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Vollständige Version anzeigen : Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"



FlicMoelders
19.10.2014, 20:47
http://www.lz.de/owl/20230423_Kinderschaender-kommt-auf-freien-Fuss.html

Ich bin entsetzt und fassungslos!

Sergen
19.10.2014, 21:06
Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.

Stopblitz
19.10.2014, 21:07
Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.

Da bin ich bei.

Schrottkiste
19.10.2014, 21:10
"Die Vorgeschichte: Das Landgericht Bielefeld hatte den in Herford geborenen Bernd B. (55) am 25. August 1995 wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der pädophile Angeschuldigte hatte sich im Zeitraum von 1991 bis 1994 an Kinder herangemacht und sie in seiner Wohnung sexuell missbraucht. Weil bei Bernd B. eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde, ordnete das Gericht damals seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an."

"Noch im vergangenen Jahr waren zwei externe Psychiater in ihren Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass bezüglich der pädophilen Veranlagung "trotz langjähriger Therapie keine wesentlichen Veränderungen oder Verbesserungen" erkennbar seien. Es müsse "deshalb davon ausgegangen werden, dass der Betroffene bei unüberwachter Bewegungsfreiheit (erneut, d. Red.) sexuelle Kontakte zu Jungen herstellen" werde. Ende August dieses Jahres schrieb die Eickelborner Klinik in einer Stellungnahme, dass die "chronifizierte Abweichung des Sexualverhaltens" ungünstig für die Prognose sei. Insgesamt sei "der Zweck der Unterbringung noch nicht erreicht", und es gebe keine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit, dass es nicht erneut zu Straftaten komme."

Warum sollte so jemand wieder auf freien Fuß gesetzt werden?

Ich wäre da auch auf der Seite von @Sergen und @Stopblitz

Shahirrim
19.10.2014, 21:12
Aus dem Link des Strangerstellers:


Die Vorgeschichte: Das Landgericht Bielefeld hatte den in Herford geborenen Bernd B. (55) am 25. August 1995 wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der pädophile Angeschuldigte hatte sich im Zeitraum von 1991 bis 1994 an Kinder herangemacht und sie in seiner Wohnung sexuell missbraucht.

Igitt, aber klar, dass dieser Päderast hier nur 3 1/2 Jahre bekommt.

FlicMoelders
19.10.2014, 21:17
Diese Maßregelvollzugskliniken sollten generell ein Ort ohne Wiederkehr sein. Für alle Tätergruppen.

kotzfisch
19.10.2014, 21:41
Diese Maßregelvollzugskliniken sollten generell ein Ort ohne Wiederkehr sein. Für alle Tätergruppen.

Da ich an einer solchen MRV Anstalt nun beschäftigt bin, kann ich etwas dazu sagen: Seit dem Mollathfall in Bayern werden immer mehr Täter freigesetzt wegen der sogenannten Verhältnismäßigkeit.Man kann es beklagen oder bedauern, es ist so.Keiner will sich eine Mollathklage ans Bein binden, wenn das Strafmaß mit der Unterbringungsdauer nicht mehr zusammenpasst.So ist es. So werden bundesweit MRV Insassen freigelassen, bei denen die Unterbringungsdauer mit dem Strafmaß nicht mehr kompatibel erscheint.

Soweit gut, denn es entlässt MRV Untergebrachte, die wegen Pipifax zum "Fall" geworden sind.
Im Einzelfall bringt es auch Leute in die freie Wildbahn, denen man einiges zutraut.

Das kann man shice finden oder gut, es ist so.

Ich beschreibe als Insider des MRV nur die Dinge.

FlicMoelders
19.10.2014, 21:53
Meiner Meinung nach werden da Leute behandelt, die ihre Chance für immer vertan haben.
Und ich bin auch der Meinung, dass jemand, der wegen "Pipifax" dort gelandet ist, seine Chance auch vertan hat, weil der "Pipifax" Ausdruck einer schweren Gestörtheit war.
Was ist denn deiner Meinung nach "Pipifax"?

Antisozialist
19.10.2014, 22:00
http://www.lz.de/owl/20230423_Kinderschaender-kommt-auf-freien-Fuss.html

Ich bin entsetzt und fassungslos!

"Das Landgericht Bielefeld hatte den in Herford geborenen Bernd B. (55) am 25. August 1995 wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt."

Das Problem ist die viel zu sanfte Strafe. Wenn man einen Straftäter noch 16 Jahre nach Verbüßung der Strafe dabehalten will, müssen natürlich hohe rechtliche Hürden erfüllt werden.

-jmw-
21.10.2014, 18:19
Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.
:top:

Chandra
21.10.2014, 18:25
Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.

voher ohne Nakose den Schniedel ab

Sergen
21.10.2014, 18:27
voher ohne Nakose den Schniedel ab

Bin der Meinung das der Tod genügt, ab in die Kiste 7.62mm Hinterher Deckel drauf vergraben.

Schrottkiste
21.10.2014, 18:32
Bin der Meinung das der Tod genügt, ab in die Kiste 7.62mm Hinterher Deckel drauf vergraben.

"Peng" und ab in den Leichensack; billigste Lösung und mit garantiert ausgeschlossener Rückfälligkeit. :cool:

Sergen
21.10.2014, 18:34
"Peng" und ab in den Leichensack; billigste Lösung und mit garantiert ausgeschlossener Rückfälligkeit. :cool:

100% Erfolgsrate, wäre doch mal was!

Nationalix
21.10.2014, 18:46
Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.

Sehr gute Option!

Lieschen
21.10.2014, 19:50
Das ist wieder so ein Fall, wo ich mir auch durchaus die Todesstrafe für den Täter vorstellen könnte, jedenfalls sind 3,5 Jahre für 34fachen Kindesmissbrauch einfach nur lächerlich.

Achja...vor knapp zwei Jahren bekam ein Kinderschänder für einen 170fachen Kindesmissbrauch in den USA 500 Jahre Knast...d.h., er wird das Gefängnis lebend nicht mehr verlassen.

kotzfisch
21.10.2014, 20:25
Meiner Meinung nach werden da Leute behandelt, die ihre Chance für immer vertan haben.
Und ich bin auch der Meinung, dass jemand, der wegen "Pipifax" dort gelandet ist, seine Chance auch vertan hat, weil der "Pipifax" Ausdruck einer schweren Gestörtheit war.
Was ist denn deiner Meinung nach "Pipifax"?

Deine Meinung ist nicht fundiert.
Beide Annahmen stimmen nicht.

Bienenstich
21.10.2014, 21:12
Pädophilie therapieren zu wollen ist das gleiche wie Homosexualität therapieren zu wollen. Das ist in meinen Augen eine sexuelle Ausrichtung, keine Krankheit. Deswegen auch keine Kuschelunterbringung in psychiatrischen Kliniken angebracht. Kopf ab ist meines Erachtens die einzige Lösung, Kinder vor diesen Monstern zu schützen. Auch ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, in einer forensischen Abteilung arbeiten zu müssen. Bin da nach 3 Wochen raus. Ich habe nicht 3 Jahre lang gebüffelt und ein 1ser Examen hingelegt, um irgendwelchen Kinderfick*rn die Milch auf den Tisch zu stellen....

Bienenstich
21.10.2014, 21:17
Deine Meinung ist nicht fundiert.
Beide Annahmen stimmen nicht.

Deswegen ist es ja auch eine Meinung, und keine wissenschaftlich empirisch reflektierte Studie. Der Begriff "fundierte Meinung" ist abstrakt. Zu meiner Zeit wurden in der Forensik Subjekte untergebracht, die gemordet, vergewaltigt, missbraucht haben. Menschen mit psychischen Störungen wurden in anderen Abteilungen untergebracht. Die ersteren haben - meine unfundierte Meinung - ihre Chance in unserer Gesellschaft vertan, in dem sie anderen Schaden an Leib und Leben zugeführt haben. In der Forensik gab es keine Leuts, die wegen "Pipifax" untergebracht waren.
Es sei denn, die oben genannten Taten sind für Dich Pipifax. Das wäre aber eine andere Diskussion.

kotzfisch
21.10.2014, 21:23
Deswegen ist es ja auch eine Meinung, und keine wissenschaftlich empirisch reflektierte Studie. Der Begriff "fundierte Meinung" ist abstrakt. Zu meiner Zeit wurden in der Forensik Subjekte untergebracht, die gemordet, vergewaltigt, missbraucht haben. Menschen mit psychischen Störungen wurden in anderen Abteilungen untergebracht. Die ersteren haben - meine unfundierte Meinung - ihre Chance in unserer Gesellschaft vertan, in dem sie anderen Schaden an Leib und Leben zugeführt haben. In der Forensik gab es keine Leuts, die wegen "Pipifax" untergebracht waren.
Es sei denn, die oben genannten Taten sind für Dich Pipifax. Das wäre aber eine andere Diskussion.


Die allermeisten Straftaten sind weit undramatischer, als Du es hier darstellst.
Pipifax ist die alltägliche Beschaffungskriminalität, die zumeist Diebstähle und kleinere Betrugsdelikte sind.
Im 63er Bereich sinds tendenziell schwerere Straftaten, wie Du weißt...Es wäre hilfreich, wenn Du mir mitteiltest, worauf Du hinaus möchtest.

Du hast 4 Jahre Forenik auf dem Buckel, vermutlich auf eine oder zwei Richtungen.

Erzähle mir einfach, wie es läuft, ich bin gespannt.

Ich erinnere mich an Dich.

Bienenstich
21.10.2014, 21:35
Die allermeisten Straftaten sind weit undramatischer, als Du es hier darstellst.
Pipifax ist die alltägliche Beschaffungskriminalität, die zumeist Diebstähle und kleinere Betrugsdelikte sind.
Im 63er Bereich sinds tendenziell schwerere Straftaten, wie Du weißt...Es wäre hilfreich, wenn Du mir mitteiltest, worauf Du hinaus möchtest.

Du hast 4 Jahre Forenik auf dem Buckel, vermutlich auf eine oder zwei Richtungen.

Erzähle mir einfach, wie es läuft, ich bin gespannt.

Ich erinnere mich an Dich.

Seit wann werden alltägliche Beschaffungkriminelle in der Forensik und nicht mehr auf der Entzugsstation untergebracht?
Wie es heute läuft, weiß ich nicht, ich bin schon länger raus und sehr glücklich mit meiner Entscheidung.
Ich will darauf hinaus, daß Kriminelle, die aufgrund von 63ger § in der Psychiatrie landen, Dinge getan haben, die ihre Berechtigung in der Gesellschaft verwirkt haben - meine Meinung ...
Und nicht dort mit Tischtennis, Sport, Spielerunden und Weihnachtfeiern bei Laune gehalten werden sollten. Während die Familien der Opfer und die Opfer selbst alleine gelassen werden.

kotzfisch
21.10.2014, 21:40
Seit wann werden alltägliche Beschaffungkriminelle in der Forensik und nicht mehr auf der Entzugsstation untergebracht?
Wie es heute läuft, weiß ich nicht, ich bin schon länger raus und sehr glücklich mit meiner Entscheidung.
Ich will darauf hinaus, daß Kriminelle, die aufgrund von 63ger § in der Psychiatrie landen, Dinge getan haben, die ihre Berechtigung in der Gesellschaft verwirkt haben - meine Meinung ...
Und nicht dort mit Tischtennis, Sport, Spielerunden und Weihnachtfeiern bei Laune gehalten werden sollten. Während die Familien der Opfer und die Opfer selbst alleine gelassen werden.


Nach 64 werden selbstverständlich Menschen untergebracht, die aufgrund ihrer Sucht Dinge taten, die gesetzeswidrig sind.
???(§21 erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit)

Nach 63 werden Menschen untergebracht, die bei der Tat nach §20 schuldunfähig waren, das solltest Du noch wissen.

Die Opferperspektive kommt zu kurz, na klar.
Ist aber knallhart gesagt nicht Aufgabe des Maßregelvollzuges.Auch klar, oder?

Metabo
21.10.2014, 21:43
Wer Kinder schändet, zerstört deren Seele ein Leben lang...!!!

Somit bedeuten 34 geschändete "Fälle" 34 zerstörte Leben, da diese armen Kinder ihr Leben lang darunter massiv leiden...!!!

Somit sind 3,5 Jahre für 34 psychische zerstörte Kinderseelen, welche niemals wieder Vertrauen in Erwachsene aufbauen könnnen schlimmer als ein Schlag ins Gesicht...!!! In diesen Fällen sollte es eigene Richter geben, welche selbst als Kinder missbraucht wurden, dann gäbe es hier andere Strafen...!!!
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn im Gegensatz dazu ein betrunkener eine "gewisse Gestik" ausführt, und dazu einen "gewissen Gruß" ausruft, landet dieser für die nächsten 5-6 Jahre im Gefängnis...!!!
Schon mal darüber nachgedacht...???

kotzfisch
21.10.2014, 21:47
Wer Kinder schändet, zerstört deren Seele ein Leben lang...!!!

Somit bedeuten 34 geschändete "Fälle" 34 zerstörte Leben, da diese armen Kinder ihr Leben lang darunter massiv leiden...!!!

Somit sind 3,5 Jahre für 34 psychische zerstörte Kinderseelen, welche niemals wieder Vertrauen in Erwachsene aufbauen könnnen schlimmer als ein Schlag ins Gesicht...!!! In diesen Fällen sollte es eigene Richter geben, welche selbst als Kinder missbraucht wurden, dann gäbe es hier andere Strafen...!!!
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn im Gegensatz dazu ein betrunkener eine "gewisse Gestik" ausführt, und dazu einen "gewissen Gruß" ausruft, landet dieser für die nächsten 5-6 Jahre im Gefängnis...!!!
Schon mal darüber nachgedacht...???

Na Herrgott, in der Forensik sitzen doch nicht nur Kinderschänder, wobei man auch da differenzieren muß.
Sie sind eher in der Minderheit und kommen zumindest in Bayern kaum jemals wieder raus.
Du vermischt Verurteilungen zu JVA Vollzug mit MRV Vollzug.

Metabo
22.10.2014, 00:15
Na Herrgott, in der Forensik sitzen doch nicht nur Kinderschänder, wobei man auch da differenzieren muß.
Sie sind eher in der Minderheit und kommen zumindest in Bayern kaum jemals wieder raus.
Du vermischt Verurteilungen zu JVA Vollzug mit MRV Vollzug.


Nu moment mal Kotzfisch: Ich möchte hier ein bisschen differenzieren, und ich bin der Meinung als Mutter : Der Schutz unserer Kinder vor sexuellen Übergriffen hat die allerhöhchste Priorität...!!!

Wenn hier ein Kinderschhänder in 34 Fällen missbrauchter Kinder nur 3,5 Jahre Haft bekommt , findest Du das wirklich in Ordnung???

Ein Besoffener, welcher Den "Hitlergruß" zeigt,und die entsprechende Parole ruft bekommt merhr Strafe aufgebrummt, als einer, welcher 35 Kinderseelen tötet...???
Hast Du überhaupt Kinder...???

Rumburak
22.10.2014, 00:36
voher ohne Nakose den Schniedel ab

Was für perverse Triebe deinerseits spricht.

dscheipi
22.10.2014, 01:10
Na Herrgott, in der Forensik sitzen doch nicht nur Kinderschänder, wobei man auch da differenzieren muß.
Sie sind eher in der Minderheit und kommen zumindest in Bayern kaum jemals wieder raus.
Du vermischt Verurteilungen zu JVA Vollzug mit MRV Vollzug.




muss mal blöd fragen, solchen triebtätern, was gibt man denen an medikamenten? starke neuroleptika, dämpfer aller sorten? würd mich echt interessieren...wie kommts denn - wenn - bei solchen zu einer guten prognose?

ein alt gedienter forensiker (psychiater) hat nach seiner pensionierung ein buch geschrieben, in dem es nur drum geht, wie inhaftierte die fachleute narren, damit eben die prognose gut ausgelegt wird und die raus kommen.

es ist nichts okkultes, dass psychopathen, also waschechte, die besten schauspieler sind.

der hier besprochene fall geht in mein hirnkastl nicht rein...es gibt keinen grund und kein argument, dass es rechtfertigt, legitimiert, so eine freilassung durchzusetzen.

ErhardWittek
22.10.2014, 02:22
Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.
Zweifelsfrei überführte Kinderschänder sollten in der Tat hingerichtet werden. Allerdings haben die verständnisvolle "Kollegen" in allerhöchsten Kreisen, die mitnichten daran interessiert sind, solche Strafmaßnahmen zu befürworten.

Im Gegenteil, die Genderreligionsverwirrten und die Päderasten ziehen gemeinsam an einem Strang, um immer leichter an die Kinder heranzukommen. Dafür werden die Elternrechte eigens immer weiter geschliffen. Die neue "Familien"-Ministerin Schwesig fordert ja schon, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, die natürlich insbesondere von Kindermißbrauchern eingeklagt werden sollen. Wie das dann in der Realität aussehen wird, kann man sich lebhaft vorstellen.

Bruddler
22.10.2014, 03:45
Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.
Die richtige "Therapie" wäre angemessen, sie hätte einen Durchmesser von 7,65mm - 9mm...

Corpus Delicti
22.10.2014, 04:01
Die Welt wird gerade in ein scheißhaufen verwandelt. Das Endergebnis kann man sich ja vorstellen.

Bulldog
22.10.2014, 04:11
Die richtige "Therapie" wäre angemessen, sie hätte einen Durchmesser von 7,65mm - 9mm...

Vollkommen richtig!!!

Ich sage immer: für Kinderschänder die Therapie von Graf Luger und die beste Sicherungsverwahrung ist die auf dem Friedhof.:cool:

Bulldog
22.10.2014, 04:16
http://www.lz.de/owl/20230423_Kinderschaender-kommt-auf-freien-Fuss.html

Ich bin entsetzt und fassungslos!

Auch hier stellen die kulturrevolutionären 68er.Maoisten die realen Verhältnisse wieder einmal auf den Kopf.

Menschlichkeit für die Täter und Nichtbeachtung bis Unmenschlichkeit für die Opfer.

Unsere Politik, Justiz und sonstwas für formaler Scheißdreck, kümmern sich rührend um die Täter und ignorieren deren Opfer.

Man kann sogar noch weiter gehen: im Grunde genommen haben sie durch ihre Politik die meisten Opfer erst verursacht.

Auch diese Verhältnisse müssen Gegenstand eines zu errichtenden Volkstribunals sein.

Bulldog
22.10.2014, 04:20
Da ich an einer solchen MRV Anstalt nun beschäftigt bin, kann ich etwas dazu sagen: Seit dem Mollathfall in Bayern werden immer mehr Täter freigesetzt wegen der sogenannten Verhältnismäßigkeit.Man kann es beklagen oder bedauern, es ist so.Keiner will sich eine Mollathklage ans Bein binden, wenn das Strafmaß mit der Unterbringungsdauer nicht mehr zusammenpasst.So ist es. So werden bundesweit MRV Insassen freigelassen, bei denen die Unterbringungsdauer mit dem Strafmaß nicht mehr kompatibel erscheint.

Soweit gut, denn es entlässt MRV Untergebrachte, die wegen Pipifax zum "Fall" geworden sind.
Im Einzelfall bringt es auch Leute in die freie Wildbahn, denen man einiges zutraut.

Das kann man shice finden oder gut, es ist so.

Ich beschreibe als Insider des MRV nur die Dinge.

Da müsstet ihr Psychiater einfach sagen, dass der Täter nach wie vor brandgefährlich ist und schon säße der Typ noch in der forensischen Psychiatrie.

Bulldog
22.10.2014, 04:22
Pädophilie therapieren zu wollen ist das gleiche wie Homosexualität therapieren zu wollen. Das ist in meinen Augen eine sexuelle Ausrichtung, keine Krankheit. Deswegen auch keine Kuschelunterbringung in psychiatrischen Kliniken angebracht. Kopf ab ist meines Erachtens die einzige Lösung, Kinder vor diesen Monstern zu schützen. Auch ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, in einer forensischen Abteilung arbeiten zu müssen. Bin da nach 3 Wochen raus. Ich habe nicht 3 Jahre lang gebüffelt und ein 1ser Examen hingelegt, um irgendwelchen Kinderfick*rn die Milch auf den Tisch zu stellen....


Volltreffer!!!

Alle Dummschwätzer dieses Stranges versenkt.

Bulldog
22.10.2014, 04:27
Was für perverse Triebe deinerseits spricht.

Nö, sein Trieb ist natürlich und normal und ich halte ihn daher sogar für gesund.

Wenn es um den Schutz der eigenen Brut geht, werden alle Kreaturen dieser Welt nun mal zu Bestien.

Das ist natürlich und was natürlich ist, ist für mich auch vollkommen gesund.

Bulldog
22.10.2014, 04:32
Die Welt wird gerade in ein scheißhaufen verwandelt. Das Endergebnis kann man sich ja vorstellen.

Verursacher???

Alle Kräfte, die das Abendland vernichten und eine ganz andere Weltordnung haben wollen.

Pappenheimer
22.10.2014, 04:50
Fuer sage und schreibe 34 Sittlichkeitsverbrechen bekam dieser Strolch laecherliche 3,5 Jahre Gefaengnis!!

