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Vollständige Version anzeigen : Händler nimmt aus Prinzip kein Bargeld an



Holdus
28.02.2015, 07:29
Gestern wollte ich in einem Möbelhaus einen Bürostuhl für ca. 50 Euro kaufen und an der Kasse angekommen in bar bezahlen, was von der Verkäuferin abgelehnt wurde.
Darüber verärgert, habe ich ein wenig nachgeforscht (Münzgesetz (1), Seite der Bundesbank (2), Wiki (3) usw) ob es sein kann, dass ein Händler die Annahme von Bargeld (Euroscheinen) verweigern kann. Eine wirkliche Antwort auf meine Frage konnte ich nicht finden, auch nicht in anderen Foren. Also dachte ich mir, schaue ich mal bei der Polizei vorbei und frage da mal nach. Das hat mich aber auch nicht wirklich weitergebracht, im Gegenteil, in aller Öffentlichkeit wurde ich auf dem Polizeirevier - gegen meinen Willen - auf Falschgeld gefilzt und musste mir unterstellen lassen solches eventuell in Umlauf zu bringen.

Hat jemand eine Ahnung wie das in der BRD geregelt ist mit der Annahmepflicht der gesetzlichen Währung für Händler? Anscheinend, können Händler eine bestimmte Bargeldstückelung verweigern, Tankstellenbesitzer grössere Geldscheine ablehnen, Arbeitgeber den Lohn anstatt bar per Überweisung ausbezahlen und Vermieter die Miete sich bargeldlos übereignen lassen.

Kann das wirklich rechtens sein, dass ich meine Ware nicht mehr in bar bezahlen kann?












1: http://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__3.html
Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.
(2) Die Deutsche Bundesbank hat, unbeschadet des Artikels 123 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Artikels 8 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (ABl. L 339 vom 22.12.2010, S. 1), Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.
(3) Niemand ist verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind. Die Deutsche Bundesbank hat die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen, die entweder mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war, abzulehnen.

2: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62222#62222
Geld
Geld ist das allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel, auf das sich eine Gesellschaft verständigt hat. Ist man durch die Rechtsordnung verpflichtet, das Geld anzunehmen, dient es als gesetzliches Zahlungsmittel, durch das eine Schuld mit rechtlicher Wirkung getilgt werden kann. Im Euro-Währungsgebiet ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. Im Eurosystem dürfen nur die Zentralbanken Euro-Bargeld schaffen und in Umlauf bringen.

3: http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
Durch die weite Verbreitung von Girokonten mit der Möglichkeit des unbaren Zahlungsverkehrs kann in Ausnahmefällen eine Barzahlung als Erfüllungsleistung auch ausgeschlossen werden. Das geschieht vertraglich in Arbeits- und Mietverträgen (Lohn/Gehalt und Mieten werden ganz überwiegend unbar gezahlt) und durch Gesetz, etwa in § 224 Abs. 3 Satz 1 AO, § 51 Abs. 1 BAföG, § 117 Abs. 1 Satz 2 ZVG.[2]

Bieleboh
28.02.2015, 07:39
Bei grossen Geldscheinen wird das gern mal verweigert. Aber bei 50€? Wie wolltest du denn bezahlen, was gab die Verkauefering als Grund an? Hast du dich an den Geschäftsführer gewandt?

Holdus
28.02.2015, 08:21
Bezahlen wollte ich mit einem 50 Euroschein, hätte der Verkäuferin aber auch andere Scheine anbieten können. Sie meinte ich könne mit der Rechnung in eine andere Filiale der Stadt fahren, dort in bar bezahlen und mit quittierter Rechnung wiederkommen um mir die Ware aushändigen zu lassen.
Ich bin dann zu dieser Filiale gefahren, nicht mehr um den Stuhl zu kaufen, sondern weil ich mich kundig machen wollte, auf welcher Grundlage sie die Annahme von Bargeld verweigern und wie das überhaupt sein kann.
Natürlich war der Geschäftsführer in einer Besprechung... Erfahren hab ich aber dann, dass es in dieser Filiale keine Überwachungskameras gibt und dies der Grund sei, warum man nur bargeldlos Gechäfte dort tätigen könne.
Ich hatte es auch noch einmal telefonisch bei dem Geschäftsführer versucht um ihn zu fragen wie der XXXL-schlechte Service sich erklären lässt. Aber er war natürlich wieder in einer Besprechung.

Makkabäus
28.02.2015, 08:31
Habe ich noch nie erlebt und ich kaufe sehr viel bei Händlern ein.

Kater
28.02.2015, 09:00
Dito.

autochthon
28.02.2015, 09:02
war das im Osten?

Tryllhase
28.02.2015, 09:11
Bezahlen wollte ich mit einem 50 Euroschein, hätte der Verkäuferin aber auch andere Scheine anbieten können. Sie meinte ich könne mit der Rechnung in eine andere Filiale der Stadt fahren, dort in bar bezahlen und mit quittierter Rechnung wiederkommen um mir die Ware aushändigen zu lassen.
Ich bin dann zu dieser Filiale gefahren, nicht mehr um den Stuhl zu kaufen, sondern weil ich mich kundig machen wollte, auf welcher Grundlage sie die Annahme von Bargeld verweigern und wie das überhaupt sein kann.
Natürlich war der Geschäftsführer in einer Besprechung... Erfahren hab ich aber dann, dass es in dieser Filiale keine Überwachungskameras gibt und dies der Grund sei, warum man nur bargeldlos Gechäfte dort tätigen könne.
Ich hatte es auch noch einmal telefonisch bei dem Geschäftsführer versucht um ihn zu fragen wie der XXXL-schlechte Service sich erklären lässt. Aber er war natürlich wieder in einer Besprechung.
Die Verweigerung war in jeder Hinsicht gesetzwidrig. Natürlich muss man beachten, dass die Deutschen jeden Ami-Dreck nachahmen und so erst mal auf Dummenfang gehen. In ein paar Jahren wird auch hier jeder Barzahler schief angesehen werden.

Holdus
28.02.2015, 09:14
Erlebt habe ich sowas schonmal vor 20 Jahren in einem türkischen Kaufhaus (DOMO) in Sindelfingen, welches jetzt an der hiesigen Mosche ihre Geschäfte betreibt. Dort hatte man mich an der Kasse - warum auch immer - absichtlich ignoriert und ich konnte nicht anders handeln, als die Ware auf dem Band zu lassen und weiterzugehen. Ich denke aber mal, da war weniger das Geld das Problem.
Dass der Geschäftsführer, in dem Möbelhaus mit dem xxxxl schlechten Service die Anordnung gab, kein Bargeld anzunehmen auch ein Türke ist, ist Zufall und kein Grund ein Politikum daraus zu machen. Es würde mich aber schon interessieren, mit welchem Recht man Nichtkreditkarteninhabern vom Handel ausschliessen kann.

Holdus
28.02.2015, 09:16
Die Verweigerung war in jeder Hinsicht gesetzwidrig. Natürlich muss man beachten, dass die Deutschen jeden Ami-Dreck nachahmen und so erst mal auf Dummenfang gehen. In ein paar Jahren wird auch hier jeder Barzahler schief angesehen werden.

Das sagt mir ja mein Bauchgefühl auch, aber ich finde keine Quelle die das eindeutig belegt.

Holdus
28.02.2015, 09:18
war das im Osten?

Nein, in Böblingen, Baden-Württemberg.

