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Vollständige Version anzeigen : Ursprung des so genannten " Hitlergrußes "



Wolf Fenrir
14.10.2014, 18:57
Man sieht und hört in unzähligen Dokus in Beiträgen in den Medien den Kindischen Begriff ( Hitlergruß ).

Was soll das sein der Hitlergruß ? meinen sie den ausgestreckten Arm ?

Meines Wissens nach haben die Römischen Kaiser die Untertanen mit dem Ausgestreckten Arm begrüßt.

Dann ist es ein Kaisergruß ! und so mit hat der ausgestreckte Arm nichts mit dem " bösen" Hitler zu tun, und Leute die den verbotenen Arm heben sollten sich auf die Römischen Kaiser berufen :cool::D

tabasco
14.10.2014, 19:12
Man sieht und hört in unzähligen Dokus in Beiträgen in den Medien den Kindischen Begriff ( Hitlergruß ).

Was soll das sein der Hitlergruß ? meinen sie den ausgestreckten Arm ?

Meines Wissens nach haben die Römischen Kaiser die Untertanen mit dem Ausgestreckten Arm begrüßt.

Dann ist es ein Kaisergruß ! und so mit hat der ausgestreckte Arm nichts mit dem " bösen" Hitler zu tun, und Leute die den verbotenen Arm heben sollten sich auf die Römischen Kaiser berufen :cool::D

Edle Herkunft des Grußes wurde wohl in den Dreck gezogen, wa.

Drax
14.10.2014, 19:17
Man sieht und hört in unzähligen Dokus in Beiträgen in den Medien den Kindischen Begriff ( Hitlergruß ).

Was soll das sein der Hitlergruß ? meinen sie den ausgestreckten Arm ?

Meines Wissens nach haben die Römischen Kaiser die Untertanen mit dem Ausgestreckten Arm begrüßt.

Dann ist es ein Kaisergruß ! und so mit hat der ausgestreckte Arm nichts mit dem " bösen" Hitler zu tun, und Leute die den verbotenen Arm heben sollten sich auf die Römischen Kaiser berufen :cool::D


Mach doch!


Strafrecht Nach dem Zweiten Weltkrieg (http://de.wikipedia.org/wiki/Zweiter_Weltkrieg) wurde der Hitlergruß in Deutschland (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) sowie Österreich (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich) verboten. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes und anderer Formen (etwa „Mit Deutschem Gruße“) durch § 86a (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html) des Strafgesetzbuches (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_%28Deutschland%29) (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Orga nisationen)) sowie § 130 (http://dejure.org/gesetze/stgb/130.html) (Volksverhetzung (http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung)) unter Strafe gestellt; ebenso finden sich entsprechende Paragraphen im Strafgesetzbuch (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_%28%C3%96sterreich%29) der Republik Österreich.

Thema ist durch!