Nur mal als Beispiel: Hier in Costa Rica bekam ein Sittenstrolch vor einigen Wochen 60 Jahre Haft fuer die dreimalige Vergewaltigung seiner Tochter.

kotzfisch
22.10.2014, 09:18
Nu moment mal Kotzfisch: Ich möchte hier ein bisschen differenzieren, und ich bin der Meinung als Mutter : Der Schutz unserer Kinder vor sexuellen Übergriffen hat die allerhöhchste Priorität...!!!

Wenn hier ein Kinderschhänder in 34 Fällen missbrauchter Kinder nur 3,5 Jahre Haft bekommt , findest Du das wirklich in Ordnung???

Ein Besoffener, welcher Den "Hitlergruß" zeigt,und die entsprechende Parole ruft bekommt merhr Strafe aufgebrummt, als einer, welcher 35 Kinderseelen tötet...???
Hast Du überhaupt Kinder...???

Zu 1: Differenzieren wäre schön, ist Dir aber völlig mißlungen.
Ich schreib lediglich, um einige Dinge bezüglich des Maßregelvollzuges richtigzustellen, nicht um zu Strafzumessungen Stellung zu nehmen,
wobei ich die Tathintergründe einfach nicht kenne.

Es wird immer so getan als sei der MRV voll von Kindermördern und- schändern.Unsinn.

Vergleiche mit "Gesinnungsverbrechen" sind immer problematisch.Laß es.
Besser ist der Vergleich zwischen Bankraub und Totschlag, da bleibt Dir erst recht die Spucke weg.

Zu dem angesprochenen Fall äußere ich mich nicht, ich kenne ihn nicht.

kotzfisch
22.10.2014, 09:24
muss mal blöd fragen, solchen triebtätern, was gibt man denen an medikamenten? starke neuroleptika, dämpfer aller sorten? würd mich echt interessieren...wie kommts denn - wenn - bei solchen zu einer guten prognose?

ein alt gedienter forensiker (psychiater) hat nach seiner pensionierung ein buch geschrieben, in dem es nur drum geht, wie inhaftierte die fachleute narren, damit eben die prognose gut ausgelegt wird und die raus kommen.

es ist nichts okkultes, dass psychopathen, also waschechte, die besten schauspieler sind.

der hier besprochene fall geht in mein hirnkastl nicht rein...es gibt keinen grund und kein argument, dass es rechtfertigt, legitimiert, so eine freilassung durchzusetzen.

Es geht immer alles durcheinander.
Der "altgediente Forensiker" war kein Psychiater, sondern Insasse nach §63- er hatte seinen Vater getötet.
Sein Buch ist ganze 60 Seiten lang und eigentlich keine Sensation.
Der Mann hieß Thomas Kurbjuhn und ist schon lange draussen.

Zur Behandlung von Sexualstraftätern kann hier aus Platzgründen nicht ausführlich eingegangen werden.Es gibt Unmenge an Literatur dazu,
nicht alles kann Beifall finden aber das ist wohl überall so.

Nur soviel: "Lockerungen" geschahen in diesem Bereich nach Jahren und nur sehr dosiert, Entlassungen gibts fast keine und
wenn in Anschlußeinrichtungen, wie geschlossenen Heime etc.

Was die Presse mitunter da faselt, bezieht sich fast immer auf unverständliche Urteile und Aussetzungen von
Strafhaft aus der JVA- damit habe ich nichts zu tun und kann dazu nichts sagen.

Branka
22.10.2014, 09:26
Meine Meinung zu Kinderschändern ist eindeutig:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/zeitreise/henker105_v-contentgross.jpg

Dayan
22.10.2014, 09:27
Meine Meinung zu Kinderschändern ist eindeutig:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/zeitreise/henker105_v-contentgross.jpgDu bist grausam.Ich schlage vor,das man denen die (Testes=Eier) fachmännisch entfernt!Gruss.

kotzfisch
22.10.2014, 09:38
Da müsstet ihr Psychiater einfach sagen, dass der Täter nach wie vor brandgefährlich ist und schon säße der Typ noch in der forensischen Psychiatrie.

Normalerweise geschieht das auch.Keiner, wirklich keiner möchte sich die Verantwortung für eine Entlassungsbegutachtung
ans Bein binden, wenn das dann nachher furchtbar schief geht.(Beispiel: A.Schreiner/1995/Fall Natalie- hatte damals einen Sturm im Blätterwald
hingelegt-Gutachter lag völlig daneben, offenbar).Das und ähnliche Fälle hat jeder im Kopf, wie ein Albtraum.

Ich persönlich habe gottlob nichts mit solchen Einlassungen zu tun, die meiner Auffassung nach bei wirklich schweren Straftaten dieser Art,
die die Menschen am meisten in Rage bringt, also sexuelle Straftaten gegen Kinder besonders in Verbindung mit massiver Gewalt, immer
zu der Vorrangabwägung Prävention/Öffent.Sicherheit gegen das Rehabilitationsbedürfnis des Patienten kommen muß.
Meiner Ansicht nach, muß diese Abwägung bei DIESER ART Straftaten immer in Richtung Prävention ausschwingen- vulgo: Der Mann bleibt drin.

Zur Prognose heranziehen ließen sich dann eben jene Taten, die er in der Vergangeneheit bereits begangen hat und darauf verweisend kann
man eine Prognoso so schlecht schreiben, dass weiter davon auszugehen ist, dass schwere, rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten sind,
wie es wörtlich im Standardtext heissen würde.

Dem Verweis, er hätte sich in den letzten 6 Jahren ja nichts zuschulden kommen lassen und an jedem Gruppenangebot teilgenommen,
kann man begegnen, dass er für Taten im straffen Rahmen der Anstalt keine Gelegenheiten hatte und dass seine Teilnahmen an
therapeutischen Angeboten vom Wunsch motiviert seien, schnell entlassen zu werden.

Und, und, und.

Man kann eine gutachterliche Stellungnahme immer so schreiben, dass der erkennende Richter die weitere Unterbringng
anordnet.

Problem:

Der Gutachter begegnete früher als behandelnder Arzt dem Untergebrachten immer wieder, FRÜHER.
Das Problem war weniger, dass man sich dann bedroht gefühlt hätte, weil der ja wußte, dass man negativ über ihn schrieb,
sondern ein viel menschlicheres.Es könnten sich persönliche Drähte eingestellt haben, was nicht professionell aber immerhin
menschlich verständlich ist, wenn man einen Menschen jahrelang tagtäglich sieht.

Dies zu vermeiden, geht man dzu über, für solche Prognosen EXTERNE Gutachter einzusetzen.Das Maß an Objektivität hat sich dadurch erheblich erhöht, meine ich.

Ende- das wird ja sonst eine Vorlesung.Sorry.

kotzfisch
22.10.2014, 09:42
Du bist grausam.Ich schlage vor,das man denen die (Testes=Eier) fachmännisch entfernt!Gruss.

Das ist atavistischer und höchst unprofessioneller Quatsch.
Dann hast Du einen wütenden Straftäter ohne Eier.
So what?

Mit Primitivlösungen kommt man nicht weiter- mit straffer Verwahrpraxis schon.
Todesstrafe ist abgeschafft.Schon mitbekommen, vielleicht?

Dayan
22.10.2014, 09:47
Das ist atavistischer und höchst unprofessioneller Quatsch.
Dann hast Du einen wütenden Straftäter ohne Eier.
So what?

Mit Primitivlösungen kommt man nicht weiter- mit straffer Verwahrpraxis schon.
Todesstrafe ist abgeschafft.Schon mitbekommen, vielleicht?Du hast Recht!Aber Sicherheitsverwahrung und Testes Amputation schliessen sich nicht aus!Gruss.

kotzfisch
22.10.2014, 09:56
Du hast Recht!Aber Sicherheitsverwahrung und Testes Amputation schliessen sich nicht aus!Gruss.

Kastration ist total sinnlos.Ich bitte Dich, wir wollen nicht zurück in die 50er und 60er als solche Straftaten viel häufiger waren als heute.
Obwohl das Gebiet der DDR mit 17 Millionen Menschen nicht dabei war!

Das bitte mal bedenken.

schastar
22.10.2014, 10:37
...Die Vorgeschichte: Das Landgericht Bielefeld hatte den in Herford geborenen Bernd B. (55) am 25. August 1995 wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der pädophile Angeschuldigte hatte sich im Zeitraum von 1991 bis 1994 an Kinder herangemacht und sie in seiner Wohnung sexuell missbraucht. ...

In Passau bekam einer wegen Steuerhinterziehung 4,5 Jahre.

Corpus Delicti
22.10.2014, 12:48
Verursacher???

Alle Kräfte, die das Abendland vernichten und eine ganz andere Weltordnung haben wollen.

Die kennen wir ja.

kotzfisch
23.10.2014, 10:28
Normalerweise geschieht das auch.Keiner, wirklich keiner möchte sich die Verantwortung für eine Entlassungsbegutachtung
ans Bein binden, wenn das dann nachher furchtbar schief geht.(Beispiel: A.Schreiner/1995/Fall Natalie- hatte damals einen Sturm im Blätterwald
hingelegt-Gutachter lag völlig daneben, offenbar).Das und ähnliche Fälle hat jeder im Kopf, wie ein Albtraum.

Ich persönlich habe gottlob nichts mit solchen Einlassungen zu tun, die meiner Auffassung nach bei wirklich schweren Straftaten dieser Art,
die die Menschen am meisten in Rage bringt, also sexuelle Straftaten gegen Kinder besonders in Verbindung mit massiver Gewalt, immer
zu der Vorrangabwägung Prävention/Öffent.Sicherheit gegen das Rehabilitationsbedürfnis des Patienten kommen muß.
Meiner Ansicht nach, muß diese Abwägung bei DIESER ART Straftaten immer in Richtung Prävention ausschwingen- vulgo: Der Mann bleibt drin.

Zur Prognose heranziehen ließen sich dann eben jene Taten, die er in der Vergangeneheit bereits begangen hat und darauf verweisend kann
man eine Prognoso so schlecht schreiben, dass weiter davon auszugehen ist, dass schwere, rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten sind,
wie es wörtlich im Standardtext heissen würde.

Dem Verweis, er hätte sich in den letzten 6 Jahren ja nichts zuschulden kommen lassen und an jedem Gruppenangebot teilgenommen,
kann man begegnen, dass er für Taten im straffen Rahmen der Anstalt keine Gelegenheiten hatte und dass seine Teilnahmen an
therapeutischen Angeboten vom Wunsch motiviert seien, schnell entlassen zu werden.

Und, und, und.

Man kann eine gutachterliche Stellungnahme immer so schreiben, dass der erkennende Richter die weitere Unterbringng
anordnet.

Problem:

Der Gutachter begegnete früher als behandelnder Arzt dem Untergebrachten immer wieder, FRÜHER.
Das Problem war weniger, dass man sich dann bedroht gefühlt hätte, weil der ja wußte, dass man negativ über ihn schrieb,
sondern ein viel menschlicheres.Es könnten sich persönliche Drähte eingestellt haben, was nicht professionell aber immerhin
menschlich verständlich ist, wenn man einen Menschen jahrelang tagtäglich sieht.

Dies zu vermeiden, geht man dzu über, für solche Prognosen EXTERNE Gutachter einzusetzen.Das Maß an Objektivität hat sich dadurch erheblich erhöht, meine ich.

Ende- das wird ja sonst eine Vorlesung.Sorry.

Jetzt muß ich mich selbst zitieren, damit hier an einem sachlichen und fundierten Beitrag die Diskussion wieder anknüpfen kann.

FlicMoelders
24.10.2014, 20:37
Meiner Meinung nach sollte mit der Verurteilung zu §63 die Zwangssterilisation angeordnet werden.
Falls der Dreck wieder rauskommt, vermehrt er sich nicht mehr,

Antisozialist
24.10.2014, 21:37
Pädophilie therapieren zu wollen ist das gleiche wie Homosexualität therapieren zu wollen. Das ist in meinen Augen eine sexuelle Ausrichtung, keine Krankheit. Deswegen auch keine Kuschelunterbringung in psychiatrischen Kliniken angebracht. Kopf ab ist meines Erachtens die einzige Lösung, Kinder vor diesen Monstern zu schützen. Auch ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, in einer forensischen Abteilung arbeiten zu müssen. Bin da nach 3 Wochen raus. Ich habe nicht 3 Jahre lang gebüffelt und ein 1ser Examen hingelegt, um irgendwelchen Kinderfick*rn die Milch auf den Tisch zu stellen....

Solche Leute wären auch besser in einer Uran- oder Bleimine untergebracht, als in einer Kuschelklinik. Außerdem hat eine Mine weniger Ausgänge als eine Klinik.

Stakkato
24.10.2014, 22:32
Jetzt muß ich mich selbst zitieren, damit hier an einem sachlichen und fundierten Beitrag die Diskussion wieder anknüpfen kann.

... das ist eine Vorlesung !!

Nichts gegen Dich.. aber genau solche Wischi-waschi-um sieben Ecken gedachte-Analysen sind der Grund für eine völlig ungerechtfertigte und unangebrachte Hinterfragung einer Schuld oder des Schuldbewusstseins einer solchen üblen Kreatur. Da geht das primitive Urteilsvermögen von uns "Normalos" verloren im Zwist von Naturwissenschaft und Sozialwissenschaft und deren ewigem Gerangel zwischen Objektivität und Subjektivität und führt zu unerträglichen Fehlanalysen und zu katastrophalen Entlassungen solcher geistigen Missgeburten.

Meine kurze und primitive Analyse (entspricht wohl auch einem Gros der Bevölkerung):

Rübe ab oder wenigstens Schwan... ab !! Oder eins nach dem anderen....!

Ich hoffe, dass Du dich nicht hinreissen lässt, meinen Beitrag oder gar meine Psyche aufgrund meines Beitrags auch noch zu analysieren.....

BlackForrester
25.10.2014, 00:33
Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.


Einfaches "Nein"...und dies nicht nur wegen des Risikos eines Fehlurteiles...eine Gesellschaft darf NIE auf die Stufe solcher Täter sinken.

BlackForrester
25.10.2014, 00:39
Das eigentlichen "Skandal" beginnt doch nicht heute...der eigentliche "Skandal" beginnt mit dem Urteil und zeigt, was der deutschen Justiz und der deutschen Politik die körperliche Unversehrheit eines Menschen (und vor allem von Menschen welche sich nicht wehren können - als vornehmlich Kinder) wehrt ist.

34 Fälle von Kindesmißbrauch = 3 1/2 Jahr
Steuerhinterziehung im großen Stil (Uli Hoeneß) = 3 1/2 Jahre

Dies zeigt doch wie verkommen das ganze System ist, wenn "Geld" in der Strafbemessung schwerer wiegt als die körperliche Unversehrtheit von Menschen.

Dabei ist dieses Urteil ja nur Eines von hunderten, ja tausenden von Urteilen welches Jahr für Jahr gefällt werden und die Opfer dann sprachlos im Gerichtssaal sitzen und allein gelassen werden um dann dem Täter ein paar Wochen, Monate später dann im Supermarkt zu begegnen, während man als Opfer ggf. ein Leben lang darunter zu leiden hat.

Jetzt will der SPD-Maas auch noch "Mord" aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen...tja...sagt doch schon alles wie gewisse Parteien in diesem Lande ticken.

Bruddler
25.10.2014, 07:35
Das eigentlichen "Skandal" beginnt doch nicht heute...der eigentliche "Skandal" beginnt mit dem Urteil und zeigt, was der deutschen Justiz und der deutschen Politik die körperliche Unversehrheit eines Menschen (und vor allem von Menschen welche sich nicht wehren können - als vornehmlich Kinder) wehrt ist.

34 Fälle von Kindesmißbrauch = 3 1/2 Jahr
Steuerhinterziehung im großen Stil (Uli Hoeneß) = 3 1/2 Jahre

Dies zeigt doch wie verkommen das ganze System ist, wenn "Geld" in der Strafbemessung schwerer wiegt als die körperliche Unversehrtheit von Menschen.

Dabei ist dieses Urteil ja nur Eines von hunderten, ja tausenden von Urteilen welches Jahr für Jahr gefällt werden und die Opfer dann sprachlos im Gerichtssaal sitzen und allein gelassen werden um dann dem Täter ein paar Wochen, Monate später dann im Supermarkt zu begegnen, während man als Opfer ggf. ein Leben lang darunter zu leiden hat.

Jetzt will der SPD-Maas auch noch "Mord" aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen...tja...sagt doch schon alles wie gewisse Parteien in diesem Lande ticken.

Würde mich nicht wundern, wenn einestages Mord mit "Sterbehilfe" gleichgesetzt wird... :pfeif:

Gehirnnutzer
25.10.2014, 08:23
Das eigentlichen "Skandal" beginnt doch nicht heute...der eigentliche "Skandal" beginnt mit dem Urteil und zeigt, was der deutschen Justiz und der deutschen Politik die körperliche Unversehrheit eines Menschen (und vor allem von Menschen welche sich nicht wehren können - als vornehmlich Kinder) wehrt ist.

34 Fälle von Kindesmißbrauch = 3 1/2 Jahr
Steuerhinterziehung im großen Stil (Uli Hoeneß) = 3 1/2 Jahre

Dies zeigt doch wie verkommen das ganze System ist, wenn "Geld" in der Strafbemessung schwerer wiegt als die körperliche Unversehrtheit von Menschen.

Dabei ist dieses Urteil ja nur Eines von hunderten, ja tausenden von Urteilen welches Jahr für Jahr gefällt werden und die Opfer dann sprachlos im Gerichtssaal sitzen und allein gelassen werden um dann dem Täter ein paar Wochen, Monate später dann im Supermarkt zu begegnen, während man als Opfer ggf. ein Leben lang darunter zu leiden hat.

Jetzt will der SPD-Maas auch noch "Mord" aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen...tja...sagt doch schon alles wie gewisse Parteien in diesem Lande ticken.

BlackForrester, ich will hier niemanden in Schutz nehmen, aber bei der Beurteilung der ganzen Sache vergisst du, das die Straftatbestände "Sexueller Missbrauch von Kindern" ein breites Feld an Handlungen umfassen.
Das Strafgesetzbuch hat 3 Straftatbestände Sexueller Mißbrauch von Kindern §§ 176 (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html), 176a (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html) und 176b (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176b.html).
Emotional betrachtet, verdient jeder der sich an Kindern vergeht mindestens lebenslänglich, aber wie sieht es aus wenn man es nach rationalen und straftechnischen Gesichtpunkten betrachtet, ist es das gleiche, wenn jemand einem Kind Pornos zeigt, bzw. vor ihm sexuelle Handlungen vornimmt oder direkt am Kind sexuelle Handlungen vornimmt.

Wir wissen nicht genau, was der Täter genau gemacht hat, aber ich glaube hätte er tatsächlich das gemacht, was hier jeder im Kopf hat, wenn er das Wort Kindesmissbrauch hört im Kopf hat, wären es mehr als 3,5 Jahre. Hier geht es nur um eine rationale juristische Betrachtung.

Hinsichtlich des direkten Falles ist zu sagen, wenn der man krank ist und eine Therapie kaum hilft, so geht der Schutz der Allgemeinheit vor und nicht die Freiheit des Individuums. Das einzige Zugeständnis hinsichtlich den Freiheitsrechten wäre, das er eine Fußfessel bekommt, die seinen Aufenhaltsort ständig sendet und die automatisch Arlarm gibt, wenn er bestimmte Sperrbereiche betritt oder sich längere Zeit in der Nähe aufhält.
Ein Alarm und es geht dauerhaft zurück in die geschlossene.

Finch
25.10.2014, 08:24
Nu moment mal Kotzfisch: Ich möchte hier ein bisschen differenzieren, und ich bin der Meinung als Mutter : Der Schutz unserer Kinder vor sexuellen Übergriffen hat die allerhöhchste Priorität...!!!

Wenn hier ein Kinderschhänder in 34 Fällen missbrauchter Kinder nur 3,5 Jahre Haft bekommt , findest Du das wirklich in Ordnung???

Ein Besoffener, welcher Den "Hitlergruß" zeigt,und die entsprechende Parole ruft bekommt merhr Strafe aufgebrummt, als einer, welcher 35 Kinderseelen tötet...???
Hast Du überhaupt Kinder...???

1. saß der Typ 19 Jahre. Das ist Dir schon klar oder? Dass er keine 19 Jahre Gefängnisstrafe bekommt liegt schlichtweg am Strafrahmen. Aber wie Du am vorliegenden Fall sehen kannst, ist es durchaus möglich, diese Leute viel länger wegzusperren. Viele von ihnen kommen nie wieder frei. Auch wenn das viele User nicht glauben wollen.
2. Als ob Du für nen Hitlergruß+Parole 3,5 Jahre Haft (bzw. mehr) bekommst. Woher hast Du so einen Stuss?

Finch
25.10.2014, 08:36
... das ist eine Vorlesung !!

Nichts gegen Dich.. aber genau solche Wischi-waschi-um sieben Ecken gedachte-Analysen sind der Grund für eine völlig ungerechtfertigte und unangebrachte Hinterfragung einer Schuld oder des Schuldbewusstseins einer solchen üblen Kreatur. Da geht das primitive Urteilsvermögen von uns "Normalos" verloren im Zwist von Naturwissenschaft und Sozialwissenschaft und deren ewigem Gerangel zwischen Objektivität und Subjektivität und führt zu unerträglichen Fehlanalysen und zu katastrophalen Entlassungen solcher geistigen Missgeburten.

