PDA

Vollständige Version anzeigen : Prozess gegen Edathy wurde Eingestellt....



Seiten : [1] 2

Efna
02.03.2015, 09:59
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Xarrion
02.03.2015, 10:02
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Wenn ich schreibe, welche Gedanken mir gerade durch den Kopf gehen, werde ich vermutlich lebenslänglich gesperrt. :128:

Chelsea
02.03.2015, 10:06
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Unglaublich !!! Armseliges Fehlurteil !

Efna
02.03.2015, 10:10
Unglaublich !!! Armseliges Fehlurteil !

Der kommt frei gegen eine Caution von 5000 Euro, das sind doch für den nur ein paar Cent....

Königstiger87
02.03.2015, 10:10
Er wusste zuviel (NSU). Er hat ja sorgar gedroht alles auffliegen zu lassen.

mick31
02.03.2015, 10:10
Ein politisch motiviertes Schandurteil

wtf
02.03.2015, 10:15
Gesinnungsjustiz.

Rüganer
02.03.2015, 10:16
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

War doch ganz klar. Hat jemand was anderes gedacht?

Rolf1973
02.03.2015, 10:16
In der Bundesrepublik ist nicht unbedingt wichtig, was irgendwer getan hat, sondern wer es tat und/oder gegen wen es ging.

Wäre Pädathy NPDler, kein Zweifel-man würde ihn verknacken, dass es kracht. Der Gebrauch des Begriffs "Rechtsstaat" ist im
Zusammenhang mit der BRD nur noch absurd.

Helenos von Troja
02.03.2015, 10:24
Aber bis zum Schluss alles abstreiten! Das sind also die moralisch integeren Volksvertreter, die eine ganze Mordserie aufklären sollten. Warum kommt eigentlich keiner auf die Idee zu prüfen, ob Edathy nicht auch im Untersuchungsausschuss mit "flexiblen Wahrheiten" gearbeitet hat?

Würfelqualle
02.03.2015, 10:25
Wenn ich nichts verbrochen habe, zahle ich nichts. Warum hat der Neger Jackson damals zweistellige Millionen Schweigegelder gezahlt ? Weil er es mit kleinen Jungen getrieben hat.

Murmillo
02.03.2015, 10:26
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. ...

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

... und ein Schuldeingeständnis .
Die 5000,-€ sind wie viele Tagessätze für ihn ?
Auf jeden Fall ein krasses Fehlurteil unserer "unabhängigen Justiz".Angehörige einer anderen, speziellen Partei wären für Jahre sang- und klanglos in den Bau eingefahren.

Buella
02.03.2015, 10:32
... und ein Schuldeingeständnis .
Die 5000,-€ sind wie viele Tagessätze für ihn ?
Auf jeden Fall ein krasses Fehlurteil unserer "unabhängigen Justiz".Angehörige einer anderen, speziellen Partei wären für Jahre sang- und klanglos in den Bau eingefahren.

Das Schwein ist immer noch Mitglied des Bundestages und bezieht entsprechend Diäten!

Die 5.000 ,- € sind ein Witz!

Und, wie Du richig schreibst, Mitglieder nicht systemrelevanter Parteien wären gesellschaftlich vernichtet worden!
Ebeno der Normalo, oder ein kleiner Beamter!

Efna
02.03.2015, 10:38
Das Schwein ist immer noch Mitglied des Bundestages und bezieht entsprechend Diäten!

Die 5.000 ,- € sind ein Witz!

Und, wie Du richig schreibst, Mitglieder nicht systemrelevanter Parteien wären gesellschaftlich vernichtet worden!
Ebeno der Normalo, oder ein kleiner Beamter!

Ist er noch Mitglied des Bundestags?

Nurmalso
02.03.2015, 10:40
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html


Lächerliches Verfahren.
Bin mal gespannt ob dieser Dreck... in Talkshows die Möglichkeit geboten wird sich zu rechtfertigen

Buella
02.03.2015, 10:49
Ist er noch Mitglied des Bundestags?

lt. dieser Schmierseite schon:

http://www.edathy.de/


Mitglied des Deutschen Bundestages für Nienburg - Schaumburg - SPD

Willkommen auf meiner Homepage! Ich bedanke mich für Ihr Interesse an meiner Arbeit als direkt gewählter Vertreter für den Wahlkreis Nienburg - Schaumburg im Deutschen Bundestag. Für die Region bin ich seit 1998 mit Einsatz und Leidenschaft vor Ort und in Berlin unterwegs, um für gute Bedingungen, sozial gerechte und wirtschaftlich vernünftige Politik zu streiten. Mehr erfahren Sie gleich hier!

Ein sehr weich gebetteter Fall des edlen System-Bonzen!

:hi:

Nanu
02.03.2015, 10:55
Lächerliches Verfahren.
Bin mal gespannt ob dieser Dreck... in Talkshows die Möglichkeit geboten wird sich zu rechtfertigen

In ähnlichen Fällen wird man sogar mit einer Paolo-Pinkel-Fernseh-Show belohnt.

marcus1011
02.03.2015, 11:04
Ich würde lügen wenn ich behauptete das das Urteil mich überrascht. Der schmierige Edathy kommt mich einer unsagbar lächerlichen "Strafe" davon. Bananenrepublik pur!!

Chilii
02.03.2015, 11:12
Auch wenn die Meinung oft hier mit den meisten Auseinander geht, stimme ich euch hier zu und finde auch das die Strafe ein absoltuer Witz für so ein Vergehen ist. Auch wenn es nur Bilder und Filme waren müssen diese gemacht werden und da leidet dann jemand insofern hätte er genau so in den Knast gemusst wie jeder andere auch der dieses Straftaten begeht. 5000 Euro an den Kinderschutzbund is übrigens ja mal noch die größte Frechheit, mindestens zwei Nuller mehr und dann hätte sowohl der Kinderschutzbund wirklich was davon wie auch er vielleicht ein merkbares Loch in der Kasse wenn der sich schon um den Knast rumschleimt.

Heifüsch
02.03.2015, 11:16
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Das war mangels Substanz von vorneherein klar. Mal sehen, welche Sau als nächstes medienwirksam durch´s Dorf getrieben wird...>x-(

Schlummifix
02.03.2015, 11:21
na dann kann es ja weiter gehen, im geilen Bundestag

https://www.youtube.com/watch?v=_dqVVtUiN-A

opppa
02.03.2015, 11:23
Das Schwein ist immer noch Mitglied des Bundestages und bezieht entsprechend Diäten!

Die 5.000 ,- € sind ein Witz!

Und, wie Du richig schreibst, Mitglieder nicht systemrelevanter Parteien wären gesellschaftlich vernichtet worden!
Ebeno der Normalo, oder ein kleiner Beamter!

Der Sinn der gesamten Übung ist doch erreicht!

Edathy kann sich in der deutschen Politik nirgendwo mehr sehen lassen. Er ist - genau wie Eva Hermann - auch noch gesellschaftlich zerstört. Dann reicht es doch, seine Portokasse zu plündern!

:D

Drache
02.03.2015, 11:41
Das Urteil ist ein Skandal und ein Sinnbild für die Verkommenheit dieser Regierung und Justiz.
Ein Schuldeingeständnis und die Tagessätze werden so niedrig angesetzt, dass er mit 5000€
nicht mal vorbestraft ist.

Der Politik- und Finanzelite sind nicht mal mehr die Kinder heilig, die ihr Leben lang darunter
leiden, zu solche Fotos oder gar zum Mißbrauch gezwungen worden zu sein.

Wird Zeit, dass der Wind sich dreht.

Buella
02.03.2015, 11:46
Der Sinn der gesamten Übung ist doch erreicht!

Edathy kann sich in der deutschen Politik nirgendwo mehr sehen lassen. Er ist - genau wie Eva Hermann - auch noch gesellschaftlich zerstört. Dann reicht es doch, seine Portokasse zu plündern!

:D

Im Gegensatz zu Eva Hermann, welche ja nun gar nichts verbrochen hatte, fällt der Herr Bundestagsabgeorndete sehr weich, bzw. hat seine Bezüge und Pesionsansprüche aus dieser Tätigkeit!
Einen kleien Beamten hätte man entlassen und somit wären die Bezüge- und Pensionsansprüche futsch!

Im Vergleich zum Normalo oder Eva Hermann ein Freispruch 1. Klasse!
:hi:

Schlummifix
02.03.2015, 12:07
"Eine Zuschauerin will 1500 Euro Belohnung für die Auffindung von Edathys Laptop zahlen. Richter wirft sie aus dem Saal. "

10.40 Uhr: Der Prozess ist beendet. Der Richter sagt zu Edathy: "Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient",

:haha: :lach: :haha:

Jetzt kann Pedathy in Nordafrika weiter seiner Leidenschaft frönen. Die laschen Gesetze dort sind bekannt.

purple
02.03.2015, 12:15
Ich wünsch mir, daß Herr Edathy seine Quittung bekommt.
Gerne in einer dunklen Gasse.
Falls es irgendwo noch sowas wie Gerechtigkeit gibt.....

Helenos von Troja
02.03.2015, 12:16
"Eine Zuschauerin will 1500 Euro Belohnung für die Auffindung von Edathys Laptop zahlen. Richter wirft sie aus dem Saal. "

10.40 Uhr: Der Prozess ist beendet. Der Richter sagt zu Edathy: "Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient",

:haha: :lach: :haha:

Jetzt kann Pedathy in Nordafrika weiter seiner Leidenschaft frönen. Die laschen Gesetze dort sind bekannt.

Dem kann ich mit meiner Heckenschere gern mal zeigen, was er verdient hat.

volkszorn
02.03.2015, 12:47
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

So wird Recht gesprochen im freiesten aller freien Staaten auf deutschem Boden :kotz:

48558

cc2
02.03.2015, 13:00
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

War doch eh fast klar. Aber wenigstens hat der jetzt seinen ruf weg :D

Truitte
02.03.2015, 15:36
Jetzt kommt die Zeit für Rache (http://www.aktive-patrioten.de/2015/03/02/jetzt-kommt-die-zeit-fuer-rache/) Deutschlands bekanntester Hetzer gegen Rechts hat nun eingestanden Kinderpornos bezogen zu haben. Mit einer 5’000 Euro Spende an den Kinderschutzbund (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kinderporno-prozess-eingestellt-edathy-gesteht-und-zahlt-an-kinderschutzbund/11443796.html) entzog sich Edathy einem Prozess. Wenn die Spende an die NPD hätte gehen müssen, dann wäre es eine echte Strafe für Edathy gewesen! Nun kann Edathy um sich schlagen, denn er hat nichts mehr zu verlieren. Welche Parteikollegen er noch in die Scheiße reiten wird ist noch unklar, aber dass dem so sein wird konnte man seinem Charakter schon entnehmen. Es wird also spannend auf der politischen Bühne. Edathy hat das Potenzial den Einheitsbrei unter der Reichskuppel ordentlich zu versalzen…
http://www.aktive-patrioten.de/

OneDownOne2Go
02.03.2015, 15:58
Tja, den anderen entdeckten SPD-Päderasten Tauss haben sie immerhin noch zu 15 Monaten auf Bewährung verknackt, den aufrechten Kämpfer gegen Rächts hat man nun mit einem Klaps auf die Pädo-Patchen laufen lassen. Genossen unter sich...

Kikumon
02.03.2015, 16:18
Unglaublich !!! Armseliges Fehlurteil !

Vor allem, wenn man folgendes bedenkt:

"Nach Einstellung des Verfahrens gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy müht dieser sich um die Deutungshoheit der richterlichen Entscheidung. Ja, er habe Material aus dem Internet heruntergeladen, das die Staatsanwaltschaft als kinderpornografisch ansieht. Ein Geständnis sei das aber nicht."

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Den Richter verstehe ich nicht.

Strandwanderer
02.03.2015, 16:22
Er wusste zuviel (NSU). Er hat ja sorgar gedroht alles auffliegen zu lassen.


Das formulierte er ganz elegant so:

"to whom it may concern: the papers with the whole story are located in a lot of different places and will be published the moment sth happens to me."

https://www.facebook.com/edathy/posts/683753735020730


(Wen immer es betreffen mag: Die Papiere mit der vollständigen Geschichte liegen an einer Menge verschiedener Orte und werden veröffentlicht werden in dem Moment, da mir etwas zustößt.)

Kikumon
02.03.2015, 16:22
Das Schwein ist immer noch Mitglied des Bundestages und bezieht entsprechend Diäten!

Edathy hat sein Mandat niedergelegt.

"Mitglied des Bundestages seit 1998; Mitglied im Vorstand der SPD-Fraktion.

> durch Verzicht ausgeschieden mit Ablauf des 10. Februar 2014, Nachfolgerin Abgeordnete Gabriele Groneberg, SPD"

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/biografien/E/edathy_sebastian/258314 (http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/biografien/G/groneberg_gabriele/261682)

Nurmalso
02.03.2015, 16:26
"Am Montag tritt sein Verteidiger vor die Presse und sagt das, was Edathy immer am Wichtigsten war: "Eine Schuldfeststellung ist nicht getroffen worden. Sebastian Edathy hat weiter als unschuldig zu gelten." Ähnliches schreibt Edathy auf Facebook." http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sebastian-edathy-prozess-gegen-5000-euro-eingestellt-a-1021339.html

Marlen
02.03.2015, 16:26
Es hat ihn das Ansehen und den Job gekostet ......
jetzt darf/kann er wieder kleine Jungs anschauen :germane:

Bruddler
02.03.2015, 16:28
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Ich muss jetzt unweigerlich an Bananen denken.

http://lebensmittel-warenkunde.de/assets/images/bananen.jpg

Buella
02.03.2015, 17:11
Edathy hat sein Mandat niedergelegt.

"Mitglied des Bundestages seit 1998; Mitglied im Vorstand der SPD-Fraktion.

> durch Verzicht ausgeschieden mit Ablauf des 10. Februar 2014, Nachfolgerin Abgeordnete Gabriele Groneberg, SPD"

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/biografien/E/edathy_sebastian/258314 (http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/biografien/G/groneberg_gabriele/261682)


Warum schreibt er dann solchen Käse auf seiner Homepage?

Entweder bin ich oder bin ich kein Mitglied des Bundestages.
Hat wahrscheinlich mit seiner Besoldung zu tun!

Vielleicht zahlen wir jetzt für ihn und die Nachfolgerin?

Herrlich dieser Selbstbedienungsladen brd, wo sich jeder nach Herzenswunsch, außer die rechtschaffenden und das alles finanzierenden Deutschen, bedienen kann!

Nurmalso
02.03.2015, 17:14
Ich muss jetzt unweigerlich an Bananen denken.

http://lebensmittel-warenkunde.de/assets/images/bananen.jpg


Wenn schon denn schon so

http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/brd6ua3tc5ipg.png

Schrottkiste
02.03.2015, 17:18
Es hat ihn das Ansehen und den Job gekostet ......
jetzt darf/kann er wieder kleine Jungs anschauen :germane:

Oftmals finden gescheiterte Politiker ja ein Auskommen in Form eines Aufsichtsratpostens in irgendwelchen Großunternehmen. Aber das kann ich mir hier in dem vorliegenden Falle beim besten Willen nicht vorstellen. Man wird sehen...

Freier Beobachter
02.03.2015, 17:18
Die Mitglieder der regierenden Kaste sind und waren in jedem Staat praktisch unantastbar und das scheint sich auch nach tausenden Jahren nicht geändert zu haben.

cornjung
02.03.2015, 17:52
Tja, den anderen entdeckten SPD-Päderasten Tauss haben sie immerhin noch zu 15 Monaten auf Bewährung verknackt, den aufrechten Kämpfer gegen Rächts hat man nun mit einem Klaps auf die Pädo-Patchen laufen lassen. Genossen unter sich...

Er wusste zuviel (NSU). Er hat ja sorgar gedroht alles auffliegen zu lassen.
Vermutlich ist seine frühere Tätigkeit im NSU- Ausschuss der Grund, warum er überhaupt von höchster Stelle gewarnt wurde, und somit sämtliches belastendes Material beseitigen konnte. Und vermutlich ist das auch der Grund, warum niemand so richtig interssiert zu sein scheint, wer ihn genau gewarnt hat. Mindestens aber konnte er alles vernichten, und konnte nur noch grenzertiges, aber kein eindeutig strafbares Materil gefunden werden. Somit hat es auch nur zu einer kleinen Busse gereicht, und nicht mal zu einer Geldstrafe.

Unglaublich !!! Armseliges Fehlurteil !
Es gab nicht mal ein Urteil mit Geld-Strafe. Es gab eine Einstellung gegen Geldbusse.

pixelschubser
02.03.2015, 17:55
Wenn ich schreibe, welche Gedanken mir gerade durch den Kopf gehen, werde ich vermutlich lebenslänglich gesperrt. :128:

Dito!

Die Drecksau hat sich mit 5000 Silberlingen freigekauft. Mir ist die Galle übergekocht, als ich sein feistes Grinsen sehen musste. Widerwärtiger Abschaum!

BRDDR_geschaedigter
02.03.2015, 17:56
Der Hammer. Pirincci musste für eine "Volkvsverhetzung" mehr zahlen als Edathy.

https://www.facebook.com/akif.pirincci/posts/855675934473629:0
https://scontent-vie.xx.fbcdn.net/hphotos-xfp1/v/t1.0-9/11025806_813437628710223_7513066547646846307_n.jpg ?oh=3f266ce516cd3bea5b342d83ba5d6169&oe=5592065B

Kikumon
02.03.2015, 17:58
Der Hammer. Pirincci musste für eine "Volkvsverhetzung" mehr zahlen als Edathy.

https://www.facebook.com/akif.pirincci/posts/855675934473629:0

Tja, so geht ergeht es Leuten, die den heiligen Islam aufs Korn nehmen.

