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Vollständige Version anzeigen : Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!



sunbeam
13.11.2014, 06:21
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Helgoland
13.11.2014, 07:07
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Um es kurz zu machen: Zahlen! Diese Zwangsabgabe ist unanfechtbar, es sei denn, Du wirst von Amts wegen davon befreit.

Murmillo
13.11.2014, 07:11
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Nun, wenn sich der GV ankündigt, hast du ja bereits auf mehrere Mahnbescheide nicht reagiert.Dies war ein Fehler, denn im Vorfeld hättest du dann der Forderung widersprechen können- auch wenns gerade hier wenig Sinn machen wird.
Nun kannst du nicht mehr viel machen.Du hast eigentlich nur noch die Option, zu zahlen .
Der Gläubiger- die GEZ- hat eine Zwangsvollstreckung beantragt, und nur sie kann den GV wieder stoppen.
Reinlassen musst du den GV auf jeden Fall. Tust du es nicht, kommt er mit einer richterlichen Anordnung wieder.
Setze dich am besten mit der GEZ in Verbindung und versuche, wenn du nicht zahlen kannst, zumindest eine Ratenzahlungsvereinbarung zu erreichen und wenn dies erfolgreich sein sollte, dass sie sich dann auch mit dem GV in Verbindung setzen, und ihn abbestellen.

Kannst du nicht zahlen, und ist bei dir auch nichts zu pfänden, wirst du beim GV eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.

Ich weiss nicht , ob es hilft und ob gerade im Falle der GEZ vielleicht mal die Gerichte höchstrichterlich entscheiden, dass bestimmte Fälle von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit sind. Aber solltest du zahlen, dann nur unter Vorbehalt der späteren Rückforderung, um deine Ansprüche zu sichern.

sunbeam
13.11.2014, 07:27
Danke Euch, ja, ich habe diese Briefe seit 20 Jahren ignoriert, aber die Daumenschrauben wurden ja bekannterweise ab 2013 angezogen. Ich kann den Betrag problemlos zahlen, will aber nicht. Ich sehe kaum Öffentlich-Rechtliches Fensehen. Egal, also ich zahle den Schlonz nun und gut ist`s. Scheisse! Ich kann es nur nicht fassen das ich mit meiner Kohle a) die Politwanste die dort geparkt werden fett mästen muss und b) diese indoktrinative Scheisse nun mitfinanzieren muss, dieses Propaganda- und Lügengeschwurble! Lieber würde ich die 30 Euro im Monat ins Klo werfen oder mir dafür ne gute Flasche Wein gönnen!

Chronos
13.11.2014, 07:32
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!
Für was steht die Abkürzung "GV"? Üblicherweise wird dieses Kürzel von der Justiz für "Geschlechtsverkehr" verwendet....

Spaß beiseite. Um die Frage zu beantworten, braucht man keine juristischen Kenntnisse.

Nach der Änderung des betreffenden Gesetzes ist jetzt jeder Haushalt automatisch zur Zahlung der GEZ-Gebühren verpflichtet, unabhängig davon, welche Geräte er betreibt.

Da gibt es kein Entkommen, es sei denn, man riskiert jahrelange Verfahren und verliert dann am Ende doch.

Einfach zahlen. Diese Brüder sitzen am längeren Hebel.

Tankred
13.11.2014, 07:34
Danke Euch, ja, ich habe diese Briefe seit 20 Jahren ignoriert, aber die Daumenschrauben wurden ja bekannterweise ab 2013 angezogen. Ich kann den Betrag problemlos zahlen, will aber nicht. Ich sehe kaum Öffentlich-Rechtliches Fensehen. Egal, also ich zahle den Schlonz nun und gut ist`s. Scheisse! Ich kann es nur nicht fassen das ich mit meiner Kohle a) die Politwanste die dort geparkt werden fett mästen muss und b) diese indoktrinative Scheisse nun mitfinanzieren muss, dieses Propaganda- und Lügengeschwurble! Lieber würde ich die 30 Euro im Monat ins Klo werfen oder mir dafür ne gute Flasche Wein gönnen!

Das würden viele, naja vielleicht nichts ins Klo schmeißen aber sich sparen wollen. Und zur Propaganda und Lügen, da bist Du auf RTL auch nicht besser aufgehoben.

Allerdings gibt es auch Spartenprogramme der öffentlich-rechtlichen, die durchaus schon mal was Werthaltiges anbieten und Nachrichten im Auto oder Radio hörst Du sicher doch auch.

pixelschubser
13.11.2014, 07:36
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Noch ein Tipp:

Beim nächsten Umzug und der dazugehörigen Ummeldung aufm EMA widersprichst Du schriftlich der Weitergabe Deiner Daten aus dem Melderegister durch das EMA. Ein formloses Schreiben genügt. Es soll wohl auch ein Formular geben, was ich aber nicht bestätigen kann. Halte Dich fern von Einträgen in Telefonbüchern oder Vereinsregistern. Abonniere niemals Fernsehzeitungen.

So ging es zumindest eine Zeitlang bei der GEZ. Wie jetzt die Sachlage ist bei der "Haushaltsabgabe", weiss ich nicht. Ich zahle übrigens auch nicht....hab ich auch noch nie. Mein Weib zahlt und ich lebe in ihrem Haushalt.

sunbeam
13.11.2014, 07:43
Das würden viele, naja vielleicht nichts ins Klo schmeißen aber sich sparen wollen. Und zur Propaganda und Lügen, da bist Du auf RTL auch nicht besser aufgehoben.

Allerdings gibt es auch Spartenprogramme der öffentlich-rechtlichen, die durchaus schon mal was Werthaltiges anbieten und Nachrichten im Auto oder Radio hörst Du sicher doch auch.

Ich sehe kein RTL, Sat1 und diesen anderen Dreck, ich nutze den TV nur um Filme zu streamen oder ab und an Nachrichten, Doku`s etc. (ja, auf den Öffentlichen) anzusehen. Ich zahle meinen Beitrag und gut ist`s. Drecksland, elendiges!

Tankred
13.11.2014, 07:47
Ich sehe kein RTL, Sat1 und diesen anderen Dreck, ich nutze den TV nur um Filme zu streamen oder ab und an Nachrichten, Doku`s etc. (ja, auf den Öffentlichen) anzusehen. Ich zahle meinen Beitrag und gut ist`s. Drecksland, elendiges!

Naja, früher ging es wenn man der GEZ erklärte, dass man kein Fernsehen und Radio sieht bzw. hört. Also einen Monitor als Fernseher konntest Du da haben, jedoch keinerlei Anschluss an Kabel oder die Sat-schüssel. Aber so viel ich weiß hat man auch das unterbunden - und das ist wirklich fies.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 07:48
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Ich zahle seit Jahren nicht. Bei Gehaltsempfängern kann Gehaltspfändung kommen.
Juristisch ist das Ding sowieso nicht sauber. Man hat keinen Vertrag mit dem Beitragsservice. GV heisst übrigens Gerichtsvollzieher.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 07:51
Danke Euch, ja, ich habe diese Briefe seit 20 Jahren ignoriert, aber die Daumenschrauben wurden ja bekannterweise ab 2013 angezogen. Ich kann den Betrag problemlos zahlen, will aber nicht. Ich sehe kaum Öffentlich-Rechtliches Fensehen. Egal, also ich zahle den Schlonz nun und gut ist`s. Scheisse! Ich kann es nur nicht fassen das ich mit meiner Kohle a) die Politwanste die dort geparkt werden fett mästen muss und b) diese indoktrinative Scheisse nun mitfinanzieren muss, dieses Propaganda- und Lügengeschwurble! Lieber würde ich die 30 Euro im Monat ins Klo werfen oder mir dafür ne gute Flasche Wein gönnen!
Warum zahlst du nicht, ist doch bestes Russophobieprogramm für dich. Eine Demokratieabgabe.

Schlummifix
13.11.2014, 07:51
Ich kann es nur nicht fassen das ich mit meiner Kohle a) die Politwanste die dort geparkt werden fett mästen muss und b) diese indoktrinative Scheisse nun mitfinanzieren muss, dieses Propaganda- und Lügengeschwurble! Lieber würde ich die 30 Euro im Monat ins Klo werfen oder mir dafür ne gute Flasche Wein gönnen!

Damit bist du sicherlich nicht der Einzige, und mit der GEZ-Zwangsabgabe sind wir ganz nah am totalitären Staat.

Schön zu sehen, dass der Staat jetzt ernst macht, und den Gerichtsvollzieher schickt.
Hatte ich ja vorausgesagt.

Wählt die AfD, die AfD will die GEZ abschaffen.

http://afdmg.files.wordpress.com/2014/03/gez.jpg

Daggu
13.11.2014, 07:53
Ich zahle seit Jahren nicht. Bei Gehaltsempfängern kann Gehaltspfändung kommen.


Und irgendwann kriegen sie dich am A..., die kriegen jeden.

Helgoland und Chronos haben das schon richtig formuliert: kommt dir so ein Wisch in's Haus geflattert, dann sollte man Zahlen, da können dann auch keine Legionen von Rechtsanwälten helfen.

Bolle
13.11.2014, 07:55
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Du kannst das nur vermeiden, indem du dich befreien lässt (Hartz IV z. B.) oder du ziehst bei jemanden ein der schon zahlt! Oder du verweigerst als "Reichsbürger" jegliche Zusammenarbeit mit den BRD-Organen! Da kannst du dann bald in der Geschlossenen TV gucken.

Bolle
13.11.2014, 07:57
Voraussetzungen für eine Befreiung/Ermäßigung


Nr.
Folgende Personen können nach § 4 Abs. 1 RBStV aus sozialen Gründen eine Befreiung beantragen
Vorzulegende Unterlagen


401
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d BVG.
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


402
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII.
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung nach SGB XII oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


403
Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II.
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


404
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


405 A
Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern wohnen.
BAföG-Bescheid oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


405 B
Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach den §§ 99, 100 Nr. 3 SGB III a. F. (neu: §§ 114, 115 Nr. 2 SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt SGB III a. F. (neu: Dritten Kapitel, Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen.
Bewilligungsbescheid über den Bezug von BAB oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


405 C
Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 104 ff. SGB III a. F. (neu: §§ 122 ff. SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen.
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach SGB III oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


406
Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG.
Bescheid über die Feststellung »Sonderfürsorgeberechtigter« oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


407
Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge BVG oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften.
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach SGB XII oder BVG oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


408
Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG ein Freibetrag zuerkannt wird.
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen oder eines Freibetrags nach § 267 LAG oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


409
Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben.
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB VIII oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


410 A
Taubblinde Menschen
Eine ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos) oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl oder Gl zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die je andere Behinderung oder eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung.


410 B
Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 72 SGB XII oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde





Nr.
Folgende Personen können nach § 4 Abs. 2 RBStV aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung beantragen
Vorzulegende Unterlagen


432
Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 % allein wegen der Sehbehinderung und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt.
Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde


433
Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 % beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt.
Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde




Nr.
Folgende Personen können nach § 4 Abs. 6 RBStV (Härtefall) eine Befreiung beantragen
Vorzulegende Unterlagen


440
Personen, denen eine der in § 4 Abs. 1 Nr. 1-10 genannten sozialen Leistungen wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags ist.
Ablehnender Bescheid, aus dem die Höhe der Überschreitung ersichtlich ist, oder eine Bescheinigung der Behörde




https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Daggu
13.11.2014, 07:58
Wählt die AfD, die AfD will die GEZ abschaffen.

http://afdmg.files.wordpress.com/2014/03/gez.jpg

Hähä, ja!

