Vollständige Version anzeigen : Legitim BRD oder DDR
Einspruch zu den "frei gewählten Vertretern"!
Wir wählen im besten Fall Listen, auf denen die Reihenfolge der Kandidaten durch wundersame Mechanismen "sortiert" wurde.
Man kann ja auch nur wählen, wenn irgend jemand erst einmal Wahlvorschläge gemacht hat. Bei der Verhältniswahl hat der Wähler dann die Wahl zwischen den Listen.
Aber niemand hindert dich daran, als Unabhängiger anzutreten.
Die Einberufung einer Nationalversammlung stünde allerdings in einer Tradition deutscher Verfassungsgebung.
So war das 1848 und 1919. 1949 ging das ja nun mal leider nicht, sonst hätte man es sicher gemacht. Es kommt eben auf die Umstände an.
Mir ist nicht ganz klar, mit welchen Winkelzügen jetzt behauptet wird, dass das GG zur Verfassung geworden ist. Der Paragraf ist doch eindeutig.
Du meinst Art. 5 (3) GG?
So war das 1848 und 1919. 1949 ging das ja nun mal leider nicht, sonst hätte man es sicher gemacht. Es kommt eben auf die Umstände an.
"Nationalversammlung" - sowas 1949 ???
Wolf Fenrir
21.11.2014, 00:42
"Nationalversammlung" - sowas 1949 ???:dg::appl::D:dg:
Meine Rede seit achtzehnhundertleipzig-einundleipzig!
Und ein Kaiser hat bisher auch noch nie eine Verfassung ausgearbeitet -
bestenfalls eine abgesegnet oder sich mit der abfinden muessen!
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Oktroyierte_Verfassung
So war das 1848 und 1919. 1949 ging das ja nun mal leider nicht, sonst hätte man es sicher gemacht. Es kommt eben auf die Umstände an.
Der https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Volkskongress ging ja auch, den hätt man nur ausweiten müssen.
Dardonthinis
21.11.2014, 16:20
So war das 1848 und 1919. 1949 ging das ja nun mal leider nicht, sonst hätte man es sicher gemacht. Es kommt eben auf die Umstände an.
Natürlich ging das 1949 nicht, weil die Nation damals schon weitgehend geteilt war. Aber 1990 wäre es gegangen, und das ist die herrschende Politik dem Volk bis heute schuldig geblieben. Niemand hätte sie damals daran hindern können, eine gesamtdeutsche Nationalversammlung einzuberufen, die einen Verfassungsentwurf erstellt, der dann über Art. 146 GG an die Stelle des Grundgesetzes getreten wäre und im Zuge dessen auch die Frage , in welchem staatsrechtlichen Verhältnis die um die ehemalige DDR erweiterte BRD um Deutschen Reich endgültig stehen soll, hätte klären können. Immerhin blieb Art. 146 GG trotz Änderungen ja bestehen, und sein Kerngehalt, dass das GG durch eine von Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung ersetzt werden kann, besteht seither unverändert fort.
Wir brauchen uns jetzt auch gar nicht weiter damit aufzuhalten, wie es zu bewerten ist, dass dieser Artikel damals nicht angewandt wurde, und wer vielleicht die Hauptschuld daran trägt - das wäre bloße Kraft- und Zeitverschwendung, die nichts, aber auch gar nichts an diesem immer noch bestehenden Missstand ändern würde. Stattdessen sollten wir uns lieber Gedanken darüber machen und einen gangbaren Weg finden, wie unter den heutigen Umständen erreicht werden könnte, dass Artikel 146 GG endlich angewandt wird.
konfutse
21.11.2014, 16:51
Natürlich kann das GG nach wie vor durch eine neue Verfassung abgelöst werden, wenn die Deutschen das wollen. Dafür sehe ich aber keine Anzeichen.
Ich auch nicht, weshalb ja so verwschwurbelt von Verfassung geredet wird.
Du meinst Art. 5 (3) GG?
Nein, § 146. Darin wird deutlich zwischen Grundgesetz und Verfassung unterschieden und von Ablösung des GG durch eine Verfassung geredet. Von Umdeutung in eine Verfassung ist da nicht die Rede. Niun könnte mna sagen, dass das was nicht verboten ist erlaubt ist, aber nach diesem Grundasatz hätte man auch die Ablösung nicht erwähnen müssen. Die Väter des GG haben damit eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass das GG vom Volk nur in freier Wahl von einer Verfassung abgelöst werden kann. Für die Umdeutung per Definition (vom Provisorium zum Definitivum) sehe ich keine Rechtsgrundlage.
konfutse
21.11.2014, 16:54
Natürlich ging das 1949 nicht, weil die Nation damals schon weitgehend geteilt war. Aber 1990 wäre es gegangen, und das ist die herrschende Politik dem Volk bis heute schuldig geblieben. Niemand hätte sie damals daran hindern können, eine gesamtdeutsche Nationalversammlung einzuberufen, die einen Verfassungsentwurf erstellt, der dann über Art. 146 GG an die Stelle des Grundgesetzes getreten wäre und im Zuge dessen auch die Frage , in welchem staatsrechtlichen Verhältnis die um die ehemalige DDR erweiterte BRD um Deutschen Reich endgültig stehen soll, hätte klären können. Immerhin blieb Art. 146 GG trotz Änderungen ja bestehen, und sein Kerngehalt, dass das GG durch eine von Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung ersetzt werden kann, besteht seither unverändert fort.
Wir brauchen uns jetzt auch gar nicht weiter damit aufzuhalten, wie es zu bewerten ist, dass dieser Artikel damals nicht angewandt wurde, und wer vielleicht die Hauptschuld daran trägt - das wäre bloße Kraft- und Zeitverschwendung, die nichts, aber auch gar nichts an diesem immer noch bestehenden Missstand ändern würde. Stattdessen sollten wir uns lieber Gedanken darüber machen und einen gangbaren Weg finden, wie unter den heutigen Umständen erreicht werden könnte, dass Artikel 146 GG endlich angewandt wird.
So ist es. Aber dafür finden sich weder parlamentarische, noch gesellschaftliche Mehrheiten, wurden doch die Menschen mit der Umdeutung ruhig gestellt.
So ist es. Aber dafür finden sich weder parlamentarische, noch gesellschaftliche Mehrheiten, wurden doch die Menschen mit der Umdeutung ruhig gestellt.
Im Laufe der DDR-Geschichte existierten dort gleich drei Verfassungen (1949, 1968, 1974) - mithilfe derer sich die sozialistischen Machthaber legitimierten oder im Bedarfsfall sich einen Scheissdreck dran hielten. In diesem Kontext erscheint es schon recht merkwuerdig, dass ausgerechnet ewig-gestrige Anhaenger dieser ehemaligen Verfassungsverletzer etwaige formaljuristische Bedeutungslosigkeiten des GG thematisieren moechten.
Wolf Fenrir
21.11.2014, 17:49
Natürlich ging das 1949 nicht, weil die Nation damals schon weitgehend geteilt war. Aber 1990 wäre es gegangen, und das ist die herrschende Politik dem Volk bis heute schuldig geblieben. Niemand hätte sie damals daran hindern können, eine gesamtdeutsche Nationalversammlung einzuberufen, die einen Verfassungsentwurf erstellt, der dann über Art. 146 GG an die Stelle des Grundgesetzes getreten wäre und im Zuge dessen auch die Frage , in welchem staatsrechtlichen Verhältnis die um die ehemalige DDR erweiterte BRD um Deutschen Reich endgültig stehen soll, hätte klären können. Immerhin blieb Art. 146 GG trotz Änderungen ja bestehen, und sein Kerngehalt, dass das GG durch eine von Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung ersetzt werden kann, besteht seither unverändert fort.
Wir brauchen uns jetzt auch gar nicht weiter damit aufzuhalten, wie es zu bewerten ist, dass dieser Artikel damals nicht angewandt wurde, und wer vielleicht die Hauptschuld daran trägt - das wäre bloße Kraft- und Zeitverschwendung, die nichts, aber auch gar nichts an diesem immer noch bestehenden Missstand ändern würde. Stattdessen sollten wir uns lieber Gedanken darüber machen und einen gangbaren Weg finden, wie unter den heutigen Umständen erreicht werden könnte, dass Artikel 146 GG endlich angewandt wird.:dg::appl::appl::appl:Dem ist nichts hinzuzufügen !!!
Nein, § 146. Darin wird deutlich zwischen Grundgesetz und Verfassung unterschieden und von Ablösung des GG durch eine Verfassung geredet.
Da stand früher, dass das GG durch eine Verfassung abgelöst werden kann, die vom ganzen deutschen Volk in freier Entscheidung angenommen worden ist. Was ja 1949 nur durch den westlichen Teil des Volkes geschah. Aber 1990 geschah das auch durch den Rest. Also ist das GG selbst inzwischen eine solche Verfassung geworden. Was ihre Ablösung durch eine noch neuere natürlich keineswegs ausschließt.
Du kannst es mögen oder nicht - das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung. Es weist alle Merkmale auf, die man von einer Verfassung erwartet. Stört dich der Name? Eine ganze Reihe Staaten nannten oder nennen ihre Verfassung auch "Grundgesetz".
Und Art. 5 (3) GG solltest du wirklich mal lesen.
Aber 1990 wäre es gegangen, und das ist die herrschende Politik dem Volk bis heute schuldig geblieben. Niemand hätte sie damals daran hindern können, eine gesamtdeutsche Nationalversammlung einzuberufen, die einen Verfassungsentwurf erstellt, der dann über Art. 146 GG an die Stelle des Grundgesetzes getreten wäre ...
Natürlich nicht. Aber da ja die Bürger der DDR unbedingt das System der Bundesrepublik übernehmen wollten, mit GG und allem drum und dran, gab es keine Notwendigkeit, sich zwanghaft etwas Neues auszudenken.
Immerhin blieb Art. 146 GG trotz Änderungen ja bestehen, und sein Kerngehalt, dass das GG durch eine von Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung ersetzt werden kann, besteht seither unverändert fort.
Ja, diese Möglichkeit besteht immer, dazu bräuchten wir gar keinen Art. 146.
konfutse
21.11.2014, 23:09
Da stand früher, dass das GG durch eine Verfassung abgelöst werden kann, die vom ganzen deutschen Volk in freier Entscheidung angenommen worden ist. Was ja 1949 nur durch den westlichen Teil des Volkes geschah. Aber 1990 geschah das auch durch den Rest. Also ist das GG selbst inzwischen eine solche Verfassung geworden. Was ihre Ablösung durch eine noch neuere natürlich keineswegs ausschließt.
Du kannst es mögen oder nicht - das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung. Es weist alle Merkmale auf, die man von einer Verfassung erwartet. Stört dich der Name? Eine ganze Reihe Staaten nannten oder nennen ihre Verfassung auch "Grundgesetz".
Und Art. 5 (3) GG solltest du wirklich mal lesen.
Weder der Name, noch die Bedeutung stören mich, sondern, dass so getan wird, wir hätten eine Verfassung, die sich das Volk durch den Beitritt der DDR zum GG gegeben hat. Das wird gestelzt mit dem ehemaligen Art. 23 begründet.
Was soll im diskutierten Zusammenhang dein Verweis auf Art. 5?
Weder der Name, noch die Bedeutung stören mich, sondern, dass so getan wird, wir hätten eine Verfassung, die sich das Volk durch den Beitritt der DDR zum GG gegeben hat. Das wird gestelzt mit dem ehemaligen Art. 23 begründet.
Den Art. 23 GG aF braucht kein Mensch.
Das deutsche Volk, vertreten durch seine gewählten Repräsentanten, hat sich in der Tat das GG als Verfassung gegeben, allerdings in zwei Stufen - 1949 und 1990.
Was soll im diskutierten Zusammenhang dein Verweis auf Art. 5?
Sag ich nicht. Lies ihn mal.
Ich sag mal so, die DDR hat von sich behauptet, sie wäre das bessere, freundschaftlichere Deutschland und das ist größtenteils auch so gewesen.
(Nein, ich will jetzt keine Vorträge von Westlern über Mauertote, Meinungsfreiheit, Stasi und "SED-Diktatur" hören)
Ich sag mal so, die DDR hat von sich behauptet, sie wäre das bessere, freundschaftlichere Deutschland und das ist größtenteils auch so gewesen.
(Nein, ich will jetzt keine Vorträge von Westlern über Mauertote, Meinungsfreiheit, Stasi und "SED-Diktatur" hören)
Freundschaftlicher zu WEM?, wäre die Frage.
Freundschaftlicher zu WEM?, wäre die Frage.
Allgemein.
Beispiele:
Die Zahl der Straftaten je 100.000 Einwohner war in der DDR 10-mal niedriger als in der BRD.
Während es in Westberlin in den 70er Jahren zum Heroin-Boom kam, war in Ostberlin nichts davon zu spüren. Die Ostberliner Jugendlichen haben sich mit Portwein oder Schnaps einen angesoffen, aber das wars. Heroin-Junkies gab es in dem Ausmaße bei weitem nicht.
Allgemein.
Beispiele:
Die Zahl der Straftaten je 100.000 Einwohner war in der DDR 10-mal niedriger als in der BRD.
Während es in Westberlin in den 70er Jahren zum Heroin-Boom kam, war in Ostberlin nichts davon zu spüren. Die Ostberliner Jugendlichen haben sich mit Portwein oder Schnaps einen angesoffen, aber das wars. Heroin-Junkies gab es in dem Ausmaße bei weitem nicht.
Das mag sein, denn die Bestrafung dürfte wohl mindestens 10 x härter gewesen sein.
Heroin hat's natürlich kaum gegeben, Zitrusfrüchte aber auch nicht.
borisbaran
22.11.2014, 19:20
Ich sag mal so, die DDR hat von sich behauptet, sie wäre das bessere, freundschaftlichere Deutschland und das ist größtenteils auch so gewesen.
Weil sie ein Satellit der usSSr war?
(Nein, ich will jetzt keine Vorträge von Westlern über Mauertote, Meinungsfreiheit, Stasi und "SED-Diktatur" hören)
Doch, das wirst du hören, weil GENAU DAS die DDR war!
Lichtblau
22.11.2014, 19:36
Doch, das wirst du hören, weil GENAU DAS die DDR war!
Weil dir die Stasi-Mauer-Medienorgel das Hirn zerfräßt hat.
borisbaran
22.11.2014, 19:37
Weil dir die Stasi-Mauer-Medienorgel das Hirn zerfräßt hat.
