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Vollständige Version anzeigen : Als "fette deutsche Hure" beschimpft (Opfer muss Zahlen)



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Michelle
08.12.2014, 13:00
Eine läppische Ohrfeige gegen massivste Beleidigungs-Angriffe ist eine gerechtfertigte Verteidigungs- Notwehr im Sinne von § 32 STGB. Nicht nur in Muselmanien, auch in Deutschland.

Nein, ist es nicht. Eine tätliche Antwort auf einen verbalen Angriff ist unverhältnismäßig.

Michelle
08.12.2014, 13:02
Das kommt auf Tätlichkeit bzw die Handlung an als auch auf die Beleidigung, Verallgemeinerungen sind auch hier nicht zulässig.
ausserdem ist - wie immer - nicht das eigentliche Urteil der springende Punkt sondern die ungleiche Auslegung bzw Rechtssprechung von Gerichten in eigentlich ähnlichen oder gleichen Fällen.
Der normale Bürgr hat iA mit Urteilen ansich nicht das Problem, wenn sie einer bestimmten Rechtsnorm folgen und er sie versteht und weiss was man darf und was nicht. Ist die Urteilssprechung allerdings willkürlich, oder zB von der Person oder den Beteiligten ansich abhängig, wird es schwer für jmd noch zu wissen was erlaubt ist und was nicht

Nun, die Richterin ist dem Gesetz gefolgt und hat die unverhältnismäßige körperliche Attacke gegen einen verbalen Angriff mit einer Geldstrafe belegt. Meiner Ansicht nach vollkommen richtig, da hier in keinem Fall eine Notwehr gerechtfertigt ist.

lobentanz
08.12.2014, 13:08
Eine Tätlichkeit steht trotzdem in keinem Verhältnis zu einer "verbalen" Beleidigung. Dein Beitrag ist so gesehen nicht sehr hilfreich.

Verhältnismäßigkeit ist bei Notwehr nicht erforderlich. Das ist schon lange geklärt. Die Watsche war zum Beenden der Beleidigungen erforderlich und geeignet. Ein Erwidern der Beleidigungen wäre ungeeignet.

Außerdem hätte entsprechen der gängigen Rechtspraxis die Danuta mit einer Verurteilung wegen Beleidigung rechnen müssen, im Gegensatz zu dem beleidigenden Musel. Die Justiz ist voll mit Richterinnen wie Anke Daubner.

Bolle
08.12.2014, 13:12
Nein, ist es nicht. Eine tätliche Antwort auf einen verbalen Angriff ist unverhältnismäßig.

Das ist die Bezeichnung als "fette deutsche Hure" auch!

Michelle
08.12.2014, 13:13
Verhältnismäßigkeit ist bei Notwehr nicht erforderlich. Das ist schon lange geklärt. Die Watsche war zum Beenden der Beleidigungen erforderlich und geeignet. Ein Erwidern der Beleidigungen wäre ungeeignet.

Außerdem hätte entsprechen der gängigen Rechtspraxis die Danuta mit einer Verurteilung wegen Beleidigung rechnen müssen, im Gegensatz zu dem beleidigenden Musel. Die Justiz ist voll mit Richterinnen wie Anke Daubner.

Notwehr greift nur bei körperlichen Bedrohungen. :cool:

Michelle
08.12.2014, 13:15
Das ist die Bezeichnung als "fette deutsche Hure" auch!

"Fette deutsche Hure" ist eine Beleidigung, mehr nicht. Es stellt keine Bedrohung der eigenen Person oder einer dritten Person dar.

Schlummifix
08.12.2014, 13:18
Notwehr greift nur bei körperlichen Bedrohungen. :cool:

Das ist so nicht ganz richtig :cool:

lobentanz
08.12.2014, 13:21
Nun, die Richterin ist dem Gesetz gefolgt und hat die unverhältnismäßige körperliche Attacke gegen einen verbalen Angriff mit einer Geldstrafe belegt. Meiner Ansicht nach vollkommen richtig, da hier in keinem Fall eine Notwehr gerechtfertigt ist.
Auch die persönliche Ehre ist nach dem Gesetz notwehrfähig. Die Richterin Anke Daubner ist genau dem Gesetz nicht gefolgt, wenn überhaupt, dann ihrem persönlichen Empfinden. Wäre die Danuta mit einem Anwalt aufgetreten, wäre es mit Sicherheit nicht zu diesem Urteil gekommen.

lobentanz
08.12.2014, 13:23
Notwehr greift nur bei körperlichen Bedrohungen. :cool:

Falsch. Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtssicherheit.

cornjung
08.12.2014, 13:25
Es stellt keine Bedrohung der eigenen Person oder einer dritten Person dar.
Angriff gegen Ehre reicht. Wie oft noch ?

Notwehr greift nur bei körperlichen Bedrohungen. :cool:
Das ist leider immer noch falsch.


Verhältnismäßigkeit ist bei Notwehr nicht erforderlich. Das ist schon lange geklärt.
Stimmt.

Geklärt ist es schon lange, nur immer noch nicht verstanden.

Michelle
08.12.2014, 13:28
Falsch. Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtssicherheit.

Bitte mit einem Zitat des Gesetzes belegen, welches meine Rechtssicherheit fördert.

konfutse
08.12.2014, 13:31
Eine Tätlichkeit steht trotzdem in keinem Verhältnis zu einer "verbalen" Beleidigung. Dein Beitrag ist so gesehen nicht sehr hilfreich.
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil und eine Schelle zum richtigen Zeitpunkt wirkt. Bei einer Kuscheljustiz bewirkt er allerdings genau das Gegenteil, wobei keine Schelle das gleiche Ergebnis hat.

Michelle
08.12.2014, 13:35
Also kein Zitat, welches meine Rechtssicherheit fördert?

Bolle
08.12.2014, 13:49
Bitte mit einem Zitat des Gesetzes belegen, welches meine Rechtssicherheit fördert.


Notwehr bedeutet, dass man einen Angriff abwehrt. Wenn also der Angriff (dazu zählen auch Angriffe auf die Ehre/Würde) noch andauert und dieser Angriff nicht anders abgewehrt werden kann, dann kann Gewalt gegen den Angreifer gerechtfertigt sein.
Es stellt sich also die Frage, ob die Frau den Angreifer in dem Moment der Notwehr wirklich abwehrte (ihn also an der Fortsetzung der andauernden Beleidigungen hinderte) oder ob sie sich aus Wut lediglich rächte. Die Abwehr wäre gerechtfertigt, die Rache nicht.

So in etwa! Die Dame hätte sich besser einen Anwalt genommen!

http://www.123recht.net/Notwehr-bei-Beleidigung-__f349341.html

Michelle
08.12.2014, 13:53
So in etwa! Die Dame hätte sich besser einen Anwalt genommen!

http://www.123recht.net/Notwehr-bei-Beleidigung-__f349341.html

Nein. Überzeugt überhaupt nicht.

Bolle
08.12.2014, 13:57
Nein. Überzeugt überhaupt nicht.

Schön für dich!

cornjung
08.12.2014, 14:07
Bitte mit einem Zitat des Gesetzes belegen, welches meine Rechtssicherheit fördert.
Das wurde dir bereits mehrfach genannt.

cornjung
08.12.2014, 14:08
Eine tätliche Antwort auf einen verbalen Angriff ist unverhältnismäßig.

Verhältnismäßigkeit ist bei Notwehr nicht erforderlich. Das ist schon lange geklärt.
Das ist nicht nur schon lange geklärt.

Das ist hier im Strang bereits fünf mal mit Kommentaren, Paragraphen und Rechtsprechung bewiesen worden. Dennoch mache manche sich hier einen Spass, machen auf doof und wiederholen immer wieder denselben Unsinn.

Michelle
08.12.2014, 14:09
Das wurde dir bereits mehrfach genannt.

Nein, wurde es nicht. Auch nicht mehrfach. Einer machte einen Versuch mit einer möglichen Erklärung, die jedoch in diesem Fall nicht begründet ist.

cornjung
08.12.2014, 14:12
Nein, wurde es nicht. Auch nicht mehrfach. Einer machte einen Versuch mit einer möglichen Erklärung, die jedoch in diesem Fall nicht begründet ist.
Ja, ja...:isgut:

Drache
08.12.2014, 14:15
W...

Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

So sieht es aus! Bei mir war das nicht anders.

lobentanz
08.12.2014, 14:30
Bitte mit einem Zitat des Gesetzes belegen, welches meine Rechtssicherheit fördert.
Bin ich dein Neger? Such selber, das Internet ist voll davon.

Michelle
08.12.2014, 14:33
Bin ich dein Neger? Such selber, das Internet ist voll davon.

Es gibt also kein Zitat?

cornjung
08.12.2014, 14:35
Es gibt also kein Zitat?
:achtung::achtung::achtung:

lobentanz
08.12.2014, 14:39
Es gibt also kein Zitat?

Du wirst jetzt hoffentlich ein Zitat bringen, nach dem die persönliche Ehre nicht notwehrfähig ist.

Michelle
08.12.2014, 14:41
Du wirst jetzt hoffentlich ein Zitat bringen, nach dem die persönliche Ehre nicht notwehrfähig ist.


Warum sollte ich? Habe ich das etwa behauptet?

Trantor
08.12.2014, 15:46
Nun, die Richterin ist dem Gesetz gefolgt und hat die unverhältnismäßige körperliche Attacke gegen einen verbalen Angriff mit einer Geldstrafe belegt. Meiner Ansicht nach vollkommen richtig, da hier in keinem Fall eine Notwehr gerechtfertigt ist.

Richter folgen immer dem Gesetz. Das ändert aber nichts daran, das der Richter einen gigantischen Ermessensspielraum hat zwei ähnliche Fälle komplett unterschiedlich zu urteilen, entsprechend der gerade vorherrschenden Ideologie oder political correctness.
Der Ermessensspielraum bei einer Ohrfeige ist zu beurteilen ob es eine Tätlichkeit ist oder nicht, nicht jede Ohrfeihe ist eine Tätlichkeit, je nach Härte haben manche einfach auch nur einen erniedrigenden Charakter und ist ensprechend wie auch eine Beleidiguhg eine Ehrverletzung. Auch diese kann entsprechend mit einer Geldstrafe belegt werden. In dieesm Fall wäre es durchaus angebracht den Kläger/Täter ebenfalls mit einer Geldstrafe in gleicher Höhe zu belegen oder eben beide garnicht.

