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Vollständige Version anzeigen : Religionsfreiheit in Deutschland



Lighthouse
03.01.2015, 15:43
Was spricht gegen eine Religionsfreiheit in Deutschland, die vom Grundgesetz garantiert ist und wo sind die angeblichen Fehler im Gesetz?
Wenn dies wirklich Fehler sein sollten, warum änderte man sie nicht in 66 Jahren seit Gründung unseres Staates?

LG Rolf:)

Nationalix
03.01.2015, 15:45
Als das Grundgesetz geschrieben wurde, konnte man die jetzige Islamisierung nicht vorhersehen.
Es wird Zeit, auch diesen Artikel neu zu fassen.

GSch
03.01.2015, 16:49
Was spricht gegen eine Religionsfreiheit in Deutschland, die vom Grundgesetz garantiert ist und wo sind die angeblichen Fehler im Gesetz?

Probier es doch mal mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG. Oder welches Gesetz meinst du?

Arnold
03.01.2015, 16:50
Was spricht gegen eine Religionsfreiheit in Deutschland, die vom Grundgesetz garantiert ist (...)?

LG Rolf:)

Nichts! :)

opppa
03.01.2015, 16:51
Die Frage stellt sich eigentlich nur, wenn sich hier in Deutschland eine Ideologie, die es sich zum Ziel gesetzt hat, alle Religionen - not falls mit Gewalt - zu bekämpfen, als Religion tarnt.

:beten:

GSch
03.01.2015, 18:34
Die Frage stellt sich eigentlich nur, wenn sich hier in Deutschland eine Ideologie, die es sich zum Ziel gesetzt hat, alle Religionen - not falls mit Gewalt - zu bekämpfen, als Religion tarnt.

Es liegt im Wesen einer Religion, dass sie sich als wahr ansieht, und dann sind notwendigerweise alle anderen falsch. Das einfach zu behaupten fällt unter die Religions- und Meinungsfreiheit. Ehrabschneidung und Gewalt fällt unters Strafrecht. Das darf man auch aus religiösen Gründen nicht. Alle Grundrechte haben auch irgendwo ihre Grenzen.

-jmw-
03.01.2015, 20:22
Was spricht gegen eine Religionsfreiheit in Deutschland [...]?
Das, was generell gegen Religionsfreiheit spricht: Dass manche Wahrheiten nur schwer nebeneinander bestehen können.

Lighthouse
04.01.2015, 05:04
Das, was generell gegen Religionsfreiheit spricht: Dass manche Wahrheiten nur schwer nebeneinander bestehen können.

Hallo jmw,

Du bist einer von 80,5 Millionen Bürgern, die in Deutschland leben.
Ergo musst Du dich engagieren um diesen Zustand zu verändern,
so wie es in einer Demokratie ist.

Nicht die Mitglieder der islamistischen Kirche wären Schuld an diesem
Fehler, wenn es denn einer wäre, sondern die Gründungsväter unseres
Landes.

LG Rolf

Marlen
04.01.2015, 05:12
Religionsfreiheit gibt es nicht in Deutschland!

Jeder muss die Alleinseligmachende katholische Kirche finanzieren
- ob er Lust hat oder nicht - und sei es über Subventionen!

Lighthouse
04.01.2015, 05:19
Nichts! :)


Hallo Arnold,

das sehe ich genauso.

LG Rolf

Lighthouse
04.01.2015, 05:25
Probier es doch mal mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG. Oder welches Gesetz meinst du?

Moin, Moin Gsch,

entschuldige bitte ich meinte natürlich den Artikel 4 GG der Religionsfreiheit garantiert.
Artikel 2 ist mir genauso wichtig.

LG Rolf

Bruddler
04.01.2015, 07:02
Hallo Arnold,

das sehe ich genauso.

LG Rolf

Klar, Ihr beiden seid schließlich vom selben "Verein"... :haha:

Chronos
04.01.2015, 07:23
Klar, Ihr beiden seid schließlich vom selben "Verein"... :haha:
Islamische Konvertiten? Habe ich auch schon vermutet, besonders bei diesem Salbader Arnold.

Deutsche Nicks oder Namen sind kein Beleg, dass keine Musels dahinter stecken. Schließlich heisst einer der bekanntesten deutschen Konvertiten:


Ayyub Axel Köhler (* 3. April 1938 in Stettin als Axel Köhler) ist ein Funktionär des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Er war von 2006 bis zum September 2010 dessen Vorsitzender, ehe er in dieser Funktion von Aiman Mazyek abgelöst wurde. Von 1999 bis 2004 war Köhler Mitglied der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung von Köln-Nippes.

(Aus Wiki)


Den "Ayyub" hat er sich nachträglich zugelegt.


Zum Thema:

Der Artikel 4 GG (insbesondere die Absätze 1 und 2) ist grundsätzlich schon wichtig, sollte aber inhaltlich nicht durch sehr eigenwillige Interpretation überdehnt werden.

Da steht kein Wort davon, dass man zur ungehinderten Ausübung des eigenen Glaubens pompöse, von einer türkischen Religionsbehörde finanzierte und verwaltete Bückmeiler und schon gar keine 30 Meter hohen Türme braucht, von denen dann ein Nachthemdenträger herunterjault.


Niemand hat die Absicht, eine Mauer.....äääähhhh......Deutschland zu islamisieren.....Pruuuust....

Bruddler
04.01.2015, 07:36
Islamische Konvertiten? Habe ich auch schon vermutet, besonders bei diesem Salbader Arnold.

Deutsche Nicks oder Namen sind kein Beleg, dass keine Musels dahinter stecken. Schließlich heisst einer der bekanntesten deutschen Konvertiten:



Den "Ayyub" hat er sich nachträglich zugelegt.


Zum Thema:

Der Artikel 4 GG (insbesondere die Absätze 1 und 2) sind grundsätzlich schon wichtig, sollten aber inhaltlich nicht durch sehr eigenwillige Interpretation überdehnt werden.

Da steht kein Wort davon, dass man zur ungehinderten Ausübung des eigenen Glaubens pompöse, von einer türkischen Religionsbehörde finanzierte und verwaltete Bückmeiler und schon gar keine 30 Meter hohen Türme braucht, von denen dann ein Nachthemdenträger herunterjault.


Niemand hat die Absicht, eine Mauer.....äääähhhh......Deutschland zu islamisieren.....Pruuuust....

Sei's drum, unsere "Religionsfreiheit" bedarf einer dringenden Aktualisierung, wer sie ablehnt, führt nix Gutes im Schilde.

opppa
04.01.2015, 07:54
Das, was generell gegen Religionsfreiheit spricht: Dass manche Wahrheiten nur schwer nebeneinander bestehen können.

Es geht hier wohl eher nicht, um die Freiheit zu glauben, sondern darum mit welchen Mitteln die Gläubigen (der deren Organisationen) den Ungläubigen ihren Glauben näher bringen wollen.
In Europa ist man seit dem Mittelalter von der Sitte, Ungläubige auf den Scheiterhaufen zustellen, abgekommen.

:compr:

Lighthouse
04.01.2015, 08:42
Klar, Ihr beiden seid schließlich vom selben "Verein"... :haha:

Moin, Moin Bruddler,

vielleicht ist es ja nur, weil ich lesen kann.
Arnold vermute ich mal auch.

LG Rolf

Pythia
04.01.2015, 09:06
Nichts! :)

http://www.24-carat.de/2012/08/BRD-REL.GIF
Eine religionsfreie BRD ist zwar nicht mein Wunsch, aber sie wird wohl kommen, auch wenn unser jetziges Land dann nicht mehr BRD heißt.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Atheisten, Agnostiker und Monetarier sind ja schon ebenso religionsfrei wie viele Paganisten, die ja auch keine Religions-Struktur haben.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Daher schließen sich Agnostiker den dominanten Religionen ihres Umfelds an, achten deren Gläubige und ihren Glauben, und nutzen deren soziale und technische Infrastruktur.


Religionsfreie Geslleschaften haben bestenfalls eine soziale und technische Infrastruktur wie das atheistische Nordkorea oder Haiti mit VooDoo und Eiter-Zonies. Beide Länder kamen ja mit religionsfreien Familien-Dynastien in die Neuzeit. Einen Vorgeschmack auf religionsfreie Gesellschaft haben wir aber schon in vielen Ländern, auch in der BRD:
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.24-carat.de/2015/01/5570-BKA.GIF

Jodlerkönig
04.01.2015, 09:07
Als das Grundgesetz geschrieben wurde, konnte man die jetzige Islamisierung nicht vorhersehen.
Es wird Zeit, auch diesen Artikel neu zu fassen.und der islam ist keine religion, sondern eine terroranleitung!

Sondierer
04.01.2015, 09:11
Was spricht gegen eine Religionsfreiheit in Deutschland, die vom Grundgesetz garantiert ist und wo sind die angeblichen Fehler im Gesetz?
Wenn dies wirklich Fehler sein sollten, warum änderte man sie nicht in 66 Jahren seit Gründung unseres Staates?

LG Rolf:)

Dumme Forderung. Frag das die Moslems.

Murmillo
04.01.2015, 09:29
Was spricht gegen eine Religionsfreiheit in Deutschland, die vom Grundgesetz garantiert ist und wo sind die angeblichen Fehler im Gesetz?
Wenn dies wirklich Fehler sein sollten, warum änderte man sie nicht in 66 Jahren seit Gründung unseres Staates?

