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Vollständige Version anzeigen : Der ganz alltägliche Terror der Gesinnungsjustiz



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Chronos
10.02.2015, 10:45
In diesem freiesten Staat, der je auf deutschem Boden existierte, reicht schon die Zugehörigkeit zu einer offiziell zugelassenen Partei, um von einem Studium für öffentliche Verwaltung ausgeschlossen und exmatrikuliert zu werden.

Auch ein Revisionsverfahren änderte nichts an diesem skandalösen Fehlurteil.

Hier die Details:


NPD-Studentin exmatrikuliert – Klage wird abgewiesen

Eine angehende Verwaltungswirtin ist von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl exmatrikuliert worden. Der Grund: Sie ist NPD-Mitglied. Dagegen hat die Frau geklagt. Ohne Erfolg.

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl hat eine Studentin wegen ihrer Mitgliedschaft in der NPD und ihrer Aktivitäten als Stützpunktleiterin der Jungen Nationaldemokraten vom Studium ausgeschlossen. Die Klagen der angehenden Verwaltungswirtin (Neu: Bachelor of public Management) gegen den Sofortvollzug der Exmatrikulation sind inzwischen vom Verwaltungsgericht Freiburg wie auch vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgewiesen worden. Damit bleibt die Frau von den derzeit laufenden Prüfungen zum Studienabschluss ausgeschlossen.

http://www.badische-zeitung.de/npd-studentin-exmatrikuliert-klage-wird-abgewiesen



Natürlich konnte sich der zuständige Schmierfink Redakteur der Lügenmedien nicht verkneifen, ein großes Foto in den Artikel zu quetschen, das zwar keinerlei inhaltlichen Bezug zum Artikel hat, aber so schön zur Stimmungsmache geeignet ist:


http://ais.badische-zeitung.de/piece/05/f8/e3/2b/100197163.jpg

Dieser angebliche Rechtsstaat setzt sich locker über alle Rechtsnormen und sogar über das Grundgesetz hinweg, in dessen Artikel 4 schließlich unmissverständlich formuliert ist:


(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich

Handelt so ein Rechtsstaat?

mick31
10.02.2015, 10:53
Der Staat scheint sehr große Angst zu haben

hamburger
10.02.2015, 10:54
Wir leben nicht in einem Rechtsstaat, dazu muss man nur einen Blick auf die Entscheidungen des BVerGs werfen.
Die Richter haben einen Beamtenstatus und sind der Politik verpflichtet, auch die kleinen an den Sozial, Finanz und Verwaltungsgerichten.
Bei Urteilen, die nicht im Sinne der Politik und Verwaltung sind, verringern sich ihre Aufstiegschancen.
Wenn man Kontakt zu diesen Menschen hat, dann kann man sich das...inoffiziell... bestätigen lassen.Sogar die hier oftmals kritisierte USA verfügen über ein in Dimensionen besseres System...was man an der Mehrzahl der Urteile dort feststellen kann.
Der Mensch ist dort eben ein vielfaches mehr wert....

FranzKonz
10.02.2015, 11:03
Handelt so ein Rechtsstaat?

Nein.

Schau mal hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:066:0001:0010:DE:PDF

Ich hatte nach einem ukrainischen Politiker gesucht und fand im Wiki-Eintrag des Mannes, dass er unter die Sanktionsliste fällt. Das PDF oben ist die Verordnung des Rats dazu. Dieser Rat, der letztlich aus einer Abordnung der Exekutiven der Euroländer besteht, hat in der EU die Funktion der Legislative.

Das stellt den Grundsatz der Gewaltenteilung von den Füßen auf den Kopf. Die EU ist nicht mal im Ansatz demokratisch, weil praktisch jede Voraussetzung einer Demokratie fehlt.

Chilii
10.02.2015, 11:05
Der Staat scheint sehr große Angst zu haben

Ja, Massenproteste in Deutschland und eine Studentin der NPD - Der Staat zittert....
Tja Rechte Hechler will eben keiner haben - in der Schule oder in der Verwaltung! Soll Steine tragen ganz in Trümmerfrauentradition, müsste ihr doch gefallen.

Rolf1973
10.02.2015, 11:06
Das Grundgesetz der BRD ist längst das verschwendete Papier nicht mehr wert. Man denke an die verbotene LEGIDA-Demo in Leipzig ("zu wenig Polizei")
und daran, dass diejenigen, die für den hohen Aufwand verantwortlich sind, ihrerseits demonstrieren durften. Es waren schließlich stets und ausschließlich
Linke, die bei LEGIDA-/PEGIDA-Demos für Gewalt sorgten und Anschläge begingen, insbesondere der staatlich gehätschelte Antifa-Abschaum tat sich her-
vor, natürlich wurde das nicht annähernd so verurteilt wie die bloße Meinungsäußerung der "Rechten". Artikel 20, Absatz 4 ist eigentlich schon in Kraft
getreten......

mick31
10.02.2015, 11:09
Ja, Massenproteste in Deutschland und eine Studentin der NPD - Der Staat zittert....
Tja Rechte Hechler will eben keiner haben - in der Schule oder in der Verwaltung! Soll Steine tragen ganz in Trümmerfrauentradition, müsste ihr doch gefallen.

Na wieder mal zum provozieren da?

Rolf1973
10.02.2015, 11:11
Ja, Massenproteste in Deutschland und eine Studentin der NPD - Der Staat zittert....
Tja Rechte Hechler will eben keiner haben - in der Schule oder in der Verwaltung! Soll Steine tragen ganz in Trümmerfrauentradition, müsste ihr doch gefallen.

Linke Dummschwätzer braucht es noch viel weniger. Mit "Freiheitlich-Demokratischer Grundordnung" und durch das Grundgesetz garantierten Rechten wie
der Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses kannst Du auch nichts anfangen, oder? Die BRD ist ein Gesinnungslumpenstaat, der sich hinter der DDR
keinesfalls verstecken muss. Kein Wunder, dass Du Dich damit wohlfühlst.

-jmw-
10.02.2015, 11:24
Selbst unter der Voraussetzung, dass der Staat legitimerweise NPD-Mitglieder aus der Verwaltung raushalte, hätte man sie ihr Studium beenden lassen können und sie dann einfach nicht einstellen.

Xarrion
10.02.2015, 11:26
Selbst unter der Voraussetzung, dass der Staat legitimerweise NPD-Mitglieder aus der Verwaltung raushalte, hätte man sie ihr Studium beenden lassen können und sie dann einfach nicht einstellen.

Was soll sie denn mit so einem Möchtegern-"Studium" außerhalb des ÖD anfangen?

Chronos
10.02.2015, 11:28
Selbst unter der Voraussetzung, dass der Staat legitimerweise NPD-Mitglieder aus der Verwaltung raushalte, hätte man sie ihr Studium beenden lassen können und sie dann einfach nicht einstellen.
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte denn der Staat "legitimerweise" ein Mitglied einer nicht verbotenen Partei, das sich zudem noch keinerlei strafbaren Tat schuldig gemacht hat, aus der Verwaltung raushalten?

-jmw-
10.02.2015, 11:29
Was soll sie denn mit so einem Möchtegern-"Studium" außerhalb des ÖD anfangen?
Verwaltungswirte können auch in grossen Unternehmungen unterkommen, in Stiftungen, Vereinen, Verbänden, bei allem, was mit PR, Werbung, Organisation, Büro zu tun hat.
Naheliegend: Sie bewirbt sich als Mitarbeitern einer NPD-Fraktion oder in der Parteizentrale. :)

JackGinger
10.02.2015, 11:29
Im Ausland arbeiten? Ein Abschluss ist ein Abschluss und immer besser als kein Abschluss. Ich finde es auch infam was hier geschehen ist. Ich halte die NPD für genau so schlimm wie die Linksfraktion. Das ist aber meine persönliche Meinung und solange diese Organsiationen nicht verboten sind ist es ein Unding, dass sie unter solchen Repressalien leiden muss.

Viele Ex-Stasi Leute bekleiden hohe politische und gesellschaftliche Ämter wenn das in Ordnung ist, verstehe ich nicht warum jemand der eine starke persönliche Meinung hat, die vom Mainstream abweicht bestraft werden sollte.

Menetekel
10.02.2015, 11:29
ja, massenproteste in deutschland und eine studentin der npd - der staat zittert....
Tja rechte hechler will eben keiner haben - in der schule oder in der verwaltung! Soll steine tragen ganz in trümmerfrauentradition, müsste ihr doch gefallen.

Dummschwätzer

-jmw-
10.02.2015, 11:30
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte denn der Staat "legitimerweise" ein Mitglied einer nicht verbotenen Partei, das sich zudem noch keinerlei strafbaren Tat schuldig gemacht hat, aus der Verwaltung raushalten?
Da fragste wohl besser einen Juristen.

Rhino
10.02.2015, 11:30
Was soll sie denn mit so einem Möchtegern-"Studium" außerhalb des ÖD anfangen?
Ist vielleicht nicht ideal, aber verwaltet wird ja auch anderswo.

Menetekel
10.02.2015, 11:33
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte denn der Staat "legitimerweise" ein Mitglied einer nicht verbotenen Partei, das sich zudem noch keinerlei strafbaren Tat schuldig gemacht hat, aus der Verwaltung raushalten?

Meinungsdiktaturen und Diktatoren war und ist ALLES recht. Hauptsache der Machtsessel kommt nicht ins Wanken.

Nikolaus
10.02.2015, 11:34
Hoffentlich muß sie ihre Ausbildungskosten zurückzahlen wegen ihrer arglistigen Täuschung.

-jmw-
10.02.2015, 11:35
Hoffentlich muß sie ihre Ausbildungskosten zurückzahlen wegen ihrer arglistigen Täuschung.
Verstehe ich das recht, dass es so etwas wie eine schriftliche Vereinbarung odgl. gibt?

Praetorianer
10.02.2015, 11:36
Hoffentlich muß sie ihre Ausbildungskosten zurückzahlen wegen ihrer arglistigen Täuschung.

Welche Täuschung?

Nanu
10.02.2015, 11:41
Hoffentlich muß sie ihre Ausbildungskosten zurückzahlen wegen ihrer arglistigen Täuschung.

Und danach sollte sie etwas gevierteilt und ein bißchen geteert und gefedert werden. Wenn sie eine hübsche Nazihexe ist, suche ich persönlich auch ganz freiwillig nach dem Nazihexenmal an ihrem Körper.

Chronos
10.02.2015, 11:41
Da fragste wohl besser einen Juristen.
Du hattest doch den Begriff "legitimerweise" benutzt, nicht ich.

Also bist du doch davon ausgegangen bzw. hast impliziert, dass es legitim sei, die Frau aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten, was ja letztlich auf eine gesetzliche Grundlage zielte.

Überblickst du deine eigene Wortwahl nicht mehr?

Und nein, ich frage keinen Juristen. Ich habe nicht die geringste Lust, mir die Wortverdrehereien dieser Berufs-Rabulisten anzutun. Die verqueren Elaborate des hier tätigen Amateurjuristen reichen schon vollkommen, um sich mit Abscheu von dieser Spezies abzuwenden.

Helgoland
10.02.2015, 11:49
Ja, Massenproteste in Deutschland und eine Studentin der NPD - Der Staat zittert....
Tja Rechte Hechler will eben keiner haben - in der Schule oder in der Verwaltung! Soll Steine tragen ganz in Trümmerfrauentradition, müsste ihr doch gefallen.

Mit Verlaub, aber Du bist einer der größten Spinner, der dieses Forum bislang mit seiner Anwesenheit "beglückt" hat.

Rüganer
10.02.2015, 11:51
Linke Dummschwätzer braucht es noch viel weniger. Mit "Freiheitlich-Demokratischer Grundordnung" und durch das Grundgesetz garantierten Rechten wie
der Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses kannst Du auch nichts anfangen, oder? Die BRD ist ein Gesinnungslumpenstaat, der sich hinter der DDR
keinesfalls verstecken muss. Kein Wunder, dass Du Dich damit wohlfühlst.

Ignoriere den Spinner doch einfach.

Para ou rien
10.02.2015, 11:51
Du hattest doch den Begriff "legitimerweise" benutzt, nicht ich.

Also bist du doch davon ausgegangen bzw. hast impliziert, dass es legitim sei, die Frau aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten, was ja letztlich auf eine gesetzliche Grundlage zielte.

Überblickst du deine eigene Wortwahl nicht mehr?

Und nein, ich frage keinen Juristen. Ich habe nicht die geringste Lust, mir die Wortverdrehereien dieser Berufs-Rabulisten anzutun. Die verqueren Elaborate des hier tätigen Amateurjuristen reichen schon vollkommen, um sich mit Abscheu von dieser Spezies abzuwenden.

Der Radikalenerlaß ist nach wie vor in Kraft, wenn ich mich recht erinnere. Die Dame scheint auch die übliche Treue-Erklärung unterschrieben zu haben, so wie das beim ÖD üblich ist.

mick31
10.02.2015, 11:54
Hoffentlich muß sie ihre Ausbildungskosten zurückzahlen wegen ihrer arglistigen Täuschung.

Das schaut euch Gesindel ähnlich, Leute mit euch nicht passender Meinung vernichten.
Wartet nur bis das Pendel zurückschlägt, dann könnt ihr Lumpenpack froh sein wenn ihr noch Straße kehren dürft

Rüganer
10.02.2015, 11:56
Der Radikalenerlaß ist nach wie vor in Kraft, wenn ich mich recht erinnere. Die Dame scheint auch die übliche Treue-Erklärung unterschrieben zu haben, so wie das beim ÖD üblich ist.

Und was an ihrem Verhalten widerspricht dieser "Treueerklärung"?

Chronos
10.02.2015, 11:57
Der Radikalenerlaß ist nach wie vor in Kraft, wenn ich mich recht erinnere. Die Dame scheint auch die übliche Treue-Erklärung unterschrieben zu haben, so wie das beim ÖD üblich ist.
Was würde eine Treue-Erklärung an der Tatsache ändern, dass nach allem Rechtsverständnis einem Mitglied einer nicht verbotenen Partei durch die Mitgliedschaft keine beruflichen Nachteile entstehen dürften?

Und wo bliebt die Treue-Erklärung, als beispielsweise ein ehemaliges Mitglied einer kommunistischen Partei Minister in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden durfte (ich meine damit Jürgen Trittin)?

Rüganer
10.02.2015, 12:00
Du hattest doch den Begriff "legitimerweise" benutzt, nicht ich.

Also bist du doch davon ausgegangen bzw. hast impliziert, dass es legitim sei, die Frau aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten, was ja letztlich auf eine gesetzliche Grundlage zielte.

Überblickst du deine eigene Wortwahl nicht mehr?

Und nein, ich frage keinen Juristen. Ich habe nicht die geringste Lust, mir die Wortverdrehereien dieser Berufs-Rabulisten anzutun. Die verqueren Elaborate des hier tätigen Amateurjuristen reichen schon vollkommen, um sich mit Abscheu von dieser Spezies abzuwenden.

Mit legitim meinte er sicher, dass es legitim ist, weil ein Gericht es so entschieden hat.

Para ou rien
10.02.2015, 12:01
Und was an ihrem Verhalten widerspricht dieser "Treueerklärung"?

Ihre Mitgliedschaft in der NPD.

Du kriegst da eine ellenlange Liste vorgelegt mit allen verfassungsfeindlichen bzw. zumindestens vermutet verfassungsfeindlichen Organisationen (bereits verbotenen, wie erlaubten). Hinzu kommen noch Fragen im Hinblick auf frühere Wehr- und Dienstverhältnisse zu Organen bestimmter Staaten und und und. Unter den inländischen Organisationen ist auch die NPD aufgeführt. Wer da ankreuzen muss, ist nicht zwingend raus, aber wird mindestens nochmal befragt bzw. überprüft. Wer unwahre Angaben macht und später erwischt wird, ist aber definitiv raus.

Para ou rien
10.02.2015, 12:04
Was würde eine Treue-Erklärung an der Tatsache ändern, dass nach allem Rechtsverständnis einem Mitglied einer nicht verbotenen Partei durch die Mitgliedschaft keine beruflichen Nachteile entstehen dürften?

Ich wette auch dieser GG-Artikel hat spätestens im nächsten Absatz noch eine entsprechende Einschränkung. Wir brauchen gar nicht darüber streiten, dass die Bundesrepublik eine Schein-Republik mit Scheingrundrechten ist.


Und wo bliebt die Treue-Erklärung, als beispielsweise ein ehemaliges Mitglied einer kommunistischen Partei Minister in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden durfte (ich meine damit Jürgen Trittin)?

Ist nicht nötig, da, soweit ich weiß, gewählte bzw. ernannte Regierungsvertreter weder Beamte, noch Angestellte des ÖD sind und keiner nachgewiesenen verfassungstreue bedürfen. Außerdem wurden die ja durch Wahl in Amt und Würden gebracht. Das gilt auch mittelbar.

Rüganer
10.02.2015, 12:05
Ihre Mitgliedschaft in der NPD.

Du kriegst da eine ellenlange Liste vorgelegt mit allen verfassungsfeindlichen bzw. zumindestens vermutet verfassungsfeindlichen Organisationen (bereits verbotenen, wie erlaubten). Hinzu kommen noch Fragen im Hinblick auf frühere Wehr- und Dienstverhältnisse zu Organen bestimmter Staaten und und und. Unter den inländischen Organisationen ist auch die NPD aufgeführt. Wer da ankreuzen muss, ist nicht zwingend raus, aber wird mindestens nochmal befragt bzw. überprüft. Wer unwahre Angaben macht und später erwischt wird, ist aber definitiv raus.

Zeig mal diese Liste.
Und was ist an einer Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei verfassungsfeindlich? Dann könnte man auch Mitglieder von allen anderen Parteien aus dem öffentlichen Dienst fernhalten.

Tryllhase
10.02.2015, 12:08
Ihre Mitgliedschaft in der NPD.

Du kriegst da eine ellenlange Liste vorgelegt mit allen verfassungsfeindlichen bzw. zumindestens vermutet verfassungsfeindlichen Organisationen (bereits verbotenen, wie erlaubten). Hinzu kommen noch Fragen im Hinblick auf frühere Wehr- und Dienstverhältnisse zu Organen bestimmter Staaten und und und. Unter den inländischen Organisationen ist auch die NPD aufgeführt. Wer da ankreuzen muss, ist nicht zwingend raus, aber wird mindestens nochmal befragt bzw. überprüft. Wer unwahre Angaben macht und später erwischt wird, ist aber definitiv raus.
In dieser Liste sind offenbar sogar hauptamtliche Stasis nicht mehr enthalten, da sie ungestört in Polizei und Zoll ihren Dienst ausüben dürfen. Mit dem Bruch der Anordnung über das Entfernen solcher Personen aus dem öffentlichen Dienst hat die Bundesrepublik ihren Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit aufgegeben.

Chronos
10.02.2015, 12:08
Mit legitim meinte er sicher, dass es legitim ist, weil ein Gericht es so entschieden hat.
Legitim ist ja nur das Urteil, das die junge Frau jetzt vom Studium ausschließt.

Es ging aber um die Behauptung von @jmw, dass die Frau legitimerweise vom Dienst in einer öffentlichen Verwaltung rausgehalten werden solle.

Darüber liegt - zumindest meines Wissens - keinerlei Urteil vor, zumal aus dem Artikel nicht hervorgeht, ob sie bereits im öffentlichen Dienst angestellt ist oder nur an dem Studium teilgenommen hat.

Para ou rien
10.02.2015, 12:13
Zeig mal diese Liste.

Warum tue ich das eigentlich?

Für planlose Google-Legastheniker (https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/formulare/f_bereich4/sg_43/43_390_i.pdf)


Und was ist an einer Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei verfassungsfeindlich? Dann könnte man auch Mitglieder von allen anderen Parteien aus dem öffentlichen Dienst fernhalten.

Siehe Radikalenerlaß und weitere im obigen Dokument aufgeführte Rechtsvorschriften.

Ich will hier gar keine Grundsatzdiskussion anfangen. Das das GG nur Scheingrundrechte gewährt, ist jedem kritischen Beobachter klar. Auf der anderen Seite ist es aus Sicht einer Staatsverwaltung logisch, sich ihre Feinde und meinetwegen auch vermuteten Feinde vom Leib zu halten.

Para ou rien
10.02.2015, 12:15
Darüber liegt - zumindest meines Wissens - keinerlei Urteil vor, zumal aus dem Artikel nicht hervorgeht, ob sie bereits im öffentlichen Dienst angestellt ist oder nur an dem Studium teilgenommen hat.

An diese ÖD-Hochschulen kommt man doch eh nur als Anwärter für den gehobenen Dienst. Folglich wird sie schon Beamte auf Probe sein. Das Studium wird ja auch vom Dienstherren bezahlt. Fällt das eine flach, gilt das auch für das andere.

Rüganer
10.02.2015, 12:21
Warum tue ich das eigentlich?

Für planlose Google-Legastheniker (https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/formulare/f_bereich4/sg_43/43_390_i.pdf)...

Legastheniker? Hast du diese Liste überhaupt gelesen? Die gilt nämlich nur für Bayern. Außerdem sind Angestellte im Öffentlichen Dienst keine Beamte. :))

Para ou rien
10.02.2015, 12:23
Legastheniker? Hast du diese Liste überhaupt gelesen? Die gilt nämlich nur für Bayern. Außerdem sind Angestellte im Öffentlichen Dienst keine Beamte. :))

Das unterschreibst du auch als Angestellter.

Solche Erklärungen werden auch in anderen Bundesländern abverlangt und natürlich auch für Angestellte/Beamte des Bundes. Einfach mal Hirn einschalten.

Rüganer
10.02.2015, 12:25
Das unterschreibst du auch als Angestellter.

Solche Erklärungen werden auch in anderen Bundesländern abverlangt und natürlich auch für Angestellte/Beamte des Bundes. Einfach mal Hirn einschalten.

Steht die NPD denn in jedem Bundesland auf dieser Liste?

Ynnoc VI.
10.02.2015, 12:28
Der Staat darf angehende bzw. potentielle Staatsdiener ablehnen, weil sie einer bestimmten in diesem Staat zugelassenen Partei angehören/nahestehen.
Aber es stellt seit Jahrzehnten ist ein großes Problem dar, diese Partei generell zu verbieten.
Was für Schmierentheater.
Aber beim nächsten Mal nicht vergessen: Protest wählen, damit wir was verändern können. :D

Nikolaus
10.02.2015, 12:39
In dieser Liste sind offenbar sogar hauptamtliche Stasis nicht mehr enthalten Natürlich wird man auch gefragt ob man bei der Stasi war.

Rhino
10.02.2015, 12:45
In dieser Liste sind offenbar sogar hauptamtliche Stasis nicht mehr enthalten, da sie ungestört in Polizei und Zoll ihren Dienst ausüben dürfen. Mit dem Bruch der Anordnung über das Entfernen solcher Personen aus dem öffentlichen Dienst hat die Bundesrepublik ihren Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit aufgegeben.Da frag ich mich: Auch bei "Staatsschutz" und "Verfassungsschutz"?


Natürlich wird man auch gefragt ob man bei der Stasi war.
Wird das dann als "Berufserfahrung" gewertet?

Ansonsten:
https://archive.org/details/GesinnungsjustizInDerBrd

hubb
10.02.2015, 12:57
Das kann ich nun aber fast nicht mehr glauben ---geht die in die Revision?

Xarrion
10.02.2015, 13:00
Das kann ich nun aber fast nicht mehr glauben ---geht die in die Revision?

