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Vollständige Version anzeigen : Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus



jochen53
14.10.2014, 12:13
Neues aus dem deutschen Justiz-Tollhaus:

http://www.swr.de/report/behoerdenpanne-angeklagter-salafist-aus-hessen-reist-trotz-fussfessel-nach-syrien-aus/-/id=233454/nid=233454/did=14121254/1iqf9od/index.html

Zitat: Ein den Sicherheitsbehörden bekannter und wegen schwerer Körperverletzung angeklagter Salafist aus Hessen ist aus Deutschland ausgereist, obwohl er eine elektronische Fußfessel getragen hat. Laut hessischen Justizbehörden hält er sich mutmaßlich inzwischen in Syrien auf.

...

Er gehörte einer Gruppe von Jugendlichen im Rhein-Main-Gebiet an, die von den Sicherheitsbehörden beobachtet worden war, weil es Hinweise gab, dass sie nach Syrien zum Kämpfen gehen wollten. M. wurde zudem wegen Beteiligung an einem Angriff auf ein Kamerateam von REPORT MAINZ in Offenbach im Juni 2013 wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.

Ein Sprecher des Amtsgerichts Offenbach bestätigte REPORT MAINZ, dass gegen M. anschließend erneut ermittelt wurde - dieses Mal wegen des Verdachts auf Einbruchsdiebstahl. Statt bis zum Prozess Untersuchungshaft anzuordnen, sei M. dann aber mit einer Fußfessel ausgestattet worden.


Dazu fällt mir nix mehr ein.

pixelschubser
14.10.2014, 12:16
Neues aus dem deutschen Justiz-Tollhaus:

http://www.swr.de/report/behoerdenpanne-angeklagter-salafist-aus-hessen-reist-trotz-fussfessel-nach-syrien-aus/-/id=233454/nid=233454/did=14121254/1iqf9od/index.html

Zitat: Ein den Sicherheitsbehörden bekannter und wegen schwerer Körperverletzung angeklagter Salafist aus Hessen ist aus Deutschland ausgereist, obwohl er eine elektronische Fußfessel getragen hat. Laut hessischen Justizbehörden hält er sich mutmaßlich inzwischen in Syrien auf.

...

Er gehörte einer Gruppe von Jugendlichen im Rhein-Main-Gebiet an, die von den Sicherheitsbehörden beobachtet worden war, weil es Hinweise gab, dass sie nach Syrien zum Kämpfen gehen wollten. M. wurde zudem wegen Beteiligung an einem Angriff auf ein Kamerateam von REPORT MAINZ in Offenbach im Juni 2013 wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.

Ein Sprecher des Amtsgerichts Offenbach bestätigte REPORT MAINZ, dass gegen M. anschließend erneut ermittelt wurde - dieses Mal wegen des Verdachts auf Einbruchsdiebstahl. Statt bis zum Prozess Untersuchungshaft anzuordnen, sei M. dann aber mit einer Fußfessel ausgestattet worden.


Dazu fällt mir nix mehr ein.

Da fragt man sich doch ernsthaft, wer diesem Herrn eine "günstige Sozialprognose" bescheinigt hat.

Demokrat
14.10.2014, 12:18
Vielleicht sollte man die Fußfesseln mit einer Sprengstoffladung aufrüsten :)

Brotzeit
14.10.2014, 12:35
Vielleicht sollte man die Fußfesseln mit einer Sprengstoffladung aufrüsten :)

Aber mit zeitverzögerter Zündung und GPS , sodaß die Ladung sicher erst ausserhalb unseres Staates explodiert und wir die Sauerei nicht auch noch weg machen müssen, die eine solches Sch ...n hinterläßt!

jochen53
14.10.2014, 12:37
CDU-Bosbach kann ja mal seinen Worten der Empörung Taten folgen lassen. Z.B. Strafanzeige gegen den zuständigen Haftrichter wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt erstatten. Dann im Bundestag eine Gesetzesänderung einbringen wonach bei der 3. Verurteilung zu einer Haftstrafe die Mindestrafe 10 Jahre beträgt weil per Definition eine Resozialisierung ausgeschlossen ist.

Hrafnaguð
14.10.2014, 12:47
Da fragt man sich doch ernsthaft, wer diesem Herrn eine "günstige Sozialprognose" bescheinigt hat.

Hätte er eine 9mm in der Birne, dann würd ich ihm auch ne gute Sozialprognose ausstellen......ich hoffe SAA, Kurden oder sonstwer nehmen dem
dt. Idiotenstaat dann die Arbeit ab für die er selbst zu feige ist - hoffentlich ohne das er noch anderen Leuten vorher Köpfe abschneiden kann.

Frontferkel
14.10.2014, 12:47
Aber mit zeitverzögerter Zündung und GPS , sodaß die Ladung sicher erst ausserhalb unseres Staates explodiert und wir die Sauerei nicht auch noch weg machen müssen, die eine solches Sch ...n hinterläßt!

Fuss ab reicht schon . Zur Intensivbehandlung darf er dann nach Syrien zu den sehr kompetenten IS - Ärzten .

Brotzeit
14.10.2014, 12:49
Fuss ab reicht schon . Zur Intensivbehandlung darf er dann nach Syrien zu den sehr kompetenten IS - Ärzten .

Der könnte doch dann als "Kriegsopfer" zurückhumpeln oder im Rolli an der deutschen Grenze auftauchen und auf die Tränendrüse drücken .........

Hier sind entgültige Lösungen gefordert!

Rabodo
14.10.2014, 13:00
Ich finde die Ausreise solcher Typen sollte gefördert werden.
Aber Ausländer sollten nicht mehr einreisen dürfen, deutsche ISler die zurück kommen umgehend inhaftiert werden.

Die Kosten für die Ausreise und die Inhaftierung zurückgekehrter Deutscher sollten auf die islamischen Gemeinden umgelegt werden.

Niklas87
14.10.2014, 13:40
Ich verstehe nicht wieso man diesen Leuten die ausreise verwehrt. Jetzt laufen sie mit ihren Enthauptungs-Gedanken durch unsere Städte...

Aber typisch Gutmenschen. Lieber die autochthonen Kuffar hier umbringen als irgendwo anders. Nach dem Motto "Deutschland hat ja genug schaden angerichtet, jetzt sollen die deutsch_innen_x mal leiden"

Hrafnaguð
14.10.2014, 13:49
Ich verstehe nicht wieso man diesen Leuten die ausreise verwehrt. Jetzt laufen sie mit ihren Enthauptungs-Gedanken durch unsere Städte...

