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Vollständige Version anzeigen : Deutsches Gericht stellt sich gegen eine Auslieferung in die USA



dsoldat
03.12.2014, 06:08
Der mutmaßliche Drahtzieher des größten Cyber-Bankraubs aller Zeiten darf erst einmal nicht in die USA ausgeliefert werden. Das haben nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen die Verfassungsrichter in Karlsruhe entschieden.
Hamburg - Es ist ein erster juristischer Etappensieg für den Meisterhacker Ercan Findikoglu: Das Bundesverfassungsgericht hat nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen die Auslieferung des mutmaßlichen Cyber-Bankräubers in die USA zunächst verhindert. Wie eine Kammer des Zweiten Senats befand, verstößt die vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verfügte Überstellung an die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden gegen das Grundgesetz. Das OLG muss nun erneut über den Fall entscheiden.
SPON (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/cyber-bankraub-keine-auslieferung-von-hacker-findikoglu-a-1006072.html#js-article-comments-box-pager)

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Schlummifix
03.12.2014, 06:32
Lustig, in den USA hätte er um die 250 Jahre Haft bekommen.
In DE bekommt er maximal 15 Jahre Haft.
In der Türkei kommt er auf freien Fuß. Wahrscheinlich als Held.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/cyber-bankraub-tuerkei-und-usa-streiten-um-auslieferung-a-986763.html

BlackForrester
03.12.2014, 11:10
Interessant...dem guten Mann droht in den USA ja nicht die Todesstrafe (dann wäre eine Nichtauslieferung ja noch verständlich, da eine Todesstrafe mit grundgesetzlich garantieren Rechten in diesem Lande nicht in Einklang zu bringen ist)...jedoch dass man infolge des eventuell zu erwartenden Strafrahmens nicht ausgeliefert werden darf und nun schon eine neue "Qualität" bundesdeutscher Rechtsauffassung und -sprechung.

Denken wir einfach einmal weiter - im Land XYZ droht z.B. einem Kinderschänder lebenslange Haft, dann darf dieser nicht ausgeliefert werden, weil dies nach "deutschem" Strafverständnis unverhältnismässig wäre. Dies ist dann doch nicht mehr und nicht weniger als dass die "deutsche Justiz" sich aufschwingt über die Rechtsauffassung und möglicher Strafrahmen in anderen Staaten entscheiden zu wollen und zu können.

Verbrecher der Welt - kommt ins "gelobte" Land.