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Vollständige Version anzeigen : Noch immer geltendes Besatzungsrecht im Fall von Treuenbrietzen



Rüganer
16.09.2014, 18:48
Vielen Mitforisten dürfte das Massaker der Roten Armee im brandenburgischen Treuenbrietzen am 23. April 1945 ein Begriff sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Treuenbrietzen#Zweites_Massaker

Im Herbst 2008 wurde dann endlich mal , aufgrund einer Anzeige des Vereins "Forums für Aufklärung und Erneuerung", ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlich Verantwortlichen dieses Massakers angestrengt.
Zum Leidwesen der noch lebenden Angehörigen der Opfer, wurde dieses Verfahren aufgrund des Kontrollratsgesetz Nr. 4 (Art. III) eingestellt.

Ich zitiere hierzu aus dem "Tagesspiegel" vom 31.10.2009:


Treuenbrietzen - Die Tötung von etwa 1000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt. „Wegen eines Verfahrenshindernisses“ habe die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren wegen Mordes eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Helmut Lange mit. Bei dem „Hindernis“ handele es sich nach einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums um den Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945. Er schloss die Zuständigkeit deutscher Gerichte für strafbare Handlungen von Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige aus. „Nach diesem Gesetz können wir nicht weiter ermitteln“, sagte der Oberstaatsanwalt.http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/treuenbrietzen-massaker-der-sowjets-bleibt-ungesuehnt/1625070.html

Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
Wenn die "Bundesrepublik Deutschland" seit dem "2+4 Vertrag" angeblich völlig souverän sein soll und das Besatzungsrecht seitdem nicht mehr gültig ist, wie kann es dann sein, dass ein Ermittlungsverfahren im Jahre 2009 aufgrund einer Bestimmung aus dem Besatzungrsrecht eingestellt wird? Vielleicht können sich die "Experten" dieses Forums , die ja immer behaupten, dass das Besatzungsrecht in der BRD aufgehoben wurde, sich ja mal zu diesem Fall äußern.
Wenn das Besatzungsrecht wirklich aufgehoben wurde und die BRD ein freier und souveräner Staat sein soll, dann kann es ja logischerweise nicht sein, dass eine Bestimmung aus dem Besatzungsrecht im Jahre 2009 noch ein Verfahrenshindernis in einem Ermittlungsverfahren gegen ein Verbrechen der Alliierten gegen das deutsche Volk darsellen kann.

MindoverMatter
16.09.2014, 19:22
Da wirst du von den sogenannten Experten keine Antwort drauf bekommen. Warum, dürfte klar sein.

Kurti
16.09.2014, 19:26
Und was haeltst du davon:

Massenmorde an Zivilisten
Nach Angaben von Christian Gerlach[88] (http://www.politikforen.net/#cite_note-88) ermordeten die deutsche Wehrmacht und die SS allein in Weißrussland bei Massakern gegen die Zivilbevölkerung 345.000 Menschen, dabei waren die Opfer meist Frauen und Kinder, denn die Männer waren bei der Roten Armee oder bei den Partisanen. In der Regel wurden dabei die Menschen in großen Gebäuden wie Scheunen zusammengetrieben und mit Maschinenpistolen oder Maschinengewehren erschossen. Danach wurden, obwohl viele noch lebten, die Gebäude abgebrannt. So starben beispielsweise in Oktjabrski bei einem solchen Massaker 190 Menschen. Anschließend wurden alle Häuser des Dorfes angezündet. In Weißrussland wurden auf diese Weise 628 Dörfer vollständig zerstört, in der Ukraine waren es 250.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-Sowjetischer_Krieg#Massenmorde_an_Zivilisten

Rüganer
16.09.2014, 19:29
Und was haeltst du davon:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-Sowjetischer_Krieg#Massenmorde_an_Zivilisten

Was hat das mit dem Thema zu tun? Hier geht es nicht um die Schuld oder Unschuld für Kriegsverbrechen, sondern darum, dass in der BRD noch immer Besatzungsrecht gilt. War dir das zu hoch?

MindoverMatter
16.09.2014, 19:30
Was hat das mit dem Thema zu tun? Hier geht es nicht um die Schuld für ein Kriegsverbrechen, sondern darum, dass in der BRD noch immer Besatzungsrecht gilt. War dir das zu hoch?

Das geht nicht in sein Oberstübchen. Keine Chance.

Kurti
16.09.2014, 19:32
Was hat das mit dem Thema zu tun? Hier geht es nicht um die Schuld für ein Kriegsverbrechen, sondern darum, dass in der BRD noch immer Besatzungsrecht gilt. War dir das zu hoch?
Dir scheint der Blick verstellt zu sein!

Systemhandbuch
16.09.2014, 19:34
Da wirst du von den sogenannten Experten keine Antwort drauf bekommen. Warum, dürfte klar sein.

Na da warte mal ab, was sich GSch und Gehirnnutzer so alles einfallen lassen. Das endet in einer wilden Paragraphenorgie (:D), obwohl ja ein wenig Verstand völlig ausreichend ist, um zu sehen, wer in der BRD das Sagen hat.

Systemhandbuch
16.09.2014, 19:37
Und was haeltst du davon:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-Sowjetischer_Krieg#Massenmorde_an_Zivilisten

Du bist am Thema vorbei. Hier geht´s nicht um irgendwelche Massaker, sondern um ein juristisches Problem. Nochmal nachlesen!

Rüganer
16.09.2014, 19:39
Dir scheint der Blick verstellt zu sein!

Weshalb? Du kannst mir gerne erklären, warum in der BRD noch immer Gerichtsverfahren aufgrund von Besatzungsrecht eingestellt werden.

Eloy
16.09.2014, 19:40
Na da warte mal ab, was sich GSch und Gehirnnutzer so alles einfallen lassen. Das endet in einer wilden Paragraphenorgie (:D), obwohl ja ein wenig Verstand völlig ausreichend ist, um zu sehen, wer in der BRD das Sagen hat.

Das wird bestimmt wieder heiter. Gut das die beiden nur Paragraphenklempner sind. Sowas dürfte mir keine Wasserleitung verlegen. Da drehst die Dusche auf und hast nen Springbrunnen in der Latrine.

Nach dem Kontrollratsgesetz können die "Befreier" auch Wahlen kassieren, wenn sie ihrem Gusto nicht entsprechen! Es gibt in diesem Land keine Partei, die nicht von den Besatzern legitimiert ist. Die tanzen alle nach deren Musik.

In den siebzigern war die Dithfurt in den USA auf einer Veranstaltung. Nachdem sie sich mit einigen Besuchern eines Vortrags angelegt hatte, sagte ihr ein ehemaliger Stadtkommandant von Berlin locker ins Gesicht:

"Wenn die USA die Grünen nicht gewollt hätten, dann hätte es sie auch nicht gegeben!"

Kurti
16.09.2014, 19:41
Du bist am Thema vorbei. Hier geht´s nicht um irgendwelche Massaker, sondern um ein juristisches Problem. Nochmal nachlesen!
Dieses "juristische Problem" haben die Ukraine und Weissrussland ebenfalls.
Nochmal nachlesen!

Systemhandbuch
16.09.2014, 19:42
Was hat das mit dem Thema zu tun? Hier geht es nicht um die Schuld oder Unschuld für Kriegsverbrechen, sondern darum, dass in der BRD noch immer Besatzungsrecht gilt. War dir das zu hoch?

Das ist dem nicht zu hoch. Aber von Schuld oder Unschuld an Kriegsverbrechen, lässt sich halt rasch eine gute Überleitung zum ..., na ja Du weißt schon herstellen. Strang zerspammen ist da eher die Devise.

Rüganer
16.09.2014, 19:43
Dieses "juristische Problem" haben die Ukraine und Weissrussland ebenfalls.
Nochmal nachlesen!

Das hat auch nichts mit dem Thema zu tun. Warum schreibst du nichts zum Thema?

Systemhandbuch
16.09.2014, 19:44
Das wird bestimmt wieder heiter. Gut das die beiden nur Paragraphenklempner sind. Sowas dürfte mir keine Wasserleitung verlegen. Da drehst die Dusche auf und hast nen Springbrunnen in der Latrine.

Ja ! Aber es wird Paragraphen und vor allem Auslegungen hageln ohne Ende, ... meine Prognose.

Rüganer
16.09.2014, 19:47
Ja ! Aber es wird Paragraphen und vor allem Auslegungen hageln ohne Ende, ... meine Prognose.

Ich weiß ja nicht, was die am Kontrollratsgesetz auslegen wollen und was die an der Tatsache wegreden wollen, dass dieses Verfahren aufgrund dieses Kontrollratsgesetzes (also aufgrund von Besatzungsrecht) eingestellt wurde.

Systemhandbuch
16.09.2014, 19:48
Dieses "juristische Problem" haben die Ukraine und Weissrussland ebenfalls.
Nochmal nachlesen!

Von den Massakern jetzt also zur Ukraine ? Du bist schon wieder am Thema vorbei.:ätsch:

also nochmal:


[...]wie kann es dann sein, dass ein Ermittlungsverfahren im Jahre 2009 aufgrund einer Bestimmung aus dem Besatzungrsrecht eingestellt wird?[...]

Das war die Frage !!! Genügt das jetzt mit Nebelkerzen werfen ?

Shahirrim
16.09.2014, 19:49
Na da warte mal ab, was sich GSch und Gehirnnutzer so alles einfallen lassen. Das endet in einer wilden Paragraphenorgie (:D), obwohl ja ein wenig Verstand völlig ausreichend ist, um zu sehen, wer in der BRD das Sagen hat.

Ja, aber auch Arnold will ich hier lesen. Wobei er aber nicht so ein Volljurist ist, wie die von dir genannten Systemlinge! :D

Kurti
16.09.2014, 19:49
Ich weiß ja nicht, was die am Kontrollratsgesetz auslegen wollen und was die an der Tatsache wegreden wollen, dass dieses Verfahren aufgrund dieses Kontrollratsgesetzes (also aufgrund von Besatzungsrecht) eingestellt wurde.Vermutlich wollte man nicht in Scheisse ruehren!

Shahirrim
16.09.2014, 19:50
Vermutlich wollte man nicht in Scheisse ruehren!

Komm Kurti, das war jetzt unterirdisch! Wo bleibt denn hier deine Russenphobie?

Systemhandbuch
16.09.2014, 19:50
Ich weiß ja nicht, was die am Kontrollratsgesetz auslegen wollen und was die an der Tatsache wegreden wollen, dass dieses Verfahren aufgrund dieses Kontrollratsgesetzes (also aufgrund von Besatzungsrecht) eingestellt wurde.

Abwarten, bis sie da sind !;)

Rüganer
16.09.2014, 19:51
Vermutlich wollte man nicht in Scheisse ruehren!

Kann sein. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass in der BRD noch immer Besatzungsrecht gültig ist. Und dass, obwohl wir ja angeblich so frei und souverän sein sollen.

Eloy
16.09.2014, 19:52
Ich weiß ja nicht, was die am Kontrollratsgesetz auslegen wollen und was die an der Tatsache wegreden wollen, dass dieses Verfahren aufgrund dieses Kontrollratsgesetzes (also aufgrund von Besatzungsrecht) eingestellt wurde.

Das ist wie im Islam!

"Das Besatzungsrecht hat nichts mit der Besatzung zu tun!"

Kurti
16.09.2014, 19:52
Komm Kurti, das war jetzt unterirdisch! ...
Sei froh, wenn die Scheisse der ehemaligen Kriegsgegner unterirdisch bleibt.

Systemhandbuch
16.09.2014, 19:53
Ja, aber auch Arnold will ich hier lesen. Wobei er aber nicht so ein Volljurist ist, wie die von dir genannten Systemlinge! :D

Oh ja, der Oberfuzzi für politische BRD-Bildung darf dabei natürlich nicht fehlen.:D

Rumburak
16.09.2014, 19:54
Kann sein. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass in der BRD noch immer Besatzungsrecht gültig ist. Und dass, obwohl wir ja angeblich so frei und souverän sein sollen.

Das behauptet eigentlich niemand mehr. Bei diesem Volk ist es inzwischen nicht mehr nötig großartig zu lügen. Warum auch?

Shahirrim
16.09.2014, 19:54
Sei froh, wenn die Scheisse der ehemaligen Kriegsgegner unterirdisch bleibt.

Du bist also nur dafür, dass Deutsche vor Gericht gestellt werden, während andere Mächte ihren Schweinkram unter den Teppich kehren sollen?

Kurti
16.09.2014, 19:59
Du bist also nur dafür, dass Deutsche vor Gericht gestellt werden, während andere Mächte ihren Schweinkram unter den Teppich kehren sollen?Es werden keine Deutschen mehr wegen Kriegsverbrechen vor Gericht gezerrt.

Shahirrim
16.09.2014, 20:00
Es werden keine Deutschen mehr wegen Kriegsverbrechen vor Gericht gezerrt.

Das habe ich auch nicht geschrieben. Lesen, oder in deinem Fall, vorlesen lassen.

Rüganer
16.09.2014, 20:02
[/B]

Das behauptet eigentlich niemand mehr. Bei diesem Volk ist es inzwischen nicht mehr nötig großartig zu lügen. Warum auch?

Deshalb hab ich dieses Beispiel von Treuenbrietzen ja auch gewählt. Es dürfte anhand dieses Beispiels für die BRD-Knechte unmöglich sein, ihre Lüge von der angeblichen Souveränität der BRD, weiter aufrecht zu erhalten.

Rüganer
16.09.2014, 20:03
Das habe ich auch nicht geschrieben. Lesen, oder in deinem Fall, vorlesen lassen.

Hilft bei ihm auch nichts. ;)

Eloy
16.09.2014, 20:04
Du bist also nur dafür, dass Deutsche vor Gericht gestellt werden, während andere Mächte ihren Schweinkram unter den Teppich kehren sollen?

Anfang der 1970er Jahre wurde dem Innenministerium eine Studie übegreb, die sich mit dem Verhalten der Befreier nach dem 8. Mai 1945 befasste. Die Studie wurde nie veröffentlicht! Der damalige Regierungssprecher, Klaus Bölling, versprach der Wissenschaft die Studie für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Auch das ist nie geschehen!

Mir sind Autor und Titel der Studie abhanden gekommen. Aber der Ersteller sagte bei der Übergabe an das Ministerium:

"Wenn die Deutschen wüßten, was die Befreier ihren Vorfahren angetan haben, dann würden sie sie mit Knüppeln aus dem Land jagen!"

Wer aber will das wissen?

Rüganer
16.09.2014, 20:04
Das ist wie im Islam!

"Das Besatzungsrecht hat nichts mit der Besatzung zu tun!"

Wenn die sich denn komplett zum Affen machen wollen, sollen sie ruhig mit derartigen Parolen kommen. ;)

EinDachs
16.09.2014, 20:06
Vielen Mitforisten dürfte das Massaker der Roten Armee im brandenburgischen Treuenbrietzen am 23. April 1945 ein Begriff sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Treuenbrietzen#Zweites_Massaker

Im Herbst 2008 wurde dann endlich mal , aufgrund einer Anzeige des Vereins "Forums für Aufklärung und Erneuerung", ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlich Verantwortlichen dieses Massakers angestrengt.
Zum Leidwesen der noch lebenden Angehörigen der Opfer, wurde dieses Verfahren aufgrund des Kontrollratsgesetz Nr. 4 (Art. III) eingestellt.

Ich zitiere hierzu aus dem "Tagesspiegel" vom 31.10.2009:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/treuenbrietzen-massaker-der-sowjets-bleibt-ungesuehnt/1625070.html

Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
Wenn die "Bundesrepublik Deutschland" seit dem "2+4 Vertrag" angeblich völlig souverän sein soll und das Besatzungsrecht seitdem nicht mehr gültig ist, wie kann es dann sein, dass ein Ermittlungsverfahren im Jahre 2009 aufgrund einer Bestimmung aus dem Besatzungrsrecht eingestellt wird? Vielleicht können sich die "Experten" dieses Forums , die ja immer behaupten, dass das Besatzungsrecht in der BRD aufgehoben wurde, sich ja mal zu diesem Fall äußern.
Wenn das Besatzungsrecht wirklich aufgehoben wurde und die BRD ein freier und souveräner Staat sein soll, dann kann es ja logischerweise nicht sein, dass eine Bestimmung aus dem Besatzungsrecht im Jahre 2009 noch ein Verfahrenshindernis in einem Ermittlungsverfahren gegen ein Verbrechen der Alliierten gegen das deutsche Volk darsellen kann.

Ja, es sei denn, der souveräne Staat beschließt ein paar Teile des Besatzungsrechts aufrecht zu erhalten. Ich verlinke mal: Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts). Beachte vor allem §3.

Kurti
16.09.2014, 20:06
Du bist also nur dafür, dass Deutsche vor Gericht gestellt werden, während andere Mächte ihren Schweinkram unter den Teppich kehren sollen?
Das habe ich auch nicht geschrieben. Lesen, oder in deinem Fall, vorlesen lassen.Das o.a. Zitat stammt doch von dir - schon vergessen?

Shahirrim
16.09.2014, 20:08
Das o.a. Zitat stammt doch von dir - schon vergessen?

Richtig. Aber wo hast du das fette Wort gelesen?


Es werden keine Deutschen mehr wegen Kriegsverbrechen vor Gericht gezerrt.

Denn Deutsche werden ja heute noch vor Gericht gezerrt wegen Auschwitz. Willst du das auch abstreiten?

Shahirrim
16.09.2014, 20:10
Ja, es sei denn, der souveräne Staat beschließt ein paar Teile des Besatzungsrechts aufrecht zu erhalten. Ich verlinke mal: Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts). Beachte vor allem §3.

Ist das die Definition souveräner Staaten des 21. Jahrhunderts? :D

So was nenne ich Etikettenschwindel!

Rüganer
16.09.2014, 20:14
Ja, es sei denn, der souveräne Staat beschließt ein paar Teile des Besatzungsrechts aufrecht zu erhalten. Ich verlinke mal: Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts). Beachte vor allem §3.

In deinem Wiki-Artikel ging es ja um das Kontrollratsgesetz Nr. 35. In meinem Beispiel im Eingangsbeitrag ging es aber um das Kontrollratsgesetz Nr.4. Es wurde also nicht jedes Besatzungsrecht bereinigt, sonst hätte dieses Verfahren mit dieser Begründung ja schlecht eingestellt werden können.

Kurti
16.09.2014, 20:15
Richtig. Aber wo hast du das fette Wort gelesen?

Denn Deutsche werden ja heute noch vor Gericht gezerrt wegen Auschwitz. Willst du das auch abstreiten?Die Auschwitz-Verbrechen werden juristisch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet, da diese in keinerlei, auch nur entfernten Zusammenhang mit Kampfhandlungen standen.

EinDachs
16.09.2014, 20:17
In deinem Wiki-Artikel ging es ja um das Kontrollratsgesetz Nr. 35. In meinem Beispiel im Eingangsbeitrag ging es aber um das Kontrollratsgesetz Nr.4. Es wurde also nicht jedes Besatzungsrecht bereinigt, sonst hätte dieses Verfahren mit dieser Begründung ja schlecht eingestellt werden können.

