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Vollständige Version anzeigen : Gutachterin hält in Deutschland Genitalverstümmelung für erlaubt



Patriotistin
05.09.2014, 20:46
Hannover. - Der 70. Deutsche Juristentag will mit strafrechtlichen Thesen einen Vorstoß in Sachen Genitalverstümmelung an Jungen und Mädchen wagen, wodurch bestimmte Formen angeblich minder schwerer Formen der Genitalbeschneidung an beiden Geschlechtern legalisiert werden könnten. Davor hat der Jurist Prof. Dr. Holm Putzke anlässlich des vom 16. bis 19. September in Hannover stattfindenen Juristentages gewarnt. Am Ende jedes Juristentages werden der Bundesregierung Empfehlungen zur Schaffung entsprechender Gesetze unterbreitet.

Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind nach Angaben des Juristen Putzke inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehöre die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag vertreten werde, dass nicht "nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter 'verstümmeln' zu fassen sind".

Weiter unter:http://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=10318%3Agutachterin-haelt-in-deutschland-weibliche-genitalverstuemmelung-fuer-erlaubt&catid=55&Itemid=5


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Mit der sollte man anfangen, ohne Betäubung versteht sich !!!!

Ruepel
05.09.2014, 20:59
Hannover. - Der 70. Deutsche Juristentag will mit strafrechtlichen Thesen einen Vorstoß in Sachen Genitalverstümmelung an Jungen und Mädchen wagen, wodurch bestimmte Formen angeblich minder schwerer Formen der Genitalbeschneidung an beiden Geschlechtern legalisiert werden könnten. Davor hat der Jurist Prof. Dr. Holm Putzke anlässlich des vom 16. bis 19. September in Hannover stattfindenen Juristentages gewarnt. Am Ende jedes Juristentages werden der Bundesregierung Empfehlungen zur Schaffung entsprechender Gesetze unterbreitet.

Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind nach Angaben des Juristen Putzke inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehöre die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag vertreten werde, dass nicht "nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter 'verstümmeln' zu fassen sind".

Weiter unter:http://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=10318%3Agutachterin-haelt-in-deutschland-weibliche-genitalverstuemmelung-fuer-erlaubt&catid=55&Itemid=5


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Mit der sollte man anfangen, ohne Betäubung versteht sich !!!!

Mit einem rotglühenden Brandeisen.
Wiedermal Genderdreck aus der Humboldt Universität,bezahlt von Blödmichels Steuern,während historische Schriften und Exponate verrotten,weil angeblich kein Geld vorhanden.

Lieschen
05.09.2014, 21:04
Hannover. - Der 70. Deutsche Juristentag will mit strafrechtlichen Thesen einen Vorstoß in Sachen Genitalverstümmelung an Jungen und Mädchen wagen, wodurch bestimmte Formen angeblich minder schwerer Formen der Genitalbeschneidung an beiden Geschlechtern legalisiert werden könnten. Davor hat der Jurist Prof. Dr. Holm Putzke anlässlich des vom 16. bis 19. September in Hannover stattfindenen Juristentages gewarnt. Am Ende jedes Juristentages werden der Bundesregierung Empfehlungen zur Schaffung entsprechender Gesetze unterbreitet.

Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind nach Angaben des Juristen Putzke inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehöre die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag vertreten werde, dass nicht "nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter 'verstümmeln' zu fassen sind".

Weiter unter:http://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=10318%3Agutachterin-haelt-in-deutschland-weibliche-genitalverstuemmelung-fuer-erlaubt&catid=55&Itemid=5


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Mit der sollte man anfangen, ohne Betäubung versteht sich !!!!

Nicht zu fassen...eine Frau findet Genitalverstümmelungen an Frauen für erlaubt. Dann sollte, wie schon geschrieben, bei ihr der Anfang gemacht werden.....*fassungslos den Kopf schüttel*

Und damit mich keiner missverstehe, ich halte auch die archaische Beschneidung an Jungen für pervers....

Tutsi
05.09.2014, 21:17
Ich würde auch verlangen, daß jeder Konvertit, der übertritt, dieser Prozedur ausgesetzt sein muß - aber frage mal bei den dt. Muslima, ob die das auch wollen ?

Mehr über die Beschneidung:

http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html


Sexuelle Funktion der Vorhaut/ Sexuelle Dysfunktion durch Beschneidung

Die menschliche Vorhaut ist hoch innerviertes (5 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n5), 21 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n21), 29 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n29)), vaskularisiertes (29 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n29)), und empfindliches erogenes Gewebe.(6 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n6), 29 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n29)) Sie spielt eine bedeutende Rolle bei der normalen menschlichen Sexualreaktion und ist notwendig für ein normales Sexualverhalten.(40 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n34)) Die Entfernung der Vorhaut (Zirkumzision/Beschneidung) stört die normale sexuelle Funktion.



Irgendwo hatte ich dann auch gelesen, daß, wenn die Evolution es gewollt hätte - ich setze mit mit Natur und Evolution = Gott ein - dann wäre die Vorhaut über die Jahrmillionen allein weg gegangen - also hat sie eine Funktion und diese ist notwendig, sonst ist alles trocken und deshalb entzündet sich das alles. Und der Mann kriegt lange keine Erektion und viele Muslime freut das, daß ihre Frauen eher kommen und dann jubeln sie, wie lange sie durchhalten können - aber Gleitcreme ist wohl öfter in Gebrauch.


Die Vorhaut ist eine spezifische erogene Zone (6 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n6)) mit Nervenenden, die sich nahe der Oberfläche des gefurchten Bandes befinden und in netzartigen Furchen angeordnet sind.(29 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n29)) Bezeichnend für die Vorhaut ist ihr sensorisches Lustempfinden.(12 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n14), 36 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n36), 51 (http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/sexuelle-funktion-der-vorhaut.html#n51)) Die Beschneidung verringert folglich die sexuelle Empfindsamkeit des Penis.

Früher liefen sie in der Wüste im Kaftan und heute tragen sie enge Hosen und da muß es doch sehr reiben - wird da Hornhaut entstehen :-) ?

Daß aber unsere Politiker solche Dussels sind, haben wir das nicht schon die ganze Zeit gewußt ? ;-)

Skaramanga
06.09.2014, 06:05
Die Frau Dr.jur-pol-soz-psych möge bedenken dass die Genitalverstümmlung in D derzeit ein Asylgrund ist. Wenn das legalisiert wird müssten hunderttausende von Asylantinnen wieder nach Hause fahren. Tja.

Bruddler
06.09.2014, 06:11
Hannover. - Der 70. Deutsche Juristentag will mit strafrechtlichen Thesen einen Vorstoß in Sachen Genitalverstümmelung an Jungen und Mädchen wagen, wodurch bestimmte Formen angeblich minder schwerer Formen der Genitalbeschneidung an beiden Geschlechtern legalisiert werden könnten. Davor hat der Jurist Prof. Dr. Holm Putzke anlässlich des vom 16. bis 19. September in Hannover stattfindenen Juristentages gewarnt. Am Ende jedes Juristentages werden der Bundesregierung Empfehlungen zur Schaffung entsprechender Gesetze unterbreitet.

Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind nach Angaben des Juristen Putzke inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehöre die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag vertreten werde, dass nicht "nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter 'verstümmeln' zu fassen sind".