Michelle
08.12.2014, 15:50
Richter folgen immer dem Gesetz. Das ändert aber nichts daran, das der Richter einen gigantischen Ermessensspielraum hat zwei ähnliche Fälle komplett unterschiedlich zu urteilen, entsprechend der gerade vorherrschenden Ideologie oder political correctness.
Der Ermessensspielraum bei einer Ohrfeige ist zu beurteilen ob es eine Tätlichkeit ist oder nicht, nicht jede Ohrfeihe ist eine Tätlichkeit, je nach Härte haben manche einfach auch nur einen erniedrigenden Charakter und ist ensprechend wie auch eine Beleidiguhg eine Ehrverletzung. Auch diese kann entsprechend mit einer Geldstrafe belegt werden. In dieesm Fall wäre es durchaus angebracht den Kläger/Täter ebenfalls mit einer Geldstrafe in gleicher Höhe zu belegen oder eben beide garnicht.

Richter sind nur dem Gesetz unterworfen. Eine Ohrfeige ist immer eine Tätlichkeit. Die wiegt wesentlich schwerer als die verbale Entgleisung.

Chronos
08.12.2014, 16:05
Richter sind nur dem Gesetz unterworfen. Eine Ohrfeige ist immer eine Tätlichkeit. Die wiegt wesentlich schwerer als die verbale Entgleisung.
Dann wiegt sie halt schwerer. Na und?!

Ich hätte dem Vogel eine gekachelt, dass er sich beim nächsten Mal vorher sehr genau überlegen würde, ob er sein dreckiges Maul nochmal so weit aufreisst.

Dann bekommt man eben eine Vorladung vors Gericht und steht das durch.

Aber vor diesem zugewanderten Dreck auch noch einknicken kommt überhaupt nicht in Frage.

Trantor
08.12.2014, 16:09
Richter sind nur dem Gesetz unterworfen. Eine Ohrfeige ist immer eine Tätlichkeit. Die wiegt wesentlich schwerer als die verbale Entgleisung.


Nein eben nicht wenn die Orfeige mehr ein leichtes berühren oder streichen ist dann wohl kaum, man kann Orfeigen geben das der Kopf nach hinten fliegt , die Person dabei unglücklich zu Boden stürzt und im Extremfall bleibende gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod erleidet und es gibt Berührungen an der Wange die bedingt durch die Grösse, Reichweite, Kraft, Alter, Geschlecht, physiche Statur nur an ein sanftes Wischen erinnern die man kaum spürt.
Beides ist nicht das gleiche und wird vom Richter entsprechend auch unterschiedlich bewertet. Und diesen Spielraum so werfe ich Richtern vor nutzen sie aus in ihrem Sinne für ihre Ideologie und für ihr ansicht von political correctness.

Ich verweise dazu auch nochmals auf mein Beispiel in Post #243
http://www.politikforen.net/showthread.php?158612-Als-quot-fette-deutsche-Hure-quot-beschimpft-(Opfer-muss-Zahlen)&p=7575369&viewfull=1#post7575369

Cinnamon
08.12.2014, 16:10
Wie kommst Du zu Deinen Behauptungen? Willst Du mir damit sagen, WÄHREND mich jemand beleidigt, darf ich nicht schlagen?
"„ ... einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ... “
Ein rechtswidriger Angriff ist eine Aktion, die die Schädigung von Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit,
Eigentum aber auch Ehre und Religion zum Ziel hat und nicht durch andere Rechtfertigungsgründe
abgedeckt ist.
Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Der
Angriff dauert so lange an, bis dem zu schützenden Rechtsgut keine Gefahr mehr droht oder der
Schaden in vollem Umfang eingetreten ist." (
http://www.kickboxen-marbach.de/down/Notwehr%20Paragraph.pdf

1. Notwehr muss von reinem Verteidigungswillen gekennzeichnet sein. Selbstjustiz ist da z. B. verboten.
2. Muss die Notwehr auch in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen.

Cinnamon
08.12.2014, 16:11
Gewöhn' dir mal ab, dich bei deiner Rechtsauffassung dauernd auf Unrecht zu berufen. Wenn genau das Gegenteil Rechtspraxis wäre, würdest du es genauso richtig finden. Du drehst dich einfach immer nur mit dem Wind, der von Juradeppen geblasen wird. Fang' mal an, selber zu denken.

Wenn Gerichte anfangen würden, körperliche Gewalt wegen bloßer Verbalinjurien für eine angemessene Reaktion zu erachten, würde ich das ganz sicher nicht gut finden. Schon gar nicht richtig.

Cinnamon
08.12.2014, 16:13
So ist es.

Das Verhalten der Frau war völlig angemessen, und gerechtfertigt. Wer sich wie @ Cinnamon beleidigen, beschimpfen und zusammen schlagen lässt , weil er zu feige ist, sich zu wehren, soll das meinetwegen tun. Nicht alle sind aber Masochisten. Solche Typen wie dieser Jung-Musel verstehen nur eine Sprache...die in ihrem Gesicht Spuren hinterlässt.

Sie wird jetzt zurecht als Prügeloma im Viertel einen schweren Stand haben.

latrop
08.12.2014, 16:14
Sie wird jetzt zurecht als Prügeloma im Viertel einen schweren Stand haben.

Aber nur bei den Zugereisten.

latrop
08.12.2014, 16:17
Hätte ich vor Gericht gestanden und die Richterin hötte mein Gegenüber wegen seiner Äusserung frei laufen lassen, hätte ich promt der Richterin gesagt :

Sie sind eine fette, deutsche Hure.
Mal sehen, was die dann geantwortet hätte.
Ist doch keine Straftat, nur eine Feststellung.:cool:

konfutse
08.12.2014, 16:18
Sie wird jetzt zurecht als Prügeloma im Viertel einen schweren Stand haben.
Glaube ich nicht. Andere Alte werden ihr anerkennend auf die Schulter klopfen.

Michelle
08.12.2014, 16:21
Nein eben nicht wenn die Orfeige mehr ein leichtes berühren oder streichen ist dann wohl kaum, man kann Orfeigen geben das der Kopf nach hinten fliegt , die Person dabei unglücklich zu Boden stürzt und im Extremfall bleibende gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod erleidet und es gibt Berührungen an der Wange die bedingt durch die Grösse, Reichweite, Kraft, Alter, Geschlecht, physiche Statur nur an ein sanftes Wischen erinnern die man kaum spürt.
Beides ist nicht das gleiche und wird vom Richter entsprechend auch unterschiedlich bewertet. Und diesen Spielraum so werfe ich Richtern vor nutzen sie aus in ihrem Sinne für ihre Ideologie und für ihr ansicht von political correctness....


In dem Fall wären sie vollkommen ungeeignet für das Richteramt. Ändert auch nichts daran, dass eine Ohrfeige immer eine Tätlichkeit im Sinne des Gesetzes darstellt. Es wird als einfache oder fahrlässige Körperverletzung vom StGB rechtlich gewürdigt. :dg:

cornjung
08.12.2014, 16:21
Sie wird jetzt zurecht als Prügeloma im Viertel einen schweren Stand haben.
Im Gegenteil...die Musels sind gewarnt, machen einen riesen Bogen um sie und die Einheimischen bewundern sie. Sie wird bevorzugt behandelt und Achtung und Respekt sind ihr gewiss. Sie ist eine Heldin. Der nächste Musel kommt aber nicht mehr so billig favon. Der bekommt was auf die Rübe.

cornjung
08.12.2014, 16:22
1. Notwehr muss von reinem Verteidigungswillen gekennzeichnet sein. Selbstjustiz ist da z. B. verboten.
2. Muss die Notwehr auch in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen.
Nein !

Shahirrim
08.12.2014, 16:23
1. Notwehr muss von reinem Verteidigungswillen gekennzeichnet sein. Selbstjustiz ist da z. B. verboten.
2. Muss die Notwehr auch in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen.

Sauer, dass du nicht auch so präventiv zugehauen hast, als du bereichert wurdest?

cornjung
08.12.2014, 16:23
In dem Fall wären sie vollkommen ungeeignet für das Richteramt. Ändert auch nichts daran, dass eine Ohrfeige immer eine Tätlichkeit im Sinne des Gesetzes darstellt. Es wird als einfache oder fahrlässige Körperverletzung vom StGB rechtlich gewürdigt.
Hier gehts um Notwehr.

cornjung
08.12.2014, 16:24
Wenn Gerichte anfangen würden, körperliche Gewalt wegen bloßer Verbalinjurien für eine angemessene Reaktion zu erachten, würde ich das ganz sicher nicht gut finden. Schon gar nicht richtig.
Was du Lusche für richtig hältst, ist völlig egal. Entscheindend ist, wer in Notwehr handelt, ist gerechtfertigt.

cornjung
08.12.2014, 16:25
Richter sind nur dem Gesetz unterworfen. Eine Ohrfeige ist immer eine Tätlichkeit. Die wiegt wesentlich schwerer als die verbale Entgleisung.
Ja und ? Dennoch gibts Notwehr gegen eine Tätlichkeit.

Neu
08.12.2014, 16:26
Ja. Da steht nichts von "Bei Beleidigung ist eine Ohrfeige gerechtfertigt". Notwehr setzt einen körperlichen Angriff voraus. Du darfst niemanden schlagen, nur weil er dich beschimpft hat!


http://www.jiu-jitsu-schule-ten-shin.de/Notwehr.pdf
""Sehr kurz ist hingegen die Zeit, um sich gegen Beleidigungen zu wehren (z.B.
durch eine Ohrfeige). Nur während der Angreifer die Beleidigung gerade
ausspricht darf man sich wehren. Handelt man erst eine Sekunde später ist
der Angriff nicht mehr gegenwärtig.""

