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Vollständige Version anzeigen : Eritrea treibt bei Flüchtlingen Steuern ein



spezialeinheit
16.12.2014, 20:35
Verbotene Reisen in die Heimat, Zwang zu Schuldeingeständnissen und dubioses Einfordern von Steuern. Eritreas Regime herrscht mit harter Hand über seine Landsleute in der Schweiz.


Die Eritreer sind die grösste Gruppe unter den Flüchtlingen in der Schweiz – auf mehr als 20'000 Menschen ist die Diaspora mittlerweile gewachsen. Über sie herrscht das totalitäre Regime zuhause mit harter Hand. So treibt das Generalkonsulat in Genf bei Flüchtlingen regelmässig Einkommenssteuern ein. Mehrere Tausend Eritreer würden die sogenannte Zwei-Prozent-Steuer zahlen, erzählt ein Betroffener der «NZZ am Sonntag».

Die Zahlungen betragen zum Teil mehrere Tausend Franken. Weil viele Eritreer in der Schweiz keine Arbeit haben, begleichen sie die Steuerschulden mit Geld aus der Sozialhilfe. Das Generalkonsulat verschiebt die Steuergelder dann über ein Konto bei der UBS in Zürich ans eritreische Regime, wie die "NZZ am Sonntag" mit Verweis auf Dokumente schreibt.

Flüge im Sommer ausgebucht

Die Entrichtung der Zwei-Prozent-Steuer, zum Teil aber auch die Unterzeichnung eines sogenannten «Letters of Regret» sind Voraussetzungen dafür, dass eritreische Flüchtlinge zurück in ihre Heimat reisen können. Das machten sie zu Hunderten, wie ein Eritreer in der Schweiz der Zeitung berichtet. Gerade im Sommer seien die Flüge in die eritreische Hauptstadt Asmara praktisch ausgebucht.

Das eritreische Generalkonsulat unterstützt die Reisenden und rät ihnen, mit hiesigen Reisepapieren nach Italien, Ägypten und in den Sudan zu fliegen, auf den dortigen eritreischen Botschaften eritreische Pässe oder Identitätskarten zu beziehen und mit diesen weiter in ihre Heimat zu reisen. Weil auf diese Weise in den Schweizer Papieren keine Stempel von eritreischen Grenzbehörden auftauchen, bleiben die Reisen dem Bundesamt für Migration (BfM) verborgen.

Grundsätzlich dürfen anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz nicht in ihre Heimat reisen, sonst wird ihnen der Asylstatus aberkannt. Oftmals fehlen jedoch die Beweise für solche Besuche. Zur Aberkennung kommt es in lediglich fünf bis zehn Fällen pro Jahr. Das Justizdepartement sowie das Aussendepartement sind bisher untätig geblieben. (wid)
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Eritrea-treibt-bei-Fluechtlingen-Steuern-ein/story/26925001

"Flüchtlinge" auf Heimaturlaub...eine Win-Win Situation für die armen Asylschmarotzer und den Negerstaat!
Wie passt es zusammen das "Flüchtlinge" eine mörderische Flucht riskieren und später wieder dort problemlos Heimaturlaub machen können?

Murmillo
16.12.2014, 20:41
Verbotene Reisen in die Heimat, Zwang zu Schuldeingeständnissen und dubioses Einfordern von Steuern. Eritreas Regime herrscht mit harter Hand über seine Landsleute in der Schweiz.


http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Eritrea-treibt-bei-Fluechtlingen-Steuern-ein/story/26925001

"Flüchtlinge" auf Heimaturlaub...eine Win-Win Situation für die armen Asylschmarotzer und den Negerstaat!
Wie passt es zusammen das "Flüchtlinge" eine morderische Flucht riskieren und später wieder dort problemlos Heimaturlaub machen können?

Ach, weisst du, dies gibts auch in Deutschland.
http://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlinge-asylanten-auf-heimaturlaub_aid_170910.html

Und wenn sie ertappt werden ? Auch kein Problem!

