Vollständige Version anzeigen : Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Tony Yilmaz
Patriotistin
10.01.2015, 13:21
Der 20-jährige Yilmaz hatte auf seiner Facebook-Seite die Attentäter von Paris gefeiert und den Ermordeten „viel Spaß in der Hölle“ gewünscht. Jetzt prüft dies Staatsanwaltschaft wegen des Bejubelns eines Massenmordes ein Ermittlungsverfahren. Fatal dürfte sich dabei für Yilmaz seine Lüge erweisen, Soldat zu sein.
Spätestens seit dem Massenmord durch den amerikanischen Major Nidal Malik Hasan in der Fort-Hood-Kaserne im November 2009 ist die Vorstellung eines dschihadistischen Soldaten in einer westlichen Armee furchteinflößend (blu-News berichtete).
Tony Yilmaz, augenscheinlich türkischstämmiger Muslim, hatte auf seiner Facebook-Seite nicht nur angegeben, er feiere die Attentäter von Paris. Weiter schrieb er an die Adresse der Opfer islamischer Gewalt in Paris: Karikaturen von unseren Prophet Mohammed gemacht und sich über denn ISLAM lustig gemacht… Viel Spaß in der Hölle “Charlie Hebdo”.. Das Schicksal hat euch geschlagen…
Weiter unter:http://www.blu-news.org/2015/01/10/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-tony-yilmaz/
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Na da bin ich ja mal gespannt, was draus wird ....
hurxhobel
10.01.2015, 13:29
So ein Trottel!
Rockatansky
10.01.2015, 13:36
ein Tony Yilmaz ist aber ein komische Name für einen Türken-Moslem!
Johnnyworker
10.01.2015, 14:10
Der 20-jährige Yilmaz hatte auf seiner Facebook-Seite die Attentäter von Paris gefeiert und den Ermordeten „viel Spaß in der Hölle“ gewünscht. Jetzt prüft dies Staatsanwaltschaft wegen des Bejubelns eines Massenmordes ein Ermittlungsverfahren. Fatal dürfte sich dabei für Yilmaz seine Lüge erweisen, Soldat zu sein.
Spätestens seit dem Massenmord durch den amerikanischen Major Nidal Malik Hasan in der Fort-Hood-Kaserne im November 2009 ist die Vorstellung eines dschihadistischen Soldaten in einer westlichen Armee furchteinflößend (blu-News berichtete).
Tony Yilmaz, augenscheinlich türkischstämmiger Muslim, hatte auf seiner Facebook-Seite nicht nur angegeben, er feiere die Attentäter von Paris. Weiter schrieb er an die Adresse der Opfer islamischer Gewalt in Paris: Karikaturen von unseren Prophet Mohammed gemacht und sich über denn ISLAM lustig gemacht… Viel Spaß in der Hölle “Charlie Hebdo”.. Das Schicksal hat euch geschlagen…
Weiter unter:http://www.blu-news.org/2015/01/10/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-tony-yilmaz/
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Na da bin ich ja mal gespannt, was draus wird ....
Ist bestimmt nur ein Einzelfall,außerdem sind wir schuld weil wir den kleinen Tony nich geholfen haben bei der Integration. :crazy:
Schlummifix
10.01.2015, 14:18
Voll die Intelligenzbestie. Jeder weiß, dass der VS quasi direkten Zugang zu Facebook hat. Jedenfalls ist sowas schon Routine.
Carl von Cumersdorff
10.01.2015, 14:32
Der 20-jährige Yilmaz hatte auf seiner Facebook-Seite die Attentäter von Paris gefeiert und den Ermordeten „viel Spaß in der Hölle“ gewünscht. Jetzt prüft dies Staatsanwaltschaft wegen des Bejubelns eines Massenmordes ein Ermittlungsverfahren. Fatal dürfte sich dabei für Yilmaz seine Lüge erweisen, Soldat zu sein.
Spätestens seit dem Massenmord durch den amerikanischen Major Nidal Malik Hasan in der Fort-Hood-Kaserne im November 2009 ist die Vorstellung eines dschihadistischen Soldaten in einer westlichen Armee furchteinflößend (blu-News berichtete).
