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Vollständige Version anzeigen : Jüdische Erbengemeinschaft will sich Welfenschatz unter den Nagel reissen



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volkszorn
24.02.2015, 11:08
Nein es handelt sich nicht um den Schatz von König David oder israelitischer Kulturbesitz. Der germanische Welfenschatz gehört nach Ansicht von "amerikanischen" Anwälten natürlich jüdischen Erben.
Aber großzügig wie sie von Natur aus sind werden sie sich sicher mit einer Abschlagszahlung zufrieden geben.


Weiter Streit um den Welfenschatz: Nur gut zwei Wochen nach Eintragung der wertvollen Sammlung ins Verzeichnis wertvoller Kunstgüter kommt nun eine Klage aus den USA. Kläger sind die Erben der jüdischen Kunsthändler, die den Kirchenschatz 1935 an den Staat Preußen verkauft hatten. Keine Raubkunst, hatte die Limbach-Kommission gesagt. Die Erben sehen das anders.

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Der Welfenschatz ist eine Sammlung mittelalterlicher Reliquien und kirchlicher Prunktstücke. Er wurde für den Braunschweiger Dom zusammengetragen. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert kamen 1671 in Besitz des Welfenhauses, des ältesten Adelsgeschlechts Europas.

Quelle: http://www.rbb-online.de/kultur/beitrag/2015/02/Berlin-Welfenschatz-juedische-Erben-in-den-USA-klagen-auf-Herausgabe.html

feuermax2
24.02.2015, 11:15
Na ja, in der Weltwirtschaftskrise haben sie einen Verlust von 10% gemacht. Arme Schacherer! Hoffentllch bleibt man hier mal fest.

Leseratte
24.02.2015, 11:20
Das erinnert mich daran.


Die Gurlitts und die Staatsmacht: 30 Schergen gegen einen Greis im Nachthemd (http://ef-magazin.de/2013/12/10/4734-die-gurlitts-und-die-staatsmacht-30-schergen-gegen-einen-greis-im-nachthemd)

von Sebastian Hennig (http://ef-magazin.de/autor/sebastian-hennig)
Richtigstellung gegenüber dem Nachrichten-Boulevard
10. Dezember 2013
Das Geschehen um Cornelius Gurlitt ist ein Raubkunstkrimi. Die Bilder haben eine bewegte Vorgeschichte. Unzweifelhaft zum Raubkunst-Konvolut wurden sie aber erst im Februar 2012 durch Beschlagnahmung. Diese Maßnahme des Staates war weit weniger legitimiert als 80 Jahre zuvor die Entfernung der besagten Bestände aus seinen Museen. Die war damals sicher ungerechtfertigt, aber gleichwohl rechtmäßig. Denn Besitz kann selbstverständlich wieder veräußert werden, ohne dass dafür alle Vorbesitzer, Hersteller und Zulieferer ihr Einverständnis geben müssen. Auch der Provenienzforscher Uwe Hartmann verwies auf die klare Rechtslage: „In vielen Fällen handelt es sich nicht um NS-Raubkunst. Es muss davon ausgegangen werden, dass Herr Gurlitt rechtmäßig über diesen Besitz verfügt.“ Das an Privatpersonen durch die nationalsozialistischen Verordnungen begangene Unrecht wurde in den Berichten auf undurchsichtige Weise mit den Aktionen um die sogenannte „entartete Kunst“ vermengt. Dass daraus wiederum Unrecht gegenüber Privatpersonen erwachsen soll, ist eine neue Qualität.

http://ef-magazin.de/2013/12/10/4734-die-gurlitts-und-die-staatsmacht-30-schergen-gegen-einen-greis-im-nachthemd


Anne Sinclair, die Ex-Frau von Dominique Strauss-Kahn, will ein Matisse-Gemälde aus der umstrittenen *Sammlung von Cornelius Gurlitt zurückhaben. Es gehörte ihrem Grossvater.

http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2013-48/kunst-das-geheimnis-der-sitzenden-frau-die-weltwoche-ausgabe-482013.html

Esreicht!
24.02.2015, 11:31
Hurra,

es gibt doch noch was zu holen aus der bereits ausgeweideten BRD. Ob Heuschrecken Firmen ausweideten oder Gemeinden/Städte mit Cross-border-Leasing ausgenommen wurden oder Immo-Schrott-Betrugspapiere, die von jüdischen Komplizen mit Triple-A bewertet wurden, kommt alle herbei! U-Boot-Geschenke, direkte und indirekte Reparationen usw., 10 Mio. jährlich für den ZdJ - all das reicht noch nicht, um die "ewigwährende Schuld" von der Backe zu kriegen:schlecht:

kd

Chronos
24.02.2015, 11:35
Leichenfledderei kann eben auch ein lukratives Geschäftsmodell sein....

Minion
25.02.2015, 06:38
Leichenfledderei kann eben auch ein lukratives Geschäftsmodell sein....

Besonders für das auserwählte Volk. Die werden nie satt, haben immer das Bestreben ihre Macht und ihren Reichtum zu vergrößern.

Und unsere Medien spielen natürlich brav mit und sprechen überall von "Raubkunst".

Leberecht
25.02.2015, 07:16
Besonders für das auserwählte Volk. Die werden nie satt, haben immer das Bestreben ihre Macht und ihren Reichtum zu vergrößern.
Es liegt in der Logik der Sache: Alle Zuwendungen der deutschen Regierung an fremde Völker sind Diebesgut, das sie dem eigenen Volk stahl bzw. ihm abgepresst hat.

herberger
25.02.2015, 07:24
Man sollte alle deutschen Museen räumen,und den Juden schenken,was in den Museen zu sehen ist das ist nur der kleinste Teil das meiste ist in Lagern oder Archive.Dann wird der Markt überspült und das ganze Zeug verliert enorm an Wert.Dann ist endlich Ruhe vor den Plünderern.

Bergischer Löwe
25.02.2015, 07:47
Das Elternhaus meiner Mutter wurde im März 45 durch die Aufstellung einer Haubitze einer ARI Einheit der 1. US Infanteriedivision in der Einfahrt und deren Nutzung gegen die gegenüberliegenden Stellungen der 693. Volksgrenadierdivision/Fallschirmjägerregiment Nr. 5/schwere Panzergruppe Hudel (Königstiger und Jagdpanther) derartig geschädigt, daß die Risse heute noch, also nach genau 70 Jahren immer wieder zutage treten. Eine dauerhafte Reparatur ist aufgrund der Schädigung des Mauerwerkes durch den enormen Luftdruck der Abschüsse nur durch Abriß und Neubau zu beseitigen. Ob ich in New York einen Anwalt finde, der mich vertritt?

spezialeinheit
25.02.2015, 08:24
Und wieder die übliche Masche der Jodels!



"Würde Deutschland etwas anderes behaupten, würde es noch 2015 Görings Plündereien ausdrücklich billigen", heißt es in einer Klageschrift, die der Bostoner Anwalt Nicholas M. O'Donnell beim US-Bundesgericht eingereicht habe.

Die Kläger - Alan Philipp (London) und Gerald Stiebel (USA) - hatten das Gremium damals mit angerufen. In ihrem Schriftsatz jetzt bezeichnen das Verfahren allerdings als "Scheinprozess". Sie hätten 2014 die gleiche Diskriminierung erfahren wie ihre Verwandten während der Nazi-Zeit.

http://m.spiegel.de/kultur/gesellschaft/a-1020173.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=https://www.google.de/


Für die Kläger und ihre Anwälte empörend: „Deutschland erweckt den Anschein, als hätte es Regeln für den Umgang mit Nazi-Raubkunst aufgestellt, aber die Realität sieht leider anders aus”, sagt Nicholas M. O’Donnell von der amerikanischen Kanzlei Sullivan & Worcester, der als Anwalt der Nachfahren die Klage eingereicht hat. „Die Weigerung der deutschen Regierung, die Verluste der Opfer anzuerkennen, die zwar Ihr Leben, aber nicht ihren Lebensunterhalt und Besitz retten konnten, steht in krassem Gegensatz zu Deutschlands historischer Verpflichtung.”

http://m.bild.de/politik/inland/prozesse/bundesregierung-wegen-welfenschatz-verklagt-39895520,variante=S.bildMobile.html

Ich kann es nicht mehr hören...dieses gierige Pack!

iglaubnix+2fel
25.02.2015, 09:05
Und wieder die übliche Masche der Jodels!




http://m.spiegel.de/kultur/gesellschaft/a-1020173.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=https://www.google.de/


http://m.bild.de/politik/inland/prozesse/bundesregierung-wegen-welfenschatz-verklagt-39895520,variante=S.bildMobile.html

Ich kann es nicht mehr hören...dieses gierige Pack!

Ich kann diese fürchterlichen Verallgemeinungen nicht mehr hören!

ALLE - bis auf eine unerheblich kleine Zahl - Juden sind: lieb, nett, schön, edel, großzügig, selbstlos, genial,
spendabel, bescheiden, sportiv, für Kunst begnadet, gerecht, integriert, wehrhaft, mit Humor begabt, am Existenzminimum röchelnd und nur deshalb so viel geliebt !

Dayan
25.02.2015, 09:09
Wie böse ,das man Raubkunst zurück fordert!

Hay
25.02.2015, 09:18
Das erinnert mich daran.


Anne Sinclair, die Ex-Frau von Dominique Strauss-Kahn, will ein Matisse-Gemälde aus der umstrittenen *Sammlung von Cornelius Gurlitt zurückhaben. Es gehörte ihrem Grossvater.

http://ef-magazin.de/2013/12/10/4734-die-gurlitts-und-die-staatsmacht-30-schergen-gegen-einen-greis-im-nachthemd



http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2013-48/kunst-das-geheimnis-der-sitzenden-frau-die-weltwoche-ausgabe-482013.html

Wenn der Großvater verkauft, darf der Enkel zurückfordern? Das setzt doch voraus, daß der Großvater ein Hehler ist!

Bringt mich gerade auf eine Idee! Mir fehlen auch noch ein paar Stückchen, die meine Großeltern einst verkauften!

Hay
25.02.2015, 09:21
Das Elternhaus meiner Mutter wurde im März 45 durch die Aufstellung einer Haubitze einer ARI Einheit der 1. US Infanteriedivision in der Einfahrt und deren Nutzung gegen die gegenüberliegenden Stellungen der 693. Volksgrenadierdivision/Fallschirmjägerregiment Nr. 5/schwere Panzergruppe Hudel (Königstiger und Jagdpanther) derartig geschädigt, daß die Risse heute noch, also nach genau 70 Jahren immer wieder zutage treten. Eine dauerhafte Reparatur ist aufgrund der Schädigung des Mauerwerkes durch den enormen Luftdruck der Abschüsse nur durch Abriß und Neubau zu beseitigen. Ob ich in New York einen Anwalt finde, der mich vertritt?

Bist du Jude?

Schlummifix
25.02.2015, 09:21
sehr bedenklich, dieser Welfenschatz

http://www.tagesspiegel.de/images/279163_0_3ec95616-jpg/1524546/2-format43.jpg


Wie böse ,das man Raubkunst zurück fordert!

Wenn man bedenkt, was der Russe alles in Deutschland geklaut hat: Schatz von Eberswalde, lagert immer noch beim Russen.

Der "Schatz des Priamos" lagert auch noch beim Russen, alles geklaut.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 09:23
Nein es handelt sich nicht um den Schatz von König David oder israelitischer Kulturbesitz. Der germanische Welfenschatz gehört nach Ansicht von "amerikanischen" Anwälten natürlich jüdischen Erben.
Aber großzügig wie sie von Natur aus sind werden sie sich sicher mit einer Abschlagszahlung zufrieden geben.



48437



Quelle: http://www.rbb-online.de/kultur/beitrag/2015/02/Berlin-Welfenschatz-juedische-Erben-in-den-USA-klagen-auf-Herausgabe.html

Im Tageskommentar von Michael Winkler wieder einmal hervorragend auf den Punkt gebracht:

"Jüdische Kunsthändler haben am 5. Oktober 1929 den sogenannten Welfen-Schatz für 7,5 Millionen Reichsmark angekauft. Ursprünglich waren es 82 Teile gewesen. Bis 1932 haben diese Kunsthändler 40 Teile daraus für 1,5 Millionen Reichsmark an private und öffentliche Sammlungen in den VSA verkauft. 1935 hat der Staat Preußen die verbliebenen 42 Stücke für 4,25 Millionen Reichsmark zurückerworben. In der Zwischenzeit ereigneten sich der "Schwarze Freitag" und die wirtschaftliche Depression, alles Vorkommnisse, die Vermögen vernichten und deshalb Kunstgegenstände im Wert verfallen lassen. Zwei Erben der Kunsthändler behaupten heute, ihre Vorfahren wären von den wie immer so bösen Nazis gezwungen worden, unter Wert zu verkaufen. Jetzt möchten sie entschädigt werden und verklagen Merkeldeutschland vor einem US-Gericht. Wie das ausgeht? Ach, wie üblich: Deutschland wird zahlen. Und das, obwohl eine deutsche Kommission unter Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach festgestellt hatte, daß es sich nicht um "Raubkunst" handelt. Sagen wir, noch nicht. Spätestens, wenn das US-Gericht entschieden hat, wird daraus Raubkunst.
Rechnen wir mal über Gold: Die Juden haben 1935 einen Wert von 48.980 Unzen erhalten. 80 Jahre, zu sechs Prozent verzinst, lassen daraus 5.181.955 Unzen werden. Das heißt, wenn die Erben den Schatz zurückwollen, müßten sie 5.484.742.763,48 Euro bezahlen. Also, 5,4 Milliarden auf den Tisch, dann ist das Geschäft rückabgewickelt."

http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html

Chronos
25.02.2015, 09:25
Wie böse ,das man Raubkunst zurück fordert!
Nur zwei kurze Anmerkungen zu diesem verlogenen "Kommentar":

1. Die Gier scheint deinen Verstand völlig vernebelt zu haben, denn offensichtlich ist dir entgangen, dass der bewusste Welfenschatz 1935 vom vorherigen jüdischen Eigentümer (weiss der Teufel, mit welchen Tricks und Mätzchen der diesen Schatz zuvor ergaunert hat....) ganz offiziell und ordnungsgemäß an den preussischen Staat verkauft wurde.

2. Könnt ihr Auserwählten eure dreckigen Griffel sogar nicht mal von Kulturschätzen von hoher national-kultureller Bedeutsamkeit lassen?

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 09:25
Besonders für das auserwählte Volk. Die werden nie satt, haben immer das Bestreben ihre Macht und ihren Reichtum zu vergrößern.

Und unsere Medien spielen natürlich brav mit und sprechen überall von "Raubkunst".

Die Medien gehören "denen"!

umananda
25.02.2015, 09:28
Wie böse ,das man Raubkunst zurück fordert!

Falls das Bundesgericht in Columbia den damaligen Verkauf im Jahre 1935 als sittenwidrig erklärt, da die Eigentümer unter Zwang verkaufen mussten (und davon ist auszugehen), dann wird die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wohl diesen Kunstschatz den Erben zurückgeben müssen. Bisher wurde ja die Klage erst eingereicht. Aber anscheinend ist die deutsche Regierung auch nicht klüger als die österreichische und versteckt sich hinter einer angeblichen Gesetzmäßigkeit, die aber zwischen 1933 und 1945 überhaupt nicht vorhanden war. Anstatt mit den Erben ernsthafte Gespräche über eine angemessene Nachbesserung der Kaufsumme zu reden, riskieren sie, dass eine wertvolle Sammlung irgendwann durch die Aktionshäuser auseinandergerissen wird.

Servus umananda

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 09:31
Wie böse ,das man Raubkunst zurück fordert!

Wenn es das wäre, könnte man sogar darüber diskutieren. Mehr aber auch nicht, nachdem die jüdische Weltgemeinschaft 1933 Deutschland den Krieg erklärt hat und das auch durchzog.

Die nächste offizielle jüdische Kriegserklärung wurde im August 1933 von dem Präsidenten der “International Jewish Federation to combat Hitlerite Oppression of Jewish”, Samuel Untermayer, ausgesprochen. Darin heißt es:
“Dieser jetzt BESCHLOSSENE Krieg gegen Deutschland ist ein heiliger Krieg. Er muss gegen Deutschland bis zu seinem Ende, bis zu seiner Vernichtung, geführt werden.”

Durch die “New York Times” vom 7. August 1933 wurde diese Erklärung veröffentlicht. (zit.n. “Harold Cecil Robinson, “Verdammter Antisemitismus”, siehe oben, S. 119).

Gärtner
25.02.2015, 09:33
Falls das Bundesgericht in Columbia den damaligen Verkauf im Jahre 1935 als sittenwidrig erklärt, da die Eigentümer unter Zwang verkaufen mussten (und davon ist auszugehen), dann wird die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wohl diesen Kunstschatz den Erben zurückgeben müssen. Bisher wurde ja die Klage erst eingereicht. Aber anscheinend ist die deutsche Regierung auch nicht klüger als die österreichische und versteckt sich hinter einer angeblichen Gesetzmäßigkeit, die aber zwischen 1933 und 1945 überhaupt nicht vorhanden war. Anstatt mit den Erben ernsthafte Gespräche über eine angemessene Nachbesserung der Kaufsumme zu reden, riskieren sie, dass eine wertvolle Sammlung irgendwann durch die Aktionshäuser auseinandergerissen wird.

Servus umananda

Das wäre jetzt die Frage, inwieweit der Gerichtstand Columbus/Ohio die Zuständigkeit besitzt, darüber überhaupt zu entscheiden.

Ich halte es überdies für gewagt, jedes Geschäft, das zwischen 1933 und 1945 getätigt wurde, unter den Vorbehalt der Ungesetzmäßigkeit stellen zu wollen, Das entspricht nämlich nicht der Rechtswirklichkeit, die ja in großen Teilen auf demselben BGB beruhte wie vor der Machtübernahme de Nazis. Es muß also geklärt werden, ob der Ankauf 1935 durch den Preußischen Kulturbesitz entsprechende Kriterien der Ungesetzlichkeit erfüllt, eine pauschale Aussage "damals war alles ungesetzlich" reicht m.E. hierzu nicht aus.

Schlummifix
25.02.2015, 09:33
Falls das Bundesgericht in Columbia den damaligen Verkauf im Jahre 1935 als sittenwidrig erklärt, da die Eigentümer unter Zwang verkaufen mussten (und davon ist auszugehen), dann wird die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wohl diesen Kunstschatz den Erben zurückgeben müssen. Bisher wurde ja die Klage erst eingereicht. Aber anscheinend ist die deutsche Regierung auch nicht klüger als die österreichische und versteckt sich hinter einer angeblichen Gesetzmäßigkeit, die aber zwischen 1933 und 1945 überhaupt nicht vorhanden war. Anstatt mit den Erben ernsthafte Gespräche über eine angemessene Nachbesserung der Kaufsumme zu reden, riskieren sie, dass eine wertvolle Sammlung irgendwann durch die Aktionshäuser auseinandergerissen wird.

Servus umananda

Nö, und weißt du auch warum?

"Am 4. April 2014 leitete das Land Berlin das Verfahren zur Eintragung der 44 Berliner Stücke in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts nach dem Kulturgutschutzgesetz ein. Die Eintragung erfolgte am 6. Februar 2015. Damit ist die Ausfuhr der Sammlung oder einzelner Teile davon nur mit ministerieller Genehmigung möglich."

Ätsch.
Na ja, "Beutekunst" ist immer wieder ein Streitgegenstand, auch im Verhältnis mit Russland.
Die haben ja ganze Güterzüge voll Kunst aus Deutschland geklaut.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 09:34
Falls das Bundesgericht in Columbia den damaligen Verkauf im Jahre 1935 als sittenwidrig erklärt, da die Eigentümer unter Zwang verkaufen mussten (und davon ist auszugehen), dann wird die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wohl diesen Kunstschatz den Erben zurückgeben müssen. Bisher wurde ja die Klage erst eingereicht. Aber anscheinend ist die deutsche Regierung auch nicht klüger als die österreichische und versteckt sich hinter einer angeblichen Gesetzmäßigkeit, die aber zwischen 1933 und 1945 überhaupt nicht vorhanden war. Anstatt mit den Erben ernsthafte Gespräche über eine angemessene Nachbesserung der Kaufsumme zu reden, riskieren sie, dass eine wertvolle Sammlung irgendwann durch die Aktionshäuser auseinandergerissen wird.

Servus umananda

1935 mußten Juden in Deutschland "unter Zwang" gar nichts tun. Frischen Sie mal Ihre unzulänglichen Geschichtskenntnisse auf. Ist ja armselig.
Übrigens müssten die dann die 4 Millionen Goldmark samt Zinsen zurückzahlen. Kommt was zusammen, lässt sich dann leicht gegenrechnen.

umananda
25.02.2015, 09:34
Nur zwei kurze Anmerkungen zu diesem verlogenen "Kommentar":

1. Die Gier scheint deinen Verstand völlig vernebelt zu haben, denn offensichtlich ist dir entgangen, dass der bewusste Welfenschatz 1935 vom vorherigen jüdischen Eigentümer (weiss der Teufel, mit welchen Tricks und Mätzchen der diesen Schatz zuvor ergaunert hat....) ganz offiziell und ordnungsgemäß an den preussischen Staat verkauft wurde.

2. Könnt ihr Auserwählten eure dreckigen Griffel sogar nicht mal von Kulturschätzen von hoher national-kultureller Bedeutsamkeit lassen?

Du schwafelst auch nur deinen üblichen Schwachsinn daher. Von dir habe ich bisher nur Blödsinn lesen können. Leider kann dir dieser verschwenderische Herzog Ernst-August nichts mehr darüber erzählen, weshalb er 1929 das Tafelsilber seiner Familie verkaufen musste. Aber das Nachdenken vor dem Verfassen von Beiträgen ist dir schon immer fremd gewesen.

Servus umananda

Murmillo
25.02.2015, 09:36
Wenn es das wäre, könnte man sogar darüber diskutieren.
...


Die Diskussion über eine Rückgabe hat sich doch erledigt, seit dem die 44 Berliner Stücke in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts nach dem Kulturgutschutzgesetz aufgenommen wurden.
Einzig und allein, so gerechtfertigt, eine nachträgliche Anhebung des Kaufpreises und Auszahlung dieses Differenzbetrages an die Erben wäre noch möglich.