:aggr:

deutschland
02.03.2015, 17:58
...bezeichnend für die roten und grünen Stink-Socken ist eben das Unnatürliche, das Perverse, das Verbotene... zu tun und dann noch straffrei davon zu kommen !

Ein Skandal, eine Zweiklassenjustiz mit Richtern und Staatsanwälten aus der 60 ziger Generation, die für diesen Perversen den Persilschein ausgestellt haben !

Jeder andere würde in den Knast wandern und als Kinderficker jeden Tag von den anderen Gefangenen auf die Fresse kriegen !

Ich kann die Leute nicht verstehen, die dieses Gesindel in die Parlamente befördert und dann auf die Allgemeinheit losläßt !

Affenpriester
02.03.2015, 17:59
Hätte er Steuern hinterzogen oder den Holocaust "geleugnet", wäre er nicht so billig davongekommen.
Ist doch nur ein pädophiles Schwein ... da wollen wir mal nicht so sein. Westliche Werte - unbedingt liken - bald auch als App.

Eintracht
02.03.2015, 17:59
Dieser perverse Penner, hoffe ihm nur schlechtest

cornjung
02.03.2015, 18:02
Der Hammer. Pirincci musste für eine "Volkvsverhetzung" mehr zahlen als Edathy.

https://www.facebook.com/akif.pirincci/posts/855675934473629:0
https://scontent-vie.xx.fbcdn.net/hphotos-xfp1/v/t1.0-9/11025806_813437628710223_7513066547646846307_n.jpg ?oh=3f266ce516cd3bea5b342d83ba5d6169&oe=5592065B
Ja, einmal gabs ein Urteil mit Strafe, einmal nur eine Einstellung mit einer kleinen Busse. Siehe # 42.

OneDownOne2Go
02.03.2015, 18:03
Der Hammer. Pirincci musste für eine "Volkvsverhetzung" mehr zahlen als Edathy.

https://www.facebook.com/akif.pirincci/posts/855675934473629:0
https://scontent-vie.xx.fbcdn.net/hphotos-xfp1/v/t1.0-9/11025806_813437628710223_7513066547646846307_n.jpg ?oh=3f266ce516cd3bea5b342d83ba5d6169&oe=5592065B

Naja, Horst Mahler (der natürlich nicht das ideale, aber eben ein prominentes Beispiel ist) sitzt ja auch länger, als selbst die brutalsten Serien-Kinderschänder der letzten Jahre. So ist es eben, unser System.

cornjung
02.03.2015, 18:11
Naja, Horst Mahler (der natürlich nicht das ideale, aber eben ein prominentes Beispiel ist) sitzt ja auch länger, als selbst die brutalsten Serien-Kinderschänder der letzten Jahre. So ist es eben, unser System.
Der 77-jährige Horst Mahler

wurde wegen Volksverhetzung im wiederholten Fall zu insgesamt ZWÖLF Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Rolf1973
02.03.2015, 18:17
Der 77-jährige Horst Mahler

wurde wegen Volksverhetzung im wiederholten Fall zu insgesamt ZWÖLF Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.



Dafür darfste als Muselmann nachts zwei Deutsche einfach totschlagen. Vielleicht auch drei.

JackGinger
02.03.2015, 18:27
Ein unglaubliches Urteil.

Ich denke in erster Linie um die SPD vor weiterem Schaden zu bewahren bevor rauskommt wer NOCH alles Bescheid gewusst hat und versucht hat es zu vertuschen.
Da ist ein Mann des öffentlichen Interesses, ein Politiker der das Volk vertreten soll, der die Kinderpornoindustrie unterstützt. Die Bilder der Kinder sind sicher unter Zwang entstanden. Geilt sich daran auf. Wird ertappt. Wird gewarnt. Lässt den Dienstlaptop verschwinden. Lügt sich um Kopf und Kragen und.....wird nicht bestraft.

Die 5000 Euro sind ein Witz. Da bekommt man oftmals vom Staatsanwalt höhere Bußen auferlegt wenn man nur zur falschen Zeit am falschen Ort war.

Das seine Karriere beendet ist bezweifle ich auch. Der wird auf die Füße fallen einfach weil er schon gut genug vernetzt war. Wie ein Guttenberg der weiter seine Saläre über mehrere Tausend Euro im Monat einstreicht ohne im Leben auch nur wirklich einen einzigen Tag gearbeitet zu haben.

Ja an einen Rechtsstaat kann man in Deutschland leider nicht mehr glauben.

Niklas87
02.03.2015, 18:39
Und Gustl Mollath saß 7 Jahre in der Klappse ^^

schastar
02.03.2015, 18:50
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

5000 Euro erscheinen auf den ersten Blick für sein Einkommen nicht viel, vergleicht man es aber mit Daniel Cohn-Bendit sind die 5000 eine ganze Menge.

Don
02.03.2015, 19:04
5000 Euro erscheinen auf den ersten Blick für sein Einkommen nicht viel, vergleicht man es aber mit Daniel Cohn-Bendit sind die 5000 eine ganze Menge.

Ist das jetzt ein Präzedenzfall? Dann auf zum fröhlichen Download, deutsche Pädos.
Der Richter gehört auf Nürnberg 2.0. Denn er ist weit schlimmer als dieser kleine Wixer. An den sich das Netz erinnern wird solllte er wieder versuchen sich ein politisches Amt zu erschleichen.

heinzbernd
02.03.2015, 19:13
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Ganz in deinem Sinne oder? Schon ein Glas Sekt aufgemacht?

Hrafnaguð
02.03.2015, 19:28
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

:kotz::kotz::kotz::kotz::kotz::kotz::kotz:

Buella
02.03.2015, 19:38
Der 77-jährige Horst Mahler

wurde wegen Volksverhetzung im wiederholten Fall zu insgesamt ZWÖLF Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.



Blasphemie geht in unserer Vorzeige-Demokratie ja mal gar nicht!

Hrafnaguð
02.03.2015, 19:39
Ganz in deinem Sinne oder? Schon ein Glas Sekt aufgemacht?

Weil das Efna nicht so recht weiß ob es nun ein Männlein oder Weiblein ist, soll es damit einverstanden sein?
Das entzieht sich definitiv meiner Logik......

heinzbernd
02.03.2015, 19:40
Weil das Efna nicht so recht weiß ob es nun ein Männlein oder Weiblein ist, soll es damit einverstanden sein?
Das entzieht sich definitiv meiner Logik......

War eine Anspielung auf es seine Tolleranz ...

Sternenwanderer
02.03.2015, 19:40
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus....
Nicht umsonst stehen Politiker imagemäßig ganz unten auf der Beliebtheitsskala !
Alles eine Sauce...In Verbindung mit Zweiklassenjustiz....!

Sathington Willoughby
02.03.2015, 19:44
Wenn ich schreibe, welche Gedanken mir gerade durch den Kopf gehen, werde ich vermutlich lebenslänglich gesperrt. :128:

Ich könnte das Drehbuch für einen Splatterfilm schreiben.
nicht alleine, weil an der Rechtmäßigkeit nicht auszusetzen ist, sondern vor allem wegen dem kokett verständnisvollen, maximal neutralen Umgang mit ihm in der Presse.

Sternenwanderer
02.03.2015, 19:58
Ich wünsch mir, daß Herr Edathy seine Quittung bekommt.
Gerne in einer dunklen Gasse.
Falls es irgendwo noch sowas wie Gerechtigkeit gibt.....

Die wird er irgendwann bekommen !
Heute hobelt er sich vermutlich noch einen über irgendwelchen Kinderbildern auf seinen vermeintlichen Sieg....
Aber eines Tages kommt auch für ihn der 'point of no return' :fuck:

Strandwanderer
02.03.2015, 20:01
Warum schreibt er dann solchen Käse auf seiner Homepage?

Entweder bin ich oder bin ich kein Mitglied des Bundestages.
Hat wahrscheinlich mit seiner Besoldung zu tun!

Vielleicht zahlen wir jetzt für ihn und die Nachfolgerin?

Selbstverständlich:

Da Edathy nach wie vor als nicht vorbestraft gilt, hat er Anspruch auf seine Pension als Bundestagabgeordneter.

Grenzer
02.03.2015, 20:03
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus....
Nicht umsonst stehen Politiker imagemäßig ganz unten auf der Beliebtheitsskala !
Alles eine Sauce...In Verbindung mit Zweiklassenjustiz....!

Es ist das denkbar schlechteste Signal ,- welches die Richterschaft mit diesem Spaßurteil der Öffentlichkeit präsentieren konnte.
Ein Freifahrtschein für alle Dreckskerle ,- die sich an fremden Kindern aufgeilen,- vielleicht haben die Herren Richter ja selbst gern........ ?

Rumburak
02.03.2015, 20:04
http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/109811941020616lnw2ja10c.jpg (http://www.fotos-hochladen.net)

cornjung
02.03.2015, 20:04
Selbstverständlich:Da Edathy nach wie vor als nicht vorbestraft gilt, hat er Anspruch auf seine Pension als Bundestagabgeordneter.
Genau, und deswegen erfolgte Einstellung gegen eine kleine Busse, und keine Strafe durch Urteil ! Beitrag # 42 !

Cerridwenn
02.03.2015, 20:05
So geschmeidig ist unsere Justiz! Nichts neues!

Grenzer
02.03.2015, 20:05
Selbstverständlich:

Da Edathy nach wie vor als nicht vorbestraft gilt, hat er Anspruch auf seine Pension als Bundestagabgeordneter.

... und somit bezahlen u.a. auch die Eltern der mißbrauchten Kinder dem Drecksack seine Pension mit ??

Welch eine widerliche Vorstellung...

Rumburak
02.03.2015, 20:06
Ganz in deinem Sinne oder? Schon ein Glas Sekt aufgemacht?

Sowas geht recht weit unter die Gürtellinie.

Nachbar
02.03.2015, 20:07
Gar manche/r User/in hat sich ja über die Korruption zu Hellas belustigt gezeigt.
Das jedoch, was wir in unserem Deutschland erleben, ist eine weitaus schlimmere.

Warum?

Weil hier in der BRD die sog. unabhängige Justiz vom ersten Momentum an dieser beteiligt war und am Ende alles absegnete, ja diese erst ermöglichte.

Und das nennen Manche dann Gerechtigkeit und zeigen mit dem Finger auf Dritte ...

JackGinger
02.03.2015, 20:08
Selbstverständlich:

Da Edathy nach wie vor als nicht vorbestraft gilt, hat er Anspruch auf seine Pension als Bundestagabgeordneter.

Für mindestens 15 Monate 9082 € wenn ich mich nicht irre.
Ein Hohn...blanker Hohn für jeden der mit 40 Stunden Woche seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.

RmdP
02.03.2015, 20:08
Unglaublich !!! Armseliges Fehlurteil !

:dg:

Chandra
02.03.2015, 20:09
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html


Das ganze Gesindel steckt unter einer Decke, wahrscheinlich hängen nicht nur Politiker sondern auch Richter und Staatsanwalte in diesem Pädoclan

Heinrich_Kraemer
02.03.2015, 20:12
Bis zum Lebensende dicke Beamtenpension, Übergangsgeld, da läßt sichs flott leben und viel viel reisen. Was wohl der liebe Onkel Dani Cohn-Bendit dazu sagt? Hat vielleicht eine eherenamtliche Stelle im Kindergarten Ffm für seinen Kinderlustfreund.

Headroom
02.03.2015, 22:10
Bis zum Lebensende dicke Beamtenpension, Übergangsgeld, da läßt sichs flott leben und viel viel reisen.
Jau, der hat ja in seinem Interview vernehmen lassen, dass ihm die griesgrämige Stimmung hierzulande gründlich missfällt. Nun hat er alle Zeit der Welt, erst mal zu entspannen und seine Freunde im Ausland zu besuchen, wo die Leute vielleicht nicht so prüde sind. Da braucht er dann auch seinen Laptop nicht, um auf seine Kosten zu kommen.

Don_Stefano
02.03.2015, 22:17
Kinderschänder verdienen niemals, absolut NIEMALS auch nur den Hauch einer zweiten Chance. Sie gehören -auch wenn es nur ein einziges Bildchen geht- ohne Ausnahme lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung wegeknastet. Denn mehr ist ja leider in diesem Land nicht möglich ,denn sie würden die Todesstrafe mehr als verdienen.

Helenos von Troja
02.03.2015, 22:18
Der Hit ist ja: Die SPD fordert ihn nun auf, aus der Partei auszutreten. Wau. Bei Sarrazin war man da weniger geduldig. Da gab's gleich zwei Ausschlussverfahren, initiiert vom großen Vorsitzenden. Scheinbar ist für die SPD die falsche Gesinnung schlimmer als Kinderpornos.

Branka
02.03.2015, 22:27
Elendige Drecksau! Pädophiles Pack regiert die BRD und die Welt lacht BRD aus!!!

Schwabenpower
02.03.2015, 22:32
Elendige Drecksau! Pädophiles Pack regiert die BRD und die Welt lacht BRD aus!!!

Letzten Gerüchten zufolge soll es auch außerhalb der BRD den ein oder anderen "Kinderliebhaber" geben. Mit dem Auslachen sollte die "Welt" also vorsichtig sein.

Efna
02.03.2015, 22:35
Allerdings muss man sich auch die Frage stellen ob das nicht von Anfang an klar war, es würden bei ihm Aktbilder gefunden, kein pornographische Material. Das Problem war das diese Aktbilder eine juristische Grauzone haben und vielleicht auch deswegen war das Urteil so milde. Weil du Justiz am Anfang selber wusste inwiefern Aktfotos strafbewehrt. diese Edathy Affäre hat auch etwas gutes. Aktbilder von Kindern sind jetzt keine Grauzone mehr sondern strafbewehrt...

FranzKonz
02.03.2015, 22:38
Der Hit ist ja: Die SPD fordert ihn nun auf, aus der Partei auszutreten. Wau. Bei Sarrazin war man da weniger geduldig. Da gab's gleich zwei Ausschlussverfahren, initiiert vom großen Vorsitzenden. Scheinbar ist für die SPD die falsche Gesinnung schlimmer als Kinderpornos.

Witzig ist, dass gerade Edathy mehrfach den Rausschmiss Sarrazins betrieb. Nun ist der scheinheilige Schleimer selbst dran. Schadenfreude ist eben doch die reinste Freude.

Ich weiß ja nicht, wo sich Brutus mit seiner Vorliebe für pädophile Demokratten rumtreibt, bin aber sicher, er amüsiert sich königlich über den Fall.

Chandra
02.03.2015, 22:41
Der Hit ist ja: Die SPD fordert ihn nun auf, aus der Partei auszutreten. Wau. Bei Sarrazin war man da weniger geduldig. Da gab's gleich zwei Ausschlussverfahren, initiiert vom großen Vorsitzenden. Scheinbar ist für die SPD die falsche Gesinnung schlimmer als Kinderpornos.

Eine kranke Welt ........

dr-esperanto
02.03.2015, 23:11
Guido Grandt zu Eliten-Pädophilie:
http://www.politaia.org/wichtiges/politik-der-perversionen-paedokriminalitaet-klartext-no-105-guido-grandt/

Branka
02.03.2015, 23:14
Letzten Gerüchten zufolge soll es auch außerhalb der BRD den ein oder anderen "Kinderliebhaber" geben. Mit dem Auslachen sollte die "Welt" also vorsichtig sein.

Auch außerhalb BRD's soll der pädophile Abschaum an die Wand!!!

Sherpa
02.03.2015, 23:34
Der kommt frei gegen eine Caution von 5000 Euro, das sind doch für den nur ein paar Cent....
Ja, aber es geht für ihn eben um viel Geld, nämlich jetzige und spätere Bezüge.
Wäre er verurteilt worden - die Grenze des Strafmaßes kenne ich nicht - hätte er seine Pensionsansprüche verlieren können. Kann man ihm doch nicht zumuten.

Mich interessiert an der "Rechtsprechung" und dem ganzen Theater, WARUM er so gut behandelt wird. Hat er aus seiner Zeit als Chef des NSU-Untersuchungsausschusses noch ein As im Ärmel? Böse Zungen behaupteten doch vor einiger Zeit, daß er einigen Leuten in der NSU-Sache zu dicht auf den Pelz rückte und überhaupt nur deshalb die Kinderpornosache an die große Glocke kam.

Efna
03.03.2015, 00:53
Ja, aber es geht für ihn eben um viel Geld, nämlich jetzige und spätere Bezüge.
Wäre er verurteilt worden - die Grenze des Strafmaßes kenne ich nicht - hätte er seine Pensionsansprüche verlieren können. Kann man ihm doch nicht zumuten.

Mich interessiert an der "Rechtsprechung" und dem ganzen Theater, WARUM er so gut behandelt wird. Hat er aus seiner Zeit als Chef des NSU-Untersuchungsausschusses noch ein As im Ärmel? Böse Zungen behaupteten doch vor einiger Zeit, daß er einigen Leuten in der NSU-Sache zu dicht auf den Pelz rückte und überhaupt nur deshalb die Kinderpornosache an die große Glocke kam.

Juristisch gesehen ist der Fall extrem kompliziert weil Edathy sich in gewisser in einer Grauzone befand, Es waren in dem Fall auch keine Pornographische Bilder die man gefunden sondern Aktfotos und das ist wie gesagt eine gewisse juristische Grauzone....

