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Vollständige Version anzeigen : IS Kämpfer vor Gericht: Milde Strafe in Aussicht



Finch
16.09.2014, 06:53
IS-Kämpfer vor Gericht

Milde Strafe für einen Mitläufer?

Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

Zum Artikel: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/is-kaempfer-vor-gericht-milde-strafe-fuer-einen-mitlaeufer-13154498.html

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Was anderes habe ich nicht erwartet. Laut Bericht hat er nach einem Geständnis die Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 4 Jahren und 4 Monaten. Er sei Mitläufer gewesen.

Meiner Meinung nach ist das vielleicht größte Problem der deutschen Justiz, dass sie die Menschen nicht ernst nimmt. Würde sie dies tun, sähe unsere Rechtssprechung anders aus. Sie nimmt die Menschen dergestalt nicht ernst, dass sie immer und immer wieder Angeklagte entlastet, indem sie ihnen eine Mitläuferrolle, mangelnde Selbstbestimmungsfähigkeit, keine Einsichtsfähigkeit attestiert. Meist wird die Ursache und Schuld bei anderen gesucht. Der Angeklagte selbst, sei nur ein Opfer seines Umfelds und daher weniger hart zu bestrafen.

Wenn die Justiz anfangen würde, einen Menschen, ganz im Sinne der Aufklärung, als selbstbestimmend und frei zu erachten (was er in den aller meisten fällen nunmal ist!), würden sie diese auch entsprechend beahandeln. Täglich lacht sich Angeklagter XY ins Fäustchen, weil er für eine empfingliche Straftat milde bestraft wurde. Diese Fähigkeit der Selbstreflexion hat er. Laut Gericht aber nicht die Fähigkeit seine Handlung richtig einzuordnen.

Einer der Strafzwecke ist nach der relativen Straftheorie die sog. negative Generalprävention. Auf Gutdeutsch gesagt die Abschreckung. Ich denke, mindestens dieser Strafzweck ist für viele Dauerstraftäter längst ein Witz geworden.

Helgoland
16.09.2014, 07:05
Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

Laut Aussage seines türkischen Anwalts ist dieser "Deutsche" ein armer, fehlgeleiteter Jugendlicher, der seine Taten bereut und eine Chance verdient.......

Das muss man, glaube ich, nicht weiter kommentieren.

Gehirnnutzer
16.09.2014, 07:06
IS-Kämpfer vor Gericht

Milde Strafe für einen Mitläufer?

Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

Zum Artikel: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/is-kaempfer-vor-gericht-milde-strafe-fuer-einen-mitlaeufer-13154498.html

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Was anderes habe ich nicht erwartet. Laut Bericht hat er nach einem Geständnis die Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 4 Jahren und 4 Monaten. Er sei Mitläufer gewesen.

Meiner Meinung nach ist das vielleicht größte Problem der deutschen Justiz, dass sie die Menschen nicht ernst nimmt. Würde sie dies tun, sähe unsere Rechtssprechung anders aus. Sie nimmt die Menschen dergestalt nicht ernst, dass sie immer und immer wieder Angeklagte entlastet, indem sie ihnen eine Mitläuferrolle, mangelnde Selbstbestimmungsfähigkeit, keine Einsichtsfähigkeit attestiert. Meist wird die Ursache und Schuld bei anderen gesucht. Der Angeklagte selbst, sei nur ein Opfer seines Umfelds und daher weniger hart zu bestrafen.

Wenn die Justiz anfangen würde, einen Menschen, ganz im Sinne der Aufklärung, als selbstbestimmend und frei zu erachten (was er in den aller meisten fällen nunmal ist!), würden sie diese auch entsprechend beahandeln. Täglich lacht sich Angeklagter XY ins Fäustchen, weil er für eine empfingliche Straftat milde bestraft wurde. Diese Fähigkeit der Selbstreflexion hat er. Laut Gericht aber nicht die Fähigkeit seine Handlung richtig einzuordnen.

Einer der Strafzwecke ist nach der relativen Straftheorie die sog. negative Generalprävention. Auf Gutdeutsch gesagt die Abschreckung. Ich denke, mindestens dieser Strafzweck ist für viele Dauerstraftäter längst ein Witz geworden.

