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Vollständige Version anzeigen : Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)



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Patriotistin
07.12.2014, 09:37
Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen

Rodgau/Seligenstadt – Die 63-jährige Danuta Huller ist von einem 15-Jährigen so lange als „fette deutsche Hure“ bezeichnet worden, bis sie ihm eine Ohrfeige gab. Jetzt wurde sie dafür zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Von Christian Reinartz

Es ist nicht einfach für Danuta Huller, ihre Verärgerung über das Urteil im Zaum zu halten. Minuten vorher war der Hammer von Richterin Anke Daubner am Seligenstädter Amtsgericht gefallen: 2700 Euro muss Huller zahlen. „Und das, obwohl ich nur getan habe, was wohl die meisten Menschen getan hätten“, sagt die Rodgauerin sichtlich erregt.

Grund für die Verhandlung war eine Auseinandersetzung im August 2013. Damals hatte das Ohrfeigen-Opfer A. vor einer Wohnanlage an der Seestraße in Rodgau mit seinen Kumpels „abgehangen“. Als der im Zeugenstand sitzt, gibt er an, sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern zu können. Erst als Richterin Daubner ihm seine damalige Zeugenaussage vorliest, will er sich plötzlich erinnern.



http://www.extratipp.com/news/aufreger/rentnerin-rodgau-beschimpft-muss-2700-euro-eine-ohrfeige-zahlen-4509960.html


*************************************

Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.

Cinnamon
07.12.2014, 09:57
Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen

Rodgau/Seligenstadt – Die 63-jährige Danuta Huller ist von einem 15-Jährigen so lange als „fette deutsche Hure“ bezeichnet worden, bis sie ihm eine Ohrfeige gab. Jetzt wurde sie dafür zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Von Christian Reinartz

Es ist nicht einfach für Danuta Huller, ihre Verärgerung über das Urteil im Zaum zu halten. Minuten vorher war der Hammer von Richterin Anke Daubner am Seligenstädter Amtsgericht gefallen: 2700 Euro muss Huller zahlen. „Und das, obwohl ich nur getan habe, was wohl die meisten Menschen getan hätten“, sagt die Rodgauerin sichtlich erregt.

Grund für die Verhandlung war eine Auseinandersetzung im August 2013. Damals hatte das Ohrfeigen-Opfer A. vor einer Wohnanlage an der Seestraße in Rodgau mit seinen Kumpels „abgehangen“. Als der im Zeugenstand sitzt, gibt er an, sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern zu können. Erst als Richterin Daubner ihm seine damalige Zeugenaussage vorliest, will er sich plötzlich erinnern.



http://www.extratipp.com/news/aufreger/rentnerin-rodgau-beschimpft-muss-2700-euro-eine-ohrfeige-zahlen-4509960.html


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Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.

Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.

Muninn
07.12.2014, 10:05
Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.

Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.


Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

dirk1969
07.12.2014, 10:05
Wir sollten für diese mutige Frau sammeln ! Die Wortwahl "fette, deutsche Hure" lässt ja eindeutig den Hintergrund des Urhebers erkennen.

-jmw-
07.12.2014, 10:30
Wir sollten für diese mutige Frau sammeln !
Willste was anleiern?

Lilly
07.12.2014, 10:32
Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.

Und erst recht nicht mit dem Schlüssel in der Hand. So sind nun mal unsere Gesetze und daran hat sich jeder zu halten.

Menetekel
07.12.2014, 10:34
Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.


Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.


Da hast Du ja schon einige Jährchen erlebt, wenn es Dir so ergangen wäre, wie beschrieben.
Heut darf man einen solchen Fratzen ja nicht mal schief ansehen, um in die Mühle der Rechtsverdreher zu geraten.

cornjung
07.12.2014, 10:43
Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.
Falsch.

Eine läppische Ohrfeige ist als Antwort, Reaktion und Verteidigung auf einen rechtswidrigen und unverschämten Angriff auf die Ehre einer deutschen Frau durch Notwehr mehr als gedeckt. Wäre die Frau eine Migrantin oder Zigeunerin gewesen, hätte sie oder ihr Clan den Angeifer und Beleidiger erstochen, gelyncht und massakriert.

cornjung
07.12.2014, 10:47
Und erst recht nicht mit dem Schlüssel in der Hand. So sind nun mal unsere Gesetze und daran hat sich jeder zu halten.
Nein, lies nach. § 32 StGB!

Cinnamon
07.12.2014, 10:49
Falsch.

Eine läppische Ohrfeige ist als Antwort, Reaktion und Verteidigung auf einen rechtswidrigen und unverschämten Angriff auf die Ehre einer deutschen Frau durch Notwehr mehr als gedeckt. Wäre die Frau eine Migrantin oder Zigeunerin gewesen, hätte sie oder ihr Clan den Angeifer und Beleidiger erstochen, gelyncht und massakriert.

Dein Rechtsverständnis ist mal wieder mehr als seltsam.

HaHoHe
07.12.2014, 10:50
Im Endeffekt ist das halt ne Geldfrage. Wenn man sichs erlauben kann zimmert man dem Kleinen eine mit schön viel Schwung, wenn nicht mal kurz Kopf einschalten.

Cinnamon
07.12.2014, 10:50
Nein, lies nach. § 32 StGB!

Ja. Da steht nichts von "Bei Beleidigung ist eine Ohrfeige gerechtfertigt". Notwehr setzt einen körperlichen Angriff voraus. Du darfst niemanden schlagen, nur weil er dich beschimpft hat!

cornjung
07.12.2014, 10:51
Dein Rechtsverständnis ist mal wieder mehr als seltsam.
Nein, Blindfisch.

Du kennst weder die einschlägegen Paragraphen noch die Rechtsprechung des BGH !

cornjung
07.12.2014, 10:53
Notwehr setzt einen körperlichen Angriff voraus.
Falsch.

Notwehr setzt einen rechtswidrigen Angriff voraus. Angriff auf die Ehre reicht.

Cinnamon
07.12.2014, 10:54
Falsch.

Notwehr setzt einen rechtswidrigen Angriff voraus. Angriff auf die Ehre reicht.

Und die Verteidigung muss im angemessenen Verhältnis zur Tat stehen. Ohrfeige gegen Beleidigung geht nicht. Notwehr gegen eine Beleidigung ist nicht denkbar. Im Gegenteil ist es zumutbar, einfach weiterzugehen.

-jmw-
07.12.2014, 10:55
Was für eine Pussy muss man sein, um wen wegen 'ner Ohrfeige anzuzeigen?

cornjung
07.12.2014, 10:56
Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen. Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.
Das Urteil ist falsch, und wird aufgehoben.

Wäre der Täter ein Migrant oder Muslim gewesen, wäre er ohnehin frei gesprochen worden.

cornjung
07.12.2014, 10:57
Was für eine Pussy muss man sein, um wen wegen 'ner Ohrfeige anzuzeigen?
Migrant oder Musel.

Muninn
07.12.2014, 10:58
Da hast Du ja schon einige Jährchen erlebt, wenn es Dir so ergangen wäre, wie beschrieben.
Heut darf man einen solchen Fratzen ja nicht mal schief ansehen, um in die Mühle der Rechtsverdreher zu geraten.

Nöö. Sooo alt bin ich auch wieder nicht. Aber in dem Land in dem ich aufgewachsen bin hatten die 68er nix zu melden. Und von der Poizei usw. hat man sich lieber fern gehalten.

-jmw-
07.12.2014, 10:58
Migrant oder Musel.
Mir egal.
Für mich gilt der Klagende - was ihn nicht interessieren wird - ab jetzt als kleines Heulmädchen, ungeachtet von Herkunft, Alter oder Geschlecht.

cornjung
07.12.2014, 11:01
Und die Verteidigung muss im angemessenen Verhältnis zur Tat stehen. Ohrfeige gegen Beleidigung geht nicht. Notwehr gegen eine Beleidigung ist nicht denkbar. Im Gegenteil ist es zumutbar, einfach weiterzugehen.
Für dich mag es zumutbar sein, dich beschimpfen und beleidigen zu lassen, und dich zu ducken und schleichen. Andere verteidigen und wehren sich. In NOTWEHR !

Niemand muss gehindert werden, in eine parkende Faust rein zu laufen. Gäbe es mehr mutige und tapfere Frauen wie diese, wären die Musels und Migranten nicht so frech zu deutschen Frauen. Dieses hergelaufende Gesindel verstehen eh nur eines...Gewalt. Und wenn sie eine aus Maul bekommen, laufen sie vors Gericht und winseln rum. Widerlich.

tabasco
07.12.2014, 11:01
Mir wärs auch 5000 € wert, einem frechen Bengel in die Fresse zu hauen.


Migrant oder Musel.

Auch ein guter Punkt.

Cinnamon
07.12.2014, 11:02
Nein, Blindfisch.

Du kennst weder die einschlägegen Paragraphen noch die Rechtsprechung des BGH !

Der BGH hat geurteilt, dass nur AUSNAHMSWEISE bei Beleidigung Notwehr ausgeübt werden darf.

cornjung
07.12.2014, 11:05
Der BGH hat geurteilt, dass nur AUSNAHMSWEISE bei Beleidigung Notwehr ausgeübt werden darf.
Nein.

Beweis, Beleg, Quelle, Zitat dieses Urteils ?

Cinnamon
07.12.2014, 11:06
Für dich mag es zumutbar sein, dich beschimpfen und beleidigen zu lassen, und dich zu ducken und schleichen. Andere verteidigen und wehren sich. In NOTWEHR !

Niemand muss gehindert werden, in eine parkende Faust rein zu laufen. Gäbe es mehr mutige und tapfere Frauen wie diese, wären die Musels und Migranten nicht so frech zu deutschen Frauen. Dieses hergelaufende Gesindel verstehen eh nur eines...Gewalt. Und wenn sie eine aus Maul bekommen, laufen sie vors Gericht und winseln rum. Widelich.

Nochmal: Angemessenheit!

Cinnamon
07.12.2014, 11:07
Nein.

Beweis, Beleg, Quelle, Zitat dieses Urteils ?

Hier


"Es war auch gerechtfertigt zu versuchen, die Verbalattacken des Vaters der Klägerin mit einem leichten körperlichen Übergriff zu beenden. Der Senat verkennt nicht, daß gegenüber einem ehrverletzenden Angriff allein durch Worte nur ausnahmsweise eine tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung ist (vgl. BGH VersR 1963, 730 BayObLG NJW 1991, 2031). Bei einem ehrverletzenden Angriff ist deshalb besonders sorgfältig zu prüfen, ob es erforderlich war, ihm durch tätliche Abwehr zu begegnen. Solche Verteidigungsmaßnahmen sind jedenfalls dann nicht angebracht, wenn andere, nach Art und Maß geringere Verteidigungsmittel zur Erreichung des Abwehrzweckes ausreichend gewesen wären (vgl. BGH a.a.O.). Andererseits beinhaltet das Notwehrrecht jedoch auch die Befugnis solche Maßnahmen zu ergreifen, von denen erwartet werden darf, daß sie die Angriffsgefahr endgültig beseitigt, so daß eine unmittelbare Wiederholung des Angriffs nicht mehr befürchtet werden muß. Die Beurteilung hat sich nach der objektiven Sachlage zu richten, d.h., daß es nicht entscheidend darauf ankommt, was der Beklagte subjektiv für erforderlich gehalten hat, um die Beleidigungen des Vaters der Klägerin zu stoppen oder inhaltlich zu begrenzen, sondern was nach objektiven Umständen unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung als erforderlich angesehen werden durfte (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 227 BGB, Rn 7)."

Brathering
07.12.2014, 11:07
Naja, hätte sie ihn angemessen als "kleine dreckige Orientalensau" zurückbeschimpft, wäre sie auch angezeigt worden.

Bergischer Löwe
07.12.2014, 11:13
Vor deutschen Gerichten bekommen wir Normalbürger kein Recht mehr. Bei jedem Kontakt mit Minderheiten, bei Vertragsabschlüssen, bei Begeben in Abhängigkeiten wie Miete, Arbeit usw., sollte das immer im Bewusstsein vorhanden sein.

Darum, mit der Erfahrung aus 5 Zivil- und Strafsachen in den letzten 10 Jahren kann ich nur folgende Ratschläge geben:

1. Klagen kosten letztlich mehr als sie bringen.
2. Gerichte meiden Urteile wie der Teufel das Weihwasser. Es herrscht Vergleichzwang.
3. Gegenparteien können Beweise selbst herstellen. Richter schenken solchen "Beweisen" gerne Glauben.
4. Als Konsument ist man Recht- und machtlos. Klagen scheitern oft allein am Gerichtsort.
5. häufig Beklagte haben die besten Anwälte
6. die ZPO verhindert Erfolgreiche Berufungsverfahren. Unter 600 € Streitwert sogar völlig unmöglich.
7. Rechtsschutzversicherungen kündigen schon nach einer Klage.
8. Gerichte schauen genau hin, wenn der Klagekostenanteil NICHT von einer RSV eingelegt wurde. Dann hat man praktisch schon verloren.
9. gute RAe sind wie ein 6er im Lotto. Wechsel im laufenden Prozess bei Deckung durch RSV unmöglich.
10. Gerichte nehmen sich jahrelang Zeit, versuchen zu verschleppen und zu verkomplizieren.

Meine Konsequenz: Totales Misstrauen gegenüber jedem und Allem.

Schlummifix
07.12.2014, 11:15
Fragt die Oma, die weiß wie man es richtig macht
("Kakerlakenfratze")


https://www.youtube.com/watch?v=3uzv1D7ccuI

Schlummifix
07.12.2014, 11:18
Naja, hätte sie ihn angemessen als "kleine dreckige Orientalensau" zurückbeschimpft, wäre sie auch angezeigt worden.

ja, wegen Volksverhetzung. Deshalb meide ich die Orientalen grundsätzlich. Dabei kommt nichts Gutes heraus. Die existieren für mich nicht.

Menetekel
07.12.2014, 11:20
Nöö. Sooo alt bin ich auch wieder nicht. Aber in dem Land in dem ich aufgewachsen bin hatten die 68er nix zu melden. Und von der Poizei usw. hat man sich lieber fern gehalten.

Oha, sowas gibt es noch auf dieser Welt?
Ich kenne dies noch aus meinen Kinderjahren.

Esreicht!
07.12.2014, 11:28
Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.


Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

Ein weiterer Vopgang, der verdeutlicht, wie sehr uns die Migranten verachten Sohn und Eltern!


kd

Mütterchen
07.12.2014, 11:28
Hier noch ein Kommentar zu dem Artikel


Das Unrecht hat zu Recht gesiegt

Danuta Huller ist zur Recht bestraft worden. Wer Probleme mit einer Ohrfeige löst, handelt falsch. Das Faustrecht ist abgeschafft. Trotzdem hat in diesem Fall das Unrecht gesiegt
...

Denn wenn ein Rotzlöffel auf solche Weise immer wieder aufs Schlimmste beleidigt, muss er sich nicht wundern, dass selbst dem friedfertigsten Menschen irgendwann der Geduldsfaden reißt. A. wusste das offensichtlich ganz genau. Anders ist es nicht zu erklären, dass er immer weiter provoziert haben soll. Danuta Huller ist darauf reingefallen und muss nun 2700 Euro zahlen. Das zufriedene Grinsen, das der junge Mann auf dem Gesicht hatte, als er aus dem Zeugenstand entlassen wurde, entlarvte ihn. Und seine Freunde, die seine Version der Geschichte wenig später demontierten, gleich nochmal. Solche Menschen muss man mit den eigenen Waffen schlagen. Danuta Huller hätte A. gleich bei der ersten Beleidigung anzeigen müssen, statt sich auf die Provokation einzulassen. Dann hätte A. auf der Anklagebank gesessen. Aber vielleicht macht Huller das ja noch. Dann wäre es vorbei mit dem Grinsen.

http://www.extratipp.com/news/aufreger/kommentar-ungerechten-urteil-4509967.html

Mütterchen
07.12.2014, 11:31
.....
Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

Das wäre eigentlich auch die angemessene Reaktion gewesen.

