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Vollständige Version anzeigen : Berlin: Abschied von Intensivtäter Andrzej S.?



Strandwanderer
23.01.2015, 08:07
Jugendstadtrat fordert: Erst einweisen, dann ausweisen!
Von Moabit

http://www.berliner-kurier.de/image/view/2015/0/21/29632424,31319793,highRes,maxh,480,maxw,480,nnnPro zess070115.jpg
Intensivtäter Andrzej S. (18) saß erneut vor Gericht.

Als Neuköllns jüngster Intensivtäter wurde er auf eine Reise geschickt: 5000 Kilometer von Berlin entfernt sollte Andrzej S. (18) ein besserer Mensch werden. Fünf Jahre verbrachte er auf Staatskosten in Kirgisistan. Dann schlug er wieder zu.

Der Richter: „Nur wenige Tage nach seiner Rückkehr wurde er wieder straffällig.“ Erst klaute er frech in Pflegeheimen und Arztpraxen, dann kam es zu einer brutalen Hammer-Attacke. Nur vier Monate lag da die Erziehungsmaßnahme auf einem Bauernhof am anderen Ende der Welt zurück, für die das Jugendamt insgesamt 300000 Euro gezahlt hatte.

Der blutige Angriff am 8. August 2014. Andrzej S. lümmelte mit seinem Kumpel Ramzi A. (40) in Neukölln vor einer Haustür. Als Hausmeister Tolja H. (32) kam, pöbelte A., schubste H. dann. Der durchtrainierte Hausmeister drückte A. gegen die Wand. Da mischte sich Andrzej S. ein.

Der Richter: „S. holte mit einem Hammer aus und schlug H. wuchtig auf den Hinterkopf.“

[ . . . ]

Der Anwalt des Intensivtäters plädierte auf erneute Erlebnispädagogik in Kirgisistan: „Dort ging es gut mit ihm.“ A. wollte Freispruch.

Der Richter aber: „S. muss in eine psychiatrische Anstalt, ohne Behandlung ist er weiter gefährlich.“ Es liege eine Persönlichkeitsstörung vor. A. bekam dreieinhalb Jahre Haft.

Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) über den Fall Andrzej S.: „Jugendhilfe ist hier am Ende.“ Wenn die Therapie für den aus Polen stammenden Serientäter beendet ist, komme nur dessen „Rückführung“ in das Heimatland in Frage. Liecke: „Es ist nicht vertretbar, dass der Steuerzahler für diesen Täter zahlen muss.“

vollständiger Bericht: http://www.berliner-kurier.de/polizei-justiz/intensivtaeter-andrzej-s--jugendstadtrat-fordert--erst-einweisen--dann-ausweisen-,7169126,29632386.html

In Neukölln funktioniert die "Vielfalt" offenbar "hammermäßig". Ob wenigstens der Richter deutscher Herkunft ist?

torun
23.01.2015, 08:28
Jugendstadtrat fordert: Erst einweisen, dann ausweisen!
Von Moabit

http://www.berliner-kurier.de/image/view/2015/0/21/29632424,31319793,highRes,maxh,480,maxw,480,nnnPro zess070115.jpg
Intensivtäter Andrzej S. (18) saß erneut vor Gericht.

Als Neuköllns jüngster Intensivtäter wurde er auf eine Reise geschickt: 5000 Kilometer von Berlin entfernt sollte Andrzej S. (18) ein besserer Mensch werden. Fünf Jahre verbrachte er auf Staatskosten in Kirgisistan. Dann schlug er wieder zu.

Der Richter: „Nur wenige Tage nach seiner Rückkehr wurde er wieder straffällig.“ Erst klaute er frech in Pflegeheimen und Arztpraxen, dann kam es zu einer brutalen Hammer-Attacke. Nur vier Monate lag da die Erziehungsmaßnahme auf einem Bauernhof am anderen Ende der Welt zurück, für die das Jugendamt insgesamt 300000 Euro gezahlt hatte.

Der blutige Angriff am 8. August 2014. Andrzej S. lümmelte mit seinem Kumpel Ramzi A. (40) in Neukölln vor einer Haustür. Als Hausmeister Tolja H. (32) kam, pöbelte A., schubste H. dann. Der durchtrainierte Hausmeister drückte A. gegen die Wand. Da mischte sich Andrzej S. ein.

Der Richter: „S. holte mit einem Hammer aus und schlug H. wuchtig auf den Hinterkopf.“

[ . . . ]

Der Anwalt des Intensivtäters plädierte auf erneute Erlebnispädagogik in Kirgisistan: „Dort ging es gut mit ihm.“ A. wollte Freispruch.

Der Richter aber: „S. muss in eine psychiatrische Anstalt, ohne Behandlung ist er weiter gefährlich.“ Es liege eine Persönlichkeitsstörung vor. A. bekam dreieinhalb Jahre Haft.

Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) über den Fall Andrzej S.: „Jugendhilfe ist hier am Ende.“ Wenn die Therapie für den aus Polen stammenden Serientäter beendet ist, komme nur dessen „Rückführung“ in das Heimatland in Frage. Liecke: „Es ist nicht vertretbar, dass der Steuerzahler für diesen Täter zahlen muss.“

vollständiger Bericht: http://www.berliner-kurier.de/polizei-justiz/intensivtaeter-andrzej-s--jugendstadtrat-fordert--erst-einweisen--dann-ausweisen-,7169126,29632386.html

In Neukölln funktioniert die "Vielfalt" offenbar "hammermäßig". Ob wenigstens der Richter deutscher Herkunft ist?

