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Vollständige Version anzeigen : Schon GEZahlt ? Die Daumenschrauben werden enger angezogen



volkszorn
17.10.2014, 12:11
Der öffentlich rechtliche Staatsfunk zieht die Daumenschrauben enger. Die "unabhängige" Information muss schließlich bezahlt werden.
Die Systemhuren sollen schließlich nicht am Hungertuch nagen... http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html

ARD und ZDF machen ernst: GEZ-Verweigerer werden zwangsweise angemeldet
Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 17.10.14, 00:42 | 7 Kommentare
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen bis Jahresende alle Einwohner Deutschlands zur Zahlung der Rundfunkbeitrag anmelden. Im Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern verschicken sie derzeit Zahlungsaufforderungen an all jene, die sich bisher nicht „freiwillig“ angemeldet haben. Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen dringend, auf die Briefe zu reagieren.

Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/10/17/ard-und-zdf-machen-ernst-gez-verweigerer-werden-zwangsweise-angemeldet/

wtf
17.10.2014, 12:31
Goebbels wäre begeistert ob der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Meldebehörden und Propagandaanstalten.

Schlummifix
17.10.2014, 12:37
Das ist schon totalitär, was dort getrieben wird. Leute abzuzocken, die überhaupt keinen Fernseher besitzen.
Daran erkennt man, wer im Staat die Macht hat.
Ein unfassbarer Vorgang! Jeder kann sich ausrechnen, was für Gelder dort fließen.

Das ist, als würde euch der ADAC abzocken, obwohl ihr kein Auto besitzt. Vielleicht kommen sie noch auf die Idee, wenn sie genug Macht haben. Das nennen wir dann Verkehrssicherheitsabgabe.

Hier habt ihr eine Alternative.
Allein schon wegen der totalitären GEZ wähle ich AfD.

http://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/2014/05/abGEZockt.png

Ach so, die Spiele der Nationalelf laufen jetzt auf RTL. Trotz Rundfunkgebühr.

Kater
17.10.2014, 14:15
In Frankfurt am Main wird das schon gemacht. Als ich hierher gezogen bin, konnte ich so schnell die letzte Umzugskiste gar nicht hochtragen, so schnell war der GEZ-Brief im Briefkasten.

Buella
17.10.2014, 14:22
Der öffentlich rechtliche Staatsfunk zieht die Daumenschrauben enger. Die "unabhängige" Information muss schließlich bezahlt werden.
Die Systemhuren sollen schließlich nicht am Hungertuch nagen... http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html

ARD und ZDF machen ernst: GEZ-Verweigerer werden zwangsweise angemeldet
Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 17.10.14, 00:42 | 7 Kommentare
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen bis Jahresende alle Einwohner Deutschlands zur Zahlung der Rundfunkbeitrag anmelden. Im Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern verschicken sie derzeit Zahlungsaufforderungen an all jene, die sich bisher nicht „freiwillig“ angemeldet haben. Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen dringend, auf die Briefe zu reagieren.

Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/10/17/ard-und-zdf-machen-ernst-gez-verweigerer-werden-zwangsweise-angemeldet/

Solange die nur Zahlungsaufforderungen / Mahnungen schicken, können die warten, bis sie schwarz werden!

;)

ich58
18.10.2014, 06:25
Beim Entrümpeln hatte ich die Reichsrundfunkgenehmigung meines Großvaters gefunden,ist aber leider verlustig.Heute ist jeder Indentant ein kleiner Goebbels,nur das Marika Röck gegen Helene Fischer ausgetauscht wurde.Der Mdr ist der Altlastensender des DDR Rundfunks und mit dem Mutantenstadel wird der Höhepunkt der Verblödung erreicht.

Nationalix
18.10.2014, 06:28
Solange die nur Zahlungsaufforderungen / Mahnungen schicken, können die warten, bis sie schwarz werden!

;)

Dem Gerichtsvollzieher musst Du dann gleich den Schädel einschlagen. :)

Bulldog
18.10.2014, 06:39
Das Staatsfernsehen will ja jetzt das Internet in Deutschland okkupieren.

Erst machen sie sich im Netz breit, dann fordern sie Internetgesetze.... dahinter stecken natürlich die Parteien, dahinter steckt natürlich mal wieder die Bundesmutti Erika.

Wird doch im Internet die verlogene Legende , die sie sich über ihr Leben in der DDR zusammengebastelt hat, vollkommen auseinander genommen.

Bruddler
18.10.2014, 07:47
Der öffentlich rechtliche Staatsfunk zieht die Daumenschrauben enger. Die "unabhängige" Information muss schließlich bezahlt werden.
Die Systemhuren sollen schließlich nicht am Hungertuch nagen... http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html

ARD und ZDF machen ernst: GEZ-Verweigerer werden zwangsweise angemeldet
Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 17.10.14, 00:42 | 7 Kommentare
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen bis Jahresende alle Einwohner Deutschlands zur Zahlung der Rundfunkbeitrag anmelden. Im Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern verschicken sie derzeit Zahlungsaufforderungen an all jene, die sich bisher nicht „freiwillig“ angemeldet haben. Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen dringend, auf die Briefe zu reagieren.

Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/10/17/ard-und-zdf-machen-ernst-gez-verweigerer-werden-zwangsweise-angemeldet/

Tja, so etwas kostet eben Geld, das sollte uns schon einiges wert sein...

http://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=20641&d=1284357905

Bruddler
18.10.2014, 07:53
Solange die nur Zahlungsaufforderungen / Mahnungen schicken, können die warten, bis sie schwarz werden!

;)

Woher haben die Gehirnwäscher (GEZ) eigentlich die Bankverbindungsdaten eines jeden einzelnen ? :hmm:

Bruddler
18.10.2014, 07:58
Das ist schon totalitär, was dort getrieben wird. Leute abzuzocken, die überhaupt keinen Fernseher besitzen.
Daran erkennt man, wer im Staat die Macht hat.
Ein unfassbarer Vorgang! Jeder kann sich ausrechnen, was für Gelder dort fließen.

Das ist, als würde euch der ADAC abzocken, obwohl ihr kein Auto besitzt. Vielleicht kommen sie noch auf die Idee, wenn sie genug Macht haben. Das nennen wir dann Verkehrssicherheitsabgabe.

Hier habt ihr eine Alternative.
Allein schon wegen der totalitären GEZ wähle ich AfD.

http://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/2014/05/abGEZockt.png

Ach so, die Spiele der Nationalelf laufen jetzt auf RTL. Trotz Rundfunkgebühr.

Es wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird jeder Bundesbürger eine KfZ-Steuer entrichten müssen, auch diejenigen, die gar kein Fahrzeug besitzen... :haha:

Buella
18.10.2014, 08:55
Dem Gerichtsvollzieher musst Du dann gleich den Schädel einschlagen. :)

Die Zustellungen dieser Mahnungen erfolgt auf dem simplen Postweg!
Sprich, im Zeitalter der Gier per Privatisierung, wird nicht mal per Urkunde oder Unterschrift zugestellt, weswegen ich von keiner Mahnung je Kenntnis erhalten habe!
Die Dinger sind nicht einmal unterschrieben!

Zudem muß der Herr Gerichtsvollzieher einen richterlichen Titel ( Vollstreckungstitel ) dabei haben, bzw. muß ich als angeblicher Schuldner über ein gerichtliches Verfahren informiert worden sein und mir das Recht eingeräumt werden, dagegen Schritte vorzunehmen!

Andererseits sammle ich Munition, um dann dem zwangsfinanzierten öffentlich rechtlichen Circus Maximus unzweideutig mitzuteilen, daß ich mich von diesen Verbrechern nicht in Geißelhaft für ihre u. A. Volksverhetzung, sowie Kriegstreiberei nehmen lasse!

Ich möchte nicht, daß ich ich durch mein Dazutun per Zwangsgebühren-Zahlung zum Mittäter dieser Verbrecher mache!

:hi:

latrop
18.10.2014, 11:28
Woher haben die Gehirnwäscher (GEZ) eigentlich die Bankverbindungsdaten eines jeden einzelnen ? :hmm:

Vom Finanzamt !!

volkszorn
18.10.2014, 12:02
Es wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird jeder Bundesbürger eine KfZ-Steuer entrichten müssen, auch diejenigen, die gar kein Fahrzeug besitzen... :haha:

Den Gedanken kann man weiterspinnen, wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird jeder männliche Bundesbürger eine Schwanz-Steuer entrichten müssen, auch diejenigen, die gar keine...

Buella
18.10.2014, 12:24
Vom Finanzamt !!

Durch welche rechtliche Grundlage sind solche Eingriffe in die Privatsphäre und Recht an Persönlichkeit erlaubt?

:hi:

Murmillo
18.10.2014, 12:26
Den Gedanken kann man weiterspinnen, wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird jeder männliche Bundesbürger eine Schwanz-Steuer entrichten müssen, auch diejenigen, die gar keine...

Also auch Forist Efna, ob er will oder nicht ?

Rumburak
18.10.2014, 12:42
Solange die nur Zahlungsaufforderungen / Mahnungen schicken, können die warten, bis sie schwarz werden!

;)

Post von den Erpressern und Räubern fliegt bei mir nur ungeöffnet in die Tonne.

luis_m
18.10.2014, 13:22
Den Gedanken kann man weiterspinnen, wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird jeder männliche Bundesbürger eine Schwanz-Steuer entrichten müssen, auch diejenigen, die gar keine...

Was glaubst du, wieviele da gerne den doppelten Beitrag entrichten würden.

Marlen
18.10.2014, 13:56
Mir gehen die Politiker und die Regierung(en) auf den Geist die
diese Abzocke per Gesetz erlauben ......

Bei den Sendern ist Geldverschwendung angesagt und der Bürger
bekommt Konserven aus der Urzeit des Kinos .....

Ausserdem sind die Sender Sprachrohre von Parteien ... das ist auch
noch unlauterer Wettbewerb! Warum wehren sich die Parteien nicht
die keine Sender haben?

Neu
18.10.2014, 14:23
Solange die nur Zahlungsaufforderungen / Mahnungen schicken, können die warten, bis sie schwarz werden!

;)

Und wenn dann der Zahlungsbefehl kommt, musst du widersprechen. Wenn nicht, kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet. Und, wenn du widersprichst, gibts eine Klage vor Gericht. Nicht erscheinen = Prozeß verloren, Zahlungsbefehl, Pfändung. Erscheinen = Verurteilt werden, Zahlungsbefehl, Pfändung. Das Ganze kostet dann richtig Geld.

Neu
18.10.2014, 14:24
Die Zustellungen dieser Mahnungen erfolgt auf dem simplen Postweg!
Sprich, im Zeitalter der Gier per Privatisierung, wird nicht mal per Urkunde oder Unterschrift zugestellt, weswegen ich von keiner Mahnung je Kenntnis erhalten habe!
Die Dinger sind nicht einmal unterschrieben!


:hi:

Gilt als zugestellt. Ist auch ohne Unterschrift gültig.

Buella
18.10.2014, 14:36
Und wenn dann der Zahlungsbefehl kommt, musst du widersprechen. Wenn nicht, kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet. Und, wenn du widersprichst, gibts eine Klage vor Gericht. Nicht erscheinen = Prozeß verloren, Zahlungsbefehl, Pfändung. Erscheinen = Verurteilt werden, Zahlungsbefehl, Pfändung. Das Ganze kostet dann richtig Geld.

Das ist es mir wert!
Auch, wenn ich, was ich erwarte, verlieren sollte!

So kann ich diesem verfickten Husrensystem zumindest den Spiegel vorhalten und ihnen verdeutlichen, in welchem faschistischen Fahrwasser sie sich befinden!

;)

Buella
18.10.2014, 14:37
Gilt als zugestellt. Ist auch ohne Unterschrift gültig.

Tja! Dann hat der Postzusteller eben Hunger gehabt und die ganzen netten Erpresser-Brieflein aufgegessen!
Ich habe sie nie erhalten!

Beweise mir eben irgendwer das Gegenteil!

:hi:

Neu
18.10.2014, 18:54
Tja! Dann hat der Postzusteller eben Hunger gehabt und die ganzen netten Erpresser-Brieflein aufgegessen!
Ich habe sie nie erhalten!

Beweise mir eben irgendwer das Gegenteil!

:hi:

Ich habe einen Prozeß gegen einen Hilfsscheriff (Ordnungspolizei) verloren, der mir ein unberechtigtes Knöllchen verpaßte. Der hat sogar vor der Richterin gelogen! Ich wurde verurteilt, habe widersprochen. Das mußte bei der Geschäftsführung des Gerichts sefolgen, die schickten mich jedoch zur Putzfrau, so ne "Rechtspflegerin". Nochmal Beschwerde, dann nochmal zur geschäftsstelle, diesmal formgerecht, und Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage - ABGELEHNT. Ich hätte den Hilfsscheriff privat verklagen müssen - Anwaltszwang, zu teuer. So warens nur etwa 130€ und ein Aktenordner voll Papier. Und, ich weiß, mich selbst zu vertreten. Bin da geübt.

Ruepel
18.10.2014, 19:12
Hast du keine Angst mehr,hat der Staat auch keine Macht mehr.
Habe nie gezahlt,werde auch weiterhin nicht zahlen.
Einzig ich allein entscheide,wen ich für welche Informationen bezahle.

Kein Geld von mir für Propaganda Paläste und Millionengehälter.

Ruepel
18.10.2014, 19:13
Ich habe einen Prozeß gegen einen Hilfsscheriff (Ordnungspolizei) verloren, der mir ein unberechtigtes Knöllchen verpaßte. Der hat sogar vor der Richterin gelogen! Ich wurde verurteilt, habe widersprochen. Das mußte bei der Geschäftsführung des Gerichts sefolgen, die schickten mich jedoch zur Putzfrau, so ne "Rechtspflegerin". Nochmal Beschwerde, dann nochmal zur geschäftsstelle, diesmal formgerecht, und Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage - ABGELEHNT. Ich hätte den Hilfsscheriff privat verklagen müssen - Anwaltszwang, zu teuer. So warens nur etwa 130€ und ein Aktenordner voll Papier. Und, ich weiß, mich selbst zu vertreten. Bin da geübt.

Seinen Namen hast du doch,nun liegt es an dir.

ich58
19.10.2014, 11:14
Tipp ,ziehe in ein Migrationsviertel,da haben die Anscheißer von sogenannten Ortnungsämtern nur Freunde!Vielleicht lösen sich die Probleme gegenseitig mit ethnisch vorhandenen Bräuchen und Waffen.

Neu
19.10.2014, 16:19
Seinen Namen hast du doch,nun liegt es an dir.

Witzbold. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Du wirst niemals einen Richter finden, der eine Anzeige oder Klage gegen den eigenen Stand unterstützt.

Gehirnnutzer
19.10.2014, 17:59
Solange die nur Zahlungsaufforderungen / Mahnungen schicken, können die warten, bis sie schwarz werden!

;)

Immer noch ein paar Volltrottel, die nicht kapiert haben, das die GEZ-Gebühren keine zivilrechtliche Forderung sind. Es gibt bei den GEZ-Gebühren kein Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Es handelt sich nicht um eine Rechnung dir ihr bekommt, sondern um einen Gebührenbescheid. Sobald Bescheide Bestandskraft haben und sie einen vollstreckbaren Inhalt haben, können sie vollstreckt werden.

Ein Bescheid erlangt Bestandskraft wenn er nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann, das ist der Fall wenn die Frist abgelaufen ist oder bei Rechtsbehelfen endgültig negativ beschieden wird.
Nichts Zahlungserinnerung, mehrere Mahnungen und dann Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Ihr bekommt vielleicht eine Zahlungserinnerung, dann noch ein Zahlungsaufforderung und dann kommt schon Post vom Vollstreckungsbeamten eurer Gemeinde. Da sich manche Gemeinden keinen Vollstreckungsbeamten leisten, wird dies an den für den Gerichtsbereich zuständigen GV deligiert.

Ach ja, auch wenn ihr gegen den Bescheid Rechtsbehelf einlegt, zahlen müsst ihr trotzdem, aber das Geld wird im Falle eines Falles erstattet.

Neu
19.10.2014, 18:21
Immer noch ein paar Volltrottel, die nicht kapiert haben, das die GEZ-Gebühren keine zivilrechtliche Forderung sind. Es gibt bei den GEZ-Gebühren kein Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Es handelt sich nicht um eine Rechnung dir ihr bekommt, sondern um einen Gebührenbescheid. Sobald Bescheide Bestandskraft haben und sie einen vollstreckbaren Inhalt haben, können sie vollstreckt werden.



Und wie ists heuer mit einer "zivilrechtlichen Forderung"? Wie läuft es da?

Gehirnnutzer
19.10.2014, 18:39
Und wie ists heuer mit einer "zivilrechtlichen Forderung"? Wie läuft es da?

Weißt du überhaupt, was eine zivilrechtliche Forderung ist?

Neu
19.10.2014, 18:44
Weißt du überhaupt, was eine zivilrechtliche Forderung ist?

Keine Ahnung. Ich glaubte früher, daß, wenn ich jemandem (einer Privatperson) was vermiete, und der Mieter trotz Vertrag nicht bezahlt, oder, wenn ich als Selbständiger für eine Firma (nicht Staatsfirma) arbeite, und die Rechnung schreibe, eine zivilrechtliche Sache sei. Aber deutsches Rechtsgebaren ist wohl grenzenlos.

CrispyBit
19.10.2014, 19:13
Hier habt ihr eine Alternative.
Allein schon wegen der totalitären GEZ wähle ich AfD.

Du Ahnungsloser. Sollte die AFD gewählt werden, werden die sicherlich nicht die GEZ gebühren abschaffen. Wenn du Glück hast, bleibt alles wie es ist.

Neu
19.10.2014, 19:24
Du Ahnungsloser. Sollte die AFD gewählt werden, werden die sicherlich nicht die GEZ gebühren abschaffen. Wenn du Glück hast, bleibt alles wie es ist.