Tryllhase
28.02.2015, 09:19
Das sagt mir ja mein Bauchgefühl auch, aber ich finde keine Quelle die das eindeutig belegt.
Du brauchst keine Quelle. Das gesetzliche Zahlungsmittel muss von Jedermann akzeptiert werden, sofern kein Verdacht auf Falschgeld besteht oder zuviel Kleingeld angeboten wird.

Holdus
28.02.2015, 09:23
Du brauchst keine Quelle. Das gesetzliche Zahlungsmittel muss von Jedermann akzeptiert werden, sofern kein Verdacht auf Falschgeld besteht oder zuviel Kleingeld angeboten wird.

Ja das dachte ich mir ja auch, aber anscheinend ist die Polizei für so etwas nicht zuständig, wenn es darum geht vermeintliche Rechte durchzusetzen. Andererseits, wo steht das, dass ein Händler prinzipiell Bargeld annehmen muss?

Murmillo
28.02.2015, 10:28
Gestern wollte ich in einem Möbelhaus einen Bürostuhl für ca. 50 Euro kaufen und an der Kasse angekommen in bar bezahlen, was von der Verkäuferin abgelehnt wurde.
Darüber verärgert, habe ich ein wenig nachgeforscht (Münzgesetz (1), Seite der Bundesbank (2), Wiki (3) usw) ob es sein kann, dass ein Händler die Annahme von Bargeld (Euroscheinen) verweigern kann. Eine wirkliche Antwort auf meine Frage konnte ich nicht finden, auch nicht in anderen Foren. Also dachte ich mir, schaue ich mal bei der Polizei vorbei und frage da mal nach. Das hat mich aber auch nicht wirklich weitergebracht, im Gegenteil, in aller Öffentlichkeit wurde ich auf dem Polizeirevier - gegen meinen Willen - auf Falschgeld gefilzt und musste mir unterstellen lassen solches eventuell in Umlauf zu bringen.

Hat jemand eine Ahnung wie das in der BRD geregelt ist mit der Annahmepflicht der gesetzlichen Währung für Händler? Anscheinend, können Händler eine bestimmte Bargeldstückelung verweigern, Tankstellenbesitzer grössere Geldscheine ablehnen, Arbeitgeber den Lohn anstatt bar per Überweisung ausbezahlen und Vermieter die Miete sich bargeldlos übereignen lassen.

Kann das wirklich rechtens sein, dass ich meine Ware nicht mehr in bar bezahlen kann?
...


Generell muss man als Händler überhaupt kein Kleingeld annehmen. Man muss auch keine Banknoten annehmen -die Annahme großer Banknoten wird ja nicht nur von Tankstellen schon lange verweigert. Zur Akzeptanz von Scheck- und Kreditkarten kann auch niemanden gezwungen werden. Eigentlich ist der Händler auch gar nicht verpflichtet, dir irgendwas zu verkaufen, der Kaufvertrag kommt ja erst zustande, wenn beide Seiten einwilligen.
Ist alles ganz alleine Sache des Händlers.

Und um dich noch besser kontrollieren und Zugriff auf deine Rücklagen haben zu können, gibt es ja sowieso Pläne, das Bargeld gänzlich abzuschaffen. Insofern ist der Händler wohl nur der Zeit etwas voraus.

Tryllhase
28.02.2015, 10:46
In einer gut funktionierenden Wirtschaft wäre dieser Händler erledigt. Die Konkurrenz würde sich kaputt lachen. Hier nehmen manche Händler sogar noch DM in Zahlung, um Kunden anzulocken. In einem Land, wo man noch auf Gesetze bauen konnte, scheint das anders gewesen zu sein. Es gibt da die alte Geschichte aus England, wo jemand mit einem Sack voll Penny-Münzen bezahlen wollte. Der Händler nahm sie nicht an. Vor Gericht bekam der Käufer Recht, aber wie! Der Richter kramte ein uraltes Gesetz heraus, welches aber nie für unwirksam erklärt worden war. Wonach derjenige, der ein zugelassenes Zahlungsmittel ablehnt, seinen Anspruch auf den Kaufpreis verwirkt. Der Käufer brauchte überhaupt nichts zu zahlen. Das hat etwas mit Gerechtigkeitsempfinden und dem Anspruch auf Rechtssicherheit zu tun. In Deutschland völlig undenkbar!

Holdus
28.02.2015, 10:53
Generell muss man als Händler überhaupt kein Kleingeld annehmen. Man muss auch keine Banknoten annehmen -die Annahme großer Banknoten wird ja nicht nur von Tankstellen schon lange verweigert. Zur Akzeptanz von Scheck- und Kreditkarten kann auch niemanden gezwungen werden. Eigentlich ist der Händler auch gar nicht verpflichtet, dir irgendwas zu verkaufen, der Kaufvertrag kommt ja erst zustande, wenn beide Seiten einwilligen.
Ist alles ganz alleine Sache des Händlers.

Und um dich noch besser kontrollieren und Zugriff auf deine Rücklagen haben zu können, gibt es ja sowieso Pläne, das Bargeld gänzlich abzuschaffen. Insofern ist der Händler wohl nur der Zeit etwas voraus.

Ja und für wen oder für was gilt dann das Münzgesetz?

Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.
(2) Die Deutsche Bundesbank hat, unbeschadet des Artikels 123 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Artikels 8 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (ABl. L 339 vom 22.12.2010, S. 1), Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.
(3) Niemand ist verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind. Die Deutsche Bundesbank hat die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen, die entweder mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war, abzulehnen.

Heifüsch
28.02.2015, 11:00
Nein, in Böblingen, Baden-Württemberg.

Jetzt fehlt nur noch der Name des Möbelhauses... Aber bist du dir sicher, daß es sich nicht um eine Scheinfirma handelt? >%-(

Holdus
28.02.2015, 11:05
Jetzt fehlt nur noch der Name des Möbelhauses... Aber bist du dir sicher, daß es sich nicht um eine Scheinfirma handelt? >%-(

Ich schreib doch, der Service war xxxxl schlecht ;)

Heifüsch
28.02.2015, 11:09
Ich schreib doch, der Service war xxxxl schlecht ;)

Soweit habe ich dich auch vollumfänglich verstanden. >8-)= Und deshalb wäre es doch angebracht, diese Firma namentlich zu nennen und an den Pranger zustellen. Wir haben hier schließlich einige User aus dem Großraum Stuttgart...

Murmillo
28.02.2015, 11:10
Ja und für wen oder für was gilt dann das Münzgesetz?...


Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, durch dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann und die ein Gläubiger zu akzeptieren hat (man spricht auch von Annahmepflicht oder schuldbefreiendem Annahmezwang). Ein Gläubiger ist verpflichtet, die Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren ...

Aber es ist auch so, dass


... die Pflicht zur Annahme abdingbar ist. Das heisst ,es ist zulässig zu vereinbaren, dass eine bestimmte Schuld nicht mit Bargeld erfüllt werden kann , sondern bspw. nur durch Banküberweisung oder mittels einer Kreditkarte. In einem solchen Fall ist der Gläubiger der Schuld nicht verpflichtet, ein Angebot zur Zahlung mittels Banknoten oder Münzen zu akzeptieren.

Und dieser Fall liegt hier offensichtlich vor. Der Verkäufer ( Gläubiger) möchte nur einem Kaufvertrag zustimmen, in welchem die bargeldlose Zahlung vereinbart wird, was sein gutes Recht ist.
Anders wäre der Fall, wenn der Kaufvertrag ohne die genannten Bedingungen bereits zustande gekommen wäre. Dann müsste der Verkäufer Bargeld akzeptieren.

