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Vollständige Version anzeigen : Mehrheit der Deutschen für Todesstrafe - Künast besorgt und entsetzt



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Alter Preuße
30.11.2014, 20:27
Bei einer Umfrage unter Jura-Anfängern stellte sich heraus, daß 1/3 der Befragten für die Todesstrafe ist. Das bewegte Künast zu einem belehrenden und altklugen Kommentar, wie schlimm solch eine Einstellung ist. Wahrscheinlich ist für sie wieder einmal eine Welt zusammengebrochen, wie wenig linke Propaganda bewirkt.

Wenn schon unter jungen Menschen, die mit der Anti-Todesstrafen-Propaganda und der Verfemung der Befürworter aufgewachsen sind, dann kann man sicher davon ausgehen, daß die Nehrheit der Bevölkerung unverändert für die Todesstrafe ist. Also wie zu dem Zeitpunkt der letzten veröffentlichen Umfragen und dies trotz jahrzehntelanger Beeinflussung und Propaganda.

Kater
30.11.2014, 20:30
Stammtisch-Palaver, auf das man nichts zu geben braucht! Laut GG ist die Wiedereinführung unmöglich. Es müsste einen neuen Staat dafür geben.

Suermel
30.11.2014, 20:46
Bei einer Umfrage unter Jura-Anfängern stellte sich heraus, daß 1/3 der Befragten für die Todesstrafe ist. Das bewegte Künast zu einem belehrenden und altklugen Kommentar, wie schlimm solch eine Einstellung ist. Wahrscheinlich ist für sie wieder einmal eine Welt zusammengebrochen, wie wenig linke Propaganda bewirkt.

Wenn schon unter jungen Menschen, die mit der Anti-Todesstrafen-Propaganda und der Verfemung der Befürworter aufgewachsen sind, dann kann man sicher davon ausgehen, daß die Nehrheit der Bevölkerung unverändert für die Todesstrafe ist. Also wie zu dem Zeitpunkt der letzten veröffentlichen Umfragen und dies trotz jahrzehntelanger Beeinflussung und Propaganda.

Da hab ich doch tatsächlich gedacht, es gäbe tatsächlich so eine Umfrage, dabei hast du dir die Mehrheit einfach aus den Fingern gesogen?

Alter Preuße
30.11.2014, 20:59
Na, Umfragen werden ja nicht mehr veröffentlicht. Aber 1/3 unter Jurastudenten finde ich schon beeindruckend. Und Künast hat das auch ziemlich beeindruckt.

Übrigens die Quelle: Berliner Morgenpost von heute

Para ou rien
30.11.2014, 21:02
Ich bin nicht links und trotzdem gegen die Todesstrafe. Dem Staat sollte dieses "Recht" einfach nicht zustehen.

Königstiger87
30.11.2014, 21:05
Aufgrund der Neurobiologie bestimmter Täter ist eine Wiedereingliederung unmöglich. Warum also den Täter lebenslang auf Kosten der Opfer verköstigen? Die einzige gerechte Lösung kann hier nur die Todesstrafe sein, natürlich ohne 10 Wiederaufnahmeanträge.

Suermel
30.11.2014, 21:10
Aufgrund der Neurobiologie bestimmter Täter ist eine Wiedereingliederung unmöglich. Warum also den Täter lebenslang auf Kosten der Opfer verköstigen? Die einzige gerechte Lösung kann hier nur die Todesstrafe sein, natürlich ohne 10 Wiederaufnahmeanträge.

Und was ist mit den zahlreichen Unschuldigen die dadurch unweigerlich auch zum Tode verurteilt werden, durch Justizirrtümmer, etc.?

Para ou rien
30.11.2014, 21:11
Aufgrund der Neurobiologie bestimmter Täter ist eine Wiedereingliederung unmöglich. Warum also den Täter lebenslang auf Kosten der Opfer verköstigen? Die einzige gerechte Lösung kann hier nur die Todesstrafe sein, natürlich ohne 10 Wiederaufnahmeanträge.

Die meisten Gestalten unter der "Kopf-ab-Schwanz-ab"-Fraktion hätten nie die Eier, selbst einen Menschen zu töten, auch wenn er ein Verbrecher wäre!

Königstiger87
30.11.2014, 21:16
Und was ist mit den zahlreichen Unschuldigen die dadurch unweigerlich auch zum Tode verurteilt werden, durch Justizirrtümmer, etc.?

Justizirrtümmer gibt es auch für lebenslang Eingesperrte. Hat der jetzt mehr davon nicht irrtümlich getötet worden zu sein? Da wäre der Tod für einige sicher humaner. Mal davon abgesehen kann man diese Täter an ihrer veränderten Neurobiologie sehr gut erkennen. Da trifft es keinen Unschuldigen.

Königstiger87
30.11.2014, 21:18
Die meisten Gestalten unter der "Kopf-ab-Schwanz-ab"-Fraktion hätten nie die Eier, selbst einen Menschen zu töten, auch wenn er ein Verbrecher wäre!

Irgendwas substanzielles Beizutragen? Die meisten können sich auch nicht vorstellen auf einem Schlachtfeld zu kämpfen.

Suermel
30.11.2014, 21:19
Justizirrtümmer gibt es auch für lebenslang Eingesperrte. Hat der jetzt mehr davon nicht irrtümlich getötet worden zu sein? Da wäre der Tod für einige sicher humaner. Mal davon abgesehen kann man diese Täter an ihrer veränderten Neurobiologie sehr gut erkennen. Da trifft es keinen Unschuldigen.

Eine lebenslängliche Haft kann man aber zumindest aufheben, wenn der Irrtum rauskommt...ist ja schon öfters vorgekommen..hebe mal ne vollzogene Hinrichtung auf....

Königstiger87
30.11.2014, 21:21
Eine lebenslängliche Haft kann man aber zumindest aufheben, wenn der Irrtum rauskommt...ist ja schon öfters vorgekommen..hebe mal ne vollzogene Hinrichtung auf....

Das Ergebnis ist dasselbe: Ein zerstörtes Leben.

Para ou rien
30.11.2014, 21:22
Irgendwas substanzielles Beizutragen?

Das ist sogar sehr substanziell. Leute wie du wollen bzw. halten es für "gerecht", Menschen für bestimmte Delikte zu töten oder weil sie "neurologisch" angeblich nicht wiedereingliedbar sind. Soweit okay, aber die Drecksarbeit des Tötens sollen natürlich andere erledigen.

Ausonius
30.11.2014, 21:24
Bei einer Umfrage unter Jura-Anfängern stellte sich heraus, daß 1/3 der Befragten für die Todesstrafe ist. Das bewegte Künast zu einem belehrenden und altklugen Kommentar, wie schlimm solch eine Einstellung ist. Wahrscheinlich ist für sie wieder einmal eine Welt zusammengebrochen, wie wenig linke Propaganda bewirkt.

Wenn schon unter jungen Menschen, die mit der Anti-Todesstrafen-Propaganda und der Verfemung der Befürworter aufgewachsen sind, dann kann man sicher davon ausgehen, daß die Nehrheit der Bevölkerung unverändert für die Todesstrafe ist. Also wie zu dem Zeitpunkt der letzten veröffentlichen Umfragen und dies trotz jahrzehntelanger Beeinflussung und Propaganda.

Seit wann ist denn ein Drittel die "Mehrheit"?

Senator74
30.11.2014, 21:26
Seit wann ist denn ein Drittel die "Mehrheit"?

Die "neue" Mathematik schlägt zu???

Senator74
30.11.2014, 21:27
Eine lebenslängliche Haft kann man aber zumindest aufheben, wenn der Irrtum rauskommt...ist ja schon öfters vorgekommen..hebe mal ne vollzogene Hinrichtung auf....

Ein "guter" Jurist schafft auch das...:haha::haha:

Königstiger87
30.11.2014, 21:31
Das ist sogar sehr substanziell. Leute wie du wollen bzw. halten es für "gerecht", Menschen für bestimmte Delikte zu töten oder weil sie "neurologisch" angeblich nicht wiedereingliedbar sind. Soweit okay, aber die Drecksarbeit des Tötens sollen natürlich andere erledigen.

Ich versteh dein Argument. Aber so läuft das nunmal in einer Gesellschaft. Jeder muss auf das Klo, aber keiner will defekte wieder reparieren. Das war schon immer so.

Suermel
30.11.2014, 21:32
Ein "guter" Jurist schafft auch das...:haha::haha:

Vielleicht würde eine ganz neue Berufsgruppe geschaffen: Die Necro-Juristen ;)

Niesmitlust
30.11.2014, 22:20
Sollte es zu einem Systemumbruch kommen, könnte es eben die, die für das derzeitige System arbeiten, treffen. Des Weiteren sehe ich darin einen erneuten Versuch, den Leuten Schuldgefühle über ihre Schlechtigkeit einzureden.

ErhardWittek
30.11.2014, 23:10
Für die Todesstrafe bin ich uneingeschränkt bei nachgewiesenen Kinderfickern, Vergewaltigern und Massenmördern.

Deutschmann
30.11.2014, 23:41
Die "neue" Mathematik schlägt zu???

Ganz genau. Wenn jetzt nämlich das eine Drittel zur Abstimmung geht während die anderen zwei Drittel zu Hause bleiben, ist das laut Bundesdemokratischer Sicht genau was? Richtig: die Mehrheit!

BlackForrester
01.12.2014, 00:02
Für die Todesstrafe bin ich uneingeschränkt bei nachgewiesenen Kinderfickern, Vergewaltigern und Massenmördern.


Du weißt aber schon, dass in diesem Land etliche "Kinderficker und Vergewaltiger" rechtmässig (und dies ist doch dann nachgewiesen, oder) verurteilt im Gefängnis gesessen haben, welche von den vermeintlichen "Opfern" zu unrecht beschuldigt wurden.

Vielleicht sagt Dir Horst Arnold etwas - nur ein Beispiel unter vielen.

Die Gefahr einen unschuldigen Menschen von Rechts wegen vom Leben in den Tode zu befördern ist einfach viel zu hoch und ein Staat sollte sich auch nie auf das Niveau der tatsächlichen Täter begeben.

Wenn Du sagen würdest...ein "Kinderficker" hat erst dann wieder in Freiheit zu gelangen, wenn seine Beine voraus seine Zelle verlassen (also nach seinem ableben im Gefängnis) dann bin ich bei Dir - Todesstrafe, auf gar keinen Fall.

Rumburak
01.12.2014, 00:07
Für die Todesstrafe bin ich uneingeschränkt bei nachgewiesenen Kinderfickern, Vergewaltigern und Massenmördern.

Womit wir beim Hauptproblem wären. Wer wird denn unbewiesen verurteilt?

ABAS
01.12.2014, 00:12
Stammtisch-Palaver, auf das man nichts zu geben braucht! Laut GG ist die Wiedereinführung unmöglich. Es müsste einen neuen Staat dafür geben.

Unsinn! Jedes Gesetz kann geaendert oder verworfen werden!
Bei einem kompletten Regierungs- und Systemwechsel gibt es
eine Militaeruebergangsregierung und ein neues Grundgesetz z.B.
nach Vorbild der Verfassung der VR China oder Russland! :D


13. Grundgesetzänderungen

Übersicht

Bei Grundgesetzänderungen sind bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. Art. 79 GG). Formal ist eine Grundgesetzänderung nur durch ein Gesetz möglich, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt (ausgenommen bestimmte völkerrechtliche Verträge).

Ein solches Gesetz zur Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates verabschiedet werden.

Grundgesetzänderungen, "durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden" (Art. 79 Abs. 3 GG), sind unzulässig. Das Verfahren bei Grundgesetzänderungen entspricht dem üblichen Gesetzgebungsverfahren.

http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/13

WIENER
01.12.2014, 00:13
Womit wir beim Hauptproblem wären. Wer wird denn unbewiesen verurteilt?

Naja im Verbrecherstaat USA sind in den letzten 15 Jahren, aufgrund neuer DNA Gutachten, ca. 50 Menschen wegen erwiesener Unschuld freigelassen worden.

WIENER
01.12.2014, 00:13
Unsinn! Jedes Gesetz kann geaendert oder verworfen werden!



http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/13


Nicht solange Deutschland noch in der EU ist.

ABAS
01.12.2014, 00:18
Nicht solange Deutschland noch in der EU ist.

Die Verfassung aller EU Mitgliedslaender und anderer Laender in
Gesamteuropa sind ohnehin mit Gruendung einer neuen Nation
den Vereinigten Staaten von Europa hinfaellig. Es wird eine
neue Verfassung geben und die Provinzen bzw. Bundesstaaten in den
Vereinigten Staaten von Europa brauchen keine eigene Verfassung
weil die Verfassung fuer Gesamteuropa gilt.

In der Verfassung werden Aufgabenbereiche die in teilautonomer
Verantwortung der einzelnen Bundesstaaten bzw. Provinzen liegen
festgeschrieben und das war es! Du glaubst doch wohl nicht das
das " Laender " wie Malta, Luxemburg, Schweiz oder Norwegen sich
mit ihren " Verfassungen " ueber Europa hinwegsetzen.

Gärtner
01.12.2014, 00:23
Bei einer Umfrage unter Jura-Anfängern stellte sich heraus, daß 1/3 der Befragten für die Todesstrafe ist. Das bewegte Künast zu einem belehrenden und altklugen Kommentar, wie schlimm solch eine Einstellung ist. Wahrscheinlich ist für sie wieder einmal eine Welt zusammengebrochen, wie wenig linke Propaganda bewirkt.

Wenn schon unter jungen Menschen, die mit der Anti-Todesstrafen-Propaganda und der Verfemung der Befürworter aufgewachsen sind, dann kann man sicher davon ausgehen, daß die Nehrheit der Bevölkerung unverändert für die Todesstrafe ist. Also wie zu dem Zeitpunkt der letzten veröffentlichen Umfragen und dies trotz jahrzehntelanger Beeinflussung und Propaganda.

Nach allem, was die Umfrageergebnisse so hergeben, scheint es hinsichtlich dieser Problematik ungefähr eine 50:50-Haltung zu geben, mit den üblichen Schwankungen, wie sie nach jeweils aktuellen Ereignissen normal sind.

https://www.google.de/search?q=umfrage+todesstrafe+deutschland&num=20&safe=off&espv=2&source=lnt&tbs=cdr%3A1%2Ccd_min%3A%2Ccd_max%3A1.10.2014&tbm=

Rumburak
01.12.2014, 00:25
Naja im Verbrecherstaat USA sind in den letzten 15 Jahren, aufgrund neuer DNA Gutachten, ca. 50 Menschen wegen erwiesener Unschuld freigelassen worden.

Darauf wollte ich nicht hinaus. Anhänger der Todesstrafe meinen ja immer, daß nur Täter hingerichtet werden sollen, deren Schuld 100% feststeht. Also auf frischer Tat Ertappte, oder Geständige, als Beispiel. Aber was ist mit den anderen? Das würde das Rechtssystem ad absurdum führen.

ErhardWittek
01.12.2014, 00:26
Du weißt aber schon, dass in diesem Land etliche "Kinderficker und Vergewaltiger" rechtmässig (und dies ist doch dann nachgewiesen, oder) verurteilt im Gefängnis gesessen haben, welche von den vermeintlichen "Opfern" zu unrecht beschuldigt wurden.

Vielleicht sagt Dir Horst Arnold etwas - nur ein Beispiel unter vielen.

Die Gefahr einen unschuldigen Menschen von Rechts wegen vom Leben in den Tode zu befördern ist einfach viel zu hoch und ein Staat sollte sich auch nie auf das Niveau der tatsächlichen Täter begeben.

Wenn Du sagen würdest...ein "Kinderficker" hat erst dann wieder in Freiheit zu gelangen, wenn seine Beine voraus seine Zelle verlassen (also nach seinem ableben im Gefängnis) dann bin ich bei Dir - Todesstrafe, auf gar keinen Fall.
Hatte ich nicht extra "nachgewiesene Kinderficker" geschrieben? Mir ist auch sehr wohl bewußt, daß gekränktes Weibsvolk rachsüchtig sein kann und Kinder bewußt instrumentalisiert.

Zugegeben, vielleicht ermuntern die heutigen desolaten Verhältnisse in dieser BRD nicht gerade dazu, an aufrichtig, anständig und ehrlich praktizierte Rechtsstaatlichkeit glauben zu können.

ErhardWittek
01.12.2014, 00:28
Womit wir beim Hauptproblem wären. Wer wird denn unbewiesen verurteilt?
Doch, das kommt leider vor. Siehe meinen vorangegangenen Beitrag.

Rachsüchtige Weiber. Oder auch politische Intrigen.

Gärtner
01.12.2014, 00:32
Darauf wollte ich nicht hinaus. Anhänger der Todesstrafe meinen ja immer, daß nur Täter hingerichtet werden sollen, deren Schuld 100% feststeht. Also auf frischer Tat Ertappte, oder Geständige, als Beispiel. Aber was ist mit den anderen? Das würde das Rechtssystem ad absurdum führen.

Das Problem ist halt, daß die Sache irreversibel ist. Gleichzeitig besteht immer die Möglichkeit eines Justizirrtums. Schon deshalb verbietet sich die Todesstrafe. Etwas anderes sind zwei ganz bestimmte Situationen, die nach Lage der Dinge der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen: Notwehr seitens einer angegriffenen Person bzw. der finale Rettungsschuß zu deren Rettung.

Rumburak
01.12.2014, 00:47
Doch, das kommt leider vor. Siehe meinen vorangegangenen Beitrag.

Rachsüchtige Weiber. Oder auch politische Intrigen.

Deswegen ja. Wir können doch nicht zweigleisig im Recht fahren.

BlackForrester
01.12.2014, 10:45
Hatte ich nicht extra "nachgewiesene Kinderficker" geschrieben? Mir ist auch sehr wohl bewußt, daß gekränktes Weibsvolk rachsüchtig sein kann und Kinder bewußt instrumentalisiert.


Wie definierst Du "nachgewiesen"?

Man sollte doch davon ausgehen, dass ein rechtskräftiges Urteil auf eine "nachgewiesene" Tat fußt, oder?

BlackForrester
01.12.2014, 10:47
Notwehr seitens einer angegriffenen Person bzw. der finale Rettungsschuß zu deren Rettung.


Dies ist aber eine ganz andere Baustelle als die Todesstrafe.

Suermel
01.12.2014, 11:01
Ganz genau. Wenn jetzt nämlich das eine Drittel zur Abstimmung geht während die anderen zwei Drittel zu Hause bleiben, ist das laut Bundesdemokratischer Sicht genau was? Richtig: die Mehrheit!

Ja, wenn....aber das wara ja hier nicht der Fall, da das drittel wohl von denjenigen Jurastudenten ist die tatsächlich abgestimmt haben.....

Rüganer
01.12.2014, 11:07
Und was ist mit den zahlreichen Unschuldigen die dadurch unweigerlich auch zum Tode verurteilt werden, durch Justizirrtümmer, etc.?

Wie hoch ist denn die Zahl der unschuldig Verurteilten?