Nicht nur überfliegen. Kontrollratsgesetz 35 ist ausgenommen, es gilt für alle anderen.

Sprecher
16.09.2014, 20:19
Die Auschwitz-Verbrechen werden juristisch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet, da diese in keinerlei, auch nur entfernten Zusammenhang mit Kampfhandlungen standen.

"Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gibts im deutschen Strafrecht nicht. Das gabs nur beim Nürnberger Siegertribunal.

Sprecher
16.09.2014, 20:20
Ja, es sei denn, der souveräne Staat beschließt ein paar Teile des Besatzungsrechts aufrecht zu erhalten.

Kein souveräner Staat würde so etwas tun.

Rüganer
16.09.2014, 20:20
Nicht nur überfliegen. Kontrollratsgesetz 35 ist ausgenommen, es gilt für alle anderen.

Dann lese noch mal meinen Eingangsbeitrag. Besonders die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums, sollte für dich interessant sein.

Kurti
16.09.2014, 20:22
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gibts im deutschen Strafrecht nicht. Das gabs nur beim Nürnberger Siegertribunal.Morde sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Sprecher
16.09.2014, 20:23
Morde sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Es ist aber kein juristisch definierter Begriff.

EinDachs
16.09.2014, 20:23
Ist das die Definition souveräner Staaten des 21. Jahrhunderts? :D

So was nenne ich Etikettenschwindel!

Ja, genau so funktioniert Souveränität.
Ein Staat beschließt ein Gesetz. Selbiges gilt auf seinem Hoheitsgebiet.

Kurti
16.09.2014, 20:24
Kein souveräner Staat würde so etwas tun.
Ggf. jedoch ein besiegter, der die Siegermaechte um Souveraenitaet bittet.

OneDownOne2Go
16.09.2014, 20:24
Morde sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Manche Morde ganz sicher nicht ...

Kurti
16.09.2014, 20:25
Es ist aber kein juristisch definierter Begriff.
Mord ist juristisch definiert.

Rüganer
16.09.2014, 20:25
Ja, genau so funktioniert Souveränität.
Ein Staat beschließt ein Gesetz. Selbiges gilt auf seinem Hoheitsgebiet.

Der angeblich souveräne Staat hat dieses Gesetz ja nicht beschlossen.

Shahirrim
16.09.2014, 20:25
Kein souveräner Staat würde so etwas tun.

Ach, das ist die neue Souveränität des 21. Jahrhunderts.

Da beschließt ein souveränes Jordanien auch mal, dass GIs in seinem Land als Besatzer sein dürfen und ohne jordanische Erlaubnis nicht mehr abziehen können! :haha:

Rüganer
16.09.2014, 20:26
Ggf. jedoch ein besiegter, der die Siegermaechte um Souveraenitaet bittet.

Wenn er um Souveränität bitten muss, dann ist er nicht souverän.

Shahirrim
16.09.2014, 20:27
Ja, genau so funktioniert Souveränität.
Ein Staat beschließt ein Gesetz. Selbiges gilt auf seinem Hoheitsgebiet.

Ein Staat, der die Selbstbestimmung freiwillig abgibt?

Nehmen wir mal an, du hast recht, dann war aber das die letzte freiwillige/souveräne Entscheidung der BRD. :D

Wenn ich mich freiwillig versklaven lasse, war das schließlich auch meine letzte freiwillige Entscheidung. Ab danach habe ich diese Freiheit nicht mehr, da muss ich meinem Besitzer gehorchen!

knäckebrot
16.09.2014, 20:27
Es werden keine Deutschen mehr wegen Kriegsverbrechen vor Gericht gezerrt.

Gegen deutsche Kriegsverbrecher wurde sowohl im In- als auch im Ausland noch lange nach Kriegsende ermittelt.

http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/Ermittler-gehen-Hinweisen-auf-NS-Kriegsverbrechen-nach;art930,1166190

http://de.wikipedia.org/wiki/Erich_Priebke

EinDachs
16.09.2014, 20:29
Der angeblich souveräne Staat hat dieses Gesetz ja nicht beschlossen.

Doch, am 23. November 2007.

Sprecher
16.09.2014, 20:29
Ggf. jedoch ein besiegter, der die Siegermaechte um Souveraenitaet bittet.

Er bittet um Souveränität in dem er bewusst auf selbige verzichtet? Ja das macht Sinn :crazy:

Kurti
16.09.2014, 20:30
Wenn er um Souveränität bitten muss, dann ist er nicht souverän.
"Wenn er um Souveränität bitten musste, dann war er nicht souverän."
- so stimmt's!

Rüganer
16.09.2014, 20:32
Doch, am 23. November 2007.

Nein, denn sonst würde zur Begründung der Einstellung des Verfahrens ja nicht das Kontrollratsgesetz von 1945 dienen.

Shahirrim
16.09.2014, 20:32
"Wenn er um Souveränität bitten musste, dann war er nicht souverän."
- so stimmt's!

Und wenn er sie freiwillig wieder abschafft, dann war das seine letzte freie Entscheidung.

Sprecher
16.09.2014, 20:33
Doch, am 23. November 2007.

Warum existieren die GG-Artikel 120 und 139 noch wenn die BRD doch so souverän ist?

Kurti
16.09.2014, 20:34
Er bittet um Souveränität in dem er bewusst auf selbige verzichtet? Ja das macht Sinn :crazy:Ja das macht durchaus Sinn, denn die Einschraenkungen betreffen ja nur die leidige Vergangenheit. Alle Seiten wollten bewusst das gegenseitige Aufrechnen verhindern.

Rüganer
16.09.2014, 20:36
"Wenn er um Souveränität bitten musste, dann war er nicht souverän."
- so stimmt's!

Dann ist er immer noch nicht souverän, denn die Souveränität kann ihn ja wieder entzogen werden. Ein souveräner Staat muss um überhaupt nichts bitten, wenn es um innerstaatliche Angelegenheiten geht.

Shahirrim
16.09.2014, 20:36
Ja das macht durchaus Sinn, denn die Einschraenkungen betreffen ja nur die leidige Vergangenheit. Alle Seiten wollten bewusst das gegenseitige Aufrechnen verhindern.

Du sprichst so, als gäbe es auch den Begriff, man sei halbschwanger.

Wer bestimmte Dinge nicht frei entscheiden darf, egal aus welchen Gründen, der ist einfach nicht frei.

Sprecher
16.09.2014, 20:40
Ja das macht durchaus Sinn, denn die Einschraenkungen betreffen ja nur die leidige Vergangenheit. Alle Seiten wollten bewusst das gegenseitige Aufrechnen verhindern.

Dass immer noch 80.000 ausländische Soldaten auf deutschem Boden stationiert sind und diese nicht der deutschen Rechtsprechung unterliegen hat ja wohl kaum etwas mit der "leidigen Vergangenheit" zu tun.

Rumburak
16.09.2014, 20:42
Dass immer noch 80.000 ausländische Soldaten auf deutschem Boden stationiert sind und diese nicht der deutschen Rechtsprechung unterliegen hat ja wohl kaum etwas mit der "leidigen Vergangenheit" zu tun.

Das interessiert Kurti doch gar nicht, genau wie einige Dinge der Vergangenheit. Werden deutsche Greise vor Gericht gezerrt findet er das hingegen richtig und prima.

Kurti
16.09.2014, 20:43
Dann ist er immer noch nicht souverän, denn die Souveränität kann ihn ja wieder entzogen werden. Ein souveräner Staat muss um überhaupt nichts bitten, wenn es um innerstaatliche Angelegenheiten geht.
Du sprichst so, als gäbe es auch den Begriff, man sei halbschwanger.

Wer bestimmte Dinge nicht frei entscheiden darf, egal aus welchen Gründen, der ist einfach nicht frei.
Internationale Vertraege beinhalten immer die Preisgabe von einem Teil der Souveraenitaet - das gilt fuer alle Laender.

Kurti
16.09.2014, 20:45
Dass immer noch 80.000 ausländische Soldaten auf deutschem Boden stationiert sind und diese nicht der deutschen Rechtsprechung unterliegen hat ja wohl kaum etwas mit der "leidigen Vergangenheit" zu tun.
Mit was denn sonst?

Rüganer
16.09.2014, 20:45
Internationale Vertraege beinhalten immer die Preisgabe von einem Teil der Souveraenitaet - das gilt fuer alle Laender.

Entweder ist ein Staat souverän, oder er ist nicht souverän. So etwas wie "halbsouverän" gibt es nicht.

Kurti
16.09.2014, 20:47
Das interessiert Kurti doch gar nicht, genau wie einige Dinge der Vergangenheit. Werden deutsche Greise vor Gericht gezerrt findet er das hingegen richtig und prima.
Das ist eine interne, souveraene deutsche Angelegenheit,
auf die kein fremder Staat Einfluss nimmt..

Kurti
16.09.2014, 20:49
Entweder ist ein Staat souverän, oder er ist nicht souverän. So etwas wie "halbsouverän" gibt es nicht.Kein Staat ist alleine auf der Welt und kommt ohne internationale Vertraege aus.

Rumburak
16.09.2014, 20:49
Das ist eine interne, souveraene deutsche Angelegenheit,
auf die kein fremder Staat Einfluss nimmt..

Sieh mal auf das Thema.

Shahirrim
16.09.2014, 20:49
Internationale Vertraege beinhalten immer die Preisgabe von einem Teil der Souveraenitaet - das gilt fuer alle Laender.

Souveräne Staaten holen dann aber Vorteile für sich raus.

Was für Vorteile haben wir? Komm jetzt nicht damit, dass wir wieder ein vollwertiges Mitglied der Weltgemeinschaft sind!

MindoverMatter
16.09.2014, 20:51
Er bittet um Souveränität in dem er bewusst auf selbige verzichtet? Ja das macht Sinn :crazy::D göttlich ! :appl:

Sprecher
16.09.2014, 20:51
Mit was denn sonst?

Die Ursache für diesen unsäglichen Zustand mag in der Vergangenheit liegen, das ist aber auch schon alles.
Oder meinst du die 80.000 Amis und Engländer sind hier um die Juden vor einem neuen Holocaust durch die pöhsen Nazi-Deutschen zu beschützen?

EinDachs
16.09.2014, 20:51
Ein Staat, der die Selbstbestimmung freiwillig abgibt?

Nehmen wir mal an, du hast recht, dann war aber das die letzte freiwillige/souveräne Entscheidung der BRD. :D

Wenn ich mich freiwillig versklaven lasse, war das schließlich auch meine letzte freiwillige Entscheidung. Ab danach habe ich diese Freiheit nicht mehr, da muss ich meinem Besitzer gehorchen!

Das mag jetzt theoretisch richtig sein, hat nur mit der Situation sehr wenig zu tun. Mir scheint, dich irritiert das Wort "Besatzung" sehr, besagte Gesetze haben keineswegs zum Inhalt, Deutschland zu versklaven, sondern regelten in erster Linie die Aufhebung so ziemlich aller Gesetze die zwischen 33-45 erlassen wurde. Artikel 4, z.b., beschäftigt sich in erster Line damit, die Gerichtsbarkeit zu entnazifizieren.

2007 regierte Merkel mit der großen Koalition. Warum genau sollten die die Institution der Volksgerichtshöfe zurück haben wollen?

Kurti
16.09.2014, 20:52
Souveräne Staaten holen dann aber Vorteile für sich raus.
...
Das haengt von deren Verhandlungsposition ab.

Rüganer
16.09.2014, 20:54
Kein Staat ist alleine auf der Welt und kommt ohne internationale Vertraege aus.

Es geht hier aber nicht um internationale Verträge, sondern um die Gültigkeit des Besatzungrechts. Kapierst du das nicht?

Sprecher
16.09.2014, 20:55
Das haengt von deren Verhandlungsposition ab.

Nochmal: Warum existieren die GG-Artikel 120 und 139 noch wenn Deutschland doch souverän ist?


Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.


Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Kurti
16.09.2014, 20:57
Es geht hier aber nicht um internationale Verträge, sondern um die Gültigkeit des Besatzungrechts. Kapierst du das nicht?Die Anwesenheit der NATO-Truppen in Deutschland ist vertraglich geregelt.

Rüganer
16.09.2014, 20:58
Das mag jetzt theoretisch richtig sein, hat nur mit der Situation sehr wenig zu tun. Mir scheint, dich irritiert das Wort "Besatzung" sehr, besagte Gesetze haben keineswegs zum Inhalt, Deutschland zu versklaven, sondern regelten in erster Linie die Aufhebung so ziemlich aller Gesetze die zwischen 33-45 erlassen wurde. Artikel 4, z.b., beschäftigt sich in erster Line damit, die Gerichtsbarkeit zu entnazifizieren.

2007 regierte Merkel mit der großen Koalition. Warum genau sollten die die Institution der Volksgerichtshöfe zurück haben wollen?

Ach echt? Und weshalb dürfen angeblich freie deutsche Gerichte, nach noch immer gültigen Besatzungsrecht, keine Verfahren gegen die Verantwortlichen für die Verbrechen der Besatzer führen?

Rüganer
16.09.2014, 20:59
Die Anwesenheit der NATO-Truppen in Deutschland ist vertraglich geregelt.

Um die geht es hier aber nicht. Les noch mal den Eingangsbeitrag.

Kurti
16.09.2014, 21:02
Nochmal: Warum existieren die GG-Artikel 120 und 139 noch wenn Deutschland doch souverän ist?Die Vaeter unseres Grundgesetzes werden sich was dabei gedacht haben -
frag die!

EinDachs
16.09.2014, 21:04
Nein, denn sonst würde zur Begründung der Einstellung des Verfahrens ja nicht das Kontrollratsgesetz von 1945 dienen.

Du hast offenbar sehr viel Vertrauen in die juristische Finesse eines Tageszeitungsartikels.

Schau, wir sind hier inmitten juristischer Spitzfindigkeiten. Das interessiert keinen Journalisten. Erst recht nicht seine Leser.
Der Staatsanwalt hätte ausführen können, dass infolge des "Gesetzes zur Bereinigung des Besatzungsrechts" aus dem Jahr 2007, Artikel 4 des Kontrollratsgesetzes noch gültig ist, aber das wär so dann ohnehin nicht in der Zeitung gestanden. Ich bin recht sicher, seine juristische Begründung ist präziser, als seine verkürzte Darstellung gegenüber einem Reporter, andernfalls wär er nicht lang in dem Beruf.

Kurti
16.09.2014, 21:05
Ach echt? Und weshalb dürfen angeblich freie deutsche Gerichte, nach noch immer gültigen Besatzungsrecht, keine Verfahren gegen die Verantwortlichen für die Verbrechen der Besatzer führen?
Weil die "freien Gerichte" der Siegermaechte ebenfalls keine Verfahren mehr gegen deutsche Verantwortliche anstrengen -so hat man sich geeinigt.

Sprecher
16.09.2014, 21:06
Die Vaeter unseres Grundgesetzes werden sich was dabei gedacht haben -
frag die!

Die sind tot. Außerdem bist du ja derjenige der behauptet der heutige Status der BRD unterscheide sich von dem anno 1949.
Das Grundgesetz wurde seit 1949 übigens mehr als hundertmal geändert, nur die erwähnten Artikel wurden nicht angetastet. Denkst du das ist Zufall?

Sprecher
16.09.2014, 21:08
Weil die "freien Gerichte" der Siegermaechte ebenfalls keine Verfahren mehr gegen deutsche Verantwortliche anstrengen -so hat man sich geeinigt.

Brauchen sie ja auch nicht, die BRD-Justiz macht das bereits in vorauseilendem Gehorsam selber. Außerdem ist den Siegermächten die Bestrafung noch lebender angeblicher deutscher Kriegsverbrecher völlig Latte, denen geht es einzig darum ihre Machtposition hier zu behalten.

Dayan
16.09.2014, 21:11
Brauchen sie ja auch nicht, die BRD-Justiz macht das bereits in vorauseilendem Gehorsam selber. Außerdem ist den Siegermächten die Bestrafung noch lebender angeblicher deutscher Kriegsverbrecher völlig Latte, denen geht es einzig darum ihre Machtposition hier zu behalten.Du lebst in der Vergangenheit!Es ist nicht gesund!Ich halte dich für inteligent aber für Extrem verbittert!Was zum Teufel ist los mit dir?

Rüganer
16.09.2014, 21:14
Du hast offenbar sehr viel Vertrauen in die juristische Finesse eines Tageszeitungsartikels.

Schau, wir sind hier inmitten juristischer Spitzfindigkeiten. Das interessiert keinen Journalisten. Erst recht nicht seine Leser.
Der Staatsanwalt hätte ausführen können, dass infolge des "Gesetzes zur Bereinigung des Besatzungsrechts" aus dem Jahr 2007, Artikel 4 des Kontrollratsgesetzes noch gültig ist, aber das wär so dann ohnehin nicht in der Zeitung gestanden. Ich bin recht sicher, seine juristische Begründung ist präziser, als seine verkürzte Darstellung gegenüber einem Reporter, andernfalls wär er nicht lang in dem Beruf.

Nicht der Staatsanwalt, sondern das Bundesjustizministerium hat das auf Nachfrage bestätigt. Das Ministerium hat doch bestätigt, dass dieses Gesetz noch gültig ist.
Zitat:
Bei dem „Hindernis“ handele es sich nach einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums um den Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945.

Wenn dieses Kontrollratsgesetz in ein Bundesgesetz übergegangen wäre, dann hätte das Ministerium nicht dieses Kontrollratsgesetz als Grund für die Einstellung des Verfahrens genannt, sondern es hätte das Bundesgesetz als Grund genannt, in dem das Kontrollratsgesetz 2007 angeblich übergegangen ist.

Rüganer
16.09.2014, 21:16
Weil die "freien Gerichte" der Siegermaechte ebenfalls keine Verfahren mehr gegen deutsche Verantwortliche anstrengen -so hat man sich geeinigt.

Totaler Blödsinn. Nenne mir mal den Vertrag, in den man sich dahingehend geeinigt hat.

MindoverMatter
16.09.2014, 21:17
Du lebst in der Vergangenheit!Es ist nicht gesund!Ich halte dich für inteligent aber für Extrem verbittert!Was zum Teufel ist los mit dir?

Was soll diese persönliche Anfeinderei? Ich halte Sprechers Nachfragen für sehr normal und gesund und bin froh, dass das hier jemand macht. Die "Sprechers" dieser Welt sind mir jedenfalls lieber als die "Kurtis", die alles fraglos als gegeben hinnehmen.

MindoverMatter
16.09.2014, 21:17
Totaler Blödsinn. Nenne mir mal den Vertrag, in den man sich dahingehend geeinigt hat.

Na der schwafelt hier halt einen. Ist sein Job.

EinDachs
16.09.2014, 21:18
Ach echt? Und weshalb dürfen angeblich freie deutsche Gerichte, nach noch immer gültigen Besatzungsrecht, keine Verfahren gegen die Verantwortlichen für die Verbrechen der Besatzer führen?