Auch das wird ihr vermutlich nichts mehr nützen.
Dazu wäre eine unabhängige Justiz vonnöten. Haben wir die?

Para ou rien
10.02.2015, 13:13
Die Frage ist natürlich auch, welchen Narren haben Extremisten so häufig am Staatsdienst gefressen?

Xarrion
10.02.2015, 13:16
Die Frage ist natürlich auch, welchen Narren haben Extremisten so häufig am Staatsdienst gefressen?

Das Gleiche wie andere Leute auch.
Sicherer Job, wenig Arbeit, ordentliche Bezahlung, fürstliche Altersversorgung.

wtf
10.02.2015, 13:17
Gesinnungsjustiz. Urteile gesprochen von politischen Richtern. Unabhängigkeit der Justiz? Lächerlich!

Die sollten besser nicht auf Freislers Volksgerichthof zeigen. Sie sprechen zwar keine Todes-, sondern "nur" politisch gefällige Urteile, sind aber eine ebensolche Schande für den Rest dessen, was mal ein Rechtsstaat war.

Para ou rien
10.02.2015, 13:19
Das Gleiche wie andere Leute auch.
Sicherer Job, wenig Arbeit, ordentliche Bezahlung, fürstliche Altersversorgung.

In gewisserweise schon ziemlich verlogen -und natürlich dumm, wenn gleichzeitig noch geglaubt wird, man könne in seiner Freizeit trotzdem weiter in entsprechenden Clubs mitmischen. :)

Leseratte
10.02.2015, 13:22
Wie ist das möglich, wenn die NPD eine zugelassene Partei ist, die man auf dem Stimmzettel ankreuzen kann?!


Kehl: Angehende Verwaltungswirtin exmatrikuliert, weil sie NPD-Mitglied ist (http://zuerst.de/2015/02/10/kehl-angehende-verwaltungswirtin-exmatrikuliert-weil-sie-npd-mitglied-ist/)

10. Februar 2015

Kehl/Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Klage einer angehenden Verwaltungswirtin (Bachelor of Public Management) gegen ihre Exmatrikulierung von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl abgelehnt.
Nachdem zuvor bereits das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage der jungen Frau gegen den Ausschluß abgelehnt hatte, wies nun auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ihr Ansinnen ab. Damit bleibt sie von den derzeit laufenden Prüfungen zum Studienabschluß ausgeschlossen,berichtet die “Badische Zeitung”. (http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/npd-studentin-exmatrikuliert-klage-wird-abgewiesen--100197167.html) Hintergrund ist ihre Mitgliedschaft in der NPD und die Aktivität als sogenannte “Stützpunktleiterin” der Jungen Nationaldemokraten (JN), der Jugendorganisation der Partei.
Im September 2011 hatte sie zu Beginn des Studiums eine “Belehrung und Erklärung” unterzeichnet, in der sie sich dazu bekennt, verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten. Im März 2012 wechselte sie gemäß Studienplan für drei Semester nach Kehl, wo sie wiederum einen Diensteid als Beamte ablegen und sich damit zur Verfassung bekennen mußte. Nachdem der Rektor der Hochschule im Juli 2013 von den politischen Aktivitäten der Studentin erfuhr und das Innenministerium sowie den Verfassungsschutz informiert hatte, sorgte er für den Ausschluß der angehenden Staatsdienerin wegen arglistiger Täuschung. Diese Auffassung wurde nun vor Gericht bestätigt. (lp)


http://zuerst.de/2015/02/10/kehl-angehende-verwaltungswirtin-exmatrikuliert-weil-sie-npd-mitglied-ist/

Vielleicht haben sie sich auch an dem Fall ausgerichtet


Obwohl Maik B. in Brandenburg einer der führenden Rechtsradikalen mit intensiven Internet-Aktivitäten war, unterrichteten die dortigen Verfassungsschützer ihre Kollegen in Bayern nur dürftig. Mit vier Monaten Verspätung kam im Februar die halbseitige Nachricht über den Umzug nach Oberfranken, ergänzt mit allgemein bekannten Informationen.
Der bayerische Verfassungsschutz wurde aktiv, registrierte aber nicht dass Maik B. im lokalen Obermain-Tagblatt Anfang November als neuer Amtsrichter in Lichtenfels begrüßt worden war. Nachzulesen jederzeit im Internet, was der Verfassungsschutz aber wohl nicht tat. Das musste Ministerialdirigentin Brunner aus dem Innenministerium zugeben.

http://www.br.de/nachrichten/rechtsextremismus-richter-landtag-100.html

Tryllhase
10.02.2015, 13:24
Natürlich wird man auch gefragt ob man bei der Stasi war.
Na klar. Aber z.B. in der Gauck-Behörde weiterbeschäftigt. Bis heute!

Rhino
10.02.2015, 13:26
Die Frage ist natürlich auch, welchen Narren haben Extremisten so häufig am Staatsdienst gefressen?
Das merkwuerdige ist natuerlich, dass man diejenigen denen soziale Verantwortung, Volk und Vaterland besonders wichtig sind, als "Extremisten" definiert.

Siehe hierzu auch:
https://archive.org/details/Liberalextremismus

Tryllhase
10.02.2015, 13:26
Da frag ich mich: Auch bei "Staatsschutz" und "Verfassungsschutz"?


Wird das dann als "Berufserfahrung" gewertet?
Ansonsten:
https://archive.org/details/GesinnungsjustizInDerBrd
Zumindest werden die Dienstjahre angerechnet.

Esreicht!
10.02.2015, 13:35
Gesinnungsjustiz. Urteile gesprochen von politischen Richtern. Unabhängigkeit der Justiz? Lächerlich!

Die sollten besser nicht auf Freislers Volksgerichthof zeigen. Sie sprechen zwar keine Todes-, sondern "nur" politisch gefällige Urteile, sind aber eine ebensolche Schande für den Rest dessen, was mal ein Rechtsstaat war.

Danke, erspart mir das Schreiben!

kd

Para ou rien
10.02.2015, 13:35
Das merkwuerdige ist natuerlich, dass man diejenigen denen soziale Verantwortung, Volk und Vaterland besonders wichtig sind, als "Extremisten" definiert.

Siehe hierzu auch:
https://archive.org/details/Liberalextremismus

Das ist egal.

Jeder angeblich politisch Interessierte weiß, dass es z.b. einen Radikalenerlaß gibt und das im GG nahezu alle Grundrechte einer Einschränkungen unterliegen. Dazu braucht es nichtmal irgendeiner politischen Bildung, GG aufschlagen und nachlesen reicht vollkommen.
Die Frau wusste das mit Sicherheit auch, warum also jetzt herumjammern?

Wie gesagt, ich will hier gar keine Diskussion anfangen, natürlich ist das hier eine Scheinrepublik mit Scheingrundrechten. Ich verstehe nur nicht, wieso darum immer so ein Terz gemacht wird, vor allem wenn man das im vornherein weiß und sogar noch eine Erklärung unterschreiben muss.

Chilii
10.02.2015, 13:37
Das schaut euch Gesindel ähnlich, Leute mit euch nicht passender Meinung vernichten.
Wartet nur bis das Pendel zurückschlägt, dann könnt ihr Lumpenpack froh sein wenn ihr noch Straße kehren dürft

Ja der Tag der Machtübernahme oder was ? Was meinst du den genau damit ? Was passiert den dann ? Und wann soll den das Pendel zurück schlagen ?

FranzKonz
10.02.2015, 13:43
Was soll sie denn mit so einem Möchtegern-"Studium" außerhalb des ÖD anfangen?

Ein Abschluß macht sich im Lebenslauf immer besser als ein Abbruch.

Xarrion
10.02.2015, 13:48
Ein Abschluß macht sich im Lebenslauf immer besser als ein Abbruch.

Das stimmt natürlich. Trotzdem wird sie mit diesem Abschluß in der freien Wildbahn nicht viel anfangen können.
Ich wollte damit auch nur ausdrücken, daß es ein Hohn ist, bei dieser Schmalspur-Ausbildung im ÖD von Studium zu reden.

Andreas63
10.02.2015, 14:08
Das Gleiche wie andere Leute auch.
Sicherer Job, wenig Arbeit, ordentliche Bezahlung, fürstliche Altersversorgung.
Verständliche Motive. Aber, wie kann man für einen Staat oder besser ein Regime arbeiten wollen und gleichzeitig in einer Partei Mitglied sein, die diesen Saat aus gutem Grund abschaffen will? Das ist schon ein wenig schizophren.

Nichtsdestotrotz handelt es sich um Gesinnungsjustiz. Verwundert bei diesem Dreckssystem aber nicht wirklich.

Nikolaus
10.02.2015, 14:15
Na klar. Aber z.B. in der Gauck-Behörde weiterbeschäftigt. Bis heute!Ja und??

-jmw-
10.02.2015, 14:18
Ich benützte aber auch einen Konjunktiv und den Begriff "Voraussetzung". Lies es wie im Matheunterricht: "Gegeben sei...".


Du hattest doch den Begriff "legitimerweise" benutzt, nicht ich.

Also bist du doch davon ausgegangen bzw. hast impliziert, dass es legitim sei, die Frau aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten, was ja letztlich auf eine gesetzliche Grundlage zielte.

Überblickst du deine eigene Wortwahl nicht mehr?

Und nein, ich frage keinen Juristen. Ich habe nicht die geringste Lust, mir die Wortverdrehereien dieser Berufs-Rabulisten anzutun. Die verqueren Elaborate des hier tätigen Amateurjuristen reichen schon vollkommen, um sich mit Abscheu von dieser Spezies abzuwenden.

autochthon
10.02.2015, 14:21
Ja der Tag der Machtübernahme oder was ? Was meinst du den genau damit ? Was passiert den dann ? Und wann soll den das Pendel zurück schlagen ?

"Machtübernahme"!!!?? Du lebst einfach zu gerne in Deinem inneren Hitler-N24-Film.

In der Tagesschau eben um 15:00h kam die Nachricht... hmm.... wie drücke ich mich jetzt am besten aus.... Das die registrierte Zahl der Aktionen aus der Bevölkerung, in deren Bürger ihren Unmut mit Folgen Luft gemacht haben im noch jungen Jahr `15 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um das dreifache(!!!!!) gestiegen ist.

Kurz: Es tut sich was!!!!

Tryllhase
10.02.2015, 14:31
Ja und??
Rechtsbruch. Stört Dich nicht, ich weiß!

Rumburak
10.02.2015, 14:38
Mit Verlaub, aber Du bist einer der größten Spinner, der dieses Forum bislang mit seiner Anwesenheit "beglückt" hat.

DenKmal eben. Warum der hier geduldet wird, ist mir schleierhaft.

-jmw-
10.02.2015, 14:43
DenKmal eben. Warum der hier geduldet wird, ist mir schleierhaft.
Im RL musst Du in der Lage sein, auf jeden Schwachfug sofort kompetent zu antworten.
Freu Dich doch, dass Du das hier am lebenden Exemplar üben kannst! :)

Nikolaus
10.02.2015, 14:48
Rechtsbruch. Stört Dich nicht, ich weiß!Wasfür ein Rechtsbruch??

hurxhobel
10.02.2015, 14:58
Ja der Tag der Machtübernahme oder was ? Was meinst du den genau damit ? Was passiert den dann ? Und wann soll den das Pendel zurück schlagen ?

Du tuhst richtich weh! Hier wird dich gehelft!

http://www.dendenn.de/

Tryllhase
10.02.2015, 15:00
Wasfür ein Rechtsbruch??
Solche Fragen stellen immer die Täter. Ausnahmslos.

Rumburak
10.02.2015, 15:00
Im RL musst Du in der Lage sein, auf jeden Schwachfug sofort kompetent zu antworten.
Freu Dich doch, dass Du das hier am lebenden Exemplar üben kannst! :)

Mit schwachsinnigen Menschen unterhalte ich mich weder hier, noch im realen Leben.

Andreas63
10.02.2015, 15:01
Du tuhst richtich weh! Hier wird dich gehelft!

http://www.dendenn.de/
Absolut typisch für ANTIFA-Trolle. Dumm wie Bohnenstroh und deshalb auch im Leben gescheitert. Da bleibt eben nur noch der gut bezahlte 'Krampf gegen Rechts'.

-jmw-
10.02.2015, 15:02
Mit schwachsinnigen Menschen unterhalte ich mich weder hier, noch im realen Leben.
Schwachfug hat vielleicht seinen Ursprung häufig bei Schwachsinnigen, nachgeplappert wird er aber von Normalos und da muss man dann gegenhalten können.

autochthon
10.02.2015, 15:13
Ja der Tag der Machtübernahme oder was ? Was meinst du den genau damit ? Was passiert den dann ? Und wann soll den das Pendel zurück schlagen ?

Das sehe ich ja jetzt erst. Das toppt ja noch Äffna.

Die Kollegen hatten es bereits angesprochen. Den - Denn

Das ist ja dermassen unterirdisch - Liebe Chilli - wenn Du im Laufe des Jahres Dein elftes Lebensjahr abgeschlossen hast - setz`Dich auf den Hosenboden.
Und guck`Dir nicht nur immer Negerknaben im LIDL-Prospekt an, sondern pauke Deine neue Mutter-/Fremdsprache.

Nikolaus
10.02.2015, 15:20
Solche Fragen stellen immer die Täter. Ausnahmslos.Welche Täter??? du wirst immer rätselhafter.

mick31
10.02.2015, 15:27
Ja der Tag der Machtübernahme oder was ? Was meinst du den genau damit ? Was passiert den dann ? Und wann soll den das Pendel zurück schlagen ?

Will der kleine Dreckhund wieder eine Aussage provozieren die er dann denunzieren kann?
Da mußt schon früher aufstehen, Kasper

Chilii
10.02.2015, 15:30
"Machtübernahme"!!!?? Du lebst einfach zu gerne in Deinem inneren Hitler-N24-Film.

In der Tagesschau eben um 15:00h kam die Nachricht... hmm.... wie drücke ich mich jetzt am besten aus.... Das die registrierte Zahl der Aktionen aus der Bevölkerung, in deren Bürger ihren Unmut mit Folgen Luft gemacht haben im noch jungen Jahr `15 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um das dreifache(!!!!!) gestiegen ist.

Kurz: Es tut sich was!!!!

Ja und wie sich was tut, immer mehr Leute erkennen die Maske der Pegida etc und bleiben den Hampelmännern fern. Rechnest du dieses Jahr etwa wirklich mit dem Erstarken einer rechten Front in Deutschland ?

DonauDude
10.02.2015, 15:32
Legitim ist ja nur das Urteil, das die junge Frau jetzt vom Studium ausschließt.

Es ging aber um die Behauptung von @jmw, dass die Frau legitimerweise vom Dienst in einer öffentlichen Verwaltung rausgehalten werden solle.

Darüber liegt - zumindest meines Wissens - keinerlei Urteil vor, zumal aus dem Artikel nicht hervorgeht, ob sie bereits im öffentlichen Dienst angestellt ist oder nur an dem Studium teilgenommen hat.

Es ist legal, aber nicht legitim.
Rechtssprechung und Gerechtigkeit sind nicht immer deckungsgleich.

Myschkin
10.02.2015, 15:41
Bei BRD-Gerichten weiss man nicht, sitzen die grössten Verbrecher auf dem Richterstuhl oder der Anklagebank?

Bienenstich
10.02.2015, 16:08
Ja, Massenproteste in Deutschland und eine Studentin der NPD - Der Staat zittert....
Tja Rechte Hechler will eben keiner haben - in der Schule oder in der Verwaltung! Soll Steine tragen ganz in Trümmerfrauentradition, müsste ihr doch gefallen.

Thema verfehlt, vollkommen. Ich diagnostiziere: Linksinfektion. Unheilbar. Oh, entschuldige: Das Wortbruchstück "He*l" macht Dich rasend, wütend und steineschmeißend....

Rumburak
10.02.2015, 16:20
Thema verfehlt, vollkommen. Ich diagnostiziere: Linksinfektion. Unheilbar. Oh, entschuldige: Das Wortbruchstück "He*l" macht Dich rasend, wütend und steineschmeißend....

Heil Dir!!

Bienenstich
10.02.2015, 16:27
Heil Dir!!

Hilf mir... soll ich das jetzt lustig finden?:cool:

Rumburak
10.02.2015, 17:29
Hilf mir... soll ich das jetzt lustig finden?:cool:

Das war für den von Dir Angeschriebenen und hat keinen tieferen Sinn.

Rhino
10.02.2015, 18:25
Das ist egal.

Jeder angeblich politisch Interessierte weiß, dass es z.b. einen Radikalenerlaß gibt und das im GG nahezu alle Grundrechte einer Einschränkungen unterliegen. Dazu braucht es nichtmal irgendeiner politischen Bildung, GG aufschlagen und nachlesen reicht vollkommen.
Die Frau wusste das mit Sicherheit auch, warum also jetzt herumjammern?

Wie gesagt, ich will hier gar keine Diskussion anfangen, natürlich ist das hier eine Scheinrepublik mit Scheingrundrechten. Ich verstehe nur nicht, wieso darum immer so ein Terz gemacht wird, vor allem wenn man das im vornherein weiß und sogar noch eine Erklärung unterschreiben muss.

Weil so etwas immer wieder offen gelegt werden muss, bis es auch der duemmste kapiert.

Para ou rien
10.02.2015, 18:47
Weil so etwas immer wieder offen gelegt werden muss, bis es auch der duemmste kapiert.

Und dann?

Jeder der in der Schule das Wort "Radikalenerlaß" gehört hat oder selbst im ÖD arbeitet, egal ob nur Angestellt oder Beamter, ist sich dessen bewusst. Und jetzt?

Neu
10.02.2015, 18:57
Selbst unter der Voraussetzung, dass der Staat legitimerweise NPD-Mitglieder aus der Verwaltung raushalte, hätte man sie ihr Studium beenden lassen können und sie dann einfach nicht einstellen.

Mit welcher Begründung? Die Zugehörigkeit zu einer legalen Partei, die nicht verboten ist, kann niemals ein Einstellungsverbotsgrund für eine staatliche Stelle sein. Entweder, man verbietet die Partei, oder sie ist legal und demokratisch.

autochthon
10.02.2015, 19:02
Ja und wie sich was tut, immer mehr Leute erkennen die Maske der Pegida etc und bleiben den Hampelmännern fern. Rechnest du dieses Jahr etwa wirklich mit dem Erstarken einer rechten Front in Deutschland ?

Vergess`mal Deine "rechte Front".

Die autochthonen Bürger, die wieder in Ruhe leben möchten werden mitunter "Bodengewinn" machen.

Neu
10.02.2015, 19:08
Und dann?

Jeder der in der Schule das Wort "Radikalenerlaß" gehört hat oder selbst im ÖD arbeitet, egal ob nur Angestellt oder Beamter, ist sich dessen bewusst. Und jetzt?

Und jetzt ist das Grundgesetz halt nichts mehr wert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass
""Verkehrung von Rangordnung

Die Bestimmungen des Beamtenrecht werden über diejenigen der Verfassung gesetzt. Mit einem niederrangigen Gesetz wird ein höherrangiges ausgelegt. Die AG: „In der aktuellen Politik werden die Bestimmungen der Beamtengesetze über die Grundrechte der Verfassung(en) gesetzt, obwohl dies die Verfassung ausdrücklich untersagt (BV Art. 23 [2014: Art. 36], GG Art. 19). Außerdem wird versucht, diese Maßstäbe nicht nur für Beamte, sondern für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst anzuwenden.“""

Also Wildwest. Hat nichts mit Rechtsstaat zu tun. DAS ist DIKTATUR und war in der DDR nicht anders.

Para ou rien
10.02.2015, 19:11
Und jetzt ist das Grundgesetz halt nichts mehr wert.

Im GG sind zahlreiche sog. "Grundrechte" bereits eingeschränkt. Ist nichts besonderes.

Nurmalso
10.02.2015, 19:17
In diesem freiesten Staat, der je auf deutschem Boden existierte, reicht schon die Zugehörigkeit zu einer offiziell zugelassenen Partei, um von einem Studium für öffentliche Verwaltung ausgeschlossen und exmatrikuliert zu werden.

Auch ein Revisionsverfahren änderte nichts an diesem skandalösen Fehlurteil.


Handelt so ein Rechtsstaat?


Die Studentin will mir doch nicht erzählen, sie hätte vom Radikalenerlass noch nie gehört. http://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass

"Im September 2011 hatte sie zu Beginn des Studiums eine "Belehrung und Erklärung" unterzeichnet, in der sie sich ausdrücklich dazu bekennt, verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten. Im März 2012 wechselte die junge Frau aus dem Raum Heilbronn gemäß Studienplan für drei Semester nach Kehl. Zu Beginn des Studiums müssen alle Studierenden einen Diensteid als Beamte ablegen und sich damit zur Verfassung bekennen. Die Frau war seit März 2012 Regierungsinspektoranwärterin auf Widerruf." http://www.badische-zeitung.de/npd-s...ird-abgewiesen (http://www.badische-zeitung.de/npd-studentin-exmatrikuliert-klage-wird-abgewiesen)


Der Staat sucht sich seine Duckmäuser aus, würden Rechte wenn sie an der Macht wären, ebenso machen.

Sathington Willoughby
10.02.2015, 19:31
Ja, Massenproteste in Deutschland und eine Studentin der NPD - Der Staat zittert....
Tja Rechte Hechler will eben keiner haben - in der Schule oder in der Verwaltung! Soll Steine tragen ganz in Trümmerfrauentradition, müsste ihr doch gefallen.

Im IIIten Reich gab es auch keine Massenproteste gegen die Regierung oder die Judenvergasungen, Baby.
Das ist ein Indiz dafür, dass Widerständler mit Repressalien zu rechnen haben.
Scheiß-BRD. Und viele Politiker regen sich auf, dass man in der DDR nicht ohne Parteibuch hat studieren dürfen.

Sathington Willoughby
10.02.2015, 19:33
Die Studentin will mir doch nicht erzählen, sie hätte vom Radikalenerlass noch nie gehört. http://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass

"Im September 2011 hatte sie zu Beginn des Studiums eine "Belehrung und Erklärung" unterzeichnet, in der sie sich ausdrücklich dazu bekennt, verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten. Im März 2012 wechselte die junge Frau aus dem Raum Heilbronn gemäß Studienplan für drei Semester nach Kehl. Zu Beginn des Studiums müssen alle Studierenden einen Diensteid als Beamte ablegen und sich damit zur Verfassung bekennen. Die Frau war seit März 2012 Regierungsinspektoranwärterin auf Widerruf." http://www.badische-zeitung.de/npd-s...ird-abgewiesen (http://www.badische-zeitung.de/npd-studentin-exmatrikuliert-klage-wird-abgewiesen)


Der Staat sucht sich seine Duckmäuser aus, würden Rechte wenn sie an der Macht wären, ebenso machen.
guter Einwand, der Hintergrund mit der Regierungsinspektorin ist wichtig und erklärend.

Nur darf eine RAF-Terroristin in Hamburg Migrantenkindern deutsch beibringen, aber das ist ja auch guter Extremismus.

Nurmalso
10.02.2015, 19:45
guter Einwand, der Hintergrund mit der Regierungsinspektorin ist wichtig und erklärend.

Nur darf eine RAF-Terroristin in Hamburg Migrantenkindern deutsch beibringen, aber das ist ja auch guter Extremismus.


Dass die Obrigkeit mit zweierlei Maß misst, die Spatzen pfeifen es von von den Dächern. Vielleicht wurde sie von der Partei auch nur verbrannt.

