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Vollständige Version anzeigen : Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke



draufgänger
26.08.2014, 12:11
Ich weiß, dass ich nun zur Zahlung der Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Märchenzirkus verpflichtet bin. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich damit einverstanden bin.

Ich habe mich zur Zahlung unter Zwang entschlossen, möchte die Parasiten jedoch ein wenig ärgern, indem ich statt meiner "Kunden"nummer "Abzocke" oder Ähnliches als Verwendungszweck für die Überweisung eingebe. Damit dürfte den Lakaien bei der GEZ die Zuordnung erschwert werden, also einen gewissen Aufwand verursachen. Schließlich möchte ich dem Verein ganz bewusst Schaden zufügen. Wenn ich schon zu etwas gezwungen werde, so muss ich mich schließlich nicht kooperativ verhalten.

Die haben mich durch Abgleich mit den Daten des Einwohnermeldeamts angeschrieben, mein Konto läuft auch genau unter dem Namen in der Anschrift, also ist eine Zuordnung meiner Überweisung grundsätzlich möglich.

Jetzt meine Frage: Bin ich dafür verantwortlich, dem Zahlungsempfänger die Zuordnung seiner Zahlungseingänge durch Angabe des von ihm vorgegebenen Verwendungszwecks zu erleichtern? Gibt es gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, was im Verwendungszweck stehen MUSS?

Im Idealfall schicken die mir Mahnungen, ich reagiere nicht, wir treffen uns irgendwann vor Gericht und die bleiben auf den ganzen Kosten sitzen, weil die zu blöd waren, die von mir geleisteten Zahlungen zuzuordnen. Wer kennt sich juristisch damit aus?

Graf Zahl
26.08.2014, 13:43
Ich zahle gar keine GEZ, da gibt es diverse möglichkeiten, bisher habe ich immer angekreuzt- Ich habe gar kein Fernsehen....und Aus..

Dann kann man sein TV Pogramm mit einer normalen DVB T Antenne empfangen - da zahle ich nichtmal Gebühren oder sonstigen Müll - problematisch wird es für Leute die meinen Sie müssen alles via Satelit oder Kabel haben und auf PayTV stehen, da sage ich geht lieber in ne Videothek die ist tausendmal günstiger als dieses Zwangsabo !!

Dr Mittendrin
26.08.2014, 13:46
Ich zahle gar keine GEZ, da gibt es diverse möglichkeiten, bisher habe ich immer angekreuzt- Ich habe gar kein Fernsehen....und Aus..

Dann kann man sein TV Pogramm mit einer normalen DVB T Antenne empfangen - da zahle ich nichtmal Gebühren oder sonstigen Müll - problematisch wird es für Leute die meinen Sie müssen alles via Satelit oder Kabel haben und auf PayTV stehen, da sage ich geht lieber in ne Videothek die ist tausendmal günstiger als dieses Zwangsabo !!

Ich zahle auch schon seit Jahren nicht. Wenn diese Inkassos mal merken du zahlst nicht wird denen die Mahnerei zu teuer.
Die GV ist auch instruiert wie ich dazu stehe.

draufgänger
26.08.2014, 13:47
Habe bislang auch nicht gezahlt. Seit 1.1 musst jedoch zahlen, wenn du ein Dach über'm Kopf hast (Haushalts"abgabe"), unabhängig ob Du irgendein Gerät zum Empfang hast. Wahrscheinlich wirst Du also auch bald Post von den Zecken bekommen und zwar inklusive Nachzahlungsforderung ab 1.1.2013, was über 350,- Deiner sauer verdienten Euros ausmacht!

Aber das war nicht Thema des Threats, sondern die Frage nach der Pflicht zur Angabe des Verwendungszwecks bei der Überweisung.

Graf Zahl
26.08.2014, 13:47
Ich zahle auch schon seit Jahren nicht. Wenn diese Inkassos mal merken du zahlst nicht wird denen die Mahnerei zu teuer.
Die GV ist auch instruiert wie ich dazu stehe.

Ich habe eine besondere Gabe mit Inkassos umzugehen, die schreiben schon gar nicht mehr an....

Graf Zahl
26.08.2014, 13:49
Habe bislang auch nicht gezahlt. Seit 1.1 musst jedoch zahlen, wenn du ein Dach über'm Kopf hast (Haushalts"abgabe"), unabhängig ob Du irgendein Gerät zum Empfang hast. Wahrscheinlich wirst Du also auch bald Post von den Zecken bekommen und zwar inklusive Nachzahlungsforderung ab 1.1.2013, was über 350,- Deiner sauer verdienten Euros ausmacht!

Aber das war nicht Thema des Threats, sondern die Frage nach der Pflicht zur Angabe des Verwendungszwecks bei der Überweisung.

Das ist ja kacke - da würde ich Widerspruch einlegen - die mit dem Harz bescheid sind besser dran sind automatisch befreit - ich finde diese Abzocke Verfassungswidrig !!!

Dr Mittendrin
26.08.2014, 13:52
Ich habe eine besondere Gabe mit Inkassos umzugehen, die schreiben schon gar nicht mehr an....

Gib bei Inkassos nie das Geburtsdatum an, damit können sie den Bergmeier Gerhard nicht zuordnen. Gibt ja viele, die auch mal umziehen.

draufgänger
26.08.2014, 13:53
Das ist ja kacke - da würde ich Widerspruch einlegen - die mit dem Harz bescheid sind besser dran sind automatisch befreit - ich finde diese Abzocke Verfassungswidrig !!!

Da hast Du absolut Recht. Nur Recht und Gesetz ist ein himmelweiter Unterschied. Dagegen haben schon einige geklagt, doch bis auf HartzIVler wird keiner befreit ...

Aber noch mal: Wenn ich schon mit staatlicher Gewalt gezwungen werde zu zahlen, so möchte ich denen das so teuer wie möglich machen. Daher meine Frage, ob der Überweisende dafür verantwortlich ist, dass der Überweisungsempfänger die Zahlung über den Namen des Kontoinhabers hinaus mithilfe des Verwendungszwecks zuordnen kann. Wenn nicht, könnte ich die Abzocker zumindest ein wenig ärgern ... Möchte dazu aber die juristische Sachlage kennen.

Graf Zahl
26.08.2014, 13:53
Gib bei Inkassos nie das Geburtsdatum an, damit können sie den Bergmeier Gerhard nicht zuordnen. Gibt ja viele, die auch mal umziehen.

und manchme bleiben nach dem Umziehen auch jahrelang "Unbekannt Verzogen" - dass kann manchmal sehr vorteilhaft sein !!

Dr Mittendrin
26.08.2014, 13:54
Habe bislang auch nicht gezahlt. Seit 1.1 musst jedoch zahlen, wenn du ein Dach über'm Kopf hast (Haushalts"abgabe"), unabhängig ob Du irgendein Gerät zum Empfang hast. Wahrscheinlich wirst Du also auch bald Post von den Zecken bekommen und zwar inklusive Nachzahlungsforderung ab 1.1.2013, was über 350,- Deiner sauer verdienten Euros ausmacht!

Aber das war nicht Thema des Threats, sondern die Frage nach der Pflicht zur Angabe des Verwendungszwecks bei der Überweisung.

schreib halt einen Zahlendreher rein bei KD nr.. Sieht dann bereitwillig aus.

Bergischer Löwe
26.08.2014, 13:54
Ich zahle gar keine GEZ, da gibt es diverse möglichkeiten, bisher habe ich immer angekreuzt- Ich habe gar kein Fernsehen....und Aus..

Dann kann man sein TV Pogramm mit einer normalen DVB T Antenne empfangen - da zahle ich nichtmal Gebühren oder sonstigen Müll - problematisch wird es für Leute die meinen Sie müssen alles via Satelit oder Kabel haben und auf PayTV stehen, da sage ich geht lieber in ne Videothek die ist tausendmal günstiger als dieses Zwangsabo !!

Hmm-Dir ist schon bewusst, daß die "GEZ" heute eine Abgabe ist, die per Haushalt eingefordert wird. Jeder Haushalt wird zur Kasse gebeten. Da gibt's nix mehr anzukreuzen wie früher. Die bekommen die Angaben von den Einwohnermeldeämtern und sobald jemand gemeldet ist, heißts:

Zahlemann und Söhne.

Uns haben sie sogar doppelt abgezockt, weil sie "vergessen" hatten, die Einzugsermächtigung meiner Frau fürs Autoradio zu löschen. Da waren dann fröhlich jeden Januar der Jahresbetrag abgebucht worden. Als unser Anwalt sie dann drauf hinwies haben sie anstandslos und innerhalb weniger Tage zurück überwiesen.

Dr Mittendrin
26.08.2014, 13:55
und manchme bleiben nach dem Umziehen auch jahrelang "Unbekannt Verzogen" - dass kann manchmal sehr vorteilhaft sein !!

Die arbeiten mit Telekom zusammen, wenn du einen Anschluss bestellst.

Pillefiz
26.08.2014, 13:58
Da hast Du absolut Recht. Nur Recht und Gesetz ist ein himmelweiter Unterschied. Dagegen haben schon einige geklagt, doch bis auf HartzIVler wird keiner befreit ...

Aber noch mal: Wenn ich schon mit staatlicher Gewalt gezwungen werde zu zahlen, so möchte ich denen das so teuer wie möglich machen. Daher meine Frage, ob der Überweisende dafür verantwortlich ist, dass der Überweisungsempfänger die Zahlung über den Namen des Kontoinhabers hinaus mithilfe des Verwendungszwecks zuordnen kann. Wenn nicht, könnte ich die Abzocker zumindest ein wenig ärgern ... Möchte dazu aber die juristische Sachlage kennen.

damit wäre ich vorsichtig. Kann sein, dass ohne Zuordnungsmöglichkeit die Kohle einfach futsch ist, und du trotzdem in Verzug bist. Ohne Zuordnung würde ICH das als Geschenk sehen, oder anonyme Spende ;)

Graf Zahl
26.08.2014, 13:58
Die arbeiten mit Telekom zusammen, wenn du einen Anschluss bestellst.

Wirklich ??? Das ist ja pervers, wo bleibt dann da der Datenschutz ???? Das ist ja NSA und STASI Light.

Am besten nur noch ein Prepaid Phone von Lebara oder einen anderen Telefonanbieter als Telekom, aber geben die anderen Anbieter wie Stromversorger usw auch die Daten weiter ???? Mich würde mal interessieren wie da die rechtslage aussieht...

In Grossbritaninen muss man keine GEZ zahlen und ist auch nicht Meldepflicht wie in Deutschland - und die Strom und Wasserversorger dürfen auch keine Daten an Fremde weiter geben, nur an die Credit Check Bank, wenn man zu lange säumiger Zahler gewesen ist - da ist man blöd drann weil man dann überall im negativen Verhältnis im Credit Check durchfallen würde.... Aber ansonsten kann ich sagen, weil ich mal aus beruflichen Gründen 3 Monate in Birmingham gewohnt habe, ist in Grossbritanien einiges besser - zum Beispiel auch wenn ich zum Arzt gehe, muss ich keine Krankenkassenkarte haben, sondern gehe hin mit Ausweis - fülle Formular aus und dann werde ich je nach Sachlage ärztlich versorgt...also einiges - nicht alles ist eine im Vereinigten Königreich besser.

draufgänger
26.08.2014, 13:59
Liebe Leute - sich um den staatlich legitimierten Diebstahl meines Geldes zu drücken funktioniert nach meinen Recherchen nicht. Das ist auch nicht Thema des Strangs, sondern dass mögliche Ärgern dieses GEZ-Gesocks. Deshalb meine Frage nach der Verwendungszweck-Geschichte, denn das könnte bei denen Aufwende verursachen, die durchaus in der Größenordnung meiner erzwungenen Beiträge sind. Das wäre wenigstens eine klitzekleine Genugtuung.

Dr Mittendrin
26.08.2014, 14:02
Liebe Leute - sich um den staatlich legitimierten Diebstahl meines Geldes zu drücken funktioniert nach meinen Recherchen nicht. Das ist auch nicht Thema des Strangs, sondern dass mögliche Ärgern dieses GEZ-Gesocks. Deshalb meine Frage nach der Verwendungszweck-Geschichte, denn das könnte bei denen Aufwende verursachen, die durchaus in der Größenordnung meiner erzwungenen Beiträge sind. Das wäre wenigstens eine klitzekleine Genugtuung.

Die Überweisungen würde ich auch stückeln. Macht Aufwand.

Ein Bekannter ist offiziell draussen, er hat es drauf angelegt mit der Rechtslage BRD und gedroht den GV zu verklagen, nun ist Ende mit Besuchen.

Pillefiz
26.08.2014, 14:03
Liebe Leute - sich um den staatlich legitimierten Diebstahl meines Geldes zu drücken funktioniert nach meinen Recherchen nicht. Das ist auch nicht Thema des Strangs, sondern dass mögliche Ärgern dieses GEZ-Gesocks. Deshalb meine Frage nach der Verwendungszweck-Geschichte, denn das könnte bei denen Aufwende verursachen, die durchaus in der Größenordnung meiner erzwungenen Beiträge sind. Das wäre wenigstens eine klitzekleine Genugtuung.

wen willste denn damit ärgern, das geht doch nur bis zum Bankschalter.

draufgänger
26.08.2014, 14:04
damit wäre ich vorsichtig. Kann sein, dass ohne Zuordnungsmöglichkeit die Kohle einfach futsch ist, und du trotzdem in Verzug bist. Ohne Zuordnung würde ICH das als Geschenk sehen, oder anonyme Spende ;)
Die Zuordnung ist möglich. die haben mich angeschrieben und der Name in der Anschrift ist mit dem Namen des Inhabers des Kontos (mein Name), von dem ich überweise, identisch. Wenn die also durch Abgleich der Daten des Einwohnermeldeamtes mich gefunden haben und mit ihren Daten abgeglichen haben, dass ich nicht zahle und mich durch diese ganze Abgleicherei anschreiben, so können sie auch eingehende Überweisungen mit diesen Namensdaten abgleichen.