LG Rolf:)

Gegen Religionsfreiheit an sich spricht nichts, aber gegen die Auswüchse, welche dies in Deutschland hervorgebracht hat, schon so einiges.
Hier ein interessanter Artikel dazu: https://bpeinfo.wordpress.com/religionsfreiheit-in-deutschland/

Und da du dich mit deiner Frage selbstverständlich für die Muslime in die Bresche werfen möchtest, hier mal ein Auszug daraus.
Besser kann man es nicht ausdrücken. Schon der erste Satz sagt eigentlich alles:


Die Muslime bilden keine Kirche, ihre Religionsgemeinschaften sind Vereine. Nicht alle Tätigkeiten der Muslime sind jedoch Religionsausübung, wie der oben erörtere Begriff der (sogenannten) Religionsfreiheit ergibt. Das zwingt, zwischen der Religionsausübung der muslimischen Vereine und deren sonstiger Betätigung zu unterscheiden. Die Grenze scheidet den grundrechtlichen Schutz aus der Religionsausübungsfreiheit von dem Grundrechtsschutz aus der Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG. Auf die Vereinigungsfreiheit können sich nur Deutsche berufen. Maßgeblich für die Vereine ist das Vereinsgesetz. Nach § 3 VereinsG ist ein Verein als verboten zu behandeln, wenn die Verbotsbehörde festgestellt hat, „daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.” In der Verbotsverfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen. In der Regel ist mit dem Verbot die Beschlagnahme und die Einziehung des Vereinsvermögens zu verbinden. Diese Regelung entspricht Art. 9 Abs. 2 GG. Weniger Schutz genießen die Ausländervereine. Diese können nicht nur wegen der in Art. 9 Abs. 2 GG genannten Gründe verboten werden, sondern auch wegen weiterer in Absatz 2 des § 14 VereinsG genannter Gründe. Dieser Absatz lautet:
„Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit
1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet,
2. den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft,
3. Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind,
4. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll oder
5.Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen.”
Ausländervereine sind nach § 14 Abs. 1 S. VereinsG „Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind”. Nicht als Ausländervereine gelten die Vereine, „deren Mitglieder oder Leiter sämtliche oder überwiegend ausländische Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind” (§ 14 Abs. 1 VereinsG). In den muslimischen Vereinen werden sowohl Ausländer als auch Inländer, nämlich Deutsche mit ausländischer Herkunft, vereinigt sein. Für die behördlichen Maßnahmen kommt es auf den jeweiligen Fall an, wie die Mitgliedschaft des Vereins zusammengesetzt ist. Für ausländische Vereine, nämlich Vereine mit Sitz im Ausland, deren Organisation oder Tätigkeit sich auf den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes erstreckt, gilt § 14 VereinsG entsprechend, wie § 15 Abs. 1 VereinsG regelt.
Abgesehen von der Schwierigkeit, festzustellen, ob ein muslimischer Verein ein Ausländerverein, der seine Regelung in § 14 VereinsG gefunden hat, ist oder ein Verein, dessen Verbot sich nach den allgemeinen Bestimmungen, insbesondere nach § 3 VereinsG, richtet, ist in jedem Einzelfall einer muslimischen Gemeinschaft, die sich gegebenenfalls um eine Moschee herum bildet, von den zuständigen Behörden zu ermitteln, ob und inwieweit sie den Schutz der Religionsfreiheit des Art. 4 GG in Anspruch nehmen kann oder dem Vereinsgesetz unterfällt, weil die Tätigkeit des Vereins nicht Religionsausübung, insbesondere religiöser Kult, Unterricht usw., ist. Weiterhin ist festzustellen, ob die Zwecke oder die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder (insbesondere) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist. Das macht große Schwierigkeiten und setzt die Bereitschaft der Behörden voraus, das Recht Deutschlands zu verwirklichen. Die „verfassungsmäßige Ordnung” ist nach allgemeiner und richtiger Auffassung die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes (BVerfGE 105, 279 (293)), vor allem die Strukturprinzipien des Art. 20 GG, also das Republikprinzip, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip und auch das Bundesstaatsprinzip, vor allem aber die Prinzipien Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sowie die Menschenrechte, also der Wesensgehalt der Grundrechte. Im Einzelnen ist zu untersuchen, inwieweit die Zwecke oder die Tätigkeiten der Vereine gegen diese verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, etwa gegen die fundamentale Gleichberechtigung von Mann und Frau, aber auch gegen Demokratie und Rechtsstaat oder auch gegen den Religionspluralismus.
Nicht alle Tätigkeiten einer Vereinigung, welche Religionsausübung zu praktizieren reklamiert, sind eine solche Religionsausübung im Sinne des Grundrechts des Art. 4 GG. Ein Beispiel bildet die Scientology-Church, die in Deutschland (wohl zu Recht) als Unternehmen eingestuft wird, nicht als Religionsgemeinschaft, so daß sie sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen kann.
Wenn ein Verein verboten ist, ist das Vereinsvermögen einzuziehen. Zum Vereinsvermögen gehören auch Grundstücke mit Gebäuden. Nur soweit diese Gebäude als Gotteshäuser benutzt werden, können sie nicht eingezogen werden. Im Zweifel kommt es auf die überwiegende Nutzung an, soweit nicht gemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip durchgesetzt wird, daß die Nutzung des Gebäudes auf Religionsausübung beschränkt wird.
Schlussbemerkung: Eine letzte Bemerkung nach dieser sehr dogmatischen Erörterung der Religionsfreiheit in Deutschland: Die Religionsfrage ist wieder eine Schicksalsfrage für Deutschland und damit für unsere Kinder und Kindeskinder, aber auch eine Schicksalsfrage für Europa Wir müssen die Hoheit in unserem Lande zurückgewinnen, um das Recht gegen den europäischen und globalen Integrationismus verteidigen zu können. Eine Republik als Staat des Rechts ist ein Kunstwerk, an dem die Besten des Landes mitwirken müssen. Das kann man nicht den kläglichen Funktionären der verbrauchten Altparteien überlassen, die unserem Lande schweren Schaden zugefügt haben.

Murmillo
04.01.2015, 10:02
Was spricht gegen eine Religionsfreiheit in Deutschland, die vom Grundgesetz garantiert ist und wo sind die angeblichen Fehler im Gesetz?
Wenn dies wirklich Fehler sein sollten, warum änderte man sie nicht in 66 Jahren seit Gründung unseres Staates?

LG Rolf:)

Religionsfreiheit heißt noch lange nicht, dass außer seinen Gläubigen auch gleich der mit ihnen zugewanderte Gott in das deutsche Selbstverständnis integriert werden muss, unabhängig davon, ob der Islam eine prägende Rolle für die deutsche Kultur gespielt hat oder nicht. Hat er natürlich nicht, denn hätte er das, hätte er vermutlich wie das Christen- und das Judentum vor etwa 200 Jahren seine Aufklärung erlebt - oder Deutschland wäre heute eine islamische Republik.
Insofern kann ich Christian Wulff nicht verstehen, welcher den Satz "Der Islam gehört zu Deutschland" als wohl bedeutendste Erinnerung an seine sehr kurze Amtszeit hinterlassen hat.
Er wirft damit nämlich Fragen auf, und zwar:
Gehört also auch die Scharia, welche dem Islam Inhalt und Gestalt gibt, dazu? Und welche islamische Glaubensrichtung gehört denn zu Deutschland-schiitisch, sunnitisch,ahmadiyyadisch, salafitisch, alevitisch, ismailitisch oder alle auf einmal ? Gehören mit dem Islam auch die Glaubenskämpfe zu Deutschland und auch die Benachteiligung der Frau im Islam?
Und warum sagen wir nicht auch: "Der Hinduismus und der Konfuzianismus gehören zu Deutschland", obwohl hier Inder und Chinesen leben. Oder: " Der Rechtsradikalismus gehört zu Deutschland", obwohl wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch der Rechtsradikalismus hier ausgelebt wird.
Es gibt in Deutschland auch ganz sicher Anhänger von Vodoo.Warum soll denn dann aber Vodoo ein Kult sein, Islam aber eine Religion ?

Der Fehler im GG ist, dass trotz Trennung von Kirche und Staat die Religion über Artikel 4 mit ins GG aufgenommen wurde. Dies allein zeigt schon, dass eine strikte Trennung von Staat und Kirche überhaupt nicht besteht. Zeigt sich dann ja auch noch in weiteren Ausführungen des Art. 140 GG.
Warum man dies nicht ändert ? Weil die Meinungen des linken Mainstreams sowieso mehr und mehr die Aussagen des GG ersetzen.
Oder kannst du mir sagen, warum du dich auf die grundgesetzlich verbriefte Religionsfreiheit berufst, aber ausser acht lassen möchtest, dass im gleichen Artikel auch grundgesetzlich die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses garantiert wird - was ja nationalsozialistische Weltanschauungen genauso einschliesst.

Murmillo
04.01.2015, 10:04
Als das Grundgesetz geschrieben wurde, konnte man die jetzige Islamisierung nicht vorhersehen.
Es wird Zeit, auch diesen Artikel neu zu fassen.

Da wir ( angeblich) eine Trennung von Staat und Kirche haben, gehört Religion gänzlich aus dem GG gestrichen !

Tutsi
04.01.2015, 10:06
Als das Grundgesetz geschrieben wurde, konnte man die jetzige Islamisierung nicht vorhersehen.
Es wird Zeit, auch diesen Artikel neu zu fassen.
Ja, finde ich auch, aber ob es heute nicht schon zu spät dafür ist ?

-jmw-
04.01.2015, 10:30
Es ist in jedem System so, dass man sich engagieren muss, um was zu ändern.
Von nichts kommt nichts!

Allerdings muss ich die Väter (und Mütter) des Grundgesetzes hier in Schutz nehmen: Sie können nichts dafür, auch sie waren Kinder ihrer Zeit.


Hallo jmw,

Du bist einer von 80,5 Millionen Bürgern, die in Deutschland leben.
Ergo musst Du dich engagieren um diesen Zustand zu verändern,
so wie es in einer Demokratie ist.

Nicht die Mitglieder der islamistischen Kirche wären Schuld an diesem
Fehler, wenn es denn einer wäre, sondern die Gründungsväter unseres
Landes.

LG Rolf

-jmw-
04.01.2015, 10:32
Es geht hier wohl eher nicht, um die Freiheit zu glauben, sondern darum mit welchen Mitteln die Gläubigen (der deren Organisationen) den Ungläubigen ihren Glauben näher bringen wollen.
In Europa ist man seit dem Mittelalter von der Sitte, Ungläubige auf den Scheiterhaufen zustellen, abgekommen.

:compr:
Nicht wirklich. Nur haben sich Glauben und Bestrafungen geändert.

Ynnoc VI.
04.01.2015, 10:37
Nicht wirklich. Nur haben sich Glauben und Bestrafungen geändert.

Stimmt, inzwischen haben sich auch Ersatzreligionen dazugesellt. Der Glaube an den Hohlen Klaus ist obligatorisch, zumindest in der Öffentlichkeit. Wer selbst auf Nachfrage kein Glaubensbekenntnis über den Hohlen Klaus ablegt, macht sich der Apostasie schuldig und KANN sogar mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.

Makkabäus
04.01.2015, 10:42
Viele, hauptsächlich Außenstehende, würden wohl ganz gerne die Beschneidung von Kindern, das Schächten oder das Burka tragen verbieten.

Ich kann die Ressentiments gegen alle drei Punkte verstehen !

