kettnhnd
30.10.2003, 16:50
möchte hier mal einen strang beginnen um auf den völkermord an unseren christlichen glaubensbrüdern hinzuweisen...
Historische Rückblende: 1895 und 1915
Am Anfang der westlichen Auseinandersetzung mit Menschenrechten im Zusammenhang mit Massenmord stand das Massaker von rund 100'000 osmanischen Armeniern im Herbst 1895, zwanzig Jahre vor dem eigentlichen Völkermord. 1895 hatten Exponenten des muslimischen Herrschervolkes (millet-i hakime) einen pogromartigen, an Genozid grenzenden Schlag gegen das kirchlich organisierte armenische Volk (Ermeni milleti) im kleinasiatischen «Kernland» des Reichs inszeniert. Die überdurchschnittlich gebildete armenische Gemeinschaft, deren städtische Eliten kosmopolitische Beziehungen pflegte, verlangte Gleichstellung und, vor allem auf dem Land, Schutz vor Übergriffen. Die Angst vor Machtverlust und vor gesellschaftlicher Umwandlung im Kontext der orientalischen Krise förderte bei den osmanischen Muslimen jedoch die Wahrnehmung der armenischen Andersgläubigen (gavur) als Bedrohung des Staates. Die autokratische Regierung des Sultans machte daher die Opfer selbst für ihr Schicksal verantwortlich, indem sie auf Guerilla-Aktionen der Hntschak verwies. Eine Handvoll Aktivisten dieser 1887 im Genfer Exil gegründeten Partei hatte mit Flugblattaktionen, der Organisation bäuerlichen Widerstandes und einzelnen Attentaten auf ihr sozialrevolutionäres Anliegen aufmerksam gemacht, nachdem die 1878 am Berliner Kongress versprochenen Reformen im armenischen Siedlungsgebiet nicht verwirklicht worden waren.
Kein anderer europäischer Staat verdrängte im Interesse seiner «Realpolitik» im Orient in Diplomatie und Presse jenes Verbrechen so konsequent wie das deutsche Kaiserreich. Anders verhielten sich Grossbritannien, die USA und die Schweiz. Für einige ging die hiesige philanthropische Identifikation mit den armenischen Opfern jedoch zu weit. Carl Spitteler nahm 1896 in einem Artikel den deutschen Professor August Oncken von der Universität Bern in Schutz, der die Aufregung über die Massaker als «armenisches Delirium» verspottet und die Armenier in einer Art denunziert hatte, die an antisemitische Wendungen erinnert. Spitteler seinerseits sprach von «anglo-armenischer Zensur über unsere Universitäten» und einem «‘Ring’ des vereinigten Albion, Zion und Samarien», das jeden Andersdenkenden «als Moabiter denunziert». Er schien nicht gemerkt zu haben, dass es neben der Meinungsfreiheit dezidiert noch andere liberale Werte zu verteidigen gab.[3]
Nach der Entmachtung des Sultans kamen 1908/9 die Jungtürken an die Regierung, deren Hardliner 1913, während des Ersten Balkankrieges, eine Diktatur der Partei Einheit und Fortschritt errichteten. Mit der systematischen, aber geschickt vertuschten Vertreibung osmanischer Staatsbürger griechisch-orthodoxer Konfession von der Ägäisküste seit Ende 1913 deuteten sie bereits an, dass sie sich die nationale (millî) «Neue Türkei», die sie anstrebten, ohne den religiös und ethnisch Anderen vorstellten. Immerhin gut ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner Kleinasiens waren damals Christen – heute sind es wenige Promille. Für die atheistisch und sozialdarwinistisch denkende Parteielite, die aus Militärärzten, Offizieren und Staatsbeamten bestand, war Islam Ethnizität, nicht religiöses Bekenntnis, und gehörte unabdingbar zur neu «entdeckten» Identität des Türkentums. Im Ersten Weltkrieg, in den die Parteispitze auf Deutschlands Drängen hin willig eintrat, bot sich die Gelegenheit, sich der als lästig empfundenen «armenischen Frage» im Sinne des national-muslimischen Projektes zu entledigen.
Die Aufkündigung der demokratischen Reformen im kurdisch-armenischen Siedlungsgebiet, denen das Regime unter internationalem Druck im Februar 1914 zugestimmt hatte, gehörte denn auch zu den ersten Massnahmen im August 1914. Damals begannen zudem systematische Übergriffe von Banden des Geheimdienstes (Teschkilat-i Mahsusa), den die Parteidiktatur neu gegründet hatte, auf armenische Dörfer diesseits und jenseits der Ostgrenze. Darunter und unter der Aufkündigung der Reformen litt das noch verbliebene Vertrauen der Armenier stark. Dennoch liess sich nur ein Bruchteil von ihnen revolutionär organisieren. Die Mehrheit der waffenfähigen Männer war sowieso in die Armee eingezogen worden. Ab Februar 1915 wurden diese entwaffnet und systematisch ermordet.
Nachdem der panturanisch inspirierte Russlandfeldzug im Winter 1914/15 katastrophal gescheitert war, wofür die Führung zu Unrecht die Armenier beschuldigte, bedurfte es nur noch weniger radikalisierender Schritte bis zur physischen Vernichtung der armenischen Gemeinschaft in Kleinasien mittels systematischer Massaker und Todesmärsche ab Ende April 1915 und der Massenverbrennung ausgezehrter Überlebender in den Konzentrationslagern der syrischen Wüste 1916. Es war noch keine «Industrie» wie Auschwitz, wohl aber eine durchorganisierte «Manufaktur des Todes».
Der misslungene Angriffskrieg hatte das Reich im Frühjahr 1915 in der Tat in eine kritische Lage gebracht. Die russische Armee rückte vor, der Landungsversuch der Alliierten bei Gallipoli stand bevor. In der Sprache der herrschenden Elite ging es nun um die Beseitigung eines «verräterischen Volkes» im Bund mit dem Feind, um die Ausmerzung der «armenischen Mikroben» im «Körper des Vaterlandes», um die «Eliminierung von Krankheit und geistig Kranken» zum Schutz der Nation.[4] Die gewaltsame Assimilierung (Islamisierung) von Tausenden von Frauen und Kinder wurde toleriert. Massenvergewaltigungen geschahen häufig. Differenz wurde nicht wie bei den Nazis mit einem pseudowissenschaftlichen Rassismus begründet, sondern war auf religiöser Basis noch voll operabel. Zur antiarmenischen Mobilisierung der Massen diente wie schon 1895/96 ein islamistischer Diskurs, der drastisch herausstrich, die Herrschaft des Islams sei wegen der Armenier in Gefahr. Am 14. November 1914 hatte der politisch weitgehend ohnmächtige Sultan und Kalif Mehmed V. den Dschihad erklärt.
Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah im historischen Raum 1895–1945
Deutschland setzte der Ermordung der armenischen Bevölkerung, die sich vor den Augen seiner zahlreichen Repräsentanten 1915/16 in Kleinasien abspielte und Ende 1916 in den Konzentrationslagern der syrischen Wüste abgeschlossen wurde, nichts Wirksames entgegen. Angesichts einer geschichtlich unerhörten Massenvernichtung erwies es sich als unfähig, sich von der Fixierung auf «Endsieg»[5] dank intaktem Waffenbündnis zu lösen. Diese schon 1895 angebahnte antiliberale Weichenstellung darf in ihrer grundlegenden Bedeutung für die damalige Generation nicht unterschätzt werden. Umso mehr wäre heute die öffentliche Auseinandersetzung auch mit dieser eigenen Geschichte angesagt, selbst wenn und gerade weil sie «hinten in der Türkei» (Goethe) stattfand. Auch disziplinär bedingt, hat sich der deutschsprachige Wissenschaftsbetrieb seit jeher «unzuständig» erklärt für Menschheitsverbrechen des wilhelminischen Bundesgenossen. Im deutschen Historikerstreit der 80er Jahre – der «Kontroverse um die Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Judenvernichtung» – ist der Völkermord an den Armeniern zwar mehrfach als Argument der Debatte aufgetaucht. Aber man ist ihm als Bestandteil der zur Frage stehenden eigenen Geschichte nicht gerecht geworden, schon gar nicht mit dem Schlagwort von der «‘asiatischen’ Tat», das Ernst Nolte vorbrachte. Dessen linke Widersacher ihrerseits haben mit ihrem eurozentrischen Unvermögen, den historischen Raum zu öffnen, unbeabsichtigt einer «Politik der Einzigartigkeit»[6] Vorschub geleistet, die im internationalen Kampf um nahöstliche Symbole bedenkliche rechtsgerichtete Positionen bedient. Die parlamentarische Linke in der Türkei vertritt wie die Rechte eine Position nationalistischer Rechthaberei: Sie deutet die durch Partei und Staat organisierte Vernichtung der wehrlos gemachten Minderheit zum unvermeidlichen Resultat eines «Bürgerkrieges» um oder «entschuldigt» sie mit den schwierigen Umständen der «Umsiedlung».
Beim Mord an den Armeniern in Kleinasien fällt auf, dass ihm, verglichen mit der Shoah, ein «besseres» – zeitlich und räumlich limitierteres – Kalkül zugrunde lag. Er gleicht daher dem perfekten, erfolgreich ausgeführten und verschleierten crimen magnum, das zweckrational einer längerfristigen Staatsräson zu dienen verstand und, retrospektiv betrachtet, nicht zum Selbstzweck eines verlorenen Krieges geriet. Das jungtürkische Verbrechen blieb ungeächteter Bestandteil eines schliesslich gewonnen Krieges, das dazugehörige Projekt wurde international akzeptiert - dies verlieh ihm eine definitive Rationalität. Der von keinerlei Reue und «Wiedergutmachung» getrübte Erfolg resultierte nicht nur aus dem kaltblütigen Kalkül der jungtürkischen Diktatur, sondern ebenso sehr aus der politischen Lähmung Europas. Dank der Zerstrittenheit der Siegermächte konnte das exklusiv national-muslimische Projekt mit weiteren Vertreibungen bis 1923 vollumfänglich zu Ende gebracht werden. Der «nationale Unabhängigkeitskampf» gegen imperialistische Begehrlichkeiten war legitim. Verwerflich war und bleibt seine Verquickung mit dem antichristlichen Vorhaben des Weltkriegsregimes und sein Einbezug zahlreicher Massenmörder.
Der Vertrag von Lausanne 1923 revidierte zwar nicht zu Unrecht den Pariser Vorortsvertrag von 1920. Aber er segnete im offenen Widerspruch zum Abkommen von Sèvres etwas Ungeheures ab: die Vertreibung und Liquidierung von Millionen von Menschen zugunsten einer halsbrecherischen «nationalen Erneuerung», die eine dominante Elite auf Kosten der Minderheiten betrieb. Von der Rückkehr armenischer Flüchtlinge und der Schaffung von Gerechtigkeit war keine Rede mehr. Der Vertrag sah zudem einen griechisch-türkischen, in der grossen Dimension erstmaligen Bevölkerungstransfer vor, der eine grossenteils schon erfolgte «ethnische Säuberung» legalisierte. Mit Bezug auf die Gespräche über kurdische, armenische und griechische Minderheiten in seinem Land notierte sich Riza Nur, der Generalsekretär der türkischen Konferenzdelegation, dass «diese fremden Elemente eine Plage und Mikroben» seien und dass man die Kurden mittels «Assimilationsprogramm von der fremden Sprache und Rasse reinigen müsse».[7]
Als IKRK-Delegierter eben aus Kleinasien abgereist, schrieb Carl J. Burckhardt zehn Tage nach Abschluss des Lausanner Vertrages an Hugo von Hofmannsthal: «Es war auch möglich, eine gewisse Mässigung in der Durchführung des erzwungenen, ungeheuerlichen Exodus der vertriebenen griechischen Zivilbevölkerung zu erreichen. [...] Heute gibt es einen türkischen Nationalstaat von einem jacobinischen Diktator beherrscht [...], der [...] lauter Siege erfocht und dann sich auf den engsten Nationalismus zurückzog, den übernationalen Reichtum des alten Reiches hasste. Er [...] leitet den furchtbaren Vorgang der Entwurzelung und Vertreibung uralter Völkerschaften ein, er mordet Armenier, Kurden und Tscherkessen. Die Siegermächte, sich gegenseitig beargwöhnend und betrügend, sehen zu. Er wird Schule machen. Er schreibt schon die Handschrift der näheren Zukunft.»[8]
Die Handschrift nicht nur der näheren Zukunft, müsste man retrospektiv ergänzen, sondern des ganzen Jahrhunderts. Der britische Aussenminister und Delegationsleiter in Lausanne Lord Curzon hatte Recht, als er den sogenannten Bevölkerungsaustausch «als eine durch und durch schlechte und böse Lösung» bezeichnete, «für welche die Welt während der nächsten hundert Jahre noch eine schwere Busse werde zahlen müssen».[9] Für die Vertreibung vieler Millionen Menschen bildete der Vertrag von Lausanne ein explizites Paradigma.[10] Anders als es Burckhardts Zeilen insinuieren, führte indes nicht Mustafa Kemal, sondern zehn Jahre zuvor (1913) sein Parteikamerad und damaliger Innenminister Talaat die gewaltsame Bevölkerungstechnologie für ganz Kleinasien ein. Diese, die «Neue Türkei» und ihre Führer stellten in der Zwischenkriegszeit für rechtsgerichtete «Erneuerer» und Revisionisten, namentlich für die deutschen Nationalsozialisten, ein leuchtendes Vorbild dar. Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit aktueller Aufarbeitung.[11] Was Leonhard Ragaz kurz vor seinem Tod 1945 als Erinnerung niederschrieb, lässt sich wissenschaftlich erhärten: «Jene Armeniergreuel erinnern mich heute, da sie wieder vor mir aufsteigen, stark an die des Nationalsozialismus, welche in den Tagen, wo ich dies schreibe, durch die geschehenen Enthüllungen die Welt erschüttern. Es besteht hier ein bedeutsamer Zusammenhang.»[12]
Die Aktualität des Völkermordes an den Armeniern
Im Nationalrat verwarf am 13. März 2001 eine schweigende Mehrheit das Postulat Zysiadis mit 73 zu 70 Stimmen, nachdem es in der Debatte nur zustimmende Voten gegeben hatte. Einzig der Aussenminister Joseph Deiss hatte seine ablehnende Haltung damit begründet, man wolle «den politischen Dialog mit der Türkei nicht blockieren», und davor gewarnt «der möglichen Einrichtung einer internationalen Historikerkommission in der Türkei» ein Hindernis in den Weg zu legen.
