PDA

Vollständige Version anzeigen : Italien nicht asylfähig



Dr Mittendrin
06.11.2014, 10:55
http://info.kopp-verlag.de/index.html




Die Familie Tarakhel war 2011 über Italien in die EU eingereist und hatte ihren ersten Asylantrag gestellt. Sie reiste dann aber weiter nach Österreich, wo ihr Antrag abgewiesen wurde. Schließlich wollten die Tarakhels in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden.




Die Schweizer Behörden lehnten die Aufnahme unter Hinweis auf das Ersteinreiseland Italien ab. Die Familie legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, weil sie wegen der Zustände im italienischen Asylwesen eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung als nicht gewährleistet sah.



Der EGMR gab der Familie jetzt Recht und rügte die Schweiz, sie müsse ausreichende Zusicherungen aus dem Zielland Italien dafür einholen, dass die Familie menschenwürdig untergebracht werde.



Eine EUGH Dikatur.

Kater
06.11.2014, 17:13
Wären sie doch nach Deutschland gegangen, da logiert man sogar im Hotel, wenn man Glück hat.

Gehirnnutzer
06.11.2014, 17:20
http://info.kopp-verlag.de/index.html
Eine EUGH Dikatur.

Mein lieber Doktor, eine EUGH-Diktatur kann es zunächst nicht sein, weil der weder hier eine Entscheidung getroffen hat noch unterliegt die Schweiz vollständig seiner Gerichtsbarkeit.
Der EUGH und der EUGMR sind a9 zwei vollkommenverschiedene Gerichte und b) gehören sie zu verschiedenen Organisationen.

Dr Mittendrin
06.11.2014, 17:22
Mein lieber Doktor, eine EUGH-Diktatur kann es zunächst nicht sein, weil der weder hier eine Entscheidung getroffen hat noch unterliegt die Schweiz vollständig seiner Gerichtsbarkeit.
Der EUGH und der EUGMR sind a9 zwei vollkommenverschiedene Gerichte und b) gehören sie zu verschiedenen Organisationen.

Der EUGH bestimmt sehr viel auch das Hartz für Asylanten.

Gehirnnutzer
06.11.2014, 18:21
Der EUGH bestimmt sehr viel auch das Hartz für Asylanten.

Dann mal eine kleine Lehrstunde für dich, Trottel:

Der EUGH, der Europäische Gerichtshof ist zuständig für das Recht der europäischen Union, er ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen der EU und deren Mitgliedsstaaten. Er ist eine Einrichtung der EU (http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union).

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht vereinfacht dargestellt über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Mitgliedsstaaten des Europarates (http://de.wikipedia.org/wiki/Europarat).