PDA

Vollständige Version anzeigen : Werden Pädophile eigentlich immer mehr gestreichelt?



FlicMoelders
05.04.2015, 21:03
http://www.kreiszeitung.de/lokales/nienburg/nienburg-weser-ort45437/zweinhalb-jahre-haft-sexuellen-missbrauch-eines-jungen-4849773.html

Verden - Von Wiebke Bruns. Keine Sicherungsverwahrung hat das Landgericht Verden gestern gegen einen 42-jährigen Angeklagten aus Nienburg angeordnet, der 23 Jahre im Maßregelvollzug verbracht hat. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilte die Kammer den einschlägig vorbestraften und erst neun Monate vor der Tat entlassenen Mann zu zweieinhalb Jahren Haft.
Anders als bei früheren Fällen, wo sich der Angeklagte seine Opfer offenbar wahllos ausgesucht, diese angelockt oder gewaltsam ins Gebüsch gezerrt und dort missbraucht hatte, war das Opfer im aktuellen Fall der Sohn einer Jugendfreundin.
<a href="http://pubads.g.doubleclick.net/gampad/jump?iu=&amp;t=&amp;sz=468x400&amp;c=1stb9to24rhge"> <img alt="Anzeige" src="//pubads.g.doubleclick.net/gampad/ad?iu=&amp;t=&amp;sz=468x400&amp;c=1stb9to24rhge"/> </a>


Der Zwölfjährige hatte in der Silvesternacht 2013/2014 bei dem Angeklagten übernachten dürfen. Die Mutter des Jungen will nichts von den Vorstrafen gewusst haben. Durch einen Verdacht, den eine andere Mutter geäußert hatte, kam die Tat ans Licht.
Am Nachmittag des Neujahrstages sollte sich der Zwölfjährige umziehen, dabei war es zu Berührungen im Intimbereich gekommen. Als der Junge dies nicht wollte, habe der Angeklagte von ihm abgelassen. Gewalt sei nicht im Spiel gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. In nicht öffentlicher Sitzung hatte der Angeklagte die Tat gestanden und damit dem Kind eine Aussage erspart. Das Gericht wertete dies positiv.
Dem Angeklagten drohte auf Grund seiner Vorgeschichte jetzt die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Als 15-Jähriger hatte er ein vierjähriges Mädchen von einem Spielplatz weggelockt und missbraucht. 1990 und 1995 wurde er zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Sieben Mal ist er aus dem Maßregelvollzug entwichen, neun Mal blieb es beim Versuch. Noch im Vollzug hatte er sich Zugang zu kinderpornografischen Bildern verschafft und sich damit eine Bewährungsstrafe eingehandelt.
Ein Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten im aktuellen Prozess eine nicht heilbare homosexuelle Pädophilie mit einer Rückfallgefahr von 50 Prozent. Es wurde dem 42-Jährigen jedoch keine verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt, und der aktuelle Fall wurde auch nicht als minderschwer eingestuft. Der Vorsitzende Richter Joachim Grebe betonte zudem: „Ihm war bewusst, dass er ständig und eklatant gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat.“ Denn mit der letzten Entlassung war dem Angeklagten ein Kontaktverbot zu Kindern erteilt worden.
„Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung liegen vor“, hieß es in der Urteilsbegründung. Doch der Angeklagte habe sich in der Deliktsform nicht gesteigert und sich nach seiner Entlassung gut in den Alltag integriert, was für einen Hangtäter untypisch sei. Die Anlasstat sei nicht verhältnismäßig für eine Sicherungsverwahrung und eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit könne nicht angenommen werden.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft Verden. Die Verteidigerin hatte zwei Jahre beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



Welcher Mensch kann solche Entscheidungen verstehen.
Übrigens wurde dieses Schand-Urteil vom Landgericht werden gefällt. Ja, das Gericht das schon den lieben Herrn Edathy geliebkost hat.

Hans Huckebein
05.04.2015, 21:12
Nicht mehr oder weniger als Intensivtäter!

Affenpriester
05.04.2015, 21:24
Nicht mehr oder weniger als Intensivtäter!

Warum ist Pädophilie eigentlich nichts "Intensives"?