jack000
06.09.2014, 17:36
Die Verbraucherzentrale Hamburg zu dem Thema:
Zugegeben, es ist nicht das wichtigste Thema im Verbraucherschutz. Doch um eine Bagatelle geht es wiederum auch nicht: die Preisauszeichnung im Einzelhandel und bei Dienstleistungsunternehmen. Die lässt oft zu wünschen übrig, wie uns Verbraucher berichten und wir durch Stichproben feststellen mussten.
Die Rechtslage ist klar. Wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss die dafür verlangten Preise „klar und wahr“ angeben. Das schreibt die Preisangabenverordnung vor.
Das Gesetz ist wichtig für unsere Marktwirtschaft. Jeder will mündige Bürger. Doch Verbraucher können nur „mündig“ sein, wenn sie sich unabhängig und ohne Einfluss durch Verkaufspersonal über Preise informieren können. Der Bundesgerichtshof hat die ordnungs- und rechtspolitische Bedeutung der Preisauszeichnungspflicht mehrfach bekräftigt.
[...]
Doch Handel, Dienstleister und Gaststätten nehmen es nach Stichproben der Verbraucherzentrale damit nicht immer genau. In manchen Schaufenstern ist kaum ein Preisschild zu finden. Verbraucher ärgern sich darüber, stoßen aber bei Beschwerden oft auf taube Ohren.
[...]
Die meisten abgemahnten Betriebe haben uns die unterschriebene Unterlassungserklärung gesandt. Doch viele Händler oder Dienstleister haben sich auch nach Erhalt des Abmahnbriefes an uns gewandt, um unser Vorgehen zu diskutieren. Manche sind einsichtig und freundlich, manche sind ausfallend und beleidigend. Die Liste der Ausreden ist überaus lang; zum Teil wird mit abstrusen Begründungen versucht, den Wettbewerbsverstoß wegzureden. Aus unserer Sicht spiegelt die Reaktion einiger Anbieter nicht gerade eine rechtstreue Haltung wider.
[...]
Manche Händler empören sich darüber, dass wir „nicht einfach Bescheid gesagt haben“. Die Erfahrung aus 30 Jahren Preisauszeichnungskontrolle zeigt aber, dass das im Wettbewerbsrecht ganz übliche Abmahnverfahren am wirkungsvollsten ist. Zudem lässt die Beharrlichkeit, mit der manche versuchen, die Vorschriften zu umgehen, nicht gerade darauf schließen, dass ein freundlicher Hinweis zur Besserung beiträgt.
[...]
Alle wünschen sich mündige Bürger. Doch rationale und unabhängige Entscheidungen kann der Verbraucher nur treffen, wenn ihm alle wichtigen Informationen vor einer Geschäftsanbahnung vorliegen. Der Preis gehört ganz wesentlich dazu.
http://www.vzhh.de/recht/30452/preisauszeichnung-in-hamburg-mangelhaft.aspx
Mir ist ebenso aufgefallen, dass in manchen Läden die Preisauszeichnungsqualität eine Frechheit ist. z.B. in der lokalen Tankstelle hier vor Ort fehlen bei ca. 30% der Produkte die Preise. Ich hatte das bereits mal angesprochen und die gelobten Besserung aber passiert ist nichts.
Bei welcher Behörde kann man diese Vergehen am besten vortragen? M.E. doch das Ordnungsamt?
Zugegeben, es ist nicht das wichtigste Thema im Verbraucherschutz. Doch um eine Bagatelle geht es wiederum auch nicht: die Preisauszeichnung im Einzelhandel und bei Dienstleistungsunternehmen. Die lässt oft zu wünschen übrig, wie uns Verbraucher berichten und wir durch Stichproben feststellen mussten.
Die Rechtslage ist klar. Wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss die dafür verlangten Preise „klar und wahr“ angeben. Das schreibt die Preisangabenverordnung vor.
Das Gesetz ist wichtig für unsere Marktwirtschaft. Jeder will mündige Bürger. Doch Verbraucher können nur „mündig“ sein, wenn sie sich unabhängig und ohne Einfluss durch Verkaufspersonal über Preise informieren können. Der Bundesgerichtshof hat die ordnungs- und rechtspolitische Bedeutung der Preisauszeichnungspflicht mehrfach bekräftigt.
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Doch Handel, Dienstleister und Gaststätten nehmen es nach Stichproben der Verbraucherzentrale damit nicht immer genau. In manchen Schaufenstern ist kaum ein Preisschild zu finden. Verbraucher ärgern sich darüber, stoßen aber bei Beschwerden oft auf taube Ohren.
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Die meisten abgemahnten Betriebe haben uns die unterschriebene Unterlassungserklärung gesandt. Doch viele Händler oder Dienstleister haben sich auch nach Erhalt des Abmahnbriefes an uns gewandt, um unser Vorgehen zu diskutieren. Manche sind einsichtig und freundlich, manche sind ausfallend und beleidigend. Die Liste der Ausreden ist überaus lang; zum Teil wird mit abstrusen Begründungen versucht, den Wettbewerbsverstoß wegzureden. Aus unserer Sicht spiegelt die Reaktion einiger Anbieter nicht gerade eine rechtstreue Haltung wider.
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Manche Händler empören sich darüber, dass wir „nicht einfach Bescheid gesagt haben“. Die Erfahrung aus 30 Jahren Preisauszeichnungskontrolle zeigt aber, dass das im Wettbewerbsrecht ganz übliche Abmahnverfahren am wirkungsvollsten ist. Zudem lässt die Beharrlichkeit, mit der manche versuchen, die Vorschriften zu umgehen, nicht gerade darauf schließen, dass ein freundlicher Hinweis zur Besserung beiträgt.
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Alle wünschen sich mündige Bürger. Doch rationale und unabhängige Entscheidungen kann der Verbraucher nur treffen, wenn ihm alle wichtigen Informationen vor einer Geschäftsanbahnung vorliegen. Der Preis gehört ganz wesentlich dazu.
http://www.vzhh.de/recht/30452/preisauszeichnung-in-hamburg-mangelhaft.aspx
Mir ist ebenso aufgefallen, dass in manchen Läden die Preisauszeichnungsqualität eine Frechheit ist. z.B. in der lokalen Tankstelle hier vor Ort fehlen bei ca. 30% der Produkte die Preise. Ich hatte das bereits mal angesprochen und die gelobten Besserung aber passiert ist nichts.
Bei welcher Behörde kann man diese Vergehen am besten vortragen? M.E. doch das Ordnungsamt?