Aber typisch Gutmenschen. Lieber die autochthonen Kuffar hier umbringen als irgendwo anders. Nach dem Motto "Deutschland hat ja genug schaden angerichtet, jetzt sollen die deutsch_innen_x mal leiden"

Mal sehen was hier passiert wenn einer von den eh schon nicht mehr rundlaufenden konsequenten Moslems mal jemanden auf offener Straße köpft. Sollte es zufällig einen grünen Gutmenschen
treffen, halte ich das für einen durchaus vertretbaren Kollateralschaden. Schön fände ich auch das nicht. Aber wenn es jemanden trifft von dem alle die ihn kennen sagen "Ausgerechnet der, der
hat sich doch immer für Flüchtlinge und Moslems eingesetzt", so wäre das man ein dringend notwendiger Augenöffner. Vieleicht ist das ja mal der Anstoß den unsere vom 68er Ungeist kaputtgemachte,
wachsweiche und bis zur Selbstaufgabe tolerante Gesellschaft braucht um mal wieder "den Deutschen" in sich zu entdecken.

Rabodo
14.10.2014, 13:51
Ich verstehe nicht wieso man diesen Leuten die ausreise verwehrt. Jetzt laufen sie mit ihren Enthauptungs-Gedanken durch unsere Städte...
Aber typisch Gutmenschen. Lieber die autochthonen Kuffar hier umbringen als irgendwo anders. Nach dem Motto "Deutschland hat ja genug schaden angerichtet, jetzt sollen die deutsch_innen_x mal leiden"

Vollste Zustimmung.
Dazu passt ja auch die Forderung von Friedensbewegten GrünInnen, die den Einsatz von Bundeswehrsoldaten verlangen.

Nur mal fikriv angenommen, in Namibia würden die Hereros die Deutschen bekämpfen und massakrieren.
Ob da wohl auch diese GrünInnen den Einsatz der Bundeswehr forderten um die Deutschen zu schützen?

Rabodo
14.10.2014, 13:53
Mal sehen was hier passiert wenn einer von den eh schon nicht mehr rundlaufenden konsequenten Moslems mal jemanden auf offener Straße köpft. Sollte es zufällig einen grünen Gutmenschen
treffen, halte ich das für einen durchaus vertretbaren Kollateralschaden. Schön fände ich auch das nicht. Aber wenn es jemanden trifft von dem alle die ihn kennen sagen "Ausgerechnet der, der
hat sich doch immer für Flüchtlinge und Moslems eingesetzt", so wäre das man ein dringend notwendiger Augenöffner. Vieleicht ist das ja mal der Anstoß den unsere vom 68er Ungeist kaputtgemachte,
wachsweiche und bis zur Selbstaufgabe tolerante Gesellschaft braucht um mal wieder "den Deutschen" in sich zu entdecken.

In England ist es ja schon passiert das zwei Moslems einen Soldaten ermordeten.
Ich gehe mal stark davon aus das dann Moslemführer und Gutmenschen sich beeilten und erklärten das die Tat überhaupt nichts aber auch garnichts mit Islam zu tun hat.
Genauso wäre das auch bei uns.

pixelschubser
14.10.2014, 13:54
Hätte er eine 9mm in der Birne, dann würd ich ihm auch ne gute Sozialprognose ausstellen......ich hoffe SAA, Kurden oder sonstwer nehmen dem
dt. Idiotenstaat dann die Arbeit ab für die er selbst zu feige ist - hoffentlich ohne das er noch anderen Leuten vorher Köpfe abschneiden kann.

Sehr schön formuliert!

Gehirnnutzer
14.10.2014, 13:54
CDU-Bosbach kann ja mal seinen Worten der Empörung Taten folgen lassen. Z.B. Strafanzeige gegen den zuständigen Haftrichter wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt erstatten. Dann im Bundestag eine Gesetzesänderung einbringen wonach bei der 3. Verurteilung zu einer Haftstrafe die Mindestrafe 10 Jahre beträgt weil per Definition eine Resozialisierung ausgeschlossen ist.

jochen53, erkläre mal wo du hier Strafvereitelung siehst und wie du auf die 3. Verurteilung kommst.

Dem Artikel ist nur zu entnehmen, das der Bursche wegen Körperverletzung angeklagt wurde und gegen ihn noch wegen Einbruchsdiebstahl ermittelt wird, was darauf eigentlich klar darauf hindeutet, das wir es mit einem laufenden Prozess und einem Ermittlungsverfahren zu tun haben.

Das ganze ist ein Fall von mangelnder Behördenkommunikation und dafür ist Vater Staat selbst verantwortlich. Die Sicherheitsbehörden teilen ihre Beobachtungen den Strafverfolgungsbehörden nur dann mit, wenn sie selber Straftaten ermittelt haben, das sie beobachten und wen sie beobachten teilen sie nicht mal mit, wenn aus anderen Gründen Verfahren laufen.
Also wenn die Staatsanwaltschaft und der Haftrichter nichts von den Ermittlungen der Sicherheitsbehörden wussten, wie hätten sie von der Absicht nach Syrien zu reisen, wissen sollen.

Teilweise muss man die Sicherheitsbehörden in Schutz nehmen, denn für manche ihrer Ermittlungen ist es schädlich wenn herauskommt das sie beobachten.

jochen53
14.10.2014, 14:07
jochen53, erkläre mal wo du hier Strafvereitelung siehst und wie du auf die 3. Verurteilung kommst.
Weil dieser Typ nach der ersten Straftat trotz erheblicher Flucht- und Wiederholungsgefahr nicht sofort in U-Haft genommen wurde. Dann würde er jetzt nicht mordend und plündernd durch Syrien marschieren. Insofern hat der Haftrichter eine erhebliche Mitschuld an den Folgeverbrechen.

Gehirnnutzer
14.10.2014, 15:04
Weil dieser Typ nach der ersten Straftat trotz erheblicher Flucht- und Wiederholungsgefahr nicht sofort in U-Haft genommen wurde. Dann würde er jetzt nicht mordend und plündernd durch Syrien marschieren. Insofern hat der Haftrichter eine erhebliche Mitschuld an den Folgeverbrechen.

jochen53, du beurteilst hier völlig falsch.

1. Wir haben es mit einem laufenden Verfahren wegen schwerer Körperverletzung zu tun, nicht mit einer Verurteilung. Der Bursche ist "nur" Angeklagter, kein Verurteilter. Hinsichtlich des Einbruchsdiebstahls gilt er als hinreichend verdächtig. Er ist noch nicht schuldig gesprochen worden.

