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Vollständige Version anzeigen : Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen



Flaschengeist
05.02.2015, 15:03
Der Notarzt hat laut Zeugen "mehrere Autos" überholt. Wo ist das Problem?


Neuburg/Donau - Ein Notarzteinsatz zur Rettung eines Kleinkinds in Lebensgefahr soll einen Mediziner teuer zu stehen kommen. Der Notarzt war im April 2014 von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins nahe Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrmals Autos überholen. Die Fahrer zweier entgegenkommender Autos fühlten sich dadurch bedrängt und zeigten den Arzt an.

Das hatte Folgen: Am 15. Januar flatterte dem Notarzt Post ins Haus - ein Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Der Mediziner habe sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen, wird ihm darin bescheinigt. Ihm droht damit auch der Führerscheinentzug für sechs Monate. Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg a. d. Donau nicht akzeptieren will, kommt es nun zum Prozess, wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, Helmut Walter, einen Bericht im "Münchner Merkur" (http://www.merkur-online.de/bayern/notarzt-rettet-kind-leben-fuehrerschein-4705428.html) bestätigte.

Der Notarzt hat nach eigenen Angaben in den letzten 23 Jahren insgesamt 5500 Einsätze gefahren. Doch der leitende Oberstaatsanwalt rechtfertigt das Vorgehen seiner Behörde. "Auch wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss es verhältnismäßig sein", sagte er der Zeitung.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-soll-fuer-rettungseinsatz-4500-euro-zahlen-a-1016910.html

Neugier72
05.02.2015, 15:09
Relativ einfach, § 35 und 38 StVO erzielen keinen rechtsfreien Raum. Zumal dieser Strafbefehl eh hauptsächlich in die Nötigung nach StGB zielt.
Das ist ein Thema was zwar emotional verstehbar sein mag, basierend auf Tatsachen geht es scheinbar in Ordnung.

Flaschengeist
05.02.2015, 15:11
Relativ einfach, § 35 und 38 StVO erzielen keinen rechtsfreien Raum. Zumal dieser Strafbefehl eh hauptsächlich in die Nötigung nach StGB zielt.
Das ist ein Thema was zwar emotional verstehbar sein mag, basierend auf Tatsachen geht es scheinbar in Ordnung.

Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?

Esreicht!
05.02.2015, 15:18
Der Notarzt hat laut Zeugen "mehrere Autos" überholt. Wo ist das Problem?

Die Staatsanwaltschaften sind teilweise derart überlastet, daß Schwerstverbrecher wegen Fristüberschreitung nicht mehr angeklagt werden können. Andererseits wird ein Strafverfahren durchgezogen, das gar keines sein kann. Der Notarzt fuhr mit Blaulicht, hatte einen lebensrettenden Einsatz zu fahren und soll bereits 5500 Einsätze unfallfrei gefahren haben in 23 Jahren.

Dem leitenden Oberstaatsanwalt ist zu wünschen, daß er mit einer lebensgefährlichen Verletzung zu spät vom Notarzt erreicht wird, weil dieser "verhältnismäßig" fährt, was auch immer darunter zu verstehen ist!

kd

Neugier72
05.02.2015, 15:18
Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?
Das Ganze ist wesentlich komplizierter, was du jetzt mit Sonderrechten nach der StVO meinst, da braucht man noch nicht mal Blaulicht für.

opppa
05.02.2015, 15:22
In einem (fast) vergleichbaren Fall hat ein (normaler) Hausarzt bei uns wegen eines dösigen Park-Knöllchens die kostenlose Versorgung von Asylanten eingestellt.

Anders kann man nicht mit den gierigen Juristen verhandeln!

:D

Arcona
05.02.2015, 15:28
Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?

Doch. Aber auch unter Anspruchnahme von Wegerechten (Blaulicht, Martinshorn) darf man nicht wie der letzt Stockcar-Pilot durch die Gegend heizen. Zumal betreffender Notarzt vermutlich in seinem Privat-Pkw unterwegs war - offizielle Notarzteinsatzfahrzeuge werden nicht von Notärzten gefahren, sondern von Rettungsassistenten - und er somit noch aufmerksamer und vorsichtiger hätte fahren müssen. Zivile Pkw mit aufmontiertem Blaulich sieht man nämlich echt beschissen, als Autofahrer.

jack000
05.02.2015, 15:30
Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?
Doch schon, aber es gibt auch Grenzen. Man darf nicht andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen/nötigen.
In diesem Fall beklagte ein Autofahrer, dass er ein gefährliches Ausweichmanöver durchführen musste. Das geht natürlich zu weit.

Neugier72
05.02.2015, 15:30
Soweit richtig Arcona, es gibt aber gerade in Bayern noch Selbstfahrer als NA, nicht gut ist aber so. Diese nutzen im Allgemeinen durchaus richtige NEF.

Geronimo
05.02.2015, 15:35
In einem (fast) vergleichbaren Fall hat ein (normaler) Hausarzt bei uns wegen eines dösigen Park-Knöllchens die kostenlose Versorgung von Asylanten eingestellt.

Anders kann man nicht mit den gierigen Juristen verhandeln!

:D

Dafür gehört er schwerstens bestraft.

schastar
05.02.2015, 15:43
Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?

doch, haben sie, nur erlauben diese Sonderrechte nicht sich rücksichtslos und gefährden im Straßenverkehr zu benehmen.
Als Beispiel: Ein Notarzt im Einsatz hat das recht eine Ampel auch in der Rotfase zu überfahren, nicht aber blindlings über diese zu rasen sondern sich vorsichtig in diese hineinzutasten um sie zu überqueren. Auch darf er schneller fahren als erlaubt, aber nicht andere gefährden.

schastar
05.02.2015, 15:45
In einem (fast) vergleichbaren Fall hat ein (normaler) Hausarzt bei uns wegen eines dösigen Park-Knöllchens die kostenlose Versorgung von Asylanten eingestellt.

Anders kann man nicht mit den gierigen Juristen verhandeln!

:D

Für so was gehört er auch bestraft. Denn diese "kostenlose" Versorgung von Asylanten war ihm nur möglich weil er bei den Beitragszahlen zuvor richtig abkassiert hat.

Bruddler
05.02.2015, 16:31
Doch. Aber auch unter Anspruchnahme von Wegerechten (Blaulicht, Martinshorn) darf man nicht wie der letzt Stockcar-Pilot durch die Gegend heizen. Zumal betreffender Notarzt vermutlich in seinem Privat-Pkw unterwegs war - offizielle Notarzteinsatzfahrzeuge werden nicht von Notärzten gefahren, sondern von Rettungsassistenten - und er somit noch aufmerksamer und vorsichtiger hätte fahren müssen. Zivile Pkw mit aufmontiertem Blaulich sieht man nämlich echt beschissen, als Autofahrer.

Ich kenne einen Fall, da hat die Besatzung eines Rettungswagens mit Blaulicht und Martinshorn ein paar, zuvor bestellte Pizzas abgeholt.
Ob das Ganze Konsequenzen für die Sanis hatte, entzieht sich meiner Kenntnis.

Esreicht!
05.02.2015, 16:38
Doch. Aber auch unter Anspruchnahme von Wegerechten (Blaulicht, Martinshorn) darf man nicht wie der letzt Stockcar-Pilot durch die Gegend heizen. Zumal betreffender Notarzt vermutlich in seinem Privat-Pkw unterwegs war - offizielle Notarzteinsatzfahrzeuge werden nicht von Notärzten gefahren, sondern von Rettungsassistenten - und er somit noch aufmerksamer und vorsichtiger hätte fahren müssen. Zivile Pkw mit aufmontiertem Blaulich sieht man nämlich echt beschissen, als Autofahrer.

Lt. ZDF fuhr der Arzt einen Notarzwagen mit Blaulicht und Martinshorn. Mit den 6 Monaten Führerscheinentzug könnte er seine Tätigkeit nicht mehr ausführen.

kd

wtf
05.02.2015, 16:39
Ich kenne einen Fall, da hat die Besatzung eines Rettungswagens mit Blaulicht und Martinshorn ein paar, zuvor bestellte Pizzas abgeholt.



Das war früher bei der Polizeistation hier um die Ecke gang und gäbe. Finde ich jetzt nicht sooo schlimm.

Tantalit
05.02.2015, 16:40
Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?

Das heißt wohl eher das man deutsche Kinder lieber verrecken lassen möchte :(

Eloy
05.02.2015, 16:51
Sonderrechte haben nur Polizei und Feuerwehr! Das heist aber nicht, das du auf "Teufel komm raus" fahren kannst. Du mußt auch immer mit der Dummheit der anderen rechnen. Genau wie im Privaten!

Das DRK ist keine "staatliche Institution"! Also hat es sich, auch bei Einsatzfahrt, an die STVO tu halten!

Gleichs gilt aber auch für den Feuerwehrmann, der zum Einsatz gerufen wird. Bis zum Spritzenhaus gilt das Gesetz!

Neugier72
05.02.2015, 16:51
Das heißt wohl eher das man deutsche Kinder lieber verrecken lassen möchte :(
Nein, heißt es nicht. Der alte Spruch zu Ausbildungen dieses Themas lautet aber "Fahrn se langsam wir hams eilig".

Eloy
05.02.2015, 16:52
Das heißt wohl eher das man deutsche Kinder lieber verrecken lassen möchte :(

Siehe Beitrag #17.

Neugier72
05.02.2015, 16:54
Sonderrechte haben nur Polizei und Feuerwehr! Das heist aber nicht, das du auf "Teufel komm raus" fahren kannst. Du mußt auch immer mit der Dummheit der anderen rechnen. Genau wie im Privaten!

Das DRK ist keine "staatliche Institution"! Also hat es sich, auch bei Einsatzfahrt, an die STVO tu halten!

Gleichs gilt aber auch für den Feuerwehrmann, der zum Einsatz gerufen wird. Bis zum Spritzenhaus gilt das Gesetz!
Ganz klares Nein.
Sonderrechte nach der 35 haben noch ne ganze Menge mehr, einfach mal lesen.

Auch das DRK erfüllt regelmäßig bei Notfalleinsätzen hoheitliche Aufgaben. Und ist eben dann nach der 35 zu betrachten.

Der gemeine Feuerwehrmann kann auch mit dem Privat-Kfz Sonderrechte nach der 35 in Anspruch nehmen.

Eloy
05.02.2015, 17:01
Ganz klares Nein.
Sonderrechte nach der 35 haben noch ne ganze Menge mehr, einfach mal lesen.

Auch das DRK erfüllt regelmäßig bei Notfalleinsätzen hoheitliche Aufgaben. Und ist eben dann nach der 35 zu betrachten.

Der gemeine Feuerwehrmann kann auch mit dem Privat-Kfz Sonderrechte nach der 35 in Anspruch nehmen.

Ich war lange genug in der Feuerwehr um Bescheid zu wissen.

http://www.retter.tv/de/feuerwehr.html?ereig=-Unterwegs-zum-Einsatz-geblitzt-Feuerwehrmann-bekommt-Fahrverbot-&ereignis=27881

Ein Fall von vielen! Dann kommt es noch drauf an, wie "engagiert" du bist. Sportverein, Gesangverein...., Parteibuch!

Neugier72
05.02.2015, 17:06
Ich war lange genug in der Feuerwehr um Bescheid zu wissen.

http://www.retter.tv/de/feuerwehr.html?ereig=-Unterwegs-zum-Einsatz-geblitzt-Feuerwehrmann-bekommt-Fahrverbot-&ereignis=27881
Sorry scheinbar nicht.
Ich bilde seit 13 Jahren Führer von Sonder-Und Wegerechtsfahrzeugen aus und fahre diese seit nunmehr 23 Jahren regelmäßig unter Einsatzbedingungen. Zu Quelle retter.tv schweige ich, verweise allerdings gerne auf die Suche nach der entsprechenden Literatur bspw. von Prof. Müller von der sächsischen Polizeihochschule.

PS: Die Urteilsbegründung zum betreffenden Fall ist wesentlich weniger reisserisch.

Eloy
05.02.2015, 17:18
Sorry scheinbar nicht.
Ich bilde seit 13 Jahren Führer von Sonder-Und Wegerechtsfahrzeugen aus und fahre diese seit nunmehr 23 Jahren regelmäßig unter Einsatzbedingungen. Zu Quelle retter.tv schweige ich, verweise allerdings gerne auf die Suche nach der entsprechenden Literatur bspw. von Prof. Müller von der sächsischen Polizeihochschule.

PS: Die Urteilsbegründung zum betreffenden Fall ist wesentlich weniger reisserisch.

Dann bin ich von einem Polizeioberkommissar beschissen worden. Der hat bei uns die Lehrgänge gehalten.