Nach meinem rechtsverständnis (das falsch sein kann und ich hier gerne klären würde) hat man mit der Zahlung seine Schuldigkeit getan, ist aber nicht verpflichtet, den Abzockern die Arbeit zu erleichtern (weil die Zuordnung durch den Namen des Kontoinhabers, der bei jeder Überweisung dem Empfänger mitgeliefert wird, eindeutig durchgeführt werden kann).

draufgänger
26.08.2014, 14:04
wen willste denn damit ärgern, das geht doch nur bis zum Bankschalter.

Die GEZ, weil die dann zusätzliche Arbeit mit der Zuordnung haben.

Leberecht
26.08.2014, 14:06
Ich habe mich zur Zahlung unter Zwang entschlossen, möchte die Parasiten jedoch ein wenig ärgern, indem ich statt meiner "Kunden"nummer "Abzocke" oder Ähnliches als Verwendungszweck für die Überweisung eingebe.
Das bereitet Dir zwar eine gewisse Befriedigung, vielleicht aber auch Mehrkosten. Behörden verschonen nur Bereicherer. Ich mußte sogar mal 25€ Bearbeitungsgebühr zahlen für ein behördliches Schreiben, das mir irrtümlich zugestellt wurde. So sieht`s aus!

Pillefiz
26.08.2014, 14:06
Die GEZ, weil die dann zusätzliche Arbeit mit der Zuordnung haben.

das ist ein rein technischer Buchungsvorgang, da sortiert keiner mehr die Zettel. Das kriegen die gar nicht mit

cajadeahorros
26.08.2014, 14:08
Würden mehr als 10% der Haushalte gegen die Zwangsgebühr protestieren - würde das ganze auch nicht mehr geändert, aber die erbärmlich, auf jede Logik scheißende Heuchelei hätte einen neuen Höhepunkt erreicht. Ansonsten kann man ohne sich mutwillig nur schädigen nur zum letztmöglichen Zeitpunkt und unter Absendung eines Protestschreibens zahlen.

http://www.keinezwangsberieselung.com/images/justiz_faksimile.jpg

draufgänger
26.08.2014, 14:09
Der technische Vorgang benötigt aber die Kundennummer im Verwendungszweck. Fehlt die, muss das manuell nachvollzogen werden - also erheblicher Mehraufwand.

Buella
26.08.2014, 14:10
Ich weiß, dass ich nun zur Zahlung der Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Märchenzirkus verpflichtet bin. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich damit einverstanden bin.

Ich habe mich zur Zahlung unter Zwang entschlossen, möchte die Parasiten jedoch ein wenig ärgern, indem ich statt meiner "Kunden"nummer "Abzocke" oder Ähnliches als Verwendungszweck für die Überweisung eingebe. Damit dürfte den Lakaien bei der GEZ die Zuordnung erschwert werden, also einen gewissen Aufwand verursachen. Schließlich möchte ich dem Verein ganz bewusst Schaden zufügen. Wenn ich schon zu etwas gezwungen werde, so muss ich mich schließlich nicht kooperativ verhalten.

Die haben mich durch Abgleich mit den Daten des Einwohnermeldeamts angeschrieben, mein Konto läuft auch genau unter dem Namen in der Anschrift, also ist eine Zuordnung meiner Überweisung grundsätzlich möglich.

Jetzt meine Frage: Bin ich dafür verantwortlich, dem Zahlungsempfänger die Zuordnung seiner Zahlungseingänge durch Angabe des von ihm vorgegebenen Verwendungszwecks zu erleichtern? Gibt es gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, was im Verwendungszweck stehen MUSS?

Im Idealfall schicken die mir Mahnungen, ich reagiere nicht, wir treffen uns irgendwann vor Gericht und die bleiben auf den ganzen Kosten sitzen, weil die zu blöd waren, die von mir geleisteten Zahlungen zuzuordnen. Wer kennt sich juristisch damit aus?

Die Nummer hatte ich vor Jahren auch mal durch! Das interessiert die nicht! Die wollen die Kohle und haben sie von Dir.
Da kannst Du noch so viele, wenn auch richtige, z. B. Vergleiche mit dem 3. Reich reinschreiben! Geld stinkt nicht!

Dann habe ich, auch schon vor vielen Jahren, meine Rundfunkgeräte komplett im Freundeskreis verschenkt und die netten Zwangsgebühren-Eintreiber dies wissen lassen!
Seitdem wird nicht mehr bezahlt und auf die üblichen Schreiben eingegagen!

Selbst die seit Januar 2013 Pflicht für jeden Haushalt wird einfach ignoriert!
Mittlerweile bekomme ich schon keine Post mehr, sondern diese ist momentan an meine Frau adressiert!

Mal sehen, was sich diese Faschisten-Sender noch so einfallen lassen?

:cool:

draufgänger
26.08.2014, 14:18
Die Überweisungen würde ich auch stückeln. Macht Aufwand.


Gute Idee. Das mache ich zusätzlich!

Dr Mittendrin
26.08.2014, 14:24
Gute Idee. Das mache ich zusätzlich!

Was sonst, hat doch nicht jeder so einen Batzen herum liegen.

Dr Mittendrin
26.08.2014, 14:28
Die Nummer hatte ich vor Jahren auch mal durch! Das interessiert die nicht! Die wollen die Kohle und haben sie von Dir.
Da kannst Du noch so viele, wenn auch richtige, z. B. Vergleiche mit dem 3. Reich reinschreiben! Geld stinkt nicht!

Dann habe ich, auch schon vor vielen Jahren, meine Rundfunkgeräte komplett im Freundeskreis verschenkt und die netten Zwangsgebühren-Eintreiber dies wissen lassen!
Seitdem wird nicht mehr bezahlt und auf die üblichen Schreiben eingegagen!

Selbst die seit Januar 2013 Pflicht für jeden Haushalt wird einfach ignoriert!
Mittlerweile bekomme ich schon keine Post mehr, sondern diese ist momentan an meine Frau adressiert!

Mal sehen, was sich diese Faschisten-Sender noch so einfallen lassen?

:cool:

Die Inkassobüros haben eine Kostennutzenrechnung und wenn die 27. Mahnung nicht fruchtet und der 6 GV Besuch, geben die langsam auf und lassen mal Jahre vergehen, ehe sie sich zurück melden, wenn überhaupt.

Graf
26.08.2014, 17:07
häng doch einfach an die Kundennummer noch paar Zahlen dran, und auch davor. Bezahldatum, Schrägstrich, bei Stückelung noch die Zahl. Eingangsdatum etc.
Nicht nur die können Zahlen vergeben sondern auch Du.

Finch
26.08.2014, 17:09
Ich zahle gar keine GEZ, da gibt es diverse möglichkeiten, bisher habe ich immer angekreuzt- Ich habe gar kein Fernsehen....und Aus..

Dann kann man sein TV Pogramm mit einer normalen DVB T Antenne empfangen - da zahle ich nichtmal Gebühren oder sonstigen Müll - problematisch wird es für Leute die meinen Sie müssen alles via Satelit oder Kabel haben und auf PayTV stehen, da sage ich geht lieber in ne Videothek die ist tausendmal günstiger als dieses Zwangsabo !!

Wo bitte hat man da die Möglichkeit anzukreuzen, dass man keinen TV besitzt? Gerade das wird ja ausdrücklich als irrelevant erklärt.

Sheldon
26.08.2014, 17:13
Mir schicken sie schon seit Jahren immer wieder eine Aufforderung für drei Monate zu zahlen. Es ist auch nie was danach gekommen, es ist wohl so eine Art Verzweiflungstat von denen. Ich hab sie bis jetzt immer ignoriert, denn würde ich auch nur einmal einen fuffy schicken, würden sie sofort mit jahrelanger Nachzahlungen ankommen. Neulich hat bei mir zweimal das ZDF angerufen, angeblich für eine Brisant-Umfrage. Die erste Frage war beides male nach meinen Lebensumständen. Ich sagte nur, ich schau kein Fernsehen, die ZDF-Umfragen gehen mir am A... vorbei und hab dann einfach aufgelegt. Was für ein Idiotenhaufen. Die zu verarschen macht fast soviel Spaß, als ob irgendwelche religiösen Sektenfreaks bei mir anschellen. :haha:

Graf Zahl
26.08.2014, 17:38
Wo bitte hat man da die Möglichkeit anzukreuzen, dass man keinen TV besitzt? Gerade das wird ja ausdrücklich als irrelevant erklärt.

Ich weiss nicht - mich schreibt die GEZ schon seit Jahren nicht mehr an.

Graf Zahl
26.08.2014, 17:40
Würden mehr als 10% der Haushalte gegen die Zwangsgebühr protestieren - würde das ganze auch nicht mehr geändert, aber die erbärmlich, auf jede Logik scheißende Heuchelei hätte einen neuen Höhepunkt erreicht. Ansonsten kann man ohne sich mutwillig nur schädigen nur zum letztmöglichen Zeitpunkt und unter Absendung eines Protestschreibens zahlen.

http://www.keinezwangsberieselung.com/images/justiz_faksimile.jpg

Rentnerdemokratie BRD -das hatte seinerzeit auch glaube ich Roman Herzog kritisiert, solange in Deutschland viele Renten aber vor allem die Pensionen zu hoch bemessen sind, wird schön brav weiter CDU / CSU gewählt werden und wird man sich weiterhin schön abzocken lassen, - kenne viele Pensionierte Beamte, die bekommen 2.500 Euro monatlich Pension gleichwohl diese Leute nie Kinder gross gezogen haben usw usw, und die lachen über so 17 euro zwangsabgaben...

Finch
26.08.2014, 17:43
Ich weiss nicht - mich schreibt die GEZ schon seit Jahren nicht mehr an.

Dann hast Du vermutlich echt Glück gehabt. Ich kam mit der Bemerkung, gar keinen Fernseher zu besitzen, leider nicht drumherum.. :basta:

Rikimer
26.08.2014, 18:04
Ich wuerde nicht zahlen und es darauf ankommen lassen. Nur lebe ich schon lange nicht mehr in Deutschland.

http://www.gez-abschaffen.de/index.htm

draufgänger
27.08.2014, 05:56
Ich möchte noch mal meine Frage stellen, wegen der ich diesen Threat erstellt habe:

Weiß hier jemand, ob man einen vom Überweisungsempfänger vorgegebenen Verwendungszweck ignorieren kann oder ob man ihn beachten MUSS? Anders gefragt: Werde ich dafür verantwortlich gemacht, wenn dem Empfänger (GEZ) folgendes für eine Zuordnung nicht reicht: mein Name = Name des Kontoinhabers von dem die Überweisung getätigt wird = Name, den die Abzocker zur Zahlung aufgefordert haben ?

MANFREDM
27.08.2014, 07:20
:haha:
Ich zahle gar keine GEZ, da gibt es diverse möglichkeiten, bisher habe ich immer angekreuzt- Ich habe gar kein Fernsehen....und Aus..
... :haha:

Ja, ja und bla, bla, bla ... das entbindet Dich bei der jetzigen Rechtslage keinesfalls von der Zahlungspflicht. Etliche Klagen dagegen sind gescheitert, aber Du weisst das sicher besser ... Irgendeine dümmliche Antwort wird Dir sicher einfallen.


Ich wuerde nicht zahlen und es darauf ankommen lassen. Nur lebe ich schon lange nicht mehr in Deutschland.

http://www.gez-abschaffen.de/index.htm

Noch so ein Blödsinn, s. oben.



Ich möchte noch mal meine Frage stellen, wegen der ich diesen Threat erstellt habe:

Weiß hier jemand, ob man einen vom Überweisungsempfänger vorgegebenen Verwendungszweck ignorieren kann oder ob man ihn beachten MUSS? Anders gefragt: Werde ich dafür verantwortlich gemacht, wenn dem Empfänger (GEZ) folgendes für eine Zuordnung nicht reicht: mein Name = Name des Kontoinhabers von dem die Überweisung getätigt wird = Name, den die Abzocker zur Zahlung aufgefordert haben ?

Du hast eine Zahlungspflicht und die schließt die korrekte Angabe des Verwendungszweckes ein. Das wird Dir der Richter sicher erklären.

Graf Zahl
27.08.2014, 07:48
:haha: :haha:

Ja, ja und bla, bla, bla ... das entbindet Dich bei der jetzigen Rechtslage keinesfalls von der Zahlungspflicht. Etliche Klagen dagegen sind gescheitert, aber Du weisst das sicher besser ... Irgendeine dümmliche Antwort wird Dir sicher einfallen.



Noch so ein Blödsinn, s. oben.




Du hast eine Zahlungspflicht und die schließt die korrekte Angabe des Verwendungszweckes ein. Das wird Dir der Richter sicher erklären.

Na das scheint Dich Spinner zu erfreuen, man kann dagegen Klagen oder aber sich durch Unbekannt Verzogen auch dagegen wehren, viele Zigeuner leben so und damit sehr gut ...wollte das mal nur so erwähnen....die GEZ ist GEZOCKE - für was zahlt der Bürger Steuern ??? Nur damit Israel es gut geht, damit Uncle Sam versorgt ist ? Damit Polska sich auf unsere Kosten aufbauen kann ? Damit der Vatikan und die anderen Religionssekten sich dick fressen können, damit einige von der Dollarsekte sich bereichern können ??? Das muss mir mal nämlich jemand mal erklären.