2. Untersuchungshaft ist so eine Sache.
Wegen Fluchtgefahr wird sie heute in der Praxis selten verhangen, weil man bei Inländern und Ausländern, die länger wohnhaft hier in Deutschland sind, davon ausgeht, sie auf Grund der sozialen Bindungen, die sie hier haben, kaum fliehen werden bzw. schnell wieder aufgegriffen zu werden.
Hauptsächlich wird Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr verhängt.
Wiederholungsgefahr ist zwar auch ein Grund für Untersuchungshaft, aber wenn es sich nicht gerade um sexuellen Missbrauch handelt, sind die Hürden nicht gerade niedrig.
Zwar gehören Einbruch und schwere Körperverletzung zu den Straftaten, die bei wiederholter und fortgesetzter Begehung in Verbindung mit bestimmten Tatsachen die Bedingungen für die Wiederholungsgefahr erfüllen.
Der Artikel gibt nur die beiden Straftaten an, enthält aber nichts um auf entsprechende Tatsachen zu schließen, so mit ist wiederholt gegeben, aber bei fortgesetzt und Tatsachen wird es schwierig was zu sagen.
Tja und wenn die Sicherheitsbehörden schweigen, obwohl sie sicherlich das Verfahren etc. mitbekommen haben, fehlen eben die Informationen, die notwendig gewesen wären.

Das Dumme ist, Salafist zu sein ist kein Verbrechen und zwar sind viele Djihadisten Salafisten aber nicht jeder Salafist ein Djihadist, somit kann nich darauf geschlossen werden, das ein bestimmte Art von Fluchtgefahr besteht, weil der Verdächtige Salafist ist.

jochen53, wir haben es immer einfach, wir können nach unserem gutdünken bewerten und müssen Grundrechte nicht abwägen, wir können es uns erlauben, Rechtsgrundsätze außer acht zu lassen, wenn sie nur noch formelle Bedeutung haben, der Haftrichter ist aber an sie gebunden.

konfutse
14.10.2014, 15:28
Welchen Sinn erfüllt eigentlich eine Fußfessel? Offenbar keinen wirklichen.

jochen53
14.10.2014, 15:54
Das Dumme ist, Salafist zu sein ist kein Verbrechen
Wir reden hier von schwerer Körperverletzung eines amtsbekannten islamistischen Extremisten. Was spricht denn dagegen dass sofortige U-Haft angeordnet wird? Wird der Richter dann fristlos entlassen? Jedenfalls wäre dieser Typ jetzt nicht in Syrien und es hätte eine abschreckende Wirkung gehabt.

Zweck des Justizsystems ist u.a. der Schutz der Bevölkerung vor Kriminellen.

Drache
14.10.2014, 16:04
Vielleicht sollte man die Fußfesseln mit einer Sprengstoffladung aufrüsten :)

So etwas ähnliches ist mir auch eben in den Sinn gekommen. Diese Fußfesseln sind via GPS ortbar.
Einfach eine Rakete mit diesen Koordinaten losgeschickt und es hat sich ausgesalafistet!

Schrottkiste
14.10.2014, 16:30
Die Wiedereinreise bitte gerne mit den Füssen voran. :cool:

HaHoHe
14.10.2014, 16:58
Ist doch gut dass er hier weg ist, einfach nicht mehr reinlassen, Klappe zu Affe tot.

Gehirnnutzer
14.10.2014, 17:47
Wir reden hier von schwerer Körperverletzung eines amtsbekannten islamistischen Extremisten. Was spricht denn dagegen dass sofortige U-Haft angeordnet wird? Wird der Richter dann fristlos entlassen? Jedenfalls wäre dieser Typ jetzt nicht in Syrien und es hätte eine abschreckende Wirkung gehabt.

Zweck des Justizsystems ist u.a. der Schutz der Bevölkerung vor Kriminellen.

jochen53, Aufgabe der Justiz ist der Schutz und die Durchsetzung von Rechten und die Abwehr und Ahndung von Unrecht, somit hast du nicht ganz Unrecht mit deinem letzten Satz, aber du ignorierst gleichzeitig die andere Aufgabe der Justiz.

Du vergisst nämlich, der Bursche ist wegen schwerer Körperverletzung angeklagt und das Verfahren läuft noch und gegen ihn wird wegen Einbruchsdiebstahl ermittelt. Er ist in einem Fall Angeklagter und im anderen Fall hinreichend tatverdächtigt, er ist aber eins nicht verurteilt und damit gilt die Unschuldsvermutung, denn der durch sie geforderte Beweis des Gegenteils, der Richterspruch fehlt.

Untersuchungshaft ist in den §§ 112 und 112a StPO geregelt. Zwar hätte in dem Verfahren wegen schwerer Körperverletzung auch ohne Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr) Untersuchungshaft verhängt werden können, jedoch ist § 112 Absatz 3 ein Kann-Bestimmung und liegt im Ermessen des Richters. Wurde aber wegen der angeklagten Straftat bis zum Prozess keine U-Haft verhängt, kann wegen ihr nur noch U-Haft verhängt werden, wenn der Prozess selber Punkte ergibt, die die U-Haft rechtfertigen.

Wegen des Einbruchdiebstahles hätte U-Haft verhängt werden können, wenn ein Haftgrund nach § 112 Absatz 2 vorliegt. Dies scheint nach dem Artikel alleine nicht der Fall zu sein. Es fehlt dem Haftrichter also so gesehen die rechtliche Grundlage und er hat mit der Fußfessel noch eine Möglichkeit auf gesetzlicher Grundlage gefunden.

Nur weil der Bursche Salafist ist kannst ihn nicht einfach in Haft nehmen.

Gehirnnutzer
14.10.2014, 17:50
Welchen Sinn erfüllt eigentlich eine Fußfessel? Offenbar keinen wirklichen.

In diesem Fall ein Kompromiss zwischen den Freiheitsrechten der angeklagten und nicht verurteilten Person und den Sicherungswunsch der Justiz, da die Regelungen von 112 und 112a StPO in diesem Fall wohl nich eideutig genug sind.

Stättler
14.10.2014, 17:52
Nur weil der Bursche Salafist ist kannst ihn nicht einfach in Haft nehmen.

Jetzt wohl schon .......:D


Fluchtgefahr erscheint doch hinreichend erwiesen , um mal dein Vokabular zu benutzen....