Brathering
07.12.2014, 11:38
Hier noch ein Kommentar zu dem Artikel



http://www.extratipp.com/news/aufreger/kommentar-ungerechten-urteil-4509967.html

Als ob man einen 15 jährigen wegen Beleidigung anzeigen könnte, der Kommentar ist illusorisch.

Lilly
07.12.2014, 11:44
Mir egal.
Für mich gilt der Klagende - was ihn nicht interessieren wird - ab jetzt als kleines Heulmädchen, ungeachtet von Herkunft, Alter oder Geschlecht.

Das sowieso!

Brathering
07.12.2014, 11:46
Was für eine Pussy muss man sein, um wen wegen 'ner Ohrfeige anzuzeigen?

Frage ich mich auch aber andererseits wäre es eher zu erwarten, dass sie die alte Frau messern oder treten.

Mütterchen
07.12.2014, 11:47
Als ob man einen 15 jährigen wegen Beleidigung anzeigen könnte, der Kommentar ist illusorisch.

Das sehe ich ebenfalls so, und das finde ich auch so vertrackt an der ganzen Sache - wie wehrt man sich? Mal davon ausgehend, dass die Version so war, wie geschildert ( es war ja keiner von uns dabei): die ältere Dame hat es nicht nötig, sich von einem Jugendlichen so erniedrigen zu lassen. Sie hat ja auch ihren Stolz, denke ich. Die Möglichkeit, sich an die Eltern zu wenden, hatte sie sicher nicht, denn wären die Eltern anders gestrickt, hätten sie ihrem frechen Bengel eine ordentliche Strafe verpasst statt eine Anzeige zu erstatten.
Ein Gerichtsurteil, das der Dame eine milde ( symbolische ) Strafe zumisst und dem Jugendlichen ebenfalls eine, wäre für mich auch akzeptabel.

Den Kommentar habe ich vor allem deshalb eingestellt, weil darin die triumphierende Reaktion des Jugendlichen beschrieben wird sowie der Beifall seiner Bros.

Lilly
07.12.2014, 11:54
Das Problem ist halt, dass die Ohrfeige mehr als berechtigt erscheint, auch mir geht es so. Aber die Rechtssprechung ist eben anders.

Aus meiner näheren Umgebung gab es vor einiger Zeit den Vorfall, dass ein deutscher Jugendlicher einen deutschen alten Mann als "alten Dummkopf" bezeichnet hat, der nicht so "blöd schauen" soll. Der Mann hatte sich besser in der Hand, als diese Frau und hat den Burschen angezeigt. Der musste dann Sozialstunden leisten. Allerdings gab es Zeugen für den Vorfall.

Frontferkel
07.12.2014, 11:55
Falsch.

Eine läppische Ohrfeige ist als Antwort, Reaktion und Verteidigung auf einen rechtswidrigen und unverschämten Angriff auf die Ehre einer deutschen Frau durch Notwehr mehr als gedeckt. Wäre die Frau eine Migrantin oder Zigeunerin gewesen, hätte sie oder ihr Clan den Angeifer und Beleidiger erstochen, gelyncht und massakriert.

Also das die Dame eine deutsche Frau ist , bezweifle ich mal . Es dürfte sich um eine mit einem Deutschen verheiratete Polin handeln . Der Vorname Danuta deutet darauf hin . Und schon des wegen ist die Schelle gerechtfertigt . Es kann doch nicht angehen das so ein , offensichtlicher Bereichererlümmel , eine Polin als "fette deutsche Hure" beschimpft . :))

beemaster
07.12.2014, 11:57
Hat einer von euch Ganzdolldeutschen eigentlich schonmal daran gedacht, dass die Danuta H. dem Jungen eine gelangt hat, weil er sie "deutsch" genannt hat? Immerhin ist Danuta doch ein eher unüblicher Taufname westlich der Oder.

-jmw-
07.12.2014, 12:02
Frage ich mich auch aber andererseits wäre es eher zu erwarten, dass sie die alte Frau messern oder treten.
Das ist wahr.

BRDDR_geschaedigter
07.12.2014, 12:04
Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen

Rodgau/Seligenstadt – Die 63-jährige Danuta Huller ist von einem 15-Jährigen so lange als „fette deutsche Hure“ bezeichnet worden, bis sie ihm eine Ohrfeige gab. Jetzt wurde sie dafür zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Von Christian Reinartz

Es ist nicht einfach für Danuta Huller, ihre Verärgerung über das Urteil im Zaum zu halten. Minuten vorher war der Hammer von Richterin Anke Daubner am Seligenstädter Amtsgericht gefallen: 2700 Euro muss Huller zahlen. „Und das, obwohl ich nur getan habe, was wohl die meisten Menschen getan hätten“, sagt die Rodgauerin sichtlich erregt.

Grund für die Verhandlung war eine Auseinandersetzung im August 2013. Damals hatte das Ohrfeigen-Opfer A. vor einer Wohnanlage an der Seestraße in Rodgau mit seinen Kumpels „abgehangen“. Als der im Zeugenstand sitzt, gibt er an, sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern zu können. Erst als Richterin Daubner ihm seine damalige Zeugenaussage vorliest, will er sich plötzlich erinnern.



http://www.extratipp.com/news/aufreger/rentnerin-rodgau-beschimpft-muss-2700-euro-eine-ohrfeige-zahlen-4509960.html


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Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.

2700 Euro??

Ich weiß von einem Fall, da bekam einer wegen einem Nasenbruch nicht einmal 1000 Euronen. Waren ja auch nur Biodeutsche.

cornjung
07.12.2014, 12:08
Hier
Nein.

Entgegen deiner Meinung ist es völlig unstrittig, dass man sich gegen eine Beleidigung auch mit Gewalt in Notwehr üben darf, mindestens, um weitere Ehrverletzungen zu verhindern. Wenn keine berechtigte Notwehr, dann mindestens entschuldigt über Notwehrexzess.

Auch Überlegungen, das führt zu Faustrecht, können die Berechtigung zur Notwehr nicht in Frage stellen. Dieser Fall ist gegeben, wenn eine Ohrfeige als Reaktion auf eine massive Verletzung der Ehre gedacht ist, um weitere verbale Ehr-Angriffe mit einer läppischen Backpfeife zu unterbinden.

" Der Senat verkennt nicht, daß gegenüber einem ehrverletzenden Angriff allein durch Worte nur ausnahmsweise eine tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung ist. Bei einem ehrverletzenden Angriff ist deshalb besonders sorgfältig zu prüfen, ob es erforderlich war, ihm durch tätliche Abwehr zu begegnen.

Andererseits beinhaltet das Notwehrrecht jedoch auch die Befugnis solche Maßnahmen zu ergreifen, von denen erwartet werden darf, daß sie die Angriffsgefahr endgültig beseitigt, so daß eine unmittelbare Wiederholung des Angriffs nicht mehr befürchtet werden muß. "

Glaubte die Täterin also, weitere Beleidigungen nur mit einer Ohrfeige stoppen zu können, liegt mindestens Notwehr vor. Wenn nicht, Notwehrexzess. Siehe Post # 8 / 14 / 17.

Ein weiterer Vopgang, der verdeutlicht, wie sehr uns die Migranten verachten Sohn und Eltern!
Siehe Post # 21. Hätte man eine Musel oder Zigeunerin so beleidigt, hätte der Verwandten- Clan den Beleidiger abgestochen oder mindestens zum Krüppel in den Rollstuhl getreten.

Cinnamon
07.12.2014, 12:13
Nein.

Entgegen deiner Meinung ist es völlig unstrittig, dass man sich gegen eine Beleidigung auch mit Gewalt in Notwehr üben darf, mindestens, um weitere Ehrverletzungen zu verhindern. Wenn keine berechtigte Notwehr, dann mindestens entschuldigt über Notwehrexzess.

Auch Überlegungen, das führt zu Faustrecht, können die Berechtigung zur Notwehr nicht in Frage stellen. Dieser Fall ist gegeben, wenn eine Ohrfeige als Reaktion auf eine massive Verletzung der Ehre gedacht ist, um weitere verbale Ehr-Angriffe mit einer läppischen Backpfeife zu unterbinden.

" Der Senat verkennt nicht, daß gegenüber einem ehrverletzenden Angriff allein durch Worte nur ausnahmsweise eine tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung ist. Bei einem ehrverletzenden Angriff ist deshalb besonders sorgfältig zu prüfen, ob es erforderlich war, ihm durch tätliche Abwehr zu begegnen.

Andererseits beinhaltet das Notwehrrecht jedoch auch die Befugnis solche Maßnahmen zu ergreifen, von denen erwartet werden darf, daß sie die Angriffsgefahr endgültig beseitigt, so daß eine unmittelbare Wiederholung des Angriffs nicht mehr befürchtet werden muß. "

Glaubte die Täterin also, weitere Beleidigungen nur mit einer Ohrfeige stoppen zu können, liegt mindestens Notwehr vor. Wenn nicht, Notwehrexzess. Siehe Post # 8 / 14 / 17.

Siehe Post # 21. Hätte man eine Musel oder Zigeunerin so beleidigt, hätte der Verwandten- Clan den Beleidiger abgestochen oder mindestens zum Krüppel in den Rollstuhl getreten.

Es kommt nicht darauf an, ob sie das selbst für angemessen hielt, sondern ob es nach dem Verkehrsüblichen angemessen war. Sie hätte einfach weiter gehen können. Das wäre genauso erfolgversprechend gewesen.

cornjung
07.12.2014, 12:15
Sie hätte einfach weiter gehen können. Das wäre genauso erfolgversprechend gewesen.
Stimmt, ich muss mich nicht wehren, ich darf es aber.

Notwehr ist ein Recht, keine Pflicht. Recht muss dem Unrecht nicht weichen.

Pik As
07.12.2014, 12:18
Hat einer von euch Ganzdolldeutschen eigentlich schonmal daran gedacht, dass die Danuta H. dem Jungen eine gelangt hat, weil er sie "deutsch" genannt hat? Immerhin ist Danuta doch ein eher unüblicher Taufname westlich der Oder.

Unwahrscheinlich, aber selbst das hätte keinen Unterschied gemacht, Beleidigung bleibt Beleidigung. Ich kenne ein paar Polinnen, die sind sehr temperamentvoll, lassen sich nicht beleidigen und nehmen so etwas SEHR persönlich. Ich kann jedenfalls die Reaktion dieser Frau gut nachvollziehen und das der Junge dabei verletzt wurde, war sein Pech. Das Urteil ist typisch für unsere Justiz, weil solche migrantischen Rotzlöffel bei deutschen Richterinnen immer mehr Verständnis und Entgegenkommen finden als deutsche, polnische oder russische Prozeßgegner.


Wenn die Frau den Jungen mit: Du türkischer / arabischer / etc. ******* beleidigt hätte, hätte sie jetzt mit Sicherheit ein Verfahren wegen § 130 am Hals. Das ist eben die rassistische deutsche Zweiklassenjustiz, das Verfahren und Strafmass hängt sehr stark von deiner ethnischen Herkunft ab. Migranten aus dem Orient werden vor deutschen Gerichten besser gestellt als Deutsche.

cornjung
07.12.2014, 12:19
Hat einer von euch Ganzdolldeutschen eigentlich schonmal daran gedacht, dass die Danuta H. dem Jungen eine gelangt hat, weil er sie "deutsch" genannt hat? Immerhin ist Danuta doch ein eher unüblicher Taufname westlich der Oder.
Völlig egal, ob sie eine Deutsche oder eine Polin war. Sie hat richtig gehandelt. Musels und Migranten verstehen nur eine einzige Sprache. Und deutsch ist es nicht. Denn die sprechen sie nicht, und spüren sie vor allem nicht.

Cinnamon
07.12.2014, 12:20
Stimmt, ich muss mich nicht wehren, ich darf es aber.

Notwehr ist ein Recht, keine Pflicht. Recht muss dem Unrecht nicht weichen.

Nochmal: Das Gericht hat es hier anders gesehen als Du. Zu Recht. Notwehr gegen Beleidigung ist im Regelfall nicht statthaft. Einfach weil schon die körperliche Unversehrtheit ein höheres Rechtsgut als die "Ehre" ist. Je primitiver und ungebildeter eine Kultur, desto höher auch der Rang der Ehre bei ihr. Deshalb schreien ja auch die Schädeltreter, sie hätten nur ihre "Ärre" verteidigt.

Patriotistin
07.12.2014, 12:21
Es kommt nicht darauf an, ob sie das selbst für angemessen hielt, sondern ob es nach dem Verkehrsüblichen angemessen war. Sie hätte einfach weiter gehen können. Das wäre genauso erfolgversprechend gewesen.

Oder am besten noch die andere Wange hinhalten :)

Cinnamon
07.12.2014, 12:21
Völlig egal, ob sie eine Deutsche oder eine Polin war. Sie hat richtig gehandelt. Musels und Migranten verstehen nur eine einzige Sprache. Und deutsch ist es nicht. Denn die sprechen sie nicht, und spüren sie vor allem nicht.

Und als Polin ist sie was?

Cinnamon
07.12.2014, 12:23
Oder am besten noch die andere Wange hinhalten :)

Das ist nur das Spiegelbild von "So spricht Gott, der HERR: Mein ist die Rache, ich allein will vergelten"

Cinnamon
07.12.2014, 12:28
Stimmt, ich muss mich nicht wehren, ich darf es aber.

Notwehr ist ein Recht, keine Pflicht. Recht muss dem Unrecht nicht weichen.

Vielleicht schlagen wir doch mal den Bogen: Der Mörder von Tugce A., Sanel M., hat sich bestimmt auch gedacht, dass er doch nur seine "Ärre" verteidigt. Und zuzuschlagen erschien ihm dafür als geeignetes Mittel.

Schlummifix
07.12.2014, 12:42
Hat einer von euch Ganzdolldeutschen eigentlich schonmal daran gedacht, dass die Danuta H. dem Jungen eine gelangt hat, weil er sie "deutsch" genannt hat? Immerhin ist Danuta doch ein eher unüblicher Taufname westlich der Oder.

Du bist inzwischen einfach nur noch dämlich, oder?

Die persönliche Ehre ist übrigens ein notwehrfähiges Rechtsgut. Auch wenn das Gericht es in diesem Fall mal wieder nicht beachtet hat, hätte ich die Ohrfeige als Notwehr bewertet.

Abartiges BRD-Urteil, mal wieder.

Eintracht
07.12.2014, 12:45
Kann Sie Ihn nicht auch wegen "Beleidigung" Anzeigen und Schmerzensgeld verlangen?

cornjung
07.12.2014, 12:47
Und als Polin ist sie was?
Ein VORBILD !!!!

Egal ob Polin, polnische Migrantin, oder Deutsche...sie ist mutig und hat sich gewehrt. Ende Legende.

cornjung
07.12.2014, 12:50
Vielleicht schlagen wir doch mal den Bogen: Der Mörder von Tugce A., Sanel M., hat sich bestimmt auch gedacht, dass er doch nur seine "Ärre" verteidigt. Und zuzuschlagen erschien ihm dafür als geeignetes Mittel.
Hier gehts um eine läppische und lächerliche Backpfeife durch eine Frau. Im Fall Tugde um einen von einem kampfsport erfahrenen Mann ausgefürten tödlichen Faustschlag gegen eine Frau.

Cinnamon
07.12.2014, 12:51
Hier gehts um eine läppische und lächerliche Backpfeife durch eine Frau. Im Fall Tugde um einen von einem Mann ausgefürten tödlichen Faustschlag.

Ein gradueller, kein prinzipieller Unterschied. Fakt ist, dass Gewalt als Mittel zur Verteidigung der "Ärre" oder "Ehre" in beiden Fällen zur Anwendung kam, obwohl dies inadäquat ist und geächtet gehört.

Cinnamon
07.12.2014, 12:52
Ein VORBILD !!!!

Egal ob Polin, polnische Migrantin, oder Deutsche...sie ist mutig und hat sich gewehrt. Ende Legende.

Das Gericht hat das Gott sei Dank anders gesehen. Es hat die Gewaltanwendung hier als ächtenswert dargestellt und die Frau verurteilt.

cornjung
07.12.2014, 12:53
Das ist nur das Spiegelbild von "So spricht Gott, der HERR: Mein ist die Rache, ich allein will vergelten"
Stimmt, der HERR will auch, dass die Musels sich hier ausbreiten. Und wir uns kampflos ergenen. Danuta, ICH und Andere wollen das aber nicht.