Meine kurze und primitive Analyse (entspricht wohl auch einem Gros der Bevölkerung):

Rübe ab oder wenigstens Schwan... ab !! Oder eins nach dem anderen....!

Ich hoffe, dass Du dich nicht hinreissen lässt, meinen Beitrag oder gar meine Psyche aufgrund meines Beitrags auch noch zu analysieren.....

Das "Gros der Bevölkerung" kann sich glücklich schätzen, dass Primitivlinge wie Du nicht in leitender Position der Ärzte oder Richter stehen. Was Du schreibst ist "Wischi-Waschi". Außerdem eine maßlose Selbstüberschätzung und Anmaßung.

Gehirnnutzer
25.10.2014, 08:38
Jetzt will der SPD-Maas auch noch "Mord" aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen...tja...sagt doch schon alles wie gewisse Parteien in diesem Lande ticken.

Wo will er etwas streichen lassen, die Straftatbestände Totschlag und Mord sollen überarbeitet werden. Sinnvoll, wenn man gleichzeitig die Delikte mit taterfolg Todesfolge abschafft und sie wie Mord oder Totschlag behandelt.
Fakt ist einfach, das wenn es um Tötungsdelikte geht, unsere Staatsanwälte hinsichtlich der Festlegung der Tatbestände nur sehr eingeschränkt agieren können und das, selbst wenn die emotionalen Aspekte ausklammert, dies nicht einem gesunden Rechtsempfinden entspricht.

Murmillo
25.10.2014, 08:40
...

Das einzige Zugeständnis hinsichtlich den Freiheitsrechten wäre, das er eine Fußfessel bekommt, die seinen Aufenhaltsort ständig sendet und die automatisch Arlarm gibt, wenn er bestimmte Sperrbereiche betritt oder sich längere Zeit in der Nähe aufhält.
Ein Alarm und es geht dauerhaft zurück in die geschlossene.

Elektronische Fussfesseln sind doch Augenwischerei. Wenn er die ablegt, ist er bis zum Eintreffen der Polizei schon längst über alle Berge und untergetaucht.
Wir hatten doch jetzt erst einen solchen Fall- bis man gemerkt hatte, was los ist, war der Betreffende in Syrien bei der IS wieder aufgetaucht !

Murmillo
25.10.2014, 08:53
...
Wenn hier ein Kinderschhänder in 34 Fällen missbrauchter Kinder nur 3,5 Jahre Haft bekommt , findest Du das wirklich in Ordnung???

...


Woanders hätte er für jede einzelne dieser Taten gerade gestanden . Wäre dies hier auch so, hätte er mindestens 34x die Mindeststrafe nach §176a von 2 Jahren kassiert .
3 1/2 Jahre für 34-fachen Kindesmissbrauch ist jedenfalls ein Witz, wenn man in der aktuellen Rechtssprechung betrachtet, was noch so für Delikte alles mit einer Freiheitsstrafe in dieser Höhe geahndet wird.

kotzfisch
25.10.2014, 08:55
... das ist eine Vorlesung !!

Nichts gegen Dich.. aber genau solche Wischi-waschi-um sieben Ecken gedachte-Analysen sind der Grund für eine völlig ungerechtfertigte und unangebrachte Hinterfragung einer Schuld oder des Schuldbewusstseins einer solchen üblen Kreatur. Da geht das primitive Urteilsvermögen von uns "Normalos" verloren im Zwist von Naturwissenschaft und Sozialwissenschaft und deren ewigem Gerangel zwischen Objektivität und Subjektivität und führt zu unerträglichen Fehlanalysen und zu katastrophalen Entlassungen solcher geistigen Missgeburten.

Meine kurze und primitive Analyse (entspricht wohl auch einem Gros der Bevölkerung):

Rübe ab oder wenigstens Schwan... ab !! Oder eins nach dem anderen....!

Ich hoffe, dass Du dich nicht hinreissen lässt, meinen Beitrag oder gar meine Psyche aufgrund meines Beitrags auch noch zu analysieren.....

Nein, Psychoanalyse, diesen großen esoterischen Bluff des XX Jahrhunderts sollte man sogar verbannen und vermeideb.
Befasse Dich mit Freud und Du wirst erkennen, was Wischi-Waschi ist.

Bei Lockerungsentscheidungen gibts klare Kriterien.
Wenn das (sehr selten) mal schiefgeht ist das menschliches Versagen, wie bei der Luftfahrt oder der Eisenbahn auch.
Ein Restrisiko.(Zahlen über den sogenannten Lockerungsmißbrauch: Entweichung mit und ohne Anschlußtat würden
Dich überfordern, so niedrig sind sie und meist nur ein "Ausflug")

Ganz einfach: Wenn die Gesellschaft nicht bereit ist, ein Restrisiko zu ertragen, müssen Deliktgruppen zusammengefasst werden: Mord, Totschlag, Sexualdelikte etc.Diese Täter kommen in ein Konzentrationslager und werden dann final therapiert: 7,62X39 zum Beispiel.

Wenn eine Geellschaft das möchte, soll sie die dafür nötige Entschlußkraft aufbringen. Meinetwegen.

Hier aber nicht "Schwanz ab!" brüllen- eine vollkommen abseitige Forderung, die ungefähr der Geisteshaltung der Scharia entspricht,
die Dieben die Hand abhackt und Ehebrecherinnen den Kopf.

Welcome to the medieval age!

kotzfisch
25.10.2014, 09:06
Im übrigen wird hier wieder nichts differenziert: Gehts hier um psychisc kranke Straftäter nach §§63,64? Um Pädophile?
Um reine voyeuristisch-manipulative Taten? Um vollendete Sexualdelikte mit Beischlaf? Unter Anwendung von Gewalt oder in Einvernehmen?(Lolita-Fälle zb.
da schläft der Delinquent mit einem frühreifen Mädchen unn es ist unter 16- schwupp ist er ein Kindesmißbraucher....so ein Pech)
Von Vertuschungsmorden in Anschluß an eine einschlägige Straftat?

Von was reden wir denn hier im Dunstkreis der wohlfeilen Empfehlungen des
SCHWANZ AB?

Die Schwanz Ab Fraktion weiß doch gar nicht, worüber sie spricht.
Das ist sehr schön klar geworden.

Murmillo
25.10.2014, 09:14
In Passau bekam einer wegen Steuerhinterziehung 4,5 Jahre.

Jo, dem Staat Geld, was ihm seiner Meinung nach zusteht, vorzuenthalten, ist ja auch so ziemlich das Schlimmste und Verabscheuungswürdigste, was man sich hierzulande wohl so vorstellen kann.
Ganz anders siehts natürlich aus, wenn der Staat dir zustehendes Geld vorenthält.
Was meinst du wohl, warum der Zoll mit weitreichenderen Vollmachten als die Polizei ausgestattet ist ?

BlackForrester
25.10.2014, 09:20
Wo will er etwas streichen lassen, die Straftatbestände Totschlag und Mord sollen überarbeitet werden. Sinnvoll, wenn man gleichzeitig die Delikte mit taterfolg Todesfolge abschafft und sie wie Mord oder Totschlag behandelt.
Fakt ist einfach, das wenn es um Tötungsdelikte geht, unsere Staatsanwälte hinsichtlich der Festlegung der Tatbestände nur sehr eingeschränkt agieren können und das, selbst wenn die emotionalen Aspekte ausklammert, dies nicht einem gesunden Rechtsempfinden entspricht.


Um zum "Mörder" im Sinne des Gesetzes zu werden müssen ja "niedere" Beweggründe vorliegen und damit wird ein Täter - nach Ansicht eines Maas und der SPD - typisiert. Folgt man also der Logik eines Maas und der SPD, dann muss der Straftatbestand "Mord" gestrichen werden.

Dies führt doch am Ende dazu, dass Jemand der aus "niederen Beweggründen" tötet nicht anders behandelt werden darf als ein "normaler" Totschläger...und eine gezielte, vorsätzliche Tötung (nur dann kommt Mord als Straftatbestand ins Spiel) steht für mich auf einer anderen Stufe wie das, was man allgemein als "Totschlag" bezeichnet.

Gehirnnutzer
25.10.2014, 09:37
Elektronische Fussfesseln sind doch Augenwischerei. Wenn er die ablegt, ist er bis zum Eintreffen der Polizei schon längst über alle Berge und untergetaucht.
Wir hatten doch jetzt erst einen solchen Fall- bis man gemerkt hatte, was los ist, war der Betreffende in Syrien bei der IS wieder aufgetaucht !

Murmillo, es gibt verschiedene Formen der Fussfessel, bei der Geschichte mit dem IS-Kämpfer waren es welche, die 2 mal am Tag ein Funksignal abschicken und er zu diesen Zeitpunkten zu Hause seien muss. Sorry, aber das war keine Überwachung. Mein Vorschlag bezieht sich auf die ständige Überwachung.

Gehirnnutzer
25.10.2014, 09:39
Woanders hätte er für jede einzelne dieser Taten gerade gestanden . Wäre dies hier auch so, hätte er mindestens 34x die Mindeststrafe nach §176a von 2 Jahren kassiert .
3 1/2 Jahre für 34-fachen Kindesmissbrauch ist jedenfalls ein Witz, wenn man in der aktuellen Rechtssprechung betrachtet, was noch so für Delikte alles mit einer Freiheitsstrafe in dieser Höhe geahndet wird.

Wer sagt dir, das es 176a war und nicht 176?

Gehirnnutzer
25.10.2014, 09:53
Um zum "Mörder" im Sinne des Gesetzes zu werden müssen ja "niedere" Beweggründe vorliegen und damit wird ein Täter - nach Ansicht eines Maas und der SPD - typisiert. Folgt man also der Logik eines Maas und der SPD, dann muss der Straftatbestand "Mord" gestrichen werden.

Dies führt doch am Ende dazu, dass Jemand der aus "niederen Beweggründen" tötet nicht anders behandelt werden darf als ein "normaler" Totschläger...und eine gezielte, vorsätzliche Tötung (nur dann kommt Mord als Straftatbestand ins Spiel) steht für mich auf einer anderen Stufe wie das, was man allgemein als "Totschlag" bezeichnet.

Nicht unbedingt BlackForrester, die Aussagen unter 3. in diesem Artikel (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mord-paragraf-justizminister-maas-spd-will-aenderung-des-stgb-a-970462.html) sind nachvollziehbar hinsichtlich den "niederen Beweggründen", mich stört eher der Angriff auf das zwingend lebenslänglich. Im Grunde genommen würde sich jetzt anbieten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der lebenslangen Strafe anders umzusetzen, nach dem Motto die Strafe lautet 15 bis lebenslänglich, 20 bis lebenslänglich etc. pp..

BlackForrester
25.10.2014, 09:54
BlackForrester, ich will hier niemanden in Schutz nehmen, aber bei der Beurteilung der ganzen Sache vergisst du, das die Straftatbestände "Sexueller Missbrauch von Kindern" ein breites Feld an Handlungen umfassen.
Das Strafgesetzbuch hat 3 Straftatbestände Sexueller Mißbrauch von Kindern §§ 176 (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html), 176a (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html) und 176b (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176b.html).
Emotional betrachtet, verdient jeder der sich an Kindern vergeht mindestens lebenslänglich, aber wie sieht es aus wenn man es nach rationalen und straftechnischen Gesichtpunkten betrachtet, ist es das gleiche, wenn jemand einem Kind Pornos zeigt, bzw. vor ihm sexuelle Handlungen vornimmt oder direkt am Kind sexuelle Handlungen vornimmt.

Wir wissen nicht genau, was der Täter genau gemacht hat, aber ich glaube hätte er tatsächlich das gemacht, was hier jeder im Kopf hat, wenn er das Wort Kindesmissbrauch hört im Kopf hat, wären es mehr als 3,5 Jahre. Hier geht es nur um eine rationale juristische Betrachtung.


Es ging mir - vom Grundprinzip her - nicht um die 3 1/2 Jahre, sondern wie die deutsche Justiz und die deutschen Parteien die "körperliche Unversehrheit" in der Relation zu "montären" Vergehen mit Strafe belegen.

Die Krux im deutschen Rechtssystem ist doch - sobald es um körperliche Unversehrtheit geht - dass nicht das Opfer und damit die Tat sozusagen im Mittelpunkt der Urteilsfindung steht, sondern der Täter.
Heikp Maas, immerhin Bundesjustizminister, hat dies bei der Maischenberger ja ausgeführt - sinngemäß habe ein Gericht zu werten wie es denn zu so einer Tat durch den Täter kommen konnte und dies müsse sich im Urteil widerspiegeln - und diese Praxis ist für mich eine nachträgliche Verhöhnung der Opfer, welche ggf. den Rest Ihres Lebens unter solch einer Tat leiden müssen.

Würde das Opfer im Mittelpunkt der Urteilsfindung stehen...dann gäbe es so manches geradezu lächerliche, opferverhöhende Urteil nicht...dies ist mein Ansatz.

Murmillo
25.10.2014, 09:56
Wer sagt dir, das es 176a war und nicht 176?

Vielleicht trifft auf einige der Fälle auch nur §176 zu, aber gehst du davon aus, dass unter den 34 Fällen nicht zumindest einer war, auf den §176a , Abs. 3 (3) zutrifft ?





3.
der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

Gehirnnutzer
25.10.2014, 10:29
Es ging mir - vom Grundprinzip her - nicht um die 3 1/2 Jahre, sondern wie die deutsche Justiz und die deutschen Parteien die "körperliche Unversehrheit" in der Relation zu "montären" Vergehen mit Strafe belegen.

Die Krux im deutschen Rechtssystem ist doch - sobald es um körperliche Unversehrtheit geht - dass nicht das Opfer und damit die Tat sozusagen im Mittelpunkt der Urteilsfindung steht, sondern der Täter.
Heikp Maas, immerhin Bundesjustizminister, hat dies bei der Maischenberger ja ausgeführt - sinngemäß habe ein Gericht zu werten wie es denn zu so einer Tat durch den Täter kommen konnte und dies müsse sich im Urteil widerspiegeln - und diese Praxis ist für mich eine nachträgliche Verhöhnung der Opfer, welche ggf. den Rest Ihres Lebens unter solch einer Tat leiden müssen.

Würde das Opfer im Mittelpunkt der Urteilsfindung stehen...dann gäbe es so manches geradezu lächerliche, opferverhöhende Urteil nicht...dies ist mein Ansatz.

BlackForrester, das bei einer Menge Urteilen der Resozialisierungsgedanke pervertiert wird und das der Gesetzgeber die Todesfolgedelikte hat anstatt solche Taten als Totschlag oder Mord zu behandeln ist zu kritisieren.

Dein Ansinnen ist durch aus richtig, das wollte ich nicht kritisieren, es war nur vereinfacht ausgedrückt der falsche Vergleich im richtigen Moment.

Wenn Kinder involviert sind, wird es immer emotional und deswegen ist es nicht verwunderlich, das die Leute bei dem Wort Kindesmissbrauch immer nur ein bestimmtes Bild vor Augen haben, jedoch umfasst der Begriff Kindesmissbrauch ein weites Spektrum an Handlungen.
Auch wenn diese Frage pervers klingt, ist jemand der ein Kind zwingt, sich mit ihm zusammen ein Pornofilm anzuschauen und dabei mastubiert, genauso zu bestrafen, wie jemand der penetrative sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt?
Im Grunde genommen hätte man auf das "mastubieren" verzichten können, für Kindesmissbrauch reicht es schon aus ein Kind zu zwingen einen Pornofilm anzuschauen.

Der Mann gehört weiter in eine psychatrische Anstalt unabhängig von dem, was er tatsächlich getan hat, weil er krank ist, zu seinem und zum Schutz der Gesellschaft. Seine Freiheitsstrafe kann man aber ohne zu wissen, was er genau getan hat, nicht in Relation zu einer anderen Freiheitsstrafe setzen, dazu ist der Tatbestand des Kindesmissbrauches zu weit gefächert.

SAMURAI
25.10.2014, 10:31
Enteiern

BlackForrester
25.10.2014, 10:32
Nicht unbedingt BlackForrester, die Aussagen unter 3. in diesem Artikel (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mord-paragraf-justizminister-maas-spd-will-aenderung-des-stgb-a-970462.html) sind nachvollziehbar hinsichtlich den "niederen Beweggründen", mich stört eher der Angriff auf das zwingend lebenslänglich. Im Grunde genommen würde sich jetzt anbieten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der lebenslangen Strafe anders umzusetzen, nach dem Motto die Strafe lautet 15 bis lebenslänglich, 20 bis lebenslänglich etc. pp..


Man kann natürlich solche extreme Einzelbeispiele wie unter 3. beschrieben heranziehen...das ist doch aber nicht die Regel wenn es um Mord geht.

Ich frage mich warum streicht man nicht einfach den Totschlagsparagraphen, schränkt die Körperverletzung mit Todesfolge ein und streicht bei Mord den Bezug auf niedere Beweggründe? Schön wäre die ganze Problematik mehr oder minder doch vom Tisch.

Gehirnnutzer
25.10.2014, 10:46
Vielleicht trifft auf einige der Fälle auch nur §176 zu, aber gehst du davon aus, dass unter den 34 Fällen nicht zumindest einer war, auf den §176a , Abs. 3 (3) zutrifft ?

Murmillo, möglich ist alles, aber da der Mann schwerer psychisch krank seien soll, eher unwahrscheinlich.

Wenn du die Strafe emotional beurteilst, ist es so oder so egal, dann ist sie immer zu niedrig, solche Gedanken steigen bei mir auch hoch, aber ich versuche die Dinge rational zu betrachten und dabei auch zu berücksichtigen, egal was ein Mensch getan hat gewisse Rechte kann er dadurch nicht verwirken und je nach Kontext sind auch seine sonstigen Rechte zu beachten.
Rational betrachtet, kann ich die Höhe der Strafe in diesem Fall nicht beurteilen, weil ich wie gesagt nicht weiß, was der man genau gemacht hat, dazu ist der Tatbestand zu weit gefächert. Wenn ich aber etwas nicht beurteilen kann, kann ich es nicht als Relation zu etwas anderen nutzen.

Die kleine Zwischenfrage sollte eigentlich nur dafür sorgen, das man sich von dem Bild, was sich im Kopf bildet, wenn das Wort Kindesmissbrauch fällt, löst und die Sache weniger emotional betrachtet. Das habe ich erreicht.

Gehirnnutzer
25.10.2014, 10:48
Man kann natürlich solche extreme Einzelbeispiele wie unter 3. beschrieben heranziehen...das ist doch aber nicht die Regel wenn es um Mord geht.

Ich frage mich warum streicht man nicht einfach den Totschlagsparagraphen, schränkt die Körperverletzung mit Todesfolge ein und streicht bei Mord den Bezug auf niedere Beweggründe? Schön wäre die ganze Problematik mehr oder minder doch vom Tisch.

Was ist mit den Strafrahmen?

Murmillo
25.10.2014, 12:21
Murmillo, es gibt verschiedene Formen der Fussfessel, bei der Geschichte mit dem IS-Kämpfer waren es welche, die 2 mal am Tag ein Funksignal abschicken und er zu diesen Zeitpunkten zu Hause seien muss. Sorry, aber das war keine Überwachung. Mein Vorschlag bezieht sich auf die ständige Überwachung.

Ständige Überwachung mittels Fussfessel gibt es nicht. Mag ja sein, dass diese ständig ein Signal sendet, aber wenn man diese ablegt, geht zunächst mal nur ein Signal an die Gemeinsame Überwachungsstelle für elektronische Fußfesseln- und die ist in Bad Vilbel. Die würden also von dort aus dann bei der Polizei anrufen, und die könnte dann, so Beamte da sind und auch ein Fahrzeug zur Verfügung steht, zu der unter Führungsaufsicht stehenden Person fahren. Nun lass den mal in irgendeinem Kaff auf dem Lande wohnen.
Wenn ichs darauf anlegen würde, wäre ich da schon längst weg.
Ständige Überwachung sieht für mich irgendwie anders aus.

Murmillo
25.10.2014, 12:30
Murmillo, möglich ist alles, aber da der Mann schwerer psychisch krank seien soll, eher unwahrscheinlich.

...



Und nicht therapiert bzw. therapierbar !Um so unverständlicher, dass man ihn rauslässt.

Mal abgesehen davon entnehme ich dem Artikel im Eingangspost, dass der Mann sowieso noch nicht einen einzigen Tag in Strafhaft zugebracht hast, denn:

Weil bei Bernd B. eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde, ordnete das Gericht damals seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Seither war der Herforder in der Maßregelvollzugsklinik in Eickelborn untergebracht

Maßregelvollzug zählt nicht als Strafvollzug.
Wie wäre es denn, wenn er, nachdem er ja nun für gesund genug befunden wurde, um aus der Klinik entlassen zu werden, erst mal seine Strafe absitzen würde ?

BlackForrester
25.10.2014, 12:40
Was ist mit den Strafrahmen?


Da ich entschiedener Gegner der Todesstrafe bin bleibt nur lebenslänglich im wahrsten Sinne des Wortes...nur weiß ich, dass dies in Deutschland mit diesen Parteien und Teilen der Justiz nicht zu machen ist.

Für mich ist es eine Verhöhung des Opfers wie der Angehörigen, wenn man in diesem Land einen Menschen umbringt und dann nach ein paar Jahren wieder in Freiheit gelangt.