Bettmaen
27.08.2014, 07:49
Mir schicken sie schon seit Jahren immer wieder eine Aufforderung für drei Monate zu zahlen. Es ist auch nie was danach gekommen, es ist wohl so eine Art Verzweiflungstat von denen. Ich hab sie bis jetzt immer ignoriert, denn würde ich auch nur einmal einen fuffy schicken, würden sie sofort mit jahrelanger Nachzahlungen ankommen. Neulich hat bei mir zweimal das ZDF angerufen, angeblich für eine Brisant-Umfrage. Die erste Frage war beides male nach meinen Lebensumständen. Ich sagte nur, ich schau kein Fernsehen, die ZDF-Umfragen gehen mir am A... vorbei und hab dann einfach aufgelegt. Was für ein Idiotenhaufen. Die zu verarschen macht fast soviel Spaß, als ob irgendwelche religiösen Sektenfreaks bei mir anschellen. :haha:
Wie hinterfotzig die GEZ-Nasen vorgehen! Als noch nicht die Haushaltsabgabe existierte, wurden auch mal Nachbarn ausgehorcht, ob Herr/Frau XY einen Fernseher oder ein Radio besitzt.

Für mich steht die GEZ noch unterhalb der Drückerkolonnen.

@Strangersteller

Wie relevant ist der Verwendungszweck, wenn die Kontonummern und der der überwiesene Betrag korrekt sind? Die GEZ will nur dein Bestes - dein Geld. Ob unter Verwendungszweck Abzocke, Ficken oder Blasen steht, ist irrelevant. Oder irre ich?

MANFREDM
27.08.2014, 08:18
Na das scheint Dich Spinner zu erfreuen, man kann dagegen Klagen oder aber sich durch Unbekannt Verzogen auch dagegen wehren, viele Zigeuner leben so und damit sehr gut ...wollte das mal nur so erwähnen...

Wie gesagt: Etliche Klagen dagegen sind gescheitert, aber Du weisst das sicher besser ... Irgendeine dümmliche Antwort wird Dir sicher einfallen.

... und wenn Du als Ziguener leben willst, hält Dich niemand davon ab ... :haha:

Graf Zahl
27.08.2014, 08:19
Wie gesagt: Etliche Klagen dagegen sind gescheitert, aber Du weisst das sicher besser ... Irgendeine dümmliche Antwort wird Dir sicher einfallen.

... und wenn Du als Ziguener leben willst, hält Dich niemand davon ab ... :haha:

Es verstösst gegen den Pasus der Religionsfreiheit, weil es einige Menschen gibt die aus religiösen Gründen Fernsehen und Radio ablehnen und deswegen ist es in der Sache Verfassungswidrig !!!

MANFREDM
27.08.2014, 09:20
Es verstösst gegen den Pasus der Religionsfreiheit, weil es einige Menschen gibt die aus religiösen Gründen Fernsehen und Radio ablehnen und deswegen ist es in der Sache Verfassungswidrig !!!

Das ist Deine isolierte Meinung, völlig bedeutungsloses Gefasel. Wie gesagt: Etliche Klagen dagegen sind gescheitert, aber Du weisst das sicher besser ...
Noch weitere dümmliche Antworten werden Dir sicher einfallen.

Parabellum
27.08.2014, 09:22
Was ich an die GEZ zahlen muss hole ich mir in zigfacher Menge auf anderen Wegen mit Unterstützung der Ö/R wieder zurück. Mein Dank gebührt insbesondere ARTE,Phoenix,SWR und BR.

MindoverMatter
27.08.2014, 18:28
http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-gericht-erklaert-zwangsvollstreckung-als-unwirksam-10312.html

"Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews (http://www.mmnews.de/index.php/etc/19388-gericht-ard-zdf?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+mmnews%2FQliz+%28MMnews%29) die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier (http://openjur.de/u/708173.html).

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.
Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.


Michael Nickles meint..."

weiterlesen unter obigem link.

Don_Stefano
27.08.2014, 20:52
Mit solchen "unfreundlichen" Kommentaren im Verwendungszweck sollte man vorsichtig sein. Hab gehört dass es deswegen schon Strafanzeigen wegen Beleidung, Verleumdung usw. gab und diese auch mit teils saftigen Strafzahlungen belegt wurden.

ksero
27.08.2014, 20:59
Glaube kaum, dass die das juckt. Wenn sie es nicht zuordnen können, dann wird das Geld gebucht und fertig. Sollte sich später herausstellen, dass Du bzw. Deine Kundennummer nix gezahlt hat, wird gemahnt. Dann bist du in der Beweispflicht, dass Du die Kohle überwiesen hast. Bedeutet zwar Ärger bzw. Aufwand für die, aber auch für Dich!

Papa
27.08.2014, 21:02
Die Überweisungen würde ich auch stückeln. Macht Aufwand.

Ein Bekannter ist offiziell draussen, er hat es drauf angelegt mit der Rechtslage BRD und gedroht den GV zu verklagen, nun ist Ende mit Besuchen.

Naja würd mich nicht drauf verlassen, anfangs hab ich mich auch geweigert, Ende vom Lied GV stand vor der Tür und der wollte dann wirklich zur Pfändung schreiten und auch alle Kontoverbindungen wissen, der Staat sitzt immer am längeren Hebel. Vieleicht hat der GV nur direkt gesehen das bei deinem Bekannten eh nix zu holen ist. Noch krasser empfand ich es allerdings als ich den Zusatzbeitrag bei der Krankenversicherung aus trotz verweigerte, die beauftragten doch glatt den ZOLL zum eintreiben, das machte ebenfalls eindruck und der fällige Betrag wurde überwiesen. Ansonsten eh immer alles schön zahlen, das dumme ist eben wenn man wegen so einer verweigerung Einträge aufgedrückt kriegt die man nicht gebrauchen kann. Wenn man aber eh nix hat und einem alles egal ist kann man es durchaus drauf anlegen, die meißten haben jedoch etwas zu verlieren und sei es der gute Ruf bei den Nachbarn wenn sich ein GV lautstark ankündigt. :D

Dr Mittendrin
27.08.2014, 21:49
Naja würd mich nicht drauf verlassen, anfangs hab ich mich auch geweigert, Ende vom Lied GV stand vor der Tür und der wollte dann wirklich zur Pfändung schreiten und auch alle Kontoverbindungen wissen, der Staat sitzt immer am längeren Hebel. Vieleicht hat der GV nur direkt gesehen das bei deinem Bekannten eh nix zu holen ist. Noch krasser empfand ich es allerdings als ich den Zusatzbeitrag bei der Krankenversicherung aus trotz verweigerte, die beauftragten doch glatt den ZOLL zum eintreiben, das machte ebenfalls eindruck und der fällige Betrag wurde überwiesen. Ansonsten eh immer alles schön zahlen, das dumme ist eben wenn man wegen so einer verweigerung Einträge aufgedrückt kriegt die man nicht gebrauchen kann. Wenn man aber eh nix hat und einem alles egal ist kann man es durchaus drauf anlegen, die meißten haben jedoch etwas zu verlieren und sei es der gute Ruf bei den Nachbarn wenn sich ein GV lautstark ankündigt. :D

Mir ist das schon alles egal. Zahl seit Jahren nicht. Die sind nur am Anfang bissig.

kotzfisch
27.08.2014, 22:04
Zahle nichts, seit Jahrzehnten und das wird sich auch nicht ändern.

kotzfisch
27.08.2014, 22:05
Das bereitet Dir zwar eine gewisse Befriedigung, vielleicht aber auch Mehrkosten. Behörden verschonen nur Bereicherer. Ich mußte sogar mal 25€ Bearbeitungsgebühr zahlen für ein behördliches Schreiben, das mir irrtümlich zugestellt wurde. So sieht`s aus!

Das hätte ich niemals bezahlt.

Leberecht
27.08.2014, 22:33
Das hätte ich niemals bezahlt.
Das hatte ich auch versucht und Widerspruch beim Regierungspräsidium Freiburg eingelegt. Die wollten den auch bearbeiten, allerdings würde es 25€ kosten. Mit einem bösen Brief gab ich auf.

Durkheim
27.08.2014, 22:37
Ich weiß, dass ich nun zur Zahlung der Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Märchenzirkus verpflichtet bin. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich damit einverstanden bin.

Ich habe mich zur Zahlung unter Zwang entschlossen, möchte die Parasiten jedoch ein wenig ärgern, indem ich statt meiner "Kunden"nummer "Abzocke" oder Ähnliches als Verwendungszweck für die Überweisung eingebe. Damit dürfte den Lakaien bei der GEZ die Zuordnung erschwert werden, also einen gewissen Aufwand verursachen. Schließlich möchte ich dem Verein ganz bewusst Schaden zufügen. Wenn ich schon zu etwas gezwungen werde, so muss ich mich schließlich nicht kooperativ verhalten.

Die haben mich durch Abgleich mit den Daten des Einwohnermeldeamts angeschrieben, mein Konto läuft auch genau unter dem Namen in der Anschrift, also ist eine Zuordnung meiner Überweisung grundsätzlich möglich.

Jetzt meine Frage: Bin ich dafür verantwortlich, dem Zahlungsempfänger die Zuordnung seiner Zahlungseingänge durch Angabe des von ihm vorgegebenen Verwendungszwecks zu erleichtern? Gibt es gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, was im Verwendungszweck stehen MUSS?

Im Idealfall schicken die mir Mahnungen, ich reagiere nicht, wir treffen uns irgendwann vor Gericht und die bleiben auf den ganzen Kosten sitzen, weil die zu blöd waren, die von mir geleisteten Zahlungen zuzuordnen. Wer kennt sich juristisch damit aus?
Ich zahle seit etwa 2 Jahren keine GEZ-Gebühren, die GEZ kann mich mal so richtig am ...

Da wo ich bin, gibbet keine GEZtapo :compr:

Rikimer
28.08.2014, 05:25
:haha: :haha:

Ja, ja und bla, bla, bla ... das entbindet Dich bei der jetzigen Rechtslage keinesfalls von der Zahlungspflicht. Etliche Klagen dagegen sind gescheitert, aber Du weisst das sicher besser ... Irgendeine dümmliche Antwort wird Dir sicher einfallen.



Noch so ein Blödsinn, s. oben.




Du hast eine Zahlungspflicht und die schließt die korrekte Angabe des Verwendungszweckes ein. Das wird Dir der Richter sicher erklären.
Das wir in dich den treudoofen Untertanen gefunden haben, welcher alles mit sich machen laesst und machen lassen will, ist mir schon klar.

Warum aber verlangst du deine Buecklingshaltung auch von anderen ab? Ist es dir nicht genehm wenn nicht alle am Boden demuetig vor sich hinkreuchen wie deine Person? Es schmerzt im Nacken, nicht wahr, wie du sabbernd und grenzdebil grinsend vor dich hinschleimmst. Deinen Herren des Systems hinterher. Wirklich abartig.

Hay
28.08.2014, 05:41
Ich zahle gar keine GEZ, da gibt es diverse möglichkeiten, bisher habe ich immer angekreuzt- Ich habe gar kein Fernsehen....und Aus..

Dann kann man sein TV Pogramm mit einer normalen DVB T Antenne empfangen - da zahle ich nichtmal Gebühren oder sonstigen Müll - problematisch wird es für Leute die meinen Sie müssen alles via Satelit oder Kabel haben und auf PayTV stehen, da sage ich geht lieber in ne Videothek die ist tausendmal günstiger als dieses Zwangsabo !!

Nein, du zahlst neuerdings keine GEZ mehr, sondern die Haushaltsabgabe (aus der Gebühr wurde eine Steuer, von der du nur dann befreit bist, wenn du keinen Haushalt hast und unter der Brücke schläfst oder zu den vielen Hartz-IV-Empfängern gehörst, die sich von dieser Abgabe befreien lassen können. Nicht mehr maßgeblich ist, ob du tatsächlich ein Rundfunk- oder Fernsehgerät hast oder ob du überhaupt in der Lage bist, fernzusehen oder etwa als Hirngeschädigter in einem Pflegebett daheim vegetierst). Staatsfunk will bezahlt werden und man hat schon für die Zukunft vorgesorgt, in der die Satellitenschüsseln mit Empfangsausrichtung außereuropäisches Ausland in der Mehrheit sind.

MANFREDM
28.08.2014, 08:09
Das wir in dich den treudoofen Untertanen gefunden haben, welcher alles mit sich machen laesst und machen lassen will, ist mir schon klar.

Warum aber verlangst du deine Buecklingshaltung auch von anderen ab? Ist es dir nicht genehm wenn nicht alle am Boden demuetig vor sich hinkreuchen wie deine Person? Es schmerzt im Nacken, nicht wahr, wie du sabbernd und grenzdebil grinsend vor dich hinschleimmst. Deinen Herren des Systems hinterher. Wirklich abartig.

Ihr Post ist an Dummheit nicht zu überbieten. Im Gegensatz zu den Lügen in Ihrem Gesabber habe ich keinerlei Stellungnahme zu den Rundfunkgebühren und dem Verhalten der Politiker und Rundfunkanstalten abgegeben.

Allerdings ist die derzeitige Rechtslage so, wie das dargestellt habe und nicht wie einige Deppen hier das vorlügen. Es besteht Zahlungspflicht.

Leberecht
28.08.2014, 08:12
Nein, du zahlst neuerdings keine GEZ mehr, sondern die Haushaltsabgabe (aus der Gebühr wurde eine Steuer, von der du nur dann befreit bist, wenn du keinen Haushalt hast und unter der Brücke schläfst oder zu den vielen Hartz-IV-Empfängern gehörst, die sich von dieser Abgabe befreien lassen können. Nicht mehr maßgeblich ist, ob du tatsächlich ein Rundfunk- oder Fernsehgerät hast oder ob du überhaupt in der Lage bist, fernzusehen oder etwa als Hirngeschädigter in einem Pflegebett daheim vegetierst). Staatsfunk will bezahlt werden und man hat schon für die Zukunft vorgesorgt, in der die Satellitenschüsseln mit Empfangsausrichtung außereuropäisches Ausland in der Mehrheit sind.

So isses und nicht anders - basta!

Gehirnnutzer
28.08.2014, 10:42
Wirklich ??? Das ist ja pervers, wo bleibt dann da der Datenschutz ???? Das ist ja NSA und STASI Light.

Am besten nur noch ein Prepaid Phone von Lebara oder einen anderen Telefonanbieter als Telekom, aber geben die anderen Anbieter wie Stromversorger usw auch die Daten weiter ???? Mich würde mal interessieren wie da die rechtslage aussieht...