Lighthouse
04.01.2015, 10:42
Religionsfreiheit heißt noch lange nicht, dass außer seinen Gläubigen auch gleich der mit ihnen zugewanderte Gott in das deutsche Selbstverständnis integriert werden muss, unabhängig davon, ob der Islam eine prägende Rolle für die deutsche Kultur gespielt hat oder nicht. Hat er natürlich nicht, denn hätte er das, hätte er vermutlich wie das Christen- und das Judentum vor etwa 200 Jahren seine Aufklärung erlebt - oder Deutschland wäre heute eine islamische Republik.
Insofern kann ich Christian Wulff nicht verstehen, welcher den Satz "Der Islam gehört zu Deutschland" als wohl bedeutendste Erinnerung an seine sehr kurze Amtszeit hinterlassen hat.
Er wirft damit nämlich Fragen auf, und zwar:
Gehört also auch die Scharia, welche dem Islam Inhalt und Gestalt gibt, dazu? Und welche islamische Glaubensrichtung gehört denn zu Deutschland-schiitisch, sunnitisch,ahmadiyyadisch, salafitisch, alevitisch, ismailitisch oder alle auf einmal ? Gehören mit dem Islam auch die Glaubenskämpfe zu Deutschland und auch die Benachteiligung der Frau im Islam?
Und warum sagen wir nicht auch: "Der Hinduismus und der Konfuzianismus gehören zu Deutschland", obwohl hier Inder und Chinesen leben. Oder: " Der Rechtsradikalismus gehört zu Deutschland", obwohl wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch der Rechtsradikalismus hier ausgelebt wird.
Es gibt in Deutschland auch ganz sicher Anhänger von Vodoo.Warum soll denn dann aber Vodoo ein Kult sein, Islam aber eine Religion ?

Der Fehler im GG ist, dass trotz Trennung von Kirche und Staat die Religion über Artikel 4 mit ins GG aufgenommen wurde. Dies allein zeigt schon, dass eine strikte Trennung von Staat und Kirche überhaupt nicht besteht. Zeigt sich dann ja auch noch in weiteren Ausführungen des Art. 140 GG.
Warum man dies nicht ändert ? Weil die Meinungen des linken Mainstreams sowieso mehr und mehr die Aussagen des GG ersetzen.
Oder kannst du mir sagen, warum du dich auf die grundgesetzlich verbriefte Religionsfreiheit berufst, aber ausser acht lassen möchtest, dass im gleichen Artikel auch grundgesetzlich die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses garantiert wird - was ja nationalsozialistische Weltanschauungen genauso einschliesst.

Hallo Murmillo,

derzeit wird vom Islam als Religion geredet. Generell gilt das aber auch für alle anderen Religionen, die Bürger unseres Landes haben. Ob es die Zeugen Jehovas oder Baptisten sind.
Lies einfach Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Religionen_in_Deutschland

Wenn Du schreibst:

Religionsfreiheit heißt noch lange nicht, dass außer seinen Gläubigen auch gleich der mit ihnen zugewanderte Gott in das deutsche Selbstverständnis integriert werden muss

So ist das sicherlich richtig aber es spricht auch niemand davon. Jeder Glauben soll lediglich geachtet werden.

Weiterhin schreibst Du:

Oder kannst du mir sagen, warum du dich auf die grundgesetzlich verbriefte Religionsfreiheit berufst, aber ausser acht lassen möchtest, dass im gleichen Artikel auch grundgesetzlich die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses garantiert wird - was ja nationalsozialistische Weltanschauungen genauso einschliesst.

Klar kann ich Dir das sagen. Ich fragte mich immer, warum rechte Politik verteufelt wird, linke Politik aber geduldet wird. CDU/CSU sind meiner Meinung nach eindeutig rechte Parteien, die sich werbewirksam bürgerlich nennen.

NazionasolzialistischePolitik wäre Gewalt gegen Ausländer zu dulden, was generell nicht von den Gesetzen her möglich ist und schon allein deshalb nicht, weil es keine nationalsozialistische Partei gibt, rechte Parteien dagegen ja.

LG Rolf

Chronos
04.01.2015, 10:47
Da wir ( angeblich) eine Trennung von Staat und Kirche haben, gehört Religion gänzlich aus dem GG gestrichen !
So strikt würde ich dies nicht sagen.

Die grundgesetzlich garantierte, ungehinderte Ausübung einer Religion ist durchaus zweckmäßig, denn sie soll sicherstellen, dass niemand wegen seines Glaubens benachteiligt oder gar verfolgt werden darf.

Soweit in Ordnung. Denken wir dabei an Friedrich den Großen, der postulierte, dass jeder nach seiner Fasson glücklich werden solle.

Aaaaber: Dieser Artikel im Grundgesetz sollte nicht dahingehend interpretiert werden, dass gegen die Grundlagen unseres Rechtssystems und unserer Traditionen verstoßen werden darf.

Mit anderen Worten: Nirgends ist im betreffenden Artikel festgeschrieben, dass beispielsweise eine türkische Religionsbehörde über ihre Dependance in Deutschland (Ditib) quasi als fremder Staat in unseren Staat hineinregieren darf und das Land mit tausenden Moscheeneubauten überzieht, die oft genug gegen die Inhalte der örtlichen Baubestimmungen und Lärmemissionsgesetze verstoßen.

Zur ungehinderten Ausübung des Glaubens braucht man keine Prachtmoscheen, keine staatliche, steuerfinanzierte Ausbildung von Hasspredigern und schon gar keine wuchernden "islamischen Kulturzentren" in jeder größeren Stadt, die schon oft genug als konspirative Organisationen für die Islamisierung und Rekrutierung gewalttätiger Islam-Anhänger entlarvt wurden.

Das hat mit Religionsfreiheit nichts mehr zu tun, sondern mit subversiver Okkupation.

Diesen Umtrieben gehört mit Hinweis auf das Grundgesetz und dessen falsch interpretiertem Recht auf ungehinderte Glaubensausübung Einhalt geboten.

Hier wäre BVerG gefragt, aber jene Umvolkungs-Staatsknechte tauchen bei dieser Fragestellung ab.

-jmw-
04.01.2015, 10:51
Die Sache ist die...
Warum Religionsfreiheit? Es liegt hier nicht an den transzendenten Gehalten von Religion, also ihrer Überwelt- oder Jenseitsorientierung. Denn die wäre auch bei einer objektiv richtigen Religion ja weiterhin gegeben, d.h. bei einer, von der jeder verständige Mensch einsieht, dass sie richtig ist.
Religionsfreiheit haben wir, weil kein Konsens darüber besteht, welche Religion richtig ist, und weil selbst die Anhänger einer bestimmten Religion häufig nicht behaupten, die Richtigkeit dieser intersubjektiv nachprüfbar beweisen zu können.
Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Ausübung religiöser Riten haben wir also, weil's um Glauben geht und nicht um Wissen.

Allein, um Glauben (und nicht um Wissen) geht es auch in Bereichen, denen Bezüge zur Überwelt oder dem Jenseits odgl. vollends abgehen: Bei Weltanschauungen, Ideologien, Strömungen der Wissenschaft, Philosophie, Politik, Kultur etc. pp.
Komischerweise gibt es hier, insbesondere im Bereich der Politik, keine "Freiheit vom Glauben anderer", sondern ganz im Gegenteil darf der andere mir seinen politischen "Glauben" gewaltmässig aufzwingen und mir die (z.B. monetären) Folgen seines Handelns aufbürden.

Heisst: Jemanden durchprügeln, weil er bei der richtigen Religion nicht mitmachen mag -> "böse".
Jemanden durchprügeln, weil er bei der richtigen Politik nicht mitmachen mag -> "o.k.", womöglich gar "gut".

Und dies trotzdem bei beiden Unwissenheit vorliegt und also eigentlich man meinen könnte, dem selben Prinzip folgen zu können.

Schlussfolgerung: Auch die Religionsfreiheit ist nur eine weitere von vielen Freiheiten, sie ist nie absolut, kann und soll es auch nicht sein und unterliegt genau so der Möglichkeit, eingeschränkt oder reglementiert zu werden, wie die Freiheit, zu heiraten, die Freiheit, Selbstjustiz zu üben, die Freiheit, Drogen zu nehmen oder die Freiheit, über sein Eigentum zu verüfgen.

I.Ü. fordere ich das Aufgreifen oben genannten Prinzips und damit eine Annäherung an die "Trennung von Staat und Politik".

FranzKonz
04.01.2015, 10:51
So strikt würde ich dies nicht sagen.

Die grundgesetzlich garantierte, ungehinderte Ausübung einer Religion ist durchaus zweckmäßig, denn sie soll sicherstellen, dass niemand wegen seines Glaubens benachteiligt oder gar verfolgt werden darf.

Soweit in Ordnung. Denken wir dabei an Friedrich den Großen, der postulierte, dass jeder nach seiner Fasson glücklich werden solle.

Aaaaber: Dieser Artikel im Grundgesetz sollte nicht dahingehend interpretiert werden, dass gegen die Grundlagen unseres Rechtssystems und unserer Traditionen verstoßen werden darf.

Mit anderen Worten: Nirgends ist im betreffenden Artikel festgeschrieben, dass beispielsweise eine türkische Religionsbehörde über ihre Dependance in Deutschland (Ditib) quasi als fremder Staat in unseren Staat hineinregieren darf und das Land mit tausenden Moscheeneubauten überzieht, die oft genug gegen die Inhalte der örtlichen Baubestimmungen und Lärmemissionsgesetze verstoßen.

Zur ungehinderten Ausübung des Glaubens braucht man keine Prachtmoscheen, keine staatliche, steuerfinanzierte Ausbildung von Hasspredigern und schon gar keine wuchernden "islamischen Kulturzentren" in jeder größeren Stadt, die schon oft genug als konspirative Organisationen für die Islamisierung und Rekrutierung gewalttätiger Islam-Anhänger entlarvt wurden.

Das hat mit Religionsfreiheit nichts mehr zu tun, sondern mit subversiver Okkupation.

Diesen Umtrieben gehört mit Hinweis auf das Grundgesetz und dessen falsch interpretiertem Recht auf ungehinderte Glaubensausübung Einhalt geboten.

Hier wäre BVerG gefragt, aber jene Umvolkungs-Staatsknechte tauchen bei dieser Fragestellung ab.

Deine Ausführungen sind prinzipiell nicht falsch, die Praxis zeigt allerdings, dass die Erwähnung der Religionsfreiheit im Grundgesetz zu Vorrechten für Religionen führt. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Nach meiner Auffassung reicht das Recht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG völlig aus. Es enthält die Freiheit der Religion ohne Vorrechte für Religionen zu implizieren.

Chronos
04.01.2015, 10:54
Sei's drum, unsere "Religionsfreiheit" bedarf einer dringenden Aktualisierung, wer sie ablehnt, führt nix Gutes im Schilde.
Es ist direkt schon amüsierend, wie jetzt die Islam-Protagonisten reihenweise auftauchen.