Herr B.
03.03.2015, 03:26
Juristisch gesehen ist der Fall extrem kompliziert weil Edathy sich in gewisser in einer Grauzone befand, Es waren in dem Fall auch keine Pornographische Bilder die man gefunden sondern Aktfotos und das ist wie gesagt eine gewisse juristische Grauzone....
Unser Jurist Efna bewertet diese Aktfotos also nicht als Kiddieporno, sondern als Kunst!
So was wurde uns während der fotografischen Ausbildung noch nicht gelehrt. Hmmm...wär ich meiner Zeit voraus
gewesen, dann wär ich jetzt wohl ein zweiter Ansel Adams oder Elliot Hewitt. Scheiss noch mal...

schastar
03.03.2015, 04:06
Ist das jetzt ein Präzedenzfall? Dann auf zum fröhlichen Download, deutsche Pädos.
Der Richter gehört auf Nürnberg 2.0. Denn er ist weit schlimmer als dieser kleine Wixer. An den sich das Netz erinnern wird solllte er wieder versuchen sich ein politisches Amt zu erschleichen.

Das wäre ein schlchter Rat, sind doch nur die wenigsten Abgeordnete.

Bruddler
03.03.2015, 04:09
Oftmals finden gescheiterte Politiker ja ein Auskommen in Form eines Aufsichtsratpostens in irgendwelchen Großunternehmen. Aber das kann ich mir hier in dem vorliegenden Falle beim besten Willen nicht vorstellen. Man wird sehen...

Vielleicht hat Edathy ein Pöstchen bei UNICEF in Aussicht ? :hmm:

Marlen
03.03.2015, 04:58
Oftmals finden gescheiterte Politiker ja ein Auskommen in Form eines Aufsichtsratpostens in irgendwelchen Großunternehmen. Aber das kann ich mir hier in dem vorliegenden Falle beim besten Willen nicht vorstellen. Man wird sehen...Kann ich mir auch nicht vorstellen ......

sunbeam
03.03.2015, 05:21
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

War absehbar. Eine Schmierenkomödie zwischen Perversion, NSU und SPD-Geheimnisverrat.

alberich1
03.03.2015, 06:18
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Naja, bevor der ganze Klüngel, der hinten herum um die Affäre gelaufen ist, mit Vorwarnern und undurchsichtigen Seilschaften durch einen längeren Prozess offenbar werden kann, handelt man die Sache nach dem Motto "Aus den Augen, aus dem Sinn", nämlich dem der Öffentlichkeit, doch lieber schnell mit einem Bußgeld, welches Edathy eh aus der Portokasse bezahlen kann, ab.
Wer weis, welcher SPD-Politiker sonst noch das Volkslied "Hat ein Knab´was im Höslein stehn"( Orginaltext: Sah ein Knab ein Röslein stehn) mit hätte einstimmen müssen?:haha:

Murmillo
03.03.2015, 06:24
Oftmals finden gescheiterte Politiker ja ein Auskommen in Form eines Aufsichtsratpostens in irgendwelchen Großunternehmen. Aber das kann ich mir hier in dem vorliegenden Falle beim besten Willen nicht vorstellen. Man wird sehen...

Das erfährst du doch gar nicht, auf welche einkömmlichen Pöstchen man diese Politiker alle so abschiebt.

sunbeam
03.03.2015, 06:51
Das erfährst du doch gar nicht, auf welche einkömmlichen Pöstchen man diese Politiker alle so abschiebt.

Um den Hr. E. würde ich mir auch keine Sorgen machen, der weiß von der Polit-Elite der SPD und auch der CDU genug um "versorgt" und umhegt zu werden. Ist das nicht toll, unser politisches System?

JackGinger
03.03.2015, 06:55
Um den Hr. E. würde ich mir auch keine Sorgen machen, der weiß von der Polit-Elite der SPD und auch der CDU genug um "versorgt" und umhegt zu werden. Ist das nicht toll, unser politisches System?
Was machst du denn um es zu ändern ausser auf nem Forum zu posten .Bist du politisch aktiv oder gehst du zumindest wählen?

sunbeam
03.03.2015, 07:33
Was machst du denn um es zu ändern ausser auf nem Forum zu posten .Bist du politisch aktiv oder gehst du zumindest wählen?

Lieber Forenfrischling, lies meine bisherigen Posts und sollten noch Fragen offen sein, darfst Du mich gerne behelligen.

Esreicht!
03.03.2015, 07:54
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Dieses Urteil überrascht mich nicht. Papadam hatte Beweise für die Verstrickung des "tiefen Staates" bzgl. NSU, vermutlich auf seinem angeblich im Zug gestohlenen Labtop. Die BRD-GmbH mit ihren willfährigen Gerichten und menschlichem Journalistenabschaum ist längst zur Bananenrepublik verkommen!

Grundsätzlich haben Kinderficker bei den BRD-Freislern bessere Karten als politisch Angeklagte!

kd

Gehirnnutzer
03.03.2015, 07:55
Der 77-jährige Horst Mahler

wurde wegen Volksverhetzung im wiederholten Fall zu insgesamt ZWÖLF Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.



cornjung, dieser Vergleich hinkt, Edathy wäre garantiert nicht bei 4 Verfahren wegen Vergehen der gleichen Art und Aufhebung einer Bewährung mit 5000€ weggekommen.

Esreicht!
03.03.2015, 08:23
cornjung, dieser Vergleich hinkt, Edathy wäre garantiert nicht bei 4 Verfahren wegen Vergehen der gleichen Art und Aufhebung einer Bewährung mit 5000€ weggekommen.

Hätte mich auch gewundert, wenn Du nicht das Handeln der Freislerschen BRD-Justiz relativiert hättest.

Ein Münchner Stadtrat, der bei seiner Vereidigung üblicherweise seinen rechten Arm hob, wurde (zunächst) zu einer Geldstrafe von 5600 Euro verurteilt, weil es angeblich ein Hitlergruß gewesen sein soll. Auch wenn es in der Revision dann billiger wurde, ein klarer Beweis, daß politische Angeklagte im so genannten demokratischen Rechtsstaat BRD härter als Kinderficker bestraft werden. Oder anders ausgedrückt. Für dieses System sind politische Meinungsdeliktler gefährlicher als Kinderschänder, und das ist Fakt! Die traumatischen Erlebnisse, die diese Kinder teils ihr ganzes Leben mitschleppen müssen, interessiert die BRD-Freislers nicht:kotz:


kd

Gehirnnutzer
03.03.2015, 08:25
Dieses Urteil überrascht mich nicht. Papadam hatte Beweise für die Verstrickung des "tiefen Staates" bzgl. NSU, vermutlich auf seinem angeblich im Zug gestohlenen Labtop. Die BRD-GmbH mit ihren willfährigen Gerichten und menschlichem Journalistenabschaum ist längst zur Bananenrepublik verkommen!

Grundsätzlich haben Kinderficker bei den BRD-Freislern bessere Karten als politisch Angeklagte!

kd

Sorry, aber Edathy war nicht wegen § 176 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html) angeklagt sondern wegen § 184 b Absatz 3 (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html) StGB.

Da es sich gemäß der Presse um Material im Sinne von § 184b Absatz 1 Nr. 1b handelt und Ersttäterschaft wäre eine Strafe von mehr als einem Jahr ungewöhnlich gewesen. Edathy wäre so oder so nicht in den Knast gegangen.

Das Verrückte an der Geschichte ist, wegen der Affäre ist es zu Prozess gekommen. Ohne die Affäre hätte es von Anfang an eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO gegeben. Den Prozess hat man veranstaltet, um die "Aufmerksamkeit" der Bevölkerung vom Untersuchungsausschuss abzulenken.

Nurmalso
03.03.2015, 08:27
Vielleicht hat Edathy ein Pöstchen bei UNICEF in Aussicht ? :hmm:


Ich könnte mir den falsch verstandenen Künstler auch als Botschafter im Vatikan vorstellen.:cool:

Commodus
03.03.2015, 08:29
Der 77-jährige Horst Mahler

wurde wegen Volksverhetzung im wiederholten Fall zu insgesamt ZWÖLF Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.




Wir dürfen in diesem Fall korrigieren, denn kein Volk wurde verhetzt. Vermutlich 95 % der BRD-Bevölkerung kennt diesen Herrn nicht einmal. H.M. sitzt wegen einer falschen Meinung im Knast bis die Schwarte kracht.

Rechtsstaat = Edathy ... das ist bis zum Erbrechen empörend.

Leberecht
03.03.2015, 08:32
Er wusste zuviel (NSU). Er hat ja sorgar gedroht alles auffliegen zu lassen.
Logo! Bonzen und Justizia mußten damit rechnen, daß er ihre Teppiche zusammenrollt, falls er nicht bekuschelt wird.

MANFREDM
03.03.2015, 08:32
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr drüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Die Einstellung solcher Verfahren gegen Geldbuße oder Verurteilung zu Strafbefehlen ohne Verhandlung ist in dem Bereich bei Ersttätern normal, wenn nur Internetmaterial heruntergeladen wurde und der Täter geständig war.

Gehirnnutzer
03.03.2015, 08:34
Hätte mich auch gewundert, wenn Du nicht das Handeln der Freislerschen BRD-Justiz relativiert hättest.

Ein Münchner Stadtrat, der bei seiner Vereidigung üblicherweise seinen rechten Arm hob, wurde (zunächst) zu einer Geldstrafe von 5600 Euro verurteilt, weil es angeblich ein Hitlergruß gewesen sein soll. Auch wenn es in der Revision dann billiger wurde, ein klarer Beweis, daß politische Angeklagte im so genannten demokratischen Rechtsstaat BRD härter als Kinderficker bestraft werden. Oder anders ausgedrückt. Für dieses System sind politische Meinungsdeliktler gefährlicher als Kinderschänder, und das ist Fakt! Die traumatischen Erlebnisse, die diese Kinder teils ihr ganzes Leben mitschleppen müssen, interessiert die BRD-Freislers nicht:kotz:

kd

Kaltduscher, ich relativiere gar nichts, es geht rein um die Sachlage.

Kritik am 130er ist angebracht, aber eine Prozedere, das vollkommen unabhängig vom Straftatbestand steht, als Sonderbehandlung darzustellen, ist Manipulation. Fakt ist auch ein Dieb, der in meheren Verfahren zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, wird die Gesamtstrafe aus allen Verfahren absitzen. Kritisieren, was zu kritisieren ist und nicht was unabhängig davon steht.
Gerade wer Freisler in seiner Argumentation benutzt sollte gefälligst Manipulationen unterlassen.

Edathy könnte bei vier Verfahren jeweils mit Höchststrafe auch 12 Jahre sitzen.

Nurmalso
03.03.2015, 08:36
Die Einstellung solcher Verfahren gegen Geldbuße oder Verurteilung zu Strafbefehlen ohne Verhandlung ist in dem Bereich bei Ersttätern normal, wenn nur Internetmaterial heruntergeladen wurde und der Täter geständig war.


Damit kennst DU dich offensichtlich bestens aus :cool:

Gehirnnutzer
03.03.2015, 08:37
Die Einstellung solcher Verfahren gegen Geldbuße oder Verurteilung zu Strafbefehlen ohne Verhandlung ist in dem Bereich bei Ersttätern normal, wenn nur Internetmaterial heruntergeladen wurde und der Täter geständig war.

MANFREDM, wer § 176 StGB nicht von §184b StGB unterscheiden kann, der wird das nicht verstehen. Außerdem, was ist schon normal.

Härtere Strafen wären auch in diesem Bereich angebracht, aber da ist der Gesetzgeber gefragt.

Nurmalso
03.03.2015, 08:38
Die Pädophilen wissen jetzt was es kostet: 5000€

Gehirnnutzer
03.03.2015, 08:39
Damit kennst DU dich offensichtlich bestens aus :cool:

Nurmalso, wer die Berichterstattung über solche Fälle aufmerksam verfolgt, erkennt so was.

Nurmalso
03.03.2015, 08:42
Nurmalso, wer die Berichterstattung über solche Fälle aufmerksam verfolgt, erkennt so was.


Also ich "verfolge" (beobachte) derartige Fälle eher angewidert als aufmerksam

MANFREDM
03.03.2015, 08:47
Die Pädophilen wissen jetzt was es kostet: 5000€

Na Dummerchen, das hat den Herrn Edathy wesentlich mehr gekostet. Aber das begreifen Lügner wie Du ja nicht.

Im übrigen aus §184 StGB:


Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Gesetzgeber selbst hat hier Geldstrafen möglich gemacht. Wendet Euch an die Abgeordneten Eures Vertrauens (am besten NPD).


Also ich "verfolge" (beobachte) derartige Fälle eher angewidert als aufmerksam

Weil Du unfähig bist, juristische Tatbestände auch nur im Ansatz geistig zu erfassen.

Syntrillium
03.03.2015, 08:50
hallo,

ist egal, er ist politisch erledigt, das ist es, was zählt!

Seit den Fällen in Belgien gibt es aber einen tiefen Sumpf der nicht aufgeklärt ist und wird, weil irgendwie alle darin verwickelt sind!
Es wird alles durcheinander geworfen, Pädophilie und Päderastie, nämlich pädophil sind eigentlich alle, es heißt nämlich kinderfreundlich, gefährlich ist der schleichende Übergang von Pädophilie zu Päderastie.
Wo hört Pädophilie auf und wo fängt die Päderastie an?
Päderastie ist in jedem Fall juristisch zu verfolgen!

mfg

Nurmalso
03.03.2015, 08:52
Na Dummerchen, das hat den Herrn Edathy wesentlich mehr gekostet. Aber das begreifen Lügner wie Du ja nicht.


dann hast du also mehr als 5000 gebunkert:D

Gehirnnutzer
03.03.2015, 08:57
hallo,

ist egal, er ist politisch erledigt, das ist es, was zählt!

Seit den Fällen in Belgien gibt es aber einen tiefen Sumpf der nicht aufgeklärt ist und wird, weil irgendwie alle darin verwickelt sind!
Es wird alles durcheinander geworfen, Pädophilie und Päderastie, nämlich pädophil sind eigentlich alle, es heißt nämlich kinderfreundlich, gefährlich ist der schleichende Übergang von Pädophilie zu Päderastie.
Wo hört Pädophilie auf und wo fängt die Päderastie an?
Päderastie ist in jedem Fall juristisch zu verfolgen!

mfg

Sytrillium, du unterliegst einem weit verbreitetem Irrtum. Päderastie bezeichnet die Homosexualität zwischen Männern und Knaben/ Jugendlichen, sie ist eine Form der Pädophilie.

Pädophilie bezeichnet zunächst nur eine Neigung und diese Neigung ist nicht strafbar. Strafbar ist es diese Neigungs auszuleben -> sexueller Mißbrauch von Kindern etc..

MANFREDM
03.03.2015, 08:58
dann hast du also mehr als 5000 gebunkert:D

... immer weiter mit geistlosen Blödheiten ... Du laberst genau wie das ganze linke und grüne Gesocks nur moralisierenden Müll. Da seid Ihr Euch in Euren Methoden rechts und links endlich einig.

Gehirnnutzer
03.03.2015, 09:03
dann hast du also mehr als 5000 gebunkert:D

Nurmalso, Edathy ist gesellschaftlich fertig, sein politische Karriere ist vorbei. Arbeit wird er auch in naher Zeit keine finden. Wir bewegen uns im einem Bereich, wo es keine Rolle spielt, ob jemand tatsächlich schuldig ist oder nicht. In dem Moment, wo jemand öffentlich beschuldigt wird etwas im Bereich Kinderpornographie, sexueller Mißbrauch von Kindern begangen zu haben, war es das für diese Person, egal ob schuldig oder unschuldig.

Syntrillium
03.03.2015, 09:04
hallo,

Sytrillium, du unterliegst einem weit verbreitetem Irrtum. Päderastie bezeichnet die Homosexualität zwischen Männern und Knaben/ Jugendlichen, sie ist eine Form der Pädophilie.

Pädophilie bezeichnet zunächst nur eine Neigung und diese Neigung ist nicht strafbar. Strafbar ist es diese Neigungs auszuleben -> sexueller Mißbrauch von Kindern etc..

wurde das in der Neuzeit nicht umgedeutet?
Das Ding zwischen Männern und männlichen Jugendlichen heißt doch Ephebophilie!?

Ich merke aber jetzt schon das die Definitionen ziemlich weich sind!

mfg

Murmillo
03.03.2015, 09:04
Na Dummerchen, das hat den Herrn Edathy wesentlich mehr gekostet. Aber das begreifen Lügner wie Du ja nicht.

Im übrigen aus §184 StGB:



Der Gesetzgeber selbst hat hier Geldstrafen möglich gemacht. Wendet Euch an die Abgeordneten Eures Vertrauens (am besten NPD).



Weil Du unfähig bist, juristische Tatbestände auch nur im Ansatz geistig zu erfassen.

Nur mal für dich:
Edathy hat keine Geldstrafe bekommen, es gibt kein Urteil , in welchem dies steht. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 5000€ eingestellt, das pädophile Schwein zählt damit als nicht vorbestraft, wie er es bei Zahlung einer Geldstrafe gewesen wäre. Dann würde in einem Urteil stehen, dass er zur Zahlung einer Geldstrafe von XTagessätzen zu je X€ verurteilt wird und ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft !
Und bei 90 Tagessätzen wäre er auch nicht mit nur 5000€ davon gekommen.

Eridani
03.03.2015, 09:06
... und zwar gegen die Zahlung 5000 Euro. Was denkt ihr darüber?

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Dieser Kuhhandel mit dem Gericht, soll im Prinzip Michael Hartmann, SPD (http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Hartmann_%28Politiker%29) aus der Schußlinie nehmen. Dieser SPD-Bonze hat ebenfalls Dreck am Stecken.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/28/Michael_Hartmann.jpg/220px-Michael_Hartmann.jpg
Michael Hartmann, SPD

Wird bestätigt, dass er Edathi warnte, käme auch die SPD ins Zwielicht.
Insgesamt finde ich den Rummel um Edathi überzogen und hysterisch. Viele Politiker schauen sich Pornos und dergleichen an.
Edathi hat sich nur erwischen lassen.
Er ist bereits genug gestraft; seine Karriere ist zu Ende, - ob er jemals wieder auf die Beine kommt, ist fraglich......