In Grossbritaninen muss man keine GEZ zahlen und ist auch nicht Meldepflicht wie in Deutschland - und die Strom und Wasserversorger dürfen auch keine Daten an Fremde weiter geben, nur an die Credit Check Bank, wenn man zu lange säumiger Zahler gewesen ist - da ist man blöd drann weil man dann überall im negativen Verhältnis im Credit Check durchfallen würde.... Aber ansonsten kann ich sagen, weil ich mal aus beruflichen Gründen 3 Monate in Birmingham gewohnt habe, ist in Grossbritanien einiges besser - zum Beispiel auch wenn ich zum Arzt gehe, muss ich keine Krankenkassenkarte haben, sondern gehe hin mit Ausweis - fülle Formular aus und dann werde ich je nach Sachlage ärztlich versorgt...also einiges - nicht alles ist eine im Vereinigten Königreich besser.

Graf Zahl du redest Stuss, auch in Großbritannien werden Rundfunkgebühren (http://www.tvlicensing.co.uk/check-if-you-need-one?WT.ac=home_puc_check) erhoben.

Und nun mal Klartext zur info:

Man kann sich darüber streiten, ob die Rundfunkgrundversorgung eine staatliche Aufgabe ist oder nicht, jedoch schein man nicht nur in Deutschland dieser Meinung zu sein.
Der Staat finanziert seine Aufgaben durch Abgaben.

Abgaben sind Steuern, Gebühren, Beiträge Sonderabgaben, Geldstrafen etc..

Einzelne staatliche Aufgaben kann der Staat aus der regulären Verwaltung ausgliedern in Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechtes.

Ihr erhaltet keine Gebührenrechnung sonder ihr erhaltet einen Gebührenbescheid, da es sich auch bei der Erhebung von Rundfunkgebühren um einen Verwaltungsakt handelt. Gegen diesen Bescheid könnt ihr innerhalb einer festen Frist den Rechtsbehelf des Widerspruches einlegen. Erfolgt kein Widerspruch, erlangt der Bescheid mit Ablauf der Frist Bestandskraft und wird damit sofort vollstreckbar.

Nun Vollstreckung klingt immer schön nach Gerichtsvollzieher, dies ist aber hier nicht der Fall, auch wenn in Einzelfällen auch hier die Vollstreckung durch den GV erfolgt. Im Falle der Rundfunkgebühren handelt es sich um eine Verwaltungsvollstreckung, entweder durch einen Vollstreckungsbeamten der zuständigen Behörde (z.B. Finanzamt) oder wie im Falle der Rundfunkgebühren, der Vollstreckungsbeamte der zuständigen Kommunalverwaltung. Nicht jede Gemeinde leistet sich einen eigenen Vollstreckungsbeamten, einige deligieren diese Aufgabe per Erlass an den für den Gerichtsbezirk in dem die Gemeinde liegt zuständigen GV.

Zusätzliche Informationen:
Auch wenn gegen einen Rundfunkgebührenbescheid Rechtsbehelf eingelegt wurde, befreit dies nicht von der Zahlungspflicht, es ist zu auf jeden Fall zu zahlen, wird dem Rechtsbehelf stattgegeben, wird das Geld erstattet.

Gegen die GEZ-Gebühren sind zur Zeit einige Verfahren anhängig. Sollten diese Verfahren eine Rechtswidrigkeit der Gebühren feststellen, erhalten nur die ihre Gebühren zurückerstattet, die Rechtsbehelf gegen den Bescheid eingelegt haben.

hamburger
28.08.2014, 10:58
Graf Zahl du redest Stuss, auch in Großbritannien werden Rundfunkgebühren (http://www.tvlicensing.co.uk/check-if-you-need-one?WT.ac=home_puc_check) erhoben.

Ist die Gebühr auch fällig, wenn man kein Gerät hat ?

Hier ist rechtlch keine Rundfunkgebühr mehr zu zahlen, da nicht das Gerät die Rechtsgrundlage ist, sondern eine allgemeine Abgabe...sprich Steuer.
Das ist aber lt. Gesetz so nicht möglich....Abgaben sind an etwas gebunden, Steuern nicht.
Da wir aber nicht in einem Rechtsstaat leben, entscheiden die Gerichte nach den Vorgaben der Politik.
Ein Blick in die USA zeigt, wie ein Rechtsstaat ansatzweise zu funktionieren hat.
Der ÖR ist der direkte Rechtsnachfolger von Goebbels Reichsfunk....von den Siegermächten und Verbrechern wie Adenauer schon damals als Propagandamaschine genutzt.
Deswegen erfolgte die Freigabe von Rundfunkfrequenzen für private auch erst als Europa dies erforderlich machte.

kotzfisch
28.08.2014, 12:07
Das hatte ich auch versucht und Widerspruch beim Regierungspräsidium Freiburg eingelegt. Die wollten den auch bearbeiten, allerdings würde es 25€ kosten. Mit einem bösen Brief gab ich auf.

Erschütternd, wie selbstgerecht Behörden vorgehen.

Leberecht
28.08.2014, 12:23
...Abgaben sind an etwas gebunden, Steuern nicht.
Nicht korrekt! Siehe z.B. Kfz-, Grund-, Hundesteuer. Jedenfalls ist die Bezeichnung da´Steuer´.

Gehirnnutzer
28.08.2014, 12:44
Ist die Gebühr auch fällig, wenn man kein Gerät hat ?

Hier ist rechtlch keine Rundfunkgebühr mehr zu zahlen, da nicht das Gerät die Rechtsgrundlage ist, sondern eine allgemeine Abgabe...sprich Steuer.
Das ist aber lt. Gesetz so nicht möglich....Abgaben sind an etwas gebunden, Steuern nicht.
Da wir aber nicht in einem Rechtsstaat leben, entscheiden die Gerichte nach den Vorgaben der Politik.
Ein Blick in die USA zeigt, wie ein Rechtsstaat ansatzweise zu funktionieren hat.
Der ÖR ist der direkte Rechtsnachfolger von Goebbels Reichsfunk....von den Siegermächten und Verbrechern wie Adenauer schon damals als Propagandamaschine genutzt.
Deswegen erfolgte die Freigabe von Rundfunkfrequenzen für private auch erst als Europa dies erforderlich machte.

Sorry, aber in deinem Post ist ein kleiner Fehler, Abgaben ist der Oberbegriff, dazu gehören Steuern, Gebühren etc..
Steuern sind nicht an eine Gegenleistung gebunden, Gebühren ja, das hast sicherlich gemeint.

1. Großbritannien
Die Gebühr ist nur dann nicht fällig, wenn du kein Fernseher, kein Computer, kein Smartphone, kein blue-ray oder dvd Player hast oder du bist älter als 75.

2. Deutschland
hamburger, du unterliegst einem kleinen Irrtum hinsichtlich der Zahlungspflicht der Rundfunkgebühren und das liegt an einer gewissen Unkenntnis und einer Verwechselung. Du hast schon recht damit, das ein rechtswidriges Rechtsgeschäft nichtig ist und somit eine daraus resultierende Forderung. Nur haben wir hier kein zivilrechtliches Rechtsgeschäft sondern mit einem Verwaltungsakt zu tun.

Wann ein Verwaltungsakt nichtig ist, wird durch das Verwaltungsverfahrengesetz des jeweiligen Landes oder des Bundes bestimmt, das die Ländergesetze ähnlich lauten, verweise ich auf das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz § 44 (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html). Rechtswidrigkeit erfüllt nicht automatisch die Bedingungen nach § 44 Absatz 1, warum kann man nur am Einzelfall erklären.
Hier haben wir es auch noch nicht mit einer tatsächlichen Rechtswidrigkeit zu tun, sondern der Rechtsauffassung, das etwas rechtswidrig ist. Im Zivilrecht kann eine andere Rechtsauffassung in Verbindung mit Rechtsmittel aufschiebende Wirkung haben, bei einem Verwaltungsakt ist das nicht der Fall.
Ob Rechtswidrigkeit vorliegt haben die Gerichte zu entscheiden. Solange diese Entscheidung nicht gefallen ist, kann man nur Rechtsbehelf einlegen und seine Beiträge im Falle einer entsprechenden Entscheidung zurückerstattet bekommen.

Das ist die Rechtslage.

owl eye
28.08.2014, 12:48
Nicht korrekt! Siehe z.B. Kfz-, Grund-, Hundesteuer. Jedenfalls ist die Bezeichnung da´Steuer´.

vor ca. 2 Jahren wurde seitens unserer Stadvertretung öffentlich (Zeitung; Regional-TV) bekanntgegeben,
wofür beispielsweise die Hundesteuer verwendet wird ... nicht für die Hunde ! Nein, zum Stopfen von
Haushaltslöchern ... und also überall dort, wo Geld fehlt und aber dringend benötigt wird. Insofern mutiert
bei uns ein jeder Hund zum "unverzichtbaren Retter in der Finanz-Not" ! Und weil sich das Ganze wirklich
auch "lohnt", wurde unsere Hundesteuer (bislang 92 €) kürzlich erhöht ... um 8 € ... auf 100 € ! ;)

hamburger
28.08.2014, 13:27
Sorry, aber in deinem Post ist ein kleiner Fehler, Abgaben ist der Oberbegriff, dazu gehören Steuern, Gebühren etc..
Steuern sind nicht an eine Gegenleistung gebunden, Gebühren ja, das hast sicherlich gemeint.

1. Großbritannien
Die Gebühr ist nur dann nicht fällig, wenn du kein Fernseher, kein Computer, kein Smartphone, kein blue-ray oder dvd Player hast oder du bist älter als 75.

2. Deutschland
hamburger, du unterliegst einem kleinen Irrtum hinsichtlich der Zahlungspflicht der Rundfunkgebühren und das liegt an einer gewissen Unkenntnis und einer Verwechselung. Du hast schon recht damit, das ein rechtswidriges Rechtsgeschäft nichtig ist und somit eine daraus resultierende Forderung. Nur haben wir hier kein zivilrechtliches Rechtsgeschäft sondern mit einem Verwaltungsakt zu tun.

Wann ein Verwaltungsakt nichtig ist, wird durch das Verwaltungsverfahrengesetz des jeweiligen Landes oder des Bundes bestimmt, das die Ländergesetze ähnlich lauten, verweise ich auf das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz § 44 (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html). Rechtswidrigkeit erfüllt nicht automatisch die Bedingungen nach § 44 Absatz 1, warum kann man nur am Einzelfall erklären.
Hier haben wir es auch noch nicht mit einer tatsächlichen Rechtswidrigkeit zu tun, sondern der Rechtsauffassung, das etwas rechtswidrig ist. Im Zivilrecht kann eine andere Rechtsauffassung in Verbindung mit Rechtsmittel aufschiebende Wirkung haben, bei einem Verwaltungsakt ist das nicht der Fall.
Ob Rechtswidrigkeit vorliegt haben die Gerichte zu entscheiden. Solange diese Entscheidung nicht gefallen ist, kann man nur Rechtsbehelf einlegen und seine Beiträge im Falle einer entsprechenden Entscheidung zurückerstattet bekommen.

Das ist die Rechtslage.

Du hast leider etwas übersehen. Das Bundesverwaltungsgericht, bestehend aus Beamten...Status einwandfrei, hat beschlossen, dass 10 % der Betroffenen keine Schutz genießen....denn erst ab da will es ein rechtsstaatliches Verfahren zulassen.
Der Schutz des Einzelnen sollte in einer Verfassung garantiert werden...die wir nicht haben.
Zur Zeit darf also 10 % der Bundesbürger Unrecht getan werden, da diese 8 Millionen eine unbedeutende nicht schützenswerte Minderheit sind.

Gehirnnutzer
28.08.2014, 16:05
Du hast leider etwas übersehen. Das Bundesverwaltungsgericht, bestehend aus Beamten...Status einwandfrei, hat beschlossen, dass 10 % der Betroffenen keine Schutz genießen....denn erst ab da will es ein rechtsstaatliches Verfahren zulassen.
Der Schutz des Einzelnen sollte in einer Verfassung garantiert werden...die wir nicht haben.
Zur Zeit darf also 10 % der Bundesbürger Unrecht getan werden, da diese 8 Millionen eine unbedeutende nicht schützenswerte Minderheit sind.

Du kannst sicherlich auch das Aktenzeichen des Urteiles nennen.

Wirst du aber garantiert nicht, weil du wahrscheinlich keins hast.

Rikimer
28.08.2014, 16:23
Ihr Post ist an Dummheit nicht zu überbieten. Im Gegensatz zu den Lügen in Ihrem Gesabber habe ich keinerlei Stellungnahme zu den Rundfunkgebühren und dem Verhalten der Politiker und Rundfunkanstalten abgegeben.

Allerdings ist die derzeitige Rechtslage so, wie das dargestellt habe und nicht wie einige Deppen hier das vorlügen. Es besteht Zahlungspflicht.

Und darauf habe ich mich bezogen. Deine duemmliche Untertanenpflicht, dein vorauseilender Gehorsam. Was kann man mit Menschen wie dir schon anfangen? Wenn der Staat, das System, die Eliten es beschliessen, dann ist ManfredM der erste, welcher dies mutig bis aufs Blut verteidigt und den Rest der Untertanenschaft als Duemmkoepfe und Idioten beschimpft, weil sie ihm nicht so artig und eilfertig auf der Schleimspur folgen wollen.

Geh.

Leberecht
28.08.2014, 17:47
:haha: :haha:Du hast eine Zahlungspflicht und die schließt die korrekte Angabe des Verwendungszweckes ein. Das wird Dir der Richter sicher erklären.
Richter werden nimmermehr etwas klären, das staatliche Interessen tangiert. Sie werden nur ihrer Order gehorchen.

dZUG
28.08.2014, 19:25
Ich hab fürs Handy neulich für 10 Euro einen Empfänger gekauft mit Antenne.
Ich bekomme am Bodensee 41 Sender rein, die App musste ich im MC-Donalds runterladen :-)
Hab nicht mal anständiges Internet.
Ahso?? Seit ihr etwa pfändbar???
Bei mir gibts nichts zu holen.. echt nicht :-)
Mit dem Handy kann man so 3 Stunden Fernsehen reinziehen (mehr hab ich nicht getestet)
Dort wo ich bin bekommt man nur SCHWEIZER rein.