-jmw-
10.02.2015, 19:51
Mit welcher Begründung? Die Zugehörigkeit zu einer legalen Partei, die nicht verboten ist, kann niemals ein Einstellungsverbotsgrund für eine staatliche Stelle sein. Entweder, man verbietet die Partei, oder sie ist legal und demokratisch.
Begründe oder belege das bitte!

Sprecher
11.02.2015, 04:48
Hoffentlich muß sie ihre Ausbildungskosten zurückzahlen wegen ihrer arglistigen Täuschung.

Sag doch gleich was du denkst, man sollte die "Nazi-Braut" am Besten gleich erschiessen, die blosse Vernichtung der beruflichen Existenz reicht solchen Edeldemokraten wie dir ja noch nicht.

Sprecher
11.02.2015, 04:51
Und dann?

Jeder der in der Schule das Wort "Radikalenerlaß" gehört hat oder selbst im ÖD arbeitet, egal ob nur Angestellt oder Beamter, ist sich dessen bewusst. Und jetzt?

Mir wäre neu dass der Radikalenerlass auch die Exmatrikulation an Universitäten zur Folge hatte.
Die ganzen vom RE betroffenen linksradikalen Nichtsnutze in den 60ern und 70ern konnten m.W. ganz normal Studieren so sie dazu befähigt waren.

NEOM
11.02.2015, 06:59
da fehlen einem die worte, da wird einfach mal einer person die existenz genommen..

Para ou rien
11.02.2015, 08:08
Mir wäre neu dass der Radikalenerlass auch die Exmatrikulation an Universitäten zur Folge hatte.
Die ganzen vom RE betroffenen linksradikalen Nichtsnutze in den 60ern und 70ern konnten m.W. ganz normal Studieren so sie dazu befähigt waren.

Das ist nicht irgendeine Hochschule. An diesen Verwaltungshochschulen werden Anwärter für den gehobenen Dienst ausgebildet. Da kann sich auch nicht jeder einfach einschreiben. Die Betroffene war Beamte auf Probe und nachdem sie diesen Status eingebüßt hat, ist natürlich auch das Studium passé. Einfach mal lesen und nicht gleich lospoltern.

Die Alte kann im Übrigen Neonazi sein soviel sie will. Sie war halt leider so blöd, offiziell NPD Mitglied zu bleiben bzw. sich dabei erwischen zu lassen. :auro:

Para ou rien
11.02.2015, 08:12
da fehlen einem die worte, da wird einfach mal einer person die existenz genommen..

Es gibt keinen Generalanspruch auf Beamtenstatus + vom Dienstherren bezahltes Studium. Für Extremisten und Verfassungsfeinde schon gar nicht.

Der Katzenjammer hier ist mal wieder nur lachhaft.

gurkenschorsch
11.02.2015, 08:19
Diese Einstellungspraxis gibt es auch in anderen Branchen. Finde ich zwar grundsätzlich ein Unding, aber die Regeln sollten bekannt sein.

autochthon
11.02.2015, 08:38
Hochschulen werden neudeutsch zu "University of applied science"

Neudeutsch für Verwaltungshochschule: Büttel-Trainingscenter! (BTC)

Nikolaus
11.02.2015, 11:26
Ihr habt vielleicht Nerven.
Der Staat hat schon genug Mitarbeiter die durch Unfähigkeit Schaden anrichten. Und jetzt soll er noch jemanden einstellen, der sogar bewußt und absichtlich den Staat bekämpfen will?

Stellt die NPD vielleicht Antifa- Mitglieder als Mitarbeiter ein?

Ausonius
11.02.2015, 11:53
Und wo bliebt die Treue-Erklärung, als beispielsweise ein ehemaliges Mitglied einer kommunistischen Partei Minister in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden durfte (ich meine damit Jürgen Trittin)?

Ministerin könnte sie ja noch werden, wobei sie sich da vielleicht die falsche (weil erfolglose) Partei gesucht hat. Das Dienstrecht gilt ja nicht im gleichen Maße für politische Posten.

Ingeborg
11.02.2015, 11:53
Wir berichteten am Dienstag über die Errichtung einer Asylunterkunft im Nachbargebäude einer Schule in Erfurt. Dass dies keineswegs ein Einzelfall ist, zeigt ein Blick in die brandenburgische Stadt Königs Wusterhausen. Dort soll in Niederlehme, genauer gesagt im Ortsteil Ziegenhals (einem zu Königs Wusterhausen gehörenden 700 Seelen-Dorf), direkt neben der Grundschule in der Schulstraße ein Flüchtlingsheim für 400 Flüchtlinge aus Nigeria eröffnet werden.

Das Gebäude muss noch komplett saniert werden, während der Kindergarten in direkter Nachbarschaft noch den Putz aus DDR-Zeiten trägt. Die Kinder der Flüchtlinge sollen in den Dorfkindergarten gehen, obwohl jetzt schon nicht genügend Plätze für die deutschen Kinder und nicht genügend Erzieher vorhanden sind.

Wobei sich die Frage stellt: Seit wann kommen aus Afrika Frauen und Kinder? Es sind meist junge Männer, die illegal nach Deutschland geschleust werden. [mehr]

http://www.pi-news.net/2015/02/niederlehme-400-nigerianer-neben-schule/#more-447835

Ausonius
11.02.2015, 11:55
Zeig mal diese Liste.
Und was ist an einer Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei verfassungsfeindlich?

"Nicht verboten" ist ja nicht gleichbedeutend mit "nicht verfassungsfeindlich". Die Bundesrepublik hat im Gegensatz zu anderen Staaten ja einen Spielraum, in dem auch verfassungsfeindliche Organisationen und Parteien existieren können.

Ingeborg
11.02.2015, 11:57
http://www.pi-news.net/wp/uploads/2015/02/image49.jpg

Asylansturm: 25.042 Personen im Januar

Personen

junge aggressive nicht-alphabetisierte Männer aus Primitivkulturen ohne jede Chance am hiesigen Arbeits- und Heiratsmarkt


http://www.pi-news.net/2015/02/asylansturm-25-042-personen-im-januar/#more-447566

Rüganer
11.02.2015, 11:58
"Nicht verboten" ist ja nicht gleichbedeutend mit "nicht verfassungsfeindlich". Die Bundesrepublik hat im Gegensatz zu anderen Staaten ja einen Spielraum, in dem auch verfassungsfeindliche Organisationen und Parteien existieren können.

Ja, und weil es eben diesen Spielraum gibt, muss es auch möglich sein, dass Mitglieder einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation im öffentlichen Dienst arbeiten dürfen.

Ausonius
11.02.2015, 11:59
Darüber liegt - zumindest meines Wissens - keinerlei Urteil vor, zumal aus dem Artikel nicht hervorgeht, ob sie bereits im öffentlichen Dienst angestellt ist oder nur an dem Studium teilgenommen hat.

Es ist etwas missverständlich geschrieben. Da sie aber offenbar einen Diensteid abgeleistet hat, handelt es sich bei ihr wohl um eine Beamtenanwärterin, was auch dem angestrebten Abschluss entspräche. Der Besuch der Verwaltungshochschule gehört dabei zur theoretischen Ausbildung.

Ausonius
11.02.2015, 12:23
Nur darf eine RAF-Terroristin in Hamburg Migrantenkindern deutsch beibringen, aber das ist ja auch guter Extremismus.

Das ist auch eine sehr strittige und auch aus meiner Sicht fragwürdige Angelegenheit, allerdings ist Susanne Albrecht keine Beamtin und arbeitet für einen freien Träger, ist also so gesehen kein Mitglied des öffentlichen Dienstes. Das könnte dann auch diese NPD-Frau machen.

Ausonius
11.02.2015, 12:24
Sag doch gleich was du denkst, man sollte die "Nazi-Braut" am Besten gleich erschiessen, die blosse Vernichtung der beruflichen Existenz reicht solchen Edeldemokraten wie dir ja noch nicht.

Sie sollte versuchen, V-Frau zu werden, dann gibt's auch Geld vom Staat und proportional ist weniger Arbeit zu leisten.

Ausonius
11.02.2015, 12:25
Mir wäre neu dass der Radikalenerlass auch die Exmatrikulation an Universitäten zur Folge hatte.


Das ist etwas widersprüchlich wiedergegeben. Es handelt sich anscheinend um eine Verwaltungshochschule, und die werden üblicherweise ausschließlich von Beamten in Ausbildung besucht.

Xarrion
11.02.2015, 12:30
Hochschulen werden neudeutsch zu "University of applied science"

Neudeutsch für Verwaltungshochschule: Büttel-Trainingscenter! (BTC)

Ja, es ist wirklich albern. Eine Fachhochschule als University of Applied Sciences zu bezeichnen, - lächerlich.
Lustig sind auch immer die Fotos, auf denen Bachelor-Absolventen in Talar und Doktorhut auftreten.
Naja, heutzutage redet ja auch schon jeder, der eine normale Fachschule besucht hat, von Studium.

Sathington Willoughby
11.02.2015, 17:05
Das ist auch eine sehr strittige und auch aus meiner Sicht fragwürdige Angelegenheit, allerdings ist Susanne Albrecht keine Beamtin und arbeitet für einen freien Träger, ist also so gesehen kein Mitglied des öffentlichen Dienstes. Das könnte dann auch diese NPD-Frau machen.

Das mit dem freien Träger habe ich nicht gewusst, ist aber auch nicht wichtig, denn es ist unterm Strich die Schule, die gegen solche Lehrer Beschwerde einlegen kann. In diesem Fall haben sich aber unbegreiflicherweise die Eltern für sie stark gemacht (gut, Eltern von "Kindern mit schlechten Deutschenntnissen").

Zur NPD-Studentin: man msste sie dann aber wenigstens fertig studieren lassen, damit sie ggf. im Ausland eine Stelle suchen kann.

Nikolaus
11.02.2015, 18:24
Nur darf eine RAF-Terroristin in Hamburg Migrantenkindern deutsch beibringen, aber das ist ja auch guter Extremismus.Wenn sie ihnen extrem gutes Deutsch beibringt, sicherlich.

Die Nazibraut könnte aber problemlos anderen Rechtsradikalen Deutsch beibringen. Da würd sie niemand von abhalten.

frundsberg
11.02.2015, 21:10
In diesem freiesten Staat, der je auf deutschem Boden existierte, reicht schon die Zugehörigkeit zu einer offiziell zugelassenen Partei, um von einem Studium für öffentliche Verwaltung ausgeschlossen und exmatrikuliert zu werden.

Auch ein Revisionsverfahren änderte nichts an diesem skandalösen Fehlurteil.

Hier die Details:



Natürlich konnte sich der zuständige Schmierfink Redakteur der Lügenmedien nicht verkneifen, ein großes Foto in den Artikel zu quetschen, das zwar keinerlei inhaltlichen Bezug zum Artikel hat, aber so schön zur Stimmungsmache geeignet ist:


http://ais.badische-zeitung.de/piece/05/f8/e3/2b/100197163.jpg

Dieser angebliche Rechtsstaat setzt sich locker über alle Rechtsnormen und sogar über das Grundgesetz hinweg, in dessen Artikel 4 schließlich unmissverständlich formuliert ist:



Handelt so ein Rechtsstaat?

Deshalb heißt es ja auch 'freiheitlicher' Rechtstaat. Was wir brauchen ist aber kein freiheitlicher, sondern einen Rechtstaat. Oder wie es der alte Fritz ausdrückte: "vor Gericht hat der Herrscher zu schweigen und nur die Gesetze zu sprechen."
Schaut Euch diesen faschistischen Staat, in dem wir leben, an. 600.000 abgelehnte Asylanten und der CDU-Innenminister Deutschlands weigert sich, dem bestehendem Gesetz zu folgend, und diese Menschen von unserem Territorium zu entfernen. Diese transatlantischen BRD-Bonzen haben die Freiheit dazu, über dem Gesetz zu stehen. Das ist faschistisch. Ein faschistisch-kapitalistischer Willkürstaat. Wobei die Verfassung per Urteil 1987 die Wahrungspflicht des Volkes angeblich gar vorschreibt. Auch das wurde natürlich nicht befolgt, denn wir leben in einem freiheitlichen Staat, in dem die Klatura machen kann, was sie für richtig befindet. Die 600.000 Siedler sind ja nur hier, weil die bleiben sollen. Ganz egal, ob Antrag abgelehnt wurde, oder nicht. Kurzum, alles was dem Volke schadet, wird umgesetzt. Alles was ihm zum Überleben hilft, wird entfernt. Und da sie die Vereingten Staaten von Europa haben wollen,müssen die Völker weg.Ergo die 600.000 ausreisepflichtigen Afrikaner und Asiaten bleiben hier, denn wie sonst will man denn den Bevölkerungsaustausch durchführen, wenn abgelehnte Menschen tatsächlich gehen müßten?

"Wie entwürdigend, wenn man die kulturelle Geschichte des Volkes, das einen Immanuel Kant oder einen Beethoven hervorgebracht hat, heutzutage auf Döner, Fußball und Holocaust beschränkt! Ich sagte, es sei grotesk. Dies ist es nur auf den ersten Blick. Bei genauerer Analyse ist es nicht mehr grotesk, sondern absolut logisch: Die BRD und Deutschland sind zwei verschiedene Paar Schuhe! BRD ist nicht Deutschland!
Die BRD ist ein Besatzungskonstrukt, ein Arbeitslager, ein KZ für Deutsche, die Europa mit Waren versorgen dürfen. Ein rechtloser Raum, in dem die Deutschen Menschen zweiter Klasse sind, die mit 67 oder 69 oder gar mit 75 in Rente gehen sollen (laut FDP), während die Franzosen ihr Renteneintrittsalter wieder auf 62 abgesenkt haben. Ein Gebiet, in dem man Deutsche unter nichtigen Vorwänden totschlagen kann, z.B. weil er ‚so geguckt hat‘!
Am rechtlichen Status der Deutschen hat sich also seit der bedingungslosen Kapitulation nichts geändert; auch im Juni 1945 hätte jeder Russe/Franzose/Engländer/Amerikaner einen Deutschen einfach so totschlagen können, ohne daß ein deutsches Gericht oder ein deutscher Polizist die Täter zur Rechenschaft gezogen hätten. Doch in diesem KZ ‚BRD‘ gibt es zwei Sorten Deutsche: Die arbeitenden und die Komplizen der Besatzer. Natürlich haben die Besatzungsmächte Einheimische als Aufpasser eingestellt, weil die meisten Arbeiter nur nach der Ethnie schauen, um Freund und Feind auseinanderzuhalten. Wenn also der normale Bauarbeiter eine ‚von der Leyen‘ sieht, oder einen ‚Dr. (a. D.) KT von und zu Guttenberg‘, dann ist es für ihn unvorstellbar, daß es sich dabei um Verräter handeln könnte! Natürlich falsch.
Dasselbe bei Kristina Schröder, Westerwelle, Koch, Schäuble, etc.; die haben doch mit dem deutschen Volk nix mehr am Hut! Nein, die BRD ist nichts weiter als ein KZ und ein KZ läßt sich dann am besten betreiben, wenn man die Insassen psychologisch foltert und ihnen immer vor Augen hält, sie hätten ihr Schicksal verdient. Selbst das Schema der Sippenhaft ist den KZ-Wächtern im Bundestag nicht schäbig genug, um weiterhin die Ausbeutung und so ihre Positionen zu legitimieren. Kurz gesagt:
Die Basis eines normalen Staates ist Stolz.
Die Basis der BRD ist Schuld; die ultimative, niemals vergängliche Schuld der Deutschen ist der Holocaust. Von daher ist es logisch, daß die BRD-Aufseher der Familie von Obama das Fundament ihrer Macht, das Fundament der BRD gezeigt haben: das Holocaust-Denkmal. Die BRD und Deutschland sind nicht ident. Sie sind konträr; während in einem normalen Land alles darauf ausgelegt ist, dem eigenen Volk zu dienen, ist in der BRD alles darauf ausgelegt, das Volk zu entrechten, zu belügen, zu betrügen, auszubeuten und letztlich zu vernichten.
Das erklärt auch, warum Steuerhinterziehung härter bestraft wird als Mord an Deutschen; die Priorität der BRD ist schließlich die Ausbeutung des Volkes und nicht dessen Wohlergehen. Wenn immer mal wieder ein Deutscher totgeschlagen oder vergewaltigt wird, ist das sogar gut für das Merkel-Regime, denn ein verängstigtes Volk ist viel leichter zu steuern und schreit sogar noch nach mehr Überwachung! Es ist klar, daß das deutsche Volk nur leben kann, wenn die BRD mit all ihren Komplizen entmachtet wurde. Diese Aufgabe kommt dem deutschen Volk zu. Das Fundament der BRD ist die Schuld. Was, wenn wir uns nicht mehr schuldig fühlen?
Die Fesseln im Geiste müssen als erstes gesprengt werden.
OHNE SCHULD KEINE BRD!"

frundsberg
11.02.2015, 21:13
„‚Kollektivschuld‘ steht, wie der Professor der Psychologie Herbert Speidel erklärt, im Gegensatz zu den herrschenden Rechtsprinzipien. Jeder Bürger wisse, daß Schuld individuell nachgewiesen werden muß und, bis dies geschehen ist, die Unschuldsvermutung gilt. Der individuelle Schuldnachweis gelte als Ausweis zivilisierten Umgangs und kultureller Entwicklung. als nationales Konzept hat verheerende Wirkungen. Sie verhindert innere nationale Unabhängigkeit, positives nationales Selbstbewußtsein, damit aber auch die Kreativität und deren Förderung. Sie beschädigt ein produktives Zusammengehörigkeitsgefühl und mit ihm Generativität, Erziehungs-, Bildungskompetenz und geistige Selbständigkeit. Sie fördert Unterwerfung und eine Satellitenmentalität."

Wolf Fenrir
11.02.2015, 21:25
Linke Dummschwätzer braucht es noch viel weniger. Mit "Freiheitlich-Demokratischer Grundordnung" und durch das Grundgesetz garantierten Rechten wie
der Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses kannst Du auch nichts anfangen, oder? Die BRD ist ein Gesinnungslumpenstaat, der sich hinter der DDR
keinesfalls verstecken muss. Kein Wunder, dass Du Dich damit wohlfühlst.:dg::dg::dg::appl::appl::appl: Dieses Chillii ist nichts weiter als ein schäbiger Lump !!!
Habe die DDR gehasst wie die Pest ! Nach der Wende war ich euphorisch ( nun endlich Deutschland ).
Mittlerweile hasse ich die BRD mehr als die DDR...

LOL
11.02.2015, 21:29
Das Fundament der BRD ist die Schuld. Nö, eher die Weitsicht der Siegermächte und der Nutzen Deutschlands für den kalten Krieg...

SOE_Lise1905
11.02.2015, 21:31
Nö, eher die Weitsicht der Siegermächte und der Nutzen Deutschlands für den kalten Krieg...

Tja...mit der Bibel und der Erbsünde lässt sich heute kein Volk mehr knechten, da kam denen der Holocaust gerade REcht.
Der Holocaust war ein schreckliches Verbrechen, das ist keine Frage, aber man darf ihn nicht dazu benutzen, ein ganzes Volk zu unterdrücken.
Meine Eltern waren nicht mal geboren im 2. WK, meine Oma war noch ein Kind, wieso sollte ich dann Schuld am Holocaust haben?

Und damit das Volk auch ja nicht mit der Pegida mitgeht zeigt die ARD Sonntaabend den Film "Meine Tochter Anne frank".

LOL
11.02.2015, 21:42
Meine Eltern waren nicht mal geboren im 2. WK, meine Oma war noch ein Kind, wieso sollte ich dann Schuld am Holocaust haben?
Wer hat dir als Person denn die Schuld am Holocaust gegeben?

Deutschland als Nachfolgestaat des "Dritten Reiches" trägt allerdings sehr wohl eine Verantwortung an der Erinnerung zum Holocaust und an deren Überlebenden.

hamburger
12.02.2015, 00:19
Wer hat dir als Person denn die Schuld am Holocaust gegeben?

Deutschland als Nachfolgestaat des "Dritten Reiches" trägt allerdings sehr wohl eine Verantwortung an der Erinnerung zum Holocaust und an deren Überlebenden.

Aber sicher wirst du deinen Vortrag jetzt mal juristisch belegen? Oder nicht?
Wenn du mit der Sippenhaftung der Nazis argumentieren möchtest, nur zu.:D Nur mal ein Tip für dich, da du vielleicht keine höhere Bildung hast...
Mit dem Tod erlöschen alle Ansprüche, auch der Strafanspruch des Staates....komplett alle. Nach deiner Vorstellung müssten viele Völker noch diverse Verantwortung tragen, was aber natürlich nicht geschieht.
Nur geistig verkrüppelte Menschen praktizieren die Tradition des Schuldkultes.

LOL
12.02.2015, 08:20
Aber sicher wirst du deinen Vortrag jetzt mal juristisch belegen? Oder nicht?
Das belegen dir durchweg ALLE deine Präsidenten und auch jene gewählten Häuptlinge in ihren Ansprachen diesbezüglich.



Mit dem Tod erlöschen alle Ansprüche, auch der Strafanspruch des Staates....komplet
Mit wessen Tod? Mit Adolfs, oder was?

hamburger
12.02.2015, 09:32
Das belegen dir durchweg ALLE deine Präsidenten und auch jene gewählten Häuptlinge in ihren Ansprachen diesbezüglich.

Mit wessen Tod? Mit Adolfs, oder was?

Es gibt da doch gewisse Unterschiede zwischen dem Geschwafel von irgendwelchen Möchtegernpolitikern, Grüssaugust genannt, oder einer juristischen Begründung.
Das ist also kein Beleg.
Mit deiner Logik würde die USA den Indianern gehören.
Vielleicht hast du es noch nicht mitbekommen, aber das dritte Reich existiert nicht mehr....Forderungen an dieses Reich sind ebenfalls weder einklagbar noch vollstreckbar.
In Nürnberg standen angeblich Verbrecher vor Gericht, und nicht das deutsche Volk. Alle Zahlungen, die von der BRD gemacht worden sind, waren auf freiwilliger Basis. Es wurde eine Schuld übernommen, für die aber juristisch keine Grundlage bestand.
Noch einmal, erkläre dich, ob du dem Prinzip der Sippenhaftung anhängst, was die Nazis propagiert haben?
Durch das Ende des Nazireiches sind auch alle Ansprüche an dieses Reich verfallen, analog zu dem Tod eines Menschen.
Andernfalls könnten wir auf der Erde Prozesse führen, die bis zu Adam und Eva zurück reichen.

LOL
12.02.2015, 09:47
Es gibt da doch gewisse Unterschiede zwischen dem Geschwafel von irgendwelchen Möchtegernpolitikern, Grüssaugust genannt, oder einer juristischen Begründung.
Das ist aber hier nicht das Problem, denn ob es uns passt, oder nicht, das sind nunmal die legitimen "Grüssauguste" in ihren Ländern und was sie darin für offizielle Erklärungen abgeben hat auch Geltung.

Und das ua. der Holocaust in Deutschland auch nicht geleugnet werden darf, sollte auch dir klar sein...

hamburger
12.02.2015, 09:54
Das ist aber hier nicht das Problem, denn ob es uns passt, oder nicht, das sind nunmal die legitimen "Grüssauguste" in ihren Ländern und was sie darin für offizielle Erklärungen abgeben hat auch Geltung.

Und das ua. der Holocaust in Deutschland auch nicht geleugnet werden darf, sollte auch dir klar sein...