Nach 87 Jahren verpasster Aufarbeitung ist jedoch ein klares, wahres und schmerzliches Wort auf hoher politischer Ebene notwendig und unvermeidlich geworden. Die von Deiss aufgeführten Hinweise auf positive Entwicklungen im Bereich Menschenrechte, Kurdenrechte und Vergangenheitsaufarbeitung waren bedauerlicherweise fromme Wünsche. Dies gilt verstärkt seit dem 11. September.[13] Ohne überzeugenden Gegendruck wird sich der strategisch Starke weiterhin dem Wandel verschliessen. Mitte Dezember 2001 ist eine inoffizielle armenisch-türkische Versöhnungskommission gescheitert. Ein Verbrechen «gegen die Menschheit» ist jedoch in jedem Fall eine internationale Angelegenheit. Die aussenpolitische EU-Kommission fordert nun auch in ihrem Bericht vom 28. Februar 2002 unverblümt die Anerkennung des Völkermordes von der Türkei.[14]
Was die schwache türkische Zivilgesellschaft, auf der dereinst eine tatsächliche Demokratie aufbauen soll, wirklich braucht, sind für die eigene Kurskorrektur unmissverständliche internationale Zeichen. Der ehemalige Lausanner Doktorand und jetzige türkische Aussenminister Ismail Cem, auf den Deiss sich am 13. März 2001 bezog, versteht es in gewinnender Weise, Potemkinsche Dörfer aufzubauen für diejenigen, die nicht genau hinsehen wollen. Am armenischen Völkermord führt jedoch insofern kein Weg vorbei, als er historisch im Zentrum des andauernden massiven Menschenrechtsproblems in der Türkei wie notabene auch am Anfang einer breiten Menschenrechtsbewegung im Westen steht. Anstatt sich mit antimuslimischen und antitürkischen Klischees aus jener Zeit analytisch zu befassen, trägt die andauernde Vertuschung des Geschehenen zu deren Verfestigung bei.
Ungeachtet türkeipolitischer Desiderata hat die bürgerliche Mehrheit schweizerischer Parlamentarier wohl vor allem aus wirtschaftlichem Opportunismus das Schweigen und Neinsagen vorgezogen. Sie reiht sich damit in die Phalanx der grossen Mehrheit deutscher Politiker ein, denen es seit mehr als hundert Jahren nicht gelungen ist, im Nahen Osten ein Minimum an menschenrechtlichen Positionen zu verteidigen. Der Petitionsausschuss des Bundestages wies im Oktober 2001 eine Bittschrift, die zur Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern aufforderte, definitiv ab. Sie war am 13. April 2000 eingebracht worden und trug 16'000 Unterschriften, davon über 10'000 von türkischen Staatsbürgern. Vor wenigen Monaten führte zudem der Druck des Auswärtigen Amtes dazu, dass das Projekt «Lepsiushaus» in Potsdam zum Gedenken an den Nothelfer und Historiker des armenischen Völkermordes Johannes Lepsius gestoppt wurde. «Völkermord – die Armenienfrage und die feigen Politiker» titelte darauf sinnigerweise der Report Mainz seinen Sendungsbeitrag vom 3. September 2001.[15] «Feige Schweizer Volksvertreter» hatte es in der Basler Zeitung vom 14. März geheissen, nachdem das Postulat Zysiadis im Parlament verworfen worden war.
Das politische Frankreich war mutiger, als es anfangs Februar 2001 die von Nationalversammlung und Senat schon beschlossene Anerkennung definitiv bestätigte und gelassen lautstarke, aber kurzatmige Gegenreaktionen in Kauf nahm. Zweifellos spielte das Lobbying der starken armenischen Gemeinschaft eine ausschlaggebende Rolle. In Deutschland hingegen ist die Angst vor orchestrierten Massendemonstrationen nationalistischer Türken, die dort eine vielfach grössere Diaspora bilden, ein weiteres Argument gegen wahre Worte im öffentlichen Raum.
Rücksicht auf die diplomatische Befindlichkeit der nahöstlichen Westverbündeten scheint höher geschrieben zu werden als die Sicherheit jener Menschen im eigenen Land, die öffentlich für Grundrechte und Wahrheiten einstehen. Erinnert sei an die lebensbedrohlichen Hetzkampagnen des offiziösen Massenblattes Hürriyet gegen die in der Bundesrepublik ansässigen SozialwissenschaftlerInnen Elcin Kürsat-Ahlers, Taner Akçam und Fikret Adan1r. Hürriyet ist mit Abstand die meistverkaufte türkischsprachige Zeitung hierzulande. Ihre Europa-Ausgabe wird in Deutschland gedruckt, und auf ihrer Titelseite prangt der chauvinistische Slogan «Die Türkei den Türken». Seit jeher leugnet sie ungestraft den Mord an der armenischen Bevölkerung. Wenige der hiesigen Hürriyet-Leserinnen und -Leser sind in der Lage, sich selbständig von der durch Schule und Medien eingehämmerten Doktrin zu lösen. Die europäischen Staaten sollten nicht zuletzt der grossen türkischen Diaspora wegen Farbe bekennen, weil die Wahrnehmung des armenischen Völkermordes eng mit zentralen gesellschaftlichen Werten verknüpft ist. Bei diesen verträgt Zivilgesellschaft keine Beliebigkeit. Das bedeutet nicht, die Meinungsfreiheit grundsätzlich anzutasten.
«Einzigartigkeit» und «Genozid»: politische Kampfbegriffe?