Ruepel
28.08.2014, 19:47
Jammerndes Weichei!

Neu
28.08.2014, 19:53
Gibt es gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, was im Verwendungszweck stehen MUSS?

Im Idealfall schicken die mir Mahnungen, ich reagiere nicht, wir treffen uns irgendwann vor Gericht und die bleiben auf den ganzen Kosten sitzen, weil die zu blöd waren, die von mir geleisteten Zahlungen zuzuordnen. Wer kennt sich juristisch damit aus?

Wenn du den Verwendungszweck nicht angibst, (Kunden-Nr. und / oder Rechnungs-Nr.), kanns passieren, daß du als "nicht bezahlt" eingestuft wirst. Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung. Mir wäre das zu teuer. Kannst neben dem Verwendungszweck oder in einer anderen Spalte ja was eintragen, es darf aber nicht beleidigend sein oder sonst welche verbotenen Zeichen haben (Hakenkreuze etc).

dZUG
28.08.2014, 19:56
Sagen wir mal so, es gab Zeiten, da war ein Fernseher noch was wert.
Heute ist die Gebühr schon teurer wie das Gerät.
Sagen wir mal so mir ist die GEZ wurscht, bei mir gibts nichts zu holen, echt nicht.
Selbst wenn, die was haben wollen würden (Sagen wir mal 400Euro) ein Nachzahlung.
Da ist nichts zu machen :-) :-)

MANFREDM
29.08.2014, 07:35
Und darauf habe ich mich bezogen. Deine duemmliche Untertanenpflicht, dein vorauseilender Gehorsam. Was kann man mit Menschen wie dir schon anfangen? Wenn der Staat, das System, die Eliten es beschliessen, dann ist ManfredM der erste, welcher dies mutig bis aufs Blut verteidigt und den Rest der Untertanenschaft als Duemmkoepfe und Idioten beschimpft, weil sie ihm nicht so artig und eilfertig auf der Schleimspur folgen wollen. Geh.

Keinesfalls haben Eliten diese Zahlungspflicht beschlossen. Sondern die von deutschen Volk gewählten Abgeordneten. Aber der User Rikimer ist ja unfähig, Tatsachen zu begreifern.

Im übrigen haben Sie keinen einzigen Beitrag von mir hier vorzuweisen, in dem ich irgendwelchen "Rest der Untertanenschaft als Duemmkoepfe und Idioten" beschimpfe, wie Sie hier vorlügen. Grundsätzlich bezeichne ich nur Beiträge von Usern hier als dumm und nicht die User selbst. Da Sie keine Argumente haben, versuchen Sie immer wieder ad-personam-Spam abzulaichen. Und Ihre Aussage "Geh." ist an bodenloser Dummheit nicht zu überbieten. Das entscheiden entweder Mods oder ich selbst, :haha: aber nicht Sie. :cool: Selbst das zu begreifern, schaffen Sie nicht. :haha:


Sagen wir mal so, es gab Zeiten, da war ein Fernseher noch was wert.
Heute ist die Gebühr schon teurer wie das Gerät.

Auf Deutsch: als :haha: War in der Rütlischule nicht auf dem Lehrplan, genau wie Physik. :haha:


Richter werden nimmermehr etwas klären, das staatliche Interessen tangiert. Sie werden nur ihrer Order gehorchen.

Ach Jungchen, ist heute wieder jammern dran ... :haha:

MindoverMatter
29.08.2014, 08:27
http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-gericht-erklaert-zwangsvollstreckung-als-unwirksam-10312.html

ARD - ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam.

Leberecht
29.08.2014, 12:48
Nur haben wir hier kein zivilrechtliches Rechtsgeschäft sondern mit einem Verwaltungsakt zu tun.
Sehr richtig! Und in einer Diktatur unterliegt ein Verwaltungsakt weder dem Zivilrecht noch dem natürlichen Rechtsempfinden, sondern folgt dem Interesse der Macht.

Chandra
29.08.2014, 12:53
Die arbeiten mit Telekom zusammen, wenn du einen Anschluss bestellst.

Leider nicht nur die Telekom so wie ich es gehört habe.

Dr Mittendrin
29.08.2014, 12:58
Leider nicht nur die Telekom so wie ich es gehört habe.

möglich. Ich amüsier mich über deren Jammerbriefe.

Es sei unfair den Zahlern gegenüber nicht zu zahlen.
Tja steht Schaf auf meinem Hirn ?

Chandra
29.08.2014, 13:01
möglich. Ich amüsier mich über deren Jammerbriefe.

Es sei unfair den Zahlern gegenüber nicht zu zahlen.
Tja steht Schaf auf meinem Hirn ?


Unfair ist dieses miese Programm wofür sie noch Geld fordern:D
Neue Sendung bei Anruf Liebe , schau Dir den Honk an der gerade zu sehen ist :haha:



Auf RTL -

Gehirnnutzer
29.08.2014, 14:00
http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-gericht-erklaert-zwangsvollstreckung-als-unwirksam-10312.html

ARD - ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam.

Wahrscheinlich siehst du dieses Urteil als eine Begründung an, das du keine Beiträge zahlen musst. Damit fallen du und andere, die den Text des Urteils nicht lesen, wahrscheinlich nicht mal die Leitsätze:


Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid. Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung. Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.

MindoverMatter
29.08.2014, 14:39
Wahrscheinlich siehst du dieses Urteil als eine Begründung an, das du keine Beiträge zahlen musst. Damit fallen du und andere, die den Text des Urteils nicht lesen, wahrscheinlich nicht mal die Leitsätze:



[/FONT][/COLOR]

Ich verstehe deine Antwort nicht.

Diese Leitsätze stimmen. Schriftstücke ohne Unterschrift sind ungültig. Zahlungsaufforderung reicht nicht, sondern ein offiziell zugestellter Beitragsbescheid muss es dann schon sein. Offiziell zugestellt heißt; Persönlich abgegeben vom Postboten - Einschreiben mit Rückschein.

Ruepel
29.08.2014, 15:42
Das ist Deine isolierte Meinung, völlig bedeutungsloses Gefasel. Wie gesagt: Etliche Klagen dagegen sind gescheitert, aber Du weisst das sicher besser ...
Noch weitere dümmliche Antworten werden Dir sicher einfallen.

Recht hast du,nur Würmer winden sich.
Männer ignorieren.

MindoverMatter
29.08.2014, 20:19
Und dann haben wir hier noch einen schönen link: http://localchange.wordpress.com/2011/05/23/musterschreiben-an-die-illegale-justiz/

"Des Weiteren: Ihre maschinell erstellten Schreiben sind laut BGB § 126 ohne Unterschrift mit Vor- & Zunamen rechtlich nicht gültig! Dieses Gesetz gilt auch für Sie!
Auf die Frage, was maschinell erstellte Schreiben sind, antwortet §126a BGB, Elektronische Form:
(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.


(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html
Und laut BVerfGE 1 Bvf 622/98 müssen Bescheide / Beschlüsse unterschrieben sein, ansonsten setzen sie keinerlei Fristen o. ä. in Kraft! Da von Ihnen dieses Schreiben an mich nicht unterschrieben ist kann es weder eine rechtliche Forderung, eine Anhörung, einen Bußgeldbescheid oder Ähnliches geben!Im BGB § 125 ist verbrieft, dass Verwaltungsanordnungen ohne Unterschrift, egal um welche Verwaltungsvorschriften es sich auch handeln mag, wegen fehlender Unterschrift, als Formmangel zu betrachten und nichtig sind.

Nachweise hierzu siehe: Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen SPD-Mann Nolle, Absatz “Ermittler begehen schweren Formfehler”. ...

IV. Wegfall des Geltungsbereichs
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Die Beweise finden Sie mit den hier angegebenen Links:
EGGVG:
– http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html
– http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
EGStPO:
– http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html
– http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
EGZPO:
– http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html
– http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:
“Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006″.
Im Jahre 2007 hieß es dann: “Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG).”

Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat möglich. Vergleichbares gilt für die Strafprozessordnung.

V. Räumliche Geltung


Auszüge aus dem §5 OwiG:
Selbst wenn ich wohlwollend unterstellen würde, das OWiG existiere noch, dann finden wir über den Geltungsbereich im §5 OWiG (Räumliche Geltung) folgende Aussage: “Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.”

Eine andere Aussage zur räumlichen Geltung findet sich nicht und das Gesetz bestimmt nichts anderes, außer, dass die räumliche Geltung im räumlichen Geltungsbereich liegt und dieser wurde (vermutlich mit Absicht) nicht bestimmt."

Gehirnnutzer
29.08.2014, 23:34
Und dann haben wir hier noch einen schönen link: http://localchange.wordpress.com/2011/05/23/musterschreiben-an-die-illegale-justiz/

"Des Weiteren: Ihre maschinell erstellten Schreiben sind laut BGB § 126 ohne Unterschrift mit Vor- & Zunamen rechtlich nicht gültig! Dieses Gesetz gilt auch für Sie!
Auf die Frage, was maschinell erstellte Schreiben sind, antwortet §126a BGB, Elektronische Form:
(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.


(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html
Und laut BVerfGE 1 Bvf 622/98 müssen Bescheide / Beschlüsse unterschrieben sein, ansonsten setzen sie keinerlei Fristen o. ä. in Kraft! Da von Ihnen dieses Schreiben an mich nicht unterschrieben ist kann es weder eine rechtliche Forderung, eine Anhörung, einen Bußgeldbescheid oder Ähnliches geben!Im BGB § 125 ist verbrieft, dass Verwaltungsanordnungen ohne Unterschrift, egal um welche Verwaltungsvorschriften es sich auch handeln mag, wegen fehlender Unterschrift, als Formmangel zu betrachten und nichtig sind.

Nachweise hierzu siehe: Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen SPD-Mann Nolle, Absatz “Ermittler begehen schweren Formfehler”. ...

IV. Wegfall des Geltungsbereichs
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Die Beweise finden Sie mit den hier angegebenen Links:
EGGVG:
– http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html
– http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
EGStPO:
– http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html
– http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
EGZPO:
– http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html
– http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:
“Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006″.
Im Jahre 2007 hieß es dann: “Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG).”

Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat möglich. Vergleichbares gilt für die Strafprozessordnung.

V. Räumliche Geltung


Auszüge aus dem §5 OwiG:
Selbst wenn ich wohlwollend unterstellen würde, das OWiG existiere noch, dann finden wir über den Geltungsbereich im §5 OWiG (Räumliche Geltung) folgende Aussage: “Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.”

Eine andere Aussage zur räumlichen Geltung findet sich nicht und das Gesetz bestimmt nichts anderes, außer, dass die räumliche Geltung im räumlichen Geltungsbereich liegt und dieser wurde (vermutlich mit Absicht) nicht bestimmt."

Es ist immer schön wie Leute mit vollständiger Rechtsunkenntnis Recht interpretieren.

MindvorMatter nur zur deiner Info, das BGB ist Zivilrecht, es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Bürger.

Ein Bescheid ist Verwaltungsrecht, das seine eigenen Formvorschriften hat.

2. Geltungsbereich
Es ist schön, das von einem Urteil eines Verwaltungsgerichtes auf Verfassungsrecht geschlossen wird. Im Übrigen sollte man dabei nicht ignorieren, das ein Geltungsbereich rechtlich auf verschiedene Weise definieren lässt.

a) durch Erwähnung in der Rechtsnorm selber.

b) durch Verweis auf eine andere Rechtsnorm

c) durch Rechtsakte.

Der ursprüngliche Artikel 23 GG existiert zwar nicht mehr und eine Präambel ist nicht rechtlich bindend, jedoch gibt es immer noch folgende Rechtsakte, die Ratifizierungserklärungn der Länder von 1949, die Beitrittserklärung der DDR und der Einheitsvertrag.

3. Einführungsgesetze
MindoverMatter beschäftige dich mal mit dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Ein Gesetz tritt nicht durch ein Einführungsgesetz in Kraft, sondern an dem im Gesetz genannten Termin oder, wenn keine Regelung zum Inkrafttreten angegeben ist, gemäß Artikel 82 Absatz 2 GG am vierzehnten Tag nach Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Es bedarf keines Einführungsgesetzes für die Rechtskraft eines Gesetzes noch hat die Aufhebung eines Einführungsgesetzes auf andere Gesetze als es selber eine Wirkung.

Einführungsgesetze werden immer dann verabschiedet, wenn große Gesetzeswerke, wie z.B. BGB und OwiG überarbeitet werden. Sie erfüllen zwei Aufgaben, zum einen enthalten sie Übergangsregelungen damit die Rechtssicherheit und Rechtskontinuität gewahrt bleibt, zum anderen enthalten sie Regelungen, die zum Rechtsbereich gehören aber in das Hauptgesetzeswerk nich eingearbeitet wurden.

Kleines Beispiel für den ersten Fall, jemand begeht eine Ordnungswidrigkeit am 15.6.2014, das Bußgeldverfahren läuft 5 Tage. Am 17.6. tritt ein neues Ordnungswidrigkeitengesetz in Kraft, es sieht eine Geldbuße von 250€ vor anstatt wie früher 150€. Normalerweise müsste jetzt die neu Buße gezahlt werden....

Hans Huckebein
30.08.2014, 19:58
Ich bekomme heute noch zahlungsaufforderungen und mahnungen für meinen letztes jahr verstorbenen bruder!
Die gleichen sich doch sonst auch mit alles und jedem ab, schlimmer als jede lotto-firma.