Weil es dir Wahrheit... WAR!
Welcher der beiden Pseudostaaten ( Besatzungskonstrukte ) hat einen Anspruch auf das Erbe des Deutschen Reichs ?
Die BRD beansprucht dieses Erbe nun für sich da sie den Pseudosaat DDR geschluckt hat...
Ich denke keiner dieser " so genannten " Staaten hat einen Anspruch auf das Erbe des Deutschen Reiches...
Wir sind de jure immer noch DEUTSCHES REICH! So einfach ist das!
borisbaran
22.11.2014, 19:40
Wir sind de jure immer noch DEUTSCHES REICH! So einfach ist das!
Was für ein "Deutsches Reich"?! Das gibt's doch gar nicht mehr!
konfutse
22.11.2014, 19:45
Was für ein "Deutsches Reich"?! Das gibt's doch gar nicht mehr!
Die Bunzelrepublik ist der umbenannte Rechtsnachfolger in direkter Linie und Tradtion.
Was für ein "Deutsches Reich"?! Das gibt's doch gar nicht mehr!
Da hat das Bundesverfassungsgericht allerdings etwas anderes festgestellt.
borisbaran
22.11.2014, 19:46
Die Bunzelrepublik ist der umbenannte Rechtsnachfolger in direkter Linie und Tradtion.
Dass die BRD Rechtsnachfolger des DR ist heiß, dass sie nciht das DR selber sein kann, wie Eridani behauptete!
borisbaran
22.11.2014, 19:47
Da hat das Bundesverfassungsgericht allerdings etwas anderes festgestellt.
Hat es nicht. Das ist eine weit verbreitete Verarsche.
Hat es nicht. Das ist eine weit verbreitete Verarsche.
Dann lies dir doch das entsprechende Urteil durch. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078
Wir sind de jure immer noch DEUTSCHES REICH! So einfach ist das!
Deutsch und reich ergibt noch lange kein Deutsches Reich!
Wolf Fenrir
22.11.2014, 19:50
Wir sind de jure immer noch DEUTSCHES REICH! So einfach ist das!
Nur interessiert es leider niemanden auf der Welt und schon gar nicht in der BRD...
Aber noch ist nicht aller Tage Abend...
borisbaran
22.11.2014, 19:52
Dann lies dir doch das entsprechende Urteil durch. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078
Schau hier. (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945#Ansicht_der_Bund esrepublik)
Schau hier. (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945#Ansicht_der_Bund esrepublik)
Und? Schau hier. (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen)
konfutse
22.11.2014, 20:10
Selbst Wikipedia sagt, dass die Fortbestehung des Deutschen Reiches im juristischen Schrifttum umstritten ist. Die Politiker können da behaupten was sie wollen.
Selbst Wikipedia sagt, dass die Fortbestehung des Deutschen Reiches im juristischen Schrifttum umstritten ist. Die Politiker können da behaupten was sie wollen.
Da hat Boris sich mit sein Wikipedia als Beleg selbst ins Bein geschossen. :D
borisbaran
22.11.2014, 20:14
Da hat Boris sich mit sein Wikipedia als Beleg selbst ins Bein geschossen. :D
Und selbst wenn, was sollte das ändern?
Und selbst wenn, was sollte das ändern?
Dass das Deutsche Reich noch immer existiert.
borisbaran
22.11.2014, 20:19
Dass das Deutsche Reich noch immer existiert.
Im Gestalte der BRD. Und?
Im Gestalte der BRD. Und?
Und du hast es bestritten. Hast du jetzt was gelernt?
Dass das Deutsche Reich noch immer existiert.
Und warum nennt sich Deutschland dann nicht "Deutsches Reich"?
Lichtblau
22.11.2014, 20:26
Weil es dir Wahrheit... WAR!
es ist auch eine Wahrheit das Belgien in den Kongogräueln 10 Millionen Menschen gekillt hat.
Und der allereinzigste Grund warum in deinem Zerebral-Lappen die DDR der Schurkenstaat ist und nicht Belgien, ist weil die Orgel das Stasi-Mauer-Lied in dein Hirn fräßt und nicht das des Kongogräuels.
Und warum nennt sich Deutschland dann nicht "Deutsches Reich"?
Was spielt das für eine Rolle?
Und du hast es bestritten. Hast du jetzt was gelernt?
Deiner Logik folgend, waere die heutige Bundesrepublik Deutschland der Nachfolgestaat der DDR,
da sie fuer die Verpflichtungen dieses Ex-Staates aufkam (Auslandsschulden, Renten, Pensionen usw.)
Deiner Logik folgend, waere die heutige Bundesrepublik Deutschland der Nachfolgestaat der DDR,
da sie fuer die Verpflichtungen dieses Ex-Staates aufkam (Auslandsschulden, Renten, Pensionen usw.)
Warum meine Logik? Bin ich Richter beim Verfassungsgericht?
borisbaran
22.11.2014, 20:33
es ist auch eine Wahrheit das Belgien in den Kongogräueln 10 Millionen Menschen gekillt hat.
Und der allereinzigste Grund warum in deinem Zerebral-Lappen die DDR der Schurkenstaat ist und nicht Belgien, ist weil die Orgel das Stasi-Mauer-Lied in dein Hirn fräßt und nicht das des Kongogräuels.
Weil Belgien im Kongo Menschen getötet hat, ist die DDR kein Unrechtsstaat? WTF??
Lichtblau
22.11.2014, 20:39
Weil Belgien im Kongo Menschen getötet hat, ist die DDR kein Unrechtsstaat? WTF??
Es geht um die Verhältnismäßigkeit deiner Wahrnehmung.
Also, bitte antworte, welcher Staat ist verbrecherischer, Belgien oder die DDR?
Warum meine Logik? Bin ich Richter beim Verfassungsgericht?
Ergo ist die Bundesrepublik Deutschland auch nicht der Nachfolgestaat des Deutschen Reiches,
nur weil diese einige Verpflichtungen ihres Vorgaengerstaates uebernehmen musste.
Ergo ist die Bundesrepublik Deutschland auch nicht der Nachfolgestaat des Deutschen Reiches,
nur weil diese einige Verpflichtungen ihres Vorgaengerstaates uebernehmen musste.
Doch ist es. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich oben schon verlinkt.
Es geht um die Verhältnismäßigkeit deiner Wahrnehmung.
Also, bitte antworte, welcher Staat ist verbrecherischer, Belgien oder die DDR?
Verbrecherischer waren die spanischen Conquistadoren,
falls du noch ein Land zum Ablenken von der DDR benoetigst!
Doch ist es. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich oben schon verlinkt.
Uebrigens ist sogar Rotchina der juristische Nachfolgestaat National-Chinas -
und National-China der vom chinesischen Kaiserreich!
Lichtblau
22.11.2014, 20:49
Verbrecherischer waren die spanischen Conquistadoren,
falls du noch ein Land zum Ablenken von der DDR benoetigst!
warum gilt belgien als gut und toll, und die ddr als übelster schurkenstaat in der öffentlichen wahrnehmung?
könnte vielleicht irgendwas mit der öffentlichen wahrnehmung nicht in ordnung sein??
Uebrigens ist sogar Rotchina der juristische Nachfolgestaat National-Chinas -
und National-China der vom chinesischen Kaiserreich!
Und? Was willst du mir damit sagen?
borisbaran
22.11.2014, 20:52
Es geht um die Verhältnismäßigkeit deiner Wahrnehmung.
Also, bitte antworte, welcher Staat ist verbrecherischer, Belgien oder die DDR?
Steck dir solche Ablenkunsmanöver dahin, wo die SOnne nicht hinscheint.
Und? Was willst du mir damit sagen?
Dass Rotchina nicht das chinesische Kaiserreich ist
und die Bundesrepublik Deutschland nicht das Deutsche Reich!
Endlich kapiert ???
Lichtblau
22.11.2014, 20:55
Steck dir solche Ablenkunsmanöver dahin, wo die SOnne nicht hinscheint.
auch an dich die frage:
warum gilt belgien als gut und toll, und die ddr als übelster schurkenstaat in der öffentlichen wahrnehmung?
könnte vielleicht irgendwas mit der öffentlichen wahrnehmung nicht in ordnung sein??
borisbaran
22.11.2014, 20:56
auch an dich die frage:
warum gilt belgien als gut und toll, und die ddr als übelster schurkenstaat in der öffentlichen wahrnehmung?
könnte vielleicht irgendwas mit der öffentlichen wahrnehmung nicht in ordnung sein??
Weil Belgien keiner mehr ist und die DDR bis zur letzten Minute einer blieb?
Dass Rotchina nicht das chinesische Kaiserreich ist
und die Bundesrepublik Deutschland nicht das Deutsche Reich!
Endlich kapiert ???
Also, ich halte die Richter beim Bundesverfassungsgericht in diesem Fall für kompetenter als dich. Beschwere dich doch beim Bundesverfassungsgericht, wenn dir das Urteil nicht gefällt. ;)
Weil Belgien keiner mehr ist und die DDR bis zur letzten Minute einer blieb?
Mach dich ruhig weiter zum Affen. :D Wenn es Belgien ab 1908 nicht mehr gegeben hätte, dann wäre Belgien ebenfalls bis zur letzten Minute ein übelster Schurkenstaat geblieben.
warum gilt belgien als gut und toll, und die ddr als übelster schurkenstaat in der öffentlichen wahrnehmung?
könnte vielleicht irgendwas mit der öffentlichen wahrnehmung nicht in ordnung sein??
Die Belger bekennen sich zu ihren einstigen Kolonial-Verbrechen -
die SED-Linken bis heute nicht zu deren Unrechtsstaat oder lediglich halbherzig,
um einen MP stellen zu koennen!
Lichtblau
22.11.2014, 21:02
Weil Belgien keiner mehr ist und die DDR bis zur letzten Minute einer blieb?
sehr gut, eine sachliche antwort.
borisbaran
22.11.2014, 21:04
Mach dich ruhig weiter zum Affen. :D Wenn es Belgien ab 1908 nicht mehr gegeben hätte, dann wäre Belgien ebenfalls bis zur letzten Minute ein übelster Schurkenstaat geblieben.
Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre, wär mein Vater Gazprom-Mehrheitsaktionär!
Die Belger bekennen sich zu ihren einstigen Kolonial-Verbrechen -
die SED-Linken bis heute nicht zu deren Unrechtsstaat oder lediglich halbherzig,
um einen MP stellen zu koennen!
Woher weißt du, ob sich alle Belgier zu diesen Verbrechen bekennen?
borisbaran
22.11.2014, 21:04
Woher weißt du, ob sich alle Belgier zu diesen Verbrechen bekennen?
Telepathie :ironie:
Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre, wär mein Vater Gazprom-Mehrheitsaktionär!
Fandest du die letzte DDR-Regierung verbrecherisch?
Lichtblau
22.11.2014, 21:06
Die Belger bekennen sich zu ihren einstigen Kolonial-Verbrechen -
die SED-Linken bis heute nicht zu deren Unrechtsstaat oder lediglich halbherzig,
um einen MP stellen zu koennen!
ausflüchte.
borisbaran
22.11.2014, 21:08
Fandest du die letzte DDR-Regierung verbrecherisch?
Die hatten das Unrecht der Vorgängerregierung weitergetrieben und hätten auch den Aufstand niedergeschossen, wenn das OK aus Moskau nicht gekommen wäre.
Die hatten das Unrecht der Vorgängerregierung weitergetrieben und hätten auch den Aufstand niedergeschossen, wenn das OK aus Moskau nicht gekommen wäre.
Die letzte Regierung der DDR? Bist du sicher? Meinst du, dass der CDUler Lothar de Maiziere den Schießbefehl gegeben hätte? Du traust den Demokraten aber sehr schlimme Dinge zu. :D
Also, ich halte die Richter beim Bundesverfassungsgericht in diesem Fall für kompetenter als dich. Beschwere dich doch beim Bundesverfassungsgericht, wenn dir das Urteil nicht gefällt. ;)
Du bist ganz offensichtlich ein funktionaler Lese-Analfabet!
Dein Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen
Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität (http://www.politikforen.net/wiki/Souver%C3%A4nit%C3%A4t) durch Inkrafttreten der Abschließenden Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags am 15. März 1991 wurde die (erweiterte) Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was zuvor bereits das Deutsche Reich (von 1871) gewesen war: ein gesamtdeutscher Nationalstaat (http://www.politikforen.net/wiki/Gesamtdeutschland) beziehungsweise der gegenwärtige föderale (http://www.politikforen.net/wiki/F%C3%B6deralismus)[12] (http://www.politikforen.net/#cite_note-12)[13] (http://www.politikforen.net/#cite_note-13) und föderative[14] (http://www.politikforen.net/#cite_note-14) Bundesstaat (http://www.politikforen.net/wiki/Bundesstaat_(F%C3%B6deraler_Staat)), der (als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung) die Nachkriegsordnung mit seinen Grenzen anerkannt hat.
Fandest du die letzte DDR-Regierung verbrecherisch?
Bloedsinnige Fangfrage!
Du bist ganz offensichtlich ein funktionaler Lese-Analfabet!
Dein Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen
Und was ändert das am Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Bloedsinnige Fangfrage!
Wenn er so blöd ist und schreibt, dass die DDR bis zur letzten Minute ein Verbrecherstaat war, dann ist das doch nicht mein Problem.
Und was ändert das am Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Falls du nicht in der Lage sein solltest Urteile korrekt zu interpretieren,
so such dir einen Advokaten. Aber nicht den Gysi, der hat naemlich nur
sozialistisches Unrecht studiert!
Falls du nicht in der Lage sein solltest Urteile korrekt zu interpretieren,
so such dir einen Advokaten. Aber nicht den Gysi, der hat naemlich nur
sozialistisches Unrecht studiert!
Ich habe dieses Urteil korrekt interpretiert. Wo ist dein Problemß Wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass das Deutsche Reich fort existiert, gibt es da doch nichts, was man falsch interpretieren kann.
beemaster
22.11.2014, 21:21
Mach dich ruhig weiter zum Affen. :D Wenn es Belgien ab 1908 nicht mehr gegeben hätte, dann wäre Belgien ebenfalls bis zur letzten Minute ein übelster Schurkenstaat geblieben.
Nun, mehr als ein Jahrhundert Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Belgien seither: Wie viele Jahre kann die DDR aufweisen?
Wenn er so blöd ist und schreibt, dass die DDR bis zur letzten Minute ein Verbrecherstaat war, dann ist das doch nicht mein Problem.