Frontferkel
14.10.2014, 18:07
Ich finde die Ausreise solcher Typen sollte gefördert werden.
Aber Ausländer sollten nicht mehr einreisen dürfen, deutsche ISler die zurück kommen umgehend inhaftiert werden.

Die Kosten für die Ausreise und die Inhaftierung zurückgekehrter Deutscher sollten auf die islamischen Gemeinden umgelegt werden.

Also , das wäre Wasser auf die Mühlen der unfähigen aber etablierten Politclowns . Denn das gab es schon einmal , in den Weltberühmten
12 Jahren . Und das Geplärre muss ich nicht auch noch haben . Aber die Idee an sich , hat was .

Frontferkel
14.10.2014, 18:09
Ich verstehe nicht wieso man diesen Leuten die ausreise verwehrt. Jetzt laufen sie mit ihren Enthauptungs-Gedanken durch unsere Städte...

Aber typisch Gutmenschen. Lieber die autochthonen Kuffar hier umbringen als irgendwo anders. Nach dem Motto "Deutschland hat ja genug schaden angerichtet, jetzt sollen die deutsch_innen_x mal leiden"

Die Deutschen haben im letzten Jahrhundert genug gelitten . :basta:

Tantalit
14.10.2014, 18:12
Herrlich, die deutsche Justiz ist ein Tollhaus.

Ein deutscher weißer Christ wird demnächst wegen falschparkens in Untersuchungshaft gesteckt und alle anderen Kriminellen unter unseren Paßdeutschen, Asylanten, Migranten, Wirtschaftsflüchtlingen, Einwanderern und ausländichen Entwicklungshelfern, Orks und Morloks dürfen auf Bewährung einfach weitermachen, nicht einmal, zweimal, nein einfach immer weiter.

jochen53
14.10.2014, 18:14
jochen53, Aufgabe der Justiz ist der Schutz und die Durchsetzung von Rechten und die Abwehr und Ahndung von Unrecht, somit hast du nicht ganz Unrecht mit deinem letzten Satz, aber du ignorierst gleichzeitig die andere Aufgabe der Justiz.
Warum habe ich wohl "u.a." geschrieben?

Nochmal zur Sache: Wenn wegen der schweren Körperverletzung keine U-Haft angeordnet wird und er dann einen Einbruch begeht, kommt er immer noch nicht in U-Haft. Was muß man eigentlich machen um in U-Haft zu kommen? Es ist mir egal was Winkeladvokaten, Rechtsverdreher und Kriminellenversteher denken, für mich hat der Haftrichter spätestens beim Einbruch vorsätzlich einen gefährlichen Straftäter auf die Menschheit losgelassen.

Frontferkel
14.10.2014, 18:18
Die Wiedereinreise bitte gerne mit den Füssen voran. :cool:

Hi Schrotti , das geht nicht . Die Mondjauler müssen binnen 24 Stunden verscharrt sein . So will es das Gesetz , der K(L)oran .:hzu:

HansMaier.
14.10.2014, 18:23
Warum habe ich wohl "u.a." geschrieben?

Nochmal zur Sache: Wenn wegen der schweren Körperverletzung keine U-Haft angeordnet wird und er dann einen Einbruch begeht, kommt er immer noch nicht in U-Haft. Was muß man eigentlich machen um in U-Haft zu kommen? Es ist mir egal was Winkeladvokaten, Rechtsverdreher und Kriminellenversteher denken, für mich hat der Haftrichter spätestens beim Einbruch vorsätzlich einen gefährlichen Straftäter auf die Menschheit losgelassen.

Äusser eine falsche Meinung, sing ein falsches Lied, mach eine falsche
Handbewegung, dann sitzt Du schneller als Du kucken kannst.
Es reicht auch, eine Knolle nicht zu bezahlen, wenn sie dich geblitzt haben.
Dann sitzt Du auch. Vorausgesetzt, Du bist ne BRD Kartoffel. Für
unsere Schätze und Talente aus Südland gelten, wie wir sehen, andere
Gesetze. Man möchte sich erbrechen....
MfG
H.Maier

Ruepel
14.10.2014, 18:25
Vielleicht sollte man die Fußfesseln mit einer Sprengstoffladung aufrüsten :)

Eine wahrhaft demokratische Idee.
Kostengünstiger währe es demokratischen Experimente zu verhindern.
Es gibt verdammt viel notleidende Mütter,die des Nachts die Biotonnen durchwühlen,während sich ein
fetter Nazi-Sigmar im Kaviarpool suhlt.

Drax
14.10.2014, 18:30
Ist doch gut dass er hier weg ist, einfach nicht mehr reinlassen, Klappe zu Affe tot.

Wir sollten viel mehr nach Syrien schicken, Irak ist auch nicht schlecht!

Postkarte
14.10.2014, 18:34
Da fragt man sich doch ernsthaft, wer diesem Herrn eine "günstige Sozialprognose" bescheinigt hat.

Im alten Babylon wurde bei Baumeistern wie folgt verfahren


Codex Hammurabi, Babylon, 18. Jahrh. v.Chr.:
Wenn ein Baumeister ein Haus baut für einen Mann und macht seine Konstruktion nicht stark, so dass es einstürzt und verursacht den Tod des Bauherrn, dieser Mann soll getötet werden. Wenn der Einsturz den Tod eines Sohnes des Bauherrn verursacht, so sollen sie einen Sohn des Baumeisters töten

Gehirnnutzer
14.10.2014, 18:41
Warum habe ich wohl "u.a." geschrieben?

Nochmal zur Sache: Wenn wegen der schweren Körperverletzung keine U-Haft angeordnet wird und er dann einen Einbruch begeht, kommt er immer noch nicht in U-Haft. Was muß man eigentlich machen um in U-Haft zu kommen? Es ist mir egal was Winkeladvokaten, Rechtsverdreher und Kriminellenversteher denken, für mich hat der Haftrichter spätestens beim Einbruch vorsätzlich einen gefährlichen Straftäter auf die Menschheit losgelassen.

jochen53 ist der Bursche wegen schwerer Körperverletzung oder Einbruchdiebstahl verurteilt?

Schrottkiste
14.10.2014, 18:56
Hi Schrotti , das geht nicht . Die Mondjauler müssen binnen 24 Stunden verscharrt sein . So will es das Gesetz , der K(L)oran .:hzu:

Umso besser, Geld gespart.

jochen53
14.10.2014, 19:14
jochen53 ist der Bursche wegen schwerer Körperverletzung oder Einbruchdiebstahl verurteilt?
Nein, noch nicht. Jemand der auf offener Straße zig Leute erschießt und hunderte Augenzeugen sowie Überwachungskameras dies dokumentieren ist auch noch kein verurteilter Mörder.