Sie hätte SOFORT - nach oder während der ersten Beleidigung - den Typ niederstrecken sollen. Und zwar so, daß dieser die Beleidigung nicht wiederholen kann. Nach der dritten Beleidigung - da ists zu spät.

cornjung
08.12.2014, 16:27
Aber nur bei den Zugereisten.

Glaube ich nicht. Andere Alte werden ihr anerkennend auf die Schulter klopfen.
So ist es.

Neu
08.12.2014, 16:27
Und die Verteidigung muss im angemessenen Verhältnis zur Tat stehen. Ohrfeige gegen Beleidigung geht nicht. Notwehr gegen eine Beleidigung ist nicht denkbar. Im Gegenteil ist es zumutbar, einfach weiterzugehen.

Weitergehen ja. Aber erstmal ordentlich zuschlagen. Eine Beleidigung ist auch eine Körperverletzung, eine seelische.

Michelle
08.12.2014, 16:29
Hier gehts um Notwehr.

Nein. Das ist falsch. Es lag keine Notwehrsituation vor.

Trantor
08.12.2014, 16:30
In dem Fall wären sie vollkommen ungeeignet für das Richteramt. Ändert auch nichts daran, dass eine Ohrfeige immer eine Tätlichkeit im Sinne des Gesetzes darstellt. Es wird als einfache oder fahrlässige Körperverletzung vom StGB rechtlich gewürdigt. :dg:

du willst mir doch nicht erzählen das eine Kraftvolle Ohrfeileg die uU zum Tod des Opfers führt und ein harmloser Wischer gleichbehandelt werden sollt....
Und ob der Richter geeignet ist oder nicht hängt davon ab wie politisch korrekt sseine Urteile sind und inwieweit sie der Ideologie der Machthaber gefällt.
Tut sie das nicht, fallen Urteile zB zu hart aus oder werden Personen aus dem flaschen Mileu abgestraft führt das auch schonmal schnellzur versetzung.

Michelle
08.12.2014, 16:35
du willst mir doch nicht erzählen das eine Kraftvolle Ohrfeileg die uU zum Tod des Opfers führt und ein harmloser Wischer gleichbehandelt werden sollt....
Und ob der Richter geeignet ist oder nicht hängt davon ab ......
ob er für das Richteramt geeignet ist.

Deshalb gibt es ja die Unterscheidung im StGB je nach Schwere der Verletzung. Von einer gleichen strafrechtlichen Würdigung schrieb niemand etwas.

Neu
08.12.2014, 16:37
Nein. Das ist falsch. Es lag keine Notwehrsituation vor.

Der Richter hat die Provokation der beleidigten Frau mitbewertet. Sie hat das Ballspielen beanstandet. Und da gilt:


http://www.jiu-jitsu-schule-ten-shin.de/Notwehr.pdf

""Eine Abwehr deren Folgen in krassem Missverhältnis zum drohenden
Schaden steht ist missbräuchlich und daher unzulässig.
Eine Notwehrhandlung ist rechtmäßig, wenn sie geboten ist. Nicht geboten ist
die Verteidigungshandlung, wenn man den Angriff provoziert hat, um dann in
Notwehr zuschlagen zu können.""


Sie hat die Beleidigungen provoziert, ganz einfach. Und da konnte der Richter nicht anders, als sie zu verurteilen.

Tantalit
08.12.2014, 16:38
du willst mir doch nicht erzählen das eine Kraftvolle Ohrfeileg die uU zum Tod des Opfers führt und ein harmloser Wischer gleichbehandelt werden sollt....
Und ob der Richter geeignet ist oder nicht hängt davon ab wie politisch korrekt sseine Urteile sind und inwieweit sie der Ideologie der Machthaber gefällt.
Tut sie das nicht, fallen Urteile zB zu hart aus oder werden Personen aus dem flaschen Mileu abgestraft führt das auch schonmal schnellzur versetzung.

Die Alte hat Mist gebaut da brauchste jetzt kein Fass wegen aufzumachen und nein egal was du noch sagst du reitest dich höchstens noch mehr rein. ;)

Cinnamon
08.12.2014, 16:40
Sauer, dass du nicht auch so präventiv zugehauen hast, als du bereichert wurdest?

Nein. Das ich nicht zugeschlagen habe damals ist etwas, was mich über solchen primitiven Affen stehen lässt.

Cinnamon
08.12.2014, 16:40
Nein !

Hat's geschrieben und ward für dumm befunden.

Shahirrim
08.12.2014, 16:41
Nein. Das ich nicht zugeschlagen habe damals ist etwas, was mich über solchen primitiven Affen stehen lässt.

Viele, die so wie du dachten, standen nie mehr wieder auf.

Cinnamon
08.12.2014, 16:42
Viele, die so wie du dachten, standen nie mehr wieder auf.

Wenn ich deshalb zugeschlagen hätte, wäre ich auf deren Niveau herabgesunken. Ist das besser?

lobentanz
08.12.2014, 16:46
Nein. Das ich nicht zugeschlagen habe damals ist etwas, was mich über solchen primitiven Affen stehen lässt.

Wenn du dich nicht gewehrt hast bist du der Affe.

lobentanz
08.12.2014, 16:47
Warum sollte ich? Habe ich das etwa behauptet?

Hast du. Alzheimer?

lobentanz
08.12.2014, 16:48
Richter sind nur dem Gesetz unterworfen. Eine Ohrfeige ist immer eine Tätlichkeit. Die wiegt wesentlich schwerer als die verbale Entgleisung.
Ist bei Notwehr unerheblich.

Trantor
08.12.2014, 16:51
Die Alte hat Mist gebaut da brauchste jetzt kein Fass wegen aufzumachen und nein egal was du noch sagst du reitest dich höchstens noch mehr rein. ;)

Es geht mir eigentlich weniger um den Fall, die Dame soll mit dem Schlüssel zugehauen haben und den Mann angeblich blutig geschlagen haben.... wie auch immer dafür darf man schonmal eine Geldstrafe verhängen, alledings sind die Geldstrafen für ehrverletzung auch nicht günstiger, ein "Idiot" oder "Arschloch" kann da auch schonmal 2.000e kosten.
Die Frage bleibt also warum wurde der Beleidiger nicht auch verurteilt.

Es ging aber mehr um die ausage von Michelle? hiess sie so? die meinte eine Ohrfeige sei immer eine Tätlichkeit mit dem Anspruch da müsse man nicht differenzieren, und das ist sicher nicht so und wird auch nicht so gehandhabt, eine Ohrfeige kann zu schweren Verletzungen führen oder so harmöos sein das man es kaum spürt, eine Gleichbehandlung wäre reine Willkür.

Michelle
08.12.2014, 16:54
Es ging aber mehr um die ausage von Michelle? hiess sie so? die meinte eine Ohrfeige sei immer eine Tätlichkeit mit dem Anspruch da müsse man nicht differenzieren, und das ist sicher nicht so und wird auch nicht so gehandhabt, eine Ohrfeige kann zu schweren Verletzungen führen oder so harmöos sein das man es kaum spürt, eine Gleichbehandlung wäre reine Willkür.
Ja, die Michelle. Die liegt auch vollkommen richtig mit ihrer Einschätzung, dass eine Ohrfeige immer eine Tätlichkeit ist. Allerdings hat diese Michelle für den Fall der Differenzierung auf das StGB verwiesen, mit dem Hinweis auf einfache und fahrlässige Körperverletzung. Dann kommt noch der Schweregrad hinzu. Leicht oder schwer.

lobentanz
08.12.2014, 16:55
1. Notwehr muss von reinem Verteidigungswillen gekennzeichnet sein. Selbstjustiz ist da z. B. verboten.
2. Muss die Notwehr auch in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen.
Die fortgesetzten und wiederholten Beleidigungen wurden offensichtlich erst durch den Schlag beendet. Also Notwehr mit einem geeigneten Mittel.

Angemessen war die Notwehrhandlung nicht. Angemessen wäre sie erst mit dem Verlust einiger Zähne.

lobentanz
08.12.2014, 16:57
In dem Fall wären sie vollkommen ungeeignet für das Richteramt. Ändert auch nichts daran, dass eine Ohrfeige immer eine Tätlichkeit im Sinne des Gesetzes darstellt. Es wird als einfache oder fahrlässige Körperverletzung vom StGB rechtlich gewürdigt. :dg:
Sie ist für das Richteramt ungeeignet.

Tantalit
08.12.2014, 16:59
Es geht mir eigentlich weniger um den Fall, die Dame soll mit dem Schlüssel zugehauen haben und den Mann angeblich blutig geschlagen haben.... wie auch immer dafür darf man schonmal eine Geldstrafe verhängen, alledings sind die Geldstrafen für ehrverletzung auch nicht günstiger, ein "Idiot" oder "Arschloch" kann da auch schonmal 2.000e kosten.
Die Frage bleibt also warum wurde der Beleidiger nicht auch verurteilt.

Es ging aber mehr um die ausage von Michelle? hiess sie so? die meinte eine Ohrfeige sei immer eine Tätlichkeit mit dem Anspruch da müsse man nicht differenzieren, und das ist sicher nicht so und wird auch nicht so gehandhabt, eine Ohrfeige kann zu schweren Verletzungen führen oder so harmöos sein das man es kaum spürt, eine Gleichbehandlung wäre reine Willkür.

Verlaß dich darauf die meisten Richter behandeln das wenigste gleich, man will ja kompetent und clever erscheinen.

Und was Michelle angeht ist das wohl eher ein Fettsack, denn solche Avatare wie seiner sind meist Fake und sollen nur beeindrucken. ;)

lobentanz
08.12.2014, 17:02
Die Alte hat Mist gebaut da brauchste jetzt kein Fass wegen aufzumachen und nein egal was du noch sagst du reitest dich höchstens noch mehr rein. ;)

Hat sie. Sie hat keinen Anwalt genommen. Mit Anwalt hätte es dieses Urteil nicht gegeben.

lobentanz
08.12.2014, 17:05
Wenn ich deshalb zugeschlagen hätte, wäre ich auf deren Niveau herabgesunken. Ist das besser?

Du wärst eher auf deren Niveau gestiegen. Aber so bleibst du auch moralisch unten. Ein typisches Untermenschenverhalten.