Murmillo
25.10.2014, 12:51
Da ich entschiedener Gegner der Todesstrafe bin bleibt nur lebenslänglich im wahrsten Sinne des Wortes...nur weiß ich, dass dies in Deutschland mit diesen Parteien und Teilen der Justiz nicht zu machen ist.

Für mich ist es eine Verhöhung des Opfers wie der Angehörigen, wenn man in diesem Land einen Menschen umbringt und dann nach ein paar Jahren wieder in Freiheit gelangt.

Blieben nur die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, welche aber die Entlassung zur Bewährung nach verbüssten 15 Jahren nicht ausschliesst oder die Sicherungsverwahrung, denn die ist in der Tat zeitlich unbegrenzt.

BlackForrester
25.10.2014, 12:56
Blieben nur die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, welche aber die Entlassung zur Bewährung nach verbüssten 15 Jahren nicht ausschliesst oder die Sicherungsverwahrung, denn die ist in der Tat zeitlich unbegrenzt.


Sehe ich nicht so - man muss "lebenslänglich" nur als das definieren was das Wort aussagt...ein Leben lang. Dann braucht es die ganzen juristischen Spitzfindigkeiten nicht...und wer einen Menschen tötet weiß...wenn er erwischt wird dann beendet er sein Leben hinter Gittern.

SAMURAI
25.10.2014, 12:57
Auf lebenslänglich kann man sozialverträglich verzichten, wenn man den Kinderschändern das Gemnächt entfernt.

kotzfisch
25.10.2014, 15:57
Auf lebenslänglich kann man sozialverträglich verzichten, wenn man den Kinderschändern das Gemnächt entfernt.

Auf Deine Kommentare frei jeder Sachkenntnis auch.

Ich nenne die Todesstrafen und Sack ab Fraktion, jetzt die Sharia-Fraktion.
Sie begeben sich auf Salafisten Niveau mit ihrem Unsinn von Schwanz ab.

Primitiver gehts nimmer.

SAMURAI
25.10.2014, 16:02
Auf Deine Kommentare frei jeder Sachkenntnis auch.

Ich nenne die Todesstrafen und Sack ab Fraktion, jetzt die Sharia-Fraktion.
Sie begeben sich auf Salafisten Niveau mit ihrem Unsinn von Schwanz ab.

Primitiver gehts nimmer.

Hast DU Kreide gefressen ?

In vielen Ländern wird dem Deliquent eine chemische Kastraktion angeboten - dann entfällt die Sicherungsverwahrung.

Gehörst DU vieleicht zur betroffenen Fraktion ? Ansonsten kotz Dich wo anders aus.

kotzfisch
25.10.2014, 16:37
Hast DU Kreide gefressen ?

In vielen Ländern wird dem Deliquent eine chemische Kastraktion angeboten - dann entfällt die Sicherungsverwahrung.Gehörst DU vieleicht zur betroffenen Fraktion ? Ansonsten kotz Dich wo anders aus.

Ich bin Maßregelvollzugexperte- das rot Angestrichene gibts nirgendwo.
Du erzählst mithin totalen Bullshit, weil Du der Chefspinner der Sharia Fraktion bist, Zuckerschnäuzchen!

kotzfisch
25.10.2014, 16:57
Hast DU Kreide gefressen ?

In vielen Ländern wird dem Deliquent eine chemische Kastraktion angeboten - dann entfällt die Sicherungsverwahrung.

Gehörst DU vieleicht zur betroffenen Fraktion ? Ansonsten kotz Dich wo anders aus.

Eine Kastraktion hat noch niemals zu etwas Gutem geführt!

Hahahaha.....

Gehirnnutzer
25.10.2014, 17:08
Ich bin Maßregelvollzugexperte- das rot Angestrichene gibts nirgendwo.
Du erzählst mithin totalen Bullshit, weil Du der Chefspinner der Sharia Fraktion bist, Zuckerschnäuzchen!

kotzfisch, ich denke SAMURAI interpretiert diesen Artikel (http://www.sueddeutsche.de/panorama/um-der-sicherungsverwahrung-zu-entgehen-sexualstraftaeter-laesst-sich-die-hoden-entfernen-1.859581) falsch.

kotzfisch
25.10.2014, 17:11
kotzfisch, ich denke SAMURAI interpretiert diesen Artikel (http://www.sueddeutsche.de/panorama/um-der-sicherungsverwahrung-zu-entgehen-sexualstraftaeter-laesst-sich-die-hoden-entfernen-1.859581) falsch.

Möglich.
Die Sharia Fraktion blickt halt gar nichts.

SAMURAI
25.10.2014, 18:22
Eine Kastraktion hat noch niemals zu etwas Gutem geführt!

Hahahaha.....

Das merkt man an Dir ............... Hahahahaha

SAMURAI
25.10.2014, 18:25
Ich bin Maßregelvollzugexperte- das rot Angestrichene gibts nirgendwo.
Du erzählst mithin totalen Bullshit, weil Du der Chefspinner der Sharia Fraktion bist, Zuckerschnäuzchen!

Füschli - kriegst ein Küssli - geh in den Heimaturlaub und heile Deinen Kopfschuss aus

kotzfisch
25.10.2014, 18:41
Füschli - kriegst ein Küssli - geh in den Heimaturlaub und heile Deinen Kopfschuss aus

Du buist ein Depp, der sich zu Sachen äußert, von denen er keinen Dunst hat.
Das konnte ein jeder hier lesen.

SAMURAI
25.10.2014, 18:45
Du buist ein Depp, der sich zu Sachen äußert, von denen er keinen Dunst hat.
Das konnte ein jeder hier lesen.

Ja mein Lieber schalte Deine Dunstabzugshaube ein und halte Dein Gemächt in Ordnung. Nicht dass es Dir noch abfällt. Depp sage ich zu Dir selbstverständlich nicht, das wäre ein unverhältnismässiges Lob.

Cinnamon
25.10.2014, 18:52
voher ohne Nakose den Schniedel ab

Und ich werde hier als jemand beschimpft, der die "Schlachtung" von Menschen befürwortet........ DAS, mein liebster Gärtner, ist Befürwortung von Menschenschlachtung.

Und nein, ich bin nicht für die Todesstrafe bei Nichttötungsdelikten.

Cinnamon
25.10.2014, 18:55
Auf Deine Kommentare frei jeder Sachkenntnis auch.

Ich nenne die Todesstrafen und Sack ab Fraktion, jetzt die Sharia-Fraktion.
Sie begeben sich auf Salafisten Niveau mit ihrem Unsinn von Schwanz ab.

Primitiver gehts nimmer.

In dem Fall kann ich dir zustimmen, weil die Todesstrafe für Verbrechen, bei denen kein Mensch getötet wurde, völlig unangemessen ist.

Cinnamon
25.10.2014, 19:08
Da ich an einer solchen MRV Anstalt nun beschäftigt bin, kann ich etwas dazu sagen: Seit dem Mollathfall in Bayern werden immer mehr Täter freigesetzt wegen der sogenannten Verhältnismäßigkeit.Man kann es beklagen oder bedauern, es ist so.Keiner will sich eine Mollathklage ans Bein binden, wenn das Strafmaß mit der Unterbringungsdauer nicht mehr zusammenpasst.So ist es. So werden bundesweit MRV Insassen freigelassen, bei denen die Unterbringungsdauer mit dem Strafmaß nicht mehr kompatibel erscheint.

Soweit gut, denn es entlässt MRV Untergebrachte, die wegen Pipifax zum "Fall" geworden sind.
Im Einzelfall bringt es auch Leute in die freie Wildbahn, denen man einiges zutraut.

Das kann man shice finden oder gut, es ist so.

Ich beschreibe als Insider des MRV nur die Dinge.

Wenn der hier disktuierte Typ wieder rückfällig wird, wovon ja anscheinend selbst die Gutachter ausgehen, wars das ja eh. Dann kriegt er lebenslange Sicherungsverwahrung und kommt höchstens noch als alter Greis kurz vorm Abnippeln wieder raus.

Chandra
25.10.2014, 19:17
Und ich werde hier als jemand beschimpft, der die "Schlachtung" von Menschen befürwortet........ DAS, mein liebster Gärtner, ist Befürwortung von Menschenschlachtung.

Und nein, ich bin nicht für die Todesstrafe bei Nichttötungsdelikten.


DAS, mein liebster Gärtner, ist Befürwortung von Menschenschlachtung.
Bist schon wieder besoffen ??

Metabo
25.10.2014, 19:33
1. saß der Typ 19 Jahre. Das ist Dir schon klar oder? Dass er keine 19 Jahre Gefängnisstrafe bekommt liegt schlichtweg am Strafrahmen. Aber wie Du am vorliegenden Fall sehen kannst, ist es durchaus möglich, diese Leute viel länger wegzusperren. Viele von ihnen kommen nie wieder frei. Auch wenn das viele User nicht glauben wollen.
2. Als ob Du für nen Hitlergruß+Parole 3,5 Jahre Haft (bzw. mehr) bekommst. Woher hast Du so einen Stuss?

Was sind denn schon 19 jahre Haft, gegenüber ein zerstörtes Leben und die unheilbar kaputte Seele dieser Kinder...?!?!?

Wenn Du selbst Kinder hättest, würdest Du derartigen Blödsinn niemals schreiben...!!! Ich habe vollstes Verständnis für Marianne Bachmeier...!!!

http://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Bachmeier

Ansonsten schau Dir einfach einmal an, was das heutzutage herrschende System mit einem Menschen macht, welcher öffentlich seine eigene Meinung vertritt...!!

http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Mahler#Verurteilung_und_Haftstrafe

Cinnamon
25.10.2014, 19:36
Bist schon wieder besoffen ??

Bist du wieder bekifft oder hast du mal wieder die Dämpfe von deinem Räucherzeug eingeatmet? Hat dein Arzt dir das nicht verboten?

kotzfisch
25.10.2014, 20:53
Wenn der hier disktuierte Typ wieder rückfällig wird, wovon ja anscheinend selbst die Gutachter ausgehen, wars das ja eh. Dann kriegt er lebenslange Sicherungsverwahrung und kommt höchstens noch als alter Greis kurz vorm Abnippeln wieder raus.

Richtig, das kann aber nicht befriedigen.
Es ist unverantwortlich, wenn solche Menschen freikommen, weil man glaubt, ihn aufgrund
dubioser Prognosegutachten noch einmal freisetzen zu müssen.

35 mal straffällig geworden reicht zu jeder Si-Verwahrung nach §66 StGB.

Cinnamon
25.10.2014, 20:55
Richtig, das kann aber nicht befriedigen.
Es ist unverantwortlich, wenn solche Menschen freikommen, weil man glaubt, ihn aufgrund
dubioser Prognosegutachten noch einmal freisetzen zu müssen.

35 mal straffällig geworden reicht zu jeder Si-Verwahrung nach §66 StGB.

Auf jeden Fall. Der Typ ist ein Fall für Einsperren und Schlüssel wegwerfen.

Gehirnnutzer
25.10.2014, 20:57
Was sind denn schon 19 jahre Haft, gegenüber ein zerstörtes Leben und die unheilbar kaputte Seele dieser Kinder...?!?!?

Wenn Du selbst Kinder hättest, würdest Du derartigen Blödsinn niemals schreiben...!!! Ich habe vollstes Verständnis für Marianne Bachmeier...!!!

http://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Bachmeier

Ansonsten schau Dir einfach einmal an, was das heutzutage herrschende System mit einem Menschen macht, welcher öffentlich seine eigene Meinung vertritt...!!

http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Mahler#Verurteilung_und_Haftstrafe

War ja mal wieder klar das hier ein Trottel einen anderen Trottel aufführen muss.

Tut mir leid, aber wenn ein Herr Trottel mehrere verschiedene Verfahren am Hals hat und zusätzlich noch Bewährung, dann wird er die Summe der Strafen aus den verschiedenen Verfahren absitzen müssen, egal ob er Dieb, Dealer oder Holocaustleugner ist.
Wenn man als Anwalt nicht kapiert, das zu einem der 130er Absätze 3 und 4 kein Meinungsverbot ist, sondern eine Einschränkung der Meinungsäußerung und zum anderen das eine Einschränkung der Meinungsäußerung nur über die Legislative zu entfernen ist, der ist ein Trottel und derjenige der ihn immer wieder als falschen Beweis für die dämliche Rechtsprechung einiger Richter aufführt.

Mahler ist und bleibt ein Idiot, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Und derjenige der diese Dummheit als Märtyrertum oder sonst was hinstellt ist eben ein Trottel.

SAMURAI
25.10.2014, 21:00
Endlich ein Grund alle Grünen zu entmannen. Die Kinderficker-AG ausrotten.

Schrottkiste
25.10.2014, 21:02
Richtig, das kann aber nicht befriedigen.
Es ist unverantwortlich, wenn solche Menschen freikommen, weil man glaubt, ihn aufgrund
dubioser Prognosegutachten noch einmal freisetzen zu müssen.

35 mal straffällig geworden reicht zu jeder Si-Verwahrung nach §66 StGB.

Und eben das Freisetzen sorgt mitunter für Todesstrafenphantasien, da nehme ich mich nicht aus (wie man hier anfangs schon lesen konnte). Als eine Äußerung von Hilflosigkeit gegenüber solchen bizarren Prognose-Bewertungen würde ich das bezeichnen. Sharia Fraktion ist ok, in dem Falle fühle ich mich dadurch nicht beleidigt. Es ändert sich sowieso nix.

kotzfisch
25.10.2014, 21:22
Auf jeden Fall. Der Typ ist ein Fall für Einsperren und Schlüssel wegwerfen.

Gar keine Frage- die Legalprognose kann bei Serientätern nur auf Verwahrung lauten.

kotzfisch
25.10.2014, 21:26
Und eben das Freisetzen sorgt mitunter für Todesstrafenphantasien, da nehme ich mich nicht aus (wie man hier anfangs schon lesen konnte). Als eine Äußerung von Hilflosigkeit gegenüber solchen bizarren Prognose-Bewertungen würde ich das bezeichnen. Sharia Fraktion ist ok, in dem Falle fühle ich mich dadurch nicht beleidigt. Es ändert sich sowieso nix.

Ich darf Dir aber sagen, dass durch valide Prognosekriterien sich das Bild statistisch sehr, sehr verbessert hat.
Entgegen der Perzeption in der Öffentlichkeit natürlich.

Was ich gefühlsmäßig mit Tätern gerne anstellen würde, gehört einfach nicht hierher.
Ich wollte Dich auch nicht beleidigen, sondern ich finde es gut, dass Du zu einer differenzierten Diskussion
zurückkehrst.Die Gelegenheit ist da, frag etwas.
Ich bin und das kannst Du aus hunderten und Jahre zurückreichenden Beiträgen herauslesen, wirklich im Maßregelvollzug
am Geschehen- nicht am Strafvollzug.

Stakkato
25.10.2014, 22:14
Das "Gros der Bevölkerung" kann sich glücklich schätzen, dass Primitivlinge wie Du nicht in leitender Position der Ärzte oder Richter stehen.

Stimmt absolut ! Da können wirklich alle alle sehr glücklich sein....aber wäre doch noch witzig, wenn ich (trotz deiner Hoffnung) Richter wäre...:cool:


Was Du schreibst ist "Wischi-Waschi". Außerdem eine maßlose Selbstüberschätzung und Anmaßung

Stimmt auch, wenn man es von deiner akademischen Seite betrachtet. Darum schrieb ich ja auch als primitiver Normalo...aber Selbstüberschätzung und Anmassung kann ich keine feststellen..einfach meine bescheidene Meinung.:basta:

Patria
25.10.2014, 22:22
Ich bin schockiert wie leichtfertig hier mit Kinderseelen gespielt wird.
Es gibt absolut nichts, was ich für solche Typen als "gerechte" Strafe ansehe. Nicht einmal den Tod hätte das Monster verdient, einen schnellen Tod schon gar nicht.

Schrottkiste
25.10.2014, 22:43
Ich darf Dir aber sagen, dass durch valide Prognosekriterien sich das Bild statistisch sehr, sehr verbessert hat.
Entgegen der Perzeption in der Öffentlichkeit natürlich.

Was ich gefühlsmäßig mit Tätern gerne anstellen würde, gehört einfach nicht hierher.
Ich wollte Dich auch nicht beleidigen, sondern ich finde es gut, dass Du zu einer differenzierten Diskussion
zurückkehrst.Die Gelegenheit ist da, frag etwas.
Ich bin und das kannst Du aus hunderten und Jahre zurückreichenden Beiträgen herauslesen, wirklich im Maßregelvollzug
am Geschehen- nicht am Strafvollzug.

Ja, das weiß ich und ich danke Dir ebenso für Deine pragmatischen Schilderungen. Du hast mich nicht beleidigt, ich kann das wie gesagt einigermaßen für mich selber einschätzen.

Mach ansonsten weiter so !

Stakkato
25.10.2014, 22:47
Nein, Psychoanalyse, diesen großen esoterischen Bluff des XX Jahrhunderts sollte man sogar verbannen und vermeideb.
Befasse Dich mit Freud und Du wirst erkennen, was Wischi-Waschi ist.

Psychoanalyse = esoterischer Bluff des xxJahrhunderts ???????????? Ich glaub mich laust der Affe.
Hat ja heute fortgeschritten und weiterentwickelt nicht mehr nur mit Freud zu tun....



Bei Lockerungsentscheidungen gibts klare Kriterien.
Wenn das (sehr selten) mal schiefgeht ist das menschliches Versagen, wie bei der Luftfahrt oder der Eisenbahn auch.
Ein Restrisiko.(Zahlen über den sogenannten Lockerungsmißbrauch: Entweichung mit und ohne Anschlußtat würden
Dich überfordern, so niedrig sind sie und meist nur ein "Ausflug")

Die Entscheidungskriterien sind eben vielfach schon FALSCH ! Danke für die Blumen... betreffend Überforderung beim Begreifen von niedrigen Zahlen...



Ganz einfach: Wenn die Gesellschaft nicht bereit ist, ein Restrisiko zu ertragen, müssen Deliktgruppen zusammengefasst werden: Mord, Totschlag, Sexualdelikte etc.Diese Täter kommen in ein Konzentrationslager und werden dann final therapiert: 7,62X39 zum Beispiel.

Wenn eine Geellschaft das möchte, soll sie die dafür nötige Entschlußkraft aufbringen. Meinetwegen.

Hier aber nicht "Schwanz ab!" brüllen- eine vollkommen abseitige Forderung, die ungefähr der Geisteshaltung der Scharia entspricht,
die Dieben die Hand abhackt und Ehebrecherinnen den Kop

Richtig ! ich bin nicht bereit für deine Restrisikos (wenn man sie relativ einfach ausschliessen kann) und unterstütze deshalb deine blendenden Ideen und vorgeschlagenen finalen Therapien ... wenns denn sein muss. Scharia hin oder her...!!
Über mögliche sinnvolle therapeutische Gerätschaften gehen unsere Meinungen auch etwas auseinander...bin nicht Anhänger von Kleinkaliber !

Chandra
26.10.2014, 07:29
Bist du wieder bekifft oder hast du mal wieder die Dämpfe von deinem Räucherzeug eingeatmet? Hat dein Arzt dir das nicht verboten?

Du bist ja so bedacht , schreib doch mal was :haha:

kotzfisch
26.10.2014, 08:46
Psychoanalyse = esoterischer Bluff des xxJahrhunderts ???????????? Ich glaub mich laust der Affe.
Hat ja heute fortgeschritten und weiterentwickelt nicht mehr nur mit Freud zu tun....




Die Entscheidungskriterien sind eben vielfach schon FALSCH ! Danke für die Blumen... betreffend Überforderung beim Begreifen von niedrigen Zahlen...




Richtig ! ich bin nicht bereit für deine Restrisikos (wenn man sie relativ einfach ausschliessen kann) und unterstütze deshalb deine blendenden Ideen und vorgeschlagenen finalen Therapien ... wenns denn sein muss. Scharia hin oder her...!!
Über mögliche sinnvolle therapeutische Gerätschaften gehen unsere Meinungen auch etwas auseinander...bin nicht Anhänger von Kleinkaliber !

Freud hatte ich immer schon für esoterischen Unsinn gehalten, zurecht natürlich.
Du hast keine Ahnung, wie differenziert Lockerungsentscheidungen im Maßregelvollzug entstehen.
(Du hast ja nur Sexualstraftäter im Kopf, das bildet den MRV ja gar nicht richtig ab).
Da wird in Wirklichkeit kaum gelockert- ich spreche hier für den Freistaat Bayern, ich hoffe, die anderen
Kollegen in anderen Bundesländern sind ähnlich vorsichtig.

762X39 ist das Kaliber der AK 47, da von Kleinkaliber zu sprechen, ist einigermaßen Irr.

Dalmatin
26.10.2014, 17:04
Ich bin schockiert wie leichtfertig hier mit Kinderseelen gespielt wird.
Es gibt absolut nichts, was ich für solche Typen als "gerechte" Strafe ansehe. Nicht einmal den Tod hätte das Monster verdient, einen schnellen Tod schon gar nicht.