Weiter unter:http://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=10318%3Agutachterin-haelt-in-deutschland-weibliche-genitalverstuemmelung-fuer-erlaubt&catid=55&Itemid=5


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Mit der sollte man anfangen, ohne Betäubung versteht sich !!!!

Wann werden die ersten Politiker bekunden, dass "Genitalverstümmelungen" zu Deutschland gehören ? :hmm:

Bulldog
06.09.2014, 06:17
Hannover. - Der 70. Deutsche Juristentag will mit strafrechtlichen Thesen einen Vorstoß in Sachen Genitalverstümmelung an Jungen und Mädchen wagen, wodurch bestimmte Formen angeblich minder schwerer Formen der Genitalbeschneidung an beiden Geschlechtern legalisiert werden könnten. Davor hat der Jurist Prof. Dr. Holm Putzke anlässlich des vom 16. bis 19. September in Hannover stattfindenen Juristentages gewarnt. Am Ende jedes Juristentages werden der Bundesregierung Empfehlungen zur Schaffung entsprechender Gesetze unterbreitet.

Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind nach Angaben des Juristen Putzke inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehöre die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag vertreten werde, dass nicht "nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter 'verstümmeln' zu fassen sind".

Weiter unter:http://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=10318%3Agutachterin-haelt-in-deutschland-weibliche-genitalverstuemmelung-fuer-erlaubt&catid=55&Itemid=5


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Mit der sollte man anfangen, ohne Betäubung versteht sich !!!!

Was fällt mir nun dazu wieder ein???

1. Sie ist Juristin und auch sonst eine Idiotin

2. Die Frau sollte mit gutem Beispiel voran gehen, sich die Klitoris und die Schamlippen mit einer dreckigen Rasierklinge ohne Betäubung abschneiden und sich anschließend die Vagina fast zunähen lassen.

3. An der Frau kann man mal wieder erkennen, wohin die Geisteskrankheit 68er-Bolschewismus führen kann.

Bruddler
06.09.2014, 06:18
Was fällt mir nun dazu wieder ein???

1. Sie ist Juristin und auch sonst eine Idiotin

2. Die Frau sollte mit gutem Beispiel voran gehen, sich die Klitoris und die Schamlippen mit einer dreckigen Rasierklinge ohne Betäubung abschneiden und sich anschließend die Vagina fast zunähen lassen.

3. An der Frau kann man mal wieder erkennen, wohin die Geisteskrankheit 68er-Bolschewismus führen kann.

Warum nur "fast" ?

Zu 3.: Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen ! :dg:

Bulldog
06.09.2014, 06:19
Warum nur "fast" ?

Wegen der Menstruation!!!

schlaufix
06.09.2014, 06:21
Gutachter entscheiden auch darüber, daß Totschläger vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Sie sollten sich einfach mal freiwillig als Opfer melden.

Bruddler
06.09.2014, 06:22
Wegen der Menstruation!!!

In ihrem Alter ist wohl eher nur noch der Harndrang ein Kriterium...

Stanley_Beamish
06.09.2014, 07:38
Die Dame hat noch mehr merkwürdige Rechtsauffassungen. Auch ein Inzestverbot hält sie für nicht "plausibel".

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/inzest-urteil-das-verbot-ist-nicht-plausibel-a-541628.html

Bruddler
06.09.2014, 07:45
Die Dame hat noch mehr merkwürdige Rechtsauffassungen. Auch ein Inzestverbot hält sie für nicht "plausibel".

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/inzest-urteil-das-verbot-ist-nicht-plausibel-a-541628.html

Mir scheint, dass "Frau Professor Hörnle" höchstselbst von der Inzucht arg gebeutelt wurde...

-jmw-
06.09.2014, 10:35
Man muss Genitalbeschneidnung bei Jungen und/oder Mädchen weder befürworten noch ablehnen noch überhaupt eine Meinung dazu haben, um zu sehen, dass die Legalisierung mancher Praktiken unweigerlich die Frage nach sich zieht, welche anderen noch zu legalisieren bzw. weiterhin zu verbieten seien.

Anders ausgedrückt: Unter welchen Umständen darf ich warum und wie Jungen beschnibbeln, aber Mädels nicht?

Gerade aus dem Blickwinkel der sog. Gleichberechtigung kommt man um das Problem doch gar nicht herum!

(Zum Glück gehöre ich zu der Minderheit, die hier mit der Religion argumentiert und "Gleichberechtigung" für eine gesellschaftliche Verfallserscheinung hält.)

Bruddler
06.09.2014, 10:39
Man muss Genitalbeschneidnung bei Jungen und/oder Mädchen weder befürworten noch ablehnen noch überhaupt eine Meinung dazu haben, um zu sehen, dass die Legalisierung mancher Praktiken unweigerlich die Frage nach sich zieht, welche anderen noch zu legalisieren bzw. weiterhin zu verbieten seien.

Anders ausgedrückt: Unter welchen Umständen darf ich warum und wie Jungen beschnibbeln, aber Mädels nicht?

Gerade aus dem Blickwinkel der sog. Gleichberechtigung kommt man um das Problem doch gar nicht herum!

(Zum Glück gehöre ich zu der Minderheit, die hier mit der Religion argumentiert und "Gleichberechtigung" für eine gesellschaftliche Verfallserscheinung hält.)

Du laberst manchmal einen derartigen Schwachsinn, dass sich einem die Zehnägel aufrollen... :isgut:

-jmw-
06.09.2014, 10:44
Die Dame hat noch mehr merkwürdige Rechtsauffassungen. Auch ein Inzestverbot hält sie für nicht "plausibel".

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/inzest-urteil-das-verbot-ist-nicht-plausibel-a-541628.html
Inwiefern "merkwürdig"?
Ihre Kritik ist doch, dass die als Begründung genannten Punkte einfach nicht hinhauen bzw. an anderer Stelle wieder nicht gelten.
Ich finde das einen wichtigen Hinweis!

Man denke nur daran, dass zwei leibliche Geschwister keine Kinder haben dürfen wg. eventueller Behinderung, hingegen zwei Behinderte mit sicherer(!) Behinderung des Nachwuchses schon.
Wo ist da die Logik, bitte?

-jmw-
06.09.2014, 10:46
Wenn Dir die Grundrechtsproblematik hier nicht sofort einsichtig ist, kann ich da nicht viel bei machen.


Du laberst manchmal einen derartigen Schwachsinn, dass sich einem die Zehnägel aufrollen... :isgut:

Stanley_Beamish
06.09.2014, 13:17
Inwiefern "merkwürdig"?
Ihre Kritik ist doch, dass die als Begründung genannten Punkte einfach nicht hinhauen bzw. an anderer Stelle wieder nicht gelten.
Ich finde das einen wichtigen Hinweis!

Man denke nur daran, dass zwei leibliche Geschwister keine Kinder haben dürfen wg. eventueller Behinderung, hingegen zwei Behinderte mit sicherer(!) Behinderung des Nachwuchses schon.
Wo ist da die Logik, bitte?

Findest du es nicht merkwürdig, dass jemand sich lieber für das Recht von jemandem einsetzt, etwas zu tun, weil es auch jemand anderem erlaubt ist, als beiden dieses Tun zu verbieten.
Ich bin auch dagegen, dass geistig Behinderte miteinander Kinder zeugen, nur ist die Bestrafung aufgrund ihrer Behinderung und der damit verbundenen eingeschränkten Strafmündigkeit, schwer durchzusetzen.