Deutschmann
01.12.2014, 11:23
Ja, wenn....aber das wara ja hier nicht der Fall, da das drittel wohl von denjenigen Jurastudenten ist die tatsächlich abgestimmt haben.....

Du siehst ... alles eine Sache der Verhältnismäßigkeit. ;)

Hay
01.12.2014, 11:28
Bei einer Umfrage unter Jura-Anfängern stellte sich heraus, daß 1/3 der Befragten für die Todesstrafe ist. Das bewegte Künast zu einem belehrenden und altklugen Kommentar, wie schlimm solch eine Einstellung ist. Wahrscheinlich ist für sie wieder einmal eine Welt zusammengebrochen, wie wenig linke Propaganda bewirkt.

Wenn schon unter jungen Menschen, die mit der Anti-Todesstrafen-Propaganda und der Verfemung der Befürworter aufgewachsen sind, dann kann man sicher davon ausgehen, daß die Nehrheit der Bevölkerung unverändert für die Todesstrafe ist. Also wie zu dem Zeitpunkt der letzten veröffentlichen Umfragen und dies trotz jahrzehntelanger Beeinflussung und Propaganda.

Wenn 1/3 der Jurastudenten für die Todesstrafe ist, entspricht dies doch keiner Mehrheit, weder unter den Jurastudenten, noch unter den anderen Bürgern.

Hay
01.12.2014, 11:29
Das Problem ist halt, daß die Sache irreversibel ist. Gleichzeitig besteht immer die Möglichkeit eines Justizirrtums. Schon deshalb verbietet sich die Todesstrafe.

Dann brauchen wir halt Jesus, der Tote zum Leben erweckt.

Gehirnnutzer
01.12.2014, 12:09
Darauf wollte ich nicht hinaus. Anhänger der Todesstrafe meinen ja immer, daß nur Täter hingerichtet werden sollen, deren Schuld 100% feststeht. Also auf frischer Tat Ertappte, oder Geständige, als Beispiel. Aber was ist mit den anderen? Das würde das Rechtssystem ad absurdum führen.

Geständige? Sorry, aber ein Geständnis kann auch durch Psychotricks erzielt werden, auch wenn jemand unschuldig ist. Sorry Rumburak, es gibt nie einen Beweis alleine, der die Schuld beweist, sonder es ist die Summe der Beweise und Indizien und das Bild das sie zeichnen.

Bulldog
01.12.2014, 12:13
Todesstrafe hin, Todesstrafe her, dass aber die 68er-Bolschewistin "Kuhknast" fassungslos und dem Nervenzusammenbruch nahe ist, finde ich einfach herrlich.

Die Trulla überbot sich doch im letzten BT-Wahlkampf mit Verboten für das deutsche Volk.

Die Stalinistin bildet sich wirklich ein, dass das gesamte deutsche Volk nach ihrer Pfeife tanzen würde.

Und nun muss sie feststellen, dass sie das deutsche Volk doch noch nicht im Würgegriff hat.

Was für eine Katastrophe aber auch, für die Stalinistin.:D

Gehirnnutzer
01.12.2014, 12:18
Seit wann ist denn ein Drittel die "Mehrheit"?

Ausonius, es gibt eine gewisse Personengruppe, deren Mitglieder ihre Meinung immer als Meinung der Mehrheit sehen. Kann als Ausdruck pathologischer Egozentrik gewertet werden.

Suermel
01.12.2014, 12:20
Wie hoch ist denn die Zahl der unschuldig Verurteilten?

Spielt das denn eine entscheidende Rolle? Schon einer wäre zuviel.

Para ou rien
01.12.2014, 12:37
Ich versteh dein Argument. Aber so läuft das nunmal in einer Gesellschaft. Jeder muss auf das Klo, aber keiner will defekte wieder reparieren. Das war schon immer so.

Das Scheißhaus klemptnern ist aber ein bißchen was anderes, als den abzudrücken oder den Hebel umzulegen.

Gehirnnutzer
01.12.2014, 12:45
Wie hoch ist denn die Zahl der unschuldig Verurteilten?

Ist diese Zahl von Bedeutung, wenn es z.B. dich treffen würde?

Rüganer
01.12.2014, 12:51
Spielt das denn eine entscheidende Rolle? Schon einer wäre zuviel.

Du hast doch von "zahlreichen Unschuldigen" geschrieben.

schastar
01.12.2014, 12:54
Die meisten Gestalten unter der "Kopf-ab-Schwanz-ab"-Fraktion hätten nie die Eier, selbst einen Menschen zu töten, auch wenn er ein Verbrecher wäre!

Ich denke daß die Fähigkeit dazu jeder besitzt, alles eines Frage der Situation.

schastar
01.12.2014, 13:01
Wie hoch ist denn die Zahl der unschuldig Verurteilten?

die Zahl spielt keine Rolle, auch einer ist zu viel. Wobei noch angemerkt werden muß daß dieser eine wohl mehr zu leiden hätte als die Mordopfer für welche in aller Regel einer zum Tode verurteilt wird.
Sicher kann man jetzt behaupten man hätte 50 Unschuldige gerettet weil man 50 Mörder und einen Unschuldigen hingerichtet hat, nur spielt das keine Rolle weil jeder für sich alleine stirbt und sich der Schmerz nicht vervielfacht. So ist der Schmerz des unschuldig zum Tode verurteilten keineswegs kleiner als das der anderen Opfer.

Gärtner
01.12.2014, 13:06
Dies ist aber eine ganz andere Baustelle als die Todesstrafe.

Im Prinzip nicht. Hier gestattet die staatliche Gesetzgebung die Tötung eines Menschen.

Alter Stubentiger
01.12.2014, 13:33
Justizirrtümmer gibt es auch für lebenslang Eingesperrte. Hat der jetzt mehr davon nicht irrtümlich getötet worden zu sein? Da wäre der Tod für einige sicher humaner. Mal davon abgesehen kann man diese Täter an ihrer veränderten Neurobiologie sehr gut erkennen. Da trifft es keinen Unschuldigen.

Ach so. Der Minority-Report läßt grüßen. Da kann man ja die Täter schon im Vorfeld verhaften und hinrichten.

Alter Stubentiger
01.12.2014, 13:37
Ausonius, es gibt eine gewisse Personengruppe, deren Mitglieder ihre Meinung immer als Meinung der Mehrheit sehen. Kann als Ausdruck pathologischer Egozentrik gewertet werden.

Laut Klopper hat eine Mehrheit die die Ansichten dieser Personengruppe keine Geltung verschafft ihr Recht auf Selbstbestimmung verwirkt. (im Strang über die letzte Schweizer Volksabstimmung nachzulesen?

Suermel
01.12.2014, 14:01
Du hast doch von "zahlreichen Unschuldigen" geschrieben.

Da es in Deutschland keine Todestrafe gibt, kann ich logischerweise auch keine Zahl nennen, das sollte wohl einleuchten. Dass es im hypotetischen Fall, dass D die Todesstrafe wieder einführt zu Hinrichtungen von Unschuldigen kommen würde sollte auch jedem einleuchten. Das Justizsystem ist nun mal nicht perfekt, und das wird es auch nie sein. In den USA sind dutzende Fälle von "Wrongful convictions" bekannt, bei vielen davon wurde die Todesstrafe ausgesprochen. Die meisten davon wurden glücklicherweise noch vor der Vollstreckung entdeckt, aber eben nur weil es oft Jahrzehnte dauert bis eine Todesstrafe ausgeführt wird (etwas was ja die meisten Befürworter der Todesstrafe eben auch nicht wollen, sie wollen es schnell). Die lange Dauer hat ja eben auch zur Folge, dass ein Todeszellen-Insasse den Staat schlussendlich mehr kostet als ein Lebenslänglich verurteilter.

Eine Studie (http://www.pnas.org/content/111/20/7230.full) schätzt, dass rund 4% der Verurteilungen in den USA falsch sind. Seit den 70ern wurden über 7000 Todesurteile ausgesprochen. Das gäbe dann fast 300 falsch zum Tode verurteilte....


Laut Klopper hat eine Mehrheit die die Ansichten dieser Personengruppe keine Geltung verschafft ihr Recht auf Selbstbestimmung verwirkt. (im Strang über die letzte Schweizer Volksabstimmung nachzulesen?
Direkte Demokratie heisst eben auch missliebige Entscheide akzeptieren können. Leider können das (zu) viele nicht.

borisbaran
01.12.2014, 16:20
Stammtisch-Palaver, auf das man nichts zu geben braucht! Laut GG ist die Wiedereinführung unmöglich. Es müsste einen neuen Staat dafür geben.
Das GG kann man ändern.


Für die Todesstrafe bin ich uneingeschränkt bei nachgewiesenen Kinderfickern, Vergewaltigern und Massenmördern.
"Nachgewiesen"? Bei all den Leute, die z.B. in den USA aufgrund eines Justizirrtums hingerichtet wurde, dachte man auch, dass sie "nachgewiesenermaßen" schuldig seien.


Hatte ich nicht extra "nachgewiesene Kinderficker" geschrieben?
Scho ma was von "Justizirrtum" gehört?

Mir ist auch sehr wohl bewußt, daß gekränktes Weibsvolk rachsüchtig sein kann und Kinder bewußt instrumentalisiert.
Ist der deine Ische weggelaufen oder was ist los? :haha:

Zugegeben, vielleicht ermuntern die heutigen desolaten Verhältnisse in dieser BRD nicht gerade dazu, an aufrichtig, anständig und ehrlich praktizierte Rechtsstaatlichkeit glauben zu können.
Siehse?

Königstiger87
01.12.2014, 16:37
Das Scheißhaus klemptnern ist aber ein bißchen was anderes, als den abzudrücken oder den Hebel umzulegen.

Im Endeffekt nicht. Beides sind keine schönen Jobs. Dreckjobs wurden immer schon von Personen erledigt, die keine andere Wahl hatten. Also Personen die ganz unten in der Gesellschaftshierarchie stehen.So wohnten Henkersfamilien in der Regel nicht in der Stadt.

Königstiger87
01.12.2014, 16:48
Ach so. Der Minority-Report läßt grüßen. Da kann man ja die Täter schon im Vorfeld verhaften und hinrichten.

Du kannst diese Menschen natürlich gerne aufnehmen und mit deinen Kindern spielen lassen. Du als Sozi lässt ja gerne andere Menschen für die Folgen deiner Politik leiden, warum also nicht mit gutem Beispiel vorrangehen?

Bruddler
01.12.2014, 16:58
Stammtisch-Palaver, auf das man nichts zu geben braucht! Laut GG ist die Wiedereinführung unmöglich. Es müsste einen neuen Staat dafür geben.

Um dies' zu ändern, wäre wohl eine Zweidrittelmehrheit vonnöten ? :hmm:
Nun ja, die Zahl der Politiker die dem Baukrankult huldigen, wird in den kommenden Jahren sicherlich deutlich zunehmen...

Anita Fasching
01.12.2014, 17:03
Was soll nur immer dieses Gequarke von 100 % erwiesen.
Wie kann man etwas so Eindeutiges -und mehr als 100 % geht wohl nicht- noch mit Irrtümern in Verbindung bringen?

Es geht hier nicht um "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeits"- Fälle, sondern um nicht interpretationsfähige.

Wenn z. Bsp.jemand auf offener Strasse vor zig Passanten, von Überwachungskameras gefilmt und mehreren anwesenden Cops beobachtet einen Mord durchführt (zugegebenermassen ein extrem seltenes Szenario), dann gibt es nach menschlichen Ermessen keinen Irrtum.
Die Todesstrafe wäre in dem Fall bedenkenlos angebracht.

schastar
01.12.2014, 17:18
Justizirrtümmer gibt es auch für lebenslang Eingesperrte. ......

Keine Frage.


.......Hat der jetzt mehr davon nicht irrtümlich getötet worden zu sein? ......

Ja, hat er. So kann er immer noch auf die Freiheit hoffen.


.......Da wäre der Tod für einige sicher humaner. ......

Das ist wie mit vergewaltigten Weiber. Die meisten sind froh es überlebt zu haben. Denn wäre es wirklich schlimmer als tot zu sein können sich die Damen wie auch die Verurteilten jederzeit erhängen um ihrem Leid ein Ende zu bereiten. Wenige tun es, die meisten sind aber lieber am Leben.


.......Mal davon abgesehen kann man diese Täter an ihrer veränderten Neurobiologie sehr gut erkennen. Da trifft es keinen Unschuldigen.

Amerika beweist das Gegenteil.

Alter Stubentiger
01.12.2014, 17:21
Was soll nur immer dieses Gequarke von 100 % erwiesen.
Wie kann man etwas so Eindeutiges -und mehr als 100 % geht wohl nicht- noch mit Irrtümern in Verbindung bringen?

Es geht hier nicht um "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeits"- Fälle, sondern um nicht interpretationsfähige.

Wenn z. Bsp.jemand auf offener Strasse vor zig Passanten, von Überwachungskameras gefilmt und mehreren anwesenden Cops beobachtet einen Mord durchführt (zugegebenermassen ein extrem seltenes Szenario), dann gibt es nach menschlichen Ermessen keinen Irrtum.
Die Todesstrafe wäre in dem Fall bedenkenlos angebracht.

Warum werden wieder diese unwahrscheinlichen Szenarien herangezogen? Schau in die USA und du siehst wie es in Wirklichkeit läuft. Bei der Beweisaufnahme wird geschlampt. Der Angeklagte kann sich nur Pflichtanwälte leisten. Der Staatsanwalt denkt an seine Karriere. Der Sherriff will auf Druck der Bevölkerung Erfolge vorweisen. Zeugen lügen oder werden auf Druck der Polizei zu Aussagen gebracht die einfach nur erlogen sind. Das sind die real existierenden Probleme die immer wieder auftauchen. Auch in Mordverfahren. Natürlich selten alle gleichzeitig aber doch oft genug daß es zu Fehlurteilen kommt.

Ist ohnehin seltsam. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit wird hier über die Polizei und Justiz hergezogen. Vor allem wenn es um Rechte oder rechte Gewalttäter oder Demos geht. Aber wenn es um die Wiedereinführung der Todesstrafe geht ist alle Kritik vergessen. Kannst du mir das erklären?

schlaufix
01.12.2014, 17:26
Justizirrtümmer gibt es auch für lebenslang Eingesperrte. Hat der jetzt mehr davon nicht irrtümlich getötet worden zu sein? Da wäre der Tod für einige sicher humaner. Mal davon abgesehen kann man diese Täter an ihrer veränderten Neurobiologie sehr gut erkennen. Da trifft es keinen Unschuldigen.

Bist du schon mal Tot gewesen oder woher vermutest du das er für einige humaner ist?

Brotzeit
01.12.2014, 17:33
Ich bin noch mehr angeekelt von der Janusköpfigkeit der Grünen

Königstiger87
01.12.2014, 17:35
Keine Frage.
Ja, hat er. So kann er immer noch auf die Freiheit hoffen.

Ziemlich zynisch. Nach 60 Jahren Gefängnis gibt es keine Hoffnung mehr. Das was du Hoffnung nennst ist höchstens die tägliche Pein die einen daran erinnert Unschuldig zu sein. Daran zerbrechen Menschen. Und selbst wenn sie mit 85 jahren rauskommen. Haben sie da noch ein Leben? Neben dem Stigma vermutlich ein Mörder zu sein haben sie weder soziale Bindungen noch irgendein Ziel für das es sich weiter lohnt zu leben. Man könnte auch sagen vom Knast über das Altersheim direkt ins Grab.



Amerika beweist das Gegenteil.

Es geht aber nicht um den Wald- und Wiesenmörder in den USA sondern um Serienkiller, die gar nicht anders handeln können. Diese Personengruppe lässt sich sehr leicht anhand eines Gehirnscans erkennen. Zeugen können lügen und DNA kann verfälscht sein, aber der Gehirnaufbau eines pathologischen Killers lügt nicht, auch wenn der Killer selber falbelhaft im Lügen ist.

Anita Fasching
01.12.2014, 17:42
Warum werden wieder diese unwahrscheinlichen Szenarien herangezogen? Schau in die USA und du siehst wie es in Wirklichkeit läuft. Bei der Beweisaufnahme wird geschlampt. Der Angeklagte kann sich nur Pflichtanwälte leisten. Der Staatsanwalt denkt an seine Karriere. Der Sherriff will auf Druck der Bevölkerung Erfolge vorweisen. Zeugen lügen oder werden auf Druck der Polizei zu Aussagen gebracht die einfach nur erlogen sind. Das sind die real existierenden Probleme die immer wieder auftauchen. Auch in Mordverfahren. Natürlich selten alle gleichzeitig aber doch oft genug daß es zu Fehlurteilen kommt.

Ist ohnehin seltsam. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit wird hier über die Polizei und Justiz hergezogen. Vor allem wenn es um Rechte oder rechte Gewalttäter oder Demos geht. Aber wenn es um die Wiedereinführung der Todesstrafe geht ist alle Kritik vergessen. Kannst du mir das erklären?

Hast du es auch mit den Augen?
a) schrieb ich doch selbst von einem "seltenem Szenario".
Selten heisst aber nicht unmöglich, und deshalb ist die finale Bestrafung auch nur extrem selten anzuwenden.
b) was sollen mir die amerikanischen Begebenheiten sagen? Doch nicht etwa, dass es so etwas geben kann und auch gibt.
Das habe ich berücksichtigt. Deshalb auch die unmissverständliche Zahl 100, was das Prozentuale angeht.

Und dein letzter Satz steht mal in einem völlig anderen Kontext.
Kein, wie du sie in einem Topf zu nennen pflegts "Rechter oder akzentuierter rechter Gewalttäter" ist gegen die Polizei oder Justiz ansich.
Nur gegen eine zu lasche Justiz bei Gewaltverbrechen und die Unterstützung von gegen Volksinteressen vorgehende Regierungen oder Regimes.
Ihr wisst natürlich darum, aber als rethorische Keule kann man diese Verdrehungen und Unterstellungen immer gut einsetzen, gelle.

Gehirnnutzer
01.12.2014, 17:43
Das GG kann man ändern.


Jein, zwar fällt Artikel 102 GG nicht unter die Ewigkeitsklausel, wäre also durch 2/3 Mehrheit in beiden Häusern zu ändern oder zu streichen, jedoch hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland die Rechtsauffassung durchgesetzt, das es eigentlich nicht dem Artikel 102 GG bedarf, da die Todesstrafe nach dieser Auffassung einen Verstoß gegen Artikel 1 GG darstellt.
Es ist davon auszugehen, auch wenn man Artikel 102 rechtsgültig abschafft, das eine Wiedereinführung der Todesstrafe wegen dieser Rechtsauffassung vor dem BVerG scheitert.
Für diejenigen, die die Todesstrafe befürworten bleibt also nur der Weg über Artikel 146 GG um die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen.