Nun ja, immerhin gibst du mit deiner Antwort zu, dass alle Regierungen der DDR, abgesehen von der letzten, die eines Verbrecherstaates waren.
Nun, mehr als ein Jahrhundert Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Belgien seither: Wie viele Jahre kann die DDR aufweisen?
Die DDR gibt es nicht mehr, falls du es nicht mitbekommen hast.
Ich habe dieses Urteil korrekt interpretiert. Wo ist dein Problemß Wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass das Deutsche Reich fort existiert, gibt es da doch nichts, was man falsch interpretieren kann.Deutschland existiert als souveraener Staat fort - in Form der Bundesrepublik Deutschland.
Nun ja, immerhin gibst du mit deiner Antwort zu, dass alle Regierungen der DDR, abgesehen von der letzten, die eines Verbrecherstaates waren.
Habe ich was anderes Behauptet? Meiner Meinung nach waren sogar alle DDR-Regierungen verbrecherisch. Wie auch alle Regierungen der BRD. :))
beemaster
22.11.2014, 21:25
Die DDR gibt es nicht mehr, falls du es nicht mitbekommen hast.
Das spielt ja für de Beantwortung meiner Frage keine Rolle.
Die DDR gibt es nicht mehr, falls du es nicht mitbekommen hast.
Grund genug, dass sich die SED-Linken endlich zu ihren Verbrechen bekennen!
Deutschland existiert als souveraener Staat fort - in Form der Bundesrepublik Deutschland.
Und die Bundesrepublik ist laut Verfassungsgericht das Deutsche Reich. Ich hab mir das ja nicht ausgedacht.
Das spielt ja für de Beantwortung meiner Frage keine Rolle.
Und was spielt deine Frage für eine Rolle?
Habe ich was anderes Behauptet? Meiner Meinung nach waren sogar alle DDR-Regierungen verbrecherisch. Wie auch alle Regierungen der BRD. :))
Brauchst nicht mein "alle" zu wiederholen -
und wenn die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland verbrecherisch waren oder sind,
so haette das BVG, auf das du dich so gerne beziehst, dies sicher laengst mit einem
dementsprechenden Urteil bestaetigt.
Brauchst nicht mein "alle" zu wiederholen -
und wenn die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland verbrecherisch waren oder sind,
so haette das BVG, auf das du dich so gerne beziehst, dies sicher laengst mit einem
dementsprechenden Urteil bestaetigt.
BVG (http://www.bvg.de/de/):?
Und die Bundesrepublik ist laut Verfassungsgericht das Deutsche Reich. Ich hab mir das ja nicht ausgedacht.Du hast dir falsche Auslegungen ausgedacht!
Du hast dir falsche Auslegungen ausgedacht!
Nein.
BVG (http://www.bvg.de/de/):?
Bundesverfassungsgericht meinte ich!
Bundesverfassungsgericht meinte ich!
Dann schreib das doch. Dieses Gericht ist dafür aber nicht zuständig.
Dann schreib das doch. Dieses Gericht ist dafür aber nicht zuständig.
Auch das BVG musste sich mit juristischen Verpflichtungen des ehemaligen Deutschen Reiches beschaeftigen.
Auch das BVG musste sich mit juristischen Verpflichtungen des ehemaligen Deutschen Reiches beschaeftigen.
Aber es hat nicht zu entscheiden, ob ein Staat "verbrecherisch" ist.
Aber es hat nicht zu entscheiden, ob ein Staat "verbrecherisch" ist.
Kein Gericht wird ein derartiges Urteil faellen -
es wird lediglich ggf. der etwaigen diesbezueglichen Beleidigungsklage eines Klaegers widersprechen
oder entsprechende Handlungen des ehemaligen Staates als unrechtmaessig verurteilen.
Z.B. DDR = Mauermorde, Stasi-Haft usw.
Kein Gericht wird ein derartiges Urteil faellen -
es wird lediglich ggf. der etwaigen diesbezueglichen Beleidigungsklage eines Klaegers widersprechen
oder entsprechende Handlungen des ehemaligen Staates als unrechtmaessig verurteilen.
Z.B. DDR = Mauermorde, Stasi-Haft usw.
Und?
Und?
Die DDR und der NS-Staat duerfen, ohne rechtliche Konsequenzen befuerchten zu muessen,
als Unrechtsstaaten bezeichnet werden.
Die DDR und der NS-Staat duerfen, ohne rechtliche Konsequenzen befuerchten zu muessen, als Unrechtsstaaten bezeichnet werden.
Das gilt für die BRD auch.
konfutse
22.11.2014, 22:23
Amüsant, wie die DDR-Hasser sich in ihrem Rechtfertigungsdrang winden. Dabei outen sie sich ganz nebenbei auch als Deutschland-Hasser. Ein erstklassiges Outing!
borisbaran
22.11.2014, 22:24
Amüsant, wie die DDR-Hasser sich in ihrem Rechtfertigungsdrang winden. Dabei outen sie sich ganz nebenbei auch als Deutschland-Hasser. Ein erstklassiges Outing!
Weder noch. Du DDR-Apologet.
Das gilt für die BRD auch.
Dann versuch diese Darstellung mal oeffentlich!
Amüsant, wie die DDR-Hasser sich in ihrem Rechtfertigungsdrang winden. Dabei outen sie sich ganz nebenbei auch als Deutschland-Hasser. Ein erstklassiges Outing!
Der uebliche Schwachsinn!
Dann versuch diese Darstellung mal oeffentlich!
Was soll dann passieren?
konfutse
22.11.2014, 22:27
Weder noch. Du DDR-Apologet.
Du erliegst erheblicher Fehlwahrnehmungen.
Du erliegst erheblicher Fehlwahrnehmungen.
Entscheidungsfrage:
Erkennst du die Verbrechen des DDR-Unrechtsstaates an?
Dardonthinis
23.11.2014, 00:24
Jetzt verhakt Ihr euch ja schon wieder alle miteinander seitenlang in Nebensächlichkeiten und in dem Versuch, einander nachzuweisen, wer der Klügere oder der Blödere von euch ist, wer die Wahrheit gepachtet hat oder wer 'was an der Erbse hat! Das ist genau so Schwachsinn wie die ewige, mittlerweile in Dutzenden von Foren und Themensträngen immer neu wiedergekäute Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht. Die Mächte und Personen, die verhindern wollen, dass Deutschland sich wieder seiner Eigenständigkeit bewusst wird und seine Politik wieder selbst in die Hand nimmt, kriegen einen Muskelkater im Bauch vor lauter Lachen und kugeln sich am Boden, weil Ihr nichts anderes tut als Eure Kräfte und Zeit damit zu verpulvern, aufeinander los zu gehen!
Zur Sache zurück: Es ist unbestritten, dass sowohl Grundgesetz als auch Bundesrepublik Deutschland am Anfang nur als Provisorium gedacht und organisiert waren. Mittlerweile weist das Grundgesetz alle Bestandteile und Merkmale einer Verfassung auf und ist deshalb auch eine solche, auch wenn nicht das ausdrückliche Etikett "Verfassung" drauf steht; in diesem Zusammenhang sei nochmal darauf verwiesen, dass die Verfassung zahlreicher anderer Staaten, besonders in Skandinavien, ebenfalls Grundgesetz heißt. Diese Bezeichnung halte ich auch deshalb für besser, weil sie sowohl sprachlich als auch im Hinblick auf ihre Einfachheit die Funktion einer Verfassung viel treffender zum Ausdruck bringt und auch von Jedem verstanden wird. Abgesehen davon ist es doch schurzegal, wie die Verfassung eines Staates heißt, weil wichtig allein ist, was drin steht.
Was die meisten Verfechter der Meinung, dass es sich beim Grundgesetz nicht um eine Verfassung handelt, meinen, ist, dass das Grundgesetz und die BRD nicht völkerrechtsgemäß zustand gekommen sind - dieser Meinung bin ich auch, und ich werde meine Gründe dafür gleich noch erläutern. Als Tatsache sollte wir dabei auch zur Kenntnis nehmen, dass das Bundesverfassungsgericht unter anderem mit seinem Urteil zu den Ostverträgen vom 31.7.1973 die Auffassung vertreten hat, dass das Deutsche Reich formell noch heute besteht, aber keine handlungsfähigen Organe hat, die die Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11.8.1919 für das Reich vorgesehen hat. Stattdessen betrachtet es die Bundesrepublik Deutschland als mit dem Deutschen Reich territorial teilidentisch, nämlich als neue staatliche Organisationsform des Deutschen Volkes auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in seinen Grenzen vom 31.12.1937.
Diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kann aber nur dann als völker- und staatsrechtlich verbindlich betrachtet werden, wenn das Gericht überhaupt eine wirksame Ermächtigung hatte und hat, über diese Frage zu entscheiden. Nach dem Grundgesetz hat es diese Ermächtigung ohne Zweifel; das hilft aber nicht weiter, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Als das Deutsche Reich am Ende des Zweiten Weltkriegs besetzt wurde, galt von da an die Haager Landkriegsordnung (HLKO), die Bestandteil des Völkerrechts ist; das dürfte unstreitig sein. Art. 46 HLKO verbietet Enteignungen und Vertreibungen; das Vertreibungsverbot ergibt sich auch aus Art. 49 der IV. Genfer Konvention. Art. 43 HLKO verlangt von den Besatzungsmächten das Wiederherstellen der öffentlichen Ordnung in den besetzten Gebieten nach den Gesetzen des besetzten Gebiets ! Daraus folgt auch, dass eine Besatzungsmacht nicht berechtigt ist, Gebietsänderungen und Annexionen vorzunehmen, weil diese gegen die damaligen Gesetze des Deutschen Reiches verstießen. Genau deshalb war es völkerrechtswidrig und verbrecherisch, dass die Deutschen aus den Ostgebieten vertrieben wurden und dass die Besatzungsmächte im besetzten Deutschland Neugliederungen vornahmen, durch die die im Deutschen Reich geltende Rechtsordnung und damit die öffentliche Ordnung geändert wurden? Das waren das klare Verstöße gegen die HLKO und damit gegen das Völkerrecht.
2. Als nächstes ließen die Besatzungsmächte auf dem Gebiet des Deutschen Reiches zwei deutsche Staaten errichten, deren Rechtsordnung sich mehr oder weniger stark von der des Deutschen Reiches unterschied; dadurch kam es erneut zu einem Verstoß gegen Art. 43 HLKO, in dem das Wiederherstellen der öffentlichen Ordnung in den besetzten Gebieten nach den Gesetzen des besetzten Staats gefordert wird.
3. Die eine Rechtsordnung war und ist die der Bundesrepublik Deutschland gemäß deren Grundgesetz. In diesem misst Artikel 25 dem Völkerrecht einen höheren Rang zu als dem nationalen Recht. Das Grundgesetz und damit die Bundesrepublik Deutschland konnte nur ohne Beachten der Rechtsordnung des Deutschen Reiches errichtet werden. Eine völkerrechtsgemäße Lösung wäre nur möglich gewesen, wenn die Besatzungsmächte ein Neueinsetzen der Staatsorgane des Deutschen Reiches in Übereinstimmung mit der Weimarer Reichsverfassung herbei geführt oder zugelassen hätten.
Was folgt aus alledem? Die Identitätstheorie wurde von einem Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland verkündet auf Grund einer Rechtsordnung, nämlich dem Grundgesetz, das eine von der Rechtsordnung des besetzten Deutschen Reiches im Sinn von Art. 43 HLKO abweichende und damit völkerrechtswidrige Rechtsordnung hat. Völkerrechtswidrige Gesetze und Entscheidungen sind aber unwirksam, weil das Völkerrecht gemäß Art. 25 GG Vorrang vor dem nationalen Recht, auch dem Grundgesetz, hat.
Infolge dessen ist davon auszugehen, dass das Deutsche Reich fortbesteht und die Bundesrepublik Deutschland nicht mit ihm identisch ist. Daraus folgt wiederum, dass der 2+4-Vertrag nur für die Bundesrepublik Deutschland gilt, nicht aber für das Deutsche Reich, dies um so mehr, als dieser Vertrag nicht vom Deutschen Reich spricht, sondern vom Vereinten Deutschland, das gemäß seinem Artikel 1 aus der Alt-BRD und der Ex-DDR besteht.
Nach Der UNO-Resolution 242 vom 22.11.1967 darf fremdes Staatsgebiet immer nur vorübergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Aus dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs inzwischen weitgehend, wenn auch noch nicht vollständig abgezogen, aber die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie nach dem Stand vom 31.12.1937 haben die "Fremdmächte" bis heute nicht wieder freigegeben. Wenn das Vereinte Deutschland des 2+4-Vertrages auf diese Gebiete verzichtet, bedeutet das lediglich, dass das aus der Alt-BRD und der Ex-DDR gebildete "Vereinte Deutschland" des 2+4-Vertrages künftig keinen Anspruch auf diese und andere Gebiete erheben darf, aber keineswegs, dass das fortbestehende Deutsche Reich auf diese Gebiete verzichtet hat.
So, und jetzt beschäftigt Euch endlich mit diesem Thema und damit, ob und in welcher Weise das Deutsche Reich wieder handlungsfähig gemacht werden kann, ob das Deutsche Reich völkerrechtsgemäß in die Bundesrepublik Deutschland übergehen soll und, wenn ja, in welcher Weise das bewerkstelligt werden könnte, welche Verfassung bzw. welches Grundgesetz ihm gegeben und wie damit die volle Souveränität des Deutschen Volkes wiederhergestellt werden kann und wie dieses Reich bzw. diese Republik sich aus den noch heutigen Souveränitätseinschränkungen herauswinden und wie das Deutsche Volk eine eigene Staatsordnung und Politik unterhalten kann, die den Staatsfundamentalnormen entspricht, die sowohl im Grundgesetz als auch großenteils in der Weimarer Reichsverfassung stehen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Bundesstaatlichkeit, Schutz der sozialen, wirtschaftlichen und natürlichen Lebensgrundlagen sowie des friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens der Völker und Staaten. Gleichzeitig muss endlich Schluss mit der deutschen Vasallenpolitik sein, aber auch damit, dass die Deutschen ihre Kräfte und ihre Zeit verschleudern, indem sie sich ineinander verbeißen, und vor allem damit, dass Kräfte, die Deutschland schon zweimal verdorben haben (Wilhelminismus und Braunauerei), es zum dritten Mal ins Verderben stürzen und seinen inneren und äußeren Gegnern mit Vollgas ständig weiter Argumente und Munition liefern, um das Deutsche Volk auf ewig in Schuldkult und Geschichtsmasochismus gefangen zu halten.