Das Motto der PEGIDA und der sich entwickelnden Auflehnung gegen die Islamisierung unseres Landes hat jetzt die echten Musels, die Konvertiten und auch die für den Islam schreibenden Honorar-Schmierfinken aus ihren Löchern getrieben.

Diese schlichten Gemüter fangen natürlich das ganze Gedöns wieder bei Adam und Eva an und rollen die Diskussionen von der einfachsten Seite auf, nämlich bei scheinheiligen Fragen zur Religionsfreiheit.

Die übliche Nummer, wie sie alle paar Jahre von der Muselei abgezogen wird, wenn der Islam wieder mal heftig unter Beschuss geraten ist.

So auch hier.

-jmw-
04.01.2015, 10:54
Stimmt, inzwischen haben sich auch Ersatzreligionen dazugesellt. Der Glaube an den Hohlen Klaus ist obligatorisch, zumindest in der Öffentlichkeit. Wer selbst auf Nachfrage kein Glaubensbekenntnis über den Hohlen Klaus ablegt, macht sich der Apostasie schuldig und KANN sogar mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.
Zum Bleistift, ja.
Oder nimm den Klimawandel. Oder irgendeinen Gender-Unfug.
Aber man kann noch weiter gehen: Stell mir mal vor, Du "glaubtest" nicht daran, dass Eurorettungsschirme was brächten. Tät Dir nix nützen, nicht wahr? Mitzahlen müsstest Du dennoch. Oder nimm an, Du "glaubtest" nicht daran, dass es eine gute Idee sei, Fremdsprachen in der Grundschule zu unterrichten. Was hätte diese Deine Überzeugung wohl für Auswirkungen auf den Lehrplan selbst nur Deiner eigenen Kinder?

Heifüsch
04.01.2015, 10:56
Was spricht gegen eine Religionsfreiheit in Deutschland, die vom Grundgesetz garantiert ist und wo sind die angeblichen Fehler im Gesetz?
Wenn dies wirklich Fehler sein sollten, warum änderte man sie nicht in 66 Jahren seit Gründung unseres Staates?

LG Rolf:)

Hast du bald alle Themen durch? Wir haben übrigens keine Religionsfreiheit, sondern eine Bekenntnisfreiheit. Wir dürfen glauben, was auch immer wir wollen und niemand darf uns das verbieten. Und da der Islam diese Bekenntnisfreiheit bekanntlich mit Füßen tritt, hat er hier nix zu suchen...>&-(

-jmw-
04.01.2015, 10:58
CDU/CSU sind meiner Meinung nach eindeutig rechte Parteien, die sich werbewirksam bürgerlich nennen.
Besteht also ein Unterschied zwischen "rechts" und "bürgerlich"?
Ist dieser ausschliessender Natur oder gibt es Schnittmengen?
Welche Schnittmengen wären das?
Und was verstehst Du unter "rechts" und "bürgerlich"?
Gab oder gibt es nichtbürgerliche rechte Parteien hierzulande? Welche?
Gab oder gibt es nichtrechte bürgerliche Parteien hierzulande? Welche?


NazionasolzialistischePolitik wäre Gewalt gegen Ausländer zu dulden
Mir ist nicht bekannt, dass es im realexistierenden Hitlerismus vor Kriegsbeginn nennenswerte geduldete Gewalt gegen Ausländer in Deutschland gegeben hätte.
Nenne uns doch bitte ein paar Beispiele!
Oder begründe, warum der praktische Versuch Deinem obigen Postulat nicht entsprach.

-jmw-
04.01.2015, 11:02
Deine Ausführungen sind prinzipiell nicht falsch, die Praxis zeigt allerdings, dass die Erwähnung der Religionsfreiheit im Grundgesetz zu Vorrechten für Religionen führt. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Nach meiner Auffassung reicht das Recht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG völlig aus. Es enthält die Freiheit der Religion ohne Vorrechte für Religionen zu implizieren.
Eben das ist nicht gewollt.
Sondern die Verfassungsordnung anerkennt das besondere Gewicht der Religion oder Weltanschauung und der Gewissensfreiheit für den einzigen.
D.h. man darf nicht verlangen, dass eine blosse Allerweltsmeinung zu irgendwas besonders berücksichtigt wird, sei es im Strafrecht, in der Schule, im Arbeitswesen odgl.
Man darf es aber bei einer Religion odgl. - der besondere Schutz ermöglicht und verbietet bestimmte Formen positiver und negativer Diskriminierung durch Staat, Gesellschaft und Private.

Zwei ganz praktische Beispiele sind Kirchenläuten und Tendenzbetriebe.

Das ist durchaus so gewollt und eine Änderung wäre keine einfache Verfassungsreform.

Ynnoc VI.
04.01.2015, 11:04
Zum Bleistift, ja.
Oder nimm den Klimawandel. Oder irgendeinen Gender-Unfug.
Aber man kann noch weiter gehen: Stell mir mal vor, Du "glaubtest" nicht daran, dass Eurorettungsschirme was brächten. Tät Dir nix nützen, nicht wahr? Mitzahlen müsstest Du dennoch. Oder nimm an, Du "glaubtest" nicht daran, dass es eine gute Idee sei, Fremdsprachen in der Grundschule zu unterrichten. Was hätte diese Deine Überzeugung wohl für Auswirkungen auf den Lehrplan selbst nur Deiner eigenen Kinder?

Ja, aber wenn du öffentlich kund tust, dass du nicht an Eurorettungsschirme und Fremdsprachen in der Grundschule glaubst, kommst du dafür ja nicht in den Knast. Soviel Freiheit im Glauben müssen die BRD-Schweinepriester einer freiheitlich-aufgeklärt-modernen Gesellschaft ja lassen. Es ging mir eher um die Glaubensgrundsätze, wo der Spaß dann aufhört.

-jmw-
04.01.2015, 11:05
Ja, aber wenn du öffentlich kund tust, dass du nicht an Eurorettungsschirme und Fremdsprachen in der Grundschule glaubst, kommst du dafür ja nicht in den Knast. Soviel Freiheit im Glauben müssen die BRD-Schweinepriester einer freiheitlich-aufgeklärt-modernen Gesellschaft ja lassen. Es ging mir eher um die Glaubensgrundsätze, wo der Spaß dann aufhört.
Du gehst in den Knast, wenn Du anfängst, gemäss Deiner Glaubensüberzeugungen zu handeln, d.h. aktiv die "herrschende Religion" herauszufordern und zu missachten.

Chronos
04.01.2015, 11:06
Deine Ausführungen sind prinzipiell nicht falsch, die Praxis zeigt allerdings, dass die Erwähnung der Religionsfreiheit im Grundgesetz zu Vorrechten für Religionen führt. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Nach meiner Auffassung reicht das Recht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG völlig aus. Es enthält die Freiheit der Religion ohne Vorrechte für Religionen zu implizieren.
Kann sein, dass bereits Artikel 2 ausreichen würde. Kann ich aber nicht beurteilen, da ich kein Jurist und schon gar kein Staatsrechtler bin.

Ich bezweifle aber, dass beispielsweise die von mir erwähnte Einmischung eines anderen Staates in unseren Staat via deren Religionsbehörde überhaupt noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Konkret meine ich damit, dass die türkische Religionsbehörde Diyanet über ihre deutsche Filiale Ditib hier nicht fast alle Moscheen besitzen und den Neubau von Moscheen vorantreiben dürfte.

Hierzu wäre eindeutig das Bundesverfassungsgericht gefragt und notfalls auch eine klarere Fassung des Grundgesetzes erforderlich, aber es wäre fraglich, ob bei dem korrumpierten Pack in der Berliner Quasselbude überhaupt eine Zweidrittelmehrheit zustande käme.

Ynnoc VI.
04.01.2015, 11:12
Du gehst in den Knast, wenn Du anfängst, gemäss Deiner Glaubensüberzeugungen zu handeln, d.h. aktiv die "herrschende Religion" herauszufordern und zu missachten.
Wenn du konsequent bleibst und die Schritte weiter gehst, keine Steuern zahlst (Eurorettungsschirm) und deine Kinder von der Schule fernhältst (Fremdsprache in der Grundschule), ja. Trotzdem reicht die bloße öffentlich geäußerte Abkehr vom Glauben an Eurorettungsschirme und Fremdsprachen an Grundschulen nicht aus. Das ist beim Hohlen Klaus anders.

FranzKonz
04.01.2015, 11:15
Kann sein, dass bereits Artikel 2 ausreichen würde. Kann ich aber nicht beurteilen, da ich kein Jurist und schon gar kein Staatsrechtler bin.

Ich bezweifle aber, dass beispielsweise die von mir erwähnte Einmischung eines anderen Staates in unseren Staat via deren Religionsbehörde überhaupt noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Konkret meine ich damit, dass die türkische Religionsbehörde Diyanet über ihre deutsche Filiale Ditib hier nicht fast alle Moscheen besitzen und den Neubau von Moscheen vorantreiben dürfte.

Hierzu wäre eindeutig das Bundesverfassungsgericht gefragt und notfalls auch eine klarere Fassung des Grundgesetzes erforderlich, aber es wäre fraglich, ob bei dem korrumpierten Pack in der Berliner Quasselbude überhaupt eine Zweidrittelmehrheit zustande käme.

Bezüglich der praktischen Umsetzung im GG gebe ich die Probleme durchaus zu. Meine Meinung dazu ist nicht maßgebend, aber ich darf sie immerhin aussprechen.

Ansonsten sind wir einig. Die Erwähnung der Religionsfreiheit führt zu seltsamen Blüten, so sind zum Beispiel das Schächten als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, oder die Genitalverstümmelung an Jungen als Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art 2 GG, eklatante Rechtsbrüche, die ich für untragbar halte.

-jmw-
04.01.2015, 11:21
Wenn du konsequent bleibst und die Schritte weiter gehst, keine Steuern zahlst (Eurorettungsschirm) und deine Kinder von der Schule fernhältst (Fremdsprache in der Grundschule), ja. Trotzdem reicht die bloße öffentlich geäußerte Abkehr vom Glauben an Eurorettungsschirme und Fremdsprachen an Grundschulen nicht aus. Das ist beim Hohlen Klaus anders.
Das ist richtig, gewisse Dogmen sind wichtiger als andere.

Patriotistin
04.01.2015, 11:25
Hast du bald alle Themen durch? Wir haben übrigens keine Religionsfreiheit, sondern eine Bekenntnisfreiheit. Wir dürfen glauben, was auch immer wir wollen und niemand darf uns das verbieten. Und da der Islam diese Bekenntnisfreiheit bekanntlich mit Füßen tritt, hat er hier nix zu suchen...>&-(

:dg:

Nationalix
04.01.2015, 11:30
Ja, finde ich auch, aber ob es heute nicht schon zu spät dafür ist ?