Cinnamon
07.12.2014, 12:54
Stimmt, der HERR will auch, dass die Musels sich hier ausbreiten. Und wir uns kampflos ergenen. Danuta, ICH und Andere wollen das aber nicht.

Dies ist eh eine vergängliche Welt. Sterblich, dem Tode verfallen. Und jetzt hör auf, diese Frau zur Heldin der Antiislamisierungsbewegung hochzustilisieren. Wir wissen nicht mal, welcher Provenienz der Beleidiger war. Kann genauso ein Jugoslawe oder Pole oder Russe oder was auch immer gewesen sein.

cornjung
07.12.2014, 12:56
Das Gericht hat das Gott sei Dank anders gesehen. Es hat die Gewaltanwendung hier als ächtenswert dargestellt und die Frau verurteilt.
Nein, kein Gericht.

Ein einzelner gutmenschiger, linksdepperter und vertrottelter Amtsrichter. Bis er mal in der U-Bahn von so einer Horde Musel-Migranten überfallen wird. Dann ist Schluss mit lustig.

Cinnamon
07.12.2014, 12:58
Nein, kein Gericht.

Ein einzelner gutmenschiger, linksdepperter und vertrottelter Amtsrichter. Bis er mal in der U-Bahn von so einer Horde Musel-Migranten überfallen wird. Dann ist Schluss mit lustig.

Ich gebs auf. Bei dir ist Hopfen und Malz verloren.

cornjung
07.12.2014, 13:00
Wir wissen nicht mal, welcher Provenienz der Beleidiger war. Kann genauso ein Jugoslawe oder Pole oder Russe oder was auch immer gewesen sein.
Völlig egal, Notwehr und richtig war es trotzdem.

Dein kirchlich-religiöses Geschwurbel über Gott passt besser in den Esoterik- Gespenster- Religions-Wahn-Unterricht.

Cinnamon
07.12.2014, 13:04
Völlig egal, Notwehr und richtig war es trotzdem.

Dein kirchlich-religiöses Geschwurbel über Gott passt besser in den Religions-Wahn-Unterricht.

Is scho Recht. Und jetzt schleich di.

-jmw-
07.12.2014, 13:04
Stimmt, der HERR will auch, dass die Musels sich hier ausbreiten.
Die einschlägigen Regelungen zum Umgang mit Zuzöglern stehen im AT.
Und sie lesen sich nicht a la Bauchpinselei.

Ruepel
07.12.2014, 13:07
Die Frage ist: Was hat die fette 63 jährige Danuta Hulla daraus gelernt?

Praetorianer
07.12.2014, 13:09
Beleidigung gegen Beleidigung kann sich rechtlich aufheben. Körperverletzung ist dann einen Schritt weiter.

Ich muss aber jetzt ehrlich sagen, wenn der Streit so eskaliert ist, finde ich es von der Importfachkraft jetzt besser, die Polizei zu rufen und die Frau anzuzeigen, als auf die übliche Art bei verletzter Familienehre zu reagieren.

cornjung
07.12.2014, 13:09
Die Frage ist: Was hat die fette 63 jährige Danuta Hulla daraus gelernt?
Dass sie nächstens besser drauf schlagen soll, dass keiner mehr zu Gericht rennen und winseln kann.

Para ou rien
07.12.2014, 13:11
Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen


Offenbar war es aber etwas mehr als eine Ohrfeige.

Trotzdem ein Skandalurteil. Die Masse sog. Intensivtäter kommt selbst nach Straftaten im zweistelligen Bereich und ernsthaften Körperverletzungen mit weniger davon. Das deutsche Rechtssystem stinkt einfach.

Zephyrus
07.12.2014, 13:12
Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

Das ist haargenau dasselbe was mir bei meinen Eltern passieren wuerde.
Mir wuerde es nichtmal einfallen sowas zu erzaehlen, weil mir klar waere dass es dann zu hause noch eins auf den Deckel gibt.

:D

Xarrion
07.12.2014, 13:13
Das Gericht hat das Gott sei Dank anders gesehen. Es hat die Gewaltanwendung hier als ächtenswert dargestellt und die Frau verurteilt.

Diese Frau hat für ihren Mut unseren Respekt verdient.
Du lächerliche Lusche hättest dich selbstverständlich kriechend im Rückwärtsgang bewegt. :fuck:

Sven71
07.12.2014, 13:15
Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.

Richtig. Man muß den Abschaum direkt umlegen und im Mordprozess dem Richter klarmachen, daß man seine Privatadresse kennt und an die 100 gute Kumpels in einschlägigen Ländern hat, die mal eben schnell vorbeikommen, wenn das Urteil nicht genehm ist. WIe sonst kann in Bremen ein Miri-Clan unbeschadet existieren ...

cornjung
07.12.2014, 13:19
Offenbar war es aber etwas mehr als eine Ohrfeige.
Ja, es war aber auch zuvor mehr als eine kleine Beleidigung.

Der Migrant hat die ehrbare und tapfere Frau Danuta zuvor mehrfach angepöbelt, beleidigt und provoziet. Typisches Musel-Migranten Ohrfeig-einlad-Anmache. Er ist eben mal an die Richtige geraten.

Nochmal, Danuta gehört wegen Zivil-courage ausgezeichnet. Wo ist der Bundespräsident mit Orden ? Sie hat Achtung, Anerkennung und Respekt verdient.

Shahirrim
07.12.2014, 13:21
Beleidigung gegen Beleidigung kann sich rechtlich aufheben. Körperverletzung ist dann einen Schritt weiter.

Ich muss aber jetzt ehrlich sagen, wenn der Streit so eskaliert ist, finde ich es von der Importfachkraft jetzt besser, die Polizei zu rufen und die Frau anzuzeigen, als auf die übliche Art bei verletzter Familienehre zu reagieren.

Ich glaube, das lag allein daran, dass er nicht zu seinen Brüdern gehen konnte, denn wie kommt denn das an? Ihnen zu sagen, dass eine Oma ihn verprügelt hat, wäre doch eine Schande in deren Augen.

Wenn er dafür 10 Leute braucht, hätten sie ihn doch verstoßen. So aber wollte er sich als Opfer einer Nazioma vor Gericht inszenieren!

cornjung
07.12.2014, 13:27
Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.
Unmöglich, dieses Musel-Migranten. Normalerweise prügeln sie zu viert alte, kranke, wehrlose Rentner ins Koma oder in den Rollstuhl, aber wehe, einer bekommt mal eine gelangt. Dann rennen sie zu Gericht und jammern rum. Von wegen, Nazi und Rechts und so. Und irgendein linksversiffter Richter glaubt diesen Müll auch noch. Kein Wunder, dass diese Feiglinge von den Israelis in Gaza alle auf den Sack bekommen.

Finch
07.12.2014, 13:29
Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.

Mag sein, dass das Urteil unbillig erscheint. Das ist es aber nicht. Eine Beschimpfung rechtfertigt keine Körperverletzung. Soviel Sympathie man für die Täterin auch haben mag, daran ist nun mal nichts zu ändern.
Die Frau hätte Anzeige erstatten können. Dieser Weg stand ihr offen. Eine freche 15 Jährige zu schlagen war definitiv die falsche Entscheidung und daher ist sie selbst Schuld.
Für so unfassbar verzogene Rotzgören habe im Übrigen nichts übrig.

Finch
07.12.2014, 13:32
Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.


Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

Wenn sie Dich angezeigt hätte und es zur Anklage gekommen wäre sicherlich.
Die Rechtslage hat sich nicht verändert. Cinnamon hat es bestens erklärt. Eine Beleidigung rechtfertigt nun mal keine Körperverletzung. So einfach ist das.

Kater
07.12.2014, 13:33
Ups, da warst du schneller als ich, patriotistin. Ich habe es vorhin in dem kostenlosen Blättchen gelesen, das jeden Sonntag im Briefkasten ist und auch einen Strang darüber erstellt. Der kann ja dann gelöscht werden. Aber ist doch schön für unsere zerkakten Naken zu wissen, dass sie uns gewinnbringend beleidigen dürfen.

Wehe, wenn wir mal wirklich aufwachen!

Shahirrim
07.12.2014, 13:34
Ups, da warst du schneller als ich, patriotistin. Ich habe es vorhin in dem kostenlosen Blättchen gelesen, das jeden Sonntag im Briefkasten ist und auch einen Strang darüber erstellt. Der kann ja dann gelöscht werden. Aber ist doch schön für unsere zerkakten Naken zu wissen, dass sie uns gewinnbringend beleidigen dürfen.

Wehe, wenn wir mal wirklich aufwachen!

Ich melde es mal, dann können die Mods. es verbinden. ;)

http://www.politikforen.net/showthread.php?158614-Krass-Allder-Einheimische-beleidigen-und-sie-dann-vor-Gericht-erneut-demütigen-lassen&p=7573520#post7573520

cornjung
07.12.2014, 13:35
Cinnamon hat es bestens erklärt. Eine Beleidigung rechtfertigt nun mal keine Körperverletzung. So einfach ist das.
Eine Beleidigung kann sehr wohl eine Körperverletzung rechtfertigen.

Cinnamons Unsinn wurde längst widerlegt. # 44 !

So einfach ist das.

Kater
07.12.2014, 13:35
Oder so. Danke dir, Shahirrim.

Kater
07.12.2014, 13:38
Eine Beleidigung kann sehr wohl eine Körperverletzung rechtfertigen.

Cinnamon wurde längst widerlegt.

So einfach ist das.

Das arme importierte Opfer hat das ruchlose Verbrechen an seiner körperlichen Unversehrtheit provoziert. Wenn man nun schon einer Rentnerin die Geldbörse aufreißt, hätte man gleichzeitig ein Verfahren gegen diesen Rotzbalg eröffnen können. Es liegen ja Aussagen vor, die gegen ihn verwendet werden können. Aber natürlich gibt es da wahrscheinlich rechtliche Hemmnisse, die es möglich machten, dass dieses verkommene Volks erhobenen Hauptes aus dem Gerichtssaal gehen konnte, während die Rentnerin jetzt sehen kann, wie sie die nächste Zeit über die Runden kommt.

Finch
07.12.2014, 13:44
Falsch.

Eine läppische Ohrfeige ist als Antwort, Reaktion und Verteidigung auf einen rechtswidrigen und unverschämten Angriff auf die Ehre einer deutschen Frau durch Notwehr mehr als gedeckt. Wäre die Frau eine Migrantin oder Zigeunerin gewesen, hätte sie oder ihr Clan den Angeifer und Beleidiger erstochen, gelyncht und massakriert.

Die Ehre wird allgemein als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt. Allerdings sind die Hürden dennoch, zu Recht, hoch. Von mir aus bejaht man den unmittelbaren, rechtswidrigen Angriff. Allerdings scheitert's für mich 1. an der Verhältnismäßigkeit (auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes "das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"). Und 2. am subjektiven Element des Verteidigungswillen. Ich kenne den genauen Sachverhalt zwar nicht. Allerdings ist gerade in solchen Fällen naheliegender, dass das Beleidigungsopfer der Rotzgöre schlichtweg eine verpassen wollte, statt ihre Handlung als gebotene Verteidigungshandlung anzusehen. Könnte mir vorstellen, dass das Gericht dies ähnlich gesehen hat.

Sicherlich wird man auch bei Angriffen gegen die Ehre eines Menschen Notwehrlage und Notwehrhandlung konstruieren können. Allerdings wird dies weitaus seltener zu bejahen sein, als bei Angriffen gegen Körper, Leben, Eigentum etc. Wie gesagt, eine Beleidigung rechtfertigt zunächst keine Körperverletzung.

Finch
07.12.2014, 13:46
Eine Beleidigung kann sehr wohl eine Körperverletzung rechtfertigen.

Cinnamons Unsinn wurde längst widerlegt. # 44 !

So einfach ist das.

War mit meiner Antwort auf Deinen Beitrag nicht schnell genug. :D

Rumburak
07.12.2014, 13:52
2700 Euro??

Ich weiß von einem Fall, da bekam einer wegen einem Nasenbruch nicht einmal 1000 Euronen. Waren ja auch nur Biodeutsche.

Hatte ich zwei, aber wegen so einer Lächerlichkeit würde ich keinen anzeigen.

Heinrich_Kraemer
07.12.2014, 13:57
Hätte sich dieser Teenie so über BüttelINNEN, RechtsanwältINNEN oder RichterINNEN geäußert hätte es wohl empfindliche Geldstrafen gegeben.

Aber so. Und die Dame teilt eine staatlich nicht autorisierte Ohrfeige aus... Da ist beim Staat die Toleranz gleich vorbei. Da heißts Zahlemann und zwar richtig.

Hier im Rechtsstaat BRDDDR.

Antizion77
07.12.2014, 13:58
Ja, es war aber auch zuvor mehr als eine kleine Beleidigung.

Der Migrant hat die ehrbare und tapfere Frau Danuta zuvor mehrfach angepöbelt, beleidigt und provoziet. Typisches Musel-Migranten Ohrfeig-einlad-Anmache. Er ist eben mal an die Richtige geraten.

Nochmal, Danuta gehört wegen Zivil-courage ausgezeichnet. Wo ist der Bundespräsident mit Orden ? Sie hat Achtung, Anerkennung und Respekt verdient.


Aber nicht wenn sie wirklich eine Hure ist!:haha:

iglaubnix+2fel
07.12.2014, 13:58
Wenn sie Dich angezeigt hätte und es zur Anklage gekommen wäre sicherlich.
Die Rechtslage hat sich nicht verändert. Cinnamon hat es bestens erklärt. Eine Beleidigung rechtfertigt nun mal keine Körperverletzung. So einfach ist das.


Die Rechtslage hat sich nicht verändert

:fizeig: Das ist schon klar! Trotzdem ist ja nunmehr alles besser!:haha: Geb´ Odin es, daß die Rechtslage hurtig so verändert wird, damit ungestraft zu Watschentänzen mit Rotzlöffeln eingeladen werden kann!:happy:

Antizion77
07.12.2014, 14:00
Unmöglich, dieses Musel-Migranten. Normalerweise prügeln sie zu viert alte, kranke, wehrlose Rentner ins Koma oder in den Rollstuhl, aber wehe, einer bekommt mal eine gelangt. Dann rennen sie zu Gericht und jammern rum. Von wegen, Nazi und Rechts und so. Und irgendein linksversiffter Richter glaubt diesen Müll auch noch. Kein Wunder, dass diese Feiglinge von den Israelis in Gaza alle auf den Sack bekommen.


Sie wehren sich wenigstens gegen die Zionisten, und diese brauchen eine hoch gerüstete Armee um sie zu bändigen! Bei euch reicht ein ZdJ!:haha:

BRDDR_geschaedigter
07.12.2014, 14:01
Hatte ich zwei, aber wegen so einer Lächerlichkeit würde ich keinen anzeigen.

Mir gehts um das Strafmaß.

cornjung
07.12.2014, 14:03
Aber nicht wenn sie wirklich eine Hure ist!:haha:
Meinst Du.

Heul doch mit ihm.

Gemäss deiner eigener Aussage bist du ja auch ein arbeitsloser und integrationsunwilliger Musel aus Bosnien. Der nur an deutschem Hartz4 interessiert ist, aber Deutschland ablehnt und verachtet.

Also ist klar, dass du deinem Migranten-Musel- Kumpel zu Hilfe kommst und ihn in Schutz nimmst.

Antizion77
07.12.2014, 14:04
Eine Beleidigung kann sehr wohl eine Körperverletzung rechtfertigen.

Cinnamons Unsinn wurde längst widerlegt. # 44 !

So einfach ist das.

Aber nicht wenn das Opfer minderjährig ist, und als Ausländer nicht die Sprache beherrscht(ist doch so bei uns Ausländern)!