Chandra
08.12.2014, 17:09
Hat sie. Sie hat keinen Anwalt genommen. Mit Anwalt hätte es dieses Urteil nicht gegeben.

das sehe ich auch so

Finch
08.12.2014, 17:12
Stimmt, warum behauptest du ständig, dass du ein Rechtsexperte bist ? Reichen deine Argumente nicht ?

Die Verteidigung muss erforderlich, aber gerade nicht verhältnisnmässig sein. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.

Genau so ist es. Lies mal # 179 !

@ Cinnamon beruft sich nicht auf NotWEHR, weil er lieber flieht, statt zu kämpfen und sich zu wehren. Daher meint er, jede Deutsche müsse sie massivst beleidigen und beschimpfen lassen, devot und feige kuschen und sich schleichen. Und die andere Wange hinhalten, damit die Musels noch frecher werden. Hartz4 alleine reicht denen nicht.

Davon mal ganz abgesehen, dass ich das nie behauptet habe, habe ich eingangs schon geschrieben, warum die Sache höchstwahrscheinlich gescheitert ist. Ganz einfach am fehlenden Verteidigungswillen. Dass das Übermaßverbot letzten Endes auch nichts mehr ist als eine Güterabwägung und daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht ist nunmal so. Auch wenn es hier, wie Du wohl richtig gesagt hast, an einem krassen Missverhältnis fehlt. Jedenfalls iSd herrschenden Meinung von Lit und Rspr.

Im Übrigen wird nirgends soviel Müll verzapft wie im Recht & Gesetze Thread. Aber das kommt dabei rum, wenn Leute ihr Leben im Internet verbringen, statt etwas Anspruchsvolles zu tun.

Michelle
08.12.2014, 17:19
Sie ist für das Richteramt ungeeignet.

Aufgrund deiner Einschätzung?

Finch
08.12.2014, 17:20
@ Cinnamon beruft sich nicht auf NotWEHR, weil er lieber flieht, statt zu kämpfen und sich zu wehren. Daher meint er, jede Deutsche müsse sie massivst beleidigen und beschimpfen lassen, devot und feige kuschen und sich schleichen. Und die andere Wange hinhalten, damit die Musels noch frecher werden. Hartz4 alleine reicht denen nicht.

Vielleicht interpretierst Du auch zu negativ. Ganz ehrlich: Wenn mich eine Göre beschimpft, mit was auch immer, würde ich auch nicht zuschlagen. In dem Zusammenhang von "fliehen" und "kämpfen" zu sprechen finde ich gelinde gesagt absolut lächerlich. Kämpfen behalte ich mir für bewegendere Sachen vor als ein schlecht erzogenes Mädchen.
Einmal ausgeblendet, dass einem beleidigende Musel tierisch auf den Sack gehen, halte ich mich für ruhig genug, eine Beleidigung auszuhalten, ohne mich wie ein Vollidiot auf offener Straße prügeln zu müssen. Das mag Dir "unehrenhaft" erscheinen, ist es für mich nicht.

Kurti
08.12.2014, 17:21
...
Im Übrigen wird nirgends soviel Müll verzapft wie im Recht & Gesetze Thread. Aber das kommt dabei rum, wenn Leute ihr Leben im Internet verbringen, statt etwas Anspruchsvolles zu tun.
Das geltende Recht weicht halt stark vom Rechtsempfinden des Poebels ab -
und das ist fast immer gut so!

Finch
08.12.2014, 17:22
Das geltende Recht weicht halt stark vom Rechtsempfinden des Poebels ab -
und das ist fast immer gut so!

Killt aber jede sachliche Diskussion.. :D

Kurti
08.12.2014, 17:24
Killt aber jede sachliche Diskussion.. :D
Waere auch bei so einigen ein wenig zuviel erwartet!

latrop
08.12.2014, 17:32
Nein. Das ist falsch. Es lag keine Notwehrsituation vor.

Na du Tussi, was hättest du gemacht, wenn dich einer als fette deutsche Hure beschimpft hätte ?
Du hättest ihm wahrscheinlich sofort einen geblasen.:appl:

Trantor
08.12.2014, 18:06
Ja, die Michelle. Die liegt auch vollkommen richtig mit ihrer Einschätzung, dass eine Ohrfeige immer eine Tätlichkeit ist. Allerdings hat diese Michelle für den Fall der Differenzierung auf das StGB verwiesen, mit dem Hinweis auf einfache und fahrlässige Körperverletzung. Dann kommt noch der Schweregrad hinzu. Leicht oder schwer.

Ok eine leichte Berührung an der Wange di der Gegenüber kaum spürt ist eine Tätlichkeit wirklich?
Was ist denn mit einem Griff an den Arm?
Ist jede Berührung eine Tätlichkeit?

Da du dir ja diesbezüglich recht sicher zu scheinen seist, bitte ich um Aufklärung.

Ich behaupte einfach mal du hast nicht verstanden um was es mir geht....

Trantor
08.12.2014, 18:08
Verlaß dich darauf die meisten Richter behandeln das wenigste gleich, man will ja kompetent und clever erscheinen.
eben, das ist ja der Punkt!



Und was Michelle angeht ist das wohl eher ein Fettsack, denn solche Avatare wie seiner sind meist Fake und sollen nur beeindrucken. ;)

hmm weiss nicht bisher erscheint sie mir glubwürdig, und im Zweifelsfall habe ich in meinem Kopf lieber ihr Avatar, als das Bild was du mir gerade hineinsetzten wolltest :D

Michelle
08.12.2014, 18:13
Ok eine leichte Berührung an der Wange di der Gegenüber kaum spürt ist eine Tätlichkeit wirklich?
Was ist denn mit einem Griff an den Arm?
Ist jede Berührung eine Tätlichkeit?
....

Ob jede Berührung eine Tätlichkeit ist wird aufgrund des lebensnahen Sachverhalts entschieden. Dazu hat man Richter. Die entscheiden anhand des Sachverhalts, nicht nach der Ideologie des Täters oder der Opfer.

Trantor
08.12.2014, 18:19
Ob jede Berührung eine Tätlichkeit ist wird aufgrund des lebensnahen Sachverhalts entschieden.
Da das offenbar erst entschieden werden muss kann der logischen Konsequenz zu folge nicht jede Berührung eine Tätlichkeit sein.Korrek?
Dh eine Berührung an der Wange muss nicht zwingend eine Tätlichkeit sein.


Dazu hat man Richter
Und das das dann wohl der Richter entscheidet bestätigt doch meine Behauptung das die Richter diesbezüglich (viel) Spielraum haben.

Und - so behaupte ich weiter - dieser Spielraum entsprechend ihrer (der des Richters) ideologischen Wertvortsellungen genutzt wird-

Nichts anders habe ich geschrieben...

Michelle
08.12.2014, 18:25
Da das offenbar erst entschieden werden muss kann der logischen Konsequenz zu folge nicht jede Berührung eine Tätlichkeit sein.Korrek?
Dh eine Berührung an der Wange muss nicht zwingend eine Tätlichkeit sein.


Und das das dann wohl der Richter entscheidet bestätigt doch meine Behauptung das die Richter diesbezüglich (viel) Spielraum haben.

Und - so behaupte ich weiter - dieser Spielraum entsprechend ihrer (der des Richters) ideologischen Wertvortsellungen genutzt wird-

Nichts anders habe ich geschrieben...

Nein. Du hast definitiv keine Ahnung. Dem Spielraum des Richters setzen die Gesetze einen äußerst engen Rahmen. Ideologische Wertvorstellungen haben bei der Rechtsfindung nichts verloren. Auch Urteile, die einen sogenannten "Muselbonus" enthalten, werden immer im Rahmen des dafür zuständigen Gesetzes und des zur Verfügung stehenden Strafrahmens ausgesprochen. Deine Einschätzung ist somit noch nicht mal im Ansatz richtig. :cool:

Multiplex
08.12.2014, 18:30
Wenn Gerichte anfangen würden, körperliche Gewalt wegen bloßer Verbalinjurien für eine angemessene Reaktion zu erachten, würde ich das ganz sicher nicht gut finden. Schon gar nicht richtig.

Natürlich tun sie das. Wenn mich eine Frau beleidigt und ich sie nur verbal zurückbeleidige, kriege ich schon eine Strafanzeige. Da brauche ich noch nicht mal eine Hand zu erheben. Wohingegen andersrum ich sie grundlos beleidige, sie mich sofort zusammenschlagen kann und natürlich keine Anzeige kriegt, wegen Tittenbonus.

Bist du so weltfremd oder tust du nur so?

Cinnamon
08.12.2014, 18:33
Natürlich tun sie das. Wenn mich eine Frau beleidigt und ich sie nur verbal zurückbeleidige, kriege ich schon eine Strafanzeige. Da brauche ich noch nicht mal eine Hand zu erheben. Wohingegen andersrum ich sie grundlos beleidige, sie mich sofort zusammenschlagen kann und natürlich keine Anzeige kriegt, wegen Tittenbonus.

Bist du so weltfremd oder tust du nur so?

Ich finde es problematisch, wenn sie dich zusammenschlagen darf, ohne Strafe zu risikieren. Ich muss aber zugeben, dass mir so ein Fall bislang nicht untergekommen ist. Und der hier diskutierte Fall geht auch gerade in die andere Richtung.

Rumpelstilz
08.12.2014, 18:37
Nun. wenn ich dir die sprachlichen Fähigkeiten deiner Politikerelite so kurz vorstellen darf....


https://www.youtube.com/watch?v=U27aIAb8o9U

... dann möchte ich nicht wissen, was der durchschnittliche deutsche Blödmichel für Sprachkompetenzen vorzuweisen hat. :haha:
Was hat der Mertens damit zu tun? Weiss der etwa auch, dass du kein Tuerkisch sprichst? :D

Cudi
08.12.2014, 18:58
Was hat der Mertens damit zu tun? Weiss der etwa auch, dass du kein Tuerkisch sprichst? :D

Du sprachst von Türkischen Analphabeten. Deshalb mein Hinweis auf Deutsche Analphabeten. Die meisten Deutschen können sich nicht einmal so artikulieren, wie Horst Mertens. :D

Hrafnaguð
08.12.2014, 18:58
Wenn die Dame eine "Fette Deutsche Hure" ist. Dann ist es keine Beleidigung.