Was die meisten Verfechter der Meinung, dass es sich beim Grundgesetz nicht um eine Verfassung handelt, meinen, ist, dass das Grundgesetz und die BRD nicht völkerrechtsgemäß zustand gekommen sind - dieser Meinung bin ich auch, und ich werde meine Gründe dafür gleich noch erläutern.
Wie ein Staat zu seiner Verfassung kommt, ist seine interne Angelegenheit. Das Völkerrecht schreibt dazu überhaupt nichts vor.
1. Als das Deutsche Reich am Ende des Zweiten Weltkriegs besetzt wurde, galt von da an die Haager Landkriegsordnung (HLKO), die Bestandteil des Völkerrechts ist; das dürfte unstreitig sein. Art. 46 HLKO verbietet Enteignungen und Vertreibungen; das Vertreibungsverbot ergibt sich auch aus Art. 49 der IV. Genfer Konvention.
Die Genfer Konventionen gab es damals noch nicht. Sie entstanden erst nach dem Krieg unter dem Eindruck der Ereignisse während desselben.
Im Übrigen war die Vertreibung der Deutschen zweifellos rechtswidrig. Aber sie ist Tatsache. Die Geschichte ist deswegen nicht zum Stillstand gekommen. Da die meisten Vertriebenen von der Bundesrepublik entschädigt worden sind, sind etwaige Ansprüche erledigt. Weitere Forderungen gegen den polnischen Staat müssten ggf. vor dessen Gerichten anhängig gemacht werden.
Art. 43 HLKO verlangt von den Besatzungsmächten das Wiederherstellen der öffentlichen Ordnung in den besetzten Gebieten nach den Gesetzen des besetzten Gebiets ! Daraus folgt auch, dass eine Besatzungsmacht nicht berechtigt ist, Gebietsänderungen und Annexionen vorzunehmen, weil diese gegen die damaligen Gesetze des Deutschen Reiches verstießen. Genau deshalb war es völkerrechtswidrig und verbrecherisch, dass die Deutschen aus den Ostgebieten vertrieben wurden und dass die Besatzungsmächte im besetzten Deutschland Neugliederungen vornahmen, durch die die im Deutschen Reich geltende Rechtsordnung und damit die öffentliche Ordnung geändert wurden? Das waren das klare Verstöße gegen die HLKO und damit gegen das Völkerrecht.
Die Besatzer handelten nicht nur als Besatzer. Angesichts des totalen Zusammenbruchs der deutschen Staatsgewalt (ausgenommen allenfalls die Kommunen) übernahmen sie auch die allgemeine Staatsgewalt und hatten daher nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, notwendige Neuordnungen vorzunehmen, damit das öffentliche Leben wieder in Gang kam. Man konnte wohl kaum von ihnen verlangen, genau die Ordnung wiederherzustellen, die den Krieg gegen sie ausgelöst hatte. Die Verwaltung des besetzten Deutschland geschah auch in der Tat im Wesentlichen nach dem bisherigen deutschen Recht, so weit es nicht den Nazismus förderte. Was die Länder betraf, so waren diese ja de facto schon von den Nazis abgeschafft worden.
3. Die eine Rechtsordnung war und ist die der Bundesrepublik Deutschland gemäß deren Grundgesetz. In diesem misst Artikel 25 dem Völkerrecht einen höheren Rang zu als dem nationalen Recht.
Das stimmt so nicht. Der Artikel 25 GG sagt das nicht. Deine Wiedergabe ist so stark vereinfacht, dass man sie als irreführend ansehen muss.
Die Identitätstheorie wurde von einem Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland verkündet auf Grund einer Rechtsordnung, nämlich dem Grundgesetz, das eine von der Rechtsordnung des besetzten Deutschen Reiches im Sinn von Art. 43 HLKO abweichende und damit völkerrechtswidrige Rechtsordnung hat. Völkerrechtswidrige Gesetze und Entscheidungen sind aber unwirksam, weil das Völkerrecht gemäß Art. 25 GG Vorrang vor dem nationalen Recht, auch dem Grundgesetz, hat.
Das ist nicht, was Art. 25 GG sagt. Siehe oben. Lies ihn einfach mal.
Nach Der UNO-Resolution 242 vom 22.11.1967 darf fremdes Staatsgebiet immer nur vorübergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Aus dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs inzwischen weitgehend, wenn auch noch nicht vollständig abgezogen, aber die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie nach dem Stand vom 31.12.1937 haben die "Fremdmächte" bis heute nicht wieder freigegeben. Wenn das Vereinte Deutschland des 2+4-Vertrages auf diese Gebiete verzichtet, bedeutet das lediglich, dass das aus der Alt-BRD und der Ex-DDR gebildete "Vereinte Deutschland" des 2+4-Vertrages künftig keinen Anspruch auf diese und andere Gebiete erheben darf, aber keineswegs, dass das fortbestehende Deutsche Reich auf diese Gebiete verzichtet hat.
Seit 1990 ist das Thema Deutsches Reich erledigt. Der deutsche Nationalstaat, der früher mal Norddeutscher Bund hieß, später Deutsches Reich, existiert nach wie vor, heute nennt man ihn Bundesrepublik Deutschland. Die vorübergehende Exkursion der DDR ist gescheitert.
Wo die Grenzen von Deutschland liegen, ist in Gesetzen und Verträgen geregelt. Was außerhalb dieser Grenzen liegt, ist nicht deutsch.
Sollte irgendein geisterhaft weiter existierendes Deutsches Reich jemals Anspruch auf dieser Gebiete erheben, sehen wir dem mit Interesse entgegen. Aber in der realen Welt wird das nicht passieren. Seit dem Grenzvertrag von 1990 ist endgültig geregelt, wo die deutsch-polnische Grenze verläuft, nachdem DDR und Bundesrepublik das ja schon lange vorher separat anerkannt hatten.
und wie ... diese Republik eine eigene Staatsordnung und Politik unterhalten kann, die den Staatsfundamentalnormen entspricht, die sowohl im Grundgesetz als auch großenteils in der Weimarer Reichsverfassung stehen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Bundesstaatlichkeit, Schutz der sozialen, wirtschaftlichen und natürlichen Lebensgrundlagen sowie des friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens der Völker und Staaten.
Das steht doch alles im Grundgesetz. Die Abstammung des Grundgesetzes von der Weimarer Reichsverfassung lässt sich nicht verleugnen. Wie auch die Bismarck- und die Frankfurter Verfassung ihre Spuren dort hinterlassen haben.
Gleichzeitig muss endlich Schluss sein, ... vor allem damit, dass Kräfte, die Deutschland schon zweimal verdorben haben (Wilhelminismus und Braunauerei), es zum dritten Mal ins Verderben stürzen ...
Volle Zustimmung. Nationalismus und Militarismus gehören zu den schlimmsten Übeln überhaupt.
Den Bezug zu Staats- und Steuertheorie herzustellen will mir nicht gelingen.
Ganz einfach. Wenn die Besetzer Kohle wollen, so ist das der deutschen Bevölkerung abzunehmen - in Form von Steuern und Abgaben, oder Verschuldung für die Steuern der zukünftigen Generationen.
konfutse
23.11.2014, 18:43
Entscheidungsfrage:
Erkennst du die Verbrechen des DDR-Unrechtsstaates an?
Ich bin nicht schuldig, kann deshalb auch nichts anerkennen.
Ich bin nicht schuldig, kann deshalb auch nichts anerkennen.
Wer einem Unrechtssystem zustimmt und ein solches darueber hinaus sogar nach dessen berechtigten Untergang lobhudelt, der macht sich strafrechtlich konsequenzlos schuldig.
Wer einem Unrechtssystem zustimmt und ein solches darueber hinaus sogar nach dessen berechtigten Untergang lobhudelt, der macht sich strafrechtlich konsequenzlos schuldig.
Nach welchem Paragrafen im Strafgesetzbuch?
Nach welchem Paragrafen im Strafgesetzbuch?
Nulla poena sine lege - Keine Strafe ohne Gesetz!
Darauf kamen bereits die alten Roemer.
Von Schuld im strafrechtlichen Sinne, wegen eines Gesetzesverstosses, schrieb ich nichts.
konfutse
23.11.2014, 20:47
Wer einem Unrechtssystem zustimmt und ein solches darueber hinaus sogar nach dessen berechtigten Untergang lobhudelt, der macht sich strafrechtlich konsequenzlos schuldig.
Zeige mich an, du "demokratischer" Held und höre dir das Gelächter des Staatsanwaltes persönlich an. Du willst in Recht bewandert sein und weißt nicht einmal, dass es den Rechtsbegriff "Unrechtssystem" oder "Unrechtsstaat" garnicht gibt. Mit derartiger Auslegung von Meinungen beschuldigst du, der nie dort gelebt hat, sämtliche DDR-Bürger, die sagen, dass sie sich dort wohl gefühlt haben und dieses System als lebenswert ansehen, eines Verbrechens, das es nicht gibt. Von indoktrinierten Oberlehrern wie dir, die Deutschland seit Jahrzehnten verlassen haben, lasse ich mir nicht sagen, was mein Leben in der DDR gewesen sein soll. Du Lachnummer.
... Von indoktrinierten Oberlehrern wie dir, die Deutschland seit Jahrzehnten verlassen haben, lasse ich mir nicht sagen, was mein Leben in der DDR gewesen sein soll. Du Lachnummer.
Dann lass dir's halt von der Thueringer Lachnummer-Koalition sagen!
In der Praeambel des Koalitionsvertrages ist ausdruecklich das Bekenntnis zum Unrechtsstaat DDR festgehalten.
konfutse
23.11.2014, 20:52
Nulla poena sine lege - Keine Strafe ohne Gesetz!
Darauf kamen bereits die alten Roemer.
Von Schuld im strafrechtlichen Sinne, wegen eines Gesetzesverstosses, schrieb ich nichts.
Nein?
Wer einem Unrechtssystem zustimmt und ein solches darueber hinaus sogar nach dessen berechtigten Untergang lobhudelt, der macht sich strafrechtlich konsequenzlos schuldig.
Entweder bist du wie immer, wenn du auf Widerstand stößt, am relativieren und versuchst zurückzurudern oder du gibst du, dass du hast halluziniert. Suche dir was aus.
Zeige mich an, du "demokratischer" Held und höre dir das Gelächter des Staatsanwaltes persönlich an. Du willst in Recht bewandert sein und weißt nicht einmal, dass es den Rechtsbegriff "Unrechtssystem" oder "Unrechtsstaat" garnicht gibt. Mit derartiger Auslegung von Meinungen beschuldigst du, der nie dort gelebt hat, sämtliche DDR-Bürger, die sagen, dass sie sich dort wohl gefühlt haben und dieses System als lebenswert ansehen, eines Verbrechens, das es nicht gibt. Von indoktrinierten Oberlehrern wie dir, die Deutschland seit Jahrzehnten verlassen haben, lasse ich mir nicht sagen, was mein Leben in der DDR gewesen sein soll. Du Lachnummer.
Tja, konfutse, in solchen Momenten zeigen die BRD-Systemtreuen ihr wahres Gesicht. Dann ist die hoch gelobte westliche Meinungsfreiheit und Toleranz sehr schnell am Ende.
P.S.
Meine Eltern sind in der Sowjetunion großgeworden und hatten eine sehr schöne, wolkenlose Kindheit und Jugend.
konfutse
23.11.2014, 20:55
Dann lass dir's halt von der Thueringer Lachnummer-Koalition sagen!
In der Praeambel des Koalitionsvertrages ist ausdruecklich das Bekenntnis zum Unrechtsstaat DDR festgehalten.
Was ein Unrechtssatat ist oder nicht ist, liegt im Auge des Betrachters, ist aber keine rechtliche Instanz. Tatsächlich ist diese Koalition eine Lachnummer, ist auch meine Meinung. Weil sie sich begrifflich anwanzt.
Tja, konfutse, in solchen Momenten zeigen die BRD-Systemtreuen ihr wahres Gesicht. Dann ist die hoch gelobte westliche Meinungsfreiheit und Toleranz sehr schnell am Ende.
Meine Toleranz ist mit allen Regierungen und Systemen am Ende, wenn diese gegen ihre eigenen Gesetze verstossen!
Meine Toleranz ist mit allen Regierungen und Systemen am Ende, wenn diese gegen ihre eigenen Gesetze verstossen!
Dann müsstest du konsequenterweise auch gegen so gut wie alle Regierungen und Systeme in westlichen Ländern sein. BRD miteingeschlossen.
Was ein Unrechtssatat ist oder nicht ist, liegt im Auge des Betrachters, ist aber keine rechtliche Instanz. ...Zum wiederholten Male - ein Unrechtsstaat verstoesst vor allem gegen seine eigenen Gesetze.
Zum wiederholten Male - ein Unrechtsstaat verstoesst vor allem gegen seine eigenen Gesetze.
Das macht die BRD auch.
Dann müsstest du konsequenterweise auch gegen so gut wie alle Regierungen und Systeme in westlichen Ländern sein. BRD miteingeschlossen.Falls sich ein Gewalten-geteilter Rechtsstaat einen Gesetzesverstoss erlaubt, so landet der i.d.R. vor Gericht und die Oeffentlichkeit erfaehrt davon!
Falls sich ein Gewalten-geteilter Rechtsstaat einen Gesetzesverstoss erlaubt, so landet der i.d.R. vor Gericht und die Oeffentlichkeit erfaehrt davon!
Glaubst du auch an den Weihnachtsmann?
Shahirrim
23.11.2014, 21:22
Glaubst du auch an den Weihnachtsmann?
Wenn du diesen User ernst nimmst, dann gehe ich davon aus, dass du ihn nicht kennst.
Ansonsten musst du ein grenzenloser Optimist sein, wenn du meinst, diesen Transen-Atlantiker mit Argumenten überzeugen zu können.
Liberalist
23.11.2014, 21:29
Wenn du diesen User ernst nimmst, dann gehe ich davon aus, dass du ihn nicht kennst.
Ansonsten musst du ein grenzenloser Optimist sein, wenn du meinst, diesen Transen-Atlantiker mit Argumenten überzeugen zu können.
Pass auf, das Hugh Efna nicht gleich kommt und dich über Transen aufklärt.