Davon gehe ich auch aus. Wir hatten früher "Fox - Nachrichten" im Kino - FOX TÖNENDE WOCHENSCHAU" von den Alliierten als Vorspann vor jedem Film. Dann kam das Fernsehen, und der "Rundfunkvertrag", und den haben die Alliierten forciert. Entsprechend ist jetzt das staatliche Programm "gesteuert". Und das will eine Partei, die die Verwaltung Deutschlands stellen will, ändern? Da würde ich zuerst mit den Amis reden, und einen Friedensvertrag machen, dann einen Staat gründen, .... und dann GANZ ZUM SCHLUß, etwa 2080, ans Fernsehen und die Gebühren dafür gehen.

Ruepel
19.10.2014, 20:52
Witzbold. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Du wirst niemals einen Richter finden, der eine Anzeige oder Klage gegen den eigenen Stand unterstützt.

OK,ich habe dich unterschätzt.

Buella
19.10.2014, 21:00
Immer noch ein paar Volltrottel, die nicht kapiert haben, das die GEZ-Gebühren keine zivilrechtliche Forderung sind. Es gibt bei den GEZ-Gebühren kein Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Es handelt sich nicht um eine Rechnung dir ihr bekommt, sondern um einen Gebührenbescheid. Sobald Bescheide Bestandskraft haben und sie einen vollstreckbaren Inhalt haben, können sie vollstreckt werden.

Ein Bescheid erlangt Bestandskraft wenn er nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann, das ist der Fall wenn die Frist abgelaufen ist oder bei Rechtsbehelfen endgültig negativ beschieden wird.
Nichts Zahlungserinnerung, mehrere Mahnungen und dann Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Ihr bekommt vielleicht eine Zahlungserinnerung, dann noch ein Zahlungsaufforderung und dann kommt schon Post vom Vollstreckungsbeamten eurer Gemeinde. Da sich manche Gemeinden keinen Vollstreckungsbeamten leisten, wird dies an den für den Gerichtsbereich zuständigen GV deligiert.

Ach ja, auch wenn ihr gegen den Bescheid Rechtsbehelf einlegt, zahlen müsst ihr trotzdem, aber das Geld wird im Falle eines Falles erstattet.

Na, das ich ja dann irgendwie seltsam!
Ich bekam einige Zahlungserinnerungen / -aufforderungen, dann nichts mehr!
Mittlerweile wird das gleiche Spielchen mit meiner Frau gespielt!

:hi:

Dr Mittendrin
19.10.2014, 21:05
Du Ahnungsloser. Sollte die AFD gewählt werden, werden die sicherlich nicht die GEZ gebühren abschaffen. Wenn du Glück hast, bleibt alles wie es ist.

Ein kleiner Koalitionspartner kann nie 100 % durchsetzen.

Gehirnnutzer
19.10.2014, 21:56
Na, das ich ja dann irgendwie seltsam!
Ich bekam einige Zahlungserinnerungen / -aufforderungen, dann nichts mehr!
Mittlerweile wird das gleiche Spielchen mit meiner Frau gespielt!

:hi:

Hat der GV oder der Vollstreckungsbeamte deiner Gemeinde wohl viel zu tun. Das beste du lebst in einer Gemeinde, die ihren eigenen Vollstreckungsbeamten hat und viele Bürger deren Zahlungsmoral bei den Kommunalabgaben zu wünschen übrig lässt. Es ist nämlich üblich, obwohl eigentlich nach Reihrnfolge abgearbeitet werden soll, Vollstreckungen, die in die Gemeindekasse wandern bevorzugt zu behandeln.

Buella
19.10.2014, 22:04
Hat der GV oder der Vollstreckungsbeamte deiner Gemeinde wohl viel zu tun. Das beste du lebst in einer Gemeinde, die ihren eigenen Vollstreckungsbeamten hat und viele Bürger deren Zahlungsmoral bei den Kommunalabgaben zu wünschen übrig lässt. Es ist nämlich üblich, obwohl eigentlich nach Reihrnfolge abgearbeitet werden soll, Vollstreckungen, die in die Gemeindekasse wandern bevorzugt zu behandeln.

Möglich!
Aber warum wurden die Zahlungsaufforderungen an mich, als Haushaltsvorstand und Haupverdiener, eingestellt und seit über einem Jahr wird meine Frau von diesen Zwangs-Propaganda - Krähen traktiert?

;)

Gehirnnutzer
19.10.2014, 22:29
Möglich!
Aber warum wurden die Zahlungsaufforderungen an mich, als Haushaltsvorstand und Haupverdiener, eingestellt und seit über einem Jahr wird meine Frau von diesen Zwangs-Propaganda - Krähen traktiert?

;)

Fällt mit der Umstellung von Gebühr auf Haushaltsbeitrag zusammen. Wohnst du und deine Familie zu Miete oder bist du Hausbesitzer?

Neu
20.10.2014, 11:21
Durch welche rechtliche Grundlage sind solche Eingriffe in die Privatsphäre und Recht an Persönlichkeit erlaubt?

:hi:
http://www.filmportal.de/thema/die-wochenschau-in-der-brd
""Die unmittelbare Nachkriegszeit war in den von westlichen Alliierten (Großbritannien, Frankreich, USA) besetzten Zonen auch geprägt vom Ringen, den Deutschen ein neues Weltgefühl und -bild zu vermitteln. Die letztendlich nationalistischen Propagandainteressen untergeordnete "Deutsche Wochenschau GmbH" fiel unter die Beschränkungen des Besatzungsrechts und durfte keine eigenen Wochenschauen mehr produzieren. Das umfangreiche Archivmaterial wurde zunächst von den Alliierten verwaltet. Letztere unternahmen auch die ersten Anstrengungen, den deutschen Zuschauer mit neuen Wochenschauen zu versorgen.""

Und die besetzte Zone hat sich ja nicht in einen anderen Rechtsraum gewandelt. Die Alliierten bestimmen nach wie vor, welche Gehirnwäsche wir unterzogen werden sollen - per Fernseher, Radio, Internet. Nicht vergessen: Deutschland hat keinen Friedensvertrag und ist kein Staat, sondern eine besetzte Zone mit einer Verwaltung.

ich58
20.10.2014, 11:29
Das Übel ist der sogenannte Staatsvertrag,damit hat jeder der Landesfürsten seine eigene Verherrlichungsanstalt,die von abgehalfterten Politverbrechern kontrolliert wird.Solange das System BRD nicht beseitigt wird,ändert sich nichts.

volkszorn
20.10.2014, 12:16
Das Übel ist der sogenannte Staatsvertrag,damit hat jeder der Landesfürsten seine eigene Verherrlichungsanstalt,die von abgehalfterten Politverbrechern kontrolliert wird.Solange das System BRD nicht beseitigt wird,ändert sich nichts.

Wohl wahr, selbst das arme Bremen leistet sich z.B.

46483
Beim kleinsten und ärmsten Sender der ARD, Radio Bremen, verdiente Jan Metzger im vergangenen Jahr 246.000 Euro. Bis zum Jahr 2012 gab es zudem 12.000 als Nebenverdienst für den Intendanten. Seit März bezieht Metzger allerdings keine Vergütung mehr für seine Aufsichtsratstätigkeit bei der Sendertochter Bremedia.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html?slp=false&p=4&a=false#image

Die qualitätsfreien Medien müssen halt finanziert werden...

borisbaran
20.10.2014, 12:42
http://i.imgur.com/orMFVnU.jpg (http://imgur.com/orMFVnU)

hamburger
20.10.2014, 13:01
Nur mal eine Möglichkeit aufgezeigt, die die Nichtzahlung der GEZ ermöglicht.
Ein Wohnsitz im Ausland hat die Wirkung. Und der ist im derzeitigen Europa leicht machbar.....:fuck:

Insurgent
20.10.2014, 13:30
Die GEZtapo kriegt euch alle! :jawo:

Buchenholz
20.10.2014, 13:44
Wohl wahr, selbst das arme Bremen leistet sich z.B.

46483
Beim kleinsten und ärmsten Sender der ARD, Radio Bremen, verdiente Jan Metzger im vergangenen Jahr 246.000 Euro. Bis zum Jahr 2012 gab es zudem 12.000 als Nebenverdienst für den Intendanten. Seit März bezieht Metzger allerdings keine Vergütung mehr für seine Aufsichtsratstätigkeit bei der Sendertochter Bremedia.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html?slp=false&p=4&a=false#image

Die qualitätsfreien Medien müssen halt finanziert werden...
An der Höhe der staatlich genehmigten und per Staatsvertrag garantierten Gehälter kann man die Bedeutung dieser Personen für den BRD-Staat erkennen. Sie verdienen mehr als die Bundeskanzlerin. Die Arbeit der Systemmedien ist DIE tragende Säule Nummer Eins für dieses Regime und seine Klasse von Volksverrätern und dafür genehmigen sie ganz logisch auch entsprechende Gehälter. Durch die perfekte Indoktrination (so dümmlich sie auf uns auch wirkt, bei der Masse erfüllt halt sie ihren Zweck) ist die Arbeit jedes einzelnen Rundfunkintendanten selbst Millionengehälter wert. Mich wundert es daher eher, daß deren Gehälter nicht im siebenstelligen Bereich liegen. Aber der Propagandaapparat ist halt riesig und zehntausende Mäuler möchten gestopft werden.
Die Indoktrination durch die privaten Medien wird hingegen von den privaten Nutznießern bezahlt. Sie sind ja letzten Endes auch in der Hand weniger, durch weitverzweigte Firmennetze zumindest für den Durchschnittsmichel hinreichend versteckte Besitzer konzentriert.

Shahirrim
20.10.2014, 13:45
Die GEZtapo kriegt euch alle! :jawo:

Sollen sie kommen!

Ich ziehe das jetzt durch. Habe eh schon viel zu viel an die Verbrecher gezahlt.

Klopperhorst
20.10.2014, 13:45
Sollen sie kommen!

Ich ziehe das jetzt durch.

Bis zum Offenbarungseid?

---

Hay
20.10.2014, 13:47
Nur mal eine Möglichkeit aufgezeigt, die die Nichtzahlung der GEZ ermöglicht.
Ein Wohnsitz im Ausland hat die Wirkung. Und der ist im derzeitigen Europa leicht machbar.....:fuck:

Für einen Zweitwohnsitz fällt auch die Haushaltsabgabe an, auch wenn der Zweitwohnsitz nur eine Ferienhütte im Wald ist.

Shahirrim
20.10.2014, 13:48
Bis zum Offenbarungseid?

---

Mal sehen. :D

Bis jetzt sind es 200 Euro bei mir. Denn bis vor einiger Zeit habe ich das noch gezahlt.

Insurgent
20.10.2014, 13:52
Sollen sie kommen!

Ich ziehe das jetzt durch. Habe eh schon viel zu viel an die Verbrecher gezahlt.

Glaub mir, du wirst verlieren. Ich habe nämlich gerade extreme Probleme mit diesen Verbrechern. Noch läuft es nicht juristisch...bin mal gespannt wie lange noch.

Shahirrim
20.10.2014, 13:55
Glaub mir, du wirst verlieren. Ich habe nämlich gerade extreme Probleme mit diesen Verbrechern. Noch läuft es nicht juristisch...bin mal gespannt wie lange noch.

Egal, solange es geht, muss gekämpft werden. Und noch ist ja nichts passiert.

Also warum vorher die Flinte ins Korn werfen?

Dann wäre ich ja nur ein Laberer. Ich will auch nebenbei mal testen, wie weit ich gehen würde, wenn es mir ernst ist.

Ob ich es durchhalte?

Ich kann ja hier berichten! ;)

CrispyBit
20.10.2014, 14:01
Ein kleiner Koalitionspartner kann nie 100 % durchsetzen.

Falls die das je vorhatten oder noch haben werden. Die AFD ist eine von vielen Parteien die um den Posten des Ober Vasallen kämpfen. Das einzige was an der Partei Alternativ ist, dass man eine andere Verpackung, zum gleiche Produkt bekommt. Hätte die AFD oder andere Parteien irgendwelche verteile, wenn die sich wirklich gegen das System wenden und eine reine Deutschland Politik betreiben würden, zum Nachteil der EU und der USA?

Wobei es auch unlogisch wäre die heutige Politik wirklich was zu verändern. Wenn die Parteien eine Bürger freundlich Politik betreiben würden, wäre es Schluss mit dem Geldregen, der Plünderpolitik und des derzeitigen Wohlstands. Die kleinen Leute würden klüger werden und wären eine Bedrohung für die Obrigkeit, deswegen muss man das Problem im Keim ersticken, weniger Bildung, mehr Propaganda und Fachkräfte aus dem Ausland, vielleicht sind es ja wirklich Fachkräfte von da wo die Herkommen. Das gleiche gilt für den Michel, damit es dem Michel besser geht, muss es den Lakaien unter ihm schlechter gehen. Von den Politikern zu verlangen auf Geld und macht zu verzichten, ist das gleiche wie vom Michel zu verlangen noch schlechter zu leben, damit es die Buschmenschen im Ausland es besser haben. Undenkbar.

Der Michel erwartet von anderen genau das, was er selbst nicht bereit wäre aufzugeben. Und deswegen macht der Michel genau das gleiche wie die Parteien und die Merkel, nämlich gar nichts, den Dingen ihren lauf lassen und gucken was passiert.

Insurgent
20.10.2014, 14:01
Egal, solange es geht, muss gekämpft werden. Und noch ist ja nichts passiert.

Also warum vorher die Flinte ins Korn werfen?

Dann wäre ich ja nur ein Laberer. Ich will auch nebenbei mal testen, wie weit ich gehen würde, wenn es mir ernst ist.

Ob ich es durchhalte?

Ich kann ja hier berichten! ;)

Tue das. Ich bin gespannt. Nachdem ich vor Jahren meine Stadt auf Schmerzensgeld verklagt habe und auch in der zweiten Instanz verloren habe, habe ich den Glauben an sowas wie einen "Rechtsstaat" gänzlich(!) verloren. ;)

MANFREDM
20.10.2014, 14:28
Der öffentlich rechtliche Staatsfunk zieht die Daumenschrauben enger. Die "unabhängige" Information muss schließlich bezahlt werden.
Die Systemhuren sollen schließlich nicht am Hungertuch nagen... http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html

Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. Alle bisherigen Urteile gingen pro GEZ aus. Leider. Ob es einem passt oder nicht.


Tue das. Ich bin gespannt. Nachdem ich vor Jahren meine Stadt auf Schmerzensgeld verklagt habe und auch in der zweiten Instanz verloren habe, habe ich den Glauben an sowas wie einen "Rechtsstaat" gänzlich(!) verloren. ;)

Nicht jede Klage auf Schmerzensgeld geht auch juristisch zugunsten des Klägers aus.

hamburger
20.10.2014, 15:49
Für einen Zweitwohnsitz fällt auch die Haushaltsabgabe an, auch wenn der Zweitwohnsitz nur eine Ferienhütte im Wald ist.

Wenn man im Ausland offiziell wohnt, dann muss man sich hier nicht mehr anmelden....also auch nicht zahlen.
Aufhalten kann man sich überall in Europa....auch in Deutschland.

Insurgent
20.10.2014, 16:48
Nicht jede Klage auf Schmerzensgeld geht auch juristisch zugunsten des Klägers aus.

Nö, ich war aber hundertprozentig(!) im Recht...aber bin eben nur ein kleiner Mann und keine systemimmanente Kraft wie eine Kommune. Soviel zum "Rechtsstaat" BRD. :compr:

NationalDemokrat
20.10.2014, 17:53
Durch welche rechtliche Grundlage sind solche Eingriffe in die Privatsphäre und Recht an Persönlichkeit erlaubt?

:hi:

Diese Totalitarität der Zwangeintreibung hast du der totalen Bürger-Ignoranz zu verdanken.

Welche Ignoranz?

Die "GEZ" gibt als "rechtliche Grundlage" den Rundfunk"staats"vertrag an. Dieser Vertrag wurde zwischen den jeweiligen (Bundes,-)ländern und der "GEZ" geschlossen.
Um zu wissen was die einzelnen Bundesländer sind, um zu wissen was die "GEZ" überhaupt ist, bitte hier (https://www.upik.de) schlau machen in dem man z.B anfängt dort mal sein Bundesland zu suchen. Eindeutig (http://de.wikipedia.org/wiki/D-U-N-S) und unwiderlegbar ( Es sei den man versteht die Definition der Vokabel >EINDEUTIG< schon nicht) sind die jeweiligen Länder und die "GEZ" durch die DUNS - Nummern als Unternehmen klassifiziert. Fazit: Unternehmen Bundesland X schliesst einen Vertrag mit dem "Geld -Eintreiber Unternehmen GEZ" und der Bürger darf zahlen. Logisch? Nein! Ein Vertrag zweier Partein, gilt auch nur für diese Partein die den Vertrag miteinander abgeschlossen haben.

Was kann man machen?

a) Unter Vorbehalt zahlen, sollte man den obigen Text als "Verschwöhrungstheorie" abtun, aber doch so ein "mulmiges" Gefühl haben, das dies doch so nicht ganz rechtens sein kann, was die "GEZ" da so macht. So kann man, dann, sollten mutigere Menschen einmal etwas gegen die "GEZ" erwirkt haben, immerhin sein Recht auf Wiedererlangung der gezahlten Beiträge hoffen.

b) Überhaupt nicht zahlen - und mit Pfändungsansprüchen der GEZ rumschlagen...bis es soviele Menschen in der BRD gibt, die allesamt da nicht mehr mitmachen, dass sich das Thema der jetzigen Regelung von allein löst.

Gruß.
ND

Neu
20.10.2014, 17:54
Wenn man im Ausland offiziell wohnt, dann muss man sich hier nicht mehr anmelden....also auch nicht zahlen.
Aufhalten kann man sich überall in Europa....auch in Deutschland.