Gehirnnutzer
03.03.2015, 09:11
Nur mal für dich:
Edathy hat keine Geldstrafe bekommen, es gibt kein Urteil , in welchem dies steht. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 5000€ eingestellt, das pädophile Schwein zählt damit als nicht vorbestraft, wie er es bei Zahlung einer Geldstrafe gewesen wäre. Dann würde in einem Urteil stehen, dass er zur Zahlung einer Geldstrafe von XTagessätzen zu je X€ verurteilt wird und ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft !
Und bei 90 Tagessätzen wäre er auch nicht mit nur 5000€ davon gekommen.

Das Verfahren wurde gegen Auflage nach § 153a StPO (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html) gegen Auflage eingestellt. Ist zulässig bei Straftaten, die Vergehen darstellen (§ 12 StGB (http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/12-verbrechen-und-vergehen)). Ist also durchaus ein normales Prozedere, wobei ich in den Raum Stelle das Straftaten gegen Kinder meines Erachtens immer Verbrechen seien sollten, grundsätzlich von öffentlichen Interesse sein sollten und für eigentlich eine besondere Schwere der Schuld darstellen.

cornjung
03.03.2015, 09:15
Die Pädophilen wissen jetzt was es kostet: 5000€

MANFREDM, wer § 176 StGB nicht von §184b StGB unterscheiden kann, der wird das nicht verstehen. Außerdem, was ist schon normal..

... immer weiter mit geistlosen Blödheiten ... Du laberst nur moralisierenden Müll.

Na Dummerchen, Weil Du unfähig bist, juristische Tatbestände auch nur im Ansatz geistig zu erfassen.

Nur mal für dich:Edathy hat keine Geldstrafe bekommen, es gibt kein Urteil , in welchem dies steht. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 5000€ eingestellt, das pädophile Schwein zählt damit als nicht vorbestraft, wie er es bei Zahlung einer Geldstrafe gewesen wäre.
So ist. Es gab gar keine Verhandlung, damit kein Urteil, und damit keine Strafe. Sondern nur eine Einstellung! Er ist nicht vorstraft, und behält seine Bezüge. Und das war für Edathy das Entscheidende. Dummerchen Manne ist leider unfähig, juristische Tatbestände auch nur im Ansatz geistig zu erfassen.
Beitrag # 42 !

Brathering
03.03.2015, 09:16
Das hätte er vor einem Jahr aus der Kaffeekasse zahlen sollen...
In halb Europa hat man größere Probleme bei einem Joint oder einer Beleidigung.

MANFREDM
03.03.2015, 09:19
Nur mal für dich:
Edathy hat keine Geldstrafe bekommen, es gibt kein Urteil , in welchem dies steht. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 5000€ eingestellt, das pädophile Schwein zählt damit als nicht vorbestraft, wie er es bei Zahlung einer Geldstrafe gewesen wäre. Dann würde in einem Urteil stehen, dass er zur Zahlung einer Geldstrafe von XTagessätzen zu je X€ verurteilt wird und ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft ! Und bei 90 Tagessätzen wäre er auch nicht mit nur 5000€ davon gekommen.

Ich habe nicht behauptet, daß Edathy eine Geldstrafe bekommen hat. Das ist eine dümmliche Lüge von Ihnen. Beleg:


Die Einstellung solcher Verfahren gegen Geldbuße oder Verurteilung zu Strafbefehlen ohne Verhandlung ist in dem Bereich bei Ersttätern normal, wenn nur Internetmaterial heruntergeladen wurde und der Täter geständig war.

Im übrigen ist Edathy nach seinem Geständnis ein pädophiler Täter. Daß Figuren wie Sie natürlich mit dem Begriff Schwein arbeiten ist klar. Blödheit kann man nicht verbieten.


So ist. Es gab gar keine Verhandlung, damit kein Urteil, und damit keine Strafe. Sondern nur eine Einstellung! Er ist nicht vorstraft, und behält seine Bezüge. Und das war für Edathy das Entscheidende. Dummerchen Manne ist leider unfähig, juristische Tatbestände auch nur im Ansatz geistig zu erfassen.
Beitrag # 42 !

Und genau die gleiche Behandlung erhalten fast alle Ersttäter für diese Taten. Im übrigen gab es eine Verhandlung. Dort ist das Strafverfahren mit Geldauflage eingestellt worden. :haha: Einfache Sachverhalte kann der User cornjung geistig nicht erfassen. :haha:

Murmillo
03.03.2015, 09:22
Das Verfahren wurde gegen Auflage nach § 153a StPO (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html) gegen Auflage eingestellt. Ist zulässig bei Straftaten, die Vergehen darstellen (§ 12 StGB (http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/12-verbrechen-und-vergehen)). Ist also durchaus ein normales Prozedere, wobei ich in den Raum Stelle das Straftaten gegen Kinder meines Erachtens immer Verbrechen seien sollten, grundsätzlich von öffentlichen Interesse sein sollten und für eigentlich eine besondere Schwere der Schuld darstellen.

Ja schon, dies ist ein normales Prozedere, aber keine Strafe.
Insbesondere hat man sich ja davor gedrückt, zu beurteilen, ob das Material des Herrn E. nun kinderpornografisch war oder nicht. Zwar hatte der Richter vorher verlauten lassen, dass dies für ihn der Fall sei, aber wenn dem so wäre, wieso hat er dann trotzdem das Verfahren eingestellt, auch unter dem Blickwinkel, dass,wie du schon schreibst, bei solchen Straftaten gegen Kinder grundsätzlich von öffentlichen Interesse ausgegangen werden kann, und im Fall eines Bundestagsabgeordneten als eine Person, die im öffentlichen Licht steht und von der Allgemeinheit für seine Tätigkeit bezahlt wird bezahlt wird, sowieso?

cornjung
03.03.2015, 09:26
Insbesondere hat man sich ja davor gedrückt, zu beurteilen, ob das Material des Herrn E. nun kinderpornografisch war oder nicht.
So ist es. Es gab einen Kuhhandel hinter den Kulissen, aber bewusst keine öffentliche Verhandlung darüber, was Edathy genau angesehen hat. Alles wurde unter den Teppich gekehrt, vor allem auch, wer und warum man Edathy gewarnt hat.

opppa
03.03.2015, 09:27
5000 Euro erscheinen auf den ersten Blick für sein Einkommen nicht viel, vergleicht man es aber mit Daniel Cohn-Bendit sind die 5000 eine ganze Menge.

So eine Strafe - und das ist so ein Lösegeld auch - soll sich immer nach der Schwere der Straftat richten!

:ja:

MANFREDM
03.03.2015, 09:29
Ja schon, dies ist ein normales Prozedere, aber keine Strafe. Insbesondere hat man sich ja davor gedrückt, zu beurteilen, ob das Material des Herrn E. nun kinderpornografisch war oder nicht.

Nächste dümmliche Lüge. Die Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf erhoben, daß Herr Edathy kinderpornografisches Material besessen hat. Herr Edathy hat diesen Vorwurf in der Verhandlung eingeräumt.

Geht es noch weiter mit Blödheiten und Lügen?


So ist es. Es gab einen Kuhhandel hinter den Kulissen, aber bewusst keine öffentliche Verhandlung darüber, was Edathy genau angesehen hat. Alles wurde unter den Teppich gekehrt, vor allem auch, wer und warum man Edathy gewarnt hat.

Selbstverständlich war die Verhandlung öffentlich. Das Geständnis von Herrn Edathy auch.

Efna
03.03.2015, 09:36
Unser Jurist Efna bewertet diese Aktfotos also nicht als Kiddieporno, sondern als Kunst!
So was wurde uns während der fotografischen Ausbildung noch nicht gelehrt. Hmmm...wär ich meiner Zeit voraus
gewesen, dann wär ich jetzt wohl ein zweiter Ansel Adams oder Elliot Hewitt. Scheiss noch mal...

Die Frage ist, ab wann ist ein Bild mit einen nackten Kind, Kinderpornographie und wenn man sich mal genau reindenkt(was einigen hier schwer fallen wird) dann ist das keine einfache Frage, davon abgesehen das Aktfotos Gesetzlich keine Pornographie sind und das macht die Sache im Fall Edathy recht kompliziert...

Headroom
03.03.2015, 09:39
Er ist bereits genug gestraft; seine Karriere ist zu Ende, - ob er jemals wieder auf die Beine kommt, ist fraglich......
Ja, bestimmt füllt er schon seinen Hartz4 Antrag aus.

Er wäre ganz schön blöd, hätte er nicht - wie alle Bonzen - frühzeitig vorgesorgt und seinen Freunden in Politik und Wirtschaft Gefälligkeiten erwiesen für die sie sich nun revanchieren können.

schastar
03.03.2015, 09:41
So eine Strafe - und das ist so ein Lösegeld auch - soll sich immer nach der Schwere der Straftat richten!

:ja:

eben, der eine sieht sich ein Bildchen an der andere läßt mit sich spielen.

FranzKonz
03.03.2015, 09:41
So eine Strafe - und das ist so ein Lösegeld auch - soll sich immer nach der Schwere der Straftat richten!

:ja:

Man sollte die Vorbildfunktion eines Politikers strafverschärfend auf das Urteil schmieren.

Murmillo
03.03.2015, 09:41
Ich habe nicht behauptet, daß Edathy eine Geldstrafe bekommen hat. Das ist eine dümmliche Lüge von Ihnen. Beleg:



Im übrigen ist Edathy nach seinem Geständnis ein pädophiler Täter. Daß Figuren wie Sie natürlich mit dem Begriff Schwein arbeiten ist klar. Blödheit kann man nicht verbieten.



Und genau die gleiche Behandlung erhalten fast alle Ersttäter für diese Taten. Im übrigen gab es eine Verhandlung. Dort ist das Strafverfahren mit Geldauflage eingestellt worden. :haha: Einfache Sachverhalte kann der User cornjung geistig nicht erfassen. :haha:

Besorg dir mal nen anderen Textbaukasten,dein " dümmliche Lüge" ist abgegriffen. Vor allen Dingen besorg dir mal ne neue Smiley-Liste.
Ich darf dich mal an deinen Post#106 erinnern:

Die Einstellung solcher Verfahren gegen Geldbuße oder Verurteilung zu Strafbefehlen ohne Verhandlung ist in dem Bereich bei Ersttätern normal, wenn nur Internetmaterial heruntergeladen wurde und der Täter geständig war.
Es gibt keinen Strafbefehl ohne Verhandlung und in einem Urteil nach einer Verhandlung kann eine Geldstrafe stehen.
Geldbußen bzw. Bußgelder ohne Verhandlung gibts nur im Ordnungswidrigkeitengesetz.


Im übrigen ist Edathy nach seinem Geständnis ein pädophiler Täter. Daß Figuren wie Sie natürlich mit dem Begriff Schwein arbeiten ist klar. Blödheit kann man nicht verbieten.

Seiner eigenen Auffassung und der seines Anwaltes nach gibt es kein Geständnis. Kannst du überall nachlesen, auch auf der Facebook-Seite des Herrn E.

Murmillo
03.03.2015, 09:48
Nächste dümmliche Lüge. Die Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf erhoben, daß Herr Edathy kinderpornografisches Material besessen hat. Herr Edathy hat diesen Vorwurf in der Verhandlung eingeräumt.

Geht es noch weiter mit Blödheiten und Lügen?



Selbstverständlich war die Verhandlung öffentlich. Das Geständnis von Herrn Edathy auch.

http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html

Die Klarstellung Edathys erfolgte dann via Facebook: Er begrüße die Einstellung des Verfahrens ausdrücklich, eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. Aber: Seine heutige Erklärung sei kein Geständnis. Ähnlich hatte sich auch Edathys Anwalt geäußert. Sein Mandant habe nichts zu dem Inhalt der Dateien gesagt. Er habe also insbesondere nicht eingeräumt, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen zu haben.

Also- noch mal für dich, auch wenn ich befürchte, dass du es wieder nicht begreifst:
Es gibt
1. kein Geständnis, schon gar kein öffentliches vor Gericht und
2. hat Herr E. den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, kinderpornografisches Material besessen zu haben, mit keinem Wort in seiner Erklärung bestätigt.
Dies ist seine Auffassung und die seines Anwaltes.

Murmillo
03.03.2015, 09:54
eben, der eine sieht sich ein Bildchen an der andere läßt mit sich spielen.

... lässt an sich spielen.

Murmillo
03.03.2015, 10:00
Man sollte die Vorbildfunktion eines Politikers strafverschärfend auf das Urteil schmieren.

Vorbildfunktion eines Politikers ? Welcher Politiker besitzt denn noch ne Vorbildfunktion ? Mir fällt da auf die Schnelle keiner oder keine ein- na ja, vielleicht noch in der Vergangenheit die leider viel zu früh verstorbene Regine Hildbrandt.
Auf jeden Fall aber sollte im Hinblick auf die Funktion bei Politikern immer ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung angenommen werden, schließlich bekleiden sie ja öffentliche Ämter. Dann wäre diese Farce mit Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage nicht möglich gewesen.

FranzKonz
03.03.2015, 10:09
Vorbildfunktion eines Politikers ? Welcher Politiker besitzt denn noch ne Vorbildfunktion ? Mir fällt da auf die Schnelle keiner oder keine ein- na ja, vielleicht noch in der Vergangenheit die leider viel zu früh verstorbene Regine Hildbrandt.
Auf jeden Fall aber sollte im Hinblick auf die Funktion bei Politikern immer ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung angenommen werden, schließlich bekleiden sie ja öffentliche Ämter. Dann wäre diese Farce mit Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage nicht möglich gewesen.

Aufpassen. Ich sprach von einer Vorbildfunktion, nicht davon, dass sie echte Vorbilder sind.

Bei dem, was sich im deutschen und europäischen Politbetrieb tummelt, würde man sich aus moralischer Sicht besser eine Hafennutte als Vorbild nehmen.

Syntrillium
03.03.2015, 10:16
hallo,

Aufpassen. Ich sprach von einer Vorbildfunktion, nicht davon, dass sie echte Vorbilder sind.

Bei dem, was sich im deutschen und europäischen Politbetrieb tummelt, würde man sich aus moralischer Sicht besser eine Hafennutte als Vorbild nehmen.

Besser kann man es nicht ausdrücken!

Und falls man es beanstandet ist man ein Nazi!

mfg

Myschkin
03.03.2015, 10:23
Hätte mich auch gewundert, wenn Du nicht das Handeln der Freislerschen BRD-Justiz relativiert hättest.

Ein Münchner Stadtrat, der bei seiner Vereidigung üblicherweise seinen rechten Arm hob, wurde (zunächst) zu einer Geldstrafe von 5600 Euro verurteilt, weil es angeblich ein Hitlergruß gewesen sein soll. Auch wenn es in der Revision dann billiger wurde, ein klarer Beweis, daß politische Angeklagte im so genannten demokratischen Rechtsstaat BRD härter als Kinderficker bestraft werden. Oder anders ausgedrückt. Für dieses System sind politische Meinungsdeliktler gefährlicher als Kinderschänder, und das ist Fakt! Die traumatischen Erlebnisse, die diese Kinder teils ihr ganzes Leben mitschleppen müssen, interessiert die BRD-Freislers nicht:kotz:

kd

Der Staat muss Prioritäten setzen. Er kann nicht alle und alles gleich behandeln. Es gehört zu den ungeschriebenen Gesetzen der BRD, jederzeit die EU gegenüber dem eigenen Land zu bevorzugen, ausländische Staatsschulden gegenüber deutschen, Migranten gegenüber Einheimischen und Kinderschänder gegenüber politisch unzuverlässigen Menschen. Wer das nicht begreift oder begreifen will, dem fehlt es einfach an staatsbürgerlicher Reife. Höchste Zeit, dass Deutschland erwachsen wird!

ABAS
03.03.2015, 10:25
Aufpassen. Ich sprach von einer Vorbildfunktion, nicht davon, dass sie echte Vorbilder sind.

Bei dem, was sich im deutschen und europäischen Politbetrieb tummelt, würde man sich aus moralischer Sicht besser eine Hafennutte als Vorbild nehmen.

Das stimmt! Hafen- und Strassenstrichhuren sagen dem Kunden
das sie es auf ihr Geld abgesehen haben und nichts anderes als
" Paypigs " sind. Das ist fair und ehrlich! Ausserdem erbringen
die Prostituierten im Gegensatz zu den Politikschranzen fuer die
Bezahlung durch den Kunden eine geldwerte Dienstleistung.

Gehirnnutzer
03.03.2015, 10:41
Besorg dir mal nen anderen Textbaukasten,dein " dümmliche Lüge" ist abgegriffen. Vor allen Dingen besorg dir mal ne neue Smiley-Liste.
Ich darf dich mal an deinen Post#106 erinnern:

Es gibt keinen Strafbefehl ohne Verhandlung und in einem Urteil nach einer Verhandlung kann eine Geldstrafe stehen.
Geldbußen bzw. Bußgelder ohne Verhandlung gibts nur im Ordnungswidrigkeitengesetz.



Seiner eigenen Auffassung und der seines Anwaltes nach gibt es kein Geständnis. Kannst du überall nachlesen, auch auf der Facebook-Seite des Herrn E.

Sorry, das nennt sich Einstellung des Verfahrens gegen Auflage. Auflage kann ein Geldbetrag sein.

ABAS
03.03.2015, 10:44
Sorry, das nennt sich Einstellung des Verfahrens gegen Auflage. Auflage kann ein Geldbetrag sein.

