Cybeth
24.01.2015, 09:35
Ein 29-Jähriger schrieb auf Facebook Eindeutiges. Das Amtsgericht Oberviechtach verhängte eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.
OBERVIECHTACH Angeblich nur „ironiehalber“ postete ein 29-jähriger Mann aus Oberviechtach nach eigenen Angaben auf der Facebook-Seite eines Bekannten aus der rechten Szene, dass von den angekündigten 30 000 Asylbewerbern in Bayern jeder „CSU’ler einen haben kann, Mandatsträger sogar zwei“. Weit schlimmer wog allerdings ein Hinweis auf einen steigenden Bedarf an „Öfen“.
Das brachte ihm ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung ein.
Wohnung durchsucht
Darin einbezogen wurde ein massiver Verstoß gegen das Sprengmittelgesetz. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im August des Vorjahres hatten Beamte der Kriminalpolizei rund 568 Böller und eine Rakete ohne die notwendigen Prüfzeichen gefunden. Für beide Straftaten erhielt er einen Strafbefehl, in dem eine Freiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen zur Bewährung ausgesprochen wurde. Zusätzlich sollte er 100 Stunden Arbeitsleistung erbringen. Weil er gegen diesen Strafbefehl Einspruch einlegte, kam es am Donnerstag zur Hauptverhandlung im Amtsgericht Oberviechtach.
Für den Angeklagten begann die Verhandlung gleich mit einem Desaster. Wie jeder, der das Gerichtsgebäude betritt, musste auch er sich am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen. Dabei wurden die Beschäftigten des zivilen Wachdienstes fündig. Aus seiner Jacke förderten sie zwei Böller des gleichen Typs zu Tage, wegen denen er angeklagt war.
„Ich habe gar nicht mehr gewusst, dass ich die noch in der Tasche habe“, versuchte er sich nach den üblichen Regularien bei der Eröffnung eines Verfahrens herauszureden. Schließlich habe er mehrere Jacken. Gekauft habe er die Kracher, die ihm zur Last gelegt wurden, in Tschechien, „wie alle anderen auch“. Ihm sei zwar klar gewesen, dass die Feuerwerkskörper von den Vietnamesen-Märkten verboten seien, wäre aber nicht davon ausgegangen, dass dies auch auf welche aus dem Supermarkt zutreffen könnte.
Was Amtsrichter Christian Dirmeier aber besonders interessierte war das Verhältnis des Angeklagten zu rechten Szene. Er habe nur an ein paar Demos teilgenommen, sei aber nie Mitglied der NPD gewesen. So recht wollte er sich an die diskriminierenden Einträge auf Facebook ebenfalls nicht erinnern. „Ich hab da auch erstmal wieder nachsuchen müssen, wo das überhaupt gestanden hat“, versuchte er das ganze herunterzuspielen. Er habe sie dann auch sofort gelöscht. Er habe eben nur „mit denen mithalten wollen“.
In Sicherheitsbranche einsteigen
Als Begründung für den Einspruch meinte der Angeklagte, er bräuchte eigentlich ein tadelloses Führungszeugnis. Er wolle nämlich „in die Sicherheitsbranche einsteigen“, weil er ansonsten ja keinen Beruf habe. Das brachte Staatsanwalt Tobias Kienzler nun doch auf die sprichwörtliche Palme. „Sie wissen schon, dass private Sicherheitsdienste auch zum Schutz von Asylbewerbern eingesetzt werden müssen“, warf er ihm vor und deutete damit mögliche „Gewissenskonflikte“ an.
„Die Facebook-Einträge waren da und auch die Böller wurden bei ihnen gefunden“, verdeutlichte Richter Dirmeier noch einmal den Grund des Verfahrens. Obwohl Facebook auf seine Benutzer begrenzt wäre, hätten doch viele Leute die Anmerkungen lesen können. Mit ihrer Forderung seien die Staatsanwaltschaft und das Gericht im Strafbefehl schon an der unteren Grenze des Strafrahmens für Volksverhetzung geblieben. Diese Äußerungen seien durch nichts zu rechtfertigen und zeigten deutlich, „wes Geistes Kind sie sind“, sagte der Richter und fügte an: „Ich kann ihnen daher nicht in Aussicht stellen, das für sie bei einer Verurteilung weniger heraus kommt.“ Darauf nahm der Angeklagte den Einspruch zurück, nachdem der Staatsanwalt erklärt hatte, er werde wegen der beiden neuen Böller nicht weiter ermitteln.
Im gleichen Moment betraten zwei Beamte der Polizeiinspektion Oberviechtach den Gerichtssaal. Der Angeklagte erklärte sich zu einer „Nachschau“ bereit, dass keine weiteren Feuerwerkskörper in seiner Wohnung vorhanden seien.