Nationalix
06.09.2014, 13:27
Vielleicht sollte Frau Hörnle mit gutem Beispiel vorangehen. Wer möchte diese entzückende Dame von ihrer Last befreien?

http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/images/prof_tatjana_hoernle.jpg
http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/index.php?expanded=aktuell&id=profhoernle&lang=de

Stanley_Beamish
06.09.2014, 14:41
Du laberst manchmal einen derartigen Schwachsinn, dass sich einem die Zehnägel aufrollen... :isgut:

Jemand sollte ihm den Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen, und den Unterschied zwischen der Entfernung der männlichen Vorhaut, selbstverständlich auch ein barbarischer Akt, und der unvergleichlich grausameren pharaonischen Bescheidung und den daraus resultierenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen erklären.

Bruddler
06.09.2014, 14:48
Jemand sollte ihm den Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen, und den Unterschied zwischen der Entfernung der männlichen Vorhaut, selbstverständlich auch ein barbarischer Akt, und der unvergleichlich grausameren pharaonischen Bescheidung und den daraus resultierenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen erklären.

Nicht unerwähnt soll auch die Tatsache sein, dass manche der weibl. Beschnittenen das Ritual nicht überleben...kurz: sie sind verblutet.

Adunaphel
06.09.2014, 14:55
Vielleicht sollte Frau Hörnle mit gutem Beispiel vorangehen. Wer möchte diese entzückende Dame von ihrer Last befreien?

http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/images/prof_tatjana_hoernle.jpg
http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/index.php?expanded=aktuell&id=profhoernle&lang=de

Man sollte es dann wie in Afrika praktizieren. Mit einer Glasscherbe. Und ohne spätere Wundversorgung. Mal schauen, ob das Weib danach die Klappe noch mal aufreisst.

FranzKonz
06.09.2014, 15:03
Hannover. - Der 70. Deutsche Juristentag will mit strafrechtlichen Thesen einen Vorstoß in Sachen Genitalverstümmelung an Jungen und Mädchen wagen, wodurch bestimmte Formen angeblich minder schwerer Formen der Genitalbeschneidung an beiden Geschlechtern legalisiert werden könnten. Davor hat der Jurist Prof. Dr. Holm Putzke anlässlich des vom 16. bis 19. September in Hannover stattfindenen Juristentages gewarnt. Am Ende jedes Juristentages werden der Bundesregierung Empfehlungen zur Schaffung entsprechender Gesetze unterbreitet.

Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind nach Angaben des Juristen Putzke inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehöre die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag vertreten werde, dass nicht "nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter 'verstümmeln' zu fassen sind".

Weiter unter:http://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=10318%3Agutachterin-haelt-in-deutschland-weibliche-genitalverstuemmelung-fuer-erlaubt&catid=55&Itemid=5


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Mit der sollte man anfangen, ohne Betäubung versteht sich !!!!

Im Gegenteil. Die Frau hat Recht.

Der Gleichheitsgrundsatz verbietet die Unterscheidung zwischen Mann und Frau. Wer irgendeine Ausnahme zulässt, reißt die Tore für weitere Begehrlichkeiten auf.

FranzKonz
06.09.2014, 15:05
Nicht unerwähnt soll auch die Tatsache sein, dass manche der weibl. Beschnittenen das Ritual nicht überleben...kurz: sie sind verblutet.

Es kommt auch bei der Verstümmelung von Knaben immer wieder zu (auch lethalen) Komplikationen.

Jede Unterscheidung zwischen Mann und Frau ist durch den Gleichheitsgrundsatz untersagt!

Bruddler
06.09.2014, 15:10
Es kommt auch bei der Verstümmelung von Knaben immer wieder zu (auch lethalen) Komplikationen.

Jede Unterscheidung zwischen Mann und Frau ist durch den Gleichheitsgrundsatz untersagt!

O.k. Franz, ich gelobe Besserung. :crazy:

Bruddler
06.09.2014, 15:14
Vielleicht sollte Frau Hörnle mit gutem Beispiel vorangehen. Wer möchte diese entzückende Dame von ihrer Last befreien?

http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/images/prof_tatjana_hoernle.jpg
http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/index.php?expanded=aktuell&id=profhoernle&lang=de

Ihr dämlich-frivoles Grinsen erweckt in mir den Eindruck, dass sie nicht mehr ganz dicht ist...

Hrafnaguð
06.09.2014, 15:35
Ich empfehle als Behandlung für die Dame 250 Mikorgramm Lysergsäurediethylamid und eine 10h Doku über Beschneidungen mit zahlreichen,
sauber gefilmten Beispielen aller Arten von Bescheidungen bei Mädchen und Jungen. Und ne Ganzkörperfixierung in einen Fernsehsessel und etwas das verhindert das man den Kopf wegdrehen und die Augen schließen kann.........

Stanley_Beamish
06.09.2014, 15:47
Im Gegenteil. Die Frau hat Recht.

Der Gleichheitsgrundsatz verbietet die Unterscheidung zwischen Mann und Frau. Wer irgendeine Ausnahme zulässt, reißt die Tore für weitere Begehrlichkeiten auf.

Darüber kann hier im Forum nur eine ein endgültiges Urteil fällen, und das ist Cerridwenn.

Graf Zahl
06.09.2014, 15:50
Das ist doch alles kranke Scheisse - was haben wir bloss für Idioten in der Politik ???

Strandwanderer
06.09.2014, 17:42
Vielleicht sollte Frau Hörnle mit gutem Beispiel vorangehen. Wer möchte diese entzückende Dame von ihrer Last befreien?

http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/images/prof_tatjana_hoernle.jpg
http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/index.php?expanded=aktuell&id=profhoernle&lang=de


Der Chirurg wäre nicht zu beneiden.

Wer weiß, welche grausigen Abnormalitäten er bei dieser Person vorfinden wird.

pixelschubser
06.09.2014, 19:37
Wegen der Menstruation!!!

Scheiss drauf! Zumachen und das ganz feste. Dann erledigt das Mutter Natur von sich aus und die Olle quakt nie wieder solchen Blödsinn!

-jmw-
06.09.2014, 20:07
Jemand sollte ihm den Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen, und den Unterschied zwischen der Entfernung der männlichen Vorhaut, selbstverständlich auch ein barbarischer Akt, und der unvergleichlich grausameren pharaonischen Bescheidung und den daraus resultierenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen erklären.
Nix "jemand", Du, jetzt, hier, stehendes Fusses! :)

Shahirrim
06.09.2014, 20:08
Vielleicht sollte Frau Hörnle mit gutem Beispiel vorangehen. Wer möchte diese entzückende Dame von ihrer Last befreien?

http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/images/prof_tatjana_hoernle.jpg
http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/index.php?expanded=aktuell&id=profhoernle&lang=de

Klar. So wie die aussieht, ist das doch eh nur ein überflüssiges Körperteil an ihr.

-jmw-
06.09.2014, 20:09
Findest du es nicht merkwürdig, dass jemand sich lieber für das Recht von jemandem einsetzt, etwas zu tun, weil es auch jemand anderem erlaubt ist, als beiden dieses Tun zu verbieten.
Nur dann, wenn ich die Hintergründe kenne.
Kenne ich sie nicht, kann ich über Motive udgl. nur spekulieren, und dazu hab ich nicht immer Lust.
Ich nehm also, was gegeben ist, insbesondere das oben irgendwo eingestellte Interview.