Tja, die Verwaltung Deutschlands kann das gestalten, wie sie will. Im Falle Boris Beckenbauer hatte dieser noch einen Schuppen in Deutschland. Daher war er IN DEUTSCHLAND Steuerpflichtig. Auch das Holocaustgesetz beschränkt sich NICHT auf Deutschland. In Spanien ists zwar unreglementiert, aber wenn man nach Deutschland zurückkehrt, wird man gerupft. Die "Doppelbesteuerungsabkommen" zielen nur darauf ab, daß man Steuern entsprechend "aufteilt" und nicht zweimal bezahlt. Wie gesagt, solange man eine Wohnung in Deutschland hat, muß man zahlen. Und die Steuerpflichtigkeit ist ein weiterer Punkt.

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1756/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pd f

Neu
20.10.2014, 17:59
Was kann man machen?

a) Unter Vorbehalt zahlen, sollte man den obigen Text als "Verschwöhrungstheorie" abtun, aber doch so ein "mumiges" Gefühl haben, das dies doch so nicht ganz rechtens sein kann, was die "GEZ" da so macht. So kann man, dann, sollten mutigere Menschen einmal etwas gegen die "GEZ" erwirkt haben immerhin sein Recht auf Widererlangung der gezahlten Beiträge hoffen.

b) Überhaupt nicht zahlen - und mit Pfändungsansprüchen der GEZ rumschlagen...bis es soviele Menschen in der BRD gibt, die allesamt da nicht mehr mitmachen, dass sich das Thema der jetzigen Regelung von allein löst.

Gruß.
ND

Da kannste ja auch versuchen, einfach die Steuern nicht zu bezahlen. Wenn die Verwaltung das durchgehen läßt, ist gut, und wenn nicht, wirste gerupft. Da hier aber jede Menge Renten / Pensionen anstehen (von damaligen Akteuren) und die durch den Rundfunkbeitrag reinkommen müssen, wird sie das nicht durchgehen lassen. Ein Putsch ist vermutlich einfacher.

NationalDemokrat
20.10.2014, 18:07
Da kannste ja auch versuchen, einfach die Steuern nicht zu bezahlen. Wenn die Verwaltung das durchgehen läßt, ist gut, und wenn nicht, wirste gerupft. Da hier aber jede Menge Renten / Pensionen anstehen (von damaligen Akteuren) und die durch den Rundfunkbeitrag reinkommen müssen, wird sie das nicht durchgehen lassen. Ein Putsch ist vermutlich einfacher.

Das wäre wohl der beste "Putsch" - rund 35 Millionen - das dürfte in etwa die Zahl des Sozialversicherungspflichtigen Personals der BRD sein - die diese finanziert und entgegen dem eigentlichen Staat wirkt, zahlen alle auf einen Schlag nicht mehr :D

Neu
20.10.2014, 18:25
Das wäre wohl der beste "Putsch" - rund 35 Millionen - das dürfte in etwa die Zahl des Sozialversicherungspflichtigen Personals der BRD sein - die diese finanziert und entgegen dem eigentlichen Staat wirkt, zahlen alle auf einen Schlag nicht mehr :D

Und Frau Merkel überweist sich von sämtlichen Konten über Nacht das gesamte Geld. Kann sie, ist ja bereits vorbereitet, damit das nicht so wie in Griechenland läuft, wo man vorher noch was abheben konnte.

Westphale
20.10.2014, 18:56
....

Die "GEZ" gibt als "rechtliche Grundlage" den Rundfunk"staats"vertrag an. Dieser Vertrag wurde zwischen den jeweiligen (Bundes,-)ländern und der "GEZ" geschlossen.
Um zu wissen was die einzelnen Bundesländer sind, um zu wissen was die "GEZ" überhaupt ist, bitte hier (https://www.upik.de) schlau machen in dem man z.B anfängt dort mal sein Bundesland zu suchen. Eindeutig (http://de.wikipedia.org/wiki/D-U-N-S) und unwiderlegbar ( Es sei den man versteht die Definition der Vokabel >EINDEUTIG< schon nicht) sind die jeweiligen Länder und die "GEZ" durch die DUNS - Nummern als Unternehmen klassifiziert.
......






Der Rundfunkstaatavertrag wurde nicht mit der GEZ geschlossen, sondern zwischen den Bundesländern.

DUNS Nummern werden deinem Link zufolge nicht nur an Unternehmen vergeben, sondern auch an öffentlichen Einrichtungen, Ministerien usw.
Damit wird der Inhaber der DUNS Nummer eben nicht eindeutig nicht als Unternehmen ausgewiesen.

hamburger
20.10.2014, 19:13
Tja, die Verwaltung Deutschlands kann das gestalten, wie sie will. Im Falle Boris Beckenbauer hatte dieser noch einen Schuppen in Deutschland. Daher war er IN DEUTSCHLAND Steuerpflichtig. Auch das Holocaustgesetz beschränkt sich NICHT auf Deutschland. In Spanien ists zwar unreglementiert, aber wenn man nach Deutschland zurückkehrt, wird man gerupft. Die "Doppelbesteuerungsabkommen" zielen nur darauf ab, daß man Steuern entsprechend "aufteilt" und nicht zweimal bezahlt. Wie gesagt, solange man eine Wohnung in Deutschland hat, muß man zahlen. Und die Steuerpflichtigkeit ist ein weiterer Punkt.

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1756/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pd f

Das ist nun vollkommen falsch. Eine Steuerpflicht egibt sich nur für denjenigen, der über eine gewisse Zeit pro Jahr in Deutschland ist.
Aber das hat nichts mit der GEZ zu tun.
Wenn der Wohnsitz im Ausland ist, muss man sich hier nicht anmelden und somit entfällt die Zahlungspflicht.
Diese ist an den Haushalt hier gebunden.
Selbst wenn du dich ständig hier aufhalten würdest, bei einem Freund zum Beispiel, dann müsstest du hier nichts zahlen.
Der Bestzer einer Immobilie ist auch nicht verpflichtet, GEZ zu zahlen....

Westphale
20.10.2014, 19:26
Wenn der Wohnsitz im Ausland ist, muss man sich hier nicht anmelden und somit entfällt die Zahlungspflicht.
Diese ist an den Haushalt hier gebunden.
Selbst wenn du dich ständig hier aufhalten würdest, bei einem Freund zum Beispiel, dann müsstest du hier nichts zahlen.


....


Nach dem Meldegesetz befindet sich dort der Erstwohnsitz, wo man sich überwiegend aufhält und das ist im Normallfall dort, wo man arbeitet.

NationalDemokrat
20.10.2014, 20:16
Der Rundfunkstaatavertrag wurde nicht mit der GEZ geschlossen, sondern zwischen den Bundesländern.

DUNS Nummern werden deinem Link zufolge nicht nur an Unternehmen vergeben, sondern auch an öffentlichen Einrichtungen, Ministerien usw.
Damit wird der Inhaber der DUNS Nummer eben nicht eindeutig nicht als Unternehmen ausgewiesen.


Ein Vertrag koordiniert und regelt eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen. Darauf wollte ich hinaus.

Die Stellen sind eben eindeutig als Unternehmen eingetragen und eben NICHT als Ministerium usw...

Aber ich rühre den Brei nicht vor, rechchieren müssen Sie schon selbst.

Gruß

Westphale
20.10.2014, 20:26
Die Stellen sind eben eindeutig als Unternehmen eingetragen und eben NICHT als Ministerium usw...



Für wen kann eine D&B D-U-N-S® Nummer beantragt werden?
Die D&B D-U-N-S® Nummer dient ausschließlich dazu, Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmer zu identifizieren. Dies umfasst auch Unternehmensbereiche, öffentliche Einrichtungen, Gewerbetreibende und andere Selbstständige. Sie wird nicht für Privatpersonen vergeben. Zusammengefasst wird die D&B D-U-N-S® Nummer jeder kommerziellen, gemeinnützigen oder öffentlichen Entität zugewiesen, für die bereits ein Datensatz oder eine Datei vorhanden oder neu erzeugt worden ist.

Eine einmalige D&B D-U-N-S® Nummer wird z.B. folgenden Wirtschaftssubjekten zugeordnet:


Rechtlich selbständigen Entitäten, z.B. Einzelfirmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Körperschaften
Sämtlichen Nebenstandorten, einschließlich Zweigniederlassungen, oder Abteilungen
Selbständig Beschäftigten, z.B. Ärzten, Anwälten, Ingenieuren, Berater bzw. Auftragnehmern und öffentlichen Auftragnehmern, die eine spezifische Geschäftstätigkeit ausüben
Gemeinnützigen Einrichtungen
Öffentlichen Entitäten, z.B. Zweigstellen, Agenturen, Ministerien, Militäreinrichtungen, usw.

NationalDemokrat
20.10.2014, 20:47
Für wen kann eine D&B D-U-N-S® Nummer beantragt werden?
Die D&B D-U-N-S® Nummer dient ausschließlich dazu, Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmer zu identifizieren. Dies umfasst auch Unternehmensbereiche, öffentliche Einrichtungen, Gewerbetreibende und andere Selbstständige. Sie wird nicht für Privatpersonen vergeben. Zusammengefasst wird die D&B D-U-N-S® Nummer jeder kommerziellen, gemeinnützigen oder öffentlichen Entität zugewiesen, für die bereits ein Datensatz oder eine Datei vorhanden oder neu erzeugt worden ist.

Eine einmalige D&B D-U-N-S® Nummer wird z.B. folgenden Wirtschaftssubjekten zugeordnet:


Rechtlich selbständigen Entitäten, z.B. Einzelfirmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Körperschaften
Sämtlichen Nebenstandorten, einschließlich Zweigniederlassungen, oder Abteilungen
Selbständig Beschäftigten, z.B. Ärzten, Anwälten, Ingenieuren, Berater bzw. Auftragnehmern und öffentlichen Auftragnehmern, die eine spezifische Geschäftstätigkeit ausüben
Gemeinnützigen Einrichtungen
Öffentlichen Entitäten, z.B. Zweigstellen, Agenturen, Ministerien, Militäreinrichtungen, usw.



Beispiel a)
http://s14.directupload.net/images/141020/83jdfz4b.jpg (http://www.directupload.net)

Westphale
20.10.2014, 21:06
Beispiel a)
http://s14.directupload.net/images/141020/83jdfz4b.jpg (http://www.directupload.net)

Der Name eines Datenbankfeldes eines US Unternehmens wird als Beweis dafür akzeptiert, daß zb das Land Niedersachsen eine Firma ist, obwohl in der Datenbank auch öffentliche Einrichtungen, Ministerien usw und nicht nur Wirtschaftsunternehmen aufgeführt sind?

Bei der deutschen Staatsangehörigkeit wird aber die in Personalausweis und Reisepass von deutschen Behörden eingetragene Staatsangehörigkeit bezweifelt?

BlackForrester
20.10.2014, 21:16
Woher haben die Gehirnwäscher (GEZ) eigentlich die Bankverbindungsdaten eines jeden einzelnen ? :hmm:


Haben die das? Von mir auf jeden Fall nicht...

BlackForrester
20.10.2014, 21:21
Dem Gerichtsvollzieher musst Du dann gleich den Schädel einschlagen. :)


Ich lasse mich korrigieren...ein Gerichtsvollzieher braucht einen vollstreckbaren gerichtlichen Beschluss um Geld eintreiben zu können, oder?

Cybeth
20.10.2014, 21:21
Leute, Leute, Leute. Jede zahlt, garantiert! Schon mal etwas von Konto Sperrung gehört, bzw. Kontopfändung? Das ist ganz großes Kino. Man kommt an sein Geld nicht mehr ran und die Bank freut sich auch und kündigt einem gleich den Dispo und legt einem Nahe, sich eine andere Bank zu suchen. Dann kommt noch ein netter Schufa Eintrag hinterher und wenn das alles nichts nutzt, gehts ab zur EV. Wer natürlich Hartzer und auch sonst Schufas Freund ist, dem kann das natürlich egal sein. Wer aber mit dem ganzen Scheiß nix am Hut hat, der kommt wegen dem Beitragsservice ins Teufels Küche. Man kann nur verlieren und dann ist man richtig am Arsch.

BlackForrester
20.10.2014, 21:27
Der öffentlich rechtliche Staatsfunk zieht die Daumenschrauben enger. Die "unabhängige" Information muss schließlich bezahlt werden.
Die Systemhuren sollen schließlich nicht am Hungertuch nagen...

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html

ARD und ZDF machen ernst: GEZ-Verweigerer werden zwangsweise angemeldet
Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 17.10.14, 00:42 | 7 Kommentare
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen bis Jahresende alle Einwohner Deutschlands zur Zahlung der Rundfunkbeitrag anmelden. Im Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern verschicken sie derzeit Zahlungsaufforderungen an all jene, die sich bisher nicht „freiwillig“ angemeldet haben. Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen dringend, auf die Briefe zu reagieren.

Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/10/17/ard-und-zdf-machen-ernst-gez-verweigerer-werden-zwangsweise-angemeldet (http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/10/17/ard-und-zdf-machen-ernst-gez-verweigerer-werden-zwangsweise-angemeldet/)


Oh ja, ich bekomme gerade so in Zwei-Monats-Abständen Post...obwohl ich gemeldet bin und bezahle....und ja, ich habe auch reagiert. Leider habe ich "vergessen" den Brief zu frankieren so dass man die Annahme abgelehnt hat...und nun harre ich der Dinge welche da kommen...:D

hamburger
20.10.2014, 23:16
Nach dem Meldegesetz befindet sich dort der Erstwohnsitz, wo man sich überwiegend aufhält und das ist im Normallfall dort, wo man arbeitet.

Als Rentner, Selbständiger mit Firmensitz im Ausland....etc. Muss ich noch mehr Beispiele nennen?

Wer kann den ständigen Aufenthalt kontrollieren? Und wer will einem Bürger vorschreiben, wo er sich aufzuhalten hat?
Mit dieser Verhaltensweise ist man den Behörden überlegen...die einfache Verweigerung bringt wohl nicht viel.

MANFREDM
21.10.2014, 08:07
Nö, ich war aber hundertprozentig(!) im Recht...aber bin eben nur ein kleiner Mann und keine systemimmanente Kraft wie eine Kommune. Soviel zum "Rechtsstaat" BRD. :compr:

Du kannst nicht am Einzelfall den Rechtsstaat BRD festmachen. Kann sein, daß der Richter mit der Kommune verbandelt war oder einen Hinweis bekam? Im übrigen ist die Beweisführung in Zivilverfahren generell schwierig (für den Kläger).


Wenn man im Ausland offiziell wohnt, dann muss man sich hier nicht mehr anmelden....also auch nicht zahlen.
Aufhalten kann man sich überall in Europa....auch in Deutschland.

Alles Gelaber. Wenn Du hier einen Wohnsitz hast, zahlst Du. Auch für Zweitwohnsitze:


Haben Sie jedoch einen fest stehenden Wohnwagen auf einem Campingplatz oder besitzen Sie ein Wochenendhaus, so müssen Sie für die hier befindlichen Geräte ebenfalls Ihre Gebühren bei der GEZ entrichten. Selbst wenn Ihnen der Zweitwohnsitz nicht selbst gehört und Sie diese Wohnung gemietet haben, kommen Sie um die Bezahlung der Rundfunkgebühren nicht herum, da Sie im Falle der Anmietung der Besitzer der Wohnung sind.

http://www.helpster.de/bei-der-gez-den-zweitwohnsitz-anmelden-so-geht-s_72208#anleitung

Strandwanderer
21.10.2014, 08:33
Woher haben die Gehirnwäscher (GEZ) eigentlich die Bankverbindungsdaten eines jeden einzelnen ? :hmm:



Die haben sie nicht.

Sonst würden sie ja nicht mahnen, sondern gleich per Lastschrift abbuchen.

Strandwanderer
21.10.2014, 08:36
Leute, Leute, Leute. Jede zahlt, garantiert! Schon mal etwas von Konto Sperrung gehört, bzw. Kontopfändung?


Dazu ist ein vollstreckbarer Titel erforderlich.


Mach hier gefälligst keine Panik.

Insurgent
21.10.2014, 09:31
Du kannst nicht am Einzelfall den Rechtsstaat BRD festmachen. Kann sein, daß der Richter mit der Kommune verbandelt war oder einen Hinweis bekam? Im übrigen ist die Beweisführung in Zivilverfahren generell schwierig (für den Kläger).


Ich habe an diesem expliziten Fall nicht den "Rechtsstaat" BRD in Frage gestellt, sondern nur ein Beispiel aufgezeigt. Als pöhser NPDler habe ich weiland noch zig Sachen kennengelernt, die in einem de facto Rechtsstaat unmöglich wären. Und zum Richter, eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus. Ich hätte mich auf diesen Prozeß auch gar nicht eingelassen (da ich die Klüngelei ja schon bestens kannte), wenn mein Verteidiger damals mir nicht versicherte, daß die Chancen für mich durchaus positiv wären. Ich wurde jedoch eines besseren belehrt... :ja:

NationalDemokrat
21.10.2014, 10:21
Der Name eines Datenbankfeldes eines US Unternehmens wird als Beweis dafür akzeptiert, daß zb das Land Niedersachsen eine Firma ist, obwohl in der Datenbank auch öffentliche Einrichtungen, Ministerien usw und nicht nur Wirtschaftsunternehmen aufgeführt sind?

Bei der deutschen Staatsangehörigkeit wird aber die in Personalausweis und Reisepass von deutschen Behörden eingetragene Staatsangehörigkeit bezweifelt?

Ja, im Upik Datensatz sind unter den entsprechenden Nummern Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Ministerien usw...registriert.
Die Länder, die Kommunen, nahezu alles der BRD wird im Upik Datensatz als Unternehmen aufgeführt.

Nein, wird nicht bezweifelt, man geht da (in der Regel) von einer positiven Vermutung aus. Wenn Du im Besitz von Reisepass oder Perso bist, vermutet die Behörde das du die deutsche Staatsangehörigkeit auch besitzt. Das ist so eine, "wie ist das Glas befüllt Frage" halb voll oder halb leer. In dem Fall "halb voll". Schlussendlich ist der Perso oder Reisepass aber kein Nachweis mit amtlicher Beweiskraft das du deutscher Staatsangehöriger bist.