Was also willst du eigentlich ausdrücken? Dass U-Haft nur bei Kapitalverbrechen wie Mord in Frage kommt? M.W. sind die Richter in Deutschland unabhängig. Die können sehr wohl auch bei kleineren Delikten U-Haft anordnen. Ich denke da an den Prozeß gegen einige Chaoten in Hamburg. Da haben Zuschauer ständig den Ablauf gestört. Daraufhin hat der Richter diese Zuschauer verhaften und in die Zelle stecken lassen. Dummerweise war das Freitag Nachmittag, der Haftrichter war schon im Wochenende. Tja, die haben dann bis Montag Vormittag in der Zelle gesessen. Das war juristisch gesehen absolut sauber.

Jodlerkönig
14.10.2014, 19:17
Neues aus dem deutschen Justiz-Tollhaus:

http://www.swr.de/report/behoerdenpanne-angeklagter-salafist-aus-hessen-reist-trotz-fussfessel-nach-syrien-aus/-/id=233454/nid=233454/did=14121254/1iqf9od/index.html

Zitat: Ein den Sicherheitsbehörden bekannter und wegen schwerer Körperverletzung angeklagter Salafist aus Hessen ist aus Deutschland ausgereist, obwohl er eine elektronische Fußfessel getragen hat. Laut hessischen Justizbehörden hält er sich mutmaßlich inzwischen in Syrien auf.

...

Er gehörte einer Gruppe von Jugendlichen im Rhein-Main-Gebiet an, die von den Sicherheitsbehörden beobachtet worden war, weil es Hinweise gab, dass sie nach Syrien zum Kämpfen gehen wollten. M. wurde zudem wegen Beteiligung an einem Angriff auf ein Kamerateam von REPORT MAINZ in Offenbach im Juni 2013 wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.

Ein Sprecher des Amtsgerichts Offenbach bestätigte REPORT MAINZ, dass gegen M. anschließend erneut ermittelt wurde - dieses Mal wegen des Verdachts auf Einbruchsdiebstahl. Statt bis zum Prozess Untersuchungshaft anzuordnen, sei M. dann aber mit einer Fußfessel ausgestattet worden.


Dazu fällt mir nix mehr ein.so eine fußfessel ist nur effektiv, wenn ein sprengsatz mit eingebaut ist und beim entfernen von einem bestimmten punkt von mehr als 10km eine detonation stattfindet. ich persönlich, würde aus so einer fußfessel lieber eine halsfessel vorschlagen!

jochen53
14.10.2014, 19:28
Dann sitzt Du auch. Vorausgesetzt, Du bist ne BRD Kartoffel.
Das ist nicht ganz richtig. Der BRD Kartoffel Uli Hoeneß blieb die U-Haft erspart, ihm wurde über 1 Jahr Zeit gegeben seine Verbrechen zu vertuschen. Ab 10 Mio Vermögen und die richtigen Politiker kennen, dann gelten andere Gesetze.

konfutse
14.10.2014, 20:03
In diesem Fall ein Kompromiss zwischen den Freiheitsrechten der angeklagten und nicht verurteilten Person und den Sicherungswunsch der Justiz, da die Regelungen von 112 und 112a StPO in diesem Fall wohl nich eideutig genug sind.
Ich meine, welchen Sinn hat die Fußfessel, wenn sie doch den Aufenthaltsbereich nicht wirklich einschränkt? Die wird doch sicher nur bei Fluchtgefahr verhängt.

pixelschubser
14.10.2014, 20:14
Im alten Babylon wurde bei Baumeistern wie folgt verfahren

Hart aber gerecht.

Gehirnnutzer
14.10.2014, 20:26
Nein, noch nicht. Jemand der auf offener Straße zig Leute erschießt und hunderte Augenzeugen sowie Überwachungskameras dies dokumentieren ist auch noch kein verurteilter Mörder.

Was also willst du eigentlich ausdrücken? Dass U-Haft nur bei Kapitalverbrechen wie Mord in Frage kommt? M.W. sind die Richter in Deutschland unabhängig. Die können sehr wohl auch bei kleineren Delikten U-Haft anordnen. Ich denke da an den Prozeß gegen einige Chaoten in Hamburg. Da haben Zuschauer ständig den Ablauf gestört. Daraufhin hat der Richter diese Zuschauer verhaften und in die Zelle stecken lassen. Dummerweise war das Freitag Nachmittag, der Haftrichter war schon im Wochenende. Tja, die haben dann bis Montag Vormittag in der Zelle gesessen. Das war juristisch gesehen absolut sauber.

jochen53, Haft ist nicht gleich Haft. Richter sind zwar unabhängig, aber an Recht und Gesetz gebunden. Sie müssen sich an die Gesetze halten und können auch nur Mittel auf Basis der Gesetze verhängen.

Das was du erzählt hast, ist keine U-Haft gewesen. Je nach Bundesland kann es sich um Ordnungshaft oder Unterbindungsgewahrsam gehandelt haben.

Dein Fehler ist, das du den Tatbestand einbeziehst, wo der Tatbestand keine Rolle spielt und Maßnahmen einem anderen Zweck zu ordnest.

Untersuchungshaft ist keine Präventionsmaßnahme, sondern soll die Strafverfolgung sichern. Sie ist nicht vom Tatbestand abhängig, sondern nur davon, ob die Haftgründe gegeben sind, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr. Zwar gibt es § 112 StPO die Ausnahme, das bei bestimmten Straftatbeständen U-Haft auch ohne Haftgrund verhängt werden kann, das wird aber dem Ermessen des Richters überlassen.

HaHoHe
14.10.2014, 20:39
Wir sollten viel mehr nach Syrien schicken, Irak ist auch nicht schlecht!

Da muss man einfach mal seinem Namen als Exportweltmeister alle Ehre machen, IS-Dschihadisten made in Germany! Rückflug ist Haram!

hagelschauer
14.10.2014, 20:58
Welchen Sinn erfüllt eigentlich eine Fußfessel? Offenbar keinen wirklichen.

Das sind nur Attrappen, alles andere wäre zu teuer....

