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Vollständige Version anzeigen : Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?



Gehirnnutzer
15.01.2015, 10:07
Art 18


Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.





Bevor jemand hier anmerkt die Artikel 1 bis 20 sind auf Grund der Ewigkeitsklausel von Artikel 79 GG nicht veränderbar, der irrt. Es heißt Änderungen sind unzulässig wenn die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden.
Der Grundsatz von Artikel 18 wird dadurch nicht berührt, sondern er bleibt, wer seine Grundrechte missbraucht verwirkt diese Grundrechte.

Nur so kann man erreichen, das man die jenigen, die ihre Religion unter der positiven Religionsfreiheit ausüben und die negative Religionsfreiheit achten, vor dem Unmut der Menschen schützt.

IS-Sympanthisanten, Salafisten, aber auch Scientologen, Hassprediger egal welcher Coleur könnten wirkungsvoll bekämpft werden.

Es wäre der längst notwendige rechtliche Arschtritt für Typen wie Pierre Vogel und eröffnet sinnvolle Möglichkeiten.

Commodus
15.01.2015, 10:13
Kleiner Einwurf meinerseits ... es unterliegen lediglich Artikel 1 "und" 20 der Ewigkeitsklausel, nicht "bis".

GSch
15.01.2015, 10:13
Missbrauch der Meinungs- und Versammlungsfreiheit stehen ja schon drin. Genau das tun die Leute doch. Ob sie es aus religiösen oder anderen Motiven tun, ist ja egal.

Ist der Art. 18 eigentlich praktisch relevant? Ich habe noch nie gehört, dass jemandem vom BVerfG die Grundrechte abgesprochen wurden. Gibt es Beispiele dafür? Normalerweise geht das ja über das Strafrecht, denn dieser ganze Grundrechtsmissbrauch verstößt ja in aller Regel auch gegen das StGB. Vermutlich geht es auch schneller als ein Verfahren vor dem BVerfG.

Gehirnnutzer
15.01.2015, 10:14
korrigiert

GSch
15.01.2015, 10:17
Kleiner Einwurf meinerseits ... es unterliegen lediglich Artikel 1 "und" 20 der Ewigkeitsklausel, nicht "bis".

Was er meint, ist Art. 19 (2):


In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Rüganer
15.01.2015, 10:19
Bevor jemand hier anmerkt die Artikel 1 bis 20 sind auf Grund der Ewigkeitsklausel von Artikel 79 GG nicht veränderbar, der irrt. Es heißt Änderungen sind unzulässig wenn die in den Artikeln 1 bis 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden.
Der Grundsatz von Artikel 18 wird dadurch nicht berührt, sondern er bleibt, wer seine Grundrechte missbraucht verwirkt diese Grundrechte.

Nur so kann man erreichen, das man die jenigen, die ihre Religion unter der positiven Religionsfreiheit ausüben und die negative Religionsfreiheit achten, vor dem Unmut der Menschen schützt.

IS-Sympanthisanten, Salafisten, aber auch Scientologen, Hassprediger egal welcher Coleur könnten wirkungsvoll bekämpft werden.

Es wäre der längst notwendige rechtliche Arschtritt für Typen wie Pierre Vogel und eröffnet sinnvolle Möglichkeiten.

Diese "Ewigkeitsklausel" gilt auch nicht für die Artikel 1 bis 20, sondern für die Artikel 1 und 20.


(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 (http://dejure.org/gesetze/GG/1.html) und 20 (http://dejure.org/gesetze/GG/20.html)niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.http://dejure.org/gesetze/GG/79.html


Die Artikel 2 bis 19 lassen sich also ändern. Das wurde ja mit dem Artikel 16 auch schon mal getan. (http://de.wikipedia.org/wiki/Asylkompromiss)

Commodus
15.01.2015, 10:24
@ GSch

Das "Wesensgehalt" der Grundrechte ist ohnehin schwammig und dehnbar und unterliegt der "Auslegung" des politischen Zeitgeistes. Als Beispiel führe ich den Bau von Moscheen auf. Ein Verbot dieser Bauten würde meiner Meinung nach die Religionsfreiheit nicht antasten, andere würden es als Einschränkung dieses Grundrechtes (was aktuell auch der Fall ist) "auslegen".

Rüganer
15.01.2015, 10:24
Was er meint, ist Art. 19 (2):

Der Artikel 19 unterliegt aber nicht der Ewigkeitsklausel.

Rüganer
15.01.2015, 10:26
korrigiert

Hab ich jetzt erst gesehen.

Ynnoc VI.
15.01.2015, 10:44
...
IS-Sympanthisanten, Salafisten, aber auch Scientologen, Hassprediger egal welcher Coleur könnten wirkungsvoll bekämpft werden.
Es wäre der längst notwendige rechtliche Arschtritt für Typen wie Pierre Vogel und eröffnet sinnvolle Möglichkeiten.

Pssst, vor wem soll der Michel sich dann in die Hose scheissen?

Helenos von Troja
15.01.2015, 10:44
Ich glaube nicht dass es diese koran-besoffenen Kamikaze wirklich abschreckt, wenn man ihnen die Grundrechte formaljuristisch aberkennt. Das ist in etwa so nutzlos wie der rammdösige Vorschlag unserer Regierung, islamistische Terroristen jetzt mit der Abteilung Pass- und Meldewesen bekämpfen zu wollen. Zwei andere Maßnahmen wären sehr viel dringlicher: 1. Aussetzung des Schengener Abkommens. 2. Wirksame Grenzkontrollen. So lange die von Stuttgart bis nach Südanatolien quasi ungehindert mit dem Auto durchfahren können, halten wir die nie auf.

GSch
15.01.2015, 10:48
Zwei andere Maßnahmen wären sehr viel dringlicher: 1. Aussetzung des Schengener Abkommens. 2. Wirksame Grenzkontrollen. So lange die von Stuttgart bis nach Südanatolien quasi ungehindert mit dem Auto durchfahren können, halten wir die nie auf.

Aber einen Anschlag wie in Frankreich hätte keine Grenzkontrolle der Welt verhindert. Im Übrigen halte ich die türkischen Grenzkontrollen für durchaus wirksam.

elas
15.01.2015, 10:49
:appl:
Ich glaube nicht dass es diese koran-besoffenen Kamikaze wirklich abschreckt, wenn man ihnen die Grundrechte formaljuristisch aberkennt. Das ist in etwa so nutzlos wie der rammdösige Vorschlag unserer Regierung, islamistische Terroristen jetzt mit der Abteilung Pass- und Meldewesen bekämpfen zu wollen. Zwei andere Maßnahmen wären sehr viel dringlicher: 1. Aussetzung des Schengener Abkommens. 2. Wirksame Grenzkontrollen. So lange die von Stuttgart bis nach Südanatolien quasi ungehindert mit dem Auto durchfahren können, halten wir die nie auf.
:appl::appl:

Helenos von Troja
15.01.2015, 10:49
Aber einen Anschlag wie in Frankreich hätte keine Grenzkontrolle der Welt verhindert. Im Übrigen halte ich die türkischen Grenzkontrollen für durchaus wirksam.

Einer der Attentäter war doch im IS-Ausbildungslager. Zumindest den hätte man nie wieder reinlassen dürfen.

GSch
15.01.2015, 11:17
Einer der Attentäter war doch im IS-Ausbildungslager. Zumindest den hätte man nie wieder reinlassen dürfen.

Wenn er Franzose ist, kann man ihm die Wiedereinreise nach Frankreich nicht verwehren.

Gehirnnutzer
15.01.2015, 11:21
Missbrauch der Meinungs- und Versammlungsfreiheit stehen ja schon drin. Genau das tun die Leute doch. Ob sie es aus religiösen oder anderen Motiven tun, ist ja egal.

Ist der Art. 18 eigentlich praktisch relevant? Ich habe noch nie gehört, dass jemandem vom BVerfG die Grundrechte abgesprochen wurden. Gibt es Beispiele dafür? Normalerweise geht das ja über das Strafrecht, denn dieser ganze Grundrechtsmissbrauch verstößt ja in aller Regel auch gegen das StGB. Vermutlich geht es auch schneller als ein Verfahren vor dem BVerfG.

Nun, es geht nicht nur um das verwirken der Grundrechte, es hätte auch Auswirkungen auf Rechtsauffassungen hinsichtlich gewisser Gesetze.
Nehmen wir doch z.B. die immer wieder ignorierten und übersehenen Absätze 1 und 2 des § 130 StGB, da herrscht nämlich die Auffassung das gewisse Teile der Bevölkerung für die Rechtsprechung ganz oder temporär eben nicht Teile der Bevölkerung sind.

Bringt man die Religionsfreiheit in den Artikel 18 GG ein, mag das hinsichtlich des in Artikel 18 vorgesehenen Verfahrens direkt wenig ändern, aber es hätte indirekt Auswirkungen. Man würde viel öfter bei bestimmten Dingen hinterfragen, ob es wirklich durch die Grundrechte geschützt ist, bzw. die Abwägung zwischen den Grundrechten ändern.

