PDA

Vollständige Version anzeigen : Schweiz veröffentlicht Zahlen zu arbeitsunwilligen Asylanten



Patriotistin
26.12.2014, 11:59
Im Jahr 2012 war demnach die große Mehrheit der erwerbsfähigen Asylanten mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen von der staatlichen Sozialhilfe abhängig. Bei den dunkelhäutigen Eritreern waren 91 Prozent Sozialhilfeempfänger, bei den Iranern 84 Prozent und bei Asylanten aus Sri Lanka bezogen drei von vier erwerbsfähigen Personen staatliche Leistungen (75 Prozent). Bei Asylanten aus der Türkei waren es hingegen fast neun von zehn (89 Prozent). Die Sozialhilfe-Quote ist damit sogar noch höher als bei den kulturfremden Menschen aus Syrien (87 Prozent). Am besten schnitten die Chinesen mit „nur“ 69 Prozent ab.

Komplett unter:http://www.der-dritte-weg.info/index.php/menue/1/thema/69/id/4916/akat/1/infotext/Schweiz_veroeffentlicht_Zahlen_zu_arbeitsunwillige n_Asylanten/Politik_Gesellschaft_und_Wirtschaft.html


*******************************



Diese Zahlen, die im Grunde auch im Merkelland nicht sonderlich anders sein dürften,

Denke ich auch mal das es hier im Lande nicht anders auschaut !!!

svizzera
01.01.2015, 09:09
Und wo genau sollen aufgenommene Asylanten eine Arbeit finden? Sie leben hier, bis sich die Lage in ihrem Heimatland gebessert hat, solange werden sie eben von Sozialhilfe unterstützt oder arbeiten in Beschäftigungsprogrammen (wo sie z.B. die ÖV und Strassen putzen). Asylsuchende erhalten übrigens 30% weniger Sozialhilfe als Schweizer...

Sathington Willoughby
01.01.2015, 09:57
Im Jahr 2012 war demnach die große Mehrheit der erwerbsfähigen Asylanten mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen von der staatlichen Sozialhilfe abhängig. Bei den dunkelhäutigen Eritreern waren 91 Prozent Sozialhilfeempfänger, bei den Iranern 84 Prozent und bei Asylanten aus Sri Lanka bezogen drei von vier erwerbsfähigen Personen staatliche Leistungen (75 Prozent). Bei Asylanten aus der Türkei waren es hingegen fast neun von zehn (89 Prozent). Die Sozialhilfe-Quote ist damit sogar noch höher als bei den kulturfremden Menschen aus Syrien (87 Prozent). Am besten schnitten die Chinesen mit „nur“ 69 Prozent ab.

Komplett unter:http://www.der-dritte-weg.info/index.php/menue/1/thema/69/id/4916/akat/1/infotext/Schweiz_veroeffentlicht_Zahlen_zu_arbeitsunwillige n_Asylanten/Politik_Gesellschaft_und_Wirtschaft.html


*******************************



Denke ich auch mal das es hier im Lande nicht anders auschaut !!!

Sehr wichtige Infos, die man denen um die Ohren hauen kann, die meinen, dass Asolanten nur nicht arbeiten, weil sie es nicht dürfen.

Sathington Willoughby
01.01.2015, 09:59
Und wo genau sollen aufgenommene Asylanten eine Arbeit finden? Sie leben hier, bis sich die Lage in ihrem Heimatland gebessert hat, solange werden sie eben von Sozialhilfe unterstützt oder arbeiten in Beschäftigungsprogrammen (wo sie z.B. die ÖV und Strassen putzen). Asylsuchende erhalten übrigens 30% weniger Sozialhilfe als Schweizer...

...bis sich die Lage gebessert hat...
der war gut.
Die Meisten wollen und werden auf Dauer bleiben. Sonst würde ich dir Recht geben.

Anita Fasching
01.01.2015, 10:02
Und wo genau sollen aufgenommene Asylanten eine Arbeit finden? Sie leben hier, bis sich die Lage in ihrem Heimatland gebessert hat, solange werden sie eben von Sozialhilfe unterstützt oder arbeiten in Beschäftigungsprogrammen (wo sie z.B. die ÖV und Strassen putzen). Asylsuchende erhalten übrigens 30% weniger Sozialhilfe als Schweizer...

Du glaubst auch noch an den Klabautermann.
Die sind gekommen,um zu bleiben.
Und für eine Region, wo sich die Lage verbessert, kommen 5 neue hinzu, wo es sich verschlechtert.