Nun, ähnlich: 2007 regierte Merkel mit der großen Koalition. Was genau meinst du, wär ihre Motivation da irgendwas groß zu ändern? Ihr unbändiger Idealismus das Massaker von Treuenbrietzen aufzuklären?
Fortschreiben des Ist-zustandes ist die politisch einfachste Möglichkeit, weshalb auch genau das gemacht wurde. Merk dir den Satz, den kann man erstaunlich oft anwenden.

Kurti
16.09.2014, 21:20
Die sind tot. Außerdem bist du ja derjenige der behauptet der heutige Status der BRD unterscheide sich von dem anno 1949.
Das Grundgesetz wurde seit 1949 übigens mehr als hundertmal geändert, nur die erwähnten Artikel wurden nicht angetastet. Denkst du das ist Zufall?
Freu dich und huepf ueber das erreichte Mass an Freiheit und Souveraenitaet Deutschlands. Nach der totalen Niederlage Nazi-Deutschlands haette kein Deutscher jemals davon zu traeumen gewagt.

Rüganer
16.09.2014, 21:22
Nun, ähnlich: 2007 regierte Merkel mit der großen Koalition. Was genau meinst du, wär ihre Motivation da irgendwas groß zu ändern? Ihr unbändiger Idealismus das Massaker von Treuenbrietzen aufzuklären?
Fortschreiben des Ist-zustandes ist die politisch einfachste Möglichkeit, weshalb auch genau das gemacht wurde. Merk dir den Satz, den kann man erstaunlich oft anwenden.

Dann hätten die die Einstellung des Verfahrens aber nicht mit dem Besatzungsrecht begründet.

Dayan
16.09.2014, 21:26
Was soll diese persönliche Anfeinderei? Ich halte Sprechers Nachfragen für sehr normal und gesund und bin froh, dass das hier jemand macht. Die "Sprechers" dieser Welt sind mir jedenfalls lieber als die "Kurtis", die alles fraglos als gegeben hinnehmen.Ich mag den Sprecher.Es ist nicht meine Art Meinungsgegner zu hassen!Ausser die fordern den Tod meines Volkes oder gar meine Familie.Sprecher ist ein Nationalist und das ist auch gut so!Was er nicht begriffen hat so wie du man kann das eigene Volk lieben ohne die anderen zu hassen!Ihr deutschen rechtsradikalen bildet euch ein Juden hassen zu müssen sonst gehört ihr nicht dazu.Das ist eine der vielen gründen warum ihr keine Sonne sieht bei den Wahlen!Nenn mir ein Grung zb mich zu hassen.Obwohl ich bin Jude!

EinDachs
16.09.2014, 21:27
Nicht der Staatsanwalt, sondern das Bundesjustizministerium hat das auf Nachfrage bestätigt. Das Ministerium hat doch bestätigt, dass dieses Gesetz noch gültig ist.
Zitat:

Wenn dieses Kontrollratsgesetz in ein Bundesgesetz übergegangen wäre, dann hätte das Ministerium nicht dieses Kontrollratsgesetz als Grund für die Einstellung des Verfahrens genannt, sondern es hätte das Bundesgesetz als Grund genannt, in dem das Kontrollratsgesetz 2007 angeblich übergegangen ist.

Ja, du zitierst hier nochmal den Artikel, der, wie ich bereits erklärt habe, vmtl nicht endlos viel Wert auf solche Details legt. Schau ob du die Stellungnahme des Justizministeriums findest.

MindoverMatter
16.09.2014, 21:28
Ich mag den Sprecher.Es ist nicht meine Art Meinungsgegner zu hassen!Ausser die fordern den Tod meines Volkes oder gar meine Familie.Sprecher ist ein Nationalist und das ist auch gut so!Was er nicht begriffen hat so wie du man kann das eigene Volk lieben ohne die anderen zu hassen!Ihr deutschen rechtsradikalen bildet euch ein Juden hassen zu müssen sonst gehört ihr nicht dazu.Das ist eine der vielen gründen warum ihr keine Sonne sieht bei den Wahlen!Nenn mir ein Grung zb mich zu hassen.Obwohl ich bin Jude!

Darum geht es aber hier in dem Thema nicht, Dayan.

Ich würde auch von mir sagen - für andere spreche ich nicht - dass ich keinen Menschen hasse, egal wo derjenige herkommt. Was ich aber hasse, sind die, die uns beherrschen und vernichten wollen. Die würdest du, an meiner Stelle, auch hassen. Denk mal drüber nach.

Dayan
16.09.2014, 21:32
Darum geht es aber hier in dem Thema nicht, Dayan.

Ich würde auch von mir sagen - für andere spreche ich nicht - dass ich keinen Menschen hasse, egal wo derjenige herkommt. Was ich aber hasse, sind die, die uns beherrschen und vernichten wollen. Die würdest du, an meiner Stelle, auch hassen. Denk mal drüber nach.Ich hasse Niemanden!Auch nicht im Kampf.ZZt bin ich aus dem Alter rau aber ich war bei der IDf und war in Beirut1Ich habe meine Feinden nicht gehasst aber bekämpft und ich denke sehr erfolgreich!In West Beirut bekam ich Blumen von wunderschönen Libanesinen (Christen)In Ostbeirut mussten wir etwas härter anklopfen!Ich könnte Jemand privat hassen der mir persönlich was angetan hat aber sonst?

Rüganer
16.09.2014, 21:35
Ja, du zitierst hier nochmal den Artikel, der, wie ich bereits erklärt habe, vmtl nicht endlos viel Wert auf solche Details legt. Schau ob du die Stellungnahme des Justizministeriums findest.

Wie bitte? Eigentlich ist es deine Aufgabe etwas zu finden, was meine Aussage und die Quellen auf die ich meine Aussage stütze zu widerlegen. Frag doch beim Ministerium nach.
Wäre übrigens auch sehr nett von dir, wenn du mir das Bundesgesetz nennst, in welches das Kontrollratsgesetz Nr. 4 im Jahre 2007 angeblich übergegangen sein soll.

EinDachs
16.09.2014, 21:38
Dann hätten die die Einstellung des Verfahrens aber nicht mit dem Besatzungsrecht begründet.

Wie gesagt, ich hege den Verdacht, der Redakteur des Artikels hat die Stellungnahme des Justizministeriums nicht vollständig wiedergegeben.
Dafür spricht, dass solche Stellungnahmen üblicherweise aus mehr als einem Halbsatz bestehen.

Rumpelstilz
16.09.2014, 21:40
Na der schwafelt hier halt einen. Ist sein Job.
Wem das auf die Nerven geht, der kann ja einen Beschwerdebrief schreiben oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen an seinen Dienstherrn.

http://www.davidicke.com/wordpress/wp-content/uploads/legacy_images/stories/January20138/23434.jpg

Rüganer
16.09.2014, 21:41
Wie gesagt, ich hege den Verdacht, der Redakteur des Artikels hat die Stellungnahme des Justizministeriums nicht vollständig wiedergegeben.
Dafür spricht, dass solche Stellungnahmen üblicherweise aus mehr als einem Halbsatz bestehen.

Wenn du meinen Quellen nicht traust, dann ist es deine Aufgabe andere Quellen zu bringen, die meine widerlegen.

MindoverMatter
16.09.2014, 21:42
Wem das auf die Nerven geht, der kann ja einen Beschwerdebrief schreiben oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen an seinen Dienstherrn.

http://www.davidicke.com/wordpress/wp-content/uploads/legacy_images/stories/January20138/23434.jpg


Hehe.... als ob das was nützen würde!

Kurti
16.09.2014, 21:46
Wenn du meinen Quellen nicht traust, dann ist es deine Aufgabe andere Quellen zu bringen, die meine widerlegen.Ein Zeitungsartikel ist kein Beleg, sondern eine Meinung.

Rüganer
16.09.2014, 21:50
Ein Zeitungsartikel ist kein Beleg, sondern eine Meinung.

Dieser Zeitungsartikel beruft sich aber auf die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums. Also ist die Primärquelle die Stellungnahme des Ministeriums.

GSch
16.09.2014, 21:57
Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
Wenn ... das Besatzungsrecht seitdem nicht mehr gültig ist, wie kann es dann sein, dass ein Ermittlungsverfahren im Jahre 2009 aufgrund einer Bestimmung aus dem Besatzungrsrecht eingestellt wird?

Selbstverständlich wurde das Besatzungsrecht aufgehoben. Seit seiner Aufhebung gilt es nicht mehr. Das ändert aber nichts daran, dass Vorgänge aus dem Jahr 1945 nach dem zu dieser Zeit geltenden Recht beurteilt werden müssen. Und das war eben Besatzungsrecht. Es muss immer das Recht angewendet werden, dass zum Tatzeitpunkt und am Tatort gegolten hat. Nach diesem Grundsatz wurden ja auch die DDR-Mauerschützen nicht nach Bundesrecht, sondern nach DDR-Recht verurteilt.

Kurti
16.09.2014, 21:57
Dieser Zeitungsartikel beruft sich aber auf die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums. Also ist die Primärquelle die Stellungnahme des Ministeriums.
Dann liefere die "Primaerquelle" - der Artikel ist zu schwammig abgefasst.
Darueber hinaus halte ich es fuer total bloedsinnig, wenn "bestimmte" Deutsche schlafende Kriegsverbrechen-Hunde wecken moechten.

Rüganer
16.09.2014, 22:11
Selbstverständlich wurde das Besatzungsrecht aufgehoben. Das ändert aber nichts daran, dass Vorgänge aus dem Jahr 1945 nach dem zu dieser Zeit geltenden Recht beurteilt werden müssen. Und das war eben Besatzungsrecht. Es muss immer das Recht angewendet werden, dass zum Tatzeitpunkt und am Tatort gegolten hat. Nach diesem Grundsatz wurden ja auch die DDR-Mauerschützen nicht nach Bundesrecht, sondern nach DDR-Recht verurteilt.

Auf deine "Weisheiten" habe ich extra noch so lange gewartet. Eigentlich wollte ich schon ins Bettchen, aber danke, dass du dich vorher noch gemeldet hast. :D


Das ändert aber nichts daran, dass Vorgänge aus dem Jahr 1945 nach dem zu dieser Zeit geltenden Recht beurteilt werden müssen.

Schon alleine dieser Satz zeigt deine Unkenntnis sehr gut auf und reicht fürs Erste als Antwort von mir aus.
Die Massaker von Treuenbrietzen fanden gegen Ende April 1945 statt. http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Treuenbrietzen
Zu der Zeit galt noch kein Besatzungsrecht.
Die Kontrollratsgesetze galten erst ab dem 20. September 1945. http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsgesetz#Liste_der_Kontrollratsgesetze_. 28Auswahl.29
Dein Beitrag war also Blödsinn. ;)

Rüganer
16.09.2014, 22:14
Dann liefere die "Primaerquelle" - der Artikel ist zu schwammig abgefasst.
Darueber hinaus halte ich es fuer total bloedsinnig, wenn "bestimmte" Deutsche schlafende Kriegsverbrechen-Hunde wecken moechten.

Habe ich dir doch geliefert. Die Primärquelle ist das Bundesjustizministerium.
Was du hier für Blödsinnig hältst, spielt bei diesem übrigens Thema keine Rolle. ;)

Kurti
16.09.2014, 22:17
Habe ich dir doch geliefert. Die Primärquelle ist das Bundesjustizministerium.
...Den Text bitte!

Rüganer
16.09.2014, 22:19
Den Text bitte!

Frag beim Ministerium nach.

GSch
16.09.2014, 22:23
Die Massaker von Treuenbrietzen fanden gegen Ende April 1945 statt. http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Treuenbrietzen
Zu der Zeit galt noch kein Besatzungsrecht.
Die Kontrollratsgesetze galten erst ab dem 20. September 1945.

Besatzungsrecht gilt, wo und wann Besatzung herrscht. Treuenbrietzen war zu der Zeit besetzt. Also galt Besatzungsrecht.

Deutsche Gerichte waren zu der Zeit nicht mehr tätig. Sie wurden erst später von den Besatzungsmächten wieder eingesetzt. Dann hatte der Kontrollrat natürlich auch das Recht, ihre Jurisdiktion festzulegen.

Rüganer
16.09.2014, 22:24
. Es muss immer das Recht angewendet werden, dass zum Tatzeitpunkt und am Tatort gegolten hat.

Nach diesem Grundsatz könnte man heute zum Beispiel auch "Rassenschänder" verurteilen, die sich erst nach dem Ende der NS-Zeit dazu bekannt haben, dass sie während der NS-Zeit "Rassenschande" begangen haben. Du denkst also nicht richtig über deine Beiträge nach. ;)

Sprecher
16.09.2014, 22:26
Selbstverständlich wurde das Besatzungsrecht aufgehoben.

Warum existieren dann die GG-Artikel 120 und 139 noch?

Rüganer
16.09.2014, 22:29
Besatzungsrecht gilt, wo und wann Besatzung herrscht. Treuenbrietzen war zu der Zeit besetzt. Also galt Besatzungsrecht.

Deutsche Gerichte waren zu der Zeit nicht mehr tätig. Sie wurden erst später von den Besatzungsmächten wieder eingesetzt. Dann hatte der Kontrollrat natürlich auch das Recht, ihre Jurisdiktion festzulegen.

Die Kontrollratsgesetze galten erst ab dem 20. September 1945. Den Beleg dafür habe ich dir oben geliefert.

Sprecher
16.09.2014, 22:31
Du lebst in der Vergangenheit!Es ist nicht gesund!Ich halte dich für inteligent aber für Extrem verbittert!Was zum Teufel ist los mit dir?

Wir haben 80.000 ausländische Soldaten mit Sonderrechten im Land. In keinem anderen Staat sind mehr ausländische Soldaten stationiert als in der BRD. Ich wäre froh wenn dieser Zustand Vergangenheit wäre, leider aber ist er es nicht.

Dayan
16.09.2014, 22:34
Wir haben 80.000 ausländische Soldaten mit Sonderrechten im Land. In keinem anderen Staat sind mehr ausländische Soldaten stationiert als in der BRD. Ich wäre froh wenn dieser Zustand Vergangenheit wäre, leider aber ist er es nicht.Ok wen die Abziehen würden?Was würde sich für dich persönlich ändern?

MindoverMatter
16.09.2014, 22:38
Ok wen die Abziehen würden?Was würde sich für dich persönlich ändern?

Das ist ja Unsinn. Sie sind da. Wir wollen die hier nicht!!!!!

Dayan
16.09.2014, 22:39
Das ist ja Unsinn. Sie sind da. Wir wollen die hier nicht!!!!!Was würd e sich für dich ändern?

Rüganer
16.09.2014, 22:40
Ok wen die Abziehen würden?Was würde sich für dich persönlich ändern?

Was würde sich für dich persönlich ändern, wenn Israel besetzt werden würde?

Dayan
16.09.2014, 22:42
Was würe sich für dich persönlich ändern, wenn Israel besetzt werden würde?Von wem?

Rüganer
16.09.2014, 22:44
Von wem?

Spielt ja keine rolle von wem. Was wäre im Falle wenn?

MindoverMatter
16.09.2014, 22:57
Was würd e sich für dich ändern?


darum geht es hier nicht! Wir wollen die hier nicht! Jedes Land hat das Recht, frei zu sein und nicht von solchen Scheißern besetzt zu werden!

Diese Völkermörder! Ich kann sie nicht mehr sehen. Die sollen verschwinden und Merkel können sie samt Schäuble, dem Obergauner, direkt mitnehmen. Und das ganze Ausländerpack auch.

Dayan
16.09.2014, 22:59
Spielt ja keine rolle von wem. Was wäre im Falle wenn?Wenn es die Amis wären so würde ich sagen:Haltet uns die Araber vom Leibe.

Dayan
16.09.2014, 23:00
darum geht es hier nicht! Wir wollen die hier nicht! Jedes Land hat das Recht, frei zu sein und nicht von solchen Scheißern besetzt zu werden!

Diese Völkermörder! Ich kann sie nicht mehr sehen. Die sollen verschwinden und Merkel können sie samt Schäuble, dem Obergauner, direkt mitnehmen. Und das ganze Ausländerpack auch.Ok dann sei es dir gegönnt die Amis und die Engländer sollen abziehen!

MindoverMatter
16.09.2014, 23:01
Ich verstehe dich nicht, Dayan.
würdest du eine Nation im Land haben wollen, die versucht, dein Volk auszurotten?

Die Amis wollen uns ausrotten. Die wollen uns weghaben. Bis es dahin kommt, können wir noch ordentlich zahlen. Aber mehr wollen die nicht von uns. Die wollen unser Land um ihre Scheißflugzeuge und Drohnen hier starten zu können. Uns als Volk wollen sie weghaben.

Würdest du so eine Nation nicht auch weg haben wollen? Und bekämpfen?

Dayan
16.09.2014, 23:01
Das ist ja Unsinn. Sie sind da. Wir wollen die hier nicht!!!!!Wer sind wir?Ich meine es nicht böse!

Rüganer
16.09.2014, 23:02
Wenn es die Amis wären so würde ich sagen:Haltet uns die Araber vom Leibe.

Dann wärst du aber auch nicht frei, wenn du von den Yankees abhängig wärst.

MindoverMatter
16.09.2014, 23:02
Ok dann sei es dir gegönnt die Amis und die Engländer sollen abziehen!

O.k. der Abend ist gerettet. Friede sei mit dir und gute Nacht :))

Dayan
16.09.2014, 23:03
Ich verstehe dich nicht, Dayan.
würdest du eine Nation im Land haben wollen, die versucht, dein Volk auszurotten?

Die Amis wollen uns ausrotten. Die wollen uns weghaben. Bis es dahin kommt, können wir noch ordentlich zahlen. Aber mehr wollen die nicht von uns. Die wollen unser Land um ihre Scheißflugzeuge und Drohnen hier starten zu können. Uns als Volk wollen sie weghaben.

Würdest du so eine Nation nicht auch weg haben wollen? Und bekämpfen?Das die Amis die Deutschen ausrotten wollen entbehrt jeden realität1Die haben eueren süssen Arsch geretten während der Berliner Blockade.Deutschland geht es zzt beser als den meisten Ländern auf der welt abgesehen vom unerträglichen Wetter!

Dayan
16.09.2014, 23:04
O.k. der Abend ist gerettet. Friede sei mit dir und gute Nacht :))Shalom Friede und Glück1Für dich und dein Volk!

MindoverMatter
16.09.2014, 23:06
Das die Amis die Deutschen ausrotten wollen entbehrt jeden realität1Die haben eueren süssen Arsch geretten während der Berliner Blockade.Deutschland geht es zzt beser als den meisten Ländern auf der welt abgesehen vom unerträglichen Wetter!

Das ist ja Quatsch, Dayan, wir sind bald ausgestorben, dank der kräftigen Hilfe der "lieben Freunde vom überm Teich". Der Abend ist doch nicht gerettet.