EDITH: Schau mal hier am Beispiel Landkreis München (https://www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaft-gesundheit-soziales/auslaender/staatsangehoerigkeitsausweis-beantragen/)


Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. dessen Vorfahren zumindest seit 1938 immer als Deutsche behandelt wurden.

Wie gesagt: die "deutsche Staatsangehörigkeit" ist eine seit 1934 von A.H. im Zuge der Gleichschaltung eingeführte Staatsangehörigkeit, die die Staatsangehörigkeiten der damaligen Gliedstaaten des Deutschen Reichs aufhob. Wenn Du mich fragst, ich bleib daher vorerst auch nur bei Reisepass und Perso, ein amtliches Dokument welches beweist das ich eine Nazi/NaSo Staatsangehörigkeit habe, beantrage ich sicher nicht auch noch für 25€uro.

Das wir vermutet (Perso/Reispepass) oder mit amtlicher Beweiskraft (Staatsangehörigkeisausweis) mit einer Nazi Staatsangehörigkeit rumlaufen, hat natürlich auch weitreichende Folgen, wie du dir sicher denken kannst, aber dies würde den Rahmen jetzt sprengen und gehört nicht ganz hier in diesen Strang.

Nationalix
21.10.2014, 13:39
Ich lasse mich korrigieren...ein Gerichtsvollzieher braucht einen vollstreckbaren gerichtlichen Beschluss um Geld eintreiben zu können, oder?

Ich hatte zum Glück noch nie das Vergnügen mit einem solchen Herrn. Aber ich gehe mal davon aus, dass er sowas benötigt.

hamburger
21.10.2014, 14:04
Du kannst nicht am Einzelfall den Rechtsstaat BRD festmachen. Kann sein, daß der Richter mit der Kommune verbandelt war oder einen Hinweis bekam? Im übrigen ist die Beweisführung in Zivilverfahren generell schwierig (für den Kläger).



Alles Gelaber. Wenn Du hier einen Wohnsitz hast, zahlst Du. Auch für Zweitwohnsitze:



http://www.helpster.de/bei-der-gez-den-zweitwohnsitz-anmelden-so-geht-s_72208#anleitung

Was glaubst du wohl, warum ich nicht zahlen muss...total legal?
Da kannst du mal ne Viertelstunde drüber nachdenken:?

hamburger
21.10.2014, 14:07
Ich hatte zum Glück noch nie das Vergnügen mit einem solchen Herrn. Aber ich gehe mal davon aus, dass er sowas benötigt.

Leider falsch, denn staatliche Forderungen, und als solche wird die GEZ betrachtet, werden ohne rechtliche Prüfung vollstreckt.
Wer denkt,wir leben in einem Reichsstaat, der irrt gewaltig.
Wir haben zur Zeit nicht einmal ein Staatshaftungsgesetz, was zur Folge hat, der Staat kann machen, was er will.
Haften braucht er dafür nicht....

Django
21.10.2014, 14:11
Das die BRD-Rechtssprechung zu Gunsten eines Zwangsgebührenzahlers urteilt, ist nicht zu erwarten. Zu weitreichend wären die Folgen und könnten den gesamten Propagandaapparat zum Wanken bringen. Am besten ist es, die Gebühren zu zahlen und zuzusehen, wie man das System anderswo abzockt. Zugegeben, ich als Selbständiger habe da viel mehr Möglichkeiten als ein "normaler" Arbeitnehmer. Es ist bei mir mittlerweile zum Sport geworden, den Staat auszuschnullern wo ich kann. Jeder hat das Recht sich gegen Ausplünderung zu wehren.

Cybeth
21.10.2014, 15:44
Dazu ist ein vollstreckbarer Titel erforderlich.


Mach hier gefälligst keine Panik.
Dazu ist kein Titel fällig. Der Beitragsservice kann das genauso handhaben, wie das Finanzamt. Konto zu und fertig, Guthaben wird gepfändet.

Strandwanderer
21.10.2014, 15:59
Dazu ist kein Titel fällig. Der Beitragsservice kann das genauso handhaben, wie das Finanzamt. Konto zu und fertig, Guthaben wird gepfändet.


Quelle?

MANFREDM
21.10.2014, 16:28
Was glaubst du wohl, warum ich nicht zahlen muss...total legal?
Da kannst du mal ne Viertelstunde drüber nachdenken:?

Wenn Du einen Wohnsitz in der BRD hast, zahlst Du. Und spätestens, wenn Du in der BRD arbeitest, hast Du einen Wohnsitz in der BRD. Geanu zuhören: ich sprach von Wohnsitz in der BRD.


Leider falsch, denn staatliche Forderungen, und als solche wird die GEZ betrachtet, werden ohne rechtliche Prüfung vollstreckt.
Wer denkt,wir leben in einem Reichsstaat, der irrt gewaltig.

Das steht einem Rechtsstaat nicht entgegen.


Wir haben zur Zeit nicht einmal ein Staatshaftungsgesetz, was zur Folge hat, der Staat kann machen, was er will. Haften braucht er dafür nicht....

Das ist gequirlter Dünnschiss. Auch staatliche Institutionen haften. Es kann nur im Einzelfall schwierig sein, Fehlverhalten und daraus ursächlichen Schaden nachzuweisen.

hamburger
21.10.2014, 17:00
Wenn Du einen Wohnsitz in der BRD hast, zahlst Du. Und spätestens, wenn Du in der BRD arbeitest, hast Du einen Wohnsitz in der BRD. Geanu zuhören: ich sprach von Wohnsitz in der BRD.



Das steht einem Rechtsstaat nicht entgegen.



Das ist gequirlter Dünnschiss. Auch staatliche Institutionen haften. Es kann nur im Einzelfall schwierig sein, Fehlverhalten und daraus ursächlichen Schaden nachzuweisen.

Leider hast du keine Ahnung...überhaupt keine Ahnung.
In meinem Fall wurde das offensichtlich, wie in anderen Verfahren auch. Denn jetzt musst du Vorsatz des Beamten oder der Institution nachweisen.
Sobald der Beamte nur fahrlässig gearbeitet hat, entfällt die Haftung des Staates.
Wer sich mit dem Recht nur etwas auskennt, weiß , was das für einen Kläger bedeutet.
Du solltest dich mal bei einem RA informieren, bevor du Blödsinn postest.

hamburger
21.10.2014, 17:02
Noch etwas, zu den staatlichen Forderungen... Das FA kann ohne Titel vollstrecken, und bei einer Klage...das ist das Rechtsmittel....musst du sogar die Gerichtskosten im vorab zahlen...
Was für ein Rechtsstaat, bei dem ein Rechtsmittel vorher bezahlt werden muss:fizeig:

Cybeth
21.10.2014, 17:52
Quelle?

Schulden bei öffentlichen Gläubigern

Das Thema ist sehr umfangreich. Die nachfolgenden Informationen geben zwar einen groben Überblick, sie ersetzen jedoch keine Beratung.
Als öffentliche Gläubiger begegnen uns insbesondere:



Kommunen (z.B. Stadtverwaltung, Landkreis)
Landesbehörden (Finanzamt, Landesoberkasse)
Bundesbehörden (Bundesagentur für Arbeit)
Sozialversicherungsträger (Jobcenter, Krankenkassen)
Rundfunkanstalten


Vollstreckungstitel

Was viele überrascht ist der Umstand, dass Behörden weder Gericht noch Gerichtsvollzieher benötigen, um Zwangsvollstreckungen durchzuführen. Grundlage der Vollstreckung ist bereits der rechtsgültige Bescheid, aufgrund dessen ein Behördenmitarbeiter tätig werden kann. Wichtig ist somit jeden Bescheid genau zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch muss binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids erfolgen.
Als Vollstreckungsbehörde treten „Vollstreckungsstelle“ (Finanzamt), „Kassen“ (Stadt-/Kreiskasse) oder das „Hauptzollamt“ auf. Ein Schriftverkehr wegen Stundung, Ratenzahlung, Erlass oder Niederschlagung sollte immer mit der Ursprungsbehörde geführt werden, jeweils mit einer Durchschrift für die Vollstreckungshörde.
Die Vollstreckungsbehörden dürfen selbst Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse erlassen. Es gelten die üblichen Pfändungsschutzvorschriften der ZPO. Pfändungsschutzanträge nach § 850 f ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/850f.html) müssen an der entsprechenden Stelle (nicht beim Amtsgericht) gestellt werden.

http://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen/newsdetails/projekt/schulden-bei-papa-staat.html

Strandwanderer
21.10.2014, 18:26
Schulden bei öffentlichen Gläubigern

Das Thema ist sehr umfangreich. Die nachfolgenden Informationen geben zwar einen groben Überblick, sie ersetzen jedoch keine Beratung.
Als öffentliche Gläubiger begegnen uns insbesondere:



Kommunen (z.B. Stadtverwaltung, Landkreis)
Landesbehörden (Finanzamt, Landesoberkasse)
Bundesbehörden (Bundesagentur für Arbeit)
Sozialversicherungsträger (Jobcenter, Krankenkassen)
Rundfunkanstalten


. . . .

Wenn man den letzten Absatz des zitierten Textes liest und sich die Quellenabgabe unter dem Text ansieht, stellt man fest, daß diese "Schuldnerberatung" sich auf das geltende Recht bis einschl. 2012 bezieht, als der Abzockverein noch GEZ hieß und keine Gebührenpflicht bestand, sofern man keine Empfangsgeräte besaß.

Im übrigen kann die Aussetzung der Vollstreckung beantragt werden, wenn Klage erhoben wird. Diesen Anträgen wird von den Gerichten auch stattgegeben.

Aus einer weiteren "Schuldnerberatung", die offenbar alle voneinander abgepinselt haben:

"Der bestandskräftige Leistungsbescheid stellt bereits einen Schuldtitel dar, aus dem vollstreckt werden kann."

http://www.diakonie-of.de/angebote/beratungszentrum-mitte-dietzenbach/schuldner--und-insolvenzberatung/begriffe.html

Schön.
Ein Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde, ist nicht "bestandskräftig".

Cybeth
21.10.2014, 18:47
Wenn man den letzten Absatz des zitierten Textes liest und sich die Quellenabgabe unter dem Text ansieht, stellt man fest, daß diese "Schuldnerberatung" sich auf das geltende Recht bis einschl. 2012 bezieht, als der Abzockverein noch GEZ hieß und keine Gebührenpflicht bestand, sofern man keine Empfangsgeräte besaß.

Im übrigen kann die Aussetzung der Vollstreckung beantragt werden, wenn Klage erhoben wird. Diesen Anträgen wird von den Gerichten auch stattgegeben.Das haben einige schon getan. Das ist nur ein Aufschieben und bedeuten im Endeffekt, höhere Kosten. Bisher hat kein Gericht eine Klage gegen den Beitragsservice zugelassen.

Der Beitragsservice ist nichts anderes, als eine Behörde und die können ohne Titel pfänden, nach Lust- und Laune.

Ich habe mit meiner Bankberaterin über das Thema Beitragsservice gesprochen und die hat mir ganz klar bestätigt, dass einige ihrer Kunden bereits eine Kontosperrung + Pfändung aus dem Nichts erhalten haben. Sie bestätigte mir; das sich das genauso verhält, als wenn man Steuerschulden beim Finanzamt hat. Da wird ohne Vorwarnung das Konto gesperrt und gepfändet. Ein Beitragsbescheid reicht aus, um von Amtswegen alles einzuleiten. Selbst eine Mietkaution ist vor dem Beitragsservice nicht mehr sicher.

Strandwanderer
21.10.2014, 18:53
Das haben einige schon getan. Das ist nur ein Aufschieben und bedeuten im Endeffekt, höhere Kosten. Bisher hat kein Gericht eine Klage gegen den Beitragsservice zugelassen.

Das ist schlicht falsch.

Mach dich erst mal schlau, ehe du weiter zum Thema schreibst.

Nur eine Klage von vielen:

http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/Klagebestaetigung.jpg

BlackForrester
21.10.2014, 18:57
Noch etwas, zu den staatlichen Forderungen... Das FA kann ohne Titel vollstrecken, und bei einer Klage...das ist das Rechtsmittel....musst du sogar die Gerichtskosten im vorab zahlen...
Was für ein Rechtsstaat, bei dem ein Rechtsmittel vorher bezahlt werden muss:fizeig:


Dass ein FA ohne Titel vollstrecken kann ist eine Mär...es kommt auf die Rechtmässigkeit der Steuerforderung an.
Wenn man also eine Steuerforderung erhält (und gerade im Falle von Erbschaften kann es interessant werden) und dann ein Gerichtsurteil präsentieren kann, dass irgend ein Finanzgericht diese "Steuerforderung" nicht rechtmässig abgeurteilt, dann kann auch ein FA nicht vollstrecken. Dazu bedarf es nicht einmal eines Grundsatzurteiles des Bundesfinanzgerichteshofes.

Cybeth
21.10.2014, 19:00
Das ist schlicht falsch.

Mach dich erst mal schlau, ehe du weiter zum Thema schreibst.

Nur eine Klage von vielen:

http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/Klagebestaetigung.jpg

Was ist das wieder für ein Wisch, der nichts aussagt? Die Klage ist eingegangen und mehr auch nicht! Das Ding ist zu 100% schon abgewiesen und der gute Bernd wird schon gezahlt haben, oder wurde gepfändet. Leider bekommt man dann von solchen Leuten nie den Ausgang der Klage mitgeteilt. Der selbe Stuss findet man auch in dem komischen GEZ Boykott Dingsbums. Alles Gelaber von Leuten, die sich wichtig tun wollen, oder schon seit 10 Jahren auf Hartz sind und die Schufa Einträge nicht mehr auf 5 Blatt Papier passen.

Wenn du schon so schlau bist, dann poste doch mal einen Gerichtsentscheid, der den Mann oder die Frau vom Beitragsservice befreit hat?

BlackForrester
21.10.2014, 19:00
Das ist schlicht falsch.

Mach dich erst mal schlau, ehe du weiter zum Thema schreibst.

Nur eine Klage von vielen:

http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/Klagebestaetigung.jpg


Eine Klage einreichen kann man - nur, in dem Schreiben steht ja nirgends dass die Klage angenommen und auch verhandelt wird, oder?

Strandwanderer
21.10.2014, 19:05
Der Beitragsservice ist nichts anderes, als eine Behörde und die können ohne Titel pfänden, nach Lust- und Laune.


Dieser komische "Beitragsservice" ist nicht einmal rechtsfähig!

"Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht."

http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Wie soll er dann sogar einer Behörde entsprechen?

Strandwanderer
21.10.2014, 19:10
Eine Klage einreichen kann man - nur, in dem Schreiben steht ja nirgends dass die Klage angenommen und auch verhandelt wird, oder?

Dieser Einwand ist schlicht dämlich.

Wozu hat das Gericht dem Kläger wohl aufgegeben, eine Begründung einzureichen und angefragt, ob er einer Entscheidung durch einen Einzelrichter zustimmt? Genau das steht im Schreiben des Gerichts.

Im übrigen hat der NDR als Beklagter inzwischen auf die Klagebegründung erwidert, und als nächster Schritt steht der Termin zur mündlichen Verhandlung an.

Alles hier nachzulesen:

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#antwort-auf-klageerwiderung

Cybeth
21.10.2014, 19:11
Dieser komische "Beitragsservice" ist nicht einmal rechtsfähig!

"Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht."

http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Wie soll er dann sogar einer Behörde entsprechen?
Der Beitragsservice hat die selben Rechte, wenn es um eintreiben der Beiträge geht. Was interessiert es da, ob der Beitragsservice rechtsfähig ist oder nicht, wenn der GV oder Finanzbeamte vor der Tür steht und Geld haben möchte, bzw. dein Konto gesperrt und gepfändet wurde? Was willst du dagegen tun? Klagen? Vor wem?

cornjung
21.10.2014, 19:13
Dass ein FA ohne Titel vollstrecken kann ist eine Mär...es kommt auf die Rechtmässigkeit der Steuerforderung an.
Nein. Darauf kommts nicht an.
Eine staatliche Forderung ist sofort vollstreckbar, ohne vollstreckbaren Titel. Aok, Finanzamt, Gericht, Polizei uswusf.

Strandwanderer
21.10.2014, 19:19
Der Beitragsservice hat die selben Rechte, wenn es um eintreiben der Beiträge geht. Was interessiert es da, ob der Beitragsservice rechtsfähig ist oder nicht, wenn der GV oder Finanzbeamte vor der Tür steht und Geld haben möchte, bzw. dein Konto gesperrt und gepfändet wurde? Was willst du dagegen tun? Klagen? Vor wem?

Der Beitragsservice ist überhaupt nicht der Anspruchsinhaber für die Rundfunkbeiträge, das sind vielmehr die Rundfunkanstalten der Länder.

Unterhalte dich am besten weiter mit deiner Bankangestellten.

Cybeth
21.10.2014, 19:22
Der Beitragsservice ist überhaupt nicht der Anspruchsinhaber für die Rundfunkbeiträge, das sind vielmehr die Rundfunkanstalten der Länder.

Unterhalte dich am besten weiter mit deiner Bankangestellten.Du laberts einfach nur Kacke, hast keine Ahnung. Geh besser in dieses komische GEZ Boykott Dingsbums Forum und postet dort den Schwachsinn, anstatt hier planlose User irgendwelche Hoffnungen zu machen, sie könnten dem Beitragsservice entkommen. Tut mir leid das ich dir das so offen schreiben muss.

BlackForrester
21.10.2014, 19:27
Das haben einige schon getan. Das ist nur ein Aufschieben und bedeuten im Endeffekt, höhere Kosten. Bisher hat kein Gericht eine Klage gegen den Beitragsservice zugelassen.

Der Beitragsservice ist nichts anderes, als eine Behörde und die können ohne Titel pfänden, nach Lust- und Laune.