Seht ihr Tolleriegewinner doch endlich eine, eure Agenda ist gescheitert. Schon von vornherein, ein Fass ohne Boden kann niemals gefüllt werden.

Chandra
01.01.2015, 10:07
Im Jahr 2012 war demnach die große Mehrheit der erwerbsfähigen Asylanten mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen von der staatlichen Sozialhilfe abhängig. Bei den dunkelhäutigen Eritreern waren 91 Prozent Sozialhilfeempfänger, bei den Iranern 84 Prozent und bei Asylanten aus Sri Lanka bezogen drei von vier erwerbsfähigen Personen staatliche Leistungen (75 Prozent). Bei Asylanten aus der Türkei waren es hingegen fast neun von zehn (89 Prozent). Die Sozialhilfe-Quote ist damit sogar noch höher als bei den kulturfremden Menschen aus Syrien (87 Prozent). Am besten schnitten die Chinesen mit „nur“ 69 Prozent ab.

Komplett unter:http://www.der-dritte-weg.info/index.php/menue/1/thema/69/id/4916/akat/1/infotext/Schweiz_veroeffentlicht_Zahlen_zu_arbeitsunwillige n_Asylanten/Politik_Gesellschaft_und_Wirtschaft.html


*******************************




Denke ich auch mal das es hier im Lande nicht anders auschaut !!!

Aber natürlich, nur wird es bei uns verschwiegen.
Wir haben doch kaum noch arbeitslose, dank Fatima Roth und AischaMerkel

-jmw-
02.01.2015, 10:54
Ich wiederhole: Die Zuwanderung gehört privatisiert. Wer einreisen möchte, darf das auf eigene Kosten gerne tun.

Chronos
02.01.2015, 11:52
Ich wiederhole: Die Zuwanderung gehört privatisiert. Wer einreisen möchte, darf das auf eigene Kosten gerne tun.
Sensationelle Idee! Dass noch niemand darauf gekommen ist..... :auro:

Mensch, in den meisten "klassischen" Einwanderungsländern funktioniert es erst gar nicht anders!

Ich musste:

- Einen gültigen Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer vorlegen;
- Ein beglaubigtes Schreiben meines Arbeitgebers vorlegen, dass kein Einheimischer den Job machen könne;
- Eine Sicherheitssumme hinterlegen (die zur Ausreise mit einem Verkehrsmittel meiner Wahl ausgereicht hätte);
- Einen einheimischen Bürgen vorweisen, damit ich ein Bankkonto eröffnen durfte,

Uuuuuuund: Das ganze Prozedere jährlich wiederholen!

So ein offenes Scheunentor wie Deutschland gibt es sonst nirgendwo auf der Welt.

Dr Mittendrin
02.01.2015, 11:57
Sensationelle Idee! Dass noch niemand darauf gekommen ist..... :auro:

Mensch, in den meisten "klassischen" Einwanderungsländern funktioniert es erst gar nicht anders!

Ich musste:

- Einen gültigen Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer vorlegen;
- Ein beglaubigtes Schreiben meines Arbeitgebers vorlegen, dass kein Einheimischer den Job machen könne;
- Eine Sicherheitssumme hinterlegen (die zur Ausreise mit einem Verkehrsmittel meiner Wahl ausgereicht hätte);
- Einen einheimischen Bürgen vorweisen, damit ich ein Bankkonto eröffnen durfte,

Uuuuuuund: Das ganze Prozedere jährlich wiederholen!

So ein offenes Scheunentor wie Deutschland gibt es sonst nirgendwo auf der Welt.

Teilweise ist es auch hier so.
Russische Bürger die eingeladen werden, für die muss ich 3500 € Kaution hinterlegen und die müssen eine Rückreisewilligkeit erklären mit Wohnung und Gehaltsangaben.

Wehe es schreit hier einer Asyl, so ist das hinfällig. Bevorzugt aus Afrika und Muselländern oder Tschetschenen.

Dr Mittendrin
02.01.2015, 11:58
Sensationelle Idee! Dass noch niemand darauf gekommen ist..... :auro:

Mensch, in den meisten "klassischen" Einwanderungsländern funktioniert es erst gar nicht anders!