Zu meiner Zeit hätte ich auch eine Ohrfeige kassiert. Meine Eltern hätten gesagt "Selbst Schuld", mir auch noch eine verpasst und mich anschließend zu der Dame geschickt um mich zu entschuldigen. Kein Advokat hätte daran auch nur einen Pfennig verdient.

Exakt genau das hätte mir auch geblüht wenn ich so einen Unsinn gemacht hätte.

Rumpelstilz
08.12.2014, 19:57
Na, soviel Dummheit gebührt ein herzliches Lachen. Ich glaube, ich bin im falschem Film. Jetzt muss ich dumme Menschen davon überzeugen, dass ich ein Türke bin. Anderorts haben andere User genau das gegenteilige Problem. :D
Nein, du bist im falschen Forum. Probier's mal in einem Forum fuer Satire oder fuer Clowns. :neck:

Dayan
08.12.2014, 20:35
Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen

Rodgau/Seligenstadt – Die 63-jährige Danuta Huller ist von einem 15-Jährigen so lange als „fette deutsche Hure“ bezeichnet worden, bis sie ihm eine Ohrfeige gab. Jetzt wurde sie dafür zu 2700 Euro Strafe verurteilt. Von Christian Reinartz

Es ist nicht einfach für Danuta Huller, ihre Verärgerung über das Urteil im Zaum zu halten. Minuten vorher war der Hammer von Richterin Anke Daubner am Seligenstädter Amtsgericht gefallen: 2700 Euro muss Huller zahlen. „Und das, obwohl ich nur getan habe, was wohl die meisten Menschen getan hätten“, sagt die Rodgauerin sichtlich erregt.

Grund für die Verhandlung war eine Auseinandersetzung im August 2013. Damals hatte das Ohrfeigen-Opfer A. vor einer Wohnanlage an der Seestraße in Rodgau mit seinen Kumpels „abgehangen“. Als der im Zeugenstand sitzt, gibt er an, sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern zu können. Erst als Richterin Daubner ihm seine damalige Zeugenaussage vorliest, will er sich plötzlich erinnern.



http://www.extratipp.com/news/aufreger/rentnerin-rodgau-beschimpft-muss-2700-euro-eine-ohrfeige-zahlen-4509960.html


*************************************

Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.Mit wäre es wert gewesen dem Drecksack für das Geld in die Eier zu treten!

Whiplash
08.12.2014, 21:26
Rumpelstilz und Cudi sind raus

Bergischer Löwe
08.12.2014, 21:32
Mit wäre es wert gewesen dem Drecksack für das Geld in die Eier zu treten!

Glaub mir - ich hatte bereits das Vergnügen wegen Körperverletzung angezeigt worden zu sein. Dank sündhaft teurem "Staranwalt" eingestellt. Hat mich fast 3000 Euro gekostet. Nur Anwaltskosten. Nie wieder. Heute geh ich schulterzuckend vorbei.

Dayan
08.12.2014, 21:33
Glaub mir - ich hatte bereits das Vergnügen wegen Körperverletzung angezeigt worden zu sein. Dank sündhaft teurem "Staranwalt" eingestellt. Hat mich fast 3000 Euro gekostet. Nur Anwaltskosten. Nie wieder. Heute geh ich schulterzuckend vorbei.Das war ungerecht und falsch!Gruss!

Michelle
08.12.2014, 21:38
Glaub mir - ich hatte bereits das Vergnügen wegen Körperverletzung angezeigt worden zu sein. Dank sündhaft teurem "Staranwalt" eingestellt. Hat mich fast 3000 Euro gekostet. Nur Anwaltskosten. Nie wieder. Heute geh ich schulterzuckend vorbei.

Da ziehst du eigentlich immer den Kürzeren. Es sei denn, du bist jung und hast keine Vorstrafen.

Dayan
08.12.2014, 21:39
Mit wäre es wert gewesen dem Drecksack für das Geld in die Eier zu treten!Richtige Unverschämtheiten soll man so beantworten:https://www.youtube.com/watch?v=hrvpHQOq-U4

Alter Preuße
08.12.2014, 22:13
Warum richtet keiner ein Fratzenbuchprofil ein und beginnt eine Sammlung ? Ich bon dort nicht angemeldet. Da käme schnell eine deutlich höhere Summe zusammen und sie hätte noch eine Belohnung. Das wäre die richtige Antwort auf so ein unverschämtes Urteil und Ermunterung für andere Bürger, sich genauso zu wehren.

lobentanz
08.12.2014, 23:58
Na du Tussi, was hättest du gemacht, wenn dich einer als fette deutsche Hure beschimpft hätte ?
Du hättest ihm wahrscheinlich sofort einen geblasen.:appl:
Konnte ich leider nicht mehr begrünen. Deshalb hier meine Anerkennung für diesen treffenden Beitrag.

Trantor
09.12.2014, 08:50
Nein. Du hast definitiv keine Ahnung.
subjektive Einschätzung ohne argumentativen Wert.


Dem Spielraum des Richters setzen die Gesetze einen äußerst engen Rahmen.
"äusserst eng" ist genauso definiert wie "groß". beides relative Begriffe und Behauptungen ohne argumentativen Wert.


Ideologische Wertvorstellungen haben bei der Rechtsfindung nichts verloren.
Ideologische Vorstellungen sind so eng mit dem Menschen und seinen Entscheidungen verknüpft wie die rechte Hand, ein ausblenden um Objektiviität zu wahren ist wünschenwert, defakto abwer nicht 100% erreichbar.
Je mehr Kriterien der Richter bei der Urteilssprechung zu Berücksichtigen hat nach denen er sein Urteil differenzieren muss (Kindheit, Lebenssituation, äussere einflüsse , Situation....Wetter) umso grösser ist sein Spielraum den er hat, umso mehr Möglichkeit für ihn der ideologischen Einflussnahme.


Auch Urteile, die einen sogenannten "Muselbonus" enthalten, werden immer im Rahmen des dafür zuständigen Gesetzes und des zur Verfügung stehenden Strafrahmens ausgesprochen.
Das habe ich nicht bestritten, geht aber am Kern meiner Argumentation vorbei.

Michelle
09.12.2014, 16:36
....


Das habe ich nicht bestritten, geht aber am Kern meiner Argumentation vorbei.

Von welcher Argumentation sprichst du bitte? Ich habe noch keines von dir gelesen. Nur Vermutungen. Vermutungen sind keine Argumente. :auro:

Trantor
09.12.2014, 17:14
Von welcher Argumentation sprichst du bitte? Ich habe noch keines von dir gelesen. Nur Vermutungen. Vermutungen sind keine Argumente. :auro:

Das zB ist ein Argument:


Ideologische Vorstellungen sind so eng mit dem Menschen und seinen Entscheidungen verknüpft wie die rechte Hand, ein ausblenden um Objektiviität zu wahren ist wünschenwert, defakto abwer nicht 100% erreichbar.
Je mehr Kriterien der Richter bei der Urteilssprechung zu Berücksichtigen hat nach denen er sein Urteil differenzieren muss (Kindheit, Lebenssituation, äussere einflüsse , Situation....Wetter) umso grösser ist sein Spielraum den er hat, umso mehr Möglichkeit für ihn der ideologischen Einflussnahme.

Als auch die logische Konsequenz aus dem Punkt das ein Richter entscheiden muss, sobald eine entscheidung erfolgen muss, mus abgewogen werden, sobald abgewogen werden muss muss gewichtet werden, sobald gewichtet werden muss können ideologische Ansichten in die Gewichting mit einflissen.
Die Welt ist nie schwarz weiss.
Wenn immer alles eindeutig wäre würden sich die Politiker nicht die Köppe einhauen wer Richter beim BVG wird, denn die Gesetzeslage kennen sie (Richter) alle aber die ideologische Grundhaltung ist bei jedem anders.

kadir
09.12.2014, 17:26
Ja. Da steht nichts von "Bei Beleidigung ist eine Ohrfeige gerechtfertigt". Notwehr setzt einen körperlichen Angriff voraus. Du darfst niemanden schlagen, nur weil er dich beschimpft hat!

beleidigung ist ein seelischer angriff.mit einer ohrfeige ist der bub noch gut weggekommen.den gutmenschlichen richter müsste man so richtig bereichern.:D

Michelle
09.12.2014, 17:36
Das zB ist ein Argument:

.
Nein. Das ist eine nicht nachweisbare Behauptung. Die Anforderungen an die Richter schließen eine ideologische Gewichtung a priori aus. Niemand, der auch nur den Hauch einer ideologischen Wertung oder Gewichtung in ein Urteil fließen lässt, ist für eine unabhängige Justiz tragbar.

Michelle
09.12.2014, 17:38
beleidigung ist ein seelischer angriff.mit einer ohrfeige ist der bub noch gut weggekommen.den gutmenschlichen richter müsste man so richtig bereichern.:D


Falsch. Je nach Sachverhalt handelt es sich um eine einfache oder fahrlässige Körperverletzung. Dann kommt noch die Gewichtung aufgrund der Schwere der Verletzung hinzu.

Trantor
09.12.2014, 17:44
Nein. Das ist eine nicht nachweisbare Behauptung.
Nein die Wahrheit der Behauptung ergibt sich aus der logischen Konsequenz. Ansonsten gäbe es gar keine Argumente sondern immer nur 'Behauptungen.
Wenn man grundlegende logische Aussagen nicht akzeptiert und immer weiter nach Beweisen oder Argumenten fragt, trollt man damit jedwede Diskussion denn letztendlich treibt man es zur Spitze ist endgültig nichts beweisbar und nichts als "wahr" anzusehen.