Aussagen von diesem Personenkreis sind ohne jegliche juristische Bedeutung....das wenigstens solltest du wissen.
Zu irgendwelchen Vorgängen in der Vergangenheit, zu Massakern von Germanen, Römern oder dem HC, werde ich mich nicht weiter äußern, da sie mich nicht interessieren.
Auch nicht zu der Frage, warum die Dinosaurier ausgestorben sind....
Das deutsche Volk ist nicht nur von Hitler geschädigt worden. Adenauer, Schmidt, Kohl, Gasgerd und Merkel haben diese Tradition fortgesetzt.
Brot und Spiele, Bier und H4, Opium fürs Volk...eine wirklich großartige Leistung der Politik.

LOL
12.02.2015, 10:00
Aussagen von diesem Personenkreis sind ohne jegliche juristische Bedeutung....das wenigstens solltest du wissen.
Juristisch für was denn?

hamburger
12.02.2015, 10:16
Juristisch für was denn?

Für irgendwelche Haftungs und Schuldfragen...was sonst?

Gehirnnutzer
12.02.2015, 10:46
In diesem freiesten Staat, der je auf deutschem Boden existierte, reicht schon die Zugehörigkeit zu einer offiziell zugelassenen Partei, um von einem Studium für öffentliche Verwaltung ausgeschlossen und exmatrikuliert zu werden.

Auch ein Revisionsverfahren änderte nichts an diesem skandalösen Fehlurteil.

Hier die Details:



Natürlich konnte sich der zuständige Schmierfink Redakteur der Lügenmedien nicht verkneifen, ein großes Foto in den Artikel zu quetschen, das zwar keinerlei inhaltlichen Bezug zum Artikel hat, aber so schön zur Stimmungsmache geeignet ist:


http://ais.badische-zeitung.de/piece/05/f8/e3/2b/100197163.jpg

Dieser angebliche Rechtsstaat setzt sich locker über alle Rechtsnormen und sogar über das Grundgesetz hinweg, in dessen Artikel 4 schließlich unmissverständlich formuliert ist:



Handelt so ein Rechtsstaat?

Nun Chronos, was beschwerst du dich eigentlich, die Presse stellt mit ihrer Überschrift die Geschichte falsch dar und du führst das ja in eine für bestimmte Rechte übliche Weise fort.

Sie ist auf Grund arglistiger Täuschung extramatrikuliert worden, nicht wegen ihrer NPD-Zugehörigkeit.

Natürlich Chronos hat das ganze indirekt mit ihrer Zugehörigkeit zu NPD zu tun, das liegt aber im Baden-Würtembergischen-Beamtenrecht verborgen. Zugang zur Hochschule in Kehl bekommt sie nur mit entsprechende Schulbildung als Verwaltungsangestellte oder Verwaltungsbeamtin. Zur Beamtin wäre sie aber schon gar nicht ernannt worden, hätte sie ihre NPD-Zugehörigkeit nicht verschwiegen.

Geht man von manchen realen Handlungen aus, klingt es zwar wie eine Phrase, aber das Beamtentum ist an Verfassungstreue gebunden und das ist im Beamtenrecht niedergeschrieben.

Und eins ist klar, die Verfassungstreue von NPD-Mitgliedern und Anhängern in Frage zu stellen, ist bedingt durch Auftreten und Kontakte der NPD nun nichts besonderes.

Ach ja, die endgültige Entscheidung ist ja noch nicht gefallen, denn es ging um den Sofortvollzug und nicht um den Grund der Exmatrikulation direkt.

Rhino
12.02.2015, 12:02
Das ist aber hier nicht das Problem, denn ob es uns passt, oder nicht, das sind nunmal die legitimen "Grüssauguste" in ihren Ländern und was sie darin für offizielle Erklärungen abgeben hat auch Geltung.

Und das ua. der Holocaust in Deutschland auch nicht geleugnet werden darf, sollte auch dir klar sein...
Der Michel soll also nicht bestreiten duerfen wofuer er Hunderte milliardenfach blechen muss. Ein Schelm wer Boeses dabei denkt.

LOL
12.02.2015, 12:23
Der Michel soll also nicht bestreiten duerfen wofuer er Hunderte milliardenfach blechen muss.Hat der Michel etwa für das Leugnen geblecht? Da musst du aber was falsch verstanden haben....

Hrafnaguð
12.02.2015, 12:24
In diesem freiesten Staat, der je auf deutschem Boden existierte, reicht schon die Zugehörigkeit zu einer offiziell zugelassenen Partei, um von einem Studium für öffentliche Verwaltung ausgeschlossen und exmatrikuliert zu werden.

Auch ein Revisionsverfahren änderte nichts an diesem skandalösen Fehlurteil.

Hier die Details:



Natürlich konnte sich der zuständige Schmierfink Redakteur der Lügenmedien nicht verkneifen, ein großes Foto in den Artikel zu quetschen, das zwar keinerlei inhaltlichen Bezug zum Artikel hat, aber so schön zur Stimmungsmache geeignet ist:


http://ais.badische-zeitung.de/piece/05/f8/e3/2b/100197163.jpg

Dieser angebliche Rechtsstaat setzt sich locker über alle Rechtsnormen und sogar über das Grundgesetz hinweg, in dessen Artikel 4 schließlich unmissverständlich formuliert ist:



Handelt so ein Rechtsstaat?




Man muß beileibe kein NPD Symphatisant sein um dieses Angelegenheit in ihrer ganzen Scheußlichkeit abzulehnen.
Das ist skandalös im Höchstmaße. Wie kann sich der Staat erdreisten so zu handeln? Ob man die NPD mag oder nicht, das ist hier
völlige Nebensache. Man versucht eine Existenz zu zestören weil einem eine politische Ausrichtung einer Person nicht passt. Das Vorgehen wäre
ist schon so wie man es als Wessi nur aus Geschichten von Ossis kennt. DDR pur. Warum hat der Staat so eine Angst vor einer nebensächlichen Kleinpartei
die seit Jahrzehnten zuverlässig nur Wahlergebnisse im marginalen Bereich einfährt? Die Partei ist nicht verboten, fertig. Linksgrüne Lehrer werden ja auch in
Scharen auf Schüler losgelassen, ja diese Klientel studiert oft extra deswegen, weil sie hier besonders gut EInfluß nehmen kann. Und eine angehende Verwaltungswirtin will
man absägen weil deren politische Neigung nicht genehm ist? Ein Armutszeugnis für diesen "Staat".

Siegfriedphirit
12.02.2015, 13:08
...obwohl?... etwas studiertes Niveau würde der NPD gut tun. Aber der Staat will selbst das nicht zulassen. Oder man hat versehentlich eine V Frau gefeuert ...wo doch die NPD in der Masse auf Hauptschulniveau gehalten werden soll.

moishe c
12.02.2015, 13:28
Ja und??


:fizeig: :haha:

Du mußtest wohl "JA" ankreuzen, bei "Stasi", gelle? :fizeig:

Dein Gezicke läßt das ganz stark vermuten!

Ihgitt, "Stasi", du armer kleiner Wurm! :sark:

moishe c
12.02.2015, 13:41
Ihr habt vielleicht Nerven.
Der Staat hat schon genug Mitarbeiter die durch Unfähigkeit Schaden anrichten. Und jetzt soll er noch jemanden einstellen, der sogar bewußt und absichtlich den Staat bekämpfen will?

Stellt die NPD vielleicht Antifa- Mitglieder als Mitarbeiter ein?

Also ich würde jede Menge Antifassen einstellen, sogar dich!

Hier in der Nähe könnte ich nen Steinbruch pachten ... :sark:

Rhino
12.02.2015, 13:42
Hat der Michel etwa für das Leugnen geblecht? Da musst du aber was falsch verstanden haben....
Ich bin nicht derjenige der hier offensichtlich Probleme mit dem Verstehen hat ;) .

Hier mal ein Teil der Kosten dokumentiert:
https://archive.org/details/HolocaustWiedergutmachungDurchDeutschlandInZahlen2 003

LOL
12.02.2015, 13:45
Ich bin nicht derjenige der hier offensichtlich Probleme mit dem Verstehen hat ;) .

Hier mal ein Teil der Kosten dokumentiert:
https://archive.org/details/HolocaustWiedergutmachungDurchDeutschlandInZahlen2 003So so, na wo steht denn da das man fürs Leugnen blechte?

SOE_Lise1905
12.02.2015, 13:47
Wer hat dir als Person denn die Schuld am Holocaust gegeben?

Deutschland als Nachfolgestaat des "Dritten Reiches" trägt allerdings sehr wohl eine Verantwortung an der Erinnerung zum Holocaust und an deren Überlebenden.

Meine Lehrerin hat uns früher immer gesagt "Wir Deutschen dürfen keinerlei Nationalstolz entwickeln, das ist nicht gut für uns weil wir dann zu Massenmördern werden. Man sollte lernen stolz darauf zu sein nicht stolz darauf zu sein Deutscher zu sein.

Sicher, wir sollten den Holocaust niemals vergessen, es war ein schreckliches Verbrechen, aber es ist auch falsch, deswegen Kindern beizubringen sie dürften keine Patrioten sein. Patrioten sind nämlich nicht automatisch auch Massenmörder oder Kriegstreiber.

Rhino
12.02.2015, 13:48
So so, na wo steht denn da das man fürs Leugnen blechte?Eben, das steht nirgends. Du erinnerst Dich, ich schrieb man darf nicht bestreiten, wofuer man Blechen musste. Aber scheinbar hast Du ja Probleme mit verstehendem Lesen.

LOL
12.02.2015, 13:56
Eben, das steht nirgends. Eben!

Du erinnerst Dich, ich schrieb man darf nicht bestreiten, wofuer man Blechen musste. Ich weiss was du schriebst, aber es stimmt immer noch nicht. Denn nicht wegen Blechens, oder nicht Blechens, darfst du nicht leugnen, sondern weil Deutschlands Gesetzgeber dies verbot.

LOL
12.02.2015, 14:03
Meine Lehrerin hat uns früher immer gesagt "Wir Deutschen dürfen keinerlei Nationalstolz entwickeln, das ist nicht gut für uns weil wir dann zu Massenmördern werden. Man sollte lernen stolz darauf zu sein nicht stolz darauf zu sein Deutscher zu sein.Solche "Lehrer" gibt es überall in Europa, nicht nur in Deutschland. Da freut man sich darin kein guter Schüler gewesen zu sein.


Sicher, wir sollten den Holocaust niemals vergessen, es war ein schreckliches Verbrechen, aber es ist auch falsch, deswegen Kindern beizubringen sie dürften keine Patrioten sein. Patrioten sind nämlich nicht automatisch auch Massenmörder oder Kriegstreiber.Letzteres stimmt, allerdings wäre es immer wichtig hinzuzusetzen das Nazis und sonstige braunangebrannten keine Patrioten sondern Antipatrioten sind.
Nur damit es allen klar ist was gemeint wird mit Patrioten...

SOE_Lise1905
12.02.2015, 14:10
Solche "Lehrer" gibt es überall in Europa, nicht nur in Deutschland. Da freut man sich darin kein guter Schüler gewesen zu sein.

Letzteres stimmt, allerdings wäre es immer wichtig hinzuzusetzen das Nazis und sonstige braunangebrannten keine Patrioten sondern Antipatrioten sind.
Nur damit es allen klar ist was gemeint wird mit Patrioten...

Ja, es ist ungerecht, dass die Mainstreammedien es so hinstellen als wäre jeder Patriot ein Brauner.
Sobald man in einem Forum irgendwo schreibt man wäre stolz ein Deutscher zu sein wird man als miese braune Ratte beschimpft und das ist ungerecht.
Solche Lehrer haben vielen Kindern leider ein völlig falsches Bild von nationalem Patriotismus in die Köpfe gepflanzt.
Einerseits sagen sie "Nicht jeder Moslem ist ein Islamist" aber gleichzeitig sagen sie "Jeder Patriot ist ein Nazi", das ist doch verlogen.

Neu
12.02.2015, 18:58
Begründe oder belege das bitte!

Wenn ich Mitglied bei einer legitimen Partei, der SPD bin, und man das als Grund sieht, mich nicht beim Staat oder sonstwo einzustellen, dann ist das ganz klar Diskriminierung. (SPD ist genauso legal wie andere Parteien). Wenn ich einen Job bei der CDU suchen würde, dann könnte ich mich mit einer "Konkurrenzklausel" anfreunden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierungsverbot
"" Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden.""
"" Insbesondere dient das Diskriminierungsverbot als Abwehrrecht gegenüber Übergriffen des Staates und seiner Organe. ""

Hier verstösst der Staat, bez.w. Personen, die im Staatsdienst handeln, gegen Gesetze. Und werden dafür nicht zur Verantwortung gezogen. Wenn das Demokratie sein soll, was ist dann Diktatur?

Ruepel
12.02.2015, 19:06
Dusslische Kuh,ihr Dienstausweis vom VS hätte Tür und Tor geöffnet.

Don
12.02.2015, 19:13
Dusslische Kuh,ihr Dienstausweis vom VS hätte Tür und Tor geöffnet.

Das dachte ich auch eben beim Lesen dieses Fadens. Dazu braucht es nichtmal einen Dienstausweis.
Eine kurzes Telefonat ihres Führungsoffiziers mit dem Uni.Dekan hätte ausgereicht um die Sache im Keim zu ersticken.

Ruepel
12.02.2015, 19:16
Das dachte ich auch eben beim Lesen dieses Fadens. Dazu braucht es nichtmal einen Dienstausweis.
Eine kurzes Telefonat ihres Führungsoffiziers mit dem Uni.Dekan hätte ausgereicht um die Sache im Keim zu ersticken.

Nun ja,sie ist wohl noch in der Ausbildung.
Den Kameraden von MfS wären derartige Peinlichkeiten nicht passiert.

-jmw-
12.02.2015, 20:35
Liegt es nicht in der Natur der Sache, dass besagte Regelung für die Einstellung von Staatsfeinden als Staatsdiener nicht gelten kann?


Wenn ich Mitglied bei einer legitimen Partei, der SPD bin, und man das als Grund sieht, mich nicht beim Staat oder sonstwo einzustellen, dann ist das ganz klar Diskriminierung. (SPD ist genauso legal wie andere Parteien). Wenn ich einen Job bei der CDU suchen würde, dann könnte ich mich mit einer "Konkurrenzklausel" anfreunden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierungsverbot
"" Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden.""
"" Insbesondere dient das Diskriminierungsverbot als Abwehrrecht gegenüber Übergriffen des Staates und seiner Organe. ""

Hier verstösst der Staat, bez.w. Personen, die im Staatsdienst handeln, gegen Gesetze. Und werden dafür nicht zur Verantwortung gezogen. Wenn das Demokratie sein soll, was ist dann Diktatur?

Neu
13.02.2015, 16:57
Liegt es nicht in der Natur der Sache, dass besagte Regelung für die Einstellung von Staatsfeinden als Staatsdiener nicht gelten kann?

Staatsfeinde? Wer sind denn diese Bösewichte? Waren die Juden damals nicht die Staatsfeinde, oder die Zigeuner? Sind denn nicht alle Hartzer Staatsfeinde? Alle diejenigen, die weniger als 70% Steuern bezahlen? Ist denn der Pöbel insgesamt nicht der Staatsfeind? In der DDR hat man sie alle eingesperrt. Eine große Mauer um die Staatsfeinde gebaut, und bespitzelt, damit man ihre Gesinnung kennt, und nach Belieben einsperren kann. Bespitzelt werden wir alle auch, müssen also allesamt Staatsfeinde sein, wenn wir zufällig nicht im Bundestag sitzen.

Wie du siehst, außer den "wahren Staatswohltätern", die dann ein schwarzes millionenschweres Konto in der Schweiz haben, aber nicht in Beugehaft kommen, oder wie Möllemann die Reißleine des Fallschirms nicht ziehen, oder wenn man kurz nach dem Ausscheiden als Staatsfreund auf der Gehaltsliste Putins steht, gibts wohl nur noch Staatsfeinde. Ist die SPD nicht der Feind der regierenden? Oder, wenn sie mal wieder dran sind, ist dann die CDU nicht der Staatsfeind?

Nochmal. Die Spielregeln unserer "Demokratie" besteht aus "Parteien". Die zugelassenen, nicht verbotenen sind LEGALE DEMOKRATISCHE ORGANE. Und, wenn man diese Ordnung, die Parteiendemokratie "sanktioniert" und zur Einparteiendemokratie wie in der DDR oder in China umgestaltet, dann ists halt keine Demokratie mehr. Punkt.

Neu
13.02.2015, 17:03
Meine Lehrerin hat uns früher immer gesagt "Wir Deutschen dürfen keinerlei Nationalstolz entwickeln, das ist nicht gut für uns weil wir dann zu Massenmördern werden. Man sollte lernen stolz darauf zu sein nicht stolz darauf zu sein Deutscher zu sein.

Sicher, wir sollten den Holocaust niemals vergessen, es war ein schreckliches Verbrechen, aber es ist auch falsch, deswegen Kindern beizubringen sie dürften keine Patrioten sein. Patrioten sind nämlich nicht automatisch auch Massenmörder oder Kriegstreiber.

Was meine Urgroßväter damals gemacht haben, besser die Parteien, die damals dran waren, interessiert mich nur rein geschichtlich. Auch die Kreuzzüge interessiert mich, die vielen Völkerwanderungen, das römische Reich, der Limes, die Wickinger, .... Was die Lehrer da meinen, interessiert mich nicht. Den Stoffplan, den sie durchnehmen müssen, ist vorgegeben. Und Nationalstolz und so wird politisch geprägt, z.B. durch das Fußballspektakel oder die olympischen Spiele.

-jmw-
13.02.2015, 17:52
Die Hürden zum Verbot einer Partei sind (zu Recht) hoch. Beim Beamten reicht (auch zu Recht) der begründete Verdacht, er sei kein Freund dieses Staates.
Ist es eine schwarz-weiss-Sache "verboten" vs. "in Ordnung"? Und wer i.O. ist, muss mitspielen dürfen?
Wer sagt denn das? Wo steht das?


Staatsfeinde? Wer sind denn diese Bösewichte? Waren die Juden damals nicht die Staatsfeinde, oder die Zigeuner? Sind denn nicht alle Hartzer Staatsfeinde? Alle diejenigen, die weniger als 70% Steuern bezahlen? Ist denn der Pöbel insgesamt nicht der Staatsfeind? In der DDR hat man sie alle eingesperrt. Eine große Mauer um die Staatsfeinde gebaut, und bespitzelt, damit man ihre Gesinnung kennt, und nach Belieben einsperren kann. Bespitzelt werden wir alle auch, müssen also allesamt Staatsfeinde sein, wenn wir zufällig nicht im Bundestag sitzen.

Wie du siehst, außer den "wahren Staatswohltätern", die dann ein schwarzes millionenschweres Konto in der Schweiz haben, aber nicht in Beugehaft kommen, oder wie Möllemann die Reißleine des Fallschirms nicht ziehen, oder wenn man kurz nach dem Ausscheiden als Staatsfreund auf der Gehaltsliste Putins steht, gibts wohl nur noch Staatsfeinde. Ist die SPD nicht der Feind der regierenden? Oder, wenn sie mal wieder dran sind, ist dann die CDU nicht der Staatsfeind?

Nochmal. Die Spielregeln unserer "Demokratie" besteht aus "Parteien". Die zugelassenen, nicht verbotenen sind LEGALE DEMOKRATISCHE ORGANE. Und, wenn man diese Ordnung, die Parteiendemokratie "sanktioniert" und zur Einparteiendemokratie wie in der DDR oder in China umgestaltet, dann ists halt keine Demokratie mehr. Punkt.

Neu
13.02.2015, 18:02
Die Hürden zum Verbot einer Partei sind (zu Recht) hoch. Beim Beamten reicht (auch zu Recht) der begründete Verdacht, er sei kein Freund dieses Staates.
Ist es eine schwarz-weiss-Sache "verboten" vs. "in Ordnung"? Und wer i.O. ist, muss mitspielen dürfen?
Wer sagt denn das? Wo steht das?

Das ist dann der Willkürstaat. Der eben macht, was er will. Hatten wir zur Genüge; das dritte Reich, die DDR. Und Recht oder Unrecht gibts beim Willkürstaat nicht. Dort herrscht halt Diktatur, man macht, was man will. Hat mit Rechtsstaat überhaupt nichts mehr zu tun. Die Scharia handelt ebenso. Ein Schritt zurück in die Steinzeit:

https://www.youtube.com/watch?v=uIYbdyZqTN4

Gehirnnutzer
13.02.2015, 18:16
Die Hürden zum Verbot einer Partei sind (zu Recht) hoch. Beim Beamten reicht (auch zu Recht) der begründete Verdacht, er sei kein Freund dieses Staates.
Ist es eine schwarz-weiss-Sache "verboten" vs. "in Ordnung"? Und wer i.O. ist, muss mitspielen dürfen?
Wer sagt denn das? Wo steht das?

Nur zur Info:

Landesbeamtengesetz Baden Württemberg (http://www.besoldung-baden-wuerttemberg.de/beamtenrecht_in_baden_wuerttemberg/landesbeamtengesetz_baden_wuerttemberg)


§ 6 Persönliche Voraussetzungen(1)In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt,
2. die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

3. die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder – mangels solcher Vorschriften – übliche Vorbildung besitzt (Laufbahnbewerber).

Nun geht es nur mir so oder halten auch andere es für möglich, das man diese Gewähr bei einem NPD-Mitglied bzw. Anhänger durchaus anzweifeln kann.

Neu
13.02.2015, 18:23
Nur zur Info:

Landesbeamtengesetz Baden Württemberg (http://www.besoldung-baden-wuerttemberg.de/beamtenrecht_in_baden_wuerttemberg/landesbeamtengesetz_baden_wuerttemberg)



Nun geht es nur mir so oder halten auch andere es für möglich, das man diese Gewähr bei einem NPD-Mitglied bzw. Anhänger durchaus anzweifeln kann.

Und bei "der richtigen Partei zugehörig" etwa nicht?
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Arbeiterpartei
""Adolf Hitlers Beitritt[Bearbeiten]
Adolf Hitler kam erstmals am 12. September 1919 in Kontakt mit der DAP. Er nahm wohl auf Veranlassung der „Propagandaabteilung Ib/P“ des Reichswehrgruppenkommandos 4 als V-Mann an Versammlungen der zahlreichen zu dieser Zeit in München neu gegründeten politischen Parteien teil.""

Dann müßte er ja einer der Guten gewesen sein, oder wie? Oder war die Arbeiterpartei etwa schlecht?

-jmw-
13.02.2015, 18:39
Erneut siehst Du das m.E. zu binär.
Der Staat, der Gesetzgeber ist nicht perfekt, er kann nicht immer einen Katalog entwickeln, wo man sauber in "+" und "-" unterscheiden und sortieren kann. Bspw. eben im Falle der Verfassungstreue einer Person. Da muss man aus rein praktischen Gründen "Fünfe gerade sein lassen", in verwandten juristischen Zusammenhängen nennt sich das dann z.B. "Ermessensspielraum".

Wenn Du das als "Willkür" definierst, dann kann es Rechtsstaaten m.E. gar nicht geben, sie sind dann dem Menschen unmöglich.

Dass die Scharia willkürlich handele, das wäre überdies nachzuweisen.