Ich habe mit meiner Bankberaterin über das Thema Beitragsservice gesprochen und die hat mir ganz klar bestätigt, dass einige ihrer Kunden bereits eine Kontosperrung + Pfändung aus dem Nichts erhalten haben. Sie bestätigte mir; das sich das genauso verhält, als wenn man Steuerschulden beim Finanzamt hat. Da wird ohne Vorwarnung das Konto gesperrt und gepfändet. Ein Beitragsbescheid reicht aus, um von Amtswegen alles einzuleiten. Selbst eine Mietkaution ist vor dem Beitragsservice nicht mehr sicher.


Ich schreibe jetzt einmal platt:
Eine "Mietkaution" ist nicht Eigentum dessen, auf welchen das Konto läuft und die Mietkaution liegt, sondern Eigentum des "Mietkautionzahlers" und ich möchte DIE Behörde sehen, welche sich ungestraft an "fremden" Eigentum vergreifen darf (nichts anderes ist eine Mietkaution).
Es mag möglich sein, dass man dies von Staats wegen getan hat und / oder auch tut...dies wird aber wohl nur so lange "gelebte Praxis" sein, bis der erste Mietkautionzahler dagegen
klagt.

BlackForrester
21.10.2014, 19:32
Vom Finanzamt !!


Mmmmh...fallen Bankverbindungsdaten, welche ja im Rahmen einer Steuererklärung abgegeben werden, nicht unter das "Steuergeheimnis", da diese ja MIT der Steuererklärung abgegeben wurden? Es wäre wohl keinem Finanzamt zu empfehlen Bankverbindungsdaten weiterzugeben, will man sich nicht dem Vorwurf des "Bruches" des Steuergeheimnisses schuldig machen.

Nein, mein Bester - man braucht dazu nicht das Finanzamt - ganz und gar nicht. Sein der rot-grünen Bundesregierung Schröder kann jeder dahergelaufene Hinz und Kunz in einer Behörde Deine Kontendaten bei den Banken abfragen - ohne dass dies von einem Richter genehmigt werden müsste noch dass irgendwer kontrolliert ob damit nicht Mißbrauch betrieben wird.

BlackForrester
21.10.2014, 19:37
Dieser Einwand ist schlicht dämlich.

Wozu hat das Gericht dem Kläger wohl aufgegeben, eine Begründung einzureichen und angefragt, ob er einer Entscheidung durch einen Einzelrichter zustimmt? Genau das steht im Schreiben des Gerichts.



Ich beziehe mich jetzt nur auf das Schreiben - das ist mehr oder minder ein Standardschreiben, welches man erhält sobald man eine Klage einreicht. Ob die Klage dann angenommen wird liegt dann immer noch in der Entscheidungshoheit des Gerichtes.

Strandwanderer
21.10.2014, 19:49
Ich beziehe mich jetzt nur auf das Schreiben - das ist mehr oder minder ein Standardschreiben, welches man erhält sobald man eine Klage einreicht. Ob die Klage dann angenommen wird liegt dann immer noch in der Entscheidungshoheit des Gerichtes.

Wie oft denn noch?

Ich habe darauf schon geantwortet: http://www.politikforen.net/showthread.php?157114-Schon-GEZahlt-Die-Daumenschrauben-werden-enger-angezogen&p=7472979&viewfull=1#post7472979

Offenbar hast du das Schreiben nicht gekesen oder nicht verstanden.
Das ist schon erstaunlich!

Das wäre allerdings ganz neu, daß Klagen vor Verwaltungsgerichten erst gar nicht angenommen werden.

Strandwanderer
21.10.2014, 19:51
Du laberts einfach nur Kacke, hast keine Ahnung.


Diesen stichhaltigen Argumenten gebe ich mich natürkich geschlagen.

Gleichzeitig wird mir auch der tiefere Sinn deines Benutzerbildes deutlich.

BlackForrester
21.10.2014, 20:03
Nein. Darauf kommts nicht an.
Eine staatliche Forderung ist sofort vollstreckbar, ohne vollstreckbaren Titel. Aok, Finanzamt, Gericht, Polizei uswusf.


KEINE staatliche Forderung ist sofort vollstreckbar - Dir MUSS die Möglichkeit des Widerspruches eingeräumt werden, welcher bearbeitet werden muss und bei einer Ablehnung eines Widerspruches steht Dir der Klageweg offen.

Nur weil irgend eine Behörde Dir eine "Zahlungsaufforderung" zukommen lässt heißt dies noch lange nicht, dass diese Zahlungsaufforderung rechtmässig ist und keine Behörde wird eine auf wackligen Beinen stehende "Zahlung" vollstrecken, sondern abwarten wie ein entsprechendes Gericht urteilt.

Es liegt doch irgendwie am "deutschen Obrigkeitsdenken" zu meinen Behörden seien allmächtig zu glauben man müsse sich in sein Schicksal ergeben.
Sehen wir nur einmal die Einkommenssteuerbescheide an - wer legt den Widerspruch gegen seinen Steuerbescheide ein.
Es wird eine verschwindend geringe Zahl sein und damit entgehen dem Bürger in diesem Lande, kann man in diversen Studien nachlesen, hundert bis Mrd. von € an Steuerrückerstattungen.

Cybeth
21.10.2014, 20:20
Diesen stichhaltigen Argumenten gebe ich mich natürkich geschlagen.

Gleichzeitig wird mir auch der tiefere Sinn deines Benutzerbildes deutlich.Du hast bisher noch keinen einzigen Beweis erbracht, das man dem Beitragsservice entkommen kann. Weder ein gültiges Gerichtsurteil, noch sonst irgendetwas. Stattdessen postet du eingereichte Klageschriften, die nichts aussagen, die jeder Hinz- und Kunz auch wegen Kuhscheiße einreichen kann.

Im Endeffekt bringst du hier nichts brauchbares zustande, außer die Leser zu verunsichern, die nachher die Zeche zahlen und dumm aus der Wäsche schauen. Deine Postings hier dürften eher was für GEZ Boykott Forum sein. Dort wird auch so geschwollen und ohne Plan daher gesponnen.

BlackForrester
21.10.2014, 20:22
Wie oft denn noch?

Ich habe darauf schon geantwortet: http://www.politikforen.net/showthread.php?157114-Schon-GEZahlt-Die-Daumenschrauben-werden-enger-angezogen&p=7472979&viewfull=1#post7472979

Offenbar hast du das Schreiben nicht gekesen oder nicht verstanden.
Das ist schon erstaunlich!

Das wäre allerdings ganz neu, daß Klagen vor Verwaltungsgerichten erst gar nicht angenommen werden.


Du bist offentsichtlich der Auffassung, dass die Einreichung einer Klage und die daraus resultierende Klageerwideerung zwangsläufig zur Zulassung der Klage und zu einem Gerichtsprozeß mit entsprechenden Urteil führt...und da muss ich Dich bitter enttäuschen.

Ein Gericht kann durchaus anhand der Klage und der Klageeerwiderung (und dem daraus resultierenden Schriftverkehr) entscheiden, dass Deine Klage erst gar nicht angenommen wird und dann musst Du halt in die nächsthöhere Instanz gehen und hoffen, dass man dort anderer Meinung ist.


So sagt z.B., §597 ZPO
(1) Insoweit der in der Klage geltend gemachte Anspruch an sich oder infolge einer Einrede des Beklagten als unbegründet sich darstellt, ist der Kläger mit dem Anspruch abzuweisen.

Weitere Gründe wären:
Dass der Beklagte die vom Kläger vorgetragenen Tatsachen sozusagen vom Tisch bringen kann oder die Beweislastumkehr, sprich der Kläger müsste nun die Beweise auf den Tisch legen und dann gibt es noch die mannigfaltigen Einreden, welche im BGB geregelt sind, welche dazu führen können, dass es zu keiner Klagezulassung und damit Urteil kommt.

Nur weil Jemand eine Klage einreicht und der Beklagte darauf eine Klageerwiderung schreibt setzt dies nicht zwingend voraus, dass darüber vor Gericht verhandelt wird (und erst dann wäre ja die Klage angenommen).

BlackForrester
21.10.2014, 20:26
Du hast bisher noch keinen einzigen Beweis erbracht, das man dem Beitragsservice entkommen kann. Weder ein gültiges Gerichtsurteil, noch sonst irgendetwas. Stattdessen postet du eingereichte Klageschriften, die nichts aussagen, die jeder Hinz- und Kunz auch wegen Kuhscheiße einreichen kann.


Es wurde aber auch noch kein Beweis erbracht, dass der Beitragsservice eine (unrechtmässige) Kontenpfändung / -sperrung durchgezogen.

Strandwanderer
21.10.2014, 20:32
. . . wegen Kuhscheiße . . .

. . . GEZ Boykott Forum . . . Dort wird auch so geschwollen und ohne Plan daher gesponnen.


:top:

Da loben wir uns doch deine ebenso schlichte wie sachliche Argumentation!

Cybeth
21.10.2014, 20:36
Es wurde aber auch noch kein Beweis erbracht, dass der Beitragsservice eine (unrechtmässige) Kontenpfändung / -sperrung durchgezogen.

https://www.youtube.com/watch?v=DGtUxOZwEKk
Ab 7:20

Strandwanderer
21.10.2014, 20:38
Es wurde aber auch noch kein Beweis erbracht, dass der Beitragsservice eine (unrechtmässige) Kontenpfändung / -sperrung durchgezogen.


Das ist schon deshalb ausgeschlossen, weil Beitragsbescheide ausschließlich von den Landesrundfunkanstalten erteilt werden.

Cybeth
21.10.2014, 20:52
Das ist schon deshalb ausgeschlossen, weil Beitragsbescheide ausschließlich von den Landesrundfunkanstalten erteilt werden.Der Hellste bist du auch nicht, oder :D

ARD ZDF Deutschlandradio/Beitragsservice ist der Oberbegriff, die Bescheide kommen von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt. Für mich ist Stuttgart zuständig, Südwestrundfunk

http://de.wikipedia.org/wiki/Landesrundfunkanstalt

BlackForrester
21.10.2014, 20:54
https://www.youtube.com/watch?v=DGtUxOZwEKk
Ab 7:20


Was soll dieses Video nun aussagen?

Die Hellste scheint die Frau nun nicht unbedingt zu sein.

Cybeth
21.10.2014, 21:05
Was soll dieses Video nun aussagen?

Die Hellste scheint die Frau nun nicht unbedingt zu sein.
Soll ich dir das Video noch vorlesen :D

Ob die Dame nun die Hellste ist oder nicht, spielt in diesem Zusammenhang mit einer Kontosperrung keine Rolle

Strandwanderer
21.10.2014, 21:07
. . . Beitragsservice ist der Oberbegriff


Du bist auch so'n "Oberbegriff". - Fragt sich nur, für was!


Spar dir weiteres Gefasel und mach' es dir auf meiner sehr spärlich besetzten Ignorierliste bequem.

MANFREDM
21.10.2014, 22:21
Leider hast du keine Ahnung...überhaupt keine Ahnung.
In meinem Fall wurde das offensichtlich, wie in anderen Verfahren auch. Denn jetzt musst du Vorsatz des Beamten oder der Institution nachweisen.
Sobald der Beamte nur fahrlässig gearbeitet hat, entfällt die Haftung des Staates.
Wer sich mit dem Recht nur etwas auskennt, weiß , was das für einen Kläger bedeutet.
Du solltest dich mal bei einem RA informieren, bevor du Blödsinn postest.

Dein dümmliches Gelaber wird schon durch einfache Internetz-Suche widerlegt:


Die Amtshaftung ist eine übergeleitete Beamtenhaftung. Sie ist in § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Artikel 34 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Die Vorschriften haben folgenden Wortlaut:


§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amtes findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Art 34 GG Haftung bei Amtspflichtverletzung
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden. Link (http://www.brennecke.pro/78676/Die-Amtshaftung---eine-Einfuehrung-Teil-1-Grundlagen-des-Amtshaftungsanspruchs)

Wer so ein blödes Zeug labert wie Du, wird es auch in juristischen Sachen sehr schwer haben ... :haha:


Du bist auch so'n "Oberbegriff". - Fragt sich nur, für was!

Spar dir weiteres Gefasel und mach' es dir auf meiner sehr spärlich besetzten Ignorierliste bequem.

:haha: So spärlich kann die nicht sein. :haha:

Buchenholz
21.10.2014, 22:39
Zu GEZ-Zeiten, also vor 2013 hatte ich über ein Forum kurz PN-Kontakt mit jemand, der während seiner Arbeitslosigkeit kein ALG2 (und auch sonst nichts) bezogen hat und deshalb einige Monate keine GEZ-Gebühren zahlen konnte. Es handelte sich um einen Betrag von weniger als 100,-€. Da er der Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nicht nachgekommen ist (Angst vor Schufa-Eintrag und daraus resultierenden Problemen bei Wohnungs- und Arbeitssuche) lag dann am Ende ein Haftbefehl gegen ihn vor. Er hat dann nachdem er wieder eine Arbeit hatte die knapp 100,-€ doch gezahlt.

Ich kenne Personen in ähnlicher Situation: Einkommen unter HartzIV-Satz, meiden den Jobcenter wegen verheerender Erfahrungen und vegetieren auf ärmlichsten Niveau vor sich hin. Alles der Gebühren"service" mitgeteilt und nachvollziehbar nachgewiesen bzw. einwandfrei "be"wiesen, trotzdem keine Befreiung. Auf die Widerspruchsschreiben wurde gar nicht reagiert. Bei einer Person tanzte dann auch tatsächlich dieses Jahr die Gerichtsvollzieherin an, gab aber nichts zu pfänden und die Gerichtsvollzieherin hatte sogar Mitleid wegen der ärmlichsten Zuständen, unter denen die betreffende Person lebt. Dann ging's weiter und die GEZ bzw. der Gebührenservice oder wie diese Anstalt nun heißt beauftragte ein Inkassobüro. Letzter Stand ist, daß die Person die geforderten knapp über 400,-€ mit 5,-€/Monat an das Inkassobüro abstottert, in der Hoffnung Zeit zu gewinnen und der Beugugshaft zu entgehen. Ob's klappt wird sich zeigen. Sie wird weiterhin mit Zahnlungsaufforderungen belästigt.
Die lassen keinen in Ruhe und machen auch kein Halt vor Menschen, die nachweislich kaum genug zu essen haben. Es ist ihnen sche**segal, ob die Leute sich die Gebühren vom Essen absparen müssen oder deswegen die Miete nicht mehr zahlen können. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geben einen kleinen Vorgeschmack darauf, was Deutsche ihren eigenen Landsleuten anzutun bereit sind, wenn sie nur das Gesetz hinter sich wissen. Uns werden da bald noch ganz andere Sachen erwarten.

Strandwanderer
21.10.2014, 22:42
:haha: So spärlich kann die nicht sein. :haha:


Für dich Schwafelheini und deine Smilieflut ist immer noch ein Pläzchen reserviert.

MANFREDM
21.10.2014, 22:47
Zu GEZ-Zeiten, also vor 2013 hatte ich über ein Forum kurz PN-Kontakt mit jemand, der während seiner Arbeitslosigkeit kein ALG2 (und auch sonst nichts) bezogen hat und deshalb einige Monate keine GEZ-Gebühren zahlen konnte. Es handelte sich um einen Betrag von weniger als 100,-€. Da er der Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nicht nachgekommen ist (Angst vor Schufa-Eintrag und daraus resultierenden Problemen bei Wohnungs- und Arbeitssuche) lag dann am Ende ein Haftbefehl gegen ihn vor. Er hat dann nachdem er wieder eine Arbeit hatte die knapp 100,-€ doch gezahlt.

Ich kenne Personen in ähnlicher Situation: Einkommen unter HartzIV-Satz, meiden den Jobcenter wegen verheerender Erfahrungen und vegetieren auf ärmlichsten Niveau vor sich hin. Alles der Gebühren"service" mitgeteilt und nachvollziehbar nachgewiesen bzw. einwandfrei "be"wiesen, trotzdem keine Befreiung. Auf die Widerspruchsschreiben wurde gar nicht reagiert. Bei einer Person tanzte dann auch tatsächlich dieses Jahr die Gerichtsvollzieherin an, gab aber nichts zu pfänden und die Gerichtsvollzieherin hatte sogar Mitleid wegen der ärmlichsten Zuständen, unter denen die betreffende Person lebt. Dann ging's weiter und die GEZ bzw. der Gebührenservice oder wie diese Anstalt nun heißt beauftragte ein Inkassobüro. Letzter Stand ist, daß die Person die geforderten knapp über 400,-€ mit 5,-€/Monat an das Inkassobüro abstottert, in der Hoffnung Zeit zu gewinnen und der Beugugshaft zu entgehen. Ob's klappt wird sich zeigen. Sie wird weiterhin mit Zahnlungsaufforderungen belästigt.
Die lassen keinen in Ruhe und machen auch kein Halt vor Menschen, die nachweislich kaum genug zu essen haben. Es ist ihnen sche**segal, ob die Leute sich die Gebühren vom Essen absparen müssen oder deswegen die Miete nicht mehr zahlen können. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geben einen kleinen Vorgeschmack darauf, was Deutsche ihren eigenen Landsleuten anzutun bereit sind, wenn sie nur das Gesetz hinter sich wissen. Uns werden da bald noch ganz andere Sachen erwarten.

Ich kann solchen Leuten nur raten, HARTZ IV zu beantragen. Warum leben ganze orientalische (oder andere) Großfamilien davon und die wirklich Bedürftigten (wie in Deinem Beitrag glaubwürdig dargestellt) machen es nicht?

MANFREDM
21.10.2014, 22:51
Für dich Schwafelheini und deine Smilieflut ist immer noch ein Pläzchen reserviert.