Briefe lasse ich immer zurücklaufen= verstorben, aber von ruhe kann keine rede sein.....eine bande mit mafiaartigen Strukturen;

Leberecht
30.08.2014, 21:03
Schriftstücke ohne Unterschrift sind ungültig. Zahlungsaufforderung reicht nicht, sondern ein offiziell zugestellter Beitragsbescheid muss es dann schon sein. Offiziell zugestellt heißt; Persönlich abgegeben vom Postboten - Einschreiben mit Rückschein.
Hmm - bist Du der Vater von Dornröschen? :hmm:

Gehirnnutzer
30.08.2014, 21:23
Ich bekomme heute noch zahlungsaufforderungen und mahnungen für meinen letztes jahr verstorbenen bruder!
Die gleichen sich doch sonst auch mit alles und jedem ab, schlimmer als jede lotto-firma.

Briefe lasse ich immer zurücklaufen= verstorben, aber von ruhe kann keine rede sein.....eine bande mit mafiaartigen Strukturen;

Verstorben reicht da auch nicht, denn offene Forderungen also aus deiner Sicht Schulden deines Bruders gehören zum Erbe, somit müssen seine Erben die offenen Beiträge zahlen.

pixelschubser
30.08.2014, 21:31
Leider nicht nur die Telekom so wie ich es gehört habe.

Die Einwohnermeldeämter geben die Daten weiter...die Telekom ist lediglich Nutznießer dieser Praktik. Und nicht nur die...

Inkassounternehmen, Insolvenzverwalter u.v.a.

Chandra
31.08.2014, 09:09
Die Einwohnermeldeämter geben die Daten weiter...die Telekom ist lediglich Nutznießer dieser Praktik. Und nicht nur die...

Inkassounternehmen, Insolvenzverwalter u.v.a.

Ist eigentlich eine Frechheit :germane: unsere Daten weiterzuleiten.
Ok die Inkasso - Unternehmen erfahren spätestens die Daten , wenn die Gläubiger sie beauftragen .

Chandra
31.08.2014, 09:15
Verstorben reicht da auch nicht, denn offene Forderungen also aus deiner Sicht Schulden deines Bruders gehören zum Erbe, somit müssen seine Erben die offenen Beiträge zahlen.

Ich bin doch nicht verantwortlich für meine Verwandten? keinen müden Cent bekämen die von mir

pixelschubser
31.08.2014, 09:36
Ist eigentlich eine Frechheit :germane: unsere Daten weiterzuleiten.
Ok die Inkasso - Unternehmen erfahren spätestens die Daten , wenn die Gläubiger sie beauftragen .

Dazu bedarf es einer Adressenermittlung, die Dir dann auch noch aufgebrummt wird.

Man kann übrigens beim EMA der Weitergabe von Daten schriftlich widersprechen. Sagt einem nur keiner.

pixelschubser
31.08.2014, 09:37
Ich bin doch nicht verantwortlich für meine Verwandten? keinen müden Cent bekämen die von mir

Dazu MUSST Du das Erbe ausschlagen.

Aus diesem Grunde regelt man Nachlaßangelegenheiten zu Lebzeiten...wenn man kann.

Gehirnnutzer
31.08.2014, 09:39
Ich bin doch nicht verantwortlich für meine Verwandten? keinen müden Cent bekämen die von mir

Shivaayaa als Erbe bist du das schon. Tritts du ein Erbe an, so gilt das sowohl für Vermögen und auch für Schulden des Erblassers. Wer für die Schulden aufkommen muss hängt von der Erbregelung ab, vereinfacht dargestellt, alle die ihr Erbe annehmen haften auf für die Schulden in der Erbmasse.

Tantalit
31.08.2014, 09:42
Ich zahle gar keine GEZ, da gibt es diverse möglichkeiten, bisher habe ich immer angekreuzt- Ich habe gar kein Fernsehen....und Aus..

Dann kann man sein TV Pogramm mit einer normalen DVB T Antenne empfangen - da zahle ich nichtmal Gebühren oder sonstigen Müll - problematisch wird es für Leute die meinen Sie müssen alles via Satelit oder Kabel haben und auf PayTV stehen, da sage ich geht lieber in ne Videothek die ist tausendmal günstiger als dieses Zwangsabo !!


Ich zahle auch schon seit Jahren nicht. Wenn diese Inkassos mal merken du zahlst nicht wird denen die Mahnerei zu teuer.
Die GV ist auch instruiert wie ich dazu stehe.

Wer zahlt denn in deinem Haushalt die Haushaltsabgabe?

Entweder bist du Hartzer oder Sozialhilfeempfänger (sozusagen freigestellt)
Lebst unter der Brücke
oder bist nicht gemeldet und führst gar keinen eigenen Haushalt

bzw. du hast Glück das sie dich noch nicht gefunden haben.

Einfach auf GEZ Mahnungen nicht zu reagieren wird irgendwann richtig teuer außer du bist mittellos nur dann ist ja eh alles egal.

Tantalit
31.08.2014, 09:45
Ich bekomme heute noch zahlungsaufforderungen und mahnungen für meinen letztes jahr verstorbenen bruder!
Die gleichen sich doch sonst auch mit alles und jedem ab, schlimmer als jede lotto-firma.

Briefe lasse ich immer zurücklaufen= verstorben, aber von ruhe kann keine rede sein.....eine bande mit mafiaartigen Strukturen;

Wer hat denn das Erbe deines verstorbenen Bruders angenommen?

Hay
31.08.2014, 09:47
Wer zahlt denn in deinem Haushalt die Haushaltsabgabe?

Entweder bist du Hartzer oder Sozialhilfeempfänger (sozusagen freigestellt)
Lebst unter der Brücke
oder bist nicht gemeldet und führst gar keinen eigenen Haushalt

bzw. du hast Glück das sie dich noch nicht gefunden haben.

Einfach auf GEZ Mahnungen nicht zu reagieren wird irgendwann richtig teuer außer du bist mittellos nur dann ist ja eh alles egal.

Würd ich so nicht sagen. Es gab vor einiger Zeit mal eine Streitigkeit zwischen GEZ-Behörde und einem Sozialhilfeempfänger, der meinte, seine Pflicht schon dadurch getan zu haben, daß er Sozialhilfe empfing. Er reagierte nämlich auf die Mahnungen nicht und es wurde teuer. Nicht zu Unrecht, wie beschieden wurde, denn er hätte einen Antrag stellen müssen. Auf den Kosten der Vergangenheit blieb der Sozialhilfeempfänger also sitzen. Leider erinnere ich mich nicht, ob dies auch die Kosten der Säumnisse betraf.

Gehirnnutzer
31.08.2014, 09:48
Nur mal zu Information, weil hier einige zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Forderungen verwechseln:

1. Bei einer zivilrechtlichen Forderung gibt es ein Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungbescheid. Rundfunkbeiträge sind aber keine zivilrechtlichen Forderungen.

2. Nun Rundfunkbeiträge sind eine öffentlich-rechtliche Forderung, ihre Grundlage ist der Beitragsbescheid. Bescheide werden automatisch vollstreckbar, nämlich in dem Moment wo sie Bestandskraft erlangen, nämlich dann wenn die Fristen für die Rechtsbehelfe ablaufen.

Tantalit
31.08.2014, 09:55
Nur mal zu Information, weil hier einige zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Forderungen verwechseln:

1. Bei einer zivilrechtlichen Forderung gibt es ein Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungbescheid. Rundfunkbeiträge sind aber keine zivilrechtlichen Forderungen.

2. Nun Rundfunkbeiträge sind eine öffentlich-rechtliche Forderung, ihre Grundlage ist der Beitragsbescheid. Bescheide werden automatisch vollstreckbar, nämlich in dem Moment wo sie Bestandskraft erlangen, nämlich dann wenn die Fristen für die Rechtsbehelfe ablaufen.

Nur leider ist dem nicht so und die Gerichte entscheiden da politisch.

Die Haushaltsababe unterläuft jede Art von Rechtsstaatlichkeit sie ist eine Willkürforderung.

Chandra
31.08.2014, 09:57
Shivaayaa als Erbe bist du das schon. Tritts du ein Erbe an, so gilt das sowohl für Vermögen und auch für Schulden des Erblassers. Wer für die Schulden aufkommen muss hängt von der Erbregelung ab, vereinfacht dargestellt, alle die ihr Erbe annehmen haften auf für die Schulden in der Erbmasse.

sagen wir mal so :) wenn ich dann Millionen erbe :haha: zahle ich gerne die kleinen Beträge die noch offen stehen.
Ansonsten würde ich mich vorher genau erkundigen, bevor ich ein Erbe antrete

Dr Mittendrin
31.08.2014, 10:22
Wer zahlt denn in deinem Haushalt die Haushaltsabgabe?

Entweder bist du Hartzer oder Sozialhilfeempfänger (sozusagen freigestellt)
Lebst unter der Brücke
oder bist nicht gemeldet und führst gar keinen eigenen Haushalt

bzw. du hast Glück das sie dich noch nicht gefunden haben.

Einfach auf GEZ Mahnungen nicht zu reagieren wird irgendwann richtig teuer außer du bist mittellos nur dann ist ja eh alles egal.

Ganz einfach, bei mir ist eine Lohnpfändung nicht möglich. Habe keinen Lohn oder Rente.

Dr Mittendrin
31.08.2014, 10:23
Würd ich so nicht sagen. Es gab vor einiger Zeit mal eine Streitigkeit zwischen GEZ-Behörde und einem Sozialhilfeempfänger, der meinte, seine Pflicht schon dadurch getan zu haben, daß er Sozialhilfe empfing. Er reagierte nämlich auf die Mahnungen nicht und es wurde teuer. Nicht zu Unrecht, wie beschieden wurde, denn er hätte einen Antrag stellen müssen. Auf den Kosten der Vergangenheit blieb der Sozialhilfeempfänger also sitzen. Leider erinnere ich mich nicht, ob dies auch die Kosten der Säumnisse betraf.


Trotzdem können sie nix holen bei ihm. Ausser er hat ein nachweisliches Guthaben.

deutschland
31.08.2014, 10:34
... GEZ hin... GEZ her !

die staatlich eingesetzten Abzocker haben den längeren Arm und wir sind die Dummen zu Recht,

weil wir immer wieder jene Parteien wählen und die Legitimation für diese Abzocke per Wahlzettel erteilen !

hinterher rumzujammern über irgendeine staatliche Abgabe ist also völlig sinnlos und ändert nichts !

Hans Huckebein
31.08.2014, 20:16
Wer hat denn das Erbe deines verstorbenen Bruders angenommen?

Keiner, das Erbe wurde ausgeschlagen!
Mit dem Einwohnermeldeamt können sie sich ja wohl abgleichen, obwohl ich mit ihm damals eine sperre der daten veranlasst habe.
Der werbemüll stoppte, nur die eintreiber des rundfunkbeitrages sind wohl mit dem staat gleichgestellt= auskunftsberechtigung;

Sollen sie sich mit dem nachlassgericht in verbindung setzen, wenn sie schon alles wissen, wird das doch kein problem sein.
Ich habe in meiner freizeit keine muße mich mit denen zu beschäftigen!

Bettmaen
03.09.2014, 15:28
Was ich an die GEZ zahlen muss hole ich mir in zigfacher Menge auf anderen Wegen mit Unterstützung der Ö/R wieder zurück. Mein Dank gebührt insbesondere ARTE,Phoenix,SWR und BR.
Was meinst Du mit Zurückholen? Geistig?

Die 17 Euro/Monat sind gerade für Kleinverdiener (Leiharbeiter, Verkäuferinnen, Putzfrauen usw.) ein harter Brocken, die in keiner Weise zu rechtfertigen sind. Gegenüber den wenigen Lichtblicken im Fernsehen steht eine Phalanx aus dümmlicher Propaganda und Flachsinn. Wer den Fernseher einschaltet oder das Radio einschaltet, ist nach einer längeren Abstinenz angewidert. Alternative und politisch inkorrekte Medien, die nicht am Gängelband der etablierten Parteien, Kirchen, gelben Gewerkschaften und anderen Wichtigtuern bieten bessere Inhalte.

MindoverMatter
03.09.2014, 17:22
Hmm - bist Du der Vater von Dornröschen? :hmm:

wieso?

MindoverMatter
03.09.2014, 17:24
Wer zahlt denn in deinem Haushalt die Haushaltsabgabe?

Entweder bist du Hartzer oder Sozialhilfeempfänger (sozusagen freigestellt)
Lebst unter der Brücke
oder bist nicht gemeldet und führst gar keinen eigenen Haushalt

bzw. du hast Glück das sie dich noch nicht gefunden haben.

Einfach auf GEZ Mahnungen nicht zu reagieren wird irgendwann richtig teuer außer du bist mittellos nur dann ist ja eh alles egal.

Falsch, nicht zu reagieren ist das einzig Richtige.

MindoverMatter
03.09.2014, 17:26
Nur mal zu Information, weil hier einige zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Forderungen verwechseln:

1. Bei einer zivilrechtlichen Forderung gibt es ein Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungbescheid. Rundfunkbeiträge sind aber keine zivilrechtlichen Forderungen.

2. Nun Rundfunkbeiträge sind eine öffentlich-rechtliche Forderung, ihre Grundlage ist der Beitragsbescheid. Bescheide werden automatisch vollstreckbar, nämlich in dem Moment wo sie Bestandskraft erlangen, nämlich dann wenn die Fristen für die Rechtsbehelfe ablaufen.

Beitragsbescheide gelten erst als vollstreckbar, wenn sie als "zugestellt" gelten (und natürlich die Fristen für die Rechtsbehelfe abgelaufen sind). Um als "zugestellt" zu gelten, reicht eine Posteinwurfsendung nicht aus. Dazu gibt es mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes.

Leberecht
06.09.2014, 14:22
wieso?
Sorry, MindoverMatter. Mir ist der Kausalnexus für meine Bemerkung entfallen. Sie hatte irgendwie mit des Königs Gebot der Spinnspindeln-Vernichtung zu tun. War wohl zu weit hergeholt. :)

Tantalit
08.09.2014, 09:24
Falsch, nicht zu reagieren ist das einzig Richtige.