Don
05.02.2015, 17:21
Doch schon, aber es gibt auch Grenzen. Man darf nicht andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen/nötigen.
In diesem Fall beklagte ein Autofahrer, dass er ein gefährliches Ausweichmanöver durchführen musste. Das geht natürlich zu weit.

Solche Penner sehe ich fast jeden Tag. Ich erinnere an das hier:

https://www.youtube.com/watch?v=Xm_tnMmRTFk

Das sind genau die Leute die wegen sowas oben dann Anzeige erstatten. Oder weil vor deinem Haus morges um 6 mal der Schnee nicht geräumt ist. Die unaussterblichen Blockwarte. Menschen, die die Welt nicht braucht.

Arcona
05.02.2015, 17:22
Lt. ZDF fuhr der Arzt einen Notarzwagen mit Blaulicht und Martinshorn. Mit den 6 Monaten Führerscheinentzug könnte er seine Tätigkeit nicht mehr ausführen.

kd

Es gibt Notärzte, die rausgeklingelt werden können, wenn alle regulär im Dienst befindlichen Medizinmänner unterwegs sind. Die haben ein Blaulicht zum aufs Dach montieren und fahren dann los, mit ihrem Privatwagen. Im regulären Dienst fährt von denen keiner slebst.
Außerdem ist "Notarzt" keine Berufsbezeichnung, lediglich eine Tätigkeitsbeschreibung. Denn auch wenn es so aussieht, als wären das die Elite-Ärzte, die da unterwegs sind; sind sie nicht. Du kannst es haben, dass du dir vom Chirurgen Müller den Blinddarm entfernen lässt, und zwei Wochen später gibt dir ebenjener Chirurg Müller Schmerzmedikamente, weil du dich mit deinem Auto um einen Baum gewickelt hast.


Das war früher bei der Polizeistation hier um die Ecke gang und gäbe. Finde ich jetzt nicht sooo schlimm.

Das ist genau so lange nicht schlimm, wie nichts passiert. Lass Oma Lieselotte sich mal erschrecken und irgendwo gegen fahren, dann haben die rasenden Pizzaboten die längste Zeit einen Job gehabt.

Ein Nationalist
05.02.2015, 17:26
Die meisten Feuerwehren sind auch keine "staatlichen Institutionen" sondern Vereine in welche ich eintreten und wieder austreten kann, da ja unsere allwissende Politik die Berufswehren fast abgeschafft haben und die meisten Einsätze von freiwilligen Feuerwehren gefahren werden. Beim Einsatz von erlauben und zugelassenen Notsingnalen wird nicht unterschieden ob Rettungswagen, Feuerwehr, THW, Polizei etc. Habe jedenfalls noch nicht gelesen das Notsingnalverordnung auf jeden Rettungsbereich zugeschnitten sind. Wenn ja würde ich gern wiisen wo es steht.
Wenn die Frage erlaubt ist, was ist bei Dir eine "staatliche Institution" und von wlchem Staat sprichst DU?

Eloy
05.02.2015, 17:50
Die meisten Feuerwehren sind auch keine "staatlichen Institutionen" sondern Vereine in welche ich eintreten und wieder austreten kann, da ja unsere allwissende Politik die Berufswehren fast abgeschafft haben und die meisten Einsätze von freiwilligen Feuerwehren gefahren werden. Beim Einsatz von erlauben und zugelassenen Notsingnalen wird nicht unterschieden ob Rettungswagen, Feuerwehr, THW, Polizei etc. Habe jedenfalls noch nicht gelesen das Notsingnalverordnung auf jeden Rettungsbereich zugeschnitten sind. Wenn ja würde ich gern wiisen wo es steht.
Wenn die Frage erlaubt ist, was ist bei Dir eine "staatliche Institution" und von wlchem Staat sprichst DU?

Die Feuerwehr ist, genau so wie das THW, eine staatliche Institution. Oder hast du eine Feuerwehr schon mal als e.V. gesehen!

rumpelgepumpel
05.02.2015, 18:05
Doch schon, aber es gibt auch Grenzen. Man darf nicht andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen/nötigen.
In diesem Fall beklagte ein Autofahrer, dass er ein gefährliches Ausweichmanöver durchführen musste. Das geht natürlich zu weit.

wenn die 2 entgegenkommenden Autos sich bedrängt gefühlt haben dann hat der Notarzt damit
nicht nur die 2 anderen (evtl. vollbesetzen) Autos in Lebensgefahr gebracht
sondern auch sich selbst, und damit auch das kleine Kind,
das er dann mit Sicherheit nicht mehr erreicht hätte,

auch Noteinsatz-Fahrzeuge dürfen andere nicht in Gefahr bringen,

btw: ich bin schonmal einem VW hinten drauf gefahren weil der eine Vollbremsung machte weil plötzlich ein Krankenwagen über die Kreuzung huschte :schreck:

Esreicht!
05.02.2015, 18:14
Es gibt Notärzte, die rausgeklingelt werden können, wenn alle regulär im Dienst befindlichen Medizinmänner unterwegs sind. Die haben ein Blaulicht zum aufs Dach montieren und fahren dann los, mit ihrem Privatwagen. Im regulären Dienst fährt von denen keiner slebst.
Außerdem ist "Notarzt" keine Berufsbezeichnung, lediglich eine Tätigkeitsbeschreibung. Denn auch wenn es so aussieht, als wären das die Elite-Ärzte, die da unterwegs sind; sind sie nicht. Du kannst es haben, dass du dir vom Chirurgen Müller den Blinddarm entfernen lässt, und zwei Wochen später gibt dir ebenjener Chirurg Müller Schmerzmedikamente, weil du dich mit deinem Auto um einen Baum gewickelt hast.



Das ist genau so lange nicht schlimm, wie nichts passiert. Lass Oma Lieselotte sich mal erschrecken und irgendwo gegen fahren, dann haben die rasenden Pizzaboten die längste Zeit einen Job gehabt.

Also in dem ZDF-Beitrag innerhalb der Sendung Hallo zeigte man den weiß-roten Notarztwagen (BMW X-Modell), mit dem der Notarzt selbstlenkend fuhr. Ich denke mal, Du meinst die großen Notarztwagen, in denen auch Verunfallte transportiert werden können, den fährt dann ein Rotkreuzler.

Im Bericht bestritt auch der Arzt, irgendjemand gefährdet zu haben. Ahso der Notarzt hat übrigens das Leben eines Kindes gerettet, das nur nebenbei!


kd

Neugier72
05.02.2015, 18:24
Mal der Reihe nach...
Mag sein das ein Pol. was erzählt, wissen ja auch nicht alles und wenn man deren Sore-Fahrten ab und an sieht, naja

Es gibt nach wie vor-wenn auch suboptimal-selbstfahrende NA mit eindeutig erkennbaren NEF

Nein, die Feuerwehr ist immer Teil der öfftl. Gefahrenabwehr

grybbl
05.02.2015, 18:25
Mich hat mal eine "Lauerbesatzung" eines Polizeifahrzeuges wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes verfolgt.
Also ich bin angeblich bei Rot (naja Dunkelkgelb)über die starkbefahrene Kreuzung gefahren.
Passiert ist natürlich nix.
Die "Hüter des Gesetzes" bei freigegebenem Querverkehr mit Tatütata hinterher.
Um der Staatskasse eine Einnahme von 130€ zu generieren.
Da lungern zwei niederrangige Polizisten in einem 3er BMW auf einer Verkehrsinsel mit laufendem Motor ....

cornjung
05.02.2015, 18:28
Ganz klares Nein.
Sonderrechte nach der 35 haben noch ne ganze Menge mehr, einfach mal lesen.

Auch das DRK erfüllt regelmäßig bei Notfalleinsätzen hoheitliche Aufgaben. Und ist eben dann nach der 35 zu betrachten.

Der gemeine Feuerwehrmann kann auch mit dem Privat-Kfz Sonderrechte nach der 35 in Anspruch nehmen.
Gemäss § 35 STVO 5a haben Rettungsdienste Sonderrechte. Ist der Notarzt im Privatwagen kein Rettungsdienst ?

Neugier72
05.02.2015, 18:33
Gemäss § 35 STVO 5a haben Rettungsdienste Sonderrechte. Ist der Notarzt im Privatwagen kein Rettungsdienst ?
Doch doch, was du zitierst war eine Antwort auf die Feststellung das nur Fw und Pol Sonderrechte hätten....

Dayan
05.02.2015, 18:34
Eine Schande einen Arzt für Nothilfe zu bestrafen.Pfui!

rumpelgepumpel
05.02.2015, 18:35
Eine Schande einen Arzt für Nothilfe zu bestrafen.Pfui!

er wurde ja nicht für die Nothilfe bestraft sondern dafür das er andere in Gefahr gebracht hat :cool:

BRDDR_geschaedigter
05.02.2015, 18:37
er wurde ja nicht für die Nothilfe bestraft sondern dafür das er andere in Gefahr gebracht hat :cool:

Vollkasko Weichei Mentalität. Um Menschen zu helfen, muss man halt auch mal ein Risiko eingehen.

Dayan
05.02.2015, 18:37
er wurde ja nicht für die Nothilfe bestraft sondern dafür das er andere in Gefahr gebracht hat :cool:Der Job eines Notarztes ist mit Geld nicht zu bezahlen!Hast du schon mal Gedärmen reponiert?

Hay
05.02.2015, 18:45
Ich war lange genug in der Feuerwehr um Bescheid zu wissen.

http://www.retter.tv/de/feuerwehr.html?ereig=-Unterwegs-zum-Einsatz-geblitzt-Feuerwehrmann-bekommt-Fahrverbot-&ereignis=27881

Ein Fall von vielen! Dann kommt es noch drauf an, wie "engagiert" du bist. Sportverein, Gesangverein...., Parteibuch!

Bislang hatten wir ja nur die Fälle, die nach Meinung der Behörden oder Gerichte zu schnell zu ihrem Einsatzort unterwegs waren. Mich würden einmal die Fälle interessieren, die durch ihre Umsichtigkeit zu spät zu einem Einsatz kommen und daher die Folgen zu tragen haben. In Fall dieses Threads vielleicht ein ersticktes Kind.

Was passiert dann?

Neugier72
05.02.2015, 18:46
Der Job eines Notarztes ist mit Geld nicht zu bezahlen!Hast du schon mal Gedärmen reponiert?
Dayan, tu dir selbst einen Gefallen und laber diesen Strang nicht voll.
Der beste NA nützt nix wenn er selber klemmt weil er nen Unfall hatte.
btw. Ich kommentiere die bei euch ab und an auf Bildern zu sehende load and go Philosophie auch nicht. Also mal den Ball flach halten,

rumpelgepumpel
05.02.2015, 18:46
Vollkasko Weichei Mentalität. Um Menschen zu helfen, muss man halt auch mal ein Risiko eingehen.

was nützt es wenn der Notarzt einem Menschen hilft und dafür den Tod anderer in Kauf nimmt,

hier hatte letzten Monat ein Rettungswagen einen Fahrradfahrer umgenietet,
das gute war das der Rettungswagen den Schwerverletzten gleich verarzten konnte bis der Hubschrauber kam,
das Ziel des eigentlichen Einsatz war damit zunichte gemacht
oder anders gesagt: statt zu helfen hat der Rettungswagenfahrer noch mehr Schaden verursacht

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wesel-hamminkeln-und-schermbeck/radfahrer-nach-kollision-mit-rettungswagen-in-lebensgefahr-id9903424.html

Dayan
05.02.2015, 18:51
Dayan, tu dir selbst einen Gefallen und laber diesen Strang nicht voll.
Der beste NA nützt nix wenn er selber klemmt weil er nen Unfall hatte.
btw. Ich kommentiere die bei euch ab und an auf Bildern zu sehende load and go Philosophie auch nicht. Also mal den Ball flach halten,Warte ab bis du eine Notarzt brauchst!Hoffentlich nie aber man kann nie wissen!

grybbl
05.02.2015, 18:58
Vollkasko Weichei Mentalität. Um Menschen zu helfen, muss man halt auch mal ein Risiko eingehen.

Abgewandelt von Mao
Rette Einen überfahre Hundert

Brotzeit
05.02.2015, 19:00
Der Notarzt hat laut Zeugen "mehrere Autos" überholt. Wo ist das Problem?

Das zeigt , daß die Ordnung und Aufrechterhaltung derselbigen wichtiger ist als das Recht eines Menschen auf Leben!

Merke :
Du bist in dem System ein Stück Dreck wert!
Insbesondere wenn du ein Kind bist!

latrop
05.02.2015, 19:01
Lt. ZDF fuhr der Arzt einen Notarzwagen mit Blaulicht und Martinshorn. Mit den 6 Monaten Führerscheinentzug könnte er seine Tätigkeit nicht mehr ausführen.

kd

Und der anzeigende Autofahrer fühlte sich bedrängt.