Das ist dann der Willkürstaat. Der eben macht, was er will. Hatten wir zur Genüge; das dritte Reich, die DDR. Und Recht oder Unrecht gibts beim Willkürstaat nicht. Dort herrscht halt Diktatur, man macht, was man will. Hat mit Rechtsstaat überhaupt nichts mehr zu tun. Die Scharia handelt ebenso. Ein Schritt zurück in die Steinzeit:

https://www.youtube.com/watch?v=uIYbdyZqTN4

-jmw-
13.02.2015, 18:40
Nun geht es nur mir so oder halten auch andere es für möglich, das man diese Gewähr bei einem NPD-Mitglied bzw. Anhänger durchaus anzweifeln kann.
Eben.
Ich finde da auch gar nichts bei, es ist gut, dass der Staat so handelt.
Täte ich genauso, wär ich König oder Diktator. Würd dann nur andere Leute treffen.

Neu
14.02.2015, 10:43
Erneut siehst Du das m.E. zu binär.
Der Staat, der Gesetzgeber ist nicht perfekt, er kann nicht immer einen Katalog entwickeln, wo man sauber in "+" und "-" unterscheiden und sortieren kann. Bspw. eben im Falle der Verfassungstreue einer Person. Da muss man aus rein praktischen Gründen "Fünfe gerade sein lassen", in verwandten juristischen Zusammenhängen nennt sich das dann z.B. "Ermessensspielraum".

Wenn Du das als "Willkür" definierst, dann kann es Rechtsstaaten m.E. gar nicht geben, sie sind dann dem Menschen unmöglich.

Dass die Scharia willkürlich handele, das wäre überdies nachzuweisen.

Diejenigen, die die Geschicke eines Staates aktiv gestalten (die "Regierung" also), ernten ihre Saat genauso wie ein Bauer, der sein Feld bestellt. Da kann man ruhig Gesetze machen, um schlechte Ernten "wegzureglementieren". Vor dem 2. Wk waren es die Reparationszahlungen, die den Krieg forcierten. Das konnte kein Parteienverbot, kein Gesinnungsverbot verhindern, und auch keine Geheimpolizei. Weise Beschlüsse der Siegermächte wären erforderlich gewesen, um einen dauerhaften Frieden zu erreichen.
In Deutschland siehts eben recht schlecht aus. Armut kann man nicht per Gesetz verbieten, und eine Geburtenrate von 2,3 kann ebenso nicht per Gesetz beschlossen werden, das Gesetz, kinderlose und ledige Frauen in Zwangsschwängerungsanstalten zu verbringen, würde eine Massenflucht auslösen. So wird die Gesinnung der Bevölkerung eben mit den Umständen verändert, und die Umstände sind denkbar schlecht geworden, nicht für einzelne, sondern eben für viele. Und die Auswirkungen kann durch Gesinnungsverbote eben NICHT korrigiert werden; da kann ruhig eine Monsterüberwachung installiert werden, oder die Gefängnisse vergrößert, die Gesetze verschärft, oder wie hier, willkürliche Gesetze geschaffen, die im krassen Widerspruch zu anderen Gesetzen sind. Das alles wird nichts nützen, solange die Umstände eben so sind, wie sie sind. Auch ein Einparteien - Zwangswählverfahren wie in der DDR wird daran nichts ändern.

Das einzige, was das ändern könnte, wären eben andere Lebensumstände, in denen sich die breite Bevölkerung wohlfühlen könnte, die sie selbst mitgestalten könnten. Doch zuvor muß Deutschland wohl noch einen Umbruch erleben müssen, ich weiß nicht, wie das geregelt vor sich gehen könnte.

Die Scharia stammt aus dem 7. Jahrhundert und hat sich eben nicht ausreichend weiterentwickeln können. Sie ist ebenso wie die unsrige "demokratische" Regierungsform nicht mehr zeitgemäß, jedenfalls nicht im deutschem Zivilisationsgrad.

Chandra
14.02.2015, 10:45
für den gewöhnlichen Alltag :D

-jmw-
14.02.2015, 11:17
Ich fürchte, damit sind wir jetzt a bissle zu weit vom Beamtenrecht weg.


Diejenigen, die die Geschicke eines Staates aktiv gestalten (die "Regierung" also), ernten ihre Saat genauso wie ein Bauer, der sein Feld bestellt. Da kann man ruhig Gesetze machen, um schlechte Ernten "wegzureglementieren". Vor dem 2. Wk waren es die Reparationszahlungen, die den Krieg forcierten. Das konnte kein Parteienverbot, kein Gesinnungsverbot verhindern, und auch keine Geheimpolizei. Weise Beschlüsse der Siegermächte wären erforderlich gewesen, um einen dauerhaften Frieden zu erreichen.
In Deutschland siehts eben recht schlecht aus. Armut kann man nicht per Gesetz verbieten, und eine Geburtenrate von 2,3 kann ebenso nicht per Gesetz beschlossen werden, das Gesetz, kinderlose und ledige Frauen in Zwangsschwängerungsanstalten zu verbringen, würde eine Massenflucht auslösen. So wird die Gesinnung der Bevölkerung eben mit den Umständen verändert, und die Umstände sind denkbar schlecht geworden, nicht für einzelne, sondern eben für viele. Und die Auswirkungen kann durch Gesinnungsverbote eben NICHT korrigiert werden; da kann ruhig eine Monsterüberwachung installiert werden, oder die Gefängnisse vergrößert, die Gesetze verschärft, oder wie hier, willkürliche Gesetze geschaffen, die im krassen Widerspruch zu anderen Gesetzen sind. Das alles wird nichts nützen, solange die Umstände eben so sind, wie sie sind. Auch ein Einparteien - Zwangswählverfahren wie in der DDR wird daran nichts ändern.

Das einzige, was das ändern könnte, wären eben andere Lebensumstände, in denen sich die breite Bevölkerung wohlfühlen könnte, die sie selbst mitgestalten könnten. Doch zuvor muß Deutschland wohl noch einen Umbruch erleben müssen, ich weiß nicht, wie das geregelt vor sich gehen könnte.

Die Scharia stammt aus dem 7. Jahrhundert und hat sich eben nicht ausreichend weiterentwickeln können. Sie ist ebenso wie die unsrige "demokratische" Regierungsform nicht mehr zeitgemäß, jedenfalls nicht im deutschem Zivilisationsgrad.

Neu
14.02.2015, 15:32
Ich fürchte, damit sind wir jetzt a bissle zu weit vom Beamtenrecht weg.

Beamtenrecht? Da wollte jemand STUDIEREN und war Mitglied in einer völlig legalen, demokratischen Partei. Das Unrecht, was Beamte diesem Student angetan haben, wird gerade hier beleuchtet. Es ist keineswegs das Recht von Beamten, Unrecht im Namen des Volkes auszuüben. Das Volk hat mit solchen "Rechten" garnichts zu tun, es kann sich also nur "Im Namen des Beamtenstandes" handeln.

-jmw-
14.02.2015, 16:17
Beamtenrecht? Da wollte jemand STUDIEREN und war Mitglied in einer völlig legalen, demokratischen Partei. Das Unrecht, was Beamte diesem Student angetan haben, wird gerade hier beleuchtet. Es ist keineswegs das Recht von Beamten, Unrecht im Namen des Volkes auszuüben. Das Volk hat mit solchen "Rechten" garnichts zu tun, es kann sich also nur "Im Namen des Beamtenstandes" handeln.
Gehirnnutzer hat weiter oben doch die einschlägige gesetzliche Regelung zitiert.

Neu
14.02.2015, 17:02
Gehirnnutzer hat weiter oben doch die einschlägige gesetzliche Regelung zitiert.

Eine willkürliche Regelung, ja. Ist nicht verboten:
http://de.wikipedia.org/wiki/NPD-Verbotsverfahren_%28ab_2013%29

http://www.jura.uni-frankfurt.de/53825794/_-28-Politische-Parteien-_bearbeitet-Dumanovic_.pdf
""Solange die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vorliegt muss die Partei nach Art. 21 GG i.V.m. § 5 PartG allen anderen Parteien gleich behandelt werden. ""

Bananenrepublik halt, Rechtsstaat sieht anders aus. Aber, wir drehen uns im Kreis. Eine saubere Lösung sieht anders aus. Können die nicht sauber?

-jmw-
14.02.2015, 19:22
Eine willkürliche Regelung, ja.
Das trifft auf die meisten sog. Gesetze zu.


Ist nicht verboten:
http://de.wikipedia.org/wiki/NPD-Verbotsverfahren_%28ab_2013%29

http://www.jura.uni-frankfurt.de/53825794/_-28-Politische-Parteien-_bearbeitet-Dumanovic_.pdf
""Solange die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vorliegt muss die Partei nach Art. 21 GG i.V.m. § 5 PartG allen anderen Parteien gleich behandelt werden. ""
Die Partei wurde ja gar nicht "behandelt", sondern ein Mitglied.


Bananenrepublik halt, Rechtsstaat sieht anders aus. Aber, wir drehen uns im Kreis. Eine saubere Lösung sieht anders aus. Können die nicht sauber?
Wie z.B.?

Neu
15.02.2015, 11:54
Das trifft auf die meisten sog. Gesetze zu.

Die Partei wurde ja gar nicht "behandelt", sondern ein Mitglied.

Wie z.B.?

Och nöö, es wurde die Parteizugehörigkeit nachteilig behandelt. Diskriminierung etc., ist dasselbe. Und mit der Willkürlichkeit ists eben so, daß das in der "Demokratie" so ist. Volksregierungen gestalten das anders. Interessanterweise werden in dieser Art von Demokratie eine "Parteiendemokratie" vorgeschrieben, wobei nur Parteien "demokratisch" sind, die das Mehr - Parteiensystem nicht abschaffen wollen, obwohl genau durch diese Art von Regierung gewaltige Nachteile entstanden sind. Das Mehrparteiensystem wird bei der Regierungsbildung eher eine Ein - Parteienregierung, die aus mehreren Parteien besteht. Auch wird eine "Opposition" vorgeschrieben, die aber absolut unbedeutend ist. Das ganze System funktioniert halt nur " demokratisch".

http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/Vergangene_Semester/lehre08-09/SRI13.pdf

Edit: Die Selbstbestimmung des Volkes, wo ist die eigentlich geblieben?

Siddhartha
15.02.2015, 13:49
Was ist an der NPD eigentlich so schlimm, beispielsweise im Vergleich zur Stasipartei/Linke?

Rhino
15.02.2015, 14:27
Was ist an der NPD eigentlich so schlimm, beispielsweise im Vergleich zur Stasipartei/Linke?
Weil die "Rechts" sind. Weisst Du doch.

Chronos
15.02.2015, 14:30
Was ist an der NPD eigentlich so schlimm, beispielsweise im Vergleich zur Stasipartei/Linke?
Weil sich der wohlerzogene Bunzelbürger lieber totschlagen lässt, als mit der Realität belästigt zu werden.

nethead
15.02.2015, 15:04
Ja, Massenproteste in Deutschland und eine Studentin der NPD - Der Staat zittert....
Tja Rechte Hechler will eben keiner haben - in der Schule oder in der Verwaltung! Soll Steine tragen ganz in Trümmerfrauentradition, müsste ihr doch gefallen.

Du waerst doch der erste der empoert quitschen wuerde, wuerde es denn einen Linksextremen treffen. "Antifa Mitglied von der Uni verwiesen", da haettest du als erster den Schaum vor dem Mund. Der Unterschied zwichen Charakterzwergen wie dir und mir ist der das ich auch wenns es Antifanten treffen wuerde absolut dagegen waere weil es politische Willkuer ist.

Dann ist es auch mit dem Grundgesetzt nicht vereinbar.

nethead
15.02.2015, 15:19
Nun geht es nur mir so oder halten auch andere es für möglich, das man diese Gewähr bei einem NPD-Mitglied bzw. Anhänger durchaus anzweifeln kann.

Aber bei Scheuble und "den Antifanten" gibts keinerlei Grund des Zweifels......

nethead
15.02.2015, 15:23
junge aggressive nicht-alphabetisierte Männer aus Primitivkulturen ohne jede Chance am hiesigen Arbeits- und Heiratsmarkt


Auf dem Heiratsmarkt gibts definitiv Nachfrage.

Gehirnnutzer
15.02.2015, 17:06
Aber bei Scheuble und "den Antifanten" gibts keinerlei Grund des Zweifels......

nethead, die dummen stellen sich gegen die Verfassung und wundern sich, das man sie ausbootet, der Intelligente nutzt die Verfassung.

-jmw-
15.02.2015, 17:11
Och nöö, es wurde die Parteizugehörigkeit nachteilig behandelt. Diskriminierung etc., ist dasselbe.
Eine Parteizugehörigkeit ist aber doch keine Partei!


Und mit der Willkürlichkeit ists eben so, daß das in der "Demokratie" so ist. Volksregierungen gestalten das anders. Interessanterweise werden in dieser Art von Demokratie eine "Parteiendemokratie" vorgeschrieben, wobei nur Parteien "demokratisch" sind, die das Mehr - Parteiensystem nicht abschaffen wollen, obwohl genau durch diese Art von Regierung gewaltige Nachteile entstanden sind. Das Mehrparteiensystem wird bei der Regierungsbildung eher eine Ein - Parteienregierung, die aus mehreren Parteien besteht. Auch wird eine "Opposition" vorgeschrieben, die aber absolut unbedeutend ist. Das ganze System funktioniert halt nur " demokratisch".
So funktioniert es hier halt. Wünsche zählen nicht.


Edit: Die Selbstbestimmung des Volkes, wo ist die eigentlich geblieben?
Notwendig gescheitert an der Wirklichkeit?

-jmw-
15.02.2015, 17:12
Was ist an der NPD eigentlich so schlimm, beispielsweise im Vergleich zur Stasipartei/Linke?
Demokratische Sozialisten und Linkssozialdemokraten wollen nicht die FDGO abschaffen.
Ob das von der Mehrheit der Nationaldemokraten gesagt werden kann, sei dahingestellt.

Rhino
15.02.2015, 17:28
Demokratische Sozialisten und Linkssozialdemokraten wollen nicht die FDGO abschaffen.
Ob das von der Mehrheit der Nationaldemokraten gesagt werden kann, sei dahingestellt.
Soweit es um die Mitglieder von "die Linke" geht, wollen die das durchaus. Bei manchem Sozialdemokraten habe ich auch den Eindruck.

Neu
15.02.2015, 17:39
Eine Parteizugehörigkeit ist aber doch keine Partei!

Eine Partei ist ohne Mitglieder nicht vorstellbar. Ein Parteimitglied ist eben ein Bestandteil der Partei. Sie haften ja auch persönlich, solange sie nicht Beamte sind. Demnach sind also die Parteimitglieder die tatsächliche Partei:
https://buergerstimme.com/Design2/2013/05/deutsche-parteien-nicht-eingetragene-vereine-ohne-haftung/

Leseratte
15.02.2015, 17:55
Soweit es um die Mitglieder von "die Linke" geht, wollen die das durchaus. Bei manchem Sozialdemokraten habe ich auch den Eindruck.

Linke dürfen die System-Frage stellen.


Lafontaine soll auf Trotzkisten-Kongress die Systemfrage stellen




Mit ihrem Kommunismus-Bekenntnis hat Linken-Chefin Lötzsch einen Richtungsstreit in der eigenen Partei ausgelöst. Jetzt hat sich ihr Vorgänger Lafontaine von Trotzkisten als Redner verpflichten lassen. Titel des Kongresses: "Marx ist Muss".


Der frühere Linkspartei-Vorsitzende Oskar Lafontaine (http://www.sueddeutsche.de/thema/Oskar_Lafontaine) ist Anfang Juni einer der Hauptredner auf einem Kongress der trotzkistischen Organisation "Marx 21". Ein Sprecher Lafontaines bestätigte dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel dessen Teilnahme.

http://www.sueddeutsche.de/politik/linke-umstrittener-auftritt-als-redner-lafontaine-soll-auf-trotzkisten-kongress-die-systemfrage-stellen-1.1096573

Nur Israel darf keiner kritisieren. Die Linkspartei lernt noch. Bei den Grünen hat es auch gedauert bis sie mitregieren durften.

Leseratte
15.02.2015, 17:58
Hier ein Sozi der mal was interessantes gesagt hat. Träger des alternativen Nobelpreises. Mittlerweile verstorben.


https://www.youtube.com/watch?v=V0t8ZCFx_bs

Don
15.02.2015, 18:01
Nun geht es nur mir so oder halten auch andere es für möglich, das man diese Gewähr bei einem NPD-Mitglied bzw. Anhänger durchaus anzweifeln kann.

Diese Gewähr zweifle ich nicht nur bei NPD Anhängern an.

Insbesondere in letzter Zeit gehen Staatsbedienstete doch recht freihändig mit der sogenannten "freiheitlich demokratischen Grundordnung" um. Ich denke, ich kann mir Einzelheiten gegenüber so gut informierten Zeitgenossen sparen.

-jmw-
15.02.2015, 18:52
Soweit es um die Mitglieder von "die Linke" geht, wollen die das durchaus. Bei manchem Sozialdemokraten habe ich auch den Eindruck.
Wie sieht dieser Eindruck - ich teile ihn nicht - konkret aus?

-jmw-
15.02.2015, 18:53
In der Summe, ja, mag sein. Jedoch nicht als Einzelperson, um die es hier ja geht.


Eine Partei ist ohne Mitglieder nicht vorstellbar. Ein Parteimitglied ist eben ein Bestandteil der Partei. Sie haften ja auch persönlich, solange sie nicht Beamte sind. Demnach sind also die Parteimitglieder die tatsächliche Partei:
https://buergerstimme.com/Design2/2013/05/deutsche-parteien-nicht-eingetragene-vereine-ohne-haftung/

Rhino
15.02.2015, 19:06
Wie sieht dieser Eindruck - ich teile ihn nicht - konkret aus?
Sprich mal mit Mitgliedern von "Die Linke" und dem Umfeld. Kannst Dir sogar Linke SPDler vor allem bei den Jusos vorknuepfen, was die alles so gerne machen wuerden, wenn Sie die Macht haetten. Dann waers schnell vorbei mit Vertragsfreiheit, Meinungsfreiheit, Eigentumsrecht usw.

-jmw-
15.02.2015, 19:28
Sprich mal mit Mitgliedern von "Die Linke" und dem Umfeld. Kannst Dir sogar Linke SPDler vor allem bei den Jusos vorknuepfen, was die alles so gerne machen wuerden, wenn Sie die Macht haetten. Dann waers schnell vorbei mit Vertragsfreiheit, Meinungsfreiheit, Eigentumsrecht usw.
Mein Maßstab ist in diesen Dingen insbesondere die SPD der Jahre 48/49.

Leseratte
15.02.2015, 19:30
Sprich mal mit Mitgliedern von "Die Linke" und dem Umfeld. Kannst Dir sogar Linke SPDler vor allem bei den Jusos vorknuepfen, was die alles so gerne machen wuerden, wenn Sie die Macht haetten. Dann waers schnell vorbei mit Vertragsfreiheit, Meinungsfreiheit, Eigentumsrecht usw.


“Deutsche Nation, das ist für mich überhaupt nichts, worauf ich mich positiv beziehe – sie würde ich politisch sogar bekämpfen.” Franziska Drohsel, SPD ehemals Bundesvorsitzende der Jusos

http://www.spatzseite.com/2010/10/warum-schafft-sich-deutschland-ab/

Das heißt keinesfalls, daß die Union besser ist. Die redet nur anders.


https://www.youtube.com/watch?v=iQuepQ6VTLU

Neu
16.02.2015, 10:41
In der Summe, ja, mag sein. Jedoch nicht als Einzelperson, um die es hier ja geht.

Witzbold.
http://wiki.piratenpartei.de/Haftung
""Eine Partei ist ein nicht rechtsfähiger Verein nach §54 BGB:
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.""
""Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.""

Und somit kann JEDES MITGLIED persönlich für ALLES, was die Parteispitze verbricht, persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

-jmw-
16.02.2015, 11:08
Das steht etwas von Schäden oder Rechtsgeschäften gegenüber Dritten. Dies liegt hier ja gar nicht vor.


Witzbold.
http://wiki.piratenpartei.de/Haftung
""Eine Partei ist ein nicht rechtsfähiger Verein nach §54 BGB:
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.""
""Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.""

Und somit kann JEDES MITGLIED persönlich für ALLES, was die Parteispitze verbricht, persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

Rhino
16.02.2015, 11:32
Mein Maßstab ist in diesen Dingen insbesondere die SPD der Jahre 48/49.
Die wuerde auch vom Verfassungsschmutz beobachtet werden: Abteilung Rechtsextremismus.
http://rsv.daten-web.de/Germanien/DeutschesReich1937_SPD.jpg

Im Grunde ist die NPD nichts anderes als die SPD vor 60 Jahren.

Neu
16.02.2015, 11:34
Das steht etwas von Schäden oder Rechtsgeschäften gegenüber Dritten. Dies liegt hier ja gar nicht vor.

Es ging um die Definition "Partei". Ganz klar, wer das ist; es ist die Organisation UND die Einzelperson als einzelnes Mitglied, untrennbar.

-jmw-
16.02.2015, 11:36
V.a. war die SPD damals eine sozialistische Partei. Und auch in der CDU gab es Gruppen, die einen "christlichen Sozialismus" forderten.
Hätte diese beiden eine Verfassung beschlossen, die den Sozialismus verunmöglicht?
Sicher nicht und drum gestattet das Grundgesetz ihn, so er nur freiheitlich-demokratisch ist.
Daher darf die Linkspartei Verstaatlichungsphantasien noch und nöcher haben, ohne deshalb mit unserer Staatsordnung in Konflikt zu geraten.
Hingegen die NPD beschränkt sich nicht auf die Wirtschaft, sondern hat auch einen anderen Zugang zu Menschenrechte, Grundrechten, Menschenwürde, Gleichheit usw.


Die wuerde auch vom Verfassungsschmutz beobachtet werden: Abteilung Rechtsextremismus.
http://rsv.daten-web.de/Germanien/DeutschesReich1937_SPD.jpg

Im Grunde ist die NPD nichts anderes als die SPD vor 60 Jahren.

-jmw-
16.02.2015, 11:37
Es ging um die Definition "Partei". Ganz klar, wer das ist; es ist die Organisation UND die Einzelperson als einzelnes Mitglied, untrennbar.
Aber gilt dies auch für den hier diskutierten Fall oder gelten da andere Regeln, z.B. eben die oben zitierten beamtenrechtlichen?

Neu
16.02.2015, 11:44
Aber gilt dies auch für den hier diskutierten Fall oder gelten da andere Regeln, z.B. eben die oben zitierten beamtenrechtlichen?

Ja selbstverständlich. Wenn Partei und Parteimitglied rechtlich untrennbar sind, ... Wie gesagt, sauber wäre, die Partei zu verbieten. Und wenns da den unsauberen Geheimdienst gibt, der Pistolen an Verbrecher weiterreicht, damit die dann Leute erschießen können, so wie im Falle Tschäpe, dann sollte man solche dubiosen "Einrichtungen" schließen und nicht in Parteiwust verstricken. Solange das eine legale Partei ist, ist sie eben legal. Aber mit Dreck schmeißen, damit was hängenbleibt, und mit linken Tricks und so - Schmutzfinkjustiz gabs im dritten Reich.

-jmw-
16.02.2015, 15:53
Für das Verbot einer Partei einerseits und die Beurteilung eines Mitglieds andererseits gelten nun mal verschiedene Regeln.
So wie es im Sinne des Strafrechts sehr viel mehr Waffen gibt, als im Sinne des Waffenrechts.

Ich weiss nicht... Vielleicht gehst Du zu logisch/rational an diese Rechtsfragen heran, kann das sein?