Ich bin auch dagegen, dass geistig Behinderte miteinander Kinder zeugen, nur ist die Bestrafung aufgrund ihrer Behinderung und der damit verbundenen eingeschränkten Strafmündigkeit, schwer durchzusetzen.
Tja, v.a. wär sie womöglich verfassungswidrig, was das Problem mit der Inzestsache zeigt.

Azrael
09.09.2014, 09:11
Ihr seid allesamt des verstehenden Lesens nicht mächtig, besagte Gutachterin sagt in ihrer Argumentation eigentlich genau das Gegenteil dessen aus, was ihr hier unterstellt wird: Nämlich dass alle äußeren Veränderungen an Genitalien geschlechtsunabhängig unter "Schwere Körperverletzung" gemäß §226 StGB zu fallen haben. Dass es eine Doppelmoral ist hier gemäß § 226a zwischen Mädchen und Jungen zu unterscheiden, und dass der im § 226a verwendetet Begriff der "Verstümmelung" eben leider auch noch juristische Schlupflöcher bietet.

http://www.djt.de/fileadmin/downloads/70/djt_70_Thesen_140804.pdf

...hier die Seite 23.

Ihr könnt euch also den Schaum vor´m Mund abwischen und die Schnappatmung wieder einstellen, die Frau ist strikt gegen Beschneidungen jeglicher Art.

edit: Korrektur, ich sehe gerade wenigstens einer - FranzKonz - hat´s begriffen.

Azrael
09.09.2014, 09:18
Inwiefern "merkwürdig"?
Ihre Kritik ist doch, dass die als Begründung genannten Punkte einfach nicht hinhauen bzw. an anderer Stelle wieder nicht gelten.
Ich finde das einen wichtigen Hinweis!

Man denke nur daran, dass zwei leibliche Geschwister keine Kinder haben dürfen wg. eventueller Behinderung, hingegen zwei Behinderte mit sicherer(!) Behinderung des Nachwuchses schon.
Wo ist da die Logik, bitte?

Einer der lesen kann, das macht Hoffnung. ;)

Götz
09.09.2014, 09:38
Die Frau Dr.jur-pol-soz-psych möge bedenken dass die Genitalverstümmlung in D derzeit ein Asylgrund ist. Wenn das legalisiert wird müssten hunderttausende von Asylantinnen wieder nach Hause fahren. Tja.

http://www.lsi-berlin.org/institut/personen/tatjana_hoernle


Der Namen von Hörnles "Institut" liefert einen klaren Hinweis darauf wo die wirklichen Urheber derartiger Initiativen sitzen.



Law and Society Institute Berlin (LSI Berlin)

Dieser Mist schwappt wieder einmal aus "Anglomerika" mittels williger und/oder gekaufter Vollstrecker in unser Land, das unter diesem Einfluß immer mehr zum Schatten seiner selbst wird, was durchaus nicht unbeabsichtigt ist, letztlich wird hier schleichend das angeldächsische "Gewohnheitsrecht" eingeführt, was Gesetze und Rechte wachsend zu Gütern der freien Marktwirtschaft macht...

Azrael
09.09.2014, 09:39
...was genau hast du an #35 nicht begriffen?

Götz
09.09.2014, 09:57
...was genau hast du an #35 nicht begriffen?

Hab ich nicht gelesen.

Im Kern geht es darum die Grundlagen der deutschen Rechtsprechung aufzuweichen, indem permanent nach Gesetzeslücken gesucht wird, gefundene veröffentlicht diese somit zur Nutzung angeboten werden und dann wachsend auf Grundlage des in der "anglophonen Welt" vorherrschenden "Gewohnheitsrechts"
gehandhabt werden, also mittels hochbezahlter Anwälte und Präzedenzfälle. "Die Umma" wird schon das Geld
aufbieten können um diese Neuregulierungen in ihrem Sinne zu nutzen...

Azrael
09.09.2014, 09:58
Ok, nur ging es hier in diesem Fall besagter Dame exakt um das Gegenteil. ;)

Götz
09.09.2014, 10:09
Ok, nur ging es hier in diesem Fall besagter Dame exakt um das Gegenteil. ;)

Es kommt auf die Wirkung an, die vorgegebene Intention bzw Tarnung
als frauenrechtleriche Initiative und Humanismus ist zweitrangig, dienen möglicherweise nur als Vorwände. Was bleibt ist die Bloßstellung einer Gesetzeslücke deren Ausnutzung oder die Bekämpfung deren Ausnutzung die gesetzlichen Spielregeln der Bundesrepublik in Richtung und im Sinne der Angloamerikanischen Einfluß und Vorteilsnehmer zu verschieben helfen. Der Weg für diverse "freindliche Übernahmen (nicht nur) im Rahmen der drohenden USEU Freihandelzone wird auf breitest möglicher Basis vorbereitet.

Azrael
09.09.2014, 10:14
...wenngleich ich das jetzt nicht per se in Abrede stellen möchte, erscheint mir das jetzt konkret auf das vorliegende Thema bezogen doch etwas extrem weit hergeholt zu sein. ;)

Brotzeit
09.09.2014, 10:21
Hannover. - Der 70. Deutsche Juristentag will mit strafrechtlichen Thesen einen Vorstoß in Sachen Genitalverstümmelung an Jungen und Mädchen wagen, wodurch bestimmte Formen angeblich minder schwerer Formen der Genitalbeschneidung an beiden Geschlechtern legalisiert werden könnten. Davor hat der Jurist Prof. Dr. Holm Putzke anlässlich des vom 16. bis 19. September in Hannover stattfindenen Juristentages gewarnt. Am Ende jedes Juristentages werden der Bundesregierung Empfehlungen zur Schaffung entsprechender Gesetze unterbreitet.

Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind nach Angaben des Juristen Putzke inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehöre die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag vertreten werde, dass nicht "nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter 'verstümmeln' zu fassen sind".

Weiter unter:http://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=10318%3Agutachterin-haelt-in-deutschland-weibliche-genitalverstuemmelung-fuer-erlaubt&catid=55&Itemid=5


******************************

Mit der sollte man anfangen, ohne Betäubung versteht sich !!!!

Die "Gutachterin" sollte man auch beschneiden! Aber nicht in ihrer Redefreiheit und nicht mit Betäubung .......

Götz
09.09.2014, 10:27
...wenngleich ich das jetzt nicht per se in Abrede stellen möchte, erscheint mir das jetzt konkret auf das vorliegende Thema bezogen doch etwas extrem weit hergeholt zu sein. ;)
Für die Verlockungen von mehr Geld, Einfluß und Macht liegt vielen unseren Juristen nichts zu fern um es hervozuzerren....

dirty_mind
09.09.2014, 11:04
Hannover. - Der 70. Deutsche Juristentag will mit strafrechtlichen Thesen einen Vorstoß in Sachen Genitalverstümmelung an Jungen und Mädchen wagen, wodurch bestimmte Formen angeblich minder schwerer Formen der Genitalbeschneidung an beiden Geschlechtern legalisiert werden könnten. Davor hat der Jurist Prof. Dr. Holm Putzke anlässlich des vom 16. bis 19. September in Hannover stattfindenen Juristentages gewarnt. Am Ende jedes Juristentages werden der Bundesregierung Empfehlungen zur Schaffung entsprechender Gesetze unterbreitet.

Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind nach Angaben des Juristen Putzke inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehöre die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag vertreten werde, dass nicht "nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter 'verstümmeln' zu fassen sind".

Weiter unter:http://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=10318%3Agutachterin-haelt-in-deutschland-weibliche-genitalverstuemmelung-fuer-erlaubt&catid=55&Itemid=5


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Mit der sollte man anfangen, ohne Betäubung versteht sich !!!!

Als damals Männerechtler warnten die Erlaubnis zur Beschneidung von Jungen könnte dazu benutzt werden, die Regelungen für Mädchen ebenfalls aufzuweichen,
wurden sie auf das heftigsten von feministischen Sturmtrupps angegriffen.

Hauptargument: Sie würden die harmlose Bescheidung bei Jungen mit Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen auf eine Stufe stellen.
Dabei wurde immer die grausamste Methode, also die pharaonische Beschneidung bei Frauen und Mädchen,
mit der angeblich so gesunden, Aids verhindernden, der Hygiene dienenden männlichen Beschneidung verglichen.

Abgesehen davon, dass sie sich natürlich nicht die Mühe machten, männliche Opfer von Bescheneidung anzuhören,
ist wieder typisch, dass die Femanzen in ihrem ideologischen Wahn nicht merken wie sie instrumentalisiert werden.

Gehirnnutzer
09.09.2014, 15:37
...wenngleich ich das jetzt nicht per se in Abrede stellen möchte, erscheint mir das jetzt konkret auf das vorliegende Thema bezogen doch etwas extrem weit hergeholt zu sein. ;)

Azrael, man kann der Frau eigentlich keinen Vorwurf machen, denn du Art und Weise wie sie die Sache angeht, rüttelt die Menschen auf. Das Problem ist, das die Wahrnehmung des Menschen subjektiv und selektiv ist. Defakto beweißt dieser Thread, wie wenig es braucht, damit Leute glauben, sie kennen den Inhalt eine Aussage.

Azrael
09.09.2014, 16:08
Azrael, man kann der Frau eigentlich keinen Vorwurf machen, denn du Art und Weise wie sie die Sache angeht, rüttelt die Menschen auf. Das Problem ist, das die Wahrnehmung des Menschen subjektiv und selektiv ist. Defakto beweißt dieser Thread, wie wenig es braucht, damit Leute glauben, sie kennen den Inhalt eine Aussage.

...nichts würde mir ferner liegen als dieser Frau einen Vorwurf zu machen. ;)


Defakto beweißt dieser Thread, wie wenig es braucht, damit Leute glauben, sie kennen den Inhalt eine Aussage.

...ja, und mit lesen ham´s viele auch ned so....warum nur fällt mir gerade wieder der Dieter Nuhr ein.....seltsam.....:D

Drache
09.09.2014, 16:27
Das kommt davon, wenn man manchen Weibern zu viele Freiheiten lässt.
Auf so ne Idee würde in zivilisierten Ländern nicht ein gebildeter Mann kommen.

Yamamoto
09.09.2014, 16:33
Denkt irgendeiner von euch eigentlich mal nach, bevor er/sie/es loströtet? Was ist die Aufgabe von Juristen? Richtig, Gesetze interpretieren. Die betreffende Dame hat somit nur festgestellt, dass sich die akutell bestehenden Gesetze in einer Weise auslegen lassen, die eine Beschneidung von Mädchen erlaubt. NIcht mehr und nicht weniger. Die Empfehlung an die Bundesregierung wird vermutlich lauten, das entsprechende Gesetz abzuändern.

Aber plärren und mit Gewalt drohen ist ja einfacher als denken, gelle?

elbasyr6
09.09.2014, 17:04
Was für eine Dreckskuh

-jmw-
09.09.2014, 19:34
Einer der lesen kann, das macht Hoffnung. ;)
Nicht allein auf weiter Flur zu stehen ist jedenfalls was Schönes! ;)

Skaramanga
09.09.2014, 21:28
Ich empfehle als Behandlung für die Dame 250 Mikorgramm Lysergsäurediethylamid und eine 10h Doku über Beschneidungen mit zahlreichen,
sauber gefilmten Beispielen aller Arten von Bescheidungen bei Mädchen und Jungen. Und ne Ganzkörperfixierung in einen Fernsehsessel und etwas das verhindert das man den Kopf wegdrehen und die Augen schließen kann.........

Die "Clockwork Orange" Therapie?

Azrael
10.09.2014, 07:47
Das kommt davon, wenn man manchen Weibern zu viele Freiheiten lässt.
Auf so ne Idee würde in zivilisierten Ländern nicht ein gebildeter Mann kommen.


Was für eine Dreckskuh

Ihr habt auch nur den Strangtitel und sonst nix gelesen, gell?:D

Eridani
10.09.2014, 08:11
Nicht zu fassen...eine Frau findet Genitalverstümmelungen an Frauen für erlaubt. Dann sollte, wie schon geschrieben, bei ihr der Anfang gemacht werden.....*fassungslos den Kopf schüttel*

Und damit mich keiner missverstehe, ich halte auch die archaische Beschneidung an Jungen für pervers....

Einfach widerlich, diese Anbiederung an den reaktionären Islam durch unsere Kommunisten, Systemlinge, Gutmenschen und Volksverräter!
-
Das ist Körperverletzung in einem besonders schweren Fall, auch, weil die Opfer vorher nicht gefragt werden.
Diese Kultivierung archaischer, grausamer Rituale aus der grauen Vorzeit - sind ein Paradox 1.Grades und passen nicht in das Jahr 2014.
Umso mehr verwerflich, dass sich intelligente Menschen, die es eigentlich besser wissen müssten - sich unseren Besatzern so andienen, und einen Kotau nach dem anderen machen.
Auch eine der Charaktereigenschaften des "hässlichen Deutschen".
#
45870
Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes


Was die Verstümmelung selbst betrifft, die ja irreversibel ist: Bei den Jungen fehlt nach der Pubertät das typische orgastische Gefühl, sie kommen langsamer und schwerer zum Höhepunkt - und sind insgesamt schwerer zu stimulieren.
Das alles begreifen sie verständlicherweise nicht, - da sie es ja nicht anders kennen.

Bei den Mädchen ist das insgesamt noch Verheerender, da die Klitoris nach der Beschneidung fehlt, haben sie kaum noch einen Orgasmus - es fehlt die gesamte Bandbreite der sexuellen Stimulierung.

Da all das deutschen Ärzten und Psychologen bekannt ist - auch der Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, - ist dieser Vorgang beispiellos, wenn nicht kriminell - und zeigt mir die Unterwürfigkeit vor dem Islam, die in diesem Lande in der politischen Klasse und ihren Trittbrettfahrern grassiert.

http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/images/prof_tatjana_hoernle.jpg

Tatjana Hörnle (http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fhoernle.rewi.hu-berlin.de%2Fimages%2Fprof_tatjana_hoernle.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fhoernle.rewi.hu-berlin.de%2Findex.php%3Fid%3Dprofhoernle%26lang%3D de&h=220&w=165&tbnid=y8osn8agUkZysM%3A&zoom=1&docid=so3Jub7IdQKx_M&hl=de&ei=hvoPVMmZFqn8ygOVmYDICQ&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=2875&page=1&start=0&ndsp=26&ved=0CCMQrQMwAQ<br />)

Eridani
10.09.2014, 08:28
Man muss Genitalbeschneidnung bei Jungen und/oder Mädchen weder befürworten noch ablehnen noch überhaupt eine Meinung dazu haben, um zu sehen, dass die Legalisierung mancher Praktiken unweigerlich die Frage nach sich zieht, welche anderen noch zu legalisieren bzw. weiterhin zu verbieten seien.

