Richter schon richtig gemacht.

Xarrion
01.05.2015, 08:10
Warum ? Dafür, sie einzusetzen, Anzeige zu erstatten, weil ich jemanden z.B. gefilmt habe, der zu schnell fährt, mir die Vorfahrt nimmt, auf der Autobahn rechts überholt etc. , ohne dass jemand dabei irgendwie geschädigt wurde, gibst ja nach wie vor keine Freigabe.

Dann stell Dir doch mal den umgekehrten Fall vor.
Ein anderer Autofahrer schneidet Dich und tritt dann brutal auf die Bremse. Du fährst auf. Sein Beifahrer bestätigt die Aussage des Fahrers, daß Du ihn genötigt hättest und viel zu dicht aufgefahren seiest.
Dummerweise hast Du selbst keinen Zeugen. Ergebnis: Du wirst hundertprozentig verknackt.
Im anderen Fall zeigst Du dem Richter den Film aus der Dashcam. Ergebnis: Freispruch.
Was nun?

Tantalit
01.05.2015, 08:14
So ist es :dg:

Es wird immer zu einem Datenmißbrauch kommen und im öffentlichen Bereich gibt es keinen privaten Raum den es zu schützen gilt und was du Zuhause treibst ist erst mal egal solange keine Klagen kommen. ,)

Murmillo
01.05.2015, 08:20
Dann stell Dir doch mal den umgekehrten Fall vor.
Ein anderer Autofahrer schneidet Dich und tritt dann brutal auf die Bremse. Du fährst auf. Sein Beifahrer bestätigt die Aussage des Fahrers, daß Du ihn genötigt hättest und viel zu dicht aufgefahren seiest.
Dummerweise hast Du selbst keinen Zeugen. Ergebnis: Du wirst hundertprozentig verknackt.
Im anderen Fall zeigst Du dem Richter den Film aus der Dashcam. Ergebnis: Freispruch.
Was nun?

Deswegen schrieb ich ja: "... solange keiner dabei geschädigt wurde." In diesem Fall, wo ich dann keine Chance habe, zu bremsen, und auffahre, habe ich je einen Schaden.Dann spricht auch nichts gegen die Verwertung des Films aus der Dashcam vor Gericht.
Anders sähe es doch aus, wenn ich geschnitten werde, aber aus dem Fehlverhaltes des anderen Verkehrsteilnehmers eigentlich gar kein Schaden entstanden ist. Den Film dann einzusetzen, um eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wäre Denunziation.

Tantalit
01.05.2015, 08:21
Dann stell Dir doch mal den umgekehrten Fall vor.
Ein anderer Autofahrer schneidet Dich und tritt dann brutal auf die Bremse. Du fährst auf. Sein Beifahrer bestätigt die Aussage des Fahrers, daß Du ihn genötigt hättest und viel zu dicht aufgefahren seiest.
Dummerweise hast Du selbst keinen Zeugen. Ergebnis: Du wirst hundertprozentig verknackt.
Im anderen Fall zeigst Du dem Richter den Film aus der Dashcam. Ergebnis: Freispruch.
Was nun?

Korrekt so sollte man das an Gerichten handhaben.

Dazu haben ja auch heutige morderne Autos alle einen GPS chip in der Black Box den kann man ja auch auswerten um Geschwindigkeit, Fahr- und Bremsmanöver zu ermitteln. ;)

BlackForrester
01.05.2015, 08:24
Es geht um Dashcams bzw. Kameras im Straßenverkehr um die ganzen gestörten einfacher für ihre Fehler zur Verantwortung zu ziehen und dafür sind diese Einrichtungen ein probates Mittel.

Das eine rasende Wildsau, ein Junkie, ein Suffkopp oder Medikamentenabhängiger am Steuer eines Fahrzeuges Angst davor hat im Straßenverkehr gefilmt zu werden und Verantwortung für seinen Mist den er oder sie baut übernehmen zu

müssen kann schon dem einen oder anderen Angst machen.

Aus dir spricht ja auch nur die Angst dich in Zukunft im Straßenverkehr an die Regeln halten zu müssen. ;)


Garantierst Du mir, dass diese rasende Wildsau nicht mehr rast....der Suffkopp sich nicht mehr ans Steuer setzt...der Medikamentanabhänige kein Auto mehr fährt...nein, das kannst Du nicht garantieren.

Was ich Dir aber garantieren kann ist - dass solcherlei Aufnahmen z.B. in nicht wenigen Fällen auf den mannigfaltigen Portalen zur Schau gestellt werden - und Du damit (da ja zumindest die Kennzeichen erkennbar sind) Menschen bewusst, wissentlich, willentlich und vorsätzlich zum Abschuss oder der Lächerlichkeit freigibst.

Wenn Du also den Einsatz von Dash-Cams akzeptierst oder für gut befindest - dann musst Du mit dieser Konsequenz leben müssen - ich will dies nicht und sage daher: Wehret den Anfängen-

Weißt Du, ich fahre Benz und wie schon Wolle Kriwanekt besungen hat: I fahr Daimler, Stroß g´hert mir :D

Tantalit
01.05.2015, 08:29
Deswegen schrieb ich ja: "... solange keiner dabei geschädigt wurde." In diesem Fall, wo ich dann keine Chance habe, zu bremsen, und auffahre, habe ich je einen Schaden.Dann spricht auch nichts gegen die Verwertung des Films aus der Dashcam vor Gericht.
Anders sähe es doch aus, wenn ich geschnitten werde, aber aus dem Fehlverhaltes des anderen Verkehrsteilnehmers eigentlich gar kein Schaden entstanden ist. Den Film dann einzusetzen, um eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wäre Denunziation.

Die Polizei zieht aber schon immer Raser, Vorfahrt mißachter und andere Knalltüten aus dem Verkehr auch ohne das jemand zu Schaden kommt vielleicht sollte man das vollautomatisieren und den Straßenverkehr komplett per Kameras und Drohnen überwachen.

Man könnte natürlich auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge per Funk abregeln lassen so daß niemand mehr zu schnell fahren kann außer in einem Notfall.

Die Frage ist nur will man das und was bedeutet das für die Haushaltslage. wenn das Geld durch die ganzen Verwarnungen und Bußgelder wegfällt.

Ich denke man nimmt die Toten im Straßenverker einfach in Kauf, belangt den Bürger wegen allem möglichem und das obwohl man weiß man könnte das alles von jetzt auf gleich technisch ändern und für die Zukunft lösen. ;)

Tantalit
01.05.2015, 08:35
Garantierst Du mir, dass diese rasende Wildsau nicht mehr rast....der Suffkopp sich nicht mehr ans Steuer setzt...der Medikamentanabhänige kein Auto mehr fährt...nein, das kannst Du nicht garantieren.

Was ich Dir aber garantieren kann ist - dass solcherlei Aufnahmen z.B. in nicht wenigen Fällen auf den mannigfaltigen Portalen zur Schau gestellt werden - und Du damit (da ja zumindest die Kennzeichen erkennbar sind) Menschen bewusst, wissentlich, willentlich und vorsätzlich zum Abschuss oder der Lächerlichkeit freigibst.

Wenn Du also den Einsatz von Dash-Cams akzeptierst oder für gut befindest - dann musst Du mit dieser Konsequenz leben müssen - ich will dies nicht und sage daher: Wehret den Anfängen-

Weißt Du, ich fahre Benz und wie schon Wolle Kriwanekt besungen hat: I fahr Daimler, Stroß g´hert mir :D

Och wenn du mich vor die Entscheidung vielleicht lächerlich oder totgefahren zu werden stellst dann sage ich her mit der Überwachung.

Gegen den der mich lächerlich macht, gegen das Gesetz verstößt ziehe ich dann vor Gericht, wenn ich dagegen tot gefahren worden bin kann ich gar nichts mehr unternehmen. ;)

Architeuthis
01.05.2015, 08:39
Ich bin ebenfalls dafür diese Dash cams in Deutschland vor Gericht zuzulassen. Bei einem Unfall ohne Beifahrer ist es eine große Hilfe den Unfall aufzuklären. Manipulationen halte ich für ausgeschlossen, sofern der Stick von der Polizei direkt einkassiert wird. Wenn eines dieser Videos dann möglicherweise auf "You Tube" auftauchen sollte, kann man gegen den Initiator gerichtlich vorgehen, sofern man auf dem Video zu erkennen ist.

Tantalit
01.05.2015, 08:39
Außerdem ist man kein Denunziant wenn man als Vater oder Mutter Angst hat das etwas passiert und man aus diesem Grund denjenigen anzeigt der ständig durch eine Spielstraße mit seinem Auto rast.

Wir wollen doch nicht etwa warten bis mal wieder jemand zu Schaden gekommen ist wenn man den Gefährder auch vorher aus dem Verkehr ziehen kann, oder?

Tantalit
01.05.2015, 08:45
Ich bin ebenfalls dafür diese Dash cams in Deutschland vor Gericht zuzulassen. Bei einem Unfall ohne Beifahrer ist es eine große Hilfe den Unfall aufzuklären. Manipulationen halte ich für ausgeschlossen, sofern der Stick von der Polizei direkt einkassiert wird. Wenn eines dieser Videos dann möglicherweise auf "You Tube" auftauchen sollte, kann man gegen den Initiator gerichtlich vorgehen, sofern man auf dem Video zu erkennen ist.

Einige kapieren hier nicht das niemand eine Totalüberwachung möchte aber da wo sie nötig ist und allen nützt sollte man sie einführen.

Jetzt können wir natürlich darüber reden wo und warum. ;)

Murmillo
01.05.2015, 08:45
Außerdem ist man kein Denunziant wenn jemand ständig durch eine Spielstraße mit seinem Auto rast und man als Vater oder Mutter Angst hat das etwas passiert und man aus diesem Grund denjenigen anzeigt.

Wir wollen doch nicht etwa warten bis mal wieder jemand zu Schaden gekommen ist wenn man denjenigen auch vorher aus dem Verkehr ziehen kann, oder?

Da spräche ja nichts dagegen, und wenn der Fall so liegt, gibts da ja auch Zeugen dafür. Wenn nicht, kann sich die Polizei ja auf die Lauer legen.
Deswegen aber die Strasse mit Kameras zu überwachen,um mit dem Film jermanden zu denunzieren, ohne dass ein Schaden entstanden ist, geht nicht.

Architeuthis
01.05.2015, 08:54
Einige kapieren hier nicht das niemand eine Totalüberwachung möchte aber da wo sie nötig ist und allen nützt sollte man sie einführen.

Jetzt können wir natürlich darüber reden wo und warum. ;)


Volle Zustimmung !

Soweit ich informiert bin, sind die Russen die Vorreiter in Sachen Dash Cam und alles was aus dem Ausland kommt, wird erstmal zerrissen. Was eigenes muß her. Siehe auch LKW Überwachung auf der Autobahn. Wir konnten es nicht einfach von anderen Staaten übernehmen, nein, wir mußten es selbst entwickeln. Und das gleiche wird auch für Dash Cams passieren. Das muß halt TÜV Konform sein, mit sofortiger Verpixelung des Kennzeichens, damit auch den Datenschutzbeauftragten und Überwachungsstaatsgegnern genüge getan wird. :kotz:

Tantalit
01.05.2015, 09:12
Volle Zustimmung !