Der Bundesgrenzschutz meldet jetzt die ertappten Asylbewerber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, das sofort Widerrufsverfahren hinsichtlich der Anerkennung einleitet. BAFl-Abteilungsleiter Griesbeck: „Bislang haben wir bei weit über 100 Irakern den Asylstatus beziehungsweise den Abschiebeschutz widerrufen.
Die Abschiebung läßt allerdings lange auf sich warten. Klaus Ludwig vom Grenzschutzamt am Frankfurter Flughafen weiß: „In der Regel legen die Asylanten gegen den Widerruf Rechtsmittel ein. Bis zu einer Entscheidung können dann Jahre vergehen.“

spezialeinheit
16.12.2014, 20:50
Ach, weisst du, dies gibts auch in Deutschland.
http://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlinge-asylanten-auf-heimaturlaub_aid_170910.html

Und wenn sie ertappt werden ? Auch kein Problem!

Ok. wen wundert das schon... Damit dürfte es keinen Afrikaner geben der überhaupt ein Anspruch auf Asyl hat. Eritrea hatte ich mit Abstrichen noch dazu gezählt. Hmm...wer hätte überhaupt Anspruch? Nordkoreaner?

Murmillo
16.12.2014, 20:54
Ok. wen wundert das schon... Damit dürfte es keinen Afrikaner geben der überhaupt ein Anspruch auf Asyl hat. Eritrea hatte ich mit Abstrichen noch dazu gezählt. Hmm...wer hätte überhaupt Anspruch? Nordkoreaner?

Die lieben ihr Vaterland viel zu sehr, als dass sie Anspruch erheben würden !

latrop
16.12.2014, 22:49
Wenn ich weg bin, bin ich weg.

Dann fahre ich nicht im Sommer ''als Urlaubstour'' wieder in die Heimat, aus der ich geflohen bin.

Das ist schizophren. Die kämen bei mir nicht wieder ins Land, was mir Asyl geboten hätte.

Rumpelstilz
16.12.2014, 23:02
Verbotene Reisen in die Heimat, Zwang zu Schuldeingeständnissen und dubioses Einfordern von Steuern. Eritreas Regime herrscht mit harter Hand über seine Landsleute in der Schweiz.


http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Eritrea-treibt-bei-Fluechtlingen-Steuern-ein/story/26925001

"Flüchtlinge" auf Heimaturlaub...eine Win-Win Situation für die armen Asylschmarotzer und den Negerstaat!
Wie passt es zusammen das "Flüchtlinge" eine mörderische Flucht riskieren und später wieder dort problemlos Heimaturlaub machen können?
Das passt so einiges nicht zusammen.

Nach Wikipedia soll es naemlich in Eritrea so zugehen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Eritrea#Menschenrechtslage

[...]
Amnesty International (http://de.wikipedia.org/wiki/Amnesty_International) zufolge werden Regierungskritiker, Deserteure und Eritreer, die im Ausland um Asyl (http://de.wikipedia.org/wiki/Asyl) ersucht haben, inhaftiert.


http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte_in_Eritrea

[...]
In dem Bericht wird dem fehlenden Recht zur Bewegungsfreiheit besondere Bedeutung eingeräumt. Reisen innerhalb des Landes seien extrem eingeschränkt und zum Verlassen des Landes müssen Ausreisevisa beantragt werden, welche strengen Vorschriften unterliegen und häufig abgelehnt werden. Das Grenzmilitär unterliege einem Schießbefehl (http://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fbefehl_(Polizei-_und_Milit%C3%A4rwesen)) zur Tötung von Landesflüchtigen.

Graf Zahl
17.12.2014, 18:37
Zu DDR Zeiten gab es die Möglichkeit flüchtige Täter im Ausland - konspirativ in die Heimat zu entführen - wäre gut wenn es hier auch Schule machen könnte - so dass dann die Afrikaners dann mit Hilfe der Regierung in ihren Heimatländern ganz offiziell abgeschoben werden kann.

latrop
17.12.2014, 19:00
Zu DDR Zeiten gab es die Möglichkeit flüchtige Täter im Ausland - konspirativ in die Heimat zu entführen - wäre gut wenn es hier auch Schule machen könnte - so dass dann die Afrikaners dann mit Hilfe der Regierung in ihren Heimatländern ganz offiziell abgeschoben werden kann.

Welch gute, aber nicht realisierbare Idee.