Tony Yilmaz, augenscheinlich türkischstämmiger Muslim, hatte auf seiner Facebook-Seite nicht nur angegeben, er feiere die Attentäter von Paris. Weiter schrieb er an die Adresse der Opfer islamischer Gewalt in Paris: Karikaturen von unseren Prophet Mohammed gemacht und sich über denn ISLAM lustig gemacht… Viel Spaß in der Hölle “Charlie Hebdo”.. Das Schicksal hat euch geschlagen…
Weiter unter:http://www.blu-news.org/2015/01/10/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-tony-yilmaz/
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Na da bin ich ja mal gespannt, was draus wird ....
Der hatte eine schlimme Kindheit und lebt in einer Baracke (möblierte Sozialwohnung mit allem Schnickschnack) und wurde schon im Kindergarten gehänselt und musste schon in der Schule mit deutschen Schülern in einer Klasse sitzen. Außerdem verweigerte man ihm bei einem Notendurchschnitt von 5,5 im Abgangszeugnis der Hauptschule der 7.Klasse den Zugang zur Universität. Freispruch!
Jodlerkönig
10.01.2015, 14:35
Der hatte eine schlimme Kindheit und lebt in einer Baracke (möblierte Sozialwohnung mit allem Schnickschnack) und wurde schon im Kindergarten gehänselt und musste schon in der Schule mit deutschen Schülern in einer Klasse sitzen. Außerdem verweigerte man ihm bei einem Notendurchschnitt von 5,5 im Abgangszeugnis der Hauptschule der 7.Klasse den Zugang zur Universität. Freispruch!der hatte in der 5ten klasse sicher den längsten schwanz, den da war er schon 17.
Antisozialist
10.01.2015, 14:38
ein Tony Yilmaz ist aber ein komische Name für einen Türken-Moslem!
Wahrscheinlich ein Pseudonym, da die Deutschen seinen arabischen oder türkischen Vornamen nie richtig aussprechen konnten.
Carl von Cumersdorff
10.01.2015, 14:47
Wahrscheinlich ein Pseudonym, da die Deutschen seinen arabischen oder türkischen Vornamen nie richtig aussprechen konnten.
Würde mich nicht wundern, wenn ein grün-roter Linker dahinter steckt.
Gehirnnutzer
10.01.2015, 17:26
Ist bestimmt nur ein Einzelfall,außerdem sind wir schuld weil wir den kleinen Tony nich geholfen haben bei der Integration. :crazy:
Der hatte eine schlimme Kindheit und lebt in einer Baracke (möblierte Sozialwohnung mit allem Schnickschnack) und wurde schon im Kindergarten gehänselt und musste schon in der Schule mit deutschen Schülern in einer Klasse sitzen. Außerdem verweigerte man ihm bei einem Notendurchschnitt von 5,5 im Abgangszeugnis der Hauptschule der 7.Klasse den Zugang zur Universität. Freispruch!
der hatte in der 5ten klasse sicher den längsten schwanz, den da war er schon 17.
Das ihr immer so ein Stus schreiben müsst, wenn die tatsächlichen Folgen so offensichtlich im Artikel stehen.
1. Ein kleiner Blick auf § 12 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html) und ein kleiner Blick auf § 140 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.html), sagen uns, es handelt sich um ein Vergehen.
2. Vergehen bringen netter Weise die §§ 153 ff. StPO in Aktion.
3. Da der liebe Tony ja gelogen hat, als er behauptet hat, er sei Soldat, ist das öffentliche Interesse außen vor und dumm labern ist ja eine geringe Schuld.
Es steht also jetzt schon wie das Amen in der Kirche fest, das Verfahren wird eingestellt, selbst wenn der Staatsanwalt es eigentlich selber nicht will. Da er ja nur ein Organ der Rechtspflege und nicht der Rechtsprechung ist, unterliegt er nicht der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und wenn die einfache Weisung nicht ausreicht, wird ein Hinweis auf mögliche Karrierehürden etc. pp. seine Wirkung nicht verfehlen.
Richtig wäre es, den Typen in einem öffentlichen Prozess zur Höchststrafe zu verurteilen, das würde richtige Zeichen setzen.
Ich überlege gerade, was passieren würde, wenn ein zweiter Brevik ein Massaker unter Türken anrichten würde und unsereiner in Facebook einen Orgasmus darüber bekommt.