Finch
07.12.2014, 14:05
:fizeig: Das ist schon klar! Trotzdem ist ja nunmehr alles besser!:haha: Geb´ Odin es, daß die Rechtslage hurtig so verändert wird, damit ungestraft zu Watschentänzen mit Rotzlöffeln eingeladen werden kann!:happy:

Nö. Mir ist nicht bekannt, dass sich die Voraussetzungen des §32 StGB in letzter Zeit geändert hätten.
Das eine Notwehrhadlung auch vom Verteidigungswillen getragen werden muss, ist nun mal so. Auch der Verhätlnismäßikeitsgrundsatz bzw. das "Übermaßverbot" sind rechtliche Grundsätze, die keiner Erfindung der neueres Rechtssprechung sind. Oder kennst Du das was, das mir entgangen ist? Aber vielleicht hast Du auch Recht.. Dann hätte ich aber gerne eine Begrüdnung, die über lachende Emoticons hinausgeht.

Eintracht
07.12.2014, 14:08
Sie wehren sich wenigstens gegen die Zionisten, und diese brauchen eine hoch gerüstete Armee um sie zu bändigen! Bei euch reicht ein ZdJ!:haha:

Was bist du eigentlich für ein zurückgebliebenes musel-Würstchen...
wie kann man den nur stolz sein auf eine Bande Esel & Ziegenficker, die du dummkopf Landsleute schimpfst...
Werd ich nie verstehen

Antizion77
07.12.2014, 14:10
Meinst Du.

Heul doch mit ihm.

Gemäss deiner eigener Aussage bist du ja auch ein arbeitsloser und integrationsunwilliger Musel aus Bosnien.

Du heulst doch jedem deutschen "Opfer" nach, wenn du weiter so machst wirst du zum Gauck des HPF!

Antizion77
07.12.2014, 14:13
Was bist du eigentlich für ein zurückgebliebenes musel-Würstchen...
wie kann man den nur stolz sein auf eine Bande Esel & Ziegenficker, die du dummkopf Landsleute schimpfst...
Werd ich nie verstehen


Wessen Landsleute? Ist das Kind, das die deutsche Oma zusammengeschlagen hat, etwa bosnisch? Oder meinst du das arme Volk von Palästinenser das seit Jahrzehnten der zionistischen Willkür ausgesetzt ist?

Kater
07.12.2014, 14:14
Wenn dieser mutmaßliche Abkömmling von Ziegenf*ckern, denen sich Antizion777 ja offenbar irgendwie verbunden fühlt, eine Frau als fette deutsche H*re beschimpft und sie wiederholt beleidigt und provoziert, verstehe ich nicht, was an einer Ohrfeige Übermaß sein soll. Unser Rechtssystem ist schon wunderlich und eindeutig gegen das eigene Volk gerichtet.

moishe c
07.12.2014, 14:22
Ein gradueller, kein prinzipieller Unterschied. Fakt ist, dass Gewalt als Mittel zur Verteidigung der "Ärre" oder "Ehre" in beiden Fällen zur Anwendung kam, obwohl dies inadäquat ist und geächtet gehört.

Ich habe jetzt deine Absonderungen hier zur Kenntnis genommen und bin zu der Überzeugung gelangt, daß du ein Kwerrulannd bist.

Wärst du eine Frau, würde ich dich eine Zicke heißen! Oder eine Xanthippe, oder ...

Finch
07.12.2014, 14:28
Ich habe jetzt deine Absonderungen hier zur Kenntnis genommen und bin zu der Überzeugung gelangt, daß du ein Kwerrulannd bist.

Wärst du eine Frau, würde ich dich eine Zicke heißen! Oder eine Xanthippe, oder ...

Er hat aber Recht. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsätz gilt auch im Strafrecht. Ein Eingriff in das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit stellt hohe Anforderungen. Außer Cinnamon scheint das hier keiner begreifen zu wollen.

moishe c
07.12.2014, 14:33
Er hat aber Recht. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsätz gilt auch im Strafrecht. Ein Eingriff in das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit stellt hohe Anforderungen. Außer Cinnamon scheint das hier keiner begreifen zu wollen.

Notwehr ist nach BRD-Gesetz auch zum Schutz der Ehre erlaubt.

Ich mach für dich aber jetzt nicht den Plattenspieler hier ...

Bolle
07.12.2014, 14:35
Und erst recht nicht mit dem Schlüssel in der Hand. So sind nun mal unsere Gesetze und daran hat sich jeder zu halten.

Nur macht das eben nicht jeder und solche Migrantenblagen schon gar nicht!

Finch
07.12.2014, 14:36
Notwehr ist nach BRD-Gesetz auch zum Schutz der Ehre erlaubt.

Ich mach für dich aber jetzt nicht den Plattenspieler hier ...

Lies mal, was ich hier reingeschrieben habe. Ich habe mich zum notwehrfähigen Rechtsgut der Ehre iRd §32 StGB schon geäußert.
Aber ich sehe schon: zu viele Rechtsexperten unterwegs.

Azaloth
07.12.2014, 14:44
Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen

Rodgau/Seligenstadt – Die 63-jährige Danuta Huller ist von einem 15-Jährigen so lange als „fette deutsche Hure“ bezeichnet worden, bis sie ihm eine Ohrfeige gab. Jetzt wurde sie dafür zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Von Christian Reinartz

Es ist nicht einfach für Danuta Huller, ihre Verärgerung über das Urteil im Zaum zu halten. Minuten vorher war der Hammer von Richterin Anke Daubner am Seligenstädter Amtsgericht gefallen: 2700 Euro muss Huller zahlen. „Und das, obwohl ich nur getan habe, was wohl die meisten Menschen getan hätten“, sagt die Rodgauerin sichtlich erregt.

Grund für die Verhandlung war eine Auseinandersetzung im August 2013. Damals hatte das Ohrfeigen-Opfer A. vor einer Wohnanlage an der Seestraße in Rodgau mit seinen Kumpels „abgehangen“. Als der im Zeugenstand sitzt, gibt er an, sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern zu können. Erst als Richterin Daubner ihm seine damalige Zeugenaussage vorliest, will er sich plötzlich erinnern.



http://www.extratipp.com/news/aufreger/rentnerin-rodgau-beschimpft-muss-2700-euro-eine-ohrfeige-zahlen-4509960.html


*************************************

Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.

Ich wäre einfach weiter gegangen, Beleidigungen sind nur Worte während Ohrfeigen Handgreiflichkeiten sind.

Eridani
07.12.2014, 14:48
Ich wäre einfach weiter gegangen, Beleidigungen sind nur Worte während Ohrfeigen Handgreiflichkeiten sind.

Interessant wäre dann noch gewesen, wenn die Deutsche zum Migranten "dämlicher Kameltreiber" gesagt hätte und das Türkenbalg der Dame eine runter gehauen hätte.

Wie hätte das diese seltsame BRD-Gerichtsbarkeit jetzt gesehen?
Hätte der Bereicherer auch zahlen müssen? :auro:

iglaubnix+2fel
07.12.2014, 15:00
Nö. Mir ist nicht bekannt, dass sich die Voraussetzungen des §32 StGB in letzter Zeit geändert hätten.
Das eine Notwehrhadlung auch vom Verteidigungswillen getragen werden muss, ist nun mal so. Auch der Verhätlnismäßikeitsgrundsatz bzw. das "Übermaßverbot" sind rechtliche Grundsätze, die keiner Erfindung der neueres Rechtssprechung sind. Oder kennst Du das was, das mir entgangen ist? Aber vielleicht hast Du auch Recht.. Dann hätte ich aber gerne eine Begrüdnung, die über lachende Emoticons hinausgeht.

Wisse, obwohl Du es erraten hast: ich bin kein UNrechtsgelehrter, daher sind mir in solchen Sachen angewandte Verhätlnismäßikeitsgrundsätze gegenüber Bereicheren so etwas von Conchita! Paßt Dir dazu dies-->:bäh: ?

Neugier72
07.12.2014, 15:08
Hach, ist es nicht schön wenn sich Assis hinter unserem feinen Rechtsstaat verstecken können? Oder besser gesagt alle normaldenkenden Deutschen endlich begreifen was in diesem Irrenhaus namens BRD wirklich passiert.

Lilly
07.12.2014, 15:10
Dass sie nächstens besser drauf schlagen soll, dass keiner mehr zu Gericht rennen und winseln kann.

So wie bei dem Serben und der jungen Türkin?

Branka
07.12.2014, 15:14
So wie bei dem Serben und der jungen Türkin?

Ja genauso Omi :haha:

Cinnamon
07.12.2014, 15:15
Ich habe jetzt deine Absonderungen hier zur Kenntnis genommen und bin zu der Überzeugung gelangt, daß du ein Kwerrulannd bist.

Wärst du eine Frau, würde ich dich eine Zicke heißen! Oder eine Xanthippe, oder ...
Ja, danke.

Lilly
07.12.2014, 15:15
Hat da eben ein Floh gehustet?

Cinnamon
07.12.2014, 15:16
Ja genauso Omi :haha:

Sie hat doch Recht mit diesem Einwand. Der Bosnier wollte auch nur seine "Ärre" verteidigen.

Branka
07.12.2014, 15:22
Sie hat doch Recht mit diesem Einwand. Der Bosnier wollte auch nur seine "Ärre" verteidigen.

Naja Cini, das Omi hier ständig Serbenbashing wegen mir betreibt sieht hierzuforum jeder - Omi schäumt und tobt wegen Branka, deshalb lache ich ständig über sie ;)

Dioxin
07.12.2014, 15:29
Interessant wäre dann noch gewesen, wenn die Deutsche zum Migranten "dämlicher Kameltreiber" gesagt hätte und das Türkenbalg der Dame eine runter gehauen hätte.

Wie hätte das diese seltsame BRD-Gerichtsbarkeit jetzt gesehen?
Hätte der Bereicherer auch zahlen müssen? :auro:

Das ist wohl leicht absehbar: Jugendgerichtshilfe plus hinzugezogener antideutscher Hetzpresse hätten dafür gesorgt, dass der (vermutlich) Eselficker-Asi mit einer gaanz milden "slap-on-the-wrist-Strafe" davongekommen wäre.
Schliesslich war er ja (im angenommenen Fallbeispiel) zuvor "rassistisch beleidigt worden".

Naja, vielleicht kann die resolute alte Dame die (in meinen Augen völlig überhöhte Strafe) ja abarbeiten - z.B. als Waschfrau im Asolanten-Heim.....

:auro:

Lilly
07.12.2014, 15:35
Naja Cini, das Omi hier ständig Serbenbashing wegen mir betreibt sieht hierzuforum jeder - Omi schäumt und tobt wegen Branka, deshalb lache ich ständig über sie ;)

Schon wieder so ein Flohhuster. Substanzielles kommt ja sowieso nicht.

Und "dass" schreibt man in diesem Fall mit zwei S:-)

Nenne mich bitte nie wieder Omi, dieses Recht hast DU nicht! Ausserdem finde ich es reichlich dumm, das Wort als Schimpfwort zu verwenden. Aber das geht in deine Spatzenhirn sowieso nicht rein.

Branka
07.12.2014, 15:37
Schon wieder so ein Flohhuster. Substanzielles kommt ja sowieso nicht.

Geh nicht immer von Dir aus Omi :D

Lilly
07.12.2014, 15:38
Geh nicht immer von Dir aus Omi :D

Rutsch mir doch den Buckel runter, Balkan-Dummchen.

(Vor "Omi" gehört ein Komma) Nicht ein Satz ohne Fehler. :haha:

Branka
07.12.2014, 15:40
Rutsch mir doch den Buckel runter, Balkan-Dummchen.

(Vor "Omi" gehört ein Komma) Nicht ein Satz ohne Fehler. :haha:


Omi Omi, krieg bloß keinen Herzinfarkt :D

iglaubnix+2fel
07.12.2014, 15:53
Schon wieder so ein Flohhuster. Substanzielles kommt ja sowieso nicht.

Und "dass" schreibt man in diesem Fall mit zwei S:-)

Nenne mich bitte nie wieder Omi, dieses Recht hast DU nicht! Ausserdem finde ich es reichlich dumm, das Wort als Schimpfwort zu verwenden. Aber das geht in deine Spatzenhirn sowieso nicht rein.

Solange es ein "ß" auf der Tastatur gibt, werde auch ich es verwenden, auf daß es Dir zum Speien übel wird - liebe Omi! Und Dich lieb meinend Omi zu nennen habe ich jedes Recht der Welt!:hi:

Eintracht
07.12.2014, 15:55
Rutsch mir doch den Buckel runter, Balkan-Dummchen.

(Vor "Omi" gehört ein Komma) Nicht ein Satz ohne Fehler. :haha:

Andere Leute wegen Rechtschreibfehlern in einem Internetforum anzugreifen, ist meist ein Zeichen dafür das andere Argumente fehlen

Lilly
07.12.2014, 15:57
Kommen sie wieder angelaufen, die Hündchen. :D

Sathington Willoughby
07.12.2014, 15:57
Wir sollten für diese mutige Frau sammeln ! Die Wortwahl "fette, deutsche Hure" lässt ja eindeutig den Hintergrund des Urhebers erkennen.

Eben. Fette türkische hurentochter wäre als hassdelikt mit mindestens jahren haft vergolten worden.

Cinnamon
07.12.2014, 16:03
Eben. Fette türkische hurentochter wäre als hassdelikt mit mindestens jahren haft vergolten worden.

Das wäre auch nur Beleidigung. Darauf steht maximal 1 Jahr Haft.

Sathington Willoughby
07.12.2014, 16:04
Das wäre auch nur Beleidigung.

Nein, durch das wort türkisch wäre es rassistisch. Gibt entsprechende präzedenzfälle.

Cinnamon
07.12.2014, 16:05
Nein, durch das wort türkisch wäre es rassistisch. Gibt entsprechende präzedenzfälle.

Ggf. Volksverhetzung. Aber das ist schon fraglich.

Silencer
07.12.2014, 16:13
Dein Rechtsverständnis ist mal wieder mehr als seltsam.


Aber gesund!

feuermax2
07.12.2014, 16:19
Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.


Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

Ja, so kenne ich das auch. Wäre auch normal. Aber was ist denn heute schon normal?

Nationalix
07.12.2014, 16:51
Wir sollten für diese mutige Frau sammeln ! Die Wortwahl "fette, deutsche Hure" lässt ja eindeutig den Hintergrund des Urhebers erkennen.

Einspruch, Euer Ehren. Eine Deutsche ist die Frau sicherlich nicht. Danuta ist ein polnischer Vorname.

beemaster
07.12.2014, 16:58
... wenn die Deutsche ....


steht das irgendwo?

Wolfger von Leginfeld
07.12.2014, 17:06
Die BRDeutschen sollten sich daran gewöhnen (in allen Bereichen).


Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen

Rodgau/Seligenstadt – Die 63-jährige Danuta Huller ist von einem 15-Jährigen so lange als „fette deutsche Hure“ bezeichnet worden, bis sie ihm eine Ohrfeige gab. Jetzt wurde sie dafür zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Von Christian Reinartz

Es ist nicht einfach für Danuta Huller, ihre Verärgerung über das Urteil im Zaum zu halten. Minuten vorher war der Hammer von Richterin Anke Daubner am Seligenstädter Amtsgericht gefallen: 2700 Euro muss Huller zahlen. „Und das, obwohl ich nur getan habe, was wohl die meisten Menschen getan hätten“, sagt die Rodgauerin sichtlich erregt.

Grund für die Verhandlung war eine Auseinandersetzung im August 2013. Damals hatte das Ohrfeigen-Opfer A. vor einer Wohnanlage an der Seestraße in Rodgau mit seinen Kumpels „abgehangen“. Als der im Zeugenstand sitzt, gibt er an, sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern zu können. Erst als Richterin Daubner ihm seine damalige Zeugenaussage vorliest, will er sich plötzlich erinnern.



http://www.extratipp.com/news/aufreger/rentnerin-rodgau-beschimpft-muss-2700-euro-eine-ohrfeige-zahlen-4509960.html


*************************************

Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.

konfutse
07.12.2014, 17:10
Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.
Wenn sie mit Türkenschwein gekontert hätte, dann hätte sie sich eine eingefangen und die Geldstrafe wäre dennoch höher ausgefallen.

Untersberger
07.12.2014, 17:27
Das ist ganz klar unbestrafter Rassismus gegen Deutsche.