Holdus
28.02.2015, 11:15
Soweit habe ich dich auch vollumfänglich verstanden. >8-)= Und deshalb wäre es doch angebracht, diese Firma namentlich zu nennen und an den Pranger zustellen. Wir haben hier schließlich einige User aus dem Großraum Stuttgart...
Ah, ok, gerne und gleich noch ein paar Bewertungen dazu.
Bewertung zu XXXL Gamerdinger
Steph Anie

unmotiviertes und unfreundliches Personal, sowohl beim Verkauf, als auch an der Kasse und schließlich bei der Warenausgabe. Trotz guter Artikel-Auswahl nie wieder dieser Laden

Bewertung zu XXXL Gamerdinger
irene.fuhrmann

Habe eine küche gekauft. Kämpfe seit 3 monaten darum, dasss die reklamierten punkte behoben werden. Beratung und verkauf semi professionell. Umgang mit reklamation eine katastrophe. Nie wieder gammerdinger.

onevaley09
Ihm folgen
Wir hatten einen Vertrag als Storniert bestätigt bekommen, mussten aber um 25% des Verkaufswertes andere Möbel kaufen. Bis zuletzt es uns so angedreht wurde, das wir trotzdem um 6600€ einkaufen müssen. Wenn man so belogen und betrogen wird sollte man nie wieder hinfahren, noch diesen Laden jemandem zu empfehlen!

Heifüsch
28.02.2015, 11:20
Ah, ok, gerne und gleich noch ein paar Bewertungen dazu.
Bewertung zu XXXL Gamerdinger
Steph Anie

unmotiviertes und unfreundliches Personal, sowohl beim Verkauf, als auch an der Kasse und schließlich bei der Warenausgabe. Trotz guter Artikel-Auswahl nie wieder dieser Laden

Bewertung zu XXXL Gamerdinger
irene.fuhrmann

Habe eine küche gekauft. Kämpfe seit 3 monaten darum, dasss die reklamierten punkte behoben werden. Beratung und verkauf semi professionell. Umgang mit reklamation eine katastrophe. Nie wieder gammerdinger.

onevaley09
Ihm folgen
Wir hatten einen Vertrag als Storniert bestätigt bekommen, mussten aber um 25% des Verkaufswertes andere Möbel kaufen. Bis zuletzt es uns so angedreht wurde, das wir trotzdem um 6600€ einkaufen müssen. Wenn man so belogen und betrogen wird sollte man nie wieder hinfahren, noch diesen Laden jemandem zu empfehlen!

Ah ja. Und du meinst nun, daß es reiner Zufall wäre, daß der Geschäftsführer Türke ist?

Heifüsch
28.02.2015, 11:23
Ich schreib doch, der Service war xxxxl schlecht ;)

"xxxxl" ist wohl der Name dieses Möbelhauses. Das hättest du einfach erklären sollen...

Tryllhase
28.02.2015, 11:25
Aber es ist auch so, dass



Und dieser Fall liegt hier offensichtlich vor. Der Verkäufer ( Gläubiger) möchte nur einem Kaufvertrag zustimmen, in welchem die bargeldlose Zahlung vereinbart wird, was sein gutes Recht ist.
Anders wäre der Fall, wenn der Kaufvertrag ohne die genannten Bedingungen bereits zustande gekommen wäre. Dann müsste der Verkäufer Bargeld akzeptieren.
Dann gehört es sich für ein seriöses Geschäft, den Kunden durch Aushang oder mündlich darauf hin zu weisen, bevor der eingekauft hat. Die Tankstellen machen es so mit 200 Euro-Scheinen. Dann betritt der Kunde den laden erst gar nicht. Mich würde mal interessieren, was ein deutscher Richter daraus machen würde, wenn der Kunde einen Schein auf den Tisch haut, die Ware nimmt und geht. Das ist im Strafrecht nicht vorgesehen.

BRDDR_geschaedigter
28.02.2015, 11:26
[QUOTE=Holdus;7748017].../QUOTE]

Es besteht Annahmezwang, der Händler muss das annehmen! Dieser Annahmezwang ist ja gerade das, worauf der ganze Betrug u.a. beruht.

Holdus
28.02.2015, 11:28
Ah ja. Und du meinst nun, daß es reiner Zufall wäre, daß der Geschäftsführer Türke ist?
Ich gehe davon aus, dass auch türkische Kunden dort nur mit Karte bezahlen können und dass das Ganze mit Rassismus nichts zu tun hat.

BRDDR_geschaedigter
28.02.2015, 11:29
Ich gehe davon aus, dass auch türkische Kunden dort nur mit Karte bezahlen können und dass das Ganze mit Rassismus nichts zu tun hat.

Eine saftige Steuerprüfung würde aber trotzdem nicht schaden. ;)

Gehirnnutzer
28.02.2015, 11:30
Ja und für wen oder für was gilt dann das Münzgesetz?

Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.
(2) Die Deutsche Bundesbank hat, unbeschadet des Artikels 123 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Artikels 8 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (ABl. L 339 vom 22.12.2010, S. 1), Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.
(3) Niemand ist verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind. Die Deutsche Bundesbank hat die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen, die entweder mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war, abzulehnen.

Holdus, das ist ein Grenzbereich, weil es nicht nur um das Geld geht sondern auch um das Vertragsrecht. Egal was du kaufst, ob eine Packung Kaugummi am Kiosk oder ein Auto beim Autohändler, es handelt sich immer um einen Kaufvertrag.

Bestandteil eines Kaufvertrages können auch immer Vereinbarungen über die Zahlweise sein. Tankstellen haben meist Aushänge in denen sie die Annahme von 200er und 500er verweigern, das ist ein Kaufbedingung hinsichtlich der Zahlweise. Einzige gesetzliche Einschränkung, eine solche Einschränkung kann keine Geldscheine betreffen, die üblich sind für die normale Geschäftstätigkeit.

Auch die Zahlungsart ist Bestandteil eines Kaufvertrages, also Bargeld, bargeldlos, mit Zahlungsziel, auf Raten. Nun für die Zahlungsart gilt es ist Vereinbarungsache/ Vertragsbedingung, jedoch muss für den Kunden die Einschränkung bzw. der Ausschluß einer Zahlungsart, wenn sie sonst üblich ist für solche Geschäfte, erkennbar sein.
Je nach Art der Geschäfte reicht es schon aus, das anstatt "Kasse" der Begriff "Verkauf" genutzt wird.

Das ist zwar die rechtliche Seite, aber es lohnt sich nicht deswegen zu klagen. Freundlich zu der Verkäuferin sagen "So kommen wir leider nicht ins Geschäft", das Kaufgut stehen lassen, am besten so das es im Wege steht und blockiert und den Laden verlassen. Es gibt keine Verpflichtung das Kaufgut zurückzustellen, denn das vorlegen des Kaufgutes ist nur Ausdruck des Kaufwillens, noch kein Verkauf.

Affenpriester
28.02.2015, 11:35
Mir egal, ich kauf bei solchen Affen nicht ein. Ich zahle nur in bar oder mit bitcoins.
Soll das Affenkind doch seine Geschäftspraktiken selbst festlegen dürfen. Er kann ja alternativ seinen Stammkunden noch obendrauf ins Affenmaul rotzen. Ist doch ein Recyclingstaat, der "Grüne Punkt" eben. Müll wird zwar getrennt (nicht von mir), aber Müll geht auch gern bei Müll einkaufen. Ist halt wie mit dem Geld und dem Menschen selbst, alles sucht die Nähe zu Seinesgleichen. Zusammen wirkt man gelegentlich weniger doof auf Doofe.