Die Anforderungen an die Richter schließen eine ideologische Gewichtung a priori aus. Niemand, der auch nur den Hauch einer ideologischen Wertung oder Gewichtung in ein Urteil fließen lässt, ist für eine unabhängige Justiz tragbar.
Selbstverständlich ist das die Anforderung, und selbstverständlich wird versucht Gesetzte so eindeutig zu formuliern das eine persönliche Wertung auszuschliessen sein sollte. Es ist aber defacto in der Praxis nicht machbar

Übrigends der Punkt mit der Bestimmung der Richter am BVG war auch ein Argument.....weggelassen weil....? ;)

König
09.12.2014, 17:44
Hier liegt ein typischer Fall vor, wie er etliche Male auf scheißdeutschen Straßen vorkommt:

Ein Jugendlicher wurde von einem deutschen Spießbürger gegängelt und, nachdem dieser ihm grundlos Gewalt antat, in seine innerliche Zerissenheit zurückgeworfen.

kadir
09.12.2014, 17:48
eine ohrfeige hat bisher keinem geschadet.willkommen im gutmenschenland verseuchtem deutschland.fakt ist das die deutschen weniger rechte haben und härter bestraft werden als ausländer.hier wird der artikel 3 des grundgesetzes willkürlich gebrochen.der deutsche ist das feindbild der brd.:D

tabasco
09.12.2014, 17:56
Musst Du rot schreiben?

König
09.12.2014, 18:00
Eine andere Frage wirft sich dem neutralen Beobachter auf:
Hat der Jugendliche nicht eigentlich nur den zutreffenden Berufsstand und Körperzustand der deutschen Kartoffeloma laut ausgesprochen?
Edler Jugendmund tut Wahrheit kund, so nach dem Motto?

Michelle
09.12.2014, 18:08
Nein die Wahrheit der Behauptung ergibt sich aus der logischen Konsequenz....




Eine logische Konsequenz ergibt sich aus einer Handlung nicht aus einer Behauptung. "Wenn ich den Kaffee umschütte, der gerade neben mir steht, dann wird der Tisch nass." Das ist eine logische Konsequenz.
Eine logische Konsequenz ist es nicht, wenn du aus der Behauptung, dass ein Richter ein Mensch ist, ableiten willst, dass von daher sein Urteil einem ideologischen Denkprozess folgt. Das solltest du noch mal üben. :cool:

Trantor
09.12.2014, 19:41
Eine logische Konsequenz ergibt sich aus einer Handlung nicht aus einer Behauptung.
Weniger aus einer Handlung heraus mehr auf Basis einer Definition Regeln oder ganz simpel auf der Vernunft.

"Wenn ich den Kaffee umschütte, der gerade neben mir steht, dann wird der Tisch nass." Das ist eine logische Konsequenz.
Ja, ich könnte mich aber auch der Vernunft verweigern und sagen Nein das ist nur eine Behauptung das der Tisch dann nass wäre, ich also dem Argument, das das Glas umgeworfen worden ist keinerlei Bedeutung beimesse.
Ich könnte sogar noch ein Gegenargument bringen im Sinne von "Es lag ein Handtuch auf dem Tisch und darum wurde der Tisch nicht nass" - dann müsste ich mich nichtmal der Vernunft verweigern.


Eine logische Konsequenz ist es nicht, wenn du aus der Behauptung, dass ein Richter ein Mensch ist, ableiten willst, dass von daher sein Urteil einem ideologischen Denkprozess folgt. Das solltest du noch mal üben. :cool:

Nun das der Richter ein Mensch ist ist doch erstmal ein definiertes Argument, und keine Behauptung, oder möchtest du siesbezüglich ein Gegenargument vorbringen oder dich einfach der Vernunft verweigern?
Das der Richter ein Mensch ist und das beim Menschen jegliche Handlung in irgendeiner Weise von seiner Ideologie, Kultur, Erziehung Erfahrung mehr oder weniger beeinflusst ist war nur ein Argument.
Ich brachte noch weitere:
- Die Anzahl (Vielzahl) an Kriterien (Umstände, Einflussgrössen) die ein Richter für ein Urteil (mittlerweile) zu berücksichtigen hat und das Problem derer objektiven Gewichtung
- Die versuchte Einflussnahme dr Politik je nach ideologischer Gesinnung auf die Zusammensetzung.

tabasco
09.12.2014, 19:57
Eine andere Frage wirft sich dem neutralen Beobachter auf:
Hat der Jugendliche nicht eigentlich nur den zutreffenden Berufsstand und Körperzustand der deutschen Kartoffeloma laut ausgesprochen?
Edler Jugendmund tut Wahrheit kund, so nach dem Motto?

Du meinst, ob eine fette deutsche Hure als solche auch bezeichnet werden darf?

Michelle
09.12.2014, 20:01
Weniger aus einer Handlung heraus .......
Nur aus der Handlung heraus. Deshalb ist ja dein Geschreibe viel eher ein pseudophilosophisches Gequatsche. Dafür ist mir meine Zeit wirklich zu schade.
Ich suche mir lieber einen Mann. Das ist sinnvoller als deine Beiträge zu lesen. :auro:

König
09.12.2014, 20:44
Du meinst, ob eine fette deutsche Hure als solche auch bezeichnet werden darf?

Das sollte sowieso gang und gäbe, wenn nicht sogar die Bürgerpflicht jedes Einzelnen sein, damit die Angesprochene gleich weiß, was Sache ist.

Bei diesem Fall geht es aber erst noch um die Frage, ob die Angesprochene wirklich konkret eine fette deutsche Hure, nur eine fette Deutsche, nur eine deutsche Hure oder nur eine fette Hure ist. Oder ob sie nur mit dem Makel des Deutschseins, der Fettleibigkeit oder einer Leichtgewerbetreibenen versehen ist.
Solange das nicht geklärt ist, wird aus den Ergebnissen der Recherche nicht ersichtlich, ob der Jugendliche die Wahrheit sprach oder nicht, also recht behielt oder unrecht.

Azaloth
09.12.2014, 20:57
Interessant wäre dann noch gewesen, wenn die Deutsche zum Migranten "dämlicher Kameltreiber" gesagt hätte und das Türkenbalg der Dame eine runter gehauen hätte.

Wie hätte das diese seltsame BRD-Gerichtsbarkeit jetzt gesehen?
Hätte der Bereicherer auch zahlen müssen? :auro:

Dann wäre er wegen Körperverletzung angeklagt.

Azaloth
09.12.2014, 21:02
Falsch.

Schädeltreter wurden vorher weder beleidigt noch provoziert, geschweige denn verteilen sie Ohrfeigen. Sie prügeln zu viert alte Opas ins Koma oder in den Rollstuhl. Wie oft soll ich dir das noch erklären ?



Für dich mag es angemessen und zumutbar sein, dich in deinem eigenen Land beschimpfen, beleidigen und provozieren zu lassen, dich zu ducken und schleichen. Am besten noch die andere Wange ergeben hinhalten. Andere verteidigen und wehren sich. In NOTWEHR !

Niemand muss gehindert werden, in eine parkende Faust rein zu laufen. Gäbe es mehr mutige und tapfere Frauen wie diese, wären die Musels und Migranten nicht so frech zu deutschen Frauen. Dieses hergelaufende Gesindel verstehen eh nur eines...Gewalt. Und wenn sie eine aus Maul bekommen, laufen sie vors Gericht und winseln rum. Widerlich.

Unmöglich, dieses Musel-Migranten. Normalerweise prügeln sie zu viert alte, kranke, wehrlose Rentner zu Krüppeln, aber wehe, einer bekommt mal eine gelangt. Dann rennen sie zu Gericht und jammern rum. Von wegen, Nazi und Rechts und so. Und irgendein linksversiffter Richter glaubt diesen Müll auch noch. Kein Wunder, dass diese Feiglinge von den Israelis in Gaza alle auf den Sack bekommen.

Jeder, der auf simple Worte mit Gewalt reagiert, hat einen Dachschaden. Beleidigungen zu ignorieren ist Stärke. Diese Frau hat genau das getan, was der Jugendliche wollte. Beleidigungen zu ignorieren zeugt von Stärke, Willenskraft und Selbstbeherrschung.

Trantor
09.12.2014, 23:14
Nur aus der Handlung heraus. Deshalb ist ja dein Geschreibe viel eher ein pseudophilosophisches Gequatsche. Dafür ist mir meine Zeit wirklich zu schade.
Ich suche mir lieber einen Mann. Das ist sinnvoller als deine Beiträge zu lesen. :auro:

Ist keine Philosophie sondern einfache Logik.
ansonsten Viel Glück und viel Spass.

cornjung
09.12.2014, 23:32
Jeder, der auf simple Worte mit Gewalt reagiert, hat einen Dachschaden. Beleidigungen zu ignorieren zeugt von Stärke, Willenskraft und Selbstbeherrschung.
Ander Wange-Hinhalter Bückling, erzähl das mal deinen Antifa-Terroristen, dem IS oder den U-Bahn-schlägern, die Rentner ins Koma prügeln.

Wer nicht hören will, muss fühlen. Solltest du mal ausprobierem.

Im übrigen ist eine geringe Tätlichkeit als Reaktion auf massive geistige Gewalt eine durch Notwehr gerechtfertigte Verteidigung. Wenn du dich nicht verteidigen kannst, weil du feige und schwach bist, ducke dich und kusch. Nicht der ist tapfer, der bei Gewalt flieht, sondern der, der sich ihrer erwehrt.

Azaloth
10.12.2014, 00:09
Ander Wange-Hinhalter Bückling, erzähl das mal deinen Antifa-Terroristen, dem IS oder den U-Bahn-schlägern, die Rentner ins Koma prügeln.

Wer nicht hören will, muss fühlen. Solltest du mal ausprobierem.

Im übrigen ist eine geringe Tätlichkeit als Reaktion auf massive geistige Gewalt eine durch Notwehr gerechtfertigte Verteidigung. Wenn du dich nicht verteidigen kannst, weil du feige und schwach bist, ducke dich und kusch. Nicht der ist tapfer, der bei Gewalt flieht, sondern der, der sich ihrer erwehrt.

Ähm, ich glaube du verwechselst grad ein bisschen was, oder? Der Frau wurde doch keine Gewalt angetan. Zumindest keine körperliche. Und ich bin kein Freund von Antifa, IS, U-Bahnsclägern o.ä., ich neige nur im Gegensatz zu dir dazu, zuerst zu denken und dann handeln ;)

cornjung
10.12.2014, 09:47
Ähm, ich glaube du verwechselst grad ein bisschen was, oder? Der Frau wurde doch keine Gewalt angetan. Zumindest keine körperliche.
Stimmt, der noch nicht.