Finch, wie sollte der Bursche denn nach deiner Ansicht bestraft werden?

pixelschubser
16.09.2014, 07:09
Auf Grund mangelnder Reife wird er ohnehin nach Jugendstrafrecht verurteilt(wenn überhaupt). Wartets nur ab.

herberger
16.09.2014, 07:15
Beate Z.hat bestimmt wenn überhaupt viel weniger gemacht und so entgegenkommend ist man zu ihr nicht,in den Medien wird sie als Teil eines Mörder Teams angesehen was dieser Musel bestimmt auch ist und das ist sogar sicher.

Mr.Smith
16.09.2014, 08:01
Muslimische Verbrecher bekommen in Deutschland immer milde Strafen. Egal ob sie morden, vergewaltigen oder ihre Opfer "nur" ins Krankenhaus prügeln.

Valdyn
16.09.2014, 08:10
IS-Kämpfer vor Gericht

Milde Strafe für einen Mitläufer?

Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

Zum Artikel: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/is-kaempfer-vor-gericht-milde-strafe-fuer-einen-mitlaeufer-13154498.html

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Was anderes habe ich nicht erwartet. Laut Bericht hat er nach einem Geständnis die Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 4 Jahren und 4 Monaten. Er sei Mitläufer gewesen.

Meiner Meinung nach ist das vielleicht größte Problem der deutschen Justiz, dass sie die Menschen nicht ernst nimmt. Würde sie dies tun, sähe unsere Rechtssprechung anders aus. Sie nimmt die Menschen dergestalt nicht ernst, dass sie immer und immer wieder Angeklagte entlastet, indem sie ihnen eine Mitläuferrolle, mangelnde Selbstbestimmungsfähigkeit, keine Einsichtsfähigkeit attestiert. Meist wird die Ursache und Schuld bei anderen gesucht. Der Angeklagte selbst, sei nur ein Opfer seines Umfelds und daher weniger hart zu bestrafen.

Wenn die Justiz anfangen würde, einen Menschen, ganz im Sinne der Aufklärung, als selbstbestimmend und frei zu erachten (was er in den aller meisten fällen nunmal ist!), würden sie diese auch entsprechend beahandeln. Täglich lacht sich Angeklagter XY ins Fäustchen, weil er für eine empfingliche Straftat milde bestraft wurde. Diese Fähigkeit der Selbstreflexion hat er. Laut Gericht aber nicht die Fähigkeit seine Handlung richtig einzuordnen.

Einer der Strafzwecke ist nach der relativen Straftheorie die sog. negative Generalprävention. Auf Gutdeutsch gesagt die Abschreckung. Ich denke, mindestens dieser Strafzweck ist für viele Dauerstraftäter längst ein Witz geworden.

Ja, richtig.

Eine solche Strafe setzt natürlich auch ein entsprechendes Signal an alle übrigen Dschihad Teilnehmer die dann wieder zurückkehren.

Wenn man sich einig darüber ist, daß dieses Unternehmen illegal ist und bekämpft werden muß, dann kann es meiner Ansicht nach da auch nicht so etwas wie Mitläufer geben. Wer hat ihn denn bitte gezwungen die friedliche BRD zu verlassen und in Krisengebieten die Waffe in die Hand zu nehmen? So jemand hat Zeit genug darüber nachzudenken. Das ist mit Mitläufertum nur schlecht zu erklären.

denker_1
16.09.2014, 08:59
IS-Kämpfer vor Gericht

Milde Strafe für einen Mitläufer?

Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

Zum Artikel: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/is-kaempfer-vor-gericht-milde-strafe-fuer-einen-mitlaeufer-13154498.html

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Was anderes habe ich nicht erwartet. Laut Bericht hat er nach einem Geständnis die Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 4 Jahren und 4 Monaten. Er sei Mitläufer gewesen.

Meiner Meinung nach ist das vielleicht größte Problem der deutschen Justiz, dass sie die Menschen nicht ernst nimmt. Würde sie dies tun, sähe unsere Rechtssprechung anders aus. Sie nimmt die Menschen dergestalt nicht ernst, dass sie immer und immer wieder Angeklagte entlastet, indem sie ihnen eine Mitläuferrolle, mangelnde Selbstbestimmungsfähigkeit, keine Einsichtsfähigkeit attestiert. Meist wird die Ursache und Schuld bei anderen gesucht. Der Angeklagte selbst, sei nur ein Opfer seines Umfelds und daher weniger hart zu bestrafen.