Dem sollte man den Führerschein abnehmen.

Neugier72
05.02.2015, 19:05
Warte ab bis du eine Notarzt brauchst!Hoffentlich nie aber man kann nie wissen!
Das hat jetzt was mit dem eigentlichen Thema zu tun?
Du bist doch angeblich Doktor, dann berechne mal den Zeitunderschied zw. 50 und 60 Km/h bei fünf Kilometern....

latrop
05.02.2015, 19:06
Solche Penner sehe ich fast jeden Tag. Ich erinnere an das hier:

https://www.youtube.com/watch?v=Xm_tnMmRTFk

Das sind genau die Leute die wegen sowas oben dann Anzeige erstatten. Oder weil vor deinem Haus morges um 6 mal der Schnee nicht geräumt ist. Die unaussterblichen Blockwarte. Menschen, die die Welt nicht braucht.

Typisch Mercedes Fahrer - alt mit Hut und Klopapierrolle auf der Hinterbank :cool:

latrop
05.02.2015, 19:08
wenn die 2 entgegenkommenden Autos sich bedrängt gefühlt haben dann hat der Notarzt damit
nicht nur die 2 anderen (evtl. vollbesetzen) Autos in Lebensgefahr gebracht
sondern auch sich selbst, und damit auch das kleine Kind,
das er dann mit Sicherheit nicht mehr erreicht hätte,

auch Noteinsatz-Fahrzeuge dürfen andere nicht in Gefahr bringen,

btw: ich bin schonmal einem VW hinten drauf gefahren weil der eine Vollbremsung machte weil plötzlich ein Krankenwagen über die Kreuzung huschte :schreck:

Dann hast du bestimmt nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand eingehalten.

Eintracht
05.02.2015, 19:10
Ekelhaftes Verhalten.
habe eben nen Bericht gesehen dazu im TV.
Da ging es um ein kleines Mädchen was Klebstoff gegessen hatte und Gefahr drohte zu ersticken.
diese hässliche Vollidiot der sowas zur Anzeige bringt unglaublich, lieber Blechschäden als ein totes Kind.

ich hab kein Verständnis für solche Arschlöcher. Ähnlich wie in dem Video mit dem LKW und dem schwarzen Auto was nicht einen Meter weggefahren ist. In beiden Fällen Wünsche ich den Fahrern schnellst möglich eine Faust direkt ins Gesicht.

rumpelgepumpel
05.02.2015, 19:15
Dann hast du bestimmt nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand eingehalten.

bei einer Vollbremsung hat der Hintermann eigentlich nie eine Chance,
btw: die Google-Bildersuche zu "rettungswagen unfall" bringt schon einige brachiale Bilder zum Vorschein:

http://www.rosenheim24.de/bilder/2011/04/24/1216916/1746477052-unfall-g77aNPOL609.jpg

Neugier72
05.02.2015, 19:24
Ekelhaftes Verhalten.
habe eben nen Bericht gesehen dazu im TV.
Da ging es um ein kleines Mädchen was Klebstoff gegessen hatte und Gefahr drohte zu ersticken.
diese hässliche Vollidiot der sowas zur Anzeige bringt unglaublich, lieber Blechschäden als ein totes Kind.

ich hab kein Verständnis für solche Arschlöcher. Ähnlich wie in dem Video mit dem LKW und dem schwarzen Auto was nicht einen Meter weggefahren ist. In beiden Fällen Wünsche ich den Fahrern schnellst möglich eine Faust direkt ins Gesicht.
Merkwürdige Ansicht. im schlimmsten Fall zu, Kind mit Atemnot noch zusätzlich zwei Pklemm weil der NA es drauf angelegt hat Sieger zu sein?

Dayan
05.02.2015, 19:26
Lässt die Notärzten in Ruhe den ihr könntet die Nächsten Patienten sein!

Eintracht
05.02.2015, 19:27
Merkwürdige Ansicht. im schlimmsten Fall zu, Kind mit Atemnot noch zusätzlich zwei Pklemm weil der NA es drauf angelegt hat Sieger zu sein?

Der Autofahrer musste ausweichen? Hätte er nicht einfach schon vorher stehen bleiben können? Auf einer Graden Bundesstraße kann man einen Notarzt mit Blaulicht und Horn früh genug erkennen um anzuhalten und ordentlich Platz zu machen

Eintracht
05.02.2015, 19:31
Das passt auch zu nem Artikel den ich neulich gelesen habe (jetzt aber leider im Internet nicht finde) das in Deutschland das bilden der Rettungsgasse bei Stau so schlecht funktioniert wie in kaum einem anderen Land in der EU.

opppa
05.02.2015, 19:36
Dafür gehört er schwerstens bestraft.

Das hat seine Portokasse schwer getroffen! Aber der nahm das eben persönlich!

:D

Neugier72
05.02.2015, 19:37
Der Autofahrer musste ausweichen? Hätte er nicht einfach schon vorher stehen bleiben können? Auf einer Graden Bundesstraße kann man einen Notarzt mit Blaulicht und Horn früh genug erkennen um anzuhalten und ordentlich Platz zu machen

Wenn beide Fahrzeug nur 70 fahren, wieviele Meter und Zeit brauchen sie um auf gleicher Höhe zu sein?

opppa
05.02.2015, 19:38
Für so was gehört er auch bestraft. Denn diese "kostenlose" Versorgung von Asylanten war ihm nur möglich weil er bei den Beitragszahlen zuvor richtig abkassiert hat.

Der war in unserem Viertel sowas wie ein Heiliger; Jedenfalls hättest Du übelst Prügel gekriegt, wenn Du ihm hier was getan hättest!

:D

Eintracht
05.02.2015, 19:44
Wenn beide Fahrzeug nur 70 fahren, wieviele Meter und Zeit brauchen sie um auf gleicher Höhe zu sein?

Ich weiß es nicht und bin ehrlich gesagt jetzt auch zu faul um zu googeln
Wirst du mir sicher gleich sagen was das Ergebnis ist.
aber was das jetzt mit meiner Aussage zu tun das er einfach anhalten kann sobald er den Notarzt sieht

Neugier72
05.02.2015, 19:52
Ich weiß es nicht und bin ehrlich gesagt jetzt auch zu faul um zu googeln
Wirst du mir sicher gleich sagen was das Ergebnis ist.
aber was das jetzt mit meiner Aussage zu tun das er einfach anhalten kann sobald er den Notarzt sieht
Relativ einfach, vom Zeitpunkt des Wahrnehmens muss der Anzeigende es verarbeiten, abbremsen und rechts ausweichen...das geht nicht ad hoc.

Antisozialist
05.02.2015, 20:01
Die Staatsanwaltschaften sind teilweise derart überlastet, daß Schwerstverbrecher wegen Fristüberschreitung nicht mehr angeklagt werden können. Andererseits wird ein Strafverfahren durchgezogen, das gar keines sein kann. Der Notarzt fuhr mit Blaulicht, hatte einen lebensrettenden Einsatz zu fahren und soll bereits 5500 Einsätze unfallfrei gefahren haben in 23 Jahren.

Dem leitenden Oberstaatsanwalt ist zu wünschen, daß er mit einer lebensgefährlichen Verletzung zu spät vom Notarzt erreicht wird, weil dieser "verhältnismäßig" fährt, was auch immer darunter zu verstehen ist!

kd

Vermutlich hat der Notarzt bei seiner Arbeit Rechtsgläubige dazu genötigt, mit ihren BMWs an die Seite zu fahren. Bei solchen Schwerverbrechen muss die BRD-Justiz hart durchgreifen, damit die Willkommenskultur nicht gefährdet wird.

Neugier72
05.02.2015, 20:11
Vermutlich hat der Notarzt bei seiner Arbeit Rechtsgläubige dazu genötigt, mit ihren BMWs an die Seite zu fahren. Bei solchen Schwerverbrechen muss die BRD-Justiz hart durchgreifen, damit die Willkommenskultur nicht gefährdet wird.
Nu mach mal nen Punkt, bei aller berechtigten Kritik an der Politik, vollkommen rechtsfrei funktioniert kein Staat.

Skaramanga
05.02.2015, 20:38
Wenn mir ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht entgegenkommt weiche ich eben aus. Rechtzeitig. Nachhaltig. Und dann fahre ich weiter.
Wo ist da jetzt das Problem? Fühlte sich da wieder jemand in seiner "BMW/Phaeton/S-Klasse-Fahrer-Ehre" verletzt? Idioten.

Skaramanga
05.02.2015, 20:40
Relativ einfach, vom Zeitpunkt des Wahrnehmens muss der Anzeigende es verarbeiten, abbremsen und rechts ausweichen...das geht nicht ad hoc.

Ja bis Du das verarbeitest kann das wohl eine Weile dauern.

Odin
05.02.2015, 20:46
Demnächst werden vermutlich auch noch ganz normale Autofahrer angezeigt, weil sie jemanden überholen und der Gegenverkehrer vermeint, ein wenig die Eisen streicheln zu müssen.

Verrückte brdler.

Dima
05.02.2015, 21:02
Also das ist wirklich Bananenrepublik, muss ich wirklich sagen. Und typisch BRD-deutsch so ein Verhalten. In Deutschland wird ein Überholmanöver als persönlicher Angriff gewertet, das ist so. Ich hab das ja selber oft erlebt. Wenn man auf einer Landstraße fährt, wo 100 erlaubt ist, und wo der Vordermann nur 60-70 fährt, dann überholt man. Ich habe aber oft erlebt, dass der Vordermann, den ich überhole, während des Überholvorgangs schlagartig zu beschleunigen beginnt, um mich am Überholen zu hindern! Gekränkte Ehre wahrscheinlich.

Oder die geben gerne auch abrupt Gas, wenn sie sehen, dass ich ein kompliziertes Wendemanöver o.ä. vollziehe, nur um schneller da zu sein und mich schön anzuhupen!

Ich hab das während eines Wendemanövers bei einer Frau erlebt, die mit ihrem alten Diesel-Golf derart Gas gegeben hat, dass schwarze Rauchschwaden aus ihrem Auspuff kamen. Dann hat die mich angehupt und den Vogel gezeigt. Wenn das ein Mann gewesen wäre, hätte ich dem eine geknallt für so ein Benehmen!

Und dann zeigt man noch einen Notarzt an, nur weil er überholt.


Ich würde eher gegen die Autofahrer, die Anzeige erstattet haben, vorgehen und denen mal den Führerschein abknöpfen! Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht kommt, hat man Platz zu machen. Ende. Wenn man keinen Platz macht, dann verstößt man gegen elementare Verkehrsregeln.

Frontferkel
05.02.2015, 22:52
Doch. Aber auch unter Anspruchnahme von Wegerechten (Blaulicht, Martinshorn) darf man nicht wie der letzt Stockcar-Pilot durch die Gegend heizen. Zumal betreffender Notarzt vermutlich in seinem Privat-Pkw unterwegs war - offizielle Notarzteinsatzfahrzeuge werden nicht von Notärzten gefahren, sondern von Rettungsassistenten - und er somit noch aufmerksamer und vorsichtiger hätte fahren müssen. Zivile Pkw mit aufmontiertem Blaulich sieht man nämlich echt beschissen, als Autofahrer.

Aber nur wenn man die berühmte Gelbe Binde mit den drei schwarzen Punkten trägt .

Rumburak
05.02.2015, 22:58
Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?

Natürlich hat er Sonderrechte, aber er darf deswegen keine Gefährdung darstellen. Logisch, oder?

BRDDR_geschaedigter
05.02.2015, 23:19
Der Notarzt hat laut Zeugen "mehrere Autos" überholt. Wo ist das Problem?

Die Straße die nach Karlshuld reingeht kenne ich. Wenn es die Straße war... da ist es breit genug, da passen zur Not 3 Autos nebeneinander!

BRDDR_geschaedigter
05.02.2015, 23:24
Also das ist wirklich Bananenrepublik, muss ich wirklich sagen. Und typisch BRD-deutsch so ein Verhalten. In Deutschland wird ein Überholmanöver als persönlicher Angriff gewertet, das ist so. Ich hab das ja selber oft erlebt. Wenn man auf einer Landstraße fährt, wo 100 erlaubt ist, und wo der Vordermann nur 60-70 fährt, dann überholt man. Ich habe aber oft erlebt, dass der Vordermann, den ich überhole, während des Überholvorgangs schlagartig zu beschleunigen beginnt, um mich am Überholen zu hindern! Gekränkte Ehre wahrscheinlich.

Oder die geben gerne auch abrupt Gas, wenn sie sehen, dass ich ein kompliziertes Wendemanöver o.ä. vollziehe, nur um schneller da zu sein und mich schön anzuhupen!