Tryllhase
25.02.2015, 09:37
Das wäre jetzt die Frage, inwieweit der Gerichtstand Columbus/Ohio die Zuständigkeit besitzt, darüber überhaupt zu entscheiden.

Ich halte es überdies für gewagt, jedes Geschäft, das zwischen 1933 und 1945 getätigt wurde, unter den Vorbehalt der Ungesetzmäßigkeit stellen zu wollen, Das entspricht nämlich nicht der Rechtswirklichkeit, die ja in großen Teilen auf demselben BGB beruhte wie vor der Machtübernahme de Nazis. Es muß also geklärt werden, ob der Ankauf 1935 durch den Preußischen Kulturbesitz entsprechende Kriterien der Ungesetzlichkeit erfüllt, eine pauschale Aussage "damals war alles ungesetzlich" reicht m.E. hierzu nicht aus.
Bisher ist es nur Mord, der nicht verjährt. Auch die allerletzten Rechtsgeschäfte verjähren in 30 Jahren, soweit zwischenzeitlich diese Verjährung nicht durch Antragsstellung gehemmt ist. Gab es bis 1975 einen solchen Antrag? Wenn nicht- basta!

Gärtner
25.02.2015, 09:37
Wenn es das wäre, könnte man sogar darüber diskutieren. Mehr aber auch nicht, nachdem die jüdische Weltgemeinschaft 1933 Deutschland den Krieg erklärt hat und das auch durchzog.

Die nächste offizielle jüdische Kriegserklärung wurde im August 1933 von dem Präsidenten der “International Jewish Federation to combat Hitlerite Oppression of Jewish”, Samuel Untermayer, ausgesprochen. Darin heißt es:
“Dieser jetzt BESCHLOSSENE Krieg gegen Deutschland ist ein heiliger Krieg. Er muss gegen Deutschland bis zu seinem Ende, bis zu seiner Vernichtung, geführt werden.”

Durch die “New York Times” vom 7. August 1933 wurde diese Erklärung veröffentlicht. (zit.n. “Harold Cecil Robinson, “Verdammter Antisemitismus”, siehe oben, S. 119).

Nein. Zum hunderttausendsten Male. Nicht schon wieder dieses Märchen der "Kriegserklärung". Es gab 1933 keine Instanz, von niemandem legimiert, schon gar nicht von den Deutschen jüdischen Glaubens, in deren Namen eine solche Erklärung hätte abgegeben werden können.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 09:40
Du schwafelst auch nur deinen üblichen Schwachsinn daher. Von dir habe ich bisher nur Blödsinn lesen können. Leider kann dir dieser verschwenderische Herzog Ernst-August nichts mehr darüber erzählen, weshalb er 1929 das Tafelsilber seiner Familie verkaufen musste. Aber das Nachdenken vor dem Verfassen von Beiträgen ist dir schon immer fremd gewesen.

Servus umananda

Sie machen es wie die USA, Israel und Kerry, indem Sie Ihr eigenes Unwissen und Ihre eigene Dummheit dem als Opfer auserkorenen Gegenüber vorwerfen.

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/amerika/kerry-greift-moskau-wegen-ukraine-konflikts-mit-scharfen-worten-an-13448399.html

Im Beispiel lügt nicht Moskau den USA frech ins Gesicht, sondern genau andersrum.
Sie machen es genauso. Liegt das wirklich in den Genen?

umananda
25.02.2015, 09:40
Nö, und weißt du auch warum?

"Am 4. April 2014 leitete das Land Berlin das Verfahren zur Eintragung der 44 Berliner Stücke in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts nach dem Kulturgutschutzgesetz ein. Die Eintragung erfolgte am 6. Februar 2015. Damit ist die Ausfuhr der Sammlung oder einzelner Teile davon nur mit ministerieller Genehmigung möglich."

Ätsch.
Na ja, "Beutekunst" ist immer wieder ein Streitgegenstand, auch im Verhältnis mit Russland.
Die haben ja ganze Güterzüge voll Kunst aus Deutschland geklaut.

Das ist Unsinn. Falls es zu einem Urteil kommen sollte, ist der Welfenschatz weg ... unwiderruflich. Die deutsche Bundesregierung riskiert einen kulturellen Verlust mit ihrer dummen Trotzreaktion.

Servus unananda

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 09:41
Die Diskussion über eine Rückgabe hat sich doch erledigt, seit dem die 44 Berliner Stücke in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts nach dem Kulturgutschutzgesetz aufgenommen wurden.
Einzig und allein, so gerechtfertigt, eine nachträgliche Anhebung des Kaufpreises und Auszahlung dieses Differenzbetrages an die Erben wäre noch möglich.

Ich schrieb ja auch "Wenn es so wäre, könnte man darüber diskutieren. Mehr aber auch nicht."

Bergischer Löwe
25.02.2015, 09:42
Bist du Jude?

Nein.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 09:42
Nein. Zum hunderttausendsten Male. Nicht schon wieder dieses Märchen der "Kriegserklärung". Es gab 1933 keine Instanz, von niemandem legimiert, schon gar nicht von den Deutschen jüdischen Glaubens, in deren Namen eine solche Erklärung hätte abgegeben werden können.

Die haben es aber gemacht! Und nun?
Sie sollten aufhören, sich die Welt schön zu träumen.

Murmillo
25.02.2015, 09:44
Nein. Zum hunderttausendsten Male. Nicht schon wieder dieses Märchen der "Kriegserklärung". Es gab 1933 keine Instanz, von niemandem legimiert, schon gar nicht von den Deutschen jüdischen Glaubens, in deren Namen eine solche Erklärung hätte abgegeben werden können.

Na ja, diese Erklärung gab es schon und die wurde ja auch abgedruckt - die Seite des "Daily Express" vom 24.März 1933 kann man heute noch aufrufen.
Nun ist dies ja in reisserischer Manier aufgemacht,aber es ging wohl nicht um einen militärischen Krieg,sondern um einen Handelskrieg.
Denn drunter steht dann : Boykott deutscher Waren.

Gärtner
25.02.2015, 09:48
Die haben es aber gemacht! Und nun?
Sie sollten aufhören, sich die Welt schön zu träumen.

Ok, ich erkläre morgen dem Königreich Bhutan im Namen aller meiner Narzissen- und Tulpenzwiebeln den Krieg, verhänge einen Wirtschaftsboykott und lasse das in der BLÖD-Zeitung veröffentlichen.


Und nun?

herberger
25.02.2015, 09:50
Das ist Unsinn. Falls es zu einem Urteil kommen sollte, ist der Welfenschatz weg ... unwiderruflich. Die deutsche Bundesregierung riskiert einen kulturellen Verlust mit ihrer dummen Trotzreaktion.

Servus unananda

Ob man Urteile in so einem Zusammenhang erst nehmen sollte.

In den 50er Jahre kaufte Hertie die komplette Firma Wertheim von den Erben.Nach 1989 meldeten sich die Erben wieder und verlangten Geld für das Wertheim Eigentum auf dem Gebiet der DDR,obwohl laut Vertrag Hertie in den 50er Jahre die Firma Wertheim komplett gekauft hatte.So weit ich weiss bekamen diese US Juden vom Gericht recht.Es wurde sehr oft eine Rückgabe von jüd.Eigentum eingeklagt obwohl die Verkäufe keinen polit.Hintergrund hatten,zum Beispiel der halbe Ort Klein Machnow bei Berlin.

Gärtner
25.02.2015, 09:50
Na ja, diese Erklärung gab es schon und die wurde ja auch abgedruckt - die Seite des "Daily Express" vom 24.März 1933 kann man heute noch aufrufen.
Nun ist dies ja in reisserischer Manier aufgemacht,aber es ging wohl nicht um einen militärischen Krieg,sondern um einen Handelskrieg.
Denn drunter steht dann : Boykott deutscher Waren.

Ja und? In wessen Namen? Durch wen legitimiert?

Echt jetzt. Dieser Quatsch kommt so sicher wie das Amen in der Kirche mit schöner Regelmäßigkeit ans Tageslicht. Und wie jedesmal beträgt die Relevanz bei genauerem Hinsehen exakt Null.

Makkabäus
25.02.2015, 09:51
sehr bedenklich, dieser Welfenschatz

Wenn man bedenkt, was der Russe alles in Deutschland geklaut hat: Schatz von Eberswalde, lagert immer noch beim Russen.

Der "Schatz des Priamos" lagert auch noch beim Russen, alles geklaut.

Es ging aber auch andersrum vonstatten :ätsch:

Ich habe ein Buch, das von einem deutschen Soldaten aus der Sowjetunion mitgenommen worden sein soll, während des Unternehmens Barbarossa.
So zumindest hat es der Erbe mitgeteilt !

Das Buch ist auf deutsch geschrieben, hat aber einen kyrillischen Stempel und soll aus einem Archiv entwendet worden sein.
Nur doof, dass der Herr nur den zweiten Teil mitgehen ließ :D

Murmillo
25.02.2015, 09:52
Bisher ist es nur Mord, der nicht verjährt. Auch die allerletzten Rechtsgeschäfte verjähren in 30 Jahren, soweit zwischenzeitlich diese Verjährung nicht durch Antragsstellung gehemmt ist. Gab es bis 1975 einen solchen Antrag? Wenn nicht- basta!

Na ja, es gibt da aber auch die " Washingtoner Erklärung" von 1998, welche von der Bundesrepublik unterzeichnet wurde
http://de.wikipedia.org/wiki/Washingtoner_Erkl%C3%A4rung#cite_ref-1
und die "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" von 1999 .
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1999/1999_12_09-Auffindung-Rueckgabe-Kulturgutes.pdf

Dayan
25.02.2015, 09:53
Wenn es das wäre, könnte man sogar darüber diskutieren. Mehr aber auch nicht, nachdem die jüdische Weltgemeinschaft 1933 Deutschland den Krieg erklärt hat und das auch durchzog.

Die nächste offizielle jüdische Kriegserklärung wurde im August 1933 von dem Präsidenten der “International Jewish Federation to combat Hitlerite Oppression of Jewish”, Samuel Untermayer, ausgesprochen. Darin heißt es:
“Dieser jetzt BESCHLOSSENE Krieg gegen Deutschland ist ein heiliger Krieg. Er muss gegen Deutschland bis zu seinem Ende, bis zu seiner Vernichtung, geführt werden.”

Durch die “New York Times” vom 7. August 1933 wurde diese Erklärung veröffentlicht. (zit.n. “Harold Cecil Robinson, “Verdammter Antisemitismus”, siehe oben, S. 119).Juden sind keine Staat und hatten keine Armee folglich ist es eine dumme schwachsinniger Behauptung,das Juden Deutschland den Krieg erklären.Welche Juden?Babys?Rentner?Der jüdische Arzt um die Ecke?

Murmillo
25.02.2015, 09:54
Ja und? In wessen Namen? Durch wen legitimiert?

Echt jetzt. Dieser Quatsch kommt so sicher wie das Amen in der Kirche mit schöner Regelmäßigkeit ans Tageslicht. Und wie jedesmal beträgt die Relevanz bei genauerem Hinsehen exakt Null.

Wer müsste denn einen Boykottaufruf legitimieren ? Ist doch Quatsch.
Es gab keine Kriegserklärung, die Zeitung hat aus einem Boykottaufruf zur Steigerung ihrer Auflagenzahlen eine Kriegserklärung gemacht und auf Seite 1 so gedruckt.

Rüganer
25.02.2015, 09:55
Juden sind keine Staat und hatten keine Armee folglich ist es eine dumme schwachsinniger Behauptung,das Juden Deutschland den Krieg erklären.Welche Juden?Babys?Rentner?Der jüdische Arzt um die Ecke?

Die Hisbollah ist auch kein Staat. Wie können die denn gegen Israel Krieg führen?

umananda
25.02.2015, 09:56
Das wäre jetzt die Frage, inwieweit der Gerichtstand Columbus/Ohio die Zuständigkeit besitzt, darüber überhaupt zu entscheiden.

Ich halte es überdies für gewagt, jedes Geschäft, das zwischen 1933 und 1945 getätigt wurde, unter den Vorbehalt der Ungesetzmäßigkeit stellen zu wollen, Das entspricht nämlich nicht der Rechtswirklichkeit, die ja in großen Teilen auf demselben BGB beruhte wie vor der Machtübernahme de Nazis. Es muß also geklärt werden, ob der Ankauf 1935 durch den Preußischen Kulturbesitz entsprechende Kriterien der Ungesetzlichkeit erfüllt, eine pauschale Aussage "damals war alles ungesetzlich" reicht m.E. hierzu nicht aus.

Jedes amerikanische Gericht kann darüber entscheiden. Und bei einem Urteil wird die übliche Mühle losgetreten. Das ist schon oft so abgelaufen und am Ende war das Kunstwerk weg.

Servus umananda

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 09:56
Na ja, diese Erklärung gab es schon und die wurde ja auch abgedruckt - die Seite des "Daily Express" vom 24.März 1933 kann man heute noch aufrufen.
Nun ist dies ja in reisserischer Manier aufgemacht,aber es ging wohl nicht um einen militärischen Krieg,sondern um einen Handelskrieg.
Denn drunter steht dann : Boykott deutscher Waren.

"Die" hatten ja noch viel mehr Freundlichkeiten beizeiten auf Lager:

“Der deutsche Mensch wird es sein, auf dessen Vernichtung das Judentum es abgesehen hat und haben muss zur Errichtung seiner Weltherrschaft, und der deutsche Mensch wird es sein, der, sehend gemacht und den Feind nunmehr wahrhaft erkennend, dieser Weltherrschaft doch noch ein unerwartetes Ende bereiten wird.”
(Der jüdische Schriftsteller Arthur Trebitsch in “Deutscher Geist oder Judentum”, Wien 1921, S. 45)

Dayan
25.02.2015, 09:57
Die Hisbollah ist auch kein Staat. Wie können die denn gegen Israel Krieg führen?Mit Waffen.Was die Juden nicht besassen.

reflecthofgeismar
25.02.2015, 09:57
Wie böse ,das man Raubkunst zurück fordert!

Passt auf, dass die Araber nicht irgendwann in der Lage sind, IHR Land zurückzufordern. :)

herberger
25.02.2015, 09:58
Der ehemalige Kultursenator von den Linken Thomas Fierl gab US Juden ohne Prüfung ein Gemälde "zurück" es stellte sich herraus das diese Juden überhaupt keinen Anspruch auf das Gemäde hatten.Ob dieser Depp von Senator den Wert des Gemäldes aus eigener Tasche zurück zahlen musste weiss ich nicht.

Zitat eines US Oberjuden zu den Gemälden des münchners Kunstsammlers

"Die Gemälde sind die letzten Kriegsgefangenen"

Ach ja wenn man die ganze Macht der USA zur Verfügung hat dann geht halt vieles.

Makkabäus
25.02.2015, 09:58
Wie böse ,das man Raubkunst zurück fordert!

Wir fordern ja auch nicht unseren Tempelschatz von den Römern zurück :D

Wo ist der bloß geblieben, mein Schatz ? :hmm:

http://i.imgur.com/lAG4Eno.jpg

Dayan
25.02.2015, 09:59
Wir fordern ja auch nicht unseren Tempelschatz von den Römern zurück :D

Wo ist der bloß geblieben, mein Schatz ? :hmm:

http://i.imgur.com/lAG4Eno.jpgTeilweise im Vatikan!

Tryllhase
25.02.2015, 10:00
Na ja, es gibt da aber auch die " Washingtoner Erklärung" von 1998, welche von der Bundesrepublik unterzeichnet wurde
http://de.wikipedia.org/wiki/Washingtoner_Erkl%C3%A4rung#cite_ref-1
und die "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" von 1999 .
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1999/1999_12_09-Auffindung-Rueckgabe-Kulturgutes.pdf
Und das, obwohl die meisten Politiker heutzutage Jura studiert haben! Dazu hätte man bis 1975 genügend Zeit gehabt. Aber Blödheit ist heute die einzige Eigenschaft, die sich bei Politikern noch nachweisen lässt.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:01
Ok, ich erkläre morgen dem Königreich Bhutan im Namen aller meiner Narzissen- und Tulpenzwiebeln den Krieg, verhänge einen Wirtschaftsboykott und lasse das in der BLÖD-Zeitung veröffentlichen.


Und nun?

Wenn Sie ähnliche Wirtschafts- und politische Macht hätten wie "die", wäre das in der Tat wirksam.

48450

Es wurden/mussten aus allen amerikanischen Kaufhäusern ALLE deutschen Waren entfernt werden. Dauerhaft.

Während in Deutschland als REAKTION darauf an einem einzigen Sonnabend jüdische Geschäfte "boykottiert" wurden. Sie wissen, was und wann Sabbat ist?

Nachbar
25.02.2015, 10:01
Mancher Chasar sieht sich tatsächlich als Semit.
Hauptsache dumm rumfaseln.

Makkabäus
25.02.2015, 10:01
Teilweise im Vatikan!

Kriegen die den Mund eigentlich nie voll da ? :aggr:

Dayan
25.02.2015, 10:02
Mancher Chasar sieht sich tatsächlich als Semit.
Hauptsache dumm rumfaseln.Ruhe Türke.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:03
Ja und? In wessen Namen? Durch wen legitimiert?

Echt jetzt. Dieser Quatsch kommt so sicher wie das Amen in der Kirche mit schöner Regelmäßigkeit ans Tageslicht. Und wie jedesmal beträgt die Relevanz bei genauerem Hinsehen exakt Null.

In welchem Namen wurde denn die Balfour-Declaration ausgefertigt?

Nur weil Leute wie Sie geschichtliche Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist das dummerweise noch lange kein Quatsch.

Nachbar
25.02.2015, 10:04
Mancher Chasar sieht sich tatsächlich als Semit.
Hauptsache dumm rumfaseln.

Und manch anderer Chasar ist so dämlich, dass er nicht einsehen will, dass er seit über einem Jahr auf Ignore steht.

Aus der Ignoreliste wird er wieder entfernt, wenn er sich zivilisiert hat.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:05
Juden sind keine Staat und hatten keine Armee folglich ist es eine dumme schwachsinniger Behauptung,das Juden Deutschland den Krieg erklären.Welche Juden?Babys?Rentner?Der jüdische Arzt um die Ecke?

Juden sind ein weltweit verteilt lebendes, reinrassiges Volk, sollten Sie doch wissen.

Rüganer
25.02.2015, 10:06
Mit Waffen.Was die Juden nicht besassen.

Ach nein? Womit hat der Jude Herschel Grynszpan denn Ernst Eduard von Rath erschossen?

Mcp
25.02.2015, 10:06
Die Frage ist eigentlich wie die 'Eigentümer' zum Welfenschatz gekommen sind. Wenn man schon das Zustandekommen von Eigentumsverhältnissen aus der Vergangenheit in Frage stellt, dann doch bitte die ganze Geschichte. Hier dreht es sich nämlich um die Frage, ob große Vermögen überhaupt durch ehrliche Arbeit verdient oder ob sie überhaupt nur über Raubzüge gewonnen wurden. Jeder Eigentümer, der ohne eigenes Verschulden in Not gerät, wird genötigt sein Eigentum unter Wert zu verkaufen. Das ist heute nicht anders als es in der NS-Zeit war. Stellt man die Frage der Unrechtmäßigkeit von Übereignungen, muss man alle Fälle gleichermaßen aufrollen. Ich wage zu behaupten, genau das liegt nicht im Interesse derer, die sich nach 1933 um ihr Eigentum betrogen fühlen.

Dayan
25.02.2015, 10:06
Und manch anderer Chasar ist so dämlich, dass er nicht einsehen will, dass er seit über einem Jahr auf Ignore steht.

Aus der Ignoreliste wird er wieder entfernt, wenn er sich zivilisiert hat.Was meinst du was mir das egal ist ob ich bei dir Möchtegern Grieche auf Igno bin?Bloss weil du aus dem Internet ein Paar Brocken Griechisch kopierst macht aus dir Türken noch lange kein Griechen.

reflecthofgeismar
25.02.2015, 10:06
Nein. Zum hunderttausendsten Male. Nicht schon wieder dieses Märchen der "Kriegserklärung". Es gab 1933 keine Instanz, von niemandem legimiert, schon gar nicht von den Deutschen jüdischen Glaubens, in deren Namen eine solche Erklärung hätte abgegeben werden können.

Nun, die "Amijuden" haben in Presse, im öffentlichen Leben und anderswo dafür gesorgt, dass die Deutschen die A-Karte bekommen.
Natürlich hatten die Juden zu diesem Zeitpunkt keinen Staat aber sie kontrollierten und dominierten schon damals den Großteil der amerikanischen Medien. Die Außenpolitik natürlich auch.
Wieso sind die "Israelis" 2006 gegen die Hisbollah in den Krieg gezogen, hm?
Die Hisbollah ist auch kein Staat. :)) Ist vergleicher mit den parasitären Nasenbären in Amerika und anderswo...

Gärtner
25.02.2015, 10:07
1935 mußten Juden in Deutschland "unter Zwang" gar nichts tun. Frischen Sie mal Ihre unzulänglichen Geschichtskenntnisse auf. Ist ja armselig.
Übrigens müssten die dann die 4 Millionen Goldmark samt Zinsen zurückzahlen. Kommt was zusammen, lässt sich dann leicht gegenrechnen.

Oh, die Gesetze von 1933/35 (Berufsbeamtentum, Rassegesetze) kamen einem faktischen Berufsverbot für sehr viele Juden gleich. Man darf da m.E. durchaus von einer Zwangslage sprechen.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:08
Ach nein? Womit hat der Jude Herschel Grynszpan denn Ernst Eduard von Rath erschossen?

Der war gut! :gp:

reflecthofgeismar
25.02.2015, 10:09
Die Hisbollah ist auch kein Staat. Wie können die denn gegen Israel Krieg führen?
Scheiße verdammt, ich sollte den Strang vorher KOMMPLETT lesen, bevor ich schreibe. Naja, ein aufmerksamer Benutzer, der den gleichen Gedankengang wie ich hatte. :D
Ist aber auch nicht verwunderlich, bist ja ein Guter. :gib5:

Gärtner
25.02.2015, 10:10
Jedes amerikanische Gericht kann darüber entscheiden. Und bei einem Urteil wird die übliche Mühle losgetreten. Das ist schon oft so abgelaufen und am Ende war das Kunstwerk weg.