Paradoxerweise macht der Leitsatz von der Unvergleichlichkeit der Naziverbrechen bisweilen mundtot gegenüber Staatsverbrechen andernorts. Der Berner Staatsanwalt führte ihn anfangs September 2001 im schulterklopfenden Einvernehmen mit dem Verteidiger der Angeklagten ins Feld, um im Prozess wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern die rechtliche Irrevelanz der Sache darzulegen. Die fehlende politische Anerkennung hat in der Schweiz dazu beigetragen, dass die öffentliche Leugnung dieses Genozids trotz entsprechender Strafnorm straffrei geblieben ist. Der Richter wollte den objektiven Tatbestand mit der Begründung nicht explizit anerkennen, die Politiker dieses Landes hätten dies auch nicht getan.[16]
Der Satz von der Unvergleichlichkeit der Naziverbrechen gehört auch zum Argumentarium türkischer Apologetik und bildet den Hintergrund für die Stellungsnahmen der jüdischen Gemeinschaft in Istanbul und Ankara, die sich vorschicken lässt, um den Armeniermord abzustreiten und Loblieder auf die jahrhundertealte Toleranz des politischen Systems anzustimmen. Auch der israelische Aussenminister leugnete bei seinem Besuch in Ankara im März 2001 diesen Genozid mit dem expliziten Verweis auf die Einzigartigkeit der Shoah.[17] Im Januar 2002 wiederholte eine israelische Botschafterin diese Position.[18] Gedient wird damit der Allianz militärischer Stärke zwischen Washington, Ankara und Israel, die sich je nach Eigenbedarf souverän über Bemühungen zur Aufarbeitung von Genozid sowie über den Geist und Buchstaben internationaler Abmachungen (UN-Resolution 242, Genfer Konvention, Strassburger Menschenrechtsgerichtshof) hinwegsetzen. Der Zürcher Rabbiner Tovia Ben-Chorin hat in einem Artikel zum israelisch-palästinensischen Konflikt die Shoah als Element nationaler Identitätsstiftung mit dem Satz hinterfragt: «Ein Teil unseres Volkes ist dermassen mit der Erinnerung an die Shoah beschäftigt, dass er keine Möglichkeit sieht, das Leiden anderer wahrzunehmen.»[19] Der Sozialwissenschaftler Yair Auron deutet den Schritt der israelischen Aussenpolitik hin zur aktiven Genozidleugung als Alarmsignal für den Zerfall der politischen Moral in seinem Land.[20] Das Argument von der Unvergleichlichkeit der Shoah und die vertuschenden Bezeichnungen «Tragödie» und «Elend» für den Mord von 1915/16 sind die Hauptelemente dieses, wie Auron schreibt, zynischen und arroganten diplomatischen Diskurses.
Ein starkes Stück «nationaler Interessepolitik» lieferte ihrerseits die US-Regierung am 19. Oktober 2000, als sie in letzter Minute massiven Druck auf das Repräsentantenhaus ausübte, damit dieses eine Resolution zur Anerkennung des Genozids an den Armeniern aus Abstimmung und Traktanden fallen liess. Die Türkei sei, wie es damals hiess, ein unerlässlicher, «seit Jahren geprüfter, strategischer Partner der USA», namentlich im Kampf gegen die islamistische Bedrohung und angesichts der zweiten Intifada.[21] Die US-Regierung scheint der zweckrationalen Akzeptanz der Armeniervernichtung treu zu bleiben, welche Princeton-Professor Lewis V. Thomas während des Honigmonds türkisch-amerikanischer Allianz 1951 so formuliert hatte: «Falls keine gewaltsame Islamisierung und Türkisierung Anatoliens» im Ersten Weltkrieg und danach stattgefunden hätte, «gäbe es gewiss auch keine Republik Türkei, die ihre Stärke und Stabilität vor allem der demographischen Homogeneität verdankt und die jetzt ein geschätzter Partner der Vereinigten Staaten ist».[22] Dass diese Sicht im völligen Widerspruch zur amerikanischen Position vor dem kemalistischen Endsieg (nihaî zafer) steht, ist Teil ungeklärter eigener Geschichte. Vor 1923 hatten Vertreter der USA an vorderster Front für die Aufklärung der Verbrechen und die Schaffung von Gerechtigkeit plädiert.
Die armenische Gemeinschaft hat viele ihrer Rückschläge im Bemühen um Anerkennung der Interessepolitik stärkerer Akteure zuzuschreiben.[23] Solche Politik gerät in einen umso stossenderen Gegensatz mit dem universalen ethischen Gehalt der Shoah, wenn dieser von denselben Akteuren als Argument in eigener Sache bemüht wird. Die Termini «Genozid» und «Einzigartigkeit des Holocausts» sind – auch – politische Kampfbegriffe geworden. Dennoch wäre es ein Fehlschluss, in der Wissenschaft auf den völkerrechtlich definierten Begriff des Genozids gänzlich zu verzichten, den der Jurist Raphael Lemkin in den 1940er Jahren aus der Analyse des Armenier- und Judenmordes entwickelt hat. Den Terminus fallenzulassen mit dem halbwahren Argument, er sei ein Instrument, dessen Anwendung nur die realen Machtverhältnisse in Politik und Meinungsbildung widerspiegele, wäre ein menschenrechtlicher Rückschritt.
Blick in die Zukunft
Auch in Zukunft wird die Scheu vor den komplexen europäisch-nahöstlichen Zusammenhängen zusätzlich zu den Wirtschafts- und Bündnisinteressen die Aufarbeitung des Armeniermordes behindern. Ein weiteres Hindernis ist die Furcht vor juristischen Konsequenzen für den wichtigen strategischen Partner des Westens. Zukunftsgerichtete Politik verstünde es jedoch, unabsehbaren Forderungen und Folgen notfalls Schranken zu setzen. In nationaler Urangst vor sich und ihrer Geschichte fürchtet die Republik Türkei ihrerseits nichts mehr als eine Infragestellung des Lausanner Vertrages, in dessen Zentrum ungenannt ein epochenbegründender «erfolgreicher Genozid» stand. Um Revision kann es heute zwar, trotz all des Gesagten, aus Gründen der politischen Vernunft nicht gehen. Aber die unbequeme Wahrheit muss etabliert und mit ihr Gerechtigkeit zumindest auf symbolischer Ebene geschaffen werden. Für Armenier, Türken und Kurden ist diese Korrektur des Geschichtsbildes von vitaler Bedeutung und Voraussetzung einer Versöhnung. Beschwichtigendes Bedauern über die «tragischen Ereignisse von 1915» genügt nicht. Die von der jungtürkischen Kriegspropaganda konstruierte und bis heute auch von einigen Turkologen tradierte «Bürgerkriegsthese» gehört unmissverständlich refüsiert.
Einen hochaktuellen Sinn hat die öffentliche Auseinandersetzung mit der Armenierverfolgung auch für die Bewältigung der politischen und weltanschaulichen Krise des Islams, die seit Ende des 19. Jahrhunderts akut ist. Ein Grossteil der Morde im ausgehenden Kalifenreich geschah vor dem Hintergrund islamistischer Propaganda, während die modernistischen jungtürkischen Architekten der Vernichtung den Islam als aussondernde Ethnizität begriffen und – unter Missachtung der ethischen Prinzipien der eigenen Religion – sozialtechnologisch umsetzten. Der Völkermord von 1915/16 bedeutete einen Zivilisationsbruch im Herzen der muslimischen Welt, der nie zureichend thematisiert wurde. Dies nachzuholen liegt auch im Interesse einer Aussöhnung mit dem Islam.