Sorry, GSch, wir können es uns nicht mehr leisten, die Angst, die Sorgen und den daraus resultierenden Unmut der Bürger zu ignorieren, sie tot zureden oder mit falschen Beschwichtigungen zu arbeiten. Unmut kann man kanalisieren und missbrauchen, das lernt uns die Geschichte immer wieder. Pegida ist die Vorstufe davon, ein Symptom für den Unmut. Noch siegt bei vielen der Anstand über den angestaunten Unmut, aber wenn es mit diese Friede, Freude, Eierkuchenmentalität, dem totreden jeglicher Kritik, falschen Ansichten über Integration und Diskriminierung, dann wird der Anstand verlieren, dann wir der Unmut weiter durchbrechen und es werden Kräfte diesen Unmut gegen die kanalisieren, die gar nichts mit diesem Unmut zu tun haben. Dann trifft es den immer freundlich Ali aus der Dönerbude neben an, Mehmet vom Gemüsemarkt oder die begabte Musikschülerin und viele andere auch die friedlich miteinander leben und sich gegenseitig achten.
Unmut schlägt in Hass um und wem diese Hass gilt, der wird empfänglich für Einflüsterungen, die Hass mit Hass beantworten und wie haben einen Teufelskreis.

Nette Naive Mädchen und phrasendreschende Interessenvetreter, die immer wiederholen Islam ist Frieden, bauen kein Ängste ab, denn keine Religion ist Frieden oder Hass. Eine Religion ist immer das, was ihre Anhänger daraus machen.

Wir brauchen keine Muslime, die Islam ist frieden skandieren, wir brauchen Muslime, die Hassprediger mit Arschtritt aus ihren Moscheen befördern und anzeigen. Wir brauchen keine Leute, die meinen Integration sei, islamische Lieder bei christlichen Festen zu singen oder Schlagersänger die Kleidungswahl vorschreiben. Wir brauchen Menschen, die Identität und Unterschiede achten und respektieren, die die Gemeinsamkeiten fördern und gemeinsam gegen den Feind, den Hass und diejenigen die ihn vertreten, stehen.

Wir brauchen den gesetzlichen Rahmen zu all dem, um den Menschen zu zeigen, das gewisse Maßnahmen nicht sinnlos sind etc..

Wurstsemmel
15.01.2015, 11:23
Ich bin sowieso der Ansicht das das GG der Verteidigung desselben im Wege steht.

Gehirnnutzer
15.01.2015, 11:29
Wenn er Franzose ist, kann man ihm die Wiedereinreise nach Frankreich nicht verwehren.

Jein, Gsch, es gibt im französischen Recht nicht mehr genutzte Normen, die es erlauben die Einreisemöglichkeit auf die überseeischen Gebiete zu beschränken und die Einreise ins europäische Kernland zu verbieten.

Helenos von Troja
15.01.2015, 11:29
Wenn er Franzose ist, kann man ihm die Wiedereinreise nach Frankreich nicht verwehren.

Das lässt sich ändern. Man will ihnen ja auch die Ausreise verwehren, wenn er nicht eine lupenreine Legende vorweisen kann und so alle Kontrollen überwindet. Das werden dann aber bedeutend weniger sein. Wer in den IS will, sollte automatisch seine bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, Punktum. Wozu denn sonst der ganze Aufwand mit Geheimndiensten und Fahndungslisten?

Gehirnnutzer
15.01.2015, 11:31
Das lässt sich ändern. Man will ihnen ja auch die Ausreise verwehren, wenn er nicht eine lupenreine Legende vorweisen kann und so alle Kontrollen überwindet. Das werden dann aber bedeutend weniger sein. Wer in den IS will, sollte automatisch seine bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, Punktum. Wozu denn sonst der ganze Aufwand mit Geheimndiensten und Fahndungslisten?

Helenos, dem schiebt das Völkerrecht ein Riegel vor. Du kannst jemanden nur die Staatsbürgerschaft entziehen, der dadurch nicht staatenlos wird.

Rüganer
15.01.2015, 11:36
Helenos, dem schiebt das Völkerrecht ein Riegel vor. Du kannst jemanden nur die Staatsbürgerschaft entziehen, der dadurch nicht staatenlos wird.

Natürlich kann man das. Das entscheidet jeder souveräne Staat für sich selbst. Das nennt sich Selbstbestimmungsrecht.

GSch
15.01.2015, 11:36
Das lässt sich ändern. Man will ihnen ja auch die Ausreise verwehren, wenn er nicht eine lupenreine Legende vorweisen kann und so alle Kontrollen überwindet. Das werden dann aber bedeutend weniger sein. Wer in den IS will, sollte automatisch seine bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, Punktum. Wozu denn sonst der ganze Aufwand mit Geheimndiensten und Fahndungslisten?

Ich kenne zwar nicht die französischen Gesetze, aber in Deutschland kann einem die Staatsangehörigkeit nur entzogen werden, wenn man sie rechtswidrig erhalten hat (etwa durch Täuschung). Grundsätzlich kann sie nicht entzogen werden. Jemandem, der als Deutscher geboren wurde, schon gar nicht, denn man kann bei seiner Geburt nicht rechtswidrig handeln. Wenn man jedem Verbrecher oder potentiellen Verbrecher die Staatsangehörigkeit entziehen würde, hätten alle Länder weit weniger Einwohner. (Oder gar keine - ein potentieller Verbrecher ist ja jeder von uns.)

Die Zeiten, in denen man beim Verlassen eines Landes ausführlich belegen und begründen musste, wo man hinwollte und warum und wie lange und ob man das denn darf und überhaupt und auch sonst, sind zum Glück überwunden.

GSch
15.01.2015, 11:41
Nun, es geht nicht nur um das verwirken der Grundrechte, es hätte auch Auswirkungen auf Rechtsauffassungen hinsichtlich gewisser Gesetze.
Nehmen wir doch z.B. die immer wieder ignorierten und übersehenen Absätze 1 und 2 des § 130 StGB, da herrscht nämlich die Auffassung das gewisse Teile der Bevölkerung für die Rechtsprechung ganz oder temporär eben nicht Teile der Bevölkerung sind.

Bringt man die Religionsfreiheit in den Artikel 18 GG ein, mag das hinsichtlich des in Artikel 18 vorgesehenen Verfahrens direkt wenig ändern, aber es hätte indirekt Auswirkungen. Man würde viel öfter bei bestimmten Dingen hinterfragen, ob es wirklich durch die Grundrechte geschützt ist, bzw. die Abwägung zwischen den Grundrechten ändern.

...

Wir brauchen den gesetzlichen Rahmen zu all dem, um den Menschen zu zeigen, das gewisse Maßnahmen nicht sinnlos sind etc..

Ich verstehe ja, was du willst, und halte dieses Ziel für gut, aber der Art. 18 GG eignet sich dafür meiner Meinung nach eben gar nicht. Oder kennst du einen Fall, in dem das BVerfG jemandem auf dieser Grundlage die Grundrechte abgesprochen hätte? Wie ich ja schon mal gefragt hatte.

Helenos von Troja
15.01.2015, 11:43
Helenos, dem schiebt das Völkerrecht ein Riegel vor. Du kannst jemanden nur die Staatsbürgerschaft entziehen, der dadurch nicht staatenlos wird.

Stimmt schon, aber wer in den Dschihad, in den Heiligen Krieg ziehen will, sollte auch nach gesondertem Kriegsrecht behandelt werden. Hoch- und Landesverrätern hat man früher bei der Verurteilung auch häufig die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt. Wenn sie schon bei der Abreise befürchten müssen, nie wieder heimkehren zu dürfen, überlegen sich das einige sicher zweimal. Sieh dir nur die hohe Zahl der Rückkehrer an. Das sind inzwischen ca. 800. Heißt: 800 potentielle Attentäter nach Pariser Muster. Ist das nicht unglaublich leichtsinnig und naiv, was sich dieser Staat damit bieten lässt?

GSch
15.01.2015, 11:45
Natürlich kann man das. Das entscheidet jeder souveräne Staat für sich selbst. Das nennt sich Selbstbestimmungsrecht.

Nein, es ist Völkerrecht. Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, Artikel 7.3.

GSch
15.01.2015, 11:49
Stimmt schon, aber wer in den Dschihad, in den Heiligen Krieg ziehen will, sollte auch nach gesondertem Kriegsrecht behandelt werden.

Da Deutschland sich nicht im Krieg befindet, kann man kein Kriegsrecht anwenden. Dass jemand die Absicht hat, in fremde Streitkräfte einzutreten, ist kein Grund, einen Krieg anzufangen.


Hoch- und Landesverrätern hat man früher bei der Verurteilung auch häufig die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt.

Ja, aber nicht die Staatsangehörigkeit, sondern gewisse damit verbundene Rechte, etwa das Wahlrecht.


Wenn sie schon bei der Abreise befürchten müssen, nie wieder heimkehren zu dürfen, überlegen sich das einige sicher zweimal. Sieh dir nur die hohe Zahl der Rückkehrer an. Das sind inzwischen ca. 800. Heißt: 800 potentielle Attentäter nach Pariser Muster. Ist das nicht unglaublich leichtsinnig und naiv, was sich dieser Staat damit bieten lässt?

Wie sollen wir denn dann ehemalige Fremdenlegionäre behandeln?

Gehirnnutzer
15.01.2015, 11:49
Natürlich kann man das. Das entscheidet jeder souveräne Staat für sich selbst. Das nennt sich Selbstbestimmungsrecht.