Wie lange, glaubt dieser Schwachkopf, wird es dauern bis diese Fachkraft wieder in Deutschland, sprich in der sexy Stadt Berlin ist ?

Helgoland
23.01.2015, 09:25
Der Anwalt des Intensivtäters plädierte auf erneute Erlebnispädagogik in Kirgisistan. Nur vier Monate lag da die Erziehungsmaßnahme auf einem Bauernhof am anderen Ende der Welt zurück, für die das Jugendamt insgesamt 300000 Euro gezahlt hatte.

Deutlich weniger hätte vermutlich die dauerhafte Unterbringung in einer sibirischen Einrichtung gekostet. Auch ein Mangel an "Erlebnispädagogik" ist dort auszuschließen.

Wutbuerger
23.01.2015, 09:38
naja aus Polen abschieben, aber Islamisten gewähren lassen ist irgendwie merkwürdig...- Wenn man sich aber so einen genetischen Abschaum hier ansieht und ich erlebe das in Deutschland häufig (NICHT IMMER) aber sehr oft wenn ich polnische Leute sehe, dass die meisten geistig zurückgeblieben , primitiv und dem katholischen Fanatismus verfallen sind. manchmal scheint sich Polen von den arabischen Staaten nicht so sehr zu unterscheiden, und es gab wohl einen guten Grund warum Russland und Deutschland gemeinsam das Polen Land eingenommen haben und dieser Staat verschwinden sollte...man sieht ja was aus diesem Land geworden ist - In anderen Ländern Osteuropas hat man nur mit Zigeunern und Roma Probleme - in Polen mit den Polen wohl selbst....aber vielleicht habe ich ja nur eine falsche Wahrnehung.

Wutbuerger
23.01.2015, 09:39
Deutlich weniger hätte vermutlich die dauerhafte Unterbringung in einer sibirischen Einrichtung gekostet. Auch ein Mangel an "Erlebnispädagogik" ist dort auszuschließen.

Bei den Russen hätten Sie dem Pollacken schon Beine gemacht !!!!

Shahirrim
23.01.2015, 09:45
naja aus Polen abschieben, aber Islamisten gewähren lassen ist irgendwie merkwürdig...- ...
Kommt der nicht aus Kirgisien? Da sind auch viele Musels.

Wutbuerger
23.01.2015, 09:49
Kommt der nicht aus Kirgisien? Da sind auch viele Musels.

Ich dachte da war er Pole und hatte nur in Kirgisithan seine "Erlebnispädagogig" realisieren dürfen... Mich kotzt es nur an, dass das Jugendamt für so einen Abschaum so viel Geld ausgibt...während normale Väter, welche Unterhalt für ein Kind zahlen, müssen bis auf das Existenzminimum gepfändet werden....

Da ist es verständlich dass viele Menschen in Deutschland kein Bock auf eigenen Nachwuchs haben, weil Sie sonst viel Geld verlieren würden während man uns gleichzeitig mit Fremdkulturen bereichert oder sagen wir eher "Entreichert" und wir hierzu sehr viele Steuergelder aufbringen müssen...- eine perversere Form von Satanismus kann es ja schon fast nicht mehr geben, das ganze ist ziemlich abartig !!!

Shahirrim
23.01.2015, 14:53
Ich dachte da war er Pole und hatte nur in Kirgisithan seine "Erlebnispädagogig" realisieren dürfen... ...

Ja, stimmt. So weit hatte ich nicht gelesen. Nur was will man da, wenn man nicht da wohnt?

Brathering
23.01.2015, 14:55
Kann man nicht einfach Polen dafür zahlen ihn in ein Arbeitslager zu stecken?
Das ist billiger als Bauernhof in Kirgidings.

Wutbuerger
23.01.2015, 16:24
Kann man nicht einfach Polen dafür zahlen ihn in ein Arbeitslager zu stecken?
Das ist billiger als Bauernhof in Kirgidings.

Ne geht nicht - weil Polen teuer geworden ist - muss gegenwärtig als Schaufenster des Westens für die Ukraine dienen.

-jmw-
23.01.2015, 18:21
Er sollte den von ihm angerichteten Schaden abarbeiten.
Kommt er wieder raus und stellt erneut was an, wird eben weitergearbeitet.
Im Kern ist hier das Problem also die vom Volke präferierte Bestrafungsmethode, die uneffizient und ineffektiv ist.

BlackForrester
23.01.2015, 22:26
Wie lange, glaubt dieser Schwachkopf, wird es dauern bis diese Fachkraft wieder in Deutschland, sprich in der sexy Stadt Berlin ist ?


Polen - EU - Freizügigkeit - also keine 5 Minuten

BlackForrester
23.01.2015, 22:35
Er sollte den von ihm angerichteten Schaden abarbeiten.
Kommt er wieder raus und stellt erneut was an, wird eben weitergearbeitet.
Im Kern ist hier das Problem also die vom Volke präferierte Bestrafungsmethode, die uneffizient und ineffektiv ist.