EinDachs
16.09.2014, 23:08
Wie bitte? Eigentlich ist es deine Aufgabe etwas zu finden, was meine Aussage und die Quellen auf die ich meine Aussage stütze zu widerlegen. Frag doch beim Ministerium nach.
Wäre übrigens auch sehr nett von dir, wenn du mir das Bundesgesetz nennst, in welches das Kontrollratsgesetz Nr. 4 im Jahre 2007 angeblich übergegangen sein soll.

Ich hab sogar schon zu dem Wikiartikel gelinkt.
Nochmal: 2. Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts)

moishe c
16.09.2014, 23:10
Vielen Mitforisten dürfte das Massaker der Roten Armee im brandenburgischen Treuenbrietzen am 23. April 1945 ein Begriff sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Treuenbrietzen#Zweites_Massaker

Im Herbst 2008 wurde dann endlich mal , aufgrund einer Anzeige des Vereins "Forums für Aufklärung und Erneuerung", ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlich Verantwortlichen dieses Massakers angestrengt.
Zum Leidwesen der noch lebenden Angehörigen der Opfer, wurde dieses Verfahren aufgrund des Kontrollratsgesetz Nr. 4 (Art. III) eingestellt.

Ich zitiere hierzu aus dem "Tagesspiegel" vom 31.10.2009:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/treuenbrietzen-massaker-der-sowjets-bleibt-ungesuehnt/1625070.html

Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
Wenn die "Bundesrepublik Deutschland" seit dem "2+4 Vertrag" angeblich völlig souverän sein soll und das Besatzungsrecht seitdem nicht mehr gültig ist, wie kann es dann sein, dass ein Ermittlungsverfahren im Jahre 2009 aufgrund einer Bestimmung aus dem Besatzungrsrecht eingestellt wird? Vielleicht können sich die "Experten" dieses Forums , die ja immer behaupten, dass das Besatzungsrecht in der BRD aufgehoben wurde, sich ja mal zu diesem Fall äußern.
Wenn das Besatzungsrecht wirklich aufgehoben wurde und die BRD ein freier und souveräner Staat sein soll, dann kann es ja logischerweise nicht sein, dass eine Bestimmung aus dem Besatzungsrecht im Jahre 2009 noch ein Verfahrenshindernis in einem Ermittlungsverfahren gegen ein Verbrechen der Alliierten gegen das deutsche Volk darsellen kann.

:gp:

Ein sehr interessanter Fall!

Es ergibt sich zwingend der (Um)Kehrschluß:

Diese OMF-"BRD" ist NICHT souverän! Sie ist und bleibt eine OMF (= "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft")! Wer sie freiwillig (unter)stützt, ist ein Kollaborateur und Volksverräter!

Und an die Dummschwätzer: "Teil-souverän" gibt es nicht, so wenig wie es "teil-schwanger" gibt!

Dayan
16.09.2014, 23:10
Das ist ja Quatsch, Dayan, wir sind bald ausgestorben, dank der kräftigen Hilfe der "lieben Freunde vom überm Teich". Der Abend ist doch nicht gerettet.Den Moslemischen Invasion habt ihr eueren schwachsinnigen Politikern zu verdanken!Ich sage dir was.Wäre ich ein deutscher ich würde die Moslems rauschmeissen ohne wenn und aber!Von mir aus könnten mich die Musels als Nazis oder sonst was bezeichnen!

Rüganer
16.09.2014, 23:12
Ich hab sogar schon zu dem Wikiartikel gelinkt.
Nochmal: 2. Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts)

Steht aber im Widerspruch zur Aussage des Bundesjustizministeriums.
Wie heißt das Bundesgesetz, in welches das Kontrollratsgesetz übergegangen sein soll?

Dayan
16.09.2014, 23:14
Den Moslemischen Invasion habt ihr eueren schwachsinnigen Politikern zu verdanken!Ich sage dir was.Wäre ich ein deutscher ich würde die Moslems rauschmeissen ohne wenn und aber!Von mir aus könnten mich die Musels als Nazis oder sonst was bezeichnen!Wenn euch die 100000 Juden wirklich stören die könnt ihr ja nach Israel abschieben!Israel wird es danken!

Dayan
16.09.2014, 23:15
Das ist ja Quatsch, Dayan, wir sind bald ausgestorben, dank der kräftigen Hilfe der "lieben Freunde vom überm Teich". Der Abend ist doch nicht gerettet.Die Deutschen werden nicht aussterben!Wenn ihr die Musels jetzt noch stoppt und anfängt Kinder zu bekommen so werden die Deutschen erhalten bleiben was ich begrüsse1

Parabellum
16.09.2014, 23:18
Es ergibt sich zwingend der (Um)Kehrschluß:

Diese OMF-"BRD" ist NICHT souverän! Sie ist und bleibt eine OMF (= "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft")! Wer sie freiwillig (unter)stützt, ist ein Kollaborateur und Volksverräter!

Und an die Dummschwätzer: "Teil-souverän" gibt es nicht, so wenig wie es "teil-schwanger" gibt!

Was hätte ich davon wenn ich unfreiwillig den Verein unterstütze ?

Rüganer
16.09.2014, 23:20
:gp:

Ein sehr interessanter Fall!

Es ergibt sich zwingend der (Um)Kehrschluß:

Diese OMF-"BRD" ist NICHT souverän! Sie ist und bleibt eine OMF (= "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft")! Wer sie freiwillig (unter)stützt, ist ein Kollaborateur und Volksverräter!

Und an die Dummschwätzer: "Teil-souverän" gibt es nicht, so wenig wie es "teil-schwanger" gibt!

Danke Dir. :)
Bekomme das aber mal in die Schweinsköpfe der hier anwesenden "BRDlinge" rein. Die scheinen ja nichtmal zu begreifen, um was es mir in diesem Strang hier überhaupt geht. :auro:

Gawen
16.09.2014, 23:42
Danke Dir. :)
Bekomme das aber mal in die Schweinsköpfe der hier anwesenden "BRDlinge" rein. Die scheinen ja nichtmal zu begreifen, um was es mir in diesem Strang hier überhaupt geht. :auro:

Die begreifen das sehr wohl und finden das auch gut und sie widersprechen euch, weil sie wollen dass nicht zu viele merken wie es läuft.

Jeder der es merkt und noch klaren Verstandes ist, der wählt nach dem Erwachen halt rechts von der CDU. Das würden die gerne verhindern.

Rumpelstilz
16.09.2014, 23:54
Die begreifen das sehr wohl und finden das auch gut und sie widersprechen euch, weil sie wollen dass nicht zu viele merken wie es läuft.

Jeder der es merkt und noch klaren Verstandes ist, der wählt nach dem Erwachen halt rechts von der CDU. Das würden die gerne verhindern.
http://www.davidicke.com/wordpress/wp-content/uploads/legacy_images/stories/May%202000%202/bushcatapult.jpg

Deswegen spielen die Trolle hier konzertierte Aktion ...

Gawen
17.09.2014, 00:01
Deswegen spielen die Trolle hier konzertierte Aktion ...

Nach dem Sieg der Banker im Krieg um das Geld der Steuerzahler und dem NSA Skandal haben doch eh die letzten mit Hirn mitbekommen, worum es geht, aber das Erwachen bis über 50% rechts, das wird noch ein langer, steiniger Weg. Aber die Linken und Transatlantiker werden es nicht verhindern können, dieses Weltanschauungskartell ist zerbrochen.

Schlafende Drachen brauchen einige Zeit, bis sie sich nach dem Aufwachen berappelt haben, das ist normal.

Wenn jetzt noch eine rechte Regierung in Paris einzieht und uns via EU plündert, dann tragen alle gerne wieder feldgrau. :)

Rumpelstilz
17.09.2014, 00:15
Nach dem Sieg der Banker im Krieg um das Geld der Steuerzahler und dem NSA Skandal haben doch eh die letzten mit Hirn mitbekommen, worum es geht, aber das Erwachen bis über 50% rechts, das wird noch ein langer, steiniger Weg. Aber die Linken und Transatlantiker werden es nicht verhindern können, dieses Weltanschauungskartell ist zerbrochen.

Schlafende Drachen brauchen einige Zeit, bis sie sich nach dem Aufwachen berappelt haben, das ist normal.

Wenn jetzt noch eine rechte Regierung in Paris einzieht und uns via EU plündert, dann tragen alle gerne wieder feldgrau. :)
Wenn man die Trolle hier im Forum beobachtet, faellt ja schon auf, wie sie in jedem Strang alles zwanghaft kommentieren muessen, was nicht auf System- bzw. Regierungslinie liegt.

Sie erstellen kaum eigene Themen und fragen in den Straengen auch nicht nach, hoechstens mal, um eine HC-Falle zu stellen. Sie wollen auch nichts erlaeutert bekommen und stellen keine Verstaendnisfragen.

Es gibt nur Abwiegeln, Nebelkerzen werfen, Rabulsitik und Beitraege wie "Quatsch", "Du bist dumm" usw.

GSch
17.09.2014, 05:48
Warum existieren dann die GG-Artikel 120 und 139 noch?

Das ist deutsches Recht, kein Besatzungsrecht.

GSch
17.09.2014, 05:51
Steht aber im Widerspruch zur Aussage des Bundesjustizministeriums.
Wie heißt das Bundesgesetz, in welches das Kontrollratsgesetz übergegangen sein soll?

Schon mal was vom Rückwirkungsverbot gehört? Keine Bundesregierung kann rückwirkend etwas an der Rechtslage von 1945 in Treuenbrietzen ändern.

GSch
17.09.2014, 08:05
Die Kontrollratsgesetze galten erst ab dem 20. September 1945. Den Beleg dafür habe ich dir oben geliefert.

Bis der Kontrollrat seine Arbeit aufnahm, galt das Recht der jeweiligen Besatzungsmacht dort, wo sie die Besatzung ausübte. Oder auch Unrecht, meinetwegen. Jedenfalls konnte die deutsche Justiz ihnen nur schlecht an den Wagen fahren, weil die Besatzungsmacht ihre Gewalt nicht vom deutschen Recht herleitete.

Zirrus
17.09.2014, 11:25
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur ein „angeblich“ souverän Staat, sondern, die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat! Und davon abgesehen handelt es sich bei dem besagten Fall nicht um „Verfassungsrecht“, sondern um „Strafrecht“ und das Strafrecht ist dem Verfassungsrecht untergeordnet.


Mit der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 wurde das Recht der Sieger über Deutschland und seine Bevölkerung, nach dem Kriegsrecht, Recht zu sprechen anerkannt. Ab dem 5. Juni bis zum 20 März 1948 hatte der Alliierte Kontrollrat die Hoheit über Deutschland und die wurde von den einzelnen Siegerstaaten in deren Besatzungszonen nach dem jeweiligen gültigen Militärrecht des einzelnen Besatzungsstaates festgelegt. Handlungen vor dem 5. Juni 1945 fallen unter das Kriegsrecht des jeweiligen Siegerstaates. Und für die Ereignisse in Treuenbrietzen, am 23. April 1945, wäre also die damalige sowjetische Militärstaatsanwaltschaft zuständig gewesen.


Das Deutsche Reich war seit dem Tod des „Führers und Reichskanzler“ Adolf Hitlers und die Auflösung des Kabinetts nicht mehr handlungsfähig gewesen. In der Zeit von 1945 bis zur Bildung einer neuen deutschen Regierung am 20 September 1949 gab es keine handlungsfähige deutsche Regierung mehr in Deutschland. Erst als der Deutschlandvertrag am 5. Mai 1955 in Kraft trat und die Alliierte Kommission aufgelöst wurde, erhielt Deutschland seine Souveränität zurück und war somit wieder ein handlungsfähiger Staat.
Die Rechtsakte, die in der Zeit davor von den Alliierten vorgenommen wurden, die wurden danach mit einem „Überleitungsvertrag“ von der Bundesrepublik übernommen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass Personen nicht zweimal für eine Tat bestraft werden dürfen. Zum Beispiel, wenn eine Person in einem Verfahren von den Alliierten freigesprochen wurde, dann wurde das Urteil der Alliierten auch von der „neuen“ deutschen Justiz als Rechtens anerkannt usw.. Jedoch sind diese Alliierten-Urteile nicht in Stein gemeißelt, viele Rechtsakte wurden von der Bundesrepublik bereits geändert.


Deutsches Recht hat nur in Deutschland seine Wirkung und in Russland ist unser Recht vollkommen bedeutungslos. Die deutsche Justiz hat eben kein Mandat, um in Russland Recht zu sprechen, weil Staaten eine „Staatsimmunität“ haben. Natürlich hat die russische Justiz auch kein Recht hier in Deutschland eine Rechtsprechung vorzunehmen.
Es ist zwar möglich, einem fremden Staat die Rechtsprechung auf dem jeweiligen Staatsterritorium zu gestatten, wie wir es teilweise (die US-Richter dürfen in Deutschland keinen US-Bürger mit der Todesstrafe bestrafen) der USA erlauben, dass sie ihre Militärangehörigen durch US-Richtern in Deutschland verurteilen darf, aber das muss zwischen den jeweiligen Staaten dann in Verträgen festgelegt werden. Für die fremden Truppen hier in Deutschland ist das in dem Aufenthaltsvertrag von 1954 festgelegt.




Zum Aufenthaltsvertrag noch eine Anmerkung.


Wenn ihr den Vertrag lesen möchtet, dann müsst ihr unbedingt die Fassung mit den ganzen Änderungen und Ergänzungen die nach 1990 vorgenommen wurden lesen! Am besten ihr ladet diesen Vertrag von der Homepage des Auswärtigen Amtes herunter, weil ihr dort immer die aktuellste Ausgabe mit den ganzen Änderungen und Ergänzungen findet.
Sehr häufig werden die Verträge von Cyber-Abschaum in einer betrügerischen Absichten ins Netz gestellt, um den ahnungslosen Bürger zu täuschen. Zu diese notorischen Berufsbetrügern gehören sogenannte „Reichsideologen“, „Reichsbürger“, „Reichsdeppen“ und „rechtsextremistische Lügner“. Diese Online-Psychopathen versuchen mit uralten Verträgen den Leser zu täuschen, um den ahnungslosen Leser dann in ihre Online-Güllegrube zu locken. Also, seit auf der Hut vor solchen Strolchen!

Rüganer
17.09.2014, 12:05
Schon mal was vom Rückwirkungsverbot gehört? Keine Bundesregierung kann rückwirkend etwas an der Rechtslage von 1945 in Treuenbrietzen ändern.


Bis der Kontrollrat seine Arbeit aufnahm, galt das Recht der jeweiligen Besatzungsmacht dort, wo sie die Besatzung ausübte. Oder auch Unrecht, meinetwegen. Jedenfalls konnte die deutsche Justiz ihnen nur schlecht an den Wagen fahren, weil die Besatzungsmacht ihre Gewalt nicht vom deutschen Recht herleitete.

Du kapierst nichts. Stellst du dich absichtlich so blöd?
Lies nochmal den Eingangsbeitrag. Mit welcher Begründung wurde das Verfahren gegen die Täter von Treuenbrietzen eingestellt?
Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 galt erst ab dem 30. Oktober 1945.http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsgesetz#Liste_der_Kontrollratsgesetze_. 28Auswahl.29 Selbst wenn deine Behauptung stimmt, dass sich die Ermittlungsbehörden im Fall Treuenbrietzen auf die zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetze berufen hat, dann kann dieses Gesetz nicht das Kontrollratsgesetz Nr. 4 gewesen sein, weil dieses Gesetz zum Tatzeitpunkt eben noch garnicht gültig war.

Rüganer
17.09.2014, 12:12
...

Diesen ganzen Text hättest du dir sparen können. Dein Text erklärt nämlich nicht, weshalb das Verfahren gegen die Täter von Treuenbrietzen aufgrund von Besatzungsrecht eingestellt wurde. Wenn das Besatzungsrecht in der BRD angeblich nicht mehr gültig ist, dann kann auch kein Ermittlungsverfahren aufgrund von Besatzungsrecht eingestellt werden. Solange in einem Staat Besatzungsrecht gilt, kann dieser Staat auch nicht souverän sein.
Es ging in diesem Fall nicht um Kriegsrecht, sondern um Besatzungsrecht. Das sind zwei unterschiedliche Sachen.

luis_m
17.09.2014, 12:17
Um die geht es hier aber nicht. Les noch mal den Eingangsbeitrag.

Das ist Kurt, ohne Hirn und ohne Gurt!

MindoverMatter
17.09.2014, 12:20
Den Moslemischen Invasion habt ihr eueren schwachsinnigen Politikern zu verdanken!Ich sage dir was.Wäre ich ein deutscher ich würde die Moslems rauschmeissen ohne wenn und aber!Von mir aus könnten mich die Musels als Nazis oder sonst was bezeichnen!

Ja, die Politikdarsteller sind aber nur Rädchen im Getriebe eines Großen, was dahinter steckt.
Ich glaube nicht, dass Merkel machen kann, was sie will. Sie ist genauso Sklave des Systems, leider aber legitimiert durch die Bevölkerung.
Dahinter steckt das, was wir NWO nennen, Einzelheiten kannst du hier: http://lupocattivoblog.com/2010/03/15/ent-schlusselt-50-die-verborgene-weltdiktatur-des-rothschild-imperiums/

nachlesen, der Artikel ist 4 Jahre alt, wir sind dementsprechend viel weiter, wobei die Spannungslage weltweit durch die VSA herbeigeführt, hinzukommt, die VSA sind gnadenlos pleite und brauchen unbedingt einen Krieg, das kann auch ein lokal begrenzter Krieg sein. Krieg in Osteuropa heißt aber immer, die brauchen einen Stützpunkt (oder mehrere), dh. die brauchen unser Land als Basis.
Deshalb wird hier alles so bleiben, wie es ist. Weil eben die verdummte Bevölkerung da auch nicht durchblickt bzw. durchblicken will, warum was wie geschieht.

Die moslemische Invasion ist also Teil der Umvolkung Europas (das geht ja nicht nur in Deutschland so), und wer diese vielen Millionen, die bereits hier sind, wieder raus schaffen soll, das geht nicht, das ist mir schleierhaft. Der Prozess ist also nicht mehr rückgängig zu machen und auch der Schaden, der dadurch entstanden ist. Was kaputt ist, an Kultur, ist unwiderbringlich verloren.

Commodus
17.09.2014, 12:44
Ach echt? Und weshalb dürfen angeblich freie deutsche Gerichte, nach noch immer gültigen Besatzungsrecht, keine Verfahren gegen die Verantwortlichen für die Verbrechen der Besatzer führen?

Nicht nur das, sondern auch die Urteile wie z.B. "Nürnberg" sind von einer Revision ausgeschlossen. Und unsere Demokratten halten sich an diesen Abmachungen und mauern das mit den entsprechenden Gesetzen ab.

Natürlich könnte eine andere künftige Regierung diese Gesetze ändern, streichen, ergänzen ... was auch immer und Revision gegen gefällte Urteile betreiben. Das wäre doch mal ein interessantes Szenario. Lange Rede kurzer Sinn ... alles unterliegt dem politischen Willen unserer Regierungen.