Rüganer, die Staaten, die für unsere Diskussion von Bedeutung sind haben in souveräner Entscheidung folgende Verträge unterzeichnet, ratifiziert und in die nationale Gesetzgebung (http://www.gesetze-im-internet.de/staatenlmind_bkag/index.html#BJNR011010977BJNE000100319) überführt:

Internationale Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961

Ob die deutsche Entscheidung souverän war, spielt für dies Thema keine Rolle, also brauchst du mit diesem Off Topic nicht anzufangen und die Frage der Kündigung wäre ein eigenes Thema.

Es bleibt also der Fakt, es ist geltendes Völkerrecht, das man nur die Staatsbürgerschaft entziehen kann, wenn es keine Staatenlosigkeit zur Folge hat.

Buella
15.01.2015, 11:51
Seltsam nur, daß kein Verantwortlicher, ob Exekutive oder Judikative, die Gesetze so anwendet, daß Recht und Ordnung für die Deutschen Einzug halten?

Muß der Michel von der Straße tatsächlich selbst dafür klagen?

:hi:

Helenos von Troja
15.01.2015, 11:51
Ich kenne zwar nicht die französischen Gesetze, aber in Deutschland kann einem die Staatsangehörigkeit nur entzogen werden, wenn man sie rechtswidrig erhalten hat (etwa durch Täuschung). Grundsätzlich kann sie nicht entzogen werden. Jemandem, der als Deutscher geboren wurde, schon gar nicht, denn man kann bei seiner Geburt nicht rechtswidrig handeln. Wenn man jedem Verbrecher oder potentiellen Verbrecher die Staatsangehörigkeit entziehen würde, hätten alle Länder weit weniger Einwohner. (Oder gar keine - ein potentieller Verbrecher ist ja jeder von uns.)

Die Zeiten, in denen man beim Verlassen eines Landes ausführlich belegen und begründen musste, wo man hinwollte und warum und wie lange und ob man das denn darf und überhaupt und auch sonst, sind zum Glück überwunden.

Glaub mir, ich würde auch lieber gern unbeschwert reisen. Aber in meinen Augen hat uns der Islam den Krieg erklärt. Und alle sind bemüht so zu tun, als hätte das keine Konsequenzen. Ich würde sogar noch weiter gehen. Die Hälfte aller Moscheen in Hamburg stehen wegen diverser Hasspredigten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Warum werden die Dinger nicht geschlossen und die Hassprediger ausgewiesen?

Rüganer
15.01.2015, 11:55
Rüganer, die Staaten, die für unsere Diskussion von Bedeutung sind haben in souveräner Entscheidung folgende Verträge unterzeichnet, ratifiziert und in die nationale Gesetzgebung (http://www.gesetze-im-internet.de/staatenlmind_bkag/index.html#BJNR011010977BJNE000100319) überführt:

Internationale Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961

Ob die deutsche Entscheidung souverän war, spielt für dies Thema keine Rolle, also brauchst du mit diesem Off Topic nicht anzufangen und die Frage der Kündigung wäre ein eigenes Thema.

Es bleibt also der Fakt, es ist geltendes Völkerrecht, das man nur die Staatsbürgerschaft entziehen kann, wenn es keine Staatenlosigkeit zur Folge hat.


Nein, es ist Völkerrecht. Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, Artikel 7.3.

Man kann jeden Vertrag kündigen. Ganz besonders, wenn diese Verträge die innere Sicherheit gefährden. Die Sicherheit der Bürger geht vor.

Buella
15.01.2015, 11:58
Glaub mir, ich würde auch lieber gern unbeschwert reisen. Aber in meinen Augen hat uns der Islam den Krieg erklärt. Und alle sind bemüht so zu tun, als hätte das keine Konsequenzen. Ich würde sogar noch weiter gehen. Die Hälfte aller Moscheen in Hamburg stehen wegen diverser Hasspredigten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Warum werden die Dinger nicht geschlossen und die Hassprediger ausgewiesen?

Weil es zum Einen nicht gewollt ist, daß die Regierenden das eigene Volk schützen und eine Politik zum Wohle derer betreiben, und zum Anderen, es wesentlich einfacher ist, das eigene Volk zu verraten und vor die Hunde zu jagen, als den Handel mit Verbrecher-Regimen einzustellen und deren Wünsche und Vorstellungen abzulehnen!

:hi:

Gehirnnutzer
15.01.2015, 12:00
Stimmt schon, aber wer in den Dschihad, in den Heiligen Krieg ziehen will, sollte auch nach gesondertem Kriegsrecht behandelt werden. Hoch- und Landesverrätern hat man früher bei der Verurteilung auch häufig die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt. Wenn sie schon bei der Abreise befürchten müssen, nie wieder heimkehren zu dürfen, überlegen sich das einige sicher zweimal. Sieh dir nur die hohe Zahl der Rückkehrer an. Das sind inzwischen ca. 800. Heißt: 800 potentielle Attentäter nach Pariser Muster. Ist das nicht unglaublich leichtsinnig und naiv, was sich dieser Staat damit bieten lässt?

Ich sagte ja, eine Änderung könnte indirekt Auswirkungen haben, heißt doch islamischer Staat:


§ 109h Anwerben für fremden Wehrdienst
(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.






Wenn man dann einige Paragraphen des Strafvollzugsgesetz hinsichtlich Sicherungsmaßnahmen weit auslegt, ein Djihadist ist ja auch immer ein potentieller Selbstmordattentäter, somit selbstmordgefährdet, dann haben wir 5 Jahre Einzelhaft.

-jmw-
15.01.2015, 12:00
Die Überlegung an sich ist wohl richtig, dieweil der Grund...
Haben wir denn ein Problem mit "IS-Sympanthisanten, Salafisten, [...] Scientologen, Hassprediger(n)"?
Und wer ist "wir"?
Die "Mehrheitsgesellschaft"?
Denn die Deutschen haben derzeit ein Problem wohl eher mit eben dieser.

Ich formuliere es so: Führte Armenien oder Kuwait das Grundgesetz ein, wäre das für mich kein Anlass, an eine Auswanderung zu denken.

Helenos von Troja
15.01.2015, 12:03
Es war eben ein kapitaler Fehler, das ius sanguinis durch das ius soli zu erstetzen. Dann hätte sich die Frage nach der Staatsangehörigkeit gar nicht erst gestellt.

Heifüsch
15.01.2015, 12:08
Glaub mir, ich würde auch lieber gern unbeschwert reisen. Aber in meinen Augen hat uns der Islam den Krieg erklärt. Und alle sind bemüht so zu tun, als hätte das keine Konsequenzen. Ich würde sogar noch weiter gehen. Die Hälfte aller Moscheen in Hamburg stehen wegen diverser Hasspredigten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Warum werden die Dinger nicht geschlossen und die Hassprediger ausgewiesen?

Weil unsere Politikdarsteller die Doppelfunktion vieler Moscheen als Gebetshaus und islamistischer Kaderschmiede schlichtweg negieren. Eine Moschee zu schließen steht bei denen bekanntlich auf derselben Stufe wie eine Synagoge zu zerstören; einen solchen Affront darf man kultursensiblen Muslimen einfach nicht zumuten...

Als voriges Jahr eine Kreuzberger Moschee der VS-observierten Milli Görüs-Bewegung brannte, faselte Vizekanzler Gabriel lediglich und ganz bewusst von einem "Gotteshaus", obwohl auch er wusste, daß der letzte Imam dieses Islamistentreffs wegen Gewaltverherrlichung und unverblümten Deutschenhasses des Landes verwiesen wurde (was ja eher selten vorkommt). Brandstifter war übrigens ein Jordanier, wie die Ermittlungen ergaben. Zuvor wurde die Tat aber nach allen Regeln der Selbsterniedrigung ausgeschlachtet und die Muslime tausendmal um Verzeihung angefleht ob dieses erneuten Zeichens mangelnder Willkommenskultur...

GSch
15.01.2015, 12:44
Man kann jeden Vertrag kündigen. Ganz besonders, wenn diese Verträge die innere Sicherheit gefährden. Die Sicherheit der Bürger geht vor.

Wer Angriffe auf die Freiheit der Bürger mit Einschränkungen eben dieser Freiheiten beantworten will, der macht irgend etwas verkehrt. Ich komme nur im Moment nicht drauf, was.

GSch
15.01.2015, 15:59
Aber in meinen Augen hat uns der Islam den Krieg erklärt. Und alle sind bemüht so zu tun, als hätte das keine Konsequenzen.

Geht nicht, weil der Islam kein Völkerrechtssubjekt ist.

Der Islam ist ja kein homogener Block. Die islamische Welt reicht von Westafrika bis nach Indonesien. Da gibt es alle möglichen Strömungen und Traditionen. Eine hierarchische Struktur, global oder regional, ist dem Islam fremd. Auch deswegen kann "der Islam" überhaupt nichts tun.


Die Hälfte aller Moscheen in Hamburg stehen wegen diverser Hasspredigten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Warum werden die Dinger nicht geschlossen und die Hassprediger ausgewiesen?

Oft scheitert das an Sprachschwierigkeiten. Oder an der schwierigen Abgrenzung zwischen legitimer Ausübung der Meinungsfreiheit und Volksverhetzung. Sollten die Hassprediger Deutsche sein, kann man sie sowieso nicht ausweisen.

Bruddler
15.01.2015, 16:18
Bevor jemand hier anmerkt die Artikel 1 bis 20 sind auf Grund der Ewigkeitsklausel von Artikel 79 GG nicht veränderbar, der irrt. Es heißt Änderungen sind unzulässig wenn die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden.
Der Grundsatz von Artikel 18 wird dadurch nicht berührt, sondern er bleibt, wer seine Grundrechte missbraucht verwirkt diese Grundrechte.

