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Vollständige Version anzeigen : Feierlichkeiten zur Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands am 9. November



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konfutse
11.11.2014, 17:14
Ein Wahlfaelscher bleibt ein Wahlfaelscher -
mit oder ohne Vorstrafe!
Und?

Rüganer
11.11.2014, 18:33
Ja:

Es stimmt nämlich keineswegs bedenklich, wenn ein nicht Vorbestrafter Mitglied einer Partei ist.

Auch wenn seine Vorstrafe bereits verjährt ist, bleibt er trotzdem ein verurteilter Wahlfälscher.
Mich stimmt es schon bedenklich, wenn die Mitglieder der Linkspartei sich beispielsweise im Schweriner Schloss als lupenreine Demokraten aufspielen, aber gleichzeitig Mitglieder in ihrer Partei haben, die für die Wahlfälschungen in der ehemaligen DDR mitverantwortlich sind. Da nützt es auch nichts, wenn diese Tat bereits verjährt ist.

konfutse
11.11.2014, 19:26
Auch wenn seine Vorstrafe bereits verjährt ist, bleibt er trotzdem ein verurteilter Wahlfälscher.
Mich stimmt es schon bedenklich, wenn die Mitglieder der Linkspartei sich beispielsweise im Schweriner Schloss als lupenreine Demokraten aufspielen, aber gleichzeitig Mitglieder in ihrer Partei haben, die für die Wahlfälschungen in der ehemaligen DDR mitverantwortlich sind. Da nützt es auch nichts, wenn diese Tat bereits verjährt ist.
Die Wahlfälschung war in einem politischen System, in dem die Doktrin herrschte, dass die Partei recht hat. Diese Gefahr besteht doch in unserer Musterdemokratie nicht, selbst wenn der Modrow mal wieder in ein Amt kommen würde, in dem er die Möglicheiit hätte Wahlen zu fälschen. Die Politiker der DDR, die die offenbar gefälschten Wahlergebnisse frenetisch beklatscht haben und das Schmierentheater mitgemacht und unterstützt haben und damit das System bis zuletzt gestützt haben, sind nicht bedenklich, haben sich doch diese Blockflöten bei CDU und SPD verkrochen. Denen nimmt man wie selbstverständlich ab, dass sie ihre damalige Überzeugung abgelegt haben. Aber auch Politiker, die sich hier und heute "daneben" benommen haben sind offenbar keine Gefahr für das Land, dabei sägen die ganz offen an diesem.

Kurti
11.11.2014, 19:34
Die Wahlfälschung war in einem politischen System, in dem die Doktrin herrschte, dass die Partei recht hat. ...
Wahlfaelschung war in der Ex-DDR illegal -
ansonsten waere der Modrow nicht angeklagt worden.