Soweit ich informiert bin, sind die Russen die Vorreiter in Sachen Dash Cam und alles was aus dem Ausland kommt, wird erstmal zerrissen. Was eigenes muß her. Siehe auch LKW Überwachung auf der Autobahn. Wir konnten es nicht einfach von anderen Staaten übernehmen, nein, wir mußten es selbst entwickeln. Und das gleiche wird auch für Dash Cams passieren. Das muß halt TÜV Konform sein, mit sofortiger Verpixelung des Kennzeichens, damit auch den Datenschutzbeauftragten und Überwachungsstaatsgegnern genüge getan wird. :kotz:

Es gibt überhaupt keinen Datenschutz vor dem Staat/Regierung und das war auch solange kein Problem wie der Staat besser gesagt die Regierung sich nicht als das zu erkennen geben haben was sie sind Feinde des Volkes und des Landes.

Die Polizei schützt mich nicht.
Die Regierung beutet mich nur aus.
Die Firmen belügen mich über ihre Produkte auf Teufel komm raus.

Und dann soll ich mich nicht entscheiden dürfen ob ich mich lieber der Gefahr aussetze lächerlich gemacht zu werden oder im Verkehr umgebracht, haha wer da lange überlegt dem ist echt nicht mehr zu helfen.

Architeuthis
01.05.2015, 09:21
Es gibt überhaupt keinen Datenschutz vor dem Staat/Regierung und das war auch solange kein Problem wie der Staat besser gesagt die Regierung sich nicht als das zu erkennen geben haben was sie sind Feinde des Volkes und des Landes.

Die Polizei schützt mich nicht.
Die Regierung beutet mich nur aus.
Die Firmen belügen mich über ihre Produkte auf Teufel komm raus.

Und dann soll ich mich nicht entscheiden dürfen ob ich mich lieber der Gefahr aussetze lächerlich gemacht zu werden oder im Verkehr umgebracht, haha wer da lange überlegt dem ist echt nicht mehr zu helfen.


Ja, was da jetzt so alles rauskommt mit der NSA und dem BND. Datenschutz scheint in Deutschland ganz und gar nicht gewährleistet zu sein. Wir werden seit Jahren überwacht, und das umfangreicher als es je in der DDR stattgefunden hat. Und überall drin verstrickt ist "Thomas de Maizière", der Lügenbaron erster Klasse. Erst der Drohnenskandal, danach der Waffenskandal und jetzt auch noch der Spionageskandal. Diese Oberpfeife sollte ganz schnell seinen Posten räumen.

Tantalit
01.05.2015, 09:36
Ja, was da jetzt so alles rauskommt mit der NSA und dem BND. Datenschutz scheint in Deutschland ganz und gar nicht gewährleistet zu sein. Wir werden seit Jahren überwacht, und das umfangreicher als es je in der DDR stattgefunden hat. Und überall drin verstrickt ist "Thomas de Maizière". Der Lügenbaron erster Klasse. Erst der Drohnenskandal, danach der Waffenskandal und jetzt auch noch der Spionageskandal. Diese Oberpfeife sollte kann schnell seinen Posten räumen.

Das Problem ist nur das es gar nicht verboten ist Deutschland zu überwachen, die Deutschen auszunehmen und für dumm zu verkaufen ist alles vertraglich geregelt natürlich sind das "Geheimverträge".

Wir sind besetzt sozusagen eine Kolonie und alles worauf wir uns berufen wie das GG, Völkerrecht und freie Selbstbestimmung ist nur Teil dieses gigantischen Schmierentheaters, denn es steht zwar auf dem Papier aber in Realität wird es einfach ignoriert

Ohne Friendensvertrag wird das nichts und bis wir den bekommen gibt es Deutschland, sein Volk und seine Kultur gar nicht mehr .

Europa wird wie die USA ein Kontinent in dem die meisten Arm und Elend sind, Konzerne die Politik bestimmen und das "Volk" wie Vieh gehalten wird rechtlos und entmündigt.

Darüber schwebt eine Clique superreicher Familien die schon seit Jahrhunderten das Weltgeschehen bestimmen und lenken na ja mehr oder weniger. ;)

Architeuthis
01.05.2015, 09:50
Das Problem ist nur das es gar nicht verboten ist Deutschland zu überwachen, die Deutschen auszunehmen und für dumm zu verkaufen ist alles vertraglich geregelt natürlich sind das "Geheimverträge".

Wir sind besetzt sozusagen eine Kolonie und alles worauf wir uns berufen wie das GG, Völkerrecht und freie Selbstbestimmung ist nur Teil dieses gigantischen Schmierentheaters, denn es steht zwar auf dem Papier aber in Realität wird es einfach ignoriert

Ohne Friendensvertrag wird das nichts und bis wir den bekommen gibt es Deutschland, sein Volk und seine Kultur gar nicht mehr .

Europa wird wie die USA ein Kontinent in dem die meisten Arm und Elend sind, Konzerne die Politik bestimmen und das "Volk" wie Vieh gehalten wird rechtlos und entmündigt.

Darüber schwebt eine Clique superreicher Familien die schon seit Jahrhunderten das Weltgeschehen bestimmen und lenken na ja mehr oder weniger. ;)


Solange etwas geheim ist und nie an die Öffentlichkeit dringt, kann man natürlich mit uns machen was man will. Verträge sind dafür da, um gebrochen zu werden. Dies scheint wohl mit der NSA und dem BND so gelaufen zu sein. Vereinbarungen auf Zuruf so zu sagen. Dieser Komödienstadel (Regierung) muß abgewählt werden. Dringendst !!!

Menetekel
01.05.2015, 10:06
Ich benutze auch ein solches Ding. Man muß ja mit den Aufnahmen nicht hausieren gehen, oder das Ding für irgendwelchen Zauber verwenden.
Wenn irgend ein Vorfall auftritt, dann kann es zur Aufklärung beitragen. Denn nur dann sollte man es auch dazu verwenden.

Murmillo
01.05.2015, 10:11
Ich bin ebenfalls dafür diese Dash cams in Deutschland vor Gericht zuzulassen. Bei einem Unfall ohne Beifahrer ist es eine große Hilfe den Unfall aufzuklären. Manipulationen halte ich für ausgeschlossen, sofern der Stick von der Polizei direkt einkassiert wird. Wenn eines dieser Videos dann möglicherweise auf "You Tube" auftauchen sollte, kann man gegen den Initiator gerichtlich vorgehen, sofern man auf dem Video zu erkennen ist.

Bei mir, zum Beispiel, ist die Speicherkarte in der Dashcam. Wenn diese gleich zur Beweissicherung von der Polizei eingezogen wird, ist es unmöglich, da was zu maniupulieren.
Anders sieht es natürlich aus, wenn sie erst nachträglich z.B. vor Gericht als Beweis eingeführt wird.
Nur- wer hat denn schon das Equipment, um einen Film wirklich professionell zu fälschen ? Ich rede jetzt nicht von den Jedermann-Videobearbeitungsprogrammen- dies würde sehr schnell auffallen.

Gärtner
01.05.2015, 10:17
Da würde ich aber weiter gehen.Warum sollte ich denn meine Dashcam nicht ständig eingeschaltet haben ? Sie dient ja nicht der Verkehrsüberwachung , sondern der Beweissicherung im Fall aller Fälle. Wenn ich Pech habe, habe ich sie ja nicht die Zeit, sie erst mal einzuschalten.
Meine Dashcam überspielt alte Aufnahmen, wenn die Speicherkarte voll ist. Ich stelle die Aufnahmen weder bei Youtube rein, noch gehe ich damit zur Polizei, um ständig irgendwelche vermeintlichen Verkehrssünder anzuzeiugen.
Was also spricht dagegen, dass ich sie immer bei Fahrtbeginn aktiviere und z.B. im Falle eines Unfalls bei ungeklärter Sachlage die Bilder als Beweismittel einbringe ?

Du darfst mit deiner Kamera, egal ob am Haus oder Auto angebracht, nicht kontinuierlich den öffentlichen Raum überwachen.

Architeuthis
01.05.2015, 10:33
Bei mir, zum Beispiel, ist die Speicherkarte in der Dashcam. Wenn diese gleich zur Beweissicherung von der Polizei eingezogen wird, ist es unmöglich, da was zu maniupulieren.
Anders sieht es natürlich aus, wenn sie erst nachträglich z.B. vor Gericht als Beweis eingeführt wird.
Nur- wer hat denn schon das Equipment, um einen Film wirklich professionell zu fälschen ? Ich rede jetzt nicht von den Jedermann-Videobearbeitungsprogrammen- dies würde sehr schnell auffallen.


Dann müßte man aber den gesamten Ablauf ändern ? Wenn man es nur zu seinem eigenen Gunsten verändern wollte, obwohl man der Schuldige ist. Und wo bekommt man das gegnerische Fahrzeug her, ohne daß es auffällt, um die Szenen nachzustellen. Ich glaube, es ist viel zu aufwendig, irgendetwas daran zu verändern. Auch mit entsprechendem Videobearbeitungsprogrammen wird es nicht einfach sein, es so aussehen zu lassen, daß man später als Unfallverursacher den Gerichtssaal als Sieger verläßt. Ich halte es für unmöglich.

Murmillo
01.05.2015, 10:39
Dann müßte man aber den gesamten Ablauf ändern ? Wenn man es nur zu seinem eigenen Gunsten verändern wollte, obwohl man der Schuldige ist. Und wo bekommt man das gegnerische Fahrzeug her, ohne daß es auffällt, um die Szenen nachzustellen. Ich glaube, es ist viel zu aufwendig, irgendetwas daran zu verändern. Auch mit entsprechendem Videobearbeitungsprogrammen wird es nicht einfach sein, es so aussehen zu lassen, daß man später als Unfallverursacher den Gerichtssaal als Sieger verläßt. Ich halte es für unmöglich.

Na ja, er reicht ja schon, dass da berechtigte Zweifel aufkommen könnten, um den Videobeweis zu entkräften.
Es ist sicherlich sehr aufwändig und teuer, so einen Beweis zu fälschen- unmöglich ist es aber nicht.

Architeuthis
01.05.2015, 10:40
Du darfst mit deiner Kamera, egal ob am Haus oder Auto angebracht, nicht kontinuierlich den öffentlichen Raum überwachen.

Ich kann doch mein eigenes Grundstück per Video überwachen. In meinem Fall wird die Garagenauffahrt überwacht. Die Kamera ist so angebracht, daß jedes Fahrzeug, was auf mein Grundstück fährt aufgezeichnet wird. Und dabei werden aber auch Spaziergänger erfasst, die im Hintergrund vorbeilaufen. Wer will mir das denn verbieten, gerade jetzt in der hitzigen Debatte von Einbrüchen durch Zigeuner und von der Regierung empfohlene Präventionsmaßnahmen.

Murmillo
01.05.2015, 10:43
Du darfst mit deiner Kamera, egal ob am Haus oder Auto angebracht, nicht kontinuierlich den öffentlichen Raum überwachen.

Ich überwache ja nicht den öffentlichen Raum. Ich überwache mein Fahrzeug. Dass da auch ein Stück öffentlicher Raum mit drauf ist, ist unvermeidbar.Schließlich bewege ich mich ja damit in diesem.
Macht doch auch jede Kamera an einem Geldautomaten, der ausserhalb einer Bank steht. Die filmt doch nicht nur den jenigen, der sich Geld holt. Es ist immer auch ein Stück öffentlicher Raum mit drauf, oder ?