Ja selbstverständlich. Wenn Partei und Parteimitglied rechtlich untrennbar sind, ... Wie gesagt, sauber wäre, die Partei zu verbieten. Und wenns da den unsauberen Geheimdienst gibt, der Pistolen an Verbrecher weiterreicht, damit die dann Leute erschießen können, so wie im Falle Tschäpe, dann sollte man solche dubiosen "Einrichtungen" schließen und nicht in Parteiwust verstricken. Solange das eine legale Partei ist, ist sie eben legal. Aber mit Dreck schmeißen, damit was hängenbleibt, und mit linken Tricks und so - Schmutzfinkjustiz gabs im dritten Reich.

FranzKonz
16.02.2015, 15:58
Für das Verbot einer Partei einerseits und die Beurteilung eines Mitglieds andererseits gelten nun mal verschiedene Regeln. ...

Das ist schon richtig. Aber wenn die Partei legal ist, muss konsequenterweise auch die Mitgliedschaft als solche legal sein.

Das verhindert natürlich nicht, dass Verbrecher sich einer Partei anschließen. In dem Falle muss dann das Verbrechen des Mitglieds individuell beurteilt werden.

Falls Du das anders betrachten willst, müsstest Du beispielsweise die CDU-Mitgliedschaft spätestens seit dem Parteispendenskandal ebenfalls als Verbrechen beurteilen.

-jmw-
16.02.2015, 16:08
Die Mitgliedschaft ist in der NPD ist legal.
Die Dame wurde auch nicht bestraft.
Lediglich wurde von ihrer Mitgliedschaft auf ihre politische Haltung geschlossen (Sieh an!) und sie drum als nicht "dienstwürdig" befunden.
Bei einem CDU-Mitglied gibt es dieses Problem nicht, da kann man davon ausgehen, dass es für die Verfassungsordnung einsteht.
(Dass das keine Auszeichnung ist, ist ein anderes Thema.)


Das ist schon richtig. Aber wenn die Partei legal ist, muss konsequenterweise auch die Mitgliedschaft als solche legal sein.

Das verhindert natürlich nicht, dass Verbrecher sich einer Partei anschließen. In dem Falle muss dann das Verbrechen des Mitglieds individuell beurteilt werden.

Falls Du das anders betrachten willst, müsstest Du beispielsweise die CDU-Mitgliedschaft spätestens seit dem Parteispendenskandal ebenfalls als Verbrechen beurteilen.

Pappenheimer
16.02.2015, 16:08
In diesem freiesten Staat, der je auf deutschem Boden existierte, reicht schon die Zugehörigkeit zu einer offiziell zugelassenen Partei, um von einem Studium für öffentliche Verwaltung ausgeschlossen und exmatrikuliert zu werden.

Auch ein Revisionsverfahren änderte nichts an diesem skandalösen Fehlurteil.

Hier die Details:



Natürlich konnte sich der zuständige Schmierfink Redakteur der Lügenmedien nicht verkneifen, ein großes Foto in den Artikel zu quetschen, das zwar keinerlei inhaltlichen Bezug zum Artikel hat, aber so schön zur Stimmungsmache geeignet ist:


http://ais.badische-zeitung.de/piece/05/f8/e3/2b/100197163.jpg

Dieser angebliche Rechtsstaat setzt sich locker über alle Rechtsnormen und sogar über das Grundgesetz hinweg, in dessen Artikel 4 schließlich unmissverständlich formuliert ist:



Handelt so ein Rechtsstaat?

Dazu muesste dieser Staat ein Rechtsstaat sein.

Leseratte
16.02.2015, 16:17
Die deutsche Ruderin Nadja Drygalla (Foto l.) verläßt nach einem “intensiven Gespräch” das Olympia-Lager in London. “Wir begrüßen diesen Schritt”, sagt der linkskorrekte ehemalige Grünen-Politiker und jetzige olympische Chef de Mission, Michael Vesper (r.). Die Ex-Polizistin ist mit einem Rostocker NPD-Mann verbandelt, meldet die links beherrschte Mainstream-Presse (http://www.n-tv.de/sport/olympia/Deutsche-Ruderin-verlaesst-Olympia-article6880606.html) erfreut. Sonst hat Drygalla absolut nichts getan. Natürlich gibt es politische Sippenhaft weltweit nur in der deutschen Mannschaft. Glaubt etwa jemand ernsthaft, nicht buchstäblich jeder Chinese oder Japaner sei Rassist?

http://www.pi-news.net/2012/08/politische-sippenhaft-ruderin-drygalla-wegen-npd-freund-gefeuert/

Rhino
16.02.2015, 16:29
V.a. war die SPD damals eine sozialistische Partei. Und auch in der CDU gab es Gruppen, die einen "christlichen Sozialismus" forderten.
Hätte diese beiden eine Verfassung beschlossen, die den Sozialismus verunmöglicht?
Sicher nicht und drum gestattet das Grundgesetz ihn, so er nur freiheitlich-demokratisch ist.
politischer Sozialismus kann per Definition nicht freiheitlich sein, da er IMMER Zwang und Gewalt erfordert, ansonsten waer das etwas genossenschaftliches, was gaenzlich ohne politischen Sozialismus geht. Fuers Grundgesetz haben sich die Mitgliedern der Parteien an Vorbildern orientiert und dabei nicht bedacht, dass es einem Sozialismus entgegensteht



Daher darf die Linkspartei Verstaatlichungsphantasien noch und nöcher haben, ohne deshalb mit unserer Staatsordnung in Konflikt zu geraten.
Hingegen die NPD beschränkt sich nicht auf die Wirtschaft, sondern hat auch einen anderen Zugang zu Menschenrechte, Grundrechten, Menschenwürde, Gleichheit usw.Die Linksparteien geraten damit aber in Konflikt zu den Freiheitsrechten einzelner.

Aber wir kommen zu Thema zurueck. Woran machst Du folgende Aussage programmatisch fest:"NPD beschränkt sich nicht auf die Wirtschaft, sondern hat auch einen anderen Zugang zu Menschenrechte, Grundrechten, Menschenwürde, Gleichheit usw."?

FranzKonz
16.02.2015, 16:41
Die Mitgliedschaft ist in der NPD ist legal.
Die Dame wurde auch nicht bestraft.
Lediglich wurde von ihrer Mitgliedschaft auf ihre politische Haltung geschlossen (Sieh an!) und sie drum als nicht "dienstwürdig" befunden.
Bei einem CDU-Mitglied gibt es dieses Problem nicht, da kann man davon ausgehen, dass es für die Verfassungsordnung einsteht.
(Dass das keine Auszeichnung ist, ist ein anderes Thema.)

Natürlich wurde die Frau bestraft: Sie darf ihre Ausbildung nicht beenden. Du weißt sicherlich, wie gut sich das in einem Lebenslauf macht.

Ihre politische Haltung wurde nicht individuell überprüft. Sie ist Mitglied einer Partei gemäß dem Parteiengesetz. Die Partei hat Sitze in einem Landtag und im EU-Parlament. Es gibt kein laufendes Verbotsverfahren gegen diese Partei, also muss der Bürger davon ausgehen können, dass diese Partei verfassungsgemäß ist.

Eine Bestrafung oder andere Sanktionen können damit nicht gerechtfertigt werden.

Wenn der Staat nicht in der Lage ist, Nägel mit Köpfen zu machen, ist das ein Verschulden des Staats. Wenn der Staat für sein eigenes Versagen den Bürger sanktioniert, so ist das eine ausgesprochene Sauerei!

Und wenn dieser unser Staat derartige Sauereien veranstaltet, entspricht er dem Anspruch an einen Rechtsstaat nicht mehr.

Leseratte
16.02.2015, 16:42
Die CDU kam danach mit der Sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard.


Ahlener Programm der CDU vom 3. Februar 1947 (http://www.streitschrift.net/2009/05/ahlener-programm-der-cdu-vom-3-februar-1947/) Mai 21st, 2009 by Me



Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik
kann nur eine Neuordnung von Grund aus erfolgen.

Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gememwirtschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts und Sozialverfassung erhalten, die dem Recht und der Würde des Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert.





http://www.kas.de/upload/themen/programmatik_der_cdu/programme/1947_Ahlener-Programm.pdf

Bei der SPD dauerte es bis Bad Godesberg 1959 bis sie ihren Idealen abschwor. 1966 durfte sie dann, das erste Mal auf Bundesebene mitregieren.

Im Gespräch mit Günter Gaus sagte Adenauer, der Unterschied zwischen ihm und Kurt Schumacher wäre der gewesen, daß Schumacher ein Nationalist war und Adenauer keiner war.

-jmw-
16.02.2015, 16:46
politischer Sozialismus kann per Definition nicht freiheitlich sein, da er IMMER Zwang und Gewalt erfordert, ansonsten waer das etwas genossenschaftliches, was gaenzlich ohne politischen Sozialismus geht. Fuers Grundgesetz haben sich die Mitgliedern der Parteien an Vorbildern orientiert und dabei nicht bedacht, dass es einem Sozialismus entgegensteht
"Freiheitlich" im Sinne der FDGO ist kein Gegensatz zu Zwang und (Staats-)Gewalt. Das Problem eines "Entgegenstehens" von GG und Sozialismus löst sich damit auf.
Dass die Verfassungsväter etwas nicht bedacht hätten, schliesse ich aus in dem Sinne, dass solche Texte so zu lesen sind, dass sie zu den Absichten ihrer Verfasser passen.


Die Linksparteien geraten damit aber in Konflikt zu den Freiheitsrechten einzelner.
Jedoch nicht zur Verfassungsordnung.


Aber wir kommen zu Thema zurueck. Woran machst Du folgende Aussage programmatisch fest:"NPD beschränkt sich nicht auf die Wirtschaft, sondern hat auch einen anderen Zugang zu Menschenrechte, Grundrechten, Menschenwürde, Gleichheit usw."?
Falls das auf Fussnotenhuberei hinausläuft, darf ich dankend ablehnen.
Falls nicht, darf ich zurückfragen, ob Dein Eindruck von der NPD nach Zurkenntnisnahme von Programm, Schriften, Gesprächen, Filmchen usw. tatsächlich ein anderer ist.

-jmw-
16.02.2015, 16:53
Besagter Bürger wäre dann einer, der sich mit den Details der Verfassungsmässigkeit, Verfassungsfeindlichkeit und Verfassungswidrigkeit nebst Parteienverbotsrecht nicht beschäftigt hätte.
Blosse Verfassungsfeindlichkeit ist ja legal, sie fällt unter die Meinungsfreiheit.
Für ein Parteiverbot braucht es mehr.
Für einen Staatsbeamten ebenso, nämlich eine gewisse Verfassungsfreundlichkeit. Und die ist bei der Mitgliedschaft in einer erkennbar, nennen wir es: verfassungskritischen Partei nicht gegeben.


Natürlich wurde die Frau bestraft: Sie darf ihre Ausbildung nicht beenden. Du weißt sicherlich, wie gut sich das in einem Lebenslauf macht.

Ihre politische Haltung wurde nicht individuell überprüft. Sie ist Mitglied einer Partei gemäß dem Parteiengesetz. Die Partei hat Sitze in einem Landtag und im EU-Parlament. Es gibt kein laufendes Verbotsverfahren gegen diese Partei, also muss der Bürger davon ausgehen können, dass diese Partei verfassungsgemäß ist.

Eine Bestrafung oder andere Sanktionen können damit nicht gerechtfertigt werden.

Wenn der Staat nicht in der Lage ist, Nägel mit Köpfen zu machen, ist das ein Verschulden des Staats. Wenn der Staat für sein eigenes Versagen den Bürger sanktioniert, so ist das eine ausgesprochene Sauerei!

Und wenn dieser unser Staat derartige Sauereien veranstaltet, entspricht er dem Anspruch an einen Rechtsstaat nicht mehr.

Gehirnnutzer
16.02.2015, 17:18
Es ging um die Definition "Partei". Ganz klar, wer das ist; es ist die Organisation UND die Einzelperson als einzelnes Mitglied, untrennbar.

Wenn du dir schon etwas aus dem Recht konstruierst, dann solltest du auch mal in das Parteiengesetz schauen, denn das gibt es den § 37 PartG (http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__37.html).

Aber das nur nebenbei.

Hier scheinen einige Leute Probleme mit gewissen Begriffen zu haben. Nun Verfassungstreue und Verfassungswidrigkeit betreffen beide die Verfassung, nur ist Verfassungswidrigkeit nicht das Gegenteil von Verfassungstreue.
Das Gegenteil der Verfassungstreue ist die Ablehnung der Verfassung. Eine Partei kann die Verfassung ablehnen, ist trotzdem aber nicht verfassungswidrig. Verfassungswidrig ist eine Partei, wenn sie die verfassungsmäßige Ordnung aktiv bekämpft und zu deren Änderung nicht den vorgesehen Weg nehmen will (Artikel 146 GG bzw. Abstimmungen die verfassungsgebende Maßnahmen einleiten.
Ob die NPD verfassungswidrig ist oder nicht, ist eine Entscheidung des BVerfG. Solange das Gericht nicht entschieden hat, bewegt sich die NPD auf dem Boden des GG und ist nicht verfassungswidrig.

Was aber offensichtlich ist, die NPD und ihre Anhänger lehnen das GG ab, das kann man direkt und indirekt dem Auftreten und den Reden der NPD und ihrer Anhänger entnehmen.

Ein Beamter ist Teil der Exekutive, Teil einer der drei Gewalten. Im Gegensatz zu einem Angestellten steht ein Beamte in einem besonderen Verhältnis zum Staat. Da Grundlage des Staates und die Grundlage und Legitimation seines Handelns die verfassungsmäßige Ordnung ist, ist auch die Treue zu dieser Ordnung geboten. Es ist anzuzweifeln das jemand der die Verfassung ablehnt, mit der durch sie gebotenen Sorgfalt etc. seine Aufgaben ausführt. Es ist unwahrscheinlich, das eine Person, die Mitglied bzw. als Anhänger für eine Partei aktiv tätig ist, die die momentane Verfassung ablehnt, diese Ablehnung nicht teilt.

Wenn man die Verfassung zwar nicht bekämpft, aber sie ablehnt, dann ist man von Judikative und Executive ausgeschlossen, es bleibt nur der demokratische Weg über die Legislative.

FranzKonz
16.02.2015, 17:56
Besagter Bürger wäre dann einer, der sich mit den Details der Verfassungsmässigkeit, Verfassungsfeindlichkeit und Verfassungswidrigkeit nebst Parteienverbotsrecht nicht beschäftigt hätte.
Blosse Verfassungsfeindlichkeit ist ja legal, sie fällt unter die Meinungsfreiheit.
Für ein Parteiverbot braucht es mehr.
Für einen Staatsbeamten ebenso, nämlich eine gewisse Verfassungsfreundlichkeit. Und die ist bei der Mitgliedschaft in einer erkennbar, nennen wir es: verfassungskritischen Partei nicht gegeben.

Wer hat diese verfassungsfeindliche oder verfassungskritische Haltung der NPD rechtsverbindlich festgestellt?

Don
16.02.2015, 18:08
Wer hat diese verfassungsfeindliche oder verfassungskritische Haltung der NPD rechtsverbindlich festgestellt?

Der MI5, als er sie gründete.
Ist nur halb spaßig, der Laden war von anfang an gedacht als überschaubares Sammelbecken nationalistischer Strömungen die es aus alliierter Sicht zu verhindern galt. An dieser Grundsatzdoktrin hat sich seither wohl kaum etwas geändert.
Daß die NPD inzwischen zu einem Dummbatzenhaufen verkommen ist, ist eine andere Geschichte.

Mein Eindruck ist aber daß der Theaterdonner sie zu verbieten bisher nicht nur angelegentlich dünner Beweislage immer wieder verstummte, sondern daß einige sagen wir mal einflußreiche externe Größen den alten Schrank mit dem Watschenmann ungern entsorgt sähen.

Das würde auch den immer wieder zu beobachtenden Spagat erklären den unsere Staatsorgane wie in diesem Fall hinlegen.

FranzKonz
16.02.2015, 18:14
Wenn du dir schon etwas aus dem Recht konstruierst, dann solltest du auch mal in das Parteiengesetz schauen, denn das gibt es den § 37 PartG (http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__37.html).

Aber das nur nebenbei.

Hier scheinen einige Leute Probleme mit gewissen Begriffen zu haben. Nun Verfassungstreue und Verfassungswidrigkeit betreffen beide die Verfassung, nur ist Verfassungswidrigkeit nicht das Gegenteil von Verfassungstreue.
Das Gegenteil der Verfassungstreue ist die Ablehnung der Verfassung. Eine Partei kann die Verfassung ablehnen, ist trotzdem aber nicht verfassungswidrig. Verfassungswidrig ist eine Partei, wenn sie die verfassungsmäßige Ordnung aktiv bekämpft und zu deren Änderung nicht den vorgesehen Weg nehmen will (Artikel 146 GG bzw. Abstimmungen die verfassungsgebende Maßnahmen einleiten.
Ob die NPD verfassungswidrig ist oder nicht, ist eine Entscheidung des BVerfG. Solange das Gericht nicht entschieden hat, bewegt sich die NPD auf dem Boden des GG und ist nicht verfassungswidrig.

Was aber offensichtlich ist, die NPD und ihre Anhänger lehnen das GG ab, das kann man direkt und indirekt dem Auftreten und den Reden der NPD und ihrer Anhänger entnehmen.

Ein Beamter ist Teil der Exekutive, Teil einer der drei Gewalten. Im Gegensatz zu einem Angestellten steht ein Beamte in einem besonderen Verhältnis zum Staat. Da Grundlage des Staates und die Grundlage und Legitimation seines Handelns die verfassungsmäßige Ordnung ist, ist auch die Treue zu dieser Ordnung geboten. Es ist anzuzweifeln das jemand der die Verfassung ablehnt, mit der durch sie gebotenen Sorgfalt etc. seine Aufgaben ausführt. Es ist unwahrscheinlich, das eine Person, die Mitglied bzw. als Anhänger für eine Partei aktiv tätig ist, die die momentane Verfassung ablehnt, diese Ablehnung nicht teilt.

Wenn man die Verfassung zwar nicht bekämpft, aber sie ablehnt, dann ist man von Judikative und Executive ausgeschlossen, es bleibt nur der demokratische Weg über die Legislative.

Wir sollten vielleicht einmal den Artikel 20 GG, insbesondere die Absätze 2 und 3 unter die Lupe nehmen und mit dem Verhalten unserer großen Volksparteien, gerade im Zusammenhang mit der EU, vergleichen.

Da steht zunächst: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Soweit die Idee. Nun geht aber inzwischen mindestens ein Drittel der Staatsgewalt nicht mehr vom Volk der Bundesrepublik (das hoffentlich gemeint ist), sondern von Brüssel bzw. Straßburg aus. Das ließe ich mir noch angehen, wenn die EU demokratisch organisiert wäre und ich das gleiche Stimmrecht hätte, wie ein Malteser. Beides ist nicht der Fall.

Union, SPD und FDP haben maßgeblich dafür gesorgt, dass die Verfassung in weiten Teilen aufgehoben ist. Sie haben damit verfassungsfeindlich und verfassungswidrig gehandelt.


Weiter ist da explizit ausgeführt: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die vollziehende Gewalt in der EU (über den Rat) als Legislative, also als Gesetzgeber auftritt. Damit ist die Gewaltenteilung, die in Art. 20 Abs. 3 definiert wird, aufgehoben, oder besser gesagt umgangen.

Aktuell sind zwei Pakete namens CETA und TTIP im Entstehen. Da stellt sich zunächst die Frage, wie ich, als kleinste mögliche Einheit der Staatsgewalt, darüber befinden soll, wo es sich doch um Geheimverhandlungen handelt. Weiter stellt sich die Frage, wie die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist, wenn irgendwelche "Schiedsgerichte" gemäß dieser geplanten Verträge Recht sprechen sollen.

Es mag tatsächlich sein, dass die NPD "verfassungskritischer" auftritt, als die Volksparteien. Aber man darf ihr zu Gute halten, dass sie noch nie derartige Schäden angerichtet hat.

FranzKonz
16.02.2015, 18:18
Der MI5, als er sie gründete.
Ist nur halb spaßig, der Laden war von anfang an gedacht als überschaubares Sammelbecken nationalistischer Strömungen die es aus alliierter Sicht zu verhindern galt. An dieser Grundsatzdoktrin hat sich seither wohl kaum etwas geändert.
Daß die NPD inzwischen zu einem Dummbatzenhaufen verkommen ist, ist eine andere Geschichte.

Mein Eindruck ist aber daß der Theaterdonner sie zu verbieten bisher nicht nur angelegentlich dünner Beweislage immer wieder verstummte, sondern daß einige sagen wir mal einflußreiche externe Größen den alten Schrank mit dem Watschenmann ungern entsorgt sähen.

Das würde auch den immer wieder zu beobachtenden Spagat erklären den unsere Staatsorgane wie in diesem Fall hinlegen.

Dass wir uns nicht mißverstehen: Ich bin keineswegs davon begeistert, NPD-Anhänger als Beamte zu bekommen. Aber jemandem den Abschluß seines Studiums aus diesem Grund zu verweigern, halte ich für grob unsportlich.

Bezüglich des von Dir so trefflich gewählten Worts "Spagat": Die Abgeordneten in den Länderparlamenten sind Beamte.

Carl von Cumersdorff
16.02.2015, 18:30
Regt euch nicht auf. Der Krieg steht vor der Tür. Danach werden wieder viele NPD-Mitglieder gebraucht. Wer in den öffentlichen Dienst will, der sollte dies unerkannt machen und von innen dieses falsche System bekämpfen. War nicht schlau, zu früh seine Gesinnung erkennen zu lassen.

-jmw-
16.02.2015, 18:35
Wer hat diese verfassungsfeindliche oder verfassungskritische Haltung der NPD rechtsverbindlich festgestellt?
k.A., doch da ich kein Jurist oder Verwaltungsfachmann bin, muss ich die wohl auch nicht haben. Bleibt Dir nur 'ne Netzsuche.

Antisozialist
16.02.2015, 18:38
In diesem freiesten Staat, der je auf deutschem Boden existierte, reicht schon die Zugehörigkeit zu einer offiziell zugelassenen Partei, um von einem Studium für öffentliche Verwaltung ausgeschlossen und exmatrikuliert zu werden.

Auch ein Revisionsverfahren änderte nichts an diesem skandalösen Fehlurteil.

Hier die Details:



Natürlich konnte sich der zuständige Schmierfink Redakteur der Lügenmedien nicht verkneifen, ein großes Foto in den Artikel zu quetschen, das zwar keinerlei inhaltlichen Bezug zum Artikel hat, aber so schön zur Stimmungsmache geeignet ist:


http://ais.badische-zeitung.de/piece/05/f8/e3/2b/100197163.jpg

Dieser angebliche Rechtsstaat setzt sich locker über alle Rechtsnormen und sogar über das Grundgesetz hinweg, in dessen Artikel 4 schließlich unmissverständlich formuliert ist:



Handelt so ein Rechtsstaat?

Die NPD ist eine zugelassene Partei, weswegen die Mitgliedschaft in dieser keine Sanktionen begründet darf.

Sollte jedoch nachgewiesen werden können, dass die betroffene Auszubildende z.B. Führerdekrete einem Rechtsstaat vorzieht, wäre sie für die öffentliche Verwaltung tatsächlich nicht tauglich.

Gehirnnutzer
16.02.2015, 18:55
Wir sollten vielleicht einmal den Artikel 20 GG, insbesondere die Absätze 2 und 3 unter die Lupe nehmen und mit dem Verhalten unserer großen Volksparteien, gerade im Zusammenhang mit der EU, vergleichen.