Und wer die AfD wählt und diese "vermächtigt", der zahlt auf die GEZ noch eine GEZ Sonder-Steuer - für die GEZ Steuer...

Wer nicht glaubt, was die AfD verspricht
der ist kein guter Deutscher nicht

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:06
Und irgendwann kriegen sie dich am A..., die kriegen jeden.

Helgoland und Chronos haben das schon richtig formuliert: kommt dir so ein Wisch in's Haus geflattert, dann sollte man Zahlen, da können dann auch keine Legionen von Rechtsanwälten helfen.

Vor Wochen kam ein Bettelanruf warum ich nicht zahle. Ihr seid lustig. Ich bin vom BR meinte er.
Ich fragte warum ich bewiesene Propaganda zahlen soll ?

Tantalit
13.11.2014, 08:06
Danke Euch, ja, ich habe diese Briefe seit 20 Jahren ignoriert, aber die Daumenschrauben wurden ja bekannterweise ab 2013 angezogen. Ich kann den Betrag problemlos zahlen, will aber nicht. Ich sehe kaum Öffentlich-Rechtliches Fensehen. Egal, also ich zahle den Schlonz nun und gut ist`s. Scheisse! Ich kann es nur nicht fassen das ich mit meiner Kohle a) die Politwanste die dort geparkt werden fett mästen muss und b) diese indoktrinative Scheisse nun mitfinanzieren muss, dieses Propaganda- und Lügengeschwurble! Lieber würde ich die 30 Euro im Monat ins Klo werfen oder mir dafür ne gute Flasche Wein gönnen!

Es sind nur 18€ pro Monat und wenn du das Geld hast einfach zahlen, der Ärger lohnt sich nicht.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:08
Und irgendwann kriegen sie dich am A..., die kriegen jeden.

Helgoland und Chronos haben das schon richtig formuliert: kommt dir so ein Wisch in's Haus geflattert, dann sollte man Zahlen, da können dann auch keine Legionen von Rechtsanwälten helfen.


Ich kenne einen der hat jetzt Ruhe. Er drohte die GV zu verklagen.

Daggu
13.11.2014, 08:09
Ich fragte warum ich bewiesene Propaganda zahlen soll ?

Weil auch du unentrinnbar in der Mühle der deutschen Gesetzgebung steckst.

Es dauert und manchmal dauert es auch länger, aber früher oder später wirst auch du zur Kasse gebeten.

Daggu
13.11.2014, 08:11
Ich kenne einen der hat jetzt Ruhe. Er drohte die GV zu verklagen.

Dann hat dir dieser Mensch wohl so nicht ganz die Warhheit erzählt,

Tantalit
13.11.2014, 08:11
Noch ein Tipp:

Beim nächsten Umzug und der dazugehörigen Ummeldung aufm EMA widersprichst Du schriftlich der Weitergabe Deiner Daten aus dem Melderegister durch das EMA. Ein formloses Schreiben genügt. Es soll wohl auch ein Formular geben, was ich aber nicht bestätigen kann. Halte Dich fern von Einträgen in Telefonbüchern oder Vereinsregistern. Abonniere niemals Fernsehzeitungen.

So ging es zumindest eine Zeitlang bei der GEZ. Wie jetzt die Sachlage ist bei der "Haushaltsabgabe", weiss ich nicht. Ich zahle übrigens auch nicht....hab ich auch noch nie. Mein Weib zahlt und ich lebe in ihrem Haushalt.

Dann zahlst du nicht weil du es nicht brauchst da ja deine Frau für den gemeinsamen Haushalt zahlt, du zahlst also auch genaugenommen aus dem gemeinsamen Einkommen oder eben nur aus ihrem.

PS: Wenn deine Frau für deine Lebenshaltungskosten aufkommt bist du entweder ein Glückspilz, krank oder einfach nur faul aber bestimmt kein Held der die GEZ Gebühren verweigert und damit auch noch angeben sollte. ;)

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:11
Weil auch du unentrinnbar in der Mühle der deutschen Gesetzgebung steckst.

Es dauert und manchmal dauert es auch länger, aber früher oder später wirst auch du zur Kasse gebeten.

Ach weisst du Inkassobriefe, jetzt wieder die normale Post 53,94 €. Ich glaub ich bin schon 800 € schuldig.

Schlummifix
13.11.2014, 08:14
Weil auch du unentrinnbar in der Mühle der deutschen Gesetzgebung steckst.

Es dauert und manchmal dauert es auch länger, aber früher oder später wirst auch du zur Kasse gebeten.

Und zwar rückwirkend.

Ich musste auch schon einmal rückwirkend blechen, für die letzten drei Jahre.

Und warum müssen Taubblinde nicht bezahlen? Das widerspricht doch dem Abzockprinzip.

Daggu
13.11.2014, 08:14
Ach weisst du Inkassobriefe, jetzt wieder die normale Post 53,94 €. Ich glaub ich bin schon 800 € schuldig.

800 Euronen?

Heftig. Die GEZ lässt dich diese Summe sicherlich auch in Raten abstottern, die sind da echt nett, diese staatlichen Büttel...

Tantalit
13.11.2014, 08:16
Ich zahle seit Jahren nicht. Bei Gehaltsempfängern kann Gehaltspfändung kommen.
Juristisch ist das Ding sowieso nicht sauber. Man hat keinen Vertrag mit dem Beitragsservice. GV heisst übrigens Gerichtsvollzieher.

Die Frage ist wohl eher warum du nicht zahlst, weil du noch nicht erwischt worden bist, weil jemand anders für deinen Haushalt zahlt oder du vielleicht sogar befreit bist.

Zu sagen man zahlt "selber" nicht sagt ja erst mal nicht viel aus.

Ach ich sehe gerade du bekommst schon Inkasso Breife na dann ist bei dir wohl eh nix zu holen wenn du damit durchkommst, verstehe nur nicht warum du dich dann nicht einfach befreien läßt.

Daggu
13.11.2014, 08:19
Und zwar [B]rückwirkend.



Joh, ich habe diesen ganzen Irrsinn auch durch. War nichts zu machen. Es wurde, damals, dazu aufgerufen, Petitiionen zu unterschreiben, die diesen Wahn vielleicht hätten stoppen können.

Aber die Beteiligung war etwas sehr, sehr dürftig.

Egal, noch ein paar Jährchen durchhalten, dann sind wir weg.

Tantalit
13.11.2014, 08:19
Ich kenne einen der hat jetzt Ruhe. Er drohte die GV zu verklagen.

Ich kenne auch einen der hat jetzt Ruhe, Zentralfriedhof Reihe 7, dritter Stein rechts mit dem Namen "Haste schon gehört".

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:23
Dann hat dir dieser Mensch wohl so nicht ganz die Warhheit erzählt,

Ich glaube es ihm. Er war Meister von Pleiten und unbezahlten Rechnungen. Hat sogar ein Haus und 4 Kinder.

Cybeth
13.11.2014, 08:23
Entweder zahlen oder mit den Konsequenzen leben. Pfändung, Lohnpfändung, Kontopfändung, EV, Schufa und das alles wegen 18,- Euro im Monat.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:24
Ich kenne auch einen der hat jetzt Ruhe, Zentralfriedhof Reihe 7, dritter Stein rechts mit dem Namen "Haste schon gehört".

Kannst ja auch eine Sterbeurkunde nachweisen, das geht.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:25
Entweder zahlen oder mit den Konsequenzen leben. Pfändung, Lohnpfändung, Kontopfändung, EV, Schufa und das alles wegen 18,- Euro im Monat.

Gibt ja Leute die haben das am Hals wegen anderer Dinge, dann ist es ein Aufwasch.

Daggu
13.11.2014, 08:26
Ich glaube es ihm.

Ja, kenn ich, kenn ich. Der Glaube kann Berge versetzen.

Tantalit
13.11.2014, 08:27
Gibt ja Leute die haben das am Hals wegen anderer Dinge, dann ist es ein Aufwasch.

Wer das alles an der Backe hat wird aber bestimmt nicht von der GEZ aus Mitleid befreit außer er sorgt selber dafür indem er nachweist das er auf Hartz 4 angewiesen ist und dann sich befreien läßt, wenn es noch mehr Möglichkeiten gibt möge man sie mir mitteilen.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:29
800 Euronen?

Heftig. Die GEZ lässt dich diese Summe sicherlich auch in Raten abstottern, die sind da echt nett, diese staatlichen Büttel...

Ich denke nicht dran. Chancen an Geld zu kommen sind nahezu Null. Ich habe keine Rente, oder Gehalt, oder Lohn.

Tantalit
13.11.2014, 08:29
Kannst ja auch eine Sterbeurkunde nachweisen, das geht.

Es ist ja jetzt eine Haushaltsabgabe da interessiert eine Sterbeurkunde auch nicht mehr sondern nur ob im Haushalt einer lebt und das einer zahlt, wenn natürlich alle befreit sind sozusagen eine Hartz 4 Villa, hat sich das natürlich erledigt.

Die Frage die interessiert ist ja immer warum ein Haushalt nicht bezahlt bzw. befreit ist.

Es gibt ja nur drei Möglichkeiten:
Der Haushalt ist noch nicht erfasst und man hat Glück.
Man verweigert die Zahlung aus welchen Gründen auch immer.
Man hat sich befreien lassen.

Gehirnnutzer
13.11.2014, 08:30
Nun, wenn sich der GV ankündigt, hast du ja bereits auf mehrere Mahnbescheide nicht reagiert.Dies war ein Fehler, denn im Vorfeld hättest du dann der Forderung widersprechen können- auch wenns gerade hier wenig Sinn machen wird.
Nun kannst du nicht mehr viel machen.Du hast eigentlich nur noch die Option, zu zahlen .
Der Gläubiger- die GEZ- hat eine Zwangsvollstreckung beantragt, und nur sie kann den GV wieder stoppen.
Reinlassen musst du den GV auf jeden Fall. Tust du es nicht, kommt er mit einer richterlichen Anordnung wieder.
Setze dich am besten mit der GEZ in Verbindung und versuche, wenn du nicht zahlen kannst, zumindest eine Ratenzahlungsvereinbarung zu erreichen und wenn dies erfolgreich sein sollte, dass sie sich dann auch mit dem GV in Verbindung setzen, und ihn abbestellen.

Kannst du nicht zahlen, und ist bei dir auch nichts zu pfänden, wirst du beim GV eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.

Ich weiss nicht , ob es hilft und ob gerade im Falle der GEZ vielleicht mal die Gerichte höchstrichterlich entscheiden, dass bestimmte Fälle von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit sind. Aber solltest du zahlen, dann nur unter Vorbehalt der späteren Rückforderung, um deine Ansprüche zu sichern.

Murmillo, bei den Rundfunkgebühren handelt es sich nicht um zivilrechtliche Forderungen, es gibt kein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Die Landesrundfunkanstalten sind öffentliche Behörden. Du bekommst einen Gebührenbescheid, keine Gebührenrechnung. Ein Bescheid, wenn sein Inhalt vollstreckbar ist, wird in dem Moment vollstreckbar in dem er Bestandskraft erlangt, in der Regel also wenn die Fristen für Rechtsbehelfe abgelaufen sind.
Es heißt so schön in der Rechtsbehelfsbelehrung "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach Erhalt Widerspruch eingelegt werden...............". Rein rechtlich gesehen, kann mit Ablauf dieses Monates der Vollstreckungsbeamte deiner Gemeinde vor deiner Tür stehen und vollstrecken. Warum ich Vollstreckungsbeamte schreibe? Ganz einfach, weil er in der Regel öffentliche Forderungen eintreibt, der Gerichtsvollzieher kommt in solchen Fällen nur, wenn eine Gemeinde keinen eigenen Vollstreckungsbeamten hat, dann übernimmt der Gerichtsvollzieher des zuständigen Amtsgerichtsbereiches.