Tantalit
01.05.2015, 10:51
Ich kann doch mein eigenes Grundstück per Video überwachen. In meinem Fall wird die Garagenauffahrt überwacht. Die Kamera ist so angebracht, daß jedes Fahrzeug, was auf mein Grundstück fährt aufgezeichnet wird. Und dabei werden aber auch Spaziergänger erfasst, die im Hintergrund vorbeilaufen. Wer will mir das denn verbieten, gerade jetzt in der hitzigen Debatte von Einbrüchen durch Zigeuner und von der Regierung empfohlene Präventionsmaßnahmen.

Ja das darfst du nur must du auch Schilder aufhängen und jeden darüber informieren das du dein Grundstück per Videokamera überwachst.

Tantalit
01.05.2015, 10:52
Ich überwache ja nicht den öffentlichen Raum. Ich überwache mein Fahrzeug. Dass da auch ein Stück öffentlicher Raum mit drauf ist, ist unvermeidbar.Schließlich bewege ich mich ja damit in diesem.
Macht doch auch jede Kamera an einem Geldautomaten, der ausserhalb einer Bank steht. Die filmt doch nicht nur den jenigen, der sich Geld holt. Es ist immer auch ein Stück öffentlicher Raum mit drauf, oder ?

Was Banken dürfen dürfen Bürger noch lange nicht, denn es gilt da ja abzuwägen. ;)

Architeuthis
01.05.2015, 10:55
Ja das darfst du nur must du auch Schilder aufhängen und jeden darüber informieren das du dein Grundstück per Videokamera überwachst.


Also auch den Einbrecher informieren, daß Kameras installiert sind ? Das werde ich allerdings nicht machen. Aber nachher werde ich noch vom Einbrechner angezeigt. Egal, daß kann ich riskieren.:cool:

Tantalit
01.05.2015, 11:08
Also auch den Einbrecher informieren, daß Kameras installiert sind ? Das werde ich allerdings nicht machen. Aber nachher werde ich noch vom Einbrechner angezeigt. Egal, daß kann ich riskieren.:cool:

Es gibt sogar einen Fall der mir bekannt ist das aus dem Grund ein Einbrecher geklagt und Recht bekommen hat.

Es geht aber auch um Postboten, Besucher und Fremde die zu dir kommen und nicht unbedingt gefilmt werden wollen.

Inwieweit ein Postbote da jetzt was machen kann keine Ahnung, es ist auch möglich das der auch erst etwas unternehmen darf wenn sein Gesicht auf youtube erscheint, das man die Schilder aber aufhängen muß ist nun mal fakt

und welche Folgen es hat dieses zu unterlassen weiß ich nicht.

Die Frage die sich mir stellt ist was schreckt Einbrecher mehr ab die Schilder, Kameras, ein Wachhund oder eine Bruchbude vielleicht aber auch einfach nur Eisengitter an jedem Fenster und jeder Tür; für einen Wachdienst

werden wohl die wenigsten das Geld haben.

Architeuthis
01.05.2015, 11:28
Es gibt sogar einen Fall der mir bekannt ist das aus dem Grund ein Einbrecher geklagt und Recht bekommen hat.

Es geht aber auch um Postboten, Besucher und Fremde die zu dir kommen und nicht unbedingt gefilmt werden wollen.

Inwieweit ein Postbote da jetzt was machen kann keine Ahnung, es ist auch möglich das der auch erst etwas unternehmen darf wenn sein Gesicht auf youtube erscheint, das man die Schilder aber aufhängen muß ist nun mal fakt

und welche Folgen es hat dieses zu unterlassen weiß ich nicht.

Die Frage die sich mir stellt ist was schreckt Einbrecher mehr ab die Schilder, Kameras, ein Wachhund oder eine Bruchbude vielleicht aber auch einfach nur Eisengitter an jedem Fenster und jeder Tür; für einen Wachdienst

werden wohl die wenigsten das Geld haben.


Ja, ich habe auch schon mal was in der Richtung gelesen, weiß aber nicht mehr, wann, wo und warum.

Dann müßte sich aber der Postbote auch von jeder Kamera belästigt fühlen, wenn er Firmengrundstücke betritt.

Ich denke, Kameras schrecken jeden Einbrecher ab, weil keiner wird als Schauspieler geboren. Und jeder würde hinterher (selbst mit Maske) denken, was haben die jetzt von mir gefilmt. Wie können die mich identifizieren ? Haben die mich bereits indentifiziert ? Steht die Polizei schon vor meiner Haustür ? Werde ich jetzt schon überwacht ?

Ich glaube daher, daß Einbrecher Gebäude mit Kameras eher meiden, auch wenn sie eine Maske tragen.

Sathington Willoughby
01.05.2015, 12:03
Voraussetzung:

Hintergrund:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.aufzeichnungen-als-beweismittel-gericht-akzeptiert-dashcams.03fa899b-8f2d-4668-bb4c-128f31f2f4e9.html

Was ist davon zu halten? Besteht die Gefahr das dieses durch Hobbydenunzianten ausgenutzt wird oder kann es eine sinnvolle Regelung sein Beweise zu sichern wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht?

In Russland ist es Gang und Gäbe, mit Kamera zu fahren, warum auch nicht?
Problematisch ists nur, wenn da was veröffentlicht wird, aber als Beweis vor Gericht ists ok.

Muninn
01.05.2015, 13:57
Haben die 4 Zeugen vorsätzlich gelogen oder waren die einfach nur doof?



Schwer zu sagen. Entweder haben sie gelogen oder sie haben sich das alles eingeredet.

Die Gegenseite hat behauptet wir hätten rechts überholt, also provoziert und deshalb haben sie uns dann rechts überholt... Der Unfall passierte als uns die Unfallgegner rechts überholten was auch eindeutig aus den Unfallspuren hervorging.

Strittig war nur ob wir vorher rechts überholt haben (was nicht stimmte) und ob wir im Moment des rechts überholt werden beschleunigt haben und das zu verhindern.... Außerdem kam da noch eine Unfallflucht dazu, denn der Lenker des anderen Fzg. ist dann mal eben 15km weiter gefahren mit teilw. recht hohem Tempo.

Das Ende vom Lied war das die Versicherung unseren Schaden reguliert hat und der Lenker des anderen Fzg. mußte seinen Führerschein angeben…

Tantalit
01.05.2015, 14:11
Schwer zu sagen. Entweder haben sie gelogen oder sie haben sich das alles eingeredet.

Die Gegenseite hat behauptet wir hätten rechts überholt, also provoziert und deshalb haben sie uns dann rechts überholt... Der Unfall passierte als uns die Unfallgegner rechts überholten was auch eindeutig aus den Unfallspuren hervorging.

Strittig war nur ob wir vorher rechts überholt haben (was nicht stimmte) und ob wir im Moment des rechts überholt werden beschleunigt haben und das zu verhindern.... Außerdem kam da noch eine Unfallflucht dazu, denn der Lenker des anderen Fzg. ist dann mal eben 15km weiter gefahren mit teilw. recht hohem Tempo.

Das Ende vom Lied war das die Versicherung unseren Schaden reguliert hat und der Lenker des anderen Fzg. mußte seinen Führerschein angeben…

Schön für euch und gut zu wissen ich hoffe die Kameras werden in Zukunft ohne wenn und aber immer als Beweismittel annerkannt.

BlackForrester
02.05.2015, 11:10
Och wenn du mich vor die Entscheidung vielleicht lächerlich oder totgefahren zu werden stellst dann sage ich her mit der Überwachung.

Gegen den der mich lächerlich macht, gegen das Gesetz verstößt ziehe ich dann vor Gericht, wenn ich dagegen tot gefahren worden bin kann ich gar nichts mehr unternehmen. ;)

a) ...und was nützt Dir dann eine Dash-Cam wenn Du tot bist?
b) ...gegen wenn willst Du vor Gericht ziehen? Die derzeitige Rechtssprechung ist dergestalt in etwa so, dass Du gar keine Möglichkeit hast, an die Daten der entsprechenden Person zu kommen und ohne Daten kannst Du ´mal versuchen zu klagen.

Glaubst Du wirklich, dass der Einsatz solcher Dash-Cams irgend eine Auswirkung auf das (Verkehrs)Verhalten des Einzelnen hat? Wo beginnst Du...wo endest Du? Wenn Jemand aus Unachtsamkeit die Vorfahrt nimmt - zerrt man diesen dann vor Gericht? Oder erst wenn die Gefährung vorsätzlich getätigt wurde? Wer aber will dies entscheiden - war es nun Vorsatz oder war es - nenne ich es jetzt - menschliches Versagen.
Ich kann Dich vorsätzlich ausbremsen - ich kann Dir aber auch vorsätzlich die Vorfahrt nehmen - Beides kann aber auch infolge menschlichen Versagen passieren - wie wolltest Du dies über eine Dash-Cam beweisen.

Wer von A nach B fährt hat ein Recht darauf dass diese Fahrt - weder vom Staat noch von einer Privatperson - in welcher Art und Weise auch immer, aufgezeichnet und / oder protokolliert wird. Heute ist es nur eine Dash-Cam...und was ist es morgen?

Du magst die Möglichkeit des totalen Überwachungsstaat für gut befinden - ich eben nicht und darin unterscheiden wir uns fundamental.

Rikimer
02.05.2015, 16:04
a) ...und was nützt Dir dann eine Dash-Cam wenn Du tot bist?
b) ...gegen wenn willst Du vor Gericht ziehen? Die derzeitige Rechtssprechung ist dergestalt in etwa so, dass Du gar keine Möglichkeit hast, an die Daten der entsprechenden Person zu kommen und ohne Daten kannst Du ´mal versuchen zu klagen.

Glaubst Du wirklich, dass der Einsatz solcher Dash-Cams irgend eine Auswirkung auf das (Verkehrs)Verhalten des Einzelnen hat? Wo beginnst Du...wo endest Du? Wenn Jemand aus Unachtsamkeit die Vorfahrt nimmt - zerrt man diesen dann vor Gericht? Oder erst wenn die Gefährung vorsätzlich getätigt wurde? Wer aber will dies entscheiden - war es nun Vorsatz oder war es - nenne ich es jetzt - menschliches Versagen.
Ich kann Dich vorsätzlich ausbremsen - ich kann Dir aber auch vorsätzlich die Vorfahrt nehmen - Beides kann aber auch infolge menschlichen Versagen passieren - wie wolltest Du dies über eine Dash-Cam beweisen.

Wer von A nach B fährt hat ein Recht darauf dass diese Fahrt - weder vom Staat noch von einer Privatperson - in welcher Art und Weise auch immer, aufgezeichnet und / oder protokolliert wird. Heute ist es nur eine Dash-Cam...und was ist es morgen?

Du magst die Möglichkeit des totalen Überwachungsstaat für gut befinden - ich eben nicht und darin unterscheiden wir uns fundamental.