Ohne diplomatisch schmerzhafte historische Tiefenschärfe, welche eingespielte geostrategische Seilschaften auf die Probe stellt, bleibt die Verurteilung von Religionshass, Rassismus, Vertreibung und Genozid Spielball der Politik. Als schlimme, zynische Folge solcher Lippenbekenntnisse können die Werte selber ihre Glaubwürdigkeit in der Gesellschaft verlieren. Opportunismus ist das Hauptmotiv dafür, die notwendig gewordene offizielle Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern zu verweigern. Die beste Kampagne für Zivilcourage wäre es, wenn Politikerinnen und Politiker in ihrer Domäne Konsequenz oder gar Mut bewiesen.
link mit quellenangaben:
http://www.hist.net/kieser/mak4/TraverseDebatte.html
Historische Rückblende: 1895 und 1915
Am Anfang der westlichen Auseinandersetzung mit Menschenrechten im Zusammenhang mit Massenmord stand das Massaker von rund 100'000 osmanischen Armeniern im Herbst 1895, zwanzig Jahre vor dem eigentlichen Völkermord. 1895 hatten Exponenten des muslimischen Herrschervolkes (millet-i hakime) einen pogromartigen, an Genozid grenzenden Schlag gegen das kirchlich organisierte armenische Volk (Ermeni milleti) im kleinasiatischen «Kernland» des Reichs inszeniert. Die überdurchschnittlich gebildete armenische Gemeinschaft, deren städtische Eliten kosmopolitische Beziehungen pflegte, verlangte Gleichstellung und, vor allem auf dem Land, Schutz vor Übergriffen. Die Angst vor Machtverlust und vor gesellschaftlicher Umwandlung im Kontext der orientalischen Krise förderte bei den osmanischen Muslimen jedoch die Wahrnehmung der armenischen Andersgläubigen (gavur) als Bedrohung des Staates. Die autokratische Regierung des Sultans machte daher die Opfer selbst für ihr Schicksal verantwortlich, indem sie auf Guerilla-Aktionen der Hntschak verwies. Eine Handvoll Aktivisten dieser 1887 im Genfer Exil gegründeten Partei hatte mit Flugblattaktionen, der Organisation bäuerlichen Widerstandes und einzelnen Attentaten auf ihr sozialrevolutionäres Anliegen aufmerksam gemacht, nachdem die 1878 am Berliner Kongress versprochenen Reformen im armenischen Siedlungsgebiet nicht verwirklicht worden waren.
Kein anderer europäischer Staat verdrängte im Interesse seiner «Realpolitik» im Orient in Diplomatie und Presse jenes Verbrechen so konsequent wie das deutsche Kaiserreich. Anders verhielten sich Grossbritannien, die USA und die Schweiz. Für einige ging die hiesige philanthropische Identifikation mit den armenischen Opfern jedoch zu weit. Carl Spitteler nahm 1896 in einem Artikel den deutschen Professor August Oncken von der Universität Bern in Schutz, der die Aufregung über die Massaker als «armenisches Delirium» verspottet und die Armenier in einer Art denunziert hatte, die an antisemitische Wendungen erinnert. Spitteler seinerseits sprach von «anglo-armenischer Zensur über unsere Universitäten» und einem «‘Ring’ des vereinigten Albion, Zion und Samarien», das jeden Andersdenkenden «als Moabiter denunziert». Er schien nicht gemerkt zu haben, dass es neben der Meinungsfreiheit dezidiert noch andere liberale Werte zu verteidigen gab.[3]
Nach der Entmachtung des Sultans kamen 1908/9 die Jungtürken an die Regierung, deren Hardliner 1913, während des Ersten Balkankrieges, eine Diktatur der Partei Einheit und Fortschritt errichteten. Mit der systematischen, aber geschickt vertuschten Vertreibung osmanischer Staatsbürger griechisch-orthodoxer Konfession von der Ägäisküste seit Ende 1913 deuteten sie bereits an, dass sie sich die nationale (millî) «Neue Türkei», die sie anstrebten, ohne den religiös und ethnisch Anderen vorstellten. Immerhin gut ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner Kleinasiens waren damals Christen – heute sind es wenige Promille. Für die atheistisch und sozialdarwinistisch denkende Parteielite, die aus Militärärzten, Offizieren und Staatsbeamten bestand, war Islam Ethnizität, nicht religiöses Bekenntnis, und gehörte unabdingbar zur neu «entdeckten» Identität des Türkentums. Im Ersten Weltkrieg, in den die Parteispitze auf Deutschlands Drängen hin willig eintrat, bot sich die Gelegenheit, sich der als lästig empfundenen «armenischen Frage» im Sinne des national-muslimischen Projektes zu entledigen.
Die Aufkündigung der demokratischen Reformen im kurdisch-armenischen Siedlungsgebiet, denen das Regime unter internationalem Druck im Februar 1914 zugestimmt hatte, gehörte denn auch zu den ersten Massnahmen im August 1914. Damals begannen zudem systematische Übergriffe von Banden des Geheimdienstes (Teschkilat-i Mahsusa), den die Parteidiktatur neu gegründet hatte, auf armenische Dörfer diesseits und jenseits der Ostgrenze. Darunter und unter der Aufkündigung der Reformen litt das noch verbliebene Vertrauen der Armenier stark. Dennoch liess sich nur ein Bruchteil von ihnen revolutionär organisieren. Die Mehrheit der waffenfähigen Männer war sowieso in die Armee eingezogen worden. Ab Februar 1915 wurden diese entwaffnet und systematisch ermordet.
Nachdem der panturanisch inspirierte Russlandfeldzug im Winter 1914/15 katastrophal gescheitert war, wofür die Führung zu Unrecht die Armenier beschuldigte, bedurfte es nur noch weniger radikalisierender Schritte bis zur physischen Vernichtung der armenischen Gemeinschaft in Kleinasien mittels systematischer Massaker und Todesmärsche ab Ende April 1915 und der Massenverbrennung ausgezehrter Überlebender in den Konzentrationslagern der syrischen Wüste 1916. Es war noch keine «Industrie» wie Auschwitz, wohl aber eine durchorganisierte «Manufaktur des Todes».
Der misslungene Angriffskrieg hatte das Reich im Frühjahr 1915 in der Tat in eine kritische Lage gebracht. Die russische Armee rückte vor, der Landungsversuch der Alliierten bei Gallipoli stand bevor. In der Sprache der herrschenden Elite ging es nun um die Beseitigung eines «verräterischen Volkes» im Bund mit dem Feind, um die Ausmerzung der «armenischen Mikroben» im «Körper des Vaterlandes», um die «Eliminierung von Krankheit und geistig Kranken» zum Schutz der Nation.[4] Die gewaltsame Assimilierung (Islamisierung) von Tausenden von Frauen und Kinder wurde toleriert. Massenvergewaltigungen geschahen häufig. Differenz wurde nicht wie bei den Nazis mit einem pseudowissenschaftlichen Rassismus begründet, sondern war auf religiöser Basis noch voll operabel. Zur antiarmenischen Mobilisierung der Massen diente wie schon 1895/96 ein islamistischer Diskurs, der drastisch herausstrich, die Herrschaft des Islams sei wegen der Armenier in Gefahr. Am 14. November 1914 hatte der politisch weitgehend ohnmächtige Sultan und Kalif Mehmed V. den Dschihad erklärt.
Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah im historischen Raum 1895–1945
Deutschland setzte der Ermordung der armenischen Bevölkerung, die sich vor den Augen seiner zahlreichen Repräsentanten 1915/16 in Kleinasien abspielte und Ende 1916 in den Konzentrationslagern der syrischen Wüste abgeschlossen wurde, nichts Wirksames entgegen. Angesichts einer geschichtlich unerhörten Massenvernichtung erwies es sich als unfähig, sich von der Fixierung auf «Endsieg»[5] dank intaktem Waffenbündnis zu lösen. Diese schon 1895 angebahnte antiliberale Weichenstellung darf in ihrer grundlegenden Bedeutung für die damalige Generation nicht unterschätzt werden. Umso mehr wäre heute die öffentliche Auseinandersetzung auch mit dieser eigenen Geschichte angesagt, selbst wenn und gerade weil sie «hinten in der Türkei» (Goethe) stattfand. Auch disziplinär bedingt, hat sich der deutschsprachige Wissenschaftsbetrieb seit jeher «unzuständig» erklärt für Menschheitsverbrechen des wilhelminischen Bundesgenossen. Im deutschen Historikerstreit der 80er Jahre – der «Kontroverse um die Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Judenvernichtung» – ist der Völkermord an den Armeniern zwar mehrfach als Argument der Debatte aufgetaucht. Aber man ist ihm als Bestandteil der zur Frage stehenden eigenen Geschichte nicht gerecht geworden, schon gar nicht mit dem Schlagwort von der «‘asiatischen’ Tat», das Ernst Nolte vorbrachte. Dessen linke Widersacher ihrerseits haben mit ihrem eurozentrischen Unvermögen, den historischen Raum zu öffnen, unbeabsichtigt einer «Politik der Einzigartigkeit»[6] Vorschub geleistet, die im internationalen Kampf um nahöstliche Symbole bedenkliche rechtsgerichtete Positionen bedient. Die parlamentarische Linke in der Türkei vertritt wie die Rechte eine Position nationalistischer Rechthaberei: Sie deutet die durch Partei und Staat organisierte Vernichtung der wehrlos gemachten Minderheit zum unvermeidlichen Resultat eines «Bürgerkrieges» um oder «entschuldigt» sie mit den schwierigen Umständen der «Umsiedlung».
Beim Mord an den Armeniern in Kleinasien fällt auf, dass ihm, verglichen mit der Shoah, ein «besseres» – zeitlich und räumlich limitierteres – Kalkül zugrunde lag. Er gleicht daher dem perfekten, erfolgreich ausgeführten und verschleierten crimen magnum, das zweckrational einer längerfristigen Staatsräson zu dienen verstand und, retrospektiv betrachtet, nicht zum Selbstzweck eines verlorenen Krieges geriet. Das jungtürkische Verbrechen blieb ungeächteter Bestandteil eines schliesslich gewonnen Krieges, das dazugehörige Projekt wurde international akzeptiert - dies verlieh ihm eine definitive Rationalität. Der von keinerlei Reue und «Wiedergutmachung» getrübte Erfolg resultierte nicht nur aus dem kaltblütigen Kalkül der jungtürkischen Diktatur, sondern ebenso sehr aus der politischen Lähmung Europas. Dank der Zerstrittenheit der Siegermächte konnte das exklusiv national-muslimische Projekt mit weiteren Vertreibungen bis 1923 vollumfänglich zu Ende gebracht werden. Der «nationale Unabhängigkeitskampf» gegen imperialistische Begehrlichkeiten war legitim. Verwerflich war und bleibt seine Verquickung mit dem antichristlichen Vorhaben des Weltkriegsregimes und sein Einbezug zahlreicher Massenmörder.
Der Vertrag von Lausanne 1923 revidierte zwar nicht zu Unrecht den Pariser Vorortsvertrag von 1920. Aber er segnete im offenen Widerspruch zum Abkommen von Sèvres etwas Ungeheures ab: die Vertreibung und Liquidierung von Millionen von Menschen zugunsten einer halsbrecherischen «nationalen Erneuerung», die eine dominante Elite auf Kosten der Minderheiten betrieb. Von der Rückkehr armenischer Flüchtlinge und der Schaffung von Gerechtigkeit war keine Rede mehr. Der Vertrag sah zudem einen griechisch-türkischen, in der grossen Dimension erstmaligen Bevölkerungstransfer vor, der eine grossenteils schon erfolgte «ethnische Säuberung» legalisierte. Mit Bezug auf die Gespräche über kurdische, armenische und griechische Minderheiten in seinem Land notierte sich Riza Nur, der Generalsekretär der türkischen Konferenzdelegation, dass «diese fremden Elemente eine Plage und Mikroben» seien und dass man die Kurden mittels «Assimilationsprogramm von der fremden Sprache und Rasse reinigen müsse».[7]
Als IKRK-Delegierter eben aus Kleinasien abgereist, schrieb Carl J. Burckhardt zehn Tage nach Abschluss des Lausanner Vertrages an Hugo von Hofmannsthal: «Es war auch möglich, eine gewisse Mässigung in der Durchführung des erzwungenen, ungeheuerlichen Exodus der vertriebenen griechischen Zivilbevölkerung zu erreichen. [...] Heute gibt es einen türkischen Nationalstaat von einem jacobinischen Diktator beherrscht [...], der [...] lauter Siege erfocht und dann sich auf den engsten Nationalismus zurückzog, den übernationalen Reichtum des alten Reiches hasste. Er [...] leitet den furchtbaren Vorgang der Entwurzelung und Vertreibung uralter Völkerschaften ein, er mordet Armenier, Kurden und Tscherkessen. Die Siegermächte, sich gegenseitig beargwöhnend und betrügend, sehen zu. Er wird Schule machen. Er schreibt schon die Handschrift der näheren Zukunft.»[8]
Die Handschrift nicht nur der näheren Zukunft, müsste man retrospektiv ergänzen, sondern des ganzen Jahrhunderts. Der britische Aussenminister und Delegationsleiter in Lausanne Lord Curzon hatte Recht, als er den sogenannten Bevölkerungsaustausch «als eine durch und durch schlechte und böse Lösung» bezeichnete, «für welche die Welt während der nächsten hundert Jahre noch eine schwere Busse werde zahlen müssen».[9] Für die Vertreibung vieler Millionen Menschen bildete der Vertrag von Lausanne ein explizites Paradigma.[10] Anders als es Burckhardts Zeilen insinuieren, führte indes nicht Mustafa Kemal, sondern zehn Jahre zuvor (1913) sein Parteikamerad und damaliger Innenminister Talaat die gewaltsame Bevölkerungstechnologie für ganz Kleinasien ein. Diese, die «Neue Türkei» und ihre Führer stellten in der Zwischenkriegszeit für rechtsgerichtete «Erneuerer» und Revisionisten, namentlich für die deutschen Nationalsozialisten, ein leuchtendes Vorbild dar. Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit aktueller Aufarbeitung.[11] Was Leonhard Ragaz kurz vor seinem Tod 1945 als Erinnerung niederschrieb, lässt sich wissenschaftlich erhärten: «Jene Armeniergreuel erinnern mich heute, da sie wieder vor mir aufsteigen, stark an die des Nationalsozialismus, welche in den Tagen, wo ich dies schreibe, durch die geschehenen Enthüllungen die Welt erschüttern. Es besteht hier ein bedeutsamer Zusammenhang.»[12]
Die Aktualität des Völkermordes an den Armeniern
Im Nationalrat verwarf am 13. März 2001 eine schweigende Mehrheit das Postulat Zysiadis mit 73 zu 70 Stimmen, nachdem es in der Debatte nur zustimmende Voten gegeben hatte. Einzig der Aussenminister Joseph Deiss hatte seine ablehnende Haltung damit begründet, man wolle «den politischen Dialog mit der Türkei nicht blockieren», und davor gewarnt «der möglichen Einrichtung einer internationalen Historikerkommission in der Türkei» ein Hindernis in den Weg zu legen.
