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Vollständige Version anzeigen : Wer kritische Fragen stellt wird sanktioniert?



Rutt
23.10.2014, 13:40
Jobcenter Kreis Warendorf bedroht Hartz IV Beziehenden mit Sanktionen, weil dieser kritische Fragen stellt

22.10.2014

Weil Timo H. auf einem öffentlichen Portal Fragen zu einer mysteriösen Hartz IV Maßnahme stellte,
verschickte das Jobcenter eine Sanktionsandrohung. Sollen so kritische Fragen verhindert werden?

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Auf der Website „frag-den-staat.de“ können Bürger Fragen an Behörden stellen. Diesen Service nutzte Timo H. als Privatperson. „Focus Job", eine neue Maßnahme, wie es so schön angepriesen wird, sei „neu und herausragend“. Das Jobcenter Ahlen wirbt eigens mit Flyern für die Maßnahme, die durch das Netzwerk Beruf und Bildung betrieben wird. Mitarbeiter der aktivierenden Leistungen vor Ort können auf Nachfragen keine konkreten Angaben zu den Inhalten dieser Maßnahme machen. Lediglich seien bereits schon 16 Teilnehmer durch diese Maßnahme „erfolgreich in einen Job“ vermittelt worden. Der Flyer verspricht daher "hochgradiges Rätselraten" über die Inhalte der Maßnahme. Also zögerte Timo H. nicht lange und stellte dem Jobcenter auf dem Portal einzelne Fragen, die durch die Behörde ebenfalls auf der Seite schriftlich hätten beantwortet werden können.

Strafen statt Bürgertransparenz
Doch auf Transparenz setzt das Jobcenter augenscheinlich nicht. Stattdessen flatterte Timo H. eine schriftliche Einladung ins Haus. Er solle sich telefonisch melden, um einen Termin zu vereinbaren. Daraufhin schrieb Herr H zurück, dass es vollkommen ausreichen würde, auf seine Fragen schriftlich zu antworten. Was nun geschah, kann als behördliche Amtsanmaßung bezeichnet werden. Nun wurde ihm eine „Einladung nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III“ zugesandt. Im Anhang befand sich nun auch gleich eine sog. Sanktionsandrohung. Das bedeutet, wenn Timo H. nicht an dem Termin teilnimmt, werden seine Regelleistungen gekürzt. Das könnte die Behörde dann solange betreiben, bis Herr H. mit 100 Prozent sanktioniert wurde. Man beachte, das Jobcenter bedroht nunmehr einen Bürger mit Strafen, weil dieser von seinem Bürgerrecht Gebrauch macht und sich über Maßnahmen erkundigen will. Timo H. hat nun einen Anwalt eingeschaltet, denn die Sanktionen, würden sie denn ausgesprochen, sind rechtswidrig.

Dazu schrieb auch die Hartz IV Gegnerin und kritische Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann: „Warum wird diese Anfrage in einem 6-Augen-Gespräch besprochen und nicht öffentlich beantwortet? Aufgrund der Sanktionsandrohung gibt es also als Fazit nur auf diesem Weg eine evtl. Antwort? Sollte gar eine Konfrontations-Gegenfrage durch das Jobcenter an den Fragesteller erfolgen, und er seine Beweggründe darlegen muss / soll, kann hier gar von einer Beeinflussung in das IFG-Recht gesprochen werden. Das ist nicht schick. Transparent wäre es jedoch, wenn in diesem Gespräch die schriftlichen Antworten erfolgen und diese durch den Fragesteller auf dieser Seite veröffentlicht werden dürfen. Alles andere hat einen faden Beigeschmack.“

Mittlerweile wird ein zweiter Fragesteller mit Sanktionen bedroht. Die Frage ist, was soll hier vertuscht werden? Wir bleiben dran! (sb)
Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wer-kritische-fragen-stellt-wird-sanktioniert-90016304.php

Das hat schon was von DDR, wenn du nicht das
tust, was wir dir Befehlen, Anordnen, Verlangen
und wenn es noch so unsinnig ist, machen wir dich fertig.

Kritisches Hinterfragen ist wohl nicht mehr erlaubt, die Armutsindustrie
muss ja am laufen gehalten werden, auch mit Gewalt (Sanktionen)!

Damit dann irgendwelche grünen Studienabbrecher einen
Vollzeitarbeitsplatz beim Maßnahmeträger der Armutsindustrie bekommen.

Wo er sich dann den ganzen Tag lang die Eier schaukelt und Scheiße labert.

Ach ist das schön, andere in die Hungerlöhne zu treiben und selbst
fürs nichts tun ein fettes Bruttogehalt auf dem Rücken der Betroffenen
zu kassieren.