Ich musste:

- Einen gültigen Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer vorlegen;
- Ein beglaubigtes Schreiben meines Arbeitgebers vorlegen, dass kein Einheimischer den Job machen könne;
- Eine Sicherheitssumme hinterlegen (die zur Ausreise mit einem Verkehrsmittel meiner Wahl ausgereicht hätte);
- Einen einheimischen Bürgen vorweisen, damit ich ein Bankkonto eröffnen durfte,

Uuuuuuund: Das ganze Prozedere jährlich wiederholen!

So ein offenes Scheunentor wie Deutschland gibt es sonst nirgendwo auf der Welt.

Teilweise ist es auch hier so.
Russische Bürger die eingeladen werden, für die muss ich 3500 € Kaution hinterlegen und die müssen eine Rückreisewilligkeit erklären mit Wohnung und Gehaltsangaben.

Wehe es schreit hier einer Asyl, so ist das hinfällig. Bevorzugt aus Afrika und Muselländern oder Tschetschenen.

Dr Mittendrin
02.01.2015, 11:59
Und wo genau sollen aufgenommene Asylanten eine Arbeit finden? Sie leben hier, bis sich die Lage in ihrem Heimatland gebessert hat, solange werden sie eben von Sozialhilfe unterstützt oder arbeiten in Beschäftigungsprogrammen (wo sie z.B. die ÖV und Strassen putzen). Asylsuchende erhalten übrigens 30% weniger Sozialhilfe als Schweizer...

Bei uns war es 15 % weniger Stütze, jetzt nicht mehr.

volkszorn
02.01.2015, 12:27
Und wo genau sollen aufgenommene Asylanten eine Arbeit finden? Sie leben hier, bis sich die Lage in ihrem Heimatland gebessert hat, solange werden sie eben von Sozialhilfe unterstützt....


Der war gut. :haha::haha::haha:

-jmw-
02.01.2015, 16:15
Bei wem hinterlegst Du den Arbeitsvertrag? Einer Behörde?
Bei wem legt Du das Schreibens des Arbeitgebers vor? Bei einer Behörde?
Bei wem hinterlegst Du die Sicherheitssumme? Bei einer Behörde?
Aufgrund welcher Regel musst Du einen Bürgen vorweisen? Aufgrund eines Gesetzes?

Vier mal "öffentlich" und gar nicht "privat"!


Sensationelle Idee! Dass noch niemand darauf gekommen ist..... :auro:

Mensch, in den meisten "klassischen" Einwanderungsländern funktioniert es erst gar nicht anders!

Ich musste:

- Einen gültigen Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer vorlegen;
- Ein beglaubigtes Schreiben meines Arbeitgebers vorlegen, dass kein Einheimischer den Job machen könne;
- Eine Sicherheitssumme hinterlegen (die zur Ausreise mit einem Verkehrsmittel meiner Wahl ausgereicht hätte);
- Einen einheimischen Bürgen vorweisen, damit ich ein Bankkonto eröffnen durfte,

Uuuuuuund: Das ganze Prozedere jährlich wiederholen!

So ein offenes Scheunentor wie Deutschland gibt es sonst nirgendwo auf der Welt.

iglaubnix+2fel
02.01.2015, 16:55
Ich wiederhole: Die Zuwanderung gehört privatisiert. Wer einreisen möchte, darf das auf eigene Kosten gerne tun.


Die Zuwanderung gehört privatisiert..

Na gut, die Ausweisung dann aber auch!:aggr:

-jmw-
02.01.2015, 16:57
Na gut, die Ausweisung dann aber auch!:aggr:
"Ausweisung" beinhaltet Hoheitsrechte und Befehlsgewalt und kann im heutigen System gar nicht privat sein.

Wolfger von Leginfeld
02.01.2015, 16:59
Schweden & Co sind teilweise noch offener.




So ein offenes Scheunentor wie Deutschland gibt es sonst nirgendwo auf der Welt.

iglaubnix+2fel
02.01.2015, 17:02
"Ausweisung" beinhaltet Hoheitsrechte und Befehlsgewalt und kann im heutigen System gar nicht privat sein.

Nimmt man sich! Dann kann es! (privat):D

-jmw-
02.01.2015, 18:35
Nimmt man sich! Dann kann es! (privat):D
"Mehr Feudalismus wagen"? ;)

Arcona
02.01.2015, 18:42
Bei wem hinterlegst Du den Arbeitsvertrag? Einer Behörde?
Bei wem legt Du das Schreibens des Arbeitgebers vor? Bei einer Behörde?
Bei wem hinterlegst Du die Sicherheitssumme? Bei einer Behörde?
Aufgrund welcher Regel musst Du einen Bürgen vorweisen? Aufgrund eines Gesetzes?