Ne lächerliche und läppische Backpfeife durch eine Frau als Gewalt darzustellen, ist keine Verwechslung, sondern eine infame und masslose Übertreibung. Nochmal, der Angreifer ist noch gut weg gekommen. Wäre Danuata eine muslimische Migrantin gewesen, hatte ihr Clan den Kleinen mit 20 Mann ins Koma geprügelt. Und was von " wurde provoziert " geschwafelt, und Leute wie du hätten die in Schutz genommen. Die Gewalt der Antifa-Rotfront-Schläger-Kommandos gegen deutsche Demonstranten wird ja auch beschönigt..

Finch
10.12.2014, 16:39
Ander Wange-Hinhalter Bückling, erzähl das mal deinen Antifa-Terroristen, dem IS oder den U-Bahn-schlägern, die Rentner ins Koma prügeln.

Wer nicht hören will, muss fühlen. Solltest du mal ausprobierem.


Das ist das, was ich vorgestern schon meinte.
Sich gegen U-Bahn Schläger zu verteidigen, von mir aus mit gröbster Gewalt, ist die eine Sache (ich würde es nicht anders tun).
Ein freches Mädchen zu schlagen, weil es einen beleidigt, zeugt von Schwäche. Wer sich da nicht beherrschen kann ist schlichtweg nicht gemacht für diese Welt.

Wadenkater
10.12.2014, 20:14
Das ist das, was ich vorgestern schon meinte.
Sich gegen U-Bahn Schläger zu verteidigen, von mir aus mit gröbster Gewalt, ist die eine Sache (ich würde es nicht anders tun).
Ein freches Mädchen zu schlagen, weil es einen beleidigt, zeugt von Schwäche. Wer sich da nicht beherrschen kann ist schlichtweg nicht gemacht für diese Welt.

Das war früher gang und gäbe, und beweist nur eines: Wehret den Anfängen.

Don
10.12.2014, 21:00
Und erst recht nicht mit dem Schlüssel in der Hand. So sind nun mal unsere Gesetze und daran hat sich jeder zu halten.

Jeder? Jeder Deutsche, meinst du.

Don
10.12.2014, 21:16
Das ist das, was ich vorgestern schon meinte.
Sich gegen U-Bahn Schläger zu verteidigen, von mir aus mit gröbster Gewalt, ist die eine Sache (ich würde es nicht anders tun).
Ein freches Mädchen zu schlagen, weil es einen beleidigt, zeugt von Schwäche. Wer sich da nicht beherrschen kann ist schlichtweg nicht gemacht für diese Welt.

Schmarrn.
Gegebebenfalls stellt das einfach unmißverständlich die natürliche Ordnung wieder her.

Kurti
10.12.2014, 21:41
Schmarrn.
Gegebebenfalls stellt das einfach unmißverständlich die natürliche Ordnung wieder her.
Die "natuerliche Ordnung" ist ein dehnbarer Begriff!

Don
10.12.2014, 21:42
Die "natuerliche Ordnung" ist ein dehnbarer Begriff!

"Am Watschenbaum schütteln" auch.

Finch
10.12.2014, 23:01
Schmarrn.
Gegebebenfalls stellt das einfach unmißverständlich die natürliche Ordnung wieder her.

Fand Leute, die sich dauernd prügeln schon immer primitiv.
Jedem "auf's Maul geben", der frech wird - ein Zeichen von guter Erziehung.
Irgendwie bin ich mir ziemlich sicher, dass die ganzen selbsternannten "Ehrenmänner" hierzuforum vermutlich die letzten sind, die eine körperliche Auseinandersetzung suchen. Aber im Internet auf hartes Eisen machen. :D

Ein Mädchen bzw. eine Frau würde ich, egal wie beleidingend sie ist, sowieso nicht schlagen. Aus dem selben Grund, warum ich kein Kind verprügeln würde. Für manch einen weniger männlich, meiner Auffassung nach aber genau umgekehrt.

cornjung
11.12.2014, 00:16
Irgendwie bin ich mir ziemlich sicher, dass die ganzen selbsternannten "Ehrenmänner" hierzuforum vermutlich die letzten sind, die eine körperliche Auseinandersetzung suchen. Aber im Internet auf hartes Eisen machen. Ein Mädchen bzw. eine Frau würde ich, egal wie beleidingend sie ist, sowieso nicht schlagen. Aus dem selben Grund, warum ich kein Kind verprügeln würde.
Irgendwie bin ich mir bei dir ziemlich sicher, dass du den angeblich dummen August nur spielst.
Du weisst ganz genau, dass hier noch keiner gepostet hat, dass er eine körperliche Auseinandersetzung sucht. Weiterhin wurdest du bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass hier kein Mädchen bezw. Kind eine Ohrfeige erhalten hat, sondern ein 16-jähriger männlicher Rotzlöffel, der übelst gepöbelt und beleidigt hatte. Dennoch schwadronierst du ständig von kleinen Mädchen und Kinder, die du niemals schlagen würdest.

Sherpa
11.12.2014, 00:26
Wäre die Frau eine Migrantin oder Zigeunerin gewesen, hätte sie oder ihr Clan den Angeifer und Beleidiger erstochen, gelyncht und massakriert.
Wäre aber auch nicht notwendig gewesen. Denn wäre sie eine Migrantin und der Beleidiger ein Deutscher, wäre das Volksverhetzung gewesen und entsprechend bestraft worden.

Finch
11.12.2014, 07:05
Irgendwie bin ich mir bei dir ziemlich sicher, dass du den angeblich dummen August nur spielst.
Du weisst ganz genau, dass hier noch keiner gepostet hat, dass er eine körperliche Auseinandersetzung sucht. Weiterhin wurdest du bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass hier kein Mädchen bezw. Kind eine Ohrfeige erhalten hat, sondern ein 16-jähriger männlicher Rotzlöffel, der übelst gepöbelt und beleidigt hatte. Dennoch schwadronierst du ständig von kleinen Mädchen und Kinder, die du niemals schlagen würdest.

Ich bezog mich auf einen Post eines User, der ein anderer war, als der Eröffnungsbeitrag. Im Übrigen war der Typ 15. Wenn er männlich war, ist das Schlagen natürlich ok gewesen.

Nanu
11.12.2014, 07:15
Ein Mädchen bzw. eine Frau würde ich, egal wie beleidingend sie ist, sowieso nicht schlagen.Dann trag weiter die Handtasche deiner Alten, während sie mit ihrem persönlichen Bereicherer telefoniert.

cornjung
11.12.2014, 10:45
Ich bezog mich auf einen Post eines User, der ein anderer war, als der Eröffnungsbeitrag. Im Übrigen war der Typ 15. Wenn er männlich war, ist das Schlagen natürlich ok gewesen.
Immerhin hast inzwischen sogar du eingesehen, dass das " arme " Opfer ein Kerl war, der zuvor eine alte deutsche Rentnerin massiv angepöbelt und beleidigt hatte, dafür ungestraft blieb, und nach dem Urteil mit seinem zahlreichen angereisten Migraten-Clan, der von Hartz4 lebt, feixend, frohlockend und grinsend aus dem Gerichtssaal kam. Motto: seht her, was bin ich clever.

Dieses Gesocks, das deutsche Sozial-leistungen schnorrt, lacht sich über deutsche Gerichte kaputt. Dieser Fall ist exemplarisch...Migranten leben von deutschem Hartz4, lungern auf deutschen Strassen rum, und beleidigen ungestraft deutsche Renterinnen oder prügeln sie ins Koma. Und wehe, einer wehrt sich. Sittensen: Rentner muss erneut vor Gericht (http://politikforen.net/showthread.php?150015-Sittensen-Rentner-muss-erneut-vor-Gericht&highlight=sittensen)

Finch
11.12.2014, 17:57
Dann trag weiter die Handtasche deiner Alten, während sie mit ihrem persönlichen Bereicherer telefoniert.

Haha, nö. So einen Scheiß würde ich nie machen.
Zwischen Handtasche tragen und seine Frau schlagen gibt's zum Glück noch was.

Finch
11.12.2014, 18:00
Immerhin hast inzwischen sogar du eingesehen, dass das " arme " Opfer ein Kerl war, der zuvor eine alte deutsche Rentnerin massiv angepöbelt und beleidigt hatte, dafür ungestraft blieb, und nach dem Urteil mit seinem zahlreichen angereisten Migraten-Clan, der von Hartz4 lebt, feixend, frohlockend und grinsend aus dem Gerichtssaal kam. Motto: seht her, was bin ich clever.

Dieses Gesocks, das deutsche Sozial-leistungen schnorrt, lacht sich über deutsche Gerichte kaputt. Dieser Fall ist exemplarisch...Migranten leben von deutschem Hartz4, lungern auf deutschen Strassen rum, und beleidigen ungestraft deutsche Renterinnen oder prügeln sie ins Koma. Und wehe, einer wehrt sich. Sittensen: Rentner muss erneut vor Gericht (http://politikforen.net/showthread.php?150015-Sittensen-Rentner-muss-erneut-vor-Gericht&highlight=sittensen)

Im Übrigen hätte die Frau die Möglichkeit gehabt, Anzeige zu erstatten. In Anbetracht der Tatsache, dass der Sachverhalt im Zuge des Verfahrens so klar offen gelegt wurde, wäre eine Klage wegen Beleidigung sicher erfolgreich gewesen. Zudem wäre auch zivilrechtlich was rauszuholen gewesen. Wobei, evtl hat sie die Klage ja angestrengt. Wissen wir ja nicht.

Don
11.12.2014, 19:36
Fand Leute, die sich dauernd prügeln schon immer primitiv.
.

Du Mädchen. "Er bringt IMMER den Müll nicht raus. Er prügelt sich DAUERND. Typische Mädchenargumentation auf der Trotzlinie.