Das Problem ist ist nicht die Bestrafungsmethode an sich...sondern das justizable Leitbild dass wir in Deutschland eine "Täter-" und keine "Opferjustiz" haben...sprich, bei der Bemessung des Strafrahmens geht es nicht um das Opfer und nach dessen Schädigung richtet sich der Strafrahmen, sondern nach dem Täter und den Fragen weshalb, warum, wieso.

Würde man das "Opfer" und dessen Perspektive in den Mittelpunkt stellen, dann würden bzw. müssten die Strafbemessung in vielen, wenn nicht sogar allen Fällen, deutlich höher ausfallen.

Ob diese "Täterjustiz" nun vom Volke präferiert wird...oder politisch Ideologisten eingeredet (der Bundesjustizler Maas hat auf jeden Fall einer Justiz und Urteilsfindung, welche die Opferperspektive in den Vordergrund stellt eine eindeutige Absage erteilt)...lasse ich einmal offen.

-jmw-
24.01.2015, 11:33
Einen Kriminellen auf Jahre mit anderne Kriminellen zusammenzustecken und ihn dann mittellos auf die Strasse zu setzen, das wäre ebenso uneffizient und ineffektiv.


Das Problem ist ist nicht die Bestrafungsmethode an sich...sondern das justizable Leitbild dass wir in Deutschland eine "Täter-" und keine "Opferjustiz" haben...sprich, bei der Bemessung des Strafrahmens geht es nicht um das Opfer und nach dessen Schädigung richtet sich der Strafrahmen, sondern nach dem Täter und den Fragen weshalb, warum, wieso.

Würde man das "Opfer" und dessen Perspektive in den Mittelpunkt stellen, dann würden bzw. müssten die Strafbemessung in vielen, wenn nicht sogar allen Fällen, deutlich höher ausfallen.

Ob diese "Täterjustiz" nun vom Volke präferiert wird...oder politisch Ideologisten eingeredet (der Bundesjustizler Maas hat auf jeden Fall einer Justiz und Urteilsfindung, welche die Opferperspektive in den Vordergrund stellt eine eindeutige Absage erteilt)...lasse ich einmal offen.

Klopperhorst
24.01.2015, 11:56
Einen Kriminellen auf Jahre mit anderne Kriminellen zusammenzustecken und ihn dann mittellos auf die Strasse zu setzen, das wäre ebenso uneffizient und ineffektiv.

Es geht um den Schutz der Öffentlichkeit vor solchen Typen, nicht um Besserung, Abschreckung oder Rache.
Die drei letzten Dinge sind zwecklos bei einem Verbrecher, geistern aber leider immer noch in den Köpfen der Meisten herum.

---

-jmw-
24.01.2015, 12:24
Es geht um den Schutz der Öffentlichkeit vor solchen Typen, nicht um Besserung, Abschreckung oder Rache.
Die drei letzten Dinge sind zwecklos bei einem Verbrecher, geistern aber leider immer noch in den Köpfen der Meisten herum.

---
Es geht um Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer, denn ein Verbrechen ist im Regelfall nun mal in erster Linie ein Übergriff auf einen konkreten Menschen, der dabei einen physischen oder materiellen Schaden erleidet. Dieser muss bestmöglich repariert werden, vom Täter.

Klopperhorst
24.01.2015, 12:35
Es geht um Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer, denn ein Verbrechen ist im Regelfall nun mal in erster Linie ein Übergriff auf einen konkreten Menschen, der dabei einen physischen oder materiellen Schaden erleidet. Dieser muss bestmöglich repariert werden, vom Täter.

Wiedergutmachung auch, aber zunächst geht es um Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Verbrechen. Es ist naiv zu denken, ein Verbrecher würde sich von Grund auf ändern können, selbst wenn man die besten Erziehungskünste anwendet.
Der Charakter steht ab dem 3. Lebensjahr quasi fest. Wenn man Gewohnheitsverbrecher sozialisieren wollte, müsste man in der frühen Kindheit ansetzen, wenn sich das Gehirn vernetzt.
Später ist es vergebliche Mühe.

---

tritra
24.01.2015, 13:49
In Haft könnte man ihn zum Heroin-Junkee machen.
Und dann die Spritze mit Viren....

-jmw-
24.01.2015, 14:41
Die meisten Verbrechen betreffen eine "Allgemeinheit" gar nicht, sondern einige wenige Personen.
Gemeingefährliche Kriminelle sind selten.


Wiedergutmachung auch, aber zunächst geht es um Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Verbrechen. Es ist naiv zu denken, ein Verbrecher würde sich von Grund auf ändern können, selbst wenn man die besten Erziehungskünste anwendet.
Der Charakter steht ab dem 3. Lebensjahr quasi fest. Wenn man Gewohnheitsverbrecher sozialisieren wollte, müsste man in der frühen Kindheit ansetzen, wenn sich das Gehirn vernetzt.
Später ist es vergebliche Mühe.

---

Strandwanderer
24.01.2015, 14:47
Die meisten Verbrechen betreffen eine "Allgemeinheit" gar nicht, sondern einige wenige Personen.
Gemeingefährliche Kriminelle sind selten.