Shahirrim
23.11.2014, 21:31
Pass auf, das Hugh Efna nicht gleich kommt und dich über Transen aufklärt.
Ach, Efna lebt gerne im Westen, wie diese Typen. Insofern kann er sicher damit leben, denn diese Typen haben hier ja die besten Entwicklungschancen, da hier Negativauslese herrscht.
Liberalist
23.11.2014, 21:32
Ach, Efna lebt gerne im Westen, wie diese Typen. Insofern kann er sicher damit leben, denn diese Typen haben hier ja die besten Entwicklungschancen, da hier Negativauslese herrscht.
Stimmt auch wieder. :D
Die sog. "Rassisten" werden von serioesen Wissenschaftlern nicht ernst genommen.
Die Beweislast gegen diesen Irrglauben ist erdrueckend.
Das kannst du Idiot doch überhaupt nicht beurteilen.
Erik der Rote
23.11.2014, 21:41
Welcher der beiden Pseudostaaten ( Besatzungskonstrukte ) hat einen Anspruch auf das Erbe des Deutschen Reichs ?
Die BRD beansprucht dieses Erbe nun für sich da sie den Pseudosaat DDR geschluckt hat...
Ich denke keiner dieser " so genannten " Staaten hat einen Anspruch auf das Erbe des Deutschen Reiches...
beides sind und waren Besatzungskonstrukte nicht mehr und nicht weniger - leider ist das Deutsche Volk schon seit fast 70 JAhren nicht souverän - das bleibt in der Volksseele dann anderes übrig als Feigheit, Verdrängung und Untertanengeist !!
Welcher der beiden Pseudostaaten ( Besatzungskonstrukte ) hat einen Anspruch auf das Erbe des Deutschen Reichs ? Die BRD beansprucht dieses Erbe nun für sich da sie den Pseudosaat DDR geschluckt hat... Ich denke keiner dieser " so genannten " Staaten hat einen Anspruch auf das Erbe des Deutschen Reiches... Ich denk mal beide. Was wäre, wenn ein Vermieter dem Wohnungsinhaber aus welchen Gründen auch immer sein Haus schenkt? Dann wäre der Vermieter immer noch der Eigentümer des Hauses. Wenn er dieses Haus aber verschenkt, braucht der ehemalige Mieter auch keine Mite meht zu bezahlen und kann das Geld für die Finanzierung seines eigenen Lebens und das seiner familienangehörigen einsetzen, ja auch für jene, die gerade keine Arbeit haben, um auch denen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Affenpriester
24.11.2014, 11:26
Legitim ist für mich nur dass ich zufrieden bin. Ich brauche nicht viel zum Leben, meinen Seelenfrieden ziehe ich nicht aus McDonalds oder DSDS.
Wolf Fenrir
24.11.2014, 22:57
beides sind und waren Besatzungskonstrukte nicht mehr und nicht weniger - leider ist das Deutsche Volk schon seit fast 70 JAhren nicht souverän - das bleibt in der Volksseele dann anderes übrig als Feigheit, Verdrängung und Untertanengeist !!:dg:
Dardonthinis
10.12.2014, 00:26
Wie ein Staat zu seiner Verfassung kommt, ist seine interne Angelegenheit. Das Völkerrecht schreibt dazu überhaupt nichts vor.
Genau so ist es - nur wäre es an der Zeit, dass sich auch das Deutsche Volk endlich selbst eine eigene Verfassung gibt, was über Artikel 146 GG möglich wäre. Dabei stimme ich mit Dir überein, dass es völlig egal ist, ob diese Verfassung nun "Verfassung" oder "Grundgesetz" ist - für mich persönlich würde ich aus den bereits erläuterten Gründen "Grundgesetz" bevorzugen.
Das Deutsche Volk hatte bisher noch keine Gelegenheit, ohne Vorgaben der Siegermächte über seine Verfassung zu entscheiden - das dürfte unstreitig sein, denn am Anfang war das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium gedacht und wurde erst später schrittweise zu einem inhaltlich als Verfassung bezeichenbaren Grundgesetz. Allerdings fehlen im Bereich der Regelungen über Gesellschaft und Staat und der Staatszielbestimmungen immer noch grundlegende Regelungen. Im Einigungsvertrag klang dies in Artikel 5 an, aber es wurde nie, wie dort vorgesehen, ernsthaft über die Aufnahme von Staatszielbestimmungen ins Grundgesetz gesprochen. Lediglich die sogenannten Religionsartikel der Weimarer Reichsverfassung (Artt. 136 - 139, 141 WRV) sind über Artikel 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes.
Dabei hätte die WRV gerade heute wieder brandaktuelle Antworten auf die Probleme unserer Zeit zu bieten, so dass zumindest auch diese Antworten über eine entsprechende Regelung wie Art. 140 GG ins Grundgesetz und natürlich in eine über Art. 146 GG zustandgebrachte Verfassung eingebaut werden sollten. Als Beispiele seien in diesem Zusammenhang genannt Artikel 152 Absatz 2 WRV zum Wucherverbot, Artikel 157 Absatz 2 WRV zum Schaffen eines einheitlichen Arbeitsrechts oder Artikel 164 WRV zum Schutz des Mittelstandes. Wenn das Grundgesetz von Anfang an eine vollständige und auf dem Willen des Volkes beruhende Verfassung gewesen wäre, wäre es z. B. in der Finanz- und Wirtschaftskrise möglich gewesen, ganz anders zu reagieren.
Die Genfer Konventionen gab es damals noch nicht. Sie entstanden erst nach dem Krieg unter dem Eindruck der Ereignisse während desselben. Das ist richtig; sie war aber hinsichtlich des Vertreibungsverbots nur eine Bestätigung dessen, was seit Anfang des 20. Jahrhunderts schon in der HLKO stand.
Im Übrigen war die Vertreibung der Deutschen zweifellos rechtswidrig. Aber sie ist Tatsache. Die Geschichte ist deswegen nicht zum Stillstand gekommen. Da die meisten Vertriebenen von der Bundesrepublik entschädigt worden sind, sind etwaige Ansprüche erledigt. Weitere Forderungen gegen den polnischen Staat müssten ggf. vor dessen Gerichten anhängig gemacht werden. Das heißt also: Die von Gewalt und Macht erzwungene so genannte normative Kraft des Faktischen ist höherrangig gegenüber den Grundsätzen des Völkerrechts wie z.B. Selbstbestimmung der Völker! Was Du das schreibst, ist die Kapitulation vor Gewalt und Macht, deren verbrecherische Verstöße gegen das Völkerrecht nur lang genug aufrecht erhalten und durchgehalten zu werden braucht, um sich in Recht zu verwandeln oder zumindest Fakten zu schaffen, gegen die das Recht nicht mehr ankommt. Das ist genau das, was ich zu Vertreibungen und Gebietsabtrennungen geschrieben habe: Morde, vergewaltige und vertreibe die Bevölkerung großer Gebietsteile, impfe dem Geschändeten einen Schuldkomplex ein, der die Verbrechen an Deutschen mit den Verbrechen von Deutschen rechtfertigen und gegeneinander aufrechnen will, warte einige Generationen, und Du kannst dann Deiner Beute sicher sein.
Die Besatzer handelten nicht nur als Besatzer. Angesichts des totalen Zusammenbruchs der deutschen Staatsgewalt (ausgenommen allenfalls die Kommunen) übernahmen sie auch die allgemeine Staatsgewalt und hatten daher nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, notwendige Neuordnungen vorzunehmen, damit das öffentliche Leben wieder in Gang kam. Man konnte wohl kaum von ihnen verlangen, genau die Ordnung wiederherzustellen, die den Krieg gegen sie ausgelöst hatte. Die Verwaltung des besetzten Deutschland geschah auch in der Tat im Wesentlichen nach dem bisherigen deutschen Recht, so weit es nicht den Nazismus förderte. Was die Länder betraf, so waren diese ja de facto schon von den Nazis abgeschafft worden. Nein! Sie hatten nicht das Recht, sondern die Macht, die staatlichen Verhältnisse im besetzten Deutschland neu zu ordnen, und sie hatten in der Tat die Pflicht, des zu tun - das hätten sie aber übereinstimmend mit der Verfassungs- und Rechtsordnung des besetzten Staats und den Grundsätzen des Völkerrechts tun MÜSSEN; das ergibt sich aus der HLKO und aus dem schon zuvor bestehenden Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker.
Soweit sie die öffentliche Ordnung in Deutschland nach den Grundsätzen der WRV wiederherstellten, waren sie im Recht. Das berechtigte sie aber nicht dazu, Reichsländer aufzulösen und neue zu schaffen, Gebietsabtrennungen vorzunehmen und die Vertreibungen zu legitimieren, auch nicht, auf dem Gebiet des Deutschen Reichs zwei Teilstaaten zu errichten. Zwar waren die Länder des Reichs in der Tat im Zuge der Gleichschaltung von den Nazis bereits abgeschafft worden; aber schon dies war gegen die nie aufgehobene WRV geschehen, und das wäre es die zwingende Konsequenz gewesen, diese WRV wiederherzustellen, was bedeutet hätte, nicht nur die Grundrechtsgeltung und die Gliederung in Länder wiederherzustellen, sondern auch die Vertreibungen und die Gebietsabtrennungen zu unterbinden bzw. rückgängig zu machen. Das taten die Siegermächte aber nicht, sondern sie schafften ebenfalls Länder ab oder gliederten andere neu, und vor allem beließen sie den Verbrechern, die die Vertreibungen und die Gebietsabtrennungen zu verantworten hatten, ihre Beute.
Dardonthinis
10.12.2014, 00:27
Das stimmt so nicht. Der Artikel 25 GG sagt das nicht. Deine Wiedergabe ist so stark vereinfacht, dass man sie als irreführend ansehen muss.
Das ist nicht, was Art. 25 GG sagt. Siehe oben. Lies ihn einfach mal.
Ich weiß schon, was Art. 25 GG sagt, nämlich dass die Grundsätze des Völkerrechts Vorrang vor nationalem Recht haben. Einer der anerkannten Grundsätze des Völkerrechts ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ein anderer das Vertreibungen und Gewaltverbot. Und wenn diese Grundsätze beachtet worden wären, hätte es keinen Verzicht deutscher Regierungen und des Gesetzgebers auf das Rückgängigmachen bzw. zumindest auf das Geltendmachen des entstandenen Schadens GEGENÜBER DEN STAATEN, die ihn verursachten, sowie auf die abgetrennten Gebiete gegeben. Genau deshalb ist Art. 25 GG hier einschlägig und macht Gebietsverzichte, die Akzeptanz der von den Siegermächten vorgenommenen Länderauflösungen und -Neugliederungen sowie die geschaffenen zwei Teilstaaten, von denen einer noch heute existiert, mitsamt dessen Staatsorganen und allem, was sie sagen und entscheiden, wegen Verstoßes gegen Art. 25 GG null und nichtig.
Natürlich kommt hier das ausgelutschte Argument, die Bevölkerung habe die Parteien, die diese faktische Staatsordnung und Politik vertreten, in allen Bundestagswahlen bestätigt. Das sagt aber im Licht des Völkerrechts und des Artikels 25 GG gar nichts. Wovor haben denn Du und alle, die ihre Hasenfüßigkeit mit diesem Feigenblatt zu verdecken versuche, denn Angst? Es geht nicht, dass Du und sie auf der einen Seite das Deutsche Volk für reif genug halten, die auf die Vorgaben der Siegermächte zurück gehende heutige Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland in Wahlen immer wieder zu bestätigen, dann aber auf der anderen Seite zu sagen, wir bräuchten über Artikel 146 GG keine neue Verfassung, weil die bestehende ja immer wieder bestätigt worden sei. Wenn Du dem Volk keine neue Verfassung über Art. 146 GG zugestehen willst, kannst Du auch nicht aus der Bestätigung der staatstragenden Parteien in den bisherigen Wahlen herleiten, dass das Volk insoweit dann doch mittelbar verfassungsbestätigend gewählt habe. Im Übrigen kann man das Abstimmungsverhalten bei Bundestagswahlen unter keinem Gesichtspunkt zu einer verfassungsbestätigenden Willensäußerung des Volkes auslegen bzw. umdeuten, denn der Abstimmungsgegenstand und -inhalt hat überhaupt nichts miteinander zu tun.
Seit 1990 ist das Thema Deutsches Reich erledigt. Der deutsche Nationalstaat, der früher mal Norddeutscher Bund hieß, später Deutsches Reich, existiert nach wie vor, heute nennt man ihn Bundesrepublik Deutschland. Die vorübergehende Exkursion der DDR ist gescheitert.
Richtig: Der deutsche Nationalstaat mit dem Namen Deutsches Reich besteht - vom Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt - weiter; er ist nur nicht handlungsfähig. Falsch: Man nennt ihn eben NICHT Bundesrepublik Deutschland - dass das so sei, sagen Staatsorgane eines Staats, der, wie mittlerweile mehrfach ausführlich erläutert, unter Verstoß gegen das Völkerrecht zustand gekommen ist und noch heute keine Verfassung hat, die jemals vom Deutschen Volk als solche angenommen worden ist.
Wo die Grenzen von Deutschland liegen, ist in Gesetzen und Verträgen geregelt. Was außerhalb dieser Grenzen liegt, ist nicht deutsch. Das sagst Du - das macht es aber nicht richtiger. Vielmehr sind die Verträge der Bundesrepublik Deutschland zu ihren Grenzen eben auch von Staatsorganen geschlossenen worden, die für das Deutsche Reich keine Handlungs- und Verpflichtungsermächtigung haben.
Sollte irgendein geisterhaft weiter existierendes Deutsches Reich jemals Anspruch auf dieser Gebiete erheben, sehen wir dem mit Interesse entgegen. Aber in der realen Welt wird das nicht passieren. Seit dem Grenzvertrag von 1990 ist endgültig geregelt, wo die deutsch-polnische Grenze verläuft, nachdem DDR und Bundesrepublik das ja schon lange vorher separat anerkannt hatten. Na ja, dazu brauche ich nur zu sagen: Siehe oben! Deine Hasenfüßigkeit offenbarst Du ja mit Deiner Einschätzung, dass es nie passieren werde, dass Gebietsabtrennungen wieder rückgängig gemacht würden, ganz offen und zum wiederholten Mal. Klar, solang Leute wie Du an den Hebeln der Macht sitzen, wird es in der Tat nicht passieren - genau so wie noch Mitte 1989 nicht zu erwarten gewesen wäre, dass die damaligen Machthaber der DDR eine Wiedervereinigungen der deutschen Teilstaaten BRD und DDR betreiben würden! ........