Ja, warum?

Gehirnnutzer
08.09.2014, 12:01
Ja, warum?

Wegen der masochistischen Veranlagung.

Leider mischt der liebe MindoverMatter wie viele andere auch verschiedene Rechtsgebiete und verleitet andere zu fehlern.

Folgendes gilt für die Haushaltsabgabe und ander Bescheide allgemein, einiges ist auch von der Art des Bescheides ab.

1. Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt der Bestandskraft wenn nach seiner Bekanntgabe die Rechtsbehelffristen abgelaufen sind. Bekanntgabe bedeutet, wenn dem Betroffenen der Inhalt des Bescheid eröffnet worden ist. Die kann mündlich, schriftlich, durch Zustellung oder durch öffentliche Eröffnung erfolgen.

2. Vollstreckbarkeit
Im Gegensatz zu einer zivilrechtlichen Forderung, die erst durch einen Titel (Vollstreckungsbescheid) vollstreckbar wird, wird ein Bescheid mit vollstreckbaren Inhalt in dem Moment vollstreckbar, wenn er Bestandskraft erlangt.

3. Zustellung
Eine förmliche Zustellung, als eine Zustellung durch GV oder Postzustellurkunde ist nur dort notwendig, wo es eine Formvorschrift des Verfahrens ist oder nach Fristablauf keine Rechtsbehelfmöglichkeiten mehr bestehen.
In der Regel reicht es, wenn man unter allgemeinen normalen Umständen annehmen konnte, das der Betroffene Kenntnis von dem Bescheid erlangen konnte, außer bei der öffentlichen Bekanntmachung.
Interessant ist die Zustellungsgeschichte nicht nur bei Bescheiden. Als Bürger kann man auf das Zustellversprechen der Post pochen, auch wenn die Post später zustellt.
Behörden müssen aber mit einer längeren Zustellung rechnen. Eingebürgert hat sich die Betrachtungsweise wie bei der Berechnung von Säumniszuschlägen und Zinsen nach Abgabenordnung. Vereinfacht dargestellt heißt das, die Frist beginnt drei Arbeitstage nach Postabgabe.
Kleines Beispiel: Frist für die Abgabe eines Rechtsbehelfes 1 Woche nach Bekanntgabe. Die Behörde gibt den Bescheid an einem Freitag in die Post. dann erfolgt die Bekanntgabe rechtlich gesehen am darauf folgenden Mittwoch, selbst wenn der Betroffene das Schreiben am Samstag liest, er hat also im Grunde genommen ein Frist von 10 Tagen.
Etwas anderes ist die öffentliche Bekanntmachung, die angewandt wird, wenn der Aufenhalt des Betroffenen unbekannt ist. Der Bescheid wird öffentlich ausgehangen bzw. aus Datenschutzgründen ein Hinweis, nach Ablauf einer unterschiedlich vorgeschriebenen Aushangzeit, gilt der Bescheid als bekanntgegeben.

3. Nichtigkeit
Im Gegensatz zur anderen Rechtsgeschäften sind Bescheide/Verwaltungsakte nicht automatisch nichtig, wenn sie rechtswidrig bzw. ihre Rechtsgrundlage rechtswidrig ist. Siehe §§43 ff. VwVfG. (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html#BJNR012530976BJNE006302301)

4. Zahlung, hier GEZ-Haushaltabgabe
In diesem Fall ist es so, auch wenn gegen de Bescheid Rechtsbehelf eingelegt wurde, ist zu zahlen. Wird dem Rechtsbehelf später stattgegeben, wird das Geld erstattet.
Da die Rechtslage nicht klar ist, ist es sogar jedem zu raten Rechtsbehelf einzulegen, denn wird sie als rechtswidrig erkannt, so gilt das ab dem Zeitpunkt der Feststellung für diejenigen die keinen Rechtsbehelf eingelegt haben. Für diejenigen die Rechtsbehelf eingelegt haben, gilt es rückwirkend und nur sie bekommen das gezahlte Geld erstattet.

draufgänger
10.09.2014, 13:18
Noch mal: Kann jemand hier folgende Frage beantworten: MUSS (!!!) man den Verwendungszweck bei einer Überweisung angeben, den der Absender der Rechnung vorgibt oder kann man da sonstwas reinschreiben?

(Es geht um MUSS, nicht um kann oder sollte ....)

Pillefiz
10.09.2014, 13:21
Noch mal: Kann jemand hier folgende Frage beantworten: MUSS (!!!) man den Verwendungszweck bei einer Überweisung angeben, den der Absender der Rechnung vorgibt oder kann man da sonstwas reinschreiben?

(Es geht um MUSS, nicht um kann oder sollte ....)

meine Güte, probier es doch einfach aus :auro:

Drax
10.09.2014, 13:30
Noch mal: Kann jemand hier folgende Frage beantworten: MUSS (!!!) man den Verwendungszweck bei einer Überweisung angeben, den der Absender der Rechnung vorgibt oder kann man da sonstwas reinschreiben?

(Es geht um MUSS, nicht um kann oder sollte ....)

Es gibt keine Pflicht zum Ausfüllen des Verwendungszwecks, es sei denn es wird auf der Zahlungsaufforderung ausdrücklich verlangt!

Ansonsten: http://blog.financescout24.de/2014/05/24/lustiger-verwendungszweck-ueberweisung-ausfuellen/

draufgänger
10.09.2014, 13:32
meine Güte, probier es doch einfach aus :auro:
:auro: Klar mach' ich das. Es ist aber nun mal besser bereits vorher zu WISSEN, statt probieren zu müssen.

draufgänger
10.09.2014, 13:34
Danke, Drax, das hilft!

Pillefiz
10.09.2014, 13:39
Danke, Drax, das hilft!

dann berichte mal, wo dein Geld geblieben ist, wenn du statt Kunden-und Rechnungsnummer da "Abzocke" reinschreibst

draufgänger
10.09.2014, 13:47
dann berichte mal, wo dein Geld geblieben ist, wenn du statt Kunden-und Rechnungsnummer da "Abzocke" reinschreibst
Was soll ich da berichten? Es landet auf dem GEZ-Dreckskonto und mein Name steht dabei, die können das also zuordnen (ist halt nur mehr Arbeit). Da es also rechtlich offensichtlich reicht, dem Empfänger das Geld auf dessen Konto zu überweisen und man rechtlich nicht verpflichtet ist, dem Empfänger bei seiner Arbeit zu helfen (indem man den von ihm vorgegebenen Verwendungszweck angibt) ist alles gut.

hamburger
10.09.2014, 13:56
Wegen der masochistischen Veranlagung.

Leider mischt der liebe MindoverMatter wie viele andere auch verschiedene Rechtsgebiete und verleitet andere zu fehlern.

Folgendes gilt für die Haushaltsabgabe und ander Bescheide allgemein, einiges ist auch von der Art des Bescheides ab.

1. Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt der Bestandskraft wenn nach seiner Bekanntgabe die Rechtsbehelffristen abgelaufen sind. Bekanntgabe bedeutet, wenn dem Betroffenen der Inhalt des Bescheid eröffnet worden ist. Die kann mündlich, schriftlich, durch Zustellung oder durch öffentliche Eröffnung erfolgen.

2. Vollstreckbarkeit
Im Gegensatz zu einer zivilrechtlichen Forderung, die erst durch einen Titel (Vollstreckungsbescheid) vollstreckbar wird, wird ein Bescheid mit vollstreckbaren Inhalt in dem Moment vollstreckbar, wenn er Bestandskraft erlangt.

3. Zustellung
Eine förmliche Zustellung, als eine Zustellung durch GV oder Postzustellurkunde ist nur dort notwendig, wo es eine Formvorschrift des Verfahrens ist oder nach Fristablauf keine Rechtsbehelfmöglichkeiten mehr bestehen.
In der Regel reicht es, wenn man unter allgemeinen normalen Umständen annehmen konnte, das der Betroffene Kenntnis von dem Bescheid erlangen konnte, außer bei der öffentlichen Bekanntmachung.
Interessant ist die Zustellungsgeschichte nicht nur bei Bescheiden. Als Bürger kann man auf das Zustellversprechen der Post pochen, auch wenn die Post später zustellt.
Behörden müssen aber mit einer längeren Zustellung rechnen. Eingebürgert hat sich die Betrachtungsweise wie bei der Berechnung von Säumniszuschlägen und Zinsen nach Abgabenordnung. Vereinfacht dargestellt heißt das, die Frist beginnt drei Arbeitstage nach Postabgabe.
Kleines Beispiel: Frist für die Abgabe eines Rechtsbehelfes 1 Woche nach Bekanntgabe. Die Behörde gibt den Bescheid an einem Freitag in die Post. dann erfolgt die Bekanntgabe rechtlich gesehen am darauf folgenden Mittwoch, selbst wenn der Betroffene das Schreiben am Samstag liest, er hat also im Grunde genommen ein Frist von 10 Tagen.
Etwas anderes ist die öffentliche Bekanntmachung, die angewandt wird, wenn der Aufenhalt des Betroffenen unbekannt ist. Der Bescheid wird öffentlich ausgehangen bzw. aus Datenschutzgründen ein Hinweis, nach Ablauf einer unterschiedlich vorgeschriebenen Aushangzeit, gilt der Bescheid als bekanntgegeben.

3. Nichtigkeit
Im Gegensatz zur anderen Rechtsgeschäften sind Bescheide/Verwaltungsakte nicht automatisch nichtig, wenn sie rechtswidrig bzw. ihre Rechtsgrundlage rechtswidrig ist. Siehe §§43 ff. VwVfG. (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html#BJNR012530976BJNE006302301)

4. Zahlung, hier GEZ-Haushaltabgabe
In diesem Fall ist es so, auch wenn gegen de Bescheid Rechtsbehelf eingelegt wurde, ist zu zahlen. Wird dem Rechtsbehelf später stattgegeben, wird das Geld erstattet.
Da die Rechtslage nicht klar ist, ist es sogar jedem zu raten Rechtsbehelf einzulegen, denn wird sie als rechtswidrig erkannt, so gilt das ab dem Zeitpunkt der Feststellung für diejenigen die keinen Rechtsbehelf eingelegt haben. Für diejenigen die Rechtsbehelf eingelegt haben, gilt es rückwirkend und nur sie bekommen das gezahlte Geld erstattet.

Leider richtig. Dazu noch ein praktisches Beispiel von mir, das den Irrsinn dieser Justiz zeigt.
Ich wurde verurteilt zu 35000 € Gewerbesteuer Nachzahlung vom Verwaltungsgericht.
Dabei wurden einige Fehler gemacht. Als nach zwei Jahren die Bescheide ersatzlos aufgehoben wurden, beantragte ich Wiederaufnahme des Verfahrens.
Das musste ich aber erst durchsetzen....
Beider Verhandlung, Vorverfahren, saß da ein belämmerter Richter, der sich mehrmals entschuldigte, aber feststellte, dass es für diese Situation keine gesetzliche Grundlage gibt.
Das Urteil beruhte auf einer falschen Prüfung...aber zu diesem Zeitpunkt wäre es rechtmäßig gewesen.
Fazit war, alle Kosten und Konsequenzen wurden von ihm niedergeschlagen....
Warum ich das akzeptierte? Der Rechtsweg bis Straßburg hätte mindestens 10 Jahre gedauert...
Nur das als Beispiel für gewisse Leute, die glauben, in einem Rechtsstaat zu leben.
Ich hätte da noch einige mehr....alle dokumentiert. Also muss man trotz erwiesener Rechtswidrigkeit zahlen......die GEZ Abgabe, oder sich wie ich, elegant darum herum winden.

denker_1
10.09.2014, 20:50
Geschickter wäre wenn wir uns alle einig wären und definitiv nicht zahlen. Alles andere ist doch Schmarrn. Die sollen merken, das wir nicht alles mit uns machen lassen. Statt uns wegen Einkommensunterschieden, Hartz IV, Rente Niedriglohn hier im Forum gegenseitig madig zu machen und zu beschimpfen, ist es doch viel wirksamer gegen diesen Staat, Flagge zu zeigen. Was wollen die machen wenn 80 Mio Bundesbürger sich einfach weigern, reicht schon wenn 40 Millionen Bürger das Kreuz haben entschieden NEIN zu sagen. Oder einfach eine "kritische Masse" von Bürgern, die sich das nicht gefallen lassen. Gilt übrigens für andere staatliche Zumutungen ebenso. Aufwachen,Leute! Ich habe noch nicht gezahlt.

denker_1
10.09.2014, 20:54
Leider richtig. Dazu noch ein praktisches Beispiel von mir, das den Irrsinn dieser Justiz zeigt.
Ich wurde verurteilt zu 35000 € Gewerbesteuer Nachzahlung vom Verwaltungsgericht.
Dabei wurden einige Fehler gemacht. Als nach zwei Jahren die Bescheide ersatzlos aufgehoben wurden, beantragte ich Wiederaufnahme des Verfahrens.
Das musste ich aber erst durchsetzen....
Beider Verhandlung, Vorverfahren, saß da ein belämmerter Richter, der sich mehrmals entschuldigte, aber feststellte, dass es für diese Situation keine gesetzliche Grundlage gibt.
Das Urteil beruhte auf einer falschen Prüfung...aber zu diesem Zeitpunkt wäre es rechtmäßig gewesen.
Fazit war, alle Kosten und Konsequenzen wurden von ihm niedergeschlagen....
Warum ich das akzeptierte? Der Rechtsweg bis Straßburg hätte mindestens 10 Jahre gedauert...
Nur das als Beispiel für gewisse Leute, die glauben, in einem Rechtsstaat zu leben.
Ich hätte da noch einige mehr....alle dokumentiert. Also muss man trotz erwiesener Rechtswidrigkeit zahlen......die GEZ Abgabe, oder sich wie ich, elegant darum herum winden.