Für eine neue Verfassung braucht man ein wenig mehr Argumente als für die Todesstrafe.

borisbaran
01.12.2014, 17:46
Jein, zwar fällt Artikel 102 GG nicht unter die Ewigkeitsklausel, wäre also durch 2/3 Mehrheit in beiden Häusern zu ändern oder zu streichen, jedoch hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland die Rechtsauffassung durchgesetzt, das es eigentlich nicht dem Artikel 102 GG bedarf, da die Todesstrafe nach dieser Auffassung einen Verstoß gegen Artikel 1 GG darstellt.
Es ist davon auszugehen, auch wenn man Artikel 102 rechtsgültig abschafft, das eine Wiedereinführung der Todesstrafe wegen dieser Rechtsauffassung vor dem BVerG scheitert.
Für diejenigen, die die Todesstrafe befürworten bleibt also nur der Weg über Artikel 146 GG um die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen.
Für eine neue Verfassung braucht man ein wenig mehr Argumente als für die Todesstrafe.
Das ist das Problem, wenn man solche Gummiparagraphen wie den Art 1 im GG hat.

Don
01.12.2014, 17:59
Für eine neue Verfassung braucht man ein wenig mehr Argumente als für die Todesstrafe.

Nein. Sie ist sogar im GG vorgegeben, das sich lediglich als vorläufig versteht.

Aber das ist Sophisterei, und das weißt du auch. Nichts ist ewig, Verfassungen sind nur beschriebenes Papier.
Wir hatten alleine hier die vergangenen 150 Jahre 3 Stück. Die mittlere davon auch noch 12 Jahre als reines Klopapier.
Zieht sich hier einmal die Macht zurück der wir dieses Machwerk zu verdanken haben, und beschleunigen sich die Verwerfungen die sich bereits überdeutlich abzeichnen, ist es schneller weg als juristische Haarspalter wie du papp sagen können.
Die Herrschenden und ihre Justiz halten sich ja heute schon nur noch daran wenn es grade in den Kram paßt.

Die einzige Frage die sich stellt ist die nach der Weisheit und Weitsicht derjenigen die die neue Verfassung proklamieren.
Sicher ist auch, das "Volk" wird es nicht sein. War es nie und nirgends.

-jmw-
01.12.2014, 20:59
Bisher konnte mir keine/r die Beziehung zwischen "bringt jemanden um" und "kommt x Jahre auf Kosten Unbeteiligter in einen Käfig" erklären.
Die Beziehung zwischen "bringt jemanden um" und "wird von jemandem umgebracht" hingegen leuchtete mir immer unmittelbar ein.

Alter Preuße
01.12.2014, 21:18
Jein, zwar fällt Artikel 102 GG nicht unter die Ewigkeitsklausel, wäre also durch 2/3 Mehrheit in beiden Häusern zu ändern oder zu streichen, jedoch hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland die Rechtsauffassung durchgesetzt, das es eigentlich nicht dem Artikel 102 GG bedarf, da die Todesstrafe nach dieser Auffassung einen Verstoß gegen Artikel 1 GG darstellt.
Es ist davon auszugehen, auch wenn man Artikel 102 rechtsgültig abschafft, das eine Wiedereinführung der Todesstrafe wegen dieser Rechtsauffassung vor dem BVerG scheitert.
Für diejenigen, die die Todesstrafe befürworten bleibt also nur der Weg über Artikel 146 GG um die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen.

Für eine neue Verfassung braucht man ein wenig mehr Argumente als für die Todesstrafe.

Rechtsauffassungen unterliegen der Mode und politischen Mehrheiten !

Captain_Spaulding
01.12.2014, 21:32
Bei einer Umfrage unter Jura-Anfängern stellte sich heraus, daß 1/3 der Befragten für die Todesstrafe ist. Das bewegte Künast zu einem belehrenden und altklugen Kommentar, wie schlimm solch eine Einstellung ist. Wahrscheinlich ist für sie wieder einmal eine Welt zusammengebrochen, wie wenig linke Propaganda bewirkt.

Wenn schon unter jungen Menschen, die mit der Anti-Todesstrafen-Propaganda und der Verfemung der Befürworter aufgewachsen sind, dann kann man sicher davon ausgehen, daß die Nehrheit der Bevölkerung unverändert für die Todesstrafe ist. Also wie zu dem Zeitpunkt der letzten veröffentlichen Umfragen und dies trotz jahrzehntelanger Beeinflussung und Propaganda.

Das erinnert mich daran, wie ich mich damals in meinem Philo-Kurs als Einziger zur Todesstrafe bekannt habe...
Man war das cool....:cool:

mfg
Captain Spaulding

-jmw-
01.12.2014, 21:38
Dabei steht sie im AT und im Koran und wer gegen sie ist, ist also Antisemit und islamophob. ;)


Das erinnert mich daran, wie ich mich damals in meinem Philo-Kurs als Einziger zur Todesstrafe bekannt habe...
Man war das cool....:cool:

mfg
Captain Spaulding

Gehirnnutzer
01.12.2014, 22:18
Rechtsauffassungen unterliegen der Mode und politischen Mehrheiten !

Tja, alter Preuße, das dumme daran ist, politische Mehrheiten können sich zwar schnell ändern, das Gremium, das nachher im Endeffekt entscheidet, verändert sich nicht so schnell. Du müsstest schon bis Mitte der Zwanziger dieses Jahrhunderts warten, bis gewisser Veränderungen sich auch in diesem Gremium niederschlagen.

BlackForrester
01.12.2014, 22:26
Im Prinzip nicht. Hier gestattet die staatliche Gesetzgebung die Tötung eines Menschen.


Das mit der "Gestattung" der staatlichen Gesetzgebung der Tötung eines Menschen ist eine haarige Geschichte. W
enn Du in Notwehr einen Menschen tötest wird auf jeden Fall gegen die ermittelt, ob es keine andere Möglichkeit der Gefahrenabwehr gegeben hätte - und sei Dir sicher, im Falle einer "Notwehrtötung" landest Du vor Gericht und ob da Deine "Notwehrtötung" als angemessene Reaktion gewertet wird lasse ich einmal offen.

Auch der "finale" Rettungsschuss existiert zwar - kommt aber de facto heute nicht mehr zum Einsatz, da kein Einsatzleiter diesen befehlen will und wird, weil auf solch einen Befehl sofort ein Ermittlungsverfahren und ggf. Anklage folgen wird.

Commodus
02.12.2014, 03:44
Seit wann ist denn ein Drittel die "Mehrheit"?

Dieser Drittel bezieht sich laut Umfrage lediglich auf Jura Anfänger. Man müsste zusätzlich eine Umfrage in der Bevölkerung starten. Die wäre sicherlich aufschlußreicher.


Das ist sogar sehr substanziell. Leute wie du wollen bzw. halten es für "gerecht", Menschen für bestimmte Delikte zu töten oder weil sie "neurologisch" angeblich nicht wiedereingliedbar sind. Soweit okay, aber die Drecksarbeit des Tötens sollen natürlich andere erledigen.

Ich sehe da keine Probleme. Im modernen Amerika gibt es diese "Volzugsbeamte" (oder wie sich auch immer betiteln) ja auch. Es wäre einfach nur ein Job und es würden sich sicherlich stets neue rekrutieren lassen. Keine Ahnung wo dein Problem liegt.

Commodus
02.12.2014, 03:56
Jein, zwar fällt Artikel 102 GG nicht unter die Ewigkeitsklausel, wäre also durch 2/3 Mehrheit in beiden Häusern zu ändern oder zu streichen, jedoch hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland die Rechtsauffassung durchgesetzt, das es eigentlich nicht dem Artikel 102 GG bedarf, da die Todesstrafe nach dieser Auffassung einen Verstoß gegen Artikel 1 GG darstellt.
Es ist davon auszugehen, auch wenn man Artikel 102 rechtsgültig abschafft, das eine Wiedereinführung der Todesstrafe wegen dieser Rechtsauffassung vor dem BVerG scheitert.
Für diejenigen, die die Todesstrafe befürworten bleibt also nur der Weg über Artikel 146 GG um die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen.

Für eine neue Verfassung braucht man ein wenig mehr Argumente als für die Todesstrafe.

Das sehe ich nicht so, denn jede Verurteilung (3,4,5 Jahre Knast als Bsp.) verstößt automatisch gegen Artikel 1 GG (theoretisch).

Gehirnnutzer
02.12.2014, 08:44
Das sehe ich nicht so, denn jede Verurteilung (3,4,5 Jahre Knast als Bsp.) verstößt automatisch gegen Artikel 1 GG (theoretisch).

Commodus ein Synonym für Rechtsauffassung ist auch herrschende Meinung, was nichts weiter bedeutet, es gibt mehrere Lösungsansätze von dem einem gefolgt wird, egal ob die anderen ähnlich "richtig" sind.

Gehirnnutzer
02.12.2014, 08:47
Ich sehe da keine Probleme. Im modernen Amerika gibt es diese "Volzugsbeamte" (oder wie sich auch immer betiteln) ja auch. Es wäre einfach nur ein Job und es würden sich sicherlich stets neue rekrutieren lassen. Keine Ahnung wo dein Problem liegt.

Dafür ist man aber sehr bemüht, den betroffenen Personen geistige Fluchtwege zu schaffen, in denen man sie nur ein Automatik starten lässt, die den eigentlichen Vorgang durchführt.

Helgoland
02.12.2014, 09:23
Das ist sogar sehr substanziell. Leute wie du wollen bzw. halten es für "gerecht", Menschen für bestimmte Delikte zu töten oder weil sie "neurologisch" angeblich nicht wiedereingliedbar sind. Soweit okay, aber die Drecksarbeit des Tötens sollen natürlich andere erledigen.

Du würdest Dich vermutlich wundern, wieviel Leute sich für das "Amt" des Henkers bewerben würden, sogar ohne Entlohnung......

Para ou rien
02.12.2014, 09:47
Keine Ahnung wo dein Problem liegt.

Es geht um die Verlogenheit. Ist genau wie mit Kriegshetze oder viel viel harmloser mit der Müllabfuhr. Es wollen irgendwelche Sesselpupser Leute tot sehen, wobei die Masse von denen nie in der Lage wäre einen Deliquenten persönlich auszuknipsen. Ähnlich hält es sich mit der Mehrzahl der Bellizisten, die nie selbst in den Krieg ziehen würden oder den Schnöseln die sich über Müllleute lustig machen, aber quieken würden, wenn die mal 2 Wochen streiken.
Ich bin nicht gegen die Todesstrafe per se, ich will sie nur A) nicht dem Staat als Recht über seine Staatsbürger zugestehen und B) sollen diejenigen, die den Tod eines Mitmenschen einfordern, diesen gefälligst dann auch selbst vollstrecken!

ErhardWittek
02.12.2014, 10:03
Wie definierst Du "nachgewiesen"?

Man sollte doch davon ausgehen, dass ein rechtskräftiges Urteil auf eine "nachgewiesene" Tat fußt, oder?
Heutzutage kann man weniger denn je davon ausgehen, daß gleiches Recht für alle gilt.

Unter "nachgewiesen" verstehe ich als altmodischer Mensch selbstverständlich, daß die Tat zweifelsfrei nachgewiesen wurde.
Und zwar frei von politischer oder ideologischer Einflußnahme.
Aber in dieser Bananenrepublik ist leider keine Rechtssicherheit mehr gegeben.

Chilii
02.12.2014, 10:03
Irgendwas substanzielles Beizutragen? Die meisten können sich auch nicht vorstellen auf einem Schlachtfeld zu kämpfen.

Wer ein Schlachtfeld betritt um freiwillig zu kämpfen dem ist eh nicht mehr zu helfen, das sind dann eben die Leute die die Todesstrafe fordern, allerdings finde ich allein schon die Forderung nach dem Tod eines anderen genau so schlimm wie das Verbrechen der jeweiligen Person, es geht hier ja nicht nach Auge um Auge.

BlackForrester
02.12.2014, 10:20
Unter "nachgewiesen" verstehe ich als altmodischer Mensch selbstverständlich, daß die Tat zweifelsfrei nachgewiesen wurde.
Und zwar frei von politischer oder ideologischer Einflußnahme.



Gerade die Weiterentwicklung in der Gen-Technik (also DNA) hat aufgezeigt, dass nicht wenige "zweifelsfrei" begangene Taten am Ende des Tages Fehlurteile waren.

Auf der Seite des "Rechts" stehen auch nur Menschen - und Menschen begehen Fehler und schon ein Toter durch ein Fehlurteil wäre ein Toter zu viel.

Man stelle sich vor - da wird Jemand "zweifelsfrei" als Täter abgeurteilt und Jahre später stellt man durch verbesserte Methoden fest, dass es diese Person nicht gewesen sein kann - wärst Du dann bereit als Befürworter der Todesstrafe Dich Deiner Verantwortung zu stellen und Dich wegen Tötung eines Menschen vor Gericht verantworten?

ErhardWittek
02.12.2014, 10:33
Gerade die Weiterentwicklung in der Gen-Technik (also DNA) hat aufgezeigt, dass nicht wenige "zweifelsfrei" begangene Taten am Ende des Tages Fehlurteile waren.

Auf der Seite des "Rechts" stehen auch nur Menschen - und Menschen begehen Fehler und schon ein Toter durch ein Fehlurteil wäre ein Toter zu viel.

Man stelle sich vor - da wird Jemand "zweifelsfrei" als Täter abgeurteilt und Jahre später stellt man durch verbesserte Methoden fest, dass es diese Person nicht gewesen sein kann - wärst Du dann bereit als Befürworter der Todesstrafe Dich Deiner Verantwortung zu stellen und Dich wegen Tötung eines Menschen vor Gericht verantworten?
Du wirst mir doch sicher beipflichten, daß es hin und wieder gelingt, ein Verbrechen zweifelsfrei nachzuweisen.

Und in den Fällen, wo es eben nicht zweifelsfrei nachweisbar ist, lehne ich die Todesstrafe auch ab.

schastar
02.12.2014, 11:01
Wer ein Schlachtfeld betritt um freiwillig zu kämpfen dem ist eh nicht mehr zu helfen, das sind dann eben die Leute die die Todesstrafe fordern, allerdings finde ich allein schon die Forderung nach dem Tod eines anderen genau so schlimm wie das Verbrechen der jeweiligen Person, es geht hier ja nicht nach Auge um Auge.

Stimmt, es geht hier um Sicherheit und Ökonomie.

Suermel
02.12.2014, 11:05
Stimmt, es geht hier um Sicherheit und Ökonomie.

Und für beide dieser Dinge leistet die Todesstrafe keinen nennenswerten Beitrag...

BlackForrester
02.12.2014, 11:08
Du wirst mir doch sicher beipflichten, daß es hin und wieder gelingt, ein Verbrechen zweifelsfrei nachzuweisen.

Und in den Fällen, wo es eben nicht zweifelsfrei nachweisbar ist, lehne ich die Todesstrafe auch ab.


Man sollte doch davon ausgehen, dass 99,X % der Verurteilungen auch zweifelsfrei nachgewiesen sind und eine Verurteilung sollte (bzw. darf) ja nur erfolgen, wenn es keine Zweifel an der Tat gibt oder gab.

Ansonsten gilt ja der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo"...sprich, wenn nicht "zweifelsfrei" fest steht, dass ein Täter die Tat begangen hat muss ein Freispruch erfolgen...sprich, bei allen gesprochen Urteilen ist man "zweifelsfrei" von der Schuld des Täters überzeugt. Wie Du da trennen willst ist mir schleierhaft.

Trotzdem werden Menschen - obwohl die Tat nicht begangen - verurteilt, denn auch Richter sind nur Menschen und Menschen neigen dazu Fehler zu machen.

Alleine die "Fehlbarkeit" der Justiz verbietet die Todesstrafe - denn einen Unschuldigen, welchen man getötet hat kann man, bei Feststellung seiner Unschuld, nicht mehr rehabilitieren...man bleibt nun einmal tot.

Gehirnnutzer
02.12.2014, 11:08
Du wirst mir doch sicher beipflichten, daß es hin und wieder gelingt, ein Verbrechen zweifelsfrei nachzuweisen.

Und in den Fällen, wo es eben nicht zweifelsfrei nachweisbar ist, lehne ich die Todesstrafe auch ab.

Sorry, es gibt nur einen zweifelsfreien Nachweis einer Tat, den Täter auf frischer Tat zu ertappen.

BlackForrester
02.12.2014, 11:10
[QUOTE=Suermel;7563704]
Und für beide dieser Dinge leistet die Todesstrafe keinen nennenswerten Beitrag...[
/QUOTE]

Wäre dem so, dann müssten der Süden der USA (vornehmlich Texas) einer der sichersten Orte der Welt sein...

schastar
02.12.2014, 11:14
Und für beide dieser Dinge leistet die Todesstrafe keinen nennenswerten Beitrag...

Schlicht falsch.
2011 waren gut 50% der Täter welche wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurden bereits einmal und mehr veruteilt. 38% zweimal und öfters. Hätte man jede nach nach zweiten Tat aussortiert hätte man 38% der Taten verhindert. Hätte man sie nach dem Urteil erschossen wären weitere Millionen an Steuergeldern gespart worden.
Bei Drogendelikten sind gut 2/3 bereits ein und mehrmals verurteilt. Ein Problem das z.B. Malaysia nicht hat.

Sicherer und billiger kann man die Straftaten nicht reduzieren.

Suermel
02.12.2014, 11:16
Schlicht falsch.
2011 waren gut 50% der Täter welche wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurden bereits einmal und mehr veruteilt. 38% zweimal und öfters. Hätte man jede nach nach zweiten Tat aussortiert hätte man 38% der Taten verhindert. Hätte man sie nach dem Urteil erschossen wären weitere Millionen an Steuergeldern gespart worden.
Bei Drogendelikten sind gut 2/3 bereits ein und mehrmals verurteilt. Ein Problem das z.B. Malaysia nicht hat.

Sicherer und billiger kann man die Straftaten nicht reduzieren.


Schau dir die USA an...es gibt keinen nennenswerten Unterschied was die Kriminalität angeht zwischen Staaten die die Todesstrafe kennen und solchen die dies nicht tun. Zudem kostet ein Death Row Insasse den Staat mehr als einer der Lebenslänglich sitzt...

Und schlägst du jetzt die Todesstrafe sogar schon für schwere Körperverletzung und Drogendelikte vor? Malaysia ist natürlcih DER Vorzeigestaat :lol: Hat im übrigen auch eine über doppelt so hohe Mordrate wie Deutschland...

schastar
02.12.2014, 11:18
[QUOTE=Suermel;7563704]
Und für beide dieser Dinge leistet die Todesstrafe keinen nennenswerten Beitrag...[
/QUOTE]

Wäre dem so, dann müssten der Süden der USA (vornehmlich Texas) einer der sichersten Orte der Welt sein...

und auch dort gilt, keiner an dem die Todesstrafe vollzogen wurde wurde jemals rückfällig. Würde man bei uns jeden der wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wird und bereits einmal verurteilt war entfernen, wir hätte um fast 40% weniger Straftaten.

schastar
02.12.2014, 11:20
Schau dir die USA an...es gibt keinen nennenswerten Unterschied was die Kriminalität angeht zwischen Staaten die die Todesstrafe kennen und solchen die dies nicht tun. Zudem kostet ein Death Row Insasse den Staat mehr als einer der Lebenslänglich sitzt...
......