Nach 87 Jahren verpasster Aufarbeitung ist jedoch ein klares, wahres und schmerzliches Wort auf hoher politischer Ebene notwendig und unvermeidlich geworden. Die von Deiss aufgeführten Hinweise auf positive Entwicklungen im Bereich Menschenrechte, Kurdenrechte und Vergangenheitsaufarbeitung waren bedauerlicherweise fromme Wünsche. Dies gilt verstärkt seit dem 11. September.[13] Ohne überzeugenden Gegendruck wird sich der strategisch Starke weiterhin dem Wandel verschliessen. Mitte Dezember 2001 ist eine inoffizielle armenisch-türkische Versöhnungskommission gescheitert. Ein Verbrechen «gegen die Menschheit» ist jedoch in jedem Fall eine internationale Angelegenheit. Die aussenpolitische EU-Kommission fordert nun auch in ihrem Bericht vom 28. Februar 2002 unverblümt die Anerkennung des Völkermordes von der Türkei.[14]
Was die schwache türkische Zivilgesellschaft, auf der dereinst eine tatsächliche Demokratie aufbauen soll, wirklich braucht, sind für die eigene Kurskorrektur unmissverständliche internationale Zeichen. Der ehemalige Lausanner Doktorand und jetzige türkische Aussenminister Ismail Cem, auf den Deiss sich am 13. März 2001 bezog, versteht es in gewinnender Weise, Potemkinsche Dörfer aufzubauen für diejenigen, die nicht genau hinsehen wollen. Am armenischen Völkermord führt jedoch insofern kein Weg vorbei, als er historisch im Zentrum des andauernden massiven Menschenrechtsproblems in der Türkei wie notabene auch am Anfang einer breiten Menschenrechtsbewegung im Westen steht. Anstatt sich mit antimuslimischen und antitürkischen Klischees aus jener Zeit analytisch zu befassen, trägt die andauernde Vertuschung des Geschehenen zu deren Verfestigung bei.
Ungeachtet türkeipolitischer Desiderata hat die bürgerliche Mehrheit schweizerischer Parlamentarier wohl vor allem aus wirtschaftlichem Opportunismus das Schweigen und Neinsagen vorgezogen. Sie reiht sich damit in die Phalanx der grossen Mehrheit deutscher Politiker ein, denen es seit mehr als hundert Jahren nicht gelungen ist, im Nahen Osten ein Minimum an menschenrechtlichen Positionen zu verteidigen. Der Petitionsausschuss des Bundestages wies im Oktober 2001 eine Bittschrift, die zur Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern aufforderte, definitiv ab. Sie war am 13. April 2000 eingebracht worden und trug 16'000 Unterschriften, davon über 10'000 von türkischen Staatsbürgern. Vor wenigen Monaten führte zudem der Druck des Auswärtigen Amtes dazu, dass das Projekt «Lepsiushaus» in Potsdam zum Gedenken an den Nothelfer und Historiker des armenischen Völkermordes Johannes Lepsius gestoppt wurde. «Völkermord – die Armenienfrage und die feigen Politiker» titelte darauf sinnigerweise der Report Mainz seinen Sendungsbeitrag vom 3. September 2001.[15] «Feige Schweizer Volksvertreter» hatte es in der Basler Zeitung vom 14. März geheissen, nachdem das Postulat Zysiadis im Parlament verworfen worden war.
Das politische Frankreich war mutiger, als es anfangs Februar 2001 die von Nationalversammlung und Senat schon beschlossene Anerkennung definitiv bestätigte und gelassen lautstarke, aber kurzatmige Gegenreaktionen in Kauf nahm. Zweifellos spielte das Lobbying der starken armenischen Gemeinschaft eine ausschlaggebende Rolle. In Deutschland hingegen ist die Angst vor orchestrierten Massendemonstrationen nationalistischer Türken, die dort eine vielfach grössere Diaspora bilden, ein weiteres Argument gegen wahre Worte im öffentlichen Raum.
Rücksicht auf die diplomatische Befindlichkeit der nahöstlichen Westverbündeten scheint höher geschrieben zu werden als die Sicherheit jener Menschen im eigenen Land, die öffentlich für Grundrechte und Wahrheiten einstehen. Erinnert sei an die lebensbedrohlichen Hetzkampagnen des offiziösen Massenblattes Hürriyet gegen die in der Bundesrepublik ansässigen SozialwissenschaftlerInnen Elcin Kürsat-Ahlers, Taner Akçam und Fikret Adan1r. Hürriyet ist mit Abstand die meistverkaufte türkischsprachige Zeitung hierzulande. Ihre Europa-Ausgabe wird in Deutschland gedruckt, und auf ihrer Titelseite prangt der chauvinistische Slogan «Die Türkei den Türken». Seit jeher leugnet sie ungestraft den Mord an der armenischen Bevölkerung. Wenige der hiesigen Hürriyet-Leserinnen und -Leser sind in der Lage, sich selbständig von der durch Schule und Medien eingehämmerten Doktrin zu lösen. Die europäischen Staaten sollten nicht zuletzt der grossen türkischen Diaspora wegen Farbe bekennen, weil die Wahrnehmung des armenischen Völkermordes eng mit zentralen gesellschaftlichen Werten verknüpft ist. Bei diesen verträgt Zivilgesellschaft keine Beliebigkeit. Das bedeutet nicht, die Meinungsfreiheit grundsätzlich anzutasten.
«Einzigartigkeit» und «Genozid»: politische Kampfbegriffe?