Ich hab das während eines Wendemanövers bei einer Frau erlebt, die mit ihrem alten Diesel-Golf derart Gas gegeben hat, dass schwarze Rauchschwaden aus ihrem Auspuff kamen. Dann hat die mich angehupt und den Vogel gezeigt. Wenn das ein Mann gewesen wäre, hätte ich dem eine geknallt für so ein Benehmen!

Und dann zeigt man noch einen Notarzt an, nur weil er überholt.


Ich würde eher gegen die Autofahrer, die Anzeige erstattet haben, vorgehen und denen mal den Führerschein abknöpfen! Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht kommt, hat man Platz zu machen. Ende. Wenn man keinen Platz macht, dann verstößt man gegen elementare Verkehrsregeln.

Ja. Am besten noch eine Anzeige noch dazu wegen indirek tunterlassener Hilfeleistung, wegen der Anzeige gegen den Arzt.

Drecks BRDler, das ganze Land geht vor die Hunde und diese Maden haben nichts Besseres zu tun als einen Notarzt anzuzeigen.

Xarrion
06.02.2015, 05:44
Der Autofahrer musste ausweichen? Hätte er nicht einfach schon vorher stehen bleiben können? Auf einer Graden Bundesstraße kann man einen Notarzt mit Blaulicht und Horn früh genug erkennen um anzuhalten und ordentlich Platz zu machen

Eben.
Wenn mir auf meiner Fahrspur ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal entgegenkommt, fahre ich rechts an den Fahrbahnrad und halte, wenn erforderlich, auch an.

mick31
06.02.2015, 07:15
Wenn mir ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht entgegenkommt weiche ich eben aus. Rechtzeitig. Nachhaltig. Und dann fahre ich weiter.
Wo ist da jetzt das Problem? Fühlte sich da wieder jemand in seiner "BMW/Phaeton/S-Klasse-Fahrer-Ehre" verletzt? Idioten.

Sowas stört ehr einen Lehrer im Diesel Hybrid, oder ******n

Fenzer03
06.02.2015, 07:23
Das zeigt mal wieder in was für einen sinn freien Ländle wir leben.
4500 €. die sollte man den Deppen ich Rechnung stellen der den Notarzt angezeigt hat.
Wegen Behinderung einer Rettungsmaßnahme.
Bei den Anzeigenden handelt es sich garantiert um einen Fahre eines PS starken Auto.
Der in seiner Ehre getroffen wurde.

Neugier72
06.02.2015, 09:53
http://sichere-einsatzfahrt.de/

Diese Seite sei allgemein zu dem Thema zu empfehlen. Dort wird gezeigt das unter uns BOS-Fahrern nicht nur Engel sind. Und auch die Auswirkungen von Fehlern sieht man sehr schön, allerdings ist das nur ein Bruchteil der täglichen Einsatzunfälle.

Lilly
06.02.2015, 10:36
Doch. Aber auch unter Anspruchnahme von Wegerechten (Blaulicht, Martinshorn) darf man nicht wie der letzt Stockcar-Pilot durch die Gegend heizen. Zumal betreffender Notarzt vermutlich in seinem Privat-Pkw unterwegs war - offizielle Notarzteinsatzfahrzeuge werden nicht von Notärzten gefahren, sondern von Rettungsassistenten - und er somit noch aufmerksamer und vorsichtiger hätte fahren müssen. Zivile Pkw mit aufmontiertem Blaulich sieht man nämlich echt beschissen, als Autofahrer.

Wer hat dir denn den Bären aufgebunden? Das gilt nur, wenn der Kranke oder Verletzte bereits im Rettungswagen ist, aber nicht, auf dem Weg zu ihm.

Was hier mit dem Notarzt gemacht wird, ist eine Schweinerei.

Eloy
06.02.2015, 13:23
Bislang hatten wir ja nur die Fälle, die nach Meinung der Behörden oder Gerichte zu schnell zu ihrem Einsatzort unterwegs waren. Mich würden einmal die Fälle interessieren, die durch ihre Umsichtigkeit zu spät zu einem Einsatz kommen und daher die Folgen zu tragen haben. In Fall dieses Threads vielleicht ein ersticktes Kind.

Was passiert dann?

Wenn es rund geht, dann macht keiner langsam! Jeder versucht so schnell wie möglich ( bei der FFW ) zum Spritzenhaus zu kommen. Und dann zum Einsatzort. Allerdings mit der gebotenen Vorsicht! Hemmschuh, jetzt und in Zukunft, sind diese idiotischen Kläger! Und die Justiz, die solche Klagen zuläßt! Werden die Beklagten verdonnert, dann überlegt sich mancher, ob es sich rentiert mal etas schneller zu sein. Dann werden die "Retter" von selber langsamer. Wer will schon arbeitlos werden, weil ein Proll die Bremse treten muss. Ist dann doch besser mit 60 hinter dem Mann mit Hut herum zu zuckeln.

Dann kommen sie sich auch nichtmehr selbst in die Quere:

http://www.feuerwehrmagazin.de/top-themen/notarzt-kollidiert-mit-streifenwagen-17927

cajadeahorros
06.02.2015, 13:31
Wer hat dir denn den Bären aufgebunden? Das gilt nur, wenn der Kranke oder Verletzte bereits im Rettungswagen ist, aber nicht, auf dem Weg zu ihm.

Was hier mit dem Notarzt gemacht wird, ist eine Schweinerei.

Ist doch egal. In Bayern will man dafür jetzt die Erstattung pro Einsatzfahrt senken, 45 statt 90 Euro.

Neugier72
06.02.2015, 13:39
Ist doch egal. In Bayern will man dafür jetzt die Erstattung pro Einsatzfahrt senken, 45 statt 90 Euro.
Das ist zwar mehr als unterirdisch wenn das durchgesetzt wird, hat jetzt allerdings was genau mit dem Ursprungsthema zu tun?

Arcona
06.02.2015, 15:46
Wer hat dir denn den Bären aufgebunden? Das gilt nur, wenn der Kranke oder Verletzte bereits im Rettungswagen ist, aber nicht, auf dem Weg zu ihm.


Der Grundsatz der Vorsicht gilt immer, unabhängig davon, ob sich bereits ein Patient an Bord befindet oder nicht. Das hat schon rechtliche Gründe. Wer mit 120 über eine Kreuzung heizt und dann in einen Unfall verwickelt wird, hat immer schuld. Ob er Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet hatte spielt dabei keine Rolle.


Was hier mit dem Notarzt gemacht wird, ist eine Schweinerei.

Das kann man so sehen. Man kann aber auch fragen, was passiert wäre, wenn es Verletzt oder gar Tote gegeben hätte, bei der wilden Fahrt des Onkel Doktor.

Andreas63
06.02.2015, 16:05
Das kann man so sehen. Man kann aber auch fragen, was passiert wäre, wenn es Verletzt oder gar Tote gegeben hätte, bei der wilden Fahrt des Onkel Doktor.
Woher weißt Du denn, daß es eine wilde Fahrt war? Vielleicht war ja auch der Kläger mit der Situation überfordert, hat den Notarztwagen zu spät wahrgenommen und dann panisch reagiert? Gerade in diesem Fall (drohender Erstickungstod) zählte wirklich jede Minute. Und da ja in Wirklichkeit nichts passiert ist, ist die Anzeige eine bornierte Unverschämtheit.

Xarrion
06.02.2015, 16:16
Woher weißt Du denn, daß es eine wilde Fahrt war? Vielleicht war ja auch der Kläger mit der Situation überfordert, hat den Notarztwagen zu spät wahrgenommen und dann panisch reagiert? Gerade in diesem Fall (drohender Erstickungstod) zählte wirklich jede Minute. Und da ja in Wirklichkeit nichts passiert ist, ist die Anzeige eine bornierte Unverschämtheit.

Ganz recht.
Man muß sich nur mal vor Augen halten, was eigentlich geschehen ist. Ein Autofahrer mußte wegen des entgegenkommenden Notarztfahrzeuges, das infolge Sondersignals Wegerecht hatte, bremsen und dem Einsatzwagen ausweichen. Das ist alles. Im Grunde genommen sowieso eine Selbstverständlichkeit.
Der Notarzt hat den Fahrer des anderen Fahrzeuges weder zu einer Vollbremsung gezwungen, noch das Fahrzeug von der Straße abgedrängt.

Wer sich jedoch dadurch bereits genötigt fühlt und Anzeige erstattet, zeigt damit deutlich, daß er wegen charakterlicher Mängel nicht zur Führung eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Also Führerscheinentzug für den Anzeigeerstatter.

Nationalix
06.02.2015, 18:22
Das ist zwar mehr als unterirdisch wenn das durchgesetzt wird, hat jetzt allerdings was genau mit dem Ursprungsthema zu tun?

Das wird dazu führen, dass sich das Thema Notarzt bald von selbst erledigt hat.

Carl von Cumersdorff
06.02.2015, 19:05
Der Notarzt hat laut Zeugen "mehrere Autos" überholt. Wo ist das Problem?

In Deutschland ist es besser ein Kind sterben zu lassen, als zwei entgegenkommende Autos zu bedrängen. Dann noch im Noteinsatz. Was denkt der Notarzt noch? An seiner Stelle würde ich auf den Notarzt scheißen und lieber die Krankenkassen abzocken. So kann einfacher Geld verdient werden.

Don
06.02.2015, 19:17
Wenn beide Fahrzeug nur 70 fahren, wieviele Meter und Zeit brauchen sie um auf gleicher Höhe zu sein?

Die Frage läßt sich nur mit einem hier nicht darstellbaren Diagramm beantworten.
Ws bin ich heute höflich.

Don
06.02.2015, 19:18
Ganz recht.
Man muß sich nur mal vor Augen halten, was eigentlich geschehen ist. Ein Autofahrer mußte wegen des entgegenkommenden Notarztfahrzeuges, das infolge Sondersignals Wegerecht hatte, bremsen und dem Einsatzwagen ausweichen. Das ist alles. Im Grunde genommen sowieso eine Selbstverständlichkeit.
Der Notarzt hat den Fahrer des anderen Fahrzeuges weder zu einer Vollbremsung gezwungen, noch das Fahrzeug von der Straße abgedrängt.

Wer sich jedoch dadurch bereits genötigt fühlt und Anzeige erstattet, zeigt damit deutlich, daß er wegen charakterlicher Mängel nicht zur Führung eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Also Führerscheinentzug für den Anzeigeerstatter.

Ohne eine Tracht Prügel halte ich das für unangemessen.

Don
06.02.2015, 19:27
Wenn mir ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht entgegenkommt weiche ich eben aus. Rechtzeitig. Nachhaltig. Und dann fahre ich weiter.
Wo ist da jetzt das Problem? Fühlte sich da wieder jemand in seiner "BMW/Phaeton/S-Klasse-Fahrer-Ehre" verletzt? Idioten.

Ich denke nicht. Das Ganze klingt eher nach Insigina oder anderen Gehhilfen denen der Schwung abhanden kam.
Vernünftig motorisierte Automobilisten stört solch eine kleine Unterbrechung nicht.

Neugier72
06.02.2015, 19:59
Die Frage läßt sich nur mit einem hier nicht darstellbaren Diagramm beantworten.
Ws bin ich heute höflich.
Ach ja, die Höflichkeit...
Sorry, wenn man das Thema nur emotional diskutieren möchte, nur zu.
Dann müsst ihr aber konsequenterweise dem armen und völlig unschuldigen Dr. Hatz auch mit Spenden für die Geldstrafe und für den Chauffeur in der führerscheinlosen Zeit unterstützen.
Scheiß auf geltendes Recht, war ja ein Kind involviert. Hätte es die gleichen Reaktionen bei einem Notfall im Altenheim gegeben?

Lilly
06.02.2015, 20:09
Ach ja, die Höflichkeit...
Sorry, wenn man das Thema nur emotional diskutieren möchte, nur zu.
Dann müsst ihr aber konsequenterweise dem armen und völlig unschuldigen Dr. Hatz auch mit Spenden für die Geldstrafe und für den Chauffeur in der führerscheinlosen Zeit unterstützen.
Scheiß auf geltendes Recht, war ja ein Kind involviert. Hätte es die gleichen Reaktionen bei einem Notfall im Altenheim gegeben?

Aber selbstverständlich! Was lernt man gleich ganz am Anfang in der Fahrschule? Wenn sich ein Auto mit Blaulicht/Martinshorn nähert, rechts ranfahren und notfalls anhalten. Auf Einsatzfahrzeuge Rücksicht zu nehmen, ist eine Selbstverständlich.