Das steht doch alles im Grundgesetz. Die Abstammung des Grundgesetzes von der Weimarer Reichsverfassung lässt sich nicht verleugnen. Wie auch die Bismarck- und die Frankfurter Verfassung ihre Spuren dort hinterlassen haben.Das ist richtig; aber dann könntest Du eigentlich nichts dagegen haben, dass sich das Deutsche Volk über Art. 146 GG eine neue Verfassung gibt, die mehr von dem aus der Weimarer Reichsverfassung, was bisher im Grundgesetz fehlt, übernimmt, und die in staats- und völkerrechtlich einwandfreier Weise zumindest die Bundesrepublik zum Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches macht oder dieses wieder handlungsfähig macht.
Volle Zustimmung. Nationalismus und Militarismus gehören zu den schlimmsten Übeln überhaupt.Du hast etwas vergessen: Zu den schlimmsten Übeln überhaupt gehören auch alle Politiker, die dem Grundsatz der normativen Kraft des Faktischen das Wort reden und zu feige dazu sind, zum Wohl ihres Volkes zu handeln und verletzten Grundsätzen und Regelungen des Völkerrechts unerschrocken und ausdauernd Geltung zu verschaffen bzw., solang das nach den herrschenden Machtverhältnissen nicht möglich ist, dieses Ziel im Auge zu behalten.
Wolf Fenrir
10.12.2014, 00:35
Ich weiß schon, was Art. 25 GG sagt, nämlich dass die Grundsätze des Völkerrechts Vorrang vor nationalem Recht haben. Einer der anerkannten Grundsätze des Völkerrechts ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ein anderer das Vertreibungen und Gewaltverbot. Und wenn diese Grundsätze beachtet worden wären, hätte es keinen Verzicht deutscher Regierungen und des Gesetzgebers auf das Rückgängigmachen bzw. zumindest auf das Geltendmachen des entstandenen Schadens GEGENÜBER DEN STAATEN, die ihn verursachten, sowie auf die abgetrennten Gebiete gegeben. Genau deshalb ist Art. 25 GG hier einschlägig und macht Gebietsverzichte, die Akzeptanz der von den Siegermächten vorgenommenen Länderauflösungen und -Neugliederungen sowie die geschaffenen zwei Teilstaaten, von denen einer noch heute existiert, mitsamt dessen Staatsorganen und allem, was sie sagen und entscheiden, wegen Verstoßes gegen Art. 25 GG null und nichtig.
Natürlich kommt hier das ausgelutschte Argument, die Bevölkerung habe die Parteien, die diese faktische Staatsordnung und Politik vertreten, in allen Bundestagswahlen bestätigt. Das sagt aber im Licht des Völkerrechts und des Artikels 25 GG gar nichts. Wovor haben denn Du und alle, die ihre Hasenfüßigkeit mit diesem Feigenblatt zu verdecken versuche, denn Angst? Es geht nicht, dass Du und sie auf der einen Seite das Deutsche Volk für reif genug halten, die auf die Vorgaben der Siegermächte zurück gehende heutige Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland in Wahlen immer wieder zu bestätigen, dann aber auf der anderen Seite zu sagen, wir bräuchten über Artikel 146 GG keine neue Verfassung, weil die bestehende ja immer wieder bestätigt worden sei. Wenn Du dem Volk keine neue Verfassung über Art. 146 GG zugestehen willst, kannst Du auch nicht aus der Bestätigung der staatstragenden Parteien in den bisherigen Wahlen herleiten, dass das Volk insoweit dann doch mittelbar verfassungsbestätigend gewählt habe. Im Übrigen kann man das Abstimmungsverhalten bei Bundestagswahlen unter keinem Gesichtspunkt zu einer verfassungsbestätigenden Willensäußerung des Volkes auslegen bzw. umdeuten, denn der Abstimmungsgegenstand und -inhalt hat überhaupt nichts miteinander zu tun.
Richtig: Der deutsche Nationalstaat mit dem Namen Deutsches Reich besteht - vom Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt - weiter; er ist nur nicht handlungsfähig. Falsch: Man nennt ihn eben NICHT Bundesrepublik Deutschland - dass das so sei, sagen Staatsorgane eines Staats, der, wie mittlerweile mehrfach ausführlich erläutert, unter Verstoß gegen das Völkerrecht zustand gekommen ist und noch heute keine Verfassung hat, die jemals vom Deutschen Volk als solche angenommen worden ist.
Das sagst Du - das macht es aber nicht richtiger. Vielmehr sind die Verträge der Bundesrepublik Deutschland zu ihren Grenzen eben auch von Staatsorganen geschlossenen worden, die für das Deutsche Reich keine Handlungs- und Verpflichtungsermächtigung haben.
Na ja, dazu brauche ich nur zu sagen: Siehe oben! Deine Hasenfüßigkeit offenbarst Du ja mit Deiner Einschätzung, dass es nie passieren werde, dass Gebietsabtrennungen wieder rückgängig gemacht würden, ganz offen und zum wiederholten Mal. Klar, solang Leute wie Du an den Hebeln der Macht sitzen, wird es in der Tat nicht passieren - genau so wie noch Mitte 1989 nicht zu erwarten gewesen wäre, dass die damaligen Machthaber der DDR eine Wiedervereinigungen der deutschen Teilstaaten BRD und DDR betreiben würden! ........
Das ist richtig; aber dann könntest Du eigentlich nichts dagegen haben, dass sich das Deutsche Volk über Art. 146 GG eine neue Verfassung gibt, die mehr von dem aus der Weimarer Reichsverfassung, was bisher im Grundgesetz fehlt, übernimmt, und die in staats- und völkerrechtlich einwandfreier Weise zumindest die Bundesrepublik zum Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches macht oder dieses wieder handlungsfähig macht.
Du hast etwas vergessen: Zu den schlimmsten Übeln überhaupt gehören auch alle Politiker, die dem Grundsatz der normativen Kraft des Faktischen das Wort reden und zu feige dazu sind, zum Wohl ihres Volkes zu handeln und verletzten Grundsätzen und Regelungen des Völkerrechts unerschrocken und ausdauernd Geltung zu verschaffen bzw., solang das nach den herrschenden Machtverhältnissen nicht möglich ist, dieses Ziel im Auge zu behalten.:dg::appl:Dem ist nichts hinzuzufügen !
Michelle
10.12.2014, 01:14
Der Staat welchen du mit "Germany" anführst hat aber seid ende des Krieges das Problem der fehlenden Souveränität.
Diese Souveränität können wir uns als Volk nur selbst zurück holen (Rede Karlo Schimdt bei der Einführung des GG).
Erst bei der Umsetzung des Art 146 des GG können wir von Germany reden
Das ist, mit Verlaub, rechtsradikaler Unsinn. Der Artikel 146 GG a.F. hat mit der Wiedervereinigung seine bis dort hin andauernde Erwartungsnorm erfüllt. Durch den völkerrechtlich bindenden Charakter der 2+4 Verträge wurden die besatzungsrechtlichen Vorbehalte gegen die Wiedervereinigung als obsolet erkannt und für unwirksam erklärt. Somit hat der Artikel 146 GG a. F. seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Der Artikel 146 GG n.F. sieht durch den ständigen Gebrauch des GG und die damit verbundene Erklärung, dass das GG für das gesamte Deutsche Volk gilt, das GG als gesamt geltende Verfassung an. Da die n.F. das deutsche Volk als Subjekt der Verfassungsablösung sieht, kann auch die Anstrengung zur Verfassungsablösung konsequenterweise nur vom Volk ausgehen. Der Artikel 146 GG n. F. generiert keinen Verfassungsauftrag zur Verfassungsablösung so dass hier auch kein einklagbares Recht abzuleiten ist. Oder verständlich in einfachem Deutsch. Ob Deutschland je eine neue Verfassung erhält, liegt einzig und allein am Deutschen Volk. Der Artikel 146 GG n.F. eröffnet jeden Weg, um auf legalem Wege die jetzt bestehende Verfassung (GG) durch eigene Initiative in freier und geheimer Wahl abzulösen. Hier sind lediglich die Formalien einzuhalten. Das fängt mit der Wahl von Vertretern an, die im Auftrage des Volkes den Antrag zur Verfassungsablösung stellen. Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten. Nationalversammlung oder Volksabstimmung. :dd:
Das Deutsche Volk hatte bisher noch keine Gelegenheit, ohne Vorgaben der Siegermächte über seine Verfassung zu entscheiden - ...
Es trifft zu, dass das Frankfurter Dokument Nr. 1 solche Vorgaben enthielt. Aber schau sie dir doch mal an - da steht nichts, was irgendwie strittig gewesen wäre, was nicht schon in der Weimarer Verfassung gestanden hatte und was die Deutschen also nicht auch ganz ohne Siegermächte in die neue Verfassung geschrieben hätten.
Allerdings fehlen im Bereich der Regelungen über Gesellschaft und Staat und der Staatszielbestimmungen immer noch grundlegende Regelungen. Im Einigungsvertrag klang dies in Artikel 5 an, aber es wurde nie, wie dort vorgesehen, ernsthaft über die Aufnahme von Staatszielbestimmungen ins Grundgesetz gesprochen. Lediglich die sogenannten Religionsartikel der Weimarer Reichsverfassung (Artt. 136 - 139, 141 WRV) sind über Artikel 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes.
Ich habe nicht den Eindruck, dass im Grundgesetz ein Mangel an Staatszielen herrscht. Die Ausübung der Religion und das Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften zählen ja wohl nicht dazu. Im Übrigen gab es nach der Wiedervereinigung eine Kommission von Bundestag und Bundesrat, die den Auftrag aus Artikel 5 EV erfüllte.
Dabei hätte die WRV gerade heute wieder brandaktuelle Antworten auf die Probleme unserer Zeit zu bieten, so dass zumindest auch diese Antworten über eine entsprechende Regelung wie Art. 140 GG ins Grundgesetz und natürlich in eine über Art. 146 GG zustandgebrachte Verfassung eingebaut werden sollten. Als Beispiele seien in diesem Zusammenhang genannt Artikel 152 Absatz 2 WRV zum Wucherverbot, Artikel 157 Absatz 2 WRV zum Schaffen eines einheitlichen Arbeitsrechts oder Artikel 164 WRV zum Schutz des Mittelstandes. Wenn das Grundgesetz von Anfang an eine vollständige und auf dem Willen des Volkes beruhende Verfassung gewesen wäre, wäre es z. B. in der Finanz- und Wirtschaftskrise möglich gewesen, ganz anders zu reagieren.
Was willst du, das mit dem Wucher stand doch schon seit 1900 im BGB (§138). Die anderen Sachen sind ebenfalls durch einfaches Bundes- oder auch Landesrecht vermutlich heute weit besser geregelt, als sie es in der Weimarer Republik jemals waren. Es muss ja nicht alles explizit in der Verfassung stehen.
Das heißt also: Die von Gewalt und Macht erzwungene so genannte normative Kraft des Faktischen ist höherrangig gegenüber den Grundsätzen des Völkerrechts wie z.B. Selbstbestimmung der Völker!
Ich sage ja nicht, dass ich das gut finde, aber du hast es erfasst. So etwas nennt man Realpolitik.
Morde, vergewaltige und vertreibe die Bevölkerung großer Gebietsteile, ... warte einige Generationen, und Du kannst dann Deiner Beute sicher sein.
Nein, das ist wirklich nicht hübsch, aber die Landkarte Europas (und nicht nur Europas) ist in der Tat genau so geschaffen worden. Ein Blick in ein Geschichtsbuch täte dir sicher gut. Aber sicherlich kann man die Verbrechen, die an früheren Generationen von Deutschen begangen wurden, nicht durch neue Verbrechen an später geborenen Generationen von Polen und Russen aus der Welt schaffen.
Nein! Sie hatten nicht das Recht, sondern die Macht, die staatlichen Verhältnisse im besetzten Deutschland neu zu ordnen, und sie hatten in der Tat die Pflicht, des zu tun - das hätten sie aber übereinstimmend mit der Verfassungs- und Rechtsordnung des besetzten Staats und den Grundsätzen des Völkerrechts tun MÜSSEN; das ergibt sich aus der HLKO und aus dem schon zuvor bestehenden Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker.
Wenn da nicht in der HLKO der kleine Zusatz wäre:
und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Allein durch den unwiderruflichen Untergang Preußens gab es ein zwingendes Hindernis für die Wiederherstellung der alten Verhältnisse. Und nachdem die Deutschen ihr Selbstbestimmungsrecht dazu benutzt hatten, mit der restlichen Welt Krieg anzufangen, ist es nachvollziehbar, dass die Alliierten da gewisse Sicherungen einbauten.
Das berechtigte sie aber nicht dazu, Reichsländer aufzulösen und neue zu schaffen, Gebietsabtrennungen vorzunehmen und die Vertreibungen zu legitimieren, auch nicht, auf dem Gebiet des Deutschen Reichs zwei Teilstaaten zu errichten. Zwar waren die Länder des Reichs in der Tat im Zuge der Gleichschaltung von den Nazis bereits abgeschafft worden; aber schon dies war gegen die nie aufgehobene WRV geschehen, und das wäre es die zwingende Konsequenz gewesen, diese WRV wiederherzustellen, was bedeutet hätte, nicht nur die Grundrechtsgeltung und die Gliederung in Länder wiederherzustellen, sondern auch die Vertreibungen und die Gebietsabtrennungen zu unterbinden bzw. rückgängig zu machen. Das taten die Siegermächte aber nicht, sondern sie schafften ebenfalls Länder ab oder gliederten andere neu, und vor allem beließen sie den Verbrechern, die die Vertreibungen und die Gebietsabtrennungen zu verantworten hatten, ihre Beute.