GSch
17.09.2014, 14:16
Selbst wenn deine Behauptung stimmt, dass sich die Ermittlungsbehörden im Fall Treuenbrietzen auf die zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetze berufen hat, dann kann dieses Gesetz nicht das Kontrollratsgesetz Nr. 4 gewesen sein, weil dieses Gesetz zum Tatzeitpunkt eben noch garnicht gültig war.

Dieses Gesetz schrieb aber den neu errichteten deutschen Gerichten vor, in welchen Sachen sie ermitteln durften und in welchen nicht. In einem Fall wie Treuenbrietzen also erst einmal nicht.

Das Besatzungsregime endete in der DDR formal 1954, aber aus leicht verständlichen Gründen unternahm die DDR-Justiz in dieser Sache nichts.

Die Bundesrepublik schloss im Zusammenhang mit dem Deutschlandvertrag, der ihr 1955 die Souveränität brachte, einen Überleitungsvertrag, in dem festgelegt wurde, dass bis dahin vorgenommene Handlungen der Alliierten oder in ihrem Namen oder Auftrag auch weiterhin von der deutschen Justiz nicht rückwirkend beurteilt werden konnten (Teil 1 Art. 3(2)):


... sind deutsche Gerichte und Behörden nicht zuständig in strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahren, die sich auf eine vor Inkrafttreten dieses Vertrags begangene Handlung oder Unterlassung beziehen, wenn unmittelbar vor Inkrafttreten dieses Vertrags die deutschen Gerichte und Behörden hinsichtlich solcher Handlungen oder Unterlassungen nicht zuständig waren, ...

Ob es auch zwischen der DDR und der UdSSR ein vergleichbares Abkommen gab, weiß ich nicht. Vielleicht brauchte man auch gar keines, weil in der DDR sowieso keiner auf die Idee kam, am Glanz der sieg- und ruhmreichen Sowjetarmee zu kratzen. Die Internierung vieler Deutscher, keineswegs alles Nazis, in den sowjetischen Speziallagern (oft ehemalige KZs) war schließlich in der DDR auch kein Thema, höchstens hinter der Hand.

Nach 1990 hat man an den Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht zwischen 1945 und der DDR-Gründung nicht herumgerührt. Jedenfalls war das z. B. so bei den Enteignungen, die damals vorgenommen worden waren. Dazu gibt es höchstrichterliche Urteile, nach denen sie rechtlich von der deutschen Justiz nicht überprüfbar sind, weil sie Akte der Besatzungsmacht waren, die nicht ans deutsche Recht gebunden war. Die Bundesrepublik und die ehemaligen Westalliierten vereinbarten die Fortgeltung des oben zitierten Artikels aus dem Überleitungsvertrag auch nach 1990, doch wäre es wohl eine interessante Frage, ob er auch auf Vorgänge in der späteren Sowjetzone anwendbar ist. Schließlich war ja die UdSSR keine Partei dieses Abkommens. Aber daran sollen sich die Juristen abarbeiten.

In welchem Umfang das alles auch auf Vorgänge wie Treuenbrietzen anwendbar ist, kann ich nicht sagen. Wie ich inzwischen gelernt habe, fand dieser Massenmord noch während der Kampfhandlungen statt, wenige Stunden nachdem die Rote Armee die Stadt wieder unter ihre Kontrolle gebracht hatte. Die allgemeine deutsche Kapitulation erfolgte erst zwei Wochen später. Damit ist sowieso fraglich, ob die Sache überhaupt unter Besatzungsrecht oder doch nicht eher unter Kriegsrecht fällt. Unter "Besatzung" versteht man ja eigentlich das, was anfängt, wenn die Kämpfe aufgehört haben, aber ein Heer immer noch feindliches Gebiet beherrscht. Kriegshandlungen, einschließlich Kriegsverbrechen, lassen sich ohnehin nur schwer juristisch aufarbeiten. Dafür gibt es ja zahlreiche Beispiele auch aus anderen Kriegen. Zuständig wäre allenfalls die sowjetische / russische Militärjustiz. Die würde aber wohl argumentieren, dass alle möglicherweise Schuldigen vermutlich längst tot oder aus Altersgründen nicht mehr belangbar sind.

So unbefriedigend es auch sein mag - nicht jedes Unrecht landet vor einem Richter, und selbst dann führt so ein Verfahren keineswegs immer zu einer Strafe, die wir als gerecht empfinden. Eine Entschädigung für die Hinterbliebenen bzw. ihre Nachkommen lässt sich wohl allenfalls auf politischem Weg erreichen, nicht vor Gericht.

GSch
17.09.2014, 14:24
Nicht nur das, sondern auch die Urteile wie z.B. "Nürnberg" sind von einer Revision ausgeschlossen.

Sind sie keineswegs. Nur haben Rechtsmittel keinen Sinn mehr, weil ja niemand mehr von den Verurteilten am Leben ist. Viele von ihnen wurden schon in den frühen 50er Jahren begnadigt oder auf freien Fuß gesetzt.

Mehr dazu hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/037/1603744.pdf

Sprecher
17.09.2014, 15:00
Das die Amis die Deutschen ausrotten wollen entbehrt jeden realität1Die haben eueren süssen Arsch geretten während der Berliner Blockade.

Nur weil sie uns als Kanonenfutter gegen die Sowjets brauchten. Und vorher haben sie 2 Weltkriege gegen uns geführt. Ohne US-Einmischung in WK 1 hätte es niemals Versailles und somit auch keinen Hitler gegeben.

Sprecher
17.09.2014, 15:02
Das ist deutsches Recht, kein Besatzungsrecht.

Artikel 139 besagt ausdrücklich dass Besatzerrecht über dem Grundgesetz steht.

GSch
17.09.2014, 15:11
Artikel 139 besagt ausdrücklich dass Besatzerrecht über dem Grundgesetz steht.

Nein. Art. 139 GG bezieht sich auf Gesetze der deutschen Länder, nicht auf Besatzungsrecht. Darüber konnte der Parlamentarische Rat nicht bestimmen.

Näheres beim BVerwG, Entscheidung vom 21. 7. 1989 (7 B 184/88)

Bergischer Löwe
17.09.2014, 15:13
Wobei wir wieder bei der unrechtmäßigen Missachtung von § 146 wären, der meiner Meinung nach VOR der 2+4 Vertragsunterschrift hätte in Kraft treten müssen und dann per Volksentscheid zu einer neuen Verfassung hätte führen müssen. Dann, nach einer neuen Verfassung, hätte den Alliierten dann entweder der nackte Ar*** gezeigt werden können - oder eben dieser 2+4 Blödsinn unterschrieben werden können - je nachdem was die neue Verfassung sagt.

GSch
17.09.2014, 15:20
Wobei wir wieder bei der unrechtmäßigen Missachtung von § 146 wären, der meiner Meinung nach VOR der 2+4 Vertragsunterschrift hätte in Kraft treten müssen und dann per Volksentscheid zu einer neuen Verfassung hätte führen müssen. Dann, nach einer neuen Verfassung, hätte den Alliierten dann entweder der nackte Ar*** gezeigt werden können - oder eben dieser 2+4 Blödsinn unterschrieben werden können - je nachdem was die neue Verfassung sagt.

Der alte Artikel 146 verlangte aber eine freie Entscheidung des gesamten deutschen Volkes. Ohne Zwei-plus-Vier-Vertrag gab es aber keine staatliche Einheit. Also stimmt die Reihenfolge bei dir nicht. Höchstens umgekehrt wird ein Schuh draus.

Bergischer Löwe
17.09.2014, 15:25
Der alte Artikel 146 verlangte aber eine freie Entscheidung des gesamten deutschen Volkes. Ohne Zwei-plus-Vier-Vertrag gab es aber keine staatliche Einheit. Also stimmt die Reihenfolge bei dir nicht. Höchstens umgekehrt wird ein Schuh draus.

Richtig. Aber man hätte sich über die "Wünsche" der Alliierten hinwegsetzen können und VOR der formellen Vereinigung über Verfassungsentwürfe in ganz Deutschland abstimmen lassen können. Was hätten die Alliierten tun sollen? Uns den Krieg erklären?

GSch
17.09.2014, 15:46
Richtig. Aber man hätte sich über die "Wünsche" der Alliierten hinwegsetzen können und VOR der formellen Vereinigung über Verfassungsentwürfe in ganz Deutschland abstimmen lassen können. Was hätten die Alliierten tun sollen? Uns den Krieg erklären?

Den Alliierten war es eigentlich ziemlich egal, wie die Deutschen zu einer Verfassung für das vereinte Deutschland kamen. Der Wille der großen Mehrheit der DDR-Bevölkerung war aber recht klar: sie wollten zur existierenden Bundesrepublik gehören, mit Grundgesetz und allem Klimbim, nicht zu irgendeinem zukünftigen Wolkenkuckucksheim.

Rückblickend betrachtet war es gut, dass es damals keinen möglicherweise demokratisch hübscheren, aber langwierigen Verfassungsfindungsprozess gab. Die DDR zerbröselte von Tag zu Tag mehr und hätte dessen Ende möglicherweise nicht erlebt. Und der Zerfall der Sowjetunion hätte unter Umständen sogar die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages verhindern können. Dann hätten wir aber dumme Gesichter gemacht, wenn aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag auf einmal ein Zwei-plus-Neunzehn-Vertrag geworden wäre, mit Usbekistan und Tadschikistan mit am Drücker. Es haute alles haarscharf hin.

Rabodo
17.09.2014, 15:54
Wobei wir wieder bei der unrechtmäßigen Missachtung von § 146 wären, der meiner Meinung nach VOR der 2+4 Vertragsunterschrift hätte in Kraft treten müssen und dann per Volksentscheid zu einer neuen Verfassung hätte führen müssen. Dann, nach einer neuen Verfassung, hätte den Alliierten dann entweder der nackte Ar*** gezeigt werden können - oder eben dieser 2+4 Blödsinn unterschrieben werden können - je nachdem was die neue Verfassung sagt.

Blödsinn, der § 146 regelt lediglich dass das GG nur solange gilt wie es von der Mehrheit des Volkes getragen wird.

Du hast jederzeit die Möglichkeit eine Partei oder Organisation zu gründen und eine Mehrheit davon zu überzeugen dass das GG ersetzt wird.
Eine solche Initiative gibt oder gab es schon.
Ich habe mal in einem Forum einen gefragt was denn in einer Verfassung anderes als im GG stehen soll, da konnte er mir aber keine befriedigende Antwort geben.

So sind sie halt die Politspinner, labern was daher ohne zu wissen um was es eigentlich geht.

Dayan
17.09.2014, 16:08
Nur weil sie uns als Kanonenfutter gegen die Sowjets brauchten. Und vorher haben sie 2 Weltkriege gegen uns geführt. Ohne US-Einmischung in WK 1 hätte es niemals Versailles und somit auch keinen Hitler gegeben.Im Gegenteil die Sowjets wurden als Kanonenfutter gegen die Nazis benutzt!Stellen wir die Sache wieder auf den Kopf!

Erwachter
17.09.2014, 16:36
http://youtu.be/YWfy63Wmdlw
Was kann man daran nicht verstehen....?
Die Deutsche Sprache ist äusserst präzise.
Und ein vorredner hat es schon erwähnt, es gibt kein "bisschen schwanger".
Teilsouverän... Der wortwitz des Jahrhunderts.

MindoverMatter
17.09.2014, 16:36
Artikel 139 besagt ausdrücklich dass Besatzerrecht über dem Grundgesetz steht.

ja, danke.
Mir scheint, hier sind mal wieder zu viele Systemschreiberlinge. Leider muss ich auch dich, Dayan, dazu zählen. Du verstehst einfach nicht, was vor sich geht, oder du willst es nicht verstehen.
Das ist aber nicht mein Problem, bzw. ich mache es nicht dazu.
Deutschland ist ein besetztes Land, aus bekannten Gründen. Die Gründe und die Belege dafür sind eindeutig, müssen nicht mehr diskutiert werden.

Wer das noch diskutieren will, der muss sich fragen lassen, welche Absicht mit dieser Diskussion verfolgt werden soll. Höchstwahrscheinlich sollen Sinnzusammenhänge verschleiert, verwässert, verzerrt und verkompliziert werden. Das ist typische Zionistenart. Um zu täuschen, wer dahinter steckt.
Man sollte sich davon nicht reinlegen lassen.

MindoverMatter
17.09.2014, 16:38
Schäuble unzensiert - zur Souveränität der BRD - …: http://youtu.be/YWfy63Wmdlw
Was kann man daran nicht verstehen....?
Die Deutsche Sprache ist äusserst präzise.
Und ein vorredner hat es schon erwähnt, es gibt kein "bisschen schwanger".
Teilsouverän... Der wortwitz des Jahrhunderts.

"teilsouverän", könnte direkt von Merkel stammen,ist ein typisches NWO-Wort. Systemlinge diskutieren auch gerne so, man beachte Kurtis Beiträge diesbezüglich in diesem Strang. Der findet immer irgendwo ein Hintertürchen, warum etwas nicht so ist, wie es aussieht. Das sind Leute, die erzählen jedem Mitdiskutanten, dass die Farbe gelb ja eigentlich grün aussieht.

Teilsouverän gibt es natürlich nicht. Genauso wenig, wie ein bisschen schwanger.

MindoverMatter
17.09.2014, 16:40
Blödsinn, der § 146 regelt lediglich dass das GG nur solange gilt wie es von der Mehrheit des Volkes getragen wird.


Blödsinn,das Volk hat niemals über das Grundgesetz abgestimmt. War auch nicht vorgesehen, das GG ist ein Besatzungskonstrukt. Keinesfalls ist es eine Verfassung. Nur Staaten haben Verfassungen. Wir sind kein Staat. Das sind elementare Grundsätze, die du noch nicht mal weißt.

EinDachs
17.09.2014, 18:29
Steht aber im Widerspruch zur Aussage des Bundesjustizministeriums.

Nein, es steht im Widerspruch zu einem Zeitungsartikel, der eine Stellungnahme des Justizministeriums paraphrasiert.


Wie heißt das Bundesgesetz, in welches das Kontrollratsgesetz übergegangen sein soll?

2. Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrecht.
Wie oft noch?

Rüganer
17.09.2014, 22:00
Nein, es steht im Widerspruch zu einem Zeitungsartikel, der eine Stellungnahme des Justizministeriums paraphrasiert.

Wie ich schon geschrieben habe, kannst du ja beim Justizministerium nachfragen, ob diese Stellungnahme in diesem Zeitungsartikel auch richtig widergegeben wurde. Wie oft soll ich dich dazu noch auffordern?


2. Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrecht.
Wie oft noch?

Wenn dieses Gesetz bereinigt wurde, könnte ein Ermittlungsverfahren ja nicht aufgrund dieses Gesetzes eingestellt werden. Wann kapierst du das endlich? Du scheinst ein besonders dummer Dachs zu sein. ;)

Rüganer
17.09.2014, 22:07
...

Du schreibst am Thema vorbei.
Dieses Gesetz schreibt den deutschen Gerichten noch immer vor, in welchen Sachen sie ermitteln dürfen, wie man am Beispiel Treuenbrietzen sieht.

MindoverMatter
17.09.2014, 22:36
Wie ich schon geschrieben habe, kannst du ja beim Justizministerium nachfragen, ob diese Stellungnahme in diesem Zeitungsartikel auch richtig widergegeben wurde. Wie oft soll ich dich dazu noch auffordern?



Wenn dieses Gesetz bereinigt wurde, könnte ein Ermittlungsverfahren ja nicht aufgrund dieses Gesetzes eingestellt werden. Wann kapierst du das endlich? Du scheinst ein besonders dummer Dachs zu sein. ;)

Ja, rosa und entartet. Das sagt doch alles, oder?

GSch
17.09.2014, 22:47
Dieses Gesetz schreibt den deutschen Gerichten noch immer vor, in welchen Sachen sie ermitteln dürfen, wie man am Beispiel Treuenbrietzen sieht.

Das Kontrollratsgesetz galt so lange, wie es galt. In der Bundesrepublik gingen die ganzen Gesetze des Kontrollrats und der Militärregierungen 1955 in deutsches Recht über und konnten dann von Deutschland nach Belieben behandelt werden. In der zweiten Hälfte der 50er Jahre gab es vier Gesetze des Bundestages, in denen eine ganze Menge von dem Zeug aufgehoben wurde. Wie das in der DDR lief, ist mir nicht bekannt. Die paar Mohikaner, die sich noch gehalten hatten, kamen dann 2007 dran.

Zu den Gründen danach frag einfach das Justizministerium. Zeitungsartikel pflegen solche Stellungnahmen immer ziemlich verkürzt wiederzugeben. Ich habe ja ein paar Vermutungen angestellt, will mich aber nicht festlegen.

Sicher ist nur eines: Eine Besatzung gibt es nicht mehr.

EinDachs
17.09.2014, 23:57
Wie ich schon geschrieben habe, kannst du ja beim Justizministerium nachfragen, ob diese Stellungnahme in diesem Zeitungsartikel auch richtig widergegeben wurde. Wie oft soll ich dich dazu noch auffordern?

Naja, wieso sollt ich das tun?
a) Ich weiß die Antwort. Die Darstellung ist verkürzt. Das weiß ich, weil die Stellungnahme recht sicher aus mehr als einem einzelnen Satz bestand.
b) Ich hab schon 2 mal auf den Wikiartikel zu dem Gesetz verlinkt, das im konkreten Fall wirklich zur Anwendung kam. Du hast ihn offensichtlich nur kurz überflogen und kaum verstanden und vielleicht nicht mal das. Vmtl weil dich die Antwort gar nicht interessiert, sagt sie doch nicht das, was du scheinbar hören willst.


Wenn dieses Gesetz bereinigt wurde, könnte ein Ermittlungsverfahren ja nicht aufgrund dieses Gesetzes eingestellt werden. Wann kapierst du das endlich? Du scheinst ein besonders dummer Dachs zu sein. ;)

Du scheinst das Wort bereinigt in dem Fall nicht ganz zu verstehen. Hast du nicht mal versucht den Wikiartikel zu verstehen oder bist du gescheitert?
Kurzfassung: Sinn des Gesetzes war nie, irgendwas abzuschaffen, sondern nur das ordentlich als souveräner Staat zu beschließen.

Bergischer Löwe
18.09.2014, 07:27
Blödsinn, der § 146 regelt lediglich dass das GG nur solange gilt wie es von der Mehrheit des Volkes getragen wird.

Du hast jederzeit die Möglichkeit eine Partei oder Organisation zu gründen und eine Mehrheit davon zu überzeugen dass das GG ersetzt wird.Eine solche Initiative gibt oder gab es schon.
Ich habe mal in einem Forum einen gefragt was denn in einer Verfassung anderes als im GG stehen soll, da konnte er mir aber keine befriedigende Antwort geben.

So sind sie halt die Politspinner, labern was daher ohne zu wissen um was es eigentlich geht.