Makkabäus
11.12.2014, 19:50
Fand Leute, die sich dauernd prügeln schon immer primitiv.
Jedem "auf's Maul geben", der frech wird - ein Zeichen von guter Erziehung.
Irgendwie bin ich mir ziemlich sicher, dass die ganzen selbsternannten "Ehrenmänner" hierzuforum vermutlich die letzten sind, die eine körperliche Auseinandersetzung suchen. Aber im Internet auf hartes Eisen machen. :D

Ein Mädchen bzw. eine Frau würde ich, egal wie beleidingend sie ist, sowieso nicht schlagen. Aus dem selben Grund, warum ich kein Kind verprügeln würde. Für manch einen weniger männlich, meiner Auffassung nach aber genau umgekehrt.

Diese Aufmüpfigkeit ist mehr Schein als Sein ! Je Unsicherer und Schwächer sie sind, desto Dicker tun sie.
Täuschung ist alles, nur so kann man an vielen Schulen "überleben".

In meiner Schule wurde ich nie zum Opfer, aufgrund meiner selbstsicheren Haltung.

Finch
11.12.2014, 21:10
Du Mädchen. "Er bringt IMMER den Müll nicht raus. Er prügelt sich DAUERND. Typische Mädchenargumentation auf der Trotzlinie.

Bist Du betrunken oder so? :D

Finch
11.12.2014, 21:11
Diese Aufmüpfigkeit ist mehr Schein als Sein ! Je Unsicherer und Schwächer sie sind, desto Dicker tun sie.
Täuschung ist alles, nur so kann man an vielen Schulen "überleben".

In meiner Schule wurde ich nie zum Opfer, aufgrund meiner selbstsicheren Haltung.

Ist in etwa die Erfahrung, die ich mit diesen Leuten auch gemacht habe.

Rikimer
12.12.2014, 04:50
Fand Leute, die sich dauernd prügeln schon immer primitiv.
Jedem "auf's Maul geben", der frech wird - ein Zeichen von guter Erziehung.
Irgendwie bin ich mir ziemlich sicher, dass die ganzen selbsternannten "Ehrenmänner" hierzuforum vermutlich die letzten sind, die eine körperliche Auseinandersetzung suchen. Aber im Internet auf hartes Eisen machen. :D

Ein Mädchen bzw. eine Frau würde ich, egal wie beleidingend sie ist, sowieso nicht schlagen. Aus dem selben Grund, warum ich kein Kind verprügeln würde. Für manch einen weniger männlich, meiner Auffassung nach aber genau umgekehrt.
Erstens kennst du uns nicht.
Zweitens muesste auch dir nicht entgangen sein das mit Multikulti und der Flutung des Westens mit Afrikanern, Asiaten und Muslime auch barbarische, primitive, archaische Sitten bei uns Einzug gehalten habe. Welche die Wiedererweckung verschuetteter gut altdeutscher Tugenden erfordern, wenn wir Herr ueber das Haus sein wollen. Oder aber wir koennen den verachteten bemitleideten dekadenten Endzeitmenschen spielen und wegschauen, tolerieren, erdulden und das ganze noch als Fortschritt empfinden.

Rikimer
12.12.2014, 14:12
Diese Aufmüpfigkeit ist mehr Schein als Sein ! Je Unsicherer und Schwächer sie sind, desto Dicker tun sie.
Täuschung ist alles, nur so kann man an vielen Schulen "überleben".

In meiner Schule wurde ich nie zum Opfer, aufgrund meiner selbstsicheren Haltung.Mein praktisch veranlagter Vater, welcher in Zentralasien mit Tschetschenen, Kasachen, Russen und Deutschen zusammen aufgewachsen ist hat mir von klein auf und frueh den Unterschied zwischen Asiaten-Mohammedanern und Europaern beigebracht. Den das alle Menschen von Natur gleich waeren koennen nur degenerierte, linkische, naive Menschen glauben. Menschen mit Erfahrung und Wirklichkeitssinn wissen wo sie das Geschwaetz der Systemmedien, Leerer, Sozialisten und Internationalisten/Globalisten einzuordnen haben.

Asiaten und Mohammedaner lieben es im Rudel aufzutreten und verstehen nur die Sprache der Gewalt und akzeptieren nur das Recht des Staerkeren. Oder: Opfer/Diener vs. Herr. Wer solche Wesen mit Gewalt unterworfen hat und diesen Primitivlingen ihre Rangordnung aufgezeigt hat, wird sich wundern wie zuvorkommend, respektvoll ja geradezu huendisch diese einem hernach einzeln begegnen.

Eben anders im Verhalten, asiatisch-mohammedanisch. Wer Multikulti bejaht muss eben auch eine Veraenderung der Sitten und der Kultur bejahen. Und nicht unbedingt zum guten hin. Veraenderung un "Fortschtritt" sind nicht automatisch gleich positiv.

grybbl
12.12.2014, 16:36
Mein praktisch veranlagter Vater, welcher in Zentralasien mit Tschetschenen, Kasachen, Russen und Deutschen zusammen aufgewachsen ist hat mir von klein auf und frueh den Unterschied zwischen Asiaten-Mohammedanern und Europaern beigebracht. Den das alle Menschen von Natur gleich waeren koennen nur degenerierte, linkische, naive Menschen glauben. Menschen mit Erfahrung und Wirklichkeitssinn wissen wo sie das Geschwaetz der Systemmedien, Leerer, Sozialisten und Internationalisten/Globalisten einzuordnen haben.

Asiaten und Mohammedaner lieben es im Rudel aufzutreten und verstehen nur die Sprache der Gewalt und akzeptieren nur das Recht des Staerkeren. Oder: Opfer/Diener vs. Herr. Wer solche Wesen mit Gewalt unterworfen hat und diesen Primitivlingen ihre Rangordnung aufgezeigt hat, wird sich wundern wie zuvorkommend, respektvoll ja geradezu huendisch diese einem hernach einzeln begegnen.

Eben anders im Verhalten, asiatisch-mohammedanisch. Wer Multikulti bejaht muss eben auch eine Veraenderung der Sitten und der Kultur bejahen. Und nicht unbedingt zum guten hin. Veraenderung un "Fortschtritt" sind nicht automatisch gleich positiv.


Das ist ja die Krux.
Der Germanistani kennt kein "Rudel"
Oder früher hieß das wohl Volksgemeinschaft.
Wäre es noch so würden die "Eindringlinge" nicht so frech sein.

Rikimer
12.12.2014, 17:23
Das ist ja die Krux.
Der Germanistani kennt kein "Rudel"
Oder früher hieß das wohl Volksgemeinschaft.
Wäre es noch so würden die "Eindringlinge" nicht so frech sein.

Zuerst atomarisierte Individuen, das meint auch die Losloesung vom Rudel oder der Volksgemeinschaft und hernach das Oeffnen der Tore zur Hoelle: Multikulti mit der Hirnpropagandawaesche zur Toleranz, zur Erduldung, zum Hinnehmen. Dahinzu die Entseelung und Entgeistigung mit Medienmuell und Entbildung. Und fertig ist der Neue Mensch der Neuen Weltordnung. Allerdings recht hilflos den rauen Gewalten dieser Welt ausgeliefert, wie Staat, "Fachkraeften aus dem Suedenlande, Konzernen und Banken usw.

grybbl
12.12.2014, 17:32
Zuerst atomarisierte Individuen, das meint auch die Losloesung vom Rudel oder der Volksgemeinschaft und hernach das Oeffnen der Tore zur Hoelle: Multikulti mit der Hirnpropagandawaesche zur Toleranz, zur Erduldung, zum Hinnehmen. Dahinzu die Entseelung und Entgeistigung mit Medienmuell und Entbildung. Und fertig ist der Neue Mensch der Neuen Weltordnung. Allerdings recht hilflos den rauen Gewalten dieser Welt ausgeliefert, wie Staat, "Fachkraeften aus dem Suedenlande, Konzernen und Banken usw.

Warum hast Du schon wieder Recht?
Das Gefühl ist ja für jeden denkfähigen Menschen greifbar.
Gibt es so wenige denkende Menschen?
(the answer is yes) Scheiße aber auch.

Carl von Cumersdorff
12.12.2014, 17:48
Beschimpft: Sie muss 2700 Euro für eine Ohrfeige zahlen
Unsere Rechtsprechung ist zu einer Unrechtsprechung verkommen.

Sie hatte eine schlechte Rechtsberatung. Anders ist dies nicht zu beurteilen.

BlackForrester
13.12.2014, 14:57
Also, sie wird beschimpft und gibt dem Flegel eine Watsch'n. Moralisch gesehen ist das halt was anderes als rechtlich. Eine Notwehrstituation, die körperliche Gewalt rechtfertigt, ist rechtlich nicht gegeben gewesen. Du darfst eben nicht zuschlagen, wenn du einfach nur verbal beschimpfst wirst, sondern erst, wenn du körperlich angegriffen wirst und dich verteidigst.


Vom Grundprinzip her gebe ich Dir vollkommen recht.

Man kann der Dame nur raten Anzeige zu erstatten...denn wenn die Titulierung "deutsche Hure" so gefallen ist, dann dürfte damit zumindest der Tatbestand der Beleidigung erfüllt sein.

Cinnamon
13.12.2014, 14:59
Vom Grundprinzip her gebe ich Dir vollkommen recht.

Man kann der Dame nur raten Anzeige zu erstatten...denn wenn die Titulierung "deutsche Hure" so gefallen ist, dann dürfte damit zumindest der Tatbestand der Beleidigung erfüllt sein.

Das wäre der Weg des Zivilisierten gewesen, ja.

feuermax2
13.12.2014, 15:33
Warum hast Du schon wieder Recht?
Das Gefühl ist ja für jeden denkfähigen Menschen greifbar.
Gibt es so wenige denkende Menschen?
(the answer is yes) Scheiße aber auch.#

Gutes Schlusswort. Also ändern wir etwas daran.

cornjung
13.12.2014, 17:18
Sie hatte eine schlechte Rechtsberatung. Anders ist dies nicht zu beurteilen.
Sie hatte gar keinen.

Deswegen kam dieses Schand-urteil einer dummen,

gutmenschigen, jungen, lebensfremden, linken, naiven und unerfahrenen Amtsrichterin zu Stande.