Diese Sprüche merken wir uns für den Fall, daß du Nedbelwerfer mal von einem Verbrechen betroffen bist.

-jmw-
24.01.2015, 15:14
Diese Sprüche merken wir uns für den Fall, daß du Nedbelwerfer mal von einem Verbrechen betroffen bist.
In dem Falle würde ich dann fragen, welche eurer Tanten, Neffen und Schwiegerbasen von "meinem" Verbrechen betroffen waren und wie sich das konkret äusserte.
Wobei...
Nein, noch besser! Ich würde von dem Verbrechen gar nichts erzählen, da ihr als "Allgemeinheit" es ja sowieso bemerktet, da ja "betroffen".

Buella
24.01.2015, 15:22
Jugendstadtrat fordert: Erst einweisen, dann ausweisen!
Von Moabit

http://www.berliner-kurier.de/image/view/2015/0/21/29632424,31319793,highRes,maxh,480,maxw,480,nnnPro zess070115.jpg
Intensivtäter Andrzej S. (18) saß erneut vor Gericht.

Als Neuköllns jüngster Intensivtäter wurde er auf eine Reise geschickt: 5000 Kilometer von Berlin entfernt sollte Andrzej S. (18) ein besserer Mensch werden. Fünf Jahre verbrachte er auf Staatskosten in Kirgisistan. Dann schlug er wieder zu.

Der Richter: „Nur wenige Tage nach seiner Rückkehr wurde er wieder straffällig.“ Erst klaute er frech in Pflegeheimen und Arztpraxen, dann kam es zu einer brutalen Hammer-Attacke. Nur vier Monate lag da die Erziehungsmaßnahme auf einem Bauernhof am anderen Ende der Welt zurück, für die das Jugendamt insgesamt 300000 Euro gezahlt hatte.

Der blutige Angriff am 8. August 2014. Andrzej S. lümmelte mit seinem Kumpel Ramzi A. (40) in Neukölln vor einer Haustür. Als Hausmeister Tolja H. (32) kam, pöbelte A., schubste H. dann. Der durchtrainierte Hausmeister drückte A. gegen die Wand. Da mischte sich Andrzej S. ein.

Der Richter: „S. holte mit einem Hammer aus und schlug H. wuchtig auf den Hinterkopf.“

[ . . . ]

Der Anwalt des Intensivtäters plädierte auf erneute Erlebnispädagogik in Kirgisistan: „Dort ging es gut mit ihm.“ A. wollte Freispruch.

Der Richter aber: „S. muss in eine psychiatrische Anstalt, ohne Behandlung ist er weiter gefährlich.“ Es liege eine Persönlichkeitsstörung vor. A. bekam dreieinhalb Jahre Haft.

Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) über den Fall Andrzej S.: „Jugendhilfe ist hier am Ende.“ Wenn die Therapie für den aus Polen stammenden Serientäter beendet ist, komme nur dessen „Rückführung“ in das Heimatland in Frage. Liecke: „Es ist nicht vertretbar, dass der Steuerzahler für diesen Täter zahlen muss.“

vollständiger Bericht: http://www.berliner-kurier.de/polizei-justiz/intensivtaeter-andrzej-s--jugendstadtrat-fordert--erst-einweisen--dann-ausweisen-,7169126,29632386.html

In Neukölln funktioniert die "Vielfalt" offenbar "hammermäßig". Ob wenigstens der Richter deutscher Herkunft ist?

Experimental - Justiz ( mit statistisch belegbar bekanntem Ausgang ) auf Kosten Unschuldiger!

:hi:

BlackForrester
24.01.2015, 15:55
Einen Kriminellen auf Jahre mit anderne Kriminellen zusammenzustecken und ihn dann mittellos auf die Strasse zu setzen, das wäre ebenso uneffizient und ineffektiv.


...und was hättest Du gerne?

Nur so als Beispiel...wenn eine Frau vergewaltigt wird und der Täter dann - was schon geschehen ist - mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung davonkommt, dann ist dies sinnbildlich gesehen eine erneute Vergewaltigung der Frau durch die Justiz und das Rechtssystem in diesem Lande.

Niemand wird gezwungen eine kriminelle Tat zu begehen...wer aber meint eine Straftat zu begehen, der muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden und es gibt KEINE Entschuldigung für die Tat.
Am Ende heißt dies dann auch - mit den Konsequenzen zu leben und dann liegt es am Einzelen daraus die Schlüsse zu ziehen. Auch dies ist die Entscheidung eines jeden Einzelnen...und da zählt auch die Ausrede wie "mit Kriminellen zusammenstecken" oder "mittellos auf der Strasse zui setzen" gelten nicht.

Die Opfer müssen dies fast immer auch...wer hilft denn denen, dass ggf. deren Leben für immer verpfuscht ist?

-jmw-
24.01.2015, 16:45
...und was hättest Du gerne?
Im Regelfall: Finanzielle Restitution. Dem Opfer würde ein Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen, der Täter hätte zu zahlen. Hinzu kämen die Kosten für Polizei und Gericht.