Du bist ja noch nicht so lange hier bei uns - wir haben schon vor Jahren tagelange Diskurse zum Thema "neue Verfassung" geführt. Ich habe nicht die geringste Lust diese Diskussion mir dir auch noch mal zu führen. Die Diskussion mit Nathan haben zuletzt gereicht. Übrigens machst du denselben Fehler wie er zuletzt. Du hast dich nicht genug informiert:

Es haben bereits Menschen versucht, den § 146 anzuwenden. Sie sind am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der zweite Senat nahm die Klage zur Anwendung nicht einmal an und begründete, daß der § 146 kein anwendbares Individualrecht beinhalte. Frau Limbach war übrigens die Vorsitzende.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20000331_2bvr209199.html

Bevor hier grob rumgetönt wird, solltest du dich vorher schlau machen.

GSch
18.09.2014, 07:58
Es haben bereits Menschen versucht, den § 146 anzuwenden. Sie sind am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der zweite Senat nahm die Klage zur Anwendung nicht einmal an und begründete, daß der § 146 kein anwendbares Individualrecht beinhalte.

Stimmt ja auch. Vor Gericht kann man das nicht erreichen. Es muss schon eine politische Bewegung da sein, die eine solche Forderung vertritt.

Die Gerichte sind nicht für alles da. Sie wenden die Gesetze an - sie machen keine.

Bergischer Löwe
18.09.2014, 08:48
Stimmt ja auch. Vor Gericht kann man das nicht erreichen. Es muss schon eine politische Bewegung da sein, die eine solche Forderung vertritt.

Die Gerichte sind nicht für alles da. Sie wenden die Gesetze an - sie machen keine.

Individualrecht schließt Parteien oder sonstige Interessengruppierungen ein. Eine Aktivierung von § 146 kann somit nur per Mehrheit im Bundestag erfolgen.

GSch
18.09.2014, 10:23
Individualrecht schließt Parteien oder sonstige Interessengruppierungen ein. Eine Aktivierung von § 146 kann somit nur per Mehrheit im Bundestag erfolgen.

Es gibt kein Verfahren für diesen Fall. Es müsste erst eines geschaffen werden. Das müsste wohl der Bundestag tun, möglicherweise zusammen mit dem Bundesrat.

Beispiele dafür haben wir ja: im alten Artikel 23 GG war vom Beitritt weiterer Länder zum Bund die Rede, aber es stand nichts davon da, wie genau der erfolgen sollte. Also wurden für das Saarland und 1990 jeweils erst spezielle Regeln geschaffen.

Rüganer
18.09.2014, 11:23
Naja, wieso sollt ich das tun?

Wenn du den Inhalt dieses Zeitungsartikels widerlegen willst, dann solltest du das tun. Deine persönlichen Vermutungen spielen ja keine Rolle.

Rüganer
18.09.2014, 11:26
Zu den Gründen danach frag einfach das Justizministerium. Zeitungsartikel pflegen solche Stellungnahmen immer ziemlich verkürzt wiederzugeben. Ich habe ja ein paar Vermutungen angestellt, will mich aber nicht festlegen.

Deine Vermutungen interessieren hier aber nicht. Hier zählen nur Fakten und die habe ich hier gebracht.

Zirrus
18.09.2014, 11:35
Blödsinn, der § 146 regelt lediglich dass das GG nur solange gilt wie es von der Mehrheit des Volkes getragen wird.

Du hast jederzeit die Möglichkeit eine Partei oder Organisation zu gründen und eine Mehrheit davon zu überzeugen dass das GG ersetzt wird.
Eine solche Initiative gibt oder gab es schon.
Ich habe mal in einem Forum einen gefragt was denn in einer Verfassung anderes als im GG stehen soll, da konnte er mir aber keine befriedigende Antwort geben.

So sind sie halt die Politspinner, labern was daher ohne zu wissen um was es eigentlich geht.
Einige Akteure in diesem Forum sind absolute Realitätsverweigerer und wenn man in der einen Sache diese wüsten Behauptungen von diesen Typen widerlegt hat, dann schleppt der nächste Depp die gleiche Dämlichkeit durch die Hintertür wird ins Forum hinein. Ich fürchte, bei diesen politischen negativen Bodensatz hilft nur noch ein Exorzist, um diesen Subjekten ihre politische Unvernunft auszutreiben.

Zirrus
18.09.2014, 11:39
Den Alliierten war es eigentlich ziemlich egal, wie die Deutschen zu einer Verfassung für das vereinte Deutschland kamen. Der Wille der großen Mehrheit der DDR-Bevölkerung war aber recht klar: sie wollten zur existierenden Bundesrepublik gehören, mit Grundgesetz und allem Klimbim, nicht zu irgendeinem zukünftigen Wolkenkuckucksheim.

Rückblickend betrachtet war es gut, dass es damals keinen möglicherweise demokratisch hübscheren, aber langwierigen Verfassungsfindungsprozess gab. Die DDR zerbröselte von Tag zu Tag mehr und hätte dessen Ende möglicherweise nicht erlebt. Und der Zerfall der Sowjetunion hätte unter Umständen sogar die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages verhindern können. Dann hätten wir aber dumme Gesichter gemacht, wenn aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag auf einmal ein Zwei-plus-Neunzehn-Vertrag geworden wäre, mit Usbekistan und Tadschikistan mit am Drücker. Es haute alles haarscharf hin.
Eine neue Verfassung wollten damals nur wenige und die, die es wollten, waren einige Bürgerrechtler aus der damaligen DDR und in Westdeutschland der linke Flügel in der SPD und natürlich „Die Grünen“. Wobei die Linken aus Westdeutschland darauf spekulierten, mit einer neuen Verfassung wesentliche Teile der alten Verfassung, sozusagen durch die Hintertür, aus hebeln zu können.
Für die deutsche Wiedervereinigung gab es nur ein sehr, sehr kleines Zeitfenster und wenn die damalige Bundesregierung nicht schnell und richtig gehandelt hätte, dann wäre es wieder zu gewesen.
Auch wenn einige Deutsche die Beziehungen zu Russland etwas verklärt wahrnehmen, so darf nicht übersehen werden, dass der damalige Chef der UDSSR Michail Sergejewitsch Gorbatschow in Deutschland geliebt wurde, aber in Russland selber wurde dieser Mann gehasst und das hat sich bis heute auch nicht geändert.
Im Nachhinein können wir sehen, was für ein Glücksfall wir damals mit der deutschen Regierung unter Kohl hatten, zu mindestens in dieser Sache mit der deutschen Wiedervereinigung.
Es sollte doch heutzutage mal einer versuchen, auch nur einen Quadratzentimeter Boden von Putin zu bekommen. Das Gegenteil würde eintreten, der Kerl würde anstatt das Land zu geben, das Land von uns rauben, wie wir das zurzeit in der Ukraine sehen können.
Und hätte die deutsche Politik damals die Chance nicht genutzt Deutschland wieder zu vereinen, dann würde heute wieder eine Grenze zwischen Westeuropa und Osteuropa verlaufen.

Zirrus
18.09.2014, 11:40
Die Bundesrepublik ist nicht souverän, wegen § 139 ?
Der Artikel 139 diente dazu, die Entnazifizierung in der neuen Bundesrepublik weiter durchführen zu können, obwohl die Erlasse der Alliierten im Widerspruch zum Grundgesetz standen. Aber es war von den Schöpfern des Grundgesetzes damals gewollt, dass diese Erlasse der Alliierten erhalten blieben, um wirksam die Nazis, auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können.
Was sagt das Bundesverwaltungsgericht mit Bezug auf den Art. 139 GG aus:


Diese Bestimmung, nach der die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften durch die Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt werden, gehört zu dem als „Übergangs-und Schlussbestimmungen“ bezeichneten Teil des Grundgesetzes. Der Zweck der Bestimmung erschöpft sich deshalb darin, die in Bezug genommenen Rechtsvorschriften, die der Verfassungsgeber bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes
vorfand, in den neu geschaffenen Verfassungszustand zu überführen. Dazu bestand deshalb Anlass, weil die von den Besatzungsmächten alsbald nach Kriegsende in Gang gesetzte sogenannte Entnazifizierung nur in ihren Grundzügen besatzungsrechtlich geregelt war und in der Ausführung auf deutschen Rechtsvorschriften beruhte, die inhaltlich dem Grundgesetz weitgehend widersprachen und daher ohne eine zusätzliche Übergangsbestimmung gem. Art. 123 I i. V.
mit Art. 124, 125 GG mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ihre Geltung zu verlieren drohten …


Um dies zu verhindern und den zuständigen Behörden den planmäßigen Abschluss der Entnazifizierung aufgrund der hierfür erlassenen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, wurden jene Vorschriften in Art. 139 GG insgesamt und ohne Unterscheidung nach ihrem Urheber für von den Bestimmungen des Grundgesetzes „nicht berührt“, d. h. in ihrer Geltung nicht beeinträchtigt erklärt ... Dagegen lässt sich [aus] Art. 139 GG nicht die weitergehende Absicht des Verfassunggebers entnehmen, die dort genannten Vorschriften auf Dauer in ihrem Bestand zu schützen ...


Nach Abschluss de r Entnazifizierung Anfang der 50-er Jahre hat de r Artikel seine Bedeutung verloren. Er ist danach nie wieder für irgendwelche praktischen Zwecke verwendet worden. So weit es sich bei den Vorschriften um alliierte Gesetze handelte, unterstanden sie wie auch alle übrigen alliierte n Gesetze und Regeln ab 1955 der Gewalt des deutschen Gesetzgebers. So weit es sich um Gesetze der deutschen Länder handelte, wurden sie nie wieder angewendet. Selbst wen n sie nicht aufgehoben wurden, sind sie nicht mehr von Bedeutung.
Allerdings könnte der Art. 139 GG nochmal eine Bedeutung erlangen, weil dieser Artikel sich durchaus dafür eignet, neonazistische Parteien oder Organisationen zu verbieten. Das ist jedenfalls die Rechtsauffassung von vielen Juristen.

Sjard
18.09.2014, 11:46
Was hier einige nicht kapieren ist, das völkerrechtlich ein "Grundgesetz" als vorläufiger Entwurf einer Verfassung gilt,
aber selber keine Verfassung mit allen vollen Rechten ist. Das ist bis heute in Deutschland der Fall, auch nach
der Wiedervereinigung 1990.
Im übrigen haben die Alliierten auch in Afghanistan und im Irak nach ihrem Einmarsch dort die bestehenden
Verfassungen außer Kraft gesetzt und in beiden Ländern Grundgesetze entworfen. Israel hatte nach seiner
Gründung auch ein Grundgesetz, das aber wenige Jahre später in eine Verfassung umgewandelt wurde.

Sjard
18.09.2014, 13:11
Es ist höchst sonderbar, das in Deutschland ein "Verfassungsschutz" existiert obwohl wir nur ein Grundgesetz haben und keine
Verfassung. Man sollte sich also fragen welche "Verfassung" eigentlich geschützt wird, eine deutsche kann es jedenfalls
nicht sein. Das Grundgesetz der BRD ist ein alliiertes Konstrukt zur Aufrechterhaltung der Ordnung, nicht mehr und nicht weniger.

Das BRD - Grundgesetz ist auch keine Rechstordnung "des Landes" Deutschland ( was darauf
schliessen lassen würde, das es von eigenen Volksvertretern entworfen wurde )
sondern "für das Land" Deutschland ( was juristisch und staatspolitisch darauf schliessen lässt,
das es von fremden Besatzungsmächten in Auftrag gegeben wurde. )

GSch
18.09.2014, 17:08
Deine Vermutungen interessieren hier aber nicht. Hier zählen nur Fakten und die habe ich hier gebracht.

Muss mir total entgangen sein. Ich habe nur mitbekommen, dass du keine Ahnung hast und mit einer langen Stange im Nebel stocherst, aber nichts findest.

GSch
18.09.2014, 17:12
Was hier einige nicht kapieren ist, das völkerrechtlich ein "Grundgesetz" als vorläufiger Entwurf einer Verfassung gilt, aber selber keine Verfassung mit allen vollen Rechten ist. ...
Israel hatte nach seiner Gründung auch ein Grundgesetz, das aber wenige Jahre später in eine Verfassung umgewandelt wurde.

Schlicht und einfach falsch. Es gibt keine Regeln im Völkerrecht, wie eine Verfassung zu heißen hat, weil das innerstaatliche Angelegenheit ist. Eine ganze Reihe von Ländern haben Verfassungen, die sich in der Landessprache "Grundgesetz" nennen.

Im Übrigen hat eine Verfassung keine Rechte.

Israel hat bis heute keine geschlossene Verfassung, sondern "Grundgesetze", bisher meines Wissens elf an der Zahl. Aber der Staat scheint auch so ganz gut zu funktionieren.

Sjard
18.09.2014, 17:33
Schlicht und einfach falsch. Es gibt keine Regeln im Völkerrecht, wie eine Verfassung zu heißen hat, weil das innerstaatliche Angelegenheit ist. Eine ganze Reihe von Ländern haben Verfassungen, die sich in der Landessprache "Grundgesetz" nennen.

Im Übrigen hat eine Verfassung keine Rechte.

Israel hat bis heute keine geschlossene Verfassung, sondern "Grundgesetze", bisher meines Wissens elf an der Zahl. Aber der Staat scheint auch so ganz gut zu funktionieren.

Hast du dafür auch eine Quelle ?

Kurti
18.09.2014, 17:37
Hast du dafür auch eine Quelle ?
In vielen anderen Sprachen oder Laendern wird deren Verfassung oder Grundgesetz
"Konstitution" genannt.

Zirrus
18.09.2014, 18:40
Was hier einige nicht kapieren ist, das völkerrechtlich ein "Grundgesetz" als vorläufiger Entwurf einer Verfassung gilt,
aber selber keine Verfassung mit allen vollen Rechten ist. Das ist bis heute in Deutschland der Fall, auch nach
der Wiedervereinigung 1990.
Im übrigen haben die Alliierten auch in Afghanistan und im Irak nach ihrem Einmarsch dort die bestehenden
Verfassungen außer Kraft gesetzt und in beiden Ländern Grundgesetze entworfen. Israel hatte nach seiner
Gründung auch ein Grundgesetz, das aber wenige Jahre später in eine Verfassung umgewandelt wurde.
Was hat das Grundgesetz mit dem Völkerrecht zu tun? Es ist vollkommen egal wie das Grundgesetz heißt, ob Grundgesetz, Verfassung oder Micky-Maus-Gesetz, es spielt überhaupt keine Rolle, eine Verfassung ist es trotzdem.
Deutschland hat ein Staatsvolk, es hat ein Staatsgebiet und deshalb wurde dieser Staat mit seiner Rechtsordnung von den Staaten dieser Welt als souveräner deutscher Staat anerkannt.
In übrigen kann man auch ganz gut ohne Verfassung leben. Großbritannien hat zum Beispiel überhaupt keine Verfassung, als britische „Verfassung“ betrachtet man die Gesamtheit der geschriebenen Gesetze, der Rechtsprechung und der Rechtstradition seit dem Mittelalter. Und ich denke mal, dass nur ein Tropf auf die Idee kommen würde, dass das Vereinigte Königreich kein Staat sei, nur weil das Land keine „geschriebene „ Verfassung hat.


Das Grundgesetz heiß nur deshalb „Grundgesetz“, weil man damals keine falschen Signale an das Volk senden wollte. Die Deutschen hätten das (aber auch die Staaten dieser Welt) falsch verstehen können und hätten womöglich geglaubt, dass man die dauerhafte Teilung anstreben wolle und das wäre fatal für die Demokratisierung dieses Landes bzw. dieses Volkes gewesen.


Aber trotzdem kann das Grundgesetz mit einer Menge an „Verfassung“ dienen. Hier ein paar Beispiele:


Artikel 5 („Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“) und weiterhin ist die Rede von der „verfassungsgebende Gewalt des Volkes“ (Präambel) und von der „verfassungsmäßigen Ordnung“ (Art. 2. 9, 20 (3), 20a). Dann haben wir da noch die „Verfassungswidrigkeit“ von Parteien, Handlungen oder Gesetzen (Art. 21 (2), 26, 100 (19). Und den „Verfassungsschutz“ (Art. 73 (1.10), 87 (1)), und selbstverständlich wird auch ein „Bundesverfassungsgericht“ geschaffen welches eine „verfassungsmäßige Stellung“ und „verfassungsmäßige Aufgaben“ hat und über „Verfassungsbeschwerden“ entscheidet.


Wer jetzt immer noch keine Verfassung erkennen kann, der sollte schnell zum Augenarzt gehen und sich eine große Brille besorgen. Und falls das immer noch keine ausreichende Hilfe sein sollte, dann möge er einfach zum Fernrohr greifen und vielleicht klappt es ja dann damit.

HansMaier.
18.09.2014, 19:17
Blahblupfasel....

Das Grundgesetzt heisst so, weil nach der Haager Landkriegsordung die
neue Ordung der Sieger so bezeichnet wird. Es ist ausdrücklich keine Verfassung.
Das man das den Vasallen so nicht sagt, liegt auf der Hand.
Zum mitmeisseln, ein Gesetz von einer fremden Macht kann keine Verfassung sein.
Selbst dann nicht, wenn die von dieser fremden Macht eingesetzten und bezahlten
Schergen das behaupten...
MfG
H.Maier

Sjard
18.09.2014, 20:33
Was hat das Grundgesetz mit dem Völkerrecht zu tun? Es ist vollkommen egal wie das Grundgesetz heißt, ob Grundgesetz, Verfassung oder Micky-Maus-Gesetz, es spielt überhaupt keine Rolle, eine Verfassung ist es trotzdem.
Deutschland hat ein Staatsvolk, es hat ein Staatsgebiet und deshalb wurde dieser Staat mit seiner Rechtsordnung von den Staaten dieser Welt als souveräner deutscher Staat anerkannt.
In übrigen kann man auch ganz gut ohne Verfassung leben. Großbritannien hat zum Beispiel überhaupt keine Verfassung, als britische „Verfassung“ betrachtet man die Gesamtheit der geschriebenen Gesetze, der Rechtsprechung und der Rechtstradition seit dem Mittelalter. Und ich denke mal, dass nur ein Tropf auf die Idee kommen würde, dass das Vereinigte Königreich kein Staat sei, nur weil das Land keine „geschriebene „ Verfassung hat.


Das Grundgesetz heiß nur deshalb „Grundgesetz“, weil man damals keine falschen Signale an das Volk senden wollte. Die Deutschen hätten das (aber auch die Staaten dieser Welt) falsch verstehen können und hätten womöglich geglaubt, dass man die dauerhafte Teilung anstreben wolle und das wäre fatal für die Demokratisierung dieses Landes bzw. dieses Volkes gewesen.


Aber trotzdem kann das Grundgesetz mit einer Menge an „Verfassung“ dienen. Hier ein paar Beispiele:


Artikel 5 („Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“) und weiterhin ist die Rede von der „verfassungsgebende Gewalt des Volkes“ (Präambel) und von der „verfassungsmäßigen Ordnung“ (Art. 2. 9, 20 (3), 20a). Dann haben wir da noch die „Verfassungswidrigkeit“ von Parteien, Handlungen oder Gesetzen (Art. 21 (2), 26, 100 (19). Und den „Verfassungsschutz“ (Art. 73 (1.10), 87 (1)), und selbstverständlich wird auch ein „Bundesverfassungsgericht“ geschaffen welches eine „verfassungsmäßige Stellung“ und „verfassungsmäßige Aufgaben“ hat und über „Verfassungsbeschwerden“ entscheidet.