Wer schreibt hier vom Ueberwachungsstaat? Hier nimmt der Buerger seine eigenes in der Hand und ueberlaesst es nicht dem Staat. Wirkliche Freiheit hat ein Mensch hingegen nur dort, wo er auch seine eigene Sicherheit in die Hand nimmt und bewaffnet ist. So koennen die Buerger zusammen dann auch gleich selbst fuer Sicherheit sorgen und kriminelle Subjekte entsorgen. Den Staat hingegen kuemmert das alles nicht, fuer ihn sind die Menschen x-beliebige Nummern, ersetzbar, austauschbar. Wer auf den Staat und nicht auf sich selbst vertraut, der ist verloren. Und die Geschichte ist mein Zeuge. :cool:

Tantalit
02.05.2015, 17:57
a) ...und was nützt Dir dann eine Dash-Cam wenn Du tot bist?
b) ...gegen wenn willst Du vor Gericht ziehen? Die derzeitige Rechtssprechung ist dergestalt in etwa so, dass Du gar keine Möglichkeit hast, an die Daten der entsprechenden Person zu kommen und ohne Daten kannst Du ´mal versuchen zu klagen.

Glaubst Du wirklich, dass der Einsatz solcher Dash-Cams irgend eine Auswirkung auf das (Verkehrs)Verhalten des Einzelnen hat? Wo beginnst Du...wo endest Du? Wenn Jemand aus Unachtsamkeit die Vorfahrt nimmt - zerrt man diesen dann vor Gericht? Oder erst wenn die Gefährung vorsätzlich getätigt wurde? Wer aber will dies entscheiden - war es nun Vorsatz oder war es - nenne ich es jetzt - menschliches Versagen.
Ich kann Dich vorsätzlich ausbremsen - ich kann Dir aber auch vorsätzlich die Vorfahrt nehmen - Beides kann aber auch infolge menschlichen Versagen passieren - wie wolltest Du dies über eine Dash-Cam beweisen.

Wer von A nach B fährt hat ein Recht darauf dass diese Fahrt - weder vom Staat noch von einer Privatperson - in welcher Art und Weise auch immer, aufgezeichnet und / oder protokolliert wird. Heute ist es nur eine Dash-Cam...und was ist es morgen?

Du magst die Möglichkeit des totalen Überwachungsstaat für gut befinden - ich eben nicht und darin unterscheiden wir uns fundamental.

Du hast recht man sollte am besten gar nicht mehr das Haus verlassen es könnte einem ja der Himmel auf den Kopf fallen, vorsorgen ist eh Quatsch und die Polizei kommt auch immer erst wenn es zu spät ist ergo abschaffen, für morgen vorsorgen ist eh Unsinn

man weiß ja nicht ob man den Tag überlebt, ok, und ne Kamera kommt trotzdem in mein Auto und ans Fahrrad. :D

BlackForrester
02.05.2015, 18:10
man weiß ja nicht ob man den Tag überlebt, ok, und ne Kamera kommt trotzdem in mein Auto und ans Fahrrad. :D


Bleibt Dir überlassen - dann meckere aber auch nicht wenn der Staat weiterhin Bürger- und Freiheitsrechte einschränkt

Tantalit
02.05.2015, 18:19
Bleibt Dir überlassen - dann meckere aber auch nicht wenn der Staat weiterhin Bürger- und Freiheitsrechte einschränkt

Die Kamera sichert ja meine Rechte und eingeschränkt wird da gar nix außer die Möglichkeit mich im Straßenverkehr zu verarschen. ;)

Rikimer
02.05.2015, 18:29
Bleibt Dir überlassen - dann meckere aber auch nicht wenn der Staat weiterhin Bürger- und Freiheitsrechte einschränkt

Untertanendenke. Du bist der geborene Untertane und Sklave.

BlackForrester
02.05.2015, 19:49
Wer schreibt hier vom Ueberwachungsstaat? Hier nimmt der Buerger seine eigenes in der Hand und ueberlaesst es nicht dem Staat. Wirkliche Freiheit hat ein Mensch hingegen nur dort, wo er auch seine eigene Sicherheit in die Hand nimmt und bewaffnet ist. So koennen die Buerger zusammen dann auch gleich selbst fuer Sicherheit sorgen und kriminelle Subjekte entsorgen. Den Staat hingegen kuemmert das alles nicht, fuer ihn sind die Menschen x-beliebige Nummern, ersetzbar, austauschbar. Wer auf den Staat und nicht auf sich selbst vertraut, der ist verloren. Und die Geschichte ist mein Zeuge. :cool:


Die Ausgangslage war, ob ein Staat Aufnahmen als "Beweismittel" zulässt und ob der Staat es zulässt, dass Hinz und Kunz als "MöchtgernSherrif" andere Menschen "überwachen" kann und darf um sich dann dessen "Überwachungsmaterial" zu Nutze zu machen.

Heute ist es eine Dash-Cam im Auto...morgen meint Einer es wäre rechtens seine Mitbürger zu filmen um eventuell eine Straftat aufzudecken...und übermorgen?

Wo zieht man die Grenze?
Wenn ein Einer das Objektiv in ein Schlafzimmer richtet, weil es ja sein könnte dass Mann Frau oder Frau Mann schlägt? Warum...wer nichts zu verbegen hat.
Wenn ein Chef seine Mitarbeiter heimlich überwacht, weil im Unternehmen ggf. geklaut wird? Warum...wer nichts zu verbergen hat.
Wenn ein mißliebiger Nachbar das Privatleben protokolliert, weil man sich gegenseitig nicht austehen kann? Warum...wer nichts zu verbergen hat.

Jeder dieser Beispiele wird gute Gründe anführen können warum es erlaubt sein soll und man diese "Beweise" ggf. gerichtverwertbar nutzen können muss und mit welcher Begründung will man denen etwas verbieten, was man für sich selber in seinem Bereich für statthaft hält. Alles nur eine reine Ansichtssache.

Willst Du in so einer Welt, in so einem Land leben?
Ich nicht und ich erwarte von diesen "Überwachungsjüngern" dass man mich in Ruhe lässt - und von einem Staat bzw. der Justiz erwarte ich, dass man mich vor einem totalen Überwachungsstaat wie Überwachungsjüngern schützt...und nicht deren Foyerismus auch noch gerichtsverwertbar nutzt.

BlackForrester
02.05.2015, 19:51
Die Kamera sichert ja meine Rechte und eingeschränkt wird da gar nix außer die Möglichkeit mich im Straßenverkehr zu verarschen. ;)


Deine Rechte...und was ist mit dem Recht Anderer eben von Dir nicht gefilmt zu werden...wiegen Deine Rechte mehr.

BlackForrester
02.05.2015, 19:52
Untertanendenke. Du bist der geborene Untertane und Sklave.


???????

Don
02.05.2015, 20:29
???????

Du kannst nicht zwichen Staat (vulgo büttel) und Bürgern unterscheiden.
Setzte dieser Staat die Rechte Geschädigter durch anstatt Täter zu hätscheln und beim geringsten Zweifel wieder auf die Gechädigten loszulassen, könnte man Deiner Argumentation wenigstens etwas abgewinnen.
Bei bestehender Unrechtslage jedoch ist die Kamera eines der wenigen Mittel die dem Bürger verbleiben den Staat, vulgo die Büttel, dazu zu zwingen sich klarer Beweislage zu fügen.

BlackForrester
02.05.2015, 22:11
Du kannst nicht zwichen Staat (vulgo büttel) und Bürgern unterscheiden.

Setzte dieser Staat die Rechte Geschädigter durch anstatt Täter zu hätscheln und beim geringsten Zweifel wieder auf die Gechädigten loszulassen, könnte man Deiner Argumentation wenigstens etwas abgewinnen.

Bei bestehender Unrechtslage jedoch ist die Kamera eines der wenigen Mittel die dem Bürger verbleiben den Staat, vulgo die Büttel, dazu zu zwingen sich klarer Beweislage zu fügen.


Weißt Du was ich nicht verstehe - dass man keinerlei Unrechtsbewusstsein entwickelt die Persönlichkeitsrechte Dritter bewusst, gezielt und vorsätzlich nicht nur zu mißachten, sondern zu verletzen.

Sei es nun mittels Dash-Cam, sei es mittels Fotoaufnahmen, sei es mittels irgend einer anderen Aufnahmemöglichkeit.

Gemessen am Einsatz der Dahs-Cams...wie viele Minuten der Aufnahmen lassen dann - im Fall eines Falles - ein Urteil zu einem fundamental anderen Ergebnis kommen? Eine Null vor dem Komma und wie viele Nullen nach dem Komma? 10, 100, 1000 Nullen nach dem Komma? Ist es dies wert die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen aufs gröbste zu mißachten und zu verletzen?

Ihr tut gerade so als wäre Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in diesem Lände unfäig. fällen ein Fehlurteil nach dem anderen und die Schuldigen werden per se laufen gelassen.
Mir ist - bei mir selber, in der Familie und im Freundeskreis nicht ein Fehlurteil eines Gerichtes infolge eines Kfz-Unfallen bekannt...wenn dann hört man nur immer, ja, man kenne da Einen, der kennt Einen, welcher da Einen kennt, dessen Schwester Ihr Mann dessen Vaters Bruder Tochter hätte eventuell vielleicht...

Dazu kommt...ob solch eine Aufnahme Beweiskraft hat ist höchst umstritten. Es gibt bisher nur Einzelfälle vor Gericht, wo solcherlei Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden.

Dazu kommt - man lese einmal das Bundesdatenschutzgesetz, welche Pflichten man als "Datenspeicherer" hat und welche Rechte derjenige, dessen Daten man speichert, hat. Da wird dan so manch ein Dash-Cam Nutzer sehr dumm aus der Wäsche schauen, wenn dieser plötzlich angezeigt wird.

Tantalit
02.05.2015, 22:21
Deine Rechte...und was ist mit dem Recht Anderer eben von Dir nicht gefilmt zu werden...wiegen Deine Rechte mehr.

Diese belanglosen Rechte haben zurückzustehen wenn es um Leib und Leben und die Sicherheit von Menschen geht. :)

Don
03.05.2015, 06:09
Weißt Du was ich nicht verstehe - dass man keinerlei Unrechtsbewusstsein entwickelt die Persönlichkeitsrechte Dritter bewusst, gezielt und vorsätzlich nicht nur zu mißachten, sondern zu verletzen.
.

Wer mir in meine Karre fährt und sich da mit falschen Zeugenaussagen rauswindet, hat keine Persönlichkeitsrechte.
Kostete mich meinen 528, da damals leider keine Dashcam.
No mercy.

Abgesehen davon, mach dich nicht lächerlich. In einer Twitter, Instagram, Facebook lala Gesellschaft in der fast schon jeder den Köttel den er grade in die Keramik gesetzt hat, selbst stolz der ganzen Welt präsentiert von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Dashcams zu reden ist nachgerade absurd.
Menschen wie dir ist offensichtlich nicht klar was die Entwicklung der Technologie in unserem Leben verändert. Hast du ein Smartphone? Natürlich. Jede deiner Bewegungen ist bereits heute über die Logs der Funkzellen nachvollziehbar, jedes Drecks Photo das du von Frau und Kinderchen machst und stolz in irgendwelche Clouds lädst enthält für jeden marginal Begabten in Sekunden auslesbar Zeit und exakte GPS Koordinaten. Hinter hunderttausend Kameras die Zebrastreifen überwachen laufen bereits Gesichterkennungsprogramme (aktuell, mein doofes Huawei benutzt das schon als Sperre und erkennt mich nur nicht wenn ich lache).

Und du redest von Persönlichkeitsrechten? Was du forderst ist die Beschneidung von Rechten, und zwar der Bürger.
Der typische deutsche Verbotsforderer. Für den Bürger. Der Staat darf natürlich alles, er will ja auch nur Gutes.