Weil sie es falsch anstellen, in China ist es spott billig.


.......
Und schlägst du jetzt die Todesstrafe sogar schon für schwere Körperverletzung und Drogendelikte vor? Malaysia ist natürlcih DER Vorzeigestaat :lol:

Auch Malaysia hat seine Fehler, doch das System hat sich bewährt.

Chronos
02.12.2014, 11:20
(....)

Und schlägst du jetzt die Todesstrafe sogar schon für schwere Körperverletzung und Drogendelikte vor? Malaysia ist natürlcih DER Vorzeigestaat :lol:
Malaysia vielleicht nicht, aber das benachbarte Singapur.

Ab einer Kleinstmenge an Rauschgift (ich glaube, bei Hasch ab 5 Gramm oder so): Hängen.

Nur so bekommt man den Sumpf trocken.

Suermel
02.12.2014, 11:25
Weil sie es falsch anstellen, in China ist es spott billig.
China hat auch nix mit nem Rechststaat zu tun. Ich will ja nicht wissen wie viele der vom Staat ermordeten unschuldig waren...


Auch Malaysia hat seine Fehler, doch das System hat sich bewährt.
Tja, Deutschland hat deutlich weniger Morde..irgend etwas scheint ihr richtig zu machen...

schastar
02.12.2014, 11:53
China hat auch nix mit nem Rechststaat zu tun. Ich will ja nicht wissen wie viele der vom Staat ermordeten unschuldig waren...
......

sicher der eine oder andere.


.......


Tja, Deutschland hat deutlich weniger Morde..irgend etwas scheint ihr richtig zu machen...

Könnten noch weniger sein wenn man härtere Strafen hätte. Lebenslange Haft wäre auch eine Lösung, wenn auch teurer.
Wie schon gesagt, 2011 wären es bei schwerer Körperverletzung viele Tausend Opfer weniger gewesen.

Alter Stubentiger
02.12.2014, 13:49
Hast du es auch mit den Augen?
a) schrieb ich doch selbst von einem "seltenem Szenario".
Selten heisst aber nicht unmöglich, und deshalb ist die finale Bestrafung auch nur extrem selten anzuwenden.
b) was sollen mir die amerikanischen Begebenheiten sagen? Doch nicht etwa, dass es so etwas geben kann und auch gibt.
Das habe ich berücksichtigt. Deshalb auch die unmissverständliche Zahl 100, was das Prozentuale angeht.


Ach ja. Die berühmte 100. Warum es die nicht geben kann habe ich dargelegt. Dein "extrem selten" nehme ich dir nicht ab. Captain Spaulding hat erst vor kurzem angedroht bei erstbester Gelegenheit SPD-Genossen wegen "Völkermord" hinrichten zu wollen. Natürlich nach einem Gerichtsverfahren. 100%ig. Da weiß man doch wohin die Reise geht. Wenn die rechte Ecke die Todesstrafe fordert dann will sie auch Köpfe abhacken wie der IS.

Überlasst das Thema lieber gestandenen Juristen.

schastar
02.12.2014, 13:56
Ach ja. Die berühmte 100. Warum es die nicht geben kann habe ich dargelegt. Dein "extrem selten" nehme ich dir nicht ab. Captain Spaulding hat erst vor kurzem angedroht bei erstbester Gelegenheit SPD-Genossen wegen "Völkermord" hinrichten zu wollen. Natürlich nach einem Gerichtsverfahren. 100%ig. Da weiß man doch wohin die Reise geht. Wenn die rechte Ecke die Todesstrafe fordert dann will sie auch Köpfe abhacken wie der IS.

Überlasst das Thema lieber gestandenen Juristen.

Das mit den Juristen haut auch nicht so wirklich hin, ebenso wenig mit den Richtern oder Staatsanwälten. Auch die Legislative hat es nicht im Griff.

Würden sie für die Verbrechen von Wiederholungstätern haften müssen weil sie die Gesellschaft vor diesen nicht geschützt haben wäre dies anders.

Alter Stubentiger
02.12.2014, 14:02
Das mit den Juristen haut auch nicht so wirklich hin, ebenso wenig mit den Richtern oder Staatsanwälten. Auch die Legislative hat es nicht im Griff.

Würden sie für die Verbrechen von Wiederholungstätern haften müssen weil sie die Gesellschaft vor diesen nicht geschützt haben wäre dies anders.

Gerechtigkeit oder Rache? Oder gleich jeden der 2x auffällig geworden ist lebenslang wegsperren?

schastar
02.12.2014, 15:02
Gerechtigkeit oder Rache? Oder gleich jeden der 2x auffällig geworden ist lebenslang wegsperren?

Letzters, da hat jeder eine zweite Chance bekommen und das muß reichen. Das Wohl der änständigen Leute ist wichtiger als das eines Gewalttäters.

Ausonius
02.12.2014, 15:32
Malaysia vielleicht nicht, aber das benachbarte Singapur.

Ab einer Kleinstmenge an Rauschgift (ich glaube, bei Hasch ab 5 Gramm oder so): Hängen.

Nur so bekommt man den Sumpf trocken.

5 Gramm? So irre sind noch nicht mal die Singaporesen. Es sind 500 Gramm. Wobei das System durchaus offen für Absurditäten ist: Die Vorschriften für Betäubungsmittel sind sehr streng. Wer mit mehr als 15 Gramm Heroin, 28 Gramm Morphin oder 500 Gramm Cannabis festgenommen wird, muss mit der Todesstrafe rechnen.


Im März 2002 erregte der Fall einer jungen Deutschen große Aufmerksamkeit, der wegen Drogenhandels die Todesstrafe drohte. Erst durch eine nachträgliche Laboranalyse des sichergestellten Cannabis wurde ein Reinheitswert von weniger als 500 Gramm ermittelt, wodurch die Frau dem Tod durch den Strang entging und stattdessen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, die später wegen guter Führung um zwei Jahre verkürzt wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Singapur#Todesstrafe

Wenige Gramm entscheiden darüber, ob man fünf Jahre möglicherweise mit Abzug bekommt oder stirbt. Das scheint mir dann doch keine ganz sinnhaftige Praxis. Wegen Haschischbesitz sollte eh niemand zum Tode verurteilt werden.

Chronos
02.12.2014, 15:39
5 Gramm? So irre sind noch nicht mal die Singaporesen. Es sind 500 Gramm. Wobei das System durchaus offen für Absurditäten ist: Die Vorschriften für Betäubungsmittel sind sehr streng. Wer mit mehr als 15 Gramm Heroin, 28 Gramm Morphin oder 500 Gramm Cannabis festgenommen wird, muss mit der Todesstrafe rechnen.
Ich schrieb doch, dass ich mich nicht mehr an die genaue Menge erinnerte. Jedenfalls hatte ich kleinere Quantitäten in Erinnerung, habe mich aber getäuscht. Ist auch egal.


Wenige Gramm entscheiden darüber, ob man fünf Jahre möglicherweise mit Abzug bekommt oder stirbt. Das scheint mir dann doch keine ganz sinnhaftige Praxis. Wegen Haschischbesitz sollte eh niemand zum Tode verurteilt werden.
Das ist sogar eine sehr sinnvolle Eingrenzung, denn vermutlich ist man davon ausgegangen, dass ab einer gewissen Menge kein Eigenverbrauch mehr geltend gemacht werden kann, sondern Handel damit getrieben wird.

Jedenfalls fand und finde ich die Rechtslage in Singapur hervorragend. Ich habe mich dort ein paar Jahre lang sicherer gefühlt als in fast jedem europäischen Land. Beispielsweise kann dort eine Frau zu jeder Tages- und Nachtzeit völlig unbehelligt zu Fuß von einem Stadtteil in einen anderen gehen, ohne jemals dumm angequatscht zu werden.

Alter Stubentiger
02.12.2014, 15:54
Malaysia vielleicht nicht, aber das benachbarte Singapur.

Ab einer Kleinstmenge an Rauschgift (ich glaube, bei Hasch ab 5 Gramm oder so): Hängen.

Nur so bekommt man den Sumpf trocken.

Und schon weiten sich die Forderungen aus. Erst nur bei 100%igem Mord. Jetzt schon bei Besitz von Hasch. Morgen auch für Eierdiebe.

Kopf ab!
(Motto der roten Königin)

Chronos
02.12.2014, 15:57
Und schon weiten sich die Forderungen aus. Erst nur bei 100%igem Mord. Jetzt schon bei Besitz von Hasch. Morgen auch für Eierdiebe.

Kopf ab!
Quatsch.

Weder habe ich etwas gefordert noch von Eierdieben gefaselt, sondern nur die Rechtslage in einem südostasiatischen Stadtstaat beschrieben.


(Motto der roten Königin)
Wer soll das denn sein?

Alter Stubentiger
02.12.2014, 16:14
Quatsch.

Weder habe ich etwas gefordert noch von Eierdieben gefaselt, sondern nur die Rechtslage in einem südostasiatischen Stadtstaat beschrieben.

Klang aber ziemlich begeistert. Und stand da nicht was von 5 Gramm Hasch: Hängen!
Ist das die Rechtslage?



Wer soll das denn sein?
Der Hutmacher fürchtet die rote Königin.

borisbaran
02.12.2014, 16:54
Wegen Drogen sollte niemand verurteilt werden, egal zu was. es geht den Staat nix an, was ich mir den Körper jage!

iglaubnix+2fel
02.12.2014, 17:16
Wegen Drogen sollte niemand verurteilt werden, egal zu was. es geht den Staat nix an, was ich mir den Körper jage!

Aber es geht die Geschädigten was an, welch Dich Bekifften ertragen und Deine Ausfälle und Dein eventuelles Rasen bezahlen müssen.

cornjung
02.12.2014, 17:25
und auch dort gilt, keiner an dem die Todesstrafe vollzogen wurde wurde jemals rückfällig. Würde man bei uns jeden der wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wird und bereits einmal verurteilt war entfernen, wir hätte um fast 40% weniger Straftaten.
Du willst Todesstrafe für schwere Körperverletzung im Wiederholungsfall ?

Abschreckend TS scheint nicht zu wirken.

Anita Fasching
02.12.2014, 18:25
Ach ja. Die berühmte 100. Warum es die nicht geben kann habe ich dargelegt. Dein "extrem selten" nehme ich dir nicht ab. Captain Spaulding hat erst vor kurzem angedroht bei erstbester Gelegenheit SPD-Genossen wegen "Völkermord" hinrichten zu wollen. Natürlich nach einem Gerichtsverfahren. 100%ig. Da weiß man doch wohin die Reise geht. Wenn die rechte Ecke die Todesstrafe fordert dann will sie auch Köpfe abhacken wie der IS.

Überlasst das Thema lieber gestandenen Juristen.

Das überlassen wir auch Juristen.
Dein billiges Vergleichen mit steinzeitlich sozialisierten Islamisten entlarvt dich als Unreflektor und Propagandist.
Das ist Blödsinn und das weisst du, aber in deinem verbitterten Hass auf deine politischen Gegner bist es eher du, der über Leichen gehen würde.

Also mal für dich und ähnliche Kantonisten. Für alle kann ich natürlich nicht sprechen, aber die überwiegende Mehrheit der "rechten Ecke" stellt keine Gefahr für die gemeine Bevölkerung aller Schattierungen dar.
Und damit inbegriffen sind auch Mindergruppen wie Linke,Homosexuelle, Juden oder friedfertige Ausländer oder was sonst du immer als Feindbild von national-denkenden Menschen ausgemacht hast.
Also unterstell mir nicht einen solchen Charakter. Du würdest unter der mir vorstellbaren Gesellschaft (System) genauso wenig um dein Leben fürchten müssen wie die anderen genannten Gruppen. Nationalisten mit Kopfabschneidern zu vergleichen ist schon eine miese Tour, aber selbst dafür kann ich keine tiefgreifenden Aversionen dir gegenüber entwickeln.
Die meisten, auch Linken und Sozialdemokraten, würden unter einer volksfreundlichen Regierung sogar noch besser leben als bislang.
Volksverrat ist freilich ein schwerwiegendes Vergehen, vielleicht meinte Cpt. Spaulding das in deine Richtung.
Doch auch dieses müssten dann Juristen abklären, und auch die Strafe auf Hochverrat muss meines Erachtens nicht zwangsläufig final sein, da eben diese 100% nur schwer nachzuweisen wären.
Deine Vorstellung von einer Gesellschaft mit völkisch-nationalistischen Grundelementen ist völlig durcheinander, da du ihn immer mit anarchistischen Positionen vermengst.
Davon ab seh zumindest ich mich schon sehr national eingestellt, aber eben progressiv-nationalistisch. Vielleicht sogar mit leichter Tendenz zur Querfront.

schastar
02.12.2014, 18:57
Du willst Todesstrafe für schwere Körperverletzung im Wiederholungsfall ?

Abschreckend TS scheint nicht zu wirken.

Sie muß nicht abschreckend wirken, es reicht wenn sie verurteilte Wiederholungstäter zukünftig daran hindert wieder Straftaten zu begehen, und das tut sie als einzige Strafe zu 100%.
Natürlich könnte man auch lebenslang wegsperren, aber dann bitte günstiger als heute üblich. Mehr als 500 Euro im Monat sollte so einer nicht kosten.
Aber egal ob Lebenslänglich oder anders, 2011 hätte es 7627 schwere Körperverletzungen weniger gegeben.
Persönlich bin ich ein Gegner der Todesstrafe, auch wenn sie unbestritten Vorteile hat.

Hustenreiz
02.12.2014, 19:22
ich bin strikt gegen die Todestrafe

Hustenreiz
02.12.2014, 19:25
In Hessen gibt es übrigens die Todesstrafe noch:crazy:

borisbaran
02.12.2014, 19:30
In Hessen gibt es übrigens die Todesstrafe noch:crazy:
Na und? (http://dejure.org/gesetze/GG/31.html)

iglaubnix+2fel
02.12.2014, 19:42
In Hessen gibt es übrigens die Todesstrafe noch:crazy:

Als ob eine Verehelichung im Hochzeitsturm (DA) nicht schon langen würde!

Herr B.
02.12.2014, 20:35
Aufgrund der Neurobiologie bestimmter Täter ist eine Wiedereingliederung unmöglich. Warum also den Täter lebenslang auf Kosten der Opfer verköstigen? Die einzige gerechte Lösung kann hier nur die Todesstrafe sein, natürlich ohne 10 Wiederaufnahmeanträge.
Dadurch wird aber der Täter zum Opfer seiner eigenen Physiologie, über die er ja keinerlei Kontrolle hat.

Skaramanga
02.12.2014, 20:37
Ich bin nicht links und trotzdem gegen die Todesstrafe. Dem Staat sollte dieses "Recht" einfach nicht zustehen.

Richtig. Besser sollte man die Blutrache wieder zulassen. Es geht nichts über gediegene Handarbeit.

Skaramanga
02.12.2014, 20:38
In Hessen gibt es übrigens die Todesstrafe noch:crazy:

Ja, den Apfelwein.

alberich1
02.12.2014, 20:42
Bei einer Umfrage unter Jura-Anfängern stellte sich heraus, daß 1/3 der Befragten für die Todesstrafe ist. Das bewegte Künast zu einem belehrenden und altklugen Kommentar, wie schlimm solch eine Einstellung ist. Wahrscheinlich ist für sie wieder einmal eine Welt zusammengebrochen, wie wenig linke Propaganda bewirkt.

Wenn schon unter jungen Menschen, die mit der Anti-Todesstrafen-Propaganda und der Verfemung der Befürworter aufgewachsen sind, dann kann man sicher davon ausgehen, daß die Nehrheit der Bevölkerung unverändert für die Todesstrafe ist. Also wie zu dem Zeitpunkt der letzten veröffentlichen Umfragen und dies trotz jahrzehntelanger Beeinflussung und Propaganda.

Verständlich! Ich würde so manches Element auch lieber im Sarge sehen! Das Problem ist nur die Fehlbarkeit der Justiz!
Ein zu Unrecht verurteilter im Gefängnis kann nach Beweis seiner Unschuld freigelassen und entschädigt werden.
Ein Hingerichteter hingegen kann nicht wiederbelebt werden!

Alter Preuße
02.12.2014, 21:12
Verständlich! Ich würde so manches Element auch lieber im Sarge sehen! Das Problem ist nur die Fehlbarkeit der Justiz!
Ein zu Unrecht verurteilter im Gefängnis kann nach Beweis seiner Unschuld freigelassen und entschädigt werden.
Ein Hingerichteter hingegen kann nicht wiederbelebt werden!

Es gibt genügend zweifelsfreie Fälle. Solange die geringste Unsicherheit besteht, kann man ja darauf verzichten. Bspw. der aktuelle Fall, wo ein Serbe eine junge Türkin getötet hat oder der Fall Kirchweyhe. Da stehen die Täter zweifelsfrei fest. Man muß nur entscheiden, ob die Taten die Todesstrafe verdienen.

alberich1
02.12.2014, 21:26
Es gibt genügend zweifelsfreie Fälle. Solange die geringste Unsicherheit besteht, kann man ja darauf verzichten. Bspw. der aktuelle Fall, wo ein Serbe eine junge Türkin getötet hat oder der Fall Kirchweyhe. Da stehen die Täter zweifelsfrei fest. Man muß nur entscheiden, ob die Taten die Todesstrafe verdienen.

Im Falle von der getöteten Türkin hätte man auch vorbeugen können! Würde man Gewalttäter konsequent abschieben, so wäre dieses Mädchen, das eigentlich ein Vorbild gelungener Integration darstellte, heute noch am leben.

Es ist immer besser, vorzubeugen. als radikal nachzusorgen. Leider wird der Täter nach deutschem Recht höchstens zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren verurteilt werden, um später wieder auf die Menschheit losgelassen zu werden.
Die Verantwortung liegt also beim laschen Strafrecht bzw. der Unwilligkeit, Straftäter des Landes zu verweisen.
Das nächste Opfer ist also vorprogrammiert!

BlackForrester
02.12.2014, 22:10
[QUOTE=BlackForrester;7563718]
...und auch dort gilt, keiner an dem die Todesstrafe vollzogen wurde wurde jemals rückfällig. Würde man bei uns jeden der wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wird und bereits einmal verurteilt war entfernen, wir hätte um fast 40% weniger Straftaten.


Das Jemand, den man vom Leben in den Tod befördert hat keine Straftat mehr begehen kann liegt in der Natur der Sache...das gilt aber auch, wenn man einen entsprechenden Täter für immer wegsperrt.