Wer jetzt immer noch keine Verfassung erkennen kann, der sollte schnell zum Augenarzt gehen und sich eine große Brille besorgen. Und falls das immer noch keine ausreichende Hilfe sein sollte, dann möge er einfach zum Fernrohr greifen und vielleicht klappt es ja dann damit.

Wenn es angeblich egal ist, wie die Begriffe lauten, warum gibt es dann in der Politik unseres
Staates die Verschiedenheit der Begriffe von Grundgesetz und Verfassung ?
Warum wurde nach 1990 für die beiden deutschen Staaten keine Verfassung verabschiedet ?
So einfach wie du es dir machst ist es nicht.

Kurti
18.09.2014, 20:35
...
Warum wurde nach 1990 für die beiden deutschen Staaten keine Verfassung verabschiedet ?
So einfach wie du es dir machst ist es nicht.
Weil das GG gut ist und kein Handlungsbedarf bestand.
So einfach ist das!

MindoverMatter
18.09.2014, 20:36
Weil das GG gut ist und kein Handlungsbedarf bestand.
So einfach ist das!

Kurti, du Ignoranztrüffel!

"Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist. Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht."

Kurti
18.09.2014, 20:48
Kurti, du Ignoranztrüffel!

"Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist. Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht."
Das Deutsche Reich existiert nicht mehr, nur die Bundesrepublik Deutschland
und der 2 + 4 Vertrag ist der Friedensvertrag.

MindoverMatter
18.09.2014, 21:00
Stimmt nicht, Kurti, das einzig Existierende ist das Deutsche Reich und eine bundesrepublikanische Besatzungszone, die man auch VSA-Kolonie nennen kann, das bleibt sich gleich.

Whiplash
18.09.2014, 21:04
Teil 2 [...]

Quelle: https://www.facebook.com/groups/558131644313278/permalink/572855426174233/

Bitte andere Quelle liefern als zu einer geschlossenen Facebook-Gruppe!

NSU_Kraftrad
18.09.2014, 21:17
Das Deutsche Reich existiert nicht mehr, nur die Bundesrepublik Deutschland
und der 2 + 4 Vertrag ist der Friedensvertrag.

Und bald kommt der Wheinachtsmann.

GSch
18.09.2014, 21:18
Hast du dafür auch eine Quelle ?

Ja. http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Grundgesetzen

MindoverMatter
18.09.2014, 21:20
Bitte andere Quelle liefern als zu einer geschlossenen Facebook-Gruppe!

Ich habe nachgefragt, kann aber was dauern, bis Antwort kommt.

GSch
18.09.2014, 21:21
Das Grundgesetzt heisst so, weil nach der Haager Landkriegsordung die neue Ordung der Sieger so bezeichnet wird.

Was du sicherlich mit dem entsprechenden Zitat aus der Haager Landkriegsordnung belegen kannst. Bis dahin bezeichne ich das als Unsinn.


Zum mitmeisseln, ein Gesetz von einer fremden Macht kann keine Verfassung sein. Selbst dann nicht, wenn die von dieser fremden Macht eingesetzten und bezahlten Schergen das behaupten...

Na, da haben wir ja Schwein gehabt, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rates alle von den deutschen Landtagen delegiert wurden.

GSch
18.09.2014, 21:23
Wenn es angeblich egal ist, wie die Begriffe lauten, warum gibt es dann in der Politik unseres Staates die Verschiedenheit der Begriffe von Grundgesetz und Verfassung ?

Wo zeigt sich dieser Unterschied?


Warum wurde nach 1990 für die beiden deutschen Staaten keine Verfassung verabschiedet ?

Weil es der Wille der DDR war, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beizutreten. So ausgedrückt durch die Volkskammer.

MindoverMatter
18.09.2014, 21:46
Bitte andere Quelle liefern als zu einer geschlossenen Facebook-Gruppe!

Alle zitierten Rechtsvorgänge sind nachprüfbar, nur das muss jeder selbst recherchieren, denn das würde zuviel Zeit in Anspruch nehmen. Hier ein paar seriöse Links für Rechtsauskünfte: juris.de, buzer.de, Bonner-Bundesarchiv.org

Text steht so, wie von mir zitiert, nur in dieser facebook-Gruppe.

MindoverMatter
18.09.2014, 21:59
Hier noch ein nettes Filmchen zum Thema:


https://www.youtube.com/watch?v=eTqE7yweLeQ#t=207

EinDachs
18.09.2014, 22:45
Wenn du den Inhalt dieses Zeitungsartikels widerlegen willst, dann solltest du das tun. Deine persönlichen Vermutungen spielen ja keine Rolle.

Hab ich. Lies mal den Wikiartikel.

Rüganer
18.09.2014, 22:51
Hab ich. Lies mal den Wikiartikel.

Offensichtlich ist der Inhalt des Wikiartikels falsch. Ich habe hier noch eine Stellungnahme eines Politikers zu diesem Thema gefunden.http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015-2.html

Ich zitiere mal:


In der früheren BRD wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 4 bereits durch das Gesetz Nr. 13 der Alliierten Hohen Kommission vom 25. November 1949 außer Kraft gesetzt - ausgenommen das Verbot zur Rechtsprechung über Straftaten der alliierten Streitkräfte. Auch durch den Überleitungsvertrag zwischen der früheren Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten vom 23. Oktober 1954 blieb eine gerichtliche Verfolgung der Kriegsverbrechen alliierter Streitkräfte ausgeschlossen. Zwar wurde auch dieser Überleitungsvertrag nach Nummer 2 der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten sowie zu dem Vertrag vom 12. September 1990 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen suspendiert und trat außer Kraft. Das gilt aber nach Nummer 3 der Vereinbarung jedoch ausdrücklich nicht für den entscheidenden Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Überleitungsvertrages, der die deutsche Gerichtsbarkeit über Alliierte Streitkräfte weiterhin ausschließt. Durch das Besatzungsrechts-Bereinigungsgesetz vom 30.11.2007 wurde nur solches Besatzungsrecht aufgehoben, das nicht bereits in Landes- oder Bundesrecht überführt wurde. Letzteres ist für den erwähnten Art. 3 Absatz 2 und 3 durch die angesprochene Vereinbarung 1990 offenbar geschehen. Wie Sie sehen: Durch alle Rechtsreformen hindurch blieb die Regelung bestehen, dass die deutsche Justiz keine Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten erlangen kann, die von Soldaten der Siegermächte im Zusammenhang bzw. nach Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland oder gegenüber Deutschen (bis 1955) begangen worden sind.

GSch
19.09.2014, 06:11
Offensichtlich ist der Inhalt des Wikiartikels falsch. Ich habe hier noch eine Stellungnahme eines Politikers zu diesem Thema gefunden.http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015-2.html

Ich zitiere mal:

Ich kann da keinen Widerspruch zu dem Wikipedia-Artikel erkennen (ich nehme an, du meinst diesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts). Dass Handlungen der Alliierten aus Krieg und Besatzung strafrechtlich nicht verfolgt werden können, war mal Besatzungsrecht, ist aber schon seit 1955 deutsches Recht. Dieses galt explizit nur für die Westalliierten, wurde aber auch auf die UdSSR angewendet. Diese Regelung ist um des Rechtsfriedens willen getroffen worden. Adressat für Ansprüche aus rechtswidrigen Handlungen der damaligen Alliierten aus dieser Zeit ist die Politik, nicht die Justiz.

Rüganer
19.09.2014, 09:18
Ich kann da keinen Widerspruch zu dem Wikipedia-Artikel erkennen (ich nehme an, du meinst diesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts). Dass Handlungen der Alliierten aus Krieg und Besatzung strafrechtlich nicht verfolgt werden können, war mal Besatzungsrecht, ist aber schon seit 1955 deutsches Recht. Dieses galt explizit nur für die Westalliierten, wurde aber auch auf die UdSSR angewendet. Diese Regelung ist um des Rechtsfriedens willen getroffen worden. Adressat für Ansprüche aus rechtswidrigen Handlungen der damaligen Alliierten aus dieser Zeit ist die Politik, nicht die Justiz.

Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass diese Bestimmung der Besatzungsmächte aufrecht erhalten werden musste, damit die UdSSR der Wiedervereinigung überhaupt zustimmt. Kein souveräner Staat würde sich dermaßen erpressen lassen. Die BRD ist immernoch dazu gezwungen, sich an die Bestimmungen der Siegermächte zu halten. Souveränität sieht anders aus.

Rabodo
19.09.2014, 09:54
Blödsinn,das Volk hat niemals über das Grundgesetz abgestimmt. War auch nicht vorgesehen, das GG ist ein Besatzungskonstrukt. Keinesfalls ist es eine Verfassung. Nur Staaten haben Verfassungen. Wir sind kein Staat. Das sind elementare Grundsätze, die du noch nicht mal weißt.

Die vom Volk gewählten Vertreter der ( West )Bundesländer haben mehrheitlich das GG beschlossen.
1990 hat die frei gewählte Volkskammer der DDR mehrheitlich beschlossen dem Geltungsbereich des GG beizutreten.

Deutschland verfügt über ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk, es ist nach UNO Definition ein Staat.

Auch wenn irgendwelche ewiggestrige Dummschwätzer das nicht wahrhaben wollen, aber das ist egal denn diese Schwachmaaten nimmt eh keiner Ernst.

GSch
19.09.2014, 09:57
Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass diese Bestimmung der Besatzungsmächte aufrecht erhalten werden musste, damit die UdSSR der Wiedervereinigung überhaupt zustimmt. Kein souveräner Staat würde sich dermaßen erpressen lassen. Die BRD ist immernoch dazu gezwungen, sich an die Bestimmungen der Siegermächte zu halten. Souveränität sieht anders aus.

Erstens gab es seit 1955 zumindest in der Bundesrepublik keine Besatzungsmächte und kein Besatzungsrecht mehr. Alles damals noch existierende Besatzungsrecht wurde als deutsches Recht übernommen und stand damit zur Disposition des deutschen Gesetzgebers. Es wurde ja auch alsbald zum größten Teil aufgehoben. Besatzung sieht anders aus.

Bestehen blieb nur, was sich auf Berlin oder Deutschland als Ganzes bezog. Das ging dann 1990 ebenfalls in deutsche Hoheitsgewalt über und wurde spätestens 2007 endgültig abgeschafft.

Zweitens ist ein völkerrechtlicher Vertrag immer oder zumindest meistens ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Jede Seite bekommt Rechte und übernimmt Pflichten, gibt also in der Regel gewisse Souveränitätsrechte auf, um dafür auf einem anderen Gebiet einen Vorteil zu erlangen. Das ist alltägliche Politik. Es ist so bei jedem Vertrag und auch bei jeder Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation. Wenn ein Staat Mitglied der UN wird, gibt er z. B. das souveräne Recht auf, mit seinen Nachbarn Krieg anzufangen. Staaten der EU haben das souveräne Recht aufgegeben, im Handel mit den anderen EU-Staaten Zölle zu erheben. Souverän sind sie trotzdem alle noch.

Beim Zwei-plus-Vier-Vertrag saß die UdSSR nun mal an einem ziemlich langen Hebel. "Der Schlüssel zur deutschen Einheit liegt in Moskau", pflegte man damals zu sagen. Sie wollte Gegenleistungen, um ihn aus der Hand zu geben. Wenn sie forderte, nicht schlechter gestellt zu werden als die Westmächte, so halte ich das für völlig legitim und ausgesprochen maßvoll.

Die juristische Nichtverfolgung von alliierten Straftaten aus Kriegs- und Besatzungszeit durch die deutsche Justiz mag also ihre Wurzeln im Besatzungsrecht haben, doch stützt sie sich seit 60 Jahren auf deutsches Recht, nämlich auf völkerrechtliche Vereinbarungen. Würde immer noch eine Besatzung vorliegen, hätte es solcher Verträge gar nicht bedurft.

Hier liegt vielmehr ein Fall der Übernahme vorkonstitutionellen Rechts vor. Viele unserer Gesetze stammen ja noch aus der Kaiserzeit. Wir arbeiten heute noch nach der StPO usw., aber keiner schreit deswegen, dass wir unsern Kaiser Willem wiederhaben wollen, den mit dem Bart natürlich. Jedes Mal, wenn der Bundestag eines dieser Gesetze ändert, zeigt er, wo die Gewalt heute liegt. In einigen Teilen Deutschlands werden gewisse Angelegenheiten bis heute noch nach dem Code Napoléon geregelt - klarer Beweis für eine fortdauernde französische Besatzung (durch Napoleon! Vive l'Empereur!). Das ist eine ganz ähnliche Geschichte.

Die ganze Sache ist ohnehin ein Streit um des Kaisers Bart, denn wen willst du denn heute nach fast 70 Jahren noch anklagen?

Rabodo
19.09.2014, 10:01
Vielen Mitforisten dürfte das Massaker der Roten Armee im brandenburgischen Treuenbrietzen am 23. April 1945 ein Begriff sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Treuenbrietzen#Zweites_Massaker

Im Herbst 2008 wurde dann endlich mal , aufgrund einer Anzeige des Vereins "Forums für Aufklärung und Erneuerung", ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlich Verantwortlichen dieses Massakers angestrengt.
Zum Leidwesen der noch lebenden Angehörigen der Opfer, wurde dieses Verfahren aufgrund des Kontrollratsgesetz Nr. 4 (Art. III) eingestellt.

Ich zitiere hierzu aus dem "Tagesspiegel" vom 31.10.2009:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/treuenbrietzen-massaker-der-sowjets-bleibt-ungesuehnt/1625070.html

Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
Wenn die "Bundesrepublik Deutschland" seit dem "2+4 Vertrag" angeblich völlig souverän sein soll und das Besatzungsrecht seitdem nicht mehr gültig ist, wie kann es dann sein, dass ein Ermittlungsverfahren im Jahre 2009 aufgrund einer Bestimmung aus dem Besatzungrsrecht eingestellt wird? Vielleicht können sich die "Experten" dieses Forums , die ja immer behaupten, dass das Besatzungsrecht in der BRD aufgehoben wurde, sich ja mal zu diesem Fall äußern.
Wenn das Besatzungsrecht wirklich aufgehoben wurde und die BRD ein freier und souveräner Staat sein soll, dann kann es ja logischerweise nicht sein, dass eine Bestimmung aus dem Besatzungsrecht im Jahre 2009 noch ein Verfahrenshindernis in einem Ermittlungsverfahren gegen ein Verbrechen der Alliierten gegen das deutsche Volk darsellen kann.

Was wollte denn dieses "Forum für Aufklärung und Erneuerung" denn eigentlich erreichen?
Denn die Anzeige wäre so oder so ein SChuß in den Ofen gewesen.
Will sagen wenn dann hätten die die Anzeige an die Behörden des ExUdSSR Staates richten müssen in dem die Kriegsverbrecher leben.
Denn sicher hätte dieser Staat diese Kriegsverbrecher nicht an die Bundesrepublik ausgeliefert damit sie hier vor Gericht gestellt werden können.

Wurde in der UdSSR und Nachfolgestaaten eigentlich mal gegen Kriegsverbrecher der Roten Armee ermittelt?
Vermutlich bestenfalls dann wenn einer beim obersten Sowjet in Ungnade gefallen war.

Im Übrigen hat die Bundesrepublik auch keine deutschen Kriegsverbrecher an das Ausland ausgeliefert.
Erstaunlich wo sie doch angeblich nicht souverän ist.

Rüganer
19.09.2014, 12:50
Erstens gab es seit 1955 zumindest in der Bundesrepublik keine Besatzungsmächte und kein Besatzungsrecht mehr. Alles damals noch existierende Besatzungsrecht wurde als deutsches Recht übernommen und stand damit zur Disposition des deutschen Gesetzgebers. Es wurde ja auch alsbald zum größten Teil aufgehoben. Besatzung sieht anders aus. ...

Soll ich dir noch aufmalen, was der Politiker bei "Abgeordnetenwatch"(http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015-2.html) geschrieben hat?


In der früheren BRD wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 4 bereits durch das Gesetz Nr. 13 der Alliierten Hohen Kommission vom 25. November 1949 außer Kraft gesetzt - ausgenommen das Verbot zur Rechtsprechung über Straftaten der alliierten Streitkräfte.

Nach dem 25 November 1949, blieb dieses Gesetz also noch weiter bestehen.

Weiter:


Auch durch den Überleitungsvertrag zwischen der früheren Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten vom 23. Oktober 1954 blieb eine gerichtliche Verfolgung der Kriegsverbrechen alliierter Streitkräfte ausgeschlossen.

Auch nach dem Überleitungsvertrag 1954, blieb dieses Gesetz also noch in Kraft.

Weiter:


Zwar wurde auch dieser Überleitungsvertrag nach Nummer 2 der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten sowie zu dem Vertrag vom 12. September 1990 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen suspendiert und trat außer Kraft. Das gilt aber nach Nummer 3 der Vereinbarung jedoch ausdrücklich nicht für den entscheidenden Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Überleitungsvertrages, der die deutsche Gerichtsbarkeit über Alliierte Streitkräfte weiterhin ausschließt.

Auch nach dem 12. September 1990, blieb diese Bestimmung weiterhin in Kraft.

Weiter:


Durch das Besatzungsrechts-Bereinigungsgesetz vom 30.11.2007 wurde nur solches Besatzungsrecht aufgehoben, das nicht bereits in Landes- oder Bundesrecht überführt wurde. Letzteres ist für den erwähnten Art. 3 Absatz 2 und 3 durch die angesprochene Vereinbarung 1990 offenbar geschehen. Wie Sie sehen: Durch alle Rechtsreformen hindurch blieb die Regelung bestehen, dass die deutsche Justiz keine Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten erlangen kann, die von Soldaten der Siegermächte im Zusammenhang bzw. nach Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland oder gegenüber Deutschen (bis 1955) begangen worden sind.

Diese Bestimmung der Besatzer ist also noch heute gültig. Und darum geht es mir. Wie kann ein angeblich souveräner Staat ein Gesetz über die ganzen Jahre bestehen lassen, welches uns von den Besatzern nach dem Krieg aufgezwungen wurde? Was passiert, wenn die BRD dieses Gesetz komplett abschaffen würde? Rollen dann wieder die Panzer der Alliierten durch Berlin? Fliegen dann wieder Bomben auf Dresden oder Hamburg? Es spielt doch keine Rolle, ob die BRD diese Bestimmung ins Bundesrecht aufgenommen hat. Wenn ich dir eine Pistole an den Kopf halten würde und dich dadurch zwingen würde, einen Vertrag zu unterschreiben, der dich dazu verpflichtet, dass du gegen die von mir an dir begangenen Verbrechen nicht klagen darfst, dann wäre dieser Vertrag doch auch nicht rechtens
Der Fortbestand dieses Besatzungsrechts, war eine Bedingung der Siegermächte für die Wiedervereinigung. Hätten die deutschen Politiker diese Bedingungen nicht zugestimmt, dann hätte es keine Wiedervereinigung gegeben und in der DDR wäre es wahrscheinlich zum Bürgerkrieg gekommen. Genauso verhielt es sich mit der Bedingung, den Osten Deutschlands für immer abzutreten. Die waren also dazu gezwungen, diesen Vertrag zu unterzeichnen.