Nur so kann man erreichen, das man die jenigen, die ihre Religion unter der positiven Religionsfreiheit ausüben und die negative Religionsfreiheit achten, vor dem Unmut der Menschen schützt.

IS-Sympanthisanten, Salafisten, aber auch Scientologen, Hassprediger egal welcher Coleur könnten wirkungsvoll bekämpft werden.

Es wäre der längst notwendige rechtliche Arschtritt für Typen wie Pierre Vogel und eröffnet sinnvolle Möglichkeiten.

Ewigkeitsklausel ? Wenn ich so einen Quatschfug höre, platzt mir die Hutschnur !
In einem freien und souveränen Rechtsstaat, sollte es möglich sein, jedes Gesetzt zu ändern, wenn bestimmte Umstände dies' erfordern...:basta:

Gehirnnutzer
15.01.2015, 16:51
Ewigkeitsklausel ? Wenn ich so einen Quatschfug höre, platzt mir die Hutschnur !
In einem freien und souveränen Rechtsstaat, sollte es möglich sein, jedes Gesetzt zu ändern, wenn bestimmte Umstände dies' erfordern...:basta:

Bruddler, ich meine mich zu erinnern, das vor 2, 3 Jahren ein gewisser Bruddler etwas über die Unveränderbarkeit einer Verfassung geschrieben hat.

hamburger
15.01.2015, 17:17
Bruddler, ich meine mich zu erinnern, das vor 2, 3 Jahren ein gewisser Bruddler etwas über die Unveränderbarkeit einer Verfassung geschrieben hat.

Es gibt im Recht keine Ewigkeitsgarantie.....kann es aus logischen Gründen auch nicht geben. Wenn in einigen Jahren ein Systemcrash erfolgt, dann werden sich einige wundernm was das GG garantieren kann, nämlich nichts.
Garantien geben kann nur ein Staat mit einer entsprechenden Exekutive, die dann nicht mehr vorhanden sein wird.

GSch
15.01.2015, 17:22
Ewigkeitsklausel ? Wenn ich so einen Quatschfug höre, platzt mir die Hutschnur !
In einem freien und souveränen Rechtsstaat, sollte es möglich sein, jedes Gesetzt zu ändern, wenn bestimmte Umstände dies' erfordern...

Kein Problem, wirklich ewig ist nichts, auch Art. 79 (3) GG könnte man abschaffen. Dann wären natürlich alle Grundrechte uneingeschränkt ins Belieben jenes Staates gestellt, dem du offenbar überhaupt gar keine Schlechtigkeit zutraust.

Bruddler
16.01.2015, 03:22
Bruddler, ich meine mich zu erinnern, das vor 2, 3 Jahren ein gewisser Bruddler etwas über die Unveränderbarkeit einer Verfassung geschrieben hat.

Du verwechselst mich mit Arnold ! :trost:

Bruddler
16.01.2015, 03:26
Kein Problem, wirklich ewig ist nichts, auch Art. 79 (3) GG könnte man abschaffen. Dann wären natürlich alle Grundrechte uneingeschränkt ins Belieben jenes Staates gestellt, dem du offenbar überhaupt gar keine Schlechtigkeit zutraust.

Eine "Religionsfreiheit", wie sie derzeit immer noch besteht, ist nicht mehr zeitgemäß, d.h. es kann nicht länger geduldet werden, dass sich barbarische und nicht GG-konforme Ideologien auf die "Religionsfreiheit" berufen können.

GSch
16.01.2015, 05:37
Eine "Religionsfreiheit", wie sie derzeit immer noch besteht, ist nicht mehr zeitgemäß, d.h. es kann nicht länger geduldet werden, dass sich barbarische und nicht GG-konforme Ideologien auf die "Religionsfreiheit" berufen können.

Verstehe, du willst die Staatsreligion: der Staat legt fest, was man glauben darf. Dein Vertrauen zum Staat ist ja noch viel größer, als ich dachte.

Bruddler
16.01.2015, 13:51
Verstehe, du willst die Staatsreligion: der Staat legt fest, was man glauben darf. Dein Vertrauen zum Staat ist ja noch viel größer, als ich dachte.

Komisch, wenn gegen die Scientology von Staatswegen vorgegangen wird, regt sich scheinbar niemand darüber auf, Scientology kann sich auch nicht auf die "Religionsfreiheit" berufen.

GSch
16.01.2015, 15:26
Komisch, wenn gegen die Scientology von Staatswegen vorgegangen wird, regt sich scheinbar niemand darüber auf, Scientology kann sich auch nicht auf die "Religionsfreiheit" berufen.

Die einzigen, die Scientology als Religion ansehen, sind die Scientologen, die sich ja gerne als "Kirche" bezeichnen. Dessen ungeachtet kann man das schon irgendwie als Weltanschauung werten.

Staatliche Maßnahmen richten sich nicht gegen diese Weltanschauung, sondern dagegen, dass die Scientologen ihre Anhänger völlig unter ihre Kontrolle bringen und sie von der drückenden Last ihres Geldes befreien.

Bruddler
17.01.2015, 05:13
Die einzigen, die Scientology als Religion ansehen, sind die Scientologen, die sich ja gerne als "Kirche" bezeichnen. Dessen ungeachtet kann man das schon irgendwie als Weltanschauung werten.

Staatliche Maßnahmen richten sich nicht gegen diese Weltanschauung, sondern dagegen, dass die Scientologen ihre Anhänger völlig unter ihre Kontrolle bringen und sie von der drückenden Last ihres Geldes befreien.

Die Ähnlichkeit mit dem Islam ist unverkennbar...näch ?!

Don
17.01.2015, 06:22
Die einzigen, die Scientology als Religion ansehen, sind die Scientologen, die sich ja gerne als "Kirche" bezeichnen. Dessen ungeachtet kann man das schon irgendwie als Weltanschauung werten.

Staatliche Maßnahmen richten sich nicht gegen diese Weltanschauung, sondern dagegen, dass die Scientologen ihre Anhänger völlig unter ihre Kontrolle bringen und sie von der drückenden Last ihres Geldes befreien.

Das praktizieren Mormonen und einige andere Sekten auch.
Das Grundproblem hierbei besteht in der Anmaßung irgendwas als Religion zu definieren, anderes hingegen nicht.
Zu diesem Behufe lassen Rechtsdeuter wie du schon mal gerne Gesetze links liegen. Aber auch das kratzt nur an der Oberfläche.
Das wirkliche Problem liegt in der Auffassung an sich, Delusion einen gesamtgeselschaftlichen Rechtsstatus einzuräumen.

Da ich strikter Gegner irgendwelcher Ideologien bin die sich in der jeweils opportunen Formung der Menschen üben, gestehe ich jedweder organisierter Religiosität maximal Vereinsstatus zu. Selbstredend hat jeder das individuelle Recht einen imaginären Freund im Himmel zu haben.
Resultiert das in einer Ansammlung irrationaler Individuen können die untereinander machen was sie wollen.
Jedweder Rechtsanspruch auf Außenwirkung ist jedoch kategorisch zu verneinen.

Die verfaßte Religionsfreiheit ist der mehr als schwammige Versuch, einem je nach Zeizgeist gerade für angemessen gehaltenen Teil der Delusion einer zahlenmäßig erheblichen Gruppe von Religiösen gesellschaftlichen Einfluß einzuräumen. Es liegt in der natur der Sache daß dies zum Scheitern verurteilt ist, sobald eine solche Gruppe sich nicht mehr an den ungeschriebenen Konsens der Selbstbeschränkung hält, auf dem diese vage Regelung beruht.
Wir erleben das grade live, weshalb keine Beweisführung mehr erforderlich ist.

Daher ist die Religionsfreiheit, wie sie verfaßt ist, generell abzuschaffen. Abgesehen davon daß das GG ohnehin als Obrigkeitsstaatsverfassung von einer wirklich republikanischen abgelöst gehört, behält jedes Individuum selbstredend das Recht zu glauben der Mond wäre aus grünem Käse oder was auch immer.
Aber es muß das ominöse Recht abgeschafft werden das jedem Individuum erlaubt, individuell Rechtsmittel zu beanspruchen weil die Satzung seines Vereins lächerlich gemacht wird.
Das ist völlig abstrus und selbst höchst irrational.

Bruddler
17.01.2015, 06:37
Das praktizieren Mormonen und einige andere Sekten auch.
Das Grundproblem hierbei besteht in der Anmaßung irgendwas als Religion zu definieren, anderes hingegen nicht.
Zu diesem Behufe lassen Rechtsdeuter wie du schon mal gerne Gesetze links liegen. Aber auch das kratzt nur an der Oberfläche.
Das wirkliche Problem liegt in der Auffassung an sich, Delusion einen gesamtgeselschaftlichen Rechtsstatus einzuräumen.

Da ich strikter Gegner irgendwelcher Ideologien bin die sich in der jeweils opportunen Formung der Menschen üben, gestehe ich jedweder organisierter Religiosität maximal Vereinsstatus zu. Selbstredend hat jeder das individuelle Recht einen imaginären Freund im Himmel zu haben.
Resultiert das in einer Ansammlung irrationaler Individuen können die untereinander machen was sie wollen.
Jedweder Rechtsanspruch auf Außenwirkung ist jedoch kategorisch zu verneinen.