Im Gegensatz zu Steuern sind Gebühren Abgaben, die zweckgebunden und an eine Gegenleistung gebunden sind. Das dumme ist, das diese Gegenleistung auch in der Bereitstellung einer Sache, eines Dienstes etc. bestehen kann und vollkommen unabhängig von der Wahrnehmung dieser Sache, etc. ist.

Man kommt nicht um die Zahlung der Rundfunkgebühren drum rum, selbst wenn man Rechtsbehelf einlegt, der hat keine aufschiebende Wirkung. Wird dem Rechtsbehelf entsprochen, werden die gezahlten Gebühren erstattet.

sunbeam, wie gegen den Bescheid, hast du auch gegen die Vollstreckung bzw. die Androhung der Vollstreckung das Rechtsmittel des Widerspruches, doch ich weiß nicht, wie du diesen begründen solltest.

Beim normalen Gebührenbescheid hätte man den Widerspruch mit der Infragestellung der rechtlichen Zulässigkeit der Haushaltsabgabe und den anhängigen Verfahren begründen können. Hätte zwar wie gesagt keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht, aber für den Fall eines Falles bekommt man sein Geld zurück. Das dumme ist nämlich, entscheiden die Gerichte, das die Haushaltsabgabe unzulässig ist, bedeutet das, diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, brauchen ab dem Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr zahlen, diejenigen die entsprechenden Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben, erhalten die gezahlten Gebühren ab dem Zeitpunkt des Widerspruches zurück.

sunbeam, es ist immer besser sich auf jeden Fall immer zu informieren und danach das richtige zu tun, als aus Trotz etwas überhaupt nicht zu tun.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:30
Ja, kenn ich, kenn ich. Der Glaube kann Berge versetzen.

Er hat mir auch den Text gesendet, er ist kein BRD Bürger.
Und das Schreiben an die GV.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:31
Murmillo, bei den Rundfunkgebühren handelt es sich nicht um zivilrechtliche Forderungen, es gibt kein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Die Landesrundfunkanstalten sind öffentliche Behörden. Du bekommst einen Gebührenbescheid, keine Gebührenrechnung. Ein Bescheid, wenn sein Inhalt vollstreckbar ist, wird in dem Moment vollstreckbar in dem er Bestandskraft erlangt, in der Regel also wenn die Fristen für Rechtsbehelfe abgelaufen sind.
Es heißt so schön in der Rechtsbehelfsbelehrung "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach Erhalt Widerspruch eingelegt werden...............". Rein rechtlich gesehen, kann mit Ablauf dieses Monates der Vollstreckungsbeamte deiner Gemeinde vor deiner Tür stehen und vollstrecken. Warum ich Vollstreckungsbeamte schreibe? Ganz einfach, weil er in der Regel öffentliche Forderungen eintreibt, der Gerichtsvollzieher kommt in solchen Fällen nur, wenn eine Gemeinde keinen eigenen Vollstreckungsbeamten hat, dann übernimmt der Gerichtsvollzieher des zuständigen Amtsgerichtsbereiches.

Im Gegensatz zu Steuern sind Gebühren Abgaben, die zweckgebunden und an eine Gegenleistung gebunden sind. Das dumme ist, das diese Gegenleistung auch in der Bereitstellung einer Sache, eines Dienstes etc. bestehen kann und vollkommen unabhängig von der Wahrnehmung dieser Sache, etc. ist.

Man kommt nicht um die Zahlung der Rundfunkgebühren drum rum, selbst wenn man Rechtsbehelf einlegt, der hat keine aufschiebende Wirkung. Wird dem Rechtsbehelf entsprochen, werden die gezahlten Gebühren erstattet.

sunbeam, wie gegen den Bescheid, hast du auch gegen die Vollstreckung bzw. die Androhung der Vollstreckung das Rechtsmittel des Widerspruches, doch ich weiß nicht, wie du diesen begründen solltest.

Beim normalen Gebührenbescheid hätte man den Widerspruch mit der Infragestellung der rechtlichen Zulässigkeit der Haushaltsabgabe und den anhängigen Verfahren begründen können. Hätte zwar wie gesagt keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht, aber für den Fall eines Falles bekommt man sein Geld zurück. Das dumme ist nämlich, entscheiden die Gerichte, das die Haushaltsabgabe unzulässig ist, bedeutet das, diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, brauchen ab dem Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr zahlen, diejenigen die entsprechenden Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben, erhalten die gezahlten Gebühren ab dem Zeitpunkt des Widerspruches zurück.

sunbeam, es ist immer besser sich auf jeden Fall immer zu informieren und danach das richtige zu tun, als aus Trotz etwas überhaupt nicht zu tun.

Oh unser Hobbyjurist.

Ich habe keinen Vertrag unterschrieben und nie was bestellt.

Daggu
13.11.2014, 08:35
Ich denke nicht dran. Chancen an Geld zu kommen sind nahezu Null. Ich habe keine Rente, oder Gehalt, oder Lohn.

Wir leben in einer Gesellschaft, wo es Institutionen, wie der GEZ, einfach nicht interessiert, ob du Geld hast, oder nicht. Die berufen sich einzig und allein auf die Gesetze, und da hast du zu zahlen.

Es sei denn, du kannst nachweisen..., um dich allerdings in diesem Paragraphendschungel zurecht zu finden, da bräuchtest du wieder einen Anwalt und der kostet manchmal ein kleines Vermögen.

Hier und in diesem Staat zählt allein das Gesetz und das Gesetz ist immer gegen die Kleinen, die Wehrlosen und Ausgegrenzten.

Trotzdem wünsche ich dir, das du da irgendwie heil rauskommst.

Murmillo
13.11.2014, 08:36
Murmillo, bei den Rundfunkgebühren handelt es sich nicht um zivilrechtliche Forderungen, es gibt kein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Die Landesrundfunkanstalten sind öffentliche Behörden. Du bekommst einen Gebührenbescheid, keine Gebührenrechnung. Ein Bescheid, wenn sein Inhalt vollstreckbar ist, wird in dem Moment vollstreckbar in dem er Bestandskraft erlangt, in der Regel also wenn die Fristen für Rechtsbehelfe abgelaufen sind.
Es heißt so schön in der Rechtsbehelfsbelehrung "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach Erhalt Widerspruch eingelegt werden...............". Rein rechtlich gesehen, kann mit Ablauf dieses Monates der Vollstreckungsbeamte deiner Gemeinde vor deiner Tür stehen und vollstrecken. Warum ich Vollstreckungsbeamte schreibe? Ganz einfach, weil er in der Regel öffentliche Forderungen eintreibt, der Gerichtsvollzieher kommt in solchen Fällen nur, wenn eine Gemeinde keinen eigenen Vollstreckungsbeamten hat, dann übernimmt der Gerichtsvollzieher des zuständigen Amtsgerichtsbereiches.

...



Aha, danke ob der Aufklärung.
Wenn du dich da so auskennst- ich hatte voriges Jahr auch mal so nen Gebührenbescheid bekommen,und auch gezahlt. War aber wohl rückwirkend.
Seitdem ist Ruhe- keine Bescheide mehr, seit über einem Jahr. Gezahlt habe ich natürlich ohne Bescheide nicht mehr.
Irgendwann werden die wohl kommen, aber ohne Bescheid kann man mir ja keinen Vollstreckungsbeamten schicken, oder ?

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:39
http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html

Guckt mal. Unsympathischer Drecksverein ohne Adresse und teurer Nummer.

Schlummifix
13.11.2014, 08:40
Ich denke nicht dran. Chancen an Geld zu kommen sind nahezu Null. Ich habe keine Rente, oder Gehalt, oder Lohn.

Dann kannst du dich auch gleich befreien lassen.
Aber wer etwas hat, der wird schlichtweg gepfändet. Also redet nicht drum herum, es geht nicht.
Die kommen mit dem Vollstreckungsbeamten, und der pfändet euer Konto.

BRD-Trottel müssen bezahlen, selbst wenn sie gar keinen Fernseher haben (totlach).
So dreist war nicht einmal Goebbels.
Außerdem für Asylbewerber und all die anderen Fußlahmen. Und deshalb bin ich bald im Steuerparadies, tschüss BRD.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:42
Wir leben in einer Gesellschaft, wo es Institutionen, wie der GEZ, einfach nicht interessiert, ob du Geld hast, oder nicht. Die berufen sich einzig und allein auf die Gesetze, und da hast du zu zahlen.

Es sei denn, du kannst nachweisen..., um dich allerdings in diesem Paragraphendschungel zurecht zu finden, da bräuchtest du wieder einen Anwalt und der kostet manchmal ein kleines Vermögen.

Hier und in diesem Staat zählt allein das Gesetz und das Gesetz ist immer gegen die Kleinen, die Wehrlosen und Ausgegrenzten.

Trotzdem wünsche ich dir, das du da irgendwie heil rauskommst.

Ich zahle keinen Anwalt und der GV war deswegen mal vor 2 Jahren da.
Ich bin ein echter Revoluzzer, im Gegensatz zu verschenkten NPD Stimmen.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 08:45
Dann kannst du dich auch gleich befreien lassen.
Aber wer etwas hat, der wird schlichtweg gepfändet. Also redet nicht drum herum, es geht nicht.
Die kommen mit dem Vollstreckungsbeamten, und der pfändet euer Konto.

BRD-Trottel müssen bezahlen, selbst wenn sie gar keinen Fernseher haben (totlach).
So dreist war nicht einmal Goebbels.
Außerdem für Asylbewerber und all die anderen Fußlahmen. Und deshalb bin ich bald im Steuerparadies, tschüss BRD.

Wo ist das Steuerparadies ? Selbst eine Kontopfändung wüsste ich zu umgehen.

Nach einem Gespräch war die Begründung, weil die anderen auch zahlen. :auro: :muaha:

Tantalit
13.11.2014, 08:48
Wir leben in einer Gesellschaft, wo es Institutionen, wie der GEZ, einfach nicht interessiert, ob du Geld hast, oder nicht. Die berufen sich einzig und allein auf die Gesetze, und da hast du zu zahlen.

Es sei denn, du kannst nachweisen..., um dich allerdings in diesem Paragraphendschungel zurecht zu finden, da bräuchtest du wieder einen Anwalt und der kostet manchmal ein kleines Vermögen.

Hier und in diesem Staat zählt allein das Gesetz und das Gesetz ist immer gegen die Kleinen, die Wehrlosen und Ausgegrenzten.

Trotzdem wünsche ich dir, das du da irgendwie heil rauskommst.

Er hat doch schon gesagt das er nichts besitzt was man pfänden kann von daher sollte er sich befreien lassen, ne Privatinsolvenz anmelden und dann verjährt der Mist irgendwann.

Manchmal frage ich mich ob das Thema GEZ von vielen als Freifahrtschein für "Märchen aus tausend und einer Nacht" gilt. ;)

Wolfger von Leginfeld
13.11.2014, 08:49
Zahl einfach.


Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Tantalit
13.11.2014, 08:51
Aha, danke ob der Aufklärung.
Wenn du dich da so auskennst- ich hatte voriges Jahr auch mal so nen Gebührenbescheid bekommen,und auch gezahlt. War aber wohl rückwirkend.
Seitdem ist Ruhe- keine Bescheide mehr, seit über einem Jahr. Gezahlt habe ich natürlich ohne Bescheide nicht mehr.
Irgendwann werden die wohl kommen, aber ohne Bescheid kann man mir ja keinen Vollstreckungsbeamten schicken, oder ?


Du hast deine GEZ Gebühren aufgrund eines Gebührenbescheides nachbezahlt und dann nichts mehr von der GEz gehört?

Dann wird wohl deine Frau oder jemand anders für deinen Haushalt schon bezahlen frag doch mal nach. ;)

Ansonsten ist das ganze ziemlich unglaubwürdig wenn auch nicht unmöglich, Fehler passieren auch der GEZ.

Schlummifix
13.11.2014, 08:54
Wo ist das Steuerparadies ? Selbst eine Kontopfändung wüsste ich zu umgehen.

Nach einem Gespräch war die Begründung, weil die anderen auch zahlen. :auro: :muaha:

Du hast ja jetzt erklärt, warum du nicht bezahlen musst: Weil du nichts hast. Du fällst also wohl unter die Pfändungsgrenze.

Und das ist ja auch völlig ok. In der BRD muss man entweder gar nichts haben; dann bekommt man alles. Oder man muss richtig reich sein.
Alle anderen sind der Arsch.

Vor allem aber stört mich der Überwachungsstaat, Bespitzelung, Meinungsterror, und deshalb bin ich hier weg. Totalitär ist das Land geworden, mal wieder.

Jodlerkönig
13.11.2014, 08:55
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!in einen anderen ort umziehen und sich nicht beim meldeamt anmelden.

Murmillo
13.11.2014, 08:57
Du hast deine GEZ Gebühren aufgrund eines Gebührenbescheides nachbezahlt und dann nichts mehr von der GEz gehört?

Dann wird wohl deine Frau oder jemand anders für deinen Haushalt schon bezahlen frag doch mal nach. ;)

Ansonsten ist das ganze ziemlich unglaubwürdig wenn auch nicht unmöglich, Fehler passieren auch der GEZ.

Na ja, ich habe mich auch schon gewundert. Allerdings ist es bei mir so, dass ich eine Hauptwohnung in Sachsen habe und für diese auch mit meiner Kundennummer im Bankeinzugsverfahren GEZ zahle.
Der Fall mit dem einmaligen Bescheid betrifft nun meine Nebenwohnung hier in Bayern.

Gehirnnutzer
13.11.2014, 08:57
Oh unser Hobbyjurist.

Und? Entsprechende Erklärungen kannst du nebst Musterbriefen überall im Netz finden.

Murmillo
13.11.2014, 09:00
Oh unser Hobbyjurist.

Ich habe keinen Vertrag unterschrieben und nie was bestellt.

Na ja, dies macht ja der Staat gewissermaßen unbeauftragt, aber doch in deinem Auftrag für dich !

Dr Mittendrin
13.11.2014, 09:01
Und? Entsprechende Erklärungen kannst du nebst Musterbriefen überall im Netz finden.

Da gibt es verschieden Ansätze. Sogar eine gewonnene Klage.
Die Gegenleistung reklamiere ich ja auch, so what.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 09:02
Na ja, dies macht ja der Staat gewissermaßen unbeauftragt, aber doch in deinem Auftrag für dich !

Ich hab den vom BR gefragt ob er mich bezahlt wenn ich ihm eine Dose an die Wand schraube ungefragt.

Tantalit
13.11.2014, 09:03
Na ja, ich habe mich auch schon gewundert. Allerdings ist es bei mir so, dass ich eine Hauptwohnung in Sachsen habe und für diese auch mit meiner Kundennummer im Bankeinzugsverfahren GEZ zahle.
Der Fall mit dem einmaligen Bescheid betrifft nun meine Nebenwohnung hier in Bayern.

Das ist wirklich verwunderlich für eine Zweitwohnung werden jetzt ja auch 17,98€ fällig.

Hat man nur ein Zimmer gemietet kann man das aber einfach umgehen, bei einer Wohnung mit separaten Eingang wird das wohl schwierig und der Vermieter muß natürlich mitmachen.

Gehirnnutzer
13.11.2014, 09:06
Aha, danke ob der Aufklärung.
Wenn du dich da so auskennst- ich hatte voriges Jahr auch mal so nen Gebührenbescheid bekommen,und auch gezahlt. War aber wohl rückwirkend.
Seitdem ist Ruhe- keine Bescheide mehr, seit über einem Jahr. Gezahlt habe ich natürlich ohne Bescheide nicht mehr.
Irgendwann werden die wohl kommen, aber ohne Bescheid kann man mir ja keinen Vollstreckungsbeamten schicken, oder ?

Murmillo, eine Zahlungserinnerung wirst du immer bekommen. Das auf Haushaltsbeitrag umgestellt wurde, hört sich das nach entweder zahlt jemand in deinem Haushalt den Beitrag schon oder Computerfehler haben dich zu einer Karteileiche gemacht. Da du bisher gezahlt hast und der Gebührenbescheid aber Pflicht ist, können sie dir eigentlich keinen Strick aus ihren Fehlern drehen.

Tantalit
13.11.2014, 09:06
Da gibt es verschieden Ansätze. Sogar eine gewonnene Klage.
Die Gegenleistung reklamiere ich ja auch, so what.

Es wird nicht glaubwürdiger wenn du auf irgendwelche gewonnen Klagen verweist ohne Belege, links und Gerichtsurteile zu nennen.

Solche Sachen suchen nämlich alle und finden sie nicht. :)

Gehirnnutzer
13.11.2014, 09:07
Da gibt es verschieden Ansätze. Sogar eine gewonnene Klage.
Die Gegenleistung reklamiere ich ja auch, so what.

Welche Gegenleistung, rechtlich zahlst du für die Gegenleistung der Bereitstellung.

Tantalit
13.11.2014, 09:08
Murmillo, eine Zahlungserinnerung wirst du immer bekommen. Das auf Haushaltsbeitrag umgestellt wurde, hört sich das nach entweder zahlt jemand in deinem Haushalt den Beitrag schon oder Computerfehler haben dich zu einer Karteileiche gemacht. Da du bisher gezahlt hast und der Gebührenbescheid aber Pflicht ist, können sie dir eigentlich keinen Strick aus ihren Fehlern drehen.

Auch in solchen Fällen gelten die ganz normalen Verjährungsfristen.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 09:08
L Eingetragener Firmenname ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE
L Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil GEZ
L D-U-N-S® Nummer 344474861
L Geschäftssitz Freimersdorfer Weg 6
L Postleitzahl 50829
L Postalische Stadt Köln
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt Köln
L Telefon Nummer 022150610
Fax Nummer
W Name Hauptverantwortlicher Hans W. Färber
W Tätigkeit (SIC) 7322

Dr Mittendrin
13.11.2014, 09:09
Welche Gegenleistung, rechtlich zahlst du für die Gegenleistung der Bereitstellung.

Objektive Berichterstattung, das ist falsch.


http://ueberhauptgarnix.blogspot.de/2010/04/gez-keiner-halt-sich.html



GEZ - Keiner hält sich an den Rundfunkstaatsvertrag





13. Dezember 2009

Ablehnung der Ablehnung der Ablehnung der Ablehnung der Ablehnung Ihrerseits – Teilnehmernummer XXX XXX XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,




da Sie mich auch weiterhin mit Rechnungen nerven obwohl ich bereits bewiesen habe, dass ich aus wirtschaftlichen Gründen nicht gebührenpflichtig bin zitiere ich hier erst einmal die Grundlage auf denen Sie Gebühren verlangen:
Rundfunkstaatsvertrag

Vom 31. August 1991,
in der Fassung des fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags,
in Kraft seit dem 1. Januar 2001 (Art. 8 des Rundfunkänderungsstaatsvertrages)

§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen

(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

Nun stellt sich die Frage ob sich alle Parteien an diesen Vertrag halten:

1. Politik: Sicher nicht. Sie bestimmt über die Finanzen, kickt Intendanten raus, sorgt dafür dass unbeliebte Personen die kritische Fragen stellen ausgeladen oder gleich gar nicht eingeladen werden (Beweise siehe Anlage: Nixblog)

2. Die Sender: Sicher auch nicht. Das hat man sehr schön am Putin Interview im ARD gesehen wie man da massiv zensiert hat um die Meinung der Regierung zu unterstreichen (Beweise siehe Anlage: Nixblog).

Nun hätte ich gerne von Ihnen beantwortet warum ich Propagandasender der großen politischen Parteien mit Zwangsgeldern unterstützen sollte. Es halten sich diejenigen die Geld bekommen nicht an den Staatsvertrag. Es halten sich diejenigen die das Geld verteilen nicht an den Staatsvertrag. Warum sollte ich das als Zahler tun? Ganz abgesehen von der wirtschaftlichen Situation in die mich die Herrschaften die hier Gelder ohne jeglichen Sinn verteilen gebracht haben. Mit dem ursprünglichen Auftrag eine unabhängige „Grundversorgung“ sicherzustellen haben die unzähligen Sender – ich habe schon viele gefragt aber kein einziger konnte mir mehr beantworten wie viele Sender von Ihnen abgerechnet werden – nichts mehr zu tun.

Mit freundlichem Gruß

Gar Nix

Die Antwort darauf ist lustig:




26.01.2010. Sehr geehrter Herr Gar Nix,



Ihre Auffassung, für Sie gelte der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands am 03.10.1990 ist die Bundesrepublik alleiniger staatlicher Souverän auf ihrem Territorium. Ihre Einwendung der Exterriorialität ist deshalb nicht erheblich.
Dies hat zur Folge, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags für Sie in gleichem Umfang gelten wie für alle anderen Rundfunkteilnehmer.
Mit diesem Brief erhalten Sie die Daten des Teilnehmerkontos. Bitte prüfen Sie die Daten und nehmen sie den Auszug zu Ihren Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Gebühreneinzugszentrale

02.02.2010. Antwort auf das Schreiben vom 26.01.2010:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weiss nicht auf wessen Schreiben Sie geantwortet haben. Meins wars jedenfalls nicht. Wenn Sie mein Schreiben nicht mehr finden. Es ist im Internet unter "nix.over-blog.de/article-gez--41078206.html" zu finden.
Um auf Ihren vorletzten Abschnitt zurückzukommen. In dem Moment in dem sich Politik und Sender an den Vertrag halten (§10: Sie MÜSSEN UNABHÄNGIG ... SEIN ...) werde ich das auch tun. Ich gehe aber davon aus dass dies erst am Sankt Nimmerleinstag der Fall sein wird.
Im übrigen erwarte ich die Rückzahlung der unter falschen Angaben erschlichenen Beiträge für 20 Jahre in Höhe von 80 Euro x 20 Jahre = 1600 Euro zuzüglich 15% Zins (ist üblich bei Banken). Macht so mit Zins und Zinseszins etwa runde 5000 Euro.

Mit allerfreundlichsten Grüssen
Gar Nix



5. März 2010. Wieder einmal ein Gebührenbescheid dem ich per Telefax aufs Schärfste wiederspreche. Diesmal über 53,94 Euro + 5,11 Euro Säumniszuschlag.