Da steht zunächst: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Soweit die Idee. Nun geht aber inzwischen mindestens ein Drittel der Staatsgewalt nicht mehr vom Volk der Bundesrepublik (das hoffentlich gemeint ist), sondern von Brüssel bzw. Straßburg aus. Das ließe ich mir noch angehen, wenn die EU demokratisch organisiert wäre und ich das gleiche Stimmrecht hätte, wie ein Malteser. Beides ist nicht der Fall.

Union, SPD und FDP haben maßgeblich dafür gesorgt, dass die Verfassung in weiten Teilen aufgehoben ist. Sie haben damit verfassungsfeindlich und verfassungswidrig gehandelt.


Weiter ist da explizit ausgeführt: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die vollziehende Gewalt in der EU (über den Rat) als Legislative, also als Gesetzgeber auftritt. Damit ist die Gewaltenteilung, die in Art. 20 Abs. 3 definiert wird, aufgehoben, oder besser gesagt umgangen.

Aktuell sind zwei Pakete namens CETA und TTIP im Entstehen. Da stellt sich zunächst die Frage, wie ich, als kleinste mögliche Einheit der Staatsgewalt, darüber befinden soll, wo es sich doch um Geheimverhandlungen handelt. Weiter stellt sich die Frage, wie die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist, wenn irgendwelche "Schiedsgerichte" gemäß dieser geplanten Verträge Recht sprechen sollen.

Es mag tatsächlich sein, dass die NPD "verfassungskritischer" auftritt, als die Volksparteien. Aber man darf ihr zu Gute halten, dass sie noch nie derartige Schäden angerichtet hat.

Die Abgabe von Aufgaben, die Transformation von EU-Recht in nationales etc. pp. beruhen auf den Entscheidungen der gewählten Legislative, womit wir bei Artikel 20 Absatz2 Satz 2 GG wären.

Hier haben wir nämlich das Problem FranzKonz, sowohl bei der indirekten Demokratie in all ihren Formen als auch bei der direkten Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volke aus. Wenn etwas nicht explizit vorgesehen ist, ist die Gültigkeit einer Sache davon nicht abhängig. Einige Entscheidungen müssten nach allgemeinem politischen Empfinden durch direkte Volksabstimmung entschieden werden, da aber nicht explizit Vorgesehen in der Verfassung.....

Recht ist nicht schwarz und weiß, Recht ist grau, nur weil du eine Auslegung einer Rechtsnorm für die Richtige hälst, heißt das noch lange nicht, das aus dem Blickpunkt des Rechtes eine andere Auslegung falsch ist.

Wadenkater
16.02.2015, 19:14
Soll Steine tragen ganz in Trümmerfrauentradition, müsste ihr doch gefallen. Warum? viel besser wäre es doch wenn sie die Glasscherben und abgefackelte Autos von der Straße räumen müßte, das die ̶a̶̶n̶̶t̶̶i̶̶f̶̶a̶-̶b̶̶a̶̶n̶̶d̶̶i̶̶t̶̶e̶̶n äh ich meine mutigen Kämpfer gegen Rechts hinterlassen haben, am besten noch unter dem Johlen einer "toleranten, couragierten" Menge die dabei zusieht und unter Tragen eines bestimmten Abzeichens, dass die Deliquentin eindeutig als "rechtsradikale Faschistin" brandmarkt! :ja:

FranzKonz
16.02.2015, 19:15
Die Abgabe von Aufgaben, die Transformation von EU-Recht in nationales etc. pp. beruhen auf den Entscheidungen der gewählten Legislative, womit wir bei Artikel 20 Absatz2 Satz 2 GG wären.

Hier haben wir nämlich das Problem FranzKonz, sowohl bei der indirekten Demokratie in all ihren Formen als auch bei der direkten Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volke aus. Wenn etwas nicht explizit vorgesehen ist, ist die Gültigkeit einer Sache davon nicht abhängig. Einige Entscheidungen müssten nach allgemeinem politischen Empfinden durch direkte Volksabstimmung entschieden werden, da aber nicht explizit Vorgesehen in der Verfassung.....

Recht ist nicht schwarz und weiß, Recht ist grau, nur weil du eine Auslegung einer Rechtsnorm für die Richtige hälst, heißt das noch lange nicht, das aus dem Blickpunkt des Rechtes eine andere Auslegung falsch ist.

Als Demokrat weiß ich natürlich, dass meine Meinung nicht die allein seelig machende ist. Andererseits ist es meine Pflicht als Demokrat, gelegentlich auf derlei Diskrepanzen hinzuweisen.

Was Du nun damit anstellst, bleibt Dir überlassen.

Worauf Du allerdings nicht eingehst, sind die vielen Demokratiedefizite der EU. Die Demokratie, die das Grundgesetz vorschreibt, ist definitiv nicht (mehr) gegeben.

FranzKonz
16.02.2015, 19:17
k.A., doch da ich kein Jurist oder Verwaltungsfachmann bin, muss ich die wohl auch nicht haben. Bleibt Dir nur 'ne Netzsuche.

Ich vermute mal, das wird in absehbarer Zeit ein Gericht feststellen.

Mir reicht es zunächst mal, wenn ich berechtigte Zweifel wecken konnte. ;)

Rhino
16.02.2015, 19:19
"Freiheitlich" im Sinne der FDGO ist kein Gegensatz zu Zwang und (Staats-)Gewalt. Das Problem eines "Entgegenstehens" von GG und Sozialismus löst sich damit auf.
Dass die Verfassungsväter etwas nicht bedacht hätten, schliesse ich aus in dem Sinne, dass solche Texte so zu lesen sind, dass sie zu den Absichten ihrer Verfasser passen.

Ich schliess daraus, dass Verfassungsvaeter und -muetter sich auch in Widersprueche verschachteln koennen. Macht fuer mich mehr Sinn als 100% Konsistenz zu unterstellen.


Jedoch nicht zur Verfassungsordnung.Und was soll die dann?





Falls das auf Fussnotenhuberei hinausläuft, darf ich dankend ablehnen.
Falls nicht, darf ich zurückfragen, ob Dein Eindruck von der NPD nach Zurkenntnisnahme von Programm, Schriften, Gesprächen, Filmchen usw. tatsächlich ein anderer ist.
Meine Frage ist ganz konkret und passt zu der Frage nach dem Entscheider dazu:

Also dann mal her mit den NPD Programmpunkten aus denen man zwingend schliessen muss, dass die Partei nicht mit der FDGO vereinbar ist.
Wenn keine vorgelegt werden, dann schliesse ich daraus, dass es keine gibt. und das Verhalten gegenueber der Studentin ueberhaupt keine Rechts- bzw. Argumentationsgrundlage hat.

csincsilladefraszegy
16.02.2015, 19:21
In diesem freiesten Staat, der je auf deutschem Boden existierte, reicht schon die Zugehörigkeit zu einer offiziell zugelassenen Partei, um von einem Studium für öffentliche Verwaltung ausgeschlossen und exmatrikuliert zu werden.

Auch ein Revisionsverfahren änderte nichts an diesem skandalösen Fehlurteil.

Hier die Details:



Natürlich konnte sich der zuständige Schmierfink Redakteur der Lügenmedien nicht verkneifen, ein großes Foto in den Artikel zu quetschen, das zwar keinerlei inhaltlichen Bezug zum Artikel hat, aber so schön zur Stimmungsmache geeignet ist:


http://ais.badische-zeitung.de/piece/05/f8/e3/2b/100197163.jpg

Dieser angebliche Rechtsstaat setzt sich locker über alle Rechtsnormen und sogar über das Grundgesetz hinweg, in dessen Artikel 4 schließlich unmissverständlich formuliert ist:



Handelt so ein Rechtsstaat?

Und dieses Gesindel hat noch die Chuzpe, von Toleranz, Werten, Meinungsfreiheit und Demokratie zu reden. Die sind genau das, was sie vorgeben bekämpfen zu wollen. Das 3.Reich war ein Hort der Freiheit gegen diese Antifaschisten.

-jmw-
16.02.2015, 19:22
Ich vermute mal, das wird in absehbarer Zeit ein Gericht feststellen.
Oder hat es schon.


Mir reicht es zunächst mal, wenn ich berechtigte Zweifel wecken konnte. ;)
Du muss ich Dich enttäuschen. Weder konntet ihr bisher an meiner Intuition rütteln, noch überzeugte mich die rechtliche Argumentation.
Ich halte es also weiterhin für i.O., dass die Bundesrepublik die junge Dame (oder mich, was das angeht) nicht an ihre Beamteschule lässt.

Gehirnnutzer
16.02.2015, 19:24
Als Demokrat weiß ich natürlich, dass meine Meinung nicht die allein seelig machende ist. Andererseits ist es meine Pflicht als Demokrat, gelegentlich auf derlei Diskrepanzen hinzuweisen.

Was Du nun damit anstellst, bleibt Dir überlassen.

Worauf Du allerdings nicht eingehst, sind die vielen Demokratiedefizite der EU. Die Demokratie, die das Grundgesetz vorschreibt, ist definitiv nicht (mehr) gegeben.

Natürlich hat die EU eine Menge Demokratiedefizite, wenn man es allgemein betrachtet, das ist aber nicht das Problem des GG oder Artikel 20, denn die Umsetzung und die Geltung von EU-Recht ist Legislativentscheidung, darüber wird von beiden Häusern abgestimmt, was wieder bedeutet das Umsetzung und Geltung des EU-Rechts nach dem Demokratie-Prinzip des GG zustandekommt.

Das ist nämlich das Problem, das Demokratieprinzip des GG ist schon damit erfüllt, das das Entscheidungsgremium demokratisch zustandekommt.

FranzKonz
16.02.2015, 19:27
Natürlich hat die EU eine Menge Demokratiedefizite, wenn man es allgemein betrachtet, das ist aber nicht das Problem des GG oder Artikel 20, denn die Umsetzung und die Geltung von EU-Recht ist Legislativentscheidung, darüber wird von beiden Häusern abgestimmt, was wieder bedeutet das Umsetzung und Geltung des EU-Rechts nach dem Demokratie-Prinzip des GG zustandekommt.

Das ist nämlich das Problem, das Demokratieprinzip des GG ist schon damit erfüllt, das das Entscheidungsgremium demokratisch zustandekommt.

Nein. Wenn die Exekutive der EU-Staaten die Legislative der EU ist, ist die Gewaltenteilung aufgehoben.

Aber nun mach mal Deinem Nick Ehre und forsche selbst ein wenig nach.

-jmw-
16.02.2015, 19:29
Ich schliess daraus, dass Verfassungsvaeter und -muetter sich auch in Widersprueche verschachteln koennen. Macht fuer mich mehr Sinn als 100% Konsistenz zu unterstellen.
Dass die eigene Ideologie nicht mit der Verfassung zusammengeht, das wär nicht keine 100 Prozent, dass wär auch keine 75 oder 50 Prozent Konsistenz, sondern eher gegen 0.
Und so weit gehe ich eben nicht.


Und was soll die dann?
Wie, "was soll die"? Den Staat regeln, wie jede Verfassung, was denn sonst?


Meine Frage ist ganz konkret und passt zu der Frage nach dem Entscheider dazu:

Also dann mal her mit den NPD Programmpunkten aus denen man zwingend schliessen muss, dass die Partei nicht mit der FDGO vereinbar ist.
Wenn keine vorgelegt werden, dann schliesse ich daraus, dass es keine gibt. und das Verhalten gegenueber der Studentin ueberhaupt keine Rechts- bzw. Argumentationsgrundlage hat.
Aha.
Nun, m.E. sind wir damit im Kindergarten angekommen und brauchen die Sache nicht weiterzuverfolgen.

tabasco
16.02.2015, 19:30
Die Nazi-Braut wollte Beamtin der BRD werden? Verstehe ich das richtig jetzt?

:haha:

csincsilladefraszegy
16.02.2015, 19:32
Selbst unter der Voraussetzung, dass der Staat legitimerweise NPD-Mitglieder aus der Verwaltung raushalte, hätte man sie ihr Studium beenden lassen können und sie dann einfach nicht einstellen.

Solange eine Partei zu Wahlen zugelassen ist, hat "der Staat" keinerlei Recht, ein Mitglied dieser Partei von irgendwas auszuschließen. Und es soll mir mal einer irgendeinen Punkt aus dem Wahlprogramm der NPD nennen, der verfassungsfeindlich ist.

Verfassungsfeindlich ist z.B. Herr Schäuble, der offen probagiert, das er die National-GmbH in einem "Vereinten Europa" aufgehen lassen will. Dito Frau Merkel und die Mehrheit des Bundestages, die das Gleiche wollen und, vor allem, auch tun.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/09/bundestag-abgeordnete-wollen-mehr-bruessel-und-weniger-deutschland/

hamburger
16.02.2015, 19:40
Die Nazi-Braut wollte Beamtin der BRD werden? Verstehe ich das richtig jetzt?

:haha:

Bevor du schreibst solltest du lesen lernen. Dann wirst du erfahren, dass es keine Nazis mehr hier gibt und demnach auch keine Nazi Bräute.
Lediglich andere politische Einstellungen sind hier zu finden....die du wohl nach alter Nazi Tradition unterdrücken willst.
Die Frage ist nur, macht dich das zu einem Nazi....nein, denn dazu fehlt dir das Format.

tabasco
16.02.2015, 19:45
Bevor du schreibst solltest du lesen lernen. Dann wirst du erfahren, dass es keine Nazis mehr hier gibt und demnach auch keine Nazi Bräute.
Lediglich andere politische Einstellungen sind hier zu finden....die du wohl nach alter Nazi Tradition unterdrücken willst.
Die Frage ist nur, macht dich das zu einem Nazi....nein, denn dazu fehlt dir das Format.

Ich bezog mich auf das "Stimmungsfoto" im Eingangsbeitrag, Du Leuchte. Und spar Dir den Rotz. Mein Mitleid bleibt aus.

Gehirnnutzer
16.02.2015, 19:46
Nein. Wenn die Exekutive der EU-Staaten die Legislative der EU ist, ist die Gewaltenteilung aufgehoben.

Aber nun mach mal Deinem Nick Ehre und forsche selbst ein wenig nach.

FranzKonz, du begehst einen kleinen Denkfehler weil du dir nicht um klaren scheinst, wie EU-Recht funktioniert. Es gibt das EU-Recht, das für die EU als Organisation gilt gilt und das EU-Recht das in nationales Recht transformiert wird. Das erstere beruht auf EU- und AEUV-Verrag, die durch nationalen Legislativprozess ratifiziert wurden, das andere per Transformationsgesetz, das dem ganz normalen Gesetzgebungsverfahren unterliegt.

-jmw-
16.02.2015, 19:51
Solange eine Partei zu Wahlen zugelassen ist, hat "der Staat" keinerlei Recht, ein Mitglied dieser Partei von irgendwas auszuschließen.
Das Recht, dass der Staat dazu hat, wurde weiter oben von Gehirnnutzer zitiert.


Und es soll mir mal einer irgendeinen Punkt aus dem Wahlprogramm der NPD nennen, der verfassungsfeindlich ist.
Unser Parteienrecht ist nicht lutheranisch, "sola scriptura" läuft hier nicht.
Der Gesamteindruck, den die NPD in Programmatik, Schrifttum, Gesprächen usw. hinterlässt, ist eben der der Verfassungsfeindlichkeit.
Für kiloschwere Berichte zu den Details möge man sich an Gerichte und Staatsanwaltschaft wenden, da fühle ich mich gar nicht zuständig.


Verfassungsfeindlich ist z.B. Herr Schäuble, der offen probagiert, das er die National-GmbH in einem "Vereinten Europa" aufgehen lassen will. Dito Frau Merkel und die Mehrheit des Bundestages, die das Gleiche wollen und, vor allem, auch tun.
Die Verfassung gestattet dergleichen allerdings.

csincsilladefraszegy
16.02.2015, 19:57
Das Recht, dass der Staat dazu hat, wurde weiter oben von Gehirnnutzer zitiert.


Unser Parteienrecht ist nicht lutheranisch, "sola scriptura" läuft hier nicht.
Der Gesamteindruck, den die NPD in Programmatik, Schrifttum, Gesprächen usw. hinterlässt, ist eben der der Verfassungsfeindlichkeit.
Für kiloschwere Berichte zu den Details möge man sich an Gerichte und Staatsanwaltschaft wenden, da fühle ich mich gar nicht zuständig.


Die Verfassung gestattet dergleichen allerdings.

Ach Du lieber Himmel, da ist ja alles falsch. Und wenn man schon den Gehirnnutzer als Referenz anführt....

Nennen Sie doch einfach mal nur einen einzigen Punkt der NPD, der verfassungswidrig ist. Kann ja wirklich nicht so schwer sein. Mir reicht sogar ein Punkt zum "Gesamteindruck" obwohl das natürlich völliger Blödsinn ist. Denn ein Eindruck ist individuell und subjektiv, kann also als objektives Beurteilungskriterium nicht herangezogen werden. Werden Sie wiederum nicht verstehen.
(Ich geb Ihnen einen Tip: Wenn es einen Punkt gäbe, wäre die Partei längst verboten)

Und das GG erlaubt es einem Schäuble oder dem Restgesindel, die staatliche Ordnung in der BRD aufzulösen? Wo steht das denn genau?

Rhino
16.02.2015, 19:58
....

Aha.
Nun, m.E. sind wir damit im Kindergarten angekommen und brauchen die Sache nicht weiterzuverfolgen.
Wir sind offensichtlich bei einem Punkt angekommen, bei dem Du nicht mehr weiter weisst.

csincsilladefraszegy
16.02.2015, 20:06
Warum tue ich das eigentlich?

Für planlose Google-Legastheniker (https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/formulare/f_bereich4/sg_43/43_390_i.pdf)



Siehe Radikalenerlaß und weitere im obigen Dokument aufgeführte Rechtsvorschriften.

Ich will hier gar keine Grundsatzdiskussion anfangen. Das das GG nur Scheingrundrechte gewährt, ist jedem kritischen Beobachter klar. Auf der anderen Seite ist es aus Sicht einer Staatsverwaltung logisch, sich ihre Feinde und meinetwegen auch vermuteten Feinde vom Leib zu halten.

Na, auf der Liste, die auch nur für Bayern gilt, steht z.B. auch die Linkspartei drauf. Das heißt also, das kein Mitglied der Linkspartei Beamter sein oder werden darf?

FranzKonz
16.02.2015, 20:10
Die Nazi-Braut wollte Beamtin der BRD werden? Verstehe ich das richtig jetzt?

:haha:

Mag sein, dass sie eine Nazibraut ist, mag sein dass sie in ferner Zukunft Beamtin werden wollte. Aktuell wollte sie nur ihr Studium abschließen. Dass man ihr den Abschluß deshalb verweigert, ist eine bodenlose Gemeinheit.

Man muß Nazis nicht mögen, aber ein kleines bisschen Fairness stünde einem Rechtsstaat gut an. Gerade gegenüber halben Kindern.

Strandwanderer
16.02.2015, 20:16
Die Nazi-Braut wollte Beamtin der BRD werden? Verstehe ich das richtig jetzt?

:haha:


Ich bezog mich auf das "Stimmungsfoto" im Eingangsbeitrag . . .

Dein Avatarbild hat auffallende Ähnlichkeit mit der haßzerfressenen Stasi-Braut Anetta Kahane!

https://spottspiegel.files.wordpress.com/2011/11/anetta-kahane.jpg?w=508&h=362


Ihr seid sicher Seelenverwandte.

tabasco
16.02.2015, 20:21
Dein Avatarbild hat auffallende Ähnlichkeit mit der haßzerfressenen(...)

Und Dein Avatar grinst so, als hätte er gerade nicht nur einen Finger, sondern die ganze Hand im Arsch

http://thumb101.shutterstock.com/display_pic_with_logo/195181/195181,1274894390,7/stock-photo-funny-puppet-smiling-53935849.jpg

Soll ich nu auch meine Schlüsse daraus ziehen?

Strandwanderer
16.02.2015, 20:25
. . .


Daß du primitiv und ordinär bist, ist ja auch nichts Neues.

tabasco
16.02.2015, 20:27
Daß du primitiv und ordinär bist, ist ja auch nichts Neues.
Austeilen aber nicht einstecken wollen? Heul doch, Schwuchtel. Sogar als Avatar hast Du Dir eine Schwuchtel gewählt.

-jmw-
16.02.2015, 20:33
Ach Du lieber Himmel, da ist ja alles falsch. Und wenn man schon den Gehirnnutzer als Referenz anführt....
Das Zitat aus dem Beamtenrecht hängt nicht ab vom Zitierenden.


Nennen Sie doch einfach mal nur einen einzigen Punkt der NPD, der verfassungswidrig ist. Kann ja wirklich nicht so schwer sein. Mir reicht sogar ein Punkt zum "Gesamteindruck" obwohl das natürlich völliger Blödsinn ist. Denn ein Eindruck ist individuell und subjektiv, kann also als objektives Beurteilungskriterium nicht herangezogen werden. Werden Sie wiederum nicht verstehen.
Wir wär's mit der Betonung der Opposition gegen "das System". Oder mit dem Versuch der Fundierung der Menschenwürde im Volkstum - klugerweise im neuen Programm entfernt?


(Ich geb Ihnen einen Tip: Wenn es einen Punkt gäbe, wäre die Partei längst verboten)
Das mag ganz praktische Gründe haben, z.B. die V-Mann-Sache oder die weiter oben hierzufaden angesprochenen Alliiertenwünsche.


Und das GG erlaubt es einem Schäuble oder dem Restgesindel, die staatliche Ordnung in der BRD aufzulösen? Wo steht das denn genau?
Übertragung von Hoheitstsrechten nach Art. 23, neue Verfassung nach Art. 146.

Strandwanderer
16.02.2015, 20:33
. . .

Wie man sieht, kannst du nur tief unter der Gürtellinie "argumentieren".

Bist du auch beruflich in dem Bereich engagiert?

-jmw-
16.02.2015, 20:41
Wir sind offensichtlich bei einem Punkt angekommen, bei dem Du nicht mehr weiter weisst.
Mnö.
Wir kamen an einen Punkt, an dem Du mich auffordertest, kostenlos Arbeit zu leisten, die weder Du noch dieser Faden wert sind.

Rhino
16.02.2015, 21:46
Mnö.
Wir kamen an einen Punkt, an dem Du mich auffordertest, kostenlos Arbeit zu leisten, die weder Du noch dieser Faden wert sind.
Nah dann lass es eben, keine Antwort ist auch eine.

-jmw-
17.02.2015, 08:26
Nah dann lass es eben, keine Antwort ist auch eine.
Mit dieser Einstellung wirst Du hier kaum glücklich werden.

csincsilladefraszegy
17.02.2015, 09:07
Wir sollten vielleicht einmal den Artikel 20 GG, insbesondere die Absätze 2 und 3 unter die Lupe nehmen und mit dem Verhalten unserer großen Volksparteien, gerade im Zusammenhang mit der EU, vergleichen.

Da steht zunächst: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Soweit die Idee. Nun geht aber inzwischen mindestens ein Drittel der Staatsgewalt nicht mehr vom Volk der Bundesrepublik (das hoffentlich gemeint ist), sondern von Brüssel bzw. Straßburg aus. Das ließe ich mir noch angehen, wenn die EU demokratisch organisiert wäre und ich das gleiche Stimmrecht hätte, wie ein Malteser. Beides ist nicht der Fall.