Die verfaßte Religionsfreiheit ist der mehr als schwammige Versuch, einem je nach Zeizgeist gerade für angemessen gehaltenen Teil der Delusion einer zahlenmäßig erheblichen Gruppe von Religiösen gesellschaftlichen Einfluß einzuräumen. Es liegt in der natur der Sache daß dies zum Scheitern verurteilt ist, sobald eine solche Gruppe sich nicht mehr an den ungeschriebenen Konsens der Selbstbeschränkung hält, auf dem diese vage Regelung beruht.
Wir erleben das grade live, weshalb keine Beweisführung mehr erforderlich ist.

Daher ist die Religionsfreiheit, wie sie verfaßt ist, generell abzuschaffen. Abgesehen davon daß das GG ohnehin als Obrigkeitsstaatsverfassung von einer wirklich republikanischen abgelöst gehört, behält jedes Individuum selbstredend das Recht zu glauben der Mond wäre aus grünem Käse oder was auch immer.
Aber es muß das ominöse Recht abgeschafft werden das jedem Individuum erlaubt, individuell Rechtsmittel zu beanspruchen weil die Satzung seines Vereins lächerlich gemacht wird.
Das ist völlig abstrus und selbst höchst irrational.

Ich bin mir sicher, hätte man damals gewusst, dass die "Religionsfreiheit" einmal derart mißbraucht wird, hätte man diese mit eindeutigen Einschränkungen belegt. :hi:

Don
17.01.2015, 07:05
Ich bin mir sicher, hätte man damals gewusst, dass die "Religionsfreiheit" einmal derart mißbraucht wird, hätte man diese mit eindeutigen Einschränkungen belegt. :hi:

Selbstredend ist dies immer im Zusammenhang mit den jeweilige Realtäten der betreffenden Epoche zu sehen.
Ich erwähnte woanders Isabella I. zur Reconquista, worauf die dämliche Replik kam sie hätte auch die Juden rausgeworfen und Inquisitionsgerichte abhalten lassen.
Was zum Teufel hätte sie denn tun sollen? Damals war die Erde eine Scheibe, man schiß auf die Straße und man gehörte in Europa eben mit Haut und Haaren ohne Wenn und Aber einer der drei Wüstendoktrin an.
Diese ekelhafte Herumdifferenziererei geht mir unendlich auf den Sack. Es geht nicht um dämliches Schiedsrichtergebrabbel wer denn nun schlimmer oder besser ist, das ist Gutmenschenquengelei von Leuten die zu feige sind sich zu entscheiden auf welcher Seite sie vom Zaun sprigen sollen und lieber abwarten bis sie runtergeschossen werden.
Es geht einzig darum anzuerkennen daß unsere Kreuzzügler und Moslembekämpfer UNSERE Bastarde waren. Punkt.
Wer seinen Lebensraum verteidigt kann keine Rücksicht auf künftige Wohlstandsquengler nehmen was seine Methoden angeht, wenn der Gegner die Wahl der Mittel bereits vorgibt.
Das ist kein Mädchenpensionat.

GSch
17.01.2015, 15:44
Das Grundproblem hierbei besteht in der Anmaßung irgendwas als Religion zu definieren, anderes hingegen nicht.
...
Das wirkliche Problem liegt in der Auffassung an sich, Delusion einen gesamtgeselschaftlichen Rechtsstatus einzuräumen.

Es ist ja auch nicht Sache des Staates, zwischen Religion und Nicht-Religon zu unterscheiden. Oder was Delusion ist und was nicht. Der Staat hat sich hier neutral zu verhalten.


Da ich strikter Gegner irgendwelcher Ideologien bin die sich in der jeweils opportunen Formung der Menschen üben, gestehe ich jedweder organisierter Religiosität maximal Vereinsstatus zu. Selbstredend hat jeder das individuelle Recht einen imaginären Freund im Himmel zu haben.
Resultiert das in einer Ansammlung irrationaler Individuen können die untereinander machen was sie wollen.
Jedweder Rechtsanspruch auf Außenwirkung ist jedoch kategorisch zu verneinen.

Der Körperschaftsstatus für Religionen ist in der Tat eine komische Sache. Es ginge natürlich auch ohne. Aber denk bitte daran, dass auch ein e.V. eine Außenwirkung hat. Immerhin ist er ja eine Rechtsperson - dazu ist er da.


Daher ist die Religionsfreiheit, wie sie verfaßt ist, generell abzuschaffen. ... Aber es muß das ominöse Recht abgeschafft werden das jedem Individuum erlaubt, individuell Rechtsmittel zu beanspruchen weil die Satzung seines Vereins lächerlich gemacht wird.

Du willst hinter die Französische Revolution und sogar noch hinter den Ollen Fritzen zurück? Du würdest dich mit den islamischen Radikalen wunderbar verstehen. Dann wären wir ja doch wieder da, dass der Staat bestimmt, was jeder zu glauben hat und was nicht. Wes das Land, des der Glaube. Wie in der guten alten Zeit. Oder im Iran. Oder in Nordkorea.

Rüganer
17.01.2015, 15:56
Wer Angriffe auf die Freiheit der Bürger mit Einschränkungen eben dieser Freiheiten beantworten will, der macht irgend etwas verkehrt. Ich komme nur im Moment nicht drauf, was.

Wenn ein Attentäter wegen seiner Taten ins Gefängnis muss, dann wird die Freiheit des Attentäters ebenfalls eingeschränkt. Wo ist also dein Problem?

ABAS
17.01.2015, 16:14
Pssst, vor wem soll der Michel sich dann in die Hose scheissen?

Dann bleiben nur laestige Druecker der Zeugen Jehovas
und die permageilen Bhagwan Juenger (Sannyasins) als
konkrete Bedrohungen fuer die " Deutschen Kartoffeln "! :D

-jmw-
17.01.2015, 16:23
Du willst hinter die Französische Revolution und sogar noch hinter den Ollen Fritzen zurück? Du würdest dich mit den islamischen Radikalen wunderbar verstehen. Dann wären wir ja doch wieder da, dass der Staat bestimmt, was jeder zu glauben hat und was nicht. Wes das Land, des der Glaube. Wie in der guten alten Zeit. Oder im Iran. Oder in Nordkorea.
Er meint eher, die Religionsfreiheit in der Meinungs- und Vereinsfreiheit aufzulösen und die RKK auf eine Stufe mit der "Flat Earth Society" (http://www.theflatearthsociety.org/cms/) zu stellen.

Rüganer
17.01.2015, 16:30
...Du willst hinter die Französische Revolution und sogar noch hinter den Ollen Fritzen zurück? Du würdest dich mit den islamischen Radikalen wunderbar verstehen. Dann wären wir ja doch wieder da, dass der Staat bestimmt, was jeder zu glauben hat und was nicht. Wes das Land, des der Glaube. Wie in der guten alten Zeit. Oder im Iran. Oder in Nordkorea.

Genau da sind wir in dieser BRD doch wieder angelangt. http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Krabat
17.01.2015, 16:34
...

Daher ist die Religionsfreiheit, wie sie verfaßt ist, generell abzuschaffen. Abgesehen davon daß das GG ohnehin als Obrigkeitsstaatsverfassung von einer wirklich republikanischen abgelöst gehört, behält jedes Individuum selbstredend das Recht zu glauben der Mond wäre aus grünem Käse oder was auch immer.
Aber es muß das ominöse Recht abgeschafft werden das jedem Individuum erlaubt, individuell Rechtsmittel zu beanspruchen weil die Satzung seines Vereins lächerlich gemacht wird.
Das ist völlig abstrus und selbst höchst irrational.

Mit anderen Worten Du möchtest ein DDR-System, in dem der Staat die Ideologie vorgibt und den Menschen die Freiheit nimmt ihre demokratischen Rechte in Anspruch zu nehmen.

Der Staat, der Staat, der Staat hat immer recht.

Krabat
17.01.2015, 16:39
...
Es geht einzig darum anzuerkennen daß unsere Kreuzzügler und Moslembekämpfer UNSERE Bastarde waren. Punkt.
...

Ach ja? Und die Nazis und den Holocaust hast Du bereits vergessen, wenn Du von "unseren" Bastarden daherschwadronierst?

Was fällt Dir Typen eigentlich ein? Ohne diese "Bastarde", ohne christliche Moslembekämpfer in der Vergangenheit wärst Du Don ein koranlutschender Familien-Don, der fünf mal am Tag in die Moschee schlurft.

GSch
17.01.2015, 16:50
Wenn ein Attentäter wegen seiner Taten ins Gefängnis muss, dann wird die Freiheit des Attentäters ebenfalls eingeschränkt. Wo ist also dein Problem?

Nirgends, damit habe ich keines. Nur damit, dass manche Lautsprecher wegen eines Attentäters die Freiheit aller Bürger einschränken wollen.

Rüganer
17.01.2015, 16:51
Nirgends, damit habe ich keines. Nur damit, dass manche Lautsprecher wegen eines Attentäters die Freiheit aller Bürger einschränken wollen.

Wer will das?

GSch
17.01.2015, 16:52
Er meint eher, die Religionsfreiheit in der Meinungs- und Vereinsfreiheit aufzulösen und die RKK auf eine Stufe mit der "Flat Earth Society" (http://www.theflatearthsociety.org/cms/) zu stellen.