Wenn die Justiz anfangen würde, einen Menschen, ganz im Sinne der Aufklärung, als selbstbestimmend und frei zu erachten (was er in den aller meisten fällen nunmal ist!), würden sie diese auch entsprechend beahandeln. Täglich lacht sich Angeklagter XY ins Fäustchen, weil er für eine empfingliche Straftat milde bestraft wurde. Diese Fähigkeit der Selbstreflexion hat er. Laut Gericht aber nicht die Fähigkeit seine Handlung richtig einzuordnen.

Einer der Strafzwecke ist nach der relativen Straftheorie die sog. negative Generalprävention. Auf Gutdeutsch gesagt die Abschreckung. Ich denke, mindestens dieser Strafzweck ist für viele Dauerstraftäter längst ein Witz geworden.

Oder aber diese Personen sind für Deutschland in Wahrheit gar nicht so gefährlich, wie immer dargestellt, um die "Anti Terror Gesetze" zu rechtfertigen, die in Wirklichkeit dazu dienen, Bürgerrechte für das eigene Volk zu beschneiden.

Finch
16.09.2014, 09:37
Finch, wie sollte der Bursche denn nach deiner Ansicht bestraft werden?

Die Gründung oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, die darauf abzielt u.a. Mord, Totschlag und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen wird gem. §129a I StGB mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert. Der Strafrahmen ist hier besonders weit. Meiner Auffassung nach muss, selbst wenn ein Geständnis zu Strafmilderung führt, die Strafe im vorliegenden Fall empfindlicher sein. Ich kenne den genauen Sachverhalt nicht, allerdings denke ich, dass er in diesem Fall nicht besonders kompliziert ist. Dass sich der Angeklagte dem IS angeschlossen hat steht außer Frage.
Nun hat sich gerade der IS als eine der grausamsten und menschenverachtensten Vereinigungen präsentiert, die sich Völkermord auf die Fahne schreibt. Die Welt sieht sich einer neuen Dimension von Terrorismus gegenüber, die auch Deutschland im Speziellen betrifft, weil sich deutsche Staatsangehörige dem IS anschließen.

Wie eingangs bereits geschrieben ist einer der Strafzwecke die negative Generalprävention. Gerade in Anbetracht dessen und als Zeichen hätte ich mir ein härteres Urteil gewünscht.

Drax
16.09.2014, 10:58
Es wird sich doch ein Richter finden, der ihm sein jugendliches Alter und eine Reifeverzögerung attestiert! Da ist man doch sonst nicht so.

Gehirnnutzer
16.09.2014, 13:16
Die Gründung oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, die darauf abzielt u.a. Mord, Totschlag und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen wird gem. §129a I StGB mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert. Der Strafrahmen ist hier besonders weit. Meiner Auffassung nach muss, selbst wenn ein Geständnis zu Strafmilderung führt, die Strafe im vorliegenden Fall empfindlicher sein. Ich kenne den genauen Sachverhalt nicht, allerdings denke ich, dass er in diesem Fall nicht besonders kompliziert ist. Dass sich der Angeklagte dem IS angeschlossen hat steht außer Frage.
Nun hat sich gerade der IS als eine der grausamsten und menschenverachtensten Vereinigungen präsentiert, die sich Völkermord auf die Fahne schreibt. Die Welt sieht sich einer neuen Dimension von Terrorismus gegenüber, die auch Deutschland im Speziellen betrifft, weil sich deutsche Staatsangehörige dem IS anschließen.

Wie eingangs bereits geschrieben ist einer der Strafzwecke die negative Generalprävention. Gerade in Anbetracht dessen und als Zeichen hätte ich mir ein härteres Urteil gewünscht.

Lies dir mal den Paragraphen vollständig (http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html) durch, z.b. den Absatz 4 und natürlich den Absatz 7, von dem wir zu dem hier kommen


(6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 (http://dejure.org/gesetze/StGB/49.html) Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter


1.
sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder



2.
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;


erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.
Jetzt betrachten wir uns den Strafrahmen als solchen. Im Grunde genommen umfasst er die Bestrafung des kleinen Lichtes bis hin zum Obermotz, obwohl bei denen dann sicherlich noch Tatmehrheit zukommt.