Du findest - leider - bei der Thematik Todesstrafe faktisch keine "neutralen" Zahlen - sprich, wo und wann wurde ein Mensch hingerichtet obwohl sich im Nachhinein seine Unschuld herausgestellt hat.
Man findet zwar diverse Studien, welche - je nachdem wer die Studie angestellt hat - zu total unterschiedlichen Ergebnissen kommt....wenn aber nur EIN Mensch zu Tode verurteilt und hingerichtet wurde oder wird, der unschuldig war, dann ist dies ein Mensch zu viel und lässt sich nicht mit "Kollateralschaden müsse man eben hinnehmen" begründen und verteidigen.

Brotzeit
02.12.2014, 22:17
Es gibt genügend zweifelsfreie Fälle. Solange die geringste Unsicherheit besteht, kann man ja darauf verzichten. Bspw. der aktuelle Fall, wo ein Serbe eine junge Türkin getötet hat oder der Fall Kirchweyhe. Da stehen die Täter zweifelsfrei fest. Man muß nur entscheiden, ob die Taten die Todesstrafe verdienen.


In beiden Fälle lautet mein Urteil : "Ja!"

Brotzeit
02.12.2014, 22:21
Dadurch wird aber der Täter zum Opfer seiner eigenen Physiologie, über die er ja keinerlei Kontrolle hat.

Ist das Opfer ein Opfer seiner eignen Physiologie ?

Der §$$&/(§%&&% aus Offenbach.................. Er hätte in Serbien längst die Radieschen von unten angeschaut........

Brotzeit
02.12.2014, 22:24
ich bin strikt gegen die Todestrafe

Und ?
Ist den Opfer damit Gerechtigkeit wiederfahren ?
Was hat der Täter uns gelehrt ?
Was lernt der Täter daraus ?
Was willst Du damit dem Täter zeigen ?
Was zeigst Du damit dem Täter ?

Brotzeit
02.12.2014, 22:28
Du willst Todesstrafe für schwere Körperverletzung im Wiederholungsfall ?

Abschreckend TS scheint nicht zu wirken.

Sicher ?

Wenn sie konsequent - Sofort nachdem zweifelsfrei feststeht , daß der Täter der Mörder ist - umgesetzt würde, auch nicht ?

Respekt erwirbt man sich durch konsequent planvolles und zeitnahes Handeln; nicht durch das Säen von Zweifeln und Gebabbel!

Herr B.
02.12.2014, 22:54
Ist das Opfer ein Opfer seiner eignen Physiologie ?

Der §$$&/(§%&&% aus Offenbach.................. Er hätte in Serbien längst die Radieschen von unten angeschaut........
Ich würde trotzdem nicht so weit gehen. Zwei Ungerechtigkeiten machen nicht Recht.

WIENER
02.12.2014, 22:58
In beiden Fälle lautet mein Urteil : "Ja!"


Dann ins Moor mit ihnen!
Heil mir selbst!:krieger:

Königstiger87
02.12.2014, 23:17
Dadurch wird aber der Täter zum Opfer seiner eigenen Physiologie, über die er ja keinerlei Kontrolle hat.

Sollen wir ihnen deswegen Lutscher verteilen und ei ei machen? Ein Pädophiler kann auch nichts für seine Neigung, gehört aber trotzdem umgebracht. Das Leben eines einzigen Kindes ist nunmal mehr Wert, als eine "faire" Behandlung des Pädophilen. Stichwort: Opfer- statt Täterschutz.

Herr B.
02.12.2014, 23:35
Sollen wir ihnen deswegen Lutscher verteilen und ei ei machen? Ein Pädophiler kann auch nichts für seine Neigung, gehört aber trotzdem umgebracht. Das Leben eines einzigen Kindes ist nunmal mehr Wert, als eine "faire" Behandlung des Pädophilen. Stichwort: Opfer- statt Täterschutz.
Einer angemessenen Bestrafung muss dem Täter trotzdem die Möglichkeit zur Reue und Lebensänderung
beigefügt sein. Manchmal kommt das erst später, wenn der Täter reifer ist.
Diese Balance zu halten ist erstes Gebot für einen Richter. Es ist nicht nur was die Justiz verlangt, sondern es ist
auch christlich. Wir wollen ja schliesslich keine barbarische Scharia.
Pädos können durchaus reformiert werden. Und wieso töten wenn Kastration genauso garantiert?
Nicht heilbare und Gewohnheitstäter müssen natürlich hinter Schloss und Riegel, klar. Eine Existenz
in lebenslanger Haft dürfte wohl schlimmer als der Tod sein, trotz vieler Gerüchte über angeblichen
Komfort und Luxus in der nicht betroffenen Allgemeinheit.

ErhardWittek
03.12.2014, 01:09
Sorry, es gibt nur einen zweifelsfreien Nachweis einer Tat, den Täter auf frischer Tat zu ertappen.
Das heißt also im Umkehrschluß, daß möglicherweise nahezu hundert Prozent aller Verurteilten unschuldig verurteilt worden sein könnten. Das ist ja wohl nicht so ganz Dein Ernst?

ErhardWittek
03.12.2014, 01:25
Man sollte doch davon ausgehen, dass 99,X % der Verurteilungen auch zweifelsfrei nachgewiesen sind und eine Verurteilung sollte (bzw. darf) ja nur erfolgen, wenn es keine Zweifel an der Tat gibt oder gab.

Ansonsten gilt ja der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo"...sprich, wenn nicht "zweifelsfrei" fest steht, dass ein Täter die Tat begangen hat muss ein Freispruch erfolgen...sprich, bei allen gesprochen Urteilen ist man "zweifelsfrei" von der Schuld des Täters überzeugt. Wie Du da trennen willst ist mir schleierhaft.

Trotzdem werden Menschen - obwohl die Tat nicht begangen - verurteilt, denn auch Richter sind nur Menschen und Menschen neigen dazu Fehler zu machen.

Alleine die "Fehlbarkeit" der Justiz verbietet die Todesstrafe - denn einen Unschuldigen, welchen man getötet hat kann man, bei Feststellung seiner Unschuld, nicht mehr rehabilitieren...man bleibt nun einmal tot.
Hätten wir einen Rechtsstaat, dann würde ich darauf vertrauen, daß Urteile mit allergrößter Sorgfalt gefällt würden. Und dann könnte man davon ausgehen, daß Todesstrafen nur dann verhängt würden, wenn zweifelsfrei feststünde, daß der so Verurteilte auch der Täter ist.

Die Beispiele aus den USA sind sowieso untauglich, da dieses Land ebenfalls kein Rechtsstaat ist. Hier wie dort ist weder der Politik noch der Justiz zu trauen. Solange nicht unverrückbar gilt, daß die geltenden Gesetze für alle die gleiche Anwendung zu finden haben, egal ob einer arm oder reich ist, egal welche Hautfarbe er hat oder welche politische Gesinnung, kann man mit Fug und Recht von einem Willkürsystem und einer Gesinnungsjustiz sprechen - jedenfalls meiner Auffassung nach.

Und insofern ist eigentlich auch die Frage nach der Todesstrafe müßig. Da müßten wir zuvörderst erst mal klären, wieso es unterschiedliche Urteile für vergleichbare Straftaten gibt, je nachdem, welcher Ethnie einer angehört. Denn auf die mittlerweile völlig unhaltbaren Zustände in dieser BRD übertragen würde das bedeuten, daß es, wenn überhaupt, nur Todesstrafen für Deutsche, niemals aber für Ausländer gäbe.

schastar
03.12.2014, 04:25
[QUOTE=schastar;7563730]

Das Jemand, den man vom Leben in den Tod befördert hat keine Straftat mehr begehen kann liegt in der Natur der Sache...das gilt aber auch, wenn man einen entsprechenden Täter für immer wegsperrt.

Du findest - leider - bei der Thematik Todesstrafe faktisch keine "neutralen" Zahlen - sprich, wo und wann wurde ein Mensch hingerichtet obwohl sich im Nachhinein seine Unschuld herausgestellt hat.
Man findet zwar diverse Studien, welche - je nachdem wer die Studie angestellt hat - zu total unterschiedlichen Ergebnissen kommt....wenn aber nur EIN Mensch zu Tode verurteilt und hingerichtet wurde oder wird, der unschuldig war, dann ist dies ein Mensch zu viel und lässt sich nicht mit "Kollateralschaden müsse man eben hinnehmen" begründen und verteidigen.

Wie in #109 erwähnt bin ich ein Gegner der Todesstrafe, trotz ihrer unbestrittenen Vorteile. Warum, weil es immer wieder zu Fehlurteilen kommt. Aber ich bin auch gegen die hohen Kosten was in Deutschland der 'Knast kostet.

Suermel
03.12.2014, 06:59
Sicher ?

Wenn sie konsequent - Sofort nachdem zweifelsfrei feststeht , daß der Täter der Mörder ist - umgesetzt würde, auch nicht ?

Respekt erwirbt man sich durch konsequent planvolles und zeitnahes Handeln; nicht durch das Säen von Zweifeln und Gebabbel!

Blöd nur, dass es keinerlei Erfahrungen gibt, die dein Bauchgefühlt bestätigen. Die Realität sagt jedenfalls etwas anderes.

BlackForrester
03.12.2014, 10:17
[QUOTE=BlackForrester;7564987]
Wie in #109 erwähnt bin ich ein Gegner der Todesstrafe, trotz ihrer unbestrittenen Vorteile. Warum, weil es immer wieder zu Fehlurteilen kommt. Aber ich bin auch gegen die hohen Kosten was in Deutschland der 'Knast kostet.


Die Kosten könnte man - den (politischen) Willen vorausgesetzt - zumindest in Weiten teilen refinanzieren, indem man die Damen und Herren in diesen Einrichtungen zur Arbeit verpflichtet.

Alter Stubentiger
03.12.2014, 14:21
Wegen Drogen sollte niemand verurteilt werden, egal zu was. es geht den Staat nix an, was ich mir den Körper jage!

Vorige Tage hörte ich für ein Heim für zerstörte Drogensüchtige die nicht mehr lebensfähig sind. So zwischen 40 und 50 aber körperlich 30 Jahre aälter. Der Staat muß aufkommen für die Selbstbestimmten. Find ich nicht so toll.

Trantor
03.12.2014, 15:01
Wie hoch ist denn die Zahl der unschuldig Verurteilten?

guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum


die bekannten sind Einzelfälle, die unbekannte Dunkelziffer dürfte um einiges höher sein, denn nur die wenigsten habendie Kraft und vor allem das Geld langfristig für ihr Recht zu kämpfen.
Interessant wäre mal die Zahl zu kennen die sich nie schuldig bekannt haben, daraus könnte man schon was ableiten.

Aber selbst wenn es nur ein einziger Einzelfall wäre der zu Unreicht vom Gericht zum Tode verurteilt wurde ist es Mord und theoretisch wäre der Richter, der Staatsanwalt ua entsprechend für Mord oder zumindest für Totschlag zur Rechenschaft zu ziehen.

borisbaran
03.12.2014, 15:07
Hätten wir einen Rechtsstaat, dann würde ich darauf vertrauen, daß Urteile mit allergrößter Sorgfalt gefällt würden. Und dann könnte man davon ausgehen, daß Todesstrafen nur dann verhängt würden, wenn zweifelsfrei feststünde, daß der so Verurteilte auch der Täter ist.[...]
100% sicher kann man nicht sein!

Rüganer
03.12.2014, 15:14
Aber selbst wenn es nur ein einziger Einzelfall wäre der zu Unreicht vom Gericht zum Tode verurteilt wurde ist es Mord und theoretisch wäre der Richter, der Staatsanwalt ua entsprechend für Mord oder zumindest für Totschlag zur Rechenschaft zu ziehen.

Dann müsste man auch jeden Richter wegen Freiheitsberaubung zur Rechenschaft ziehen, der einen Angeklagten zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hat. Wo kommen wir da hin?

Trantor
03.12.2014, 15:32
Dann müsste man auch jeden Richter wegen Freiheitsberaubung zur Rechenschaft ziehen, der einen Angeklagten zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hat. Wo kommen wir da hin?

hmm gutes Argument, dennoch möchte ich ungern einem Richter oder Staatsanwalt einen Freibrief für ihre Urteile erteilen. Ähnliches gilt für Gutachter Zeugen und Kriminalbeamte wenn sie unsauber oder gar fahrlässig handeln.
Es muss natürlich im Einzelfall geprüft werden inwiewit wer ein Mitverschulden an den Fehlurteilen hatte, sieht man sich aber mal so die Geschichte der Fehlurteile der letzten 30 Jahre an kommen da haarsträubende Geschichten mit eklatantem Fehlverhalten von Richtern Anklägern Gutachtern und Zeugen zum Vorschein. Im Vergleich dazu was dafür ein unschuldiger alles erdulden musste kamen die alle straffrei weg, manche wurden sogar befördert bis hin zum Innenminister. Nein auch diese Personen haben selbstverständlich für ihre Fehlurteile oder Fehlverhalten zu haften und bei gröberen Verstössen oder Fahrlässigkeit auch für Delikte wie Mord oder Betrug, überall wo ein Unschuldiger unter diesem Fehlverhalten zu leiden hatte.

Rüganer
03.12.2014, 15:41
hmm gutes Argument, dennoch möchte ich ungern einem Richter oder Staatsanwalt einen Freibrief für ihre Urteile erteilen. Ähnliches gilt für Gutachter Zeugen und Kriminalbeamte wenn sie unsauber oder gar fahrlässig handeln.
Es muss natürlich im Einzelfall geprüft werden inwiewit wer ein Mitverschulden an den Fehlurteilen hatte, sieht man sich aber mal so die Geschichte der Fehlurteile der letzten 30 Jahre an kommen da haarsträubende Geschichten mit eklatantem Fehlverhalten von Richtern Anklägern Gutachtern und Zeugen zum Vorschein. Im Vergleich dazu was dafür ein unschuldiger alles erdulden musste kamen die alle straffrei weg, manche wurden sogar befördert bis hin zum Innenminister. Nein auch diese Personen haben selbstverständlich für ihre Fehlurteile oder Fehlverhalten zu haften und bei gröberen Verstössen oder Fahrlässigkeit auch für Delikte wie Mord oder Betrug, überall wo ein Unschuldiger unter diesem Fehlverhalten zu leiden hatte.

Vielleicht sollte man Strafprozesse generell abschaffen. Man kann ja schließlich nie ausschließen, dass ein Beschuldigter zu Unrecht verurteilt wird. ;)

herberger
03.12.2014, 15:44
Ich lese ständig wenn ich den Strang erblicke,"die Mehrheit der Deutschen ist für die Todesstrafe für Künast"!

Trantor
03.12.2014, 15:47
Vielleicht sollte man Strafprozesse generell abschaffen. Man kann ja schließlich nie ausschließen, dass ein Beschuldigter zu Unrecht verurteilt wird. ;)

Nö auschliessen kann man es nicht, allerdings kann man die Opfer besser Rehabilitieren und zwar mit mehr als nur 25€/Tag abzüglich Verpflegungspauschale, schliesslich haben sie unschuldig je nach Haftdauer alles, wirklich alles verloreen, Frau, Kinder, Freunde, Beruf, Geld, und vor allem ihre Freiheit. Da sind 25€/Tag abzüglich Verpfleguspauschale ein reiner Hohn und noch Spott obendrauf.
Nein die Personen die disebezüglich Fehler gemacht haben sind zur Verantortung zu ziehen und die haben auch für die Rehabilitationskosten des Opfers zu sorgen - ich empfehle diesen Leuten einfach mal eine gute Haftpflichtversicherung.

Rüganer
03.12.2014, 15:56
Nö auschliessen kann man es nicht, allerdings kann man die Opfer besser Rehabilitieren und zwar mit mehr als nur 25€/Tag abzüglich Verpflegungspauschale, schliesslich haben sie unschuldig je nach Haftdauer alles, wirklich alles verloreen, Frau, Kinder, Freunde, Beruf, Geld, und vor allem ihre Freiheit. Da sind 25€/Tag abzüglich Verpfleguspauschale ein reiner Hohn und noch Spott obendrauf.
Nein die Personen die disebezüglich Fehler gemacht haben sind zur Verantortung zu ziehen und die haben auch für die Rehabilitationskosten des Opfers zu sorgen - ich empfehle diesen Leuten einfach mal eine gute Haftpflichtversicherung.

Dann wird wohl bald kein Mensch mehr Richter sein wollen. Fehler passieren eben.
Übrigens finde ich nicht, dass man jemanden der unschuldig inhaftiert war, überhaupt mit Geld entschädigen kann. Geld bringt die fehlende Zeit ja nicht zurück.

Rüganer
03.12.2014, 16:10
Da es in Deutschland keine Todestrafe gibt, kann ich logischerweise auch keine Zahl nennen, das sollte wohl einleuchten. Dass es im hypotetischen Fall, dass D die Todesstrafe wieder einführt zu Hinrichtungen von Unschuldigen kommen würde sollte auch jedem einleuchten. Das Justizsystem ist nun mal nicht perfekt, und das wird es auch nie sein.

Mit dieser Argumentation könnte man auch fordern, alle Urteile abzuschaffen. Man kann ja schließlich nie ausschließen, dass jemand zu Unrecht verurteilt wird.
Bei euch würden alle Verbrecher frei rumlaufen und niemand würde mehr bestraft werden. :crazy:

Nationalix
03.12.2014, 16:16
Die meisten Gestalten unter der "Kopf-ab-Schwanz-ab"-Fraktion hätten nie die Eier, selbst einen Menschen zu töten, auch wenn er ein Verbrecher wäre!

Eine Exekution lässt sich auch maschinell vollstrecken. Es muss niemand schlaflose Nächte haben.

Brotzeit
03.12.2014, 16:21
Ich würde trotzdem nicht so weit gehen. Zwei Ungerechtigkeiten machen nicht Recht.

Wie lange sollen wir uns noch das kulturelle Verhalten von den Kuffnucken gefallen lassen ?

"Auge um Auge" ; "Zahn um Zahn" ............... So argunbetierne unsere "Gäste" ........
Dann können wir auch so antworten!
Es ist unser Land ; nicht deren Heimat!

Brotzeit
03.12.2014, 16:22
Blöd nur, dass es keinerlei Erfahrungen gibt, die dein Bauchgefühlt bestätigen. Die Realität sagt jedenfalls etwas anderes.

Die Realität sieht so aus , daß wir adäquat zum Verhalten der Gäste die Daumenschrauben anziehen!

borisbaran
03.12.2014, 16:39
Die meisten Gestalten unter der "Kopf-ab-Schwanz-ab"-Fraktion hätten nie die Eier, selbst einen Menschen zu töten, auch wenn er ein Verbrecher wäre!
Völlig irrelevant. So was überlässt man Fachleuten, mit guten Grund.

-jmw-
03.12.2014, 18:09
Weiter oben las ich desöfteren eine Aussage a la "Nur ein Unschuldiger wäre zuviel!".
Darf ich annehmen, dass alle, die diesen Satz schreiben oder unterschreiben, im Besitz eines Führerscheins und sogar regelmässig mit dem Auto unterwegs sind?

Suermel
03.12.2014, 18:20
Weiter oben las ich desöfteren eine Aussage a la "Nur ein Unschuldiger wäre zuviel!".
Darf ich annehmen, dass alle, die diesen Satz schreiben oder unterschreiben, im Besitz eines Führerscheins und sogar regelmässig mit dem Auto unterwegs sind?