Servus umananda

Nein. Wir unterliegen hier nicht der US-Gerichtsbarkeit - auch wenn das viele Amerikaner nicht zu wissen scheinen.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:10
Oh, die Gesetze von 1933/35 (Berufsbeamtentum, Rassegesetze) kamen einem faktischen Berufsverbot für sehr viele Juden gleich. Man darf da m.E. durchaus von einer Zwangslage sprechen.

Weil die keine Beamten werden durften, "mussten" die den Welfenschatz verkaufen? Geht's Ihnen noch gut? Wollen Sie, das man Sie weiterhin ernst nimmt?

Gehen Sie mal nach Israel und wollen eine Jüdin heiraten. Oder dort als Deutscher Beamter werden.

Tryllhase
25.02.2015, 10:10
Oh, die Gesetze von 1933/35 (Berufsbeamtentum, Rassegesetze) kamen einem faktischen Berufsverbot für sehr viele Juden gleich. Man darf da m.E. durchaus von einer Zwangslage sprechen.
Oh Gott, bloß nicht! Sonst kommen die abgelehnten NPD-Bewerber auch noch damit!

Rüganer
25.02.2015, 10:11
Scheiße verdammt, ich sollte den Strang vorher KOMMPLETT lesen, bevor ich schreibe. Naja, ein aufmerksamer Benutzer, der den gleichen Gedankengang wie ich hatte. :D
Ist aber auch nicht verwunderlich, bist ja ein Guter. :gib5:

Ist ja kein Problem. Man kann es nicht oft genug schreiben. ;)

reflecthofgeismar
25.02.2015, 10:11
Mit Waffen.Was die Juden nicht besassen.

Die Hagannah und Irgun wurden ja auch von der SS für die Aussiedlung an der Waffe und in Berufen ausgebildet.
Was denkst du, warum die "ersten Juden" in Israel viel härter waren, als die heutigen Heulsusen? (Libanonkrieg 2006 Interview mit den Nasen)
Heute haben sie nur Chancen aufgrund ihrer Überversorgung, ihrer zusammengeklauten Technik und Unterstützung von außen. :))

Nachbar
25.02.2015, 10:11
Die Chasaren jüdischer Politideologie schaffen offensichtlich nur dort etwas, was kein jüdisches Umfeld hat.
Und das seit ihrer Entstehung, dem Grunde nach sind sie unfähig, ein eigenes Bewußtsein und sowas wie eine eigene Kultur zu entwickeln.

Warum man nun an das Vermögen Dritter kommen möchte hat nur den einen bekannten Grund: Zermürbungsmentalität
(genau das, was die Palästinenser täglich erleben, nur auf einem anderen Feld)

Aus diesem Grunde wurde jüngst auch diese Schloßkapelle oder Schloßkirche übernommen, weil sie --> Vergangenheit hat, deutsche Vergangenheit. Mit solchen Bildern kann man am besten verdeutlichen, dass der jüdische Stiefel auf den Hals des ... drückt.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:11
Nein. Wir unterliegen hier nicht der US-Gerichtsbarkeit - auch wenn das viele Amerikaner nicht zu wissen scheinen.

Warten Sie ab, bis die deutschen Vollpfosten TTIP und TISA unterschrieben haben. Mit CETA ist ein Fuss schon in der Tür.

Efna
25.02.2015, 10:12
http://ericpetersautos.com/wp-content/uploads/2014/08/der-Jude.jpg

(Vorsicht Ironie)

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:12
Oh Gott, bloß nicht! Sonst kommen die abgelehnten NPD-Bewerber auch noch damit!
:gp:

Gärtner
25.02.2015, 10:12
In welchem Namen wurde denn die Balfour-Declaration ausgefertigt?

Nur weil Leute wie Sie geschichtliche Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist das dummerweise noch lange kein Quatsch.

Nix da Balfour. Du hast mit der ominösen "Kriegserklärung" angefangen, und die ist Mumpitz. Nicht immer ausweichen.

Dayan
25.02.2015, 10:14
Die Hagannah und Irgun wurden ja auch von der SS für die Aussiedlung an der Waffe und in Berufen ausgebildet.
Was denkst du, warum die "ersten Juden" in Israel viel härter waren, als die heutigen Heulsusen? (Libanonkrieg 2006 Interview mit den Nasen)
Heute haben sie nur Chancen aufgrund ihrer Überversorgung, ihrer zusammengeklauten Technik und Unterstützung von außen. :))Unsinn!

reflecthofgeismar
25.02.2015, 10:15
https://www.youtube.com/watch?v=1BR0wMndSSI :) :)

Gärtner
25.02.2015, 10:15
Oh Gott, bloß nicht! Sonst kommen die abgelehnten NPD-Bewerber auch noch damit!

Äpfelbirnen. Für sein Judesein kann ein Mensvh nichts. Ein Braunbatz ist aber aus eigenem Entschluß ein Rasserassler und trägt folglich die Konsequenzen (wobei ich Berufsverbote kritisch sehe).

reflecthofgeismar
25.02.2015, 10:17
Unsinn!

Nein, nein.
Euer Volk ist ohne Hilfe von außen, genau so verpisst, wie der einfache Steppenbewohner oder Uraraber.
Wir Deutschen waren die besten, dank der Degeneration, die ihr in allen weißen Ländern betreibt, bei euch selber aber nicht bzw. nur zum Teil (noch) duldet, sind viele Deutsche zu Kartoffeln mutiert.
Juden waren schon immer Waschlappen!

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:19
Nix da Balfour. Du hast mit der ominösen "Kriegserklärung" angefangen, und die ist Mumpitz. Nicht immer ausweichen.

Warum sollte ich ausweichen? Sie halten sich doch das Gehirn zu. Die jüdische Weltvereinigung hat 1933 öffentlich Deutschland den Krieg erklärt. Das ist nunmal Tatsache, auch wenn Sie das als Verschwörungstheorie einstufen. Sagt Ihnen "mächtige Kreise" was? und welche Macht man mit Geld ausüben kann? Fragen Sie einen Rothschild, Baruch, Soros, Kerry, Blankfein, Chaim Weizmann oder Warburg. Die können Ihnen das sagen.

Am 27. Juli 1935 sagte Wladimir Jabotinski in “The Jewish Daily Bulletin”:
“Es gibt nur eine Macht, die wirklich zählt, das ist die Macht des politischen Druckes. Wir Juden sind die mächtigste Nation auf der Welt, weil wir die Macht besitzen und anzuwenden verstehen.”

Rüganer
25.02.2015, 10:20
Äpfelbirnen. Für sein Judesein kann ein Mensvh nichts.

Soll ich dir mal ein Geheimnis verraten? Aber nicht weiter erzählen, ja. Man kann sich seine Religion frei auswählen. ;)

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:22
Äpfelbirnen. Für sein Judesein kann ein Mensvh nichts. Ein Braunbatz ist aber aus eigenem Entschluß ein Rasserassler und trägt folglich die Konsequenzen (wobei ich Berufsverbote kritisch sehe).

Also die jüdische Gemeinschaft kann offen ihren Hass auf Deutschland vor sich hertragen und Deutschland den krieg erklären, aber den Beamtenstatus darf man ihnen nicht verwehren? :crazy:
Am 20.7.1932 schrieb die “Jüdische Weltliga” (Bernat Lecache):
”Deutschland ist unser Staatsfeind Nr. 1. Es ist unsere Sache, ihm erbarmungslos den Krieg zu erklären.”
(zit.n. “Harold Cecil Robinson, “Verdammter Antisemitismus”, siehe oben, S. 119).

Gärtner
25.02.2015, 10:24
Soll ich dir mal ein Geheimnis verraten? Aber nicht weiter erzählen, ja. Man kann sich seine Religion frei auswählen. ;)

Du weißt ganz genau, welchen Humbug du gerade verzapfst. Den Nazis damals und euch Foren-SA hier interessiert nicht das religiöse Bekenntnis, sondern der von euch hingebungsvoll geliebte Rassequatsch.

Rüganer
25.02.2015, 10:25
Äpfelbirnen. Für sein Judesein kann ein Mensvh nichts. Ein Braunbatz ist aber aus eigenem Entschluß ein Rasserassler und trägt folglich die Konsequenzen (wobei ich Berufsverbote kritisch sehe).


Du weißt ganz genau, welchen Humbug du gerade verzapfst. Den Nazis damals und euch Foren-SA hier interessiert nicht das religiöse Bekenntnis, sondern der von euch hingebungsvoll geliebte Rassequatsch.

Und wenn man allen Christen Berufsverbote erteilen würde? Ein Christ ist ja aus eigenem Entschluß Christ geworden.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:26
Soll ich dir mal ein Geheimnis verraten? Aber nicht weiter erzählen, ja. Man kann sich seine Religion frei auswählen. ;)

Ausnahmsweise liegen Sie in diesem speziellen Fall falsch. Jude ist ausschließlich, wer eine jüdische Mutter hat. Frau Merkel ist zum Beispiel durch ihre jüdische Mutter Jüdin. Wenn sie hier alles zerstört hat, kann sie völlig unbehelligt mit ihrer jüdischen Staatsangehörigkeit in Israel leben. Die liefern keinen Juden aus, egal was er getan hat.

Nachbar
25.02.2015, 10:26
Braunbatzentum?

Also, es gibt hier eine jüdische Userin mit eigenem Forum, die, nach eigenen Angaben, ihre Kinder im jüdischen Rassismus erzieht, und als Atheistin sogar zudem meint, dass der Jude ohne seinen Rassismus -Braunbatzentum- nicht überleben könne.

Worte hierzu, oder wollen wir sie schonen, weil sie ... Juden sind, und für Deutsche sowas wie unantastbar geworden.
Aber die Welt besteht nicht nur aus Deutschen, andererseits hat die Welt keine Gaskammern gebaut.
Soll sich die Welt nun am deutschen Beispiel orientieren?

Nur eine Frage, weil so manchen sofort die Blindheit schlägt, sobald es um Kritik an diesen Wesen geht.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:27
Du weißt ganz genau, welchen Humbug du gerade verzapfst. Den Nazis damals und euch Foren-SA hier interessiert nicht das religiöse Bekenntnis, sondern der von euch hingebungsvoll geliebte Rassequatsch.

Aber warum gelten in Israel diese bösen Rassegesetze noch heute? :?

Gärtner
25.02.2015, 10:27
Also die jüdische Gemeinschaft kann offen ihren Hass auf Deutschland vor sich hertragen und Deutschland den krieg erklären, aber den Beamtenstatus darf man ihnen nicht verwehren? :crazy:
Am 20.7.1932 schrieb die “Jüdische Weltliga” (Bernat Lecache):
”Deutschland ist unser Staatsfeind Nr. 1. Es ist unsere Sache, ihm erbarmungslos den Krieg zu erklären.”
(zit.n. “Harold Cecil Robinson, “Verdammter Antisemitismus”, siehe oben, S. 119).

Was denn für eine "jüdische Gemeinschaft"? In wessen Namen? Durch wen legitimiert? Mit welcher völkerrechtlichen Relevanz? Auch im Namen der deutschen Judenheit und von ihr dazu beauftragt?

Du solltest diesen Sippenhaftungsquatsch mal lassen.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:28
Braunbatzentum?

Also, es gibt hier eine jüdische Userin mit eigenem Forum, die, nach eigenen Angaben, ihre Kinder im jüdischen Rassismus erzieht, und als Atheistin sogar zudem meint, dass der Jude ohne seinen Rassismus -Braunbatzentum- nicht überleben könne.

Worte hierzu, oder wollen wir sie schonen, weil sie ... Juden sind, und für Deutsche sowas wie unantastbar geworden.
Aber die Welt besteht nicht nur aus Deutschen, andererseits hat die Welt keine Gaskammern gebaut.
Soll sich die Welt nun am deutschen Beispiel orientieren?

Nur eine Frage, weil so manchen sofort die Blingheit schlägt, sobald es um Kritik an diesen Wesen geht.

Ein Grün dafür. Mal schauen, ob der Hintersinn verstanden wird.....

Rüganer
25.02.2015, 10:28
Du weißt ganz genau, welchen Humbug du gerade verzapfst. Den Nazis damals und euch Foren-SA hier interessiert nicht das religiöse Bekenntnis, sondern der von euch hingebungsvoll geliebte Rassequatsch.

PS: Sagt dir der Name Erhard Milch etwas?

Tryllhase
25.02.2015, 10:29
Ausnahmsweise liegen Sie in diesem speziellen Fall falsch. Jude ist ausschließlich, wer eine jüdische Mutter hat. Frau Merkel ist zum Beispiel durch ihre jüdische Mutter Jüdin. Wenn sie hier alles zerstört hat, kann sie völlig unbehelligt mit ihrer jüdischen Staatsangehörigkeit in Israel leben. Die liefern keinen Juden aus, egal was er getan hat.
Sehr interessant!

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:29
Was denn für eine "jüdische Gemeinschaft"? In wessen Namen? Durch wen legitimiert? Mit welcher völkerrechtlichen Relevanz? Auch im Namen der deutschen Judenheit und von ihr dazu beauftragt?

Du solltest diesen Sippenhaftungsquatsch mal lassen.

Man oh man, Meister Gärtner, das müssen Sie die Juden fragen, die machen das. Die nennen sich z.B. "jüdische Weltgemeinschaft". Doch nicht ich.

(Apropo, wie soll ich das, was Juden machen nennen, wenn ich die Juden, die das machen, nicht benennen darf/soll?)

Rüganer
25.02.2015, 10:29
Was denn für eine "jüdische Gemeinschaft"? In wessen Namen? Durch wen legitimiert? Mit welcher völkerrechtlichen Relevanz? Auch im Namen der deutschen Judenheit und von ihr dazu beauftragt?

Du solltest diesen Sippenhaftungsquatsch mal lassen.

Durch wen wurde die Hisbollah legitimiert?

herberger
25.02.2015, 10:32
Zitat Henry Ford

"Sind Juden inteligenter oder fähiger?Nein sind sie nicht,im ehrlichen Wettbewerb sind sie genau so fähig wie andere auch.Bei Völkern die ähnliche Fähigkeiten wie das jüd.Volk haben,da haben sich die Juden erst garnicht niedergelassen"!

Hat er recht oder nicht?

Eines könnte auch stimmen afrikanische Juden sind genau so fähig wie Afrika,deutsche,US oder europ.Juden sind genau so fähig wie Europa oder die USA.

Rüganer
25.02.2015, 10:33
...

Du musst mich nicht "siezen". Ich bin doch nicht dein Boss.

brain freeze
25.02.2015, 10:33
Was denn für eine "jüdische Gemeinschaft"? In wessen Namen? Durch wen legitimiert? Mit welcher völkerrechtlichen Relevanz? Auch im Namen der deutschen Judenheit und von ihr dazu beauftragt?

Du solltest diesen Sippenhaftungsquatsch mal lassen.

Es gab eine Interessenverschränkung des Nationalsozialismus und großer Teile der Zionisten (zur Verwirklichung der Staatsidee).

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:35
Du musst mich nicht "siezen". Ich bin doch nicht dein Boss.

Wenn ich jemanden nicht kenne, duze ich ihn nicht. Deutsche Höflichkeit. Mir gefällt die oberflächliche Duzerei der Amis nicht.

Rüganer
25.02.2015, 10:36
Wenn ich jemanden nicht kenne, duze ich ihn nicht. Deutsche Höflichkeit. Mir gefällt die oberflächliche Duzerei der Amis nicht.

In einem Internetforum ist "duzen" aber normal. ;)

Nachbar
25.02.2015, 10:36
Gott hat den Juden ihr Schicksal präsentiert, er hat sie aus der Heimat vertrieben, sie sollen kein irdisches Vermögen ihr eigen nennen, und will sie leiden sehen.

Das ist jedem Juden bekannt, und sie haben es akzeptiert.
Genau das macht sie so sympathisch.

umananda
25.02.2015, 10:42
Nein. Wir unterliegen hier nicht der US-Gerichtsbarkeit - auch wenn das viele Amerikaner nicht zu wissen scheinen.

Ausländische Urteile werden gegenseitig anerkannt. Das solltest du eigentlich wissen. Hier geht es um Raubkunst und nicht um irgendwelche nationalen Befindlichkeiten.

Servus umananda

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:42
In einem Internetforum ist "duzen" aber normal. ;)

Was ist schon normal? Wie man an unserem "Kollegen" Gärtner bestens erkennen kann, hat mancher seine eigene Wirklichkeit in seinem eigenen Universum.

volkszorn
25.02.2015, 10:43
Gott hat den Juden ihr Schicksal präsentiert, er hat sie aus der Heimat vertrieben, sie sollen kein irdisches Vermögen ihr eigen nennen, und will sie leiden sehen.

Das ist jedem Juden bekannt, und sie haben es akzeptiert.

.

Der war gut ! :haha:

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:44
Gott hat den Juden ihr Schicksal präsentiert, er hat sie aus der Heimat vertrieben, sie sollen kein irdisches Vermögen ihr eigen nennen, und will sie leiden sehen.

Das ist jedem Juden bekannt, und sie haben es akzeptiert.
Genau das macht sie so sympathisch.

Wahrhaft vorbildlich, wenn nur alle so barmherzig wären....
Wie z.B. der Philantrop Soros.

umananda
25.02.2015, 10:44
Was denn für eine "jüdische Gemeinschaft"? In wessen Namen? Durch wen legitimiert? Mit welcher völkerrechtlichen Relevanz? Auch im Namen der deutschen Judenheit und von ihr dazu beauftragt?

Du solltest diesen Sippenhaftungsquatsch mal lassen.

Richtig. Das ist eine Privatklage von Erben und hat mit dem Judentum nichts zu tun.

Servus umananda

Rüganer
25.02.2015, 10:45
Was ist schon normal? Wie man an unserem "Kollegen" Gärtner bestens erkennen kann, hat mancher seine eigene Wirklichkeit in seinem eigenen Universum.


Ich rede übrigens nur meine "Feinde" und wirklich alte Menschen mit "Sie" an. ;)

Rüganer
25.02.2015, 10:47
Richtig. Das ist eine Privatklage von Erben und hat mit dem Judentum nichts zu tun.

Servus umananda

Wenn deine Vorfahren damals etwas verkauft hätten und dir 80 Jahre später der Verkaufspreis zu niedrig erscheinen würde, würdest du also auch klagen?

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:47
Ich rede übrigens nur meine "Feinde" und wirklich alte Menschen mit "Sie" an. ;)

Ich bin hoffentlich deshalb nicht Ihr Feind! :))

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:48
Richtig. Das ist eine Privatklage von Erben und hat mit dem Judentum nichts zu tun.

Servus umananda

Wie immer die Zuordnung durcheinander gebracht. Kennt man ja.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:49
Wenn deine Vorfahren damals etwas verkauft hätten und dir 80 Jahre später der Verkaufspreis zu niedrig erscheinen würde, würdest du also auch klagen?

Natürlich, denn sie gehört ja zu dem Verein.

Rüganer
25.02.2015, 10:49
Ich bin hoffentlich deshalb nicht Ihr Feind! :))

Nö, darum rede ich dich ja nicht mit "Sie" an. Das machst du ja immer. Bin ich dein Feind? :D

Gärtner
25.02.2015, 10:49
Man oh man, Meister Gärtner, das müssen Sie die Juden fragen, die machen das. Die nennen sich z.B. "jüdische Weltgemeinschaft". Doch nicht ich.

(Apropo, wie soll ich das, was Juden machen nennen, wenn ich die Juden, die das machen, nicht benennen darf/soll?)

Du kannst also nicht antworten. Es gibt keine Legitimation, die irgendeine Juden-Orga dazu befähigt, im Namen der Juden zu sprechen.

qed

Rüganer
25.02.2015, 10:51
Du kannst also nicht antworten. Es gibt keine Legitimation, die irgendeine Juden-Orga dazu befähigt, im Namen der Juden zu sprechen.

qed

Dann gibt auch keine Legitimation, die eine Moslem-Orga dazu befähigt, im Namen der Moslems zu sprechen. Und?

herberger
25.02.2015, 10:52
Richtig. Das ist eine Privatklage von Erben und hat mit dem Judentum nichts zu tun.

Servus umananda

Auch wenn ein mächtiger Oberjude erklärt das so ein Zeug oder Gemälde die letzten Kriegsgefangenen sind?

Gärtner
25.02.2015, 10:53
Wirklich ein interessanter Strang. Ich würde das Ansinnen der Kläger auf Herausgabe des Welfenschatzes ebenfalls abschlägig bescheiden - notfalls mit dem Hinweis, nationales Kulturgut habe im Lande zu verbleiben.

Aber was sich hier teilweise an antisemitischem, haßerfülltem Judensabbel Bahn bricht - mein lieber Herr Gesangsverein. Alle Kloakenrohre stehen weit offen.

Gärtner
25.02.2015, 10:54
Dann gibt auch keine Legitimation, die eine Moslem-Orga dazu befähigt, im Namen der Moslems zu sprechen. Und?

Das mit der Thementreue solltest du nochmal üben. Nicht alles, was hinkt, ist zudem ein Vergleich.

Rüganer
25.02.2015, 10:55
...Aber was sich hier teilweise an antisemitischem, haßerfülltem Judensabbel Bahn bricht - mein lieber Herr Gesangsverein. Alle Kloakenrohre stehen weit offen.

Es steht dir ja frei, diese Diskussion zu verlassen. Argumente hast du ja eh keine.

Rüganer
25.02.2015, 10:56
Das mit der Thementreue solltest du nochmal üben. Nicht alles, was hinkt, ist zudem ein Vergleich.

Warum sollte das denn kein Vergleich sein? Nur weil du es sagst?

herberger
25.02.2015, 10:57
Wirklich ein interessanter Strang. Ich würde das Ansinnen der Kläger auf Herausgabe des Welfenschatzes ebenfalls abschlägig bescheiden - notfalls mit dem Hinweis, nationales Kulturgut habe im Lande zu verbleiben.

Aber was sich hier teilweise an antisemitischem, haßerfülltem Judensabbel Bahn bricht - mein lieber Herr Gesangsverein. Alle Kloakenrohre stehen weit offen.