Anders ausgedrückt: Unter welchen Umständen darf ich warum und wie Jungen beschnibbeln, aber Mädels nicht?

Gerade aus dem Blickwinkel der sog. Gleichberechtigung kommt man um das Problem doch gar nicht herum!

(Zum Glück gehöre ich zu der Minderheit, die hier mit der Religion argumentiert und "Gleichberechtigung" für eine gesellschaftliche Verfallserscheinung hält.)

Den tieferen Hintergrund dieses archaischen Ritus, der nur auf Grund unserer besoffenen Toleranztrottel und Vollidioten in diesem Absurdistan gedeihen kann, hast Du trotzdem nicht begriffen.

Auch nicht die Angst unserer Widerlinge aus Gesellschaft und Politik, die, einzig und allein der faschistoiden, politischen Korrektheit in diesem Lande geschuldet - sich nicht mehr trauen, ihre wahre Meinung zu sagen!

-jmw-
10.09.2014, 09:05
Den tieferen Hintergrund dieses archaischen Ritus, der nur auf Grund unserer besoffenen Toleranztrottel und Vollidioten in diesem Absurdistan gedeihen kann, hast Du trotzdem nicht begriffen.
Na, dann klär mich mal auf! :)


Auch nicht die Angst unserer Widerlinge aus Gesellschaft und Politik, die, einzig und allein der faschistoiden, politischen Korrektheit in diesem Lande geschuldet - sich nicht mehr trauen, ihre wahre Meinung zu sagen!
Du meinst, dass träfe auch auf Frau Prof. Hörnle zu und sie sei eigentlich ganz anderer Ansicht?

Eridani
10.09.2014, 09:17
Na, dann klär mich mal auf! :)
Du meinst, dass träfe auch auf Frau Prof. Hörnle zu und sie sei eigentlich ganz anderer Ansicht?


Na, dann klär mich mal auf!

All diese Dinge, ob nun Beschneidung, extra Gebetsräume in Schulen, Marzipanschweinchen aus Fleichereien (Schaufenster) herausnehmen, Halal essen, Schächtung, Weihnachtsmann abschaffen usw. - sind alles nur Testballons unserer Besatzer, wie weit man die Deutschen noch an den Islam anpassen kann - solange kein Widerstend der Bio-Deutschen erfolgt, werden sie immer weitermachen - denn sie kennen keine Toleranz!


Du meinst, dass träfe auch auf Frau Prof. Hörnle zu und sie sei eigentlich ganz anderer Ansicht?

Ja - davon bin ich fest überzeugt; die Frau ist ja nicht dumm - ihre Bildung, lässt gar keinen anderen Schluß zu.
Hier geht es schlicht um die Angst, seine Karriere zu versauen, wenn man eine eigene Meinung hat, die logisch ist - aber von der politischen Korrektheit abweicht.
Das Schicksal Kirsten Heisigs aus Berlin zeigt mir, was passiert, wenn man sich mit arabischen Gangs zu sehr anlegt!......

Eridani
10.09.2014, 09:19
Ok, nur ging es hier in diesem Fall besagter Dame exakt um das Gegenteil. ;)

Unsinn - diesen Quatsch bildest Du Dir nur ein.

Azrael
10.09.2014, 09:31
Unsinn - diesen Quatsch bildest Du Dir nur ein.

Nein, ich kann nur lesen und das gelesene sogar verstehen. ;) Na gut, nachdem hier einige anscheinend zu faul sind um auf den link zu klicken und die Quelle zu sichten - was durchaus hilfreich wäre, wüßte man dann ja worüber man eigentlich spricht - stell ich das hier nochmal ein:


"Genitalverstümmelung:
a)
Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen
an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall,
wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur
Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).

b)
Zu empfehlen sind folgende Änderungen: Erstens sollte der Strafrahmen des
§ 226a StGB dem in § 226 StGB angeglichen werden. Zweitens ist der Tatbestand
geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte „einer weiblichen Person“ durch „eines
Menschen“ ersetzt werden. Drittens sollte § 5 StGB erweitert werden, wenn sich eine
Genitalverstümmelung gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

7.
Zwangsheirat: Dem Gesetzgeber ist zu empfehlen, in § 237 StGB statt „Ehe“ „Ehe oder
eheähnliche Verbindung“ aufzunehmen. Außerdem sollte erwogen werden, bei minder
jährigen Opfern auch die Anwendung von subtilerem Zwang (über Gewalt und Drohung
hinaus) unter Strafe zu stellen. § 5 StGB ist um die Konstellation zu ergänzen, dass Opfer
einer Zwangsheirat eine Person ist, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland hat.

Rechtfertigung
8.
Cultural Defense
als Rechtfertigung: Es ist nicht zu empfehlen, einen eigenständigen
gesetzlichen Rechtfertigungsgrund der „kulturellen Prägung“ (cultural defense) einzuführen.

9.
Rechtfertigung wegen Gewissensfreiheit oder Religionsausübung: Es ist zwar nicht prinzipiell-kategorisch auszuschließen, dass Gewissensfreiheit oder Religionsausübungsfreiheit
(Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG) eine Straftat rechtfertigen könnten. Dies hängt bei Eingriffen
in die Rechte unbeteiligter Dritter vom Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands (§ 34
StGB) ab. Im Ergebnis scheidet aber bei einem angemessen engen Verständnis des Schutzbereichs dieser Grundrechte und jedenfalls nach der Interessenabwägung in fast allen denkbaren Fällen eine Rechtfertigung aus"

Reicht das jetzt um zu begreifen dass die sich für den Schutz von Frauen einsetzt, oder muss man dir und ein paar anderen doch noch eine Zeichnung machen?

Azrael
10.09.2014, 09:40
Du müsstest eigentlich der absolute Fan von der sein:

"11.
Religiöse und kulturelle Prägung als Entschuldigungsgrund: Es ist weder dem Gesetzgeber zu empfehlen, einen Entschuldigungsgrund in das StGB aufzunehmen, um kulturelle
oder religiöse Tathintergründe zu erfassen, noch sollten solche Erwägungen zur Anerkennung eines außergesetzlichen Entschuldigungsgrundes führen."

;)

Jetzt endlich geschnallt?

Eridani
10.09.2014, 09:41
Nein, ich kann nur lesen und das gelesene sogar verstehen. ;) Na gut, nachdem hier einige anscheinend zu faul sind um auf den link zu klicken und die Quelle zu sichten - was durchaus hilfreich wäre, wüßte man dann ja worüber man eigentlich spricht - stell ich das hier nochmal ein:


"Genitalverstümmelung:
a)
Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen
an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall,
wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur
Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).

b)
Zu empfehlen sind folgende Änderungen: Erstens sollte der Strafrahmen des
§ 226a StGB dem in § 226 StGB angeglichen werden. Zweitens ist der Tatbestand
geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte „einer weiblichen Person“ durch „eines
Menschen“ ersetzt werden. Drittens sollte § 5 StGB erweitert werden, wenn sich eine
Genitalverstümmelung gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

7.
Zwangsheirat: Dem Gesetzgeber ist zu empfehlen, in § 237 StGB statt „Ehe“ „Ehe oder
eheähnliche Verbindung“ aufzunehmen. Außerdem sollte erwogen werden, bei minder
jährigen Opfern auch die Anwendung von subtilerem Zwang (über Gewalt und Drohung
hinaus) unter Strafe zu stellen. § 5 StGB ist um die Konstellation zu ergänzen, dass Opfer
einer Zwangsheirat eine Person ist, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland hat.