Nirgends außer im endverkalkten Europa, insbesondere Deutschland, findet man solch weltfremde Einstellungen.
Daß selbst weit jüngere Leute als ich im Kopf derart vorgestrig sind läßt mich schaudern.

BlackForrester
04.05.2015, 01:49
Wer mir in meine Karre fährt und sich da mit falschen Zeugenaussagen rauswindet, hat keine Persönlichkeitsrechte.
Kostete mich meinen 528, da damals leider keine Dashcam.
No mercy.

Abgesehen davon, mach dich nicht lächerlich. In einer Twitter, Instagram, Facebook lala Gesellschaft in der fast schon jeder den Köttel den er grade in die Keramik gesetzt hat, selbst stolz der ganzen Welt präsentiert von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Dashcams zu reden ist nachgerade absurd.
Menschen wie dir ist offensichtlich nicht klar was die Entwicklung der Technologie in unserem Leben verändert. Hast du ein Smartphone? Natürlich. Jede deiner Bewegungen ist bereits heute über die Logs der Funkzellen nachvollziehbar, jedes Drecks Photo das du von Frau und Kinderchen machst und stolz in irgendwelche Clouds lädst enthält für jeden marginal Begabten in Sekunden auslesbar Zeit und exakte GPS Koordinaten. Hinter hunderttausend Kameras die Zebrastreifen überwachen laufen bereits Gesichterkennungsprogramme (aktuell, mein doofes Huawei benutzt das schon als Sperre und erkennt mich nur nicht wenn ich lache).

Und du redest von Persönlichkeitsrechten? Was du forderst ist die Beschneidung von Rechten, und zwar der Bürger.
Der typische deutsche Verbotsforderer. Für den Bürger. Der Staat darf natürlich alles, er will ja auch nur Gutes.

Nirgends außer im endverkalkten Europa, insbesondere Deutschland, findet man solch weltfremde Einstellungen.
Daß selbst weit jüngere Leute als ich im Kopf derart vorgestrig sind läßt mich schaudern.


Mir ist es ziemlich um nicht zu sagen scheißegal, wenn ein Anderer meint, er wäre der Nabel der Welt und müsse der Welt alles und jedes mitteilen. Ich nutze weder Facebook, noch Google, noch Twitter oder sonst irgend einen Mist deren Geschäftsmodell es ist, Daten zu erfassen und zu mißbrauchen.
Wer das tun und lassen will - bitte schön - Jedem seine eigene Sache.

Ich muss Dich auch enttäuschen - weder habe ich privat ein Smartphone, noch habe ich sonst ein Handy. Zwangsweise habe ich ein Geschäftssmartphone und zu glauben, dass ich eine Cloud nutze...ich bitte Dich.
Auch hier - wer das tun will - bitte schön - Jedem seine eigene Sache.

Weil ich aber - in meinem Rahmen - penibel auf meine Daten achten (weil ich weiß welchen Mißbrauch damit treiben kann bzw. treibt) ist es für mich mehr als nur eine Zumutung, dass ich mein Typen ausliefern lassen muss, welche - unter welchem Deckmäntelchen auch immer - meinen Alles und Jedes irgendwie zu dokumentieren um dies dann ggf. ins Netz zu stellen.
Es reicht schon dass die Parteien und die staatliche Verwaltung ein Überwachungsnetzwerk aufgebaut haben, von welcher ein Himmler und ein Mielke nur träumen konnten und wo täglich Datenmißbrauch in größtem Stile betrieben wird - muss ich es da auch noch hinnehmen, dass Hinz und Kunz auf dieses Überwachungsnetzwerk (ungestraft) aufspringen?

Wo fordere ich eine "Beschneidung" von Rechten?
Ob einer eine Dash Cam nutzt oder nicht ist mir so lange scheißegal, so lange weder ich noch meine Fahrzeuge auf dieser Dash Cam gefilmt und dokumentiert werden. Was für ein Recht hat so ein Dash Cam Nutzer mich zu filmen und zu dokumentieren und ggf. dann solcherlei Aufnahmen ins Netz zu stellen?

Vielmehr ist es so, dass solcherlei Nutzer MEINE Rechte beschneiden - oder machen wir jetzt den Bock zum Gärtner und wo habe ich je gesagt, dass der Staat alles darf? Was aber willst Du dem Staat verbieten, was Du für Dich selber - zum Nachteil Dritter - einforderst?

BlackForrester
04.05.2015, 01:54
Diese belanglosen Rechte haben zurückzustehen wenn es um Leib und Leben und die Sicherheit von Menschen geht. :)


Jetzt wird es lächerlich -Du filmst mit Deiner Dash Cam den Unfall und verhinderst damit Schaden an Leib und Leben..Wahnsinn.

Don
06.05.2015, 18:40
Was aber willst Du dem Staat verbieten, was Du für Dich selber - zum Nachteil Dritter - einforderst?

So ziemlich alles. Denn ich bin der Arbeitgeber dieser Drecksbande.

Muninn
21.05.2016, 22:20
Oberlandesgerichts Stuttgart„Dashcam“-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrs-ordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werdenhttp://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Dashcam_-Aufnahmen+koennen+zur+Verfolgung+schwerwiegender+V erkehrs-ordnungswidrigkeiten+grundsaetzlich+verwertet+werd en/?LISTPAGE=1178164

Bergischer Löwe
22.05.2016, 07:36
Letzte Woche hat meine Frau von so einem Blockwart ein selbstgemachtes, d.h. ein monochrom kopiertes "Knöllchen" bekommen, weil sie in einem Parkhaus - zugegebenermaßen mit seinen 5,37 x 2,05 m für die 70er Jahre BRD Parkplatzmarkierungen zu großen Drittwagen - genau auf der Linie zum Nachbarparkplatz geparkt hat.

Hätte ich den Kerl erwischt, der da Hand an unseren 40 Jahre alten, mit empfindlichen und schwer zu bekommenden Wischerarmen ausgestatteten Pickup legt, hätte ich ihn angezeigt und dafür gesorgt, dass ER für eine Neulackierung der Motorhaube bezahlt, denn die Wischerarme darf und kann man nur hochklappen, wenn die Motorhaube geöffnet ist, da ansonsten die Arme an die Lackierung der Windleitausformung kommen und diesen zerkratzen.

Solchen Ärschen per Anwalt ihren Platz in der Nahrungskette zuzuweisen, ist die beste Methode, sie mundtot zu machen. Wenn sie mal 6-800 Euro nur für meine Anwaltskosten ausgespuckt haben, überlegen Sie sich das beim nächsten Mal ganz genau.

mick31
22.05.2016, 11:16
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Dashcam_-Aufnahmen+koennen+zur+Verfolgung+schwerwiegender+V erkehrs-ordnungswidrigkeiten+grundsaetzlich+verwertet+werd en/?LISTPAGE=1178164

Das ist typisch BRD Justiz, um die Schuld bei Unfällen zu klären werden Dashcams nicht hergezogen, aber um seine Mitmenschen in bester BRD Manier zu denunzieren dazu lässt man Dashcams gelten.

Ich bin mir sicher der Richter wählt grün oder rot und spricht keinen Dialekt, nur das verfluchte Hochdeutsch.

BlackForrester
23.05.2016, 11:48
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Dashcam_-Aufnahmen+koennen+zur+Verfolgung+schwerwiegender+V erkehrs-ordnungswidrigkeiten+grundsaetzlich+verwertet+werd en/?LISTPAGE=1178164
(http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Dashcam_-Aufnahmen+koennen+zur+Verfolgung+schwerwiegender+V erkehrs-ordnungswidrigkeiten+grundsaetzlich+verwertet+werd en/?LISTPAGE=1178164)

Genau dass DIES passieren würde - wurde dies bisher nicht in Abrede gestellt, verneint, geleugnet, bestritten? Doch es wurde es und zwar massivst - und nun zeigt das OLG Stuttgart genau dies auf.

Wie fragt Goebbels einst: Wollt Ihr den totalen Krieg" und die Masse hat geschrieben "Ja" - heute heißt die Frage nicht mehr "Krieg", sondern "Wollt Ihr den totalen Überwachgungsstaat" und wieder schreit die Masse "JA".

Man kann eigentlich nur den Kopf schütteln wie man die eigene Privatsphäre ´mal so locker opfert...naja, wer nichts zu verbergen hat der lässt sich auch gerne bis unter die Bettdecke auspionieren...weil ich nichts zu verbergen habe verwehre ich mich gegen solcherlei "Geister" und deren Gedankengut.

BlackForrester
23.05.2016, 11:50
Das ist typisch BRD Justiz, um die Schuld bei Unfällen zu klären werden Dashcams nicht hergezogen, aber um seine Mitmenschen in bester BRD Manier zu denunzieren dazu lässt man Dashcams gelten.

Ich bin mir sicher der Richter wählt grün oder rot und spricht keinen Dialekt, nur das verfluchte Hochdeutsch.


Was Du anprangerst ist die logisch-folgende Konsequenz und dass dies passieren wird wusste und weiß JEDER.

mick31
23.05.2016, 11:57
Was Du anprangerst ist die logisch-folgende Konsequenz und dass dies passieren wird wusste und weiß JEDER.

Findest das nicht auch abscheulich?

Vom altbayrischen Leben und Leben lassen in einen preußischen Obrigkeitsstaat der Missgunst und Denunzianten

BlackForrester
23.05.2016, 12:07
Findest das nicht auch abscheulich?

Vom altbayrischen Leben und Leben lassen in einen preußischen Obrigkeitsstaat der Missgunst und Denunzianten


Da fragst Du den Falschen - da musst Du den Kreis der "Wer nichts zu verbergen hat-Jünger" fragen, welche jetzt wohl sagen werden: So haben wir das aber nicht gewollt.

Doch, genau so hat man es gewollt, denn dass es nicht dabei bleiben wird solcherlei "Aufnahme" als Beweis nur bei Unfällen zuzulassen (dies wird kommen, sei Dir sicher) wusste JEDER dessen IQ selbst unwesentlich über den IQ eines Vollpfostens liegt.

Muninn
23.05.2016, 13:50
Genau dass DIES passieren würde - wurde dies bisher nicht in Abrede gestellt, verneint, geleugnet, bestritten? Doch es wurde es und zwar massivst - und nun zeigt das OLG Stuttgart genau dies auf.

Wie fragt Goebbels einst: Wollt Ihr den totalen Krieg" und die Masse hat geschrieben "Ja" - heute heißt die Frage nicht mehr "Krieg", sondern "Wollt Ihr den totalen Überwachgungsstaat" und wieder schreit die Masse "JA".

Man kann eigentlich nur den Kopf schütteln wie man die eigene Privatsphäre ´mal so locker opfert...naja, wer nichts zu verbergen hat der lässt sich auch gerne bis unter die Bettdecke auspionieren...weil ich nichts zu verbergen habe verwehre ich mich gegen solcherlei "Geister" und deren Gedankengut.



Der Straßenverkehr hat wenig mit Privatsphäre zu tun.

Verstößt ein Blitzerfoto egal ob Geschwindigkeit oder Ampel gegen die Privatsphäre?


In meinem Freundes/Familienkreis haben wir ein Dashcam Film schon mit Erfolg zur Anwendung gebracht.

BlackForrester
23.05.2016, 14:39
Der Straßenverkehr hat wenig mit Privatsphäre zu tun.