Wenn wie in diesem Fall Vorurteile extrem gefüttert werden dann sollte man sich nicht wundern.

hthor
25.02.2015, 10:57
Das Elternhaus meiner Mutter wurde im März 45 durch die Aufstellung einer Haubitze einer ARI Einheit der 1. US Infanteriedivision in der Einfahrt und deren Nutzung gegen die gegenüberliegenden Stellungen der 693. Volksgrenadierdivision/Fallschirmjägerregiment Nr. 5/schwere Panzergruppe Hudel (Königstiger und Jagdpanther) derartig geschädigt, daß die Risse heute noch, also nach genau 70 Jahren immer wieder zutage treten. Eine dauerhafte Reparatur ist aufgrund der Schädigung des Mauerwerkes durch den enormen Luftdruck der Abschüsse nur durch Abriß und Neubau zu beseitigen. Ob ich in New York einen Anwalt finde, der mich vertritt?

Die Klage must du bei deinem zuständigen Kreisgericht einreichen, und die US Regierung und der Senat haben den Anweisungen des Kreisgerichtes zu folgen.

Deutschland wäre kein Souveräner Staat, wenn es sich dem Urteil eines US Bundesgerichtes beugen wird. Sollte es so sein, möchte ich das Recht haben, den amerikanischen Präsidenten mitwählen zu können bzw. mich sogar aufstellen zu lassen, zur Senatwahl für das weisse Haus.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 10:59
Du kannst also nicht antworten. Es gibt keine Legitimation, die irgendeine Juden-Orga dazu befähigt, im Namen der Juden zu sprechen.

qed

In welcher Welt leben Sie eigentlich. Wenn Sie Fragen zum Weltjudentum bzw. deren Definition haben, müssen Sie die Juden bzw. das Weltjudentum fragen. Woher soll ich das wissen und wer würde mich berechtigen, darüber Auskunft zu geben.
Ich beobachte das, was diese sich selbst "Weltjudentum" nennende Gruppe tut, sagt und schreibt, kommentiere das und ziehe meine berechtigten Schlüsse daraus. Fragen Sie "umananda" oder irgendeinen anderen Auserwählten, warum die sich z.B. Weltjudentum nennen.
Können Sie dem wenigstens halbwegs folgen?

reflecthofgeismar
25.02.2015, 11:08
Wenn deine Vorfahren damals etwas verkauft hätten und dir 80 Jahre später der Verkaufspreis zu niedrig erscheinen würde, würdest du also auch klagen?
:haha: so isses.
Die andere Frage ist, mit welch unkoscheren Mitteln die Jodels sich überhaupt vorher dieser Dinge bemächtigt haben. :crazy:

Bergischer Löwe
25.02.2015, 11:09
Die Klage must du bei deinem zuständigen Kreisgericht einreichen, und die US Regierung und der Senat haben den Anweisungen des Kreisgerichtes zu folgen.

Deutschland wäre kein Souveräner Staat, wenn es sich dem Urteil eines US Bundesgerichtes beugen wird. Sollte es so sein, möchte ich das Recht haben, den amerikanischen Präsidenten mitwählen zu können bzw. mich sogar aufstellen zu lassen, zur Senatwahl für das weisse Haus.

Die Frage war natürlich nur rhetorisch. Die Entschädigung durch das Lastenausgleichsgesetz wurde bereits in den 1960er Jahren beantragt und gezahlt. Seitdem wird der Putz alle Paar Jahre erneuert und die Fassade neu gestrichen.

Nachbar
25.02.2015, 11:10
Wahrhaft vorbildlich, wenn nur alle so barmherzig wären....
Wie z.B. der Philantrop Soros.

Soweit mir bekannt ist George Sorros zwar reich, doch am Ende nur ein Lakai des Rothschild-Bankenimperiums.
Er hat sich ja in den Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens stark eingekauft, die Filetstücke, und gibt den Menschen als Gegenwert (über seine Finanzierung) jede Menge Nationalismus wieder.

Das ist auch der Grund, warum die Südslawen (Skopjaner) sich urplötzlich als Griechen (Makedonen) sehen wollen, und jeden Schund in dem Gebiet bauen, zum Beispiel die Kitsch-City Skopje.

Ein für die Region ganz gefährliches Vorgehen, da in diesem Staat FYROM die Kräfteverhältnisse nur künstlich in Waage gehalten werden.

Rüganer
25.02.2015, 11:13
:haha: so isses.
Die andere Frage ist, mit welch unkoscheren Mitteln die Jodels sich überhaupt vorher dieser Dinge bemächtigt haben. :crazy:

Das möchte ich auch mal gerne wissen. :D

Nachbar
25.02.2015, 11:14
Wirklich ein interessanter Strang. Ich würde das Ansinnen der Kläger auf Herausgabe des Welfenschatzes ebenfalls abschlägig bescheiden - notfalls mit dem Hinweis, nationales Kulturgut habe im Lande zu verbleiben.

"nationales Kulturgut habe im Lande zu verbleiben."

Ein guter Vorschlag, den die Direktoren der Museen zu Berlin, London und Paris etc. aufgreifen und ausleben sollten.

Heifüsch
25.02.2015, 11:15
Wirklich ein interessanter Strang. Ich würde das Ansinnen der Kläger auf Herausgabe des Welfenschatzes ebenfalls abschlägig bescheiden - notfalls mit dem Hinweis, nationales Kulturgut habe im Lande zu verbleiben.

Aber was sich hier teilweise an antisemitischem, haßerfülltem Judensabbel Bahn bricht - mein lieber Herr Gesangsverein. Alle Kloakenrohre stehen weit offen.

Dem ist in beiden Punkten zuzustimmen...>x-(

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 11:17
Du kannst also nicht antworten. Es gibt keine Legitimation, die irgendeine Juden-Orga dazu befähigt, im Namen der Juden zu sprechen.

qed

Mal andersrum gefragt. Wer gibt Ihnen eigentlich die Legitimation, den Juden abzusprechen, sich von einer Juden-Orga vertreten zu lassen.
Sie bilden sich da ein klein wenig zuviel ein.

herberger
25.02.2015, 11:33
Karthago wird sich wiederholen,da bin ich mir sicher,zu mal heilige Schriften Hochkonjuktur haben was viele Menschen noch vor 30 Jahren für unmöglich hielten.

Kreuzbube
25.02.2015, 11:37
Karthago wird sich wiederholen,da bin ich mir sicher,zu mal heilige Schriften Hochkonjuktur haben was viele Menschen noch vor 30 Jahren für unmöglich hielten.

Und wer spielt heute dessen Rolle?:hmm:

Tryllhase
25.02.2015, 11:39
:haha: so isses.
Die andere Frage ist, mit welch unkoscheren Mitteln die Jodels sich überhaupt vorher dieser Dinge bemächtigt haben. :crazy:
Die eigentliche Frage ist,mit welchen unkoscheren Argumenten die Ami-Richter den Klägern Recht geben werden. Erschütterndes Beispiel: Ein aus dem Meer geborgener tonnenschwerer Gold- und Silberschatz muss an Spanien zurückgegeben werden, obwohl dieser einst in Südamerika geraubt worden war und von dort Anspruch angemeldet wurde. Begründung: Zur Zeit der Wegnahme gab es dort kein eigenes Land mehr, sondern das war schon eine spanische Kolonie!

Gärtner
25.02.2015, 11:41
Mal andersrum gefragt. Wer gibt Ihnen eigentlich die Legitimation, den Juden abzusprechen, sich von einer Juden-Orga vertreten zu lassen.
Sie bilden sich da ein klein wenig zuviel ein.

DAS ist jetzt deine Replik? So als indirekter Beweis getarnt? Also kann jeder irgendwas behaupten, und dann ist das so? Du bist ja heute wieder ein besonders verdienter Humorist des Forenkollektivs!

Fakt ist, daß du mit der ominösen "Kriegserklärung" angefangen hast, für deren Legitimation oder Relevanz du nicht den Hauch eines Hinweises erbringen konntest, obwohl darauf doch die antijüdischen Repressalien 1933ff. aufbauten, so die NS-Propaganda und deine Position.


Daß ausgerechnet du mir Träumerei, das Verharren in einer Parallelweelt usw. vorhältst, buche ich unter Realsatire.

herberger
25.02.2015, 11:42
Und wer spielt heute dessen Rolle?:hmm:

Das weiss ich nicht.Ich habe aber noch ein Beispiel aus der Geschichte.Der Kiewer Russ bezahlte an die Mongolen um am Leben zu bleiben,jedes Jahr kamen die Abgesandten des Kahns die man auch"Die Reiter der goldenen Horde" nannte und holten in Kiew die Tributzahlungen ab.

Gärtner
25.02.2015, 11:43
"nationales Kulturgut habe im Lande zu verbleiben."

Ein guter Vorschlag, den die Direktoren der Museen zu Berlin, London und Paris etc. aufgreifen und ausleben sollten.

Tja. Würden wir das ernstnehmen, müßten wir auch etwas strenger mit Moskau verhandeln.

Affenpriester
25.02.2015, 11:43
Ach Gottchen, der "raffgierige Jude" will uns wieder bestehlen ... na hoffentlich behalten wir diesmal unsere Vorurteile.
Man hat ja sonst nichts, womit man glänzen kann. Was haben wir denn noch außer unseren moralischen Zeigefinger?
Das bissl Blech ... nunja. Die ägyptische Fratze von Nofretete steht auch meist bei uns und uns wohl zu.
Wer ist bereit, die endgültig an Ägypten rauszugeben oder ist das was anderes?

Tryllhase
25.02.2015, 11:44
Tja. Würden wir das ernstnehmen, müßten wir auch etwas strenger mit Moskau verhandeln.
Na ja, beim Schatz des Priamos sollte man zurückhaltender sein. Auch Schliemann hatte da so seine Methoden.

Kreuzbube
25.02.2015, 11:49
Das weiss ich nicht.Ich habe aber noch ein Beispiel aus der Geschichte.Der Kiewer Russ bezahlte an die Mongolen um am Leben zu bleiben,jedes Jahr kamen die Abgesandten des Kahns die man auch"Die Reiter der goldenen Horde" nannte und holten in Kiew die Tributzahlungen ab.

Sicher. Die Ungarn kamen auch jedes Jahr. Einmal bekamen sie einen Sack mit `nem toten Hund drin. In der Zwischenzeit hatte Heinrich der Erste aber ein schlagkräftiges Heer und zahlreiche Burgen geschaffen. Dann gab`s auf den Blechdeckel!:))

Nachbar
25.02.2015, 11:51
Tja. Würden wir das ernstnehmen, müßten wir auch etwas strenger mit Moskau verhandeln.


Na ja, beim Schatz des Priamos sollte man zurückhaltender sein. Auch Schliemann hatte da so seine Methoden.

Große und mächtige Staaten schaffen sich ihre eigenen Gesetze, die sie dann, notfalls gewaltvoll, durchsetzen.

Mir ging es jedoch um die kleinen Staaten, die sich nicht behaupten können, und nur mit der Forderung in der Hand in der Ecke stehen, denn auch sie wollen ihr nationales Kulturgut dort wiedersehen, woher es einst auch entwendet wurde, z.B. durch Schliemann, z.B. durch Lord Elgyn, etc.

Ein Spree-Athen ist nun mal kein Athen, so schön Berlin auch gebaut wurde, sogar mit NIKE, der Tochter Gottes auf der Stele.
(paradoverweise empfehlen die Deutschen den Griechen, auf den Nachbau ihrer einstigen Bauten zu verzichten, es würde angeblich zu Kitsch ausarten).

Kreuzbube
25.02.2015, 11:58
Eines beibt ewig gleich. Wie Goethe schon schrieb: "...Amboss oder Hammer sein". Wer sich nicht wehrt, bleibt immer der Dumme.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 11:59
Wirklich ein interessanter Strang. Ich würde das Ansinnen der Kläger auf Herausgabe des Welfenschatzes ebenfalls abschlägig bescheiden - notfalls mit dem Hinweis, nationales Kulturgut habe im Lande zu verbleiben.

Aber was sich hier teilweise an antisemitischem, haßerfülltem Judensabbel Bahn bricht - mein lieber Herr Gesangsverein. Alle Kloakenrohre stehen weit offen.

Mein lieber Herr Gesangsverein, "hasserfüllt" sind die Aussagen, die die "anderen" über Deutschland, also auch mich, machen.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 12:00
Warum sollte das denn kein Vergleich sein? Nur weil du es sagst?

Nein, weil er Schweinchen Oberschlau ist.

Tryllhase
25.02.2015, 12:00
Große und mächtige Staaten schaffen sich ihre eigenen Gesetze, die sie dann, notfalls gewaltvoll, durchsetzen.

Mir ging es jedoch um die kleinen Staaten, die sich nicht behaupten können, und nur mit der Forderung in der Hand in der Ecke stehen, denn auch sie wollen ihr nationales Kulturgut dort wiedersehen, woher es einst auch entwendet wurde, z.B. durch Schliemann, z.B. durch Lord Elgyn, etc.

Ein Spree-Athen ist nun mal kein Athen, so schön Berlin auch gebaut wurde, sogar mit NIKE, der Tochter Gottes auf der Stele.
(paradoverweise empfehlen die Deutschen den Griechen, auf den Nachbau ihrer einstigen Bauten zu verzichten, es würde angeblich zu Kitsch ausarten).


Tja, die Peruaner hätten auch gern ihr Gold zurück. Aber Kolonie ist nun mal Kolonie. Was aber mit keinem rechtsstaatlichen Denken vereinbar ist, ist die rückwirkende Änderung von Eigentumsrechten.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 12:02
Soweit mir bekannt ist George Sorros zwar reich, doch am Ende nur ein Lakai des Rothschild-Bankenimperiums.
Er hat sich ja in den Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens stark eingekauft, die Filetstücke, und gibt den Menschen als Gegenwert (über seine Finanzierung) jede Menge Nationalismus wieder.

Das ist auch der Grund, warum die Südslawen (Skopjaner) sich urplötzlich als Griechen (Makedonen) sehen wollen, und jeden Schund in dem Gebiet bauen, zum Beispiel die Kitsch-City Skopje.

Ein für die Region ganz gefährliches Vorgehen, da in diesem Staat FYROM die Kräfteverhältnisse nur künstlich in Waage gehalten werden.

Unfrieden schaffen ... da war doch was? :?

Tryllhase
25.02.2015, 12:04
Eines beibt ewig gleich. Wie Goethe schon schrieb: "...Amboss oder Hammer sein". Wer sich nicht wehrt, bleibt immer der Dumme.
Irgendwann wird man noch eine Zwangsabgabe für alle Nachkommen von Wehrmachtsangehörigen einführen, weil ihre Vorfahren in den besetzten Ländern Souveniers mitgenommen haben. Was natürlich kein alliierter Soldat jemals nur denken konnte!

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 12:06
DAS ist jetzt deine Replik? So als indirekter Beweis getarnt? Also kann jeder irgendwas behaupten, und dann ist das so? Du bist ja heute wieder ein besonders verdienter Humorist des Forenkollektivs!

Fakt ist, daß du mit der ominösen "Kriegserklärung" angefangen hast, für deren Legitimation oder Relevanz du nicht den Hauch eines Hinweises erbringen konntest, obwohl darauf doch die antijüdischen Repressalien 1933ff. aufbauten, so die NS-Propaganda und deine Position.


Daß ausgerechnet du mir Träumerei, das Verharren in einer Parallelweelt usw. vorhältst, buche ich unter Realsatire.

Sie sind wirklich lustig. Erstens gehen Sie selektiv ans Antworten, zweitens stellen Sie ständig dämliche Fragen an die falschen Leute, indem Sie schlicht und einfach Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen. Wie ein kleines Kind, das sich die Augen zuhält und denkt, man sieht es nicht mehr.

Und nun? Wer gibt Ihnen die "Legitimation"? (Zu Ihrer Erinnerung, das ist nur das Aufgreifen Ihres kindischen "Argumentations"musters)

Nachbar
25.02.2015, 12:06
Tja, die Peruaner hätten auch gern ihr Gold zurück. Aber Kolonie ist nun mal Kolonie. Was aber mit keinem rechtsstaatlichen Denken vereinbar ist, ist die rückwirkende Änderung von Eigentumsrechten.

Kann denn am Gestohlenem / Entwendetem (vielleicht durch räuberische Erpressung etc.) Eigentum erworben werden?

Tryllhase
25.02.2015, 12:09
Kann denn am Gestohlenem / Entwendetem (vielleicht durch räuberische Erpressung etc.) Eigentum erworben werden?
Soweit dies eindeutig nachweisbar ist, vom Täter selber nicht. Aber der erste gutgläubige Erwerber des Diebesgutes ist außen vor.

Nachbar
25.02.2015, 12:15
Soweit dies eindeutig nachweisbar ist, vom Täter selber nicht.
Aber der erste gutgläubige Erwerber des Diebesgutes ist außen vor.

Sicher war einst die Königin zu GB eine gutgläubige Erwerberin, als sie zuvor ihre britischen Piraten auf die spanische Flotte hetzte, um ihnen das Gold zu stehlen.

Auch Schliemann war gutgläubig, als er die Schätze in den bekannten Nacht- und Nebel-Aktionen ausser Landes brachte, um sie dann gutgläubig dem deutschen Volke zu vermachen.

Beim zweiten Fall stinkt es ja regelrecht nach Betrug.

Affenpriester
25.02.2015, 12:15
Eines beibt ewig gleich. Wie Goethe schon schrieb: "...Amboss oder Hammer sein". Wer sich nicht wehrt, bleibt immer der Dumme.

Nachgeben, schlucken, zustimmen, klein beigeben oder tolerieren war eben schon immer eine überaus schlechte Idee gewesen.
Warum auch den eigenen Standpunkt aufgeben? Der ist nicht schwachsinniger als der der anderen. Glück für den, der erst gar keinen hat.

herberger
25.02.2015, 12:16
Dieser münchner Kunstsammler der verstorben ist Name vergessen,vermachte seine Gemälde einem schweizer Museum.Jüd.Verbände warnten das Museum sie werden mit Klagen ohne Ende überzogen.

reflecthofgeismar
25.02.2015, 12:17
Das weiss ich nicht.Ich habe aber noch ein Beispiel aus der Geschichte.Der Kiewer Russ bezahlte an die Mongolen um am Leben zu bleiben,jedes Jahr kamen die Abgesandten des Kahns die man auch"Die Reiter der goldenen Horde" nannte und holten in Kiew die Tributzahlungen ab.

Nunja, viele Ostjuden sind eben Nachfahren jener vorderasiatischen Steppenfurzer, meinst du, die Juden würden uns (noch schneller) vernichten, wenn wir ihnen diesen :fuck: zeigen und egal wie laut sie auch plärren mögen, wieder diesen :fuck: und zusätzlich diesen :lmaa: zeigen würden:?:hmm:

Kreuzbube
25.02.2015, 12:20
Nachgeben, schlucken, zustimmen, klein beigeben oder tolerieren war eben schon immer eine überaus schlechte Idee gewesen.
Warum auch den eigenen Standpunkt aufgeben? Der ist nicht schwachsinniger als der der anderen. Glück für den, der erst gar keinen hat.

Es kann auch (Neben-)Sinn des Lebens sein, den richtigen Standpunkt herauszufinden. Das macht sogar Freude, wenn sich erste Erfolge einstellen. Dann ist man auf der richtigen Spur!

Kreuzbube
25.02.2015, 12:21
Irgendwann wird man noch eine Zwangsabgabe für alle Nachkommen von Wehrmachtsangehörigen einführen, weil ihre Vorfahren in den besetzten Ländern Souveniers mitgenommen haben. Was natürlich kein alliierter Soldat jemals nur denken konnte!

Man hatte sich gegenseitig nichts geschenkt.:)

herberger
25.02.2015, 12:22
Es gibt noch eine Besonderheit,jeder Nachlass wo es keine Erbnehmer gibt, fällt automatisch dem Staat zu,nicht so bei jüd.Nachlass wo es keine Erbnehmer gibt das fällt nicht dem Staat zu sondern dem jüd.Weltkongress.

Affenpriester
25.02.2015, 12:22
Es kann auch (Neben-)Sinn des Lebens sein, den richtigen Standpunkt herauszufinden. Das macht sogar Freude, wenn sich erste Erfolge einstellen. Dann ist man auf der richtigen Spur!

Ja, widersprich dir solange, bis du es nicht mehr logisch begründen kannst!
Stets den Ferhler zu suchen (bei sich selbst) ist produktiver, als ständig in den sinnhaftigen Elementen seines Weltbildes stehenzubleiben.
Widerlege dich selbst - nicht die anderen! Die sollen sich gefälligst selbst widerlegen, ist doch nicht mein Job.

Feldmann
25.02.2015, 12:23
Hat eigentlich schon die katholische Kirche ihre Ansprüche angemeldet?

Immerhin handelt es sich hier um ehemaliges Kircheneigentum.

Tryllhase
25.02.2015, 12:23
Sicher war einst die Königin zu GB eine gutgläubige Erwerberin, als sie zuvor ihre britischen Piraten auf die spanische Flotte hetzte, um ihnen das Gold zu stehlen.

Auch Schliemann war gutgläubig, als er die Schätze in den bekannten Nacht- und Nebel-Aktionen ausser Landes brachte, um sie dann gutgläubig dem deutschen Volke zu vermachen.

Beim zweiten Fall stinkt es ja regelrecht nach Betrug.
Was Schliemann tat, kann man nur ihm persönlich anlasten. Alle Nachfolger mussten davon nicht zwangsläufig Kenntnis haben. Und wer berechtigte Ansprüche hat, hat dafür eine im Gesetz eingeräumte Frist zum Anmelden. Läuft diese Frist ab, geht er leer aus. Diese Frist ist zur Entstehung von Rechtsfrieden unbedingt notwendig. Die Frist für Schliemanns Taten lief vor langer Zeit ab, die für den Welfenschatz spätestens im Jahr 1976. Unsere Politiker haben mit der Aufrechterhaltung der Ansprüche die Tat des Rechtsfriedensbruches begangen. Strafbewehrt?

Tryllhase
25.02.2015, 12:25
Hat eigentlich schon die katholische Kirche ihre Ansprüche angemeldet?

Immerhin handelt es sich hier um ehemaliges Kircheneigentum.
Das sie freiwillig abgegeben hat.