Setze anstatt "deutsche" jede andere nichtweiße Rasse ein, und ein Shitstorm ist das mindeste, was dann folgt.

borisbaran
07.12.2014, 17:27
Falsch.
Eine läppische Ohrfeige ist als Antwort, Reaktion und Verteidigung auf einen rechtswidrigen und unverschämten Angriff auf die Ehre einer deutschen Frau durch Notwehr mehr als gedeckt. Wäre die Frau eine Migrantin oder Zigeunerin gewesen, hätte sie oder ihr Clan den Angeifer und Beleidiger erstochen, gelyncht und massakriert.
Ehre? Ist das dieselbe Ehre, wegen denen türkische Banditen Leuten die Fresse eintreten oder ihre weiblichen Familienangehörigen ermorden?Ich habe irgendwie Verständnis für die Alte, vielleicht hätte ich dasselbe an ihrer Stelle gemacht.

Eridani
07.12.2014, 17:30
steht das irgendwo?



[Zitat von Eridani #114]: http://www.politikforen.net/images/buttons/viewpost-right.png (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=7573695#post7573695) Interessant wäre dann noch gewesen, wenn die Deutsche zum Migranten "dämlicher Kameltreiber" gesagt hätte und das Türkenbalg der Dame eine runter gehauen hätte.


Das ganze ist fictiv und steht im Konjunktiv, ist jedoch für einen beschränkten, roten Systemling nicht so schnell erfaßbar.

Glaub mir, in diesem Falle (fictiv), wäre dem Türkenjungen nichts passiert.
Und ich wette, das findest Du sogar in Ordnung! :cool:
Wie Untersberger #132 ↑ schon schreibt: "Hier offenbart sich offener Rassismus gegen Deutsche!"

Heinrich_Kraemer
07.12.2014, 17:39
Und nicht zu vergessen, daß die staatliche Tugendwächterindustrie wieder einen Fall "rechtsextremistischer Gewalt" verzeichnen kann, zur Rechtfertigung von Millionen an Umverteilung. Da lebt sichs flott, auf dem Buckel der vermeintlichen Nazigewalt.

Absurdistan Ende 2014.

beemaster
07.12.2014, 17:44
Das ganze ist fictiv und steht im Konjunktiv, ist jedoch für einen beschränkten, roten Systemling nicht so schnell erfaßbar.

Glaub mir, in diesem Falle (fictiv), wäre dem Türkenjungen nichts passiert.
Und ich wette, das findest Du sogar in Ordnung! :cool:
Wie Untersberger #132 ↑ schon schreibt: "Hier offenbart sich offener Rassismus gegen Deutsche!"


*gähn* Danuta ist ebenso deutsch wie Eridani.

Eridani
07.12.2014, 17:48
*gähn* Danuta ist ebenso deutsch wie Eridani.

Nebelkerzen, wie stets von Euch Blockwarten. Ob Danuta, oder Angelika - das entscheidende ist hier das Messen mit zweierlei Maß in der Deutschen Justiz.

beemaster
07.12.2014, 17:50
Nebelkerzen, wie stets von Euch Blockwarten. Ob Danuta, oder Angelika - das entscheidende ist hier das Messen mit zweierlei Maß in der Deutschen Justiz.

Ist denn diese Danuta eine Deutsche? Ja oder nein?

grybbl
07.12.2014, 17:52
Ehre? Ist das dieselbe Ehre, wegen denen türkische Banditen Leuten die Fresse eintreten oder ihre weiblichen Familienangehörigen ermorden?Ich habe irgendwie Verständnis für die Alte, vielleicht hätte ich dasselbe an ihrer Stelle gemacht.

Meiner Meinung hat da irgendein Übersetzer Mist gebaut.
Ärre ist nicht mit der Ehre in unserem Sinne zu vergleichen.
So wie "eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr"
Nix mit "eher geht ein Tau durch ein Nadelöhr" zu tun hat.
Naja die Bibelübersetzer waren wohl auch nicht so fit damals.

Eridani
07.12.2014, 17:53
Ist denn diese Danuta eine Deutsche? Ja oder nein?

Keine Ahnung. Ist das wichtig? Oder ist es nicht vielmehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass Türken in der roten BRD mit Samthandschuhen angefasst werden. :vogel:

http://www.kybeline.com/2014/12/07/danuta-huller-wehrte-sich-gegen-antideutsche-rassistische-beleidigung-mit-einer-ohrfeige-2700-euro-strafe/

Cinnamon
07.12.2014, 17:59
*gähn* Danuta ist ebenso deutsch wie Eridani.

Der Name klingt ohnehin so, als hätte es ein Danonejoghurt mit einer Hanutaschnitte getrieben.

Cinnamon
07.12.2014, 18:00
Keine Ahnung. Ist das wichtig? Oder ist es nicht vielmehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass Türken in der roten BRD mit Samthandschuhen angefasst werden. :vogel:

http://www.kybeline.com/2014/12/07/danuta-huller-wehrte-sich-gegen-antideutsche-rassistische-beleidigung-mit-einer-ohrfeige-2700-euro-strafe/

Welch seriöse Quelle!

Cerridwenn
07.12.2014, 18:00
Ist denn diese Danuta eine Deutsche? Ja oder nein?


Ob deutsch oder nicht, spielt doch keine Rolle.

So ein Türkenpopel hat keine Frau zu beleidigen!

Eridani
07.12.2014, 18:02
Welch seriöse Quelle!

Ja meinst Du denn im Ernst, ich bringe zu diesem Vorgang Berichte aus der "Jungen Welt", oder dem "NEUEN DEUTSCHLAND"? :vogel:

Hier geht es schlicht um die Wahrung und Verteidigung deutscher Interessen!

Cinnamon
07.12.2014, 18:06
Ob deutsch oder nicht, spielt doch keine Rolle.

So ein Türkenpopel hat keine Frau zu beleidigen!

Menschen sollten Menschen nicht beleidigen, ja.
Menschen sollten Menschen aber auch nicht schlagen.

beemaster
07.12.2014, 18:10
Keine Ahnung. Ist das wichtig? Oder ist es nicht vielmehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass Türken in der roten BRD mit Samthandschuhen angefasst werden. :vogel:

http://www.kybeline.com/2014/12/07/danuta-huller-wehrte-sich-gegen-antideutsche-rassistische-beleidigung-mit-einer-ohrfeige-2700-euro-strafe/

Also ich lese da was einen polnischen Vornamen und die Nationalität des Beleidigers kennt keiner. Aber die Pawlowschen Reflexe kommen so sicher wie das Amen in der Kirche.

Was, wenn die Dame (Polin?) weder das Fettsein noch die Hure, sondern das ihr entgegengeschleuderte "du deutsche..." - also die Unterstellung, deutsch zu sein - als beleidigend empfand?

latrop
07.12.2014, 18:36
Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.


Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

Dein erster Satz spiegelt deine Einstellung wieder.
Den 2. Satz kann ich auf Grund deines ersten Satzes nicht für voll nehmen.

latrop
07.12.2014, 18:36
Wir sollten für diese mutige Frau sammeln ! Die Wortwahl "fette, deutsche Hure" lässt ja eindeutig den Hintergrund des Urhebers erkennen.

Was wäre passiert, wenn er die Richterin als fette deutsche Hure beschimpft hätte ?

Schrottkiste
07.12.2014, 18:38
Was wäre passiert, wenn er die Richterin als fette deutsche Hure beschimpft hätte ?

Wahrscheinlich würde er eine Rüge bekommen und Sozialstunden auf Bewährung.

Schrottkiste
07.12.2014, 18:39
Ob deutsch oder nicht, spielt doch keine Rolle.

So ein Türkenpopel hat keine Frau zu beleidigen!

So ist es. :dg:

Cerridwenn
07.12.2014, 18:40
Menschen sollten Menschen nicht beleidigen, ja.
Menschen sollten Menschen aber auch nicht schlagen.


Das ist richtig!

Ich bin an einer engen Fußwegstelle einem etwa 12 jährigen Türkerpopel nicht ausgewichen, weil er sich provokant mir in den Weg gestellt hatte. Deshalb mußte ich ihn anrempeln.

Die Schimpfkanonade welche aus dem Mund dieses Wesens sich über mich ergoß, hatte nichts menschliches mehr.

latrop
07.12.2014, 18:47
Hat einer von euch Ganzdolldeutschen eigentlich schonmal daran gedacht, dass die Danuta H. dem Jungen eine gelangt hat, weil er sie "deutsch" genannt hat? Immerhin ist Danuta doch ein eher unüblicher Taufname westlich der Oder.

Du laberst wie üblich mal wieder totalen Quatsch.
Schau dir doch an, was die heute für Vornamen haben.

Wie heisst du eigentlich ?

Honigtau Bunsenbrenner ?

borisbaran
07.12.2014, 18:50
Behind the Name: Meaning, Origin and History of the Name Danuta: (http://www.behindthename.com/name/danuta)
GENDER: Feminine
USAGE: Polish
PRONOUNCED: dah-NUW-tah
Polish form of DANUTĖ

latrop
07.12.2014, 18:51
Das ist nur das Spiegelbild von "So spricht Gott, der HERR: Mein ist die Rache, ich allein will vergelten"

Mach dich nicht lachhaft.

Silencer
07.12.2014, 18:52
Hier scheint es mir so zu sein, dass die Richterin selbst nichts dagegen hätte, wenn man sie fette, deutsche Hure nennen würde. Ist das so Frau Richterin?

latrop
07.12.2014, 18:52
Kann Sie Ihn nicht auch wegen "Beleidigung" Anzeigen und Schmerzensgeld verlangen?

Einen Minderjährigen ?

Das weiss der Typ garantiert.

Kater
07.12.2014, 19:10
Danuta isr zwar ein polnischer Name, aber für den Fall völlig irrelevant. Die Nachwuchs-Fachkraft hätte die Dame ja auch als polnische Hure bezeichnen können, was wäre der Unterschied? Wenn Linksknaller hier nichts Nennenswertes beitragen können, dann sollen sie es doch bitte bleiben lassen!

Heinrich_Kraemer
07.12.2014, 19:17
Hier scheint es mir so zu sein, dass die Richterin selbst nichts dagegen hätte, wenn man sie fette, deutsche Hure nennen würde. Ist das so Frau Richterin?

Das kann schon sein, vielleicht geilt es so manche Amtsaristokratie ja noch auf? Wenn man aber z.B. den ganzen karnevalesken Gerichtspomp als das bezeichnet was er ist, oder aber sagt z.B. JuristINNEN sind ********************, dann werden sie ehrenkäsig, die machtgeilen Staatsprofiteure. Da gibts dann richtig empfindliche Strafen. Sonst werden selbstverständlich die Folgen der staatlichen Bevölkerungspolitik bis zum letzten gerechtfertigt und beschützt.

Absurdistan 2014. Realsatire.

beemaster
07.12.2014, 19:50
Du laberst wie üblich mal wieder totalen Quatsch.
Schau dir doch an, was die heute für Vornamen haben.
...

Heute heißen Kinder Paul oder Maria,
vor 20 Jahren wurden viele als Kevin oder Chantal getauft
50-Jährige heißen gerne Thomas oder Claudia
63-Jährige heißen Hedwig oder Alfons.

Aber Danuta? Ich kenn nur eine. Die hat sich in einen Solidarnosc-Aktivisten verliebt und floh mit ihm nach Deutschland Mitte der 80er. Feine Frau, die einem sehr viel erzählen kann...

Ich finde eure (du bist ja nicht allein) troidoitsch-korräckte künstliche Empörung für recht lächerlich

Rumburak
07.12.2014, 20:01
Ist denn diese Danuta eine Deutsche? Ja oder nein?

Komisch. Für euch Zecken ist doch jeder Buschneger ein Deutscher, wenn er den Pass erhält, aber in diesem Fall darf die Dame natürlich nicht deutsch sein. Was seit ihr nur für dreckige Schmierlappen und Heuchler.

beemaster
07.12.2014, 20:05
...
... Was seit ihr nur für dreckige Schmierlappen und Heuchler.

Aber freilich. Ich benutze nur euer völkisch-rassistisches Vokabular. Ich will ja verstanden werden.

Rumburak
07.12.2014, 20:08
Aber freilich. Ich benutze nur euer völkisch-rassistisches Vokabular. Ich will ja verstanden werden.

Das kann und will kein normaler Mensch.

Niesmitlust
07.12.2014, 20:11
Die Strafe ist ja um einiges höher als die Strafen, die unsere "Schätzchen" nach Vergewaltigung und/oder lebensgefährlichen Körperverletzungen bekommen. Da merkt man doch gleich wieder, gegen wen die BRD ausgerichtet ist: Gegen Deutsche.
Und der Musterknabe mit der wunderbaren Wortwahl geht natürlich straffrei aus.

Hans Huckebein
07.12.2014, 20:12
Dummes Balg aus der Unterschicht!...wenn ich schon was von "rumhängen" höre:-(

Die Erziehung von manchen Jugendlichen strebt gen null;

Erik der Rote
07.12.2014, 20:18
Notwehr tritt eigentlich schon in Kraft wenn man beleidigt wird !

dann kann man Aufforderung geben das zuunterlassen wenn dies nichtder Fall ist kann man physich der Sache abhelfen

das Urteil ist eine Frechheit !!!

Cinnamon
07.12.2014, 20:25
Die Strafe ist ja um einiges höher als die Strafen, die unsere "Schätzchen" nach Vergewaltigung und/oder lebensgefährlichen Körperverletzungen bekommen. Da merkt man doch gleich wieder, gegen wen die BRD ausgerichtet ist: Gegen Deutsche.
Und der Musterknabe mit der wunderbaren Wortwahl geht natürlich straffrei aus.

Wenn sie ihn nicht anzeigt, kann der Staatsanwalt auch nichts machen.

Wadenkater
07.12.2014, 20:32
Falsch.

Notwehr setzt einen rechtswidrigen Angriff voraus. Angriff auf die Ehre reicht.

Bei Kuffnucken reicht das vor Gericht aus (Stichwort "kultursensibel") aber bei deutschen Opfern eben nicht, für die gibt's nur eins: So schnell wie möglich davonlaufen, um nicht in die Mühlen der deutschen Unrechtssprechung zu geraten.

cornjung
07.12.2014, 20:50
Bei Kuffnucken reicht das vor Gericht aus (Stichwort "kultursensibel") aber bei deutschen Opfern eben nicht, für die gibt's nur eins: So schnell wie möglich davonlaufen, um nicht in die Mühlen der deutschen Unrechtssprechung zu geraten.
Das Urteil wird angefochten und in der nächsten Instanz aufgehoben. Notwehr ist auch immer Auslegungssache und Ermessensspielraum. Und entscheidend ist immer der Anwalt. Danuta war wohl schlecht verteidigt.

cornjung
07.12.2014, 20:51
Deshalb schreien ja auch die Schädeltreter, sie hätten nur ihre "Ärre" verteidigt.
Falsch.

Schädeltreter wurden vorher weder beleidigt noch provoziert, geschweige denn verteilen sie Ohrfeigen. Sie prügeln zu viert alte Opas ins Koma oder in den Rollstuhl. Wie oft soll ich dir das noch erklären ?

Mir wärs auch 5000 € wert, einem frechen Bengel in die Fresse zu hauen. Auch ein guter Punkt.

Ich wäre einfach weiter gegangen, Beleidigungen sind nur Worte während Ohrfeigen Handgreiflichkeiten sind.

Sie hätte einfach weiter gehen können. Das wäre genauso erfolgversprechend gewesen.
Für dich mag es angemessen und zumutbar sein, dich in deinem eigenen Land beschimpfen, beleidigen und provozieren zu lassen, dich zu ducken und schleichen. Am besten noch die andere Wange ergeben hinhalten. Andere verteidigen und wehren sich. In NOTWEHR !

Niemand muss gehindert werden, in eine parkende Faust rein zu laufen. Gäbe es mehr mutige und tapfere Frauen wie diese, wären die Musels und Migranten nicht so frech zu deutschen Frauen. Dieses hergelaufende Gesindel verstehen eh nur eines...Gewalt. Und wenn sie eine aus Maul bekommen, laufen sie vors Gericht und winseln rum. Widerlich.