*lach, damit outest du dich im Prinzip als ein Subjekt, das mit den sog. "Kinderfickern" auf ein- und derselben Stufe steht. Du unterscheidest dich nicht von ihnen... möglicherweise bist du - zumindest gesinnunsgmäßig - sogar noch ein Stück kaputter als "die".

kotzfisch
26.10.2014, 17:20
*lach, damit outest du dich im Prinzip als ein Subjekt, das mit den sog. "Kinderfickern" auf ein- und derselben Stufe steht. Du unterscheidest dich nicht von ihnen... möglicherweise bist du - zumindest gesinnunsgmäßig - sogar noch ein Stück kaputter als "die".

Nur weil sie einen reichlich naiven Standpunkt einnimmt, steht sie auf einer Stufe mit Pädophilen?
Nun, das ist ja reichlich weit hergehlot.

Metabo
26.10.2014, 17:46
War ja mal wieder klar das hier ein Trottel einen anderen Trottel aufführen muss.

Tut mir leid, aber wenn ein Herr Trottel mehrere verschiedene Verfahren am Hals hat und zusätzlich noch Bewährung, dann wird er die Summe der Strafen aus den verschiedenen Verfahren absitzen müssen, egal ob er Dieb, Dealer oder Holocaustleugner ist.
Wenn man als Anwalt nicht kapiert, das zu einem der 130er Absätze 3 und 4 kein Meinungsverbot ist, sondern eine Einschränkung der Meinungsäußerung und zum anderen das eine Einschränkung der Meinungsäußerung nur über die Legislative zu entfernen ist, der ist ein Trottel und derjenige der ihn immer wieder als falschen Beweis für die dämliche Rechtsprechung einiger Richter aufführt.

Mahler ist und bleibt ein Idiot, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Und derjenige der diese Dummheit als Märtyrertum oder sonst was hinstellt ist eben ein Trottel.

Es war nur ein Beispiel, dass andere wegen geringerer Straftaten härter bestraft werden, als Straftäter, welche Kinder missbrauchen...!!!

Überlasst die Bestrafung den Familien, und das Thema erledigt sich von selbst...!!!

kotzfisch
26.10.2014, 17:58
Es war nur ein Beispiel, dass andere wegen geringerer Straftaten härter bestraft werden, als Straftäter, welche Kinder missbrauchen...!!!

Überlasst die Bestrafung den Familien, und das Thema erledigt sich von selbst...!!!

Das hohe LIed der Selbstjustiz.Oh mein Gott, wie primitiv!

Patria
26.10.2014, 18:02
*lach, damit outest du dich im Prinzip als ein Subjekt, das mit den sog. "Kinderfickern" auf ein- und derselben Stufe steht. Du unterscheidest dich nicht von ihnen... möglicherweise bist du - zumindest gesinnunsgmäßig - sogar noch ein Stück kaputter als "die".

Das kannst du sehen, wie du möchtest. Ich werde mich sicher nicht für meine Aussage rechtfertigen oder Ähnliches. Eine gesunde, glückliche Kinderseele ist unbezahlbar. Wer das zerstört, hat sämtliche Rechte verwirkt.
Allein der Gedanke, daß jemand sich an meinen 2 Engeln vergreifen könnte, bringt mein Blut zum Kochen.

Metabo
26.10.2014, 18:17
Das hohe LIed der Selbstjustiz.Oh mein Gott, wie primitiv!

Lieber kotzfisch,
Du kannst mich gerne als "primitiv" bezeichnen, wenn ich als Mutter gemäß meinen "Urinstinkten" zum Schutz meiner Kinder handeln würde...!!!
Das sind dieselben Urinstinkte wie die Deiner Mutter, welche Dich als Säugling und Kleinkind beschütze, versorgte und ernährte...!!!

Ich kenne Frauen, welche als Kinder sexuell missbraucht wurden...!! Deren Leben und Seele ist so zerstört, dass diese bereits Panik bekommen, wenn ich als Frau (!) denen freundschaftlich den Arm um die Schulter lege...!! Diese haben "lebenslänglich" darunter zu leiden, und der Verursacher bekommt vielleicht 6 Monate auf "Bewährung"...!!!

Findest Du das korrekt...???

kotzfisch
26.10.2014, 18:26
Lieber kotzfisch,
Du kannst mich gerne als "primitiv" bezeichnen, wenn ich als Mutter gemäß meinen "Urinstinkten" zum Schutz meiner Kinder handeln würde...!!!
Das sind dieselben Urinstinkte wie die Deiner Mutter, welche Dich als Säugling und Kleinkind beschütze, versorgte und ernährte...!!!

Ich kenne Frauen, welche als Kinder sexuell missbraucht wurden...!! Deren Leben und Seele ist so zerstört, dass diese bereits Panik bekommen, wenn ich als Frau (!) denen freundschaftlich den Arm um die Schulter lege...!! Diese haben "lebenslänglich" darunter zu leiden, und der Verursacher bekommt vielleicht 6 Monate auf "Bewährung"...!!!

Findest Du das korrekt...???

Nein und ich bin für allerhärteste Strafen, keine Frage.
Deine Selbstjustizphantasien sind allerding völlig inakzeptabel.
Du weißt doch im Prinzip selbst, dass das Schwachsinn ist.
Leider würde kein Einziger dieser Tiere davon abgeschreckt.Das weißt Du ebenfalls.

Metabo
26.10.2014, 18:39
Nein und ich bin für allerhärteste Strafen, keine Frage.
Deine Selbstjustizphantasien sind allerding völlig inakzeptabel.
Du weißt doch im Prinzip selbst, dass das Schwachsinn ist.
Leider würde kein Einziger dieser Tiere davon abgeschreckt.Das weißt Du ebenfalls.

Die einzige Wirkungsvolle Maßnahme wäre "einschläfern" lassen nach der ersten Tat, oder "Schn***l" ab per Gurkenhobel...!!! Wie die Vergangenheit bewiesen hat, brachte selbst eine Medikamentöse "Kastrationstherapie" wenig, weil diese Medikamente schnell von den Tätern eigenmächtig abgesetzt wurden...!!! Es geht hier um zerstörte Leben...!!

Hast Du vielleicht eine bessere Idee, um Kinderschänder abzuhalten, sich an unserem wehrlosen Nachwuchs zu vergreifen...?? Ich bitte um Ideen...!!!

Dalmatin
26.10.2014, 18:40
Eine gesunde, glückliche Kinderseele ist unbezahlbar.

Und die eines Erwachsenen nicht??? Sind wir hier beim Thema "wertes Leben vs. weniger wertes Leben"???

Eine Kinderseele ist eine Seele, wie die jedes anderen Menschen auch!


Wer das zerstört, hat sämtliche Rechte verwirkt..

Und wer so denkt, hat das gesamte Thema dieser Rechte sowieso erst gar nicht kapiert! Wenn du Rechte geschützt wissen willst, kannst du sie nicht durch die Hintertür für beliebig erklären!


Allein der Gedanke, daß jemand sich an meinen 2 Engeln vergreifen könnte, bringt mein Blut zum Kochen.

Das ist doch Quatsch! Du phantasierst dir was zusammen und hinterher kochst du über deine eigenen Phantasien!

Dalmatin
26.10.2014, 18:46
Nur weil sie einen reichlich naiven Standpunkt einnimmt, steht sie auf einer Stufe mit Pädophilen?
Nun, das ist ja reichlich weit hergehlot.

Nicht wegen eines naiven Standpunkts, sondern weil sie sich selber für die Herbeiführung eines Todes (möglichst ein langsamer, qualvoller Tod) Anderer ausspricht, die nicht nach ihren Wertvorstellungen gehandelt haben. Da frage ich mich, wo denn der Unterschied zu jenen ist.

kotzfisch
26.10.2014, 18:51
Die einzige Wirkungsvolle Maßnahme wäre "einschläfern" lassen nach der ersten Tat, oder "Schn***l" ab per Gurkenhobel...!!! Wie die Vergangenheit bewiesen hat, brachte selbst eine Medikamentöse "Kastrationstherapie" wenig, weil diese Medikamente schnell von den Tätern eigenmächtig abgesetzt wurden...!!! Es geht hier um zerstörte Leben...!!

Hast Du vielleicht eine bessere Idee, um Kinderschänder abzuhalten, sich an unserem wehrlosen Nachwuchs zu vergreifen...?? Ich bitte um Ideen...!!!

Sicherheitsverwahrung, reicht Dir das nicht.

kotzfisch
26.10.2014, 18:51
Nicht wegen eines naiven Standpunkts, sondern weil sie sich selber für die Herbeiführung eines Todes (möglichst ein langsamer, qualvoller Tod) Anderer ausspricht, die nicht nach ihren Wertvorstellungen gehandelt haben. Da frage ich mich, wo denn der Unterschied zu jenen ist.

Das hatte ich gar nicht gelesen, sorry.Dann verstehe ich Deine Einlassung jetzt!

Metabo
26.10.2014, 19:13
Sicherheitsverwahrung, reicht Dir das nicht.

Jetzt frage ich mal ganz sachlich: "Wer soll das bezahlen...???" Etwa ich mit meinen Steuergeldern...??? Einen perversen ,der sich sexuell an unseren wehrlosen Kindern vergreift auch noch alimentieren...???

Dann lieber lebenslängliche Arbeit im Steinbruch...!!!

Patria
26.10.2014, 19:29
Und die eines Erwachsenen nicht??? Sind wir hier beim Thema "wertes Leben vs. weniger wertes Leben"???

Eine Kinderseele ist eine Seele, wie die jedes anderen Menschen auch!

Habe ich was anderes behauptet? Es geht hier um Kinderficker, daher rede ich von Kinderseelen. Ändert aber auch nichts an der Tatsache, daß Kinder sowohl psychisch, als auch physisch, empfindlicher sind.


Und wer so denkt, hat das gesamte Thema dieser Rechte sowieso erst gar nicht kapiert! Wenn du Rechte geschützt wissen willst, kannst du sie nicht durch die Hintertür für beliebig erklären!
Ich zerstöre mehrere unschuldige Leben und jetzt lebe ich eben so:
46580
Das nennst du Gerechtigkeit? :dg:


Das ist doch Quatsch! Du phantasierst dir was zusammen und hinterher kochst du über deine eigenen Phantasien!

Natürlich denkt man drüber nach was wäre, wenn es um die eigenen Kinder ginge!

kotzfisch
26.10.2014, 20:26
Jetzt frage ich mal ganz sachlich: "Wer soll das bezahlen...???" Etwa ich mit meinen Steuergeldern...??? Einen perversen ,der sich sexuell an unseren wehrlosen Kindern vergreift auch noch alimentieren...???

Dann lieber lebenslängliche Arbeit im Steinbruch...!!!

Du bist der Beweis dafür, dass Frauen nicht rational denken können.

Metabo
26.10.2014, 20:39
Du bist der Beweis dafür, dass Frauen nicht rational denken können.

Wie kommst Du denn auf diese Idee...???

Ich stehe meinem Haushalt vor, wir haben keinerlei Schulden, sind bestens ausgerüstet, halten 4 Haustiere und haben trotzdem noch genügend finanzielle Reserven...!!!

Wer denkt hier nicht rational...???

kotzfisch
26.10.2014, 20:46
Wie kommst Du denn auf diese Idee...???

Ich stehe meinem Haushalt vor, wir haben keinerlei Schulden, sind bestens ausgerüstet, halten 4 Haustiere und haben trotzdem noch genügend finanzielle Reserven...!!!

Wer denkt hier nicht rational...???

Das hast Du ganz toll gemacht.
Davon abgesehen feilen wir noch ein bißchen am Rechtsverständnis, nicht wahr?
Wenn Du atavistische Rache-Hinrichtungen haben möchtest, verschaffe Dir eine Mehrheit- Gesetze kann man ändern.

Metabo
26.10.2014, 21:09
Das hast Du ganz toll gemacht.
Davon abgesehen feilen wir noch ein bißchen am Rechtsverständnis, nicht wahr?
Wenn Du atavistische Rache-Hinrichtungen haben möchtest, verschaffe Dir eine Mehrheit- Gesetze kann man ändern.

Willst Du hier jetzt einer Mutter ans Bein pissen...???

Den Typen, welcher Deine kleinen Kinder vergewaltigte sogar noch eine Belobigung aussprechen...???


Ich könnte kotzen...!!!

kotzfisch
26.10.2014, 21:59
Willst Du hier jetzt einer Mutter ans Bein pissen...???

Den Typen, welcher Deine kleinen Kinder vergewaltigte sogar noch eine Belobigung aussprechen...???


Ich könnte kotzen...!!!

Du bist schuldenfrei mit vier Haustieren mit dem Verstand einer 12 jährigen...
Was soll das?

Harte Strafen: ja, gerne.
Lynchmord: nein danke.

Was genau überfordert Dein Textverständnis?

Stakkato
26.10.2014, 22:55
Freud hatte ich immer schon für esoterischen Unsinn gehalten, zurecht natürlich.
Du hast keine Ahnung, wie differenziert Lockerungsentscheidungen im Maßregelvollzug entstehen.
(Du hast ja nur Sexualstraftäter im Kopf, das bildet den MRV ja gar nicht richtig ab).
Da wird in Wirklichkeit kaum gelockert- ich spreche hier für den Freistaat Bayern, ich hoffe, die anderen
Kollegen in anderen Bundesländern sind ähnlich vorsichtig.

762X39 ist das Kaliber der AK 47, da von Kleinkaliber zu sprechen, ist einigermaßen Irr.

...ich bevorzuge grössere Kaliber...und ich schwärme nicht nur wie Du von etwelchen Waffen sondern habe dieselben neben meiner Bettstatt !!

Dalmatin
26.10.2014, 23:47
Habe ich was anderes behauptet? Es geht hier um Kinderficker, daher rede ich von Kinderseelen. Ändert aber auch nichts an der Tatsache, daß Kinder sowohl psychisch, als auch physisch, empfindlicher sind.

Das kann man so nicht verpauschalieren. Es kommt auf die individuellen Einzelumstände an... auf die Tat, auf die Beteiligten. Das kann auch bei Erwachsenen massiv und zerstörerisch sein.


Ich zerstöre mehrere unschuldige Leben und jetzt lebe ich eben so:

Das nennst du Gerechtigkeit? :dg:

Ja, das ist eine Form von Gerechtigkeit. Eine Gesellschaft, die sich erhebt über das Handeln Anderer zu urteilen kann und darf sich nicht auf die gleiche Gewaltstufe des Täters stellen. Zudem: Freiheit scheint für dich ein kaum nennenswertes Gut zu sein, sonst würdest du den Entzug dergleichen nicht so bedeutungslos sehen.


Natürlich denkt man drüber nach was wäre, wenn es um die eigenen Kinder ginge!

Und das ist auch der Grund, warum sich unsere Zivilisation so organisiert, dass nicht Betroffene und Involvierte über solche Taten richten.

Dalmatin
26.10.2014, 23:49
Du bist schuldenfrei mit vier Haustieren mit dem Verstand einer 12 jährigen...
Was soll das?

Harte Strafen: ja, gerne.
Lynchmord: nein danke.

Was genau überfordert Dein Textverständnis?

:gp:

kotzfisch
27.10.2014, 09:22
...ich bevorzuge grössere Kaliber...und ich schwärme nicht nur wie Du von etwelchen Waffen sondern habe dieselben neben meiner Bettstatt !!

Ich glaube nicht, dass ein Kasper wie Du eine WBK hat.

Michael76
27.10.2014, 13:27
Ich las vor ein paar Jahren einmal eine Untersuchung eines Landeskriminalamts zum Thema sexueller Missbrauch an Kindern,
in dem unter anderem auch stand, dass etwa jede zweite Anzeige sich bei näherer Prüfung als falsch heraus stellt.
Oft sind in unbewiesenen Fällen solche Anzeigen Racheakte beispielsweise von Frauen gegenüber ihren Exmännern usw.
Aber natürlich muss auch ein zu unrecht Beschuldigter oftmals untertauchen und flüchten,
um einer möglichen Lynchjustiz zu entgehen. Jedenfalls dann, wenn solche Anzeigen in den Medien thematisiert werden.
Dazu ist dieses Thema zu schlüpfrig und weckt gewalttätige Emotionen bei vielen Menschen.
Ob der Vorwurf zurecht erhoben wird oder nicht, spielt für das Maß der Lynchbedürfnisse nur selten eine Rolle.

FlicMoelders
27.10.2014, 18:56
Leute, ich will euch mal was sagen:

Ich kenne jemanden, der hat 2007 mitten am Tag AN EINEM TAG DREI VERSUCHTE VERGEWALTIGUNGEN gestartet. Zum Glück nichts ernstes passiert. Eines der Opfer war damals 19 und eine Freundin meiner damals 17 jährigen Tochter. Der Täter war damals selbst erst 22.

Dieses Vieh hat den 63 bekommen und vor kurzem sehe ich zufällig das er jetzt auf Facebook unterwegs ist und sich dort als wer weiß was auftritt.
Also ist der Typ längst schon wieder draußen und das ist einfach nur zum Kotzen, ich wusste nicht, was ich sagen soll. Jedenfalls sieht das auf seinem Bild nicht aus wie die Zelle einer Knast-Klappse.

Es ist nur noch zum Aufregen!

Metabo
27.10.2014, 19:52
Du bist schuldenfrei mit vier Haustieren mit dem Verstand einer 12 jährigen...
Was soll das?

Harte Strafen: ja, gerne.
Lynchmord: nein danke.

Was genau überfordert Dein Textverständnis?


Deine versuchten Beleidigungen kannst Du Dir dorthin stecken, wo die Sonne niemals hineinscheinen wird...!!!
Selbstverständlich bin ich schuldenfrei und besitze genügend finanzielle Reserven; oder kannst Du mit Geld nicht umgehen...???

Des weiteren sollten wir uns über die Bestrafung von Kinderschändern nochmals unterhalten, wenn Du selbst eigene Kinder hast...!!!

Liebe Grüße,
Metabo

Stakkato
27.10.2014, 22:10
Ich glaube nicht, dass ein Kasper wie Du eine WBK hat.

Kannst Du aber sicher sein du bluffiger Schwätzer..ich brauche in meinem Land im Gegensatz zu Dir keine Waffenbesitzkarte !!

Aber Du "Möchtegern" kennst Dich eben nur in der BRD aus...gell

Alleine mit meiner niedlichen Maverick-Pumper neben meinem Bett wettere ich Dir "Protzfisch" mit einer Ladung Double-O-Buck Munition 9 x 9 mm Blei um die Ohren.

Also halt mal schön den Ball flach Du purzliger Neider.

Versuche doch mal andere mit deinen Plaudergeschichten zu beeindrucken. Bei mir liegst Du ganz falsch.

Herr B.
28.10.2014, 00:57
Kannst Du aber sicher sein du bluffiger Schwätzer..ich brauche in meinem Land im Gegensatz zu Dir keine Waffenbesitzkarte !!

Aber Du "Möchtegern" kennst Dich eben nur in der BRD aus...gell

Alleine mit meiner niedlichen Maverick-Pumper neben meinem Bett wettere ich Dir "Protzfisch" mit einer Ladung Double-O-Buck Munition 9 x 9 mm Blei um die Ohren.

Also halt mal schön den Ball flach Du purzliger Neider.

Versuche doch mal andere mit deinen Plaudergeschichten zu beeindrucken. Bei mir liegst Du ganz falsch.

Hast du denn kein Schloss an der Tür?

kotzfisch
28.10.2014, 09:29
Deine versuchten Beleidigungen kannst Du Dir dorthin stecken, wo die Sonne niemals hineinscheinen wird...!!!
Selbstverständlich bin ich schuldenfrei und besitze genügend finanzielle Reserven; oder kannst Du mit Geld nicht umgehen...???

Des weiteren sollten wir uns über die Bestrafung von Kinderschändern nochmals unterhalten, wenn Du selbst eigene Kinder hast...!!!

Liebe Grüße,
Metabo

Du bist nicht diskursfähig.
Das sieht man es ja.
Meine Tochter ist 17.
Freut mich, dass Du schuldenfrei und reservenreich bist- das hattest Du übrigens selbst erwähnt.
Ich bin auch schuldenfrei und habe drei Kater.nun ja, interessiert auch keinen.

kotzfisch
28.10.2014, 09:32
Kannst Du aber sicher sein du bluffiger Schwätzer..ich brauche in meinem Land im Gegensatz zu Dir keine Waffenbesitzkarte !!

Aber Du "Möchtegern" kennst Dich eben nur in der BRD aus...gell

Alleine mit meiner niedlichen Maverick-Pumper neben meinem Bett wettere ich Dir "Protzfisch" mit einer Ladung Double-O-Buck Munition 9 x 9 mm Blei um die Ohren.

Also halt mal schön den Ball flach Du purzliger Neider.

Versuche doch mal andere mit deinen Plaudergeschichten zu beeindrucken. Bei mir liegst Du ganz falsch.

Du wohnst in Deutschland.Gib doch nicht so an.
Wozu hätte AUS Dir einen Resident Permit austellen sollen?
Strassenkehrern bereitet man keinen roten Teppich beim Immigration Office.

Außerdem meinst Du Munition mit 9 Pellets nicht mit 9mm.Du kennst Dich überhaupt nicht aus und hast in Deinem
nichtsnutzigen Leben vermutlich noch nie eine Waffe abgefeuert. Lächerliches Amateuergewäsch von enem Waffenlaien.

Stakkato
28.10.2014, 21:55
Du wohnst in Deutschland.Gib doch nicht so an.
Wozu hätte AUS Dir einen Resident Permit austellen sollen?
Strassenkehrern bereitet man keinen roten Teppich beim Immigration Office.