Die Opfer müssen dies fast immer auch...wer hilft denn denen, dass ggf. deren Leben für immer verpfuscht ist?
Niemand, aber das ist von den Opfern ja gewollt, sonst würden die anders wählen.

opppa
24.01.2015, 18:22
Einen Kriminellen auf Jahre mit anderne Kriminellen zusammenzustecken und ihn dann mittellos auf die Strasse zu setzen, das wäre ebenso uneffizient und ineffektiv.

Unsere Regierung hat mal in ihrem Amtseid was von "Schaden von deutschen Volk wenden" gestammelt!

Wenn man solche Straftäter nach der ersten Straftat (meinetwegen mittellos) in der Heimat auf die Straße setzen würde, könnte Schaden vom Deutschen Volk abgewendet werden!

:aggr:

Candymaker
24.01.2015, 19:51
Es geht um den Schutz der Öffentlichkeit vor solchen Typen, nicht um Besserung, Abschreckung oder Rache.
Die drei letzten Dinge sind zwecklos bei einem Verbrecher, geistern aber leider immer noch in den Köpfen der Meisten herum.

---

Polen, die zu viel mit Türken abhängen, verwandeln sich in Polka-nacken.

-jmw-
25.01.2015, 08:51
Unsere Regierung hat mal in ihrem Amtseid was von "Schaden von deutschen Volk wenden" gestammelt!

Wenn man solche Straftäter nach der ersten Straftat (meinetwegen mittellos) in der Heimat auf die Straße setzen würde, könnte Schaden vom Deutschen Volk abgewendet werden!

:aggr:
Die Ausweisung von 95 Prozent der ausländischen Straftäter dürfte unter verständigen Menschen eh Konsens sein. (Ich hab fünf Prozent Spezialfälle angenommen.)

opppa
25.01.2015, 09:08
Die Ausweisung von 95 Prozent der ausländischen Straftäter dürfte unter verständigen Menschen eh Konsens sein. (Ich hab fünf Prozent Spezialfälle angenommen.)

Darf ich daraus einfach mal schließen, daß Du (auch) der Ansicht bist, daß sich in unserer (nicht meiner) ReGIERung keine verständigen Menschen befinden?

:?:fizeig:

-jmw-
25.01.2015, 09:20
Darf ich daraus einfach mal schließen, daß Du (auch) der Ansicht bist, daß sich in unserer (nicht meiner) ReGIERung keine verständigen Menschen befinden?

:?:fizeig:
Darf ich daraus schliessen, dass Du meine Forenbeiträge in den letzten 5 Jahre gründlich ignoriert hast? ;) :D

Carl von Cumersdorff
25.01.2015, 10:18
Jugendstadtrat fordert: Erst einweisen, dann ausweisen!
Von Moabit

http://www.berliner-kurier.de/image/view/2015/0/21/29632424,31319793,highRes,maxh,480,maxw,480,nnnPro zess070115.jpg
Intensivtäter Andrzej S. (18) saß erneut vor Gericht.
Der Richter: „Nur wenige Tage nach seiner Rückkehr wurde er wieder straffällig.“ Erst klaute er frech in Pflegeheimen und Arztpraxen, dann kam es zu einer brutalen Hammer-Attacke. Nur vier Monate lag da die Erziehungsmaßnahme auf einem Bauernhof am anderen Ende der Welt zurück, für die das Jugendamt insgesamt 300000 Euro gezahlt hatte.

​Nicht das Jugendamt hat 300.000,00 € bezahlt, sondern der deutsche Steuerzahler. Das Jugendamt hat diese Steuergelder veruntreut. Am besten für immer wegsperren. Der ist eine Gefahr für uns alle.

Stopblitz
25.01.2015, 10:26
​Nicht das Jugendamt hat 300.000,00 € bezahlt, sondern der deutsche Steuerzahler. Das Jugendamt hat diese Steuergelder veruntreut. Am besten für immer wegsperren. Der ist eine Gefahr für uns alle.

Danei wären ein paar Gummiknüppel mit denen man dieses Stück Abfall so ca. Eine Stunde hätte bearbeiten können wesentlich kostengünstiger gewesen.

Großadmiral
25.01.2015, 10:29
Es geht um Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer, denn ein Verbrechen ist im Regelfall nun mal in erster Linie ein Übergriff auf einen konkreten Menschen, der dabei einen physischen oder materiellen Schaden erleidet. Dieser muss bestmöglich repariert werden, vom Täter.

Nein es geht um den Ausgleich der Rechtsverletzung was du meinst ist Zivilrecht.

Großadmiral
25.01.2015, 10:31
Die meisten Verbrechen betreffen eine "Allgemeinheit" gar nicht, sondern einige wenige Personen.
Gemeingefährliche Kriminelle sind selten.

Stellst du auf gemeingefährliche Straftaten ab?

Großadmiral
25.01.2015, 10:34
Im Regelfall: Finanzielle Restitution. Dem Opfer würde ein Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen, der Täter hätte zu zahlen. Hinzu kämen die Kosten für Polizei und Gericht.


Niemand, aber das ist von den Opfern ja gewollt, sonst würden die anders wählen.

Schadensersatz und Prozesskosten gibt es schon.
Was die Polizeikosten angeht ist hier die Kostenerstattung zurecht nur sehr eingeschränkt möglich.

Rockatansky
25.01.2015, 10:36
ein Andrejw Dings das mit Musels rumhängt wohl.