Unmöglich, dieses Musel-Migranten. Normalerweise prügeln sie zu viert alte, kranke, wehrlose Rentner zu Krüppeln, aber wehe, einer bekommt mal eine gelangt. Dann rennen sie zu Gericht und jammern rum. Von wegen, Nazi und Rechts und so. Und irgendein linksversiffter Richter glaubt diesen Müll auch noch. Kein Wunder, dass diese Feiglinge von den Israelis in Gaza alle auf den Sack bekommen.

Nikolaus
07.12.2014, 20:56
Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.Untergewichtig ist sie jedenfalls nicht gerade.
Und auf die Nationalität deutet schon ihr Verhalten hin: Erst ein kleines Mädchen wegen Ballspielen anpöbeln, und dann auch noch dessen mutigen Beschützer mit einem Gegenstand ins Gesicht schlagen.
Ganz typisch Deutsch, würd ich sagen.
Eine Türkin hätte wohl eine Runde mitgespielt, oder zumindest Kandil Simidi spendiert.

Brathering
07.12.2014, 20:58
Wenn sie ihn nicht anzeigt, kann der Staatsanwalt auch nichts machen.

Muss er auch nicht aber die Anzeige ihr gegenüber kann er wegen Geringfügigkeit oder so sicherlich fallen lassen.

cornjung
07.12.2014, 21:01
Er hat aber Recht. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsätz gilt auch im Strafrecht. Ein Eingriff in das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit stellt hohe Anforderungen. Außer Cinnamon scheint das hier keiner begreifen zu wollen.
Falsch. Er ist längst widerlegt. Post # 44 !

Ausser dir und Cammeron scheint das jeder zu begreifen.

Die Verteidigung muss erforderlich, aber gerade nicht verhältnisnmässig sein. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.

latrop
07.12.2014, 21:01
Eine Beleidigung kann sehr wohl eine Körperverletzung rechtfertigen.

Cinnamons Unsinn wurde längst widerlegt. # 44 !

So einfach ist das.

Es wäre doch interessant zu erfahren, wenn die Beklagte der Richterin gesagt hätte :

Du fette deutsche Hure.

Cinnamon
07.12.2014, 21:03
Falsch.

Schädeltreter wurden vorher weder beleidigt noch provoziert, geschweige denn verteilen sie Ohrfeigen. Sie prügeln zu viert alte Opas ins Koma oder in den Rollstuhl. Wie oft soll ich dir das noch erklären ?



Für dich mag es angemessen und zumutbar sein, dich in deinem eigenen Land beschimpfen, beleidigen und provozieren zu lassen, dich zu ducken und schleichen. Am besten noch die andere Wange ergeben hinhalten. Andere verteidigen und wehren sich. In NOTWEHR !

Niemand muss gehindert werden, in eine parkende Faust rein zu laufen. Gäbe es mehr mutige und tapfere Frauen wie diese, wären die Musels und Migranten nicht so frech zu deutschen Frauen. Dieses hergelaufende Gesindel verstehen eh nur eines...Gewalt. Und wenn sie eine aus Maul bekommen, laufen sie vors Gericht und winseln rum. Widerlich.

Unmöglich, dieses Musel-Migranten. Normalerweise prügeln sie zu viert alte, kranke, wehrlose Rentner zu Krüppeln, aber wehe, einer bekommt mal eine gelangt. Dann rennen sie zu Gericht und jammern rum. Von wegen, Nazi und Rechts und so. Und irgendein linksversiffter Richter glaubt diesen Müll auch noch. Kein Wunder, dass diese Feiglinge von den Israelis in Gaza alle auf den Sack bekommen.

Leg ne neue Schallplatte auf. Die Alte ist verkratzt und hängt ständig.

Cinnamon
07.12.2014, 21:03
Eine Beleidigung kann sehr wohl eine Körperverletzung rechtfertigen.

Cinnamons Unsinn wurde längst widerlegt. # 44 !

So einfach ist das.

Es wurde gar nichts widerlegt, du Dummkopf!

Cinnamon
07.12.2014, 21:07
Die Ehre wird allgemein als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt. Allerdings sind die Hürden dennoch, zu Recht, hoch. Von mir aus bejaht man den unmittelbaren, rechtswidrigen Angriff. Allerdings scheitert's für mich 1. an der Verhältnismäßigkeit (auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes "das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"). Und 2. am subjektiven Element des Verteidigungswillen. Ich kenne den genauen Sachverhalt zwar nicht. Allerdings ist gerade in solchen Fällen naheliegender, dass das Beleidigungsopfer der Rotzgöre schlichtweg eine verpassen wollte, statt ihre Handlung als gebotene Verteidigungshandlung anzusehen. Könnte mir vorstellen, dass das Gericht dies ähnlich gesehen hat.

Sicherlich wird man auch bei Angriffen gegen die Ehre eines Menschen Notwehrlage und Notwehrhandlung konstruieren können. Allerdings wird dies weitaus seltener zu bejahen sein, als bei Angriffen gegen Körper, Leben, Eigentum etc. Wie gesagt, eine Beleidigung rechtfertigt zunächst keine Körperverletzung.

Die Frage ist sowieso, wie man einen Angriff auf die Ehre überhaupt mit körperlicher Gewalt abwehren möchte. Wenn A B mit einem Stock angreift und B in der Lage ist, ihm den Stock zu entreißen, ist das eigentlich selbsterklärend. Beschimpft A den B dagegen als A******** oder Ähnliches, was bringt dem B dann ein Schlag? Er hat das immaterielle Rechtsgut Ehre damit letztlich nicht geschützt.

Cinnamon
07.12.2014, 21:08
Es wäre doch interessant zu erfahren, wenn die Beklagte der Richterin gesagt hätte :

Du fette deutsche Hure.

Sie hätte ihm Ordnungsgeld oder Ordnungshaft auferlegt.

latrop
07.12.2014, 21:11
Ja meinst Du denn im Ernst, ich bringe zu diesem Vorgang Berichte aus der "Jungen Welt", oder dem "NEUEN DEUTSCHLAND"? :vogel:

Hier geht es schlicht um die Wahrung und Verteidigung deutscher Interessen!

Cinnamon ist doch kein Deutscher - er ist Bayer !!!:crazy:

cornjung
07.12.2014, 21:12
Leg ne neue Schallplatte auf. Die Alte ist verkratzt und hängt ständig.

Es wurde gar nichts widerlegt, du Dummkopf!

Is scho Recht. Und jetzt schleich di.

Ich gebs auf. Bei dir ist Hopfen und Malz verloren.
Wenn du keine Argumente hast, und nur pöbeln willst, warum hast du dich dann hier angemeldet ?

Dies ist eh eine vergängliche Welt. Sterblich, dem Tode verfallen.

Das ist nur das Spiegelbild von "So spricht Gott, der HERR: Mein ist die Rache, ich allein will vergelten"
Geh besser in ein Esoterik- oder Gespenster-Forum. Da kannste mit sprechen.

Cinnamon
07.12.2014, 21:16
Wenn du keine Argumente hast, und nur pöbeln willst, warum hast du dich dann hier angemeldet ?


Geh besser in ein Esoterik- oder Gespenster-Forum. Da kannste mit sprechen.

Es ist absolute Zeitverschwendung, auf diesen merkbefreiten Nonsense eines Gestörten einzugehen. Ende.

lobentanz
07.12.2014, 21:23
Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.
Notwehr ist gerechtfertigt. Niemand muss Beleidigungen hinnehmen, noch dazu, wenn sie wiederholt werden. Wenn nicht anders möglich auch mit einer Watsche. Sogar die Verhältnismäßigkeit wurde eingehalten. Der Jungmusel wurde nicht ensthaft verletzt.

lobentanz
07.12.2014, 21:28
Ja. Da steht nichts von "Bei Beleidigung ist eine Ohrfeige gerechtfertigt". Notwehr setzt einen körperlichen Angriff voraus. Du darfst niemanden schlagen, nur weil er dich beschimpft hat!
Nein. Auch ein Angriff auf die persönliche Ehre darf unterbunden werden.

lobentanz
07.12.2014, 21:29
Falsch.

Notwehr setzt einen rechtswidrigen Angriff voraus. Angriff auf die Ehre reicht.
Richtig.

Rumburak
07.12.2014, 21:29
Notwehr ist gerechtfertigt. Niemand muss Beleidigungen hinnehmen, noch dazu, wenn sie wiederholt werden. Wenn nicht anders möglich auch mit einer Watsche. Sogar die Verhältnismäßigkeit wurde eingehalten. Der Jungmusel wurde nicht ensthaft verletzt.

Eben. Was soll man denn sonst tun, wenn so eine freche Sau einem hinterher läuft und fortwährend beschimpft? Heimgehen und heulen?:D

lobentanz
07.12.2014, 21:30
Was für eine Pussy muss man sein, um wen wegen 'ner Ohrfeige anzuzeigen?
Ein Türke.

lobentanz
07.12.2014, 21:32
Das Urteil ist falsch, und wird aufgehoben.

Wäre der Täter ein Migrant oder Muslim gewesen, wäre er ohnehin frei gesprochen worden.
Aufgehoben wird es nur, wenn die Verurteilte in Berufung geht. Dazu braucht sie aber einen Advokaten, und der kostet was.

lobentanz
07.12.2014, 21:43
Hier noch ein Kommentar zu dem Artikel
http://www.extratipp.com/news/aufreger/kommentar-ungerechten-urteil-4509967.html

Das Unrecht hat zu Recht gesiegt

Danuta Huller ist zur Recht bestraft worden. Wer Probleme mit einer Ohrfeige löst, handelt falsch. Das Faustrecht ist abgeschafft. Trotzdem hat in diesem Fall das Unrecht gesiegt
...

Denn wenn ein Rotzlöffel auf solche Weise immer wieder aufs Schlimmste beleidigt, muss er sich nicht wundern, dass selbst dem friedfertigsten Menschen irgendwann der Geduldsfaden reißt. A. wusste das offensichtlich ganz genau. Anders ist es nicht zu erklären, dass er immer weiter provoziert haben soll. Danuta Huller ist darauf reingefallen und muss nun 2700 Euro zahlen. Das zufriedene Grinsen, das der junge Mann auf dem Gesicht hatte, als er aus dem Zeugenstand entlassen wurde, entlarvte ihn. Und seine Freunde, die seine Version der Geschichte wenig später demontierten, gleich nochmal. Solche Menschen muss man mit den eigenen Waffen schlagen. Danuta Huller hätte A. gleich bei der ersten Beleidigung anzeigen müssen, statt sich auf die Provokation einzulassen. Dann hätte A. auf der Anklagebank gesessen. Aber vielleicht macht Huller das ja noch. Dann wäre es vorbei mit dem Grinsen.
Damit war schon die Strafanzeige rechtsmissbräuchlich.

lobentanz
07.12.2014, 21:50
Das Gericht hat das Gott sei Dank anders gesehen. Es hat die Gewaltanwendung hier als ächtenswert dargestellt und die Frau verurteilt.

Was wohl daran lag, dass sie keinen Anwalt hatte.

lobentanz
07.12.2014, 21:55
Dies ist eh eine vergängliche Welt. Sterblich, dem Tode verfallen. Und jetzt hör auf, diese Frau zur Heldin der Antiislamisierungsbewegung hochzustilisieren. Wir wissen nicht mal, welcher Provenienz der Beleidiger war. Kann genauso ein Jugoslawe oder Pole oder Russe oder was auch immer gewesen sein.
Garantiert ein Musel. Niemand sonst ist derart niederträchtig und würdelos.

lobentanz
07.12.2014, 21:57
Nein, kein Gericht.

Ein einzelner gutmenschiger, linksdepperter und vertrottelter Amtsrichter. Bis er mal in der U-Bahn von so einer Horde Musel-Migranten überfallen wird. Dann ist Schluss mit lustig.
Die Richterin Anke Daubner.

Finch
07.12.2014, 21:59
Falsch. Er ist längst widerlegt. Post # 44 !

Ausser dir und Cammeron scheint das jeder zu begreifen.

Die Verteidigung muss erforderlich, aber gerade nicht verhältnisnmässig sein. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.

Wie gesagt: warum eine Rechtfertigung durch Notwehr, aus meiner Sicht, vermutlich ausscheidet habe ich in #84 geschrieben.
Auch dass der Grundsatz gilt: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Und natürlich ist die Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr eine Voraussetzung. Diese ist sogar im Gesetzeswortlaut erkennbar. "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig" (§32 I StGB). Auch das habe ich bereits mehrfach geschrieben: Das Übermaßverbot, das nichts anderes ist als eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, findet auch im Strafrecht seine Anwendung. Das ist in Lit. und Rspr. die einhellige Meinung und daher nicht einmal strittig. Wenn Du das für so "falsch" hälst, könntest Du Dich einfach, wie viele andere hier, in eine Erstsemester Veranstaltung im Strafrecht setzen, in ein Lehrbuch schauen, oder von mir aus in der BGH Rechtssprechung stöbern.

Find's ganz schön schräg, wie viele Leute hier den Rechtsexperten miemen und sich Dinge zusammenschustern, die einfach nicht stimmen, anderen Usern dagegen vorwerfen, keine Ahnung zu haben. Im Internet hat eben jeder einen Doktortitel.

Cudi
07.12.2014, 22:01
Garantiert ein Musel. Niemand sonst ist derart niederträchtig und würdelos.

Solche ungebildeten Bauerntölpel wie dich, würde nicht einmal Simbabwe aufnehmen.

lobentanz
07.12.2014, 22:01
Offenbar war es aber etwas mehr als eine Ohrfeige.

Trotzdem ein Skandalurteil. Die Masse sog. Intensivtäter kommt selbst nach Straftaten im zweistelligen Bereich und ernsthaften Körperverletzungen mit weniger davon. Das deutsche Rechtssystem stinkt einfach.
Wenn die Ablaufbeschreibung stimmt, eindeutig ein Fehlurteil

lobentanz
07.12.2014, 22:04
Solche ungebildeten Bauerntölpel wie dich, würde nicht einmal Simbabwe aufnehmen.
Schon wieder einer von dieser Sorte.

Cudi
07.12.2014, 22:08
Schon wieder einer von dieser Sorte.

Du bist sogar zu dumm, bis drei zu zählen. Aber das hast Du sicherlich von deiner Mama und anderen öfters zu hören bekommen.

cornjung
07.12.2014, 22:13
Wie gesagt: warum eine Rechtfertigung durch Notwehr, aus meiner Sicht, vermutlich ausscheidet habe ich in #84 geschrieben. Und natürlich ist die Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr eine Voraussetzung. Diese ist sogar im Gesetzeswortlaut erkennbar. "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig" (§32 I StGB). Auch das habe ich bereits mehrfach geschrieben. Find's ganz schön schräg, wie viele Leute hier den Rechtsexperten miemen und sich Dinge zusammenschustern, die einfach nicht stimmen, anderen Usern dagegen vorwerfen, keine Ahnung zu haben. Im Internet hat eben jeder einen Doktortitel.
Entscheidend ist nicht deine Sicht, sondern was im Gesetz steht.

Du und Cammeron sind im übrigen die einzigen, die gebetsmühlenartig vortragen, andere haben keine Ahnung. Andere brauchen das nicht. Sie haben Argumente.

Letztmalig. Verhältnismagikeit spielt keine Rolle. § 32 STGB " Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Kann jeder bei Wiki unter Notwehr nachlesen und überprüfen, egal wie oft du deinen falschen Behauptungen noch wiederholst.

Rumpelstilz
07.12.2014, 22:20
Du bist sogar zu dumm, bis drei zu zählen. Aber das hast Du sicherlich von deiner Mama und anderen öfters zu hören bekommen.
Du bist doch nur sauer, dass du den Job als Schreinergehilfe nicht bekommen hast.

lobentanz
07.12.2014, 22:26
Die Ehre wird allgemein als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt. Allerdings sind die Hürden dennoch, zu Recht, hoch. Von mir aus bejaht man den unmittelbaren, rechtswidrigen Angriff. Allerdings scheitert's für mich 1. an der Verhältnismäßigkeit (auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes "das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"). Und 2. am subjektiven Element des Verteidigungswillen. Ich kenne den genauen Sachverhalt zwar nicht. Allerdings ist gerade in solchen Fällen naheliegender, dass das Beleidigungsopfer der Rotzgöre schlichtweg eine verpassen wollte, statt ihre Handlung als gebotene Verteidigungshandlung anzusehen. Könnte mir vorstellen, dass das Gericht dies ähnlich gesehen hat.