Besser jetzt als gar nicht mehr.

Nationalix
04.01.2015, 11:31
Da wir ( angeblich) eine Trennung von Staat und Kirche haben, gehört Religion gänzlich aus dem GG gestrichen !

Ganz genau!

Pythia
04.01.2015, 11:58
Da wir (angeblich) eine Trennung von Staat und Kirche haben, gehört Religion gänzlich aus dem GG gestrichen!Trennung von Staat und Kirche ist in der BRD nicht angeblich sondern tatsächlich. Religionen sind hie wie Vereine und andere Interessensgruppen, die auch Einfluß auf die Politik nehmen wollen, denn des Einen Tod ist des Anderen Brot, und wer will schon tot sein, damit Andere besser leben! Nun ist die BRD zumindest vorerst noch ein Christen-Land, das ohne seine fast 50 mio. Christen unterginge.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Mit der BRD ginge ganz Europa unter, und ohne Europa wären auch die USA im Eimer. Würden in der BRD dagegen bis morgen alle Atheisten und abgefallenen Christen sterben, hätten nur Krematorien und Friedhöfe etwas mehr Arbeit, aber den anderen BRD-Einwohner ginge es ohne diesen Sozial-Ballast gleich noch besser, da die 60% Christen der BRD hierzulande 89% der Steuern zahlen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Das ist leicht nachzurechnen anhand der gezahlten Kirchensteuern. Daher wird es sehr übel, wenn die BRD doch irgendwann religionsfrei wird. Bisher sind ja nur Atheisten, Agnostiker und Monetarier religionsfrei, und das ist offensichtlich noch verkraftbar, obwohl die negative Tendenz sich bereits in der steigenden Zahl der vom BKA erfaßten Straftaten zeigt:
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.24-carat.de/2015/01/5570-BKA.GIF

Murmillo
04.01.2015, 12:11
...
derzeit wird vom Islam als Religion geredet. Generell gilt das aber auch für alle anderen Religionen, die Bürger unseres Landes haben. Ob es die Zeugen Jehovas oder Baptisten sind.
Lies einfach Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Religionen_in_Deutschland
...


Ich stelle die Frage mal anders. Warum muss denn der Islam in Deutschland als Religion anerkannt werden ? Er enthält mehr als genug Elemete, um als Ideologie eingestuft zu werden:


KULTUR: dies ist die Art und Weise, in der Menschen jede kleine Handlung im täglichen Leben ausführen: z.B: wie man jemand grüßen muss und wer zuerst grüßen muss, persönliche Hygiene (Duschen, Toilette, ...), wie man isst und trinkt, wie man mit Gästen umgeht, ...

SOZIALES SYSTEM: der Islam bestimmt die Beziehung des Moslems zu anderen Moslems und Mosleminnen, zu Andersgläubigen, zu Sklaven (der Islam hat die Sklaverei nicht abgeschafft),, ...

GESETZGEBUNG: ein wichtiger Teil dessen, was eine Gesellschaft an Gesetzgebung benötigt, wie beispielsweise Familienrecht, Erbrecht, Eigentumsrecht, Transaktionen, Verträge, Gesetzgebung rund Sklaven, ... ist im Koran und den Überlieferungen von Mohammed vorgesehen. Menschen können nur neue Gesetze im Zusammenhang mit demjenigen machen, was nicht im Koran und den Überlieferungen von Mohammed vorgesehen ist.

RELIGION: Vorschriften im Zusammenhang mit Beten, Fasten, Pilgerfahrten nach Mekka, Almosen für arme Menschen, gut sein zu den Eltern und Mitmoslems, ...

MILITÄR: Mohammed war in den letzten 10 Jahren seines Lebens permanent im Krieg. Seine Nachfolger haben diesen Kriegszustand fortgesetzt. Es stehen also im Koran viele Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen von Kriegen und diese stellen einen integralen Bestandteil des islamischen Rechts dar. Die Ideologie des Jihad, Kriegsführung, um die Moslems zu verteidigen und den Islam zu verbreiten, ist sehr gut entwickelt und ist ein Bestandteil des islamischen Rechts. Keine einzige Religion hat eine derart gut ausgearbeitete Kriegsdoktrin wie der Islam.

GERICHTSVERFAHREN: Die islamischen Gelehrten haben auf Basis des Koran und der Überlieferungen von Mohammed Gesetzbücher zusammengestellt. Viel Bedeutung wird den Verfahren im Zusammenhang mit Zeugen beigemessen. Es ist jedoch kein organisierter gerichtlicher Apparat spezifiziert mit Verteidigungs- oder Berufungsverfahren und ähnlichem. Mohammed war selbst Richter, und was er beschloss, wurde ausgeführt. Er hat selbst Menschen hinrichten lassen, ohne sie zu verhören. Seine Nachfolger haben die Rolle des Richters einfach übernommen. Im Übrigen bestimmt der Richter selbst die Vorschriften. In Saudi-Arabien versucht man, die Situation, die Mohammed eingeführt hat (oder nicht eingeführt hat), so viel wie möglich nachzuahmen, mit der Folge, dass man im 21. Jahrhundert noch immer keinen Rechtsapparat hat, mittels dem die Rechte der Bürger geschützt werden. Es werden gängige Strafen aus dem 7. Jahrhundert, die jetzt als widerwärtig betrachtet werden, noch immer angewendet.

POLITISCHES SYSTEM: In einem islamischen System gibt es keine Gewaltentrennung und liegt alle Macht (Politik, gerichtlich, militärisch ...) beim Kalif oder seinem Bevollmächtigten. Es ist bedingungsloser Gehorsam an den Kalif verpflichtet, außer wenn dieser vom islamischen Gesetz abweicht. Das System eines Kalifats ist eine Fortsetzung des Prinzips, dass Mohammed sämtliche Macht in Händen hatte. Eine der Unzulänglichkeiten Mohammeds ist, dass er kein System mit Wahlen oder demokratischer Vertretung eingeführt hat, mit der unmittelbaren Folge, dass es große Probleme mit seiner Nachfolge gab, vor allem mit dem vierten Nachfolger, Ali. Die diesbezüglichen Turbulenzen haben die Spaltung zwischen Schiiten und Sunniten verursacht.

Was hat dies alles mit einer Religion zu tun ?
Warum verfährt man mit dem Islam anders als z.B. mit Scientology, welche ja in Deutschland nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie die anderen Kirchen, anerkannt ist ?
Für Scientology könnte ich auch Buddhismus schreiben, der wird in Deutschland auch nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt - und Budhismus ist eine der Weltreligionen !



...
So ist das sicherlich richtig aber es spricht auch niemand davon. Jeder Glauben soll lediglich geachtet werden.
...


Gerade der Islam soll mit aller Macht in das deutsche Selbstverständnis integriert werden, oder wie erklärst du mir:
-Moscheebauten
-von unseren Politikern unterstützte Forderungen nach der Einführung muslimischer Feiertage
-Wegfall von Schweinefleisch aus der Schulspeisung in einigen Gebieten, wo Muslime zur Schule (oder in Kindertagesstätten) gehen
-Erlaubnis öffentlicher Gebete von Muslimen
-die vollkommen verquere Forderung in den Medien,. auch ein islamisches Lied an Weihnachten zu singen
-Die Aussage des Bundespräsidenten, der Islam gehöre zu Deutschland

und...und...und...
Dies geht weit über die bloße Achtung eines Glaubens hinaus.

GSch
04.01.2015, 12:30
Moin, Moin Gsch,

entschuldige bitte ich meinte natürlich den Artikel 4 GG der Religionsfreiheit garantiert.
Artikel 2 ist mir genauso wichtig.

Einverstanden - aber ich kann dein Problem immer noch nicht erkennen.

NEOM
04.01.2015, 12:50
Die Frage stellt sich eigentlich nur, wenn sich hier in Deutschland eine Ideologie, die es sich zum Ziel gesetzt hat, alle Religionen - not falls mit Gewalt - zu bekämpfen, als Religion tarnt.

:beten:

wo genau in deutschland findet der kampf statt?

GSch
04.01.2015, 13:05
Da wir ( angeblich) eine Trennung von Staat und Kirche haben, gehört Religion gänzlich aus dem GG gestrichen !

Haben wir aber nicht, jedenfalls nicht so konsequent wie in Frankreich oder den USA. Das hat der Parlamentarische Rat nicht geschafft. Die kirchlich orientierten Kräfte waren offenbar zu stark, um das zu vollenden, was man in Weimar nicht geschafft hatte.

GSch
04.01.2015, 13:36
Ich stelle die Frage mal anders. Warum muss denn der Islam in Deutschland als Religion anerkannt werden ? Er enthält mehr als genug Elemete, um als Ideologie eingestuft zu werden

Eine Religion bedarf keiner staatlichen Anerkennung. Das ist ja gerade Religionsfreiheit: jeder darf glauben, was er will, und im Rahmen der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Gesetze seinen Glauben auch ausüben.

"Ideologie" ist sowieso kein Rechtsbegriff. Jede Religion ist eine Ideologie, jede andere Weltanschauung auch, sie sei politisch oder wie auch immer geartet. Auch jede politische Partei folgt einer Ideologie. Der Begriff ist total schwammig.

Lighthouse
04.01.2015, 14:51
Ich stelle die Frage mal anders. Warum muss denn der Islam in Deutschland als Religion anerkannt werden ? Er enthält mehr als genug Elemete, um als Ideologie eingestuft zu werden:



Was hat dies alles mit einer Religion zu tun ?
Warum verfährt man mit dem Islam anders als z.B. mit Scientology, welche ja in Deutschland nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie die anderen Kirchen, anerkannt ist ?
Für Scientology könnte ich auch Buddhismus schreiben, der wird in Deutschland auch nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt - und Budhismus ist eine der Weltreligionen !



Gerade der Islam soll mit aller Macht in das deutsche Selbstverständnis integriert werden, oder wie erklärst du mir:
-Moscheebauten
-von unseren Politikern unterstützte Forderungen nach der Einführung muslimischer Feiertage
-Wegfall von Schweinefleisch aus der Schulspeisung in einigen Gebieten, wo Muslime zur Schule (oder in Kindertagesstätten) gehen
-Erlaubnis öffentlicher Gebete von Muslimen
-die vollkommen verquere Forderung in den Medien,. auch ein islamisches Lied an Weihnachten zu singen
-Die Aussage des Bundespräsidenten, der Islam gehöre zu Deutschland

und...und...und...
Dies geht weit über die bloße Achtung eines Glaubens hinaus.