Als Inhaber der Staatsgewalt (nicht nur Besatzungsmächte) durften sie das sehr wohl. Legitimiert wurden die Vertreibungen übrigens nie, aber sie sind geschehen. Es gab aber kein Gebot, dass die alte Ordnung im Maßstab 1:1 wiederhergestellt werden musste, wenn sie sich als nicht zweckmäßig erwiesen hatte oder untergegangen war. Die "alte Ordnung" vor dem Krieg war ja die Nazi-Ordnung gewesen. Gleiche Ursachen, gleiche Wirkungen - das wollte keiner. Dass Hitler die Weimarer Verfassung nicht aufgehoben, aber faktisch außer Kraft gesetzt hatte, war schon Jahre vor dem Krieg geschehen. Von 1945 bis 1949 galt die WRV tatsächlich weiter, aber nur als einfaches Recht. Ihren Rang als Verfassung hatte sie angesichts der Umstände verloren. Auch die Deutschen wollten sie nicht wiederhaben, weil ihre Schwächen wesentlich zum Untergang der Republik beigetragen hatten. Es gab und gibt keinen Grundsatz des Völkerrechts, der die Alliierten unter diesen Umständen an die WRV gebunden hätte.
Die Spaltung Deutschlands war ursprünglich nicht das Ziel der Alliierten. Laut Potsdamer Abkommen sollte das gesamte Deutschland unter einer alliierten Übergangsregierung zu demokratischen Verhältnissen zurückkehren. Das ist dann nicht geschehen, sondern passierte in Ost und West getrennt. Beschwerden dagegen sind bitte an die damals Handelnden zu richten.
Ich weiß schon, was Art. 25 GG sagt, nämlich dass die Grundsätze des Völkerrechts Vorrang vor nationalem Recht haben. Einer der anerkannten Grundsätze des Völkerrechts ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ein anderer das Vertreibungen und Gewaltverbot. Und wenn diese Grundsätze beachtet worden wären, hätte es keinen Verzicht deutscher Regierungen und des Gesetzgebers auf das Rückgängigmachen bzw. zumindest auf das Geltendmachen des entstandenen Schadens GEGENÜBER DEN STAATEN, die ihn verursachten, sowie auf die abgetrennten Gebiete gegeben. Genau deshalb ist Art. 25 GG hier einschlägig und macht Gebietsverzichte, die Akzeptanz der von den Siegermächten vorgenommenen Länderauflösungen und -Neugliederungen sowie die geschaffenen zwei Teilstaaten, von denen einer noch heute existiert, mitsamt dessen Staatsorganen und allem, was sie sagen und entscheiden, wegen Verstoßes gegen Art. 25 GG null und nichtig.
Erstens verbieten die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts keineswegs Krieg und Gewalt und auch keine Gebietsveränderungen. Das Kriegsvölkerrecht ist vielmehr ein wesentlicher Teil davon. Zweitens verdrängt spezielles Recht allgemeines Recht. Da das Verhältnis Deutschlands zu allen Nachbarn, insbesondere Polen, im 2+4-Vertrag und in bi- oder multilateralen Abkommen geregelt ist, haben die "allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts" hier keine Wirkung mehr, da nicht gegen sie verstoßen worden ist.
Richtig: Der deutsche Nationalstaat mit dem Namen Deutsches Reich besteht - vom Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt - weiter; er ist nur nicht handlungsfähig. Falsch: Man nennt ihn eben NICHT Bundesrepublik Deutschland - dass das so sei, sagen Staatsorgane eines Staats, der, wie mittlerweile mehrfach ausführlich erläutert, unter Verstoß gegen das Völkerrecht zustand gekommen ist und noch heute keine Verfassung hat, die jemals vom Deutschen Volk als solche angenommen worden ist.
Äußerungen eines eventuell verschieden davon im Verborgenen weiterexistierenden Deutschen Reichs liegen nicht vor. Nach Völkerrecht gibt es seit 1990 nur noch ein Deutschland. Langname: Bundesrepublik Deutschland.
Vielmehr sind die Verträge der Bundesrepublik Deutschland zu ihren Grenzen eben auch von Staatsorganen geschlossenen worden, die für das Deutsche Reich keine Handlungs- und Verpflichtungsermächtigung haben.
Dann schau dir mal das Londoner Schuldenabkommen an. Da hat die Bundesrepublik Deutschland ganz explizit für das Deutsche Reich gehandelt. Nicht als Rechtsnachfolger, sondern als dieses selbst. Und so ist es seither immer geblieben. Die ganzen Verträge des Reichs mit anderen Staaten wurden nach dem Krieg nie neu ausgehandelt und neu abgeschlossen, sondern einfach fortgesetzt. Also sieht es der Rest der Welt genauso. Siehste, das ist Völkerrecht. Nicht, wie du es gerne hättest, sondern wie es ist.
Deine Hasenfüßigkeit offenbarst Du ja mit Deiner Einschätzung, dass es nie passieren werde, dass Gebietsabtrennungen wieder rückgängig gemacht würden, ganz offen und zum wiederholten Mal.
Bin ich ein Hellseher? Im Einvernehmen mit Polen und Russland könnten wir die früher deutschen Gebiete sicher zurückkriegen. Aber nur so. Und das sehe ich so schnell nicht kommen. Allerdings: wenn ich wüsste, was in fünf Jahren ist, würde ich nie mehr arbeiten gehen.
Das ist richtig; aber dann könntest Du eigentlich nichts dagegen haben, dass sich das Deutsche Volk über Art. 146 GG eine neue Verfassung gibt, die mehr von dem aus der Weimarer Reichsverfassung, was bisher im Grundgesetz fehlt, übernimmt, und die in staats- und völkerrechtlich einwandfreier Weise zumindest die Bundesrepublik zum Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches macht oder dieses wieder handlungsfähig macht.
Überflüssig. Der deutsche Nationalstaat (ehemals als "Deutsches Reich" bekannt) bedarf keines Rechtsnachfolgers. Er existiert, und es geht ihm gut. Und in seiner Verfassung steht eine ganze Menge, was schon in Weimar beschlossen wurde, oder sogar in der Paulskirche.
Dardonthinis
13.12.2014, 22:13
Es trifft zu, dass das Frankfurter Dokument Nr. 1 solche Vorgaben enthielt. Aber schau sie dir doch mal an - da steht nichts, was irgendwie strittig gewesen wäre, was nicht schon in der Weimarer Verfassung gestanden hatte und was die Deutschen also nicht auch ganz ohne Siegermächte in die neue Verfassung geschrieben hätten.
Das mag sein, hätte aber auch geschehen können, ohne dass die Siegermächte unter Verstoß gegen die zitierten HLKO- und anderen Regelungen die Vertreibungen, die Gebietsabtrennungen, die Länderauflösungen und -Neugliederungen vornahmen und bis heute durchsetzten.
Hätten die Deutschen ohne all das ihre staatlichen Verhältnisse neu ordnen können; was glaubst Du, was sie da gemachten hätten? - ganz sicher nicht all diese Dinge zum Bestandteil ihrer Neuordnung gemacht.
Ich habe nicht den Eindruck, dass im Grundgesetz ein Mangel an Staatszielen herrscht. Die Ausübung der Religion und das Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften zählen ja wohl nicht dazu. Im Übrigen gab es nach der Wiedervereinigung eine Kommission von Bundestag und Bundesrat, die den Auftrag aus Artikel 5 EV erfüllte.Welche Staatsziele stehen denn Deiner Meinung nach im Grundgesetz? Und was den Auftrag aus Art. 5 EV angeht: Welche Staatsziele wurden denn durch die Kommission vorgeschlagen? Wies sie einen Weg zu einer neuen Verfassung über Art. 146 GG?
Schon die Weimarer Reichsverfassung enthielt z.B. einen eigenen Abschnitt über das Wirtschaftsleben. Die Verfassungen der neuen Länder enthalten Staatszielbestimmungen, die man teilweise sogar auch für den Bund hätte übernehmen können. Der Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches für die DDR vom 4.4.1990 enthielt eine Fülle von Staatszielbestimmungen, mit deren Übernahme ins Grundgesetz nicht nur einiges hätte anders laufen können, als die Globalisierung über Deutschland und Europa herein brach, sondern mit denen die Arbeit und Ergebnisse der vom Volk ausgegangenen friedlichen Revolution in der erweiterten Bundesrepublik hätten fruchtbar gemacht und ein wichtiger Beitrag hätte geleistet werden können, das Zusammenwachsen der Deutschen zu fördern - so wurde halt nur die Ordnung des Westens über die neuen Länder und ihre Bevölkerung gestülpt, so dass sie leider auch hier den Eindruck gewinnen mussten, dass ihre großartige Leistung einer friedlichen Revolution ohne feststellbare Ergebnisse blieb.
Was willst du, das mit dem Wucher stand doch schon seit 1900 im BGB (§138). Die anderen Sachen sind ebenfalls durch einfaches Bundes- oder auch Landesrecht vermutlich heute weit besser geregelt, als sie es in der Weimarer Republik jemals waren. Es muss ja nicht alles explizit in der Verfassung stehen.Ja, eben: "... durch einfaches Bundes- oder auch Landesrecht"! Das ist es ja gerade; wir sehen ja, was diese einfachgesetzlichen Regelungen gegen die im Zug der Globalisierung durchgesetzte Ökonomisierung uns Monetarisierung der Gesellschaft ausrichten konnten, nämlich NICHTS!
Ich sage ja nicht, dass ich das gut finde, aber du hast es erfasst. So etwas nennt man Realpolitik. Sag/schreib' mal: Wieso nimmst Du das einfach so kommentarlos hin? Es geht doch hier um eine zutiefst grundlegende Diskussion!
Nein, das ist wirklich nicht hübsch, aber die Landkarte Europas (und nicht nur Europas) ist in der Tat genau so geschaffen worden. Ein Blick in ein Geschichtsbuch täte dir sicher gut. Aber sicherlich kann man die Verbrechen, die an früheren Generationen von Deutschen begangen wurden, nicht durch neue Verbrechen an später geborenen Generationen von Polen und Russen aus der Welt schaffen.
Halt mal! Das sind zwei völlig verschiedene Themen: Wenn ich, wie Du schreibst, einen "Blick in ein Geschichtsbuch" werfe, sehe ich in der Tat, dass die Landkarte Europas nicht nach den Gesichtspunkten der Sprache der Bevölkerung oder sonstigen demokratischen Gesichtspunkten geschaffen wurde, sondern nach dem Ergebnis von Kriegen und Machtinteressen von Fürsten und Diktatoren; da hast Du sicher recht - aber genau darum geht es: Dies nicht nur "realpolitisch" oder fatalistisch einfach hinzunehmen, sondern dafür zu arbeiten, dass das endlich aufhört!
Wenn Du aber dann meinst, die an Deutschen begangenen Verbrechen ließen sich nur so aufarbeiten und, soweit möglich, noch rückgängig machen, indem man neue Verbrechen an den in den Vertreibungsgebieten aufgewachsenen neuen Generationen von Polen, Russen, Tschechen usw. begeht, enttäuschst Du mich zum Einen schwer, zum Anderen gibst Du halt nur die heutzutage millionenfach herrschende Gedanken- und Verantwortungslosigkeit wieder und bestätigst eindrucksvoll, was ich geschrieben habe: Vertreibe, töte und assimiliere die Bevölkerung in den Gebieten Deines Begehrens, warte einige Generationen, impfe den Vertriebenen und ihren Nachkommen einen lähmenden Schuldkomplex ein und lasse sie glauben, dass die gegen sie begangenen Verbrechen durch die von ihnen und ihren Vorfahren begangenen Verbrechen gerechtfertigt seien, und schwuppdiwupp hast Du Deine Verbrechen und Dein Raubgut reingewaschen - echt tolle Sache, nicht wahr?
Aber selbstverständlich schulde ich eine konkrete Antwortung darauf, wie dieser Themenkomplex gelöst werden könnte: Rückgängigmachen der Gebietsabtrennungen, keine neuen Verbrechen gegen die in den Vertreibungsgebieten aufgewachsenen Generationen, für die diese Gebiete ebenso ihre Heimat sind wie sie es für die Vertriebenen waren, Freistellen eines Staatsbürgerschafts- und Sprachwechsels für die etwa zwei Millionen Deutschen und ihre Nachkommen, die damals aus verschiedenen Gründen in den Vertreibungsgebieten blieben und assimiliert wurden, und überlappende Doppelsouveränität über diese Gebiete in Gestalt eines Zweikammersytems für die Gesetzgebung.
Wenn da nicht in der HLKO der kleine Zusatz wäre: "... und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze."
Welches Hindernis soll denn damals die Siegermächte dazu gezwungen haben, die Vertreibungen zu verrechtlichen, große Teile des deutschen Staatsgebietes abzutrennen und innerhalb des Reichs Länder aufzulösen oder neuzugestalten ???
[QUOTE=GSch;7579589]Allein durch den unwiderruflichen Untergang Preußens gab es ein zwingendes Hindernis für die Wiederherstellung der alten Verhältnisse. Und nachdem die Deutschen ihr Selbstbestimmungsrecht dazu benutzt hatten, mit der restlichen Welt Krieg anzufangen, ist es nachvollziehbar, dass die Alliierten da gewisse Sicherungen einbauten. Aha, der Untergang Preußens war also unwiderruflich! Merkst Du denn immer noch nicht, dass Du Dich im Kreis drehst? Preußen war wie die anderen Reichsländer durch die Gleichschaltung der Nazis faktisch, aber nicht verfassungsrechtlich aufgelöst worden. Die Siegermächte wären nicht gezwungen gewesen, das Land Preußen dann 1947 aufzulösen, sondern sie wären verpflichtet gewesen, die Gleichschaltung der Nazis aufzuheben und damit den verfassungsgemäßen Zustand der Weimarer Reichsverfassung wiederherzustellen mit dem Ergebnis: Preußen wäre wiederhergestellt worden wie die anderen Reichsländer, und das Deutsche Volk hätte souverän darüber entscheiden können, ob und, wenn ja, in welcher Weise es die Länder des Deutschen Reiches neu gliedert.
Das Hindernis, das nach Deiner Lesart dem Wiederherstellen der verfassungsmäßigen Ordnung in Deutschland entgegen stand, wurde von den Siegermächten nicht vorgefunden und beseitigt, sondern erst selbst geschaffen!
Dardonthinis
13.12.2014, 22:14
Als Inhaber der Staatsgewalt (nicht nur Besatzungsmächte) durften sie das sehr wohl. Legitimiert wurden die Vertreibungen übrigens nie, aber sie sind geschehen. Es gab aber kein Gebot, dass die alte Ordnung im Maßstab 1:1 wiederhergestellt werden musste, wenn sie sich als nicht zweckmäßig erwiesen hatte oder untergegangen war. Die "alte Ordnung" vor dem Krieg war ja die Nazi-Ordnung gewesen. Gleiche Ursachen, gleiche Wirkungen - das wollte keiner. Dass Hitler die Weimarer Verfassung nicht aufgehoben, aber faktisch außer Kraft gesetzt hatte, war schon Jahre vor dem Krieg geschehen. Von 1945 bis 1949 galt die WRV tatsächlich weiter, aber nur als einfaches Recht. Ihren Rang als Verfassung hatte sie angesichts der Umstände verloren. Auch die Deutschen wollten sie nicht wiederhaben, weil ihre Schwächen wesentlich zum Untergang der Republik beigetragen hatten. Es gab und gibt keinen Grundsatz des Völkerrechts, der die Alliierten unter diesen Umständen an die WRV gebunden hätte.