Vereinsfreiheit ist ein Grundrecht. Man kann es Leuten nicht verwehren, weil sie gleiche religiöse Interessen und Ansichten haben. Die dürften dann keine Vereine gründen, aber die Angler und die Freunde der Italienischen Oper dürften? Geht nicht.

GSch
17.01.2015, 16:54
Genau da sind wir in dieser BRD doch wieder angelangt. http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Unfug. §130 StGB schützt den öffentlichen Frieden, nicht irgendeine Religion oder Weltanschauung. Lesen bildet.

Rüganer
17.01.2015, 16:54
Mit anderen Worten Du möchtest ein DDR-System, in dem der Staat die Ideologie vorgibt und den Menschen die Freiheit nimmt ihre demokratischen Rechte in Anspruch zu nehmen.

Der Staat, der Staat, der Staat hat immer recht.

Und wenn es nach Gestalten wie dir gehen würde, dann hätte der Papst immer recht. Wo ist da aber der Unterschied?

-jmw-
17.01.2015, 16:54
Vereinsfreiheit ist ein Grundrecht. Man kann es Leuten nicht verwehren, weil sie gleiche religiöse Interessen und Ansichten haben. Die dürften dann keine Vereine gründen, aber die Angler und die Freunde der Italienischen Oper dürften? Geht nicht.
Lies bitte nochmal meinen Beitrag, ich fürchte, da haste was nich verstanden. :)

GSch
17.01.2015, 16:55
Dann bleiben nur laestige Druecker der Zeugen Jehovas
und die permageilen Bhagwan Juenger (Sannyasins) als
konkrete Bedrohungen fuer die " Deutschen Kartoffeln "!

Na, die sind ja nicht gefährlich.

Rüganer
17.01.2015, 16:56
Vereinsfreiheit ist ein Grundrecht. Man kann es Leuten nicht verwehren, weil sie gleiche religiöse Interessen und Ansichten haben. Die dürften dann keine Vereine gründen, aber die Angler und die Freunde der Italienischen Oper dürften? Geht nicht.

Wird das Grundrecht auf Vereinsfreiheit von der "Ewigkeitsklausel" geschützt?

ABAS
17.01.2015, 16:59
Na, die sind ja nicht gefährlich.

Christen, Juden und Moslems sind auch nicht gefaehrlich!
Die fanatischen, religioesen, kollektiven Zwangsneurotiker
koennen aber auf den Geist und die Nerven gehen!

Religioese Glaeubigkeit muss endlich international als geistige
Behinderung anerkannt werden. Das hat fuer die Religioesen
mit Fuehrerschein und Auto sogar den Vorteil das sie in den
Innenstaedten die Behindertenparkplaetzen nutzen duerfen! :D

Rüganer
17.01.2015, 16:59
Unfug. §130 StGB schützt den öffentlichen Frieden, nicht irgendeine Religion oder Weltanschauung. Lesen bildet.

Wie kann mein persönlicher Glaube den "öffentlichen Frieden" gefährden?

GSch
17.01.2015, 17:02
Wird das Grundrecht auf Vereinsfreiheit von der "Ewigkeitsklausel" geschützt?

Art. 19 (2) GG

GSch
17.01.2015, 17:03
Wie kann mein persönlicher Glaube den "öffentlichen Frieden" gefährden?

Einfach mal §130 StGB lesen. Da geht es nicht um das, was du persönlich glaubst.

Rüganer
17.01.2015, 17:04
Art. 19 (2) GG

Wird der Artikel 19 GG von der "Ewigkeitsklausel" geschützt?

GSch
17.01.2015, 17:04
Religioese Glaeubigkeit muss endlich international als geistige Behinderung anerkannt werden. Das hat fuer die Religioesen mit Fuehrerschein und Auto sogar den Vorteil das sie in den Innenstaedten die Behindertenparkplaetzen nutzen duerfen!

Das dürften dann aber die Atheisten auch, und dann bleibt wohl kaum noch einer übrig. Die Negierung der Religion ist schließlich auch eine Religion. Also schlechte Aussichten für mehr Parkplätze.

Wolfger von Leginfeld
17.01.2015, 17:06
Religionsfreiheit ist gut, aber nur für die Ureinwohner.


Bevor jemand hier anmerkt die Artikel 1 bis 20 sind auf Grund der Ewigkeitsklausel von Artikel 79 GG nicht veränderbar, der irrt. Es heißt Änderungen sind unzulässig wenn die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden.
Der Grundsatz von Artikel 18 wird dadurch nicht berührt, sondern er bleibt, wer seine Grundrechte missbraucht verwirkt diese Grundrechte.

Nur so kann man erreichen, das man die jenigen, die ihre Religion unter der positiven Religionsfreiheit ausüben und die negative Religionsfreiheit achten, vor dem Unmut der Menschen schützt.

IS-Sympanthisanten, Salafisten, aber auch Scientologen, Hassprediger egal welcher Coleur könnten wirkungsvoll bekämpft werden.

Es wäre der längst notwendige rechtliche Arschtritt für Typen wie Pierre Vogel und eröffnet sinnvolle Möglichkeiten.

Rüganer
17.01.2015, 17:08
Einfach mal §130 StGB lesen. Da geht es nicht um das, was du persönlich glaubst.

Wenn ich nicht daran glauben würde, dass 6 Millionen Juden von den Nazis vergast wurden und mich öffentlich dazu bekennen würde, dann hätte ich also keine Strafe zu befürchten? Willst du mich verarschen?

Don
17.01.2015, 17:12
Ach ja? Und die Nazis und den Holocaust hast Du bereits vergessen, wenn Du von "unseren" Bastarden daherschwadronierst?

Was fällt Dir Typen eigentlich ein? Ohne diese "Bastarde", ohne christliche Moslembekämpfer in der Vergangenheit wärst Du Don ein koranlutschender Familien-Don, der fünf mal am Tag in die Moschee schlurft.

Ich sehe daß du zu dämlich bist Textinhalte zu verstehen.
Kommt wohl von übermäßiger Katechismuslektüre.

GSch
17.01.2015, 17:13
Wenn ich nicht daran glauben würde, dass 6 Millionen Juden von den Nazis vergast wurden und mich öffentlich dazu bekennen würde, dann hätte ich also keine Strafe zu befürchten? Willst du mich verarschen?

Du kannst glauben, was du willst. Der §130 schützt den öffentlichen Frieden. Du darfst also ruhig glauben und auch behaupten, der Mond bestünde aus grünem Käse, so lange du mit deinen Äußerungen nicht den öffentlichen Frieden störst.

Im Übrigen ist es keine Religion, eine Tatsache als solche zu akzeptieren oder nicht. Mit Religionsfreiheit hat das also absolut nichts zu tun, eher mit allgemeiner Meinungsfreiheit.

Don
17.01.2015, 17:13
Die Negierung der Religion ist schließlich auch eine Religion. .

Womit du dich endgültig aus dem Kreis inteligenter Menschen verabschiedet hast, Parolenpapagai.

GSch
17.01.2015, 17:15
Womit du dich endgültig aus dem Kreis inteligenter Menschen verabschiedet hast, Parolenpapagai.

Seit wann befindest du über dessen Zusammensetzung? Als Außenstehender hat man da doch wohl seine Schwierigkeiten.

-jmw-
17.01.2015, 17:20
Die Negierung der Religion ist schließlich auch eine Religion.
Ist sie nicht, da ihr der Bezug zur Transzendenz abgeht.

Rüganer
17.01.2015, 17:20
Du kannst glauben, was du willst. Der §130 schützt den öffentlichen Frieden. Du darfst also ruhig glauben und auch behaupten, der Mond bestünde aus grünem Käse, so lange du mit deinen Äußerungen nicht den öffentlichen Frieden störst. ...

Also schreibt der Staat mir doch vor, woran ich glauben darf. Wie sollte ich damit denn überhaupt den "öffentlichen Frieden" stören können? Und ab wann ist der "öffentliche Frieden" gestört?


Im Übrigen ist es keine Religion, eine Tatsache als solche zu akzeptieren oder nicht. Mit Religionsfreiheit hat das also absolut nichts zu tun, eher mit allgemeiner Meinungsfreiheit.

Von Religionsfreiheit habe ich auch nichts geschrieben. Es ging um Glaubensfreiheit.

-jmw-
17.01.2015, 17:26
Also schreibt der Staat mir doch vor, woran ich glauben darf. Wie sollte ich damit denn überhaupt den "öffentlichen Frieden" stören können? Und ab wann ist der "öffentliche Frieden" gestört?
Es geht um eine Güterabwägung. Wenn eine Äusserung von Dir dazu führen kann, dass tausende Leute marodierend durch die Städte ziehen, dann musste sie eben unterlassen, um Leben, Gesundheit und Eigentum Deiner Mitbürger zu schützen: Gemeinnutz geht vor Eigennutz.

Rüganer
17.01.2015, 17:32
Es geht um eine Güterabwägung. Wenn eine Äusserung von Dir dazu führen kann, dass tausende Leute marodierend durch die Städte ziehen, dann musste sie eben unterlassen, um Leben, Gesundheit und Eigentum Deiner Mitbürger zu schützen: Gemeinnutz geht vor Eigennutz.