15. März 2010. Rechnung der GEZ über 166,93 Euro.


16.03.2010. Heute habe ich eine Mahnung mit der Androhung der Zwangsvollstreckung wenn ich in den nächsten zwei Wochen nicht bezahle erhalten. Daraufhin habe ich mal in dem Laden dort angerufen und der Dame die Sachlage noch einmal unter die Nase gerieben. Sie behauptete das letzte Schreiben von mir wäre noch in Bearbeitung aber das Mahnverfahren würde trotzdem weiterlaufen. Danach meinte sie noch mich Schlaumeier nennen zu dürfen. Neben meinem Telefon stand eine Bekannte der ich dann zufällig in dem Moment danach sagen musste dass sie eine doofe Nuss ist. Hat die Dame wahrscheinlich noch mitbekommen bevor ich aufgelegt habe. Danach habe ich meiner Insolvenzanwältin noch mit einem E-Mail mitgeteilt dass da eventuell etwas ist was Auswirkungen auf das laufende Verfahren haben kann.

18.März 2010. Brief von der GEZ:

Sehr geehrter Herr Gar Nix,

Sie akzeptieren unsere Ausführungen zu den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags nicht.
Wir haben Ihnen in unseren Briefen die Rechtsgrundlagen für den Gebühreneinzug und die Grundlagen unserer Forderung genannt und sind ausführlich auf den Sachverhalt eingegangen. (Anm. Gar Nix: Jo knapp daneben ist auch daneben. Bei meinem Lehrer hätte das geheissen: "Thema verfehlt. Setzen! 6!"). Weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt beantworten wir nicht mehr.
Bitte zahlen Sie bis einschließlich 03.2010 bestehenden Rückstand von 166,93 Euro. Andernfalls werden wir das Verwaltungszwangsverfahren einleiten.
Mit diesem Brief erhalten Sie (Anm. Gar Nix: *gähn wie immer*) die Daten des Teilnehmerkontos. Bitte überprüfen Sie die Daten und nehmen Sie den Auszug zu Ihren Akten.

n)

pixelschubser
13.11.2014, 09:11
Dann zahlst du nicht weil du es nicht brauchst da ja deine Frau für den gemeinsamen Haushalt zahlt, du zahlst also auch genaugenommen aus dem gemeinsamen Einkommen oder eben nur aus ihrem.

PS: Wenn deine Frau für deine Lebenshaltungskosten aufkommt bist du entweder ein Glückspilz, krank oder einfach nur faul aber bestimmt kein Held der die GEZ Gebühren verweigert und damit auch noch angeben sollte. ;)

Ich hab mich erfolgreich weigern können, bis wir zusammengezogen sind und meinen Haushalt gibt es nun nicht mehr. Von daher bin ich ansich fein raus. Und wir begleichen alle Ausgaben natürlich gemeinsam...also zahle ich in gewisser Weise schon...wenn auch nur die Hälfte.

Krank und faul bin ich ganz sicher immer wieder mal....ein Glückspilz aber auf jeden Fall!:D

Daggu
13.11.2014, 09:12
Ich bin ein echter Revoluzzer, im Gegensatz zu verschenkten NPD Stimmen.

Aha, ich wüsste jetzt zwar nicht, was das nun wieder alles mit der NPD..., aber egal, so ein wilder Barrikadenkämpfer wie du, der wird das Kind schon schaukeln.

schastar
13.11.2014, 09:12
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Als H4-ler oder Asylant brauchst nicht zahlen, das zahlt der Arbeiterdepp mit.

Daggu
13.11.2014, 09:13
Er hat doch schon gesagt das er nichts besitzt was man pfänden kann von daher sollte er sich befreien lassen, ne Privatinsolvenz anmelden und dann verjährt der Mist irgendwann.



Richtig, alles andere, zum Thema, dreht sich eigentlich nur noch im Kreis.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 09:18
http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-gericht-erklaert-zwangsvollstreckung-als-unwirksam-10312.html

GEZ Formfehler


gericht-erklaert-zwangsvollstreckung-als-unwirksam

Chronos
13.11.2014, 09:21
Sicher kann man jetzt jahrelang mit der GEZ herumstreiten und sich eine gewisse Zeit lang vor der Zahlung drücken, aber zwei Aspekte - soweit ich es überblicke - sind einfach nicht jedermanns Sache.

1. Wer möchte schon gerne in seiner Nachbarschaft verrufen sein, dass laufend ein Gerichtsvollzieher kommt?

2. Wie sieht denn die Rechtslage aus? Gibt es nicht einen Staatsvertrag, der der GEZ das Recht zum Inkasse einräumt und damit den Rattenschwanz an Zivilklagen begründet?

Ich vermute, dass man - sofern keine genehmigte Befreiung aus den verschiedensten Gründen vorliegt - als gemeldeter Haushalt überhaupt nicht aus der Schere herauskommt, ohne ständig von der Justiz verfolgt zu werden?

Noch 'n Tipp zur Beruhigung über diese scheinbare (nicht anscheinende) Ungerechtigkeit: In fast allen Ländern Europas (und auch in manchen aussereuropäischen Ländern) wird eine Rundfunkgebühr erhoben, die sich in ihrer Höhe nicht wesentlich von unserer GEZ unterscheidet.
Scheint ein allgemein verbreitetes Abzock-Verständnis zu sein, dass man für den Regierungs-Werbefunk einfach blechen muss und bei Verweigerung die Justiz an den Hacken hat.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 09:22
Du hast ja jetzt erklärt, warum du nicht bezahlen musst: Weil du nichts hast. Du fällst also wohl unter die Pfändungsgrenze.

Und das ist ja auch völlig ok. In der BRD muss man entweder gar nichts haben; dann bekommt man alles. Oder man muss richtig reich sein.
Alle anderen sind der Arsch.

Vor allem aber stört mich der Überwachungsstaat, Bespitzelung, Meinungsterror, und deshalb bin ich hier weg. Totalitär ist das Land geworden, mal wieder.

Einkommensmäsig wurde ich auf die Pfändungsgrenze gar nicht getestet.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 09:25
Aha, ich wüsste jetzt zwar nicht, was das nun wieder alles mit der NPD..., aber egal, so ein wilder Barrikadenkämpfer wie du, der wird das Kind schon schaukeln.

Ich zahle auch keinen HWK Beitrag, wenn schon denn schon, dann lohnt es sich.



https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=9X4Y07jZ9lM#t=978

GEZ Gerichtsvollzieher

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=cBiK1LhIuUs#t=316

GEZ Creditreform keine rechtliche Grundlage

Cybeth
13.11.2014, 09:27
http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-gericht-erklaert-zwangsvollstreckung-als-unwirksam-10312.html

GEZ Formfehler


gericht-erklaert-zwangsvollstreckung-als-unwirksamDas befreit dich aber trotzdem nicht. Außerdem ist dieses Nickles Board der letzte Rotz. Viele Märchenerzähler unterwegs und die den Vögel dort bisschen auf den Zahn fühlt, werden gelöscht. Da gibt es noch so einen Kindergarten Namens GEZ Boykott Dingsbums :D

Jeder muss blechen, außer er ist tot.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 09:29
Rundfunkbeitrag - Musterschreiben




Einspruch gegenüber der Behörde:

An:

Von:

Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom ___________, Aktenzeichen _____________

Widerspruch
ein.

Begründung:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.

Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält.

Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit vielen Geräten.

Hiermit entziehe ich ausdrücklich auch die Einzugsermächtigung für sämtliche auf mich lautenden Konten.

Sämtliche Zahlungen sind lediglich unter Vorbehalt.
(Dieser Satz allerdings nur, wenn keine einstweilige Verfügung eingelegt wird, da Sie trotz des Widerspruches weiterhin zahlungspflichtig bleiben (keine aufschiebende Wirkung).

Es wird zudem beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches bis zum (10 Tage) anzuordnen)

Unterschrift




Einstweilige Verfügung bei Gericht (Verwaltungsgericht)
(Nach Ablauf der 10-Tages-Frist)


Einstweilige Verfügung


(Name, Adresse) - Antragssteller

(Name, Adresse) - Antragsgegner


Hiermit erhebe ich die folgende einstweilige Verfügung:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches des Antragsstellers vom _________ gegen den Gebührenbescheid des Antragsgegners vom ________, mir zugestellt am_______, AZ:________ wird angeordnet.

Begründung:
Das Aussetzungsinteresse des Antragsstellers überwiegt dem Vollzugsinteresse des Antragsgegners aus den folgenden Gründen, da der Bescheid und dessen Rechtsgrundlage verfassungswidrig sind.

Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer („Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält.

Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit vielen Geräten.

Ein vorheriger Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde erfolglos gestellt (siehe Anlage, Widerspruch), zudem droht die Vollstreckung.


Unterschrift




Bitte bedenken Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Muster in Kurzform handelt.
Jeder Fall kann abweichend sein, sodass die Formulierungen nicht sicherstellen können, dass die Anträge im eigenen Verfahren korrekt sind. Insoweit wird keine Haftung übernommen.

Bei Fragen können Sie sich darüber hinaus auch jederzeit an die Rechtsantragsstelle beim Verwaltungsgericht wenden. Diese helfen sodann auch bei der Formulierung.

Fügen Sie beim Antrag auf einstweilige Verfügung sämtliche Belege dazu, also den Ursprungsbescheid der Behörde und Ihren Widerspruch.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen und diese Kostenschutz gegeben hat, kann meine Kanzlei das Verfahren auch gerne komplett für Sie übernehmen.

kotzfisch
13.11.2014, 09:33
Nickle schreibt aber auch, man könne seine Wohnung zu Gottesdienstzwecken umwidmen, diese müsse man nicht genauer ausführen- es herrsche schließlich
Religionsfreiheit.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 09:37
Nickle schreibt aber auch, man könne seine Wohnung zu Gottesdienstzwecken umwidmen, diese müsse man nicht genauer ausführen- es herrsche schließlich
Religionsfreiheit.






Gebühreneinzugszentrale
Der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten
In der Bundesrepublik Deutschland
50656 Köln

Aktenzeichen; 173 656 724 7 xxxxxx den 10.06.2008
Abmeldung vom Zwangsgebühren-Erhebungssystem

Sehr geehrte „GEZ“, Damen und Herren ,
hiermit melde ich mich mit sofortiger Wirkung von Ihrem Zwangsgebühren-Erhebungssystem ab.