Rechtfertigung
8.
Cultural Defense
als Rechtfertigung: Es ist nicht zu empfehlen, einen eigenständigen
gesetzlichen Rechtfertigungsgrund der „kulturellen Prägung“ (cultural defense) einzuführen.

9.
Rechtfertigung wegen Gewissensfreiheit oder Religionsausübung: Es ist zwar nicht prinzipiell-kategorisch auszuschließen, dass Gewissensfreiheit oder Religionsausübungsfreiheit
(Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG) eine Straftat rechtfertigen könnten. Dies hängt bei Eingriffen
in die Rechte unbeteiligter Dritter vom Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands (§ 34
StGB) ab. Im Ergebnis scheidet aber bei einem angemessen engen Verständnis des Schutzbereichs dieser Grundrechte und jedenfalls nach der Interessenabwägung in fast allen denkbaren Fällen eine Rechtfertigung aus"

Reicht das jetzt um zu begreifen dass die sich für den Schutz von Frauen einsetzt, oder muss man dir und ein paar anderen doch noch eine Zeichnung machen?


Reicht das jetzt um zu begreifen dass die sich für den Schutz von Frauen einsetzt, oder muss man dir und ein paar anderen doch noch eine Zeichnung machen?

Nein - reicht mir nicht. Wer so diskutiert, ist auch nur ein Systemling. Ich bin dieses Duckmäusertum so leid (Gysi)
#

Deine Argumente sind Spiegelfechterei.

Alle Kulturen (besonders orientalische) können ihre Riten und Gebräuche gerne zu Hause zelebrieren.
In Deutschland haben sie sich das zu verkneifen, wenn es gegen unsere Gesetze, unsere Kultur und unsere Lebensgewohnheiten geht. Erst recht- wenn Körperverletzung im Spiel ist.
SO - und nicht anders!

Azrael
10.09.2014, 09:44
Alle Kulturen (besonders orientalische) können ihre Riten und Gebräuche gerne zu Hause zelebrieren.
In Deutschland haben sie sich das zu verkneifen, wenn es gegen unsere Gesetze, unsere Kultur und unsere Lebensgewohnheiten geht. Erst recht- wenn Körperverletzung im Spiel ist.
SO - und nicht anders!

Himmelherrgott, EXAKT DAS STEHT DA DOCH! So blöd kann man doch eigentlich gar ned sein....:wand:

Eridani
10.09.2014, 09:50
Himmelherrgott, EXAKT DAS STEHT DA DOCH! So blöd kann man doch eigentlich gar ned sein....:wand:

Genau! ABER ES WIRD IN DER BRD NICHT ANGEWENDET - Du Flachfeile! :cool:

-jmw-
10.09.2014, 10:14
All diese Dinge, ob nun Beschneidung, extra Gebetsräume in Schulen, Marzipanschweinchen aus Fleichereien (Schaufenster) herausnehmen, Halal essen, Schächtung, Weihnachtsmann abschaffen usw. - sind alles nur Testballons unserer Besatzer, wie weit man die Deutschen noch an den Islam anpassen kann - solange kein Widerstend der Bio-Deutschen erfolgt, werden sie immer weitermachen - denn sie kennen keine Toleranz!
Die Frage war die nach dem tieferen Sinn des Beschneidungsritus.
Darin, ein Testballon zu sein, kann er nicht liegen - denn die Beschneidung wurde ja praktiziert, lange bevor irgendein Moslem hierzulande was hätte testen können.

Richtig ist allerdings, dass Islamverbände und einzelne Muslime - wie übrigens andere Interessengruppen auch - eine Agenda durchziehen wollen und dabei freilich immer wieder die Möglichkeiten ausloten müssen.


Ja - davon bin ich fest überzeugt; die Frau ist ja nicht dumm - ihre Bildung, lässt gar keinen anderen Schluß zu.
Hier geht es schlicht um die Angst, seine Karriere zu versauen, wenn man eine eigene Meinung hat, die logisch ist - aber von der politischen Korrektheit abweicht.
Das Schicksal Kirsten Heisigs aus Berlin zeigt mir, was passiert, wenn man sich mit arabischen Gangs zu sehr anlegt!......
Ich darf auf #59 verweisen.

-jmw-
10.09.2014, 10:14
Dafür kann aber doch die Frau Hörnle nichts!


Genau! ABER ES WIRD IN DER BRD NICHT ANGEWENDET - Du Flachfeile! :cool:

Azrael
10.09.2014, 10:16
Genau! ABER ES WIRD IN DER BRD NICHT ANGEWENDET - Du Flachfeile! :cool:

Genau das prangert die Hörnle doch an, und du unterstellst ihr das Gegenteil - Du Depp!:cool:

Hrafnaguð
10.09.2014, 11:22
Die "Clockwork Orange" Therapie?

Stimmt, kommt ja der "Ludoviko Therapie" sehr nahe.
Oder doch lieber tollschocken?

Lieschen
10.09.2014, 11:24
Einfach widerlich, diese Anbiederung an den reaktionären Islam durch unsere Kommunisten, Systemlinge, Gutmenschen und Volksverräter!
-
Das ist Körperverletzung in einem besonders schweren Fall, auch, weil die Opfer vorher nicht gefragt werden.
Diese Kultivierung archaischer, grausamer Rituale aus der grauen Vorzeit - sind ein Paradox 1.Grades und passen nicht in das Jahr 2014.
Umso mehr verwerflich, dass sich intelligente Menschen, die es eigentlich besser wissen müssten - sich unseren Besatzern so andienen, und einen Kotau nach dem anderen machen.
Auch eine der Charaktereigenschaften des "hässlichen Deutschen".
#
45870
Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes


Was die Verstümmelung selbst betrifft, die ja irreversibel ist: Bei den Jungen fehlt nach der Pubertät das typische orgastische Gefühl, sie kommen langsamer und schwerer zum Höhepunkt - und sind insgesamt schwerer zu stimulieren.
Das alles begreifen sie verständlicherweise nicht, - da sie es ja nicht anders kennen.

Bei den Mädchen ist das insgesamt noch Verheerender, da die Klitoris nach der Beschneidung fehlt, haben sie kaum noch einen Orgasmus - es fehlt die gesamte Bandbreite der sexuellen Stimulierung.