Ist halt ein Stück Dreck! Wer mit Muselkriminellen rumhängt ist immer Dreck (oder ein Depp!)!
Das ist aber in dem Fall kein Standardfall.

Rockatansky
25.01.2015, 10:39
Er hat ja auch so einen K*nackenhaarschnitt! (Crew-Cut nennt man das wohl)

Oben bisschen Wolle, an den Seiten wegrasiert!
Typischer WIGGER Abschaum!

-jmw-
25.01.2015, 11:39
Nein es geht um den Ausgleich der Rechtsverletzung was du meinst ist Zivilrecht.
Derzeit geht es darum, ja. Aber ich bin in einem gewissen Sinne ein Strafrechtsgegner, denn Strafrecht ist Obrigkeitsrecht, welches es primär als Angriff auf (früher) den Fürsten oder (heute) das Volk begreift, wenn mir einer auf's Maul haut - statt als Angriff auf mich.


Stellst du auf gemeingefährliche Straftaten ab?
Ja.
Irre, Schlitzer, Massenvergewaltiger odgl. müssen 'türlich weggeschlossen werden.
Aber nicht als Strafe, sondern in der Art einer Sicherheitsverwahrung.


Schadensersatz und Prozesskosten gibt es schon.
Ein Täter kann seine Schuld nicht begleichen, wenn er hinter Gittern sitzt und dort keinen anständigen Job machen kann.
Heute geht's primär um Strafe, mir geht's primär um Restitution, das ist ein anderer Ansatz, eine andere Herangehensweise.


Was die Polizeikosten angeht ist hier die Kostenerstattung zurecht nur sehr eingeschränkt möglich.
Warum "zurecht"?
Der Verbrecher hat den Einsatz der Polizei und den Gerichtsprozess doch zu verantworten, warum soll er dafür nicht aufkommen?

BlackForrester
25.01.2015, 13:22
Niemand, aber das ist von den Opfern ja gewollt, sonst würden die anders wählen.


Es ist von den Opfern "so gewollt"?
Wenn Jemand in den Rollstuhl geprügelt wurde - dann musst Du als Opfer mit den Konsequenzen leben - da kann Dir Niemand mehr helfen, dass Du jemals wieder gehen kannst. Wie sollte das "Opfer" hier wählen?

Wird aber vor Gericht das Schicksal bei der Strafbemessung schwerer gewichtet als Vater ist Schläger, Mutter ist Säuferin, Schwester ist Hure - nein - denn das "Opfer" ist - so der Grundsatz deutscher Rechtssprechung überspitzt formuliert - egal. Da stellt man sich lieber die Frage, warum der Täter so eine Tat begangen hat und welche Entschuldigungsgründe dafür herangeführt werden können.

BlackForrester
25.01.2015, 13:28
Die Ausweisung von 95 Prozent der ausländischen Straftäter dürfte unter verständigen Menschen eh Konsens sein. (Ich hab fünf Prozent Spezialfälle angenommen.)


Es ist eigentlich geltendes Recht, dass nichtdeutsche Straftäter, welche zu mehr als 2 Jahren Haft verurteilt werden zwingend abgeschoben werden müssen. Nur - was ist die Realität? Man schiebt nicht ab, weil dem Abgeschobenen in seiner Heimat Repressalien drohen könnten, das Wetter zu schlecht ist, man alleine in seinem Heimatland wäre, während die Familie hier woht etc. - und der "Befehl" kommt zumeist von oben (also von der jeweiligen Landesregierung).

-jmw-
25.01.2015, 15:57
Es ist von den Opfern "so gewollt"?
Wenn Jemand in den Rollstuhl geprügelt wurde - dann musst Du als Opfer mit den Konsequenzen leben - da kann Dir Niemand mehr helfen, dass Du jemals wieder gehen kannst. Wie sollte das "Opfer" hier wählen?

Wird aber vor Gericht das Schicksal bei der Strafbemessung schwerer gewichtet als Vater ist Schläger, Mutter ist Säuferin, Schwester ist Hure - nein - denn das "Opfer" ist - so der Grundsatz deutscher Rechtssprechung überspitzt formuliert - egal. Da stellt man sich lieber die Frage, warum der Täter so eine Tat begangen hat und welche Entschuldigungsgründe dafür herangeführt werden können.

Es ist eigentlich geltendes Recht, dass nichtdeutsche Straftäter, welche zu mehr als 2 Jahren Haft verurteilt werden zwingend abgeschoben werden müssen. Nur - was ist die Realität? Man schiebt nicht ab, weil dem Abgeschobenen in seiner Heimat Repressalien drohen könnten, das Wetter zu schlecht ist, man alleine in seinem Heimatland wäre, während die Familie hier woht etc. - und der "Befehl" kommt zumeist von oben (also von der jeweiligen Landesregierung).
Die potentiellen Opfer sind, soweit über 18 und Staatsbürger, Wähler, und könnten somit das Strafrecht bom Kopf auf die Füsse stellen, ebenso das Polizeirecht, das Prozessrecht oder die Landesregierung.

Pappenheimer
25.01.2015, 16:23
Bei den Russen hätten Sie dem Pollacken schon Beine gemacht !!!!

...die Beine abgemacht!!!