Vier mal "öffentlich" und gar nicht "privat"!

Wie soll eine "privat" geregelte Zuwanderung denn aussehen? Jeder, der es sich leisten kann, von Afrika nach Deuschland zu reisen, soll sich hier niederlassen können? Denn darauf läuft es ja hinaus, wenn man den Staat mit gesetzlichen Regelungen und Exekutivbehörden rausalten will.

-jmw-
02.01.2015, 18:43
Wie soll eine "privat" geregelte Zuwanderung denn aussehen? Jeder, der es sich leisten kann, von Afrika nach Deuschland zu reisen, soll sich hier niederlassen können? Denn darauf läuft es ja hinaus, wenn man den Staat mit gesetzlichen Regelungen und Exekutivbehörden rausalten will.
Wenn jemand herkommt und Wohnung mietet oder kauft, was gibt es da zu regeln? Es entsteht ja kein (tatsächlicher) Konflikt zwischen ihm und anderen.

Murmillo
02.01.2015, 18:46
Im Jahr 2012 war demnach die große Mehrheit der erwerbsfähigen Asylanten mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen von der staatlichen Sozialhilfe abhängig. Bei den dunkelhäutigen Eritreern waren 91 Prozent Sozialhilfeempfänger, bei den Iranern 84 Prozent und bei Asylanten aus Sri Lanka bezogen drei von vier erwerbsfähigen Personen staatliche Leistungen (75 Prozent). Bei Asylanten aus der Türkei waren es hingegen fast neun von zehn (89 Prozent). Die Sozialhilfe-Quote ist damit sogar noch höher als bei den kulturfremden Menschen aus Syrien (87 Prozent). Am besten schnitten die Chinesen mit „nur“ 69 Prozent ab.

Komplett unter:http://www.der-dritte-weg.info/index.php/menue/1/thema/69/id/4916/akat/1/infotext/Schweiz_veroeffentlicht_Zahlen_zu_arbeitsunwillige n_Asylanten/Politik_Gesellschaft_und_Wirtschaft.html


*******************************




Denke ich auch mal das es hier im Lande nicht anders auschaut !!!

Da werden bestimmt gleich die allerseits bekannten Foristen auftauchen und dir erläutern, dass dies ja in der Schweiz so ist und keinesfalls auf Deutschland so übertragen werden kann !
Auserdem sind die Zahlen von 2012- heute ist alles viel besser .:crazy:

Candymaker
02.01.2015, 18:48
Im Jahr 2012 war demnach die große Mehrheit der erwerbsfähigen Asylanten mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen von der staatlichen Sozialhilfe abhängig. Bei den dunkelhäutigen Eritreern waren 91 Prozent Sozialhilfeempfänger, bei den Iranern 84 Prozent und bei Asylanten aus Sri Lanka bezogen drei von vier erwerbsfähigen Personen staatliche Leistungen (75 Prozent). Bei Asylanten aus der Türkei waren es hingegen fast neun von zehn (89 Prozent). Die Sozialhilfe-Quote ist damit sogar noch höher als bei den kulturfremden Menschen aus Syrien (87 Prozent). Am besten schnitten die Chinesen mit „nur“ 69 Prozent ab.

Komplett unter:http://www.der-dritte-weg.info/index.php/menue/1/thema/69/id/4916/akat/1/infotext/Schweiz_veroeffentlicht_Zahlen_zu_arbeitsunwillige n_Asylanten/Politik_Gesellschaft_und_Wirtschaft.html


*******************************



Denke ich auch mal das es hier im Lande nicht anders auschaut !!!

Naja, wer gibt denn "Asylanten", schon eine Arbeit. Eine Recht sinnfreie Statistik. Keiner wird mir einreden können, dass ein Chinese nicht arbeiten und ein normales, sozialhilfefreies Leben führen möchte. Dass es nur "69"% sind, zeigt, dass sehr viele sich um Arbeit bemühen, aber offenbar ohne Erfolg.

Arcona
02.01.2015, 18:58
Wenn jemand herkommt und Wohnung mietet oder kauft, was gibt es da zu regeln? Es entsteht ja kein (tatsächlicher) Konflikt zwischen ihm und anderen.