Was ist das für ein krankes, perverses, abartiges System?


mfg
rutt

borisbaran
24.10.2014, 13:44
Klingt bedenklich, obwohl ich mir da nicht sicher bin, ob wir hier die ganze Geschichte hören.

Don
24.10.2014, 14:26
Klingt bedenklich, obwohl ich mir da nicht sicher bin, ob wir hier die ganze Geschichte hören.

Das ist bei diesem Schmarotzer mit absoluter Sicherheit nicht der Fall.

konfutse
24.10.2014, 17:38
Klingt bedenklich, obwohl ich mir da nicht sicher bin, ob wir hier die ganze Geschichte hören.
Die Kommunikation ist hier nachzulesen:
http://www.bundespresse.com/jobcenter-massnahme-focus-job-in-ahlenbeckum-in-der-optionskommune-kreis-warendorf-3/
https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-manahme-focus-job-in-ahlenbeckum-in-der-optionskommune-kreis-warendorf/#nachricht-21481


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gerne möchte ich Ihnen Ihre Anfrage vom 01.10. persönlich beantworten. Vielleicht können Sie mich zwecks Terminabsprache einmal anrufen. Viele Grüße Martin Hanewinkel Jobcenter Kreis Warendorf Sachgebietsleiter aktivierende Leistungen Waldenburger Straße 12 48231 Warendorf Tel.: 02581/53-5700 Mobil.: 0174/2408412 Fax.: 02581/53-5676 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

Nach Ablehnung der privaten Beantwortung einer öffentlich gestellten Frage wird der Fragesteller ohne die Nennung des Grundes ins stille Kämmerlein einbestellt und die Nichtbefolgung wird wie üblich sanktionsbewehrt. Um die Besprechung von Eingliederungmaßnahmen oder gar ein dringendes Angebot geht es ofensichtlich nicht, denn das wird im Einladungstext für gewöhnlich auch so geschrieben. Kann es also nur um Drangsalierung und Einschüchterung gehen.

Was das für eine Maßnahme ist, die angeblich erfolgreich in Jobs verhilft, ist deshalb umso mehr zu hinterfragen. Vermutet werden kann, dass es wieder nur um die sinnlose Verteilung von Staatsgeldern geht.

konfutse
24.10.2014, 17:39
Das ist bei diesem Schmarotzer mit absoluter Sicherheit nicht der Fall.
Du kennst ihn? Erzähle von dem Mistkerl.

jack000
24.10.2014, 17:48
Die Überschrift ist nicht ganz korrekt. Man kann nicht wegen einer Frage sanktioniert werden, aber z.B. wenn man zu einem Termin nicht erscheint.
=> Er kann seine Frage stellen, bekommt diese persönlich beantwortet und es gibt keine Sanktion!

Aber wie schon erwähnt wurde, es fehlen sicherlich Informationen.

konfutse
24.10.2014, 18:23
Die Überschrift ist nicht ganz korrekt. Man kann nicht wegen einer Frage sanktioniert werden, aber z.B. wenn man zu einem Termin nicht erscheint.
=> Er kann seine Frage stellen, bekommt diese persönlich beantwortet und es gibt keine Sanktion!

Aber wie schon erwähnt wurde, es fehlen sicherlich Informationen.
Guck dir meine Links an, da findest du das Schreiben: https://fragdenstaat.de/files/foi/21481/waf2.jpg

Mir ist noch keine Einladung begegnet, in der nicht ein Grund angegeben wurde.

jack000
24.10.2014, 19:05
Guck dir meine Links an, da findest du das Schreiben: https://fragdenstaat.de/files/foi/21481/waf2.jpg

Mir ist noch keine Einladung begegnet, in der nicht ein Grund angegeben wurde.
Das ändert aber nichts an meiner Aussage. Dem Widerspruch wurde doch stattgegeben, vermutlich weil kein Grund drin stand.

purple
24.10.2014, 19:42
Das ist bei diesem Schmarotzer mit absoluter Sicherheit nicht der Fall.


Dieser Parasit treibt sich in allen Erwerbslosenforen rum, heult dort seine Stories raus.
Unter diversen Nicks, allerdings immer nur copy&paste.

Wenn er die Energie, die er in die Abwehr von *böse* Arbeit stecken würde, in
die Verringerung seiner Bedürftigkeit investieren würde, wäre er schon lange nicht mehr
im Bezug von Sozialleistungen.

Kurti
24.10.2014, 23:08
...
Mir ist noch keine Einladung begegnet, in der nicht ein Grund angegeben wurde.
Sicher doch!
Gehe nie zu deinem Fuerst, wenn du nicht (mit Grundangabe) gerufen wirst!