Das zeigt allzu deutlich, das sich der Bürger, wenn er nicht grad millionen- oder milliardenschweres Vermögen hat, von diesem Rechtssysten komplett verarscht wird. Auf die Straße gehen, demonstieren und mehr müssen wir für unsere Rechte. Anwälte wollen auch bloß abkassieren. Die sitzen im Gemachten Nest, die riskieren nix für unsereienen. Und die Gesetze sind auf Seiten der Abzocker.

Cybeth
10.09.2014, 21:13
Wer von euch hatte schon einen Vollstreckungstitel, bzw. einen Besuch des Gerichtsvollziehers wegen dem Verein?

Gehirnnutzer
13.09.2014, 11:24
Wer von euch hatte schon einen Vollstreckungstitel, bzw. einen Besuch des Gerichtsvollziehers wegen dem Verein?

Cybeth, nur für dich noch mal:

Es handelt sich um einen Bescheid. Ein Bescheid brauch keinen Vollstreckungstitel. Hat ein Bescheid einen vollstreckbaren Inhalt, so ist er vollstreckbar in dem Moment wo er Bestandskraft erlangt.

Ein Vollstreckungstitel ist erforderlich bei einer zivilrechtlichen Forderung.

Ein GV kommt in diesen Fällen, wenn sich Gemeinden keinen eigenen Vollstreckungsbeamten leisten.

Durkheim
14.09.2014, 20:36
Ich weiß, dass ich nun zur Zahlung der Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Märchenzirkus verpflichtet bin. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich damit einverstanden bin.

Ich habe mich zur Zahlung unter Zwang entschlossen, möchte die Parasiten jedoch ein wenig ärgern, indem ich statt meiner "Kunden"nummer "Abzocke" oder Ähnliches als Verwendungszweck für die Überweisung eingebe. Damit dürfte den Lakaien bei der GEZ die Zuordnung erschwert werden, also einen gewissen Aufwand verursachen. Schließlich möchte ich dem Verein ganz bewusst Schaden zufügen. Wenn ich schon zu etwas gezwungen werde, so muss ich mich schließlich nicht kooperativ verhalten.

Die haben mich durch Abgleich mit den Daten des Einwohnermeldeamts angeschrieben, mein Konto läuft auch genau unter dem Namen in der Anschrift, also ist eine Zuordnung meiner Überweisung grundsätzlich möglich.

Jetzt meine Frage: Bin ich dafür verantwortlich, dem Zahlungsempfänger die Zuordnung seiner Zahlungseingänge durch Angabe des von ihm vorgegebenen Verwendungszwecks zu erleichtern? Gibt es gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, was im Verwendungszweck stehen MUSS?

Im Idealfall schicken die mir Mahnungen, ich reagiere nicht, wir treffen uns irgendwann vor Gericht und die bleiben auf den ganzen Kosten sitzen, weil die zu blöd waren, die von mir geleisteten Zahlungen zuzuordnen. Wer kennt sich juristisch damit aus?
Ich zahle schon seit Jahren keine GEZ mehr. Das ist reinste Abzocke. Wenn jeder in Deutschland mitmachen würde, könnte man die GEZTAPO in die Knie zwingen. Es heisst ja, man ist das Volk und lässt sich auch noch abzocken. Dasselbe bei der Kirchensteuer!

Shahirrim
14.09.2014, 20:41
Müssen eigentlich auch Blinde oder Taube GEZ zahlen?

Wenn ja, wie begründet man das? Besonders bei Blinden, die gleichzeitig taub sind, aber eine eigene Wohnung haben?

Durkheim
14.09.2014, 20:44
Müssen eigentlich auch Blinde oder Taube GEZ zahlen?

Wenn ja, wie begründet man das? Besonders bei Blinden, die gleichzeitig taub sind, aber eine eigene Wohnung haben?
Blinde und Taube müssen auch zahlen, da Blinde Radio und Fernsehen konsumieren können und für die Tauben hat ja ARD/ZDF spezielle Services eingeführt (Untertitel, Nachrichten mit Gebärdensprache etc.). Es kann sich also keiner herausreden.

Selbst Taub-Blind-Stumme können sich nicht herausreden, wenn sie Empfangsgeräte haben, denn sie könnten ja Besuch haben, die wiederum TV/Radio konsumieren könnten.

Der Tote ist allerdings aus dem Schneider und braucht keine GEZ zu zahlen. Wobei manchmal kriegen auch die Rechnungen zugestellt.

Cybeth
15.09.2014, 14:48
Cybeth, nur für dich noch mal:

Es handelt sich um einen Bescheid. Ein Bescheid brauch keinen Vollstreckungstitel. Hat ein Bescheid einen vollstreckbaren Inhalt, so ist er vollstreckbar in dem Moment wo er Bestandskraft erlangt.

Ein Vollstreckungstitel ist erforderlich bei einer zivilrechtlichen Forderung.

Ein GV kommt in diesen Fällen, wenn sich Gemeinden keinen eigenen Vollstreckungsbeamten leisten.

Das heißt also, jeder muss für diese Propaganda Scheiße zahlen?

Ruepel
15.09.2014, 15:43
Noch mal: Kann jemand hier folgende Frage beantworten: MUSS (!!!) man den Verwendungszweck bei einer Überweisung angeben, den der Absender der Rechnung vorgibt oder kann man da sonstwas reinschreiben?

(Es geht um MUSS, nicht um kann oder sollte ....)

Was zum Geier bist du für ein "draufgänger" ?
Vergiss nicht deine Windeln zu wechseln!

Nur Würmer drehen und wenden sich.

Ruepel
15.09.2014, 15:48
Das heißt also, jeder muss für diese Propaganda Scheiße zahlen?

Ja,jeder Wurm und Feigling.

Cybeth
15.09.2014, 16:20
Ja,jeder Wurm und Feigling.Was ist denn das für eine Aussage?

Wenn man nicht zahlt, steht der GV vor der Tür und wenn immer noch nicht zahlt, Wohnung durchsuchen und danach gibt es ne EV und aus ist die bunte Maus. Das was im Netz über den Beitragsservice zu finden ist, ist sowieso Schmarrn hoch zehn. Gerade diese Foren gez usw...

Marlen
15.09.2014, 16:27
Diese Sch..ss-GEZ-Abzocke geht mir sowas von auf Ostern!

Hier wird Zwang ausgeübt ..... um Parteifritzen ein hochdotiertes NebenGehalt zu sichern
und der Union eine Werbemaschine für ihren Schwachsinn von Politik!

In den Mixer!

Pack, Elendigliches!

Cybeth
15.09.2014, 16:31
Diese Sch..ss-GEZ-Abzocke geht mir sowas von auf Ostern!

Hier wird Zwang ausgeübt ..... um Parteifritzen ein hochdotiertes NebenGehalt zu sichern
und der Union eine Werbemaschine für ihren Schwachsinn von Politik!

In den Mixer!

Pack, Elendigliches!
Nee, um gesicherten Propaganda Müll weiter zu verbreiten.

Helgoland
15.09.2014, 16:33
Das heißt also, jeder muss für diese Propaganda Scheiße zahlen?

Wenn Du zu dem Thema eine wirklich fundierte Abhandlung lesen möchtest, sei Dir die Doktorarbeit von Anna Terschüren anempfohlen, die Du dir hier herunterladen kannst:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf

Auszug:

»Zusammengefasst betrachtet war weder die Steuergesetzgebungskom-

petenz bei den Ländern noch die Steuerertragskompetenz bei den

Rundfunkanstalten gegeben. Durch die Rundfunkgebühr wurde

vielmehr die finanzverfassungsrechtliche Ordnung umgangen. Denn

hier wurde ein Allgemeingut nicht nur außerhalb des Staatshaushaltes

finanziert, was grundsätzlich bereits als rechtswidrig einzustufen ist; es

gab auch keine Kompetenzgrundlage für ein solches Vorgehen.

Die Rundfunkgebühr muss als finanzverfassungsrechtlich unzulässig

eingeordnet werden, da sie als ›versteckte‹ Zwecksteuer gegen die

Finanzverfassung verstieß.«

Cybeth
15.09.2014, 16:37
Wenn Du zu dem Thema eine wirklich fundierte Abhandlung lesen möchtest, sei Dir die Doktorarbeit von Anna Terschüren anempfohlen, die Du dir hier herunterladen kannst:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf

Die Arbeit habe ich mir schon gemacht! Was nutzt das?

Dr Mittendrin
15.09.2014, 16:38
Diese Sch..ss-GEZ-Abzocke geht mir sowas von auf Ostern!

Hier wird Zwang ausgeübt ..... um Parteifritzen ein hochdotiertes NebenGehalt zu sichern
und der Union eine Werbemaschine für ihren Schwachsinn von Politik!

In den Mixer!

Pack, Elendigliches!


heute rief mich so ein A... vom bayrischen Rundfunk an.
Ich fragte ihn ob er nicht meine, dass ich viel Lügenmüll konsumieren solle per Zwang ?
Ich hätte Recht meint er.
Aber es sei halt Gesetz. Ich sagte sie stehen aber zu der Sache sonst würden sie das nicht machen aus Überzeugung. Ja er müsse ja auch von irgendwas leben und seine Familie ernähren. Und das hätte schon seine Richtigkeit. Aha meinte ich wenn es so ist, solle er mal seine Tassen im Schrank nachzählen. Hab dann aufgelegt.

Marlen
15.09.2014, 16:39
Nee, um gesicherten Propaganda Müll weiter zu verbreiten.


Wassssssssss - die kommen in den Mixer - basta! :basta:

Marlen
15.09.2014, 16:41
heute rief mich so ein A... vom bayrischen Rundfunk an.
Ich fragte ihn ob er nicht meine, dass ich viel Lügenmüll konsumieren solle per Zwang ?
Ich hätte Recht meint er.
Aber es sei halt Gesetz. Ich sagte sie stehen aber zu der Sache sonst würden sie das nicht machen aus Überzeugung. Ja er müsse ja auch von irgendwas leben und seine Familie ernähren. Und das hätte schon seine Richtigkeit. Aha meinte ich wenn es so ist, solle er mal seine Tassen im Schrank nachzählen. Hab dann aufgelegt.
Mach ihn fertig ........ :gib5:

Cybeth
15.09.2014, 16:43
Alle Klagen wurden abgeschmettert. Wer nicht zahlt, wird gepfändet! Dazu brauchen die nicht mal einen Vollstreckungsbescheid. Das Konto kann auch einfach so gepfändet werden.

Dr Mittendrin
15.09.2014, 16:44
Mach ihn fertig ........ :gib5:

Ich kann den auch 5 Stunden anschreien der Stoff geht mir nicht aus.
Mein Bekannter wird nicht mehr behelligt vom GV, weil er mit Privatklage drohte.

Dr Mittendrin
15.09.2014, 16:45
Alle Klagen wurden abgeschmettert. Wer nicht zahlt, wird gepfändet! Dazu brauchen die nicht mal einen Vollstreckungsbescheid. Das Konto kann auch einfach so gepfändet werden.

Vergiss mal nicht welchen Aufwand die haben, bei knapp 18 €

Marlen
15.09.2014, 16:46
Ich kann den auch 5 Stunden anschreien der Stoff geht mir nicht aus.
Mein Bekannter wird nicht mehr behelligt vom GV, weil er mit Privatklage drohte.Wenn man einen Geldbeutel mit langem Atem hat - kann man das versuchen ....
:cool:

Dr Mittendrin
15.09.2014, 16:48
Wenn man einen Geldbeutel mit langem Atem hat - kann man das versuchen ....
:cool:


Glaub nicht dass der reich ist. Die GV ist eingeknickt bei seiner Drohung und den Gesetzestexten.

Marlen
15.09.2014, 16:51
Glaub nicht dass der reich ist. Die GV ist eingeknickt bei seiner Drohung und den Gesetzestexten.Meiner knickt bestimmt nicht ein, der hat immer einen Schäferhund dabei :D

Cybeth
15.09.2014, 16:52
Vergiss mal nicht welchen Aufwand die haben, bei knapp 18 €
Es geht um Beiträge ab 01.01.2013 bis heute...

Das sind knapp 500,-Euro und solche Bescheide haben sicherlich 100000 und mehr in den letzten Monaten bekommen!

Dr Mittendrin
15.09.2014, 19:26
Es geht um Beiträge ab 01.01.2013 bis heute...

Das sind knapp 500,-Euro und solche Bescheide haben sicherlich 100000 und mehr in den letzten Monaten bekommen!

Ich glaub ich lieg schon über 600 €

Dr Mittendrin
15.09.2014, 19:28
Meiner knickt bestimmt nicht ein, der hat immer einen Schäferhund dabei :D

Egal die Grichtsvollzieherin hatte Schiss vor der Privatklage.
Nützt der Hund nix.

Jodlerkönig
15.09.2014, 19:30
Egal die Grichtsvollzieherin hatte Schiss vor der Privatklage.
Nützt der Hund nix.das is ja kaum auszuhalten, was du für nen müll schreibst.

Dr Mittendrin
15.09.2014, 19:32
das is ja kaum auszuhalten, was du für nen müll schreibst.

Die war sich auch nicht sicher ob er mit der erklärten Rechtslage recht hat.
Der hat ihr erklärt, wir sind noch das deutsche Reich.

Rumburak
15.09.2014, 19:33
Es geht um Beiträge ab 01.01.2013 bis heute...

Das sind knapp 500,-Euro und solche Bescheide haben sicherlich 100000 und mehr in den letzten Monaten bekommen!

Krieg ich ständig. Fliegt ungeöffnet in den Müll.

Cybeth
15.09.2014, 22:13
Krieg ich ständig. Fliegt ungeöffnet in den Müll.Bis der GV auf der Matte steht!

Rumburak
15.09.2014, 22:15
Bis der GV auf der Matte steht!

Hab keine Matte, aber von mir aus kann er gern vor der Tür stehen. Und dann?

Cybeth
15.09.2014, 22:27
Wer Hartz IV bezieht oder sowieso die Schufa voll bis Dachkante hat, der braucht sich um den Beitragsservice nicht zu scheren. Ist mir schon klar.