Der Staatsanwalt und der Richter haben Edathy die strikte Auflage
gemacht das er zukuenftig nur noch Fotos von minderjaehrigen
Maedchen und nicht mehr von minderjaehrigen Buben aus dem Web
herunterzieht, damit sie mit Edathy die Fotos tauschen koennen!

Myschkin
03.03.2015, 10:49
Der Staatsanwalt und der Richter haben Edathy die strikte Auflage
gemacht das er zukuenftig nur noch Fotos von minderjaehrigen
Maedchen und nicht mehr von minderjaehrigen Buben aus dem Web
herunterzieht, damit sie mit Edathy die Fotos tauschen koennen!

Kinderschänder stehen eben unter dem ganz besonderen Schutz des Gesetzes. Damit ist alles in Ordnung und in keiner Weise zu beanstanden.

Murmillo
03.03.2015, 10:54
Sorry, das nennt sich Einstellung des Verfahrens gegen Auflage. Auflage kann ein Geldbetrag sein.

Und wie stehen Geldstrafe, Bußgeld und Geldauflage zueinander ?
Ganz vom Haken ist Edathy wohl auch jetzt noch nicht. Sobald sich für die Staatsanwaltschaft der Verdacht einer Straftat ergibt, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht ist , kann das Verfahren wieder aufgenommen werden.
Dies ist nur theoretisch und wird natürlich nie passieren.

Xarrion
03.03.2015, 10:56
Der Staatsanwalt und der Richter haben Edathy die strikte Auflage
gemacht das er zukuenftig nur noch Fotos von minderjaehrigen
Maedchen und nicht mehr von minderjaehrigen Buben aus dem Web
herunterzieht, damit sie mit Edathy die Fotos tauschen koennen!

Vorstellbar ist in dieser kunterbunten BRD mittlerweile alles.

FranzKonz
03.03.2015, 11:07
Vorstellbar ist in dieser kunterbunten BRD mittlerweile alles.

Ein kleiner Trost:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/csu-verwandten-affaere-die-angst-vor-dem-wirtschaftlichen-ruin-13459420.html

herberger
03.03.2015, 12:08
Man sollte doch bevor man schreit mal überprüfen wie ähnliche Fälle von Gerichten behandelt wurden um zu Prüfen ob Edathy ein Sonderfall ist,er zahlte eine Strafe wegen des Herrunterladens von Kinderpornos.

Meine persönliche Meinung ist wer sich Kinderpornos anschaut geht noch einen Schritt weiter weil alle Hemmungen gefallen sind.

Murmillo
03.03.2015, 12:13
Ein kleiner Trost:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/csu-verwandten-affaere-die-angst-vor-dem-wirtschaftlichen-ruin-13459420.html

In der Tat ! Steuerhinterziehung toppt einfach jedes andere, noch so verabscheuungswürdige Verbrechen !

Leberecht
03.03.2015, 12:27
Edathy kann sich in der deutschen Politik nirgendwo mehr sehen lassen. Er ist - genau wie Eva Hermann - auch noch gesellschaftlich zerstört.
Der Vergleich ist zumindest unglücklich, wenn nicht sogar irreführend und rufschädigend schlecht.

Gehirnnutzer
03.03.2015, 12:55
Und wie stehen Geldstrafe, Bußgeld und Geldauflage zueinander ?
Ganz vom Haken ist Edathy wohl auch jetzt noch nicht. Sobald sich für die Staatsanwaltschaft der Verdacht einer Straftat ergibt, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht ist , kann das Verfahren wieder aufgenommen werden.
Dies ist nur theoretisch und wird natürlich nie passieren.

Die Antwort ist Jein. Das Opportunitätsprinzip hat man eingeführt um Staatsanwaltschaft und Gerichte zu entlasten. Man hat sich aber auch gleichzeitig Probleme damit aufgelastet. Das öffentliche Interesse ist eben nicht ausschließlich tatabhängig und "Berühmtheit" setzt nicht immer den Gleichheitsgrundsatz außer Kraft.
Zu dem gibt es Fälle, die einen schnellen Prozess verlangen, in denen sich die Beweislage durch andere Ermittlungen durchaus ändern kann. Es könnte sich ja herausstellen, Edathy hat auch richtiges Hardcorematerial
runtergeladen.................................
Man hat einfach nicht bedacht, das eine Regelung nicht nur Vorteile bringt und versucht die Nachteile, die sich im nachhinein herausstellen auszugleichen.

Warum man nun nicht auf die Idee kommt, bestimmte Straftaten aus der Opportunitätsregel herauszunehmen, in dem man sie explizit ohne Rücksicht auf das Strafmaß zum Verbrechen erklärt, entzieht sich mir.

Gehirnnutzer
03.03.2015, 12:58
Meine persönliche Meinung ist wer sich Kinderpornos anschaut geht noch einen Schritt weiter weil alle Hemmungen gefallen sind.

Wenn es danach gehen würde, herberger, was nach der persönlichen Meinung möglich ist, hätten wir nicht mal mehr Gefängnispersonal, das die Gefangenen bewachen könnte.

Gehirnnutzer
03.03.2015, 13:17
Ich will hier niemanden in Schutz nehmen, aber bei Edathy ging es um
ein Vergehen nach § 184b Absatz 3


(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

wegen Material, das im selben Paragraphen (Absatz 1 Nr. 1 b) definiert ist




1.
eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 (http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html) Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
.........


b)
die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder


.......





Es ist zwar widerwärtig, wenn jemand sich daran aufgeilt, aber bei solchen Material hängt es sehr oft davon ab, wo und bei wem es gefunden wird. Das gleiche Material kann simple Urlaubsfotos im Familienalbum sein, aber auch heruntergeladenes kinderpornographisches Material. Deswegen auch der Begriff Grauzone.

Edathy gehört durchaus härter bestraft, damit auch die Kundschaft für kinderpornographisches Material wegschmilzt, jedoch auch nicht so behandelt als hätte ein Verbrechen nach



§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer



1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,



2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,



3.
auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 (http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html) Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um




a)
das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder




b)
um eine Tat nach § 184b (http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html) Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b (http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html) Absatz 3 zu begehen, oder



4.
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.


(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Irgendwo muss man differenzieren oder wir sparen uns gewisse Feststellung und setzen nur auf eine Strafe vom Falschparken bis zum Mord (siehe TNG Das Gesetz der Edo)

schastar
03.03.2015, 13:46
... lässt an sich spielen.

Du hast recht.

opppa
03.03.2015, 14:01
Man sollte die Vorbildfunktion eines Politikers strafverschärfend auf das Urteil schmieren.

Glaubst Du vielleicht, die Justiz wäre da über das Strafmaß von (max.) 2 Jahren zur Bewährung (+ eine Geldstrafe von € 5.000,00 rausgegangen?

Das ist in Deutschland doch die Höchststrafe für Prominente - wenn nicht gerade, wie im Fall Hoeness die Presse den Kopf fordert und noch bodenlose Dummheit hinzukommt.

:?

opppa
03.03.2015, 14:02
Der Vergleich ist zumindest unglücklich, wenn nicht sogar irreführend und rufschädigend schlecht.

OK, ich bin bereit, mich bei Eva Herrmann zu entschuldigen!

:ja:

FranzKonz
03.03.2015, 14:06
Glaubst Du vielleicht, die Justiz wäre da über das Strafmaß von (max.) 2 Jahren zur Bewährung (+ eine Geldstrafe von € 5.000,00 rausgegangen?

Das ist in Deutschland doch die Höchststrafe für Prominente - wenn nicht gerade, wie im Fall Hoeness die Presse den Kopf fordert und noch bodenlose Dummheit hinzukommt.

:?

Die 2 Jahre auf Bewährung hätten gereicht, ihm die Pensionsansprüche aus der Abgeordneten-Tätigkeit zu nehmen. Das fände ich schon ganz in Ordnung. Dieser Deal ist eine Lachplatte.

Xarrion
03.03.2015, 14:13
Die 2 Jahre auf Bewährung hätten gereicht, ihm die Pensionsansprüche aus der Abgeordneten-Tätigkeit zu nehmen. Das fände ich schon ganz in Ordnung. Dieser Deal ist eine Lachplatte.

Es war doch offensichtlich, daß Edathy gar nicht bestraft werden sollte.
Der hatte sich ins Ausland abgesetzt, und keiner hat sich dafür interessiert. Stattdessen wurden ihm von der Staatskasse jeden Monat pünktlich seine Bezüge überwiesen.
Bei jedem anderen Beschuldigten hätte man beim Vorwurf KiPo den Delinquenten durch Zielfahnder aufgespürt und in Handschellen in deutsche U-Haft verfrachtet.

Und diese BRD nennt sich Rechtsstaat. Der blanke Hohn.

FranzKonz
03.03.2015, 14:26
Es war doch offensichtlich, daß Edathy gar nicht bestraft werden sollte.
Der hatte sich ins Ausland abgesetzt, und keiner hat sich dafür interessiert. Stattdessen wurden ihm von der Staatskasse jeden Monat pünktlich seine Bezüge überwiesen.
Bei jedem anderen Beschuldigten hätte man beim Vorwurf KiPo den Delinquenten durch Zielfahnder aufgespürt und in Handschellen in deutsche U-Haft verfrachtet.

Und diese BRD nennt sich Rechtsstaat. Der blanke Hohn.

Ich weiß nicht, ob Du Würfelqualles Abmahntheater wegen geklauter Musik mitgekriegt hast. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in diesem Lande völlig abhanden gekommen.

heinzbernd
03.03.2015, 14:30
BRD-Recht scheint für manche Klientel nur noch als unverbindliche Empfehlung zu gelten.

Herr B.
03.03.2015, 14:52
Die Frage ist, ab wann ist ein Bild mit einen nackten Kind, Kinderpornographie und wenn man sich mal genau reindenkt(was einigen hier schwer fallen wird) dann ist das keine einfache Frage, davon abgesehen das Aktfotos Gesetzlich keine Pornographie sind und das macht die Sache im Fall Edathy recht kompliziert...
Hast du die Fotos denn gesehen? Eigentlich ist das aber unwichtig, denn du verwendest (und wohl auch das Gericht) das Wort
"Aktfotos." Darunter versteht man generell Fotografien die den Koitus, oder andere sexuelle Akte festhalten. Das ist Pornographie.
Ein oder mehrere nackte Kinder dagegen, die nicht sexualisiert dargestellt sind, oder dergleichen unternehmen, wären dagegen
natürlich keine Aktfotos. Natürlich würde man davon ausgehen dass die Dargestellten sich noch im frühkindlichen Alter befinden,
denn ein nacktes 11 jähriges Kind ist weit mehr körperlich vorangeschritten als ein 4 jähriges. Kern der Sache ist die Objektifzierbarkeit
der Abgebildeten.

Schwabenpower
03.03.2015, 14:52
Auch außerhalb BRD's soll der pädophile Abschaum an die Wand!!!
Grundsätzlich stimme ich da zu. Allerdings habe ich so meine Probleme mit der Todesstrafe. Das Wichtigste ist m.E. der Schutz der Kinder. Das heißt, verurteilte Kinderschänder dürfen nie wieder auf die Menschheit losgelassen werden.

Schwabenpower
03.03.2015, 14:54
Hast du die Fotos denn gesehen? Eigentlich ist das aber unwichtig, denn du verwendest (und wohl auch das Gericht) das Wort
"Aktfotos." Darunter versteht man generell Fotografien die den Koitus, oder andere sexuelle Akte festhalten. Das ist Pornographie.
Ein oder mehrere nackte Kinder dagegen, die nicht sexualisiert dargestellt sind, oder dergleichen unternehmen, wären dagegen
natürlich keine Aktfotos. Natürlich würde man davon ausgehen dass die Dargestellten sich noch im frühkindlichen Alter befinden,
denn ein nacktes 11 jähriges Kind ist weit mehr körperlich vorangeschritten als ein 4 jähriges. Kern der Sache ist die Objektifzierbarkeit
der Abgebildeten.
Sehr interessanter Einwand. Würde mich auch interessieren, was genau der sich da heruntergeladen hat.

Ich habe auf meinem PC auch Bilder von nackten Kindern. Es handelt sich allerdings um meine Enkel.

FranzKonz
03.03.2015, 14:57
Gerade im Handelsblatt gefunden: Der Kinderschutzbund will die 5000 Euro von Edathy nicht haben:


„Die juristische Bewertung ist das eine. Die Botschaft, die auch durch Herrn Edathy geschickt wird, ist aber eine andere. Für 5000 Euro ist dieses Thema zu erledigen, wenn man vorsichtig damit umgeht“, so Schmidt. Es dürfe eben nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kinderschutzbund-lehnt-edathy-geld-ab-einfach-vom-tisch-gewischt/11451726.html

Jurassic
03.03.2015, 15:00
Sehr interessanter Einwand. Würde mich auch interessieren, was genau der sich da heruntergeladen hat.

Ich habe auf meinem PC auch Bilder von nackten Kindern. Es handelt sich allerdings um meine Enkel.

Zum'fick hab' ich da grade gelesen... :crazy:

Esreicht!
03.03.2015, 15:03
Die 2 Jahre auf Bewährung hätten gereicht, ihm die Pensionsansprüche aus der Abgeordneten-Tätigkeit zu nehmen. Das fände ich schon ganz in Ordnung. Dieser Deal ist eine Lachplatte.

Kinderschutzbund will Edathys Geld nicht, ein Affront gegen das Urteil und Richter, die vermutlich auf Weisung des Bundesjustizministers urteilten.Edathy weiß einfach zuviel vom "tiefen Staat" in Sachen NSU:



Fall Edathy
Kinderschutzbund will Edathys Geld nicht


Gegen eine Geldauflage von 5000 Euro war der Kinderporno-Prozess gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy eingestellt worden. Das Geld sollte an den Kinderschutzbund Niedersachsen gehen – doch der will es nicht.

HannoverDer Kinderschutzbund Niedersachsen will die vom Landgericht Verden verhängte Geldauflage von Sebastian Edathy nun doch nicht annehmen. Die Entscheidung, das Kinderporno-Verfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten für eine Zahlung von 5000 Euro einzustellen, sei ein „fatales Signal“, teilte der Verband am Dienstag in Hannover mit.

Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können. Der Verband hat nach eigenen Angaben das Gericht bereits gebeten, einen neuen Empfänger für die Geldauflage zu bestimmen.


http://www.wiwo.de/politik/deutschland/fall-edathy-kinderschutzbund-will-edathys-geld-nicht/11451806.html




kd

Herr B.
03.03.2015, 15:05
Sehr interessanter Einwand. Würde mich auch interessieren, was genau der sich da heruntergeladen hat.

Ich habe auf meinem PC auch Bilder von nackten Kindern. Es handelt sich allerdings um meine Enkel.
Genau! Und da ist doch ein Unterschied, denk ich.

FranzKonz
03.03.2015, 15:13
Kinderschutzbund will Edathys Geld nicht,

Ätsch. Ich war schneller. ;)

FranzKonz
03.03.2015, 15:13
Genau! Und da ist doch ein Unterschied, denk ich.

Ja. In dem Fall kommt noch ein Inzucht-Vorwurf hinzu! :D

Truitte
03.03.2015, 15:26
Ätsch. Ich war schneller. ;)
Und was macht Pädastian Pädathy jetzt mit dem Geld?

Murmillo
03.03.2015, 15:32
Sehr interessanter Einwand. Würde mich auch interessieren, was genau der sich da heruntergeladen hat.

Ich habe auf meinem PC auch Bilder von nackten Kindern. Es handelt sich allerdings um meine Enkel.

Genau dies hat man ja mit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung erreicht : du wirst nie erfahren, was für Bilder er nun genau besaß. Die hätten nämlich in einem Verfahren vom Gericht begutachtet und eingestuft werden müssen.Dies aber hat man nun elegant umschifft.

Schwabenpower
03.03.2015, 16:06
Genau dies hat man ja mit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung erreicht : du wirst nie erfahren, was für Bilder er nun genau besaß. Die hätten nämlich in einem Verfahren vom Gericht begutachtet und eingestuft werden müssen.Dies aber hat man nun elegant umschifft.
Danke, war mir so nicht klar. Bin ja auch kein Jurist.

Schwabenpower
03.03.2015, 16:11
Ja. In dem Fall kommt noch ein Inzucht-Vorwurf hinzu! :D
Mit Bildern? Sooo einen Langen habe ich auch wieder nicht. Der müßte dann ja 850 km lang sein :schock:

Landogar
03.03.2015, 16:33
Unglaublich !!! Armseliges Fehlurteil !

Das ist der übliche Gang. Gerade bei "Ersttätern" wird das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt, erst bei Wiederholung drohen schwere Strafen oder gar Gefängnis. Von daher ist es kein "Fehlurteil", da die Gesetze nicht mehr hergeben. Und über diese können sich die Richter nicht hinwegsetzen. Der Gesetzgeber wäre der richtige Adressat für Kritik.

FranzKonz
03.03.2015, 16:48
Mit Bildern? Sooo einen Langen habe ich auch wieder nicht. Der müßte dann ja 850 km lang sein :schock:

Sollte auch nur ein Scherz sein, um auf den erheblichen Unterschied zwischen einem Kinderschänder und einem pädophilen Spanner aufmerksam zu machen.

Und dann gibt es natürlich auch noch den Unterschied zwischen einem Bild vom putzigen Kindchen in der Badewanne und Kinderpornos.

Außerdem stelle ich es mir grausam vor, pädophil zu sein. So eine arme Sau ist scharf auf etwas, von dem sie genau weiß, dass sie es niemals bekommen wird. Es sei denn, sie würde kriminell, und falls erwischt, von allen zum allerletzten Abschaum erklärt. Nur weil irgendwo im Hirn eine Synapse falsch verdrahtet oder bei der Zeugung ein Gen falsch verknospelt ist.