Hallo Murmillo,

die Frage ob der Islam als Religion anerkannt werden muss oder nicht, die solltest Du nicht mit mir besprechen sondern mit den Gremien, die diese Entscheidung getroffen haben.
Denke das versteht sich von selbst.

Antworten zum Thema Baurecht bekommst Du bei den örtlichen Bauämtern.

Wenn den Kindern Schweinefleisch wichtig ist, dann sollten für Muslime andere
Speisen an diesen Tagen angeboten werden.

Die brauchen keine Erlaubnis dazu, es sei denn vom Arbeitsrecht her, denn sie
können wie jeder Christ auch überall beten, wenn er es denn will.

Anders verhält es sich im Koran mit der Geburt Jesu. Diese Geschichte, die gegenwärtig besonders von christlichen Freunden des Christlich-islamischen Dialogs gerne als Weihnachtsgeschichte bezeichnet wird, ist in der 19. Sure „Maria“ in den Versen 16-36 ausführlich dargestellt.
Zu Beginn dieses Abschnitts ist von einer Begegnung Marias mit dem Erzengel Gabriel die Rede, der ihr einen lauteren Sohn beschert. Auf die Frage Marias, wie sie denn als Jungfrau einen Sohn bekommen solle, erklärt der Engel, dass es für Gott leicht zu bewerkstelligen sei. Ihr Sohn soll zu einem Zeichen für die Menschen gemacht werden.
Daraufhin bringt sie ihn an einem entlegenen Ort unter einer Dattelpalme zur Welt. Das Kind ist schon in der Wiege des Redens mächtig und verteidigt die Ehre seiner Mutter vor dem verblüfften Volk, indem er ihnen erklärt, dass er ein Diener und Gesandter Gottes sei.
Im Allgemeinen misst der Koran Jesu einen bedeutenden Stellenwert bei. Er wird, über 93 Verse verteilt, in 15 Suren namentlich erwähnt und neben seiner wundersamen Geburt werden unter anderem seine Gaben, wie etwa die Heilung von Kranken und die Erweckung von Toten zum Leben geschildert.

Was ist an der Aussage des ehemaliegen Bundespräsidenten denn falsch, wenn er sagt, dass der Islam zu Deutschland gehört, wie jeder andere Glaube auch, der vom Grundgesetz anerkannt wird.




LG Rolf

Tutsi
04.01.2015, 16:53
Besser jetzt als gar nicht mehr.
Zur Zeit verfolge ich die Sendung auf phoenix.de - über Jesus - hier beginnt eine erneute Diskussion, wer Jesus überhaupt war.

http://www.radikalkritik.de/
http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/diskussionen/history_live/895088?datum=2015-01-04

Die Bibel sagt uns, dass Jesus Gottes Sohn auf Erden gewesen ist. Er wurde in einem Stall geboren, von seiner jungfräulichen Mutter. Ein Mythos, der an Weihnachten in den Kirchen als Krippenspiel aufgeführt wird und sich seit dem Ende des ersten Jahrhunderts nach Christus verbreitet und in der Welt gehalten hat. Jeder kennt die Geschichten, die in der Bibel stehen. Doch wie viel davon ist wahr?
Hat Jesus wirklich gelebt? Und wenn ja, wie hat das Leben des historischen Jesus dann ausgesehen? Hat er wirklich Wunder vollbringen können? Woher kommt die Geschichte, dass Jesus von den Toten wieder auferstanden sei? Was können wir heute überhaupt über ihn wissen und welche Quellen geben uns Aufschluss über sein Leben?

Wird Zeit für den Islam, daß man da auch mal hinterfragt, wer Mohammed überhaupt war und wie es kam, daß sich solche Abartigkeiten entwickelten und wieviel Mohammes überhaupt vom AT übernommen hat - er hat genauso wenig geschrieben wie Jesus - also hat man Jahrzehnte danach aus übertrieben mündlichen Überlieferungen auch eine Menge in die Bücher hinein geschrieben, was den Legenden und Mythen anzuhängen ist.

http://www.theosophie.de/index.php?option=com_content&view=article&id=4016:band-9-theosophie-und-christentum&catid=532:theosophische-perspektiven&Itemid=88

Das Problem von Gut und BöseIm Laufe der Geschichte wurde schon oft die Frage gestellt, wie ein guter Gott das Böse zulassen kann. Das Böse ist Unvollkommenheit, und diese Welt ist nur eine unvollkommene Offenbarung der Gottheit – des Unfehlbaren. Wir finden überall Kontraste und Gegensätze. Es sind notwendige Bedingungen für Wachstum und Erfahrung. Das Böse wurde auch als der Schatten Gottes beschrieben. Der Versuch, das Gute und Böse philosophisch zu definieren, hat nur wenig mit menschlichem Verhalten und mit Pflichterfüllung zu tun, und oft werden die Menschen nur verwirrt. Im täglichen Leben ist der Unterschied zwischen Gut und Böse, so wie zwischen einem guten und einem faulen Ei. Jeder Mensch besitzt Unterscheidungsvermögen.
http://www.theosophie.de/index.php?option=com_content&view=category&id=532:theosophische-perspektiven&Itemid=88

Nationalix
04.01.2015, 17:05
Zur Zeit verfolge ich die Sendung auf phoenix.de - über Jesus - hier beginnt eine erneute Diskussion, wer Jesus überhaupt war.

http://www.radikalkritik.de/
http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/diskussionen/history_live/895088?datum=2015-01-04

Wird Zeit für den Islam, daß man da auch mal hinterfragt, wer Mohammed überhaupt war und wie es kam, daß sich solche Abartigkeiten entwickelten und wieviel Mohammes überhaupt vom AT übernommen hat - er hat genauso wenig geschrieben wie Jesus - also hat man Jahrzehnte danach aus übertrieben mündlichen Überlieferungen auch eine Menge in die Bücher hinein geschrieben, was den Legenden und Mythen anzuhängen ist.

http://www.theosophie.de/index.php?option=com_content&view=article&id=4016:band-9-theosophie-und-christentum&catid=532:theosophische-perspektiven&Itemid=88

[/FONT][/COLOR]http://www.theosophie.de/index.php?option=com_content&view=category&id=532:theosophische-perspektiven&Itemid=88[/FONT][/COLOR]

In diesen regelmäßig wiederkehrenden Sendungen und Beiträgen wird nur versucht, die zentrale Figur des Christentums zu hinterfragen bzw. unglaubwürdig zu machen. Das Ziel dieser Bestrebungen ist doch ganz klar: dem Christentum soll das Fundament entzogen werden.

Tutsi
04.01.2015, 17:08
In diesen regelmäßig wiederkehrenden Sendungen und Beiträgen wird nur versucht, die zentrale Figur des Christentums zu hinterfragen bzw. unglaubwürdig zu machen. Das Ziel dieser Bestrebungen ist doch ganz klar: dem Christentum soll das Fundament entzogen werden.
Sage ich doch.

-jmw-
05.01.2015, 11:40
Ich stelle die Frage mal anders. Warum muss denn der Islam in Deutschland als Religion anerkannt werden ? Er enthält mehr als genug Elemete, um als Ideologie eingestuft zu werden:
[...]
Was hat dies alles mit einer Religion zu tun ?[/quote]
Können wir machen, sollte dann aber bitte der Fairness halber auf Juden und andere ebenso angewandt werden. Ausserdem auf solche Christen, die alttestamentarische Regulierungen für weiterhin gültig halten und politisch-rechtlich umgesetzt haben wollen und also "ideologisch" sind.


Warum verfährt man mit dem Islam anders als z.B. mit Scientology, welche ja in Deutschland nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie die anderen Kirchen, anerkannt ist ?
Der Islam ist nicht von einem neuzeitlichen Autor aus Gelderwerbsgründen geschaffen worden.


Für Scientology könnte ich auch Buddhismus schreiben, der wird in Deutschland auch nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt - und Budhismus ist eine der Weltreligionen !
Es nicht genügend Buddhisten.
Gäbe es genügend und wären sie entsprechend organisiert, wär's kein Problem.

Bruddler
05.01.2015, 11:48
Eine Religion bedarf keiner staatlichen Anerkennung. Das ist ja gerade Religionsfreiheit: jeder darf glauben, was er will, und im Rahmen der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Gesetze seinen Glauben auch ausüben.

"Ideologie" ist sowieso kein Rechtsbegriff. Jede Religion ist eine Ideologie, jede andere Weltanschauung auch, sie sei politisch oder wie auch immer geartet. Auch jede politische Partei folgt einer Ideologie. Der Begriff ist total schwammig.

Ich frag' mal so, darf eine Religion, die nachweisl. in einzelnen Punkten gegen dass GG verstößt in den Genuss der "Religionsfreiheit" kommen ? :?

GSch
05.01.2015, 12:01
Ich frag' mal so, darf eine Religion, die nachweisl. in einzelnen Punkten gegen dass GG verstößt in den Genuss der "Religionsfreiheit" kommen ?

Siehe Art. 18 GG. Wer gegen die Gesetze verstößt, wird bestraft. Sofern der Verstoß strafbewehrt ist, was ja beim GG größtenteils nicht der Fall ist. Aber man kann wohl kaum gegen das GG verstoßen, ohne nicht auch gegen das StGB oder andere einfache Gesetze zu verstoßen.

-jmw-
05.01.2015, 12:06
Ich frag' mal so, darf eine Religion, die nachweisl. in einzelnen Punkten gegen dass GG verstößt in den Genuss der "Religionsfreiheit" kommen ? :?
Spricht denn irgendein Artikel des GG dagegen?
Wenn nicht, was sonst?

GSch
05.01.2015, 12:08
Warum verfährt man mit dem Islam anders als z.B. mit Scientology, welche ja in Deutschland nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie die anderen Kirchen, anerkannt ist ?
Für Scientology könnte ich auch Buddhismus schreiben, der wird in Deutschland auch nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt - und Budhismus ist eine der Weltreligionen !

Eine Religion braucht nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu sein, um eine Religion zu sein und sich auf das Recht der Religionsfreiheit berufen zu können. Sie kann auch ein eV sein. Sie braucht überhaupt keine rechtsfähige Körperschaft - Religionsfreiheit ist ein Recht des Einzelnen, nicht einer Organisation.

Der Körperschaftsstatus sagt nicht über den Inhalt der Religion aus. Art. 137 WRV (i. V. mit Art. 140 GG) sagt:


Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.