Würde mich nicht wundern, wenn ein grün-roter Linker dahinter steckt.
DenkMal ?
Dem trau ich das auch zu.
Carl von Cumersdorff
10.01.2015, 18:20
Richtig wäre es, den Typen in einem öffentlichen Prozess zur Höchststrafe zu verurteilen, das würde richtige Zeichen setzen.
Was soll dies sein? Ein Auftritt bei DSDS oder Supertalent.
Gehirnnutzer
10.01.2015, 19:02
Was soll dies sein? Ein Auftritt bei DSDS oder Supertalent.
Warum verlinke ich wohl mit den Paragraphen? 3 Jahre für so ein Facebookeintrag dürfte einige mal zum denken anregen.
zoon politikon
10.01.2015, 19:45
Wenn die Staatsanwaltschaft gegen jeden jubelnden Musel jetzt ermitteln würde, wäre sie innerhalb von 30 Minuten auf Jahre ausgelastet.
Skaramanga
10.01.2015, 20:03
Das ihr immer so ein Stus schreiben müsst, wenn die tatsächlichen Folgen so offensichtlich im Artikel stehen.
1. Ein kleiner Blick auf § 12 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html) und ein kleiner Blick auf § 140 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.html), sagen uns, es handelt sich um ein Vergehen.
2. Vergehen bringen netter Weise die §§ 153 ff. StPO in Aktion.
3. Da der liebe Tony ja gelogen hat, als er behauptet hat, er sei Soldat, ist das öffentliche Interesse außen vor und dumm labern ist ja eine geringe Schuld.
Es steht also jetzt schon wie das Amen in der Kirche fest, das Verfahren wird eingestellt, selbst wenn der Staatsanwalt es eigentlich selber nicht will. Da er ja nur ein Organ der Rechtspflege und nicht der Rechtsprechung ist, unterliegt er nicht der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und wenn die einfache Weisung nicht ausreicht, wird ein Hinweis auf mögliche Karrierehürden etc. pp. seine Wirkung nicht verfehlen.
Richtig wäre es, den Typen in einem öffentlichen Prozess zur Höchststrafe zu verurteilen, das würde richtige Zeichen setzen.
Vor allem greift hier auch der § 189 StGB. Bei dem kommt einiges zusammen.
Gehirnnutzer
11.01.2015, 00:03
Vor allem greift hier auch der § 189 StGB. Bei dem kommt einiges zusammen.
Dein Gedankenansatz wäre durchaus richtig, gäbe es da zwei Dinge nicht.
1. Nun hinsichtlich der Opferzahl hättest du Recht, es kämen mehrere Fälle von Verunglimpfung des Andenkens Toter zusammen und würde das tatmehrheitlich behandelt, käme da ein schönes Strafsümmchen zusammen. Das Dumme ist nur, es ist ein Facebook-Posting, das dies mehrfache Verunglimpfung bewirkt und damit geschieht das Ganze sowohl im natürlichen als auch im rechtlichen Sinne als Handlungseinheit statt, eine Handlung, ein Entschluss, eine Willensbetätigung verletzt ein Strafgesetz mehrmals und damit haben wir es nicht mehr mit § 53 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__53.html) Tatmehrheit zu tun, sondern mit § 52 Tateinhei (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__52.html)t zu tun.
2. § 189 StGB ist ein Antragsdelikt, was bedeutet, das die Angehörigen der Opfer des Anschlages und der späteren Geiselnahme Strafantrag gegen Yilmaz stellen müssten. Da dabei auch Polizisten Opfer gewesen sind, bestände diese Möglichkeit auch für den Dienstherrn dieser Polizisten.
So leid es mir tut, nach deutschem Recht wäre die maximale zu verhängende Strafe, wie bereits erwähnt, 3 Jahre. Ich könnte mir zwar vorstellen, das hier auch französisches Recht theoretisch greifen könnte, hängt von den Möglichkeiten der Außenwirkung ab. Zusätzlich müsste aber das deutsche Verfahren ohne Auflagen oder Strafbefehl eingestellt worden sein, sonst wäre es doppelte Strafverfolgung.
Wie bereits gesagt würden aber auch nur 3 Jahre eine gewisse Signalwirkung haben.
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