Lieschen
25.02.2015, 12:25
Ist die Frage, ob beim Erwerb des Welfenschatzes 1929 nicht unzulässiger Druck durch das jüdische Konsortium ausgeübt wurde. Schliesslich war die Welfendynastie zu der Zeit nahezu bankrott und quasi gezwungen, ihre Schätze zu verkaufen. Vielleicht sollten die heutigen Erben des damaligen Welfencheffes die Erben des damaligen jüdischen Konsortiums aus diesem Grunde ebenfalls verklagen und bei der Gelegenheit die USA gleich mit und zwar auf die Herausgabe von 40 Teilen aus dem Welfenschatz, den die Amis seinerzeit diesem jüdischen Konsortium abgekauft hat.

Kreuzbube
25.02.2015, 12:25
Ja, widersprich dir solange, bis du es nicht mehr logisch begründen kannst!
Stets den Ferhler zu suchen (bei sich selbst) ist produktiver, als ständig in den sinnhaftigen Elementen seines Weltbildes stehenzubleiben.
Widerlege dich selbst - nicht die anderen! Die sollen sich gefälligst selbst widerlegen, ist doch nicht mein Job.

Je ruhiger man lebt, umso weniger hat man verkehrt gemacht. Das ist mein Credo...unter Anderem.

Leseratte
25.02.2015, 12:26
Nunja, viele Ostjuden sind eben Nachfahren jener vorderasiatischen Steppenfurzer, meinst du, die Juden würden uns (noch schneller) vernichten, wenn wir ihnen diesen :fuck: zeigen und egal wie laut sie auch plärren mögen, wieder diesen :fuck: und zusätzlich diesen :lmaa: zeigen würden:?:hmm:


Antwortkommentar von Anti-Comintern: Dieser Mythos ist sehr weit verbreitet, aber es ist dennoch ein Mythos. Die Geschichte wurde kurz nach dem 1. Weltkrieg und der bolschewistischen Revolution von New Yorker Juden in die Welt gesetzt, weil sie nicht mit ihren europäische Völker und Traditionen zerstörenden Stammesgenossen in Osteuropa in Verbindung gebracht werden wollten. Sie bezeichneten diese osteuropäischen Juden als “Khasaren” und “gefälschte” Juden, um den Anspruch aufrechtzuerhalten, sie seien die “richtigen Juden”, und selbstverständlich würden “richtige” Juden niemals solchen Ärger verursachen wie die “gefälschten” “Khasaren” in Russland

…Gemäß dem russischen Historiker Lew Nikolajewitsch Gumiljow (http://en.wikipedia.org/wiki/Lev_Gumilev)waren die Khasaren ein Hirtenvolk, das bereits vor dem Jahr 750 A.D. von Juden übernommen worden war. Folgendes hat sich abgespielt: Sowohl im byzantinischen als auch im persischen Reich gab es einen gewissen Grad von Unruhe. Die byzantinischen Griechen waren in Kriege mit ihren arabischen Nachbarn verwickelt und die Perser waren in Dynastiestreitereien verstrickt.In Persien gab es um 529 A.D. einen Dynastiestreit zwischen Khosrov und dem Wesir Mazdak. Beide Seiten wurden von Juden unterstützt. Als Khosrov den Sieg davon trug, ließ er Mazdak hängen und vertrieb die Juden, die ihn unterstützt hatten, in das Tal zwischen den Flüssen Terek und Sulak nördlich des Kaukasus. Das war Teil des khasarischen Territoriums. So fanden sich persische Juden in Khasaria wider, einem Ort, an dem sie nicht freiwillig gesiedelt hätten, aber sie waren eben vertrieben worden. So wurde die Saat für eine jüdische Kolonie nördlich des Kaukasus gelegt.

Etwa 200 Jahre später wurden die Juden aus Byzanz vertrieben und auch sie wurden über das Kaukasusgebirge gejagt. Zu jener Zeit befand sich Byzanz in Kämpfen gegen die Araber. Juden, die vor den Arabern flohen, suchten Zuflucht im Byzantinerreich, die ihnen auch gewährt wurde. Als jedoch die Araber Byzanz angriffen, schlossen die jüdischen Flüchtlinge geheime Abkommen mit den Arabern und öffneten die Tore byzantinischer Städte zum Zeitpunkt des Angriffs. Als die Araber dann diese Städte einnahmen, verkauften die Juden die Überlebenden in die Sklaverei.

Der byzantinische Kaiser reagierte auf diesen Verrat damit, diese Juden nach Khasaria jenseits des Kaukasusgebirges zu vertreiben, und so kamen die Khasaren zu einer einer zweiten Gruppe von Juden. Während der vergangenen rund 200 Jahre hatten die zuerst vertriebenen Juden aufgrund der Isolation von ihren Stammesgenossen ihre Gebräuche weitgehend vergessen. Sie hielten nur noch den Sabbat und ein paar andere Gebote ein und bauten darüberhinaus ihre Gemeinden neben denen ihrer khasarischen Nachbarn auf. Einer der jüdischen Führer hieß Bulan und er entschloss sich, Rabbis nach Khasaria einzuladen, um seine jüdischen Brüder wieder im jüdischen Gesetz zu unterweisen. Bulan nahm später den jüdischen Namen “Sabriel” an. Er hatte somit niemals irgendeinen Gedanken daran verschwendet, zum Islam oder zum Christentum zu konvertieren.

Da sie nahe der Seidenstraße waren, verschafften sich die Juden [Khasarias] die Kontrolle über diesen Abschnitt, und sie nutzten dazu ihre Lese- und Schreibkundigkeit als Waffe gegenüber den analphabetischen Khasaren. Mit 3.000 Jahren Erfahrung in Doppelzüngigkeit rissen sie mit der Hilfe von Kollaborateuren unter dem khasarischen Adel, die zum Judentum “konvertierten”, die Herrschaft über Khasaria von den einheimischen Khasaren an sich.

Aus diesen wenigen Kollaborateuren wurde in den Halbwahrheiten, die als Geschichte durchgehen, eine “Nation” von Konvertiten. Gelehrte wie Riasanowsky (http://en.wikipedia.org/wiki/Nicholas_V._Riasanovsky) und Gumiljow stellen diese Massenkonversion in Frage und Gumiljow bietet überzeugende Details, die sie widerlegen, auf. Es ist eine plausible Lüge für Europäer und Amerikaner, die gelernt haben, dass europäische Prinzen und Monarchen ihre Völker mit Massentaufen in Flüssen zum Christentum konvertierten. Aber das Judentum geht nicht auf diese Weise vor.

Auf jeden Fall entwickelten Juden ihr Kastensystem, das nur Kindern jüdischer Mütter erlaubte, zur Schule zu gehen, während khasarische Kinder unwissend gehalten wurden. Als Prinz Sviatoslaw (http://en.wikipedia.org/wiki/Sviatoslav_I_of_Kiev) 965 n.Chr. Krieg gegen die Khasaren führte, stand das einheimische khasarische Volk nicht auf, um ihre despotischen und harten jüdischen Oberherren zu verteidigen. Sie verließen Itil, die Hauptstadt am Kaspischen Meer, verbargen sich auf den zahlreichen Inseln im Wolgadelta und überließen die Juden ihrem Schicksal.

Der khasarische ZOG-Staat wurde zerschmettert und die Juden flohen in alle Richtungen einschließlich Osteuropa. Während der ZOG-Herrschaft in Khasaria konvertierten die meisten Khasaren zum Islam oder blieben Heiden und Animisten. Es waren nur Teile des Adels, die in ihrer Rolle als Kollaborateure das Judentum annahmen. Somit ist die Vorstellung, dass die meisten der heute lebenden Juden gar keine Juden sondern Khasaren sind, nichts weiter als ein akademischer Trick, in die Welt gesetzt von Juden (denselben Juden, welche die bolschewistische Revolution finanzierten) während der Zeit der “Angst vor den Roten” in den 1920er Jahren, um sich selber vor Vergeltung einer aufgebrachten amerikanischen Bevölkerung zu schützen.

https://schwertasblog.wordpress.com/2014/06/11/der-mythos-von-khasaria-teil-2/

Feldmann
25.02.2015, 12:27
Das sie freiwillig abgegeben hat.

Wann denn?

Affenpriester
25.02.2015, 12:29
Je ruhiger man lebt, umso weniger hat man verkehrt gemacht. Das ist mein Credo...unter Anderem.

Aber jedem Credo kann logisch widersprochen werden, denn Logik ist auch nur für denjenigen logisch, der sie anwendet.
Ein Jasager (zu denen ich dich keinesfalls zähle) lebt auch ganz ruhig, muss man sagen. Jede Logik hat meines Weltbildes nach eine haargenau gleichgroße Gegenlogik, welche sie egalisiert.
Daher wäre Logik keinesfalls das Gegenteil von Unlogik. Auch etwas Sinnlosem kann man etwas ebenso Sinnloses entgegenwerfen.
Der Punkt an dem sie sich aufheben ist der Punkt wo es sinnvoll wird. Der Mittelpunkt. Paradox alles, ich weiß.
Unlogik mutiert zur Logik, hebt sie sich auf, macht schon Sinn für mich alles.

Tryllhase
25.02.2015, 12:29
Es gibt noch eine Besonderheit,jeder Nachlass wo es keine Erbnehmer gibt, fällt automatisch dem Staat zu,nicht so bei jüd.Nachlass wo es keine Erbnehmer gibt das fällt nicht dem Staat zu sondern dem jüd.Weltkongress.
Der Erbe ist aber für alle Verbindlichkeiten verantwortlich!

Tryllhase
25.02.2015, 12:32
Wann denn?
Müsste ich googeln.

Kreuzbube
25.02.2015, 12:32
Aber jedem Credo kann logisch widersprochen werden, denn Logik ist auch nur für denjenigen logisch, der sie anwendet.
Ein Jasager (zu denen ich dich keinesfalls zähle) lebt auch ganz ruhig, muss man sagen. Jede Logik hat meines Weltbildes nach eine haargenau gleichgroße Gegenlogik, welche sie egalisiert.
Daher wäre das Logik keinesfalls das Gegenteil von Unlogik. Auch etwas Sinnlosem kann man etws ebenso Sinnloses entgegenwerfen. Der Punkt an dem sie sich aufheben ist der Punkt wo es sinnvoll wird.
Unlogik mutiert zur Logik, hebt sie sich auf, macht schon Sinn für mich alles.

Sicher. Da muß man abwägen. Manchmal mache ich auch gute Miene zum bösen Spiel.:)

Affenpriester
25.02.2015, 12:34
Sicher. Da muß man abwägen. Manchmal mache ich auch gute Miene zum bösen Spiel.:)

Manchmal will auch der größte "Fronter" einfach mal seine Ruhe haben, ja. Ständig Rebellion lässt dich innerlich verfaulen.
Es gibt keine Königswege ... .

herberger
25.02.2015, 12:35
Es wird in der BRD kein Richter geben der sich den jüd.Wünschen versagt.

Frage ist jetzt die Wahrheit oder Antisemitismus?

Das ist das grosse Problem wann ist etwas Wahrheit und wann ist etwas Volksverhetzung!

herberger
25.02.2015, 12:37
Der Erbe ist aber für alle Verbindlichkeiten verantwortlich!

Keine Ahnung ob der Staat in so einem Fall formal als Erbe angesehen wird.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 12:37
Es gibt noch eine Besonderheit,jeder Nachlass wo es keine Erbnehmer gibt, fällt automatisch dem Staat zu,nicht so bei jüd.Nachlass wo es keine Erbnehmer gibt das fällt nicht dem Staat zu sondern dem jüd.Weltkongress.

Laut "Gärtner" hat der doch gar keine Legitimation. :?

Feldmann
25.02.2015, 12:38
Müsste ich googeln.

Dann warte ich solange.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 12:39
Wann denn?

Bis 1932! Um genau zu sein:

"Jüdische Kunsthändler haben am 5. Oktober 1929 den sogenannten Welfen-Schatz für 7,5 Millionen Reichsmark angekauft. Ursprünglich waren es 82 Teile gewesen. Bis 1932 haben diese Kunsthändler 40 Teile daraus für 1,5 Millionen Reichsmark an private und öffentliche Sammlungen in den VSA verkauft. 1935 hat der Staat Preußen die verbliebenen 42 Stücke für 4,25 Millionen Reichsmark zurückerworben. In der Zwischenzeit ereigneten sich der "Schwarze Freitag" und die wirtschaftliche Depression, alles Vorkommnisse, die Vermögen vernichten und deshalb Kunstgegenstände im Wert verfallen lassen."


http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html

Tryllhase
25.02.2015, 12:39
Laut "Gärtner" hat der doch gar keine Legitimation. :?
Das ist ja der Witz!

brain freeze
25.02.2015, 12:41
https://schwertasblog.wordpress.com/2014/06/11/der-mythos-von-khasaria-teil-2/

Schwachsinn. Die nationale Identität (wobei die kulturell-ethnische Zusammensetzung Vermischungen und Fremdeinträge aufweist wie bei den meisten Völkern) und ethnischen Wurzeln werden im Gegenteil verschleiert und nicht herausgestellt. Zur Geschichte der Konversion, die freilich vor allem die Oberschicht betraf, siehe auch die halbwegs gesicherte sog. Chasarenkorrespondenz.

Tryllhase
25.02.2015, 12:47
Dann warte ich solange.
"Herzog Johann Friedrich forderte und erhielt für seine Ansprüche an die Stadt und für seinen Beistand die Reliquien des St. Blasiusstiftes. So kamen diese nach Hannover."

Feldmann
25.02.2015, 12:48
Bis 1932! Um genau zu sein:

"Jüdische Kunsthändler haben am 5. Oktober 1929 den sogenannten Welfen-Schatz für 7,5 Millionen Reichsmark angekauft. Ursprünglich waren es 82 Teile gewesen. Bis 1932 haben diese Kunsthändler 40 Teile daraus für 1,5 Millionen Reichsmark an private und öffentliche Sammlungen in den VSA verkauft. 1935 hat der Staat Preußen die verbliebenen 42 Stücke für 4,25 Millionen Reichsmark zurückerworben. In der Zwischenzeit ereigneten sich der "Schwarze Freitag" und die wirtschaftliche Depression, alles Vorkommnisse, die Vermögen vernichten und deshalb Kunstgegenstände im Wert verfallen lassen."

http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html

Da steht aber nichts von Eingentumsverzicht der katholischen Kirche.



"Herzog Johann Friedrich forderte und erhielt für seine Ansprüche an die Stadt und für seinen Beistand die Reliquien des St. Blasiusstiftes. So kamen diese nach Hannover."

Hatte die Stadt Braunschweig überhaupt das Recht den Schatz, der ja im Besitz des Blasiusstiftes (und des Cyriakusstiftes) war, an Herzog Johann Friedrich zu "verschenken"?

umananda
25.02.2015, 12:49
Wenn deine Vorfahren damals etwas verkauft hätten und dir 80 Jahre später der Verkaufspreis zu niedrig erscheinen würde, würdest du also auch klagen?

Es käme darauf an wie der Kaufpreis beziehungsweise der Verkauf zustande gekommen ist. Wäre es ein erzwungener Verkauf wie im vorliegendem Fall, dann ist die Antwort eindeutig "Ja".

Servus umananda

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 12:51
Da steht aber nichts von Eingentumsverticht der katholischen Kirche.

Oh, habe ich wohl überlesen. Dachte, Sie fragten, wann es an die USA verkauft wurde.
Entschuldigung.

Tryllhase
25.02.2015, 12:51
Es käme darauf an wie der Kaufpreis beziehungsweise der Verkauf zustande gekommen ist. Wäre es ein erzwungener Verkauf wie im vorliegendem Fall, dann ist die Antwort eindeutig "Ja".

Servus umananda
Damit so ein Schwachsinn nicht passiert, sind Verjährungsfristen erfunden worden. Sonst würde ich heute noch für das Vieh, was die napeoleonischen Truppen meinen Vorfahren weggetrieben haben, Ansprüche an Frankreich anmelden.

Makkabäus
25.02.2015, 12:56
Und manch anderer Chasar ist so dämlich, dass er nicht einsehen will, dass er seit über einem Jahr auf Ignore steht.

Aus der Ignoreliste wird er wieder entfernt, wenn er sich zivilisiert hat.

Bitte erbarme dich und zivilisiere uns :beten: Ich habe dieses Barbarenleben satt :schnief:

PS: Unsere Planeten haben römische Götternamen und keine griechischen :fizeig:

herberger
25.02.2015, 13:03
Es käme darauf an wie der Kaufpreis beziehungsweise der Verkauf zustande gekommen ist. Wäre es ein erzwungener Verkauf wie im vorliegendem Fall, dann ist die Antwort eindeutig "Ja".

Servus umananda

Als ob das eine Rolle spielt ob was bewiesen ist.Die Jahreszahlen sind als Beweis vollkommen ausreichend.

ABAS
25.02.2015, 13:08
Es käme darauf an wie der Kaufpreis beziehungsweise der Verkauf zustande gekommen ist. Wäre es ein erzwungener Verkauf wie im vorliegendem Fall, dann ist die Antwort eindeutig "Ja".

Servus umananda


Vertraege die unter Druck (Noetigung) oder Ausnutzung der misslichen
Lage (Notlage) einer der beiden Vertragsparteien kontraktiert wurden,
gelten sowohl nach Zivilrecht des Deutschen Reiches als auch nach dem
geltenden Zivilrecht des BGB als sittenwidrig und damit nichtig.

Letzlich ist es eine Frage der Beweisfuehrung. Wird der Vertrag als
nichtig bewiesen hat rechtlich betrachtet kein Verkauf stattgefunden
und die Erben des damaligen Eigentuemers sind rechtmaessige
Eigentuemer, haben nach §§ 138 Abs 1 iVm 985 BGB Anspruch auf Herausgabe.







FAZ / 22.09.2013 / Kunstrestitution

Wem gehört der Welfenschatz? (Auszug)

Im ersten kommt der Hannoveraner Zivilrechtsprofessor Stefan Meder zu dem Ergebnis: „Durch die Vorgänge im Jahr 1935 haben die jüdischen Kunsthändler ihr Eigentum an dem ‚Welfenschatz‘ nicht verloren, weil das Geschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB gegen die guten Sitten verstoßen und damit nichtig sind. Die Anspruchsteller haben gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz Anspruch
auf Herausgabe aus § 985 BGB.“

Im zweiten Gutachten schreibt der Direktor der Stiftung „Topographie des Terrors“ in Berlin, Professor Andreas Nachama: „Heute besteht unstreitig breiter Konsens darüber, dass den unter dem NS-Regime unter jüdischer Mitbeteiligung und unter Ausnutzung der besonderen Zwangslage getätigten Rechtsgeschäfte der Makel der ‚Verfolgungsursächlichkeit‘ und der ‚Sittenwidrigkeit‘, weil moralisch-ethisch in höchstem Maße bedenklich und verwerflich, anhaftet. Nichts anderes kann meiner Überzeugung nach deswegen auch für ein solches Rechtsgeschäft gelten, wie es im Juni 1935 über den sogenannten ‚Welfenschatz‘ abgeschlossen wurde.“

http://www.faz.net/aktuell/kunstrestitution-wem-gehoert-der-welfenschatz-12585247-p2.html

Gehirnnutzer
25.02.2015, 13:17
Soweit dies eindeutig nachweisbar ist, vom Täter selber nicht. Aber der erste gutgläubige Erwerber des Diebesgutes ist außen vor.

Hier irrst du Tryllhase,


§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html)
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.



(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.

Ist aber irrelevant, da die Restitution von Raubkunst andere gesetzliche Grundlagen hat und das BGB hier nicht greift.

herberger
25.02.2015, 13:28
Ein Gemälde alter Meister in Herrmann Görings Besitz wurde als Raubkunst beschlagnahmt,man machte den niederlän.Verkäufer des Gemäldes ausfindig.Bei dem Verhör des Verkäufers vor der niederl.Polizei wollten die Vernehmer wissen wo er das Gemälde geklaut hat.Zu ihrer Überraschung sagte der Verkäufer das Bild habe er nicht gestohlen das Gemälde habe er selber gemalt.

Rüganer
25.02.2015, 13:34
Es käme darauf an wie der Kaufpreis beziehungsweise der Verkauf zustande gekommen ist. Wäre es ein erzwungener Verkauf wie im vorliegendem Fall, dann ist die Antwort eindeutig "Ja".

Servus umananda

Können die Erben denn beweisen, dass es ein erzwungener Kauf war?

Xarrion
25.02.2015, 13:35
Können die Erben denn beweisen, dass es ein erzwungener Kauf war?

Das ist vermutlich offenkundig. Beweise erübrigen sich somit. :cool:

Rüganer
25.02.2015, 13:37
Hier irrst du Tryllhase,



Ist aber irrelevant, da die Restitution von Raubkunst andere gesetzliche Grundlagen hat und das BGB hier nicht greift.

Laut "Limbach-Institut" handelt es sich beim Welfenschatz aber nicht um Raubkunst.

Shahirrim
25.02.2015, 13:40
Nö, darum rede ich dich ja nicht mit "Sie" an. Das machst du ja immer. Bin ich dein Feind? :D

Ah, Dr. Strangelove und beemaster wirken bei dir genauso wie bei mir! :D

Rüganer
25.02.2015, 13:40
Das ist vermutlich offenkundig. Beweise erübrigen sich somit. :cool:

So offenkundig scheint das aber nicht zu sein.