Sicherlich wird man auch bei Angriffen gegen die Ehre eines Menschen Notwehrlage und Notwehrhandlung konstruieren können. Allerdings wird dies weitaus seltener zu bejahen sein, als bei Angriffen gegen Körper, Leben, Eigentum etc. Wie gesagt, eine Beleidigung rechtfertigt zunächst keine Körperverletzung.
Die Verhältnismäßigkeit war sicher gegeben. Anders waren die fortgesetzten Beleidigungen nicht zu unterbinden. Ein Anwalt hätte auch argumentiert, dass der Danuta der Rechtsweg verschlossen war, weil die Justiz wegen einer Beleidigung nicht gegen minderjährige Orientalen verhandelt. Schon garnicht, wenn sie Deutsche beleidigt haben. 'Konstruieren' muss man hier eine Notwehrlage auch nicht. Die war gegeben.

lobentanz
07.12.2014, 22:28
Du bist sogar zu dumm, bis drei zu zählen. Aber das hast Du sicherlich von deiner Mama und anderen öfters zu hören bekommen.

Nein. Meine Frau Mutter hielt mich für sehr intelligent. Sie hatte recht.

Cudi
07.12.2014, 22:28
Du bist doch nur sauer, dass du den Job als Schreinergehilfe nicht bekommen hast.

Ja, einen User habe ich tatsächlich als "Schreinerhelfer" betitelt. Warst Du das? :D

Muninn
07.12.2014, 22:29
Wenn sie Dich angezeigt hätte und es zur Anklage gekommen wäre sicherlich.
Die Rechtslage hat sich nicht verändert. Cinnamon hat es bestens erklärt. Eine Beleidigung rechtfertigt nun mal keine Körperverletzung. So einfach ist das.

Nur ein Mädchen empfindet eine Watschen als Körperverletzung.

lobentanz
07.12.2014, 22:30
Sie wehren sich wenigstens gegen die Zionisten, und diese brauchen eine hoch gerüstete Armee um sie zu bändigen! Bei euch reicht ein ZdJ!:haha:
Damit haben die Musel auch keinen Erfolg. Wie sonst auch in ihrem Leben.

Rumpelstilz
07.12.2014, 22:31
Ja, einen User habe ich tatsächlich als "Schreinerhelfer" betitelt. Warst Du das? :D
Ich dachte immer, du haettest dich selber so betitelt ... :auro:

Heinrich_Kraemer
07.12.2014, 22:32
Nur ein Mädchen empfindet eine Watschen als Körperverletzung.

Nunja, unsere lieben Immigranten hier sind, wie die deutschen Staatprofiteure ja auch, schön von klein an dazu erzogen, richtig abzukassieren. Da wirds dick Schmerzensgeld geben.

Cudi
07.12.2014, 22:33
Nein. Meine Frau Mutter hielt mich für sehr intelligent. Sie hatte recht.

Examinierte Fleisch und Wurstverkäuferin bei EDEKA? :D

Cudi
07.12.2014, 22:35
Ich dachte immer, du haettest dich selber so betitelt ... :auro:

Ein Türke schafft den Deutsche die Arbeit an. Das sollte nun jetzt jeden klar geworden sein.

Rumpelstilz
07.12.2014, 22:37
Ein Türke schafft an. Das sollte nun jetzt jeden klar geworden sein.
Die Tuerken hier im Forum behaupten, du waerst gar kein Tuerke, weil du kein Tuerkisch kannst.

lobentanz
07.12.2014, 22:38
Aber nicht wenn das Opfer minderjährig ist, und als Ausländer nicht die Sprache beherrscht(ist doch so bei uns Ausländern)!
Aber zu "fette deutsche Hure" hat es gereicht. Und die deutsche Justiz hat er, bzw. seine Familie, auch richtig eingeschätzt.

Muninn
07.12.2014, 22:39
Dein erster Satz spiegelt deine Einstellung wieder.
Den 2. Satz kann ich auf Grund deines ersten Satzes nicht für voll nehmen.

Warum das? Gibt es keine fette deutsche Hure???

Cudi
07.12.2014, 22:39
Die Tuerken hier im Forum behaupten, du waerst gar kein Tuerke, weil du kein Tuerkisch kannst.

Zwei Legastheniker, die ich von meiner Freundschaftsliste entfernt habe. Das verkraften sie nicht.

lobentanz
07.12.2014, 22:43
Interessant wäre dann noch gewesen, wenn die Deutsche zum Migranten "dämlicher Kameltreiber" gesagt hätte und das Türkenbalg der Dame eine runter gehauen hätte.

Wie hätte das diese seltsame BRD-Gerichtsbarkeit jetzt gesehen?
Hätte der Bereicherer auch zahlen müssen? :auro:
Das ist eine gute Frage.

Rumpelstilz
07.12.2014, 22:45
Zwei Legastheniker, die ich von meiner Freundschaftsliste entfernt habe. Das verkraften sie nicht.
Und die zwei "Legastheniker" koennen ihre Muttersprache nicht sprechen, weil sie ... lass mich mich raten ... Schreinergehilfen sind?

Ich denke, ein Tuerke sagt immer die Wahrheit. Sollte auch davon unabhaengig sein, ob er Legastheniker ist oder nicht? :crazy:

cornjung
07.12.2014, 22:46
Notwehr ist gerechtfertigt. Niemand muss Beleidigungen hinnehmen, noch dazu, wenn sie wiederholt werden. Wenn nicht anders möglich auch mit einer Watsche. Sogar die Verhältnismäßigkeit wurde eingehalten. Der Jungmusel wurde nicht ensthaft verletzt.
Richtig. :gp:

Du hast es genau erkannt. So ist die Rechtslage.

Cudi
07.12.2014, 22:52
Und die zwei "Legastheniker" koennen ihre Muttersprache nicht sprechen, weil sie ... lass mich mich raten ... Schreinergehilfen sind?

Ich denke, ein Tuerke sagt immer die Wahrheit. Sollte auch davon unabhaengig sein, ob er Legastheniker ist oder nicht? :crazy:

Ja, auch bei den Türken gibt es ungebildete Bauerntölpel. Die Beiden sind nun mal solche hinteranatolischen Bauern, die mit ihrem "Auftreten" das Ansehen der Türkei negativ repräsentieren.

Rumpelstilz
07.12.2014, 22:54
Ja, auch bei den Türken gibt es ungebildete Bauerntölpel. Die Beiden sind nun mal solche hinteranatolischen Bauern, die mit ihrem "Auftreten" das Ansehen der Türkei negativ repräsentieren.
Ich denke, gerade ungebildete Bauern koennen gar nicht luegen, dazu fehlt ihen die Schlaeue ... :D

Finch
07.12.2014, 22:55
Entscheidend ist nicht deine Sicht, sondern was im Gesetz steht.

Du und Cammeron sind im übrigen die einzigen, die gebetsmühlenartig vortragen, andere haben keine Ahnung. Andere brauchen das nicht. Sie haben Argumente.

Letztmalig. Verhältnismagikeit spielt keine Rolle. § 32 STGB " Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Kann jeder bei Wiki unter Notwehr nachlesen und überprüfen, egal wie oft du deinen falschen Behauptungen noch wiederholst.

Du irrst. Der Gesetzeswortlaut allein ist nicht ausschlaggebend. Er war es nie, ist es nicht und wird es nie sein. Das liegt in der Natur des Rechts.
Du willst mir hier etwas erzählen, dass jeder Erstsemester Jura besser weiß.
Mit Verlaub, aber das finde ich unglaublich. Du behauptest etwas, das nicht stimmt und verweist auf Wikipedia. Dazu fällt mir einfach nichts mehr ein.
Da ich keine Lust habe, mir hier die Finger wund zu schreiben zitiere ich aus einem der Klassiker des Strafrechts (und kann dabei nicht glauben, dass ich mir tatsächlich die Mühe mache, eines meiner Lehrbücher herauszukramen, nach der geeigneten Stelle zu suchen und den Kram auch noch abzuschreiben):

"Das Notwehrrecht findet seine Schranke im allgemeinen Verbot des Rechtsmissbrauchs, das im Rahmen des §32 I beim normativen Merkmal des "Gebotenseins" der Verteidigungshandlung lokalisiert wird (Roxin AT I §15 Rn 56).
"Gebotensein" der Notwehr und "Erforderlichkeit" der Verteidigungshandlung können ineinander übergehen, decken sich aber nicht. Ob eine Handlung durch Notwehr geboten ist, hängt von normativen und sozialethischen Erwägungen ab (BGHSt 39, 374, 378). Demgegenüber richtet sich die Erforderlihckeit der Abwehr allein nach den tatsächlichen Gegebenheiten, insb. nach der Art und Stärke des Angriffs (Eser/Burkhardt Strafrecht I S. 122).
(...)
Die Gebotenheit der Notwehr wird vor allem in folgenden Fallgruppen problematisiert: Eine Abwehr, deren Folgen in krassem Missverhätlnis zum drohenden Schaden stehen, ist missbräuchlich und daher selbst dann unzulässig wenn die Maßnahme das einzig mögliche Mittel darstellt, um das Rechtsgut zu schützen (RGSt 23, 116). (...)"

Quelle: Wessels/Beulke Strafrecht Allgemeiner Teil Rn 342ff.


Ich habe Dir die einzelnen Ursprungsquellen ebenfalls zitiert. Dort kannst Du von mir aus auch nachschauen. Reichsgericht und BGH sind dabei, falls Du die Literatur für Betrug hälst. Es ist genau das, was ich gesagt habe: Das Übermaßverbot gilt. Punkt. Und dies ist nichts anderes als eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn auch etwas anders gelagert als die verfassungsrechtliche. Eine Abwägung der Rechtsgüter findet statt um Rechtsmissbrauch zu verhindern.

Ich vermute, dass auch BGH, RG und h.M. der Lit. weniger glaubwürdig erscheinen, als Wikipedia. Versucht habe ich es trotzdem.

Gute Nacht.

//edit: und um Missverständnissen vorzubeugen: nochmals: dass beim Notwehrrecht der Grundsatz gilt: "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" habe ich explizit in meine Ausführung eingebracht (siehe frühere Beiträge in diesem Strang). Dass dies gerade die Besonderheit am §32 StGB ist, steht außer Frage.

autochthon
07.12.2014, 22:58
Ja, auch bei den Türken gibt es ungebildete Bauerntölpel. Die Beiden sind nun mal solche hinteranatolischen Bauern, die mit ihrem "Auftreten" das Ansehen der Türkei negativ repräsentieren.

das stimmt. Ich treffe im Alltag ansonsten kaum bis gar nicht auf Türken, die das ansehen der Türkei negativ repräsentieren.

(lol)

lobentanz
07.12.2014, 22:59
Falsch. Er ist längst widerlegt. Post # 44 !

Ausser dir und Cammeron scheint das jeder zu begreifen.

Die Verteidigung muss erforderlich, aber gerade nicht verhältnisnmässig sein. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.
Das ist richtig. Auch wenn die Verhältnismäßigkeit in diesem Fall gegeben war, erforderlich war sie nicht.

Finch
07.12.2014, 23:01
Nur ein Mädchen empfindet eine Watschen als Körperverletzung.

Das ist das Schöne am Recht. Es richtig sich eben nicht nach dem Empfinden kleiner Mädchen sondern normiert einen Tatbestand.

lobentanz
07.12.2014, 23:08
Solche ungebildeten Bauerntölpel wie dich, würde nicht einmal Simbabwe aufnehmen.

Aber dich hat Deutschland aufgenommen. Da sieht du, dass deutsche Politiker noch dümmer sind als Neger.

Heinrich_Kraemer
07.12.2014, 23:10
Das ist das Schöne am Recht. Es richtig sich eben nicht nach dem Empfinden kleiner Mädchen sondern normiert einen Tatbestand.

Das "Schöne" am Recht hierzulande ist vielmehr, daß es eine bestimmte Staatskaste mehr oder minder willkürlich herrschen läßt, wie im guten alten Absolutismus. Deutscher Rechtsformalismus, mit Selbstbezüglichkeit, hohem Abstraktionsgrad, staatlich abstrakten Revisionsverfahren.

Deshalb sind auch die Rechtsausführungen durch den Untertanen ein wahres Vergnügen, weil er sich in seiner Hilflosigkeit udn Ausgeliefertheit auch noch meint irgendwie was nachzuvollziehen zu können, weil ihm die Willkür freilich Angst macht, seinem eigenen Verständnis von gerechtigkeit völlig entegegnläuft.

Und selbstverständlich das Kassemachen für eine bestimmte Staatsprofiteurskaste. Das hat man hierzulande schon sehr ausgeprägt entwickelt.

Wie scherzen die Juristen gerne zynisch, sich selbst vergötzend: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".

Muninn
07.12.2014, 23:13
Das ist das Schöne am Recht. Es richtig sich eben nicht nach dem Empfinden kleiner Mädchen sondern normiert einen Tatbestand.

Was soll daran schön sein wenn sich unsere Gerichte mit solchem Unsinn befassen müssen??

Cudi
07.12.2014, 23:18
Ich denke, gerade ungebildete Bauern koennen gar nicht luegen, dazu fehlt ihen die Schlaeue ... :D

Von lügen habe ich nichts geschrieben. Das Ansehen eines Volkes wird durch Repräsentation als Individuum jedes einzelnen vermittelt. Im RL ist das u.a. dreidimensional ersichtlich. In Foren muss man auf das Geschriebene zurückgreifen. Bei den Beiden muss ich mich fremdschämen, weil sie genau das Bild vermitteln, was der Rechtsradikale von dummen Türken erwarten.

cornjung
07.12.2014, 23:29
Notwehr ist gerechtfertigt. Niemand muss Beleidigungen hinnehmen, noch dazu, wenn sie wiederholt werden. Wenn nicht anders möglich auch mit einer Watsche. Sogar die Verhältnismäßigkeit wurde eingehalten. Der Jungmusel wurde nicht ensthaft verletzt.

Auch wenn die Verhältnismäßigkeit in diesem Fall gegeben war, erforderlich war sie nicht.
Genau so ist es. Du kennst dich aus.

Du irrst. Mit Verlaub, aber das finde ich unglaublich. Du behauptest etwas, das nicht stimmt. Dazu fällt mir einfach nichts mehr ein. "Das Notwehrrecht findet seine Schranke im allgemeinen Verbot des Rechtsmissbrauchs...Eine Abwehr, deren Folgen in krassem Missverhätlnis zum drohenden Schaden stehen, ist missbräuchlich .
Mir fällt dazu folgendes ein. Du verwechselst Erforderlichkeit mit Rechtsmissbrauch bei krassem Missverhältnis. Schuss auf Kind, was Äpfel vom Baum stiehlt.

Cudi
07.12.2014, 23:29
Aber dich hat Deutschland aufgenommen. Da sieht du, dass deutsche Politiker noch dümmer sind als Neger.

Nun - wenn Du irgendwann mal aus deinem Bauernkaff herauskommst, dann wirst Du auch fliegende Objekte, Hochhäuser gar Menschen sehen, die keine rote Backen haben wie Du und deine Verwandten in deinem Dorf. :D

Rumpelstilz
07.12.2014, 23:39
Von lügen habe ich nichts geschrieben. Das Ansehen eines Volkes wird durch Repräsentation als Individuum jedes einzelnen vermittelt. Im RL ist das u.a. dreidimensional ersichtlich. In Foren muss man auf das Geschriebene zurückgreifen. Bei den Beiden muss ich mich fremdschämen, weil sie genau das Bild vermitteln, was der Rechtsradikale von dummen Türken erwarten.
Diese Tuerken meinen jedenfalls, dass sie herausgefunden haben, dass du kein Tuerkisch sprichst ...