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/volksverhetzung-29-jaehriger-verurteilt/1180708/volksverhetzung-29-jaehriger-verurteilt.html#1180708
OBERVIECHTACH Angeblich nur „ironiehalber“ postete ein 29-jähriger Mann aus Oberviechtach nach eigenen Angaben auf der Facebook-Seite eines Bekannten aus der rechten Szene, dass von den angekündigten 30 000 Asylbewerbern in Bayern jeder „CSU’ler einen haben kann, Mandatsträger sogar zwei“. Weit schlimmer wog allerdings ein Hinweis auf einen steigenden Bedarf an „Öfen“.
Das brachte ihm ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung ein.
Wohnung durchsucht
Darin einbezogen wurde ein massiver Verstoß gegen das Sprengmittelgesetz. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im August des Vorjahres hatten Beamte der Kriminalpolizei rund 568 Böller und eine Rakete ohne die notwendigen Prüfzeichen gefunden. Für beide Straftaten erhielt er einen Strafbefehl, in dem eine Freiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen zur Bewährung ausgesprochen wurde. Zusätzlich sollte er 100 Stunden Arbeitsleistung erbringen. Weil er gegen diesen Strafbefehl Einspruch einlegte, kam es am Donnerstag zur Hauptverhandlung im Amtsgericht Oberviechtach.
Für den Angeklagten begann die Verhandlung gleich mit einem Desaster. Wie jeder, der das Gerichtsgebäude betritt, musste auch er sich am Eingang einer Sicherheitskontrolle unterziehen. Dabei wurden die Beschäftigten des zivilen Wachdienstes fündig. Aus seiner Jacke förderten sie zwei Böller des gleichen Typs zu Tage, wegen denen er angeklagt war.
„Ich habe gar nicht mehr gewusst, dass ich die noch in der Tasche habe“, versuchte er sich nach den üblichen Regularien bei der Eröffnung eines Verfahrens herauszureden. Schließlich habe er mehrere Jacken. Gekauft habe er die Kracher, die ihm zur Last gelegt wurden, in Tschechien, „wie alle anderen auch“. Ihm sei zwar klar gewesen, dass die Feuerwerkskörper von den Vietnamesen-Märkten verboten seien, wäre aber nicht davon ausgegangen, dass dies auch auf welche aus dem Supermarkt zutreffen könnte.
Was Amtsrichter Christian Dirmeier aber besonders interessierte war das Verhältnis des Angeklagten zu rechten Szene. Er habe nur an ein paar Demos teilgenommen, sei aber nie Mitglied der NPD gewesen. So recht wollte er sich an die diskriminierenden Einträge auf Facebook ebenfalls nicht erinnern. „Ich hab da auch erstmal wieder nachsuchen müssen, wo das überhaupt gestanden hat“, versuchte er das ganze herunterzuspielen. Er habe sie dann auch sofort gelöscht. Er habe eben nur „mit denen mithalten wollen“.
In Sicherheitsbranche einsteigen
Als Begründung für den Einspruch meinte der Angeklagte, er bräuchte eigentlich ein tadelloses Führungszeugnis. Er wolle nämlich „in die Sicherheitsbranche einsteigen“, weil er ansonsten ja keinen Beruf habe. Das brachte Staatsanwalt Tobias Kienzler nun doch auf die sprichwörtliche Palme. „Sie wissen schon, dass private Sicherheitsdienste auch zum Schutz von Asylbewerbern eingesetzt werden müssen“, warf er ihm vor und deutete damit mögliche „Gewissenskonflikte“ an.
„Die Facebook-Einträge waren da und auch die Böller wurden bei ihnen gefunden“, verdeutlichte Richter Dirmeier noch einmal den Grund des Verfahrens. Obwohl Facebook auf seine Benutzer begrenzt wäre, hätten doch viele Leute die Anmerkungen lesen können. Mit ihrer Forderung seien die Staatsanwaltschaft und das Gericht im Strafbefehl schon an der unteren Grenze des Strafrahmens für Volksverhetzung geblieben. Diese Äußerungen seien durch nichts zu rechtfertigen und zeigten deutlich, „wes Geistes Kind sie sind“, sagte der Richter und fügte an: „Ich kann ihnen daher nicht in Aussicht stellen, das für sie bei einer Verurteilung weniger heraus kommt.“ Darauf nahm der Angeklagte den Einspruch zurück, nachdem der Staatsanwalt erklärt hatte, er werde wegen der beiden neuen Böller nicht weiter ermitteln.
Im gleichen Moment betraten zwei Beamte der Polizeiinspektion Oberviechtach den Gerichtssaal. Der Angeklagte erklärte sich zu einer „Nachschau“ bereit, dass keine weiteren Feuerwerkskörper in seiner Wohnung vorhanden seien.
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/volksverhetzung-29-jaehriger-verurteilt/1180708/volksverhetzung-29-jaehriger-verurteilt.html#1180708