Neugier72
06.02.2015, 20:25
Aber selbstverständlich! Was lernt man gleich ganz am Anfang in der Fahrschule? Wenn sich ein Auto mit Blaulicht/Martinshorn nähert, rechts ranfahren und notfalls anhalten. Auf Einsatzfahrzeuge Rücksicht zu nehmen, ist eine Selbstverständlich.
Ich glaube ich beuge mich dem hier geballt vorkommenden Fachwissen.
Würdet ihr bitte alle vor der Entrüstung mal in den Weiten des WWW den Strafbefehl als Bild suchen und finden? Danach mal die dort genannten Paragraphen und die Kommentare dazu lesen und den dort geschilderten Vorgang insgesamt bitte mal würdigen.
Ich bin gerade hier im HPF erstaunt wie willig ihr hier der einseitigen Berichterstattung glaubt.

Maitre
06.02.2015, 22:36
Aber selbstverständlich! Was lernt man gleich ganz am Anfang in der Fahrschule? Wenn sich ein Auto mit Blaulicht/Martinshorn nähert, rechts ranfahren und notfalls anhalten. Auf Einsatzfahrzeuge Rücksicht zu nehmen, ist eine Selbstverständlich.

So war es in der STVO der DDR geregelt. Da würden solche Menschen, wie die beiden armen bedrängten Autofahrer, mit gnatzigem Gesicht am Straßenrand stehen und vor Wut ins Lenkrad beißen, anstatt den Staatsapparat mit Unsinn zu beschäftigen.
Die Regelung der alten STVO wird hier auch noch häufig befolgt. Auf Landstraßen funktioniert das auch meist sehr gut, es sei denn irgendein Esel stellt sich dem RTW in den Weg.

Nachbar
06.02.2015, 23:41
Eine derartige Habgier nach einzunehmenden Strafgeldern gibt es wohl nur in Deutschland.

Müssen Polizisten neuerdings nicht erst einen ordentlichen Parkplatz für ihren Wagen gefunden und die Parkuhr gefüttert haben, und erst dann sich schnell auf den Weg machen, den Gesuchten zu stellen, damit er ja nicht flüchtet, wenn er sie kommen sieht?

Antisozialist
07.02.2015, 00:29
Eine derartige Habgier nach einzunehmenden Strafgeldern gibt es wohl nur in Deutschland.

Müssen Polizisten neuerdings nicht erst einen ordentlichen Parkplatz für ihren Wagen gefunden und die Parkuhr gefüttert haben, und erst dann sich schnell auf den Weg machen, den Gesuchten zu stellen, damit er ja nicht flüchtet, wenn er sie kommen sieht?

Der BRD-Justiz konzentriert sich aufgrund ihrer Leistungsunfähigkeit auf wenige Gebiete (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Krampf gegen Rechts), wo sich der Büttel im Dienst kaum existenziellen Gefahren aussetzt. Deswegen werden Notärzte im Einsatz nachträglich belästigt, weil andere Verkehrsteilnehmer dem Krankenwagen ausweichen mussten. Diese Justiz ist nur noch jämmerlich.

Antisozialist
07.02.2015, 00:32
So war es in der STVO der DDR geregelt. Da würden solche Menschen, wie die beiden armen bedrängten Autofahrer, mit gnatzigem Gesicht am Straßenrand stehen und vor Wut ins Lenkrad beißen, anstatt den Staatsapparat mit Unsinn zu beschäftigen.
Die Regelung der alten STVO wird hier auch noch häufig befolgt. Auf Landstraßen funktioniert das auch meist sehr gut, es sei denn irgendein Esel stellt sich dem RTW in den Weg.

Reinrassige Esel sind weniger das Problem. Problematisch sind die Hybride zwischen Mensch und Esel.

Don
07.02.2015, 04:12
Ach ja, die Höflichkeit...
Sorry, wenn man das Thema nur emotional diskutieren möchte, nur zu.
Dann müsst ihr aber konsequenterweise dem armen und völlig unschuldigen Dr. Hatz auch mit Spenden für die Geldstrafe und für den Chauffeur in der führerscheinlosen Zeit unterstützen.
Scheiß auf geltendes Recht, war ja ein Kind involviert. Hätte es die gleichen Reaktionen bei einem Notfall im Altenheim gegeben?

Es geht nur um deine Jägergartenzaunemotionen.
Ich habe da keine. Dafür reichlich mehr als eine Million Kilometer auf der Straße, mit dem damit einhergehenden Erfahrungsschatz. Und der sagt mir auch wer z.B. in diesem Forum sowohl charakterlich als auch schlicht fahrtechnisch absolut ungeeignet ist sich auch nur in die Nähe eines Autos zu begeben. Kleinstkarierte Regelpsychopathen wie du nämlich.
Zu nichts weiter imstande als auf die Rücklichter ihres Vordermannes zu glotzen, wie Lemminge.
Wegen Typen wie dir befürworte ich die Ausrüstung von Noteinsatzkräften mit Mack Trucks mit Räumschilden.

Es geht hier verdammmt nochmal nicht darum, daß ein Notarzt -VIELLEICHT, denn es gibt erst einen Prozeß und noch keinerlei nachgewiesenes Fehlverhalten sondern nur die Anzeigen von zwei Vollspasten- ein bißchen zu schnell unterwegs war.
Sondern es geht darum daß es auf unseren Straßen rechthaberische Vollidioten gibt, die schlicht zu blöd und ignorant sind aufzupassen was um sie herum vorgeht,
Wer nicht derart schwerstbehindert ist daß er ohnehin nicht hinterm Steuer sitzen dürfte, für den ist ausgeschlossen daß er Martinshorn und blaues Blitzlicht nicht ausreichend lange vorher wahrnimmt um sich ensprechend (und qua Gesetz vorgeschrieben, nur für Regelpsychopathen wie dich) zu verhalten.
Es ist praktisch unmöglich unvermittelt von Einsatzfahrzeugen abgedrängt zu werden, außer man ist ein krummgebohrtes Arschloch.

Murmillo
07.02.2015, 08:35
Doch. Aber auch unter Anspruchnahme von Wegerechten (Blaulicht, Martinshorn) darf man nicht wie der letzt Stockcar-Pilot durch die Gegend heizen. Zumal betreffender Notarzt vermutlich in seinem Privat-Pkw unterwegs war - offizielle Notarzteinsatzfahrzeuge werden nicht von Notärzten gefahren, sondern von Rettungsassistenten - und er somit noch aufmerksamer und vorsichtiger hätte fahren müssen. Zivile Pkw mit aufmontiertem Blaulich sieht man nämlich echt beschissen, als Autofahrer.

Privat-Pkw mit Blaulicht und Martinshorn ?

Murmillo
07.02.2015, 08:52
Es gibt Notärzte, die rausgeklingelt werden können, wenn alle regulär im Dienst befindlichen Medizinmänner unterwegs sind. Die haben ein Blaulicht zum aufs Dach montieren und fahren dann los, mit ihrem Privatwagen.
...

Nur Blaulicht auf dem Dach , ohne Martinshorn, gilt in Deutschland aber nur als Achtungszeichen und verschafft keine Vorrechte.
Sieht man ja oft auf der Autobahn, wenn die Polizei mit Blaulicht z.B. vor einem Stau warnt.



...
Außerdem ist "Notarzt" keine Berufsbezeichnung, lediglich eine Tätigkeitsbeschreibung. Denn auch wenn es so aussieht, als wären das die Elite-Ärzte, die da unterwegs sind; sind sie nicht. Du kannst es haben, dass du dir vom Chirurgen Müller den Blinddarm entfernen lässt, und zwei Wochen später gibt dir ebenjener Chirurg Müller Schmerzmedikamente, weil du dich mit deinem Auto um einen Baum gewickelt hast.
...


Das stimmt zwar, nur wird dir der Chirurg Müller nicht so einfach mal eben so als Notarzt begegnen, nur weil er gerade mal unter allen Ärzten des Krankenhauses ausgelost wurde.
Notarzt bedingt eine 2-jährige Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung, innerhalb diese 2 Jahre eine 6-monatige Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in einer Notaufnahme und zusätzlich die Teilnahme an 80 Stunden Weiterbildung in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung sowie zusätzlich noch mal unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber.
Erst dann, nach erfolgreicher Teilnahme, würde Chirurg Müller als Notazt auf die Menschheit losgelassen.

Murmillo
07.02.2015, 09:00
Gemäss § 35 STVO 5a haben Rettungsdienste Sonderrechte. Ist der Notarzt im Privatwagen kein Rettungsdienst ?

Wenn er sich mit Blaulicht und Martinshorn als Inhaber von Sonderrechten kenntlich macht, dann schon.
Nur mit Blaulicht oder ohne beides hat er keinerlei Sonderrechte.

Lilly
07.02.2015, 09:14
Eine derartige Habgier nach einzunehmenden Strafgeldern gibt es wohl nur in Deutschland.

Müssen Polizisten neuerdings nicht erst einen ordentlichen Parkplatz für ihren Wagen gefunden und die Parkuhr gefüttert haben, und erst dann sich schnell auf den Weg machen, den Gesuchten zu stellen, damit er ja nicht flüchtet, wenn er sie kommen sieht?

Im Fernsehen ist unmittelbar beim Tatort immer ein Parkplatz frei, wenn die Polizei kommt. :D

Murmillo
07.02.2015, 09:14
Eben.
Wenn mir auf meiner Fahrspur ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal entgegenkommt, fahre ich rechts an den Fahrbahnrad und halte, wenn erforderlich, auch an.

Na ja, zu allererst hätten dies ja mal die Fahrzeuge tun müssen, welche er überholt hat. Wenn ich ein Martinshorn höre und ein Blaulicht hinter mir sehe, mache ich dies, wenn es die Situation erfordert. Auf einer vierspurigen Strasse mit freier linker Spur wäre dies ja nicht notwendig.
Und wenn diese Autofahrer an den Strassenrand rechts rangefahren wären und angehalten hätten, wäre es streng genommen kein Überholen mehr gewesen, sondern ein Vorbeifahren.
Zusätzlich würde ich natürlich auch rechts ranfahren und anhalten, wenn der Notarztwagen mit Sondersignalen mit entgegenkommt und nicht gefahrlos an den Fahrzeugen in seiner Spur vorbei fahren kann, weil z.B. die Strasse zu eng ist.

Nachbar
07.02.2015, 09:28
Im Fernsehen ist unmittelbar beim Tatort immer ein Parkplatz frei, wenn die Polizei kommt. :D

Genau, deshalb sind die Tatort-Ermittler bereits vor Ort und haben mit den Ermittlungen begonnen, noch bevor die Kugel das Opfer erreicht hat.

Murmillo
07.02.2015, 09:54
Wenn beide Fahrzeug nur 70 fahren, wieviele Meter und Zeit brauchen sie um auf gleicher Höhe zu sein?

Kannst du auf nachfolgendem Diagramm in Abhängigkeit von der Entfernung ablesen.
48099
Das schwankt zwischen 2,57 Sekunden bei nur 100m und 180 Sekunden bei 7 km, also pro 100m Entfernung mehr zwischen den Fahrzeugen kommen jeweils noch mal 2,57 Sekunden hinzu.

Bolle
07.02.2015, 10:06
Doch schon, aber es gibt auch Grenzen. Man darf nicht andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen/nötigen.
In diesem Fall beklagte ein Autofahrer, dass er ein gefährliches Ausweichmanöver durchführen musste. Das geht natürlich zu weit.


Was bitte ist daran gefährlich, beim herannahen eines Sonderfahrzeugs mit Blaulicht und Martinshorn, soweit rechts wie möglich heranzufahren?

owl eye
07.02.2015, 10:26
Was bitte ist daran gefährlich, beim herannahen eines Sonderfahrzeugs mit Blaulicht und Martinshorn, soweit rechts wie möglich heranzufahren?
:dg: ... eben, genau so ist es ! Jeder weiß, daß dann (in dem Sinne) "Gefahr im Verzug" ist ... daß Menschen in Gefahr
sind. Da ist es schon reine Selbstverständlichkeit, die Fahrt zu verlangsamen und sich möglichst weit rechts zu halten.
Genau diejenigen, welche hier Anzeige erstatteten, würde ich kräftig zur Kasse gebeten und deren Führerschein auch
gleich noch miteinkassiert haben ... allein schon aufgrund deren Skrupellosigkeit und bodenlose Frechheit. Wenn es um
die Rettung von Menschenleben geht, dann gibt es keinerlei Anspruch auf andere Vorrechte ... so einfach ist das !

Neugier72
07.02.2015, 10:38
Es geht nur um deine Jägergartenzaunemotionen.
Ich habe da keine. Dafür reichlich mehr als eine Million Kilometer auf der Straße, mit dem damit einhergehenden Erfahrungsschatz. Und der sagt mir auch wer z.B. in diesem Forum sowohl charakterlich als auch schlicht fahrtechnisch absolut ungeeignet ist sich auch nur in die Nähe eines Autos zu begeben. Kleinstkarierte Regelpsychopathen wie du nämlich.
Zu nichts weiter imstande als auf die Rücklichter ihres Vordermannes zu glotzen, wie Lemminge.
Wegen Typen wie dir befürworte ich die Ausrüstung von Noteinsatzkräften mit Mack Trucks mit Räumschilden.