Wenn unsereiner mal einen Korb kriegt, ist auch blöd. Aber scheiß der Hund drauf: Andere Mütter haben auch schöne Töchter, neues Spiel neues Glück.

FranzKonz
03.03.2015, 16:52
Das ist der übliche Gang. Gerade bei "Ersttätern" wird das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt, erst bei Wiederholung drohen schwere Strafen oder gar Gefängnis. Von daher ist es kein "Fehlurteil", da die Gesetze nicht mehr hergeben. Und über diese können sich die Richter nicht hinwegsetzen. Der Gesetzgeber wäre der richtige Adressat für Kritik.

Ganz so ist es nun nicht. Die Justiz hat einen ordentlichen Handlungsspielraum. Wobei mir ehrlich gesagt nicht klar ist, nach welcher Vorschrift jemand bestraft wird, der sich Photos von Kindern beschafft und betrachtet.

Valdyn
03.03.2015, 17:09
Ganz so ist es nun nicht. Die Justiz hat einen ordentlichen Handlungsspielraum. Wobei mir ehrlich gesagt nicht klar ist, nach welcher Vorschrift jemand bestraft wird, der sich Photos von Kindern beschafft und betrachtet.

http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Beschaffung und Besitz sind strafbar.

Shahirrim
03.03.2015, 17:13
Die Richter haben ihre eigenen Kinderpornos. Da hackt eine Krähe der Anderen kein Auge aus.

Wenn man sich die Dimensionen der Päderasten in GB ansieht, dann ahnt man nur, was hier alles noch unter den Teppich gekehrt wird.

Mcp
03.03.2015, 17:17
Edathy ist ein genetischer Halbinder. In den südöstlichen Kulturkreisen gibt es keinen Straftatbestand 'Pädophilie'. Dort werden, nach westlichen Begriffen, Minderjährige verheiratet und Knaben als Lustobjekte gehandelt. Das hat er wohl bei seiner Erziehung verinnerlicht.

In seinem Umfeld ist nie eine Frau als Freundin aufgetaucht - was für einen Mann mit seiner Vita schon ungewöhnlich ist. Das niemand in seiner Umgebung seine sexuellen Neigungen bemerkt haben will, scheint mir absolut unglaubhaft. Der Mann ist schwul und unter dieser Klientel sind sexuelle Affinitäten zu Knaben eher die Regel, denn die Ausnahme. Die ganze Literatur strotzt seit der Antike von Anspielungen auf solcherlei Vorlieben.

FranzKonz
03.03.2015, 17:20
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Beschaffung und Besitz sind strafbar.

Danke. Das gesetzlich vorgesehene Strafmaß beträgt also zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Valdyn
03.03.2015, 17:28
Danke. Das gesetzlich vorgesehene Strafmaß beträgt also zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Ich bin kein Jurist aber ich könnte mir vorstellen, daß es irgendwelche übergeordneten Gesetze gibt, die bei bestimmten Vorausetzungen ein anderes Strafmaß möglich machen und das irgendwo in anderen Paragraphen steht.

Ach so, nein...


(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei 3) steht, daß auch eine Geldstrafe verhängt werden kann.

Leberecht
03.03.2015, 17:49
OK, ich bin bereit, mich bei Eva Herrmann zu entschuldigen!

:ja:
Mangelhaft! Korrekt wäre, Du wärest bereit, Eva Herrmann um Entschuldidung zu bitten. :ja: Sie ist nämlich eine Frau, die bereit war, Wesen vom Unwesen zu unterscheiden und mutig genug, es auszusprechen und entsprechend zu handeln.

batumi
03.03.2015, 17:59
Edathy hat nichts abgestritten, er sagte lediglich, dass die Bilder, welche er gekauft hat, nicht der pornografisch wären, auf keinen Fall zu dem Zeitpunkt, als sie gekauft wurden (das hat sich jetzt wohl geändert), also hat er sich hier nicht strafbar gemacht, und der Teil der Bilder, die im Rahmen des damaligen Strafgesetzes Beachtung gefunden haben, waren wohl so geringfügig strafbar, dass das Gericht hier (zusammen mit der StA) der Meinung war, dass eine Geldstrafe ausreichend ist, zumal er beruflich ja schon gehängt wurde.

Ungeachtet dessen, was ich persönlich von Arschlöchern halte, die sich in Kanada Fotos nackter Kinder kaufen, welche angeblcih nicht pornografischer Natur sind, ist das Strafmaß wohl tat- und schuldangemessen. Herr E. ist jetzt ja nun gebrandmarkt, viel Freude dürfte er nciht mehr haben.

Hrafnaguð
03.03.2015, 18:25
Meines Erachtens das einzig richtige Signal das man dem Drecksack geben kann.
Kinderschutzbund lehnt Geld von Edathy ab:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sebastian-edathy-kinderschutzbund-will-sein-geld-nicht-a-1021576.html

FranzKonz
03.03.2015, 18:36
Ich bin kein Jurist aber ich könnte mir vorstellen, daß es irgendwelche übergeordneten Gesetze gibt, die bei bestimmten Vorausetzungen ein anderes Strafmaß möglich machen und das irgendwo in anderen Paragraphen steht.

Ach so, nein...



Bei 3) steht, daß auch eine Geldstrafe verhängt werden kann.

Das ist eigentlich nicht das Problem. Das Verfahren wurde gar nicht erst eröffnet, und der Beschuldigte hat sich schon vorher herausgekauft.

FranzKonz
03.03.2015, 18:38
Edathy hat nichts abgestritten, er sagte lediglich, dass die Bilder, welche er gekauft hat, nicht der pornografisch wären, auf keinen Fall zu dem Zeitpunkt, als sie gekauft wurden (das hat sich jetzt wohl geändert), also hat er sich hier nicht strafbar gemacht, und der Teil der Bilder, die im Rahmen des damaligen Strafgesetzes Beachtung gefunden haben, waren wohl so geringfügig strafbar, dass das Gericht hier (zusammen mit der StA) der Meinung war, dass eine Geldstrafe ausreichend ist, zumal er beruflich ja schon gehängt wurde.

Ungeachtet dessen, was ich persönlich von Arschlöchern halte, die sich in Kanada Fotos nackter Kinder kaufen, welche angeblcih nicht pornografischer Natur sind, ist das Strafmaß wohl tat- und schuldangemessen. Herr E. ist jetzt ja nun gebrandmarkt, viel Freude dürfte er nciht mehr haben.

Der Kerl geht mit voller Pension in den Ruhestand. Das ist auf keinen Fall in Ordnung. Zumal er gegenüber Sarrazin den Moralapostel spielte und dessen Parteiausschluß forderte.

batumi
03.03.2015, 18:40
Meines Erachtens das einzig richtige Signal das man dem Drecksack geben kann.
Kinderschutzbund lehnt Geld von Edathy ab:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sebastian-edathy-kinderschutzbund-will-sein-geld-nicht-a-1021576.html

Wem nüttz das, wenn die dringend benötigtes Geld abweisen?

Panther
03.03.2015, 18:42
Das ist eigentlich nicht das Problem. Das Verfahren wurde gar nicht erst eröffnet, und der Beschuldigte hat sich schon vorher herausgekauft.


80 SPD Mitglieder sollen von den Ermittlungen gegen Edathy gewußt haben. Es muß ein aufatmen durch die SPD Zentrale gestern gegeben haben.

Kurti
03.03.2015, 18:49
Der Kerl geht mit voller Pension in den Ruhestand. ...Falls der Edathy die Voraussetzungen zum Bezug der Abgeordneten-Pension bereits erfuellt ???
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitglied_des_Deutschen_Bundestages#Rechte

Pro Jahr Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensions-Anspruch auf 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz von 67,5 Prozent wird nach 27 Jahren Abgeordnetentätigkeit erreicht. Wenn ein Abgeordneter zwei vierjährige Legislaturperioden Mitglied des Bundestags war, so erhält er 0,025 x 8 x 8.252 € = 1.650,40 € Pension. Der Beginn der Pensionszahlung erfolgt grundsätzlich mit Erreichen des 67. Lebensjahres. Nach acht Jahren Mitgliedschaft im Bundestag reduziert sich die Altersgrenze um je ein Jahr pro weiterem Jahr Mitgliedschaft (bis max. dem 18. Jahr).

Leseratte
03.03.2015, 19:04
Sie sagten er wäre nicht als Bundesjustizminister vorgesehen gewesen. Aber die Ernennung von Maas war doch überraschend.

FranzKonz
03.03.2015, 19:09
Falls der Edathy die Voraussetzungen zum Bezug der Abgeordneten-Pension bereits erfuellt ???
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitglied_des_Deutschen_Bundestages#Rechte

Er gehörte von 1998 bis 2014 dem Deutschen Bundestag an.

Hrafnaguð
03.03.2015, 19:09
Wem nüttz das, wenn die dringend benötigtes Geld abweisen?


Den Kindern.
Les dir den Artikel durch, da ist die nachvollziehbare Argumentation des Kinderschutzbundes
drin.

Ruepel
03.03.2015, 19:14
48574

heinzbernd
03.03.2015, 19:30
Petition: Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens "Edathy" ! (https://www.openpetition.de/petition/online/widerspruch-gegen-die-einstellung-des-verfahrens-edathy)

JackGinger
03.03.2015, 19:35
Meines Erachtens das einzig richtige Signal das man dem Drecksack geben kann.
Kinderschutzbund lehnt Geld von Edathy ab:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sebastian-edathy-kinderschutzbund-will-sein-geld-nicht-a-1021576.html

Finde ich auch!

Gehirnnutzer
03.03.2015, 19:36
Das ist eigentlich nicht das Problem. Das Verfahren wurde gar nicht erst eröffnet, und der Beschuldigte hat sich schon vorher herausgekauft.

Eine Einstellung nach § 153 oder 153a STPO geht immer von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht aus, von Freikaufen kann keine Rede sein.

Gehirnnutzer
03.03.2015, 19:40
Der Kerl geht mit voller Pension in den Ruhestand. Das ist auf keinen Fall in Ordnung. Zumal er gegenüber Sarrazin den Moralapostel spielte und dessen Parteiausschluß forderte.

Er hat zwar Anspruch auf Pension, das aber erst mit 55 (2 Legislaturperioden im Bundestag). Bißchen Übergangsgeld und die 10 Jahre bis dahin wird er überstehen, schließlich kann man ein Enthüllungsbuch schreiben oder sich das nicht schreiben bezahlen lassen (irgendein Vorstandsposten wo er kassiert und die Klappe hält, wird sich sicherlich finden.

ABAS
03.03.2015, 19:42
Edathy hat nichts abgestritten, er sagte lediglich, dass die Bilder, welche er gekauft hat, nicht der pornografisch wären, auf keinen Fall zu dem Zeitpunkt, als sie gekauft wurden (das hat sich jetzt wohl geändert), also hat er sich hier nicht strafbar gemacht, und der Teil der Bilder, die im Rahmen des damaligen Strafgesetzes Beachtung gefunden haben, waren wohl so geringfügig strafbar, dass das Gericht hier (zusammen mit der StA) der Meinung war, dass eine Geldstrafe ausreichend ist, zumal er beruflich ja schon gehängt wurde.

Ungeachtet dessen, was ich persönlich von Arschlöchern halte, die sich in Kanada Fotos nackter Kinder kaufen, welche angeblcih nicht pornografischer Natur sind, ist das Strafmaß wohl tat- und schuldangemessen. Herr E. ist jetzt ja nun gebrandmarkt, viel Freude dürfte er nciht mehr haben.

Edathy bleiben immerhin noch Knaben als " Freunde " z.B. minderjaehrige Bahnhofstricher. Ausserdem ist es nicht gesetzeskonform und verstoesst
gegen die Gleichstellung wenn Schwuchteln und Paedophile diskreminiert
werden. Toleranz, Humanismus und Naechstenliebe duerfen nicht auf der
Strecke bleiben.

Notfalls kann Edathy noch katholischer Priester werden und im Amt an den
Pimmeln von Messdienern herumspielen!

Kurti
03.03.2015, 19:44
Der Kerl geht mit voller Pension in den Ruhestand. Das ist auf keinen Fall in Ordnung. Zumal er gegenüber Sarrazin den Moralapostel spielte und dessen Parteiausschluß forderte.
Er gehörte von 1998 bis 2014 dem Deutschen Bundestag an.Somit hat der Edathy, nach (nur) 16 Jahren im Bundestag, keinen Anspruch auf volle Pension und mit schlappen 46 Jahren hat er auch das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht. Aber einfach mal irgendwelches pseudo-intellektuelles Zeugs dahingeschrieben, dein "Huehnerhof" wird's dir schon glauben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sebastian_Edathy

Sebastian Edathy (* 5. September (http://www.politikforen.net/wiki/5._September) 1969 (http://www.politikforen.net/wiki/1969) in Hannover (http://www.politikforen.net/wiki/Hannover) als Sebastian Edathiparambil) ist ein ehemaliger deutscher Politiker (http://www.politikforen.net/wiki/Politiker) der SPD (http://www.politikforen.net/wiki/Sozialdemokratische_Partei_Deutschlands). Er gehörte von 1998 (http://www.politikforen.net/wiki/Bundestagswahl_1998) bis 2014 dem Deutschen Bundestag (http://www.politikforen.net/wiki/Deutscher_Bundestag) an

FranzKonz
03.03.2015, 20:13
Somit hat der Edathy, nach (nur) 16 Jahren im Bundestag, keinen Anspruch auf volle Pension und mit schlappen 46 Jahren hat er auch das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht. Aber einfach mal irgendwelches pseudo-intellektuelles Zeugs dahingeschrieben, dein "Huehnerhof" wird's dir schon glauben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sebastian_Edathy

Und, Depp? Hat er seinen Pensionsanspruch oder wird er gekürzt?

Kurti
03.03.2015, 20:18
Und, Depp? Hat er seinen Pensionsanspruch oder wird er gekürzt?Versuch nicht abzulenken, Edathy hat einen MdB-Pensionsanspruch erworben, jedoch nicht den vollen und in Pension kann er in seinem Alter auch noch nicht gehen.

batumi
03.03.2015, 20:29
Den Kindern.
Les dir den Artikel durch, da ist die nachvollziehbare Argumentation des Kinderschutzbundes
drin.

Tja aus eigenen hehren Motiven derartige Mittel,welche Dritten (den Kindern) zu Gute kommen würde, abzulehnen halte ich für kurzsichtig und unangebracht. Der KiSchuBu ist sonst nicht so zimperlich, hier zieren sich die Verantwortlichen, in anderen Fällen legen sie eine Egalität an den Tag, die mit anderen durchaus zu vergleichen ist. Das Geld gerhört den Kindern! und sollte zu deren Gunsten verwendet werden und nicht aus eigener Eitelkeit abgelehnt.

Viele Organisationen erhalten Gelder aus Strafprozessen, keine weiß, woher das Geld kommt, es wird genommen, und das ist auch gut so. Hier wird den Opfern geholfen, ich habe kein Verständnis für die Ablehnung.

pixelschubser
03.03.2015, 20:36
Tja aus eigenen hehren Motiven derartige Mittel,welche Dritten (den Kindern) zu Gute kommen würde, abzulehnen halte ich für kurzsichtig und unangebracht. Der KiSchuBu ist sonst nicht so zimperlich, hier zieren sich die Verantwortlichen, in anderen Fällen legen sie eine Egalität an den Tag, die mit anderen durchaus zu vergleichen ist. Das Geld gerhört den Kindern! und sollte zu deren Gunsten verwendet werden und nicht aus eigener Eitelkeit abgelehnt.

Viele Organisationen erhalten Gelder aus Strafprozessen, keine weiß, woher das Geld kommt, es wird genommen, und das ist auch gut so. Hier wird den Opfern geholfen, ich habe kein Verständnis für die Ablehnung.

Deine Sichtweise kann ich durchaus nachvollziehen und die ist auch gar nicht so falsch. Klar gehört das Geld den Kindern!

Ich würde als Vater dennoch keinen Cent von dieser Dreckfotze Edathy annehmen. Schon aus Prinzip nicht!

ABAS
03.03.2015, 20:50
Versuch nicht abzulenken, Edathy hat einen MdB-Pensionsanspruch erworben, jedoch nicht den vollen und in Pension kann er in seinem Alter auch noch nicht gehen.

Jeder MdL oder MdB der eine Legislaturperiode von 4 Jahren
uebersteht hat Pensionsanspruch! Der gemeine deutsche
Kartoffelkopf zahlt als " Paypig " seine Steuergelder dafuer.

Schwabenpower
03.03.2015, 20:53
Sollte auch nur ein Scherz sein, um auf den erheblichen Unterschied zwischen einem Kinderschänder und einem pädophilen Spanner aufmerksam zu machen.

Und dann gibt es natürlich auch noch den Unterschied zwischen einem Bild vom putzigen Kindchen in der Badewanne und Kinderpornos.

Außerdem stelle ich es mir grausam vor, pädophil zu sein. So eine arme Sau ist scharf auf etwas, von dem sie genau weiß, dass sie es niemals bekommen wird. Es sei denn, sie würde kriminell, und falls erwischt, von allen zum allerletzten Abschaum erklärt. Nur weil irgendwo im Hirn eine Synapse falsch verdrahtet oder bei der Zeugung ein Gen falsch verknospelt ist.