Die ganze Sache ist ohnehin ein Streit um des Kaisers Bart, denn wen willst du denn heute nach fast 70 Jahren noch anklagen?

Eigentlich habe ich in diesem Strang schon öfter gesagt, dass es mir nicht darum geht, irgendjemanden zu verurteilen, sondern dass es mir darum geht, weshalb dieses Verfahren eingestellt wurde.
Aber gut. Von mir aus können die Verantwortlichen ruhig verurteilt werden. Es werden ja auch 93-jährige Deutsche vor Gericht gestellt, nur weil sie in Auschwitz das Gepäck sortiert haben. Gleiches Recht für alle, oder etwa nicht?

GSch
19.09.2014, 13:16
Soll ich dir noch aufmalen, was der Politiker bei "Abgeordnetenwatch"(http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015-2.html) geschrieben hat?

Dein geradezu kindliches Vertrauen in die Worte unserer Politiker rührt mich zutiefst.


Nach dem 25 November 1949, blieb dieses Gesetz also noch weiter bestehen.

Stimmt. Bis 1955 blieb es Besatzungsrecht.


Auch nach dem Überleitungsvertrag 1954, blieb dieses Gesetz also noch in Kraft.

Ja, aber es war kein Besatzungsrecht mehr, sondern deutsches Bundesrecht und konnte vom Bundestag nach Belieben aufgehoben und geändert werden.


Auch nach dem 12. September 1990, blieb diese Bestimmung weiterhin in Kraft.

Ja, weil sich Bundesrepublik und Alliierte darauf geeinigt haben, dass es dabei bleiben soll. Wenn die Bundesrepublik besetzt wäre, hätte es einer solchen Abmachung nicht bedurft.


Was passiert, wenn die BRD dieses Gesetz komplett abschaffen würde? Rollen dann wieder die Panzer der Alliierten durch Berlin? Fliegen dann wieder Bomben auf Dresden oder Hamburg?

Es ist ja abgeschafft worden, zumindest als solches. Von Bombern und Panzern habe ich allerdings nichts bemerkt.


Der Fortbestand dieses Besatzungsrechts, war eine Bedingung der Siegermächte für die Wiedervereinigung.

Kann schon deswegen nicht sein, weil alles ehemalige Besatzungsrecht inzwischen abgeschafft worden ist.


Genauso verhielt es sich mit der Bedingung, den Osten Deutschlands für immer abzutreten. Die waren also dazu gezwungen, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

Es hat keine Abtretung gegeben, weil die ehemaligen Ostgebiete gar nicht mehr in der Gewalt Deutschlands waren. Es wurden die existierenden Verhältnisse anerkannt. Ewig ist übrigens nichts in der Politik. Wenn Polen mitmacht, können wir die Ostgebiete natürlich auf der Stelle wiederhaben. Aber nur dann. Vertraglich ausgeschlossen ist der Einsatz von Gewalt dazu.


Von mir aus können die Verantwortlichen ruhig verurteilt werden. Es werden ja auch 93-jährige Deutsche vor Gericht gestellt, nur weil sie in Auschwitz das Gepäck sortiert haben. Gleiches Recht für alle, oder etwa nicht?

Ich glaube kaum, dass die SS sich in Auschwitz damit abgegeben hat, das Gepäck zu sortieren. Wie viel davon durften die Juden denn mitbringen - 20 kg plus ein Regenschirm oder eine Kamera? Aber das ist tatsächlich Sache der deutschen Justiz, sofern die Leute erstens noch leben und das zweitens in Deutschland tun. Die Schuldigen für Treuenbrietzen dürften zumindest eine dieser Bedingungen nicht erfüllen. Also hätte eine Anklage überhaupt keinen Sinn.

So unbefriedigend ich es auch finde, dass SS-Verbrecher ihrem Richter entgehen, stößt man heute aus rein chronologischen und biologischen Gründen tatsächlich langsam an die Grenzen, innerhalb derer eine Strafverfolgung noch Sinn hat.

MindoverMatter
19.09.2014, 14:06
Die vom Volk gewählten Vertreter der ( West )Bundesländer haben mehrheitlich das GG beschlossen.
1990 hat die frei gewählte Volkskammer der DDR mehrheitlich beschlossen dem Geltungsbereich des GG beizutreten.

Deutschland verfügt über ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk, es ist nach UNO Definition ein Staat.

Auch wenn irgendwelche ewiggestrige Dummschwätzer das nicht wahrhaben wollen, aber das ist egal denn diese Schwachmaaten nimmt eh keiner Ernst.

Ich nehme dich Schwachmaat nicht ernst. Du liest ja noch nicht mal Beiträge.

MindoverMatter
19.09.2014, 14:12
ja, die BRD-.System linge sind wieder am Werk. Die Moderation schlägt da ein und löscht ihr unbequeme Beiträge, die klar aussagen, was die BRD ist - kein Staat! - dass es das Deutsche Reich gibt und es wieder handlungsfähig ist. Das Wissen, wie man aus der BRD-Knechtschaft rauskommt, ist hier auch nicht erwünscht, daran sieht man die nicht vorhandene Neutralität dieses Forums.


Hier wird offensichtlich politisch unangenehmes weg zensiert. Schämt euch. Das ist nicht das 1. Mal, dass ihr meine Beiträge weglöscht, unter fadenscheinigen Gründen.
Ich kann nur allen Menschen, die lieber über die Wahrheit diskutieren, als sich beim Diskutieren zensieren zu lassen, ein anderes Forum empfehlen, dort kann man offen schreiben, ohne dass ständig gelöscht wird. Wer mehr über dieses Forum wissen will, schreibt mir bitte eine PN, danke.

Shahirrim
19.09.2014, 20:23
http://www.youtube.com/watch?v=tewgJVmU-8o

Rüganer
20.09.2014, 14:10
http://www.youtube.com/watch?v=tewgJVmU-8o

Man sieht es. ;)

EinDachs
21.09.2014, 19:54
Offensichtlich ist der Inhalt des Wikiartikels falsch. Ich habe hier noch eine Stellungnahme eines Politikers zu diesem Thema gefunden.http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015-2.html

Ich zitiere mal:

Ha, interessant.

Naja, der Wikiartikel ist nicht falsch, der Haken ist halt die Passage mit dem "nicht bereits in Landes- oder Bundesrecht überführt".
Nichtsdestotrotz, tja, da hab ich mich dann wohl geirrt. Das hat man offensichtlich schon im Zuge der Wiedervereinigung geklärt und in ein Bundesgesetz überführt.

Leberecht
21.09.2014, 20:01
Mit was denn sonst?
Beführwortest Du auch die Aufarbeitung die Vergangenheit anderer Völker?

Kurti
21.09.2014, 20:03
Beführwortest Du auch die Aufarbeitung die Vergangenheit anderer Völker?
In Demokratien ist das so ueblich.

Leberecht
21.09.2014, 20:16
In Demokratien ist das so ueblich.
O.k, da gehe ich mit. Wie stehst Du zur Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten?

Dayan
21.09.2014, 20:19
O.k, da gehe ich mit. Wie stehst Du zur Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten?Unrecht!Ganz klar!Meine Frau ist eine Schlesierin von der Abstammung her.heute hegt sie kein Groll mehr gegen die Polen!Wenn wir wollten könnten wir uns dort niederlassen!Aber wir wollenn es nicht!

Kurti
21.09.2014, 20:24
O.k, da gehe ich mit. Wie stehst Du zur Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten?Kriegsfolge - zugunsten von Stalins Machtpolitik und um die zahlreichen polnisch-staemmigen Waehler in den USA zufrieden zu stellen.

Leberecht
21.09.2014, 20:29
Kriegsfolge - zugunsten von Stalins Machtpolitik und um die zahlreichen polnisch-staemmigen Waehler in den USA zufrieden zu stellen.
Wohl wohl, aber das ist keine Antwort auf meine Frage. Die lautete: Wie stehst Du zur Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten?

Kurti
21.09.2014, 20:35
Wohl wohl, aber das ist keine Antwort auf meine Frage. Die lautete: Wie stehst Du zur Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten?Mit der Vertreibung der Deutschen aus dem Osten habe ich persoenlich nichts zu tun und meine Vorfahren waren auch nicht von dieser betroffen. Die allermeisten Heimatvertriebenen und Fluechtlinge scheinen sich jedoch recht bald mit den Kriegsfolgen abgefunden zu haben.

Leberecht
21.09.2014, 20:47
Mit der Vertreibung der Deutschen aus dem Osten habe ich persoenlich nichts zu tun und meine Vorfahren waren auch nicht von dieser betroffen. Die allermeisten Heimatvertriebenen und Fluechtlinge scheinen sich jedoch recht bald mit den Kriegsfolgen abgefunden zu haben.
Ich konstatiere ungern: Du bist ein Feigling!

Kurti
21.09.2014, 20:50
Ich konstatiere ungern: Du bist ein Feigling!
Soll ich etwa mit der Waffe in der Hand die verlorenen Ostgebiete zurueckerobern?

Shahirrim
21.09.2014, 20:52
Soll ich etwa mit der Waffe in der Hand die verlorenen Ostgebiete zurueckerobern?

Nein, nur sagen, was die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten war in deinen Augen.

Sage jetzt nicht, dass das unmenschlich viel ist oder dein Leben gefährdet, sonst gefährdest du mein Leben, weil ich mich vielleicht totlache!

OneDownOne2Go
21.09.2014, 20:52
Soll ich etwa mit der Waffe in der Hand die verlorenen Ostgebiete zurueckerobern?

Mach mal, das würde ich gerne sehen! :haha::haha::haha:

Rocko
21.09.2014, 20:52
Ein Riesenskandal isses!

Kurti
21.09.2014, 21:00
Mach mal, das würde ich gerne sehen! :haha::haha::haha:
Vom Kriegshandwerk verstehe ich nichts.
Aber in Baelde werden die Polen und Tschechen wohl den Erwerb von Immobilien durch Deutsche gestatten muessen.

Leberecht
21.09.2014, 21:01
Soll ich etwa mit der Waffe in der Hand die verlorenen Ostgebiete zurueckerobern?
Das will niemand! Du solltest lediglich auf die Frage antworten.

OneDownOne2Go
21.09.2014, 21:04
Vom Kriegshandwerk verstehe ich nichts.
Aber in Baelde werden die Polen und Tschechen wohl den Erwerb von Immobilien durch Deutsche gestatten muessen.

Und dann "dürfen" Deutsche das kaufen, was ihnen eigentlich schon gehört? Da freu ich mich schon drauf! :D

Kurti
21.09.2014, 21:04
Das will niemand! Du solltest lediglich auf die Frage antworten.
Kriegsfolgen sind nie gut und gerecht -
es sei denn, es erwischt die Kriegstreiber persoenlich.

Kurti
21.09.2014, 21:10
Und dann "dürfen" Deutsche das kaufen, was ihnen eigentlich schon gehört? Da freu ich mich schon drauf! :DDann viel Kauf-Glueck ohne spaetere Kauf-Reue!

Leberecht
21.09.2014, 21:14
Kriegsfolgen sind nie gut und gerecht -
es sei denn, es erwischt die Kriegstreiber persoenlich.
Sorry, Kurti - trotz mancher Deiner mir unverständlicher Ansichten finde ich Deine Beiträge im Gegensatz zu vielen anderen zivilisiert. Warum aber weigerst Du Dich so hartnäckig, meine Frage zu beantworten?

Kurti
21.09.2014, 21:21
Sorry, Kurti - trotz mancher Deiner mir unverständlicher Ansichten finde ich Deine Beiträge im Gegensatz zu vielen anderen zivilisiert. Warum aber weigerst Du Dich so hartnäckig, meine Frage zu beantworten?
"Wir geben nichts auf, was wir nicht laengst verloren haben"
So oder so aehnlich formulierte die Antwort mal der Willy Brandt
und die Mehrheit der Deutschen schloss sich seiner seinerzeit
recht kontroversen Ansicht an.

Leberecht
21.09.2014, 21:27
Resign!

Kurti
21.09.2014, 21:39
Resign!
Wie alle vernuenftigen Verlierer.

Strandwanderer
21.09.2014, 22:01
Das ist eine interne, souveraene deutsche Angelegenheit,
auf die kein fremder Staat Einfluss nimmt..


:haha:


"Kurtis" lustige Märchenstunde.

Rhino
03.02.2015, 10:45
Was hat das mit dem Thema zu tun? Hier geht es nicht um die Schuld oder Unschuld für Kriegsverbrechen, sondern darum, dass in der BRD noch immer Besatzungsrecht gilt. War dir das zu hoch?
Also ich hab Dich schon verstanden. Ob der Strang wohl auf "duennes Eis" hier gelenkt werden soll.

Rüganer
03.02.2015, 10:48
Also ich hab Dich schon verstanden. Ob der Strang wohl auf "duennes Eis" hier gelenkt werden soll.

Nun ja. Der Strang ist ja eh ziemlich tot. ;)

Whiplash
03.02.2015, 10:49
Also ich hab Dich schon verstanden. Ob der Strang wohl auf "duennes Eis" hier gelenkt werden soll.

hast du ihn deswegen ausgegraben?

frundsberg
03.02.2015, 10:49
Vielen Mitforisten dürfte das Massaker der Roten Armee im brandenburgischen Treuenbrietzen am 23. April 1945 ein Begriff sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Treuenbrietzen#Zweites_Massaker

Im Herbst 2008 wurde dann endlich mal , aufgrund einer Anzeige des Vereins "Forums für Aufklärung und Erneuerung", ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlich Verantwortlichen dieses Massakers angestrengt.
Zum Leidwesen der noch lebenden Angehörigen der Opfer, wurde dieses Verfahren aufgrund des Kontrollratsgesetz Nr. 4 (Art. III) eingestellt.

Ich zitiere hierzu aus dem "Tagesspiegel" vom 31.10.2009:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/treuenbrietzen-massaker-der-sowjets-bleibt-ungesuehnt/1625070.html

Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
Wenn die "Bundesrepublik Deutschland" seit dem "2+4 Vertrag" angeblich völlig souverän sein soll und das Besatzungsrecht seitdem nicht mehr gültig ist, wie kann es dann sein, dass ein Ermittlungsverfahren im Jahre 2009 aufgrund einer Bestimmung aus dem Besatzungrsrecht eingestellt wird? Vielleicht können sich die "Experten" dieses Forums , die ja immer behaupten, dass das Besatzungsrecht in der BRD aufgehoben wurde, sich ja mal zu diesem Fall äußern.
Wenn das Besatzungsrecht wirklich aufgehoben wurde und die BRD ein freier und souveräner Staat sein soll, dann kann es ja logischerweise nicht sein, dass eine Bestimmung aus dem Besatzungsrecht im Jahre 2009 noch ein Verfahrenshindernis in einem Ermittlungsverfahren gegen ein Verbrechen der Alliierten gegen das deutsche Volk darsellen kann.

Wie kann ein Staat und ein Volk souverän sein, wenn seit dem letzten Krieg hierzulande 70.000 bewaffnete Männer und Frauen stationiert sind und kein Einspruch möglich ist?
Was gibt es an dieser Tatsache nicht zu verstehen???

Rüganer
03.02.2015, 10:51
hast du ihn deswegen ausgegraben?

Nein. Ich habe Rhino in einem anderen Strang auf dieses Thema aufmerksam gemacht.

csincsilladefraszegy
03.02.2015, 12:47
Vielen Mitforisten dürfte das Massaker der Roten Armee im brandenburgischen Treuenbrietzen am 23. April 1945 ein Begriff sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Treuenbrietzen#Zweites_Massaker

Im Herbst 2008 wurde dann endlich mal , aufgrund einer Anzeige des Vereins "Forums für Aufklärung und Erneuerung", ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlich Verantwortlichen dieses Massakers angestrengt.
Zum Leidwesen der noch lebenden Angehörigen der Opfer, wurde dieses Verfahren aufgrund des Kontrollratsgesetz Nr. 4 (Art. III) eingestellt.

Ich zitiere hierzu aus dem "Tagesspiegel" vom 31.10.2009:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/treuenbrietzen-massaker-der-sowjets-bleibt-ungesuehnt/1625070.html

Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
Wenn die "Bundesrepublik Deutschland" seit dem "2+4 Vertrag" angeblich völlig souverän sein soll und das Besatzungsrecht seitdem nicht mehr gültig ist, wie kann es dann sein, dass ein Ermittlungsverfahren im Jahre 2009 aufgrund einer Bestimmung aus dem Besatzungrsrecht eingestellt wird? Vielleicht können sich die "Experten" dieses Forums , die ja immer behaupten, dass das Besatzungsrecht in der BRD aufgehoben wurde, sich ja mal zu diesem Fall äußern.
Wenn das Besatzungsrecht wirklich aufgehoben wurde und die BRD ein freier und souveräner Staat sein soll, dann kann es ja logischerweise nicht sein, dass eine Bestimmung aus dem Besatzungsrecht im Jahre 2009 noch ein Verfahrenshindernis in einem Ermittlungsverfahren gegen ein Verbrechen der Alliierten gegen das deutsche Volk darsellen kann.

Ich glaube ich kann den verblendeten Träumern von einer souveränen BRD ein klein wenig auf die Sprünge helfen. Einfach mal die Rede von Carlo Schmidt KOMPLETT durchlesen:

„Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen.
Man könnte auch sagen, auferlegt !“
Willy Brandt in Bunte 14.02.1991 S.94

„Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.“
Carlo Schmid, Staatsrechtler und deutscher Politiker, damals im parlamentarischen Rat, in der Grundsatzrede zum Grundgesetz für die BRD vom 08.September 1948.

http://www.spd.de/linkableblob/5652/data/rede_carlo_schmid.pdf (http://www.spd.de/linkableblob/5652/data/rede_carlo_schmid.pdf)

In dieser Rede wird klargestellt, dass

• eine Verfassung durch ein freies Volk (http://de.wikimannia.org/Volk) in einem souveränen Staat (http://de.wikimannia.org/Staat) geschaffen wird,
• das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung ist,
• mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kein Staat errichtet wurde,
• durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein "Organismus mehr oder weniger administrativen
Gepräges" geschaffen wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht nur kein souveräner Staat, sie ist überhaupt kein Staat, sondern eine Verwaltungseinheit der Alliierten.

Daran hat auch der 2+4 Vertrag von 1990 nichts geändert.

DonauDude
21.04.2015, 18:25
Kein souveräner Staat würde so etwas tun.

Es sei denn, die Abgeordneten, die solche Gesetze beschließen, werden erpresst, oder wissen nicht, worüber sie da abstimmen.