Die Erben der Kunsthändler machen seit 2008 Ansprüche auf Rückgabe der Kunstgegenstände geltend[5] (http://de.wikipedia.org/wiki/Welfenschatz#cite_note-5). Sie berufen sich auf die internationalen Verträge zum Umgang mit Raubkunst (http://de.wikipedia.org/wiki/Raubkunst) und führen an, dass der Verkauf 1935 nur unter dem Druck der rassistischen Verfolgung erfolgt wäre, der Kaufpreis nicht angemessen gewesen wäre und dass ihre Vorfahren über den Kaufpreis nicht frei hätten verfügen können. Diese Kriterien wurden in der Washingtoner Erklärung (http://de.wikipedia.org/wiki/Washingtoner_Erkl%C3%A4rung) von 1999 entwickelt. Die Stiftung Preußisches Kulturerbe verweigert die Herausgabe, erkennt die Ansprüche nicht an, stimmte aber der Anrufung der Limbach-Kommission (http://de.wikipedia.org/wiki/Raubkunst#NS-Raubkunst_nach_1945_in_der_Bundesrepublik)zu, die streitige Restitutionsfälle entscheidet. Diese entschied am 20. März 2014, dass es sich beim Welfenschatz nicht um Raubkunst handelt[6] (http://de.wikipedia.org/wiki/Welfenschatz#cite_note-6).
Im Zuge des Verfahrens wurden von beiden Parteien Gutachten eingeholt. Die Gutachter der Stiftung kommen zum Ergebnis, dass der Kaufpreis der Situation des Kunstmarkts 1935 angemessen war und der preußische Staat der einzige Interessent an den Kunstwerken war. Er gäbe ferner keine Hinweise, dass die Käufer nicht frei über den Erlös verfügen konnten. Zudem habe sich der Schatz zum Zeitpunkt des Verkaufs im Ausland, sicher vor dem Zugriff des deutschen bzw. preußischen Staates, befunden und sei erst nach Zahlung des Kaufpreises nach Berlin geschickt worden. Zwei Gutachter für die Erben kommen zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Rückgabe gegeben seien, insbesondere hätte der Staat die Notlage der Händler erst durch seine antisemitische Politik herbeigeführt und diese Situation dann ausgenutzt.[7] (http://de.wikipedia.org/wiki/Welfenschatz#cite_note-7) Im September 2013 schaltete sich die israelische Kulturministerin Limor Livnat (http://de.wikipedia.org/wiki/Limor_Livnat) in den Streit ein und setzte sich in einem Schreiben an Kulturstaatsminister Bernd Neumann (http://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_Neumann) für die Erben ein. Damit erreicht die Angelegenheit eine politische Ebene.[8] (http://de.wikipedia.org/wiki/Welfenschatz#cite_note-8)[9] (http://de.wikipedia.org/wiki/Welfenschatz#cite_note-9)http://de.wikipedia.org/wiki/Welfenschatz#Restitutionsanspruch

ABAS
25.02.2015, 13:41
Das ist vermutlich offenkundig. Beweise erübrigen sich somit. :cool:

Meiner Ansicht nach sollte die Stiftung mit den Erben im Zivilprozess
einen Deal machen mit denen beide Seiten leben koennen. Der Vertrag
war rechtlich betrachtet nichtig, die Erben sind damit rechtmaessige
Nachfolger des urspruenglichen Eigentuemer, verzichten aber auf die
Herausgabe des Kunstschaetzes und stellen der Stiftung den Schatz
als Leihgabe auf eine Frist von 100 Jahren mit Option um jeweils 100
Jahre Verlaengerung zur Verfuegung.

Fuer die Leihgabe wird eine regelmaessige Zahlung im Vertrag fuer
die Erben zugesichert. Damit wird sichergestellt das der Kunstschatz
weiterhin der Allgemeinheit zur Verfuegung steht und nicht durch die
Erben am internationalen Kunstmarkt in Einzelexponate " zerschlagen "
und verkauft wird. Der Kunstschatz muss als Ganzes der Allgemeinheit
erhalten bleiben.

Shahirrim
25.02.2015, 13:45
Nebenbei, 40 der 82 Teile wurden vor 1933 verkauft.
Michael Winkler in seinem heutigen Tageskommentar dazu:

Jüdische Kunsthändler haben am 5. Oktober 1929 den sogenannten Welfen-Schatz für 7,5 Millionen Reichsmark angekauft. Ursprünglich waren es 82 Teile gewesen. Bis 1932 haben diese Kunsthändler 40 Teile daraus für 1,5 Millionen Reichsmark an private und öffentliche Sammlungen in den VSA verkauft. 1935 hat der Staat Preußen die verbliebenen 42 Stücke für 4,25 Millionen Reichsmark zurückerworben. In der Zwischenzeit ereigneten sich der "Schwarze Freitag" und die wirtschaftliche Depression, alles Vorkommnisse, die Vermögen vernichten und deshalb Kunstgegenstände im Wert verfallen lassen. Zwei Erben der Kunsthändler behaupten heute, ihre Vorfahren wären von den wie immer so bösen Nazis gezwungen worden, unter Wert zu verkaufen. Jetzt möchten sie entschädigt werden und verklagen Merkeldeutschland vor einem US-Gericht. Wie das ausgeht? Ach, wie üblich: Deutschland wird zahlen. Und das, obwohl eine deutsche Kommission unter Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach festgestellt hatte, daß es sich nicht um "Raubkunst" handelt. Sagen wir, noch nicht. Spätestens, wenn das US-Gericht entschieden hat, wird daraus Raubkunst.

Rechnen wir mal über Gold: Die Juden haben 1935 einen Wert von 48.980 Unzen erhalten. 80 Jahre, zu sechs Prozent verzinst, lassen daraus 5.181.955 Unzen werden. Das heißt, wenn die Erben den Schatz zurückwollen, müßten sie 5.484.742.763,48 Euro bezahlen. Also, 5,4 Milliarden auf den Tisch, dann ist das Geschäft rückabgewickelt.

http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html

Gehirnnutzer
25.02.2015, 14:01
Laut "Limbach-Institut" handelt es sich beim Welfenschatz aber nicht um Raubkunst.

Rüganer, es heißt Limbach-Kommission und die berät die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste und spricht nur Empfehlungen aus und darin liegt das Problem bzw. deswegen rechnen die lieben Anwälte mit gewissen Aussichten vor dem District Court of Columbia.

Süßer
25.02.2015, 14:06
1935 hat der Staat Preußen die verbliebenen 42 Stücke für 4,25 Millionen Reichsmark zurückerworben.
http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html

Übrigends ist der Staat Preußen untergegangen, die rechtliche Konstruktion Preußen -> BRD möchte ich sehen.

ABAS
25.02.2015, 14:12
Rüganer, es heißt Limbach-Kommission und die berät die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste und spricht nur Empfehlungen aus und darin liegt das Problem bzw. deswegen rechnen die lieben Anwälte mit gewissen Aussichten vor dem District Court of Columbia.

Bei dem gigantisch hohen Streitwert ist nachvollziehbar und plausibel
das die Anwaelte den Zivilprozess in den USA durchfechten wollen, da
die Anwaelte nach US Recht nicht wie in Deutschland bei ihrem Honorar
einer Gebuehrenordnung unterliegen sondern ihre Honorare frei mit den
Mandanten aushandeln koennen. Es steht daher voellig ausser Frage das
die Anwaelte bereits vor finanzieller Gier sabbernd alles unternehmen um
den Zivilprozess in die USA zu verlagern.

Ich halte es fuer das Beste vor einem Deutschen Gericht einen Vergleich
zu schliessen wie ich bereits vorgeschlagen habe. Allein durch das fuer
die US Anwaelte eingesparte Maximalhonorar koennten die Erben ueber
Jahrzehnte mit Mietzins fuer ihre Leihgabe entschaedigt werden. Wird
der Kunstschatz den Erben als rechtmaessige Eigentuemer zuerkannt, da
der Kaufvertrag seinerzeit nichtig war und wird kein Vergleich ueber eine
Leihgabe kontraktiert besteht die hohe Gefahr das der Kunstschatz am
internationalen Kunstmarkt in viele Einzelexponate zerlegt wird und fuer
immer in den Tresoren reicher Amerikaner, Chinesen, Japaner und Russen
landet die Kunstsammlungen als Anlageobjekte betrachten.

Meiner Ansicht nach muss auf jeden Fall gewaehrleistet werden das der
Kunstschatz als Ganzes (Kulturgut) der Allgemeinheit erhalten bleibt und
daher ist ein Vergleich zwischen der Stiftung und den Erben nicht nur
pragmatisch sondern ein Kompromiss mit den alle Beteiligten leben
koennen und die Allgemeinheit durch die Erhaltung des Kunstschatzes
am meisten profitiert.

Xarrion
25.02.2015, 14:18
http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html

Übrigends ist der Staat Preußen untergegangen, die rechtliche Konstruktion Preußen -> BRD möchte ich sehen.

Nun sei mal nicht so kleinlich.
Hier geht es immerhin um Forderungen der Auserwählten, denen wie gewohnt umgehend nachzukommen ist. Beweise erübrigen sich somit.
Die BRD wird sehr wahrscheinlich, von immerwährender Schuld den Kopf schamhaft gesenkt, mal wieder großzügig das Scheckbuch zücken.

dZUG
25.02.2015, 14:27
Ich könne eine Welpenschatz anbieten, ich hab aber keine Hunde. Geht auch das Katzenklo :-)

Tryllhase
25.02.2015, 14:39
Da steht aber nichts von Eingentumsverzicht der katholischen Kirche.




Hatte die Stadt Braunschweig überhaupt das Recht den Schatz, der ja im Besitz des Blasiusstiftes (und des Cyriakusstiftes) war, an Herzog Johann Friedrich zu "verschenken"?
Da müsste man die Bedingungen für den "Beistand" kennen. Die Kirche wird schon gewusst haben, wofür das gut war.

Tryllhase
25.02.2015, 14:43
Hier irrst du Tryllhase,


.
Rein nach dem Gesetz hast Du natürlich Recht. Die Entscheidungen fallen aber immer häufiger für den gutgläubigen Erwerber aus, weil viele Diebstähle oder angebliche unvorteilhafte Eigentumswechsel nur vorgetäuscht sind.

Murmillo
25.02.2015, 14:48
Rüganer, es heißt Limbach-Kommission und die berät die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste und spricht nur Empfehlungen aus und darin liegt das Problem bzw. deswegen rechnen die lieben Anwälte mit gewissen Aussichten vor dem District Court of Columbia.

Nun musst du mir nur erläutern, welche Rechtskraft der Spruch eines amerikanischen Bundesgerichtes in Deutschland hätte.

Eloy
25.02.2015, 14:48
Ich stelle die Frage nochmal:

Gab es in den Jahren 1933 - 1945 überhaupt etwas im Reich, das einem nichtjüdischen Deutschen gehörte?

Tryllhase
25.02.2015, 14:51
Bei dem gigantisch hohen Streitwert ist nachvollziehbar und plausibel
das die Anwaelte den Zivilprozess in den USA durchfechten wollen, da
die Anwaelte nach US Recht nicht wie in Deutschland bei ihrem Honorar
einer Gebuehrenordnung unterliegen sondern ihre Honorare frei mit den
Mandanten aushandeln koennen. Es steht daher voellig ausser Frage das
die Anwaelte bereits vor finanzieller Gier sabbernd alles unternehmen um
den Zivilprozess in die USA zu verlagern.

Ich halte es fuer das Beste vor einem Deutschen Gericht einen Vergleich
zu schliessen wie ich bereits vorgeschlagen habe. Allein durch das fuer
die US Anwaelte eingesparte Maximalhonorar koennten die Erben ueber
Jahrzehnte mit Mietzins fuer ihre Leihgabe entschaedigt werden. Wird
der Kunstschatz den Erben als rechtmaessige Eigentuemer zuerkannt, da
der Kaufvertrag seinerzeit nichtig war und wird kein Vergleich ueber eine
Leihgabe kontraktiert besteht die hohe Gefahr das der Kunstschatz am
internationalen Kunstmarkt in viele Einzelexponate zerlegt wird und fuer
immer in den Tresoren reicher Amerikaner, Chinesen, Japaner und Russen
landet die Kunstsammlungen als Anlageobjekte betrachten.

Meiner Ansicht nach muss auf jeden Fall gewaehrleistet werden das der
Kunstschatz als Ganzes (Kulturgut) der Allgemeinheit erhalten bleibt und
daher ist ein Vergleich zwischen der Stiftung und den Erben nicht nur
pragmatisch sondern ein Kompromiss mit den alle Beteiligten leben
koennen und die Allgemeinheit durch die Erhaltung des Kunstschatzes
am meisten profitiert.
Wenn das Schule macht, werden ganze Generationen angeblich übervorteilter Verkäufer ihr Recht einfordern. Wer soll denn das heute noch überprüfen, wie groß der Druck war! Beispiel: nach der Wende haben viele Ostdeutsche, die früher übersiedelten, einen Zwang zum Unterpreisverkauf ihrer Liegenschaften beklagt. Dazu muss man wissen, dass Grundstücke in der DDR generell unterbewertet waren und teilweise dem Staat geschenkt wurden. Mancher dürfte also froh gewesen sein, seine Hütte überhaupt los zu werden. Und plötzlich waren diese Hütten hunderttausende wert. Klar, dass man so was zurück haben will. Mit Kunstobjekten ist das ähnlich. Die Wertsteigerung war beim Verkauf nicht vorhersehbar.

Eloy
25.02.2015, 14:52
Nun musst du mir nur erläutern, welche Rechtskraft der Spruch eines amerikanischen Bundesgerichtes in Deutschland hätte.

Vermutlich die gleiche Rechtskraft, die die Entscheidungen deutscher Gerichte zwischen 1940 und 1944 in Frankreich hatten!

reflecthofgeismar
25.02.2015, 14:53
Ich stelle die Frage nochmal:

Gab es in den Jahren 1933 - 1945 überhaupt etwas im Reich, das einem nichtjüdischen Deutschen gehörte?

Anscheinend nicht...:crazy:

Eloy
25.02.2015, 14:55
Anscheinend nicht...:crazy:

Das hab ich befürchtet!

Murmillo
25.02.2015, 15:03
Bei dem gigantisch hohen Streitwert ist nachvollziehbar und plausibel
das die Anwaelte den Zivilprozess in den USA durchfechten wollen, da
die Anwaelte nach US Recht nicht wie in Deutschland bei ihrem Honorar
einer Gebuehrenordnung unterliegen sondern ihre Honorare frei mit den
Mandanten aushandeln koennen. Es steht daher voellig ausser Frage das
die Anwaelte bereits vor finanzieller Gier sabbernd alles unternehmen um
den Zivilprozess in die USA zu verlagern.

Ich halte es fuer das Beste vor einem Deutschen Gericht einen Vergleich
zu schliessen wie ich bereits vorgeschlagen habe. Allein durch das fuer
die US Anwaelte eingesparte Maximalhonorar koennten die Erben ueber
Jahrzehnte mit Mietzins fuer ihre Leihgabe entschaedigt werden. Wird
der Kunstschatz den Erben als rechtmaessige Eigentuemer zuerkannt, da
der Kaufvertrag seinerzeit nichtig war und wird kein Vergleich ueber eine
Leihgabe kontraktiert besteht die hohe Gefahr das der Kunstschatz am
internationalen Kunstmarkt in viele Einzelexponate zerlegt wird und fuer
immer in den Tresoren reicher Amerikaner, Chinesen, Japaner und Russen
landet die Kunstsammlungen als Anlageobjekte betrachten.

Meiner Ansicht nach muss auf jeden Fall gewaehrleistet werden das der
Kunstschatz als Ganzes (Kulturgut) der Allgemeinheit erhalten bleibt und
daher ist ein Vergleich zwischen der Stiftung und den Erben nicht nur
pragmatisch sondern ein Kompromiss mit den alle Beteiligten leben
koennen und die Allgemeinheit durch die Erhaltung des Kunstschatzes
am meisten profitiert.

Warum sollte man sich auf einen Vergleich einlassen ?
Der Schatz wurde damals ordnungsgemäß und für nicht wenig Geld verkauft. Das Argument mit dem erzwungenen Verkauf zieht insofern nicht, dass sich der Schatz damals gar nicht im deutschen Einflussbereich befand.Der befand sich nämlich in Amsterdam.
Ich könnte ja auch mal nachforschen, was mein Vater so nach 1933 alles verkauft hatte, und dann heute dagegen klagen, weils mir als zu wenig Geld erscheint, was er damals bekam. Welche Chancen hätte ich wohl ?
Aber da ist noch eine Sache. Das Konsortium hatte damals die Stücke nur unter der Auflage bekommen, sie weiter zu verkaufen. Von einem höheren Verkaufspreis als dem bezahlten sollte ja Ernst August von Braunschweig-Lüneburg Anteile erhalten. Also, woraus leiten denn nun die Nachkommen irgendwelche Ansprüche her ?
Ausserdem- der Ernst August hatte doch auch Nachfahren. Wie wäre es denn, wenn diese mal den Spieß umdrehen würden, und ihrerseits die Nachkommen der jüdischen Bankiers verklagen würden, weil diese ja statt der geforderten 24 Mio. RM nur 7,5 zahlten und dies den Nachfahren von Ernst August nun als zu wenig erscheint ?

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 15:07
Vertraege die unter Druck (Noetigung) oder Ausnutzung der misslichen
Lage (Notlage) einer der beiden Vertragsparteien kontraktiert wurden,
gelten sowohl nach Zivilrecht des Deutschen Reiches als auch nach dem
geltenden Zivilrecht des BGB als sittenwidrig und damit nichtig.

Letzlich ist es eine Frage der Beweisfuehrung. Wird der Vertrag als
nichtig bewiesen hat rechtlich betrachtet kein Verkauf stattgefunden
und die Erben des damaligen Eigentuemers sind rechtmaessige
Eigentuemer, haben nach §§ 138 Abs 1 iVm 985 BGB Anspruch auf Herausgabe.

Logische Ausführungen sind für Ideologen bzw. Auserwählte wie diese Umananda leider irrelevant. Da könen Sie mit einer Wand diskutieren, das wäre sinnvoller, denn die labert kein dummes Zeug zurück.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 15:10
Das ist vermutlich offenkundig. Beweise erübrigen sich somit. :cool:

:gp:

So wie auch hier die Offenkundigkeit der Masstab ist:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-des-landgerichts-rechtsextreme-ex-anwaeltin-muss-in-haft-1.2367053

Bolle
25.02.2015, 15:10
mal was zur Faktenlage:


Hermann Parzinger über Welfenschatz-Klage

"Ich finde das absolut inakzeptabel"

Empört hat Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, auf die Klage der Erben jüdischer Kunsthändler und ihre Vorwürfe reagiert. Es sei "geschmacklos", dass sie die Arbeit der Limbach-Kommission mit Zuständen in der Nazi-Zeit verglichen.
Mit einiger Verwunderung hat Stiftungspräsident Hermann Parzinger auf die Klage der Erben jüdischer Kunsthändler vor einem US-Gericht reagiert. "Ich war fassungslos", sagte er im Deutschlandradio Kultur. Die Klage richtet sich gegen Deutschland, dem die Kläger vorwerfen, den millionenschweren mittelalterlichen Kirchenschatz, den sogenannten Welfenschatz, nicht herauszugeben, obwohl es sich um NS-Raubkunst handele.
Betroffen von einem Erfolg der Klage wäre auch die Preußen-Stiftung, der zuletzt von der so genannten Limbach-Kommission die Kunstwerke zugesprochen wurden. Das Schiedsgremium unter Leitung der früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach hatte beim Welfenschatz keine Anhaltspunkte für NS-Raubkunst gesehen.

Parzinger: Kläger haben keine Argumente

Die beiden Kläger, Alan Philipp und Gerald Stiebel, bezeichnen in einem Schreiben das Verfahren vor der Limbach-Kommission als einen "Scheinprozess" und ziehen einen Vergleich zum Nationalsozialismus. Sie hätten 2014 die gleiche Diskriminierung erfahren wie ihre Angehörigen während der Nazi-Zeit. "Ich war fassungslos, als ich das gelesen habe", sagte Parzinger.

Das Verfahren sei alles andere als ein "Scheinprozess" gewesen. Die Limbach-Kommission bestehe aus ehrenhaften Persönlichkeiten, denen es um eine gerechte und differenzierte Abwägung gegangen sei. Die Kommission habe lediglich eine Empfehlung abgegeben, es habe also keinen Prozess gegeben. "Das mit den Verhältnissen der Nazi-Zeit zu vergleichen, finde ich geschmacklos", so Parzinger. Dass die Kläger zu solchen Mitteln und Formulierungen griffen, zeige, dass sie keine Argumente hätten. Das sei "absolut inakzeptabel", betonte der Stiftungspräsident.

Der Wert des Welfenschatzes wird von den Klägern auf 260 Millionen Euro geschätzt. Eine unrealistische Summe im Verständnis Parzingers: "Das ist aus der Luft gegriffen." Seine Museumsmitarbeier, so Parzinger, gingen von etwa 100 Millionen Euro aus. Allerdings sei eine realistische Bewertung auch schwierig. Klar sei allerdings, dass der Welfenschatz "einer der, wenn nicht der bedeutendste Kirchenschatz nicht nur in Deutschland, sondern in Europa" ist.

http://www.deutschlandradiokultur.de/hermann-parzinger-ueber-welfenschatz-klage-ich-finde-das.1013.de.html?dram:article_id=312589

Die Herren Kläger werfen kein gutes Licht auf ihre Gemeinschaft, hier werden alle Vorurteile nicht nur bedient sondern geradezu bestätigt. Sie haben aus Gier der jüdischen Gemeinde einen Bärendienst erwiesen.


Die Limbach-Kommission:


Der Kommission gehören bis zu acht geeignete Persönlichkeiten an. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden ernannt. Laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Dezember 2002 waren dies zunächst: Thomas Gaehtgens, Jutta Limbach, Günther Patzig, Dietmar von der Pfordten, Reinhard Rürup, Rita Süssmuth, Richard von Weizsäcker und Ursula Wolf. Derzeit sind Mitglieder:


Hans-Otto Bräutigam (http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Otto_Br%C3%A4utigam) (Jurist und Diplomat)
Jutta Limbach (http://de.wikipedia.org/wiki/Jutta_Limbach) (ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht))
Dietmar von der Pfordten (http://de.wikipedia.org/wiki/Dietmar_von_der_Pfordten) (Professor für Rechtsphilosophie (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsphilosophie))
Reinhard Rürup (http://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_R%C3%BCrup) (Professor für Geschichte (http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte))
Rita Süssmuth (http://de.wikipedia.org/wiki/Rita_S%C3%BCssmuth) (ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages)
Wolf Tegethoff (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wolf_Tegethoff&action=edit&redlink=1) (Professor für Kunstgeschichte (http://de.wikipedia.org/wiki/Kunstgeschichte), Direktor des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München)
Richard von Weizsäcker (http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_von_Weizs%C3%A4cker) (Bundespräsident (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29) a.D.)
Ursula Wolf (http://de.wikipedia.org/wiki/Ursula_Wolf) (Professorin für Philosophie (http://de.wikipedia.org/wiki/Philosophie))



http://de.wikipedia.org/wiki/Limbach-Kommission

ABAS
25.02.2015, 15:10
Wenn das Schule macht, werden ganze Generationen angeblich übervorteilter Verkäufer ihr Recht einfordern. Wer soll denn das heute noch überprüfen, wie groß der Druck war! Beispiel: nach der Wende haben viele Ostdeutsche, die früher übersiedelten, einen Zwang zum Unterpreisverkauf ihrer Liegenschaften beklagt. Dazu muss man wissen, dass Grundstücke in der DDR generell unterbewertet waren und teilweise dem Staat geschenkt wurden. Mancher dürfte also froh gewesen sein, seine Hütte überhaupt los zu werden. Und plötzlich waren diese Hütten hunderttausende wert. Klar, dass man so was zurück haben will. Mit Kunstobjekten ist das ähnlich. Die Wertsteigerung war beim Verkauf nicht vorhersehbar.