Da gibt es aber einen kleinen, aber entscheidenden Unterschied. Der Führerschein gibt niemandem das Recht jemanden zu töten; schon gar nicht vorsätzlich. Und sollte trotzdem im Strassenverkehr jemand durch meine Schuld zu Tode kommen, werde ich dafür zur Rechenschaft gezogen...

Makkabäus
03.12.2014, 18:23
"Abschaffung der Todesstrafe ?", "Für die Justiz ja - der Verbrecher darf sie natürlich weiter anwenden"

http://i.imgur.com/v4C8VvIl.jpg

-jmw-
03.12.2014, 18:32
Deine Bestrafung macht den Toten auch nicht wieder lebendig.
Hingegen würdest Du auf's Autofahren verzichten...


Da gibt es aber einen kleinen, aber entscheidenden Unterschied. Der Führerschein gibt niemandem das Recht jemanden zu töten; schon gar nicht vorsätzlich. Und sollte trotzdem im Strassenverkehr jemand durch meine Schuld zu Tode kommen, werde ich dafür zur Rechenschaft gezogen...

Alter Preuße
03.12.2014, 18:58
Im Falle von der getöteten Türkin hätte man auch vorbeugen können! Würde man Gewalttäter konsequent abschieben, so wäre dieses Mädchen, das eigentlich ein Vorbild gelungener Integration darstellte, heute noch am leben.



Die Kosten für die Abschiebung könnte man sich sparen und trotzdem verhindern, daß weitere Verbrechen begangen werden.

borisbaran
03.12.2014, 19:00
"Abschaffung der Todesstrafe ?", "Für die Justiz ja - der Verbrecher darf sie natürlich weiter anwenden"

http://i.imgur.com/v4C8VvIl.jpg
Darf er nicht, deshalb wandert er ja in den Bau.

Alter Preuße
03.12.2014, 19:18
Darf er nicht, deshalb wandert er ja in den Bau.

So wie Herbert M. bspw ?. Er hat ein kleines Mädchen umgebracht, dann wurde er freigelassen. Dann hat er eine Frau umgebarcht, wurde wieder freigelassen. Dann hat er zwei kleine Mädchen besitialisch umgebracht. Da er sich nun Therapien usw, verweiigert, wurde er bisher noch nicht freigelassen. Die konsequente Anwendung der Todesstrafe nach dem ersten Mord hätte drei Menschen das Leben gerettet. Darum "J"a zur Todesstrafe !

" Herbert M. hat vier Menschen getötet und mehr als 50 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht. Über sein Motiv spricht er nicht, mit niemandem. Sein Geheimnis ist ihm wichtiger als seine Freiheit.
Wie begrüßt man einen Mann, der insgesamt vier Menschen getötet hat, darunter zwei Schwestern, vier und fünf Jahre alt, denen er zuerst mit einem Küchenmesser den Hals aufschlitzte und dann den Bauch öffnete?

Herbert M. wurde in der sächsischen Kleinstadt Meerane geboren. Bei der ersten Tat war er 16 Jahre alt, bei der letzten 58.

Herbert M. war 16, als er ein Mädchen aus der Nachbarschaft in den Wald lockte, zum Beeren sammeln. Das Mädchen war fünf. Er habe "ein bissel an ihr rumgegriffen, Beine und Dings da", sagte M. später. Als das Mädchen schrie, würgte er es und stach mit einem Taschenmesser auf die Brust ein. Das DDR-Bezirksgericht Suhl verurteilte ihn zu acht Jahren Jugendgefängnis.

M. war 34 und zweimal geschieden, als er, 18 Jahre nach der ersten Tat, eine junge Frau im thüringischen Lauscha aus der Kneipe nach Hause begleitete. ...Nach dem Mord an der jungen Frau verbrachte M. 22 Jahre im DDR-Gefängnis.

Als M. am Neujahrsmorgen 1992 "leicht angetrunken" nach Hause kommt, werden die Mädchen wach. Angeblich quengeln sie, angeblich verlangen sie, dass "Onkel Herbert" mit ihnen spielt; M., müde, gereizt, versucht sie zur Ruhe zu bringen, das jedenfalls erzählt er später dem Gericht. Schließlich würgt er die Kinder und sticht mit einem Küchenmesser auf sie ein. Er schlitzt ihnen den Hals auf, "mit mächtigen Schnitten", so wird es im Urteil stehen. Zuletzt schneidet M. seinen Opfern "längsseits den Bauch auf".

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/haeftling-ueber-einen-moerder-und-sein-geheimnis-a-1000803.html

borisbaran
03.12.2014, 19:19
So wie Hrbert M bspw ?. Er hat ein kleines Mädchen umgebracht, dann wurde er freigelassen. Dann hat er eine Frau umgebarcht, wurde wieder freigelassen. Dann hat er zwei kleine Mädchen besitialisch umgebracht. Da er sich nun Therapien usw, verweiigert, wurde er bisher noch nicht freigelassen. Die konsequente Anwendung der Todesstrafe nach dem ersten Mord hätte drei Menschen das Leben gerettet. Darum "J"a zur Todesstrafe !
" Herbert M. hat vier Menschen getötet und mehr als 50 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht. Über sein Motiv spricht er nicht, mit niemandem. Sein Geheimnis ist ihm wichtiger als seine Freiheit.
Wie begrüßt man einen Mann, der insgesamt vier Menschen getötet hat, darunter zwei Schwestern, vier und fünf Jahre alt, denen er zuerst mit einem Küchenmesser den Hals aufschlitzte und dann den Bauch öffnete?
Herbert M. wurde in der sächsischen Kleinstadt Meerane geboren. Bei der ersten Tat war er 16 Jahre alt, bei der letzten 58.
Herbert M. war 16, als er ein Mädchen aus der Nachbarschaft in den Wald lockte, zum Beeren sammeln. Das Mädchen war fünf. Er habe "ein bissel an ihr rumgegriffen, Beine und Dings da", sagte M. später. Als das Mädchen schrie, würgte er es und stach mit einem Taschenmesser auf die Brust ein. Das DDR-Bezirksgericht Suhl verurteilte ihn zu acht Jahren Jugendgefängnis.
M. war 34 und zweimal geschieden, als er, 18 Jahre nach der ersten Tat, eine junge Frau im thüringischen Lauscha aus der Kneipe nach Hause begleitete. ...Nach dem Mord an der jungen Frau verbrachte M. 22 Jahre im DDR-Gefängnis.
Als M. am Neujahrsmorgen 1992 "leicht angetrunken" nach Hause kommt, werden die Mädchen wach. Angeblich quengeln sie, angeblich verlangen sie, dass "Onkel Herbert" mit ihnen spielt; M., müde, gereizt, versucht sie zur Ruhe zu bringen, das jedenfalls erzählt er später dem Gericht. Schließlich würgt er die Kinder und sticht mit einem Küchenmesser auf sie ein. Er schlitzt ihnen den Hals auf, "mit mächtigen Schnitten", so wird es im Urteil stehen. Zuletzt schneidet M. seinen Opfern "längsseits den Bauch auf".
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/haeftling-ueber-einen-moerder-und-sein-geheimnis-a-1000803.html
Die Alternative zur Todesstrafe wäre echtes Lebenslänglich.

Alter Preuße
03.12.2014, 19:27
Einer angemessenen Bestrafung muss dem Täter trotzdem die Möglichkeit zur Reue und Lebensänderung
beigefügt sein. Manchmal kommt das erst später, wenn der Täter reifer ist.
Diese Balance zu halten ist erstes Gebot für einen Richter. Es ist nicht nur was die Justiz verlangt, sondern es ist
auch christlich. Wir wollen ja schliesslich keine barbarische Scharia.
Pädos können durchaus reformiert werden. Und wieso töten wenn Kastration genauso garantiert?
Nicht heilbare und Gewohnheitstäter müssen natürlich hinter Schloss und Riegel, klar. Eine Existenz
in lebenslanger Haft dürfte wohl schlimmer als der Tod sein, trotz vieler Gerüchte über angeblichen
Komfort und Luxus in der nicht betroffenen Allgemeinheit.

Da es keine lebenslange Haft in D gibt, geht diese Meinung ins Leere. DAs wichtigste ist der Schutz der Bevölkerung, vor allem der Kinder, vor weiteren Verbrechen. Es gibt zuviele Taten, auch Kinderschändung und Mord, die von entlassenen Straftätern erneut begangen werden.

Alter Preuße
03.12.2014, 19:28
Die Alternative zur Todesstrafe wäre echtes Lebenslänglich.

DAs gibt es nun mal nicht. Zumal auch keiner einen Ausbruch ausschließen kann.

Alter Preuße
03.12.2014, 19:31
100% sicher kann man nicht sein!

Natürlich gibt es 100%ige Sicherheit bei vielen Taten.

Alter Preuße
03.12.2014, 19:33
Die meisten Gestalten unter der "Kopf-ab-Schwanz-ab"-Fraktion hätten nie die Eier, selbst einen Menschen zu töten, auch wenn er ein Verbrecher wäre!

Denkst Du oder hoffst Du. Vielleicht würdest Du Dich wundern !

Trantor
03.12.2014, 19:45
Dann wird wohl bald kein Mensch mehr Richter sein wollen. Fehler passieren eben.
Übrigens finde ich nicht, dass man jemanden der unschuldig inhaftiert war, überhaupt mit Geld entschädigen kann. Geld bringt die fehlende Zeit ja nicht zurück.

Der Beruf schüzt nicht vor Haftung, niemanden, jenachdem wie grob fahrlässig der Fehler war
Und Geld kann den emotionalen und sozialen Verlust nicht entschädigen aber erträglicher machen, und der finanzielle Verlust ist idR weit höher als 25€ am Tag abzüglich Verpflegungspauschale

Rüganer
03.12.2014, 19:50
Der Beruf schüzt nicht vor Haftung, niemanden, jenachdem wie grob fahrlässig der Fehler war

Aber wenn Richter für ihre Fehler haftbar gemacht werden sollen, dann wären doch sicher nur die wenigsten dazu bereit, dieses Amt auszuführen.

Suermel
03.12.2014, 20:08
DAs gibt es nun mal nicht. Zumal auch keiner einen Ausbruch ausschließen kann.
Todesstrafe gibt es ja auch nicht.....Jedenfalls wäre ein echtes Lebenslänglich der Todesstrafe in jedem Fall vorzuziehen.


Natürlich gibt es 100%ige Sicherheit bei vielen Taten.
Nein, gibt es eben nicht. Die Taten bei denen einen 100% Sicherheit bestünde wären so wenig, dass man es mit der Todesstrafe auch gleich ganz lassen kann. Am Beispiel der USA sieht man dass Urteile die zu ihrer Zeit als absolut sicher galten Jahre später durch neue Verfahren (DNA-Analysen, etc.) umgestossen wurden...

Trantor
03.12.2014, 20:15
Aber wenn Richter für ihre Fehler haftbar gemacht werden sollen, dann wären doch sicher nur die wenigsten dazu bereit, dieses Amt auszuführen.

Wie gesagt es kommt auf das aussmass des Fehlers an. Ein Bsp aus der Realität, Wenn ein Architekt ein Haus baut und es stürzt ein und er hat wirklich grobe Fehler gemacht zB bestimmte Sicherheitsvorschriften oder Gutachten missachtet, kanst du Gift drauf nehmen das er zur Verantwortung gezogen werden. Selbst bei Ärzten und ihren berühmten Kunstfehlern ist das so. Gegen mnche Gutachter und Kriminalbeamten wurden bei Fehlurteilen auch schon ermittelt. Trotzdem wollen immer noch Menschen den Job machen, die Frage ist wo will man die Grenze setzten, das ist sehr diffizil aber wenn es um ein komplettes Menschenleben geht was man einfach mal so auf Knopfdruck zerstört sollte man schon vorsichtiger sein, sicher sein und wirklich alles 5x prüfen.

Rüganer
03.12.2014, 20:15
Todesstrafe gibt es ja auch nicht.....Jedenfalls wäre ein echtes Lebenslänglich der Todesstrafe in jedem Fall vorzuziehen.

Wenn jemand zu einer lebenslangen Haft verurteilt wird, dann kann es sich auch als Fehlurteil herausstellen, wenn der Verurteilte im Gefängnis verstorben ist. Es ist gar nicht mal so selten, dass Häftlinge sich aus Verzweiflung das Leben nehmen. Wie kann man denn derartige Fehlurteile wieder gut machen?
Wenn du konsequent wärst, dann würdest du dich für die Abschaffung aller Gerichtsurteile einsetzen, weil Fehlurteile ja nie ausgeschlossen werden können.

Suermel
03.12.2014, 20:21
Wenn jemand zu einer lebenslangen Haft verurteilt wird, dann kann es sich auch als Fehlurteil herausstellen, wenn der Verurteilte im Gefängnis verstorben ist. Es ist gar nicht mal so selten, dass Häftlinge sich aus Verzweiflung das Leben nehmen. Wie kann man denn derartige Fehlurteile wieder gut machen?
Wenn du konsequent wärst, dann würdest du dich für die Abschaffung aller Gerichtsurteile einsetzen, weil Fehlurteile ja nie ausgeschlossen werden können.

Blödsinn. Wenn jemand sich selber umbringt oder eines natürlichen Todes stirbt, dann wurde zumindest der Staat nicht zu Mörder. Zudem ist im Falle von Lebenslänglich zumindest die Möglichkeit offen, das Urteil wieder aufzuheben. Bei Todesurteil eben nicht. Gerade vor ner Woche war doch gerade ein Fall in den Medien von einem der wegen einer falschen Zeugenaussage verurteilt wurde. Wenn das Todesurteil vollstreckt worden wäre wäre es etwas schwieriger gewesen ihn wieder frei zu lassen, nicht?

Und der war schond er 5. in diesem Jahr der in der Todeszelle sass und jetzt wieder freigesprochen wurde....

Alter Preuße
03.12.2014, 20:23
Todesstrafe gibt es ja auch nicht.....Jedenfalls wäre ein echtes Lebenslänglich der Todesstrafe in jedem Fall vorzuziehen.

Natürlich gibt es die Todesstrafe, nur nicht bei uns zur Zeit.



Nein, gibt es eben nicht. Die Taten bei denen einen 100% Sicherheit bestünde wären so wenig, dass man es mit der Todesstrafe auch gleich ganz lassen kann. Am Beispiel der USA sieht man dass Urteile die zu ihrer Zeit als absolut sicher galten Jahre später durch neue Verfahren (DNA-Analysen, etc.) umgestossen wurden...
Und natürlich gibt es 100%ig klare Fälle, nur nicht die von Dir angesprochenen Fälle.

Suermel
03.12.2014, 20:24
Natürlich gibt es die Todesstrafe, nur nicht bei uns zur Zeit.
Ja, aber anderswo gibt es ja auch Lebenslänglich...



Und natürlich gibt es 100%ig klare Fälle, nur nicht die von Dir angesprochenen Fälle.
Aber das sind so wenige, dass sich die Todesstrafe auch nicht mehr lohnt...

Heifüsch
03.12.2014, 20:26
„Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“

Bertold Brecht. Hartz IV und arabische Nachbarn kannte er noch nicht...

Nationalix
03.12.2014, 20:27
Blödsinn. Wenn jemand sich selber umbringt oder eines natürlichen Todes stirbt, dann wurde zumindest der Staat nicht zu Mörder. Zudem ist im Falle von Lebenslänglich zumindest die Möglichkeit offen, das Urteil wieder aufzuheben. Bei Todesurteil eben nicht. Gerade vor ner Woche war doch gerade ein Fall in den Medien von einem der wegen einer falschen Zeugenaussage verurteilt wurde. Wenn das Todesurteil vollstreckt worden wäre wäre es etwas schwieriger gewesen ihn wieder frei zu lassen, nicht?

Und der war schond er 5. in diesem Jahr der in der Todeszelle sass und jetzt wieder freigesprochen wurde....

Diese Behauptungen kannst Du sicherlich auch belegen.

Rüganer
03.12.2014, 20:28
Blödsinn. Wenn jemand sich selber umbringt oder eines natürlichen Todes stirbt, dann wurde zumindest der Staat nicht zu Mörder. Zudem ist im Falle von Lebenslänglich zumindest die Möglichkeit offen, das Urteil wieder aufzuheben. Bei Todesurteil eben nicht. Gerade vor ner Woche war doch gerade ein Fall in den Medien von einem der wegen einer falschen Zeugenaussage verurteilt wurde. Wenn das Todesurteil vollstreckt worden wäre wäre es etwas schwieriger gewesen ihn wieder frei zu lassen, nicht?

Wenn sich jemand während seiner Haftzeit aus Verzweiflung umbringt, weil er unschuldig im Knast ist, dann hat der Richter denjenigen doch durch sein Fehlurteil zum Selbstmord getrieben. Sowas ist sicher schon öfter vorgekommen. Der Verurteilte hat dann ja auch nichts mehr davon, wenn sein Urteil aufgehoben wird, weil er dann ja schon tot ist.

Suermel
03.12.2014, 20:30
Diese Behauptungen kannst Du sicherlich auch belegen.

Welche genau?

Nationalix
03.12.2014, 20:34
Welche genau?

Diese hier:


Blödsinn. Wenn jemand sich selber umbringt oder eines natürlichen Todes stirbt, dann wurde zumindest der Staat nicht zu Mörder. Zudem ist im Falle von Lebenslänglich zumindest die Möglichkeit offen, das Urteil wieder aufzuheben. Bei Todesurteil eben nicht. Gerade vor ner Woche war doch gerade ein Fall in den Medien von einem der wegen einer falschen Zeugenaussage verurteilt wurde. Wenn das Todesurteil vollstreckt worden wäre wäre es etwas schwieriger gewesen ihn wieder frei zu lassen, nicht?

Und der war schond er 5. in diesem Jahr der in der Todeszelle sass und jetzt wieder freigesprochen wurde....

Rüganer
03.12.2014, 20:35
Blödsinn. Wenn jemand sich selber umbringt oder eines natürlichen Todes stirbt, dann wurde zumindest der Staat nicht zu Mörder. Zudem ist im Falle von Lebenslänglich zumindest die Möglichkeit offen, das Urteil wieder aufzuheben. Bei Todesurteil eben nicht. Gerade vor ner Woche war doch gerade ein Fall in den Medien von einem der wegen einer falschen Zeugenaussage verurteilt wurde. Wenn das Todesurteil vollstreckt worden wäre wäre es etwas schwieriger gewesen ihn wieder frei zu lassen, nicht?

Und der war schond er 5. in diesem Jahr der in der Todeszelle sass und jetzt wieder freigesprochen wurde....

PS: Nochmal eine andere Frage: Wer garantiert denn, dass derjenige der zu Unrecht zum Tode verurteilt wurde und bei dem das Urteil später noch rechtzeitig wieder aufgehoben wurde, auch wirklich unschuldig war? Bei der Revision des Urteils kann es sich ja ebenfalls um einen Fehler des zuständigen Richters handeln.

