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Vollständige Version anzeigen : Gerichtskosten



Fenzer03
08.02.2015, 21:40
Wer weis wie man an seine Geld kommt wenn man den Prozess gewonnen hat.
Ich hatte vor über 3 Monaten einen GP. Den ich gewann. Das Gericht muss mir deshalb über 800 €
zurückzahlen. Jedoch warte ich bis jetzt vergeblich darauf.
Trotz Urteil. Wenn schon die Gerichte ihren Zahlungen nicht nachkommen, sieht es wohl schlecht mit dem Recht hier aus.

Gruß Fenzer03

tabasco
08.02.2015, 21:42
http://www.123recht.net/forum_default.asp

Seefreiheit
08.02.2015, 21:45
Du wirst doch damals einen Anwalt gehabt haben, kann dieser dir nicht weiterhelfen, wie der weitere Verlauf ist? Bzw. dieser wäre doch auch derjenige, der das Gericht auf die Zahlung der Kosten hinweisen kann.
Generell mahlen die Mühlen der Bürokratie ziemlich langsam. Vor Allem, wenn man sie gewähren lässt. Wir schreiben bei der Arbeit in solchen Fällen (wobei das nichts mit der Justiz zu tun hat) eine "freundliche Erinnerung" (<- Betreff-Angabe), da wissen die Leute dann, dass sie jetzt mal langsam handeln sollten, weil die nächste Erinnerung nicht mehr so freundlich wird.

Nachbar
08.02.2015, 21:46
Wer weis wie man an seine Geld kommt wenn man den Prozess gewonnen hat.
Ich hatte vor über 3 Monaten einen GP. Den ich gewann. Das Gericht muss mir deshalb über 800 €
zurückzahlen. Jedoch warte ich bis jetzt vergeblich darauf.
Trotz Urteil. Wenn schon die Gerichte ihren Zahlungen nicht nachkommen, sieht es wohl schlecht mit dem Recht hier aus.

Gruß Fenzer03

Dafür gibt es den Nomikus!

Fenzer03
09.02.2015, 06:38
Danke für die Antworten,
ich geh da heute mal bei Gericht vorbei, ist ja nicht weit weg. 1500 m
Und frag mal persönlich nach.

opppa
09.02.2015, 07:26
Hoffentlich hast Du da niemanden verklagt, bei dem nichts zu holen ist!

Dann hast nämlich die Kosten selbst am (Arsc....äh) Hals! Ich nenne sowas immer "Lehrgeld"!

:fizeig:

Fenzer03
09.02.2015, 08:53
Hoffentlich hast Du da niemanden verklagt, bei dem nichts zu holen ist!

Dann hast nämlich die Kosten selbst am (Arsc....äh) Hals! Ich nenne sowas immer "Lehrgeld"!

:fizeig:

Ne, ne. Die Sache betrifft genauer meinen Sohn. Er hatte eine Anklage wegen Körperverletzung am Hals.
Was sich aber vor Gericht als glatte Lüge herausstellte. Ihm wollte da jemand ein Auswischen.
Da bei Körperverletzung usw. keine RS greift, mussten wir die Gerichts und AW - Kosten erst mal bezahlen.
Da mein Sohn Lehrling ist, habe ich im die 800 € erst mal ausgelegt.
Mit Urteilsverkündung durch den Richter ( Freispruch ) wurde mitgeteilt das meinen Sohn, also mir die gesamten entstandenen Kosten erstattet werden.
Also, das Geld kommt von der Gerichtskasse. Ich hoffe schon mal das die Geld haben.:?

Der Gerechte
09.02.2015, 12:39
Ist also ein Strafprozess und der Staat ist der (An)kläger.
Somit muss die Staatskasse sämtliche Kosten für den Angeklagten übernehmen (Rechtsanwalt, Gutachten...usw.),
wenn ein Freispruch erfolgt.

schastar
09.02.2015, 12:45
Hoffentlich hast Du da niemanden verklagt, bei dem nichts zu holen ist!

Dann hast nämlich die Kosten selbst am (Arsc....äh) Hals! Ich nenne sowas immer "Lehrgeld"!

:fizeig:

Wenn es in betrügerischer Absicht geschah verklage ich dennoch. Dann nütz die Privatinsolvenz nix und man hat 30 Jahre. Ist eine Lange Zeit um jemanden zu ärgern.

Fenzer03
09.02.2015, 15:15
So, bin gerade vom Gericht wieder da. Und bin sogar bis zu dem Jugendrichter vorgekommen. Der die Sache mit meinem Sohn verhandelt hat.
Der Richter sagte, das die Zahlung der 800 € in den nächsten 4 Wochen erfolgen wird.
Sollte in den 4 Wochen nichts eingehen, möge ich noch mal vorsprechen.
Na Danke auch, das wären dann 4 Monate wo ich für die, die Bank Spiele.
Mal schauen wenn ich von Fitzamt die Forderung dieses Jahr bekomme.
Diesmal treibe ich es bis zu Pfändung. Und dann schütte ich den Fitzamt Mitarbeiter die vermutlich zwischen 2000 - 3000 € in 0,50 € stücken vor seine Geh-stelzen.

PS. Gegenklage bringt nichts, außer weitere Kosten für uns.
Bei der Person die meinen Sohn angezeigt hat, handelt es sich um einen 74 Jährigen Rentner.
Mit einer Rente von 970, €

Aber, der Staatsanwalt hat gegen den Rentner eine Anweisung verfügt, dieser muss sich nun bei einem ihm vorgegebenen Arzt zur medizinischen Überprüfung einfinden.
Sprich, Demenz + Alzheimer Test.
Besteht er diesen, ermittelt der Staatsanwalt gegen ihn wegen eidlicher Falschaussage inkl. seinen 2 Schein zeugen die noch älter sind. ( 84 )
Der ganze Fall wurde nämlich mit einer Kamera aufgezeichnet. Dieser Film wurde im Gericht vorgeführt.
Den 3 Herrschaften war es aber nicht möglich sich auf den 150 cm Bildschirm selbst zu erkennen.
Mit dem Auto sind sie aber gekommen.

Fenzer03
09.02.2015, 15:20
Ist also ein Strafprozess und der Staat ist der (An)kläger.
Somit muss die Staatskasse sämtliche Kosten für den Angeklagten übernehmen (Rechtsanwalt, Gutachten...usw.),
wenn ein Freispruch erfolgt.

genau so ist es in unserem Fall.
Gruß Fenzer03

Hans Huckebein
12.02.2015, 20:54
Wenn die aber von mir geld wollen, giebt es fristen;
Sollen die aber was zahlen, werden die ausreden immer läger!

Fenzer03
12.02.2015, 21:09
Wenn die aber von mir geld wollen, giebt es fristen;
Sollen die aber was zahlen, werden die ausreden immer läger!

Jo, der Richter verlas seinen Freispruch mit den Schlussworten
Freispruch für den angeklagten.
Mangels Mittel erfolgt die Rückzahlung der dem Angeklagten entstanden Kosten an den Freigesprochenen jedoch erst 2015.
Das war am 26.11.2014. Heute d. 12.02.15. habe ich immer noch nix.