Dein Busenfreund und Signaturstifter Carl Schmitt scheint ja auch über Plettenberg auch argumentativ nicht heraus gekommen zu sein:

:haha:
War ein deutscher Staatsrechtler und politischer Philosoph.
* 11.07.1888 in Plettenberg (Nordrhein-Westfalen), Deutschland
† 07.04.1985 in Plettenberg (Nordrhein-Westfalen), Deutschland :haha:

Strandwanderer
21.10.2014, 22:58
Dein Busenfreund und Signaturstifter Carl Schmitt scheint ja auch über Plettenberg auch argumentativ nicht heraus gekommen zu sein:

:haha: :haha:


Weil er am selben Ort geboren wurde und gestorben ist?

Du bist eben ein Idiot, das mußt du doch nicht regelmäßig neu beweisen.

Cybeth
21.10.2014, 23:04
Zu GEZ-Zeiten, also vor 2013 hatte ich über ein Forum kurz PN-Kontakt mit jemand, der während seiner Arbeitslosigkeit kein ALG2 (und auch sonst nichts) bezogen hat und deshalb einige Monate keine GEZ-Gebühren zahlen konnte. Es handelte sich um einen Betrag von weniger als 100,-€. Da er der Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nicht nachgekommen ist (Angst vor Schufa-Eintrag und daraus resultierenden Problemen bei Wohnungs- und Arbeitssuche) lag dann am Ende ein Haftbefehl gegen ihn vor. Er hat dann nachdem er wieder eine Arbeit hatte die knapp 100,-€ doch gezahlt.

Ich kenne Personen in ähnlicher Situation: Einkommen unter HartzIV-Satz, meiden den Jobcenter wegen verheerender Erfahrungen und vegetieren auf ärmlichsten Niveau vor sich hin. Alles der Gebühren"service" mitgeteilt und nachvollziehbar nachgewiesen bzw. einwandfrei "be"wiesen, trotzdem keine Befreiung. Auf die Widerspruchsschreiben wurde gar nicht reagiert. Bei einer Person tanzte dann auch tatsächlich dieses Jahr die Gerichtsvollzieherin an, gab aber nichts zu pfänden und die Gerichtsvollzieherin hatte sogar Mitleid wegen der ärmlichsten Zuständen, unter denen die betreffende Person lebt. Dann ging's weiter und die GEZ bzw. der Gebührenservice oder wie diese Anstalt nun heißt beauftragte ein Inkassobüro. Letzter Stand ist, daß die Person die geforderten knapp über 400,-€ mit 5,-€/Monat an das Inkassobüro abstottert, in der Hoffnung Zeit zu gewinnen und der Beugugshaft zu entgehen. Ob's klappt wird sich zeigen. Sie wird weiterhin mit Zahnlungsaufforderungen belästigt.
Die lassen keinen in Ruhe und machen auch kein Halt vor Menschen, die nachweislich kaum genug zu essen haben. Es ist ihnen sche**segal, ob die Leute sich die Gebühren vom Essen absparen müssen oder deswegen die Miete nicht mehr zahlen können. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geben einen kleinen Vorgeschmack darauf, was Deutsche ihren eigenen Landsleuten anzutun bereit sind, wenn sie nur das Gesetz hinter sich wissen. Uns werden da bald noch ganz andere Sachen erwarten.Der Beitragsservice schickt doch keine Gerichtsvollzieher, oder sperrt und pfändet Konten, oder steckt sogar zahlungsunwillige in den Knast. Das sind doch alles Grimms Märchenstunden, wenn man hier einige Wissenschaftler zitieren darf.

Nix für Ungut, ich glaube dir die Story und kann sie mir lebhaft vorstellen. In diesem Staat sind die Leute dazu da, ihre eigenen Landsleute täglich in den A**** zu f****. An Kuffnucken trauen sie sich nicht ran, dieser ärmliche BRDLer. Das was du hier schreibst, ist erst der Anfang vom Ende. Pfändungen von Mietkautionen sind auch schon im Gespräch und das wird mit Sicherheit auch kommen. Die BRD Propaganda Sche**e muss doch durch Zwangsgebühren am Leben erhalten werden und jeder der sich dagegen wert, wird irgendwann im Knast landen, wenn er dafür keine Kohle aufbringen kann.

Buchenholz
21.10.2014, 23:08
Das die BRD-Rechtssprechung zu Gunsten eines Zwangsgebührenzahlers urteilt, ist nicht zu erwarten. Zu weitreichend wären die Folgen und könnten den gesamten Propagandaapparat zum Wanken bringen. Am besten ist es, die Gebühren zu zahlen und zuzusehen, wie man das System anderswo abzockt. Zugegeben, ich als Selbständiger habe da viel mehr Möglichkeiten als ein "normaler" Arbeitnehmer. Es ist bei mir mittlerweile zum Sport geworden, den Staat auszuschnullern wo ich kann. Jeder hat das Recht sich gegen Ausplünderung zu wehren.
Es gibt auch Leute, die aus Rache für die GEZ-Gebühren durch gezielten Vandalismus, also Zerstörung an öffentlichen Einrichtungen dem Staat ein vielfaches an Folgekosten verursachen. Bekannter erzählte mal von einem ehemaligen Kommilitonen, wohl ein äußerst impulsiver Rockertyp. Der musste als Student GEZ-Gebühren zahlen. Sie hatten ihn irgendwie drangekriegt und er musste nachzahlen für mehrere Jahre, die er in der damaligen Wohnung wohnte. Befreiung gab's rückwirkend nicht und eh nur für Bafögempfänger, er war schon über der Regelstudienzeit und Bafög-Förderung ausgelaufen. Der kämpfte damals finanziell um's Überleben, um sein Studium noch zu beenden. Nach der Überweisung soll er aus Zorn zusammen mit einem ähnlich betroffenen Kumpel mit seinem Luftgewehr (leistungsstark gepimpt mit Exportfeder) nächtens losgezogen sein und reihenweise die Straßenlaternen, Ampelleuchten und Blitzer zerschossen und noch andere böse Dinge angestellt und sich in der Folge gerühmt haben dem Staat durch seinen "Rachefeldzug" das hundertfache an Kosten verursacht zu haben.

MANFREDM
21.10.2014, 23:09
Weil er am selben Ort geboren wurde und gestorben ist?

Du bist eben ein Idiot, das mußt du doch nicht regelmäßig neu beweisen.

Ist doch Dein dämliches Vorbild ... oder :haha:

Buchenholz
21.10.2014, 23:39
Ich kann solchen Leuten nur raten, HARTZ IV zu beantragen. Warum leben ganze orientalische (oder andere) Großfamilien davon und die wirklich Bedürftigten (wie in Deinem Beitrag glaubwürdig dargestellt) machen es nicht?
Laut einer IAB-Studie (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg) vom letzten Jahr, beziehen ~33-44% der HartzIV-Leistungsberechtigten trotz Anspruchs keine Sozialleistungen.

Quelle: Millionen Anspruchsberechtigte verzichten auf Hartz IV (http://www.welt.de/newsticker/news1/article117583487/Millionen-Anspruchsberechtigte-verzichten-auf-Hartz-IV.html)

Gründe sind wohl meist Scham, Angst vor der Behörde und ihren Schikanen. oder zu geringe Leistungsansprüche. Vor allem Aufstocker, also Niedriglöhner mit Einkommen knapp unter ALG2 meiden die Jobcenter, weil sie wegen weniger hundert Euro nicht die gesamten Schikanen über sich ergehen lassen wollen. Denn auch arbeitende Aufstocker (z.Bsp. in Halbtagsstelle) können zur Teilnahme an Sinnlos-Maßnahmen verpflichtet werden, wo sie dann zusätzlich zu ihrem eigentlichen Job an den arbeitsfreien Tagen antanzen müssen.
Bei mir im Haus wohnen mehrere Leute (u.a. Taxifahrer, Wachmann), die eigentlich aufstockendes ALG2 beantragen könnten, es aber nicht tun. Nicht viel, aber gute 200,-€ dürften es schon sein. Bei der Person, wo die Gerichtsvollzieherin wegen der austehenden Rundfunkgebühren antanzte ist es tatsächlich richtige panische Angst vor der Behörde und ihren Schikanen, weil sie da schlechte Erfahrungen gemacht hat. Bei den anderen zwei die Abneigung gegen die erniedrigende Prozedur und das Gefühl des Ausgeliefertsein gegenüber der Behörde und dem Sachbearbeiter und Fallmanager.

Noch zur Info: genannte Person, die Besuch von der Gerichtsvollzieherin hatte, besitzte kein Pfändungsschutzkonto. Ich hatte sie extra danach gefragt. Sie wusste gar nicht, was das ist. Von einem Versuch der Kontenpfändung hat sie mir in dem Gespräch aber nichts erzählt. Allerdings dürfte ihr Guthaben eh unter der Pfändungsgrenze liegen. Ohne Pfändungsschutz könnte das dann aber wohl (wenn ich es richtig verstanden habe) trotzdem ganze ohne Beauftragung eines Gerichtsvollzieher gepfändet werden und man müsste dann gfs. mühselig auf Rückerstattung des Pfändungsfreibetrages klagen.

Ruepel
21.10.2014, 23:47
Ist schon lustig,zu lesen,was hier die selbsternannten Rechtsgeleeeehrten für einen Scheiß von sich geben.
Das große Zittern scheint die Rückgratlosen befallen zu haben.
Es ist genau jene Feigheit und Schwäche die hier Einige zum Besten geben,von der die Medienmafia lebt.
Ihr seid jämmerliche Feiglinge und Versager,auf der suche nach Schlupflöcher durch die nur ihr passt.
Pfui Deibel ihr elenden Würmer,krallt euch an Buchstaben und Zahlen ohne zu merken das ihr euch Krämerseelen gemacht hab.
Haltet eure feige Schnauze und zahlt!

hamburger
22.10.2014, 03:02
Dein dümmliches Gelaber wird schon durch einfache Internetz-Suche widerlegt:

Link (http://www.brennecke.pro/78676/Die-Amtshaftung---eine-Einfuehrung-Teil-1-Grundlagen-des-Amtshaftungsanspruchs)

Wer so ein blödes Zeug labert wie Du, wird es auch in juristischen Sachen sehr schwer haben ... :haha:



:haha: So spärlich kann die nicht sein. :haha:

Leider bist wirklich nicht der hellste....
Einem Beamten Amtspflichtverletzung nachzuweisen ist schlicht fast nicht möglich.
Ich könnte dir Stellungnahmen der StA schriftlich vorlegen, aber ich zweifle mal, dass du die verstehen würdest.
Im Gegensatz zu dir bin ich in einem derartigen Verfahren, mit Anwälten, und die haben genau die von mir gezeigten Probleme.
Du solltest dich lieber aus Themen raushalten, von denen du keine Ahnung hast.

sunbeam
22.10.2014, 06:20
Mir schreiben die alle paar Monate mal nen Brief der ungelesen in den Abfall wandert! Soll doch der Gerichtsvollzieher kommen! Saubande!

Nationalix
22.10.2014, 06:26
Es gibt auch Leute, die aus Rache für die GEZ-Gebühren durch gezielten Vandalismus, also Zerstörung an öffentlichen Einrichtungen dem Staat ein vielfaches an Folgekosten verursachen. Bekannter erzählte mal von einem ehemaligen Kommilitonen, wohl ein äußerst impulsiver Rockertyp. Der musste als Student GEZ-Gebühren zahlen. Sie hatten ihn irgendwie drangekriegt und er musste nachzahlen für mehrere Jahre, die er in der damaligen Wohnung wohnte. Befreiung gab's rückwirkend nicht und eh nur für Bafögempfänger, er war schon über der Regelstudienzeit und Bafög-Förderung ausgelaufen. Der kämpfte damals finanziell um's Überleben, um sein Studium noch zu beenden. Nach der Überweisung soll er aus Zorn zusammen mit einem ähnlich betroffenen Kumpel mit seinem Luftgewehr (leistungsstark gepimpt mit Exportfeder) nächtens losgezogen sein und reihenweise die Straßenlaternen, Ampelleuchten und Blitzer zerschossen und noch andere böse Dinge angestellt und sich in der Folge gerühmt haben dem Staat durch seinen "Rachefeldzug" das hundertfache an Kosten verursacht zu haben.

Wurde der Rockertyp erwischt?

BlackForrester
22.10.2014, 07:47
Soll ich dir das Video noch vorlesen :D

Ob die Dame nun die Hellste ist oder nicht, spielt in diesem Zusammenhang mit einer Kontosperrung keine Rolle


Man sollte nicht immer alles glauben, was so erzählt wird und dann auch noch "Rat" über ein Medium zu suchen, naja.

Wenn es sich so abgespielt haben sollte - dann geht man zum Anwalt und lässt sich über seinen rechtliche Möglichkeiten beraten.

BlackForrester
22.10.2014, 08:07
Ist schon lustig,zu lesen,was hier die selbsternannten Rechtsgeleeeehrten für einen Scheiß von sich geben.
Das große Zittern scheint die Rückgratlosen befallen zu haben.
Es ist genau jene Feigheit und Schwäche die hier Einige zum Besten geben,von der die Medienmafia lebt.
Ihr seid jämmerliche Feiglinge und Versager,auf der suche nach Schlupflöcher durch die nur ihr passt.
Pfui Deibel ihr elenden Würmer,krallt euch an Buchstaben und Zahlen ohne zu merken das ihr euch Krämerseelen gemacht hab.
Haltet eure feige Schnauze und zahlt!


Es soll Menschen geben, die weder Fernseher, Radio noch sonst ein Medium besitzen und da stellt sich dann doch schon die Frage nach der "Rechtmässigkeit" solch einer "Gebühr" und warum man diese bezahlen muss, wenn man gar keine Gegenleistung erhält.

Es kommt doch kein Mensch auf die Idee zu fordern - die Kfz-Steuer wird nicht mehr fahrzeugbezogen erhoben, sondern jeder Bürger in diesem Lande hat eine Kfz-Steuer zu entrichten, ob er nun ein Auto besitzt oder nicht...so als Beispiel. Die Rundfunkgebühr tut aber genau dieses.

Gehirnnutzer
22.10.2014, 08:23
Es soll Menschen geben, die weder Fernseher, Radio noch sonst ein Medium besitzen und da stellt sich dann doch schon die Frage nach der "Rechtmässigkeit" solch einer "Gebühr" und warum man diese bezahlen muss, wenn man gar keine Gegenleistung erhält.

Es kommt doch kein Mensch auf die Idee zu fordern - die Kfz-Steuer wird nicht mehr fahrzeugbezogen erhoben, sondern jeder Bürger in diesem Lande hat eine Kfz-Steuer zu entrichten, ob er nun ein Auto besitzt oder nicht...so als Beispiel. Die Rundfunkgebühr tut aber genau dieses.

BlackForrester, deswegen sind ja auch Klagen gegen die Haushaltsabgabe anhängig, das hilft aber nicht gegen die Zahlungspflicht.

Murmillo
22.10.2014, 08:31
Es soll Menschen geben, die weder Fernseher, Radio noch sonst ein Medium besitzen und da stellt sich dann doch schon die Frage nach der "Rechtmässigkeit" solch einer "Gebühr" und warum man diese bezahlen muss, wenn man gar keine Gegenleistung erhält.

...



Nicht nur dies ! Ich habe beruflich bedingt eine Zweitwohnung in Bayern. Dafür soll ich ein zweites mal die Haushaltsabgabe zahlen - für meine Hauptwohnung zahle ich ja schon-, obwohl ich mich nicht an zwei Orten gleichzeitig aufhalten kann.

MANFREDM
22.10.2014, 08:59
Laut einer IAB-Studie (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg) vom letzten Jahr, beziehen ~33-44% der HartzIV-Leistungsberechtigten trotz Anspruchs keine Sozialleistungen.

Quelle: Millionen Anspruchsberechtigte verzichten auf Hartz IV (http://www.welt.de/newsticker/news1/article117583487/Millionen-Anspruchsberechtigte-verzichten-auf-Hartz-IV.html)

Gründe sind wohl meist Scham, Angst vor der Behörde und ihren Schikanen. oder zu geringe Leistungsansprüche. Vor allem Aufstocker, also Niedriglöhner mit Einkommen knapp unter ALG2 meiden die Jobcenter, weil sie wegen weniger hundert Euro nicht die gesamten Schikanen über sich ergehen lassen wollen. Denn auch arbeitende Aufstocker (z.Bsp. in Halbtagsstelle) können zur Teilnahme an Sinnlos-Maßnahmen verpflichtet werden, wo sie dann zusätzlich zu ihrem eigentlichen Job an den arbeitsfreien Tagen antanzen müssen.

Dummes Gelaber. Sebstverständlich müssen Sozialleistungsempfänger Gegenleistungen erbringen. Das finde ich als Steuerzahler völlig richtig. Und alle Maßnahmen der Job-Center unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung, die zudem für den Leistungempfänger kostenlos ist.

Wenn bestimmte Leute damit nicht zurecht kommen, ist das nicht mein Problem. Darum sollen sich Idioten mit Helfersyndrom kümmern. Nur werden auch die leider aus meinen Steuergeldern bezahlt.

MANFREDM
22.10.2014, 09:00
Nicht nur dies ! Ich habe beruflich bedingt eine Zweitwohnung in Bayern. Dafür soll ich ein zweites mal die Haushaltsabgabe zahlen - für meine Hauptwohnung zahle ich ja schon-, obwohl ich mich nicht an zwei Orten gleichzeitig aufhalten kann.

Rechtlich völlig in Ordnung. Im übrigen kannst Du die Zweitwohnung ja anderweitig nutzen (Untervermietung etc.).

Buchenholz
22.10.2014, 09:41
Wurde der Rockertyp erwischt?
Wenn die Story stimmt (und der Typ soll so drauf gewesen sein, daß ihm das absolut zuzutrauen war), dann sicher nicht. Sonst hätte er damit ja nicht geprahlt.

kotzfisch
22.10.2014, 10:00
Kann mir einer jetzt mal sagen, wie ich um die GEZ herumkomme? Gar nicht, danke sehr.

Buchenholz
22.10.2014, 10:02
Dummes Gelaber. Sebstverständlich müssen Sozialleistungsempfänger Gegenleistungen erbringen. Das finde ich als Steuerzahler völlig richtig. Und alle Maßnahmen der Job-Center unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung, die zudem für den Leistungempfänger kostenlos ist.