Begründung:
Sie nennen sich „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland“ und berufen sich auf einen mit diesen geschlossenen „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“.
Staatsverträge sind internationale Verträge zwischen mindestens zwei Staaten. Sie, die GEZ, sind aber kein Staat und mit Ihnen ist auch kein Vertrag geschlossen worden. Andererseits ist die“ Bundesrepublik Deutschland“(„BRD“) selbst auch kein Staat, dazu mangelt es ihr nach Staats -und Völkerrecht(G.Jellinek) an drei entscheidenden Kriterien, nämlich an einem eigenen Staatsvolk, an einem eigenen Territorium und an einer von einem souveränen Volk in freier Entscheidung beschlossenen eigenen Verfassung!
Diese nach G.Jellinek drei entscheidenden Kriterien treffen aber eindeutig auf die „BRD“ nicht zu! Die hier im Lande lebenden Deutschen sind keine „Bundesbürger“, wie diese immer wieder wahrheitswidrig bezeichnet werden, sondern insgesamt Reichsbürger und haben als solche ausschließlich die Staatsangehörigkeit des nach wie vor existenten Staates (2.)DEUTSCHES REICH gemäß § 1 RuStAG! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ergibt sich u.a. auch aus BVerfGE 2BvF 1/73 vom 31.07.1973.Also sind die hier lebenden Deutschen insgesamt das Staatsvolk des Staates(2.) DEUTSCHES REICH und keinesfalls das der“ BRD“!
Somit verfügt die „BRD“ über kein eigenes Staatsvolk! Auch ich, der Unterzeichner, habe seit meiner Geburt ausschließlich und allein die Staatsangehörigkeit(2.) DEUTSCHES REICH!
Das Territorium des nach wie vor existenten Völkerrechtssubjekts DEUTSCHES REICH erstreckt sich in seinen Grenzen vom 31.12.1937,wie dieses seinerzeit die Besatzungsmächte festgelegt haben und sich u.a. auch aus Art.116 Abs.1 „GG“ ergibt. Hingegen befand sich das Gebiet der „BRD“, in welchem das „Grundgesetz“(„GG“) bis zum 17.07.1990 Gültigkeit hatte, lediglich im westlichen Teil des Territoriums des Staates DEUTSCHES REICH von den Besatzungsmächten und auch völkerrechtlich anerkannt ist und auch das „Bundesverfassungsgericht“ in mehreren Urteilen entsprechend entschieden hat, gibt es nur einen DEUTSCHEN STAAT, nämlich das DEUTSCHE REICH in seinen Grenzen vom 31.12. 1937!Weil dessen letzte (geschäftsführende) Regierung am 23.05.1945 völkerrechtswidrig verhaftet und teilweise hingerichtet worden ist, ist das DEUTSCHE REICH seit dem nach wie vor zwar handlungsberechtigt, aber-mangels vorhandener Administration-nicht handlungsfähig.
Daraus ergibt sich, die so genannte „BRD“! Sie verfügt über kein eigenes Staatsgebiet , ihr ehemaliges Erstreckungsgebiet lag im westlichen Territorium des existenten Staates DEUTSCHES REICH!
Die „BRD“ hat auch nie über eine Verfassung verfügt und hat eine solche bis heute nicht, auch wenn dieses von „bundesdeutschen Politikern“ immer wieder gern wahrheitswidrig behauptet wird. Eine Verfassung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ist die freie Entscheidung eines souveränen Volkes und beinhaltet die Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln. Eine derartige Verfassung hat die „BRD“ aber eindeutig nicht. Die „BRD“ hatte als Rechtsgrundlage lediglich das „Grundgesetz für die „BRD“, welches kraft der Waffengewalt der 3 westlichen Besatzungsmächte dem militärisch wehrlosen, in den 3 westlichen Besatzungszonen lebenden Teil des Deutschen Volkes aufgezwungen worden war.
Es war also ein Diktat der westlichen Besatzungsmächte und eindeutig keine freie Entscheidung eines souveränen Volkes!
Souverän ist das Deutsche Volk bis heute noch nicht, wie es sich zweifelsfrei u.a. auch aus Art. 125 „GG“ ergibt, wo es unter Ziffer 1 heißt: „soweit es innerhalb einer oder mehrere Besatzungszonen einheitlich gilt“.
Danach bestehen also noch heute in Deutschland Besatzungszonen und nach Art.79 Abs. 1,Satz 2“GG“ gilt in diesen noch immer BESATZUNGSRECHT! Bis zum heutigen Tage ist es dem Deutschen Volk verwehrt worden, an dem „Grundgesetz“ in irgendeiner Form mitzuwirken, hierüber zu entscheiden. Danach mangelt es der so genannten „BRD“ auch an dem dritten Kriterium, um ein Staat zu sein. Die „BRD“ ist also seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung in westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH im Mai 1949 durch die 3 westlichen Besatzungsmächte, nichts anderes als ein besatzungsrechtliches SELBSTVERWALTUNGSKONSTRUKT mit staatsähnlichem Charakter, also nur ein Pseudostaat, oder wie Prof. Dr. Carlo Schmid 1948 vor dem „Parlamentarischen Rat“, sagte: „ Eine Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“!
Damit ist festgestellt, dass die „BRD“ im völkerrechtlichen Sinne kein Staat ist und dem gemäß auch keine rechtsverbindlichen Staatsverträge schließen kann. Das bezieht sich auch auf den von Ihnen in Anspruch genommenen so genannten“ Rundfunkgebührenstaatsvertrag“. Da die im Mai 1949 durch die 3 westlichen Besatzungsmächte erfolgte Errichtung der „BRD“ gegen das Völkerrecht (HLKO) und damit gegen international gültige Rechtsnormen verstieß, war dieser Akt vom Beginn an nichtig!
Hinzu kommt noch, dass der Pseudostaat „BRD“, die so genannte „Bundesrepublik Deutschland“, seit dem 18.07.1990,00:00h, keine Rechtsgrundlage mehr hat. Sie ist seit dem, nach Staats-und Völkerrecht, nicht mehr handlungsberechtigt und damit de jure erloschen!
Die Grundlage für diesen Tatbestand ist, daß am 17.07.1990 bei den „4+ 2-Gesprächen“ in Paris, den als solche bezeichneten „ Wiedervereinigungsverhandlungen“, die im tatsächlichen Ergebnis aber keine waren, folgendes geschehen war.
Vom obersten Exekutivorgan der „BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, wurde dem damaligen Außenminister der „BRD“, Hans –Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Präambel und der Art.23 (a.F.) der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07.1990 ,00:00h, aufgehoben sei.
Zuvor hatte das oberste Exekutivorgan der „DDR“, die UdSSR, vertreten durch deren damaligen Außenminister Eduard Schewardnaze, dem damaligen Außenminister der „DDR“, Markus Meckel, mitgeteilt, daß die Staatsangehörigkeit zur „DDR“ und deren Verfassung zum 18.07.1990, 00:00h, aufgehoben sei.
Mit der ersatzlosen Streichung des Art. 23(a.F.) am 17.07.1990, des unter westlicher Besatzungshoheit geschaffenen“ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“(BGBL..II vom 23.09.1990,S.885 ff), war in dem Moment auch der territoriale Geltungsbereich des „GG“ erloschen. Und damit aber auch die Basis für die Ausübung der Hoheits-und Staatsgewalt der so genannten“ Bundesrepublik Deutschland“!
Durch den Fortfall seiner Rechtsgrundlage, dem „GG“, war-nach Staats-und Völkerrecht-das provisorische, besatzungsrechtliche Selbstverwaltungskonstrukt , der Pseudostaat „BRD“, seit dem Moment de jure erloschen!
Ein Grundgesetz ohne Angabe seines territorialen Erstreckungsgebietes gilt nirgendwo!!!
Das „Bundesverfassungsgericht“ hatte u.a. mit seiner Entscheidung 2 BvF .1/73 vom 31.07.1973 festgestellt, daß sich die Hoheitsgewalt der „BRD“ auf den Geltungsbereich des „GG“ in diesem aber nicht mehr definiert ist, gibt es seit dem auch kein Gebiet mehr, wo es gilt.
Damit gibt es seit dem 18.07.1990 auch kein Gebiet mehr, in welchem eine „Regierung“, der „BRD“ zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art(z.B. Staatsverträge zu schließen) legitimiert wäre, eine Hoheitsgewalt auszuüben. Demzufolge haben sämtliche Organe der „BRD“, zu denen auch „Körperschaften des öffentlichen Rechts“, wie die GEZ gehören, keine Rechtsgrundlage mehr!
Beim Geltendmachen der von Ihnen geforderten Gebühren berufen Sie sich auf den vorstehend angeführten, mit der „BRD“ geschlossenen“ Rundfunkgebührenstaatsvertrag“. Aus diesem ergibt sich aber an keiner Stelle, dass Ihre Institution -die GEZ-legitimiert ist, Gebühren für den Empfang von Rundfunksendungen zu erheben und auch zu kassieren. Eine entsprechende Legitimation haben Sie mir gegenüber bisher nicht nachgewiesen. Mangels dieser Legitimation haben Sie also in der Vergangenheit ohne rechtlichen Grund von mir Gebühren abverlangt und erhalten, die ich hiermit zurückfordere.
Im übrigen ist eine Erhebung von Gebühren grundgesetzwidrig! Im Art.5 „GG“ heißt es: Jeder hat das Recht,…sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. “
Durch die von Ihrer Institution praktizierte, grundgesetzwidrige zwangsweise Gebührenerhebung, wird aber das RECHT auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verwehrt!
wenn Sie der Auffassung sein sollten, daß meine Ausführungen unzutreffend sind, treten Sie bitte den Beweis an, dass Sie zu Recht (nach welchem gültigen Recht?) von mir Gebühren erheben dürfen.
Sollte ich bis zum 05.07.2008 bei mir eingehend nichts von Ihnen hören, werde ich dieses als nonverbale Bestätigung der Richtigkeit meiner Ausführungen Ihrerseits werten und dann davon ausgehen, daß Sie meine Abmeldung von Ihrem Zwangsgebühren-Erhebungssystem akzeptiert haben, sich die Sache damit insgesamt erledigt hat. (Qui tacet, consentire videtur.)

Mit freundlichen Grüßen

Mein Bekannter arbeitete mit dem Schreiben und drohte der GVin mit Privatklage.

Murmillo
13.11.2014, 09:40
Auch in solchen Fällen gelten die ganz normalen Verjährungsfristen.

Na ja, die wäre wohl in diesem Fall 3 Jahre, und da die neue Abgabenordnung erst seit Januar 2013 gilt, heisst dies wohl auch, dass erste Ansprüche im Jahre 2013 geltend gemacht werden könnten und somit die Verjährungsfrist erst mit dem Jahresende 2013 beginnt.
Ist also noch viel Luft.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 09:45
Na ja, die wäre wohl in diesem Fall 3 Jahre, und da die neue Abgabenordnung erst seit Januar 2013 gilt, heisst dies wohl auch, dass erste Ansprüche im Jahre 2013 geltend gemacht werden könnten und somit die Verjährungsfrist erst mit dem Jahresende 2013 beginnt.
Ist also noch viel Luft.

Titel verjähren erst in 30 Jahren.

Tantalit
13.11.2014, 09:55
Titel verjähren erst in 30 Jahren.

Deshalb ja Privatinsolvenz. ;)

Dr Mittendrin
13.11.2014, 10:00
Deshalb ja Privatinsolvenz. ;)

Auch eine Variante.

Cybeth
13.11.2014, 10:04
Deshalb ja Privatinsolvenz. ;)Die nutzt dir auch nichts! Der Beitragsservice wird behandelt, wie z.B das Finanzamt und deshalb können die nach belieben Vollstrecken und da die Schulden beim Beitragsservice mit denen eines Steuerbescheides vergleichbar ist, tritt auch keine Verjährung nach 30 Jahren ein.

Ist ne ganz einfache Kiste!

Tantalit
13.11.2014, 10:14
Die nutzt dir auch nichts! Der Beitragsservice wird behandelt, wie z.B das Finanzamt und deshalb können die nach belieben Vollstrecken und da die Schulden beim Beitragsservice mit denen eines Steuerbescheides vergleichbar ist, tritt auch keine Verjährung nach 30 Jahren ein.

Ist ne ganz einfache Kiste!

Mit einer Privatinsolvenz beantragt man in der Regel auch Hartz 4 und läßt sich von der GEZ befreien von daher hat das ja eh nur theoretischen Charakter soweit es die GEZ betrifft.