Großadmiral
25.01.2015, 16:31
Derzeit geht es darum, ja. Aber ich bin in einem gewissen Sinne ein Strafrechtsgegner, denn Strafrecht ist Obrigkeitsrecht, welches es primär als Angriff auf (früher) den Fürsten oder (heute) das Volk begreift, wenn mir einer auf's Maul haut - statt als Angriff auf mich.


Ja.
Irre, Schlitzer, Massenvergewaltiger odgl. müssen 'türlich weggeschlossen werden.
Aber nicht als Strafe, sondern in der Art einer Sicherheitsverwahrung.


Ein Täter kann seine Schuld nicht begleichen, wenn er hinter Gittern sitzt und dort keinen anständigen Job machen kann.
Heute geht's primär um Strafe, mir geht's primär um Restitution, das ist ein anderer Ansatz, eine andere Herangehensweise.


Warum "zurecht"?
Der Verbrecher hat den Einsatz der Polizei und den Gerichtsprozess doch zu verantworten, warum soll er dafür nicht aufkommen?

Den Zivilrechtlichen Anspruch hast du schon.
Was du da geht eher in die Richtung gewohnheitskrimminelle und nicht gemeingefährliche Straftaten.
Also zurück zum deutschen Privatrecht?
Weil die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Hauptaufgabe des Staates ist.
Finanzierung der Polizei aus Bußgeldern war historisch nicht sehr günstig.
Du scheinst ein Problem mit dem Staat als solchem zu haben und nicht mit dessen Recht.

-jmw-
25.01.2015, 16:44
Den Zivilrechtlichen Anspruch hast du schon.
Er ist wertlos, sitzt der Angeklagte oder ist er mittellos.


Was du da geht eher in die Richtung gewohnheitskrimminelle und nicht gemeingefährliche Straftaten.
Also zurück zum deutschen Privatrecht?
Verstehe ich nicht.


Weil die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Hauptaufgabe des Staates ist.
Das ändert sich durch den Restitutionsansatz nicht.


Finanzierung der Polizei aus Bußgeldern war historisch nicht sehr günstig.
Dazu kann ich nichts sagen, dazu ist mir bisher auch nie was untergekommen.


Du scheinst ein Problem mit dem Staat als solchem zu haben und nicht mit dessen Recht.
Nein, der Staat ist mir eher egal.

Großadmiral
25.01.2015, 16:50
Er ist wertlos, sitzt der Angeklagte oder ist er mittellos.


Verstehe ich nicht.


Das ändert sich durch den Restitutionsansatz nicht.


Dazu kann ich nichts sagen, dazu ist mir bisher auch nie was untergekommen.


Nein, der Staat ist mir eher egal.

Deine Idee ist nicht neu Arbeits- und Zuchthäuser gab es schon genauso den Schuldturm und Strafgerichte die nur für Verurteilungen Geld bekamen.
Gemeingefährlich sind Straftaten bei denen sich der Täter Mitteln bedient die er nicht beherrscht z.B. Bomben legen oder Brandstiftung.

-jmw-
25.01.2015, 20:41
Deine Idee ist nicht neu
Das ist richtig, die Idee ist (erstmal nicht meine und dann) sogar recht alt und der materielle Ausgleichung für Verbrechen eine Methode, die zu vielen Zeiten an vielen Orten vorkam.


Gemeingefährlich sind Straftaten bei denen sich der Täter Mitteln bedient die er nicht beherrscht z.B. Bomben legen oder Brandstiftung.
Ins Gefängnis gehören Personen, bei denen ein erhebliches und nicht kontrollierbares Rückfallrisiko besteht.

Großadmiral
25.01.2015, 20:53
Das ist richtig, die Idee ist (erstmal nicht meine und dann) sogar recht alt und der materielle Ausgleichung für Verbrechen eine Methode, die zu vielen Zeiten an vielen Orten vorkam.


Ins Gefängnis gehören Personen, bei denen ein erhebliches und nicht kontrollierbares Rückfallrisiko besteht.

du stellst also nur auf die resozialisierbarkeit ab?

-jmw-
25.01.2015, 21:01
du stellst also nur auf die resozialisierbarkeit ab?
Auch, ja. Wer regelmässig schwerkriminell wird, gehört aus dem Verkehr gezogen. Ausserdem soll der angerichtete Schaden nicht in nicht wiedergutzumachende Höhen wachsen.

Großadmiral
26.01.2015, 08:07
Auch, ja. Wer regelmässig schwerkriminell wird, gehört aus dem Verkehr gezogen. Ausserdem soll der angerichtete Schaden nicht in nicht wiedergutzumachende Höhen wachsen.

Letzteres dürfte bei deiner Umlagemethode aber öfter der Fall sein.

Muninn
26.01.2015, 08:51
Deutschland sollte eine Zusammenarbeit im der Russischen Föderation prüfen. Ich habe gehört die Russen haben in Sibirien noch den einen oder anderen Lagerplatz frei. Das ist sicher auch etwas preiswerter als die deutsche Erlebnispädagogik.

-jmw-
26.01.2015, 08:58
Letzteres dürfte bei deiner Umlagemethode aber öfter der Fall sein.
In der Tat würde ich einige Leute, die heute mit zwei, drei Jahren Knast davonkommen, lieber zu lebenslanger Zwangsarbeit verpflichten.