Beim Islam gibt es bisher keine Körperschaft, die mit einigem Recht beanspruchen kann, die Muslime in Deutschland ganz allgemein zu vertreten. Gäbe es die, wäre es vermutlich kein Problem - lange genug gibt es den Islam ja schon, und genügend Mitglieder hat er auch.

Scientology erfüllt die anderen Kriterien nicht, zudem bestehen erhebliche Zweifel an ihrer Rechtstreue.

wtf
05.01.2015, 12:41
Ich frag' mal so, darf eine Religion, die nachweisl. in einzelnen Punkten gegen dass GG verstößt in den Genuss der "Religionsfreiheit" kommen ? :?

Du sprichst auf die RdF an. Der Urfehler ist die Annahme, es handele sich dabei um eine Religion.

Das ist nicht zutreffend. Vielmehr ist der Islam in seiner Autorität und Radikalität ein jedes Lebensdetail reglementierender Gesellschaftsentwurf, der mit der aufgeklärten Zivilisation, wie wir sie kennen, völlig inkompatibel ist.

Ergo handelt es sich bei jeder mohammedanischen "Religions-" Ausübung um eine verfassungswidrige Aktivität, die schlicht verboten gehört. Kopftuch (Hakenkreuzbinde des Islams): verbieten. Moscheen (Haßtempel): verbieten.

Bruddler
05.01.2015, 12:48
Du sprichst auf die RdF an. Der Urfehler ist die Annahme, es handele sich dabei um eine Religion.

Das ist nicht zutreffend. Vielmehr ist der Islam in seiner Autorität und Radikalität ein jedes Lebensdetail reglementierender Gesellschaftsentwurf, der mit der aufgeklärten Zivilisation, wie wir sie kennen, völlig inkompatibel ist.

Ergo handelt es sich bei jeder mohammedanischen "Religions-" Ausübung um eine verfassungswidrige Aktivität, die schlicht verboten gehört. Kopftuch (Hakenkreuzbinde des Islams): verbieten. Moscheen (Haßtempel): verbieten.

Unsere hiesigen Islamversteher werden Dich sicherlich alsbald eines Besseren belehren ("Islam is friedlich, Islam is tolernat, Islam is modern, Islam is wie andere Religionen auch"). :pfeif:

GSch
05.01.2015, 14:51
Ergo handelt es sich bei jeder mohammedanischen "Religions-" Ausübung um eine verfassungswidrige Aktivität, die schlicht verboten gehört. Kopftuch (Hakenkreuzbinde des Islams): verbieten. Moscheen (Haßtempel): verbieten.

Nur kann man niemandem das Denken oder Meinen verbieten, auch nicht, wenn er radikale Ideen hegt. Verbieten oder bestrafen kann man nur, wenn einer etwas Gesetzwidriges tut. Sich unaufgeklärt reglementieren zu lassen ist aber nicht verboten. Sich 5x pro Tag gen Mekka zu verneigen auch nicht. Kopftuch tragen ebenfalls nicht.

Bruddler
05.01.2015, 15:36
Nur kann man niemandem das Denken oder Meinen verbieten, auch nicht, wenn er radikale Ideen hegt. Verbieten oder bestrafen kann man nur, wenn einer etwas Gesetzwidriges tut. Sich unaufgeklärt reglementieren zu lassen ist aber nicht verboten. Sich 5x pro Tag gen Mekka zu verneigen auch nicht. Kopftuch tragen ebenfalls nicht.

Wer seiner Alten regelm. auf's Auge haut und sich dabei auf den Koran bezieht, der nimmt das GG sicherlich nicht allzu ernst....gell ?!

GSch
05.01.2015, 20:16
Wer seiner Alten regelm. auf's Auge haut und sich dabei auf den Koran bezieht, der nimmt das GG sicherlich nicht allzu ernst....gell ?!

Nein, und das StGB auch nicht. Aber das darf man als Sonnenanbeter oder Buddhist auch nicht.

Bruddler
06.01.2015, 06:35
Nein, und das StGB auch nicht. Aber das darf man als Sonnenanbeter oder Buddhist auch nicht.

Ein Sonnenanbeter oder ein Buddhist kann sich dabei aber sicher nicht auf sein Religionsbuch berufen...ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. :hi:

Wenkheimer95
06.01.2015, 08:19
Es ist höchste Zeit das endlich zu verwirklichen. Die Sonderstellung für die Kirchen müssen weg, damit alle Religionen gleichgesetzt sind, und somit sich selbst überlassen sind. Wichtig ist , dass man allen Religionsvertretern klar macht, das freie Ausübung der Religion kein Grund ist unsere Gesetze zu brechen!

Diese PEGIDA-Islamisierungs-Debatte und die Mehr Rechte für Muslime Debatte könnten dadurch komplett beendet werden.

Lighthouse
06.01.2015, 08:34
Du sprichst auf die RdF an. Der Urfehler ist die Annahme, es handele sich dabei um eine Religion.

Das ist nicht zutreffend. Vielmehr ist der Islam in seiner Autorität und Radikalität ein jedes Lebensdetail reglementierender Gesellschaftsentwurf, der mit der aufgeklärten Zivilisation, wie wir sie kennen, völlig inkompatibel ist.

Ergo handelt es sich bei jeder mohammedanischen "Religions-" Ausübung um eine verfassungswidrige Aktivität, die schlicht verboten gehört. Kopftuch (Hakenkreuzbinde des Islams): verbieten. Moscheen (Haßtempel): verbieten.


Moin wtf,

ich frage mich, wieso der Urfehler die Annahme ist, dass der Islam keine Religion ist. !,5 bis 1,6 Milliarden Menschen erkennen diese Religion an und wir als Nation ebenfalls. Warum dann diese Aussage. Du wie ich müssen uns an rechtlichen Gegebenheiten orientieren oder diese ändern. Die christliche Religion ist ja nicht weniger gewaltbereit, wenn Du an die Zeit der Kreuzzüge denkst oder an die Hexenverbrennungen oder an die kriegerischen Auseinandersetzungen im dreißigjährigen Krieg.

Deine Einwände Ergo handelt es sich bei jeder mohammedanischen "Religions-" Ausübung um eine verfassungswidrige Aktivität, die schlicht verboten gehört. Kopftuch (Hakenkreuzbinde des Islams): verbieten. Moscheen (Haßtempel): verbieten. solltest Du bei der nächsten Wahl berücksichtigen und dDein Kreuz auf dem Wahlzettel der Parteri notieren, die Deinen Standpunkt vertritt.

LG Rolf

GSch
06.01.2015, 09:06
Ein Sonnenanbeter oder ein Buddhist kann sich dabei aber sicher nicht auf sein Religionsbuch berufen...ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Das ist dem Staatsanwalt völlig egal, worauf er sich beruft.

-jmw-
06.01.2015, 09:10
Ein Sonnenanbeter oder ein Buddhist kann sich dabei aber sicher nicht auf sein Religionsbuch berufen...ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. :hi:
Wenn wir statt der Frau ein Kind nehmen, könnte ein Jude und ein Christ sich auf die Schrift berufen und das Gör mit dem Stock durchwalken.
Daraus eine "Verfassungswidrigkeit" oder "Verfassungsfeindlichkeit" beider Religionen abzuleiten wäre gewagt.

-jmw-
06.01.2015, 09:12
Wichtig ist , dass man allen Religionsvertretern klar macht, das freie Ausübung der Religion kein Grund ist unsere Gesetze zu brechen!
Grundrechte wie z.B. das auf freie Religionsausübung sind ja so wichtig, weil unter bestimmten Umstände man eben doch unter Berufung auf sie gegen einfache Gesetze verstossen darf. D.h. man hält sich nicht an ein Gesetz, weil man meint, ein höheres Rechtsgut (Meinung, Eigentum, Gewissen, Gleichheit, Würde, etc. pp.) sei durch das Gesetz verletzt.

-jmw-
06.01.2015, 09:13
Du sprichst auf die RdF an. Der Urfehler ist die Annahme, es handele sich dabei um eine Religion.

Das ist nicht zutreffend. Vielmehr ist der Islam in seiner Autorität und Radikalität ein jedes Lebensdetail reglementierender Gesellschaftsentwurf, der mit der aufgeklärten Zivilisation, wie wir sie kennen, völlig inkompatibel ist.
Das gilt analog für das (ultra-)orthodoxe Judentum.

wtf
06.01.2015, 09:16
Das gilt analog für das (ultra-)orthodoxe Judentum.

Ja, die haben auch einen an der Waffel (vgl. Jesiden, Kabbalagestörte usw.), stellen aber für Nichtjuden keine Bedrohung dar. Die stressen innerhalb Israels beträchtlich, spielen aber außerhalb keine nennenswerte Rolle.

GSch
06.01.2015, 09:25
Die Sonderstellung für die Kirchen müssen weg, damit alle Religionen gleichgesetzt sind, und somit sich selbst überlassen sind.

Das wollte man eigentlich schon 1919 in der Weimarer Nationalversammlung, und formal stand das dann auch in der Verfassung, aber konsequent durchgezogen (wie in den USA oder Frankreich) wurde es nicht. Durch die gleichzeitige Einführung des Körperschaftsstatus für bestimmte große oder alteingesessene Organisationen wurden dann einige doch wieder ein wenig gleicher als alle anderen ("Weimarer Kirchenkompromiss").

1949 kam man im Parlamentarischen Rat auch nicht weiter und ließ es einfach so, wie es war.


Wichtig ist , dass man allen Religionsvertretern klar macht, das freie Ausübung der Religion kein Grund ist unsere Gesetze zu brechen!

Darüber gibt es ja wohl auch keine Debatte. Wenn allerdings in einem Land eine Mehrheit von Bürgern oder eine große Minderheit zu einer bestimmten Religion gehört, handelt der Staat vernünftig, wenn er das in der Gesetzgebung auch berücksichtigt. Oder warum sind Weihnachten, Ostern usw. gesetzliche Feiertage? Nicht, weil der Staat ein Interesse an der Förderung einer bestimmten Religion hat (das darf er gar nicht), sondern weil der größte Teil der Bevölkerung diese Tage seit eh und je als Feiertage begeht.


Diese PEGIDA-Islamisierungs-Debatte und die Mehr Rechte für Muslime Debatte könnten dadurch komplett beendet werden.

So optimistisch bin ich nicht. Dieses ganze Pegida- oder was-auch-immer-da-Zeug spiegelt doch eher das Unbehagen des Kleinbürgers gegen fremde und ungewohnte Einflüsse, die ihm in einer kleiner werdenden Welt immer öfter begegnen. Typisch ist, dass meist dort am lautesten geschrien wird, wo diese Einflüsse am schwächsten sind. Dabei ist es ziemlich egal, ob es gegen Rothaarige, Muslime oder Linkshänder geht.