Suermel
03.12.2014, 20:38
Diese hier:

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/falsche-zeugenaussage-amerikanischer-todeskandidat-ricky-jackson-kommt-frei-13280187.html

Alter Preuße
03.12.2014, 20:38
Ja, aber anderswo gibt es ja auch Lebenslänglich...


Und wo kommt man nie mehr herraus ?

Nationalix
03.12.2014, 20:44
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/falsche-zeugenaussage-amerikanischer-todeskandidat-ricky-jackson-kommt-frei-13280187.html

Warum nicht gleich so?

Suermel
03.12.2014, 20:45
Und wo kommt man nie mehr herraus ?

Ebenfalls die USA, zum Beispiel. Auch die Schweiz kennt seit ein paar Jahren eien lebenslange Verwahrung bei bestimmten Fällen


Warum nicht gleich so?
Da das Ding erst vor ein paar Tagen die Runde gemacht hat, ging ich davon aus, dass es allgemein bekannt ist...

Alter Preuße
03.12.2014, 20:50
Ebenfalls die USA, zum Beispiel.

Nett, aber stimmt nicht ganz:

"In den einzelnen Bundesstaaten (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstaat_der_Vereinigten_Staaten) gelten hingegen unterschiedliche Regeln, vielerorts wird dem Verurteilten das Recht auf eine zweite Chance eingeräumt. Zumeist wird schon im Urteil eine Strafe verhängt, welche die lebenslange Haft mit einer Mindestverbüßungszeit verknüpft, nach der eine Freilassung erfolgen kann, z. B. „15 Jahre bis lebenslang“ oder „25 Jahre bis lebenslang“. In anderen Staaten ist (ähnlich wie in Deutschland) per Gesetz festgelegt, nach welcher Mindesthaftzeit der zu lebenslanger Haft Verurteilte eine Entlassung auf Bewährung beantragen kann (z. B. in Texas nach 40 Jahren und in Kalifornien nach 50 Jahren). Trifft dies nicht zu, so können in der Regel Regierungsbeamte eine Begnadigung aussprechen bzw. Amnestie (http://de.wikipedia.org/wiki/Amnestie) gewähren. Da im Common Law (http://de.wikipedia.org/wiki/Common_Law) normalerweise keine Gesamtstrafe (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtstrafe) verhängt wird, kann es durch die Addition von Urteilen zu Haftdauern kommen, welche die Lebenserwartung (http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenserwartung) des Täters übersteigen, beispielsweise eine 200-jährige Strafe. Es sind auch Prozesse bekannt, in denen auf Haftstrafen von mehreren tausend Jahren erkannt wurde. Es gibt aber auch eine Vielzahl von Bundesstaaten, in denen es keine Möglichkeit gibt, bei einer lebenslangen Haftstrafe vorzeitig, sei es auf Bewährung oder durch Begnadigung, entlassen zu werden."

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#US-Recht

Alter Preuße
03.12.2014, 20:53
Da das Ding erst vor ein paar Tagen die Runde gemacht hat, ging ich davon aus, dass es allgemein bekannt ist...

Das das Justizsystem der USA äußerst mangelhaft ist, ist ja bekannt und hat nichts mit uns zu tun. Es ist sowieso ein komplett anders geartetes System.

Suermel
03.12.2014, 21:05
Nett, aber stimmt nicht ganz:

"In den einzelnen Bundesstaaten (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstaat_der_Vereinigten_Staaten) gelten hingegen unterschiedliche Regeln, vielerorts wird dem Verurteilten das Recht auf eine zweite Chance eingeräumt. Zumeist wird schon im Urteil eine Strafe verhängt, welche die lebenslange Haft mit einer Mindestverbüßungszeit verknüpft, nach der eine Freilassung erfolgen kann, z. B. „15 Jahre bis lebenslang“ oder „25 Jahre bis lebenslang“. In anderen Staaten ist (ähnlich wie in Deutschland) per Gesetz festgelegt, nach welcher Mindesthaftzeit der zu lebenslanger Haft Verurteilte eine Entlassung auf Bewährung beantragen kann (z. B. in Texas nach 40 Jahren und in Kalifornien nach 50 Jahren). Trifft dies nicht zu, so können in der Regel Regierungsbeamte eine Begnadigung aussprechen bzw. Amnestie (http://de.wikipedia.org/wiki/Amnestie) gewähren. Da im Common Law (http://de.wikipedia.org/wiki/Common_Law) normalerweise keine Gesamtstrafe (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtstrafe) verhängt wird, kann es durch die Addition von Urteilen zu Haftdauern kommen, welche die Lebenserwartung (http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenserwartung) des Täters übersteigen, beispielsweise eine 200-jährige Strafe. Es sind auch Prozesse bekannt, in denen auf Haftstrafen von mehreren tausend Jahren erkannt wurde. Es gibt aber auch eine Vielzahl von Bundesstaaten, in denen es keine Möglichkeit gibt, bei einer lebenslangen Haftstrafe vorzeitig, sei es auf Bewährung oder durch Begnadigung, entlassen zu werden."

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#US-Recht

Ich hab ja nur gesagt, dass es dort die Möglichkeit gibt, nicht dass es immer so sein muss. Also stimt es schon. Und auf Bundesebene ist es eben so. Im übrigen haben anscheinend auch etliche andere Europäische Staaten ähnliche Regelungen, bei denen durchaus eine echte lebenslängliche Haft Möglich ist. Und eben, eine 200 jähre Haftstrafe ist de facto auch lebenslang.

alberich1
03.12.2014, 21:07
Die Kosten für die Abschiebung könnte man sich sparen und trotzdem verhindern, daß weitere Verbrechen begangen werden.

Naja, eine Kugel ist natürlich billiger, als ein Flugticket aber unseren Moralismus müssen wir uns auch etwas kosten lassen.

Herr B.
03.12.2014, 21:21
Wie lange sollen wir uns noch das kulturelle Verhalten von den Kuffnucken gefallen lassen ?

"Auge um Auge" ; "Zahn um Zahn" ............... So argunbetierne unsere "Gäste" ........
Dann können wir auch so antworten!
Es ist unser Land ; nicht deren Heimat!
Singapurische Maßnahmen wären da nützlich. Eine andere Sprache verstehen die nicht.
Was meinst du wie ganze Meute Moslems da reagiert wenn per Gerichtsurteil einer von denen ins Paradies befördert wird?

borisbaran
03.12.2014, 21:23
Singapurische Maßnahmen wären da nützlich. Eine andere Sprache verstehen die nicht.
Was meinst du wie ganze Meute Moslems da reagiert wenn per Gerichtsurteil einer von denen ins Paradies befördert wird?
Singapur? Disneyland mit Todesstrafe (William Gibson)? Ist Singapur dieses Drecksloch, dass opferlose Straftaten (Drogen) mit dem Tod ahndet?

arnd
03.12.2014, 21:30
Singapur? Disneyland mit Todesstrafe (William Gibson)? Ist Singapur dieses Drecksloch, dass opferlose Straftaten (Drogen) mit dem Tod ahndet?

Dafür ist Singapur eine der sichersten Städte der Welt .
http://www.singapur.net/sicherheit-strafen.php

borisbaran
03.12.2014, 21:33
Dafür ist Singapur eine der sichersten Städte der Welt .
http://www.singapur.net/sicherheit-strafen.php
Mann oh Mann, was für ein Irrenhaus!

Herr B.
03.12.2014, 22:04
Da es keine lebenslange Haft in D gibt, geht diese Meinung ins Leere. DAs wichtigste ist der Schutz der Bevölkerung, vor allem der Kinder, vor weiteren Verbrechen. Es gibt zuviele Taten, auch Kinderschändung und Mord, die von entlassenen Straftätern erneut begangen werden.
Na ja, die Todesstrafe gibt es auch nicht (wieder).

Herr B.
03.12.2014, 22:07
Singapur? Disneyland mit Todesstrafe (William Gibson)? Ist Singapur dieses Drecksloch, dass opferlose Straftaten (Drogen) mit dem Tod ahndet?
Möglich.
Gut durchprügeln lassen mit dem Rattan Stab tun sie da aber auch.

borisbaran
03.12.2014, 22:09
Möglich.
Gut durchprügeln lassen mit dem Rattan Stab tun sie da aber auch.
Fuck drauf. Da geh ich nie hin (was, wenn mir irgendjemand n Päckchen Dope unterschiebt?).

Chronos
04.12.2014, 00:46
Singapur? Disneyland mit Todesstrafe (William Gibson)? Ist Singapur dieses Drecksloch, dass opferlose Straftaten (Drogen) mit dem Tod ahndet?
Du hast doch wirklich 'n Rad ab - halt, nein, ich korrigiere: Bei dir sind es schon zwei Räder.....

Drogen erfordern keine Opfer? Mensch, hast du einen fetten Knall!

Erzähl das mal den vielen Eltern, deren Kinder in einer Bahnhofstoilette oder sonstwo an einem überdosierten Schuss krepiert sind oder sonstwie auf die schiefe Bahn gerieten.

Singapur ein Dreckloch? :vogel:

Die sauberste, bestorganisierte und sicherste Stadt bzw. Staat der Welt!

Herr B.
04.12.2014, 00:55
Fuck drauf. Da geh ich nie hin (was, wenn mir irgendjemand n Päckchen Dope unterschiebt?).
Lass dein Gepäck nicht aus den Augen wenn du zum Airport fährst, dann wirst du auch kein drug mule.
So empfehlen es die Reiseführer.

Suermel
04.12.2014, 07:00
Singapur? Disneyland mit Todesstrafe (William Gibson)? Ist Singapur dieses Drecksloch, dass opferlose Straftaten (Drogen) mit dem Tod ahndet?

Manche hier mögen es halt Mittelalterlich ;) Komischerweise sind das dann ersten die laut aufheulen wegen Sharia, etc....

-jmw-
04.12.2014, 09:29
Damit überstrapazierst Du den Begriff des "opferlosen Verbrechens".
Dass irgendwer sich selbst schadet und ein anderer aufgrund von Mitgefühl leidet, wird von ihm nicht erfasst.

Anders ausgedrückt: Sollten besonders traurige Fans nach dem Selbstmord bspw. eines bekannten Musikers aus dessen Erbe Entschädigung verlangen dürfen?


Drogen erfordern keine Opfer? Mensch, hast du einen fetten Knall!

Erzähl das mal den vielen Eltern, deren Kinder in einer Bahnhofstoilette oder sonstwo an einem überdosierten Schuss krepiert sind oder sonstwie auf die schiefe Bahn gerieten.

Para ou rien
04.12.2014, 09:55
Eine Exekution lässt sich auch maschinell vollstrecken. Es muss niemand schlaflose Nächte haben.

Es muss mindestens einer oder vmtl. mehrere Beteiligte den Deliquenten in oder an diese Maschine befördern. Maschinelle Vollstreckung halte ich für völlig abartig. So tief muss man erstmal sinken.

Para ou rien
04.12.2014, 09:56
Denkst Du oder hoffst Du. Vielleicht würdest Du Dich wundern !

Erfahrungswert.

borisbaran
04.12.2014, 13:07
Du hast doch wirklich 'n Rad ab - halt, nein, ich korrigiere: Bei dir sind es schon zwei Räder.....
Drogen erfordern keine Opfer? Mensch, hast du einen fetten Knall!
Erzähl das mal den vielen Eltern, deren Kinder in einer Bahnhofstoilette oder sonstwo an einem überdosierten Schuss krepiert sind oder sonstwie auf die schiefe Bahn gerieten.
Schau besser mal nach, was eine opferlose Straftat ist, bevor du dich zum Clown machst.

Singapur ein Dreckloch? :vogel:
Die sauberste, bestorganisierte und sicherste Stadt bzw. Staat der Welt!
Sicher, Bürgerrechte sind ja ein unnötiger Luxus, richtig?

Brotzeit
04.12.2014, 13:22
Singapurische Maßnahmen wären da nützlich. Eine andere Sprache verstehen die nicht.
Was meinst du wie ganze Meute Moslems da reagiert wenn per Gerichtsurteil einer von denen ins Paradies befördert wird?

Die würde ich in den nächsten Flieger setzen und mit einem defekten Fallschirm über ihrem Heimatland zum Umstieg in das Paradies aussteigen lassen ...................

Chronos
04.12.2014, 13:36
Schau besser mal nach, was eine opferlose Straftat ist, bevor du dich zum Clown machst.
Es geht nicht um juristische Definitionen, sondern um die indirekten Folgen in Form von Opfern des Rauschgifthandels.


Sicher, Bürgerrechte sind ja ein unnötiger Luxus, richtig?
Welche Bürgerrechte würdest du denn nennen, die angeblich nicht gewährt werden?

Bring doch mal ein paar Beispiele!

Süßer
04.12.2014, 13:38
Auf dem Niveau kann man super rumdiskutieren, kommt aber niemals zu Ende.
Die Frage ist doch ganz einfach, kann man mit Gewissheit sagen ob das der Täter ist!
Das ist bei einer Einzeltat naturgemäß sehr schwer zu beantworten. Aber bei einem Serientäter oder gewohnheitsgemäß Tätigem schon ganz anders. Deim Serientäter kann man mit absoluter Gewißheit sagen, der ist schuldig. Es ist sogar so, das wenn einige Taten nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden können, an seiner Schuld idR nicht der kleinste Zweifel ist.
Deswegen bin ich für die Todesstrafefür bei Serientäter etc.. Bei denen gibt es auch gar keine Möglichkeit der Resozialisierung.

Ganz anders ist es bei Einzeltäter. Es sind im Menschen nun mal Mechanismen eingebaut, die den Verstand außer Kraft setzen. Genannt sei die Affekttat oder auch die Jungfer die dem Verführer erliegt ;)

Für diese singulären Ereignisse die Todesstrafe zu verlangen, wenn nicht die absolute Gewißheit der SChuld besteht und auch die Resozialisierungsfrage ansteht, finde ich übertrieben. Ein Teil der Taten wird auch mM in einem Lebensstadium begangen der diese Art der Tat im nächsten Lebensabschnitt nicht zu erwarten ist. Das sind alles Gründe die gegen eine Tötung dieser Schuldigen sprechen aber natürlich ist eine harte Bestrafung als Warnung zu befürworten.
Das Ziel der Rechtssprechung sollte sein das Funktionieren der Gesellschaft zu erhalten. Für Geschädigte sollte der Schaden egalisiert werden, potentielle Täter abgeschreckt werden. Rachegefühle kann man den Umgebenden der Opfer nachempfinden, es ist jedoch nicht das Primärziel.


Zu Schuß möchte ich noch bemerken, das gerade unschuldig Verurteilte gern von der Begnadiung ausgenommen werden, da sie naturgemäß keine Reue zeigen können.

borisbaran
04.12.2014, 13:39
Es geht nicht um juristische Definitionen, sondern um die indirekten Folgen in Form von Opfern des Rauschgifthandels.[...]
Und wie unterscheidet sich das von Alk? Oder ner Tonne anderer Sachen?

iglaubnix+2fel
04.12.2014, 14:27
Fuck drauf. Da geh ich nie hin (was, wenn mir irgendjemand n Päckchen Dope unterschiebt?).


Da geh ich nie hin

Versprochen? Siehst Du? Daher ist anzunehmen , daß es verschwindend viele von Eurerwelchen dort gibt! Fürwahr, welch ein östliches Paradies muß das sein!

Chronos
04.12.2014, 14:38
Und wie unterscheidet sich das von Alk? Oder ner Tonne anderer Sachen?
In sämtlichen Staaten der Welt werden Drogen als wesentlich gefährlicher eingestuft als Alkohol. Die werden sich schon etwas dabei denken.

Weshalb bist du nicht auf meine Frage eingegangen, welche Bürgerrechte angeblich in Singapur nicht gewährt würden?

borisbaran
04.12.2014, 14:45
In sämtlichen Staaten der Welt werden Drogen als wesentlich gefährlicher eingestuft als Alkohol. Die werden sich schon etwas dabei denken.[...]
Es ist nicht meine Sache, was sie sich dabei "denken"! Wieso sollte der Staat darüber entscheiden, was man sich in den Körper jagt?! Das geht niemanden was an außer die Person selber!

Chronos
04.12.2014, 14:48
Es ist nicht meine Sache, was sie sich dabei "denken"! Wieso sollte der Staat darüber entscheiden, was man sich in den Körper jagt?! Das geht niemanden was an außer die Person selber!
Ein Staatswesen hat auch die Aufgabe, seine Bürger vor sich selbst zu schützen.

Und noch einmal die Frage zu deiner Behauptung:

Welche Bürgerrechte werden angeblich Singapurer Bürgern vorenthalten?

Wolfger von Leginfeld
04.12.2014, 14:53
Es ist nicht meine Sache, was sie sich dabei "denken"! Wieso sollte der Staat darüber entscheiden, was man sich in den Körper jagt?! Das geht niemanden was an außer die Person selber!

Solange die Allgemeinheit für diverse kaputte Drogen-Süchtige aufkommen muss, ist das schon von Bedeutung.

borisbaran
04.12.2014, 15:01
Ein Staatswesen hat auch die Aufgabe, seine Bürger vor sich selbst zu schützen.[...]
Was für eine extreme Entmündigung! Absoluter "nanny state"!


Solange die Allgemeinheit für diverse kaputte Drogen-Süchtige aufkommen muss, ist das schon von Bedeutung.
Dann müsste man Alkohol verbieten, Zigaretten, Süßzeuchs, Autos und noch Tonnen von anderen Sachen!

Wolfger von Leginfeld
04.12.2014, 15:06
Dann müsste man Alkohol verbieten, Zigaretten, Süßzeuchs, Autos und noch Tonnen von anderen Sachen!

Vergleichst du Autos, Süßes mit Drogen wie Heroin? Alkohol oder Zigaretten/Zigarren sind in Maßen genossen nicht schädlich. Heroin & Co schon.

P.S: Mein Großvater hat jede Woche 4 oder 5 Zigaretten konsumiert und wurde sehr alt. Rotwein ist sogar bewiesernermassen in Maßen gesund fürs Herz.

schlaufix
04.12.2014, 15:08
Es ist nicht meine Sache, was sie sich dabei "denken"! Wieso sollte der Staat darüber entscheiden, was man sich in den Körper jagt?! Das geht niemanden was an außer die Person selber!

Der Staat bezahlt die Behandlungskosten wenn sich jemand was in den Körper gejagt hat und er anschließend auf der Parkbank liegt.

borisbaran
04.12.2014, 15:16
Vergleichst du Autos, Süßes mit Drogen wie Heroin? Alkohol oder Zigaretten/Zigarren sind in Maßen genossen nicht schädlich. Heroin & Co schon.
In Maßen ist ALLES handhabbar.

P.S: Mein Großvater hat jede Woche 4 oder 5 Zigaretten konsumiert und wurde sehr alt. Rotwein ist sogar bewiesernermassen in Maßen gesund fürs Herz.
Was einen Scheiß daran ändert, dass Rauchen schädlich ist, aber das nebensächlich.