BlackForrester
26.01.2015, 21:43
Die potentiellen Opfer sind, soweit über 18 und Staatsbürger, Wähler, und könnten somit das Strafrecht bom Kopf auf die Füsse stellen, ebenso das Polizeirecht, das Prozessrecht oder die Landesregierung.


Was glaubst Du wohl wie viele Bürger in diesem Lande wissen, dass das Schicksal eines Opfers bei der Urteilsfindung absolut KEINE Rolle spielt, dafür abere das "Schicksal" des Täters maßgebend für die Urteilsfindung ist?

Hrafnaguð
26.01.2015, 22:02
Kann man nicht einfach Polen dafür zahlen ihn in ein Arbeitslager zu stecken?
Das ist billiger als Bauernhof in Kirgidings.

Tja, wenn man mit Putin besser stände.......Rohstoffförderlizenzen, Landpacht irgendwo in den namenlosen Weiten Sibiriens,
da wo die klimatischen Bedingungen der beste Gefängniswärter sind, muß ja nicht gleich ein Gulag nach altem Sowjetmuster sein,
nur eben 12h/Tag harte Arbeit, keine Muschis, kein Spaß, naja, ausreichendes Essen muß schon gewährleistet sein, da will ich mal
nicht so sein.....

Herr B.
27.01.2015, 01:51
Tja, wenn man mit Putin besser stände.......Rohstoffförderlizenzen, Landpacht irgendwo in den namenlosen Weiten Sibiriens,
da wo die klimatischen Bedingungen der beste Gefängniswärter sind, muß ja nicht gleich ein Gulag nach altem Sowjetmuster sein,
nur eben 12h/Tag harte Arbeit, keine Muschis, kein Spaß, naja, ausreichendes Essen muß schon gewährleistet sein, da will ich mal
nicht so sein.....
Helgoland könnte man zu unserem Guantanamo/Alcatraz umwandeln. Ist ja eh nichts besonderes von Wichtigkeit drauf.

jochen53
27.01.2015, 04:22
Tja, wenn man mit Putin besser stände.......Rohstoffförderlizenzen, Landpacht irgendwo in den namenlosen Weiten Sibiriens,
da wo die klimatischen Bedingungen der beste Gefängniswärter sind, muß ja nicht gleich ein Gulag nach altem Sowjetmuster sein,
nur eben 12h/Tag harte Arbeit, keine Muschis, kein Spaß, naja, ausreichendes Essen muß schon gewährleistet sein, da will ich mal
nicht so sein.....
Da hätte ich eine bessere Idee: Staatsvertrag mit Frankreich um in französisch Guyana ein Gebiet mit Sonderstatus einzurichten wonach das rechtlich als Inland für alle EU-Staaten gilt. Dorthin könnte man dan auch die Intensivstraftäter mit deutschen Paß oder ungeklärter Nationalität bringen. Wer das dritte mal zu Knast (auch auf Bewährung) verurteilt wird kann den Rest seines Lebens im Tropenparadies verbringen.

opppa
27.01.2015, 07:22
Was glaubst Du wohl wie viele Bürger in diesem Lande wissen, dass das Schicksal eines Opfers bei der Urteilsfindung absolut KEINE Rolle spielt, dafür abere das "Schicksal" des Täters maßgebend für die Urteilsfindung ist?

Aha!

Genau deswegen orientieren auch deutsche Gerichte ihre Urteile, wenn es um Abschiebungen geht, immer wieder daran, daß die Zukunft eines Asylbetrügers in der Heimat gesichert ist!

:fizeig:

Hrafnaguð
27.01.2015, 10:57
Da hätte ich eine bessere Idee: Staatsvertrag mit Frankreich um in französisch Guyana ein Gebiet mit Sonderstatus einzurichten wonach das rechtlich als Inland für alle EU-Staaten gilt. Dorthin könnte man dan auch die Intensivstraftäter mit deutschen Paß oder ungeklärter Nationalität bringen. Wer das dritte mal zu Knast (auch auf Bewährung) verurteilt wird kann den Rest seines Lebens im Tropenparadies verbringen.

Feuchte Dschungelhitze mag unangenehm sein, dem Orientalen und Neger droht man aber besser mit extremer Kälte.

rechtsvonlinks
27.01.2015, 15:33
Es geht um den Schutz der Öffentlichkeit vor solchen Typen, nicht um Besserung, Abschreckung oder Rache.
Die drei letzten Dinge sind zwecklos bei einem Verbrecher, geistern aber leider immer noch in den Köpfen der Meisten herum.

---

Das tritt heute leider viel zu sehr in den Hintergrund. Man bekommt den Eindruck, dass der Schutz der Bürger vor solchen "Intensivtätern" zweitrangig ist.

-jmw-
27.01.2015, 16:44
Was glaubst Du wohl wie viele Bürger in diesem Lande wissen, dass das Schicksal eines Opfers bei der Urteilsfindung absolut KEINE Rolle spielt, dafür abere das "Schicksal" des Täters maßgebend für die Urteilsfindung ist?
Wenn diese Bürger sich nicht informieren, dann ist mit ihnen eben kein Staat zu machen.