Gehirnnutzer
13.11.2014, 10:28
Objektive Berichterstattung, das ist falsch.


http://ueberhauptgarnix.blogspot.de/2010/04/gez-keiner-halt-sich.html



GEZ - Keiner hält sich an den Rundfunkstaatsvertrag

Und, was nützt dir das mein lieber Dr. Mittendrin. Persönliches Dafürhalten, auch wenn es den Tatsachen entspricht hilft dir nichts, nur eine rechtlich Feststellung durch ein Gericht hilft dir.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 10:31
Und, was nützt dir das mein lieber Dr. Mittendrin. Persönliches Dafürhalten, auch wenn es den Tatsachen entspricht hilft dir nichts, nur eine rechtlich Feststellung durch ein Gericht hilft dir.

Klar wär ein Gericht das idealste. Mein Bekannter zog das so durch.

Cybeth
13.11.2014, 10:32
Mit einer Privatinsolvenz beantragt man in der Regel auch Hartz 4 und läßt sich von der GEZ befreien von daher hat das ja eh nur theoretischen Charakter soweit es die GEZ betrifft.Das kannste knicken, informiere dich mal bitte etwas genauer. Schulden beim Beitragsservice sind wie Steuerschulden, oder wie Gerichtskosten, bzw... Schmerzensgeldforderung, die nicht in eine Privatinsolvenz aufgenommen werden. Entweder man zahlt in Raten, oder irgendwann ist der Bau fällig und zahlen muss man auch danach noch.

Gehirnnutzer
13.11.2014, 10:32
Na ja, die wäre wohl in diesem Fall 3 Jahre, und da die neue Abgabenordnung erst seit Januar 2013 gilt, heisst dies wohl auch, dass erste Ansprüche im Jahre 2013 geltend gemacht werden könnten und somit die Verjährungsfrist erst mit dem Jahresende 2013 beginnt.
Ist also noch viel Luft.

Murmillo, hier irrst du. Egal ob nun öffentliche und zivilrechtliche Forderung, es gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Entstehens.

Murmillo
13.11.2014, 10:33
Titel verjähren erst in 30 Jahren.

Nein, denn im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, §4 steht:

(4) Die Verjährung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Und im BGB steht nun mal:
§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Gehirnnutzer
13.11.2014, 10:34
Klar wär ein Gericht das idealste. Mein Bekannter zog das so durch.

Wenn du damit die Sache aus deinem Posting #74 meinst, dann spar die deine Lügen.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 10:36
Wenn du damit die Sache aus deinem Posting #74 meinst, dann spar die deine Lügen.

Er war hier nicht bei Gericht.
Er hat Ruhe durch die Drohung.

Murmillo
13.11.2014, 10:36
Murmillo, hier irrst du. Egal ob nun öffentliche und zivilrechtliche Forderung, es gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Entstehens.

Siehe mein Post#85 .

Dr Mittendrin
13.11.2014, 10:37
Das kannste knicken, informiere dich mal bitte etwas genauer. Schulden beim Beitragsservice sind wie Steuerschulden, oder wie Gerichtskosten, bzw... Schmerzensgeldforderung, die nicht in eine Privatinsolvenz aufgenommen werden. Entweder man zahlt in Raten, oder irgendwann ist der Bau fällig und zahlen muss man auch danach noch.

Zivilirechtlich kann ich aber auch Vergleiche aushandeln.

Tantalit
13.11.2014, 10:38
Nein, denn im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, §4 steht:

(4) Die Verjährung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Und da steht nun mal:
§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Danke, dann ist das ja geklärt.

Dr Mittendrin
13.11.2014, 10:38
Nein, denn im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, §4 steht:

(4) Die Verjährung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Und da steht nun mal:
§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Ich bin über drei drüber mit einem Teil.

Murmillo
13.11.2014, 10:48
Ich bin über drei drüber mit einem Teil.

Ja, aber da musst du auch den §199 BGB beachten:
§ 199
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem



1.
der Anspruch entstanden ist und



2.
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.



Also, zum einen, dass erst zum Jahresende des Jahres, in dem der Anspruch entstand, die Frist beginnt .
Zum anderen gab es bisher zum Beginn der Frist keine einheitliche Rechtssprechung.Manche Gerichtsurteile sahen bisher den Beginn der Frist erst dann, als der Gläubiger Kenntnis davon erhielt, also als er die Aufforderung zur Nachzahlung stellte, andere wiederum 3 Jahre vorher.
Aber du dürftest gute Chancen haben, einer Nachforderung, welche älter als 3 Jahre ist, zu widersprechen und zu entkommen.

Drache
13.11.2014, 10:53
Danke Euch, ja, ich habe diese Briefe seit 20 Jahren ignoriert, aber die Daumenschrauben wurden ja bekannterweise ab 2013 angezogen. Ich kann den Betrag problemlos zahlen, will aber nicht. Ich sehe kaum Öffentlich-Rechtliches Fensehen. Egal, also ich zahle den Schlonz nun und gut ist`s. Scheisse! Ich kann es nur nicht fassen das ich mit meiner Kohle a) die Politwanste die dort geparkt werden fett mästen muss und b) diese indoktrinative Scheisse nun mitfinanzieren muss, dieses Propaganda- und Lügengeschwurble! Lieber würde ich die 30 Euro im Monat ins Klo werfen oder mir dafür ne gute Flasche Wein gönnen!

Du kannst auch Urlaub nehmen und dich ganz revolutionär in Ersatzhaft begeben. Wärst du nicht der erste der das macht! :haha:

Murmillo
13.11.2014, 10:54
Danke, dann ist das ja geklärt.

Ich hoffe, aber dies bedeutet eben auch, dass erste Forderungen nach der neuen Haushaltsabgabe unter Berücksichtigung BGB §199 (1) 1. eben frühestens mit dem Ende des Jahres 2016 verjähren können.

Strandwanderer
13.11.2014, 10:56
.
Wer - wie viele in diesem Forum - Widerstand gegen die herrschenden politischen Verhältnisse für angebracht hält, der sollte jede Möglichkeit ausschöpfen, sich gegen diese totalitäre Haushaltsabgabe zu wehren.

Die totale, unterschiedslose Belastung aller Bürger verstößt erkennbar gegen die grundgesetzlich garantierte negative Informationsfreiheit, also das Recht der Bürger, sich eben nicht aus bestimmten Quellen - hier: den halbstaatlichen Rundfunkprogrammen - zu informieren.

Daraus folgt m. E. auch das Recht, sich eben auch nicht an der Finanzierung dieser Quellen zu beteiligen.


Hinweise, wie man diesen Widerstand leisten kann, findet man hier: http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruchsbescheid-neu

Strandwanderer
13.11.2014, 11:13
.

Wenn die Verwaltungsgerichte mit einer Flut von Klagen gegen Gebührenbescheide der Rundfunksender überzogen werden, könnte alleine das schon Wirkung zeigen!

Tantalit
13.11.2014, 11:47
.
Wer - wie viele in diesem Forum - Widerstand gegen die herrschenden politischen Verhältnisse für angebracht hält, der sollte jede Möglichkeit ausschöpfen, sich gegen diese totalitäre Haushaltsabgabe zu wehren.

Die totale, unterschiedslose Belastung aller Bürger verstößt erkennbar gegen die grundgesetzlich garantierte negative Informationsfreiheit, also das Recht der Bürger, sich eben nicht aus bestimmten Quellen - hier: den halbstaatlichen Rundfunkprogrammen - zu informieren.

Daraus folgt m. E. auch das Recht, sich eben auch nicht an der Finanzierung dieser Quellen zu beteiligen.


Hinweise, wie man diesen Widerstand leisten kann, findet man hier: http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruchsbescheid-neu

Du zahlst also auch keine GEZ/Haushaltsabgabe oder ähnliches obwohl du müßtest?

hamburger
13.11.2014, 12:01
Ein relativ einfacher Weg, keine GEZ zu zahlen....
Wohnsitz im Ausland, hier nicht gemeldet und bei...irgendjemand...wohnen. Entspricht auch einem Steuersparmodell für Firmen mit einem bestimmten Umsatz.
Das System ist kriminell, und nur mit etwas krimineller Energie kann man sich dagegen wehren.
Nun, was ist eigentlich schlimm an einem Schufaeintrag ? Wenn du genug Geld hast und Konten auf anderen Namen....:fuck:
Da kenne ich auch einige....
Ach ja, ich habe noch nie gezahlt...und werde es auch nicht.
Was nun die Rundfunkgebühren angeht, lieber Gehirnnutzer...erzähl doch mal, was die Polen so zahlen müssten...wenn sie zahlen würden?

Skaramanga
13.11.2014, 14:37
Immobilien verkaufen, Konto auflösen, auswandern ... anders entkommst Du denen nicht. Ich bin gerade dabei :D - aber nicht wegen denen, sondern weil das Wetter so Scheiße ist.

ABAS
13.11.2014, 14:59
Immobilien verkaufen, Konto auflösen, auswandern ... anders entkommst Du denen nicht. Ich bin gerade dabei :D - aber nicht wegen denen, sondern weil das Wetter so Scheiße ist.

Das Problem ist die weiterhin bestehende Meldepflicht im Deutschland.
Dabei war und ist die Meldepflicht immer noch Laenderangelegenheit.
(Rahmengesetzgebung = Bund gibt vor, Laender fuellen aus)

Die EU hat den Mitgliedsstaaten freigestellt ob sie rechtlich weiterhin an
der Meldepflicht festhalten. Deutschland haelt selbstverstaendlich an
der Meldepflicht weiterhin fest obwohl die Meldepflicht nach EU Recht
abgeschafft werden koennte.

Die groessten westlichen EU Laender die keine Meldepflicht haben sind
UK, Frankreich, Griechenland und Portugal. Wer sich in Deutschland
abmeldet muss keine neue Adresse im Ausland angeben, es sei denn
er will ins Wahlverzeichnis und vom Ausland aus an Wahlen teilnehmen.


MRRG § 11 Allgemeine Meldepflicht

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.

(3) Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben, die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei ihr persönlich zu erscheinen.

(4) Die Meldebehörde hat dem Eigentümer der Wohnung und, wenn dieser nicht Wohnungsgeber ist, auch dem Wohnungsgeber bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrade der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen. Sie kann von ihnen Auskunft darüber verlangen, welche Personen bei ihnen wohnen oder gewohnt haben. Bei Binnenschiffern oder Seeleuten (§ 13) trifft diese Pflicht den Schiffseigner oder den Reeder.

(5) Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

(6) Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass die Anmeldung auch durch Datenübertragung erfolgen kann. § 8 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Der Nachweis der Urheberschaft der Anmeldung ist durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz zu führen.

(7) Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass sich die nach den Absätzen 1 bis 3 melde- und auskunftspflichtige Person durch eine hierzu bevollmächtigte Person vertreten lassen kann; in diesem Fall muss die Vollmacht öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigt sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__11.html





Europas (Auszug)
Ein praktischer Leitfaden für Unionsbürger

Meldepflicht

Von Ihnen und Ihren Familienangehörigen kann verlangt werden, dass Sie Ihre
Anwesenheit innerhalb einer angemessenen Frist nach Ihrer Einreise melden.
Auf diese Weise behalten die öffentlichen Stellen des EU-Aufnahmemitgliedstaats
den Überblick über die Bevölkerungsbewegungen in ihrem Hoheitsgebiet.

Es steht den EU-Ländern jedoch frei, auf die Meldepflicht zu verzichten.

Was geschieht, wenn Sie Ihre Anwesenheit nicht melden?

Wenn Sie oder Ihre Familienangehörigen die Meldepflicht nicht erfüllen, kann dies
mit verhältnismäßigen und nicht diskriminierenden administrativen Sanktionen
geahndet werden. Die Sanktionen müssen also dem Verstoß angemessen sein und
denen entsprechen, mit denen Staatsangehörige des EU-Aufnahmemitgliedstaats belegt werden würden. Eine Ausweisung allein wegen der Nichterfüllung dieser Pflicht ist jedoch unzulässig.