Außerdem meinst Du Munition mit 9 Pellets nicht mit 9mm.Du kennst Dich überhaupt nicht aus und hast in Deinem
nichtsnutzigen Leben vermutlich noch nie eine Waffe abgefeuert. Lächerliches Amateuergewäsch von enem Waffenlaien.

Versuchst Dich immer noch wichtig zu machen. Tja lächerlich !

Du bist ein Schwätzer und Möchtegern-Waffenkenner ( Wikipedia lässt grüssen) !! Meine Buck-Shots (ob Pellets oder Kugeln ist scheissegal) haben 9x 9mm Durchmesser !

...und zu deiner Beruhigung...ich wohne immer noch nicht in der BRD ! ...und ich habe meine diversen Waffen bei mir im Haus und kann ballern wenn es mir danach ist ! Pech gehabt Neider !

Lies weiter deine tollen Waffenbücher, bilde Dich und versuche weiter als grosser Kenner (Theoretiker) aufzutreten auch wenn Du (ausser vielleicht in deinem Hinterwälder-Schiessverein) wohl nie eine anständige Waffe in der Hand halten geschweige damit in freier Wildbahn schiessen wirst ...tja wohl besser so !

Stakkato
28.10.2014, 21:58
Hast du denn kein Schloss an der Tür?

doch doch...aber manchmal kommen sie durch die Fenster oder WC-Türen....!!

kotzfisch
28.10.2014, 23:06
Versuchst Dich immer noch wichtig zu machen. Tja lächerlich !

Du bist ein Schwätzer und Möchtegern-Waffenkenner ( Wikipedia lässt grüssen) !! Meine Buck-Shots (ob Pellets oder Kugeln ist scheissegal) haben 9x 9mm Durchmesser !

...und zu deiner Beruhigung...ich wohne immer noch nicht in der BRD ! ...und ich habe meine diversen Waffen bei mir im Haus und kann ballern wenn es mir danach ist ! Pech gehabt Neider !

Lies weiter deine tollen Waffenbücher, bilde Dich und versuche weiter als grosser Kenner (Theoretiker) aufzutreten auch wenn Du (ausser vielleicht in deinem Hinterwälder-Schiessverein) wohl nie eine anständige Waffe in der Hand halten geschweige damit in freier Wildbahn schiessen wirst ...tja wohl besser so !

Waffengesetze wurden genau für Vollkoffer wie Dich gemacht.

pixelschubser
28.10.2014, 23:16
Waffengesetze wurden genau für Vollkoffer wie Dich gemacht.

Ich schliesse mich an. Ne Gesichtspalme reicht für diesen Schwachkopf echt nicht mehr aus!

"Für Vollidioten, bitte?! Den Waffenschein, nächste Tür rechts!

Da ist die Leichenhalle!

Jaja, für Sie genau dort!"

Metabo
28.10.2014, 23:21
Du bist nicht diskursfähig.
Das sieht man es ja.
Meine Tochter ist 17.
Freut mich, dass Du schuldenfrei und reservenreich bist- das hattest Du übrigens selbst erwähnt.
Ich bin auch schuldenfrei und habe drei Kater.nun ja, interessiert auch keinen.

Meine Tochter ist 15, und ich halte 2 Katzen-welche (zu mir) und 2 Ratten -welche meiner Tochter gehören...!!!

Hast Du als Vater Deiner Tochter Unterricht in Selbstverteidigung gegeben...??? Wenn nicht solltest Du das "vielleicht" dringenst nachholen...!!!

Liebe Grüße
Metabo

Metabo
28.10.2014, 23:42
Versuchst Dich immer noch wichtig zu machen. Tja lächerlich !

Du bist ein Schwätzer und Möchtegern-Waffenkenner ( Wikipedia lässt grüssen) !! Meine Buck-Shots (ob Pellets oder Kugeln ist scheissegal) haben 9x 9mm Durchmesser !

...und zu deiner Beruhigung...ich wohne immer noch nicht in der BRD ! ...und ich habe meine diversen Waffen bei mir im Haus und kann ballern wenn es mir danach ist ! Pech gehabt Neider !

Lies weiter deine tollen Waffenbücher, bilde Dich und versuche weiter als grosser Kenner (Theoretiker) aufzutreten auch wenn Du (ausser vielleicht in deinem Hinterwälder-Schiessverein) wohl nie eine anständige Waffe in der Hand halten geschweige damit in freier Wildbahn schiessen wirst ...tja wohl besser so !

Mir scheint wohl am ehesten, dass Du von Schusswaffen absolut keinerlei Ahnung hast...!!!

Es gibt hier im Forum einige Leute, welche beruflich, sportlich, jagdlich und auch privat sehr viel mit Schusswaffen zu tun haben...!!!

Eigenartigerweise haben es genau diese Menschen am wenigsten notwendig hier großartig darüber die Klappe aufzureißen...!!!

Für ein armseliges Würstchen wie Dich scheint eine Schusswaffe wohl so eine Art "Schwa**zersatz darzustellen, während für Uns eine Schusswaffe lediglich ein Werkzeug darstellt, wie eine Bohrmaschine oder einen Schraubenzieher...!!!

Mach Dich hier ruhig weiter lächerlich...!!! Wir lachen gerne...!!:cool:

Metabo
28.10.2014, 23:57
Und die eines Erwachsenen nicht??? Sind wir hier beim Thema "wertes Leben vs. weniger wertes Leben"???

Eine Kinderseele ist eine Seele, wie die jedes anderen Menschen auch!



Und wer so denkt, hat das gesamte Thema dieser Rechte sowieso erst gar nicht kapiert! Wenn du Rechte geschützt wissen willst, kannst du sie nicht durch die Hintertür für beliebig erklären!



Das ist doch Quatsch! Du phantasierst dir was zusammen und hinterher kochst du über deine eigenen Phantasien!

Moment mal...!!!

Ein Erwachsener welcher ein Kind sexuell belästigt oder gar missbraucht, tut dieses in vollem Bewusstsein und in der Absicht ein Unrecht zu begehen und damit wehr- und hilflosen Kindern zu schaden...!!!


Das ist Fakt...!!!

kotzfisch
28.10.2014, 23:57
Meine Tochter ist 15, und ich halte 2 Katzen-welche (zu mir) und 2 Ratten -welche meiner Tochter gehören...!!!

Hast Du als Vater Deiner Tochter Unterricht in Selbstverteidigung gegeben...??? Wenn nicht solltest Du das "vielleicht" dringenst nachholen...!!!

Liebe Grüße
Metabo

Du , Du hast vollkommen recht.Methoda Speznaz nach Vadim Starow, ok?

Ist das in Ordnung ?
Was meinst Du?

Metabo
28.10.2014, 23:59
Waffengesetze wurden genau für Vollkoffer wie Dich gemacht.

Der Typ hat doch vielleicht mal nur auf `ner Kirmes geschossen...!!!
und hier einen auf "Dicke Hose" machen...!!!:D

kotzfisch
29.10.2014, 00:07
Moment mal...!!!

Ein Erwachsener welcher ein Kind sexuell belästigt oder gar missbraucht, tut dieses in vollem Bewusstsein und in der Absicht ein Unrecht zu begehen und damit wehr- und hilflosen Kindern zu schaden...!!!



Leider nicht, manche Pädophile sind der Ansicht, die Kinder genössen das.
Ja sie sind der Ansicht, das sexueller Verkehr zwischen Erwachsenen und Kindern ganz natürlich sei.

Es gibt die sanften Manipulatoren, die richtigen Kinderficker und die Vertuschungsmörder.



Das ist Fakt...!!!

Ich hatte mal einen Patienten, der - ich scheue mich das zu sagen - seine minderjährige Schwester mißbrauchte und ihre Leiche dann
im Wald verbrannte.

Wie viel Herzschmerz und Professionalität das erforderte, den zu behandeln, das kannst Du Dir ausmüllern.

Ganz ernst jetzt- er war wegen etwas anderem bei mir aber die Vorgeschichte vergesse ich nicht.
Also erzähle Du mir nichts über Empathie: meine Schule war härter als Deine, definitiv.

kotzfisch
29.10.2014, 00:09
Der Typ hat doch vielleicht mal nur auf `ner Kirmes geschossen...!!!
und hier einen auf "Dicke Hose" machen...!!!:D

Vermutlich.Bitte lies meinen Anschlußbeitrag und verstehe.
Ich bin ganz bei Dir, dennoch: Lynchjustiz bringt nichts.
Gefühlsmäßig sind wir ein Herz und eine Seele.
Ich bin doch kein Unmensch.

Metabo
29.10.2014, 00:27
Du , Du hast vollkommen recht.Methoda Speznaz nach Vadim Starow, ok?

Ist das in Ordnung ?
Was meinst Du?

Da meine Tochter bereits mit 8/9 Jahren von "Mitschülern" sexuell angegrabscht wurde, blieb mir nichts anderes übrig, als ihr beizubringen sich zu wehren...!!!
Die Lehrkräfte legten ihr nahe, sie solle sich beschwehren aber es änderte sich überhaupt nichts an derartigen Übergriffen...!!!
Glaubst Du wirklich, dass es mir Spass gemacht hatte, meiner kleinen Tochter derartige Techniken beizubringen um sich gegenüber sexuellen Übergriffen durch "Mitschüler" zu verteidigen...??? Sämtliche Gespräche mit der Schulleitung brachten nichts...!!!

Sie war in dieser Schule das einzige deutsche Mädchen in ihrer Klasse...!!! Ich habe sie dann herausgenommen und in eine Privatschule geschickt...!!!

Als ich noch selbst zur Schule ging waren derartige Zustände undenkbar...!!!

Dalmatin
29.10.2014, 00:36
Moment mal...!!!

Ein Erwachsener welcher ein Kind sexuell belästigt oder gar missbraucht, tut dieses in vollem Bewusstsein und in der Absicht ein Unrecht zu begehen und damit wehr- und hilflosen Kindern zu schaden...!!!


Das ist Fakt...!!!

Öhm... ich verstehe jetzt den Kontext zu meinem Posting nicht, auf das du dich beziehst.

Aber ab davon: In der Pauschalität ist das schlichtweg nicht zutreffend. Du hast ein recht fixes Bild eines Missbrauchtäters im Kopf, das auf einen Teil der Fälle zutrifft - auf einen Teil nicht. Täter leben bisweilen in ihrer ganz eigenen Welt; im Grunde genommen lebt jeder Mensch mehr oder weniger in seiner eigenen Welt. Was dir schlüssig und richtig und wahr erscheint, ist es längst nicht für einen anderen. Es ist daher eine fatale Fehlannahme, deine eigene Realitätswahrnehmung als selbstverständlich gegeben in andere zu projizieren. Die wenigsten Täter begehen ihre Taten im vollen Bewusstsein und in der Absicht, ein Unrecht zu begehen.

Metabo
29.10.2014, 01:11
Ich hatte mal einen Patienten, der - ich scheue mich das zu sagen - seine minderjährige Schwester mißbrauchte und ihre Leiche dann
im Wald verbrannte.

Wie viel Herzschmerz und Professionalität das erforderte, den zu behandeln, das kannst Du Dir ausmüllern.

Ganz ernst jetzt- er war wegen etwas anderem bei mir aber die Vorgeschichte vergesse ich nicht.
Also erzähle Du mir nichts über Empathie: meine Schule war härter als Deine, definitiv.

Da wäre bei mir Schluss...!!!

Ganz ehrlich...!!! Ich könnte derartige "Individuen" nur mit einer Kugel "therapierern"...!!!

Was für eine kriminelle Energie muss ein Mensch aufbringen , um so etwas zu tun; und dazu noch zur "Vertuschung" seines Verbrechens Die Leiche dann "entsorgen" zu wollen, um selbst "Straffrei" zu bleiben...??? So etwas gibt es nicht einmal im Tierreich...!!!

Irgendwann ist Schluss...!!! Klingt vielleicht für einige etwas drastisch, ist aber meine eigene Meinung...!!!

Liebe Grüße
Metabo

Metabo
29.10.2014, 01:20
Öhm... ich verstehe jetzt den Kontext zu meinem Posting nicht, auf das du dich beziehst.

Aber ab davon: In der Pauschalität ist das schlichtweg nicht zutreffend. Du hast ein recht fixes Bild eines Missbrauchtäters im Kopf, das auf einen Teil der Fälle zutrifft - auf einen Teil nicht. Täter leben bisweilen in ihrer ganz eigenen Welt; im Grunde genommen lebt jeder Mensch mehr oder weniger in seiner eigenen Welt. Was dir schlüssig und richtig und wahr erscheint, ist es längst nicht für einen anderen. Es ist daher eine fatale Fehlannahme, deine eigene Realitätswahrnehmung als selbstverständlich gegeben in andere zu projizieren. Die wenigsten Täter begehen ihre Taten im vollen Bewusstsein und in der Absicht, ein Unrecht zu begehen.

Kannst Du nicht lesen...???

Kinderschänder gehören erschossen...!!! Die "Nazikeule" kannst Du Dir dazu in den Hintern schieben...!!!

Es geht um den Schutz MEINER KINDER...!!!

Kapiert...?!?!???

Michael76
29.10.2014, 04:56
Kinderschänder gehören erschossen...!!! Die "Nazikeule" kannst Du Dir dazu in den Hintern schieben...!!!

Es geht um den Schutz MEINER KINDER...!!!

Kapiert...?!?!???

Was du dabei vergisst, ist die Tatsache, dass es gerade bei diesem Vorwurf
einen signifikant hohen Anteil an Falschanzeigen gibt.
Und auch von Fehlurteilen, vor allem, wenn das Verfahren von Bild & Co begleitet wird
und man dem Lynchmob seine destruktiven Energien freilegt.
Man erschießt dann also sehr viele Unschuldige.

SAMURAI
29.10.2014, 07:07
Da wäre bei mir Schluss...!!!

Ganz ehrlich...!!! Ich könnte derartige "Individuen" nur mit einer Kugel "therapierern"...!!!

Was für eine kriminelle Energie muss ein Mensch aufbringen , um so etwas zu tun; und dazu noch zur "Vertuschung" seines Verbrechens Die Leiche dann "entsorgen" zu wollen, um selbst "Straffrei" zu bleiben...??? So etwas gibt es nicht einmal im Tierreich...!!!

Irgendwann ist Schluss...!!! Klingt vielleicht für einige etwas drastisch, ist aber meine eigene Meinung...!!!

Liebe Grüße
Metabo

Kinderschänder gehören am Sack aufgehängt, den Rest können die Krähen erledigen.

Gehirnnutzer
29.10.2014, 08:03
Kannst Du nicht lesen...???

Kinderschänder gehören erschossen...!!! Die "Nazikeule" kannst Du Dir dazu in den Hintern schieben...!!!

Es geht um den Schutz MEINER KINDER...!!!

Kapiert...?!?!???

Der Tatbestand des Kindesmissbrauches umfasst sehr viele Handlungen, sorry aber darunter sind Handlungen, die zwar bestraft gehören, aber bei allem Verständnis nicht die Todesstrafe.

Metabo und bevor du hier rumschreist, das was ein normaler Mensch bei Kindesmissbrauch denkt, gehört juristisch nicht mehr zu § 176 sondern schon zu 176a StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html).

Rein theoretisch kann man ein Elternpaar, das von ihrem Sprößling bei Liebesspiel überrascht wird, wegen Kindesmissbrauch drankriegen.

Mr.Smith
29.10.2014, 08:28
Solange wir den Islam in Deutschland tolerieren und linksfaschistische Parteien in allen Parlamenten haben, müssen wir auch mit Pädophilen und anderen Perversen leben.
Alles Symptome der gleichen Krankheit. Unsere ganze Gesellschaft ist doch nicht mehr zu retten. Daran ändern auch 5.000 "Hooligans" nichts mehr, wenn die schweigende Mehrheit tatenlos zuschaut.

Leberecht
29.10.2014, 10:01
Wenn im Gegensatz dazu ein betrunkener eine "gewisse Gestik" ausführt, und dazu einen "gewissen Gruß" ausruft, landet dieser für die nächsten 5-6 Jahre im Gefängnis...!!!
Schon mal darüber nachgedacht...???
Rechtsanwalt Mahler saß meines Wissens für "Leugnung" des Umfanges der Judenvernichtung 5 Jahre ein.

Dalmatin
29.10.2014, 10:58
Kannst Du nicht lesen...???

Kinderschänder gehören erschossen...!!! Die "Nazikeule" kannst Du Dir dazu in den Hintern schieben...!!!

Es geht um den Schutz MEINER KINDER...!!!

Kapiert...?!?!???

Erschossen??? Nazikeule???

Mir scheint, das Thema überfordert dich intellektuell heillos. Du bist einfach nur hysterisch, weiter nichts!

Dann phantasier dir mal weiter zusammen, was sich gehört und was nicht - ändert nichts daran, dass deine Vorstellungen zum Thema keinerlei Relevanz haben :D

Praetorianer
29.10.2014, 11:33
Lieber kotzfisch,
Du kannst mich gerne als "primitiv" bezeichnen, wenn ich als Mutter gemäß meinen "Urinstinkten" zum Schutz meiner Kinder handeln würde...!!!
Das sind dieselben Urinstinkte wie die Deiner Mutter, welche Dich als Säugling und Kleinkind beschütze, versorgte und ernährte...!!!

Du kannst das tun. Du musst nur akzeptieren, dass du Konsequenzen dafür zu tragen hast. Wenn der Täter unschuldig ist, wirst du wahrscheinlich mildernde Umstände bekommen, wenn nicht, dann halt u.U. lebenslänglich. Da das ja laut Befürwortern von Selbstjustiz ja eh alles purer Luxus im Knast ist und die Leute da wie im Paradies leben, sollte das ja kein Problem sein oder?

kotzfisch
29.10.2014, 11:59
Erschossen??? Nazikeule???

Mir scheint, das Thema überfordert dich intellektuell heillos. Du bist einfach nur hysterisch, weiter nichts!

Dann phantasier dir mal weiter zusammen, was sich gehört und was nicht - ändert nichts daran, dass deine Vorstellungen zum Thema keinerlei Relevanz haben :D

Ich muß Dir zustimmen.Gut, dass Muttis wie Metabo nichts zu entscheiden haben.

Murmillo
29.10.2014, 12:24
...

Rein theoretisch kann man ein Elternpaar, das von ihrem Sprößling bei Liebesspiel überrascht wird, wegen Kindesmissbrauch drankriegen.

Welcher Paragraf soll denn dies hergeben ?

Dalmatin
29.10.2014, 13:37
Welcher Paragraf soll denn dies hergeben ?

§ 176 IV Nr. 1 StGB :D

Allerdings würde das am Erfordernis der Vorsätzlichkeit scheitern, da § 176 StGB i. V. mit § 15 StGB Fahrlässig nicht vorsieht.

Dalmatin
29.10.2014, 13:38
Ich muß Dir zustimmen.Gut, dass Muttis wie Metabo nichts zu entscheiden haben.

*Lach, da würden wir uns wohl sehr schnell im Iran 2.0 wieder finden ;)

kotzfisch
29.10.2014, 16:00
*Lach, da würden wir uns wohl sehr schnell im Iran 2.0 wieder finden ;)

Ja, ich verstehe nicht, dass die SCHWANZ AB Fraktion nicht merkt, dass sie keinen Deut besser sind als Shariaanhänger.

Dalmatin
29.10.2014, 16:54
Ja, ich verstehe nicht, dass die SCHWANZ AB Fraktion nicht merkt, dass sie keinen Deut besser sind als Shariaanhänger.

Ja, und keinen Deut weniger gewaltsam, wie die Täter, mit denen sie das gerne machen würden... manchmal sogar noch um ein gutes Stück mehr... zumindest in ihren Phantasien.

Habe ich oft schon in verschiedensten Diskussionen versucht, diesen Spiegel vorzuhalten. Die meisten scheinen da irgendwie immun gegen zu sein. :(

Aber dieses Phänomen ist mir oft schon aufgefallen, dass sich nicht selten relativ ähnlich strukturierte Seiten gegenüberstehen, von der jede denkt, sie sei um sooo viel anders/besser als das Gegenüber.

kotzfisch
29.10.2014, 17:49
Ja, und keinen Deut weniger gewaltsam, wie die Täter, mit denen sie das gerne machen würden... manchmal sogar noch um ein gutes Stück mehr... zumindest in ihren Phantasien.

Habe ich oft schon in verschiedensten Diskussionen versucht, diesen Spiegel vorzuhalten. Die meisten scheinen da irgendwie immun gegen zu sein. :(

Aber dieses Phänomen ist mir oft schon aufgefallen, dass sich nicht selten relativ ähnlich strukturierte Seiten gegenüberstehen, von der jede denkt, sie sei um sooo viel anders/besser als das Gegenüber.

Gräßlich ist die atavistische Rachelust, die regelmäßig überschwappt, wenn von Pädophilen die Rede ist, wahrlich nicht die Sympathieträger unter den Kriminellen,
doch diffreneziert wird dann nicht mehr, sondern gemordet, gelyncht und geurteilt.

Stakkato
29.10.2014, 21:29
Mir scheint wohl am ehesten, dass Du von Schusswaffen absolut keinerlei Ahnung hast...!!!