GSch
06.01.2015, 09:31
Grundrechte wie z.B. das auf freie Religionsausübung sind ja so wichtig, weil unter bestimmten Umstände man eben doch unter Berufung auf sie gegen einfache Gesetze verstossen darf. D.h. man hält sich nicht an ein Gesetz, weil man meint, ein höheres Rechtsgut (Meinung, Eigentum, Gewissen, Gleichheit, Würde, etc. pp.) sei durch das Gesetz verletzt.

Solche Konflikte gibt es. Manchmal sind die Grundrechte des einen und die des anderen schwer miteinander vereinbar. Dann muss eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen werden. Das BVerfG hat viele Urteile gesprochen, in denen es das getan hat. Das Recht auf Religionsausübung spielt dabei immer eine ziemlich wichtige Rolle. Schrankenlos ist es aber auch nicht.

-jmw-
06.01.2015, 09:44
Ja, die haben auch einen an der Waffel (vgl. Jesiden, Kabbalagestörte usw.), stellen aber für Nichtjuden keine Bedrohung dar. Die stressen innerhalb Israels beträchtlich, spielen aber außerhalb keine nennenswerte Rolle.
Die nicht orthodoxen Juden sind also keine Bedrohung - wie schaut's mit den nicht orthodoxen Muslimen aus?

-jmw-
06.01.2015, 09:47
Wäre die Religion weitgehend "raus" aus ihrem Stande der Bevorzugtheit auch in den Grundrechten, dann würden sich die Fälle mehren, in denen jemand aus Gewissensgründen gegen das Gesetz verstösst, ohne dass ihm da Hilfe zuteil werden kann.
Wer kann das wollen?
Eben drum fand ich Wenkheimer95s Bemerkung qualifizierungswürdig.


Solche Konflikte gibt es. Manchmal sind die Grundrechte des einen und die des anderen schwer miteinander vereinbar. Dann muss eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen werden. Das BVerfG hat viele Urteile gesprochen, in denen es das getan hat. Das Recht auf Religionsausübung spielt dabei immer eine ziemlich wichtige Rolle. Schrankenlos ist es aber auch nicht.

GSch
06.01.2015, 09:57
Wäre die Religion weitgehend "raus" aus ihrem Stande der Bevorzugtheit auch in den Grundrechten, ...

Religion ist ein Sonderfall der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2(1) GG). Religionsfreiheit fällt unter das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 (3). Insofern steht die religiöse Überzeugung gleichwertig neben der politischen oder sonstwie weltanschaulichen.

Es ist ja im Einzelfall schwierig, festzulegen, wo die Religion aufhört und die Politik anfängt. Bei einer Religion, die ich sonntags für die Kirche aus dem Schrank hole und sie vor dem Mittagessen bis nächste Woche wieder reinhänge, ist das kein Problem. Bei einer Überzeugung oder einem Wertesystem, das den gesamten Menschen prägt, schon eher. Das Christentum ist ein solches oder sollte es jedenfalls sein. Verbieten wir das demnächst auch? Immerhin finden wir da folgende geradezu totalitäre Aussage seiner Anführer (Apostelgeschichte 5,29):


Petrus aber und die Apostel antworteten und sprachen: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.

Ist das jetzt ein Fall für den Verfassungsschutz?

wtf
06.01.2015, 10:00
Die nicht orthodoxen Juden sind also keine Bedrohung - wie schaut's mit den nicht orthodoxen Muslimen aus?

Je orthodoxer, desto Problem. Liberal angehauchte Moslems (wie Aleviten) machen regelmäßig keine Probleme. Die werden deshalb ja auch als Ungläubige verfolgt.

Wenkheimer95
06.01.2015, 10:17
An Feiertagen gibt es nichts zu rütteln. Feiertage sollen immer im Interesse der Mehrheitsbevölkerung sein. Was ich meine, sind die Sonderrechte der christlichen Kirchen, die ich komplett abschaffen würde.
Außerdem haben Weihnachten, Ostern und auch viele andere Feste gar keinen christlichen Ursprung. Diese Feste sind heidnisch. Es wurde lediglich die Bedeutung bei der Christianisierung Mitteleuropas geändert. Die Feste haben unsere Vorfahren schon weit vor dem Christentum gehabt. Somit steht es außer Frage, dass*das alles erhalten bleibt, da es ein Teil unserer Kultur ist.

GSch
06.01.2015, 11:27
Was ich meine, sind die Sonderrechte der christlichen Kirchen, die ich komplett abschaffen würde.

Na, welche denn? Wenn es sich um Dinge handelt, die mit dem Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu tun haben, so steht dieser Status ja nicht nur den Kirchen offen (auch wenn er ursprünglich mal besonders für die erfunden wurde). Zu diesen Körperschaften zählen nämlich auch die Ahmadiyya Muslim Jamaat, die Israelitischen Kultusgemeinden, die Bahai, aber auch Weltanschauungsgemeinschaften wie der Humanistische Verband Niedersachsen oder der Bund für Geistesfreiheit Bayern usw. Alles nichtchristliche Gemeinschaften also.

Natürlich kannst du auch fordern, den Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft für Religionsgemeinschaften überhaupt nicht mehr zuzulassen. Das würde eine Verfassungsänderung erfordern. Aber natürlich wäre das möglich. Dann müssten alle religiösen Organisationen, ob groß oder klein, die Mittel des Vereinsrechts benutzen. Das wäre eine Umstellung, aber es ginge auch. In anderen Ländern geht es schließlich.

Nur sehe ich das so schnell nicht kommen. Das würde erfordern, das gesamte Staatskirchenrecht zu entrümpeln, und das wäre eine Mordsarbeit. Da geht es ja um Tatbestände, die bis zu Napoleon zurückreichen oder noch davor. Es hat schon seine Gründe, warum man sich weder 1919 noch 1949 an diese Herkulesarbeit gemacht hat. Angesichts der abnehmenden Bedeutung, die die Religion heute in der Öffentlichkeit spielt, glaube ich auch nicht, dass man in der Politik eine Notwendigkeit dafür sieht. Um den Missbrauch der Religion zu bekämpfen, braucht man das nicht, das geht genau so gut mit dem allgemeinen Strafrecht oder anderen Gesetzen.

-jmw-
06.01.2015, 12:17
Religion ist ein Sonderfall der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2(1) GG). Religionsfreiheit fällt unter das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 (3). Insofern steht die religiöse Überzeugung gleichwertig neben der politischen oder sonstwie weltanschaulichen.

Es ist ja im Einzelfall schwierig, festzulegen, wo die Religion aufhört und die Politik anfängt. Bei einer Religion, die ich sonntags für die Kirche aus dem Schrank hole und sie vor dem Mittagessen bis nächste Woche wieder reinhänge, ist das kein Problem. Bei einer Überzeugung oder einem Wertesystem, das den gesamten Menschen prägt, schon eher. Das Christentum ist ein solches oder sollte es jedenfalls sein. Verbieten wir das demnächst auch? Immerhin finden wir da folgende geradezu totalitäre Aussage seiner Anführer (Apostelgeschichte 5,29):

Ist das jetzt ein Fall für den Verfassungsschutz?
Eben das ist die Frage!
Denn entweder geht man gegen eine Religion als solche vor aufgrund ihres Potentials, oder aber gegen einzelnen Mitglieder(gruppen) aufgrund ihres Tun.
Bei den einen so, bei den anderen anders...
... geht auch, aber nicht in einem Staate, der sich Neutralität und Gleichheit und Freiheit auf die Fahne schreibt.

-jmw-
06.01.2015, 12:20
Weihnachten und Ostern sind nur als christliche Feste Teil unserer Kultur.
Hätte die Kirche ann dunnemal Ostern auf ein festes Datum gesetzt und Weihnachten auf bspw. den 6. Januar, dann würden die heute gefeierten anderen Tage wohl nur noch vereinzelt regional als Frühlings- oder Winterfeste begangen.


An Feiertagen gibt es nichts zu rütteln. Feiertage sollen immer im Interesse der Mehrheitsbevölkerung sein. Was ich meine, sind die Sonderrechte der christlichen Kirchen, die ich komplett abschaffen würde.
Außerdem haben Weihnachten, Ostern und auch viele andere Feste gar keinen christlichen Ursprung. Diese Feste sind heidnisch. Es wurde lediglich die Bedeutung bei der Christianisierung Mitteleuropas geändert. Die Feste haben unsere Vorfahren schon weit vor dem Christentum gehabt. Somit steht es außer Frage, dass*das alles erhalten bleibt, da es ein Teil unserer Kultur ist.

-jmw-
06.01.2015, 12:20
Zum Problem wird es, fehlt der Wille oder die Macht, die Orthodoxien auf sich selbst zu beschränken.


Je orthodoxer, desto Problem. Liberal angehauchte Moslems (wie Aleviten) machen regelmäßig keine Probleme. Die werden deshalb ja auch als Ungläubige verfolgt.

GSch
06.01.2015, 14:06
Denn entweder geht man gegen eine Religion als solche vor aufgrund ihres Potentials, ...

Geht sowieso nicht. Jeder von uns hat das Potential zum Verbrecher. Also ... eine Mauer rund um Deutschland, mit Gittern in den Fenstern.


..., oder aber gegen einzelnen Mitglieder(gruppen) aufgrund ihres Tun.

Das kann man aber jederzeit machen, wenn das Tun gesetzwidrig ist. Egal, was die glauben.


... geht auch, aber nicht in einem Staate, der sich Neutralität und Gleichheit und Freiheit auf die Fahne schreibt.

Und das ist ja auch gut so, oder würdest du gerne im Iran, in Saudi-Arabien oder im Vatikanstaat leben, wo die religiöse Nicht-Neutralität Staatsdoktrin ist?

-jmw-
06.01.2015, 15:03
Geht sowieso nicht. Jeder von uns hat das Potential zum Verbrecher. Also ... eine Mauer rund um Deutschland, mit Gittern in den Fenstern.

Das kann man aber jederzeit machen, wenn das Tun gesetzwidrig ist. Egal, was die glauben.
Und drum führt die "Islam verbieten"-Sache zu nichts.
Es sei denn, wie gesagt, man schafft faktisch die bisherige BR ab.


Und das ist ja auch gut so, oder würdest du gerne im Iran, in Saudi-Arabien oder im Vatikanstaat leben, wo die religiöse Nicht-Neutralität Staatsdoktrin ist?
Das hinge 1. davon ab, welche Religion Vorrang genösse und 2., wie gross mein eigener Spielraum noch wäre.
Zumindest bin ich niemand, der rumheulen würde, nur weil er nicht gleichbehandelt wird.