Tryllhase
28.02.2015, 11:37
Holdus, das ist ein Grenzbereich, weil es nicht nur um das Geld geht sondern auch um das Vertragsrecht. Egal was du kaufst, ob eine Packung Kaugummi am Kiosk oder ein Auto beim Autohändler, es handelt sich immer um einen Kaufvertrag.

Bestandteil eines Kaufvertrages können auch immer Vereinbarungen über die Zahlweise sein. Tankstellen haben meist Aushänge in denen sie die Annahme von 200er und 500er verweigern, das ist ein Kaufbedingung hinsichtlich der Zahlweise. Einzige gesetzliche Einschränkung, eine solche Einschränkung kann keine Geldscheine betreffen, die üblich sind für die normale Geschäftstätigkeit.

Auch die Zahlungsart ist Bestandteil eines Kaufvertrages, also Bargeld, bargeldlos, mit Zahlungsziel, auf Raten. Nun für die Zahlungsart gilt es ist Vereinbarungsache/ Vertragsbedingung, jedoch muss für den Kunden die Einschränkung bzw. der Ausschluß einer Zahlungsart, wenn sie sonst üblich ist für solche Geschäfte, erkennbar sein.
Je nach Art der Geschäfte reicht es schon aus, das anstatt "Kasse" der Begriff "Verkauf" genutzt wird.

Das ist zwar die rechtliche Seite, aber es lohnt sich nicht deswegen zu klagen. Freundlich zu der Verkäuferin sagen "So kommen wir leider nicht ins Geschäft", das Kaufgut stehen lassen, am besten so das es im Wege steht und blockiert und den Laden verlassen. Es gibt keine Verpflichtung das Kaufgut zurückzustellen, denn das vorlegen des Kaufgutes ist nur Ausdruck des Kaufwillens, noch kein Verkauf.
Es läuft aber alles auf das amerikanische Vorbild hinaus. Und darauf, dass man jetzt beim Discounter eine Stunde länger an der "Kasse" steht, weil die Karten nicht funktionieren.

Holdus
28.02.2015, 11:46
Es läuft aber alles auf das amerikanische Vorbild hinaus. Und darauf, dass man jetzt beim Discounter eine Stunde länger an der "Kasse" steht, weil die Karten nicht funktionieren.

Nach dem Verlust meiner alten EC-Karte, hatte ich eine neue beantragt derren Magnetstreifen wohl fehlerhaft war. Bei einigen Läden hat sie funktioniert bei anderen nicht. Mir war das peinlich an der Kasse zu stehen und den Eindruck zu m achen, als wäre mein Konto nicht gedeckt, weswegen ich sie wieder abgegeben hatte.

Tryllhase
28.02.2015, 11:49
Nach dem Verlust meiner alten EC-Karte, hatte ich eine neue beantragt derren Magnetstreifen wohl fehlerhaft war. Bei einigen Läden hat sie funktioniert bei anderen nicht. Mir war das peinlich an der Kasse zu stehen und den Eindruck zu m achen, als wäre mein Konto nicht gedeckt, weswegen ich sie wieder abgegeben hatte.
Demnächst wird es Dir peinlich sein, mit Bargeld zu bezahlen. Du kannst Dir dann damit das Zimmer tapezieren oder es zur Bank bringen, wo es durch Negativzins entwertet wird.

Murmillo
28.02.2015, 11:50
Dann gehört es sich für ein seriöses Geschäft, den Kunden durch Aushang oder mündlich darauf hin zu weisen, bevor der eingekauft hat. Die Tankstellen machen es so mit 200 Euro-Scheinen. Dann betritt der Kunde den laden erst gar nicht. Mich würde mal interessieren, was ein deutscher Richter daraus machen würde, wenn der Kunde einen Schein auf den Tisch haut, die Ware nimmt und geht. Das ist im Strafrecht nicht vorgesehen.

Na ja, man könnte auch schreiben, der Kunde könne sich ja vorher erkundigen, welche Zahlungsart akzeptiert wird. Ist vielleicht ungewöhnlich, aber im umgekehrten Fall, dass ich z.B. kein Bargeld habe, aber meine Kredit- oder EC-Karte bei mir, mache ich es ja auch so. Da frage ich vor dem Einkauf, ob ich mit den Karten überhaupt bezahlen kann.
Ich gebe dir aber natürlich recht, dass man von einem seriösen Geschäft schon erwarten kann, durch einen Aushang über akzeptierte bzw. nicht akzeptierte Zahlungsmethoden informiert zu werden.
Bei mir in Torgau hängt im "Nah- und Frisch-Markt" an der Kasse z.B. ein Schild, dass bei Einkäufen bis 5 € z.B. keine Kartenzahlung akzeptiert wird.

Gehirnnutzer
28.02.2015, 11:52
Es läuft aber alles auf das amerikanische Vorbild hinaus. Und darauf, dass man jetzt beim Discounter eine Stunde länger an der "Kasse" steht, weil die Karten nicht funktionieren.

Das ist zwar richtig, aber daran ist der Gesetzgeber nicht Schuld, er könnte es aber stoppen. Mindestsumme für Kartenzahlung 10€ und ähnliches und der Spuk hätte ein Ende.

Übrigens dauert eine normale Kartenzahlung bei den großen Ketten und den discountern auch nicht länger als der Zahlvorgang mit Bargeld. Was die Sache meist verlängert ist

- PIN vergessen
- falsche Karte
- welche PIN gehört zur welcher Karte
- seltener nicht gedecktes Konto.

Im Grunde ist die Verzögerung insgesamt auch nicht groß, aber sie bedeutet meist den Unterschied zwischen Bus erreichen und eine halbe Stunde auf den Bus warten.

Tryllhase
28.02.2015, 11:54
Na ja, man könnte auch schreiben, der Kunde könne sich ja vorher erkundigen, welche Zahlungsart akzeptiert wird. Ist vielleicht ungewöhnlich, aber im umgekehrten Fall, dass ich z.B. kein Bargeld habe, aber meine Kredit- oder EC-Karte bei mir, mache ich es ja auch so. Da frage ich vor dem Einkauf, ob ich mit den Karten überhaupt bezahlen kann.
Ich gebe dir aber natürlich recht, dass man von einem seriösen Geschäft schon erwarten kann, durch einen Aushang über akzeptierte bzw. nicht akzeptierte Zahlungsmethoden informiert zu werden.
Bei mir in Torgau hängt im "Nah- und Frisch-Markt" an der Kasse z.B. ein Schild, dass bei Einkäufen bis 5 € z.B. keine Kartenzahlung akzeptiert wird.
Ich erinnere mich noch an eine Zeit, wo an der Eingangstür die ganzen Karten klebten, die akzeptiert werden. Das mit den 5 Euro ist ordentlich und lobenswert. Ich hätte die Grenze aber höher gesetzt.

Murmillo
28.02.2015, 11:54
Nach dem Verlust meiner alten EC-Karte, hatte ich eine neue beantragt derren Magnetstreifen wohl fehlerhaft war. Bei einigen Läden hat sie funktioniert bei anderen nicht. Mir war das peinlich an der Kasse zu stehen und den Eindruck zu m achen, als wäre mein Konto nicht gedeckt, weswegen ich sie wieder abgegeben hatte.