Union, SPD und FDP haben maßgeblich dafür gesorgt, dass die Verfassung in weiten Teilen aufgehoben ist. Sie haben damit verfassungsfeindlich und verfassungswidrig gehandelt.


Weiter ist da explizit ausgeführt: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die vollziehende Gewalt in der EU (über den Rat) als Legislative, also als Gesetzgeber auftritt. Damit ist die Gewaltenteilung, die in Art. 20 Abs. 3 definiert wird, aufgehoben, oder besser gesagt umgangen.

Aktuell sind zwei Pakete namens CETA und TTIP im Entstehen. Da stellt sich zunächst die Frage, wie ich, als kleinste mögliche Einheit der Staatsgewalt, darüber befinden soll, wo es sich doch um Geheimverhandlungen handelt. Weiter stellt sich die Frage, wie die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist, wenn irgendwelche "Schiedsgerichte" gemäß dieser geplanten Verträge Recht sprechen sollen.

Es mag tatsächlich sein, dass die NPD "verfassungskritischer" auftritt, als die Volksparteien. Aber man darf ihr zu Gute halten, dass sie noch nie derartige Schäden angerichtet hat.

Ist zwar in bezug auf den "Gehirnnutzer" & Co. völlig vergebene Liebesmüh, aber trotzdem hervorragend.

:gp:

csincsilladefraszegy
17.02.2015, 09:09
Warum? viel besser wäre es doch wenn sie die Glasscherben und abgefackelte Autos von der Straße räumen müßte, das die ̶a̶̶n̶̶t̶̶i̶̶f̶̶a̶-̶b̶̶a̶̶n̶̶d̶̶i̶̶t̶̶e̶̶n äh ich meine mutigen Kämpfer gegen Rechts hinterlassen haben, am besten noch unter dem Johlen einer "toleranten, couragierten" Menge die dabei zusieht und unter Tragen eines bestimmten Abzeichens, dass die Deliquentin eindeutig als "rechtsradikale Faschistin" brandmarkt! :ja:

:gp:

csincsilladefraszegy
17.02.2015, 09:18
Das Zitat aus dem Beamtenrecht hängt nicht ab vom Zitierenden.


Wir wär's mit der Betonung der Opposition gegen "das System". Oder mit dem Versuch der Fundierung der Menschenwürde im Volkstum - klugerweise im neuen Programm entfernt?


Das mag ganz praktische Gründe haben, z.B. die V-Mann-Sache oder die weiter oben hierzufaden angesprochenen Alliiertenwünsche.


Übertragung von Hoheitstsrechten nach Art. 23, neue Verfassung nach Art. 146.

Sie wissen aber schon, das es in demokratischen parlamenten grundsätzlich eine Opposition gibt? Die Existenz einer Opposition sogar Kernelement der Demokratie ist?

Und bevor Sie großmütig einen Satz wie diesen "Übertragung von Hoheitstsrechten nach Art. 23, neue Verfassung nach Art. 146." fallen lassen, schreiben Sie doch bitte einfach für eine rechte Dumpfbacke wie mich, wo dort was steht, das der Bundestag die Hoheitsrechte an z.B. die EU abgeben darf.
Sie kennen sich ja angeblich aus. Allerdings konnte ich bis jetzt leider nur substanzlose Phrasen von Ihnen zur Kenntnis nehmen. Im Stil eines Dummschwätzers. Bei konkreter Nachfrage ist dann stets Funkstille oder "Kindergarten".

-jmw-
17.02.2015, 09:29
Sie wissen aber schon, das es in demokratischen parlamenten grundsätzlich eine Opposition gibt? Die Existenz einer Opposition sogar Kernelement der Demokratie ist?
Opposition in der Parl. Demokratie ist die gegen die Regierung(spartei/en), weniger die gegen die Parl. Demokratie und nicht die gegen den Staat und seine Werteordnung selbst als System.


Und bevor Sie großmütig einen Satz wie diesen "Übertragung von Hoheitstsrechten nach Art. 23, neue Verfassung nach Art. 146." fallen lassen, schreiben Sie doch einfach für eine rechte Dumpfbacke wie mich, wo dort steht, das der Bundestag die Hoheitsrechte an z.B. die EU abgeben darf.
Art. 23 besagt, der Bund könne durch Gesetz Hoheitsrechte an die EU abgeben.
Art. 146 besagt, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden darf. Diese könnte dann freilich auch eine gesamteuropäische sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html


Sie kennen sich doch angeblich aus. Allerdings konnte ich bis jetzt leider nur substanzlose Phrasen von Ihnen lesen. Bei konkreter Nachfrage ist dann stets Funkstille oder "Kindergarten".
Auch Sie stellen sich also auf den Standpunkt, es sei i.O., von anderen Nutzern zu verlangen, sich mal 'ne halbe Stunde hinzusetzen und einen kleinen Essay zu schreiben?
Gut zu wissen, ich werde darauf ggf. zurückkommen.

csincsilladefraszegy
17.02.2015, 09:57
Opposition in der Parl. Demokratie ist die gegen die Regierung(spartei/en), weniger die gegen die Parl. Demokratie und nicht die gegen den Staat und seine Werteordnung selbst als System.


Art. 23 besagt, der Bund könne durch Gesetz Hoheitsrechte an die EU abgeben.
Art. 146 besagt, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden darf. Diese könnte dann freilich auch eine gesamteuropäische sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html


Auch Sie stellen sich also auf den Standpunkt, es sei i.O., von anderen Nutzern zu verlangen, sich mal 'ne halbe Stunde hinzusetzen und einen kleinen Essay zu schreiben?
Gut zu wissen, ich werde darauf ggf. zurückkommen.

Wie immer nur Phrasen, tut mir leid.

Zählen Sie doch einfach mal Fakten auf. Ist das so schwer?

Womit, mit welcher Aussage, mit welchem Punkt im Parteiprogramm, irgendwas können Sie Ihre Behauptung "gegen den Staat und seine Werteordnung selbst als System." belegen?

Auch hier wieder "Art. 146 besagt, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden darf ", nur ein Satz aus dem Zusammenhang gerissen.

Steht da nicht auch was von einer Volksabstimmung nach erfolgreicher Wiedervereinigung (die es bis heute nicht gab, denn es war nur der Anschluß der DDR an die besetzte BRD) usw. geschrieben? Irre ich mich da?
Also nix damit, das der jetzige Bundestag den Nationalstaat auflösen darf?

Mal die Mühe gemacht, den Art.146 hier reinzukopieren. Hört sich völlig anders an, als Ihr Quatsch:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Und das wird es nach aktuellem Stand nie geben, denn mit Deutschland ist das völkerrechtlich weiterbestehende Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 gemeint.

Und hier noch Ihr Art.23, dazu gehört u.a. Art.79, Absatz 3:

"(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

Wissen Sie eigentlich um die Bedeutung eines GG, des BRD-GG?

http://www.spd.de/linkableblob/5652/data/rede_carlo_schmid.pdf

Und Sie müssen wirklich keinen "Essay" schreiben, sondern nur ein einziges Mal Ihre substanzlosen Behauptungen mit irgendwas halbwegs Fundiertem belegen.
Kostet mit Sicherheit weniger Zeit als das Schreiben Ihrer inhaltslosen Beiträge.

-jmw-
17.02.2015, 10:45
Wie immer nur Phrasen, tut mir leid.
Mir auch, denn Sie werden hierzuforum in 99 Prozent der Fälle auf nichts anderes stossen und also kaum glücklich werden.
Ich diskutiere hier seit mittlerweile acht Jahren.
Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass inzwischen Sie diejenige Person sind, die entscheidet, wie das abzulaufen, wie eine Diskussion auszusehen hat.
Dem ist nicht so.
Ein gemeinsames Unterfangen verlangt von jedem Beteiligten Anpassungsleistungen.
Und am ehesten noch von denen, die neu hinzukommen, da sie sich den etablierten Verfahrensweisen anbequemen müssen, um dauerhaft erfolgreich zu agieren.


Zählen Sie doch einfach mal Fakten auf. Ist das so schwer?
Womöglich sind wir uns nicht einig darin, was relevante Fakten sind.


Womit, mit welcher Aussage, mit welchem Punkt im Parteiprogramm, irgendwas können Sie Ihre Behauptung "gegen den Staat und seine Werteordnung selbst als System." belegen?
Erneut, ich belege sie gar nicht en detail, sondern gebe nur meinen über die Zeit gewonnenen Gesamteindruck wieder.
Wenn Sie bei der NPD keinerlei Anzeichen für Verfassungsfeindlichkeit sehen, sondern die Partei für verfassungstreu und - das folgt ja notwendig daraus - nur eine weitere politkriminelle & antideutsche Vereinigung halten, dann wundert mich das zwar, steht Ihnen aber doch ganz frei!
Dann stehen eben zwei Eindrücke gegeneinander und es muss ein Modus vivendi gefunden werden.


Auch hier wieder "Art. 146 besagt, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden darf ", nur ein Satz aus dem Zusammenhang gerissen.

Steht da nicht auch was von einer Volksabstimmung nach erfolgreicher Wiedervereinigung (die es bis heute nicht gab, denn es war nur der Anschluß der DDR an die besetzte BRD) usw. geschrieben? Irre ich mich da?
Also nix damit, das der jetzige Bundestag den Nationalstaat auflösen darf?

Mal die Mühe gemacht, den Art.146 hier reinzukopieren. Hört sich völlig anders an, als Ihr Quatsch:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Und das wird es nach aktuellem Stand nie geben, denn mit Deutschland ist das völkerrechtlich weiterbestehende Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 gemeint.
Verstehe ich das richtig dahingehend, dass sich Ihrer Ansicht nach die Pouvoir constituant des Volkes nur dann rechtskräftig in einer neuen Verfassung niederschlagen kann, wenn vorher eine völkerrechtlich anerkannte Rückabwicklung der BR hin zum DR stattgefunden hat?


Und hier noch Ihr Art.23, dazu gehört u.a. Art.79, Absatz 3:

"(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Das ist richtig, darum müsste, wollte man an diese Bereiche heran, nicht mit dem 23, sondern dem 146 gearbeitet werden, da eine neue Verfassung keine Änderung des GG wär.


[/I]Wissen Sie eigentlich um die Bedeutung eines GG, des BRD-GG?

http://www.spd.de/linkableblob/5652/data/rede_carlo_schmid.pdf[/i]
S.o. die Frage nach der Pouvoir constituant.


Und Sie müssen wirklich keinen "Essay" schreiben, sondern nur ein einziges Mal Ihre substanzlosen Behauptungen mit irgendwas halbwegs Fundiertem belegen.
Kostet mit Sicherheit weniger Zeit als das Schreiben Ihrer inhaltslosen Beiträge.
Was ich einen Essay nannte bezog sich nicht auf das, worauf Sie es jetzt beziehen.

FranzKonz
17.02.2015, 10:52
Ist zwar in bezug auf den "Gehirnnutzer" & Co. völlig vergebene Liebesmüh, aber trotzdem hervorragend.

Ist ja nett, dass Du das sagst. Traurig ist, dass ich hier als Anwalt der NPD auftreten muss, um das Grundgesetz zu verteidigen. Das fällt einem sozialliberalen Konservativen wie mir schon schwer. ;)

csincsilladefraszegy
17.02.2015, 11:02
Sie wollen also die "Diskussion" weiter auf Ihrem oberflächlichen Phrasenniveau halten?
So im Sinn von Stuhlkreisen und runden Tischen gegen Rechts?

Muss ich mich ausklinken.

"Erneut, ich belege sie gar nicht en detail, sondern gebe nur meinen über die Zeit gewonnenen Gesamteindruck wieder."

Sie sollen hier überhaupt nichts "belegen", sondern es kam meinerseits die Bitte, Ihre Behauptungen nachvollziehbar zu unterlegen.
WAS führte denn zu Ihrem subjektivem Gesamteindruck? Welcher Satz, welche Handlung, welche Aussage oder welcher Programmpunkt?
Oder kommt das bei Ihnen alles aus dem hohlen Bauch respektive der Tagesschau oder Bild-Zeitung?
Sind Sie wirklich intellektuell außerstande, sowas Grundsätzliches und Simples in ein, zwei Sätzen nachvollziehbar zusammenzufassen?

Mit Ihrer Frage nach dem "Pouvoir constituant" lenken Sie einfach von Ihren falschen Aussagen bez. Vollmachten des Bundestages ab. Dito zur Rede von Carlo Schmidt zu eben diesem Sachverhalt und dem GG. Der hat, mit Verlaub, ein klein wenig mehr Ahnung vom Thema, als Sie es jemals haben können werden.
Wenn Sie von Völkerrecht o.ä. einen Hauch von Ahnung hätten, würden Sie diese dümmlichen Fragen gar nicht erst stellen.

Resümee: Sie verstecken Ihre Ahnungslosigkeit hinter inhaltslosen Behauptungen, Phrasen, Leersätzen und das Thema, den Kern umgehenden Gegenfragen in der trügerischen Hoffnung, als kompetenter Intellekt eingeschätzt zu werden.
Bei heutigen Volltoleranzdemokraten funktioniert diese typisch linke "Intelligenz" auch.

Leider (im Sinn der Menschheit gegenteilig) sind die Volltoleranzdemokraten in keinster Weise zukunfts- oder gar überlebensfähig.

48299

hamburger
17.02.2015, 11:07
Es ist schon etwas pervers, wenn man den 146ger als Grundlage für eine europäische Verfassung und die Aufgabe des Nationalstaats heranzieht.
Er war und ist lediglich die Basis für eine neue Verfassung des deutschen Volkes, wenn es eine Wiedervereinigung geben sollte.
Weil Deutschland immer noch ein besetztes Land ist, war eine neue Verfassung nicht möglich, da es dort Probleme mit den Rechten der Besatzer gegeben hätte.
Die CDU/SPD hat deswegen die Wiedervereinigung auf Anweisung der Besatzer als Anschluss umfunktioniert.
Eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung....undenkbar.
Denn dort hätte alles neu geregelt werden müssen, von dem Beamtenrecht bis zu den Sozialkomponenten.
Natürlich kann man auch das GG ändern, aber leider nur unter Mitwirkung des Volkes...das war der Grund für Carlo Schmidts Aussagen zum GG, das keine Verfassung sein sollte.
Wie weit sich die gerichte bereits von den Bestimmungen im GG entfernt haben, das sieht man an den Urteilen des BVerGs zu Europa.
Ist es nicht etwas seltsam, das kein Staatsanwalt ein Strafverfahren gegen Merkel und Co eröffnen will, wegen Verletzung des Amtseides?
Denn dort ist nur von dem deutschen Volk die Rede, und nicht von Europa...von der bail out Klausel einmal abgesehen.:fizeig:

csincsilladefraszegy
17.02.2015, 11:07
Ist ja nett, dass Du das sagst. Traurig ist, dass ich hier als Anwalt der NPD auftreten muss, um das Grundgesetz zu verteidigen. Das fällt einem sozialliberalen Konservativen wie mir schon schwer. ;)

Habe ich doch in diesem Strang irgendwo gelesen, das die NPD heute nichts weiter als die SPD in den 50ern ist.

csincsilladefraszegy
17.02.2015, 11:09
Es ist schon etwas pervers, wenn man den 146ger als Grundlage für eine europäische Verfassung und die Aufgabe des Nationalstaats heranzieht.
Er war und ist lediglich die Basis für eine neue Verfassung des deutschen Volkes, wenn es eine Wiedervereinigung geben sollte.
Weil Deutschland immer noch ein besetztes Land ist, war eine neue Verfassung nicht möglich, da es dort Probleme mit den Rechten der Besatzer gegeben hätte.
Die CDU/SPD hat deswegen die Wiedervereinigung auf Anweisung der Besatzer als Anschluss umfunktioniert.
Eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung....undenkbar.
Denn dort hätte alles neu geregelt werden müssen, von dem Beamtenrecht bis zu den Sozialkomponenten.
Natürlich kann man auch das GG ändern, aber leider nur unter Mitwirkung des Volkes...das war der Grund für Carlo Schmidts Aussagen zum GG, das keine Verfassung sein sollte.
Wie weit sich die gerichte bereits von den Bestimmungen im GG entfernt haben, das sieht man an den Urteilen des BVerGs zu Europa.
Ist es nicht etwas seltsam, das kein Staatsanwalt ein Strafverfahren gegen Merkel und Co eröffnen will, wegen Verletzung des Amtseides?
Denn dort ist nur von dem deutschen Volk die Rede, und nicht von Europa...von der bail out Klausel einmal abgesehen.:fizeig:

Welch glückliche Fügung des Rechts, das diejenigen, die diesen Amtseid verletzen, dafür sorgten, das dieser Amtseid keine rechtliche Gültigkeit besitzt.

Die müssen nicht mal mehr die Finger hinterm Rücken kreuzen.

Fenzer03
17.02.2015, 11:16
Habe ich doch in diesem Strang irgendwo gelesen, das die NPD heute nichts weiter als die SPD in den 50ern ist.

Oh, dann bekommen die Vertreter der NPD wohl auch in 50 Jahren, wenn es dann noch die BRiD gibt wider die Möglichkeit ihr Hotel frei zu wählen.

FranzKonz
17.02.2015, 11:16
Habe ich doch in diesem Strang irgendwo gelesen, das die NPD heute nichts weiter als die SPD in den 50ern ist.

Mag sein, aber das ist albern.

-jmw-
17.02.2015, 11:24
Sie wollen also die "Diskussion" weiter auf Ihrem oberflächlichen Phrasenniveau halten?
So im Sinn von Stuhlkreisen und runden Tischen gegen Rechts?

Muss ich mich ausklinken.
O.k.
Da ich meinerseits das allerdings nicht ändern werde, schlage ich vor, wir setzen das "auf Dauer".
Das wird uns beiden Aufwand und Nerven sparen. :)


[/I]Sie sollen hier überhaupt nichts "belegen", sondern es kam meinerseits die Bitte, Ihre Behauptungen nachvollziehbar zu unterlegen.
WAS führte denn zu Ihrem subjektivem Gesamteindruck? Welcher Satz, welche Handlung, welche Aussage oder welcher Programmpunkt?
Oder kommt das bei Ihnen alles aus dem hohlen Bauch respektive der Tagesschau oder Bild-Zeitung?
Sind Sie wirklich intellektuell außerstande, sowas Grundsätzliches und Simples in ein, zwei Sätzen nachvollziehbar zusammenzufassen?
Über ein Jahrzehnt, darin Lektüre der Parteiprogramme und dutzender weiterer Schriften, zig Artikeln von und über und vermutlich hunderter Gespräche mit Mitgliedern und Anhängern der NPD in zwei Sätzen zusammenzufassen bin ich tatsächlich nicht intellektuell in der Lage.
Und ich sehe das nicht mal als Defizit.


Mit Ihrer Frage nach dem "Pouvoir constituant" lenken Sie einfach von Ihren falschen Aussagen bez. Vollmachten des Bundestages ab. Dito zur Rede von Carlo Schmidt zu eben diesem Sachverhalt und dem GG. Der hat, mit Verlaub, ein klein wenig mehr Ahnung vom Thema, als Sie es jemals haben können werden.
Wenn Sie von Völkerrecht o.ä. einen Hauch von Ahnung hätten, würde Sie diese dümmlchen Fragen gar nicht erst stellen.
Nein, ich lenke nicht ab. Ich gehe nur nicht auf Dinge ein, die ich für nicht relevant für die Frage halte.
Z.B. ist die Frage nach dem Status des GG für eine neue, europäische Verfassung nur dann wichtig, wenn man meint, die Polen in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße müssten auf deutscher Seite mitstimmen oder mancher, der in der Bundesrepublik lebt, solle nicht.


Resümee: Sie verstecken Ihre Ahnungslosigkeit hinter inhaltslosen Behauptungen, Phrasen, Leersätzen und das Thema, den Kern umgehenden Gegenfragen in der trügerischen Hoffnung, als kompetenter Intellekt eingeschätzt zu werden.
Bei heutigen Volltoleranzdemokraten funktioniert diese typisch linke "Intelligenz" auch.
Keine Sorge, meine Kompetenz lasse ich hier von anderen einschätzen, darunter sicher keine Neulinge wie Sie, dafür tatsächlich einige Linke und viele Bürgerliche - Rechte sind hierzuforum ja leider selten.


Leider (im Sinn der Menschheit gegenteilig) sind die Volltoleranzdemokraten in keinster Weise zukunfts- oder gar überlebensfähig.
Dass die Demokratie ein Unfug ist, hätte man allerdings schon bei Platon nachlesen und sich die Sache so sparen können...

-jmw-
17.02.2015, 11:25
Es ist schon etwas pervers, wenn man den 146ger als Grundlage für eine europäische Verfassung und die Aufgabe des Nationalstaats heranzieht. Er war und ist lediglich die Basis für eine neue Verfassung des deutschen Volkes
Warum sollte eine solche "neue Verfassung des deutschen Volkes" nicht eine europäische sein können?

FranzKonz
17.02.2015, 11:30
Warum sollte eine solche "neue Verfassung des deutschen Volkes" nicht eine europäische sein können?

Wenn es eine wirklich demokratische Verfassung ist, und wenn das Subsidiaritätsprinzip hinreichend berücksichtigt ist: Kein Einwand.

Die Verfassung hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat zu sichern. Wie der Staat heißt, ist mir eigentlich wurscht.

-jmw-
17.02.2015, 11:43
Wenn es eine wirklich demokratische Verfassung ist, und wenn das Subsidiaritätsprinzip hinreichend berücksichtigt ist: Kein Einwand.

Die Verfassung hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat zu sichern. Wie der Staat heißt, ist mir eigentlich wurscht.
Und sähe die neue europäische Verfassung ein stark zentralisiertes Kaisertum vor, dann wäre die Zustimmung des Deutschen Volkes... Rechtswidrig? Nichtig? Ohne Belang? Nur unter Vorbehalt?
Ein Volk - Was das genau ist, lassen wir mal beiseite - darf sich eine neue Verfassung geben. Über Form und Inhalte ist damit nichts gesagt. Möglicherweise könnte man die Einhaltung der Menschenrechte voraussetzen, wobei der neue Staat, falls es einer wäre, entsprechende Erklärungen und Abkommen ja (noch) nicht unterzeichnet hätte.

hamburger
17.02.2015, 11:47
Warum sollte eine solche "neue Verfassung des deutschen Volkes" nicht eine europäische sein können?

Lesen bildet. Lies das GG und du wirst feststellen, das dort nur vom deutschen Volk die Rede ist.
Das gilt für die Verfassungen aller Länder, denn sie gelten nur im jeweiligen Land. Deswegen mussten in den Rechtsstaaten schon das Volk über den Euro abstimmen, da die Währungshoheit ein wesentlicher Grundsatz der Souveränität darstellt.
Die Aufgabe der nationalen Grenzen ist in jeder Verfassung, auch im GG, ausdrücklich nicht vorgesehen.
Also zunächst müsste man eine neue deutsche Verfassung durch das Volk legitimieren lassen, die die Aufgabe der Souveränität erlaubt.
Das wäre bestimmt eine interessante Auseinandersetzung in den Nationalstaaten. Deswegen hat noch kein Land dies versucht.
Es ist einfach unmöglich.
Der jetzige Weg dahin ist die Verelendung der Völker, um das Volk auf diesem Weg zu treiben.
Hitler kam nur in die Macht, weil es keine Alternative zu ihm gab, er war also alternativlos und die einzige Hoffnung auf Besserung.
Eine Verfassung hat immer die Aufgabe, die Rechte des Bürgers eines Nationalstaats zu gewährleisten. Das setzt zwingend den Erhalt dieses Staates voraus.