Dayan
14.10.2014, 21:04
Neues aus dem deutschen Justiz-Tollhaus:

http://www.swr.de/report/behoerdenpanne-angeklagter-salafist-aus-hessen-reist-trotz-fussfessel-nach-syrien-aus/-/id=233454/nid=233454/did=14121254/1iqf9od/index.html

Zitat: Ein den Sicherheitsbehörden bekannter und wegen schwerer Körperverletzung angeklagter Salafist aus Hessen ist aus Deutschland ausgereist, obwohl er eine elektronische Fußfessel getragen hat. Laut hessischen Justizbehörden hält er sich mutmaßlich inzwischen in Syrien auf.

...

Er gehörte einer Gruppe von Jugendlichen im Rhein-Main-Gebiet an, die von den Sicherheitsbehörden beobachtet worden war, weil es Hinweise gab, dass sie nach Syrien zum Kämpfen gehen wollten. M. wurde zudem wegen Beteiligung an einem Angriff auf ein Kamerateam von REPORT MAINZ in Offenbach im Juni 2013 wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.

Ein Sprecher des Amtsgerichts Offenbach bestätigte REPORT MAINZ, dass gegen M. anschließend erneut ermittelt wurde - dieses Mal wegen des Verdachts auf Einbruchsdiebstahl. Statt bis zum Prozess Untersuchungshaft anzuordnen, sei M. dann aber mit einer Fußfessel ausgestattet worden.


Dazu fällt mir nix mehr ein.Wichtig ist,das er nicht mehr zurückkehrt!

Gehirnnutzer
14.10.2014, 21:04
Ich meine, welchen Sinn hat die Fußfessel, wenn sie doch den Aufenthaltsbereich nicht wirklich einschränkt? Die wird doch sicher nur bei Fluchtgefahr verhängt.

Der Begriff Fußfessel ist irreführend, denn sie fesselt ja nicht, sondern weißt nur durch einfaches Funksignal oder GPS-Signal nach, das eine Person sich an einem bestimmten Ort aufhält.

Wie gesagt, das ganze ist ein Kompromiss, dessen Gründe man erklären könnte, aber da hier so oder so nicht darauf geachtet wird, das es zwischen nicht verurteilt, noch nicht verurteilt und verurteilt grundlegende straftatbestandunabhängige Unterschiede gibt.

Es sei nur in soweit gesagt, neben den Haftgründen Flucht- und Verdunkelungsgefahr spielt für die U-Haft, die mögliche zu erwartende Strafe bei Verurteilung eine Rolle. Wird jemand freigesprochen, ist er für die U-Haft zu entschädigen. Wird jemand zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, saß aber 3 Monate in U-Haft, hat er auch einen Entschädigungsanspruch. Entschädigungen sind Kosten die man vermeiden will.

jochen53
14.10.2014, 21:18
Zwar gibt es § 112 StPO die Ausnahme, das bei bestimmten Straftatbeständen U-Haft auch ohne Haftgrund verhängt werden kann, das wird aber dem Ermessen des Richters überlassen.
Ja genau. Herr Google sagt Folgendes dazu:

...oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

Schwere Körperverletzung = Grund für U-Haft, die auch gerne mal 1 Jahr dauern kann. Und zwar 23 Stunden pro Tag in der Einzelzelle. Nix Handy, nix Internet, rauchen nur wenn man Geld für Zigaretten hat.

Also, ich erkläre die Sachlage noch einmal mit einfachen Worten damit auch Juristen das verstehen: Die Salafistentruppe ISIS hat uns den Krieg erklärt und angekündigt, alle Andersgläubigen abzuschlachten oder zu versklaven. Unsere Frauen und Töchter werden vorher aber noch vergewaltigt. Diese ISIS hat in Deutschland Unterstützer die Söldner anwerben oder selber in den Krieg ziehen. Da die ISIS kein völkerechtlich legitimierter Staat ist kann die NATO nicht den Verteidigungsfall nebst entsprechender Notstandsgesetze ausrufen. Das nennt sich im Militärjargon asymetrische Kriegsführung. Deshalb ist jeder ISIS-Unterstützer de facto ein Kombattant, de jure aber eine Privatperson.

Was unserem Rechtsstaat bleibt ist die Möglichkeit, bestehende Gesetze knallhart auszulegen um uns vor diesen Wahnsinnigen zu schützen.

jochen53
14.10.2014, 21:47
Wird jemand freigesprochen, ist er für die U-Haft zu entschädigen. Wird jemand zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, saß aber 3 Monate in U-Haft, hat er auch einen Entschädigungsanspruch. Entschädigungen sind Kosten die man vermeiden will.
Ja und? Welche Kosten verursacht denn ein notorisch Krimineller der nicht in U-Haft muß? Der Löwenanteil aller Straftaten geht auf das Konto von Wiederholungstätern. Wer für 1 Jahr in U-Haft sitzt kann solange draussen keinen Schaden anrichten. Deshalb hatte ich ja gestern geschrieben dass ab der dritten Verurteilung zu einer Haftstrafe 10 Jahre Minimum sein sollten. In den USA wird das ja praktiziert, nur ist dann lebenslänglich angesagt. Fakt ist auch dass der Löwenanteil der Straftäter aus den unteren sozialen Schichten stammt. In den USA wie in Deutschland.

Es wird ja immer gerne argumentiert dass in den USA im Verhältnis ca. 10 mal mehr Leute im Knast sitzen als in Deutschland und die Kriminalitätsrate trotzdem weitaus höher ist. Da sollte man mal die Gegenfrage stellen: Wie hoch wäre wohl die US-Kriminalitätsrate wenn die plötzlich 90% der Strafgefangenen auf die Menschheit loslassen?

Durch die massenhafte Zuwanderung beruflich unqualifizierter Bürgerkriegsflüchtlinge werden wir, wenn nicht gegengesteuert wird, bald auch USA-Verhältnisse haben. Die Leute flüchten ja nicht wegen unfairer Handelspraktiken der Industrieländer sondern weil ISIS und durchgeknallte Diktatoren deren Länder unbewohnbar machen. Statt ihr Leben und Ersparnisse in maroden Booten zu riskieren sollten die besser in ihrer Heimat für geordnete Verhältnisse bis aufs Blut kämpfen.