Ist mir auch schon mal passiert. Da konnte ich aber mit der Karte nicht mal mehr die Tür von der Bank öffnen.
Ursache war, dass ich mich auf meiner Arbeitsstelle mit Karte in der Brusttasche bäuchlings auf einen sehr großen und starken Magneten gelegt hatte, was wohl den Magnetstreifen der Karte komplett unleserlich gemacht hatte.
Das war mir hinterher klar.

Tryllhase
28.02.2015, 11:57
Ist mir auch schon mal passiert. Da konnte ich aber mit der Karte nicht mal mehr die Tür von der Bank öffnen.
Ursache war, dass ich mich auf meiner Arbeitsstelle mit Karte in der Brusttasche bäuchlings auf einen sehr großen und starken Magneten gelegt hatte, was wohl den Magnetstreifen der Karte komplett unleserlich gemacht hatte.
Das war mir hinterher klar.
Arbeitest Du in einem Computertomographen?

Murmillo
28.02.2015, 12:13
Arbeitest Du in einem Computertomographen?

Nö, der Magnet gehörte zu einer Recyclinganlage und hatte die Aufgabe, mittels eines umlaufendes Förderbandes Eisenschrott auszusortieren. Da in der Anlage eine Stockung auftrat, und der Maschinist sie gestoppt hatte, um den Stau zu beseitigen, bin ich schnell hoch, um ihm zu helfen, indem ich das Magnetband von kleinen Eisenteilen säubern wollte.

Gärtner
28.02.2015, 12:31
Gestern wollte ich in einem Möbelhaus einen Bürostuhl für ca. 50 Euro kaufen und an der Kasse angekommen in bar bezahlen, was von der Verkäuferin abgelehnt wurde.
Darüber verärgert, habe ich ein wenig nachgeforscht (Münzgesetz (1), Seite der Bundesbank (2), Wiki (3) usw) ob es sein kann, dass ein Händler die Annahme von Bargeld (Euroscheinen) verweigern kann. Eine wirkliche Antwort auf meine Frage konnte ich nicht finden, auch nicht in anderen Foren. Also dachte ich mir, schaue ich mal bei der Polizei vorbei und frage da mal nach. Das hat mich aber auch nicht wirklich weitergebracht, im Gegenteil, in aller Öffentlichkeit wurde ich auf dem Polizeirevier - gegen meinen Willen - auf Falschgeld gefilzt und musste mir unterstellen lassen solches eventuell in Umlauf zu bringen.

Hat jemand eine Ahnung wie das in der BRD geregelt ist mit der Annahmepflicht der gesetzlichen Währung für Händler? Anscheinend, können Händler eine bestimmte Bargeldstückelung verweigern, Tankstellenbesitzer grössere Geldscheine ablehnen, Arbeitgeber den Lohn anstatt bar per Überweisung ausbezahlen und Vermieter die Miete sich bargeldlos übereignen lassen.

Kann das wirklich rechtens sein, dass ich meine Ware nicht mehr in bar bezahlen kann?(...)

Nun, Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel.

Das BKA gibt auf die Frage "Darf die Annahme von Bargeld verweigert werden?" diese Erklärung:

"Auf Euro lautende Banknoten sind einziges "unbeschränktes" gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Insoweit ist jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren. Einschränkungen der Akzeptanz von Euro-Banknoten sind lediglich über das Vertragsrecht möglich.
Ist beispielsweise ein Tankstellenpächter nicht bereit, 500-Euro-Banknoten zu akzeptieren (z. B. auf Grund der Reduzierung des Kassenbestandes) und weist er mittels eines Hinweisschildes bereits an der Zapfsäule - vor Inanspruchnahme der Leistung - darauf hin, so ist diese Vorgehensweise statthaft."
http://www.bka.de/nn_241964/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Falschgeld/falschgeldFrage01.html



Die rechtliche Situation wird gesetzlich wie folgt umrissen:

§ 433 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html)- Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.


§ 242 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html) - Leistung nach Treu und Glauben

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Murmillo
28.02.2015, 12:50
Nun, Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel.

Das BKA gibt auf die Frage "Darf die Annahme von Bargeld verweigert werden?" diese Erklärung:

"Auf Euro lautende Banknoten sind einziges "unbeschränktes" gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Insoweit ist jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren. Einschränkungen der Akzeptanz von Euro-Banknoten sind lediglich über das Vertragsrecht möglich.
Ist beispielsweise ein Tankstellenpächter nicht bereit, 500-Euro-Banknoten zu akzeptieren (z. B. auf Grund der Reduzierung des Kassenbestandes) und weist er mittels eines Hinweisschildes bereits an der Zapfsäule - vor Inanspruchnahme der Leistung - darauf hin, so ist diese Vorgehensweise statthaft."
http://www.bka.de/nn_241964/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Falschgeld/falschgeldFrage01.html



Die rechtliche Situation wird gesetzlich wie folgt umrissen:

§ 433 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html)- Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.


§ 242 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html) - Leistung nach Treu und Glauben

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Wir haben aber in Deutschland das Prinzip der Vertragsfreiheit.
Dieses Prinzip ermöglicht es den an einem Rechtsgeschäft Beteiligten, bei Abschluss eines Vertrages, auch eines Kaufvertrages, dessen Inhalt frei zu bestimmen. Insoweit ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte Art der Erfüllung für die erbrachte Leistung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit überlagert insoweit die Vorschriften des öffentlichen Rechts, wonach an sich jedermann gehalten ist, Zahlungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren.
Also- wenn der Käufer mit Bargeld zahlen will, der Verkäufer aber nur Kartzenzahlung akzeptiert, so ist dies gutes Recht des Verkäufers, und wenn sich beide nicht einig werden, kommt wohl kein Kaufvertrag zustande- würde ich sagen.

Hrafnaguð
28.02.2015, 13:09
Die Verweigerung war in jeder Hinsicht gesetzwidrig. Natürlich muss man beachten, dass die Deutschen jeden Ami-Dreck nachahmen und so erst mal auf Dummenfang gehen. In ein paar Jahren wird auch hier jeder Barzahler schief angesehen werden.

Vergleiche das mal mit Schweden. Das Land ist fast bargeldlos. Da gibt es inzwischen sogar
Penner die von einer Initiative mit Lesegeräten ausgestattet fürs bargeldlose Betteln wurden. Dort läuft ohne Karte oder Bezahl-Appfürs Smartphone gar nix mehr. Nichtmal das Busticket. "Bargeld brauchen nur Verbrecher und deine Oma!" ist da die Parole des Agitprops. Schweden erscheint mir, auch in Sachen Einwanderung, Gender- und Toleranzirrsinn wie ein offenes Freiluftlabor der NWO.
Hier mal eine sehr gute 3SAT Doku über bargeldlosen Zahlungsverkehr und die Hintergründe. Hab ich hier
schon öfters eingestellt, sollte man sich mal angeschaut haben. Eine informative und gespenstische Viertelstunde:


https://www.youtube.com/watch?v=Ilc9Q3obcmo

Holdus
28.02.2015, 13:15
Nun, Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel.