In jedem Fall wird der Zuwanderer mit der indigenen Bevölkerung am Arbeitsmarkt konkurrieren. Da die Verhältnisse hier immer noch besser sind als in einem Großteil der übrigen Länder, wird das schnell Sogwirkungen entwickeln und zu einem großen Zustrom führen. Irgendwann ist der Arbeitsmarkt dann übersättigt, mit billiger Arbeitskraft, und spätestens dann hat man Konflikte.

Chronos
02.01.2015, 19:05
Bei wem hinterlegst Du den Arbeitsvertrag?

Einer Behörde?
Ja. Immigration Department.


Bei wem legt Du das Schreibens des Arbeitgebers vor? Bei einer Behörde?
Ja. Immigration Department.


Bei wem hinterlegst Du die Sicherheitssumme? Bei einer Behörde?
Bei einer Bank auf einem speziellen Sperrkonto (eine Art Notaranderkonto) der Regierung. Einschließlich Gutschrift der Verzinsung.
Ein Schreiben der Bank bestätigt das Deposit auf dem Sperrkonto.


Aufgrund welcher Regel musst Du einen Bürgen vorweisen? Aufgrund eines Gesetzes?
Ja.

Den betreffenden Gesetzestext, in dem das Wort "Sponsor" vorkam, müsste ich allerdings erst langwierig suchen. Ich bitte, von dieser Forderung abzusehen.


Vier mal "öffentlich" und gar nicht "privat"!
Na und? Wenn ich mir so vorstelle, welche Informationen unsere Behörden über uns bunkern, stören mich solche Dokumente in einem Immigration Department, wo sie unter Verschluss gehalten werden, überhaupt nicht.

Landogar
02.01.2015, 19:08
Denke ich auch mal das es hier im Lande nicht anders auschaut !!!

Dir ist schon klar, dass hierzulande Asylbewerber im ersten Jahr gar nicht arbeiten, und anschließend nur Arbeitsstellen annehmen dürfen, deren Anbieter nachweisen können, dass es keine Deutschen oder andere EU-Bürger als Bewerber für die jeweilige Stelle gibt? Erst nach vier Jahren werden diese Beschränkungen aufgehoben.

-jmw-
02.01.2015, 19:16
In jedem Fall wird der Zuwanderer mit der indigenen Bevölkerung am Arbeitsmarkt konkurrieren. Da die Verhältnisse hier immer noch besser sind als in einem Großteil der übrigen Länder, wird das schnell Sogwirkungen entwickeln und zu einem großen Zustrom führen. Irgendwann ist der Arbeitsmarkt dann übersättigt, mit billiger Arbeitskraft, und spätestens dann hat man Konflikte.
Das ist allerdings richtig.
Ich würd's in Kauf nehmen.

-jmw-
02.01.2015, 19:18
[...] Na und? Wenn ich mir so vorstelle, welche Informationen unsere Behörden über uns bunkern, stören mich solche Dokumente in einem Immigration Department, wo sie unter Verschluss gehalten werden, überhaupt nicht.
"Besser" als "schlecht" kann immernoch "schlecht" sein.
Idealiter ist die Ein- und Auswanderung nichts, womit sich die Politik gross beschäftigen sollte.

Rüganer
02.01.2015, 19:25
Dir ist schon klar, dass hierzulande Asylbewerber im ersten Jahr gar nicht arbeiten, und anschließend nur Arbeitsstellen annehmen dürfen, deren Anbieter nachweisen können, dass es keine Deutschen oder andere EU-Bürger als Bewerber für die jeweilige Stelle gibt? Erst nach vier Jahren werden diese Beschränkungen aufgehoben.

Kannst du mal die entsprechenden Paragraphen nennen, in welchen das geregelt wird?

Landogar
03.01.2015, 04:44
Kannst du mal die entsprechenden Paragraphen nennen, in welchen das geregelt wird?

Unter anderem im Abs. 1 , §61 AsylVfG:

"Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben."

Rüganer
03.01.2015, 12:36
Unter anderem im Abs. 1 , §61 AsylVfG:

"Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben."

Dann lies mal den zweiten Absatz dieses Paragraphen.


(2) Im Übrigen kann einem Asylbewerber, der sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält, abweichend von § 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Ein geduldeter oder rechtmäßiger Voraufenthalt wird auf die Wartezeit nach Satz 1 angerechnet. Die §§ 39 bis 42 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend.http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__61.html