Gehirnnutzer
14.10.2014, 22:46
Ja und? Welche Kosten verursacht denn ein notorisch Krimineller der nicht in U-Haft muß? Der Löwenanteil aller Straftaten geht auf das Konto von Wiederholungstätern. Wer für 1 Jahr in U-Haft sitzt kann solange draussen keinen Schaden anrichten. Deshalb hatte ich ja gestern geschrieben dass ab der dritten Verurteilung zu einer Haftstrafe 10 Jahre Minimum sein sollten. In den USA wird das ja praktiziert, nur ist dann lebenslänglich angesagt. Fakt ist auch dass der Löwenanteil der Straftäter aus den unteren sozialen Schichten stammt. In den USA wie in Deutschland.

Es wird ja immer gerne argumentiert dass in den USA im Verhältnis ca. 10 mal mehr Leute im Knast sitzen als in Deutschland und die Kriminalitätsrate trotzdem weitaus höher ist. Da sollte man mal die Gegenfrage stellen: Wie hoch wäre wohl die US-Kriminalitätsrate wenn die plötzlich 90% der Strafgefangenen auf die Menschheit loslassen?

Durch die massenhafte Zuwanderung beruflich unqualifizierter Bürgerkriegsflüchtlinge werden wir, wenn nicht gegengesteuert wird, bald auch USA-Verhältnisse haben. Die Leute flüchten ja nicht wegen unfairer Handelspraktiken der Industrieländer sondern weil ISIS und durchgeknallte Diktatoren deren Länder unbewohnbar machen. Statt ihr Leben und Ersparnisse in maroden Booten zu riskieren sollten die besser in ihrer Heimat für geordnete Verhältnisse bis aufs Blut kämpfen.

jochen53, du sprichst immer schön von Rechtsstaat, aber missachtest ihn gleichzeitig wieder.

Solange jemand nicht verurteilt ist, egal was ihm vorgeworfen wird, sind seine Rechte zu achten. Haft, egal in welcher Form, ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte einer Person und bedürfen einer Rechtfertigung.
Freiheitsentzug auf Grund einer Verurteilung hat einen rechtfertigenden Grund und Zweck, die Ahndung eines Fehlverhaltens.
Untersuchungs-Haft hat auch einen Zweck, nämlich sie dient der Sicherung der Strafverfolgung, da sie aber keine Strafe ist, bedeutet sie einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte einer Person, insbesondere wenn die Person freigesprochen wird, deswegen kann sie nur für ihren Zweck und im Rahmen des jeweiligen Verfahrens verhängt werden. Sie kann nur in Ausnahmefällen (§ 112a StPO) als Präventionmaßnahme eingesetzt werden (Auch wenn der Bursche verdächtig ist, wiederholt straffällig geworden zu sein, Wiederholungstäter im Sinne von 112a ist er nicht).

Präventiv können zwar Freiheitsrechte auch eingeschränkt werden, aber nicht auf Dauer und nicht auf Grund einer zur abstrakten Gefahrenannahme. Sicherheitsverwahrung lassen wir jetzt mal außen vor, weil sie ein anderes Szenario ist.

Präventive Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen zum Schutze der Allgemeinheit bedürfen schon konkreteren Gefährdungen. Polizeigewahrsam und Unterbindungsgewahrsam sind aber zeitlich begrenzt auf maximal 14 Tage.

elas
14.10.2014, 22:46
Vielleicht sollte man die Fußfesseln mit einer Sprengstoffladung aufrüsten :)

endlich mal ein guter Vorschlag!:appl:

Rabodo
15.10.2014, 10:16
Bei diesem Salafisten handelt es sich um einen Pakistaner.
Da frage ich mich wie der nach Deutschland kam?
Ich wüsste nicht das Pakistaner als Gastarbeiter hierher kamen, auch die Zahl der pakistanischen Studenten bei uns ist sehr gering.
Bleibt eigentlich nur noch das er als Asylbewerber kam.

Weis da jemand genaueres?

kikkoman
15.10.2014, 10:51
jochen53, du sprichst immer schön von Rechtsstaat, aber missachtest ihn gleichzeitig wieder.

Solange jemand nicht verurteilt ist, egal was ihm vorgeworfen wird, sind seine Rechte zu achten. Haft, egal in welcher Form, ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte einer Person und bedürfen einer Rechtfertigung.
Freiheitsentzug auf Grund einer Verurteilung hat einen rechtfertigenden Grund und Zweck, die Ahndung eines Fehlverhaltens.
Untersuchungs-Haft hat auch einen Zweck, nämlich sie dient der Sicherung der Strafverfolgung, da sie aber keine Strafe ist, bedeutet sie einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte einer Person, insbesondere wenn die Person freigesprochen wird, deswegen kann sie nur für ihren Zweck und im Rahmen des jeweiligen Verfahrens verhängt werden. Sie kann nur in Ausnahmefällen (§ 112a StPO) als Präventionmaßnahme eingesetzt werden (Auch wenn der Bursche verdächtig ist, wiederholt straffällig geworden zu sein, Wiederholungstäter im Sinne von 112a ist er nicht).

Präventiv können zwar Freiheitsrechte auch eingeschränkt werden, aber nicht auf Dauer und nicht auf Grund einer zur abstrakten Gefahrenannahme. Sicherheitsverwahrung lassen wir jetzt mal außen vor, weil sie ein anderes Szenario ist.

Präventive Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen zum Schutze der Allgemeinheit bedürfen schon konkreteren Gefährdungen. Polizeigewahrsam und Unterbindungsgewahrsam sind aber zeitlich begrenzt auf maximal 14 Tage.

Mag ja alles so sein. Aber glaubst du im Ernst, dass diesem Dreckshaufen mit feinsinnigem Legalismus beizukommen ist? Für solche Situationen ist der Rechtsstaat nicht ausgelegt, war er auch nie.
Die einzige Möglichkeit, wie man das doch zusammenschustern kann, nennt sich Notstand.
Die Diskussion ist eh für den hohlen Zahn, weil der politische Wille, angemessen zu (re-)agieren ganz offensichtlich nicht vorhanden ist.

Im übrigen ist das eigentlich Schlimme an der Sache nicht, dass diese Schweinebacken nach Herzenslust Köpfe abschneiden, sondern, dass "wir" nicht dasselbe, wenn nicht Schlimmeres, mit ihnen tun. Nicht, weil wir nicht könnten oder dürften, sondern weil wir nicht wollen.

Gehirnnutzer
15.10.2014, 11:29
Mag ja alles so sein. Aber glaubst du im Ernst, dass diesem Dreckshaufen mit feinsinnigem Legalismus beizukommen ist? Für solche Situationen ist der Rechtsstaat nicht ausgelegt, war er auch nie.
Die einzige Möglichkeit, wie man das doch zusammenschustern kann, nennt sich Notstand.
Die Diskussion ist eh für den hohlen Zahn, weil der politische Wille, angemessen zu (re-)agieren ganz offensichtlich nicht vorhanden ist.