Es geht hier verdammmt nochmal nicht darum, daß ein Notarzt -VIELLEICHT, denn es gibt erst einen Prozeß und noch keinerlei nachgewiesenes Fehlverhalten sondern nur die Anzeigen von zwei Vollspasten- ein bißchen zu schnell unterwegs war.
Sondern es geht darum daß es auf unseren Straßen rechthaberische Vollidioten gibt, die schlicht zu blöd und ignorant sind aufzupassen was um sie herum vorgeht,
Wer nicht derart schwerstbehindert ist daß er ohnehin nicht hinterm Steuer sitzen dürfte, für den ist ausgeschlossen daß er Martinshorn und blaues Blitzlicht nicht ausreichend lange vorher wahrnimmt um sich ensprechend (und qua Gesetz vorgeschrieben, nur für Regelpsychopathen wie dich) zu verhalten.
Es ist praktisch unmöglich unvermittelt von Einsatzfahrzeugen abgedrängt zu werden, außer man ist ein krummgebohrtes Arschloch.
Grobe Kelle? Ok
Du Schwätzer bist viel mit WeRe unterwegs? Nein, dann weißt du nicht mal ansatzweise wieviele Unfälle vermieden werden weil gerade die Fahrer von eben diesen Fahrzeugen zumeist mit den dämlichen Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen. Natürlich fahren wir sogar eher defensiv und genau diesen klitzekleinen aber entscheidenten Punkt scheint der Dr. Hatz nicht beachtet zu haben. Abruptes Auscheren auch mit Horn ist einfach keine gute Idee.
Und nein, wer lesen kann ist klar im Vorteil, es geht eben nicht um die Geschwindigkeit.

Aber nun weiter in deinem Choral das alle anderen ganz ganz doof sind.

Maitre
07.02.2015, 10:39
Wie konnten die beiden Helden eigentlich in dieser so einzigartigen und gefährlichen Gefahrensituation das Kennzeichen des Notarztes erkennen? Außer den ersten ein oder zwei Buchstaben kriege ich in solchen Situationen üblicherweise nicht mit, welches Kennzeichen das andere Auto hatte.

Neugier72
07.02.2015, 10:45
Wie konnten die beiden Helden eigentlich in dieser so einzigartigen und gefährlichen Gefahrensituation das Kennzeichen des Notarztes erkennen? Außer den ersten ein oder zwei Buchstaben kriege ich in solchen Situationen üblicherweise nicht mit, welches Kennzeichen das andere Auto hatte.
Müssen sie nicht, jeder Einsatz der BOS wird in der Leitstelle dokumentiert. Und zeitgleich sind gerade auf dem Land nun nicht sooo viele NEF gleichzeitig auf der Straße.

Maitre
07.02.2015, 11:02
Müssen sie nicht, jeder Einsatz der BOS wird in der Leitstelle dokumentiert. Und zeitgleich sind gerade auf dem Land nun nicht sooo viele NEF gleichzeitig auf der Straße.

Dann haben die beiden sich ja richtig Arbeit damit gemacht. Mir missfällt die Sache trotzdem noch. Das liegt wahrscheinlich auch noch an meiner ersten Fahrausbildung, die noch in der DDR stattfand (Motorrad/Moped). Damals war es so geregelt, dass dem Einsatzfahrzeug immer der volle Vorrang einzuräumen ist, ein Gedanke der mir durchaus folgerichtig erscheint. In dem vorliegenden Fall sollte man evtl. auch mal prüfen, ob die überholten Kraftfahrer nicht vielmehr das Einsatzfahrzeug selbst der aktuellen STVO entsprechend behindert haben.

Neugier72
07.02.2015, 11:09
Dann haben die beiden sich ja richtig Arbeit damit gemacht. Mir missfällt die Sache trotzdem noch. Das liegt wahrscheinlich auch noch an meiner ersten Fahrausbildung, die noch in der DDR stattfand (Motorrad/Moped). Damals war es so geregelt, dass dem Einsatzfahrzeug immer der volle Vorrang einzuräumen ist, ein Gedanke der mir durchaus folgerichtig erscheint. In dem vorliegenden Fall sollte man evtl. auch mal prüfen, ob die überholten Kraftfahrer nicht vielmehr das Einsatzfahrzeug selbst der aktuellen STVO entsprechend behindert haben.
Die Arbeit hat sicher die Polizei nach Anzeigenerstattung übernommen.
Allerdings würde mich die reale Gefährdung auch interessieren wenn sich zwei Verkehrsteilnehmer mindestens angepisst fühlen.

Ist immer noch so ähnlich geregelt, heute allerdings ist dieses "Freie Bahn schaffen" nicht klar definiert wie dies zu erfolgen hat.

Der eigentliche Frevel an dieser Geschichte wird allerdings nirgends erwähnt. Nämlich das es in D im Jahre 2015 immer noch Bereiche gibt in den der NA als Selbstfahrer unterwegs ist.

owl eye
07.02.2015, 11:23
Dann haben die beiden sich ja richtig Arbeit damit gemacht. Mir missfällt die Sache trotzdem noch. Das liegt wahrscheinlich auch noch an meiner ersten Fahrausbildung, die noch in der DDR stattfand (Motorrad/Moped). Damals war es so geregelt, dass dem Einsatzfahrzeug immer der volle Vorrang einzuräumen ist, ein Gedanke der mir durchaus folgerichtig erscheint. In dem vorliegenden Fall sollte man evtl. auch mal prüfen, ob die überholten Kraftfahrer nicht vielmehr das Einsatzfahrzeug selbst der aktuellen STVO entsprechend behindert haben.

In Art.1 der DDR-Verfassung stand ja auch noch - neben dem Satz: "Die menschliche Würde ist unantastbar." - der Satz: "An erster Stelle
steht der Mensch." geschrieben. Dem Menschen stand also kein Vorrecht auf Geld über ... und auch kein Vorrecht auf eine möglichst gefällige
und störungsfreie Autofahrt. Es gibt nichts, was dem Leben eines Menschen übersteht, allenfalls noch ein GOTT ! Bisweilen sehen dies gewisse
Leute aber anders ... Leute, der Sorte, Art und Gattung "Über-" oder eben "Herrenmensch", welche sich einbilden, das eigene EGO (ICH)
throne "über alles, über alles in der Welt" ! Der EGOISMUS ist doch wahrlich unverwüstlich ...

Es gab in der DDR nichts Materielles (kein Ding), dem ein MEHRWERT zuerkannt wurde ... im Vergleich zu allem (egal,
welchem Ding) gab es nur einen MEHRWERT ... der MENSCH ! Kein Haus, kein Auto, kein Swimmingpool, kein Geld,
kein Garnichts stand dem Menschen über ... in der Praxis allerdings vollzog sich demhingegen MURKS, denn da war
z.B. ein versehentlich umgestoßener Blumentopf nicht selten sehr viel MEHR WERT als der Mensch ! Insofern zahlen
wir gewiß schon sehr zu Recht eine sogenannte "MEHRWERT"-Steuer ... EGO sei Dank ! ;)

Maitre
07.02.2015, 11:29
Die Arbeit hat sicher die Polizei nach Anzeigenerstattung übernommen.
Allerdings würde mich die reale Gefährdung auch interessieren wenn sich zwei Verkehrsteilnehmer mindestens angepisst fühlen.

Ach Gott, es gibt Autofahrer, die sich von jeder realen oder eingebildeten Unregelmäßigkeit angepisst fühlen.
Ein Beispiel, wie es mir vor Jahren passierte:

In meiner kleinen Kreisstadt in den Neunzigern fahre ich mit dem Auto an eine rote Ampel mit grünem Rechtsabbiegerpfeil heran. Halte gemäß STVO kurz an (Wer sich diesen Blödsinn ausdachte gehört nachträglich ausgepeitscht), sehe nur einen weit entfernten weißen Mercedes auf mich zufahren und biege ordnungsgemäß ab. Abgebogen sehe ich im Rückspiegel, wie der Mercedesfahrer stark beschleunigt, dann hinter mir abrupt bremst, dann rüberzieht und zeternd neben mir herfährt (Alles immer noch in der Stadt). Nachdem meine Reaktion- ihn kurz anschauen, Kopf schütteln und mich angewidert abwenden- ihn offensichtlich nicht befriedigte, überholte er und fuhr weiter. Was war passiert? Es handelte sich um einen älteren Wessi, der offensichtlich die aktuelle STVO nicht kannte und sich in seinem "Recht" behindert sah, er hatte schließlich grün und ich rot.


Ist immer noch so ähnlich geregelt, heute allerdings ist dieses "Freie Bahn schaffen" nicht klar definiert wie dies zu erfolgen hat.

Um jetzt mal eine Phrase (Nicht alles war schlecht) auszuwalzen: Die STVO in der DDR war klarer und logischer definiert, als die heutige. Das Fahrerlaubnisrecht war durchdachter. Dafür war(en) insbesondere die theoretische(n) Prüfung(en) deutlich anspruchsvoller. Man sollte dieses Recht wieder einführen, es würde viele Idioten auf der Straße ersparen- die schon an der Theorie scheitern würden- und anderen die Möglichkeiten zu sinnloser Streiterei entziehen.

Neugier72
07.02.2015, 11:38
In Art.1 der DDR-Verfassung stand ja auch noch - neben dem Satz: "Die menschliche Würde ist unantastbar." - der Satz: "An erster Stelle
steht der Mensch." geschrieben. Dem Menschen stand also kein Vorrecht auf Geld über ... und auch kein Vorrecht auf eine möglichst gefällige
und störungsfreie Autofahrt. Es gibt nichts, was dem Leben eines Menschen übersteht, allenfalls noch ein GOTT ! Bisweilen sehen dies gewisse
Leute aber anders ... Leute, der Sorte, Art und Gattung "Über-" oder eben "Herrenmensch", welche sich einbilden, das eigene EGO (ICH)
throne "über alles, über alles in der Welt" ! Der EGOISMUS ist doch wahrlich unverwüstlich ...
Heruntergebrochen hast du völlig recht.
Aus welchen Gründen auch immer entmenschlicht sich die Gesellschaft immer mehr. Im Bereich wo ich mitreden kann, beginnt das mit Schaulustigen die vor dem Eintreffen des ersten Rettungsmittels nichts aber auch gar nichts tun und endet noch lang nicht bei körperlichen Maßnahmen wie Entkleidung zum Anlegen des Zwölfkanal-EKG an fremden Menschen anderer Herkunft. Dazwischen sind da noch Pöbeleien und Angriffe von Besoffenen etc. und natürlich der Wutbürger dem der parkende RTW stört.

Lilly
07.02.2015, 12:56
https://www.openpetition.de/petition/online/freispruch-fuer-den-notarzt-alexander-hatz

Antisozialist
07.02.2015, 14:07
Ach Gott, es gibt Autofahrer, die sich von jeder realen oder eingebildeten Unregelmäßigkeit angepisst fühlen.
Ein Beispiel, wie es mir vor Jahren passierte:

In meiner kleinen Kreisstadt in den Neunzigern fahre ich mit dem Auto an eine rote Ampel mit grünem Rechtsabbiegerpfeil heran. Halte gemäß STVO kurz an (Wer sich diesen Blödsinn ausdachte gehört nachträglich ausgepeitscht), sehe nur einen weit entfernten weißen Mercedes auf mich zufahren und biege ordnungsgemäß ab. Abgebogen sehe ich im Rückspiegel, wie der Mercedesfahrer stark beschleunigt, dann hinter mir abrupt bremst, dann rüberzieht und zeternd neben mir herfährt (Alles immer noch in der Stadt). Nachdem meine Reaktion- ihn kurz anschauen, Kopf schütteln und mich angewidert abwenden- ihn offensichtlich nicht befriedigte, überholte er und fuhr weiter. Was war passiert? Es handelte sich um einen älteren Wessi, der offensichtlich die aktuelle STVO nicht kannte und sich in seinem "Recht" behindert sah, er hatte schließlich grün und ich rot.



Um jetzt mal eine Phrase (Nicht alles war schlecht) auszuwalzen: Die STVO in der DDR war klarer und logischer definiert, als die heutige. Das Fahrerlaubnisrecht war durchdachter. Dafür war(en) insbesondere die theoretische(n) Prüfung(en) deutlich anspruchsvoller. Man sollte dieses Recht wieder einführen, es würde viele Idioten auf der Straße ersparen- die schon an der Theorie scheitern würden- und anderen die Möglichkeiten zu sinnloser Streiterei entziehen.