Und wenn bei einem AIDS-Kranken die Gefahr besteht, dass dieser Kranke andere Menschen mit seiner tödlichen Krankheit ansteckt, dann darf der Staat das Grundrecht auf Leben auch einschränken und diesen AIDS-Kranken "einschläfern", oder wie? Das wäre dann doch auch eine Güterabwägung. Gemeinnutz geht vor Eigennutz.

Krabat
17.01.2015, 17:35
Und wenn es nach Gestalten wie dir gehen würde, dann hätte der Papst immer recht. Wo ist da aber der Unterschied?

Na immerhin trauer ich nicht dem Honnecker nach so wie Du.

-jmw-
17.01.2015, 17:35
Und wenn bei einem AIDS-Kranken die Gefahr besteht, dass dieser Kranke andere Menschen mit seiner tödlichen Krankheit ansteckt, dann darf der Staat das Grundrecht auf Leben auch einschränken und diesen AIDS-Kranken "einschläfern", oder wie? Das wäre dann doch auch eine Güterabwägung. Gemeinnutz geht vor Eigennutz.
Ist das Töten des Kranken der einzige wirksame Weg, einer Verbreitung gut vorzubeugen?

Rüganer
17.01.2015, 17:37
Ist das Töten des Kranken der einzige wirksame Weg, einer Verbreitung gut vorzubeugen?

Gut, das war jetzt von mir etwas übertrieben. Kann der Staat den Kranken denn für immer einsperren?

Rüganer
17.01.2015, 17:38
Na immerhin trauer ich nicht dem Honnecker nach so wie Du.

Wo mach ich das denn? Und wo ist der Unterschied zwischen dem Papst und dem Honecker?

-jmw-
17.01.2015, 17:41
Gut, das war jetzt von mir etwas übertrieben. Kann der Staat den Kranken denn für immer einsperren?
Wäre es der Normalfall, dass HIV-Infizierte ihre Krankheit durch GV mutwillig weitertragen - weil meinetwegen der HI-Virus diesen Effekt auf den Geschlechtstrieb hat -, dann, ja, warum nicht? Dann würden sie behandelt wie andere gemeingefährliche Kriminelle auch oder wie die Träger ansteckender Seuchen.

Rüganer
17.01.2015, 17:43
Wäre es der Normalfall, dass HIV-Infizierte ihre Krankheit durch GV mutwillig weitertragen - weil meinetwegen der HI-Virus diesen Effekt auf den Geschlechtstrieb hat -, dann, ja, warum nicht? Dann würden sie behandelt wie andere gemeingefährliche Kriminelle auch oder wie die Träger ansteckender Seuchen.

Von Mutwilligkeit habe ich nichts geschrieben.

GSch
17.01.2015, 17:49
Gut, das war jetzt von mir etwas übertrieben. Kann der Staat den Kranken denn für immer einsperren?

So lange, wie die Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllt sind.

Rüganer
17.01.2015, 17:53
So lange, wie die Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllt sind.

AIDS-Kranke werden also aufgrund ihrer Krankheit eingesperrt?

GSch
17.01.2015, 19:50
AIDS-Kranke werden also aufgrund ihrer Krankheit eingesperrt?

Nur wenn sie die Bedingungen nach dem Infektionsschutzgesetz erfüllen, aber AIDS ist meines Wissens keine Krankheit, die darunter fällt. Lies es doch einfach mal nach.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass das nun wirklich mit dem Thema dieses Strangs hier nichts mehr zu tun hat.

Catholicus Romanus
17.01.2015, 20:21
...nicht GG-konforme...

Wen interessiert schon dieser von irgendwelchen Menschen geschriebene Zettel?

Bruddler
18.01.2015, 05:54
Wen interessiert schon dieser von irgendwelchen Menschen geschriebene Zettel?

Dieser Zettel interessiert all diejenigen, die aus diesem Zettel einen Nutzen ziehen wollen...

Don
18.01.2015, 08:51
Seit wann befindest du über dessen Zusammensetzung? Als Außenstehender hat man da doch wohl seine Schwierigkeiten.

Von oben habe ich den besseren Überblick.

Don
18.01.2015, 08:53
Gut, das war jetzt von mir etwas übertrieben. Kann der Staat den Kranken denn für immer einsperren?

Lies die Seuchengesetze.

Murmillo
18.01.2015, 09:01
Ist das Töten des Kranken der einzige wirksame Weg, einer Verbreitung gut vorzubeugen?

Bei unheilbaren Krankheiten ist es wohl so, vorausgesetzt, sie werden durch Viren, Bakterien,Pilze oder irgendwelche Kleinstlebewesen wie z.B. Fadenwürmer etc.verursacht.
Aber vor allen Dingen wäre dies immer der sicherste Weg, einer Verbreitung vorzubeugen.

Gehirnnutzer
18.01.2015, 09:20
Wen interessiert schon dieser von irgendwelchen Menschen geschriebene Zettel?

Komischerweise ist gerade dieser Zettel ein Grund dafür, das du das hier noch schreiben kannst. Würden gewisse Kreise nämlich manchmal sich an euren Vorstellungen orientieren, wäre das nicht mehr der Fall.

Brotzeit
18.01.2015, 09:39
Bevor jemand hier anmerkt die Artikel 1 bis 20 sind auf Grund der Ewigkeitsklausel von Artikel 79 GG nicht veränderbar, der irrt. Es heißt Änderungen sind unzulässig wenn die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden.
Der Grundsatz von Artikel 18 wird dadurch nicht berührt, sondern er bleibt, wer seine Grundrechte missbraucht verwirkt diese Grundrechte.

Nur so kann man erreichen, das man die jenigen, die ihre Religion unter der positiven Religionsfreiheit ausüben und die negative Religionsfreiheit achten, vor dem Unmut der Menschen schützt.

IS-Sympanthisanten, Salafisten, aber auch Scientologen, Hassprediger egal welcher Coleur könnten wirkungsvoll bekämpft werden.

Es wäre der längst notwendige rechtliche Arschtritt für Typen wie Pierre Vogel und eröffnet sinnvolle Möglichkeiten.

Sehr gut!

Religion darf in unserer Gesellschaft keinerlei Rolle mehr spielen!

Brotzeit
18.01.2015, 09:43
Wen interessiert schon dieser von irgendwelchen Menschen geschriebene Zettel?


Was ist denn diese sogenannte Bibel ?????????????????????

Brotzeit
18.01.2015, 09:44
Dieser Zettel interessiert all diejenigen, die aus diesem Zettel einen Nutzen ziehen wollen...

"Religion gilt dem gemeinen Manne als wahr;
dem Weisen als falsch und dem Herrschenden als nützlich!"

(Seneca)

Brotzeit
18.01.2015, 09:46
Na immerhin trauer ich nicht dem Honnecker nach so wie Du.

Der Typ hieß Honecker ..... Mit einem "N" .............
Du trauerst ?
Warum ?
Das Leben ohne die Psychose , die sich "Glauben" bzw. "Religion" nennt, ist wunderschön!

Brotzeit
18.01.2015, 09:50
Also schreibt der Staat mir doch vor, woran ich glauben darf. Wie sollte ich damit denn überhaupt den "öffentlichen Frieden" stören können? Und ab wann ist der "öffentliche Frieden" gestört?



Von Religionsfreiheit habe ich auch nichts geschrieben. Es ging um Glaubensfreiheit.

Es steht dir frei , deinen sogennaten Glauben innerhalb deiner 4 Wände völlig frei auszuüben!
Aber ausserhalb deine r4 Wände hat dieser Glauben das Leben anderer Bürger , die nicht auf Knien rumrutschen nicht zu beeinflussen!

Brotzeit
18.01.2015, 09:52
Wenn ich nicht daran glauben würde, dass 6 Millionen Juden von den Nazis vergast wurden und mich öffentlich dazu bekennen würde, dann hätte ich also keine Strafe zu befürchten? Willst du mich verarschen?


Das die Religion eine V....g ist ; daß hast Du aber schon gemerkt ?

Brotzeit
18.01.2015, 09:55
Wie kann mein persönlicher Glaube den "öffentlichen Frieden" gefährden?


In dem die intriganten Pfaffen und Gläubigen jedes Mal die weltliche Macht vorschicken wenn sie "ihre Ziele und sogenannte Überzeugung" in Gefahr sehen ...............

Don
18.01.2015, 10:06
Komischerweise ist gerade dieser Zettel ein Grund dafür, das du das hier noch schreiben kannst. Würden gewisse Kreise nämlich manchmal sich an euren Vorstellungen orientieren, wäre das nicht mehr der Fall.

Stände der Server diese Forums in Deutschland, würden wir hier auch nicht mehr schreiben.

cornjung
18.01.2015, 10:15
Wen interessiert schon dieser von irgendwelchen Menschen geschriebene Zettel?
Und wen interessieren schon

diese von irgendwelchen analphabetischen Hirten erfundenen Märchen-bücher aus Arabiens Wüste ?

Knudud_Knudsen
18.01.2015, 12:04
Ich glaube nicht dass es diese koran-besoffenen Kamikaze wirklich abschreckt, wenn man ihnen die Grundrechte formaljuristisch aberkennt. Das ist in etwa so nutzlos wie der rammdösige Vorschlag unserer Regierung, islamistische Terroristen jetzt mit der Abteilung Pass- und Meldewesen bekämpfen zu wollen. Zwei andere Maßnahmen wären sehr viel dringlicher: 1. Aussetzung des Schengener Abkommens. 2. Wirksame Grenzkontrollen. So lange die von Stuttgart bis nach Südanatolien quasi ungehindert mit dem Auto durchfahren können, halten wir die nie auf.