Das BKA gibt auf die Frage "Darf die Annahme von Bargeld verweigert werden?" diese Erklärung:

"Auf Euro lautende Banknoten sind einziges "unbeschränktes" gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Insoweit ist jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren. Einschränkungen der Akzeptanz von Euro-Banknoten sind lediglich über das Vertragsrecht möglich.
Ist beispielsweise ein Tankstellenpächter nicht bereit, 500-Euro-Banknoten zu akzeptieren (z. B. auf Grund der Reduzierung des Kassenbestandes) und weist er mittels eines Hinweisschildes bereits an der Zapfsäule - vor Inanspruchnahme der Leistung - darauf hin, so ist diese Vorgehensweise statthaft."
http://www.bka.de/nn_241964/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Falschgeld/falschgeldFrage01.html



Die rechtliche Situation wird gesetzlich wie folgt umrissen:

§ 433 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html)- Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.


§ 242 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html) - Leistung nach Treu und Glauben

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Vielen Dank für den Hinweis Gärtner! Habe auch gleich mal die Polizei angerufen und nachgehakt. Der Beamte am Telefon meinte aber, wenn der Verkäufer an Sie nichts verkaufen möchte, dann muss er dies auch nicht. Kein Grund für die Polizei um einzuschreiten.

Tryllhase
28.02.2015, 13:36
Vergleiche das mal mit Schweden. Das Land ist fast bargeldlos. Da gibt es inzwischen sogar
Penner die von einer Initiative mit Lesegeräten ausgestattet fürs bargeldlose Betteln wurden. Dort läuft ohne Karte oder Bezahl-Appfürs Smartphone gar nix mehr. Nichtmal das Busticket. "Bargeld brauchen nur Verbrecher und deine Oma!" ist da die Parole des Agitprops. Schweden erscheint mir, auch in Sachen Einwanderung, Gender- und Toleranzirrsinn wie ein offenes Freiluftlabor der NWO.
Hier mal eine sehr gute 3SAT Doku über bargeldlosen Zahlungsverkehr und die Hintergründe. Hab ich hier
schon öfters eingestellt, sollte man sich mal angeschaut haben. Eine informative und gespenstische Viertelstunde:


https://www.youtube.com/watch?v=Ilc9Q3obcmo
ja, das ist viel schlimmer, als sich Michel vorstellen kann. Der "König von Wittenberg" hatte eine eigene Bank gegründet, was ihm ein Strafverfahren einbrachte. Man will unter Gaunern unter sich sein.
Man weiß aber, dass es in regelmäßigen Abständen zu großen Naturkatastrophen oder Kriegen kommt. Nach den ersten Kernwaffendetonationen sind alle elektronischen Speicher gelöscht. Dann gibts Ware nur noch gegen Materielles.

Herr B.
28.02.2015, 14:51
Bezahlen wollte ich mit einem 50 Euroschein, hätte der Verkäuferin aber auch andere Scheine anbieten können. Sie meinte ich könne mit der Rechnung in eine andere Filiale der Stadt fahren, dort in bar bezahlen und mit quittierter Rechnung wiederkommen um mir die Ware aushändigen zu lassen.
Ich bin dann zu dieser Filiale gefahren, nicht mehr um den Stuhl zu kaufen, sondern weil ich mich kundig machen wollte, auf welcher Grundlage sie die Annahme von Bargeld verweigern und wie das überhaupt sein kann.
Natürlich war der Geschäftsführer in einer Besprechung... Erfahren hab ich aber dann, dass es in dieser Filiale keine Überwachungskameras gibt und dies der Grund sei, warum man nur bargeldlos Gechäfte dort tätigen könne.
Ich hatte es auch noch einmal telefonisch bei dem Geschäftsführer versucht um ihn zu fragen wie der XXXL-schlechte Service sich erklären lässt. Aber er war natürlich wieder in einer Besprechung.
Der Grund ist einfach. Jeder Händler muss sich sein tägliches Wechselgeld von der Bank erkaufen, d. h. für 100 Euro Wechselgeld
zahlt er wahrscheinlich 120 +/- Euro, +/- ist abhängig ab von der Art seines Kommerzkontos. Also, Wechselgeld ist teuer, minimalisiert
den Profit und muss jeden Tag beliefert oder abgeholt werden, Bar Einnahmen müssen zur Bank gebracht werden und komplizieren weiter
die Buchhaltung. Darum probieren sie es so.

moishe c
28.02.2015, 15:02
Vielen Dank für den Hinweis Gärtner! Habe auch gleich mal die Polizei angerufen und nachgehakt. Der Beamte am Telefon meinte aber, wenn der Verkäufer an Sie nichts verkaufen möchte, dann muss er dies auch nicht. Kein Grund für die Polizei um einzuschreiten.

Einen Ansatzpunkt hast du vielleicht, aber nicht über die Polizei,

sondern über das Gewerbeaufsichtsamt/Warenkontrolldienst WKD. Ich glaube in Stuttgart heißt er WKD.

Du kannst versuchen, den Händler, das konkrete Geschäft, wegen "nicht ordnungsgemäßer Auszeichnung" anzuscheißen.
Aber nur, wenn nicht spätestens am/im Eingangsbereich auf die bargeldlose Zahlung hingewiesen wird!
Das mußt du genau abchecken! Nicht daß du das übersehen hast!

Denn dann haben sie dich irregeführt, denn Bargeld ist im "Kleinbereich" immer noch der "Normalzustand".

Ich habe mal für ne Inspektion und ne kleine Reparatur in "meinem" Autohaus so knapp 3000 Steine auf den Tisch geblättert (also nich 3000 Steine sondern Scheinchen im Wert von 3000 Steinen :D ),

und da hat niemand auch nur gezuckt oder geblinzelt ... :fizeig:

Hätte zwar auch mit Karte können, wollte aber "Alt-Geld" loswerden! :haha:

Tryllhase
28.02.2015, 16:03
Der Grund ist einfach. Jeder Händler muss sich sein tägliches Wechselgeld von der Bank erkaufen, d. h. für 100 Euro Wechselgeld
zahlt er wahrscheinlich 120 +/- Euro, +/- ist abhängig ab von der Art seines Kommerzkontos. Also, Wechselgeld ist teuer, minimalisiert
den Profit und muss jeden Tag beliefert oder abgeholt werden, Bar Einnahmen müssen zur Bank gebracht werden und komplizieren weiter
die Buchhaltung. Darum probieren sie es so.
Gibt es dafür eine Quelle?

Herr B.
28.02.2015, 16:13
Gibt es dafür eine Quelle?
Ich spreche aus persönlicher Erfahrung und habe mehrere Freunde die selbständig im Handel tätig sind.
Zwar bin ich nicht in Deutschland, jedoch wird das kommerzielle Wechselgeld von den dortigen Banken wohl gleichermassen
verkauft/zur Verfügung gestellt werden. Wechselgeld ist nur für berufliche Händler erhältlich die bei der jeweiligen Bank ein
kommerzielles Konto inhaben. Diese Konten sind ausserdem nicht billig, da sie für die Buchhaltung maßgeschneidert sind.
Frage einfach einen Händler, oder suche die website einer beliebigen Bank auf Angebote solcher Konten ab. Du wirst sehen.