Das ist ein eindrucksvolles Konzentrat der heute vorherrschenden Gedanken- und Verantwortungslosigkeit:
Als faktischer Inhaber der Staatsgewalt KONNTEN die Siegermächte tun und lassen, was sie wollten; sie hatten die Macht, aber nicht das Recht dazu!
Die Vertreibungen wurden spätestens dadurch legitimiert, dass die Siegermächte die so genannten Wiedervereinigung unter den Vorbehalt stellten, dass die zuständigen Staatsorgane der wie beschrieben völkerrechtswidrig zustand gekommenen BRD und DDR darauf verzichteten, diese Gebiete zurück zu fordern!
Die Siegermächte taten zweierlei Dinge: Sie beseitigten die Nazi-Ordnung. Bis dahin ging das in Ordnung. Das hätte aber bedeutet, dass die frühere Ordnung der WRV wiederhergestellt gewesen wäre und das Deutsche Volk sich souverän eine neue und mit der WRV übereinstimmende Ordnung hätte geben können. Das geschah aber nicht; stattdessen wurden Gebiete abgetrennt und zwei neue Staaten geschaffen usw. usw. usw.
Nein, die WRV hatte ihren Rang als Verfassung nicht "angesichts der Umstände" verloren, sondern dadurch, dass die Siegermächte sie nicht in vollem Umfang wieder in Kraft treten ließen. So, wie der Herrenchiemseer Konvent und der Parlamentarische Rat dann Schlussfolgerungen aus den Geschehnissen zogen, um im Grundgesetz die Mängel, die die WRV gezeigt hatte, zu beseitigen, hätten sie auch genau so gut die WRV entsprechend reformieren können, wenn sie gedurft hätten - da waren keine Umstände, die dies verhinderten! Doch, es gab solche Hindernisse, nämlich den Willen der Siegermächte, dem Deutschen Volk keinen sauberen Übergang in eine neue Zeit zuzugestehen.
Und doch, es gibt einen völkerrechtlichen Grundsatz, der die Siegermächte an die WRV gebunden hätte, nämlich der HLKO-Grundsatz, dass die öffentliche Ordnung nach den Gesetzen des besetzten Landes wiederherzustellen ist, und dazu hätte genügt, dass die Siegermächte die Nazi-Ordnung beseitigt hätten; alles, was darüber hinaus ging, war weder erforderlich noch rechtmäßig!
Die Spaltung Deutschlands war ursprünglich nicht das Ziel der Alliierten. Laut Potsdamer Abkommen sollte das gesamte Deutschland unter einer alliierten Übergangsregierung zu demokratischen Verhältnissen zurückkehren. Das ist dann nicht geschehen, sondern passierte in Ost und West getrennt. Beschwerden dagegen sind bitte an die damals Handelnden zu richten.Da stimmte ich Dir zu; es ändert aber nichts daran, dass das Verhalten der Siegermächte im Lauf der heraufziehenden Kalten Krieges rechtswidrig war. Dass aber die Siegermächte wegen des Kalten Kriegs Deutschland teilten und zum Spielball ihrer Interessen machten, verschärfte das von ihnen begangene Unrecht noch. Natürlich gab es damals für den Westen keine Möglichkeit, Stalin dazu zu zwingen, zu den ursprünglichen gemeinsamen Zielen zurückzukehren, und ich sehe es sogar auch so, dass die (Teil-) Wiedervereinigung von 1990 ohne die damaligen Verträge nicht möglich gewesen wäre, weil die ehemaligen Siegermächte insoweit immer noch uneinig waren; aber niemand würde die heutigen deutschen Regierungen daran hindern, eine Außenpolitik mit dem Ziel zu betreiben, wie ich es beschrieben habe - und zwar nachhaltig und unbeirrbar; so wie das Wiedervereinigungsgebot jahrzehntelang aufrecht erhalten wurde, auch in Zeiten, in denen man es sich kaum mehr vorstellen konnte, dass sie jemals Wirklichkeit werden würde!
Dardonthinis
13.12.2014, 22:47
Erstens verbieten die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts keineswegs Krieg und Gewalt und auch keine Gebietsveränderungen. Das Kriegsvölkerrecht ist vielmehr ein wesentlicher Teil davon. Zweitens verdrängt spezielles Recht allgemeines Recht. Da das Verhältnis Deutschlands zu allen Nachbarn, insbesondere Polen, im 2+4-Vertrag und in bi- oder multilateralen Abkommen geregelt ist, haben die "allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts" hier keine Wirkung mehr, da nicht gegen sie verstoßen worden ist.Oha! Von welchem "Völkerrecht" gehst Du denn aus? Krieg und Gewalt können nach dem Völkerrecht in der Tat legitim sein, nämlich um die von einem Staat ausgehende Gewalt zu stoppen und die Kräfte, von denen die Gewalt ausgeht, auszumerzen. Alles andere verstößt aber gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und damit sehr wohl gegen einen der Grundsätze des Völkerrechts!
Das habe ich schon mehrfach beschrieben: Die militärische Niederwerfung und dann Ausmerzung des Nazi-Regimes war vom Völkerrecht gedeckt, aber nicht die Vertreibungen, die Gebietsabtrennungen und die Länderauflösungen und -Neugliederungen!
Äußerungen eines eventuell verschieden davon im Verborgenen weiterexistierenden Deutschen Reichs liegen nicht vor. Nach Völkerrecht gibt es seit 1990 nur noch ein Deutschland. Langname: Bundesrepublik Deutschland.Wie sollte sich denn das fortexistierende, aber handlungsunfähige Deutsche Reich Deiner Meinung nach äußern? Dass nur Äußerungen und Verträge von BRD und DDR und später des so genannten "vereinten Deutschland" akzeptiert wurden und werden, beschreibt einen heutigen tatsächlichen Zustand, der aber aber dadurch nicht zurecht besteht.
Dann schau dir mal das Londoner Schuldenabkommen an. Da hat die Bundesrepublik Deutschland ganz explizit für das Deutsche Reich gehandelt. Nicht als Rechtsnachfolger, sondern als dieses selbst. Und so ist es seither immer geblieben. Die ganzen Verträge des Reichs mit anderen Staaten wurden nach dem Krieg nie neu ausgehandelt und neu abgeschlossen, sondern einfach fortgesetzt. Also sieht es der Rest der Welt genauso. Siehste, das ist Völkerrecht. Nicht, wie du es gerne hättest, sondern wie es ist.Das, was Du als Völkerrecht bezeichnest, ist das Ergebnis der Machtausübung der Siegermächte, nicht des Anwendens des Völkerrechts. Diese Weltordnung und auch der "Rechts-" Zustand Deutschlands fällt an dem Tag, an dem die Macht der heutigen Machtinhaber endet! Selbstverständlich wissen weder Du noch ich noch sonst jemand, ob und, wenn ja, wann dieser Tag kommen wird. Und da wir das nicht wissen, bleibt nur eines: Die deutschen Regierungen müssen mit völkerrechtsgemäßen Mitteln, mit Nachdruck und unbeirrbarer Nachhaltigkeit darauf hinwirken, dass ein Zustand erreicht wird, der die Folgen der Verbrechen der Sieger- und Besatzungsmächte aufhebt, ohne selbst neue Verbrechen zu begehen.
Der deutsche Nationalstaat (ehemals als "Deutsches Reich" bekannt) bedarf keines Rechtsnachfolgers. Er existiert, und es geht ihm gut. Und in seiner Verfassung steht eine ganze Menge, was schon in Weimar beschlossen wurde, oder sogar in der Paulskirche.Ich könnte Dir entgegen kommen, wenn wir uns darauf einigen könnten, dass ein sauberer Weg gefunden wird, der die Bundesrepublik Deutschland nach dem Willen des Deutschen Volkes und nicht nach dem der Siegermächte oder der Staatsorgane der von ihnen errichteten Staatsgebilde auf deutschem Boden zum einwandfreien Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches macht, denn ebenso wie es mir schnurzegal ist, ob die deutsche Verfassung nun das Etikett "Verfassung" oder "Grundgesetz" trägt, weil es allein auf ihren Inhalt ankommt, so schnurzegal ist es mir, ob der Staat der Deutschen nun "Deutsches Reich" oder "Bundesrepublik Deutschland" heißt, weil es auch hier nur darauf ankommt, dass die Verfassung dieses Staats allein das Ergebnis der unabhängigen Entscheidung des Deutschen Volkes ist.
In der Tat stehen im Grundgesetz viele Dinge, die schon in der Weimarer Reichsverfassung und auch schon in der Paulskirchenverfassung standen, und das ist auch gut so. Was aber nicht im Grundgesetz steht, sind die Staatszielbestimmungen, die die Paulskirchenverfassung und die Weimarer Reichsverfassung beinhalteten, ebenso die volle Souveränität des Deutschen Volkes über sein Staatsgebiet ohne von außen aufgezwungene Vertreibungen, Gebietsabtrennungen und Länderneugliederungen. Und genau deshalb betrachte ich Artikel 146 GG als eine Verpflichtung für die Deutsche Politik - ebenso wie es bis 1990 ein Wiedervereinigungsgebot gab.
Welche Staatsziele stehen denn Deiner Meinung nach im Grundgesetz?
Na ja, zum Beispiel Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Beseitigung bestehender Nachteile (Art. 3 Abs. 2 GG), Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG), Umwelt- und Tierschutz (Art. 20a GG), Europäische Integration (Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG), Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht (Art. 109 Abs. 2 GG). Siehe auch die Landesverfassungen.
Welche Staatsziele wurden denn durch die Kommission vorgeschlagen? Wies sie einen Weg zu einer neuen Verfassung über Art. 146 GG?
Dieser Punkt wurde zwar im Einigungsvertrag angesprochen, doch lagen in der Kommission keine Anträge dazu vor. Auch nicht von Parteien oder Abgeordneten aus der ehemaligen DDR. Offenbar genügte eine Revision des GG den Wünschen der Beteiligten vollauf.
Preußen war wie die anderen Reichsländer durch die Gleichschaltung der Nazis faktisch, aber nicht verfassungsrechtlich aufgelöst worden. Die Siegermächte wären nicht gezwungen gewesen, das Land Preußen dann 1947 aufzulösen, sondern sie wären verpflichtet gewesen, die Gleichschaltung der Nazis aufzuheben und damit den verfassungsgemäßen Zustand der Weimarer Reichsverfassung wiederherzustellen mit dem Ergebnis: Preußen wäre wiederhergestellt worden wie die anderen Reichsländer, und das Deutsche Volk hätte souverän darüber entscheiden können, ob und, wenn ja, in welcher Weise es die Länder des Deutschen Reiches neu gliedert.
Sicher, und das Römische Reich existiert ja auch noch, denn der Senat hat es nie aufgelöst. Das Mayareich auch nicht.
Ein großer Teil Preußens lag ab 1945 außerhalb der Grenzen Deutschlands. Es war nicht wiederherzustellen.
Nimm endlich mal zur Kenntnis, dass das Völkerrecht kein Heiligabend mit Bescherung und Singen ist, sondern das Ziel hat, einen geregelten Zustand zwischen Völkerrechtssubjekten (i. d. R. die Staaten) herzustellen, bei dem durchaus nicht jeder kriegt, was er gerne hätte (Effektivitätsprinzip). Das ist so ähnlich wie in der Demokratie: da ist am Ende auch nicht jeder zufrieden, besonders dann nicht, wenn er zur Minderheit gehört.
Das ist, mit Verlaub, rechtsradikaler Unsinn. Der Artikel 146 GG a.F. hat mit der Wiedervereinigung seine bis dort hin andauernde Erwartungsnorm erfüllt. Durch den völkerrechtlich bindenden Charakter der 2+4 Verträge wurden die besatzungsrechtlichen Vorbehalte gegen die Wiedervereinigung als obsolet erkannt und für unwirksam erklärt. Somit hat der Artikel 146 GG a. F. seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Der Artikel 146 GG n.F. sieht durch den ständigen Gebrauch des GG und die damit verbundene Erklärung, dass das GG für das gesamte Deutsche Volk gilt, das GG als gesamt geltende Verfassung an. Da die n.F. das deutsche Volk als Subjekt der Verfassungsablösung sieht, kann auch die Anstrengung zur Verfassungsablösung konsequenterweise nur vom Volk ausgehen. Der Artikel 146 GG n. F. generiert keinen Verfassungsauftrag zur Verfassungsablösung so dass hier auch kein einklagbares Recht abzuleiten ist. Oder verständlich in einfachem Deutsch. Ob Deutschland je eine neue Verfassung erhält, liegt einzig und allein am Deutschen Volk. Der Artikel 146 GG n.F. eröffnet jeden Weg, um auf legalem Wege die jetzt bestehende Verfassung (GG) durch eigene Initiative in freier und geheimer Wahl abzulösen. Hier sind lediglich die Formalien einzuhalten. Das fängt mit der Wahl von Vertretern an, die im Auftrage des Volkes den Antrag zur Verfassungsablösung stellen. Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten. Nationalversammlung oder Volksabstimmung. :dd:
Zu deinen Ausführungen es wäre rechtsradikaler Unsinn .
1 was ist Rechtsradikal wen ich behaupte die BRD ist nicht souverän und wir haben keine richtige Verfassung ?
2 Wer hat Besatzungsrechtlichen Vorbehalte gegen die Wiedervereinigung als obsolet erkannt und für unwirksam erklärt ?? (Benenne mir bitte Namen/Dokumente für deine Behauptung!!)
3 Was wurde wiedervereinigt ? (Es gab einen beitritt zum GG)
4 "sieht durch den ständigen Gebrauch des GG und die damit verbundene Erklärung, dass das GG für das gesamte Deutsche Volk gilt, das GG als gesamt geltende Verfassung an" Warum wurde das Volk nicht befragt ob es das GG als Verfassung anerkennt ??? (Einberufung einer Nationalversammlung)
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