Im Grunde genommen ist der Paragraph eigentlich ein Hilfmittel um den Leuten überhaupt habhaft zu werden, denn die Mitgliedschaft ist einfacher zu beweisen als die direkte Täterschaft oder Beihilfe der im Paragraphen zitierten Straftaten.

Leider ist der Richter an die Gesetze gebunden und Dinge wie den Burschen in eine Chaingang zu stecken und zum Sandschaufeln in die Sahara zu schicken nicht erlaubt.

Das die IS eine widerliche Mordbande ist, hat sie oft genug bewiesen, das Problem ist aber, um den Burschen wegen Mordes zu kriegen, muss man ihm direkt einen Mord nachweisen.

Leider sind die Untersuchungen über Vorfälle bei Gefangenentransporten und während des Strafvollzuges intensiver, aber den Emotionen nachgebend würde ich sagen, "Auf der Flucht erschossen" würde die IS dezimieren.

Finch
16.09.2014, 20:45
Lies dir mal den Paragraphen vollständig (http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html) durch, z.b. den Absatz 4 und natürlich den Absatz 7, von dem wir zu dem hier kommen

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Jetzt betrachten wir uns den Strafrahmen als solchen. Im Grunde genommen umfasst er die Bestrafung des kleinen Lichtes bis hin zum Obermotz, obwohl bei denen dann sicherlich noch Tatmehrheit zukommt.

Im Grunde genommen ist der Paragraph eigentlich ein Hilfmittel um den Leuten überhaupt habhaft zu werden, denn die Mitgliedschaft ist einfacher zu beweisen als die direkte Täterschaft oder Beihilfe der im Paragraphen zitierten Straftaten.

Leider ist der Richter an die Gesetze gebunden und Dinge wie den Burschen in eine Chaingang zu stecken und zum Sandschaufeln in die Sahara zu schicken nicht erlaubt.

Das die IS eine widerliche Mordbande ist, hat sie oft genug bewiesen, das Problem ist aber, um den Burschen wegen Mordes zu kriegen, muss man ihm direkt einen Mord nachweisen.

Leider sind die Untersuchungen über Vorfälle bei Gefangenentransporten und während des Strafvollzuges intensiver, aber den Emotionen nachgebend würde ich sagen, "Auf der Flucht erschossen" würde die IS dezimieren.


Eine Milderung wird das Gericht dann aussprechen, wenn er bestimmte im Gesetz ausdrücklich aufgeführte Bedingungen erfüllt. Diese erfordern weitaus mehr, als ein Geständnis. Ich will auch gar nicht behaupten, dass sich der Angeklagte als einer der Köpfe der Organisation profiliert hätte. Vermutlich war er tatsächlich mehr Mitläufer als Drahtzieher. Allerdings steht er unter Verdacht an mehrtägigen Kampfeinsätzen teilgenommen zu haben. Was dort im Einzelnen geschah wird man nie klären können. Um Tatbestände wie Mord oder Totschlag geht es ja auch nicht. Allein um eine Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, und die wird er aller Voraussicht nach gestehen.

Ich halte weiterhin den Standpunkt, dass mir das mit dem Mitläufertum und der günstigen Sozialprognose bei deutschen Gerichten zu einfach geht.Es ist ein krasser und folgenreicher Schritt, sich dazu zu entschließen, nach Syrien zu reisen, um dort für den IS zu kämpfen. Sicher ist er durch fremde Einflüsse in diese Richtung geleitet worden. Allerdings ist es genau das, worauf ich eingangs hinaus wollte. Wir müssen anfangen Menschen ernst zu nehmen. Ihre Autonomie und Eigenverantwortlichkeit. Nicht uneingeschränkt: Ein Gericht hat immer den Gesamtkontext des Einzelfalles zu betrachten. Dennoch darf man es sich nicht zu leicht machen und Angeklagten jeden xbiliebigen äußeren Einfluss zu ihrem Vorteil auslegen. Ausreden sind schnell gefunden und der Angeklagte schnell entlastet.