Verstößt ein Blitzerfoto egal ob Geschwindigkeit oder Ampel gegen die Privatsphäre?

In meinem Freundes/Familienkreis haben wir ein Dashcam Film schon mit Erfolg zur Anwendung gebracht.


Es geht Dich also etwas an ob ich mich, wie ich mich, wann ich micht von A nach B bewege? Anders kann ich Deine Aussage nicht interpretieren, indem Du mir die Privatsphäre mich im Straßenverkehr von A nach B zu bewegen absprichst und Dir daraus ein Recht ableitest dies zu dokumentieren.

Ich vor ein paar Tagen Zeuge eines Verkehrsunfalles vor Gericht.
Auf dem Beweismittel "Dash-Cam-Film" waren meine Auto wie ich, obwohl kein Unfallbeteiligter, eindeutig zu erkennen,. Das "Filmchen" musste u.a. auf mein betreiben als Beweismittel abgelehnt werden, da hier wissentlich, willentlich und vorsätzlich meine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
Eine Strafanzeige gegen den "Filmer" habe ich mir - da schon einmal im Gerichtsgebäue auch noch gegönnt, denn wie heißt es so schon "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden" und eine öffentliche Gerichtsverhandlung erfüllt dies nach meiner Ansicht. Zwar gehe ich nicht davon aus, dass es zu einer Verurteilung kommt - aber den Ärger hat der gute Mann jetzt auf jeden Fall erst einmal - und ich meinen Spaß....dazu kommt, da ich bei einer Aussage interpretieren musste, sind die Interpretationen nicht unbedingt zugunsten des Filmers ausgefallen.

Noch habe ich das uneingeschränkte Recht an meinem Bild - das mag Dir nicht passen, so ist es aber noch.

Chronos
23.05.2016, 14:48
Genau dass DIES passieren würde - wurde dies bisher nicht in Abrede gestellt, verneint, geleugnet, bestritten? Doch es wurde es und zwar massivst - und nun zeigt das OLG Stuttgart genau dies auf.

Wie fragt Goebbels einst: Wollt Ihr den totalen Krieg" und die Masse hat geschrieben "Ja" - heute heißt die Frage nicht mehr "Krieg", sondern "Wollt Ihr den totalen Überwachgungsstaat" und wieder schreit die Masse "JA".

Man kann eigentlich nur den Kopf schütteln wie man die eigene Privatsphäre ´mal so locker opfert...naja, wer nichts zu verbergen hat der lässt sich auch gerne bis unter die Bettdecke auspionieren...weil ich nichts zu verbergen habe verwehre ich mich gegen solcherlei "Geister" und deren Gedankengut.
Das ist ja nun hanebüchener Unsinn, erst recht, wenn dann wieder mal der Klumpfuß-Jupp noch mit 'reingequetscht werden muss!

Sobald man sich aus seinem privaten Umfeld heraus (Haus, Wohnung usw.) in die Öffentlichkeit begibt, muss man damit rechnen, fotografiert oder gefilmt zu werden.

Erst wenn anonym aufgenommene Fotos oder Filme ohne Einverständnis der aufgenommenen Person veröffentlicht werden (möglicherweise zum Zweck des Gelderwerbs), greift der Persönlichkeitsschutz. Aber doch nicht bei einer Verhandlung vor einem Gericht.

Das Urteil des Stuttgarter Gerichts, Aufnahmen von Dashboard Cams als Beweismittel zu akzeptieren, ist wirklich zu begrüßen. Wenn damit sogar notorischen Verkehrsrowdies das Handwerk gelegt werden kann, erst recht.

Wenn man die heute fast schon üblichen Nötigungen durch Drängeln, dichtes Auffahren, Kurvenschneiden, Mittelstrichfahren usw. betrachtet und der Staat nicht alle paar Kilometer einen Polizisten postieren kann, müssen eben solche Dokumentationsmittel auch ihre Berücksichtigung bei der Ahndung übler Verstöße finden können.

Was du hier befürwortest, ist genau der Denkfehler, der die Body Cams der Polizisten fast nutzlos macht. Nach offizieller Lesart dürfen die Polizisten diese Kameras nur dann einschalten, wenn sie vorher die zu filmenden Delinquenten mit dem Satz "Ich starte jetzt die Kamera" vorgewarnt haben. Als ob der dann nicht sofort aufhören würde, die Polizisten anzupöbeln oder zu attackieren.

Das sind sinnlose Albernheiten.

Don
23.05.2016, 16:56
Das ist ja nun hanebüchener Unsinn, erst recht, wenn dann wieder mal der Klumpfuß-Jupp noch mit 'reingequetscht werden muss!

Sobald man sich aus seinem privaten Umfeld heraus (Haus, Wohnung usw.) in die Öffentlichkeit begibt, muss man damit rechnen, fotografiert oder gefilmt zu werden.

Erst wenn anonym aufgenommene Fotos oder Filme ohne Einverständnis der aufgenommenen Person veröffentlicht werden (möglicherweise zum Zweck des Gelderwerbs), greift der Persönlichkeitsschutz. Aber doch nicht bei einer Verhandlung vor einem Gericht.

Das Urteil des Stuttgarter Gerichts, Aufnahmen von Dashboard Cams als Beweismittel zu akzeptieren, ist wirklich zu begrüßen. Wenn damit sogar notorischen Verkehrsrowdies das Handwerk gelegt werden kann, erst recht.

Wenn man die heute fast schon üblichen Nötigungen durch Drängeln, dichtes Auffahren, Kurvenschneiden, Mittelstrichfahren usw. betrachtet und der Staat nicht alle paar Kilometer einen Polizisten postieren kann, müssen eben solche Dokumentationsmittel auch ihre Berücksichtigung bei der Ahndung übler Verstöße finden können.

Was du hier befürwortest, ist genau der Denkfehler, der die Body Cams der Polizisten fast nutzlos macht. Nach offizieller Lesart dürfen die Polizisten diese Kameras nur dann einschalten, wenn sie vorher die zu filmenden Delinquenten mit dem Satz "Ich starte jetzt die Kamera" vorgewarnt haben. Als ob der dann nicht sofort aufhören würde, die Polizisten anzupöbeln oder zu attackieren.

Das sind sinnlose Albernheiten.

Völlig korrekt.
Ich wünsche dem Forrest Gump einen netten Crash mit einem Autobumser plus Zeugenaussagen seiner Kumpane und keine oder nicht zugelassene Aufnahme aus einer Dashcam.
Als i-tüpfelchen ein verdrehtes Polizeiprotokoll weil die sich Schreibarbeit sparen wollten.

Wir sprechen ihn dann wieder.

Kater
23.05.2016, 17:01
Schließe mich euch beiden an.

Grenzer
23.05.2016, 17:10
Es geht Dich also etwas an ob ich mich, wie ich mich, wann ich micht von A nach B bewege? Anders kann ich Deine Aussage nicht interpretieren, indem Du mir die Privatsphäre mich im Straßenverkehr von A nach B zu bewegen absprichst und Dir daraus ein Recht ableitest dies zu dokumentieren.

Ich vor ein paar Tagen Zeuge eines Verkehrsunfalles vor Gericht.
Auf dem Beweismittel "Dash-Cam-Film" waren meine Auto wie ich, obwohl kein Unfallbeteiligter, eindeutig zu erkennen,. Das "Filmchen" musste u.a. auf mein betreiben als Beweismittel abgelehnt werden, da hier wissentlich, willentlich und vorsätzlich meine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
Eine Strafanzeige gegen den "Filmer" habe ich mir - da schon einmal im Gerichtsgebäue auch noch gegönnt, denn wie heißt es so schon "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden" und eine öffentliche Gerichtsverhandlung erfüllt dies nach meiner Ansicht. Zwar gehe ich nicht davon aus, dass es zu einer Verurteilung kommt - aber den Ärger hat der gute Mann jetzt auf jeden Fall erst einmal - und ich meinen Spaß....dazu kommt, da ich bei einer Aussage interpretieren musste, sind die Interpretationen nicht unbedingt zugunsten des Filmers ausgefallen.

Noch habe ich das uneingeschränkte Recht an meinem Bild - das mag Dir nicht passen, so ist es aber noch.

Ich habe jetzt seit 3 Jahren eine Dash-Cam im Auto ,- und seitdem fahre ich gelassener als je zuvor.

Anlass zum Einbau war Wut auf ein paar Rambos ,- die sich im Strassenverkehr benahmen wie die Sau - und teilweise auch mich gefährdeten.
Nummer merken oder so nen Scheiß war mir zu doof,- aber die Frage,- falls es kracht, wie ich feiner Kerl später mal beweisen soll,- daß ich der Gute bin,- brachte mich auf die Cam,-
und die geb ich nie mehr her !
Das Recht auf Dein eigenes Bild gilt übrigens nur für den Fall einer Veröffentlichung ,- und in diesem Fall wird es eine Interessenabwägung geben...

BlackForrester
24.05.2016, 21:28
Ich habe jetzt seit 3 Jahren eine Dash-Cam im Auto ,- und seitdem fahre ich gelassener als je zuvor.

Anlass zum Einbau war Wut auf ein paar Rambos ,- die sich im Strassenverkehr benahmen wie die Sau - und teilweise auch mich gefährdeten.
Nummer merken oder so nen Scheiß war mir zu doof,- aber die Frage,- falls es kracht, wie ich feiner Kerl später mal beweisen soll,- daß ich der Gute bin,- brachte mich auf die Cam,-
und die geb ich nie mehr her !
Das Recht auf Dein eigenes Bild gilt übrigens nur für den Fall einer Veröffentlichung ,- und in diesem Fall wird es eine Interessenabwägung geben...


Das Gesetz ist da unzweideutig..."nur mit Einwilligung...verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden"

BlackForrester
24.05.2016, 22:21
Sobald man sich aus seinem privaten Umfeld heraus (Haus, Wohnung usw.) in die Öffentlichkeit begibt, muss man damit rechnen, fotografiert oder gefilmt zu werden.

Muss ich?



Erst wenn anonym aufgenommene Fotos oder Filme ohne Einverständnis der aufgenommenen Person veröffentlicht werden (möglicherweise zum Zweck des Gelderwerbs), greift der Persönlichkeitsschutz. Aber doch nicht bei einer Verhandlung vor einem Gericht.

Da scheiden sich die "Rechts"gelehrten....denn was ist eine "Veröffentlichung"...im Grundsatz schon, wenn Du diesen Film oder Foto einem Dritten zugänglich machst und dabei spielt es keine Rolle warum, weshalb und wieso.
Das Recht am eigenen Bild lässt keine Interpretation zu...ob nun bei einer Familienfeier, am Stammtisch, auf irgend einem Internet-Kanal oder eben vor Gericht.



Das Urteil des Stuttgarter Gerichts, Aufnahmen von Dashboard Cams als Beweismittel zu akzeptieren, ist wirklich zu begrüßen. Wenn damit sogar notorischen Verkehrsrowdies das Handwerk gelegt werden kann, erst recht.

Weißt Du ob es ein notorischer Verkehrsrowdy ist, welcher da von so einem "ordnungsbewussten Oberlehrer" vor Gericht gezerrt wird? Es gibt genügend Grund zum Fehl- oder Falschverhalten mit Straßenverkehr, die nichts mit Rowdytum zu tun haben müssen, sondern mit - im weitesten Sinne - menschlichem Versagen.
Nur so als Beispiel - ich stand vor ein paar Wochen auf der Linksabiegerspur - Ampel rot für den Linksabbieger wie für den Geradeaufahrenden - Ampel für den Linksabbieger ging auf grün, für die Geradeausspurt blieb die Ampel auf rot und was passiert - auch der Geradeaus fahrenden Pkw ist angefahren. Was für ein gefundenes Fressen solch einen "Verkehrsrowdy" vor den Kadi zu zerren, gelle.