Da all das deutschen Ärzten und Psychologen bekannt ist - auch der Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, - ist dieser Vorgang beispiellos, wenn nicht kriminell - und zeigt mir die Unterwürfigkeit vor dem Islam, die in diesem Lande in der politischen Klasse und ihren Trittbrettfahrern grassiert.

http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/images/prof_tatjana_hoernle.jpg

Tatjana Hörnle (http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fhoernle.rewi.hu-berlin.de%2Fimages%2Fprof_tatjana_hoernle.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fhoernle.rewi.hu-berlin.de%2Findex.php%3Fid%3Dprofhoernle%26lang%3D de&h=220&w=165&tbnid=y8osn8agUkZysM%3A&zoom=1&docid=so3Jub7IdQKx_M&hl=de&ei=hvoPVMmZFqn8ygOVmYDICQ&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=2875&page=1&start=0&ndsp=26&ved=0CCMQrQMwAQ<br />)

Das genau ist das Problem, dass ich mit männlicher und weiblicher Genitalverstümmelung habe. Die Opfer werden nicht gefragt, sie können sich nicht wehren, sie sind Kinder, wenn sie verstümmelt werden. Auch wenn es in bestimmten Kulturen Tradition ist, sollte doch der Kontakt mit der Zivilisation Eltern davon abhalten, ihre Kinder derart zu quälen und zu verstümmeln.

Götz
11.09.2014, 08:19
Azrael, man kann der Frau eigentlich keinen Vorwurf machen, denn du Art und Weise wie sie die Sache angeht, rüttelt die Menschen auf. Das Problem ist, das die Wahrnehmung des Menschen subjektiv und selektiv ist. Defakto beweißt dieser Thread, wie wenig es braucht, damit Leute glauben, sie kennen den Inhalt eine Aussage.

Standen Genitalverstümmelungen bei Mädchen in der Bundesrepublik als vorliegende Fälle auf der Tagesordnung ? Kam derartiges in der Bundesrepublik überhaupt schon vor ?

Gehirnnutzer
11.09.2014, 08:37
Standen Genitalverstümmelungen bei Mädchen in der Bundesrepublik als vorliegende Fälle auf der Tagesordnung ? Kam derartiges in der Bundesrepublik überhaupt schon vor ?

Götz, die Dame hat auf ein gravierendes Problem aufmerksam machen wollen, in dem sie mit einer Negativargumentation gearbeitet hat.

Götz, weißt du was der Satz " Die Rechtsprechung ist an Recht und Gesetz gebunden" wirklich bedeutet? Offensichtlich nicht. Weil es keine konkret Frauen betreffende Regelungen gibt, kommen die, die männliche Beschneidung betreffenden Regeln dementsprechend bei Frauen zur Anwendung. Das Problem ist, das diese Gesetze bei Frauen Verstümmelungen zulassen, gegen die Deutschland eigentlich weltweit protestiert.
Ein Richter kann, da er ja an Recht und Gesetz gebunden ist, nichts machen, er muss eine Handlung, die eigentlich eine Verletzung des Rechtes ist, gut heißen und zulassen. Der Gesetzgeber ist hier gefordert..

Götz
11.09.2014, 10:02
Götz, die Dame hat auf ein gravierendes Problem aufmerksam machen wollen, in dem sie mit einer Negativargumentation gearbeitet hat.

Demnach gibt es wahrscheinlich keine oder zumindest kaum konkrete Fälle in der Bundesrepublik.


Götz, weißt du was der Satz " Die Rechtsprechung ist an Recht und Gesetz gebunden" wirklich bedeutet? Offensichtlich nicht. Weil es keine konkret Frauen betreffende Regelungen gibt, kommen die, die männliche Beschneidung betreffenden Regeln dementsprechend bei Frauen zur Anwendung. Das Problem ist, das diese Gesetze bei Frauen Verstümmelungen zulassen, gegen die Deutschland eigentlich weltweit protestiert.
Ein Richter kann, da er ja an Recht und Gesetz gebunden ist, nichts machen, er muss eine Handlung, die eigentlich eine Verletzung des Rechtes ist, gut heißen und zulassen. Der Gesetzgeber ist hier gefordert..



Wobei dieser Dame höchstwahrscheinlch bewußt ist wie langsam die Mühlen der deutschen Gesetzgeber arbeiten, in der Zwischenzeit können Institute wie dieses für das diese Dame arbeitet, mit dafür Sorge tragen, daß diese Lücken nach den Spielregeln angloamerikanischer Rechtsauffassungen "gefüllt" werden und mittels "normativer Kraft des Faktischen" Tatsachen schaffen, anschließend werden weiterer "Lücken" gsucht bzw konstruiert, im Rahmen der geplanten "Transformation" der Bundesrepublik,
die Juristen insbesondere Anwälten enorme Gewinne verspricht, wie es ihnen das Anwaltsparadies USA verheisst.Die Nutzung der( nach der dafür immer zuständiger werden angelsächsischen Rechtsdefinition und mit deren Methodik) aufgespürten "Gesetzeslücken", verspricht Juristen ebenfalls erhebliche Vorteile und Gewinne, wie bereits vorher von mir angedeutet. Eine klassische Gewinnsituation, bei der Juristen eigentlich nicht verlieren können, weniger wohlhabende einflußarme "Klienten" tendenziell dafür umso mehr und häufiger...

Gehirnnutzer
11.09.2014, 10:16
Wobei dieser Dame höchstwahrscheinlch bewußt ist wie langsam die Mühlen der deutschen Gesetzgeber arbeiten, in der Zwischenzeit können Institute wie dieses für das diese Dame arbeit, mit dafür Sorge tragen, daß diese Lücken nach den Spielregeln angloamerikanischer Rechtsauffassungen "gefüllt" werden und mittels "normativer Kraft des Faktischen" Tatsachen schaffen, anschließend werden weiterer "Lücken" gsucht bzw konstruiert, im Rahmen der geplanten "Transformation" der Bundesrepublik,
die Juristen insbesondere Anwälten enorme Gewinne verspricht, wie es ihnen das Anwaltsparadies USA verheisst.Die Nutzung nach dem immer zuständiger werden angelsächsischer Rechtsdfinition aufgespürter "Gesetzeslücken", verspricht Juristen ebenfalls erhebliche Vorteile und Gewinne, wie bereits vorher von mir angedeutet. Eine klassische Gewinnsituation, bei der Juristen eigentlich nicht verlieren können.

Angloamerikanische Rechtsauffassungen nützen dir in Deutschland nicht viel. Wir haben hier kodifiziertes Recht und Grundsätzentscheidungen sind nicht mit den Präzedenzfällen im angelsächsischen Fallrecht zu vergleichen.

Götz
11.09.2014, 10:19
Angloamerikanische Rechtsauffassungen nützen dir in Deutschland nicht viel. Wir haben hier kodifiziertes Recht und Grundsätzentscheidungen sind nicht mit den Präzedenzfällen im angelsächsischen Fallrecht zu vergleichen.

Warte mal ab, das Ganze ist revolutionären Veränderungen ausgesetzt, die spätestens mit der Umsetzung der Freihandelszone pandemische Ausmaße, nicht nur in der Bundesrepublik, annehmen dürften.

dZUG
11.09.2014, 10:42
Neulich war hier sehr viel Polizei unterwegs, echt auffällig viele.
Es waren sogar die Grenzen bewacht, das muss aber echt am Wetter gelegen haben und sie mussten ihre Stunden vollbekommen.
Abnormal wie an diesem schönen Tag kontrolliert wurde, da hat man schon gedacht, man lebt in einem Rechtsstaat.
Auf der anderen Seite wer kennt schon die Gesetze??
Die Gesetze jucken doch gar keinen, und wenn mal einer Recht bekommen will werden die Gesetze geändert :-)