Ich war erst vor etwa 2 Monaten für 6 Wochen in der großen Strafkammer eines Landgerichts, wo ich ein Praktikum absolviert habe. Diese eine Sache war auch dort diese, die mir nicht gefallen hat. Immer wieder kam es vor, dass mehrfache Bewährungsversager mit unfassbar langem Vorstrafenregister Dank günstiger Sozialprognose wieder um eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung herumgekommen sind. Die Sozialprognose bestand oftmals aus schwammigen Aussagen, die nicht einmal überprüpft wurden. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem der Angeklagte aussagte, im neu eröffneten Restaurant seines Bruders arbeiten zu wollen. Dabei handelte es sich um eine Person, die mehrfach wegen erheblichen Gewaltdelikten verurteilt wurde und bereits das zweite Mal gegen die Bewährung verstoßen hatte.

Ich bleibe dabei, dass ich den Angeklagten im vorliegenden Fall empfindlicher bestrafen würde. Das allerdings mit der Gewissheit, dass ich den Fall nur aus einer gewissen Distanz zum gesamten Sachverhalt beurteilen kann.

(Prinzipiell bin ich ganz bei unserem Rechtssystem. Ich halte es für gut und weitaus besser als das vieler anderer Staaten. Wer ab und zu meine Posts dazu gelesen hat wird dies auch wissen. Wie ich über die hier so oft diskutierte angebliche Gleichschaltung der Justiz denke, sollte ebenfalls klar sein. Das will ich noch einmal klarstellen, um zu vermeiden, dass ein falscher Eindruck entsteht.)

FlicMoelders
19.09.2014, 20:40
Jugendliche sind halt schnell mal für solche Ideologien zu begeistern. Da denken sie, sie haben mal Macht, können bei irgendwas großem mitmachen. Was sollte man tun? Ihn mit 20 Jahr für den Rest des Lebens einsperren?

Shahirrim
19.09.2014, 20:41
Ihm könnte zu Gute kommen, dass er früher in einem jüdischen Fußballverein gespielt hat.

FlicMoelders
19.09.2014, 20:42
Ihm könnte zu Gute kommen, dass er früher in einem jüdischen Fußballverein gespielt hat.

Was für meine Tese spricht. Er weiß nicht wo er hingehört.

grybbl
20.09.2014, 09:59
IS-Kämpfer vor Gericht

Milde Strafe für einen Mitläufer?

Weil er für die IS-Terrormilz in Syrien in den „Heiligen Krieg“ zog, steht ein 20 Jahre alter Deutscher nun in Frankfurt vor Gericht. Zum Prozessauftakt stellt ihm der Richter bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht.

Zum Artikel: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/is-kaempfer-vor-gericht-milde-strafe-fuer-einen-mitlaeufer-13154498.html

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Was anderes habe ich nicht erwartet. Laut Bericht hat er nach einem Geständnis die Aussicht auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 4 Jahren und 4 Monaten. Er sei Mitläufer gewesen.

Meiner Meinung nach ist das vielleicht größte Problem der deutschen Justiz, dass sie die Menschen nicht ernst nimmt. Würde sie dies tun, sähe unsere Rechtssprechung anders aus. Sie nimmt die Menschen dergestalt nicht ernst, dass sie immer und immer wieder Angeklagte entlastet, indem sie ihnen eine Mitläuferrolle, mangelnde Selbstbestimmungsfähigkeit, keine Einsichtsfähigkeit attestiert. Meist wird die Ursache und Schuld bei anderen gesucht. Der Angeklagte selbst, sei nur ein Opfer seines Umfelds und daher weniger hart zu bestrafen.

Wenn die Justiz anfangen würde, einen Menschen, ganz im Sinne der Aufklärung, als selbstbestimmend und frei zu erachten (was er in den aller meisten fällen nunmal ist!), würden sie diese auch entsprechend beahandeln. Täglich lacht sich Angeklagter XY ins Fäustchen, weil er für eine empfingliche Straftat milde bestraft wurde. Diese Fähigkeit der Selbstreflexion hat er. Laut Gericht aber nicht die Fähigkeit seine Handlung richtig einzuordnen.

Einer der Strafzwecke ist nach der relativen Straftheorie die sog. negative Generalprävention. Auf Gutdeutsch gesagt die Abschreckung. Ich denke, mindestens dieser Strafzweck ist für viele Dauerstraftäter längst ein Witz geworden.


Aber nur wenn er den "Kehrt" Befehl beherscht und sich dann
alsbaldigst wieder in Richtung Morgenröte begibt.
(Hat doch bestimmt auch ein paar Kumpels hier)

elbasyr6
20.09.2014, 10:57
Die können sich bestimmt ins goldene Buch der statt eintragen