Wenn man die heute fast schon üblichen Nötigungen durch Drängeln, dichtes Auffahren, Kurvenschneiden, Mittelstrichfahren usw. betrachtet und der Staat nicht alle paar Kilometer einen Polizisten postieren kann, müssen eben solche Dokumentationsmittel auch ihre Berücksichtigung bei der Ahndung übler Verstöße finden können.

Ich fahre im Jahr 40 000 Kilometer + X und damit das vielfache eines durchschnittlichen Pkw-Lenkers. Nach meinem subjektiven Empfinden redest Du hier gewissen "Interessenverbänden" nach dem Maul, denn ich kann dies durch meine subjektive Wahrnehmung nicht bestätigen.



Was du hier befürwortest, ist genau der Denkfehler, der die Body Cams der Polizisten fast nutzlos macht. Nach offizieller Lesart dürfen die Polizisten diese Kameras nur dann einschalten, wenn sie vorher die zu filmenden Delinquenten mit dem Satz "Ich starte jetzt die Kamera" vorgewarnt haben. Als ob der dann nicht sofort aufhören würde, die Polizisten anzupöbeln oder zu attackieren.

Ein Polizeibeamter trägt seine BodyCam offen, richtig - man weiß also dass man gefilmt wird und dies ist ein kleiner, aber entscheidener Unterschied.

Am Ende geht es aber um eines - filmt doch so lange Ihr wollt, das ist mir sowas von egal, ABER - nicht mich und mein Eigentum und es zeigt auf, welchen Respekt, welche Achtung, welche Wertschätzung diese "Filmschaffenden" Anderen gegenüber aufbringen - Null Respekt, Null Achtung, Null Wertschätzung.

Muninn
24.05.2016, 22:22
Das Gesetz ist da unzweideutig..."nur mit Einwilligung...verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden"

Dann dürfen Filme von Überwachunskameras oder Blitzerfotos von Gerichten nicht verwendet werden?

BlackForrester
24.05.2016, 22:39
Völlig korrekt.
Ich wünsche dem Forrest Gump einen netten Crash mit einem Autobumser plus Zeugenaussagen seiner Kumpane und keine oder nicht zugelassene Aufnahme aus einer Dashcam.
Als i-tüpfelchen ein verdrehtes Polizeiprotokoll weil die sich Schreibarbeit sparen wollten.

Wir sprechen ihn dann wieder.


Darfst Du mir gerne wünschen - dann habe ich halt Pech gehabt und meine Versicherung bezahlt.

BlackForrester
24.05.2016, 23:18
Dann dürfen Filme von Überwachunskameras oder Blitzerfotos von Gerichten nicht verwendet werden?


Du hast aber schon richtig gelesen - ich war nicht der Beklagte und wurde von dem Kläger trotzdem gefilmt und dokumentiert.

Ansonsten bis Du bei Äpfel und Birnen.
Wenn Du auf Deinem Grundstück eine Überwachungskamera aufstellt, dann darf diese nur DEIN Grundstück filmen. Filmst Du den Gehweg mit machst Du Dich strafbar. Werden Überwachungskameras im öffentlichen Raum aufgestellt, dann MUSS darauf hingewiesen werden und ein Blitzerfoto ist nicht mehr gerichtsverwertbar, wenn darauf zwei Fahrzeuge (also ein unbeteiligter Dritter) zu erkennen sind.

Mit einer Dashcam aber unterbleibt schon einmal der Hinweis, dass gefilmt wird. Man hat also gar keine Chance sich und seine Privatsphäre zu schützen

Chronos
25.05.2016, 08:50
(....)

Da scheiden sich die "Rechts"gelehrten....denn was ist eine "Veröffentlichung"...im Grundsatz schon, wenn Du diesen Film oder Foto einem Dritten zugänglich machst und dabei spielt es keine Rolle warum, weshalb und wieso.
Das Recht am eigenen Bild lässt keine Interpretation zu...ob nun bei einer Familienfeier, am Stammtisch, auf irgend einem Internet-Kanal oder eben vor Gericht.
Geh ein einziges mal durch das Heidelberger Schloss. Was glaubst Du, auf wie vielen Urlaubsfotos japanischer oder chinesischer Touris Du abgebildet sein wirst?

Im öffentlichen Raum muss man immer damit rechnen, fotografiert oder gefilmt zu werden. Solange niemand damit Unfug anstellt, wird man sich nicht dagegen wehren können.


Weißt Du ob es ein notorischer Verkehrsrowdy ist, welcher da von so einem "ordnungsbewussten Oberlehrer" vor Gericht gezerrt wird? Es gibt genügend Grund zum Fehl- oder Falschverhalten mit Straßenverkehr, die nichts mit Rowdytum zu tun haben müssen, sondern mit - im weitesten Sinne - menschlichem Versagen.
Nur so als Beispiel - ich stand vor ein paar Wochen auf der Linksabiegerspur - Ampel rot für den Linksabbieger wie für den Geradeaufahrenden - Ampel für den Linksabbieger ging auf grün, für die Geradeausspurt blieb die Ampel auf rot und was passiert - auch der Geradeaus fahrenden Pkw ist angefahren. Was für ein gefundenes Fressen solch einen "Verkehrsrowdy" vor den Kadi zu zerren, gelle.

Das ist kein Beispiel für einen Verkehrsrowdy. Wir können gesichert davon ausgehen, dass Richter für Verkehrsstrafrecht einen unbeabsichtigten Fahrfehler sehr wohl von absichtlichem Rowdytum unterscheiden können.
Ein Richter wird auch wissen, dass Auffahren auf der Autobahn auf einen Meter und Lichthupe nichts mehr mit einem Fahrfehler zu tun hat, sondern mit Nötigung.


Ich fahre im Jahr 40 000 Kilometer + X und damit das vielfache eines durchschnittlichen Pkw-Lenkers. Nach meinem subjektiven Empfinden redest Du hier gewissen "Interessenverbänden" nach dem Maul, denn ich kann dies durch meine subjektive Wahrnehmung nicht bestätigen.
Ich wüsste nicht, welchen Interessenverbänden ich nach "dem Maul" reden sollte, nur weil ich eine Dokumentation mit einer Dashboard Cam als Beweismittel für strittige Fälle befürworte.


Ein Polizeibeamter trägt seine BodyCam offen, richtig - man weiß also dass man gefilmt wird und dies ist ein kleiner, aber entscheidener Unterschied.
Nein, man weiss, dass nicht gefilmt wird. Der Polizist muss den Delinquenten explizit informieren: "Ich starte jetzt die Aufnahme". Ohne diese Vorwarnung darf der Polizist die Body Cam gar nicht laufen lassen.

BlackForrester
27.05.2016, 06:28
Ich wüsste nicht, welchen Interessenverbänden ich nach "dem Maul" reden sollte, nur weil ich eine Dokumentation mit einer Dashboard Cam als Beweismittel für strittige Fälle befürworte.



Genau Denen, welche den totalen Überwachungsstaat fordern.

Alles und Jedes darf, kann, muss, soll irgendwie aufgezeichnet werden um es dann ggf. im Falle eines Falles verwendet zu werden.

Chronos
27.05.2016, 06:34
Genau Denen, welche den totalen Überwachungsstaat fordern.
Um von einer privaten Dashboard Cam in einem privaten Auto auf den totalen Überwachungsstaat zu kommen, muss man aber schon gewaltige Gedankensprünge vollführen....


Alles und Jedes darf, kann, muss, soll irgendwie aufgezeichnet werden um es dann ggf. im Falle eines Falles verwendet zu werden.
Nein, eben nicht.

Ein Richter für Verkehrsstrafrecht wird sehr wohl bewerten können, was von solchen privaten Aufnahmen im Fall eines Streitfalles zu halten ist.

Solche Aufnahmen sind im Grunde genommen nicht mehr als Zeugenaussagen, nur mit wesentlich höherem Wahrheitsgehalt.

Lieber eine Aufnahme aus einer solchen Kamera, als eine Zeugenaussage eines "guten Freundes" des Unfallverursachers.

BlackForrester
27.05.2016, 06:37
Das ist kein Beispiel für einen Verkehrsrowdy. Wir können gesichert davon ausgehen, dass Richter für Verkehrsstrafrecht einen unbeabsichtigten Fahrfehler sehr wohl von absichtlichem Rowdytum unterscheiden können.
Ein Richter wird auch wissen, dass Auffahren auf der Autobahn auf einen Meter und Lichthupe nichts mehr mit einem Fahrfehler zu tun hat, sondern mit Nötigung.



Es ist völlig irrelevant - wer bei rot über die Ampel fährt ist seinen Schein los...ob aus Versehen oder ob aus Absicht.

Ich widerspreche Dir ja auch nicht bzgl. der Nötigung...und ich will dies auch nicht im Ansatz verteidigen. Bzgl. meiner subjektiven Wahrnehmung sprechen wir da aber von seltenen Einzelfällen. Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wann mir das letzte Mal Jemand meinte in den Kofferraum einsteigen zu müssen und ich fahre deutlich mehr als der "Durchschnittsfahrer". Gut, vielleicht bin ich wieder die berühmte Ausnahme...

BlackForrester
27.05.2016, 06:54
Um von einer privaten Dashboard Cam in einem privaten Auto auf den totalen Überwachungsstaat zu kommen, muss man aber schon gewaltige Gedankensprünge vollführen....


Nun, mit welchem Argument - bleiben wir beim Verkehr - wolltest Du dann widersprechen, wenn die Politik daherkommt und sagt: Sämtliche Bewegungsdaten eines Kraftfahrzeuges werden - wie der Nutzer solch eines Fahrzeuges - gespeichert, damit man im Falle einer Fahrerflucht ermitteln kann, welches Fahrzeug und welcher Fahrer dies war und hat zugleich das entsprechende Beweismittel.



Nein, eben nicht.

Ein Richter für Verkehrsstrafrecht wird sehr wohl bewerten können, was von solchen privaten Aufnahmen im Fall eines Streitfalles zu halten ist.

Solche Aufnahmen sind im Grunde genommen nicht mehr als Zeugenaussagen, nur mit wesentlich höherem Wahrheitsgehalt.

Lieber eine Aufnahme aus einer solchen Kamera, als eine Zeugenaussage eines "guten Freundes" des Unfallverursachers.


Darum geht es nicht - wer entscheidet am Ende was, wie, wann und wo überwacht, gespeichert, genutzt werden darf. Ich sage "Wehret den Anfängen".

Man begründet dies ja immer als "Beweissicherung" - wo fangen wir an, wo hören wir auf?
Für Dich ist eine "private" DashCam zur "Verkehrsüberwachung" zulässig - mit welchem Grund wolltest Du dann verbieten, dass Jemand seine "Überwachungskamera" sozusagen auf Nachbars Schlafzimmer richtet. Verprügelt oder vergewaltigt dieser seine Frau, dann ist dies ja auch unstrittig zu belegen und so lange die anderen Aufnahmen nicht genutzt werden ist ja alles ok.