Wenn unsereiner mal einen Korb kriegt, ist auch blöd. Aber scheiß der Hund drauf: Andere Mütter haben auch schöne Töchter, neues Spiel neues Glück.
Keine Angst, habe ich schon verstanden. Ehrlich gesagt: mir gehen die Bilder von den Enkelkindern ziemlich auf den Senkel. Was soll ich damit?
Pädophile kann ich gar nicht nachvollziehen. Ist ja auch nicht mein Job festzustellen, ob die nun heilbar krank oder nicht sind.

Nur: was genau sind das für Bilder? Wer macht die? Von welchen Kindern und wie? Ist ja letztendlich eine Frage von Nachfrage und Angebot.

Scheint mir ein weites Feld zu sein.

Kurti
03.03.2015, 21:03
Jeder MdL oder MdB der eine Legislaturperiode von 4 Jahren
uebersteht hat Pensionsanspruch! Der gemeine deutsche
Kartoffelkopf zahlt als " Paypig " seine Steuergelder dafuer.Recht haste, mein Freund ABAS, jedoch kann der Edathy mit 46 Jahren und 16 Jahren MdB noch nicht in Pension gehen und schon gar nicht mit der vollen, wie der FranKonz behauptete.

Süßer
03.03.2015, 21:07
Edathy hat nichts abgestritten, er sagte lediglich, dass die Bilder, welche er gekauft hat, nicht der pornografisch wären, auf keinen Fall zu dem Zeitpunkt, als sie gekauft wurden (das hat sich jetzt wohl geändert), also hat er sich hier nicht strafbar gemacht, und der Teil der Bilder, die im Rahmen des damaligen Strafgesetzes Beachtung gefunden haben, waren wohl so geringfügig strafbar, dass das Gericht hier (zusammen mit der StA) der Meinung war, dass eine Geldstrafe ausreichend ist, zumal er beruflich ja schon gehängt wurde.

Ungeachtet dessen, was ich persönlich von Arschlöchern halte, die sich in Kanada Fotos nackter Kinder kaufen, welche angeblcih nicht pornografischer Natur sind, ist das Strafmaß wohl tat- und schuldangemessen. Herr E. ist jetzt ja nun gebrandmarkt, viel Freude dürfte er nciht mehr haben.

So ähnlich sehe ich das auch. Ich meine Edathy hat sich typisch wie ein Provozierter verhalten. Er hat nie sein Schuld zugegeben. Wie denn auch wenn Mann sich unschuldig fühlt. Die Qualitätspresse immer drauf, als ob es Unschuldsvermutung und Rechtsstaatlichkeit noch nicht erfunden wurden. Diese Einstellung gegen Geldbuße, in der jeder Kleinbürger ein Schuldeingeständniß sieht (warum sollte man sonst bereit sein 5k zu bezahlen) war wahrscheinlich der Weg der geringesten Beschädigung. Da sich schon Interesse des Staats gezeigt haben, noch auf eine fairen Prozeß zu hoffen ist zuviel erwartet.

Für Edathy wäre es das Beste, wenn er seine pädophile Gefährdung von qualifizierten Seite abklären lassen würde. Auch eine Unterrichtung in die kulturellen Gepflogenheiten wär für ihn von Nutzen.

FranzKonz
03.03.2015, 21:12
Versuch nicht abzulenken, Edathy hat einen MdB-Pensionsanspruch erworben, jedoch nicht den vollen und in Pension kann er in seinem Alter auch noch nicht gehen.

Bei jeder Verurteilung zu einer Strafe ab einem Jahr Dauer verliert der Beamte seine Pensinonsansprüche, wird aber nachversichert und hat dementsprechend Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind aber im Regelfall erheblich niedriger.

ABAS
03.03.2015, 21:16
Bei jeder Verurteilung zu einer Strafe ab einem Jahr Dauer verliert der Beamte seine Pensinonsansprüche, wird aber nachversichert und hat dementsprechend Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind aber im Regelfall erheblich niedriger.

Das ist richtig gilt aber nur fuer Haftstrafen ueber einem Jahr
die nicht zur Bewaehrung ausgesetzt werden, das heisst wenn
der Beamte in den Knast einfaehrt.

Kurti
03.03.2015, 21:18
Der Kerl geht mit voller Pension in den Ruhestand. Das ist auf keinen Fall in Ordnung. Zumal er gegenüber Sarrazin den Moralapostel spielte und dessen Parteiausschluß forderte.
Bei jeder Verurteilung zu einer Strafe ab einem Jahr Dauer verliert der Beamte seine Pensinonsansprüche, wird aber nachversichert und hat dementsprechend Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind aber im Regelfall erheblich niedriger.Jetzt versuch nicht schon wieder, wie von dir gewohnt, mit Detailversessenheit von deiner urspruenglichen o.a. falschen Behauptung abzulenken.

mick31
03.03.2015, 21:24
Der Kinderschutzbund akzeptiert das Schandurteil gegen Pädathy nicht, er will seinen Ablass nicht haben.

http://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2015/kinderschuetzer-wollen-kein-geld-von-edathy/

Hut ab, es gibt noch Leute mit Character in der BRD

FranzKonz
03.03.2015, 21:25
Jetzt versuch nicht schon wieder, wie von dir gewohnt, mit Detailversessenheit von deiner urspruenglichen o.a. falschen Behauptung abzulenken.

Kurti, Du bist einfach nur zu dämlich, meine Aussage richtig zu interpretieren.

FranzKonz
03.03.2015, 21:27
Das ist richtig gilt aber nur fuer Haftstrafen ueber einem Jahr
die nicht zur Bewaehrung ausgesetzt werden, das heisst wenn
der Beamte in den Knast einfaehrt.

Bei der Bewährung bin ich mir nicht sicher. Ich meine, das hinge nicht davon ab.

Kurti
03.03.2015, 21:31
Kurti, Du bist einfach nur zu dämlich, meine Aussage richtig zu interpretieren.
Herein-Interpraetationen zu deinen Gunsten kannst du von mir nicht erwarten. Ich interpretiere deine Aussage exakt so, wie du sie geschrieben hast - nicht mehr, nicht weniger.

FranzKonz
03.03.2015, 21:32
Keine Angst, habe ich schon verstanden. Ehrlich gesagt: mir gehen die Bilder von den Enkelkindern ziemlich auf den Senkel. Was soll ich damit?
Pädophile kann ich gar nicht nachvollziehen. Ist ja auch nicht mein Job festzustellen, ob die nun heilbar krank oder nicht sind.

Nur: was genau sind das für Bilder? Wer macht die? Von welchen Kindern und wie? Ist ja letztendlich eine Frage von Nachfrage und Angebot.

Scheint mir ein weites Feld zu sein.

Ich habe auch noch so ein Bildchen von meinen Mädels. Das ist einfach niedlich. Nur sieht das außerhalb der Familie keiner, und es wird auch kein Handel damit betrieben.

Der Sinn des Verbots ist, dass Kinder nicht extra für derartige Fotosessions (und schlimmeres) mißbraucht werden.

FranzKonz
03.03.2015, 21:34
Herein-Interpraetationen zu deinen Gunsten kannst du von mir nicht erwarten. Ich interpretiere deine Aussage exakt so, wie du sie geschrieben hast - nicht mehr, nicht weniger.

Geschrieben habe ich: "Der Kerl geht mit voller Pension in den Ruhestand." Das ist exakt das, was geschehen wird. Der erworbene Pensionsanspruch wird nicht gekürzt, und sobald er das Ruhestandsalter erreicht hat, kriegt er jeden Monat die volle Pension.

Kurti
03.03.2015, 21:40
Geschrieben habe ich: "Der Kerl geht mit voller Pension in den Ruhestand." Das ist exakt das, was geschehen wird. Der erworbene Pensionsanspruch wird nicht gekürzt, und sobald er das Ruhestandsalter erreicht hat, kriegt er jeden Monat die volle Pension.Um Fehlinterpraetationen zu vermeiden, haettest du schreiben muessen: "Der Kerl wird mit voller Pension in den Ruhestand gehen." Jedoch, wie ich dich kenne, waehltest du in voller Absicht die Spam-Gegenwartsform.

Ruepel
03.03.2015, 21:40
Der Kinderschutzbund akzeptiert das Schandurteil gegen Pädathy nicht, er will seinen Ablass nicht haben.

http://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2015/kinderschuetzer-wollen-kein-geld-von-edathy/

Hut ab, es gibt noch Leute mit Character in der BRD

Verlogene Drecksbande,die leben von genau jener Klientel!
Die sind nur sauer,das es durch die Öffentlichkeit geht.
Der KSB ist mittlerweile ein nicht zu unterschätzendes Wirtschaftsunternehmen.
Insider sprechen auch vom Kriminellen Schutzbund.

SOKO
03.03.2015, 21:40
skandalurteil

Schwabenpower
03.03.2015, 21:42
Ich habe auch noch so ein Bildchen von meinen Mädels. Das ist einfach niedlich. Nur sieht das außerhalb der Familie keiner, und es wird auch kein Handel damit betrieben.

Der Sinn des Verbots ist, dass Kinder nicht extra für derartige Fotosessions (und schlimmeres) mißbraucht werden.

Letzteres hatte ich ja vorhin auch schon geschrieben. Da liegt ja auch das eigentliche Problem.

Ansonsten stimmen wir ja überein: die Bilder sieht nur meine Frau. Allerdings kenne ich auch genügend Leute, die damit hausieren gehen. Als ob ich die blöden Balgen sehen wollte.

latrop
03.03.2015, 21:42
Egal wie dem sei, es hat sich wieder mal bewahrheitet, wer Geld hat, geht gegen eine
Abstandszahlung straffrei aus.

FranzKonz
03.03.2015, 21:43
Um Fehlinterpraetationen zu vermeiden, haettest du schreiben muessen: "Der Kerl wird mit voller Pension in den Ruhestand gehen." Jedoch, wie ich dich kenne, waehltest du in voller Absicht die Spam-Gegenwartsform.

Wie sagtest Du so schön:


Jetzt versuch nicht schon wieder, wie von dir gewohnt, mit Detailversessenheit von deiner urspruenglichen o.a. falschen Behauptung abzulenken.

SOKO
03.03.2015, 21:47
Egal wie dem sei, es hat sich wieder mal bewahrheitet, wer Geld hat, geht gegen eine
Abstandszahlung straffrei aus.
man muss ihn enteignen

Kurti
03.03.2015, 21:57
Wie sagtest Du so schön:Auf wichtige Details verzichtest du schon gerne mal, wenn sie deiner Polasierung dienen. Jedoch stimme ich dir zu, dass einige Ex-MdBs, sonstige Beamte oder ehemalige SED-Bedienstete leider viel zu satte Pensionen erhalten.

FranzKonz
03.03.2015, 22:03
Auf wichtige Details verzichtest du schon gerne mal, wenn sie deiner Polasierung dienen. Jedoch stimme ich dir zu, dass einige Ex-MdBs, sonstige Beamte oder ehemalige SED-Bedienstete leider viel zu satte Pensionen erhalten.

Na, ab und an kann auch mal ein Konsens bestehen. Der Hammerfall war die Pensionserhöhung für Freislers Witwe. Die wurde damit begründet, dass Freisler, hätte er das 3. Reich überlebt, weiter befördert worden wäre und deshalb selbstverständlich auch die Pension der Witwe entsprechend angepasst werden müsse.

ABAS
03.03.2015, 22:11
Bei der Bewährung bin ich mir nicht sicher. Ich meine, das hinge nicht davon ab.

Ich habe es nachgeschlagen, festgestellt das ich einem Irrtum
unterlegen war und Du hast Recht.


Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Straftat

Verlust der Beamtenrechte durch Strafgerichtsurteil (§ 24 BeamtStG, § 41 BBG)

Es ist allgemein bekannt, dass ein Beamter seine Beamtenrechte verliert, wenn er durch Urteil eines Strafgerichts wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (oder darüber) verurteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Betroffen können auch bereits pensionierte Beamte sein, für die es besondere Vorschriften gibt.

Die Regelung greift auch bei Gesamtstrafenbildung wegen mehrerer vorsätzlicher Taten. Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Deliktsarten, zu denen seit 2009 auch die Bestechlichkeit gehört, bereits eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt.

Voraussetzung ist aber stets ein Urteil. Ein Strafbefehl genügt nicht.

§ 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.

(2) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen.

Nicht in allen Landesgesetzen ist diese Regelung noch einmal explizit wiederholt.
Man regelt vielleicht nur noch die Folgen etwas genauer.
Vergleichen Sie zum Beispiel§ 33 HmbBG.

Für Bundesbeamte gilt § 41 Bundesbeamtengesetz:

§ 41 Bundesbeamtengesetz: Verlust der Beamtenrechte

(1) Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.
Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn Beamtinnen oder Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt haben.

(2) Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses nach Absatz 1 besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel dürfen nicht weiter geführt werden.


http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/bundesbeamtengesetz/bbg41neu.htm

Kurti
03.03.2015, 22:21
Na, ab und an kann auch mal ein Konsens bestehen. Der Hammerfall war die Pensionserhöhung für Freislers Witwe. Die wurde damit begründet, dass Freisler, hätte er das 3. Reich überlebt, weiter befördert worden wäre und deshalb selbstverständlich auch die Pension der Witwe entsprechend angepasst werden müsse.Wusste ich nicht - aber kaum fassbar!

An Paedophilie und Homosexualitaet scheint sich der Fuehrer, bis zum Roehm-Putsch, weniger gestoert zu haben, um zum Thema zurueckzukehren.

FranzKonz
03.03.2015, 22:24
Ich habe es nachgeschlagen, festgestellt das ich einem Irrtum
unterlegen war und Du hast Recht.

Danke. Also hätte man den Kerl ruhig verurteilen können.

Denke nur mal an die Kosten, die sein Fehlverhalten verursacht hat, nicht nur die eigentliche Straftat, sondern auch das Leugnen hinterher, der Untersuchungsausschuss und der ganze folgende Brimborium.

Tutsi
03.03.2015, 22:25
Irgendwie ist alles wie verdreht.
Recht wird zum Unrecht und umgekehrt ?
Wo leben wir denn eigentlich ?
http://journalistenwatch.com/cms/bitte-erheben-sie-sich-im-namen-der-ins-gesicht-geschissenen-deutschen-gesinnungsjustiz/
http://www.pi-news.net/2015/03/akif-pirincci-zum-freispruch-fuer-sebastian-edathy/#more-450923

FranzKonz
03.03.2015, 22:28
Wusste ich nicht - aber kaum fassbar!

An Paedophilie und Homosexualitaet scheint sich der Fuehrer, bis zum Roehm-Putsch, weniger gestoert zu haben, um zum Thema zurueckzukehren.

Hmm. Der Gröfaz hatte diverse Störungen, gegen die sexuelle Macken eher harmlos sind.

ABAS
03.03.2015, 22:34
Danke. Also hätte man den Kerl ruhig verurteilen können.

Denke nur mal an die Kosten, die sein Fehlverhalten verursacht hat, nicht nur die eigentliche Straftat, sondern auch das Leugnen hinterher, der Untersuchungsausschuss und der ganze folgende Brimborium.

Da bin ich Deiner Ansicht. Ausserdem ist seine Geldspende
fuer die Einstellung des Strafverfahrens laecherlich. Jeder
Verkehrsteilnehmer der grob faehrlaessig z.B. im Suff einen
Verkehrunfall verursacht und dabei Sachbeschaedigungen
und Koerperverletzungen begeht, muss mehr zahlen.

Die kleine Tucke Edathy ist von Staatsanwalt und Richter
gut bedient worden. Vielleicht sind der Staatsanwalt und
der Richter ebenfalls phaedophile Schwuchteln. Mich kann
in der Deutschen Politik-, Medien- und Justizlandschaft nichts
mehr ueberraschen.

Ingeborg
03.03.2015, 22:41
https://fbcdn-sphotos-b-a.akamaihd.net/hphotos-ak-xfp1/v/t1.0-9/1484680_966756686676904_2627873716868454968_n.jpg? oh=7fd188402f7ff08aa9efa91b4363336d&oe=55968366&__gda__=1433859581_823d1afef29251c833658d4fe5525aa f

Ruepel
03.03.2015, 22:43
Solange in diesem System,Kinder durch Politik und Medien sexualisiert werden,erscheint mir dieses Urteil mehr als nur befremdlich!

Bruddler
04.03.2015, 04:19
Solange in diesem System,Kinder durch Politik und Medien sexualisiert werden,erscheint mir dieses Urteil mehr als nur befremdlich!

Im Zeitalter der "ideologischen Sexualaufklärung" ist das zarte "Urteil" gegen Edathy durchaus nachvollziehbar.
.
.
.

:ironie:

Leberecht
04.03.2015, 05:38
Der Kinderschutzbund akzeptiert das Schandurteil gegen Pädathy nicht, er will seinen Ablass nicht haben.
Was sich erlauben Kinderschutzbund???!!! Aber nicht mehr lange. :D

purple
04.03.2015, 08:00
Geschrieben habe ich: "Der Kerl geht mit voller Pension in den Ruhestand." Das ist exakt das, was geschehen wird. Der erworbene Pensionsanspruch wird nicht gekürzt, und sobald er das Ruhestandsalter erreicht hat, kriegt er jeden Monat die volle Pension.


An dem Gefetteten sollte man arbeiten. :cool:

MANFREDM
04.03.2015, 08:09
http://www.tagesschau.de/inland/edathy-221.html


Also- noch mal für dich, auch wenn ich befürchte, dass du es wieder nicht begreifst:
Es gibt
1. kein Geständnis, schon gar kein öffentliches vor Gericht und
2. hat Herr E. den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, kinderpornografisches Material besessen zu haben, mit keinem Wort in seiner Erklärung bestätigt.
Dies ist seine Auffassung und die seines Anwaltes.