Der Staat bezahlt die Behandlungskosten wenn sich jemand was in den Körper gejagt hat und er anschließend auf der Parkbank liegt.
Siehe oben. Niemand verbietet deswegen Alk, Zigaretten, Süßes und ne Tonne anderer Sachen!

Wolfger von Leginfeld
04.12.2014, 15:20
Heroin auch? Denke nicht.

Warum sollte Rauchen in Maßen schädlich sein? Gut, wenn du davon ausgehst, dass alle Leute in einen tiefen Wald mit schadstofffreier Luft leben, dann ist Rauchen wohl schädlich in den Parametern die du misst.

Du hast aber Autos und Süßes mit Drogen, wie z.b Heroin verglichen. Darum ging es. Nicht ablenken...


In Maßen ist ALLES handhabbar.

Was einen Scheiß daran ändert, dass Rauchen schädlich ist, aber das nebensächlich.


Siehe oben. Niemand verbietet deswegen Alk, Zigaretten, Süßes und ne Tonne anderer Sachen!

borisbaran
04.12.2014, 15:24
Heroin auch? Denke nicht.
Ja. Daran krankts. Am fehlenden Denken.

Warum sollte Rauchen in Maßen schädlich sein?[...]
Schau hier. (https://de.wikipedia.org/wiki/Tabakrauchen#Auswirkungen_auf_die_Gesundheit)

Chronos
04.12.2014, 15:24
(....)

Was für eine extreme Entmündigung! Absoluter "nanny state"!
Dann sind auch unsere staatlich organisierten und verwalteten Gesundheits-, Bildungs- und Sozialversicherungssysteme Merkmale eines "Nanny states".

Zu deiner ursprünglichen Behauptung, den Singapurer Bürgern würden Bürgerrechte vorenthalten, kam trotz mehrfacher Nachfrage meinerseits noch kein einziges stichhaltiges Beispiel von deiner Seite.

Ich fasse daher zusammen, dass du einfach mal etwas ins Blaue hinein plapperst, ohne auch nur den geringsten nachprüfbaren Fakt nennen zu können.

Mit anderen Worten: du bist ein substanzloser Dummschwätzer. :schnatt:

borisbaran
04.12.2014, 15:25
Dann sind auch unsere staatlich organisierten und verwalteten Gesundheits-, Bildungs- und Sozialversicherungssysteme Merkmale eines "Nanny states".[...]
Nein, wieso?

Wolfger von Leginfeld
04.12.2014, 15:32
Bei deinem Rückzug bleibt dir nur doch das Rauchen. THINK!

Ich bleibe dabei, weder Süßes, noch Autos, ein Gläschen Rotwein oder manchmal im Jahr eine Zigarre sind vergleichbar mit Heroin, Angel Dust & Co.


Ja. Daran krankts. Am fehlenden Denken.

Schau hier. (https://de.wikipedia.org/wiki/Tabakrauchen#Auswirkungen_auf_die_Gesundheit)

borisbaran
04.12.2014, 15:34
Bei deinem Rückzug bleibt dir nur doch das Rauchen. THINK!
Ich bleibe dabei, weder Süßes, noch Autos, ein Gläschen Rotwein oder manchmal im Jahr eine Zigarre sind vergleichbar mit Heroin, Angel Dust & Co.
Die Dosis mach das Gift!

Nationalix
04.12.2014, 15:39
Es muss mindestens einer oder vmtl. mehrere Beteiligte den Deliquenten in oder an diese Maschine befördern. Maschinelle Vollstreckung halte ich für völlig abartig. So tief muss man erstmal sinken.

Selbstverständlich kann eine Exekution ohne menschliches Zutun durchgeführt werden. Zum Beispiel kann die Zelle computergesteuert mit Gas befüllt werden.

borisbaran
04.12.2014, 15:41
[...]Maschinelle Vollstreckung halte ich für völlig abartig. So tief muss man erstmal sinken.
Wo liegt das Problem?


Selbstverständlich kann eine Exekution ohne menschliches Zutun durchgeführt werden. Zum Beispiel kann die Zelle computergesteuert mit Gas befüllt werden.
Und wer bringt den Verurteilten in die Zelle und drückt auf den Knopf am Computer?

Brotzeit
04.12.2014, 15:54
Manche hier mögen es halt Mittelalterlich ;) Komischerweise sind das dann ersten die laut aufheulen wegen Sharia, etc....


Nun die Sharia hat hier Nichts mit zu tun ......

Nationalix
04.12.2014, 15:55
Wo liegt das Problem?


Und wer bringt den Verurteilten in die Zelle und drückt auf den Knopf am Computer?

Der Verurteilte hat sowieso eine Wohnzelle. Der Computer ist zufallsprogrammiert.

Makkabäus
04.12.2014, 16:08
Darf er nicht, deshalb wandert er ja in den Bau.

Er wandert in den Bau, nachdem er die Todesstrafe an einer Person vollzogen hat.

Und genau dieses Strafmaß finde ich nicht angemessen, für jemand, der einem das Lebenslicht ausgeblasen hat.

borisbaran
04.12.2014, 16:10
Er wandert in den Bau, nachdem er die Todesstrafe an einer Person vollzogen hat.
Und genau dieses Strafmaß finde ich nicht angemessen, für jemand, der einem das Lebenslicht ausgeblasen hat.
Das war keine Todesstrafe, das war Mord und wegen dem wandert er in den Bau. Idealerweise für immer.

Makkabäus
04.12.2014, 16:15
Das war keine Todesstrafe, das war Mord und wegen dem wandert er in den Bau. Idealerweise für immer.

Ein Mörder vollzieht die Todesstrafe an seinem Opfer !

Wie in dem Bild beschrieben hat nur der Staat die Todesstrafe abgeschafft, aber nicht der Verbrecher.

borisbaran
04.12.2014, 16:20
Ein Mörder vollzieht die Todesstrafe an seinem Opfer !
Wie in dem Bild beschrieben hat nur der Staat die Todesstrafe abgeschafft, aber nicht der Verbrecher.
Nein, er begeht Mord. Todesstrafe ungleich Mord.

Makkabäus
04.12.2014, 16:21
Nein, er begeht Mord. Todesstrafe ungleich Mord.

Wirklich ? :D

borisbaran
04.12.2014, 16:24
Wirklich ? :D
Ja.

Dr Mittendrin
04.12.2014, 16:26
Schau besser mal nach, was eine opferlose Straftat ist, bevor du dich zum Clown machst.

Sicher, Bürgerrechte sind ja ein unnötiger Luxus, richtig?

Erklär mal Bürgerrechte !!!!!!!

Gegen ein Windrad demonstrieren ?

Dr Mittendrin
04.12.2014, 16:31
Mann oh Mann, was für ein Irrenhaus!

Juden und Grüne kommen ja aus der selben Giftkücke.

Gegenüber deinem land of free wo es Todesstrafe gibt, hat sie Russland schon längst abgeschafft.

borisbaran
04.12.2014, 16:32
Erklär mal Bürgerrechte !!!!!!!
Siehe GG 1-19, zum Beispiel.

Gegen ein Windrad demonstrieren ?
Auch.

borisbaran
04.12.2014, 16:33
Juden und Grüne kommen ja aus der selben Giftkücke.
???

Gegenüber deinem land of free
Wie kommst du darauf, dass es meins sei?

wo es Todesstrafe gibt, hat sie Russland schon längst abgeschafft.
Sag das mal den Reportern, die umgelegt wurden.

OneDownOne2Go
04.12.2014, 16:34
[...]

Sag das mal den Reportern, die umgelegt wurden.

Aber, aber, das ist doch Mord, keine Todesstrafe. Du machst diesen Unterschied doch mit Begeisterung.

Dr Mittendrin
04.12.2014, 16:35
Siehe GG 1-19, zum Beispiel.

Auch.



Bin ich ein Hund dem man einen Knochen hin wirft ?


Artikel 2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit

z B ist das nicht in Russland ?


Früher hatte man hier anonyme Konten, heute nicht mehr.

Ich könnte dir seitenweise aufzählen was los ist.
Neulich sagte mir einer ihn hat man ohne Grund in die Klapse gesteckt und er kam nur mit Hilfe des Bruders wieder raus.

Dr Mittendrin
04.12.2014, 16:37
???
Du stellst dich immer blöd.

Wie kommst du darauf, dass es meins sei? Dort gehen doch deine bejubelten westlichen Werte aus.




Sag das mal den Reportern, die umgelegt wurden.

Von wem ? Konkurrenzkampf kann es sein.

Alter Preuße
04.12.2014, 18:12
Erfahrungswert.

Diese ERfahrungen würden mich ja mal interessieren, aber nur konkret.

Suermel
05.12.2014, 06:45
Nun die Sharia hat hier Nichts mit zu tun ......
Geht aber beides in dieselbe Richtung und hat in liberalen, westlichen Gesellschaften nix zu suchen.

Para ou rien
06.12.2014, 23:00
Selbstverständlich kann eine Exekution ohne menschliches Zutun durchgeführt werden. Zum Beispiel kann die Zelle computergesteuert mit Gas befüllt werden.

Du scheinst ja ein ganz schlaues Kerlchen und geradezu ein Meister im lesen und verstehen zu sein:


Es muss mindestens einer oder vmtl. mehrere Beteiligte den Deliquenten in oder an diese Maschine befördern

Jetzt hast du nochmal die Möglichkeit deine Antwort zu überdenken und ggf. anzupassen. :auro:

Para ou rien
06.12.2014, 23:01
Diese ERfahrungen würden mich ja mal interessieren, aber nur konkret.

Mehrere Touren in Afghanistan.

Töten fällt der Mehrzahl der Menschen schwer, selbst wenn es sich um den absoluten Abschaum dreht.

Alter Preuße
07.12.2014, 12:00
Mehrere Touren in Afghanistan.

Töten fällt der Mehrzahl der Menschen schwer, selbst wenn es sich um den absoluten Abschaum dreht.

Wahrscheinlich redest Du jetzt aber nur über die pazifistischen Bundesdeutschen. Die Erfahrung zeigt, daß Töten den meisten durchaus leicht fällt.

In einem richtigen Krieg hättest Du andere Erfahrungen gemacht. Die meisten machen doch bei ihren Touren in Afganistan gar keine richtigen Kriegserfahrungen. Da hat mein Vater mit neun Jahren 1945 in Berlin deutlich mehr erlebt.

Para ou rien
07.12.2014, 13:04
Wahrscheinlich redest Du jetzt aber nur über die pazifistischen Bundesdeutschen.

Und exakt um die geht es hier im Strang.


Die Erfahrung zeigt, daß Töten den meisten durchaus leicht fällt.

Welche Erfahrung? Du hast überhaupt keine Erfahrung, insofern kannst du darüber auch keinerlei Aussage treffen.


In einem richtigen Krieg hättest Du andere Erfahrungen gemacht. Die meisten machen doch bei ihren Touren in Afganistan gar keine richtigen Kriegserfahrungen. Da hat mein Vater mit neun Jahren 1945 in Berlin deutlich mehr erlebt.

Und du hast rein gar nichts erlebt und bist höchstens ein Web-Großmaul. Ist übrigens nochmal ein wesentlicher Unterschied im Rahmen eines Gefechts zu töten oder einen Wehrlosen zu exekutieren. Ich persönlich habe duzende Großmäuler aller möglichen Nationen kennengelernt. Grad die mit der größten Schnauze waren die, die am Ende am häufigstens Probleme damit haben. Mackertum ist häufig ein Symptom schwacher Menschen, ihre persönliche Unzulänglichkeiten zu überspielen.

Bunbury
07.12.2014, 13:34
Die meisten Gestalten unter der "Kopf-ab-Schwanz-ab"-Fraktion hätten nie die Eier, selbst einen Menschen zu töten, auch wenn er ein Verbrecher wäre!
Völlig irrelevant. So was überlässt man Fachleuten, mit guten Grund.
Ausländischen Fachkräften?

Alter Preuße
07.12.2014, 15:06
Und exakt um die geht es hier im Strang.



Welche Erfahrung? Du hast überhaupt keine Erfahrung, insofern kannst du darüber auch keinerlei Aussage treffen.



Und du hast rein gar nichts erlebt und bist höchstens ein Web-Großmaul. Ist übrigens nochmal ein wesentlicher Unterschied im Rahmen eines Gefechts zu töten oder einen Wehrlosen zu exekutieren. Ich persönlich habe duzende Großmäuler aller möglichen Nationen kennengelernt. Grad die mit der größten Schnauze waren die, die am Ende am häufigstens Probleme damit haben. Mackertum ist häufig ein Symptom schwacher Menschen, ihre persönliche Unzulänglichkeiten zu überspielen.

Eine Aussage, die im Prinzip richtig ist, verhilft Dir aber nicht, Recht zu haben. Wenn töten so schwierug wäre, würde nicht so viel getötet werden. Ist doch ganz einfach. Du solltest nicht von Dir auf andere schließen und nicht von Deutschen auf andere Völker.

Para ou rien
07.12.2014, 15:10
Eine Aussage, die im Prinzip richtig ist, verhilft Dir aber nicht, Recht zu haben. Wenn töten so schwierug wäre, würde nicht so viel getötet werden. Ist doch ganz einfach. Du solltest nicht von Dir auf andere schließen und nicht von Deutschen auf andere Völker.

Ich rede ja nichtmal von mir, sondern von meinen Erfahrungen mit etlichen Personen, diverser Nationen.

Der Anteil von Mördern und Totschlägern (also Leute, die vornehmlich wehrlose Mitmenschen töten) liegt nichtmal im Promillebereich. Aber du darfst dich natürlich gerne dafür einsetzen, eben jene als Henker einzustellen.

Alter Preuße
07.12.2014, 18:38
Ich rede ja nichtmal von mir, sondern von meinen Erfahrungen mit etlichen Personen, diverser Nationen.

Der Anteil von Mördern und Totschlägern (also Leute, die vornehmlich wehrlose Mitmenschen töten) liegt nichtmal im Promillebereich. Aber du darfst dich natürlich gerne dafür einsetzen, eben jene als Henker einzustellen.

Ist ja auch müßig von uns zu reden, da wir uns nicht kennen. DAs es viele gibt, die ihre Angst oder Unsicherheit mit besonderem Gehabe überspielen, ist doch unstrittig. Einen Henker würde man schon finden, das ist meine geringste Sorge.

Para ou rien
07.12.2014, 19:27
Einen Henker würde man schon finden, das ist meine geringste Sorge.

Mit Sicherheit und das wiederrum halte ich eben für ekelhaft verlogen. Wenn dann sollte Henker ein häufig wechselndes Ehrenamt, ehrenhafter Bürger sein, die sich stets klar für die Todesstrafe aussprachen. Wenn schon, dann auch richtig!

borisbaran
07.12.2014, 19:30
Mit Sicherheit und das wiederrum halte ich eben für ekelhaft verlogen. Wenn dann sollte Henker ein häufig wechselndes Ehrenamt, ehrenhafter Bürger sein, die sich stets klar für die Todesstrafe aussprachen. Wenn schon, dann auch richtig!
Ein Henker muss ein Fachmann sein, der seinen Beruf versteht.

Para ou rien
07.12.2014, 19:32
Ein Henker muss ein Fachmann sein, der seinen Beruf versteht.

Du bist nur zu feige, es selber tun zu müssen, die Vorstellung treibt dir schon Pipi in die Augen.

Henker kann jeder!

borisbaran
07.12.2014, 19:38
Du bist nur zu feige, es selber tun zu müssen, die Vorstellung treibt dir schon Pipi in die Augen.
Prolet.

Henker kann jeder!
Nein. Jemanden kurz und schmerzlos von dieser Welt in die nächste zu befördern ist nicht so einfach, wie du es dir vorstellst.

Para ou rien
07.12.2014, 19:40
Prolet.

Nein. Jemanden kurz und schmerzlos von dieser Welt in die nächste zu befördern ist nicht so einfach, wie du es dir vorstellst.

:D:cool::auro:

Alter Preuße
07.12.2014, 19:40
Du bist nur zu feige, es selber tun zu müssen, die Vorstellung treibt dir schon Pipi in die Augen.

Henker kann jeder!

Du bist ja besessen davon, daß sich das keiner trauen würde. Wird schon einen Grund geben, warum Dich das umtreibt. Aber man würde mehr finden, als Du Dir wahrscheinlich träumen läßt. Das fängt schon mit den Betroffenen an. Es gibt schon noch Väter, die würden die Todesstrafe an dem Schänder und Mörder ihres Kindes auch selbst vollstrecken. Auch wenn das das Kind nicht mehr lebendig macht, wäre das zumindest eine tiefe Befriedigung. Besser als die Vorstellung, dem in zehn Jahren auf der Straße zu begegnen und noch von den eigenen Steuergeldern zu alimentieren.

Para ou rien
07.12.2014, 19:44
Es gibt schon noch Väter, die würden die Todesstrafe an dem Schänder und Mörder ihres Kindes auch selbst vollstrecken.

Siehste, dass fände ich sogar völlig okay. Aber ist ja auch ein Vater und eine Mutter, nicht irgendein Internetgroßmaul. Da stimmt die wahre Motivation. :)

Alter Preuße
07.12.2014, 19:44
Prolet.

Nein. Jemanden kurz und schmerzlos von dieser Welt in die nächste zu befördern ist nicht so einfach, wie du es dir vorstellst.

Quatsch, erstens muß es nicht kurz und schmerzlos sein und wer eine Pistole bedienen kann (und das ist nicht schwer) schafft das üroblemlos. Er muß sich nur trauen, den Finger zu krümmen.

In der DDR wurde die Strafe ganz unkompliziert auf dem vermeintlichen Weg zur Hinrichtungsstelle vollzogen. Der Delinquent kam durch eine Tür, der Henker stand dahinter und hat dem Delinquenten von hinten in den Nacken geschossen.

Man muß es nicht wie die Amis machen, kompliziert und mit großem Aufwand und dann gibts noch technische Probleme.

Cinnamon
07.12.2014, 19:45
Bei einer Umfrage unter Jura-Anfängern stellte sich heraus, daß 1/3 der Befragten für die Todesstrafe ist. Das bewegte Künast zu einem belehrenden und altklugen Kommentar, wie schlimm solch eine Einstellung ist. Wahrscheinlich ist für sie wieder einmal eine Welt zusammengebrochen, wie wenig linke Propaganda bewirkt.

Wenn schon unter jungen Menschen, die mit der Anti-Todesstrafen-Propaganda und der Verfemung der Befürworter aufgewachsen sind, dann kann man sicher davon ausgehen, daß die Nehrheit der Bevölkerung unverändert für die Todesstrafe ist. Also wie zu dem Zeitpunkt der letzten veröffentlichen Umfragen und dies trotz jahrzehntelanger Beeinflussung und Propaganda.

Also, 1 / 3 der Jurastudenten im 1. und 2. Semester ist jetzt eine Mehrheit der Deutschen?