Kunstschaetze sind Kultur- und Allgemeingut. Das Grundproblem im aktuellen
Fall sehe ich in der systemischen Struktur des Westens. Erben der ehemaligen
Eigentuemer streiten sich im Zivilverfahren mit der Stiftung darum wer nach
geltenden Recht der Eigentuemer ist. Die Stiftung ist keine staatliche Institution.

Dem Grunde nach streiten sich private Parteien ueber das Eigentum an einem
Kunstschatz der Kultur- und Allgemeingut ist. Staaten die Gemeinwohl und die
Gemeininteressen ueber Einzelinteressen stellen, wie z.B. die VR China oder die
Russen griffen in den Streit staatshoheitlich ein indem sie den Kunstschatz fuer
das Volk beschlagnahmten, beider Streitparteien finanziell entschaedigten und
retteten den Kunstschatz vor der moeglicherweise beabsichtigten Vermarktung
am internationalen Kunstmarkt.

Probleme der Staaten und Laender im Westen liegt auf finanzieller Ebene.
Selbst wenn der Staat bereit waere fuer die Ueberfuehrung von wertvollen Kunstschaetzen in Staats- und damit Gemeineigentum angemessen hohe
Summen zu bezahlen, sind die westliche Staaten aufgrund ihrer desolaten Haushaltslage und Finanzsituation meistens dazu nicht in der Lage.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 15:11
Ah, Dr. Strangelove und beemaster wirken bei dir genauso wie bei mir! :D

Hat das irgendwas mit mir zu tun? :?

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 15:12
Meiner Ansicht nach sollte die Stiftung mit den Erben im Zivilprozess
einen Deal machen mit denen beide Seiten leben koennen. Der Vertrag
war rechtlich betrachtet nichtig, die Erben sind damit rechtmaessige
Nachfolger des urspruenglichen Eigentuemer, verzichten aber auf die
Herausgabe des Kunstschaetzes und stellen der Stiftung den Schatz
als Leihgabe auf eine Frist von 100 Jahren mit Option um jeweils 100
Jahre Verlaengerung zur Verfuegung.

Fuer die Leihgabe wird eine regelmaessige Zahlung im Vertrag fuer
die Erben zugesichert. Damit wird sichergestellt das der Kunstschatz
weiterhin der Allgemeinheit zur Verfuegung steht und nicht durch die
Erben am internationalen Kunstmarkt in Einzelexponate " zerschlagen "
und verkauft wird. Der Kunstschatz muss als Ganzes der Allgemeinheit
erhalten bleiben.

Wieso war der Vertrag rechtlich betrachtet nichtig?

iglaubnix+2fel
25.02.2015, 15:14
Warum sollte man sich auf einen Vergleich einlassen ?
Der Schatz wurde damals ordnungsgemäß und für nicht wenig Geld verkauft. Das Argument mit dem erzwungenen Verkauf zieht insofern nicht, dass sich der Schatz damals gar nicht im deutschen Einflussbereich befand.Der befand sich nämlich in Amsterdam.
Ich könnte ja auch mal nachforschen, was mein Vater so nach 1933 alles verkauft hatte, und dann heute dagegen klagen, weils mir als zu wenig Geld erscheint, was er damals bekam. Welche Chancen hätte ich wohl ?
Aber da ist noch eine Sache. Das Konsortium hatte damals die Stücke nur unter der Auflage bekommen, sie weiter zu verkaufen. Von einem höheren Verkaufspreis als dem bezahlten sollte ja Ernst August von Braunschweig-Lüneburg Anteile erhalten. Also, woraus leiten denn nun die Nachkommen irgendwelche Ansprüche her ?
Ausserdem- der Ernst August hatte doch auch Nachfahren. Wie wäre es denn, wenn diese mal den Spieß umdrehen würden, und ihrerseits die Nachkommen der jüdischen Bankiers verklagen würden, weil diese ja statt der geforderten 24 Mio. RM nur 7,5 zahlten und dies den Nachfahren von Ernst August nun als zu wenig erscheint ?

[durch mich gefettet]

Ja, das wäre Recht, würdig, billig und (sehr) heilsam!:germane:

Tryllhase
25.02.2015, 15:15
Kunstschaetze sind Kultur- und Allgemeingut. Das Grundproblem im aktuellen
Fall sehe ich in der systemischen Struktur des Westens. Erben der ehemaligen
Eigentuemer streiten sich im Zivilverfahren mit der Stiftung darum wer nach
geltenden Recht der Eigentuemer ist. Die Stiftung ist keine staatliche Instiution.

Dem Grunde nach streiten sich private Parteien ueber das Eigentum an einem
Kunstschatz der Kultur- und Allgemeingut ist. Staaten das Gemeinwohl und die
Gemeininteressen ueber Einzelinteressen stellen, wie z.B. die VR China oder die
Russen griffen in den Streit staatshoheitlich ein indem sie den Kunstschatz fuer
das Volk beschlagnahmten, beider Streitparteien finanziell entschaedigten und
retteten den Kunstschatz vor der moeglicherweise beabsichtigten Vermarktung
am internationalen Kunstmarkt.
Das klingt zwar sehr schön, aber was "für das Volk" bedeutet, haben wir nach der Wende erlebt, wo das Volkseigentum übelst verhökert wurde!

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 15:17
http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html

Übrigends ist der Staat Preußen untergegangen, die rechtliche Konstruktion Preußen -> BRD möchte ich sehen.

Ich zitiere ungern Wikipedia, aber der Einfachheit halber:

" .....verhandelten augenscheinlich ab 1934 mit verschiedenen preußischen Ministerien über den Ankauf der Restsammlung, ....."

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 15:21
Ich stelle die Frage nochmal:

Gab es in den Jahren 1933 - 1945 überhaupt etwas im Reich, das einem nichtjüdischen Deutschen gehörte?

Die Auserwählten haben da zumindest keine Zweifel, nimmt man deren Grundlage Talmud ernst:

"Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sie sind ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie." (Baba bathra 54b)

"Dem Juden ist es erlaubt zum Nichtjuden zu gehen, diesen zu täuschen und mit ihm Handel zu treiben, ihn zu hintergehen und sein Geld zu nehmen. Denn das Vermögen des Nichtjuden ist als Gemeineigentum anzusehen und es gehört dem ersten [Juden], der es sich sichern kann." (Baba kamma 113a)

Chronos
25.02.2015, 15:23
Du schwafelst auch nur deinen üblichen Schwachsinn daher. Von dir habe ich bisher nur Blödsinn lesen können.
Echt? :lach:

Einfach nur köstlich, wie du vor lauter Geifer immer wieder über die gewaltigen Defizite deiner eh nur rudimentär vorhandenen Logik stolperst.

Weshalb liest du denn dann jeden meiner Beiträge so aufmerksam und geilst dich gleich im Anschluss daran auf, wenn eh nur Blödsinn darin stehen würde?


Leider kann dir dieser verschwenderische Herzog Ernst-August nichts mehr darüber erzählen, weshalb er 1929 das Tafelsilber seiner Familie verkaufen musste.
Hach, jetzt kommt der Klasssiker!

Wie es funktioniert, einen Herzog in die Pleite zu treiben, wurde bereits von einem aus deiner Mischpoke exemplarisch in einem berühmten Bühnenstück und Film ausführlich dekliniert: Jud Süß!

Dieses Geschäftsmodell gehört heute bei Dealern (Anfixen), bei Wechselgaunern und Geldverleihern (Stichwort: Wucherzinsen) bereits zum "Business as usual"-Standardrepertoire.
All die Silverstones, Lehmans, Goldmänner etc. pp. lassen grüßen....

Als die Herren mit den Hakennasen und in den schwarzen Kaftans bereits im Mittelalter um die Burgen schlichen, hatten die sehr bald ausbaldowert, wie man die in Geldgeschäften unerfahrenen Herren Ritter elegant in die Schuldenfalle treiben konnte.
Diese Entdeckung wurde dann weiter perfektioniert und ist bis in die Gegenwart eine der erfolgreichsten Methoden, sich dauerhafte Schuldner zu schaffen. Deine Mischpoke hat hier wirklich Bahnbrechendes geleistet....


Aber das Nachdenken vor dem Verfassen von Beiträgen ist dir schon immer fremd gewesen.
Zumindest hindert mich mein Nachdenken daran, die Nutzer mit irrwitzigen, völlig erfundenen Märchengeschichten aus Wiener U-Bahnen verarschen zu wollen.


Servus umananda
Slalömchen.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 15:23
Warum sollte man sich auf einen Vergleich einlassen ?
Der Schatz wurde damals ordnungsgemäß und für nicht wenig Geld verkauft. Das Argument mit dem erzwungenen Verkauf zieht insofern nicht, dass sich der Schatz damals gar nicht im deutschen Einflussbereich befand.Der befand sich nämlich in Amsterdam.
Ich könnte ja auch mal nachforschen, was mein Vater so nach 1933 alles verkauft hatte, und dann heute dagegen klagen, weils mir als zu wenig Geld erscheint, was er damals bekam. Welche Chancen hätte ich wohl ?
Aber da ist noch eine Sache. Das Konsortium hatte damals die Stücke nur unter der Auflage bekommen, sie weiter zu verkaufen. Von einem höheren Verkaufspreis als dem bezahlten sollte ja Ernst August von Braunschweig-Lüneburg Anteile erhalten. Also, woraus leiten denn nun die Nachkommen irgendwelche Ansprüche her ?
Ausserdem- der Ernst August hatte doch auch Nachfahren. Wie wäre es denn, wenn diese mal den Spieß umdrehen würden, und ihrerseits die Nachkommen der jüdischen Bankiers verklagen würden, weil diese ja statt der geforderten 24 Mio. RM nur 7,5 zahlten und dies den Nachfahren von Ernst August nun als zu wenig erscheint ?

Sofern Sie zur auserwählten Gruppe gehören, würde das durchaus gewinnversprechend sein.

ABAS
25.02.2015, 15:25
Logische Ausführungen sind für Ideologen bzw. Auserwählte wie diese Umananda leider irrelevant. Da könen Sie mit einer Wand diskutieren, das wäre sinnvoller, denn die labert kein dummes Zeug zurück.

Quatsch! Umananda kennt die Rechtslage. Die Wahrscheinlichkeit das der
Kaufvertrag als rechtsgueltig und nicht als sittenwidrig und damit nichtig
betrachtet wird geht gegen Null. Das heisst der Stiftung ist damit gedient
sich auf einen Vergleich im Zivilverfahren einzulassen.

Chronos
25.02.2015, 15:27
Kunstschaetze sind Kultur- und Allgemeingut. Das Grundproblem im aktuellen
Fall sehe ich in der systemischen Struktur des Westens. Erben der ehemaligen
Eigentuemer streiten sich im Zivilverfahren mit der Stiftung darum wer nach
geltenden Recht der Eigentuemer ist. Die Stiftung ist keine staatliche Institution.

Dem Grunde nach streiten sich private Parteien ueber das Eigentum an einem
Kunstschatz der Kultur- und Allgemeingut ist. Staaten die Gemeinwohl und die
Gemeininteressen ueber Einzelinteressen stellen, wie z.B. die VR China oder die
Russen griffen in den Streit staatshoheitlich ein indem sie den Kunstschatz fuer
das Volk beschlagnahmten, beider Streitparteien finanziell entschaedigten und
retteten den Kunstschatz vor der moeglicherweise beabsichtigten Vermarktung
am internationalen Kunstmarkt.

Probleme der Staaten und Laender im Westen liegt auf finanzieller Ebene.
Selbst wenn der Staat bereit waere fuer die Ueberfuehrung von wertvollen Kunstschaetzen in Staats- und damit Gemeineigentum angemessen hohe
Summen zu bezahlen, sind die westliche Staaten aufgrund ihrer desolaten Haushaltslage und Finanzsituation meistens dazu nicht in der Lage.
Was führt dich zu der im Brustton der Überzeugung vorgetragenen Ansicht, dass der Ankauf der Kunstgegenstände durch den Staat Preussen anno 1935 unter irgendeinem Druck zustande gekommen sei?

Du betreibst hier Vorverurteilung, ohne überhaupt die Details des Vorgangs zu kennen!

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 15:28
Quatsch! Umananda kennt die Rechtslage. Die Wahrscheinlichkeit das der
Kaufvertrag als rechtsgueltig und nicht als sittenwidrig und damit nichtig
betrachtet wird geht gegen Null. Das heisst der Stiftung ist damit gedient
sich auf einen Vergleich im Zivilverfahren einzulassen.

Lächerlich, nichts weiter! Die kennt Ihren Talmud, sonst nix.

Ich habe mir schon mal erlaubt zu fragen, wieso dieser Vertrag rechtlich nichtig sein soll? Leider ohne Antwort.

Chronos
25.02.2015, 15:31
Quatsch! Umananda kennt die Rechtslage. Die Wahrscheinlichkeit das der
Kaufvertrag als rechtsgueltig und nicht als sittenwidrig und damit nichtig
betrachtet wird geht gegen Null. Das heisst der Stiftung ist damit gedient
sich auf einen Vergleich im Zivilverfahren einzulassen.
Dies widerspricht sich!

Wenn der Kaufvertrag als rechtsgültig betrachtet und bestätigt wird, besteht kein Anlass für einen Vergleich. Was sollte verglichen werden? Ein rechtswirksamer Kaufabschluss ohne Rücktrittsklausel?

Die Gegenseite kann zwar klagen, aber das dürfte ausgehen wie das berühmte Hornberger Schießen.

Ausser Spesen nichts gewesen.

ABAS
25.02.2015, 15:33
Lächerlich, nichts weiter! Die kennt Ihren Talmud, sonst nix.

Ich habe mir schon mal erlaubt zu fragen, wieso dieser Vertrag rechtlich nichtig sein soll? Leider ohne Antwort.

Du hast Erstens den Link in meinem Beitrag auf den FAZ Artikel
scheinbar ueberlesen und Zweitens sind die Voraussetzungen und
Umstaende die zu Nichtigkeit von Vertraegen wg. Sittenwidrigkeit
fuehren juristisches Standardwissen.


§ 138 BGB

Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html




FAZ / 22.09.2013 / Kunstrestitution

Wem gehört der Welfenschatz? (Auszug)

Im ersten kommt der Hannoveraner Zivilrechtsprofessor Stefan Meder zu dem Ergebnis: „Durch die Vorgänge im Jahr 1935 haben die jüdischen Kunsthändler ihr Eigentum an dem ‚Welfenschatz‘ nicht verloren, weil das Geschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB gegen die guten Sitten verstoßen und damit nichtig sind. Die Anspruchsteller haben gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz Anspruch auf Herausgabe aus § 985 BGB.“

Im zweiten Gutachten schreibt der Direktor der Stiftung „Topographie des Terrors“ in Berlin, Professor Andreas Nachama: „Heute besteht unstreitig breiter Konsens darüber, dass den unter dem NS-Regime unter jüdischer Mitbeteiligung und unter Ausnutzung der besonderen Zwangslage getätigten Rechtsgeschäfte der Makel der ‚Verfolgungsursächlichkeit‘ und der ‚Sittenwidrigkeit‘, weil moralisch-ethisch in höchstem Maße bedenklich und verwerflich, anhaftet. Nichts anderes kann meiner Überzeugung nach deswegen auch für ein solches Rechtsgeschäft gelten, wie es im Juni 1935 über den sogenannten ‚Welfenschatz‘ abgeschlossen wurde.“

http://www.faz.net/aktuell/kunstrestitution-wem-gehoert-der-welfenschatz-12585247-p2.html

Tryllhase
25.02.2015, 15:33
Lächerlich, nichts weiter! Die kennt Ihren Talmud, sonst nix.

Ich habe mir schon mal erlaubt zu fragen, wieso dieser Vertrag rechtlich nichtig sein soll? Leider ohne Antwort.
Er könnte unter Druck zustande gekommen sein und wäre damit nichtig. Man kann ihn aber nicht über Jahrhunderte hinweg anfechten, sondern hat dafür festgelegte Fristen. Sind die vorbei, gibts nichts mehr. Außer auf moralisch freiwilliger Basis. Auf dieser Basis kann man auch noch Ansprüche aus dem Mittelalter erfüllen.

herberger
25.02.2015, 15:43
Nur mal so zum lesen.


Jüdische Kunsthändler haben am 5. Oktober 1929 den sogenannten Welfen-Schatz für 7,5 Millionen Reichsmark angekauft. Ursprünglich waren es 82 Teile gewesen. Bis 1932 haben diese Kunsthändler 40 Teile daraus für 1,5 Millionen Reichsmark an private und öffentliche Sammlungen in den VSA verkauft. 1935 hat der Staat Preußen die verbliebenen 42 Stücke für 4,25 Millionen Reichsmark zurückerworben. In der Zwischenzeit ereigneten sich der "Schwarze Freitag" und die wirtschaftliche Depression, alles Vorkommnisse, die Vermögen vernichten und deshalb Kunstgegenstände im Wert verfallen lassen. Zwei Erben der Kunsthändler behaupten heute, ihre Vorfahren wären von den wie immer so bösen Nazis gezwungen worden, unter Wert zu verkaufen. Jetzt möchten sie entschädigt werden und verklagen Merkeldeutschland vor einem US-Gericht. Wie das ausgeht? Ach, wie üblich: Deutschland wird zahlen. Und das, obwohl eine deutsche Kommission unter Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach festgestellt hatte, daß es sich nicht um "Raubkunst" handelt. Sagen wir, noch nicht. Spätestens, wenn das US-Gericht entschieden hat, wird daraus Raubkunst.

ABAS
25.02.2015, 15:45
Dies widerspricht sich!

Wenn der Kaufvertrag als rechtsgültig betrachtet und bestätigt wird, besteht kein Anlass für einen Vergleich. Was sollte verglichen werden? Ein rechtswirksamer Kaufabschluss ohne Rücktrittsklausel?

Die Gegenseite kann zwar klagen, aber das dürfte ausgehen wie das berühmte Hornberger Schießen.

Ausser Spesen nichts gewesen.


Die Erben liessen sich bei einem derartig gigantisch hohen Streitwert
nicht auf einen Zivilprozess ein wenn das Prozessrisiko fuer die Erben
nicht minimal waere. Ob ein Vertrag sittenwidrig und daher nichtig
ist, kann als Standardrechtswissen betrachtet werden. Vertragsrecht
ist, nebenbei erwaehnt, kein kompliziertes Rechtsgebiet.

Das heisst die Aussicht das die Klaeger den Zivilprozess gewinnen,
als rechtmaessige Eigentuemer die Herausgabe des Kunstschatzes
von der Stiftung als Besitzer per Urteil verlangen koennen, ist hoch!

Meiner Ansicht nach ist es daher fuer die Stiftung und Allgemeinheit
besser wenn sich die Parteien bereits im Zivilverfahren oder sogar vor
einem Zivilverfahren aussergerichtlich vergleichen. Mein Vorschlag mit
der Leihgabe der Erben als rechtmaessige Eigentuemer an die Stiftung
als rechtlicher Besitzer ist ein Kompromiss der Kosten spart und mit dem
verhindert wird das die Erben den Kunstschatz nicht als Ganzes erhalten
sondern am internationalen Kunstmarkt meistbietend vermarkten.

Ausserdem ist das Prozessrisiko fuer die Stiftung extrem hoch weil der
Verlierer zahlt die Anwaltskosten beider Parteien und die Prozesskosten.
Die Kosten liegen bei dem Streitwert in zweistelliger Millionenhoehe.

Murmillo
25.02.2015, 16:06
Die Erben liessen sich bei einem derartig gigantisch hohen Streitwert
nicht auf einen Zivilprozess ein wenn das Prozessrisiko fuer die Erben
nicht minimal waere. Ob ein Vertrag sittenwidrig und daher nicht ist,
kann als Standardrechtswissen betrachtet werden.

Das heisst die Aussicht das die Klaeger den Zivilprozess gewinnen,
als rechtmaessige Eigentuemer die Herausgabe des Kunstschatzes
von der Stiftung als Besitzer per Urteil verlangen koennen ist hoch!

Meiner Ansicht nach ist es daher fuer die Stiftung und die Allgemeinheit
besser wenn sich die Parteien bereits im Zivilverfahren oder sogar vor
einem Zivilverfahren aussergerichtlich vergleichen. Mein Vorschlag mit
der Leihgabe der Erben als rechtmaessige Eigentuemer an die Stiftung
als rechtlicher Besitzer ist ein Kompromiss der Kosten spart und mit dem
verhindert wird das die Erben den Kunstschatz nicht als Ganzes erhalten
sondern am internationalen Kunstmarkt meistbietend vermarkten.

Ausserdem ist das Prozessrisiko fuer die Stiftung extrem hoch weil der
Verlierer zahlt die Prozesskosten und die liegen bei dem Streitwert in
Millionenhoehe, wenn der Zivilprozess in die USA verlagert wird.

Nochmal- für dich.Der Ausgang eines Zivilprozesses vor einem amerikanischen Bundesgericht hat hier in Deutschland keinerlei Rechtskraft. Entweder müsste der Prozess vor einem internationalen Gericht oder vor einem entsprechenden Gericht hier in Deutschland stattfinden.
Internationale Gerichte haben aber schon befunden ( bei Klagen aus Italien), dass Privatpersonen, und um die handelt es sich bei den Erben, Staaten nun mal nicht verklagen können. Deswegen ziehen die ja offensichtlich die Show mit dem amerikanischen Bundesgericht ab. Normalerweise müsste sich dieses für nicht zuständig erklären- warten wir mal ab.


Mein Vorschlag mit der Leihgabe der Erben als rechtmaessige Eigentuemer an die Stiftung ...