Die Aussage "Dummes Gelaber" ist ein ärmliches Argument. Du hast keine Ahnung von der Realität, eine auf deine persönlichen Lebensumstände beschränkte lebenserfahrung und spuckst hier arrogante Töne über Menschen, die im Elend gelandet sind und scherst sie alle über einen Kamm. Motto "hab nix selbst erlebt, weiß aber alles, les ja die Zeitung". Du hast nicht die geringste Ahnung von der Realität von ALG2-Empfängern. Die Realität sieht so aus, daß aggressive Sozialschmarotzer, die mit allen Wassern gewaschen sind in Ruhe gelassen werden. Insbesondere betrifft dies natürlich Ausländer, die eine Vorzugsbehandlung erhalten. Aber das war schon vor Jahrzehnten im Arbeitsamt auch der Fall. Man versucht die Einsparziele gezielt und hochselektiv an denjenigen einheimischen Leistungsbeziehern zu realisieren, von denen keine nenneswerte Gegenwehr zu erwarten ist. Dabei greift man auch ständig auf rechtswidrige Methoden zurück. Nicht jeder hat in einer zerstörten Existenz noch die Energie sich zu wehren und die Beratungshilfe (für anwaltliche Beratung) der Amtsgerichte wird teilweise auch in rechtswidriger Manier verweigert, das hat mir ein Sozialrechtsanwalt selbst berichtet und ich kenne auch privat einen ehemaligen Jobcentermitarbeiter, weiß also von den internen Praktiken.

Und was die von Dir so schön als "Gegenleistung" bezeichneten Maßnahmen betrifft: Sinnlosmaßnahmen bis hin zur Günstlingswirtschaft zw. Jobcenterleitung und Maßnahmenträger sind überall die Regel. Daß Dir dies offensichtlich nicht bekannt ist beweist, daß Du nicht die geringste Ahnung hast und über eine Dir völlig fremde Welt schreibst. Übrigens kostet der Scheiss den Steuerzahler mehr als das direkt an die Leistungsbezieher ausgezahlte ALG2 selbst. ich kenne nur die Zaheln von 2009. Da wurden von 49 Milliarden Euro, die im Rahmen von HartzIV ausgegeben wurden 25 Milliarden in sogenannte aktivierende Maßnahmen gesteckt. ich glaube die Verwaltungskosten stecken da noch gar nicht drin. Wenn Du schikanöse Sinnlosmaßnahmen zur Bereinigung der Arbeitslosenstatistik als gerechtfertigt ansiehst, dann zahle sie bitte auch von deinem eigenen Einkommen und lass nicht andere Steuerzahler dafür blechen.

Auch die Maßnahmen der Agentur für Arbeit sind größtenteils sinnloser Schwachsinn, deren einziger Zweck darin besteht die Leute aus der Statistik zu schmeißen. Ich kann dies aus eigener Erfahrung bestätigen. Mich hat man selbst, als ich mal ohne Leistungsbezug in der AA gemeldet war mit so einer Zwangsmaßnahme raugeekelt. Details gebe ich hier aus Datenschutzgründen nicht bekannt.
Und Gerechtigkeit vor deutschen Gerichten? Wo lebst Du? Das ist immer ein reines Glücksspiel. Arbeitslose haben außerdem andere Probleme und nicht die Nerven sich in ständigen Rechtsstreitigkeiten mit den Jobcentern zu verschleißen.
Und die angeblichen "Vermittlungszahlen" der Maßnahmen sind billigster Betrug. Meine Ex-Freundin hat an einer Maßnahme für Akademiker teilgenommen, da hieß es 90% der Teilnehmer würden durch diese Maßnahme vermittelt. Da der Maßnahmenträger auch Weiterbildungen für die Privatwirtschaft organisierte und dadruch hervorragende Kontakte in selbige verfügte und auch ein betriebspraktikum Bestandteil der Maßnahme war schien es glaubwürdig. Meine Ex war also nicht naiv. Am Ende waren es von 16 Teilnehmern dann aber genau 0, in Worten "Null", die darüber eine Arbeitsstelle gefunden haben! Im Gespräch mit Teilnehmern der vorangegangenen Jahrgängen (waren ihre ehemal. Kommilitonen) fand sie heraus, daß es bei diesen exakt genauso aussah. Hier und da gab es mal eine einzige Person, die darüber wirklich vermittelt wurde. Die Maßnahme richtete sich an recht frische Hochschulabsolventen mit gefragten Studienabschlüßen. Die Mehrheit hat dann auch durch eigene Bemühungen eine Anstellung gefunden und die dämliche Maßnahme als Zeitverschwendung abgetan. Aber alle, die dann innerhalb eines Jahres ganz unabhängig von dieser dämlichen Maßnahme eine Anstellung gefunden haben wurden intern als "Vermittlungserfolg" dieser Maßnahme verbucht.

Sorry für meinen Tonfall. Aber ich habe so viel mit Betroffenen zu tun und war auch selbst einmal Betroffener, da kriege ich die blanke Wut, wenn ich solche Beiträge wie deinen lese, in denen dieses kranke und sündhaft teure System verteidigt wird.

Buchenholz
22.10.2014, 10:10
Kann mir einer jetzt mal sagen, wie ich um die GEZ herumkomme? Gar nicht, danke sehr.
Das weiß hier wohl niemand. Es bleibt dann halt noch die Option sich am Staat zu rächen. Ist halt die Frage, wie man glaubt seine Energien effizienter zu investieren. In den Widerstand gegen die Rundfunkgebühren oder in die "Sabotage des kleinen Mannes" am BRD-System.

MANFREDM
22.10.2014, 10:21
Die Aussage "Dummes Gelaber" ist ein ärmliches Argument. Du hast keine Ahnung von der Realität, eine auf deine persönlichen Lebensumstände beschränkte lebenserfahrung und spuckst hier arrogante Töne über Menschen, die im Elend gelandet sind und scherst sie alle über einen Kamm. ...

Ich schere niemanden über einen Kamm. Deine Aussagen sind gezielte Lügen und Diffamierungen der Job-Center. Im übrigen beschwerst Du Dich ja schon darüber, daß Leistungsempfänger vom Job-Center zu Arbeitsmaßnahmen herangezogen werden. Eine derart rechtswidrige Geisteshaltung von Dir, sagt eigentlich alles aus. Wenn es die von Dir herbeigeschriebene "Sinnlosmaßnahmen bis hin zur Günstlingswirtschaft zw. Jobcenterleitung und Maßnahmenträger sind überall die Regel" in erheblichem Umfang geben würde, wäre doch rechtliche Maßnahmen dagegen oder Information der Presse kein Problem. Die Presse ist in der Regel sehr dankbar für solche Tipps. Die WAZ schreibt tagtäglich über angeblich benachteiligte Personen.

Und alle Maßnahmen der Job-Center unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung, die zudem für den Leistungempfänger kostenlos ist.

Im übrigen zahle ich schon für Leistungempfänger, ich zahle halt Steuern.

Neu
22.10.2014, 10:27
Deine Aussagen sind gezielte Lügen und Diffamierungen der Job-Center.

Du liegst völlig falsch. Seine Aussagen entsprechen der gängigen Praxis.

MANFREDM
22.10.2014, 11:01
Du liegst völlig falsch. Seine Aussagen entsprechen der gängigen Praxis.

Er beschwert sich ja schon darüber, daß Leistungsempfänger vom Job-Center zu Arbeitsmaßnahmen herangezogen werden. Derart dümmliches Gelaber steht eindeutig der gängigen Rechtslage entgegen. Und alle Maßnahmen der Job-Center unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung, die zudem für den Leistungempfänger kostenlos ist.

Neu
22.10.2014, 11:25
Er beschwert sich ja schon darüber, daß Leistungsempfänger vom Job-Center zu Arbeitsmaßnahmen herangezogen werden. Derart dümmliches Gelaber steht eindeutig der gängigen Rechtslage entgegen. Und alle Maßnahmen der Job-Center unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung, die zudem für den Leistungempfänger kostenlos ist.

Die Gerichte kannste in der Pfeife rauchen. Wenn man Recht hat, bekommt man dies erst in der Revision - nach vielen Jahren, wenn man dann noch lebt. Jobs werden gebraucht, keine ABM - Maßnahmen. Und die gibts nicht. Weil man sie "sozialverträglich" abgebaut hat.

MANFREDM
22.10.2014, 11:38
Die Gerichte kannste in der Pfeife rauchen. Wenn man Recht hat, bekommt man dies erst in der Revision - nach vielen Jahren, wenn man dann noch lebt. Jobs werden gebraucht, keine ABM - Maßnahmen. Und die gibts nicht. Weil man sie "sozialverträglich" abgebaut hat.

Dein Gelaber wird auch immer dümmer. Die Sozialgerichte arbeiten nicht mit den Job-Centern zusammen. Im übrigen bist Du unfähig, für Deinen Schmarrn hier Belege zu bringen. Ich verbuche das unter Müll.

Ich bringe mal einen Beleg:


Versäumnisse der Hartz-IV-Bezieher

Ein Großteil der Strafen geht auf Versäumnisse der Hartz-IV-Bezieher zurück. „In rund 80 Prozent der Fälle handelt es sich um sogenannte Meldeverstöße“, berichtet der Sprecher des Jobcenters, Josef Vogt, auf NRZ-Anfrage. „Das heißt, dass jemand seinen mit einem Jobberater vereinbarten Termin nicht eingehalten hat.“

Einen weiteren Bereich machen die sogenannten Eingliederungsvereinbarungen aus. „Wer schriftlich zusichert, einen bestimmten Kurs zu besuchen oder eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen zu schreiben, muss dies auch umsetzen“, so Vogt. Ansonsten drohen Strafen.

Oberhausener Jobcenter verhängt mehr Strafen - und kassiert Kritik | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/oberhausen/oberhausener-jobcenter-verhaengt-mehr-strafen-und-kassiert-kritik-id9375566.html#plx823519021

Das Jobcenter Oberhausen: insgesamt 4675 Sanktionen wurden 2013 verhängt. Interessant ist, dass Leistungsempfänger noch nicht einmal ihren Meldepflichten nachkamen und selbst unterschriebene Eingliederungsvereinbarungen nicht einhielten.

Das steht in völligem Widerspruch zu dem von Dir und Buchenholz verbreitetem Gewäsch.

Buchenholz
22.10.2014, 13:21
Er beschwert sich ja schon darüber, daß Leistungsempfänger vom Job-Center zu Arbeitsmaßnahmen herangezogen werden. Derart dümmliches Gelaber steht eindeutig der gängigen Rechtslage entgegen. Und alle Maßnahmen der Job-Center unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung, die zudem für den Leistungempfänger kostenlos ist.
Du verdrehst meine Worte. Es geht um "vermeintliche" Fortbildungsmaßnahmen ohne jeden Wert für den Arbeitsmarkt, die stets nur Alibi sind um die Arbeitslosen aus der Statistik zu schmeissen. Ich bleibe dabei: Du bist ein Schwätzer ohne den geringsten Realitätsbezug, der die Realität der Jobcenter nur aus den Medien kennt. Ich kenne sie aus persönlichen Erfahrungen und auch aus Erfahrungen aus meiner Nachbarschaft, meinem Bekanntenkreis, einem ehemaligen Jobcentermitarbeiter in eminem Bekanntenkreis und einem Sozialrechtsanwalt.
Personen wie Du schaden unserem Volk, weil sie den inneren Zusammenhalt zerstören und zur Vereinzelung und zunehmenden asozialen Rücksichtslosigkeit untereinander beitragen. Ganz besonders schaden Menschen wie Du unserem Volk, indem sie Wähler den linken Rattenfängern in die Arme treiben. Die Linke freut sich. Leute wie Du sorgen für deren hohe Wahlergebnisse. Wenn Dir mangels Empathiefähigkeit andere Menschen auch sche**segal sind, dann mach Dir wenigstens klar, daß Du durch eine derartige unfreiwillige Wahlkampfarbeit auch Dir selbst schadest.

kotzfisch
22.10.2014, 13:22
Das weiß hier wohl niemand. Es bleibt dann halt noch die Option sich am Staat zu rächen. Ist halt die Frage, wie man glaubt seine Energien effizienter zu investieren. In den Widerstand gegen die Rundfunkgebühren oder in die "Sabotage des kleinen Mannes" am BRD-System.

Vollkommen hirnverbrannt ist es dann Strassenlampen zu zerschiessen, die Du dann über Steuern wiederum zahlst.
Das machen nur Idioten.

Buchenholz
22.10.2014, 13:33
Vollkommen hirnverbrannt ist es dann Strassenlampen zu zerschiessen, die Du dann über Steuern wiederum zahlst.
Das machen nur Idioten.
Das gilt nur in einer gesunden Gesellschaft und einem funktionsfähigen Staatswesen, das die Interessen seines Volkes vertritt. Aber das trifft auf unseren Staat und unsere Gesellschaft ja nicht zu. Was die Kosten durch derartigen Vandalismus betrifft, kann man dies durchaus positiv sehen. Nämlich dann, wenn man wie auch ich glaubt, daß unsere einzige Rettung vor der Zerstörung unseres Volkes durch Zuwanderung und dysgenische Bevölkerungspolitik in einem totalen Zusammenbruch des Systems liegen kann. Es muss rechtzeitig zum Staatsbankrott kommen in dem es jedem Bürger an die materielle Existenz geht, damit der dumme Michel aufwacht und erkennt, daß es in der AUsländerproblematik um unsere physische Existenz geht. Nun könnte man sich ja sagen, diese Staatsbankrott ist doch eh schon lange unvermeidbar und es ist nur noch die Frage, wie lange es unserer politischen Klasse gelingt ihn hinauszuzögern. Das problem ist hier aber die Demografie. Läßt sich dieser Staatsbankrott zu lange hinauszögern, dann sind wir Einheimischen vielleicht bei seinem Eintritt demografisch soweit geschwächt, daß wir nicht mehr in der Lage sein werden uns im Konfliktfall sowohl mit Migrantengruppen als auch mit der poltischen klasse und ihren Lakaien durchzusetzen. Deshalb begrüße ich persönlich eigentlich alles, was dem Staat Kosten erzeugt. Soll so ein Freak also ruhig die Laternen und Blitzer zerschiessen, meinen Segen hat er.

Neu
22.10.2014, 15:38
Dein Gelaber wird auch immer dümmer. Im übrigen bist Du unfähig, für Deinen Schmarrn hier Belege zu bringen. Ich verbuche das unter Müll.
Das steht in völligem Widerspruch zu dem von Dir und Buchenholz verbreitetem Gewäsch.

Und hier endet unsere Diskussion. Wenn du nicht in der Lage bist, sachlich und höflich zu argumentieren, dann eben nicht.

volkszorn
22.10.2014, 17:02
Kann mir einer jetzt mal sagen, wie ich um die GEZ herumkomme? Gar nicht, danke sehr.

Wird wohl schwer. Die Gründung einer WG (auf dem Papier) mit Gleichgesinnten könnte ein Ansatz sein. In einer WG muß nur einer die Zwangsgebühren abdrücken...

Fortuna
22.10.2014, 18:11
Wird wohl schwer. Die Gründung einer WG (auf dem Papier) mit Gleichgesinnten könnte ein Ansatz sein. In einer WG muß nur einer die Zwangsgebühren abdrücken...


Was ist, wenn in einem gemeinsamen Haushalt eine Person schon seit Anno Tobak treu und brav zahlt, aber die zweite Person vom Beitragsservice dauernd belästigt und schließlich zwangsangemeldet wird - muß die zweite Person dann auch zahlen, oder reicht es wenn sie gar nichts unternimmt und den Beitragsservice immer schön weiter mahnen und fordern läßt?

Ruepel
22.10.2014, 18:23
Es soll Menschen geben, die weder Fernseher, Radio noch sonst ein Medium besitzen und da stellt sich dann doch schon die Frage nach der "Rechtmässigkeit" solch einer "Gebühr" und warum man diese bezahlen muss, wenn man gar keine Gegenleistung erhält.

Es kommt doch kein Mensch auf die Idee zu fordern - die Kfz-Steuer wird nicht mehr fahrzeugbezogen erhoben, sondern jeder Bürger in diesem Lande hat eine Kfz-Steuer zu entrichten, ob er nun ein Auto besitzt oder nicht...so als Beispiel. Die Rundfunkgebühr tut aber genau dieses.

Es ist doch Scheißegal ob Hans Hasenfuss ein Radio oder Rechner besitzt.
Es geht ums Prinzip,das da lautet: Ich bestimme wem ich für seine Informationen bezahle und nicht irgendwelche parasitären Parteibonzen.
Mehr gibt es zu diesem Thema meinerseits nicht zu sagen.
Es währe mir eine Ehre wegen Zahlungsbeukott im Gefängnis zu landen.

volkszorn
22.10.2014, 18:35
Was ist, wenn in einem gemeinsamen Haushalt eine Person schon seit Anno Tobak treu und brav zahlt, aber die zweite Person vom Beitragsservice dauernd belästigt und schließlich zwangsangemeldet wird - muß die zweite Person dann auch zahlen, oder reicht es wenn sie gar nichts unternimmt und den Beitragsservice immer schön weiter mahnen und fordern läßt?

Pro Haushalt gibt es nur eine GEZ Strafsteuer. Sollten beide Personen dort gemeldet sein und die zweite Person keinen angemeldeten Zweitwohnsitz hat ist sie nicht verpflichtet Der GEZ Tribut zu zollen.

Fortuna
22.10.2014, 18:40
Pro Haushalt gibt es nur eine GEZ Strafsteuer. Sollten beide Personen dort gemeldet sein und die zweite Person keinen angemeldeten Zweitwohnsitz hat ist sie nicht verpflichtet Der GEZ Tribut zu zollen.