Tryllhase
28.02.2015, 16:17
Ich spreche aus persönlicher Erfahrung und habe mehrere Freunde die selbständig im Handel tätig sind.
Zwar bin ich nicht in Deutschland, jedoch wird das kommerzielle Wechselgeld von den dortigen Banken wohl gleichermassen
verkauft/zur Verfügung gestellt werden. Wechselgeld ist nur für berufliche Händler erhältlich die bei der jeweiligen Bank ein
kommerzielles Konto inhaben. Diese Konten sind ausserdem nicht billig, da sie für die Buchhaltung maßgeschneidert sind.
Frage einfach einen Händler, oder suche die website einer beliebigen Bank auf Angebote solcher Konten ab. Du wirst sehen.
Aber zwanzig Prozent Wucherzinsen äh Umtauschgeld wären doch wohl ein Anlass, dort mal mit "schlagenden" Argumenten vorstellig zu werden!

BRDDR_geschaedigter
28.02.2015, 16:20
Vielen Dank für den Hinweis Gärtner! Habe auch gleich mal die Polizei angerufen und nachgehakt. Der Beamte am Telefon meinte aber, wenn der Verkäufer an Sie nichts verkaufen möchte, dann muss er dies auch nicht. Kein Grund für die Polizei um einzuschreiten.

Die Polizei macht anscheinend gar nichts mehr außer Autofahrer abzuzocken.

Herr B.
28.02.2015, 16:23
Einen Ansatzpunkt hast du vielleicht, aber nicht über die Polizei,

sondern über das Gewerbeaufsichtsamt/Warenkontrolldienst WKD. Ich glaube in Stuttgart heißt er WKD.

Du kannst versuchen, den Händler, das konkrete Geschäft, wegen "nicht ordnungsgemäßer Auszeichnung" anzuscheißen.
Aber nur, wenn nicht spätestens am/im Eingangsbereich auf die bargeldlose Zahlung hingewiesen wird!
Das mußt du genau abchecken! Nicht daß du das übersehen hast!

Denn dann haben sie dich irregeführt, denn Bargeld ist im "Kleinbereich" immer noch der "Normalzustand".

Ich habe mal für ne Inspektion und ne kleine Reparatur in "meinem" Autohaus so knapp 3000 Steine auf den Tisch geblättert (also nich 3000 Steine sondern Scheinchen im Wert von 3000 Steinen :D ),

und da hat niemand auch nur gezuckt oder geblinzelt ... :fizeig:

Hätte zwar auch mit Karte können, wollte aber "Alt-Geld" loswerden! :haha:
Bevor er das macht sollte er noch mal hingehen und mit dem Handy ein paar Photos machen.
Also Beweise sammeln!
Das erste was die machen, wenn
die von einem Amt was hören, ist ordnungsgemässe Schildchen aufstellen. Dann ist er wieder der lackierte Affe. Ich kenne diesen
MO der Biznezmeny bestens... Auch wird das Amt sich vorher beim Händler anmelden um ihm die Chance zu geben ordnungsgemäss
zu werden, bevor sie checken. Wieso? Weil die nun mal etwas viel mehr Steuern zahlen als ein einzelner Meckerkunde.

Herr B.
28.02.2015, 16:25
Aber zwanzig Prozent Wucherzinsen äh Umtauschgeld wären doch wohl ein Anlass, dort mal mit "schlagenden" Argumenten vorstellig zu werden!
Das sind keine Wucherzinsen, das nennen sie hier Service Charge/Fee! :)

Tryllhase
28.02.2015, 16:28
Das sind keine Wucherzinsen, das nennen sie hier Service Charge/Fee! :)
Bei solchen Prozenten hätte ich große Lust, einen Wechselgeldversorgungsdienst aufzumachen. Ich nehme nur die Hälfte. Oder geht es mir dann wie dem König von Wittenberg?

moishe c
28.02.2015, 16:34
Bevor er das macht sollte er noch mal hingehen und mit dem Handy ein paar Photos machen.
Also Beweise sammeln!
Das erste was die machen, wenn
die von einem Amt was hören, ist ordnungsgemässe Schildchen aufstellen. Dann ist er wieder der lackierte Affe. Ich kenne diesen
MO der Biznezmeny bestens... Auch wird das Amt sich vorher beim Händler anmelden um ihm die Chance zu geben ordnungsgemäss
zu werden, bevor sie checken. Wieso? Weil die nun mal etwas viel mehr Steuern zahlen als ein einzelner Meckerkunde.

Das mit Beweisfotos ist selbsredend, absolut richtig - drauf achten, daß am Handy oder Kamera Datum und Uhrzeit richtig eingestellt sind, macht sich besser, wenn das stimmt.

Und klar. Vorabinfo ist möglich, die Staatsbüttel verdienen ja nicht viel :D und brauchen auch mal ... ab und zu ... ne billige Küche oder en Sofa ... für ... lau ... :haha:

Anmerkung für den Landwirt:

Ich glaube, WKD bedeutet korrekt Wirtschaftskontrolldienst, nicht Waren...


Ich hab vor vielen Jahren mal nen Wurststand innem Supermarkt angeschissen - und habe zwei Tage später "Nachschau gehalten" ... :haha:

Soviel ich erfuhr kamen da die Kontrollettis überraschend - da "gab" es wohl ein kleines Bußgeld - und anschließend die beste Preisauszeichnung westlich des Rheins ... :haha:

Herr B.
28.02.2015, 16:39
Das mit Beweisfotos ist selbsredend, absolut richtig - drauf achten, daß am Handy oder Kamera Datum und Uhrzeit richtig eingestellt sind, macht sich besser, wenn das stimmt.

Und klar. Vorabinfo ist möglich, die Staatsbüttel verdienen ja nicht viel :D und brauchen auch mal ... ab und zu ... ne billige Küche oder en Sofa ... für ... lau ... :haha:

Anmerkung für den Landwirt:

Ich glaube, WKD bedeutet korrekt Wirtschaftskontrolldienst, nicht Waren...


Ich hab vor vielen Jahren mal nen Wurststand innem Supermarkt angeschissen - und habe zwei Tage später "Nachschau gehalten" ... :haha:

Soviel ich erfuhr kamen da die Kontrollettis überraschend - da "gab" es wohl ein kleines Bußgeld - und anschließend die beste Preisauszeichnung westlich des Rheins ... :haha:
Sie könnten's beim Händler auch auf die nächste weitläufige Masche machen:

"Der/Die Angestellte war nicht befugt dementsprechende Anweisungen/Entscheidungen zu machen.
Natürlich akzeptieren wir jederzeit gerne Barbezahlung von unseren Kunden!"

Herr B.
28.02.2015, 16:42
Bei solchen Prozenten hätte ich große Lust, einen Wechselgeldversorgungsdienst aufzumachen. Ich nehme nur die Hälfte. Oder geht es mir dann wie dem König von Wittenberg?
So lange du dich mit einem minimalen Marktanteil begnügst lassen sie dich eventuell eine Weile in Ruhe. Oder auch nicht,
man will ja keinen Präzedenzfall zulassen... Könnte Schule machen.

Architeuthis
28.02.2015, 17:36
Ich habe jetzt nicht alle 6 Seiten durchgelesen. Gibt es einen Grund dafür, warum das Geschäft keinen Fuffi annimmt ?


Habe ich noch nie erlebt, außer bei einem linken Punk der mich mal in einer Fußgängerpassage angehauen hatte, ob ich ne Mark für ihn hätte. Habe ich gefragt: Kannste auf nen 1000der rausgeben ? Der hat auch den 1000 Mark Schein nicht annehmen wollen. Drecks Punk aber auch !! :D




War übrigens noch zu DM-Zeiten.