Paradoxerweise macht der Leitsatz von der Unvergleichlichkeit der Naziverbrechen bisweilen mundtot gegenüber Staatsverbrechen andernorts. Der Berner Staatsanwalt führte ihn anfangs September 2001 im schulterklopfenden Einvernehmen mit dem Verteidiger der Angeklagten ins Feld, um im Prozess wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern die rechtliche Irrevelanz der Sache darzulegen. Die fehlende politische Anerkennung hat in der Schweiz dazu beigetragen, dass die öffentliche Leugnung dieses Genozids trotz entsprechender Strafnorm straffrei geblieben ist. Der Richter wollte den objektiven Tatbestand mit der Begründung nicht explizit anerkennen, die Politiker dieses Landes hätten dies auch nicht getan.[16]
Der Satz von der Unvergleichlichkeit der Naziverbrechen gehört auch zum Argumentarium türkischer Apologetik und bildet den Hintergrund für die Stellungsnahmen der jüdischen Gemeinschaft in Istanbul und Ankara, die sich vorschicken lässt, um den Armeniermord abzustreiten und Loblieder auf die jahrhundertealte Toleranz des politischen Systems anzustimmen. Auch der israelische Aussenminister leugnete bei seinem Besuch in Ankara im März 2001 diesen Genozid mit dem expliziten Verweis auf die Einzigartigkeit der Shoah.[17] Im Januar 2002 wiederholte eine israelische Botschafterin diese Position.[18] Gedient wird damit der Allianz militärischer Stärke zwischen Washington, Ankara und Israel, die sich je nach Eigenbedarf souverän über Bemühungen zur Aufarbeitung von Genozid sowie über den Geist und Buchstaben internationaler Abmachungen (UN-Resolution 242, Genfer Konvention, Strassburger Menschenrechtsgerichtshof) hinwegsetzen. Der Zürcher Rabbiner Tovia Ben-Chorin hat in einem Artikel zum israelisch-palästinensischen Konflikt die Shoah als Element nationaler Identitätsstiftung mit dem Satz hinterfragt: «Ein Teil unseres Volkes ist dermassen mit der Erinnerung an die Shoah beschäftigt, dass er keine Möglichkeit sieht, das Leiden anderer wahrzunehmen.»[19] Der Sozialwissenschaftler Yair Auron deutet den Schritt der israelischen Aussenpolitik hin zur aktiven Genozidleugung als Alarmsignal für den Zerfall der politischen Moral in seinem Land.[20] Das Argument von der Unvergleichlichkeit der Shoah und die vertuschenden Bezeichnungen «Tragödie» und «Elend» für den Mord von 1915/16 sind die Hauptelemente dieses, wie Auron schreibt, zynischen und arroganten diplomatischen Diskurses.
Ein starkes Stück «nationaler Interessepolitik» lieferte ihrerseits die US-Regierung am 19. Oktober 2000, als sie in letzter Minute massiven Druck auf das Repräsentantenhaus ausübte, damit dieses eine Resolution zur Anerkennung des Genozids an den Armeniern aus Abstimmung und Traktanden fallen liess. Die Türkei sei, wie es damals hiess, ein unerlässlicher, «seit Jahren geprüfter, strategischer Partner der USA», namentlich im Kampf gegen die islamistische Bedrohung und angesichts der zweiten Intifada.[21] Die US-Regierung scheint der zweckrationalen Akzeptanz der Armeniervernichtung treu zu bleiben, welche Princeton-Professor Lewis V. Thomas während des Honigmonds türkisch-amerikanischer Allianz 1951 so formuliert hatte: «Falls keine gewaltsame Islamisierung und Türkisierung Anatoliens» im Ersten Weltkrieg und danach stattgefunden hätte, «gäbe es gewiss auch keine Republik Türkei, die ihre Stärke und Stabilität vor allem der demographischen Homogeneität verdankt und die jetzt ein geschätzter Partner der Vereinigten Staaten ist».[22] Dass diese Sicht im völligen Widerspruch zur amerikanischen Position vor dem kemalistischen Endsieg (nihaî zafer) steht, ist Teil ungeklärter eigener Geschichte. Vor 1923 hatten Vertreter der USA an vorderster Front für die Aufklärung der Verbrechen und die Schaffung von Gerechtigkeit plädiert.
Die armenische Gemeinschaft hat viele ihrer Rückschläge im Bemühen um Anerkennung der Interessepolitik stärkerer Akteure zuzuschreiben.[23] Solche Politik gerät in einen umso stossenderen Gegensatz mit dem universalen ethischen Gehalt der Shoah, wenn dieser von denselben Akteuren als Argument in eigener Sache bemüht wird. Die Termini «Genozid» und «Einzigartigkeit des Holocausts» sind – auch – politische Kampfbegriffe geworden. Dennoch wäre es ein Fehlschluss, in der Wissenschaft auf den völkerrechtlich definierten Begriff des Genozids gänzlich zu verzichten, den der Jurist Raphael Lemkin in den 1940er Jahren aus der Analyse des Armenier- und Judenmordes entwickelt hat. Den Terminus fallenzulassen mit dem halbwahren Argument, er sei ein Instrument, dessen Anwendung nur die realen Machtverhältnisse in Politik und Meinungsbildung widerspiegele, wäre ein menschenrechtlicher Rückschritt.
Blick in die Zukunft
Auch in Zukunft wird die Scheu vor den komplexen europäisch-nahöstlichen Zusammenhängen zusätzlich zu den Wirtschafts- und Bündnisinteressen die Aufarbeitung des Armeniermordes behindern. Ein weiteres Hindernis ist die Furcht vor juristischen Konsequenzen für den wichtigen strategischen Partner des Westens. Zukunftsgerichtete Politik verstünde es jedoch, unabsehbaren Forderungen und Folgen notfalls Schranken zu setzen. In nationaler Urangst vor sich und ihrer Geschichte fürchtet die Republik Türkei ihrerseits nichts mehr als eine Infragestellung des Lausanner Vertrages, in dessen Zentrum ungenannt ein epochenbegründender «erfolgreicher Genozid» stand. Um Revision kann es heute zwar, trotz all des Gesagten, aus Gründen der politischen Vernunft nicht gehen. Aber die unbequeme Wahrheit muss etabliert und mit ihr Gerechtigkeit zumindest auf symbolischer Ebene geschaffen werden. Für Armenier, Türken und Kurden ist diese Korrektur des Geschichtsbildes von vitaler Bedeutung und Voraussetzung einer Versöhnung. Beschwichtigendes Bedauern über die «tragischen Ereignisse von 1915» genügt nicht. Die von der jungtürkischen Kriegspropaganda konstruierte und bis heute auch von einigen Turkologen tradierte «Bürgerkriegsthese» gehört unmissverständlich refüsiert.
Einen hochaktuellen Sinn hat die öffentliche Auseinandersetzung mit der Armenierverfolgung auch für die Bewältigung der politischen und weltanschaulichen Krise des Islams, die seit Ende des 19. Jahrhunderts akut ist. Ein Grossteil der Morde im ausgehenden Kalifenreich geschah vor dem Hintergrund islamistischer Propaganda, während die modernistischen jungtürkischen Architekten der Vernichtung den Islam als aussondernde Ethnizität begriffen und – unter Missachtung der ethischen Prinzipien der eigenen Religion – sozialtechnologisch umsetzten. Der Völkermord von 1915/16 bedeutete einen Zivilisationsbruch im Herzen der muslimischen Welt, der nie zureichend thematisiert wurde. Dies nachzuholen liegt auch im Interesse einer Aussöhnung mit dem Islam.
Ohne diplomatisch schmerzhafte historische Tiefenschärfe, welche eingespielte geostrategische Seilschaften auf die Probe stellt, bleibt die Verurteilung von Religionshass, Rassismus, Vertreibung und Genozid Spielball der Politik. Als schlimme, zynische Folge solcher Lippenbekenntnisse können die Werte selber ihre Glaubwürdigkeit in der Gesellschaft verlieren. Opportunismus ist das Hauptmotiv dafür, die notwendig gewordene offizielle Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern zu verweigern. Die beste Kampagne für Zivilcourage wäre es, wenn Politikerinnen und Politiker in ihrer Domäne Konsequenz oder gar Mut bewiesen.
link mit quellenangaben:
http://www.hist.net/kieser/mak4/TraverseDebatte.html