Religionsfreiheit ist keineswegs ein Freibrief für Terror und Hassprediger..

https://books.google.de/books?id=AY35_vhDW28C&pg=PA198&lpg=PA198&dq=strafbarkeit+von+hasspredigern&source=bl&ots=ccvynlySgu&sig=oiljxMfhns0ktLw0yyzUrqW7FjU&hl=de&sa=X&ei=JaC7VNiTA8jhywP0noC4DQ&ved=0CCQQ6AEwAg#v=onepage&q=strafbarkeit%20von%20hasspredigern&f=false

Dardonthinis
18.01.2015, 13:10
Bevor jemand hier anmerkt die Artikel 1 bis 20 sind auf Grund der Ewigkeitsklausel von Artikel 79 GG nicht veränderbar, der irrt. Es heißt Änderungen sind unzulässig wenn die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden.
Der Grundsatz von Artikel 18 wird dadurch nicht berührt, sondern er bleibt, wer seine Grundrechte missbraucht verwirkt diese Grundrechte.

Nur so kann man erreichen, das man die jenigen, die ihre Religion unter der positiven Religionsfreiheit ausüben und die negative Religionsfreiheit achten, vor dem Unmut der Menschen schützt.

IS-Sympanthisanten, Salafisten, aber auch Scientologen, Hassprediger egal welcher Coleur könnten wirkungsvoll bekämpft werden.

Es wäre der längst notwendige rechtliche Arschtritt für Typen wie Pierre Vogel und eröffnet sinnvolle Möglichkeiten.

Zustimmung! Aber formuliere doch bitte die Neufassung des Art. 18 GG erst mal konkret aus, damit wir hier wissen, über welche gewünschten Eingriffe wir hier wirklich diskutieren.

Davon abgesehen ist schon die bisherige Fassung dieses Artikels eine der wenigen konkreten Ausformulierungen des Grundgesetzes zur so genannten wehrhaften Demokratie (Soweit jemand die Freiheiten und sonstigen Rechte, die das Grundgesetzes gewährt, dazu missbraucht, eben diese die Freiheiten und sonstigen Rechte gewährende Ordnung zu schädigen oder zu beseitigen, geht er dieser Freiheiten und Rechte verlustig). Meiner Ansicht nach sollte dieser Grundsatz konkret und handhabbar ausformuliert und als solcher ins Grundgesetz aufgenommen werden (irgendwo in Artikel 19), allerdings - und das ist wichtig - unter Ausnahme mindestens des Rechts auf Leben und der Würde des Menschen im Allgemeinen, d.h., der Grundsatz sollte nicht nur, wie bisher, in Artikel 18 und Artikel 21 in Ausnahmetatbeständen gelten, sondern allgemein mit Ausnahmetatbeständen, in denen er eben nicht gilt, also eine umgekehrte Ausformulierung wie bisher.

Aber das heutige Problem ist weniger, dass diese Verwirkungs- und Verbotstatbestände vielleicht nicht weit genug gehen, sondern dass das, was heute immerhin schon im Grundgesetz steht, zu oft nicht angewandt wird, weil sich die herrschenden Blockparteien einen Dreck darum scheren, das zu tun, was sie geschworen haben, sich nämlich um das Wohl des Volkes und des Gemeinwesens sowie die Rechte der Menschen zu kümmern und Gefährdungen und Angriffe darauf entschlossen und nachhaltig abzuwehren. Hätten sie das bisher getan, wäre es schon oft zu Verfahren nach Art. 18 gekommen. Da sie das aber nicht tun und jetzt davor stehen, mit der Zustimmung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und als nächstes auch TISA das Grundgesetz sowieso faktisch abzuschaffen, bleibt nichts anderes übrig, als dass das Volk sich selber darum kümmert. Da jedoch leider auch das nicht zu erwarten ist, weil es sich bei der so genannten schweigenden Mehrheit eben um eine Mehrheit handelt, die schweigt, weil sie jahrzehntelang erfolgreich in eine Banalitäts- und Ablenkungskultur hinein gezüchtet wurde, bringen die Abspritzereien und das Gejammer über die bösen Politiker in einem Themenstrang wie diesem gar nichts. Bald wird dann der Themenstrang wie alle anderen immer weiter in die hinteren Ränge gedrängt und vergessen, und nichts ist dabei heraus gekommen!

Also Gehirnnutzer: Nutze Dein Gehirn zu konkreten Vorlagen, denn verfassungsrechtlich hast Du das ja sicher drauf, und höre dann aber nicht auf, wenn Du das getan hast, sondern stelle zur Diskussion und kämpfe auch dafür, dass ein solcher Entwurf auch eine Chance erhält, umgesetzt zu werden, sonst ist alles für die Katz, und die herrschende Politik braucht weiter Schmerzmittel gegen den Muskelkater, den sie von den ständigen Lachkrämpfen über die von uns entfachten Stürme im Wasserglas bekommen hat!
Da ist es auch kontraproduktiv, wenn Du in typisch neudeutscher Bedenkenträgerei bei jeder Gelegenheit darauf hinweist, was nach geltendem Gesetzes-, Verfassungs- und Völkerrecht nicht geht. Damit hat Du zwar juristisch meist recht, vergisst dabei aber, dass sowohl unsere einfachen Gesetze als auch unser Grundgesetz als auch die europäischen, internationalen und globalen Verträge und Abkommen keine unabänderlichen Naturgesetze sind, die wie ein Strafgericht über uns herein brechen, sondern allesamt von Menschen so beschlossen wurden, und weil das so ist, von Menschen auch wieder geändert oder aufgehoben werden können, wenn sie nur wollen!!!

Catholicus Romanus
18.01.2015, 13:12
Dieser Zettel interessiert all diejenigen, die aus diesem Zettel einen Nutzen ziehen wollen...

Richtig. Und dementsprechend wird er stets uminterpretiert.

Catholicus Romanus
18.01.2015, 13:15
Und wen interessieren schon

diese von irgendwelchen analphabetischen Hirten erfundenen Märchen-bücher aus Arabiens Wüste ?

Ungefähr 1,6 Milliarden Muslime.

Bruddler
18.01.2015, 13:35
"Religion gilt dem gemeinen Manne als wahr;
dem Weisen als falsch und dem Herrschenden als nützlich!"

(Seneca)

"Religionen wurden allesamt von Menschen erdacht und dienen rein irdischen Zwecken."

(Bruddler)

Bruddler
18.01.2015, 13:41
Ungefähr 1,6 Milliarden Muslime.

Woher weiß man das so "genau", werden die Muslime bzw. Konvertierten irgendwo schriftlich erfasst ? :hmm:

-jmw-
18.01.2015, 14:18
Von Mutwilligkeit habe ich nichts geschrieben.
Wichtig ist wohl eher der Normalfall, d.h. wie häufig es vorkommt.
Ist es selten, haben wir wieder eine Güterabwägung, nämlich den Schutz der Gesundheit einerseits und die persönliche Freiheit andererseits.

-jmw-
18.01.2015, 14:20
Bei unheilbaren Krankheiten ist es wohl so, vorausgesetzt, sie werden durch Viren, Bakterien,Pilze oder irgendwelche Kleinstlebewesen wie z.B. Fadenwürmer etc.verursacht.
Aber vor allen Dingen wäre dies immer der sicherste Weg, einer Verbreitung vorzubeugen.
Heute werden diese Leute nicht gekillt und dennoch hält sich die Verbreitung dererlei Krankheiten in Grenzen. Geht also auch anders.

Trantor
19.01.2015, 11:47
"Religionen wurden allesamt von Menschen erdacht und dienen rein irdischen Zwecken."

(Bruddler)

Alle Zwecke sind irdische Zwecke (Trantor) ;)

borisbaran
19.01.2015, 22:58
Ist die Religionsfreiheit nicht shcon im Grundgesetz?

Efna
19.01.2015, 22:59
Ist die Religionsfreiheit nicht shcon im Grundgesetz?

Ist es und das ist gut so!

Carl von Cumersdorff
20.01.2015, 09:50
Bevor jemand hier anmerkt die Artikel 1 bis 20 sind auf Grund der Ewigkeitsklausel von Artikel 79 GG nicht veränderbar, der irrt. Es heißt Änderungen sind unzulässig wenn die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden.
Der Grundsatz von Artikel 18 wird dadurch nicht berührt, sondern er bleibt, wer seine Grundrechte missbraucht verwirkt diese Grundrechte.

Nur so kann man erreichen, das man die jenigen, die ihre Religion unter der positiven Religionsfreiheit ausüben und die negative Religionsfreiheit achten, vor dem Unmut der Menschen schützt.

IS-Sympanthisanten, Salafisten, aber auch Scientologen, Hassprediger egal welcher Coleur könnten wirkungsvoll bekämpft werden.

Es wäre der längst notwendige rechtliche Arschtritt für Typen wie Pierre Vogel und eröffnet sinnvolle Möglichkeiten.

Was heißt "Ewigkeitsklausel"? Es gilt immer alles, bis neue Gesetze, die alte Verfassung (Grundgesetz) ausser Kraft genommen wird oder eine neue Verfassung seine Gültigkeit bekommt. Dazu braucht man keine Mehrheiten, sondern nur Macht. Deshalb ist alles vergänglich.