In der DDR gab es sicher auch weniger Verkehrsteilnehmer, die ihren Führerschein auf einem Esel oder einen Kamel gemacht hatten und laut hupend oder ständig beschleunigend durch die Gegend fuhren, um etwas zu kompensieren.

rumpelgepumpel
07.02.2015, 15:25
hat der Fahrer bei 0:47 A-loch gesagt ? :D


http://youtu.be/02Ak1eIyj3M

Murmillo
07.02.2015, 15:30
In der DDR gab es sicher auch weniger Verkehrsteilnehmer, die ihren Führerschein auf einem Esel oder einen Kamel gemacht hatten und laut hupend oder ständig beschleunigend durch die Gegend fuhren, um etwas zu kompensieren.

Es gab auch viel weniger Autos, und wer eines hatte, der pflegte es- schließlich hatte er ja in der Regel bis zu 12 Jahre darauf gewartet, es geliefert zu bekommen.
Dementsprechend waren natürlich auch die Gebrauchtwagenpreise.

latrop
07.02.2015, 16:00
Privat-Pkw mit Blaulicht und Martinshorn ?

Um das mal klar zu stellen - lt. TV-Aufnahmen :

Der Arzt war mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr (rot-weiss lackiert), mit voller Beleuchtung, Blaulicht und Martinhorn unterwegs. Es gibt diese Fahrzeuge, auch zusätzlich zu den Krankenwagen.

Da dürfte der beleidigte Autofahrer wohl schlechte Karten haben.

latrop
07.02.2015, 16:11
Es gibt Notärzte, die rausgeklingelt werden können, wenn alle regulär im Dienst befindlichen Medizinmänner unterwegs sind. Die haben ein Blaulicht zum aufs Dach montieren und fahren dann los, mit ihrem Privatwagen. Im regulären Dienst fährt von denen keiner slebst.
Außerdem ist "Notarzt" keine Berufsbezeichnung, lediglich eine Tätigkeitsbeschreibung. Denn auch wenn es so aussieht, als wären das die Elite-Ärzte, die da unterwegs sind; sind sie nicht. Du kannst es haben, dass du dir vom Chirurgen Müller den Blinddarm entfernen lässt, und zwei Wochen später gibt dir ebenjener Chirurg Müller Schmerzmedikamente, weil du dich mit deinem Auto um einen Baum gewickelt hast.



Das ist genau so lange nicht schlimm, wie nichts passiert. Lass Oma Lieselotte sich mal erschrecken und irgendwo gegen fahren, dann haben die rasenden Pizzaboten die längste Zeit einen Job gehabt.

Mach dich mal erst schlau :

Kennst du den Unterschied zwischen Notarzt und den Arzt mit Notdienst ?
Frag mal bei der Feuerwehr nach.

latrop
07.02.2015, 16:15
Doch. Aber auch unter Anspruchnahme von Wegerechten (Blaulicht, Martinshorn) darf man nicht wie der letzt Stockcar-Pilot durch die Gegend heizen. Zumal betreffender Notarzt vermutlich in seinem Privat-Pkw unterwegs war - offizielle Notarzteinsatzfahrzeuge werden nicht von Notärzten gefahren, sondern von Rettungsassistenten - und er somit noch aufmerksamer und vorsichtiger hätte fahren müssen. Zivile Pkw mit aufmontiertem Blaulich sieht man nämlich echt beschissen, als Autofahrer.

Auch das stimmt nicht. Ich weiss es aus eigener Erfahrung. Wenn ich hier im Haus über 112 den Notarzt anforderte, war der meistens alleine schneller da, als die Kollegen mit dem Krankenwagen. Der hatte keinen Assi am Steuer !!

Lilly
07.02.2015, 16:16
Mach dich mal erst schlau :

Kennst du den Unterschied zwischen Notarzt und den Arzt mit Notdienst ?
Frag mal bei der Feuerwehr nach.

Kennt er nicht, er will nur schlau daherreden.

latrop
07.02.2015, 16:19
Kennt er nicht, er will nur schlau daherreden.

Glaub ich nicht. Er weiss es vielleicht nicht besser.

Arcona
07.02.2015, 16:21
Privat-Pkw mit Blaulicht und Martinshorn ?

Gibt es. Ist dann ein kleines Türmchen, an dem oben die Leuchte angebracht ist und unten die Lautsprecher.


Nur Blaulicht auf dem Dach , ohne Martinshorn, gilt in Deutschland aber nur als Achtungszeichen und verschafft keine Vorrechte.
Sieht man ja oft auf der Autobahn, wenn die Polizei mit Blaulicht z.B. vor einem Stau warnt.


Ist mir schon klar. Bei Kolonnenfahrten wird ebenfalls mit eingeschaltetem Blaulicht gefahren, was auch keine Wegerechte verschafft.



Das stimmt zwar, nur wird dir der Chirurg Müller nicht so einfach mal eben so als Notarzt begegnen, nur weil er gerade mal unter allen Ärzten des Krankenhauses ausgelost wurde.
Notarzt bedingt eine 2-jährige Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung, innerhalb diese 2 Jahre eine 6-monatige Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in einer Notaufnahme und zusätzlich die Teilnahme an 80 Stunden Weiterbildung in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung sowie zusätzlich noch mal unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber.
Erst dann, nach erfolgreicher Teilnahme, würde Chirurg Müller als Notazt auf die Menschheit losgelassen.

Nach meinem Kenntnisstand bracht es dafür lediglich die Qualifikation zum Facharzt und eine einwöchige Fortbildung, wo dann jedoch primär Technik und Zusammenarbeit mit Rettungsdienstpersonal beigebracht wird, und nichts medizinisches.


Mach dich mal erst schlau :

Kennst du den Unterschied zwischen Notarzt und den Arzt mit Notdienst ?
Frag mal bei der Feuerwehr nach.

Dein "Arzt mit Notdienst" ist der ärztliche Notdienst, der mir durchaus ein Begriff ist, ja. Dort wo er motorisiert ist, verfügt er aber über keine Sondersignalanlage auf dem Auto und auch dort fährt der Arzt nicht selbst, sondern wird von einem Assistenten chauffiert.

Arcona
07.02.2015, 16:31
Auch das stimmt nicht. Ich weiss es aus eigener Erfahrung. Wenn ich hier im Haus über 112 den Notarzt anforderte, war der meistens alleine schneller da, als die Kollegen mit dem Krankenwagen. Der hatte keinen Assi am Steuer !!

Dann kommt der aber privat, und ist nicht der offiziell diensthabende Notarzt. Wie ich bereits sagte: es gibt Regelungen, wenn alle verfügbaren Notärzte unterwegs sind. Dann kommt ein Arzt entweder mit seinem Privat Pkw oder wird abgeholt und dann zum Einsatzort gebracht.

latrop
07.02.2015, 16:31
Dein "Arzt mit Notdienst" ist der ärztliche Notdienst, der mir durchaus ein Begriff ist, ja. Dort wo er motorisiert ist, verfügt er aber über keine Sondersignalanlage auf dem Auto und auch dort fährt der Arzt nicht selbst, sondern wird von einem Assistenten chauffiert.

Du meinst wohl Taxifahrer.

Arcona
07.02.2015, 16:34
Du meinst wohl Taxifahrer.

Nein, ich meine ausgebildetes medinisches Personal. In Hamburg beispielsweise ist das ein Rettungsassistent.

latrop
07.02.2015, 16:38
Dann kommt der aber privat, und ist nicht der offiziell diensthabende Notarzt. Wie ich bereits sagte: es gibt Regelungen, wenn alle verfügbaren Notärzte unterwegs sind. Dann kommt ein Arzt entweder mit seinem Privat Pkw oder wird abgeholt und dann zum Einsatzort gebracht.

Das stimmt nicht. Das war jedesmal der offiziell bei unserer Feuerwehr angestellte Notarzt, der in der Hauptwache stationiert ist. Der hat sogar die gleiche rot/weisse Kluft an, wie die Rettungssanitäter.
Und wir hier haben mehrere fest angestellte Notärzte und sogar eine Notärztin.

Frage mal bei der Wuppertaler Feuerwehr nach .

Lilly
07.02.2015, 16:39
Wie das in HH geregelt ist, weiß ich nicht. Im ländlichen Bayern jedenfalls, wird Freitagabend der Notarztwagen, gesäubert, inspiziert und gewaschen, von einem Sanitäter zu dem Arzt gebracht, der am WE und in der folgenden Woche Notarztdienst hat. Zu den Einsätzen fährt der Arzt selber. Was würde das auch für einen Sinn machen, wenn er erst abgeholt werden müsste. Dadurch geht ja wieder Zeit verloren.

Arcona
07.02.2015, 17:02
Das stimmt nicht. Das war jedesmal der offiziell bei unserer Feuerwehr angestellte Notarzt, der in der Hauptwache stationiert ist. Der hat sogar die gleiche rot/weisse Kluft an, wie die Rettungssanitäter.
Und wir hier haben mehrere fest angestellte Notärzte und sogar eine Notärztin.

Frage mal bei der Wuppertaler Feuerwehr nach .

Nochmal: diesthabende Notärzte fahren nicht selbst, auch bei der Feuerwehr Wuppertal nicht.


https://www.youtube.com/watch?v=ubwmKF7-8Og

Stopp bei 2:24 und überzeuge dich selbst.



Wie das in HH geregelt ist, weiß ich nicht. Im ländlichen Bayern jedenfalls, wird Freitagabend der Notarztwagen, gesäubert, inspiziert und gewaschen, von einem Sanitäter zu dem Arzt gebracht, der am WE und in der folgenden Woche Notarztdienst hat. Zu den Einsätzen fährt der Arzt selber. Was würde das auch für einen Sinn machen, wenn er erst abgeholt werden müsste. Dadurch geht ja wieder Zeit verloren.

Notärzte sind für Schichten eingeteilt, in denen sie in der Rettungswache anwesend sein müssen. Ich gebe dir Brief und Siegel darauf, dass sich kein Arzt einen Notarztwagen mit nach Hause nimmt und dann von dort bei Bedarf losfährt. Das mag beim ärztlichen Notdienst so sein, aber nicht beim Notarzt. Dafür wird er einfach zu häufig angefordert, auch und gerade auf dem Land, wo die heftigsten Verkehrsunfälle passieren.

Don
07.02.2015, 17:17
Grobe Kelle? Ok
Du Schwätzer bist viel mit WeRe unterwegs? Nein, dann weißt du nicht mal ansatzweise wieviele Unfälle vermieden werden weil gerade die Fahrer von eben diesen Fahrzeugen zumeist mit den dämlichen Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen.

Quod erat demonstrandum. Was willst du eigentlich, Neurotiker?

Lilly
07.02.2015, 17:17
Nochmal: diesthabende Notärzte fahren nicht selbst, auch bei der Feuerwehr Wuppertal nicht.


https://www.youtube.com/watch?v=ubwmKF7-8Og

Stopp bei 2:24 und überzeuge dich selbst.




Notärzte sind für Schichten eingeteilt, in denen sie in der Rettungswache anwesend sein müssen. Ich gebe dir Brief und Siegel darauf, dass sich kein Arzt einen Notarztwagen mit nach Hause nimmt und dann von dort bei Bedarf losfährt. Das mag beim ärztlichen Notdienst so sein, aber nicht beim Notarzt. Dafür wird er einfach zu häufig angefordert, auch und gerade auf dem Land, wo die heftigsten Verkehrsunfälle passieren.

Brief und Siegel? Ich war selbst etliche Jahre im Rettungsdienst tätig.

latrop
07.02.2015, 18:38
Nochmal: diesthabende Notärzte fahren nicht selbst, auch bei der Feuerwehr Wuppertal nicht.



Stopp bei 2:24 und überzeuge dich selbst.

Ich sehe hier nichts.

Notärzte sind für Schichten eingeteilt, in denen sie in der Rettungswache anwesend sein müssen. Ich gebe dir Brief und Siegel darauf, dass sich kein Arzt einen Notarztwagen mit nach Hause nimmt und dann von dort bei Bedarf losfährt. Das mag beim ärztlichen Notdienst so sein, aber nicht beim Notarzt. Dafür wird er einfach zu häufig angefordert, auch und gerade auf dem Land, wo die heftigsten Verkehrsunfälle passieren.

Glaube, was du möchtest.
Ich habe in 1 Jahr 8x den Notarzt anfordern müssen und weiss, was ich gesehen habe.

owl eye
08.02.2015, 00:36
Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz ... https://www.openpetition.de/petition/online/freispruch-fuer-den-notarzt-alexander-hatz

Murmillo
08.02.2015, 07:34
Gibt es. Ist dann ein kleines Türmchen, an dem oben die Leuchte angebracht ist und unten die Lautsprecher.
...