Chronos
27.05.2016, 06:56
Es ist völlig irrelevant - wer bei rot über die Ampel fährt ist seinen Schein los...ob aus Versehen oder ob aus Absicht.
Richtig, auch ohne Dashboard Cam. Da reicht schon eine Zeugenaussage.


Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wann mir das letzte Mal Jemand meinte in den Kofferraum einsteigen zu müssen und ich fahre deutlich mehr als der "Durchschnittsfahrer". Gut, vielleicht bin ich wieder die berühmte Ausnahme...
Gut, ich fahre im Jahr nur so um die 20.000 Kilometer, aber ich brauche nur bei meinem Kaff auf eine 80er-Landstraße und mich mit 83,5 km/h darauf zu bewegen, dann habe ich in schätzungsweise 50 % der Fälle einen hinten auf Einsfuffzig auffahrenden Sportsfreund, dem die auf diesem Abschnitt geltenden 80 Sachen am Dingens vorbei gehen. Ich denke aber im Traum nicht daran, schneller zu fahren, denn schließlich habe ich hier schon drei Tickets á 15 Euro berappen dürfen.

Solche Idioten sollte man wirklich mit einer Kamera im hinteren Teil des Autos aufnehmen und verpfeifen!

Chronos
27.05.2016, 07:02
(.....)

Man begründet dies ja immer als "Beweissicherung" - wo fangen wir an, wo hören wir auf?
Für Dich ist eine "private" DashCam zur "Verkehrsüberwachung" zulässig - mit welchem Grund wolltest Du dann verbieten, dass Jemand seine "Überwachungskamera" sozusagen auf Nachbars Schlafzimmer richtet. Verprügelt oder vergewaltigt dieser seine Frau, dann ist dies ja auch unstrittig zu belegen und so lange die anderen Aufnahmen nicht genutzt werden ist ja alles ok.
Wenn Du jetzt in einem Strang über Dashboard-Cams mit Schlafzimmer-Kameras anfängst, ist die Diskussion an dieser Stelle für mich beendet.

BlackForrester
27.05.2016, 07:25
[QUOTE=Chronos;8553844]
Wenn Du jetzt in einem Strang über Dashboard-Cams mit Schlafzimmer-Kameras anfängst, ist die Diskussion an dieser Stelle für mich beendet.[
/QUOTE]

Wo wäre das Ende?

Wenn Du eine DashCam als Beweismittel für das "Verkehrsfehlverhalten im Straßenverkehr" oder zur "Unfallhergangssicherung" für geboten und zulässig erachtest, wie willst Du dann gegen einen Anderen argumentieren, welcher sagt...ich filme um im Falle einer Straftat ein Beweismittel in der Hand zu haben? Ob nun Schlafzimmer oder nicht Schlafzimmer spielt keine Rolle.

BlackForrester
27.05.2016, 07:52
Richtig, auch ohne Dashboard Cam. Da reicht schon eine Zeugenaussage.

Aussage gegen Aussage - das reicht (noch) nicht.

pixelschubser
27.05.2016, 08:01
***

Gut, ich fahre im Jahr nur so um die 20.000 Kilometer, aber ich brauche nur bei meinem Kaff auf eine 80er-Landstraße und mich mit 83,5 km/h darauf zu bewegen, dann habe ich in schätzungsweise 50 % der Fälle einen hinten auf Einsfuffzig auffahrenden Sportsfreund, dem die auf diesem Abschnitt geltenden 80 Sachen am Dingens vorbei gehen. Ich denke aber im Traum nicht daran, schneller zu fahren, denn schließlich habe ich hier schon drei Tickets á 15 Euro berappen dürfen.

Solche Idioten sollte man wirklich mit einer Kamera im hinteren Teil des Autos aufnehmen und verpfeifen!

Für diese Herrschaften habe ich mir angewöhnt, den linken Fuß aus der Ruhestellung zu nehmen und mit diesem, bei gleichbleibender Geschwindigkeit, kurz aufs Bremspedal zu gehen.

Der Raumgewinn nach hinten ist enorm!

Wer auffährt ist Schuld!

deutschland
27.05.2016, 08:03
Richtig, auch ohne Dashboard Cam. Da reicht schon eine Zeugenaussage.


Gut, ich fahre im Jahr nur so um die 20.000 Kilometer, aber ich brauche nur bei meinem Kaff auf eine 80er-Landstraße und mich mit 83,5 km/h darauf zu bewegen, dann habe ich in schätzungsweise 50 % der Fälle einen hinten auf Einsfuffzig auffahrenden Sportsfreund, dem die auf diesem Abschnitt geltenden 80 Sachen am Dingens vorbei gehen. Ich denke aber im Traum nicht daran, schneller zu fahren, denn schließlich habe ich hier schon drei Tickets á 15 Euro berappen dürfen.

Solche Idioten sollte man wirklich mit einer Kamera im hinteren Teil des Autos aufnehmen und verpfeifen!

Zitat:
Solche Idioten sollte man wirklich mit einer Kamera im hinteren Teil des Autos aufnehmen und verpfeifen!

neeee, sollte man nicht, wenngleich man sich darüber ärgert !
irgendwann rennt sich der Typ den Schädel ein... Mitleid hätte ich dann mit dem nicht !

deutschland
27.05.2016, 08:07
Für diese Herrschaften habe ich mir angewöhnt, den linken Fuß aus der Ruhestellung zu nehmen und mit diesem, bei gleichbleibender Geschwindigkeit, kurz aufs Bremspedal zu gehen.

Der Raumgewinn nach hinten ist enorm!

Wer auffährt ist Schuld!

nicht immer !
wenn der Aufgefahrene nachweisen kann, dass der Vordermann unvermittelt gebremst hat, obwohl kein Grund vorliegt, dann ist die Rechtslage eindeutig und beide tragen die gleiche Schuld.

auch hier ist eine Dashcam zu besitzen, vom Vorteil

pixelschubser
27.05.2016, 08:19
nicht immer !
wenn der Aufgefahrene nachweisen kann, dass der Vordermann unvermittelt gebremst hat, obwohl kein Grund vorliegt, dann ist die Rechtslage eindeutig und beide tragen die gleiche Schuld.

auch hier ist eine Dashcam zu besitzen, vom Vorteil

Hast Du ne Ahnung, wie irritiert ich sein kann, wenn ich die Scheinwerfer meines Hintermannes nicht mehr im Rückspiegel sehe!

Immer noch ne Teilschuld...Eisenschwein gegen hochgezüchtetes Trompetenblech! Oder anders: Alter Schwede gegen Joghurtbecher.

Mr. BIG
27.05.2016, 08:20
Es ist völlig irrelevant - wer bei rot über die Ampel fährt ist seinen Schein los...ob aus Versehen oder ob aus Absicht.

Ich widerspreche Dir ja auch nicht bzgl. der Nötigung...und ich will dies auch nicht im Ansatz verteidigen. Bzgl. meiner subjektiven Wahrnehmung sprechen wir da aber von seltenen Einzelfällen. Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wann mir das letzte Mal Jemand meinte in den Kofferraum einsteigen zu müssen und ich fahre deutlich mehr als der "Durchschnittsfahrer". Gut, vielleicht bin ich wieder die berühmte Ausnahme...

Ja!

Mr. BIG
27.05.2016, 08:24
[QUOTE=Chronos;8553844]
Wenn Du jetzt in einem Strang über Dashboard-Cams mit Schlafzimmer-Kameras anfängst, ist die Diskussion an dieser Stelle für mich beendet.[
/QUOTE]

Wo wäre das Ende?

Wenn Du eine DashCam als Beweismittel für das "Verkehrsfehlverhalten im Straßenverkehr" oder zur "Unfallhergangssicherung" für geboten und zulässig erachtest, wie willst Du dann gegen einen Anderen argumentieren, welcher sagt...ich filme um im Falle einer Straftat ein Beweismittel in der Hand zu haben? Ob nun Schlafzimmer oder nicht Schlafzimmer spielt keine Rolle.


Wo wäre das Ende?

Keinesfalls NACH der NSA!:germane:

deutschland
27.05.2016, 08:27
Hast Du ne Ahnung, wie irritiert ich sein kann, wenn ich die Scheinwerfer meines Hintermannes nicht mehr im Rückspiegel sehe!

Immer noch ne Teilschuld...Eisenschwein gegen hochgezüchtetes Trompetenblech! Oder anders: Alter Schwede gegen Joghurtbecher.

Titat:
wenn ich die Scheinwerfer meines Hintermannes nicht mehr im Rückspiegel sehe!

dann ist der Typ vorher abgebogen, ohne das du das bemerkt hast....:haha:

Chronos
27.05.2016, 09:23
(.....)

neeee, sollte man nicht, wenngleich man sich darüber ärgert !
irgendwann rennt sich der Typ den Schädel ein... Mitleid hätte ich dann mit dem nicht !
Solange der mich nicht unmittelbar gefährdet, mag das zutreffen.

Aber wenn mir einer mit einsfuffzig Abstand am Auspuff hängt (und ich fahre üblicherweise sowieso schon eine Zeigerbreite über dem Limit), hat der aber wirklich null Chance, wenn ich wegen eines überraschenden Ereignisses voll in die Eisen steigen muss. Dann landet seine vordere Stoßstange nämlich auf meinem Rücksitz.

Bis der gemerkt hat, dass bei mir die Bremslichter aufleuchten, hängt der mir schon hintendrin. Und ich erlebe ähnliche Situationen fast jeden Tag. Mal tippt der Hintermann - oder die junge Hinterfrau - schnell noch 'ne SMS bei 70....80 Sachen, oder die Frisur wird schnell noch ein bisschen - mit Blick in den Innenspiegel - auf Linie gebracht.

Ich wundere mich eigentlich täglich, weshalb nicht mehr Auffahrunfälle stattfinden.

Mr. BIG
27.05.2016, 10:03
Solange der mich nicht unmittelbar gefährdet, mag das zutreffen.

Aber wenn mir einer mit einsfuffzig Abstand am Auspuff hängt (und ich fahre üblicherweise sowieso schon eine Zeigerbreite über dem Limit), hat der aber wirklich null Chance, wenn ich wegen eines überraschenden Ereignisses voll in die Eisen steigen muss. Dann landet seine vordere Stoßstange nämlich auf meinem Rücksitz.

Bis der gemerkt hat, dass bei mir die Bremslichter aufleuchten, hängt der mir schon hintendrin. Und ich erlebe ähnliche Situationen fast jeden Tag. Mal tippt der Hintermann - oder die junge Hinterfrau - schnell noch 'ne SMS bei 70....80 Sachen, oder die Frisur wird schnell noch ein bisschen - mit Blick in den Innenspiegel - auf Linie gebracht.

Ich wundere mit eigentlich täglich, weshalb nicht mehr Auffahrunfälle stattfinden.

Gottesbeweis?

Chronos
27.05.2016, 13:07
Gottesbeweis?

Wohl kaum.

Schon eher der statistische Ausgleichsfaktor gegenüber den Auswirkungen von Murphy's Law...

Nee, mal im Ernst: Wenn man die heutige Fahrzeugdichte und das "Fahrkönnen" vieler Fahrzeuglenker betrachtet und die verhältnismäßig niedrige Anzahl von Unfällen - speziell von Auffahrunfällen - dagegen hält, wird mit nichts sonst Murphy's Law eindrucksvoller widerlegt.