Dr Mittendrin
06.11.2014, 10:55
http://info.kopp-verlag.de/index.html
Die Familie Tarakhel war 2011 über Italien in die EU eingereist und hatte ihren ersten Asylantrag gestellt. Sie reiste dann aber weiter nach Österreich, wo ihr Antrag abgewiesen wurde. Schließlich wollten die Tarakhels in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden.
Die Schweizer Behörden lehnten die Aufnahme unter Hinweis auf das Ersteinreiseland Italien ab. Die Familie legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, weil sie wegen der Zustände im italienischen Asylwesen eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung als nicht gewährleistet sah.
Der EGMR gab der Familie jetzt Recht und rügte die Schweiz, sie müsse ausreichende Zusicherungen aus dem Zielland Italien dafür einholen, dass die Familie menschenwürdig untergebracht werde.
Eine EUGH Dikatur.
Die Familie Tarakhel war 2011 über Italien in die EU eingereist und hatte ihren ersten Asylantrag gestellt. Sie reiste dann aber weiter nach Österreich, wo ihr Antrag abgewiesen wurde. Schließlich wollten die Tarakhels in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden.
Die Schweizer Behörden lehnten die Aufnahme unter Hinweis auf das Ersteinreiseland Italien ab. Die Familie legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, weil sie wegen der Zustände im italienischen Asylwesen eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung als nicht gewährleistet sah.
Der EGMR gab der Familie jetzt Recht und rügte die Schweiz, sie müsse ausreichende Zusicherungen aus dem Zielland Italien dafür einholen, dass die Familie menschenwürdig untergebracht werde.
Eine EUGH Dikatur.