Deine Aussage ist eine dümmliche Lüge. Was Edathy auf Facebook postet ist völlig uninteresssant. Edathy hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt, daß Edathy kinderpornografisches Material besessen hat. . Warum müßt Ihr eigentlich immer wieder dumme Lügen verbreiten, fällt Euch nichts anderes ein? Unfähig?


Im Zeitalter der "ideologischen Sexualaufklärung" ist das zarte "Urteil" gegen Edathy durchaus nachvollziehbar.

Es hat kein Urteil gegeben.


Danke. Also hätte man den Kerl ruhig verurteilen können.

Das Urteil wäre gering ausgefallen. Ersttäter, Geldstrafe. Beispiel hier: http://openjur.de/u/593022.html

60 Tagessätze und der Mann ist nicht aus dem Dienst als Lehrer entfernt worden. Nur Zurückstufung. Offensichtlich sind hier eine ganze Menge Leute zu blöd, das Strafmaß bei solchen Delikten zu recherchieren. Dumm herumlabern ist einfacher.

MANFREDM
04.03.2015, 08:27
Es gibt keinen Strafbefehl ohne Verhandlung und in einem Urteil nach einer Verhandlung kann eine Geldstrafe stehen.
Geldbußen bzw. Bußgelder ohne Verhandlung gibts nur im Ordnungswidrigkeitengesetz.

Diese Lüge ist wirklich an geistloser Blödheit nicht zu überbieten. Deine Dummheit wird sogar von Wikipädia widerlegt:


Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann.

Den Link kannst Du Dir selbst suchen, falls Dir das denn dann gelingt ...

brain freeze
04.03.2015, 08:29
Deine Aussage ist eine dümmliche Lüge. Was Edathy auf Facebook postet ist völlig uninteresssant. Edathy hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt, daß Edathy kinderpornografisches Material besessen hat. . Warum müßt Ihr eigentlich immer wieder dumme Lügen verbreiten, fällt Euch nichts anderes ein? Unfähig?

[...]

Geht es um DIESE Erklärung?


"Die Vorwürfe treffen zu. Die in der Anklage genannten Gegenstände wie der Bildband und die CD habe ich in meinem Besitz gehabt. Das gleiche gilt auch für die Logdaten, ich habe die Dateien heruntergeladen und geöffnet. Der Inhalt war mir bekannt. Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe lange gebraucht dazu. Je stärker ich in der Öffentlichkeit angegriffen wurde, desto mehr meinte ich mich verteidigen zu müssen. Ich bereue, was ich getan habe."

http://www.sueddeutsche.de/politik/edathy-prozess-reue-wider-willen-1.2373744

Wo, Manne, gesteht Edathy da explizit, kinderpornografisches Material besessen zu haben?

Die Erklärung ist MEHRDEUTIG formuliert, nicht EINDEUTIG. Er sagt eben nicht, ALLE Vorwürfe bzw. die Anklage treffe(n) zu, sondern (die) Vorwürfe. Der nachstehende Satz bezieht sich auf die (von ihm) gemeinten Vorwürfe. Er bestätigt den Vorwurf, das Material besessen zu haben, aber EBEN NICHT, dass es sich dabei um kinderpornografisches Material handelt.

Gehirnnutzer
04.03.2015, 08:46
https://fbcdn-sphotos-b-a.akamaihd.net/hphotos-ak-xfp1/v/t1.0-9/1484680_966756686676904_2627873716868454968_n.jpg? oh=7fd188402f7ff08aa9efa91b4363336d&oe=55968366&__gda__=1433859581_823d1afef29251c833658d4fe5525aa f

Ingeborg du ignorierst zwei Dinge. Zum einen, das sowohl Geldauflagen als auch Geldstrafen in Strafverfahren sich an der Einkommenssituation des Angeklagten orientieren.
Da die Kostenpauschale außen vor ist, bleibt als Grundlage nur die Abgeordneten Entschädigung von 9082 €. Wo liegt das Jahresgehalt bei Marco Reus 10 Millionen €........

Falsche Vergleiche schaden einer Kritik, Ingeborg. Wäre Reus wegen des selben Deliktes angeklagt gewesen wie Edathy, wäre die Geldauflage höher ausgefallen. Da es sich um eine Geldauflage handelt und um keine Geldstrafe, denke ich, es wären so 100.000€ gewesen.

Mütterchen
04.03.2015, 09:00
Hast du die Fotos denn gesehen? Eigentlich ist das aber unwichtig, denn du verwendest (und wohl auch das Gericht) das Wort
"Aktfotos." Darunter versteht man generell Fotografien die den Koitus, oder andere sexuelle Akte festhalten. Das ist Pornographie.
Ein oder mehrere nackte Kinder dagegen, die nicht sexualisiert dargestellt sind, oder dergleichen unternehmen, wären dagegen
natürlich keine Aktfotos. Natürlich würde man davon ausgehen dass die Dargestellten sich noch im frühkindlichen Alter befinden,
denn ein nacktes 11 jähriges Kind ist weit mehr körperlich vorangeschritten als ein 4 jähriges. Kern der Sache ist die Objektifzierbarkeit
der Abgebildeten.

Ich bin jetzt nicht gerade Experte auf diesem Gebiet, behaupte jetzt aber trotzdem mal, dass ein Aktfoto nicht so heißt weil es einen Sexualakt zeigt, es geht wohl eher darum, den mehr oder wenigen nackten Körper auf künstlerische Art zu fotografieren.
Edathy unterstelle ich übrigenens sehr viel Schlechtes, nicht, dass jetzt jemand glaubt, ich versuchte ihn zu verteidigen. Übrigens teile ich leider die Meinung von Eridani, der hier im Strang geschrieben hat, Edathy unterscheide sich dadurch vom Gros der Politiker, weil man bei ihm eine Durchsuchung und eine Anklage gestartet habe und bei den anderen eben nicht.

Trotzdem möchte ich gerne wissen, was ich mir bei den Aktfotos, die gefunden wurden, vorstellen darf.
Die frei zugänglichen Aufnahmen von Eva Ionesco z.B. sind für mich klar kinderpornographisch und schon weit jenseits des Aktzeptablen. Aber da sie jeder aufrufen kann, kann es doch wohl auch nicht strafbar sein, so etwas in der Art zu besitzen.

MANFREDM
04.03.2015, 09:08
Geht es um DIESE Erklärung?



http://www.sueddeutsche.de/politik/edathy-prozess-reue-wider-willen-1.2373744

Wo, Manne, gesteht Edathy da explizit, kinderpornografisches Material besessen zu haben?

Die Erklärung ist MEHRDEUTIG formuliert, nicht EINDEUTIG. Er sagt eben nicht, ALLE Vorwürfe bzw. die Anklage treffe(n) zu, sondern (die) Vorwürfe. Der nachstehende Satz bezieht sich auf die (von ihm) gemeinten Vorwürfe. Er bestätigt den Vorwurf, das Material besessen zu haben, aber EBEN NICHT, dass es sich dabei um kinderpornografisches Material handelt.

Edathy erklärt: "Die Vorwürfe treffen zu. Die in der Anklage genannten Gegenstände wie der Bildband und die CD habe ich in meinem Besitz gehabt. Das gleiche gilt auch für die Logdaten, ich habe die Dateien heruntergeladen und geöffnet. Der Inhalt war mir bekannt."

Genau das ist der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, daß Edathy diese Dateien und damit Material nach § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften im Besitz gehabt hat. Edathy gibt genau dieses zu. http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html


(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Deine weiteren Aussagen sind schlicht dummes Zeug.

MANFREDM
04.03.2015, 09:13
Falsche Vergleiche schaden einer Kritik, Ingeborg. Wäre Reus wegen des selben Deliktes angeklagt gewesen wie Edathy, wäre die Geldauflage höher ausgefallen. Da es sich um eine Geldauflage handelt und um keine Geldstrafe, denke ich, es wären so 100.000€ gewesen.

Reus hat 90 Tagessätze bekommen. Das Beispiel eines Lehrers, der Kinderpornografie besessen hat: http://openjur.de/u/593022.html 60 Tagessätze.

Murmillo
04.03.2015, 09:30
Diese Lüge ist wirklich an geistloser Blödheit nicht zu überbieten. Deine Dummheit wird sogar von Wikipädia widerlegt:



Den Link kannst Du Dir selbst suchen, falls Dir das denn dann gelingt ...

Ich verstehe ja, dass du dein Idol Sebastian Edathy verteidigst, aber das Kompliment der geistlosen Blödheit gebe ich gerne zurück.
Wo schrieb ich denn was von einer " mündlichen Hauptverhandlung " ?
Wo schriebst du in Post#106 etwas von mündlicher Hauptverhandlung? Du schreibst Verhandlung, und eine schriftliche Verhandlung gemäß ZPO §128 (4) Schriftliche Verhandlung

(4) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
erfolgt in jedem Fall auch vor einem Strafbefehl, der ja kein Urteil ist, sondern erst 2 Wochen nach Erlass in den Rang eines rechtskräftigen Urteils steigt.

MANFREDM
04.03.2015, 09:56
Ich verstehe ja, dass du dein Idol Sebastian Edathy verteidigst, aber das Kompliment der geistlosen Blödheit gebe ich gerne zurück.
Wo schrieb ich denn was von einer " mündlichen Hauptverhandlung " ?
Wo schriebst du in Post#106 etwas von mündlicher Hauptverhandlung? Du schreibst Verhandlung, und eine schriftliche Verhandlung gemäß ZPO §128 (4) Schriftliche Verhandlung

erfolgt in jedem Fall auch vor einem Strafbefehl, der ja kein Urteil ist, sondern erst 2 Wochen nach Erlass in den Rang eines rechtskräftigen Urteils steigt.

Deine Blödheiten ("Idol") und Lügen sind noch geistloser als ich bisher annahm. Die ZPO hat nichts mit Strafrecht zu tun. Wirksam ist hier § 407 StPO. Ein Strafbefehl wird ohne Verhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch ein Gericht erlassen. Lüg weiter, Jungchen.

brain freeze
04.03.2015, 10:07
Edathy erklärt: "Die Vorwürfe treffen zu. Die in der Anklage genannten Gegenstände wie der Bildband und die CD habe ich in meinem Besitz gehabt. Das gleiche gilt auch für die Logdaten, ich habe die Dateien heruntergeladen und geöffnet. Der Inhalt war mir bekannt."

Genau das ist der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, daß Edathy diese Dateien und damit Material nach § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften im Besitz gehabt hat. Edathy gibt genau dieses zu. http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html





Deine weiteren Aussagen sind schlicht dummes Zeug.

Aus dem Wortlaut seiner Erklärung und der semantisch präzisen Formulierung begründet sich Edathys Relativierung via FB. Es war von Anfang an Edathys Verteidigungslinie, kein strafrechtlich relevantes, sondern legales Material besessen zu haben. Die unterschiedliche Bewertung des Materials durch die Staatsanwaltschaft und durch Edathy selbst bleibt auch nach der Erklärung bestehen. Dass diese Erklärung vom Gericht als ausreichend bewertet wurde, steht auf einem anderen Blatt.

Für mich ist damit klar, dass Du vorsätzlich lügst, denn Du ignorierst trotz Kenntnis des Wortlautes der Erklärung das darin fehlende eindeutige Geständnis des Besitzes kinderpornografischen (im strafrechtlich relevanten Sinne) Materials. Dieses Geständnis konnte er auch gar nicht abgeben, denn das hätte kaum zu einer Einstellung des Verfahrens führen dürfen.

MANFREDM
04.03.2015, 10:13
Aus dem Wortlaut seiner Erklärung und der semantisch präzisen Formulierung begründet sich Edathys Relativierung via FB. Es war von Anfang an Edathys Verteidigungslinie, kein strafrechtlich relevantes, sondern legales Material besessen zu haben. Die unterschiedliche Bewertung des Materials durch die Staatsanwaltschaft und durch Edathy selbst bleibt auch nach der Erklärung bestehen. Dass diese Erklärung vom Gericht als ausreichend bewertet wurde, steht auf einem anderen Blatt.

Für mich ist damit klar, dass Du vorsätzlich lügst, denn Du ignorierst trotz Kenntnis des Wortlautes der Erklärung das darin fehlende eindeutige Geständnis des Besitzes kinderpornografischen (im strafrechtlich relevanten Sinne) Materials. Dieses Geständnis konnte er auch gar nicht abgeben, denn das hätte kaum zu einer Einstellung des Verfahrens führen dürfen.

Der einzige, der lügt bist Du und zwar vorsätzlich. Edathys Erklärungen nach dem Verfahren sind völlig belanglos. Edathy hat im Verfahren eingeräumt, Material nach § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften im Besitz gehabt zu haben.

Du bestätigtst das selbst hier: http://www.politikforen.net/showthread.php?161020-Prozess-gegen-Edathy-wurde-Eingestellt&p=7755886&viewfull=1#post7755886 , indem Du Edathy zitierst:

"Die Vorwürfe treffen zu. Die in der Anklage genannten Gegenstände wie der Bildband und die CD habe ich in meinem Besitz gehabt. Das gleiche gilt auch für die Logdaten, ich habe die Dateien heruntergeladen und geöffnet. Der Inhalt war mir bekannt."

brain freeze
04.03.2015, 10:37
Der einzige, der lügt bist Du und zwar vorsätzlich. Edathys Erklärungen nach dem Verfahren sind völlig belanglos. Edathy hat im Verfahren eingeräumt, Material nach § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften im Besitz gehabt zu haben.

Du bestätigtst das selbst hier: http://www.politikforen.net/showthread.php?161020-Prozess-gegen-Edathy-wurde-Eingestellt&p=7755886&viewfull=1#post7755886 , indem Du Edathy zitierst:

"Die Vorwürfe treffen zu. Die in der Anklage genannten Gegenstände wie der Bildband und die CD habe ich in meinem Besitz gehabt. Das gleiche gilt auch für die Logdaten, ich habe die Dateien heruntergeladen und geöffnet. Der Inhalt war mir bekannt."

Also doch nur zu blöd?

Letzter Versuch, verstehendes Lesen zu vermitteln. Setze nach "Die Vorwürfe treffen zu." statt des Punktes einen Doppelpunkt. Dann wird Dir klar, auf welche konkreten Vorwürfe sich Edathy bezieht. Dann hast Du nämlich 2 Vorwürfe (Besitz von Material, Bestätigung des Herunterladens/Logdaten), die den Kernvorwurf (Kinderpornografie) ausklammern und die einzuräumen nichts kostet. Der Rest der Erklärung ist verallgemeinernde Lyrik. Fehler machen alle, bedauern kann man alles Mögliche. Edathy behält durch seine ausweichenden, in diesen Punkten unscharfen Formulierungen die Deutungshoheit.

Auffällig übrigens, dass Du Dich für eine Religionsgemeinschaft, deren Priesterschaft ebenfalls eine Affinität zur Knabenliebe hat, in gleicher Weise einsetzt wie für Edathy. Aber das muss natürlich nichts bedeuten. Wenn es tatsächlich nur ein Anwaltssyndrom ist, fällt das bewusste Missverstehen von Edathys Erklärung schon auf. Deswegen auch mein persönlicher begründeter Verdacht, dass Du vorsätzlich lügst.

MANFREDM
04.03.2015, 10:44
Also doch nur zu blöd?

Letzter Versuch, verstehendes Lesen zu vermitteln. Setze nach "Die Vorwürfe treffen zu." statt des Punktes einen Doppelpunkt. Dann wird Dir klar, auf welche konkreten Vorwürfe sich Edathy bezieht. Dann hast Du nämlich 2 Vorwürfe (Besitz von Material, Bestätigung des Herunterladens/Logdaten), die den Kernvorwurf (Kinderpornografie) ausklammern und die einzuräumen nichts kostet. Der Rest der Erklärung ist verallgemeinernde Lyrik. Fehler machen alle, bedauern kann man alles Mögliche. Edathy behält durch seine ausweichenden, in diesen Punkten unscharfen Formulierungen die Deutungshoheit.

Auffällig übrigens, dass Du Dich für eine Religionsgemeinschaft, deren Priesterschaft ebenfalls eine Affinität zur Knabenliebe hat, in gleicher Weise einsetzt wie für Edathy. Aber das muss natürlich nichts bedeuten. Wenn es tatsächlich nur ein Anwaltssyndrom ist, fällt das bewusste Missverstehen von Edathys Erklärung schon auf. Deswegen auch mein persönlicher begründeter Verdacht, dass Du vorsätzlich lügst.

Dumm gelogen. Edathy hat die Tatvorwürfe eingeräumt. Du hast selbst dokumentiert, daß Edathy ein Geständnis abgelegt hat:


Geht es um DIESE Erklärung?


"Die Vorwürfe treffen zu. Die in der Anklage genannten Gegenstände wie der Bildband und die CD habe ich in meinem Besitz gehabt. Das gleiche gilt auch für die Logdaten, ich habe die Dateien heruntergeladen und geöffnet. Der Inhalt war mir bekannt. Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe lange gebraucht dazu. Je stärker ich in der Öffentlichkeit angegriffen wurde, desto mehr meinte ich mich verteidigen zu müssen. Ich bereue, was ich getan habe."

http://www.sueddeutsche.de/politik/edathy-prozess-reue-wider-willen-1.2373744

Der Rest Deines ad-personam-Dreckslabers interessiert mich nicht, weil auch gelogen. Suhl Dich zusammen mit Murmillo im ad-personam-Dreck.

brain freeze
04.03.2015, 10:49
Dumm gelogen. Edathy hat die Tatvorwürfe eingeräumt. Du hast selbst dokumentiert, daß Edathy ein Geständnis abgelegt hat:



Der Rest Deines ad-personam-Dreckslabers interessiert mich nicht, weil auch gelogen. Suhl Dich zusammen mit Murmillo im ad-personam-Dreck.

Gerne wieder, Manne.