Nationalix
28.02.2015, 19:32
Gestern wollte ich in einem Möbelhaus einen Bürostuhl für ca. 50 Euro kaufen und an der Kasse angekommen in bar bezahlen, was von der Verkäuferin abgelehnt wurde.
Darüber verärgert, habe ich ein wenig nachgeforscht (Münzgesetz (1), Seite der Bundesbank (2), Wiki (3) usw) ob es sein kann, dass ein Händler die Annahme von Bargeld (Euroscheinen) verweigern kann. Eine wirkliche Antwort auf meine Frage konnte ich nicht finden, auch nicht in anderen Foren. Also dachte ich mir, schaue ich mal bei der Polizei vorbei und frage da mal nach. Das hat mich aber auch nicht wirklich weitergebracht, im Gegenteil, in aller Öffentlichkeit wurde ich auf dem Polizeirevier - gegen meinen Willen - auf Falschgeld gefilzt und musste mir unterstellen lassen solches eventuell in Umlauf zu bringen.

Hat jemand eine Ahnung wie das in der BRD geregelt ist mit der Annahmepflicht der gesetzlichen Währung für Händler? Anscheinend, können Händler eine bestimmte Bargeldstückelung verweigern, Tankstellenbesitzer grössere Geldscheine ablehnen, Arbeitgeber den Lohn anstatt bar per Überweisung ausbezahlen und Vermieter die Miete sich bargeldlos übereignen lassen.

Kann das wirklich rechtens sein, dass ich meine Ware nicht mehr in bar bezahlen kann?












1: http://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__3.html
Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.
(2) Die Deutsche Bundesbank hat, unbeschadet des Artikels 123 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Artikels 8 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (ABl. L 339 vom 22.12.2010, S. 1), Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.
(3) Niemand ist verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind. Die Deutsche Bundesbank hat die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen, die entweder mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war, abzulehnen.

2: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62222#62222
Geld
Geld ist das allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel, auf das sich eine Gesellschaft verständigt hat. Ist man durch die Rechtsordnung verpflichtet, das Geld anzunehmen, dient es als gesetzliches Zahlungsmittel, durch das eine Schuld mit rechtlicher Wirkung getilgt werden kann. Im Euro-Währungsgebiet ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. Im Eurosystem dürfen nur die Zentralbanken Euro-Bargeld schaffen und in Umlauf bringen.

3: http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
Durch die weite Verbreitung von Girokonten mit der Möglichkeit des unbaren Zahlungsverkehrs kann in Ausnahmefällen eine Barzahlung als Erfüllungsleistung auch ausgeschlossen werden. Das geschieht vertraglich in Arbeits- und Mietverträgen (Lohn/Gehalt und Mieten werden ganz überwiegend unbar gezahlt) und durch Gesetz, etwa in § 224 Abs. 3 Satz 1 AO, § 51 Abs. 1 BAföG, § 117 Abs. 1 Satz 2 ZVG.[2]

Wolltest Du mit einer 50-Euromünze bezahlen oder warum zitierst Du das MÜNZ-Gesetz?

Holdus
01.03.2015, 00:19
Wolltest Du mit einer 50-Euromünze bezahlen oder warum zitierst Du das MÜNZ-Gesetz?

Was ich wollte war lediglich eine Barzahlung tätigen, weil ich keine Kreditkarte habe.
Das Münzgesetz habe ich herangezogen, weil dort etwas von einer Annahmepflicht von zumindest Münzgeld darin steht.
Wenn ich dort im Münzgesetz (MünzG)§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht lese:

"Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet."

Dann verstehe ich das so, dass zum Beispiel dieser Niemand nicht verpflichtet ist, mehr als 200 Euro an Euro-Gedenkmünzen anzunehmen, aber weniger als 200 grundsätzlich schon. Oder? Und doch erst recht, wenn es sich nicht um Gedenkmünzen handelt sondern um normale handelsübliche Scheine und Münzen.


Sehe gerade im Gegensatz zu der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (1), steht bei C. H. Beck dass die Niemande zu nicht mehr als 100 Euro verpflichtet sind anzunehmen (2). Wahrscheinlich befindet sich der besagte Niemand gerade im Ministerium und aktualisiert deren Webseite.



1: http://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__3.html
2: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FEuroEG_3%2Fcont%2FEuroEG_3. A2.P3.htm

Nationalix
01.03.2015, 06:31
Was ich wollte war lediglich eine Barzahlung tätigen, weil ich keine Kreditkarte habe.
Das Münzgesetz habe ich herangezogen, weil dort etwas von einer Annahmepflicht von zumindest Münzgeld darin steht.
Wenn ich dort im Münzgesetz (MünzG)§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht lese:

"Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet."

Dann verstehe ich das so, dass zum Beispiel dieser Niemand nicht verpflichtet ist, mehr als 200 Euro an Euro-Gedenkmünzen anzunehmen, aber weniger als 200 grundsätzlich schon. Oder? Und doch erst recht, wenn es sich nicht um Gedenkmünzen handelt sondern um normale handelsübliche Scheine und Münzen.


Sehe gerade im Gegensatz zu der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (1), steht bei C. H. Beck dass die Niemande zu nicht mehr als 100 Euro verpflichtet sind anzunehmen (2). Wahrscheinlich befindet sich der besagte Niemand gerade im Ministerium und aktualisiert deren Webseite.



1: http://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__3.html
2: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FEuroEG_3%2Fcont%2FEuroEG_3. A2.P3.htm

Ich fürchte, Du hast das Münzgesetz nicht richtig verstanden.

Holdus
01.03.2015, 08:24
Ich fürchte, Du hast das Münzgesetz nicht richtig verstanden.

Das deutsche Münzgesetz seit 1873 wurde zunächst einmal geschaffen um im Reich langsam mal auf ein einheitliches Zahlungsmittel zu kommen. Bis 1876 wollte man zunächst mal alle Geldscheine einziehen um dann später Reichspapiergeld unter das Volk zu bringen. Es wurde geregelt wie die noch gültigen Münzen neben der Reichsmark (Thaler, Groschen..) zu behandeln sind. (1) Das wurde halt zwischenzeitlich auf Gedenkmünzen umgemünzt.

1: http://de.wikisource.org/wiki/M%C3%BCnzgesetz

Hans Huckebein
05.03.2015, 19:49
Wer bares nicht will, soll seinen plunder behalten!

iglaubnix+2fel
05.03.2015, 20:00
Die Verweigerung war in jeder Hinsicht gesetzwidrig. Natürlich muss man beachten, dass die Deutschen jeden Ami-Dreck nachahmen und so erst mal auf Dummenfang gehen. In ein paar Jahren wird auch hier jeder Barzahler schief angesehen werden.


Natürlich muss man beachten, dass die Deutschen jeden Ami-Dreck nachahmen und so erst mal auf Dummenfang gehen.

:gp:

Dazu die Frage: wo hat man bei drohendem Weltuntergang die größten Überlebenchan(g):fizeig:cen?
Antwort: In Österreich, denn da kommt - wenn überhaupt - alles 10 Jahre später!

Holdus
12.05.2015, 12:04
Gerade im Handelsblatt gelesen:
"Eigentlich ist die Sache eindeutig. Paragraf 128 des EU-Vertrags legt fest, dass die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen sind, die in der Union als „gesetzliches Zahlungsmittel“ gelten. Mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel kann man immer zahlen - es sei denn, dass vertraglich ein anderes Zahlungsmittel vereinbart wurde."
http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/geldschein-verbot-wo-der-krieg-gegen-das-bargeld-tobt/11760996.html