Es gibt hier im Forum einige Leute, welche beruflich, sportlich, jagdlich und auch privat sehr viel mit Schusswaffen zu tun haben...!!!

Eigenartigerweise haben es genau diese Menschen am wenigsten notwendig hier großartig darüber die Klappe aufzureißen...!!!

Für ein armseliges Würstchen wie Dich scheint eine Schusswaffe wohl so eine Art "Schwa**zersatz darzustellen, während für Uns eine Schusswaffe lediglich ein Werkzeug darstellt, wie eine Bohrmaschine oder einen Schraubenzieher...!!!

Mach Dich hier ruhig weiter lächerlich...!!! Wir lachen gerne...!!:cool:

:appl::dg:...ich auch danke danke ! "jagdlich zu tun" und Werkzeug soso...:cool: ...wohl doch besser den Schraubenzieher und die Bohrmaschine sind wirklich genug gefährlich für Dich ....

Stakkato
29.10.2014, 21:37
Waffengesetze wurden genau für Vollkoffer wie Dich gemacht.

soll mir recht sein..hab absolut kein Problem mit Waffengesetzen. Jedem das seine.

Bei mir etwas freier bei Euch etwas repressiver...ist schon gut so. Wäre ja katastrophal wenn irgendein "Prahlhans" auch noch mit scharfer Waffe rumrennen würde.

kotzfisch
29.10.2014, 21:49
soll mir recht sein..hab absolut kein Problem mit Waffengesetzen. Jedem das seine.

Bei mir etwas freier bei Euch etwas repressiver...ist schon gut so. Wäre ja katastrophal wenn irgendein "Prahlhans" auch noch mit scharfer Waffe rumrennen würde.

Na ja, um jetzt versöhnlich zu sein: OK.
Ich möchte mich gar nicht streiten:FRIEDEN.
Ich denke ja, dass wir meinungsmäßig gar nicht so weit weg sind.
Handschlag?....

Stakkato
29.10.2014, 22:15
Na ja, um jetzt versöhnlich zu sein: OK.
Ich möchte mich gar nicht streiten:FRIEDEN.
Ich denke ja, dass wir meinungsmäßig gar nicht so weit weg sind.
Handschlag?....

Natürlich kein Problem !

Denke ich auch... (ab und zu etwas Zoff schadet aber auch nicht.) Habe ansonsten bisher keine grosse Meinungsdiskrepanz zu deinen Beiträgen.

Bin übrigens auch kein Waffensammler oder Waffenexperte.. habe einfach meine kleinen und grossen "Haus-Flaks" welche ich bei Notwendigkeit auch gerne einsetzen werde.

kotzfisch
30.10.2014, 09:37
Natürlich kein Problem !

Denke ich auch... (ab und zu etwas Zoff schadet aber auch nicht.) Habe ansonsten bisher keine grosse Meinungsdiskrepanz zu deinen Beiträgen.

Bin übrigens auch kein Waffensammler oder Waffenexperte.. habe einfach meine kleinen und grossen "Haus-Flaks" welche ich bei Notwendigkeit auch gerne einsetzen werde.

Danke Dir.

Metabo
30.10.2014, 20:17
Öhm... ich verstehe jetzt den Kontext zu meinem Posting nicht, auf das du dich beziehst.

Aber ab davon: In der Pauschalität ist das schlichtweg nicht zutreffend. Du hast ein recht fixes Bild eines Missbrauchtäters im Kopf, das auf einen Teil der Fälle zutrifft - auf einen Teil nicht. Täter leben bisweilen in ihrer ganz eigenen Welt; im Grunde genommen lebt jeder Mensch mehr oder weniger in seiner eigenen Welt. Was dir schlüssig und richtig und wahr erscheint, ist es längst nicht für einen anderen. Es ist daher eine fatale Fehlannahme, deine eigene Realitätswahrnehmung als selbstverständlich gegeben in andere zu projizieren. Die wenigsten Täter begehen ihre Taten im vollen Bewusstsein und in der Absicht, ein Unrecht zu begehen.

In welcher "Traumwelt" ein Kinderschänder lebt, ist mir Schnurztpiepegal...!!! Pfoten weg von unseren Kindern...!!!

Derartige Perversitäten gibt es nicht einmal in der Tierwelt...!!!

Metabo
30.10.2014, 20:19
Was du dabei vergisst, ist die Tatsache, dass es gerade bei diesem Vorwurf
einen signifikant hohen Anteil an Falschanzeigen gibt.
Und auch von Fehlurteilen, vor allem, wenn das Verfahren von Bild & Co begleitet wird
und man dem Lynchmob seine destruktiven Energien freilegt.
Man erschießt dann also sehr viele Unschuldige.

Hast Du vielleicht "vergessen", dass es auch eine DNA- Analyse gibt...???

Metabo
30.10.2014, 20:22
Was du dabei vergisst, ist die Tatsache, dass es gerade bei diesem Vorwurf
einen signifikant hohen Anteil an Falschanzeigen gibt.
Und auch von Fehlurteilen, vor allem, wenn das Verfahren von Bild & Co begleitet wird
und man dem Lynchmob seine destruktiven Energien freilegt.
Man erschießt dann also sehr viele Unschuldige.

Dazu gibt es DNA Analysen von Abstrichen im "Schambereich"...!!!

Verstanden...???

Michael76
30.10.2014, 20:23
Hast Du vielleicht "vergessen", dass es auch eine DNA- Analyse gibt...???
Die nutzt dir in den wenigsten Fällen etwas.

Cudi
30.10.2014, 20:29
Der Tatbestand des Kindesmissbrauches umfasst sehr viele Handlungen, sorry aber darunter sind Handlungen, die zwar bestraft gehören, aber bei allem Verständnis nicht die Todesstrafe.

Metabo und bevor du hier rumschreist, das was ein normaler Mensch bei Kindesmissbrauch denkt, gehört juristisch nicht mehr zu § 176 sondern schon zu 176a StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html).

Rein theoretisch kann man ein Elternpaar, das von ihrem Sprößling bei Liebesspiel überrascht wird, wegen Kindesmissbrauch drankriegen.

Dabei ist bei der juristischen Auslegung: "mittelbar" und "unmittelbar" von großer Bedeutung.

Metabo
30.10.2014, 20:43
Der Tatbestand des Kindesmissbrauches umfasst sehr viele Handlungen, sorry aber darunter sind Handlungen, die zwar bestraft gehören, aber bei allem Verständnis nicht die Todesstrafe.

Metabo und bevor du hier rumschreist, das was ein normaler Mensch bei Kindesmissbrauch denkt, gehört juristisch nicht mehr zu § 176 sondern schon zu 176a StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html).

Rein theoretisch kann man ein Elternpaar, das von ihrem Sprößling bei Liebesspiel überrascht wird, wegen Kindesmissbrauch drankriegen.


Sorry, aber was soll jetzt der Quatsch...???

Wenn Eltern beim "Liebesspiel" von ihren Kindern "Überrascht" werden, fällt bei 99,9 % der "Schnie**l" zusammen...!!! Demzufolge können die Kinder kaum etwas davon mitbekommem; und wenn doch kann man den Kindern erklären, daß die Eltern manchmal "Liebe" machen, weil sie sich so sehr gernhaben...!!!

Ist psychologisch kein Problem...!!!

Metabo
30.10.2014, 20:49
Erschossen??? Nazikeule???

Mir scheint, das Thema überfordert dich intellektuell heillos. Du bist einfach nur hysterisch, weiter nichts!

Dann phantasier dir mal weiter zusammen, was sich gehört und was nicht - ändert nichts daran, dass deine Vorstellungen zum Thema keinerlei Relevanz haben :D


Noi, I be a Muddr...!!!

Ond du hoch no dr Schoißhafarand am Hendra bebba...!!!

Metabo
30.10.2014, 20:58
Du kannst das tun. Du musst nur akzeptieren, dass du Konsequenzen dafür zu tragen hast. Wenn der Täter unschuldig ist, wirst du wahrscheinlich mildernde Umstände bekommen, wenn nicht, dann halt u.U. lebenslänglich. Da das ja laut Befürwortern von Selbstjustiz ja eh alles purer Luxus im Knast ist und die Leute da wie im Paradies leben, sollte das ja kein Problem sein oder?

Sarc.an
Tja, Da der Knast hierzulande gleichbedeutend ist wie ein Hotelzimmer mit Vollpension und Rundumversorgung man muss nur seine Ansprüche ein wenig zurückschrauben...!!!
Sarc.aus

Sathington Willoughby
30.10.2014, 21:07
Sicherheitsverwahrung bis zum exitus, sonst sehe ich keine alternative.
ach halt, wir sind ja in der BRD, da wundert mich das natürlich nicht.

Metabo
30.10.2014, 21:13
Du kannst das tun. Du musst nur akzeptieren, dass du Konsequenzen dafür zu tragen hast. Wenn der Täter unschuldig ist, wirst du wahrscheinlich mildernde Umstände bekommen, wenn nicht, dann halt u.U. lebenslänglich. Da das ja laut Befürwortern von Selbstjustiz ja eh alles purer Luxus im Knast ist und die Leute da wie im Paradies leben, sollte das ja kein Problem sein oder?

Ist für Dich ein Teenager heutzutage " Sexuelles Freiwild" oder was...???

Metabo
30.10.2014, 21:17
:appl::dg:...ich auch danke danke ! "jagdlich zu tun" und Werkzeug soso...:cool: ...wohl doch besser den Schraubenzieher und die Bohrmaschine sind wirklich genug gefährlich für Dich ....

Kann ich nicht ernst nehmen...!!!

Stakkato
30.10.2014, 21:20
Kann ich nicht ernst nehmen...!!!

...musst Du aber !! :cool:

Metabo
30.10.2014, 21:21
soll mir recht sein..hab absolut kein Problem mit Waffengesetzen. Jedem das seine.

Bei mir etwas freier bei Euch etwas repressiver...ist schon gut so. Wäre ja katastrophal wenn irgendein "Prahlhans" auch noch mit scharfer Waffe rumrennen würde.

Claudia Roht darf das...!!! Mit ner geladenen Waffe in der Handtasche herumlaufen !!! Wusstet ihr das nicht..???

Warum wohl...???

Metabo
30.10.2014, 21:29
...musst Du aber !! :cool:

Nö, träum weiter...!!!!!!

Dalmatin
30.10.2014, 22:37
In welcher "Traumwelt" ein Kinderschänder lebt, ist mir Schnurztpiepegal...!!! Pfoten weg von unseren Kindern...!!!

Derartige Perversitäten gibt es nicht einmal in der Tierwelt...!!!

Die Tierwelt eignet sich generell nicht als Vergleich. Im Bereich der Sexualität am allerwenigsten.

Was nützt ein Slogan "Pfoten weg von unseren Kindern"? Er nützt so wenig, wie "Pfoten weg von fremden Eigentum" oder "Friedliches Miteinander statt gewaltvolles Gegeneinander" usw. usw. usw.

Solche Erscheinungen gibt es bei Menschen nunmal und der Mensch muss einen Umgang damit finden.

Praetorianer
31.10.2014, 03:49
Ist für Dich ein Teenager heutzutage " Sexuelles Freiwild" oder was...???

Ich weiss nicht, wo du den Zusammenhang mit dem Beitrag siehst. Du plärrst rum, dass du jemanden, der deine Tochter anfasst, nicht erschiessen kannst, dabei kannst du es machen. Wenn Knast Luxus ist, ist da doch kein Problem, was anderes als ne Gefängnisstrafe droht dir nicht.

Irgendwie wirkst du auf mich wie ein Nörgelhannes, dem die Eier fehlen, was zu tun. Wenn Knast Luxus ist, geh doch hin und schiess jemanden, der deine Tochter anfasst, ne Kugel in den Kopf.

Praetorianer
31.10.2014, 04:08
Sorry, aber was soll jetzt der Quatsch...???

Wenn Eltern beim "Liebesspiel" von ihren Kindern "Überrascht" werden, fällt bei 99,9 % der "Schnie**l" zusammen...!!! Demzufolge können die Kinder kaum etwas davon mitbekommem; und wenn doch kann man den Kindern erklären, daß die Eltern manchmal "Liebe" machen, weil sie sich so sehr gernhaben...!!!

Ist psychologisch kein Problem...!!!

Ich weiss nicht, ob dir das irgendwie zu hoch ist, aber Gehirnnutzer hat lediglich darauf hingewiesen, dass auch dieses Elternpaar, dem das passiert, unter den §176 fallen kann, womit formal der Tatbestand des Kindesmissbrauches erfüllt ist. Als Beispiel dafür, dass es offenkundig auch minderschwere Fälle gibt.

Kotzfisch hat es zu Beginn eigentlich gut zusammengefasst. Entweder man muss eben drastische Gesetzesverschärfungen durchführen und Licht und Schatten in Kauf nehmen. Was die Leute aber komischerweise nicht wollen, ist dass ihr Leben in den Händen eines Richters liegt, immer nur das der anderen.

Ich erinnere mich noch gut an den 17-jährigen Marco W. aus Uelzen, der in Antalya versucht hatte, mit einer 13-jährigen Engländerin Sex zu haben, die sich als 15 ausgegeben hatte. Hier haben plötzlich die ganzen Schreihälse nach der Todesstrafe rumkrakelt, wie barbarisch das in der Türkei zughehe, weil diesem armen Marco, der so treudoof in der Bildzeitung geguckt hatte, eine 15-jährige Haftstrafe gedroht hatte. Dazu kam es nicht, aber er hat 6 Monate in Untersuchungshaft gesessen und alle Schreier nach der Todesstrafe haben rumkrakelt, wie barbarisch 6 Monate Untersuchungshaft sind, anstatt nach dem Lynchmob zu rufen, der ihn öffentlich kreuzigt oder pfählt.

Metabo
31.10.2014, 17:53
...musst Du aber !! :cool:

Nö...!!! Wozu auch...???:haha:

Metabo
31.10.2014, 17:56
Die Tierwelt eignet sich generell nicht als Vergleich. Im Bereich der Sexualität am allerwenigsten.

Was nützt ein Slogan "Pfoten weg von unseren Kindern"? Er nützt so wenig, wie "Pfoten weg von fremden Eigentum" oder "Friedliches Miteinander statt gewaltvolles Gegeneinander" usw. usw. usw.

Solche Erscheinungen gibt es bei Menschen nunmal und der Mensch muss einen Umgang damit finden.

Das kannst Du sehen, wie Du willst...!!! Das wird meine Meinung garantiert nicht ändern...!!! :cool:

Metabo
31.10.2014, 18:09
Ich weiss nicht, wo du den Zusammenhang mit dem Beitrag siehst. Du plärrst rum, dass du jemanden, der deine Tochter anfasst, nicht erschiessen kannst, dabei kannst du es machen. Wenn Knast Luxus ist, ist da doch kein Problem, was anderes als ne Gefängnisstrafe droht dir nicht.

Irgendwie wirkst du auf mich wie ein Nörgelhannes, dem die Eier fehlen, was zu tun. Wenn Knast Luxus ist, geh doch hin und schiess jemanden, der deine Tochter anfasst, ne Kugel in den Kopf.

1. "plärre" ich hier nicht "herum"...!!!
2. Habe ich als Mutter keine "Eier" sondern Eierstöcke...!!!
3. Fall jetzt nicht vom Stuhl,aber dieses Risiko, würde ich eingehen...!!!

Metabo
31.10.2014, 18:18
Ich weiss nicht, ob dir das irgendwie zu hoch ist, aber Gehirnnutzer hat lediglich darauf hingewiesen, dass auch dieses Elternpaar, dem das passiert, unter den §176 fallen kann, womit formal der Tatbestand des Kindesmissbrauches erfüllt ist. Als Beispiel dafür, dass es offenkundig auch minderschwere Fälle gibt.

Kotzfisch hat es zu Beginn eigentlich gut zusammengefasst. Entweder man muss eben drastische Gesetzesverschärfungen durchführen und Licht und Schatten in Kauf nehmen. Was die Leute aber komischerweise nicht wollen, ist dass ihr Leben in den Händen eines Richters liegt, immer nur das der anderen.

Ich erinnere mich noch gut an den 17-jährigen Marco W. aus Uelzen, der in Antalya versucht hatte, mit einer 13-jährigen Engländerin Sex zu haben, die sich als 15 ausgegeben hatte. Hier haben plötzlich die ganzen Schreihälse nach der Todesstrafe rumkrakelt, wie barbarisch das in der Türkei zughehe, weil diesem armen Marco, der so treudoof in der Bildzeitung geguckt hatte, eine 15-jährige Haftstrafe gedroht hatte. Dazu kam es nicht, aber er hat 6 Monate in Untersuchungshaft gesessen und alle Schreier nach der Todesstrafe haben rumkrakelt, wie barbarisch 6 Monate Untersuchungshaft sind, anstatt nach dem Lynchmob zu rufen, der ihn öffentlich kreuzigt oder pfählt.

Ich kenne die Geschichte des Marco W., keine Angst...!!!

Du musst aber bedenken, dass sich diese in der Türkei abspielte, und nicht hier in der BRD...!!! Dort herrschen ganz andere Gesetze und als Gast in einem anderen Land, habe ich mich an die dortigen Gepflogenheiten und Gesetze zu halten...!!!
Wenn die Engländerin bewusst ein falsches Alter angab, hat sie Mitschuld an dieser Misere...!!! Von Ihr war aber kaum etwas zu hören...!!!

Es geht hier um Kinderschänder, und nicht um hormonstrotzende, pubertäre Jugendliche...!!!

Praetorianer
31.10.2014, 19:01
1. "plärre" ich hier nicht "herum"...!!!
2. Habe ich als Mutter keine "Eier" sondern Eierstöcke...!!!
3. Fall jetzt nicht vom Stuhl,aber dieses Risiko, würde ich eingehen...!!!

Natürlich ist das Rumplärren. Wenn du es für ne gute Lösung hältst, dann leg dir halt ne Waffe zu und leg den nächsten Kinderschänder um.


Ich kenne die Geschichte des Marco W., keine Angst...!!!

Du musst aber bedenken, dass sich diese in der Türkei abspielte, und nicht hier in der BRD...!!! Dort herrschen ganz andere Gesetze und als Gast in einem anderen Land, habe ich mich an die dortigen Gepflogenheiten und Gesetze zu halten...!!!
Wenn die Engländerin bewusst ein falsches Alter angab, hat sie Mitschuld an dieser Misere...!!! Von Ihr war aber kaum etwas zu hören...!!!

Es geht hier um Kinderschänder, und nicht um hormonstrotzende, pubertäre Jugendliche...!!!

Und was begeht ein 17 jähriger, der mit einer 13 jährigen schläft für ein Verbrechen? Richtig, sexuellen Missbrauch Minderjähriger!

Was bezeichnest du denn sonst als Kinderschänder wenn nicht Menschen, die sich des sexuellen Missbrauchs an Kindern schuldig machen?

Metabo
31.10.2014, 19:47
Natürlich ist das Rumplärren. Wenn du es für ne gute Lösung hältst, dann leg dir halt ne Waffe zu und leg den nächsten Kinderschänder um.



Und was begeht ein 17 jähriger, der mit einer 13 jährigen schläft für ein Verbrechen? Richtig, sexuellen Missbrauch Minderjähriger!

Was bezeichnest du denn sonst als Kinderschänder wenn nicht Menschen, die sich des sexuellen Missbrauchs an Kindern schuldig machen?

Sarc. an: Tja, eine 13 -Jährige ist bereits kein Kind mehr, sondern ein Teenager- auch vor unserem Gesetz; aber soweit scheinst Du wohl nicht zu denken...!!!

Kinder sind - falls Du es immer noch nicht begriffen haben solltest- in der Altersstufe von 3-10 Jahren..!!! Sarc.aus !!

Da Du aber sämtliche sexuelle Gewalttaten gegenüber wehrlosen Kindern gut zu heissen scheinst, kann Dein, dieses Verhalten ein denkbar schlechtes Licht auf Dich werfen...!!!

Cinnamon
31.10.2014, 19:50
Sarc. an: Tja, eine 13 -Jährige ist bereits kein Kind mehr, sondern ein Teenager- auch vor unserem Gesetz; aber soweit scheinst Du wohl nicht zu denken...!!!

Kinder sind - falls Du es immer noch nicht begriffen haben solltest- in der Altersstufe von 3-10 Jahren..!!! Sarc.aus !!

Da Du aber sämtliche sexuelle Gewalttaten gegenüber wehrlosen Kindern gut zu heissen scheinst, kann Dein, dieses Verhalten ein denkbar schlechtes Licht auf Dich werfen...!!!

Ein Kind im Sinne des Rechts kann sein:

- Jeder Mensch im Verhältnis zu seinen Eltern
- ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges oder gleichgestelltes volljähriges Kind
- Kind im Sinne des Kindeswohls im Sorge- und Umgangsrecht
- eine Person unter 14 Jahren (Teenager ist kein rechtlicher, sondern nur ein umgangssprachlicher Begriff), die unter besondere strafrechtliche Schutzvorschriften fällt.

Eine 13-Jährige ist im Hinblick auf das Sexualstrafrecht ein Kind und kann damit auch Opfer eines Kindesmissbrauchs sein.

Cinnamon
31.10.2014, 19:52
Und was begeht ein 17 jähriger, der mit einer 13 jährigen schläft für ein Verbrechen? Richtig, sexuellen Missbrauch Minderjähriger!