Ja, aber wie reagiert man in so einem Fall. Gibt man da lang und breit Erklärungen ab, widerspricht man der Zwangsanmeldung und schickt Erläuterungen und Belege, oder macht man einfach gar nichts?

Eine ander Möglichkeit wäre, daß Person A ihre geleisteten Beiträge zurückfordert, da ja jetzt von Person B auch kassiert werden soll?

BlackForrester
22.10.2014, 21:19
BlackForrester, deswegen sind ja auch Klagen gegen die Haushaltsabgabe anhängig, das hilft aber nicht gegen die Zahlungspflicht.


Vom Grundprinzip widerspreche ich ja nicht - was mich stört ist, eine Behörde als "Allmachtsbehörde" hinzustellen, welche mit dem Bürger tun und lassen kann, was der Behörde gerade so einfällt. So ist es noch nicht in diesem Lande (auch wenn weite politisch - vor allem linke Teile - davon träumen)...

Gehirnnutzer
22.10.2014, 21:43
Vom Grundprinzip widerspreche ich ja nicht - was mich stört ist, eine Behörde als "Allmachtsbehörde" hinzustellen, welche mit dem Bürger tun und lassen kann, was der Behörde gerade so einfällt. So ist es noch nicht in diesem Lande (auch wenn weite politisch - vor allem linke Teile - davon träumen)...

Die Behörde kann in dem Sinne nicht tun und machen was sie will, das Problem ist, die rechtlichen Mittel, die der Bürger gegen sie hat, führen zunächst nicht zu einem gewünschten Ergebnis.

Um das Zahlen der Haushaltsabgabe kommst du nicht drum rum, denn auch wenn Rechtsbehelf gegen den Bescheid eingelegt wird, hat dies keine aufschiebende Wirkung. Ist übrigens kein Sonderrecht der Rundfunkanstalten sondern allgemeines Verwaltungsrecht.
Du fragst dich jetzt wohl, wenn so oder so zahlen muss, was für einen Sinn macht es dann Rechtsbehelf gegen den Bescheid einzulegen. Es ist ganz simple, wird für dich entschieden, bekommst du das Geld erstattet.
Gerade bei den jetzt anhängigen Verfahren gegen die Haushaltsabgabe ist es wichtig Widerspruch einzulegen. Entscheiden die Gerichte nämlich, das die Haushaltsabgabe verfassungswidrig oder sonstwie nicht rechtens ist, hat das unterschiedliche Wirkung:

- kein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Die Haushaltsabgabe muss ab dem Zeitpunkt des Urteils nicht mehr gezahlt werden, jedoch ist bereits gezahlte Haushaltsabgabe unwideruflich weg,

- Widerspruch eingelegt
Alle gezahlte Haushaltsabgabe deren Bescheide mit Widerspruch wegen der Verfahren etc. belegt wurden, wird zurückerstattet auch wenn das vor dem Urteil war.

Formbriefe für den Widerspruch gibt es im Internet.

BlackForrester, die gesetzgebende Gewalt geht zwar vom Volke aus und wird auf Volksverarsch...äh Volksvertreter deligiert, aber was sie fabriziert ist kaum noch für das Volk verständlich.

BlackForrester
23.10.2014, 18:25
Die Behörde kann in dem Sinne nicht tun und machen was sie will, das Problem ist, die rechtlichen Mittel, die der Bürger gegen sie hat, führen zunächst nicht zu einem gewünschten Ergebnis.

Um das Zahlen der Haushaltsabgabe kommst du nicht drum rum, denn auch wenn Rechtsbehelf gegen den Bescheid eingelegt wird, hat dies keine aufschiebende Wirkung. Ist übrigens kein Sonderrecht der Rundfunkanstalten sondern allgemeines Verwaltungsrecht.
Du fragst dich jetzt wohl, wenn so oder so zahlen muss, was für einen Sinn macht es dann Rechtsbehelf gegen den Bescheid einzulegen. Es ist ganz simple, wird für dich entschieden, bekommst du das Geld erstattet.
Gerade bei den jetzt anhängigen Verfahren gegen die Haushaltsabgabe ist es wichtig Widerspruch einzulegen. Entscheiden die Gerichte nämlich, das die Haushaltsabgabe verfassungswidrig oder sonstwie nicht rechtens ist, hat das unterschiedliche Wirkung:

- kein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Die Haushaltsabgabe muss ab dem Zeitpunkt des Urteils nicht mehr gezahlt werden, jedoch ist bereits gezahlte Haushaltsabgabe unwideruflich weg,

- Widerspruch eingelegt
Alle gezahlte Haushaltsabgabe deren Bescheide mit Widerspruch wegen der Verfahren etc. belegt wurden, wird zurückerstattet auch wenn das vor dem Urteil war.

Formbriefe für den Widerspruch gibt es im Internet.

BlackForrester, die gesetzgebende Gewalt geht zwar vom Volke aus und wird auf Volksverarsch...äh Volksvertreter deligiert, aber was sie fabriziert ist kaum noch für das Volk verständlich.


Vorab...richtig, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen...auch richtig, bezahlen...jetzt aber...ich bezahle also monatlichen meinen Rundfunkbeitrag (per Barüberweisung nach Rechnungseingang - denn einer Behörde Zugriff auf mein Konto zu geben - so wahnsinnig kann ich gar nicht sein)...und was finde ich zuletzt in meinem Briefkasten...eine Aufforderung zum Meldeabgleich, da man vom Einwohnermeldeamt meine Daten bekommen hätte und nun festgestellt hat ich bezahle nicht bzw. wäre nicht gemeldet...nein, das ist kein Witz.

Jetzt bin ich ja gewillt zu helfen (man will ja nicht so sein :D)...aber so wie es bei den Behörden nichts umsonst gibt und man für jeden Furz zahlen muss, nun, so habe ich dann den Beitragsservice angemailt, dass ich selbstverständlich gewillt bin zu helfen...aber dies würde Kosten verursachen.

Zwar sieht das Gesetz vor (wichtig §9 RBeitrStV) dass die jeweilige Landesrundfunkanstalt von einer Person ein Auskunftsrecht hat, wenn der Verdacht besteht, man würde seine Beiträge nicht bezahlen...nirgends in Gesetz aber steht, dass man als "im Verdacht" stehende Person diese Auskunft auf eigene Lasten und eigene Kosten erbringen muss.

Also habe ich den Jungs und Mädels einen Kostenvoranschläge per e-Mail zugesendet (meine Aufwendungen, meine Kosten, anwaltliche Beratung - es könnten mir ja Nachteile entstehen, als MUSS ich mich von einem Anwalt aufklären lassen etc.) - ich hatte meinen Spaß dabei - mit der Bitte um die Bestätigung der Kostenübernahme, da im Gesetz ja nicht erkärt wird, ich müsse diese Auskunft zu meinen Lasten erbringen...jetzt harre ich der Dinge welche da kommen (übrigens, war vor in etwa 6 Wochen)...ja, ich bin willig und finde heute - wieder so ein Auskunftersuchung im Briefkasten - was zu Folge hatte...kurzes Mail mit Hinweis auf mein Mail und ich bis heute auf die Kostenübernahme warte und sobald diese vorliegt ich natürlich die Auskunft - sofern dazu rechtlich verpflichtet - erteilen würde...Gott, bin ich ein Korinthenkaker und habe meinen Spaß dabei :D

Von Interesse wäre natürlich auch...wie kommen die an meine Kontodaten um das Geld "zwangseinzutreiben"?

Don
23.10.2014, 19:01
Von Interesse wäre natürlich auch...wie kommen die an meine Kontodaten um das Geld "zwangseinzutreiben"?

Steht auf Deinen Überweisúngen.

Hans Huckebein
23.10.2014, 20:08
Es ist und bleibt eine zwangsgebühr!
Das als steuer zu benennen, habe sie sich noch nicht getraut;

Heinrich_Kraemer
23.10.2014, 20:22
Mir geht immer das Herz über, wenn man seine eigene Indoktrination durch den Staat auch noch selbst löhnen darf.

Spaziere ich dann in Zehlendorf, sehe ich immer wieder mittelprächtige StaatsschauspielerINNEN beim Gassigehen mit dem Hund, Joggen, wenn die fette Villa verlassen wird. Man hats ja auch nicht leicht beim Staatsfernsehen und dann noch von einer Gutmenschumverteilungsgala zur nächsten.

Totalitäres Absurdistan wie eh und je.

BlackForrester
24.10.2014, 15:16
Steht auf Deinen Überweisúngen.


Mitnichten steht meine Kontonummer auf irgend einer Überweisung

Selbst wenn dem so aber so wäre...da ich ja, lt. denen, nicht bezahle hätten die ja auch keine Überweisung von welcher man die Kontonummer herleiten könnte...also stellt sich die Frage...wie kommt diese Truppe an meine Bankdaten?

Don
24.10.2014, 19:08
Mitnichten steht meine Kontonummer auf irgend einer Überweisung

Selbst wenn dem so aber so wäre...da ich ja, lt. denen, nicht bezahle hätten die ja auch keine Überweisung von welcher man die Kontonummer herleiten könnte...also stellt sich die Frage...wie kommt diese Truppe an meine Bankdaten?

Hast du schon mal einen Umsatzauszug über erhaltene Zahlungen von irgendwem angesehen?
Steht alles drauf.

tommy3333
24.10.2014, 19:25
Das ist schon totalitär, was dort getrieben wird. Leute abzuzocken, die überhaupt keinen Fernseher besitzen.
Daran erkennt man, wer im Staat die Macht hat.
Ein unfassbarer Vorgang! Jeder kann sich ausrechnen, was für Gelder dort fließen.

Das ist, als würde euch der ADAC abzocken, obwohl ihr kein Auto besitzt. Vielleicht kommen sie noch auf die Idee, wenn sie genug Macht haben. Das nennen wir dann Verkehrssicherheitsabgabe.

Hier habt ihr eine Alternative.
Allein schon wegen der totalitären GEZ wähle ich AfD.

http://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/2014/05/abGEZockt.png

Ach so, die Spiele der Nationalelf laufen jetzt auf RTL. Trotz Rundfunkgebühr.
Als nächstes soll dann wohl auch jeder Hundesteuer zahlen, der keinen Hund hält, oder jeder Antialkoholilker die Sekt- und Branntweinsteuer und jeder Nichtraucher die Tabaksteuer.

BlackForrester
25.10.2014, 00:02
Hast du schon mal einen Umsatzauszug über erhaltene Zahlungen von irgendwem angesehen?
Steht alles drauf.


Bei einer Barüberweisung gibt es eine Kontodaten (sprich Kontonummer, BLZ pder ähnliches) welche übermittelt werden...´mal so in den Raum geworfen.

Bleibt also die Ursprungsfrage...wie kommt der Beitragsservice an die Kontendaten eines nicht zahlenden Beitragszahlers, welcher eventuell noch nicht gezahlt hat.

Git,ich gebe ja zu ich habe einen Sockenschuss...überall wo meine Daten gespeichert sein könnten schreibe ich mich anders und habe damit die Hoheit über meine Daten.
Im Einwohnermeldeamt heiße ich dann Max Anders Mustermann, bei der GEZ Maxx Mustermann, bei Veransandhändler A dann Max Musdermann und so weiter...

Als Maxx Mustermann bezahle ich also meine GEZ-Gebühren, als Max Anders Mustermann natürlich nicht (und die Daten hat der Beitragsservice natürlich erhalten) :D...und nun frage ich mich, wie der Beitragsservice mein Konto ermitteln will welches auf Max A. Mustermann läuft?

Don
25.10.2014, 08:40
Bei einer Barüberweisung gibt es eine Kontodaten (sprich Kontonummer, BLZ pder ähnliches) welche übermittelt werden...´mal so in den Raum geworfen.

Bleibt also die Ursprungsfrage...wie kommt der Beitragsservice an die Kontendaten eines nicht zahlenden Beitragszahlers, welcher eventuell noch nicht gezahlt hat.

Git,ich gebe ja zu ich habe einen Sockenschuss...überall wo meine Daten gespeichert sein könnten schreibe ich mich anders und habe damit die Hoheit über meine Daten.
Im Einwohnermeldeamt heiße ich dann Max Anders Mustermann, bei der GEZ Maxx Mustermann, bei Veransandhändler A dann Max Musdermann und so weiter...

Als Maxx Mustermann bezahle ich also meine GEZ-Gebühren, als Max Anders Mustermann natürlich nicht (und die Daten hat der Beitragsservice natürlich erhalten) :D...und nun frage ich mich, wie der Beitragsservice mein Konto ermitteln will welches auf Max A. Mustermann läuft?

Du hast doch erzählt du hast gezahlt. Wo ist also dein Verständnisproblem?
Du hast einen Namen und eine Meldeadresse. Außerdem hast du bei den Demokratieabgabeneintreibern eine "Kunden"nummer.
Was, meinst du, kann man mit Computern und Datenabgleich noch anderes machen als WoW spielen?

BlackForrester
25.10.2014, 09:05
Du hast doch erzählt du hast gezahlt. Wo ist also dein Verständnisproblem?
Du hast einen Namen und eine Meldeadresse. Außerdem hast du bei den Demokratieabgabeneintreibern eine "Kunden"nummer.
Was, meinst du, kann man mit Computern und Datenabgleich noch anderes machen als WoW spielen?


Richtig...ich habe gezahlt und nun behaupten die guten Damen und Herren, nach Abgleich der Daten, welche man von den Einwohnermeldeämter erhalten habe, ich wäre weder gemeldet noch würde ich bezahlen.

Also stellt sich jetzt die Frage - wenn man nun das Geld beitreiben will - wie kommen diese Damen und Herren an meine Bankdaten? Wenn man schon zu dämlich ist zu erkennen, das sich den Rundfunkbeitrag bezahle glaube ich kaum dass die Intelligenz ausreicht meine Bankdaten zu ermitteln.

Don
25.10.2014, 09:20
Richtig...ich habe gezahlt und nun behaupten die guten Damen und Herren, nach Abgleich der Daten, welche man von den Einwohnermeldeämter erhalten habe, ich wäre weder gemeldet noch würde ich bezahlen.

Also stellt sich jetzt die Frage - wenn man nun das Geld beitreiben will - wie kommen diese Damen und Herren an meine Bankdaten? Wenn man schon zu dämlich ist zu erkennen, das sich den Rundfunkbeitrag bezahle glaube ich kaum dass die Intelligenz ausreicht meine Bankdaten zu ermitteln.

Nochmal für Schwarzwälder: auf der Umsatzdarstellung des Kontos der Demokrstieabgabeneintreiber dich betreffend steht DEINE Kontonummer und BLZ, neuerdings die IBAN die all das enthält. Außerdem dein Name und der Verwendungszweck, ergo deine Teilnehmernummer. Du wirst ja nicht so dämlich sein denen blanko Geld zu überweisen ohne irgendwelche Daten anzugeben.
Oder doch? Unter falschem Namen? Als Spende?

Weißt du, Firmen, Banken, Behörden und Zwangsanstalten betreiben eine Buchhaltung. Dort müssen sie für Zahlungsverkehre qua Gesetz nachweisen wer wem wann wieviel wofür von welchem Konto auf welches Konto abgedrückt hat. Das ist der Grund weshalb es einiger Sachkenntnis bedarf bargeldlos Gelder irgendwohin zu verschieben um sagen wir mal Steuerlasten zu optimieren. Das ist der Grund weshalb bei uns die Behörden Einblick auf Bankkonten haben. Die interessiert einen Scheiß wieviel drauf ist. Die interessiert wieviel von wem an wen wofür und wann.

Und das steht da alles. Ist das so schwierig?

BlackForrester
25.10.2014, 09:35
Nochmal für Schwarzwälder: auf der Umsatzdarstellung des Kontos der Demokrstieabgabeneintreiber dich betreffend steht DEINE Kontonummer und BLZ, neuerdings die IBAN die all das enthält. Außerdem dein Name und der Verwendungszweck, ergo deine Teilnehmernummer. Du wirst ja nicht so dämlich sein denen blanko Geld zu überweisen ohne irgendwelche Daten anzugeben.
Oder doch? Unter falschem Namen? Als Spende?

Weißt du, Firmen, Banken, Behörden und Zwangsanstalten betreiben eine Buchhaltung. Dort müssen sie für Zahlungsverkehre qua Gesetz nachweisen wer wem wann wieviel wofür von welchem Konto auf welches Konto abgedrückt hat. Das ist der Grund weshalb es einiger Sachkenntnis bedarf bargeldlos Gelder irgendwohin zu verschieben um sagen wir mal Steuerlasten zu optimieren. Das ist der Grund weshalb bei uns die Behörden Einblick auf Bankkonten haben. Die interessiert einen Scheiß wieviel drauf ist. Die interessiert wieviel von wem an wen wofür und wann.

Und das steht da alles. Ist das so schwierig?


Vorab:
Wie kommst Du darauf, dass auf einer Überweisung zwingend DIE Kontonummer stehen muss? Greife auf das Mittel der Barüberweisung zurück und schon gibt es weder eine zuordenbare Kontonummer (da diese bei einer Barüberweisung nicht aufgeführt ist) noch ist von der Bankleitzahl abzuleiten, dass Du auf genau dieser Bank, wo Du die Überweisung tätigst, eine Konto hast.

Gesetzt der Fall ich überweise bargeldlos von meinem Konto...ja, dann hätte diese Behörde meine Bankdaten. Da aber diese Behörde aber ja die Auffassung vertritt ich bezahle gar nicht bzw. wäre gar nicht gemeldet wären diese vorhandenen Bankdaten ja sinnlos...da diese ja nicht mit dem "säumigen" Zahler in Verbindung zu bringen sind...denn sonst würde diese Behörde ja erkennen, dass ich meine Rundfunkbeiträge bezahle und damit auch gemeldet bin.

Es geht am Ende ja auch nicht um mich - auf meine Konten hat keine deutsche Behörde Zugriff, da diese sich nicht in Deutschland befinden - sondern um die, welche nicht gemeldet sind und nicht bezahlen...wie kommt diese Behörde an deren Daten?