Aha, hatte ich noch nie gesehen.



...
Nach meinem Kenntnisstand bracht es dafür lediglich die Qualifikation zum Facharzt und eine einwöchige Fortbildung, wo dann jedoch primär Technik und Zusammenarbeit mit Rettungsdienstpersonal beigebracht wird, und nichts medizinisches.
...


Dies hat die Bundesärztekammer in ihren Richtlinien zur Weiterbildung so angeordnet.
Nachzulesen hier: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/20130628-MWBO_V6.pdf auf Seite 178 .




...

Dein "Arzt mit Notdienst" ist der ärztliche Notdienst, der mir durchaus ein Begriff ist, ja. Dort wo er motorisiert ist, verfügt er aber über keine Sondersignalanlage auf dem Auto und auch dort fährt der Arzt nicht selbst, sondern wird von einem Assistenten chauffiert.

Du meinst sicherlich den kassenärztlichen Notdienst, welchen man bundesweit telefonisch unter 116 117 erreicht ?
Der wird bei uns allerdings nicht von einem Assistenten begleitet und gefahren.

Murmillo
08.02.2015, 07:42
Dann kommt der aber privat, und ist nicht der offiziell diensthabende Notarzt. Wie ich bereits sagte: es gibt Regelungen, wenn alle verfügbaren Notärzte unterwegs sind. Dann kommt ein Arzt entweder mit seinem Privat Pkw oder wird abgeholt und dann zum Einsatzort gebracht.

Ist bei uns aber auch so- ausser, dass der Notarzt hier immer mit einem Assistenten kommt, der ihn auch fährt.
Die Rettungswagen sind ganz wo anders stationiert als der Notarzt, der vom Krankenhaus kommt. So ist es nicht ungewöhnlich, dass der Notarzt manchmal früher da ist, weil er zu Teilen des Stadtgebietes näher ist, als die Rettungswagen.

Ist doch eigentlich auch logisch, dass er gefahren wird.Je nach Lage muss er nämlich ggf. auf dem Rettungswagen mit zum Krankenhaus fahren- und was macht er dann mit seinem Pkw ? Wird der dann von einem Rettungsassistenten zurück gefahren ?

owl eye
08.02.2015, 09:35
Glaube, was du möchtest.
Ich habe in 1 Jahr 8x den Notarzt anfordern müssen und weiss, was ich gesehen habe.

ist richtig ... dieser Arzt hier fuhr das Auto selbst ... ein solches Auto wie das hier

http://i.auto-bild.de/ir_img/5/6/3/8/5/3/VW-Tiguan-Notarztwagen-729x486-61c3c193ff28f02e.jpg

... und hier der RTL Filmbericht (Video) über den Arzt ("Führerschein weg, weil er Leben retten wollte") http://www.rtl.de/video/index/showvid/id/362679
für diesem Film-Bericht fährt dieser Notarzt noch einmal mit dem Auto vor ... mit einem solchen Auto fuhr bei mir auch schon einmal ein Notarzt vor (allein ... ohne Chauffeur)

... und bei Youtube gibt es den Film auch schon ;)


https://www.youtube.com/watch?v=MJeN70RCXNA

Der RTL-Filmbericht (Video-Link oben) allerdings ist besser ... detaillierter ;)

Ingenieur
08.02.2015, 09:38
Um überhaupt auf die Idee zu kommen ein Einsatzfahrzeug unter Signal - vor allem einen Rettungswagen oder Notarzt - anzuzeigen, muss man eine besondere Sorte Mensch sein. Mein Eindruck aus dem alltäglichen Straßenverkehr ist der, dass sämtliche beobachtete "gefährliche Situationen" der fundamentalen Unfähigkeit / Ignoranz einiger Autofahrer und nicht dem Rowdytum der Einsatzkräfte geschuldet waren.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kollision-mit-einsatzfahrzeug-wer-haftet_062291.html

Dümmer gehts nimmer.

Don
08.02.2015, 09:47
Um überhaupt auf die Idee zu kommen ein Einsatzfahrzeug unter Signal - vor allem einen Rettungswagen oder Notarzt - anzuzeigen, muss man eine besondere Sorte Mensch sein. Mein Eindruck aus dem alltäglichen Straßenverkehr ist der, dass sämtliche beobachtete "gefährliche Situationen" der fundamentalen Unfähigkeit / Ignoranz einiger Autofahrer und nicht dem Rowdytum der Einsatzkräfte geschuldet waren.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kollision-mit-einsatzfahrzeug-wer-haftet_062291.html

Dümmer gehts nimmer.

Korrekt. Selbst wenn ein Einsatzfahrzeug mal etwas grenzwertig unterwegs ist, ist das einem extremen Anlaß geschuldet und nicht persönlicher Profilneurose wie offensichtlich bei den Anzeigern der Fall.

Chronos
08.02.2015, 09:51
Um überhaupt auf die Idee zu kommen ein Einsatzfahrzeug unter Signal - vor allem einen Rettungswagen oder Notarzt - anzuzeigen, muss man eine besondere Sorte Mensch sein. Mein Eindruck aus dem alltäglichen Straßenverkehr ist der, dass sämtliche beobachtete "gefährliche Situationen" der fundamentalen Unfähigkeit / Ignoranz einiger Autofahrer und nicht dem Rowdytum der Einsatzkräfte geschuldet waren.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kollision-mit-einsatzfahrzeug-wer-haftet_062291.html

Dümmer gehts nimmer.

Dies entspricht auch meinen Beobachtungen.

Immer wieder erlebe ich, dass sich einige Autofahrer einen Dreck darum kümmern, ob sich ein Rettungswagen nähert. Da wird einfach stur weitergefahren (vielleicht auch, weil der Sirenenton ganz einfach wegen Wuffda-Wuffda-Wuffda-Gedröhne aus der eigenen 500-Watt-Anlage überhört wird).

Ganz besonders Schlaue nutzen dann auch noch aus, dass die meisten Fahrer vernünftigerweise vorsichtig verlangsamen, den Blinker oder die Warnblinkanlage einschalten und sich so zügig wie möglich an den Straßenrand bewegen, um einem Rettungswagen die Durchfahrt einzuräumen.
Da wird dann noch rasch die Spur gewechselt, um ein paar Meter weiter vorne zu sein.

Solchen rücksichtslosen Zeitgenossen gehört an Ort und Stelle der Führerschein weggenommen.

latrop
08.02.2015, 10:17
Ist bei uns aber auch so- ausser, dass der Notarzt hier immer mit einem Assistenten kommt, der ihn auch fährt.
Die Rettungswagen sind ganz wo anders stationiert als der Notarzt, der vom Krankenhaus kommt. So ist es nicht ungewöhnlich, dass der Notarzt manchmal früher da ist, weil er zu Teilen des Stadtgebietes näher ist, als die Rettungswagen.

Ist doch eigentlich auch logisch, dass er gefahren wird.Je nach Lage muss er nämlich ggf. auf dem Rettungswagen mit zum Krankenhaus fahren- und was macht er dann mit seinem Pkw ? Wird der dann von einem Rettungsassistenten zurück gefahren ?

Im Krankenwagen sind wenigstens 2, meistens 3 Personen.
Einer fährt den Notarztwagen zurück, wenn der Arzt im Krankenwagen mitfahren muss.

Murmillo
08.02.2015, 10:33
Im Krankenwagen sind wenigstens 2, meistens 3 Personen.
Einer fährt den Notarztwagen zurück, wenn der Arzt im Krankenwagen mitfahren muss.

Das kann von Bundesland zu Bundesland variieren, aber hier sind zwei Leute vorgeschrieben: Rettungssanitäter (Fahrer) und Rettungsassistent (Transportführer) . Manchmal sitzt als dritte Person noch ein Praktikant / Azubi mit im RTW.
Wenn nur 2 auf dem RTW sind, wirds schon ganz schön eng mit einem, welcher den Einsatzwagen des Notarztes zurückfahren könnte, falls der Arzt auf dem RTW mitfahren muss. Denn der Notarzt braucht ja ggf. hinten im RTW auch einen Sanitäter, welcher genau weiss, wo was am RTW verstaut ist und ihm zur Hand geht.
Und wie ich schon schrieb, der Rettungswagen kommt bei uns von wo anders her als der Notarzt. Da gibt es keine Absprache darüber, dass mal eben 3 Sanitäter auf dem RTW erforderlich sind, weil ggf. der Wagen des Notarztes gefahren werden muss, wobei die zusätzliche Person ja nicht mal Sanitäter sein müsste.

Brotzeit
08.02.2015, 12:21
Ich wünsche Niemanden , daß der Notarzt zu spät kommt! Aber ich hoffe, daß mal einem Prominenten / Politker nachweislich die Hütte über dem Kopf abbrennt und der Krankenwagen zu spät kommt, weil der Fahrer sich an die StVo gehalten und bei jedem RvL und bei jeder roten Ampel gehalten hat! ......................

latrop
08.02.2015, 16:07
Ich wünsche Niemanden , daß der Notarzt zu spät kommt! Aber ich hoffe, daß mal einem Prominenten / Politker nachweislich die Hütte über dem Kopf abbrennt und der Krankenwagen zu spät kommt, weil der Fahrer sich an die StVo gehalten und bei jedem RvL und bei jeder roten Ampel gehalten hat! ......................

...oder von Klugscheissern blockiert wird.

Muninn
08.02.2015, 22:08
Zehntausende Menschen unterzeichnen Petition Er wollte ein Kind retten, fuhr zu schnell, erhielt einen Strafbefehl: Viele Menschen solidarisieren sich in einer Online-Petition mit dem Notarzt. Laut SZ interessiert sich jetzt auch der Generalstaatsanwalt für den Fall.


http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/notarzt-noetigung-anklage-100.html


Hier geht es zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/freispruch-fuer-den-notarzt-alexander-hatz

Xarrion
09.02.2015, 12:52
Na also, geht doch.
Nun hat die Staatsanwaltschaft den Schwanz eingezogen. :D

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-alexander-hatz-strafbefehl-zurueckgezogen-a-1017498.html#ref=rss

Brotzeit
09.02.2015, 13:31
Na also, geht doch.
Nun hat die Staatsanwaltschaft den Schwanz eingezogen. :D

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-alexander-hatz-strafbefehl-zurueckgezogen-a-1017498.html#ref=rss


Noch aber diskutieren die Paras .... " Äh.....Entschuldigung! ................. hoch Q U A L ifizierten und höchst intellektuell an die primitivsten Instinkte appelierenden und von uns übermässig alimentierten " Menschen " und " Staatsdiener " ob man den Arzt davon lassen kommen will oder ob man ihn nicht doch vielleicht mit einer "anderen erzieherischen Maßnahme schika .... Äh! .... Nochmal "Entschuldigung! " .........."erziehen" will!

latrop
09.02.2015, 15:44
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/starfbefehl-gegen-notarzt-zurueck-aid-1.4860862

Carl von Cumersdorff
10.02.2015, 21:11
Der Fall ist erledigt. Der Staatsanwalt zieht zurück. Gut so. Thread kann geschlossen werden. Gibt wichtigere Probleme.

laurin
10.02.2015, 22:42
Ich wünsche Niemanden , daß der Notarzt zu spät kommt! Aber ich hoffe, daß mal einem Prominenten / Politker nachweislich die Hütte über dem Kopf abbrennt und der Krankenwagen zu spät kommt, weil der Fahrer sich an die StVo gehalten und bei jedem RvL und bei jeder roten Ampel gehalten hat! ......................

Dazu hat Michael Winkler gestern in seinem Tageskommentar auch sehr schön geschrieben:


Ein Notarzt aus Neuburg an der Donau wurde zu einem zweijährigen Kind gerufen, das Sekundenkleber in den Mund genommen und sich deswegen in Lebensgefahr befunden hatte. Ein besonders staatstragender Mitbürger hat den Notarzt wegen seiner rücksichtslosen Fahrweise angezeigt, worauf die ebenso staatstragende Staatsanwaltschaft Ingolstadt (Bayern) einen Strafbefehl erlassen hatte, mit sechs Monaten Führerscheinentzug und 4.500,- Euro Geldstrafe. Erst die Generalstaatsanwaltschaft München zeigte ein Einsehen und erwirkte, daß dieser Strafbefehl zurückgenommen wurde. Sollte der staatstragende Mitbürger oder ein Staatsanwalt in Ingolstadt einen Notarzt benötigen, so hoffe ich doch, daß dieser Notarzt sich an alle Verkehrsregeln hält, also Tempo-30-Zonen, rote Ampeln, Überholverbot und was der schönen Regeln mehr sind. Das ist er dem Merkelstaat schließlich schuldig.

http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html