Im übrigen ist das eigentlich Schlimme an der Sache nicht, dass diese Schweinebacken nach Herzenslust Köpfe abschneiden, sondern, dass "wir" nicht dasselbe, wenn nicht Schlimmeres, mit ihnen tun. Nicht, weil wir nicht könnten oder dürften, sondern weil wir nicht wollen.

kikkoman, es war noch nie gut, sich auf das Niveau von Barbaren zu begeben. Wir haben auch die Mittel vorzugehen, nur wenn Leute der Friede-Freude-Eierkuchen-Fraktion immer Einfluss nehmen, werden sie nicht richtig eingesetzt und die können nur so lange Einfluss nehmen, so lange auf die falsche Weise Kritik geübt wird.

Der Missstand, der hier Threadthema ist, beruht auf zwei Dingen, und die lassen sich beheben und das rechtstaatlich.

1. Es ist absolute Idiotie jemanden Fussfesseln anzulegen, die nur zweimal am Tag eine Meldung abgeben. Sinn machen Fußfesseln nur,

a) wenn sie dauernd die Position melden.
b) ein Bereich bzw. mehere Bereiche festgelegt werden, in der sich die Person zu bestimmten Zeiten aufhalten kann bzw. aufzuhalten hat. Verlässt er sie, gibst Alarm.
c) Bei Alarm ist eine Streife innerhalb 15 Minuten vor Ort und besagte Person fährt in richtige U-Haft ein. Man kann nämlich ohne Probleme jede vorsätzliche Verletzung der Auflagen dann als Fluchtgefahr definieren und hat damit den direkten Haftgrund.

Im Grunde genommen ist hier die Sache einfach, der Bursche ist Pakistani und raus aus Deutschland. Jetzt kommt er eben nicht mehr rein.

kikkoman
15.10.2014, 12:25
kikkoman, es war noch nie gut, sich auf das Niveau von Barbaren zu begeben. Wir haben auch die Mittel vorzugehen, nur wenn Leute der Friede-Freude-Eierkuchen-Fraktion immer Einfluss nehmen, werden sie nicht richtig eingesetzt und die können nur so lange Einfluss nehmen, so lange auf die falsche Weise Kritik geübt wird.

Der Missstand, der hier Threadthema ist, beruht auf zwei Dingen, und die lassen sich beheben und das rechtstaatlich.

1. Es ist absolute Idiotie jemanden Fussfesseln anzulegen, die nur zweimal am Tag eine Meldung abgeben. Sinn machen Fußfesseln nur,

a) wenn sie dauernd die Position melden.
b) ein Bereich bzw. mehere Bereiche festgelegt werden, in der sich die Person zu bestimmten Zeiten aufhalten kann bzw. aufzuhalten hat. Verlässt er sie, gibst Alarm.
c) Bei Alarm ist eine Streife innerhalb 15 Minuten vor Ort und besagte Person fährt in richtige U-Haft ein. Man kann nämlich ohne Probleme jede vorsätzliche Verletzung der Auflagen dann als Fluchtgefahr definieren und hat damit den direkten Haftgrund.

Im Grunde genommen ist hier die Sache einfach, der Bursche ist Pakistani und raus aus Deutschland. Jetzt kommt er eben nicht mehr rein.

Es ist nicht gut, sich ohne Grund auf das Niveau von Barbaren zu begeben.
Angenommen, die Kurden hätten in ihren Gebieten einen funktionierenden Rechtsstaat, dem unseren ähnlich (mal ganz blauäugig :auro:) und die entsprechende Exekutive (mal ganz blauäugig :auro:) - ja, was denn dann? Problem gelöst?

Glaubst du denn, ein Gefußfesselter, der den Entschluß gefasst hat, nach Syrien zu fahren und dort im Kampf womöglich das Leben zu lassen als höchste Ehre, die er seinem gestörten Gott auf dieser Erde erweisen kann, lässt sich von drohender U-Haft abschrecken? Kabelfernsehen, warmes Essen und Taschengeld hauens da auch nicht raus.

Bei den Fußfesseln gebe ich dir ansonsten grundsätzlich recht, so is dat Tinnef.
--

Der Rechtsstaat ist übrigens nicht so vom Himmel gefallen. Jede erdenkliche Maßnahme steht dem Rechtsstaat zur Verfügung, nur muß zuerst die Legislative ran. Und die muß wollen. Tut sie aber nicht.

--

Kann sich noch jemand hier an den dt. Unternehmer erinnern, der für jeden getöteten deutschen Islamisten an die syrische Armee gespendet hat? Ich kann die Geschichte nicht mehr finden.
Ist eigentlich das mindeste, und daß es unser Land nicht tut, ist eine Schande.

Brotzeit
15.10.2014, 14:07
kikkoman, es war noch nie gut, sich auf das Niveau von Barbaren zu begeben. Wir haben auch die Mittel vorzugehen, nur wenn Leute der Friede-Freude-Eierkuchen-Fraktion immer Einfluss nehmen, werden sie nicht richtig eingesetzt und die können nur so lange Einfluss nehmen, so lange auf die falsche Weise Kritik geübt wird.

Der Missstand, der hier Threadthema ist, beruht auf zwei Dingen, und die lassen sich beheben und das rechtstaatlich.

1. Es ist absolute Idiotie jemanden Fussfesseln anzulegen, die nur zweimal am Tag eine Meldung abgeben. Sinn machen Fußfesseln nur,

a) wenn sie dauernd die Position melden.
b) ein Bereich bzw. mehere Bereiche festgelegt werden, in der sich die Person zu bestimmten Zeiten aufhalten kann bzw. aufzuhalten hat. Verlässt er sie, gibst Alarm.
c) Bei Alarm ist eine Streife innerhalb 15 Minuten vor Ort und besagte Person fährt in richtige U-Haft ein. Man kann nämlich ohne Probleme jede vorsätzliche Verletzung der Auflagen dann als Fluchtgefahr definieren und hat damit den direkten Haftgrund.

Im Grunde genommen ist hier die Sache einfach, der Bursche ist Pakistani und raus aus Deutschland. Jetzt kommt er eben nicht mehr rein.


So sollte es sein......
Hoffentlich wird es so sein! ..........

Besser ware es wenn er sich im "Heiligen Krieg" mit "Allah vereinen" würde ..........