Wer sagt dir dies ? Dein Gefühl?


Ausserdem ist das Prozessrisiko fuer die Stiftung extrem hoch weil der Verlierer zahlt die Prozesskosten und die liegen bei dem Streitwert in Millionenhoehe, wenn der Zivilprozess in die USA verlagert wird.

Das Prozessrisiko wäre gleich =0 für Deutschland, und zwar aus den Gründen, welcher ich oben schon angeführt hatte. Deutschland wird hier verklagt und die Stiftung preussischer Kulturbesitz. Offensichtlich ist die Stiftung selbst nicht rechtsfähig, sonst hätte man sie alleine verklagen können.


Am 3. Februar 2012 hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschieden (http://www.tagesschau.de/ausland/italien586.html), dass italienische Gerichte, die Forderungen der Opfer von NS-Kriegsverbrechen stattgeben, das Prinzip der Staatenimmunität verletzen. Demnach können Privatpersonen vor ausländischen Gerichten keine Klagen gegen einen anderen Staat erheben.

Das Prinzip der Staatenimmunität gilt hier genau so.
Die Klageschrift ist hier zu finden:
http://www.artlawreport.com/files/2015/02/Philipp-v.-Federal-Republic-of-Germany-et-al.-15-cv-00266.pdf

herberger
25.02.2015, 16:09
Am besten man führt diese Leute durch die Museen und dann können sie sich die Bilder gleich selber abhängen die sie als ihr Eigentum erkennen,das ist der preiswerteste Weg um Ruhe vor diesen Abkassierern zu bekommen.

Auch wenn es weh tut aber Kriegsrecht ist nun mal das recht des Stärkeren,und ist kein Mittel um Gerechtigkeit herzustellen.Falls die einen Krieg gegen Russland und China verlieren dann sind die halt übel dran,das ist der Welten lauf.

Nachbar
25.02.2015, 16:10
Essen die Chasaren jüdischer Politideologie eigentlich deutsche Nahrungsmittel, oder müssen auch die Tomaten zuerst vom Rabbi angepinkelt werden, damit sie genießbar werden, so als Ersatz für die chemische Bombe, die wir jeden Tag mitessen?

ABAS
25.02.2015, 16:12
Nochmal- für dich.Der Ausgang eines Zivilprozesses vor einem amerikanischen Bundesgericht hat hier in Deutschland keinerlei Rechtskraft. Entweder müsste der Prozess vor einem internationalen Gericht oder vor einem entsprechenden Gericht hier in Deutschland stattfinden.
Internationale Gerichte haben aber schon befunden ( bei Klagen aus Italien), dass Privatpersonen, und um die handelt es sich bei den Erben, Staaten nun mal nicht verklagen können. Deswegen ziehen die ja offensichtlich die Show mit dem amerikanischen Bundesgericht ab. Normalerweise müsste sich dieses für nicht zuständig erklären- warten wir mal ab.



Wer sagt dir dies ? Dein Gefühl?



Das Prozessrisiko wäre gleich =0 für Deutschland, und zwar aus den Gründen, welcher ich oben schon angeführt hatte. Deutschland wird hier verklagt und die Stiftung preussischer Kulturbesitz. Offensichtlich ist die Stiftung selbst nicht rechtsfähig, sonst hätte man sie alleine verklagen können.



Das Prinzip der Staatenimmunität gilt hier genau so.
Die Klageschrift ist hier zu finden:
http://www.artlawreport.com/files/2015/02/Philipp-v.-Federal-Republic-of-Germany-et-al.-15-cv-00266.pdf



Du unterliegst einem Rechtsirrtum. Die beklagte Partei ist nicht der Deutsche
Staat sondern die Stiftung Preussischer Kulturbesitz. Wenn es zu einer Klage
kommt klagt die Erbengemeinschaft als Privatpersonen gegen die rechtsfaehige
Stiftung und nicht gegen Deutschland.


Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung

http://www.gesetze-im-internet.de/prkultbg/BJNR008410957.html





Auszug:

2. Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur
Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die
Stiftung (StiftG) vom 25. Juli 1957 (BGBl I S. 841) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 224-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 59 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl.I S. 160) geändert worden ist.

§ 1
(1) Unter dem Namen "Preußischer Kulturbesitz" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet, die mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes als entstanden gilt


Quelle:

Die rechtliche Ordnung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

als PDF Dossier

http://www.preussischer-kulturbesitz.de/fileadmin/user_upload/documents/mediathek/ueber_uns/rp/rechtliche_ordnung_spk_berlin_2014.pdf

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 16:16
Du hast Erstens den Link in meinem Beitrag auf den FAZ Artikel
scheinbar ueberlesen und Zweitens sind die Voraussetzungen und
Umstaende die zu Nichtigkeit von Vertraegen wg. Sittenwidrigkeit
fuehren juristisches Standardwissen.

Inwiefern verstößt dieses Rechtsgeschäft gegen die "guten Sitten" und inwiefern trifft der Sachverhalt "durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen.." auf den Verkauf des Wekfenschatzes zu?

Ein Link zur FAZ ist ungefähr so kompetent, als würde ich einen Link zu "Gehirnnutzer" einstellen.
1935 gabe es keinen "Zwang" für Juden in Deutschland irgendwas zu tun. Außerdem befand sich der Welfenschatz in Amsterdam. Völliger Blödsinn diesen Verkauf anfechten zu wollen.
Sie können mich allerdings gern durch Ihre Ausführungen vom gegenteil überzeugen.

Der neueste Schwachsinn der FAZ übrigens:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kommentar-hurra-einwanderung-aus-dem-kosovo-13442361.html

Die FAZ ist mittlerweile niveauloser als Bild.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 16:19
Er könnte unter Druck zustande gekommen sein und wäre damit nichtig. Man kann ihn aber nicht über Jahrhunderte hinweg anfechten, sondern hat dafür festgelegte Fristen. Sind die vorbei, gibts nichts mehr. Außer auf moralisch freiwilliger Basis. Auf dieser Basis kann man auch noch Ansprüche aus dem Mittelalter erfüllen.

Könnte, hätte, wäre, wenn ....

Welche Zwangsmaßnahmen gab es 1935 in Deutschland gegen Juden? Ich sage es Ihnen, nahezu keine. Schon gleich gar keinen Zwang, das Eigentum zu verkaufen.
Ist doch alles dokumentiert und festgehalten, da muss doch niemand mit "könnte" kommen.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 16:22
Die Erben liessen sich bei einem derartig gigantisch hohen Streitwert
nicht auf einen Zivilprozess ein wenn das Prozessrisiko fuer die Erben
nicht minimal waere. Ob ein Vertrag sittenwidrig und daher nichtig
ist, kann als Standardrechtswissen betrachtet werden. Vertragsrecht
ist, nebenbei erwaehnt, kein kompliziertes Rechtsgebiet.

Das heisst die Aussicht das die Klaeger den Zivilprozess gewinnen,
als rechtmaessige Eigentuemer die Herausgabe des Kunstschatzes
von der Stiftung als Besitzer per Urteil verlangen koennen, ist hoch!

Meiner Ansicht nach ist es daher fuer die Stiftung und Allgemeinheit
besser wenn sich die Parteien bereits im Zivilverfahren oder sogar vor
einem Zivilverfahren aussergerichtlich vergleichen. Mein Vorschlag mit
der Leihgabe der Erben als rechtmaessige Eigentuemer an die Stiftung
als rechtlicher Besitzer ist ein Kompromiss der Kosten spart und mit dem
verhindert wird das die Erben den Kunstschatz nicht als Ganzes erhalten
sondern am internationalen Kunstmarkt meistbietend vermarkten.

Ausserdem ist das Prozessrisiko fuer die Stiftung extrem hoch weil der
Verlierer zahlt die Anwaltskosten beider Parteien und die Prozesskosten.
Die Kosten liegen bei dem Streitwert in zweistelliger Millionenhoehe.

Das Prozessrisiko für die in den USA ist gleich NULL! Den die Anwälte arbeiten auf Risiko und erfolgsbasiert. Nochmal auf Deutsch: NULL!

Mittlerweile zweifle ich an Ihrer Kompetenz!

Gehirnnutzer
25.02.2015, 16:25
Quatsch! Umananda kennt die Rechtslage. Die Wahrscheinlichkeit das der
Kaufvertrag als rechtsgueltig und nicht als sittenwidrig und damit nichtig
betrachtet wird geht gegen Null. Das heisst der Stiftung ist damit gedient
sich auf einen Vergleich im Zivilverfahren einzulassen.

Abas, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist keine Stiftung bürgerlichen Rechtes sondern eine Stiftung öffentlichen Rechtes und darin liegt das Problem. Auf Grund der Washingtoner Erklärung hat die Bundesrepublik zusammen mit 43 anderen Staaten erklärt, nach verfolgungsbedingten entzogenen Kulturgut zu suchen und eine gerechte und faire Lösung zu finden, auch wenn es zivilrechtlich auf Grund der Verjährung kein zivilrechtlichen Ansprüche mehr gibt.
Privateigentümer müssen solche Kulturgüter nicht mehr herausgeben, hier erfolgt eine Entschädigung durch den Bund. Entsprechende Kulturgüter in Händen der Länder und des Bundes sind herauszugeben, wenn gewünscht.
Haben die Angehörigen ursprünglicher Eigentümer bereits auf Grund der Wiedergutmachungspolitik Deutschland Entschädugszahlungen erhalten, verbleibt das Gut im Eigentum und die Entschädigungszahlung wird auf die Kompensationszahlung angerechnet.

Das Gericht entscheidet nicht auf Herausgabe, sondern darüber ob es sich um Raubkunst handelt oder nicht und ein solches Urteil ist auch durchaus in Deutschland anzuerkennen, hängt aber vom Verfahren und den Inhalten selber ab.
Ist ein sehr komplexer Bereich, weil es je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Grundlagen gibt. Da es am auch im deutschen Recht Gutachter-Vergleiche gibt, auch wenn die Limbach-Kommission nur Empfehlungen auspricht, dürfte ein Urteil anerkannt werden, es geht um die Feststellung ob Raubkunst oder nicht.

Dayan
25.02.2015, 16:25
Gott ah Gott.Juden wollen ihren Eigentum zurück haben!Böse Juden!:D:D

Dayan
25.02.2015, 16:26
Leichenfledderei kann eben auch ein lukratives Geschäftsmodell sein....Du scheinst da Erfahrungen zu haben!Ein Freund von mir ein Jude hat eine deutsche Frau geheiratet dessen Grossvater die Arisierung Programm organisiert hat!Dabei hat er sich selber nicht außer gelassen.

Gehirnnutzer
25.02.2015, 16:26
Du unterliegst einem Rechtsirrtum. Die beklagte Partei ist nicht der Deutsche
Staat sondern die Stiftung Preussischer Kulturbesitz. Wenn es zu einer Klage
kommt klagt die Erbengemeinschaft als Privatpersonen gegen die rechtsfaehige
Stiftung und nicht gegen Deutschland.

Wäre der Fall, wenn es eine Stiftung bürgerliche Rechtes wäre, es ist aber eine Stiftung öffentlichen Rechtes.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 16:27
Gott ah Gott.Juden wollen ihren Eigentum zurück haben!Böse Juden!:D:D

Kommt immer darauf an, wie Eigentum definiert wird. So vielleicht:

"Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sie sind ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie." (Baba bathra 54b)

"Dem Juden ist es erlaubt zum Nichtjuden zu gehen, diesen zu täuschen und mit ihm Handel zu treiben, ihn zu hintergehen und sein Geld zu nehmen. Denn das Vermögen des Nichtjuden ist als Gemeineigentum anzusehen und es gehört dem ersten [Juden], der es sich sichern kann." (Baba kamma 113a)

ABAS
25.02.2015, 16:28
Das Prozessrisiko für die in den USA ist gleich NULL! Den die Anwälte arbeiten erfolgsbasiert. Nochmal auf Deutsch: NULL!

Das habe ich geschrieben! Wenn die Erbengemeinschaft keine Aussicht
auf erfolgreiche Durchfuehrung des Zivilprozesses haette und damit das
Risiko den Prozess zu verlieren waeren von ihr die Anwaltskosten der
Klagepartei und die Gerichtskosten zu tragen. Es steht meiner Ansicht
nach ausser Frage das die Erben als Klaeger den Zivilprozess gewinnen,
die Stiftung als Prozessverlierer die Anwaltskosten der Erben, die eigenen
Anwaltskosten und die Gerichtskosten uebernehmen muessen.

Allein die Aussicht auf das erhebliche Prozessrisiko fuer die Stiftung,
wird die Stiftung beweglich fuer einen Vergleich werden lassen. Das
wissen die US Anwaelte der Erbengemeinschaft genau!

Gehirnnutzer
25.02.2015, 16:30
Das Prozessrisiko für die in den USA ist gleich NULL! Den die Anwälte arbeiten auf Risiko und erfolgsbasiert. Nochmal auf Deutsch: NULL!

Mittlerweile zweifle ich an Ihrer Kompetenz!

Wie US-Anwälte arbeiten, ist deren Vereinbarungssache, entweder erfolgsbasiert oder nach individuell vereinbarten Stundensätzen bzw. beides zusammen

Dayan
25.02.2015, 16:30
Kommt immer darauf an, wie Eigentum definiert wird. So vielleicht:

"Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sie sind ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie." (Baba bathra 54b)

"Dem Juden ist es erlaubt zum Nichtjuden zu gehen, diesen zu täuschen und mit ihm Handel zu treiben, ihn zu hintergehen und sein Geld zu nehmen. Denn das Vermögen des Nichtjuden ist als Gemeineigentum anzusehen und es gehört dem ersten [Juden], der es sich sichern kann." (Baba kamma 113a)


Wenn Jemand zu dir kommt und sagt entweder verkaufst du mir dein Haus für 10 Euro oder der Gestapo holt dich und deine Kinder ab so unterschreibst du!Göring sagte einmal:Was wir jetzt machen ist der grösste Raubzug aller Zeiten.Wenn wir diesen Krieg verlieren reist man uns den Arsch auf!

Gehirnnutzer
25.02.2015, 16:33
Das habe ich geschrieben! Wenn die Erbengemeinschaft keine Aussicht
auf erfolgreiche Durchfuehrung des Zivilprozesses haette und damit das
Risiko den Prozess zu verlieren waeren von ihr die Anwaltskosten der
Klagepartei und die Gerichtskosten zu tragen. Es steht meiner Ansicht
nach ausser Frage das die Erben als Klaeger den Zivilprozess gewinnen,
die Stiftung als Prozessverlierer die Anwaltskosten der Erben, die eigenen
Anwaltskosten und die Gerichtskosten uebernehmen muessen.

Irrtum, das ist deutsches Recht, in den USA trägt jede Partei seine Kosten selber, egal wer gewinnt oder verliert, nur sind die Honorare individuelle Verhandlunssache, von erfolgsbasiert bis individueller Stundensatz.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 16:35
Das habe ich geschrieben! Wenn die Erbengemeinschaft keine Aussicht
auf erfolgreiche Durchfuehrung des Zivilprozesses haette und damit das
Risiko den Prozess zu verlieren waeren von ihr die Anwaltskosten der
Klagepartei und die Gerichtskosten zu tragen. Es steht meiner Ansicht
nach ausser Frage das die Erben als Klaeger den Zivilprozess gewinnen,
die Stiftung als Prozessverlierer die Anwaltskosten der Erben, die eigenen
Anwaltskosten und die Gerichtskosten uebernehmen muessen.

Da irren Sie. Die Erbengemeinschaft muss in keinem Fall irgendetwas zahlen (sag ich jetzt ganz frech, ohne genau zu wissen, was die ausgehandelt haben). Falls sie verliert, übernehmen die Anwälte die Kosten bzw. schreiben keine Rechnung. Deshalb kassieren die auch meist über die Häfte des Streitwertes im Erfolgsfall. Die Anwälte bezahlen dann die Gerichtskosten und aus die Maus. Mit den USA kennen Sie sich nicht so aus, glaube ich.

Die Erbengemeinschaft hätte nicht mal den Hauch einer Chance, wenn es hier nicht um die Frage der "ewigen Schuld" ginge.

Damals wurde der Welfenschatz regulär verkauft, weil die Typen das Geld wollten oder brauchten. Exakt der gleiche Grund, weshalb sie den überhaupt kaufen konnten. Da wollte oder brauchte auch der Verkäufer das Geld.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 16:36
Wenn Jemand zu dir kommt und sagt entweder verkaufst du mir dein Haus für 10 Euro oder der Gestapo holt dich und deine Kinder ab so unterschreibst du!Göring sagte einmal:Was wir jetzt machen ist der grösste Raubzug aller Zeiten.Wenn wir diesen Krieg verlieren reist man uns den Arsch auf!

War das denn so? Und wurde der Talmud 1935 geschrieben?

Der Quatsch über Göring stammt aus Hirnen wie dem Ihren, aber nicht von Göring.

Shahirrim
25.02.2015, 16:37
Hat das irgendwas mit mir zu tun? :?

Nein, das sind zwei grauenhafte Systemlinge, die alle hier Siezen! ;)

Bzw. Dr. Strangelove nicht mehr!

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 16:37
Wie US-Anwälte arbeiten, ist deren Vereinbarungssache, entweder erfolgsbasiert oder nach individuell vereinbarten Stundensätzen bzw. beides zusammen

Ja, und? Sind wir doch ausnahmsweise mal gleicher Meinung.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 16:38
Nein, das sind zwei grauenhafte Systemlinge, die alle hier Siezen! ;)

Bzw. Dr. Strangelove nicht mehr!

Sie finden mich hoffentlich nicht grauenhaft. :D

Shahirrim
25.02.2015, 16:40
Sie finden mich hoffentlich nicht grauenhaft. :D

Natürlich nicht, DU bist ja kein Systemling.

Mich stört es auch nicht, wenn du mich Siezt.

Dayan
25.02.2015, 16:41
War das denn so? Und wurde der Talmud 1935 geschrieben?

Der Quatsch über Göring stammt aus Hirnen wie dem Ihren, aber nicht von Göring.Nein.as Problem ist nur Israel den Juden zu morden ist gefährlich geworden!Vor 2500 Jahren!Wenn ihr Antisemiten gegen Juden hetzt warum macht ihr das nicht fachgerecht?Mit Wissen und Informationen.Antisemitismus wird nur was wenn wir Juden das übernehmen!Den Juden zu morden ist gefährlich geworden.Frag die Araber die leiden darunter!

ABAS
25.02.2015, 16:45
Wäre der Fall, wenn es eine Stiftung bürgerliche Rechtes wäre, es ist aber eine Stiftung öffentlichen Rechtes.

Das stimmt nicht! Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz ist eine oeffentlich-rechtliche
Stiftung die in allen Angelegenheit selbstaendig handelt. Es ist keine unselbstaendige Stiftung ohne eigene Rechtsfaehigkeit.

Der Staat ist nur der Stiftungsgruender und die Stiftung Preussischer Kulturbesitz hat
eine eigene Rechtsfaehigkeit. Die beklagte Partei waere in einem Zivilverfahren nicht
der Deutsche Staat sondern die Stiftung.

Panther
25.02.2015, 16:48
Könnte, hätte, wäre, wenn ....

Welche Zwangsmaßnahmen gab es 1935 in Deutschland gegen Juden? Ich sage es Ihnen, nahezu keine. Schon gleich gar keinen Zwang, das Eigentum zu verkaufen.
Ist doch alles dokumentiert und festgehalten, da muss doch niemand mit "könnte" kommen.

Ja, vor allem wenn US Jodler mit Geld machen wollten und dann infolge der Weltwirtschaftskrise keine Käufer für das Restgerümpel fanden.
Und dann mit den bösen Amaleks in der Amsterdamer Jodelgasse, wo eigentlich Diamanten gehandelt werden, man einen für die damalige Situation einen annehmbaren Preis aushandeln kann.

Aber typisch für Jodels und richtig abstoßend wird es. Das nach 70 Jahren irgendwelche Jüdlein ankommen und Kaufverträge anzweifeln, weil sie unter "Druck" ausgehandelt worden wären,
und Geld erpressen wollen.

Denn das ist nichts anderes als Erpressung.

Und dann wundern sich Kartoffelgutdeppen das die Jodels weltweit so "beliebt" sind.

csincsilladefraszegy
25.02.2015, 16:52
Nein.as Problem ist nur Israel den Juden zu morden ist gefährlich geworden!Vor 2500 Jahren!Wenn ihr Antisemiten gegen Juden hetzt warum macht ihr das nicht fachgerecht?Mit Wissen und Informationen.Antisemitismus wird nur was wenn wir Juden das übernehmen!Den Juden zu morden ist gefährlich geworden.Frag die Araber die leiden darunter!

Wer hetzt hier gegen Juden? Ich glaube, Sie bringen da etwas durcheinander. Und wie kommen Sie auf Morden? Meinen Sie da die getöteten Palästinener, oder wie?

Murmillo
25.02.2015, 16:56
Du unterliegst einem Rechtsirrtum. Die beklagte Partei ist nicht der Deutsche
Staat sondern die Stiftung Preussischer Kulturbesitz. Wenn es zu einer Klage
kommt klagt die Erbengemeinschaft als Privatpersonen gegen die rechtsfaehige
Stiftung und nicht gegen Deutschland.

Aha, dieses Gesetz kannte ich gar nicht. Danke ob der Aufklärung.
Trotzdem wird- wenn du die Klageschrift liest- die Bundesrepublik Deutschland mit verklagt, was völlig aussichtslos ist.

Panther
25.02.2015, 16:58
Das stimmt nicht! Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz ist eine oeffentlich-rechtliche
Stiftung die in allen Angelegenheit selbstaendig handelt. Es ist keine unselbstaendige Stiftung ohne eigene Rechtsfaehigkeit.

Der Staat ist nur der Stiftungsgruender und die Stiftung Preussischer Kulturbesitz hat
eine eigene Rechtsfaehigkeit. Die beklagte Partei waere in einem Zivilverfahren nicht
der Deutsche Staat sondern die Stiftung.

Dann müsste man gegen den Kaufvertrag und den Käufer klagen.
Den Käufer müsste man erst finden und dann ausbuddeln.

Der Fall hier ist eigentlich klar. Anders als bei anderer Raubkunst, die bis heute verschwunden oder nicht herausgerückt wird.