Cudi
08.12.2014, 00:00
Diese Tuerken meinen jedenfalls, dass sie herausgefunden haben, dass du kein Tuerkisch sprichst ...

Der das behauptet hatte, hat sogar den Namen seines türkischen Präsidentenkandidaten nicht richtig schreiben können. Übrigens hat er in seiner chronischen Amnesie, mich mit einem ausgeschiedenen User verwechselt.

Rumpelstilz
08.12.2014, 00:06
Der das behauptet hatte, hat sogar den Namen seines türkischen Präsidentenkandidaten nicht richtig schreiben können. Übrigens hat er in seiner chronischen Amnesie, mich mit einem ausgeschiedenen User verwechselt.
Er spricht also selber nicht genug tuerkisch, um herauszufinden, ob jemand anders tuerkisch spricht?

Sprechen aber nicht sogar tuerkische Analpabeten tuerkisch? Auch wenn sie sonst nichts koennten, ihre Muttersprache sprechen sie doch? Oder unterhalten sich tuerkische Analpabeten auf Englisch?
:haha:

Cudi
08.12.2014, 00:13
Er spricht also selber nicht genug tuerkisch, um herauszufinden, ob jemand anders tuerkisch spricht?

Sprechen aber nicht sogar tuerkische Analpabeten tuerkisch? Auch wenn sie sonst nichts koennten, ihre Muttersprache sprechen sie doch? Oder unterhalten sich tuerkische Analpabeten auf Englisch?
:haha:

Nun. wenn ich dir die sprachlichen Fähigkeiten deiner Politikerelite so kurz vorstellen darf....


https://www.youtube.com/watch?v=U27aIAb8o9U

... dann möchte ich nicht wissen, was der durchschnittliche deutsche Blödmichel für Sprachkompetenzen vorzuweisen hat. :haha:

lobentanz
08.12.2014, 01:05
Nun - wenn Du irgendwann mal aus deinem Bauernkaff herauskommst, dann wirst Du auch fliegende Objekte, Hochhäuser gar Menschen sehen, die keine rote Backen haben wie Du und deine Verwandten in deinem Dorf. :D
Du siehst fliegende Hochhäuser und Menschen? Du solltest in deiner Zelle bleiben.

ErhardWittek
08.12.2014, 01:06
Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen

Rodgau/Seligenstadt – Die 63-jährige Danuta Huller ist von einem 15-Jährigen so lange als „fette deutsche Hure“ bezeichnet worden, bis sie ihm eine Ohrfeige gab. Jetzt wurde sie dafür zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Von Christian Reinartz

Es ist nicht einfach für Danuta Huller, ihre Verärgerung über das Urteil im Zaum zu halten. Minuten vorher war der Hammer von Richterin Anke Daubner am Seligenstädter Amtsgericht gefallen: 2700 Euro muss Huller zahlen. „Und das, obwohl ich nur getan habe, was wohl die meisten Menschen getan hätten“, sagt die Rodgauerin sichtlich erregt.

Grund für die Verhandlung war eine Auseinandersetzung im August 2013. Damals hatte das Ohrfeigen-Opfer A. vor einer Wohnanlage an der Seestraße in Rodgau mit seinen Kumpels „abgehangen“. Als der im Zeugenstand sitzt, gibt er an, sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern zu können. Erst als Richterin Daubner ihm seine damalige Zeugenaussage vorliest, will er sich plötzlich erinnern.



http://www.extratipp.com/news/aufreger/rentnerin-rodgau-beschimpft-muss-2700-euro-eine-ohrfeige-zahlen-4509960.html


*************************************


Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.
Wir Deutschen sind für die Besatzer, ihre autochthonen Handlanger und ihre Muku-Neusiedler nur noch die Ni*g*g*er, die sich alles gefallen lassen müssen. Aber auch die Richterin Daubner wird erleben, daß sie bald ganz unten aufschlagen wird.

Stünde unser Volk zusammen wie ein Mann, dann hätten die Besatzer keine Chance, ihre Muku-NWO zu installieren. Es sind immer nur die Verräter in den eigenen Reihen, die ein Volk zu Fall bringen. Es ist höchste Zeit, diese Verräter sozial zu isolieren.

Rikimer
08.12.2014, 03:21
Und die Verteidigung muss im angemessenen Verhältnis zur Tat stehen. Ohrfeige gegen Beleidigung geht nicht. Notwehr gegen eine Beleidigung ist nicht denkbar. Im Gegenteil ist es zumutbar, einfach weiterzugehen.
Das Verhalten der Frau ist angemessen, das des Taeters, welches im BRD-Unrechtsystem zum Opfer umgedreht wird, dagegen unsngemessen.Das Urteil und Rechtverstaendnis von Recht und Unrecht des Richters und deiner Person sind dagegen unangemessen. Entsprechen aber dem dekadenten und pervertierten Zeitgeist des Endzeitmenschen

Antizion77
08.12.2014, 09:03
Damit haben die Musel auch keinen Erfolg. Wie sonst auch in ihrem Leben.

Wenn man kämpft, dann kan man verlieren! Wenn man nicht kämpft und sich missbrauchen lässt, dann hat man bereits verloren! Gruß ZdJ!:haha:

Antizion77
08.12.2014, 09:06
Nein. Meine Frau Mutter hielt mich für sehr intelligent. Sie hatte recht.

Es gibt aber auch den Spruch:"So etwas kann nur eine Mutter lieben"! Darauf würde ich mir an deiner Stelle nicht zu viel einbilden! :haha::haha::haha:

Antizion77
08.12.2014, 09:08
Aber zu "fette deutsche Hure" hat es gereicht. Und die deutsche Justiz hat er, bzw. seine Familie, auch richtig eingeschätzt.

Und du behauptest die Muslime hätten keinen Erfolg!

cornjung
08.12.2014, 10:01
Und die Verteidigung muss im angemessenen Verhältnis zur Tat stehen. Ohrfeige gegen Beleidigung geht nicht. Notwehr gegen eine Beleidigung ist nicht denkbar. Im Gegenteil ist es zumutbar, einfach weiterzugehen.

Das Verhalten der Frau ist angemessen, das des Taeters, welches im BRD-Unrechtsystem zum Opfer umgedreht wird, dagegen unsngemessen.Das Urteil und Rechtverstaendnis von Recht und Unrecht des Richters und deiner Person sind dagegen unangemessen. Entsprechen aber dem dekadenten und pervertierten Zeitgeist des Endzeitmenschen
So ist es.

Das Verhalten der Frau war völlig angemessen, und gerechtfertigt. Wer sich wie @ Cinnamon beleidigen, beschimpfen und zusammen schlagen lässt , weil er zu feige ist, sich zu wehren, soll das meinetwegen tun. Nicht alle sind aber Masochisten. Solche Typen wie dieser Jung-Musel verstehen nur eine Sprache...die in ihrem Gesicht Spuren hinterlässt.

cornjung
08.12.2014, 10:03
Wenn man kämpft, dann kan man verlieren! Wenn man nicht kämpft und sich missbrauchen lässt, dann hat man bereits verloren! Gruß ZdJ!
Stimmt, die Ohrfeige war zu wenig Kampf. Von mir hätte es mehr gegeben.

Antizion77
08.12.2014, 10:07
Stimmt, die Ohrfeige war zu wenig Kampf. Von mir hätte es mehr gegeben.


In dem Beitrag geht es um die Palästinenser, du Schwachkopf! :haha:

Obwohl, so ein 15- jähriger wäre eine Nummer für so einen Wohnzimmernazi wie dich!:haha:

Multiplex
08.12.2014, 10:15
Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.

Gewöhn' dir mal ab, dich bei deiner Rechtsauffassung dauernd auf Unrecht zu berufen. Wenn genau das Gegenteil Rechtspraxis wäre, würdest du es genauso richtig finden. Du drehst dich einfach immer nur mit dem Wind, der von Juradeppen geblasen wird. Fang' mal an, selber zu denken.

bimmer1122
08.12.2014, 10:58
Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.


Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

So war es früher auch Richtig, und so wäre es auch heute noch Richtig.

Trantor
08.12.2014, 11:01
Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.

Fragt sich inwieweit eine Ohrfeige körperliche Gewalt ist, das kommt auf die stärke der Schelle an, und es fragt sich was tatsächlich mehr verletztend war die Beleidigung oder die Ohrfeige. Ich sehe beides auf einer Stufe. Rein rechtlich als auch moralisch wären beide quitt oder beide wären gleichermassen zu belangen , obwohl der der angefangen hat, noch die grössere Schuld trägt.

Wäre jmd als "deutschen" oder "scheiss deutschen" zu beschimpfen Rassismus, bzw es ist Rassismus wird von den Gerichen als solches aber nicht angesehen, müsste der political correctness zu folge der Bundespräsdent sich bei der "deuschen Hure" entschuldigen und der rechtsradikale Täter gesellschaftlich geächtet werden.

Holdus
08.12.2014, 11:07
Und die Verteidigung muss im angemessenen Verhältnis zur Tat stehen. Ohrfeige gegen Beleidigung geht nicht. Notwehr gegen eine Beleidigung ist nicht denkbar. Im Gegenteil ist es zumutbar, einfach weiterzugehen.

Wie kommst Du zu Deinen Behauptungen? Willst Du mir damit sagen, WÄHREND mich jemand beleidigt, darf ich nicht schlagen?
"„ ... einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ... “
Ein rechtswidriger Angriff ist eine Aktion, die die Schädigung von Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit,
Eigentum aber auch Ehre und Religion zum Ziel hat und nicht durch andere Rechtfertigungsgründe
abgedeckt ist.
Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Der
Angriff dauert so lange an, bis dem zu schützenden Rechtsgut keine Gefahr mehr droht oder der
Schaden in vollem Umfang eingetreten ist." (
http://www.kickboxen-marbach.de/down/Notwehr%20Paragraph.pdf

Trantor
08.12.2014, 11:22
Und erst recht nicht mit dem Schlüssel in der Hand. So sind nun mal unsere Gesetze und daran hat sich jeder zu halten.

Es geht weniger um das Urteil ansich sondern mehr darum wie unterschiedlich die Urteile in eigentlich gleichen Fällen ausfallen.
Man stelle sich folgende Situation vor:

Ein weisser grosser Mann mit einer Abneigung gegen den Islam, von der Presse üblicherweise als "Nazi" bezeichnet, tritt an eine Frau mit Migrationshintergrund heran und beleidigt sie mehrmals als scheiss türkische Hure, Schlampe etc. Der Frau reicht es und die scheuert dem Mann eine - wie würden wohl in solch einem Fall das Urteil aussehen?
Der Mann würde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt - danach macht irgend ein linker Blog oder Zeitung diesen Fall öffentlich wodurch der Mann seinen Job verliert als auch andere gesellschaftlichen Restriktionen zu erleiden hat. Die Frau wird in den Medien als Vorbild für alle Moslems gepriesen die sich selbstbewusst verteidigt hat und dem Bösen Nazi seine Grenzen aufgezeigt hat - sie wird von Frau Künast für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen.

Lilly
08.12.2014, 11:24
Es geht weniger um das Urteil ansich sondern mehr darum wie unterschiedlich die Urteile in eigentlich gleichen Fällen ausfallen.
Man stelle sich folgende Situation vor:

Ein weisser grosser Mann mit einer Abneigung gegen den Islam, von der Presse üblicherweise als "Nazi" bezeichnet, tritt an eine Frau mit Migrationshintergrund heran und beleidigt sie mehrmals als scheiss türkische Hure, Schlampe etc. Der Frau reicht es und die scheuert dem Mann eine - wie würden wohl in solch einem Fall das Urteil aussehen?
Der Mann würde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt - danach macht irgend ein linker Blog oder Zeitung diesen Fall öffentlich wodurch der Mann seinen Job verliert als auch andere gesellschaftlichen Restriktionen zu erleiden hat. Die Frau wird in den Medien als Vorbild für alle Moslems gepriesen die sich selbstbewusst verteidigt hat und dem Bösen Nazi seine Grenzen aufgezeigt hat - sie wird von Frau Künast für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen.

Da hast du natürlich recht. Die Gesetze sind zwar eindeutig, aber die Auslegung manchmal durchaus alles andere als objektiv.

Klopperhorst
08.12.2014, 11:26
...
Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

So ist es. Aber im überregulierten, deutschfeindlichen "Rechts"staat musst du blechen.

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cornjung
08.12.2014, 11:30
Find's ganz schön schräg, wie viele Leute hier den Rechtsexperten miemen und sich Dinge zusammenschustern, die einfach nicht stimmen, anderen Usern dagegen vorwerfen, keine Ahnung zu haben. Im Internet hat eben jeder einen Doktortitel.
Stimmt, warum behauptest du ständig, dass du ein Rechtsexperte bist ? Reichen deine Argumente nicht ?

Die Verteidigung muss erforderlich, aber gerade nicht verhältnisnmässig sein. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.

Wie kommst Du zu Deinen Behauptungen? Willst Du mir damit sagen, WÄHREND mich jemand beleidigt, darf ich nicht schlagen?
Genau so ist es. Lies mal # 179 !

@ Cinnamon beruft sich nicht auf NotWEHR, weil er lieber flieht, statt zu kämpfen und sich zu wehren. Daher meint er, jede Deutsche müsse sie massivst beleidigen und beschimpfen lassen, devot und feige kuschen und sich schleichen. Und die andere Wange hinhalten, damit die Musels noch frecher werden. Hartz4 alleine reicht denen nicht.

Michelle
08.12.2014, 11:55
Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.
Das ist richtig!


Beleidigung gegen Beleidigung kann sich rechtlich aufheben. Körperverletzung ist dann einen Schritt weiter.

Ich muss aber jetzt ehrlich sagen, wenn der Streit so eskaliert ist, finde ich es von der Importfachkraft jetzt besser, die Polizei zu rufen und die Frau anzuzeigen, als auf die übliche Art bei verletzter Familienehre zu reagieren.
Angesichts der hohen Geldstrafe hätte man auch richtig hinlangen können.:basta:

Michelle
08.12.2014, 12:01
Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.


Stimmt, warum behauptest du ständig, dass du ein Rechtsexperte bist ? Reichen deine Argumente nicht ?

Die Verteidigung muss erforderlich, aber gerade nicht verhältnisnmässig sein. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.

Genau so ist es. Lies mal # 179 !

@ Cinnamon beruft sich nicht auf NotWEHR, weil er lieber flieht, statt zu kämpfen und sich zu wehren. Daher meint er, jede Deutsche müsse sie massivst beleidigen und beschimpfen lassen, devot und feige kuschen und sich schleichen. Und die andere Wange hinhalten, damit die Musels noch frecher werden. Hartz4 alleine reicht denen nicht.

Eine Tätlichkeit steht trotzdem in keinem Verhältnis zu einer "verbalen" Beleidigung. Dein Beitrag ist so gesehen nicht sehr hilfreich.

cornjung
08.12.2014, 12:09
Eine Tätlichkeit steht trotzdem in keinem Verhältnis zu einer "verbalen" Beleidigung.
Eine läppische Ohrfeige gegen massivste Beleidigungs-Angriffe ist eine gerechtfertigte Verteidigungs- Notwehr im Sinne von § 32 STGB. Nicht nur in Muselmanien, auch in Deutschland.

Trantor
08.12.2014, 12:15
Eine Tätlichkeit steht trotzdem in keinem Verhältnis zu einer "verbalen" Beleidigung. Dein Beitrag ist so gesehen nicht sehr hilfreich.

Das kommt auf Tätlichkeit bzw die Handlung an als auch auf die Beleidigung, Verallgemeinerungen sind auch hier nicht zulässig.
ausserdem ist - wie immer - nicht das eigentliche Urteil der springende Punkt sondern die ungleiche Auslegung bzw Rechtssprechung von Gerichten in eigentlich ähnlichen oder gleichen Fällen.
Der normale Bürgr hat iA mit Urteilen ansich nicht das Problem, wenn sie einer bestimmten Rechtsnorm folgen und er sie versteht und weiss was man darf und was nicht. Ist die Urteilssprechung allerdings willkürlich, oder zB von der Person oder den Beteiligten ansich abhängig, wird es schwer für jmd noch zu wissen was erlaubt ist und was nicht