Wo kann ich Näheres dazu finden?
Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie.


gratis PDF download des gesamten 40 seitigen Informationsblattes

http://ec.europa.eu/justice/policies/citizenship/docs/guide_free_movement_low_de.pdf

Skaramanga
13.11.2014, 16:51
Das Problem ist die weiterhin bestehende Meldepflicht im Deutschland.
Dabei war und ist die Meldepflicht immer noch Laenderangelegenheit.
(Rahmengesetzgebung = Bund gibt vor, Laender fuellen aus)

Die EU hat den Mitgliedsstaaten freigestellt ob sie rechtlich weiterhin an
der Meldepflicht festhalten. Deutschland haelt selbstverstaendlich an
der Meldepflicht weiterhin fest obwohl die Meldepflicht nach EU Recht
abgeschafft werden koennte.

Die groessten westlichen EU Laender die keine Meldepflicht haben sind
UK, Frankreich, Griechenland und Portugal. Wer sich in Deutschland
abmeldet muss keine neue Adresse im Ausland angeben, es sei denn
er will ins Wahlverzeichnis und vom Ausland aus an Wahlen teilnehmen.

Natürlich gebe ich bei der Abmeldung keine neue Adresse an. Und ich gehe zurück nach Griechenland. Also, GEZ ... Arschlecken. :D

Wahlen? Wozu? Wählt doch was Ihr wollt.

ABAS
13.11.2014, 16:56
Natürlich gebe ich bei der Abmeldung keine neue Adresse an. Und ich gehe zurück nach Griechenland. Also, GEZ ... Arschlecken. :D

Wahlen? Wozu? Wählt doch was Ihr wollt.

Das stimmt! Den guten Europaern, die nicht mit dem Regime
in der Ueberseekolonie " Amerikanisch Europa " konform
gehen, bringt das aktive Wahlrecht ohnehin nichts.

Es bleibt nur die Wahl zwischen ANFO, TNT oder C4!
Die " Wahllokale " zur " Stimmabgabe " sind die NSA Anlagen,
CIA Botschaften und die US Militaerbasen in Europa! :D

BRDDR_geschaedigter
13.11.2014, 16:58
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Die GEZ ist keine Behöre und kann überhaupt nichs. Der Gerichtsvollzieher ist nicht einmal Beamter, den könntest du sogar wegen Amtsanmaßung anzeigen!

BRDDR_geschaedigter
13.11.2014, 17:00
Oh unser Hobbyjurist.

Ich habe keinen Vertrag unterschrieben und nie was bestellt.

GEZ-Schreiben haben sogut wie nie Unterschriften drauf, deshalb ist der Bescheid sowieso nichts rechtsgültig.

Rumburak
13.11.2014, 17:10
Die Frage ist wohl eher warum du nicht zahlst, weil du noch nicht erwischt worden bist, weil jemand anders für deinen Haushalt zahlt oder du vielleicht sogar befreit bist.

Zu sagen man zahlt "selber" nicht sagt ja erst mal nicht viel aus.

Ach ich sehe gerade du bekommst schon Inkasso Breife na dann ist bei dir wohl eh nix zu holen wenn du damit durchkommst, verstehe nur nicht warum du dich dann nicht einfach befreien läßt.

Ich zahle auch nicht und obwohl ich mich befreien lassen könnte mache ich es nicht. Warum? Weil es Unrecht ist!

ABAS
13.11.2014, 17:21
Ein relativ einfacher Weg, keine GEZ zu zahlen....
Wohnsitz im Ausland, hier nicht gemeldet und bei...irgendjemand...wohnen. Entspricht auch einem Steuersparmodell für Firmen mit einem bestimmten Umsatz.
Das System ist kriminell, und nur mit etwas krimineller Energie kann man sich dagegen wehren.
Nun, was ist eigentlich schlimm an einem Schufaeintrag ? Wenn du genug Geld hast und Konten auf anderen Namen....:fuck:
Da kenne ich auch einige....
Ach ja, ich habe noch nie gezahlt...und werde es auch nicht.
Was nun die Rundfunkgebühren angeht, lieber Gehirnnutzer...erzähl doch mal, was die Polen so zahlen müssten...wenn sie zahlen würden?

Wer ins Ausland zieht und noch eine Meldeadresse in Deutschland
angeben will, kann sich einfach auf folgende Adressen ummelden!
Die Druecker von der GEZ laufen sich dann die Fuesse wund! :D

Vorname *.* Nachname *.*
Platz der Republik 1
11011 Berlin

oder

Vorname *.* Nachnahme *.*
Ossenreyer Str. 29
18439 Stralsund

kotzfisch
13.11.2014, 17:45
Frage, kann man sich nicht einfach abmelden - Scheiss auf das Meldegesetz.

Nanu
13.11.2014, 17:50
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Schmeiss deine BRD-Staartsbürgerschaft in den Gulli, schaff Dir die nigerianische Staatsbürgerschaft an, beantrage Asyl, und oh Wunder die Zwangsabgabe ist für Dich Geschichte. Auf die anderen Vorteile will ich hier erst gar nicht eingehen.

Shahirrim
13.11.2014, 17:53
Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

Gruß,
Sunbeam, GEZ-Opfer!

Lass dir mal 'nen paar Eier wachsen.

Ruepel
13.11.2014, 18:06
Ihr Narren,ihr feigen!

MANFREDM
19.11.2014, 11:22
Ich zahle seit Jahren nicht. Bei Gehaltsempfängern kann Gehaltspfändung kommen.
Juristisch ist das Ding sowieso nicht sauber. Man hat keinen Vertrag mit dem Beitragsservice. GV heisst übrigens Gerichtsvollzieher.

Dünnpfiff. Du hast laut Gesetz zu zahlen. Laber Deinen juristischen Müll woanders.


Verfassungsgerichtshöfe Bayern und Rheinland-Pfalz erklären Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß

Die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Erhebung von Rundfunkbeiträgen ist verfassungsgemäß. So entschied nach dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz nun auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München.

http://www.rundfunkbeitrag.de/aktuelles/rundfunkbeitrag_verfassungsgemaess/index_ger.html

Damit ist das geklärt. Und wenn Du so blöd bist, Dir den Gerichtsvollzieher in Haus kommen zu lassen, dann regel das für Dich.

Aber gib hier nicht wissentlich Falschinfos an andere Leute, die dadurch in Schwierigkeiten kommen. Alternative für alle:


Schmeiss deine BRD-Staartsbürgerschaft in den Gulli, schaff Dir die nigerianische Staatsbürgerschaft an, beantrage Asyl, und oh Wunder die Zwangsabgabe ist für Dich Geschichte. Auf die anderen Vorteile will ich hier erst gar nicht eingehen.

:haha: Grün! :haha:

Trantor
19.11.2014, 12:12
Danke Euch, ja, ich habe diese Briefe seit 20 Jahren ignoriert, aber die Daumenschrauben wurden ja bekannterweise ab 2013 angezogen. Ich kann den Betrag problemlos zahlen, will aber nicht. Ich sehe kaum Öffentlich-Rechtliches Fensehen. Egal, also ich zahle den Schlonz nun und gut ist`s. Scheisse! Ich kann es nur nicht fassen das ich mit meiner Kohle a) die Politwanste die dort geparkt werden fett mästen muss und b) diese indoktrinative Scheisse nun mitfinanzieren muss, dieses Propaganda- und Lügengeschwurble! Lieber würde ich die 30 Euro im Monat ins Klo werfen oder mir dafür ne gute Flasche Wein gönnen!

Geht mir ganz genauso ,habe nun schon bestimmte die 20. Mahnung erhalten, auch so Briefe "sie haben Ratenzahlung vereinbart" - habe ich nicht aber egal "bitte zahlen sie die Rate bis zum xx.xxx. ....zum kotzen.
Scheiss staatspropaganda

GSch
19.11.2014, 13:54
Der Gerichtsvollzieher ist nicht einmal Beamter, den könntest du sogar wegen Amtsanmaßung anzeigen!

Nur zu, versuchs. Aber vielleicht liest du vorher mal §154 GVG.

Schaschlik
19.11.2014, 17:11
Ein relativ einfacher Weg, keine GEZ zu zahlen....
Wohnsitz im Ausland, hier nicht gemeldet und bei...irgendjemand...wohnen. Entspricht auch einem Steuersparmodell für Firmen mit einem bestimmten Umsatz.
Das System ist kriminell, und nur mit etwas krimineller Energie kann man sich dagegen wehren.
Nun, was ist eigentlich schlimm an einem Schufaeintrag ? Wenn du genug Geld hast und Konten auf anderen Namen....:fuck:
Da kenne ich auch einige....
Ach ja, ich habe noch nie gezahlt...und werde es auch nicht.
Was nun die Rundfunkgebühren angeht, lieber Gehirnnutzer...erzähl doch mal, was die Polen so zahlen müssten...wenn sie zahlen würden?

Wozu braucht man einen Wohnsitz im Ausland, wenn man bei "irgend jemanden wohnt"? Dann zahlt der doch die Abgabe bzw. hat den gleichen Stress.

hamburger
19.11.2014, 17:18
Wozu braucht man einen Wohnsitz im Ausland, wenn man bei "irgend jemanden wohnt"? Dann zahlt der doch die Abgabe bzw. hat den gleichen Stress.

Du kannst allein in einer Wohnung wohnen, ohne die Meldepflicht beachten zu müssen....denn du bist ja offiziell im Ausland gemeldet.
Niemand wird dir nachweisen können, wie lange du dich irgendwo aufhältst, der Aufwand wäre auch nur bei Boris Becker lohnend, und nicht für die GEZ.

Wurstsemmel
19.11.2014, 17:36
Und irgendwann kriegen sie dich am A..., die kriegen jeden.
.
Ich habe jahrelang nicht gezahlt...trotz Drohungen, Gerichtsvollzieher (der allerdings nur ne Tasse Kaffee trinken wollte) und Inkasso-Fuzzies, die sich schon am Telefon abwimmeln ließen.
Ich bin zu der Überzeugung gelangt, das so wie die GEZ früher aufgestellt war, sie lediglich durch versuchte Einschüchterung und ,wie sich herausstellte , leere Drohungen zu ihrem Recht kam. Es haetten sich viel mehr Bürger verweigern sollen.
Jetzt scheint sich die Situation geändert zu haben...zumindest habe ich vor kurzem die 300 soundsoviel Euren bezahlt...schweren Herzens.

Schaschlik
19.11.2014, 17:47
Du kannst allein in einer Wohnung wohnen, ohne die Meldepflicht beachten zu müssen....denn du bist ja offiziell im Ausland gemeldet.
Niemand wird dir nachweisen können, wie lange du dich irgendwo aufhältst, der Aufwand wäre auch nur bei Boris Becker lohnend, und nicht für die GEZ.

Ist man dann nicht so etwas wie ein illegaler Einwanderer?

schastar
19.11.2014, 18:50
Wer in Deutschland blieben will, nicht als H4-ler sondern als ehrlicher Arbeiter seine Existenz bestreiten will wird um die GEZ nicht herumkommen. Faktisch ist sie eine gesetzliche legitimierte Zwangsabgabe um Pack zu alimentieren.

Das einzige was jemand tun könnte wäre Gewalt gegen diese anzuwenden und dann letzt Endlich selber hinter Gittern zu landen.