Was bezeichnest du denn sonst als Kinderschänder wenn nicht Menschen, die sich des sexuellen Missbrauchs an Kindern schuldig machen?

Wenn ein 17-Jähriger mit einer 13-Jährigen schläft wird das rechtlich durchaus anders bewertet als wenn ein 20-Jähriger dies tut. Im Grunde sind das - sexuell gesehen - beides unreife Kinder. Ein 20-Jähriger schon nicht mehr.

Metabo
31.10.2014, 19:56
Ein Kind im Sinne des Rechts kann sein:

- Jeder Mensch im Verhältnis zu seinen Eltern
- ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges oder gleichgestelltes volljähriges Kind
- Kind im Sinne des Kindeswohls im Sorge- und Umgangsrecht
- eine Person unter 14 Jahren (Teenager ist kein rechtlicher, sondern nur ein umgangssprachlicher Begriff), die unter besondere strafrechtliche Schutzvorschriften fällt.

Eine 13-Jährige ist im Hinblick auf das Sexualstrafrecht ein Kind und kann damit auch Opfer eines Kindesmissbrauchs sein.

Vollkommen richtich...!!! :appl:

Großadmiral
31.10.2014, 19:58
Um zum "Mörder" im Sinne des Gesetzes zu werden müssen ja "niedere" Beweggründe vorliegen und damit wird ein Täter - nach Ansicht eines Maas und der SPD - typisiert. Folgt man also der Logik eines Maas und der SPD, dann muss der Straftatbestand "Mord" gestrichen werden.

Dies führt doch am Ende dazu, dass Jemand der aus "niederen Beweggründen" tötet nicht anders behandelt werden darf als ein "normaler" Totschläger...und eine gezielte, vorsätzliche Tötung (nur dann kommt Mord als Straftatbestand ins Spiel) steht für mich auf einer anderen Stufe wie das, was man allgemein als "Totschlag" bezeichnet.

Man könnte auch einfach wieder die Urfassung einführen: Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat,.. .
http://lexetius.com/StGB/211

Großadmiral
31.10.2014, 20:21
War ja mal wieder klar das hier ein Trottel einen anderen Trottel aufführen muss.

Tut mir leid, aber wenn ein Herr Trottel mehrere verschiedene Verfahren am Hals hat und zusätzlich noch Bewährung, dann wird er die Summe der Strafen aus den verschiedenen Verfahren absitzen müssen, egal ob er Dieb, Dealer oder Holocaustleugner ist.
Wenn man als Anwalt nicht kapiert, das zu einem der 130er Absätze 3 und 4 kein Meinungsverbot ist, sondern eine Einschränkung der Meinungsäußerung und zum anderen das eine Einschränkung der Meinungsäußerung nur über die Legislative zu entfernen ist, der ist ein Trottel und derjenige der ihn immer wieder als falschen Beweis für die dämliche Rechtsprechung einiger Richter aufführt.

Mahler ist und bleibt ein Idiot, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Und derjenige der diese Dummheit als Märtyrertum oder sonst was hinstellt ist eben ein Trottel.

Ob Eingriff oder Schranke in beiden fällen entscheidet letztlich die Verhältnismäßigkeit.

Praetorianer
31.10.2014, 20:57
Sarc. an: Tja, eine 13 -Jährige ist bereits kein Kind mehr, sondern ein Teenager- auch vor unserem Gesetz; aber soweit scheinst Du wohl nicht zu denken...!!!

Kinder sind - falls Du es immer noch nicht begriffen haben solltest- in der Altersstufe von 3-10 Jahren..!!! Sarc.aus !!

Da Du aber sämtliche sexuelle Gewalttaten gegenüber wehrlosen Kindern gut zu heissen scheinst, kann Dein, dieses Verhalten ein denkbar schlechtes Licht auf Dich werfen...!!!

Was hier über dich offenkundig wird, ist dreierlei

1. Feigheit, das Schreien nach einem Mob im Internet, der endlich das tut, wozu dir der Mut fehlt
2. Vollkommene Dummheit und Unkenntnis der Gesetzeslage
3. Letztlich deinerseits eine kriminelle Gesinnung, die sich darin äußert, in einer politischen Diskussion Lügen und Unwahrheiten zu verbreiten, zu denunzieren. Ich habe keine einzige Gewalttat gegenüber Kindern gutgeheißen, was du einfach mal behauptest, weil du das Lügen vermutlich schon von deinen Eltern vermittelt und genetisch geerbt hast.

Insofern kann ich dir sagen, dass ich dir auch kein Wort von deinen Schilderungen mehr glaube und auch von vornherein deiner Tochter nicht glauben würde. Sie wird von dir gelernt haben, dass ein solches Verhalten, was du hier an den Tag legst (die Lüge verbreiten, dass ich hier Gewalt gegen Kinder gutgeheißen hätte), völlig in Ordnung ist. Insofern gehe ich davon aus, dass auch irgendwelche Berichte, die auf Anschuldigungen deiner Tochter beruhen, gelogen sind.

Praetorianer
31.10.2014, 20:58
Vollkommen richtich...!!! :appl:

Bist du so blöd, dass du nicht mitbekommst, dass er dir widerspricht?


Eine 13-Jährige ist im Hinblick auf das Sexualstrafrecht ein Kind und kann damit auch Opfer eines Kindesmissbrauchs sein.

FlicMoelders
31.10.2014, 21:37
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Rundt-Sofortige-Massnahmen-im-Massregelvollzug,massregelvollzug114.html

Und dann gehen die Viecher auch noch reihenweise von der Stange.

Besonders interessant der mußtmaßliche Spielhallenräuber.

Da zeigt sich wie effrektiv die Therapein doch sind! Es lebe die Resozialisierung!!!

BlackForrester
31.10.2014, 22:11
Man könnte auch einfach wieder die Urfassung einführen: Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat,.. .
http://lexetius.com/StGB/211



Ich würde weitergehen...wer einen Menschen unter Einsatz von Gewaltmitteln tötet ist ein Mörder...basta.

Metabo
01.11.2014, 09:49
Was hier über dich offenkundig wird, ist dreierlei

1. Feigheit, das Schreien nach einem Mob im Internet, der endlich das tut, wozu dir der Mut fehlt
2. Vollkommene Dummheit und Unkenntnis der Gesetzeslage
3. Letztlich deinerseits eine kriminelle Gesinnung, die sich darin äußert, in einer politischen Diskussion Lügen und Unwahrheiten zu verbreiten, zu denunzieren. Ich habe keine einzige Gewalttat gegenüber Kindern gutgeheißen, was du einfach mal behauptest, weil du das Lügen vermutlich schon von deinen Eltern vermittelt und genetisch geerbt hast.

Insofern kann ich dir sagen, dass ich dir auch kein Wort von deinen Schilderungen mehr glaube und auch von vornherein deiner Tochter nicht glauben würde. Sie wird von dir gelernt haben, dass ein solches Verhalten, was du hier an den Tag legst (die Lüge verbreiten, dass ich hier Gewalt gegen Kinder gutgeheißen hätte), völlig in Ordnung ist. Insofern gehe ich davon aus, dass auch irgendwelche Berichte, die auf Anschuldigungen deiner Tochter beruhen, gelogen sind.


Was Du über mich denkst, ist mir schei**egal...!!!

Deine anderweitigen Unterstellungen kannst Du Dir auch dorthin stecken, wo die Sonne niemals hinscheinen wird...!!! Wenn Dir eine Meinung - welche Deiner eigenen Einstellung nicht passt- ist das Dein Problem...!!!

Ach ja, die Anrede "Du" schreibt man groß, oder hast Du das in der Schule nicht gelernt...???

Großadmiral
01.11.2014, 10:03
Ich würde weitergehen...wer einen Menschen unter Einsatz von Gewaltmitteln tötet ist ein Mörder...basta.

Du weißt wie Gewalt im Strafrecht definiert wird?

BlackForrester
01.11.2014, 10:28
Du weißt wie Gewalt im Strafrecht definiert wird?


Oh ja...entführe ich z.B. Jemanden und beraube diesen dann seiner Freiheit, dann tue ich dieser Person "Gewalt" an...nehme ich einen Hammer und schlage Jemanden den Schädel damit ein, dann ist die Tötung selber keine Gewalt, sondern das Ergebnis...kann man verstehen, muss man aber nicht :auro:

Großadmiral
01.11.2014, 10:48
Oh ja...entführe ich z.B. Jemanden und beraube diesen dann seiner Freiheit, dann tue ich dieser Person "Gewalt" an...nehme ich einen Hammer und schlage Jemanden den Schädel damit ein, dann ist die Tötung selber keine Gewalt, sondern das Ergebnis...kann man verstehen, muss man aber nicht :auro:

Ist zwar keine Definition aber du hast schon bemerkt das Gewalt vor allen ein Tatmittel bei Nötigungsdelikten ist.
Dementsprechend ist Gewalt als jeder körperlich wirkende Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder der Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen definiert. Du siehst hoffentlich das diese Definition bei Tötungsdelikten schwer sinnvoll unterzubringen.

BlackForrester
01.11.2014, 11:00
Ist zwar keine Definition aber du hast schon bemerkt das Gewalt vor allen ein Tatmittel bei Nötigungsdelikten ist.
Dementsprechend ist Gewalt als jeder körperlich wirkende Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder der Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen definiert. Du siehst hoffentlich das diese Definition bei Tötungsdelikten schwer sinnvoll unterzubringen.


Naja, ich kann halt nur mit meinen begrenzt geistigen Mittel formulieren :D

Es spricht doch aber nichts dagegen die "Gewaltdefinition" zu erweitern, oder? Sprich...man reduziert die Gewaltdefinition nicht auf auf den - ich nenne es jetzt einmal pauschal - Freiheitsentzug - sondern erweitert diesen auf die "körperliche Versehrtheit" - so in etwa

"Dementsprechend ist Gewalt als jeder körperlich wirkende Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder der Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen oder die körperliche wie seelische Unversehrheit eines Anderen zu beeinträchtigen oder zu schädigen.

Praetorianer
01.11.2014, 11:34
Was Du über mich denkst, ist mir schei**egal...!!!

Deine anderweitigen Unterstellungen kannst Du Dir auch dorthin stecken, wo die Sonne niemals hinscheinen wird...!!! Wenn Dir eine Meinung - welche Deiner eigenen Einstellung nicht passt- ist das Dein Problem...!!!

Ach ja, die Anrede "Du" schreibt man groß, oder hast Du das in der Schule nicht gelernt...???

Doch, das habe ich so gelernt, nur sind an mir nicht die Rechtschreibreformen vorbeigezogen. Ich könnte genausogut schreiben, in "scheissegal" sei ein "*" zuviel, weil man das mit "ß" schriebe.
Ich habe dir nichts unterstellt, sondern vielmehr zur Kenntnis genommen, dass du hier behauptest, ich habe Gewalt an Kindern gutgeheissen, was nachweislich gelogen ist. Es ist daher eine völlig berechtigte Tatsachenfeststellung, dass es sich bei dir um eine notorische Lügnerin handelt.

Metabo
01.11.2014, 11:44
Doch, das habe ich so gelernt, nur sind an mir nicht die Rechtschreibreformen vorbeigezogen. Ich könnte genausogut schreiben, in "scheissegal" sei ein "*" zuviel, weil man das mit "ß" schriebe.
Ich habe dir nichts unterstellt, sondern vielmehr zur Kenntnis genommen, dass du hier behauptest, ich habe Gewalt an Kindern gutgeheissen, was nachweislich gelogen ist. Es ist daher eine völlig berechtigte Tatsachenfeststellung, dass es sich bei dir um eine notorische Lügnerin handelt.


Glaube was Du willst...!!!

Du bist nur ein winzig kleines Lichtlein im Universum, welches für mich & meine Familie völlig unwichtig ist...!!! Deine Unterstellungen kannst Du Dir dorthin stecken, wo die Sonne niemals hinscheinen wird...!!!

Diskussion beendet...!!!:compr:

Praetorianer
01.11.2014, 11:47
Glaube was Du willst...!!!

Du bist nur ein winzig kleines Lichtlein im Universum, welches für mich & meine Familie völlig unwichtig ist...!!! Deine Unterstellungen kannst Du Dir dorthin stecken, wo die Sonne niemals hinscheinen wird...!!!

Diskussion beendet...!!!:compr:

Wie unwichtig ich bin, kann ich an der Energie erkennen, welche du in Verleumdungen steckst. Diskussionen kannst du nicht beenden, ich werde eine notorische Lügnerin auch weiterhin als solche benennen.

Großadmiral
02.11.2014, 16:56
Naja, ich kann halt nur mit meinen begrenzt geistigen Mittel formulieren :D

Es spricht doch aber nichts dagegen die "Gewaltdefinition" zu erweitern, oder? Sprich...man reduziert die Gewaltdefinition nicht auf auf den - ich nenne es jetzt einmal pauschal - Freiheitsentzug - sondern erweitert diesen auf die "körperliche Versehrtheit" - so in etwa

"Dementsprechend ist Gewalt als jeder körperlich wirkende Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder der Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen oder die körperliche wie seelische Unversehrheit eines Anderen zu beeinträchtigen oder zu schädigen.

Dadurch würde es nur mit den Körperverletzungsdelikten vermengt. Eine Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag wäre dann auch nicht mehr möglich.
Welches Ziel willst du eigentlich erreichen indem du den Gewaltbegriff einbaust?
Eine reine Ausdehnung des Tatbestandes kann man auch anders bekommen.

BlackForrester
02.11.2014, 22:08
Dadurch würde es nur mit den Körperverletzungsdelikten vermengt. Eine Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag wäre dann auch nicht mehr möglich.
Welches Ziel willst du eigentlich erreichen indem du den Gewaltbegriff einbaust?
Eine reine Ausdehnung des Tatbestandes kann man auch anders bekommen.


"Mord" will man ja abschaffen...also bleibt Totschlag über.

Mein Ziel ist zweigeteilt - nach meinem Verständnis kann Jemand, der mittels Gewalteinsatz einen anderen Menschen tötet, nicht mit einer Körperverletzung und im besten Falle mit Bewährung davonkommen.
Deshalb muss klar sein - wenn man sozusagen auf einen anderen Menschen einprügelt und dieser dann z.B. an einem Herzinfarkt stirbt ist man heute weder ein Mörder noch ein Totschläger, obwohl dieser Herzinfarkt wohl im kausalen Zusammenhang mit dem Prügeln steht.

Anders herum gibt es aber auch Tötungen, welche infolge - ich nenne es jetzt einmal menschlichen Versagen (als Beispiel wäre ein Autounfall) - erfolgen und solch einen Menschen möchte ich weder als Mörder noch Totschläger vor Gericht zerren.

Deshalb muss - wenn man reformieren will - klar sein, wer bewusst, gezielt und / oder vorsätzlich gegenüber einen Menschen Gewalt ausübt und dieser stirbt, dann ist nicht die Todesursache an sich wichtig - sondern dann hat dies ohne wenn und aber als Totschlag zu gelten und entsprechend bestraft werden.

Michael76
02.11.2014, 22:10
"Mord" will man ja abschaffen...also bleibt Totschlag über.

Mein Ziel ist zweigeteilt - nach meinem Verständnis kann Jemand, der mittels Gewalteinsatz einen anderen Menschen tötet, nicht mit einer Körperverletzung und im besten Falle mit Bewährung davonkommen.
Deshalb muss klar sein - wenn man sozusagen auf einen anderen Menschen einprügelt und dieser dann z.B. an einem Herzinfarkt stirbt ist man heute weder ein Mörder noch ein Totschläger, obwohl dieser Herzinfarkt wohl im kausalen Zusammenhang mit dem Prügeln steht.

Anders herum gibt es aber auch Tötungen, welche infolge - ich nenne es jetzt einmal menschlichen Versagen (als Beispiel wäre ein Autounfall) - erfolgen und solch einen Menschen möchte ich weder als Mörder noch Totschläger vor Gericht zerren.

Deshalb muss - wenn man reformieren will - klar sein, wer bewusst, gezielt und / oder vorsätzlich gegenüber einen Menschen Gewalt ausübt und dieser stirbt, dann ist nicht die Todesursache an sich wichtig - sondern dann hat dies ohne wenn und aber als Totschlag zu gelten und entsprechend bestraft werden.


Für den Toten bleibt es derselbe Tod,
gleichgültig wie du den Täter und die Tat siehst.

BlackForrester
03.11.2014, 20:06
Für den Toten bleibt es derselbe Tod, gleichgültig wie du den Täter und die Tat siehst.


Du findest es also in Ordnung, dass man in diesem Lande Menschen totprügeln kann und dies dann als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet wird ODER...noch viel schlimmer, wenn der Tod nicht infolge der erhaltenen Prügel, sondern z.B. als Herzinfarkt eintritt dann gehst Du als Täter locker mit einer Bewährungsstrafe wegen maximal Körperverletzung aus dem Gerichtssaal?

Michael76
03.11.2014, 20:17
Du findest es also in Ordnung, dass man in diesem Lande Menschen totprügeln kann und dies dann als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet wird
Woraus schließt du das?

BlackForrester
05.11.2014, 14:16
Woraus schließt du das?


Ich habe nicht geschlossen - ich habe gefragt um eben keinen falschen Schluss zu ziehen?

Großadmiral
08.11.2014, 09:34
"Mord" will man ja abschaffen...also bleibt Totschlag über.

Mein Ziel ist zweigeteilt - nach meinem Verständnis kann Jemand, der mittels Gewalteinsatz einen anderen Menschen tötet, nicht mit einer Körperverletzung und im besten Falle mit Bewährung davonkommen.
Deshalb muss klar sein - wenn man sozusagen auf einen anderen Menschen einprügelt und dieser dann z.B. an einem Herzinfarkt stirbt ist man heute weder ein Mörder noch ein Totschläger, obwohl dieser Herzinfarkt wohl im kausalen Zusammenhang mit dem Prügeln steht.

Anders herum gibt es aber auch Tötungen, welche infolge - ich nenne es jetzt einmal menschlichen Versagen (als Beispiel wäre ein Autounfall) - erfolgen und solch einen Menschen möchte ich weder als Mörder noch Totschläger vor Gericht zerren.

Deshalb muss - wenn man reformieren will - klar sein, wer bewusst, gezielt und / oder vorsätzlich gegenüber einen Menschen Gewalt ausübt und dieser stirbt, dann ist nicht die Todesursache an sich wichtig - sondern dann hat dies ohne wenn und aber als Totschlag zu gelten und entsprechend bestraft werden.

Man will den Straftatbestand des Mordes nicht abschaffen, sondern ihn überarbeiten.

FlicMoelders
15.11.2014, 20:27
ICH HABE DIE SCHNAUZE DEART GESTRICHEN VOLL DASS ICH DURCHDREHEN KÖNNTE!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Paderborn/Hamm. Ein pädophiler Mann aus Herford, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde und seit 1995 in einer geschlossenen forensischen Maßregelvollzugsklinik untergebracht ist, muss im Januar 2015 in die Freiheit entlassen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Mit dem Beschluss des 4. Strafsenats wurde eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Paderborn bestätigt. Gegen diese hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Beschwerde eingelegt.

Ende vergangenen Jahres waren psychiatrische Sachverständige zu der Einschätzung gekommen, dass es möglich sei, den Sexualtäter mit einem engen Netz von therapeutischen und sozialen Hilfen von weiteren Straftaten abzuhalten. Eine Verlegung zur Erprobung von Lockerungen unterblieb jedoch, weil sich kein geeignetes Wohnheim fand. Die behandelnden Ärzte in der Maßregelvollzugsklinik Lippstadt-Eickelborn waren zudem der Auffassung, dass "die chronifizierte Abweichung des Sexualverhaltens" ungünstig für eine Prognose sei.
Führungs- und BewährungsaufsichtDer Zweck der Unterbringung im Maßregelvollzug sei noch nicht erreicht, und es gebe keine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit, dass es nicht erneut zu Straftaten kommen werde.

Wie schon das Landgericht Paderborn, so hat auch der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts diese Bedenken verworfen: Der Pädophile dürfe aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht länger in einer geschlossenen Klinik festgehalten werden, so die Richter. Dass ihm bislang keine weiteren Lockerungen gewährt worden seien und kein Wohnheimplatz zur Verfügung stehe, dürfe einer Entlassung nicht entgegen stehen.
Der Gefahr künftiger Straftaten könne mit den Mitteln der Führungs- und Bewährungsaufsicht begegnet werden, heißt es in dem Beschluss.

cornjung
09.01.2015, 00:12
Ich weiss nicht, wo du den Zusammenhang mit dem Beitrag siehst. Du plärrst rum, dass du jemanden, der deine Tochter anfasst, nicht erschiessen kannst, dabei kannst du es machen. Wenn Knast Luxus ist, ist da doch kein Problem, was anderes als ne Gefängnisstrafe droht dir nicht.

1. "plärre" ich hier nicht "herum"...!!!
Keine Ahnung warum diese Metabo hier nur rum prollt...

cornjung
09.01.2015, 00:15
Kinderschänder gehören erschossen...!!!
Gib nicht so an, sondern drück einfach ab...

stimmviech
04.02.2017, 09:58
Einige Hintergründe zum hier angesprochenen Maßregelvollzug -forensische Psychiatrie- aus kritischer Sicht http://tl.gd/n_1sp4mqm