PDA

Vollständige Version anzeigen : Passauer Justiz greift durch



schastar
08.08.2014, 11:36
Vier Monate Haft ohne Bewährung für Wiederholungstäter
Nachdem er bereits in einem früheren Verfahren zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, muß er jetzt wegen Wiederholung 4 Monate in den Knast.

Warum?
Zwei Paar Wiener, eine Polnische und zwei Scheiben Wammerl hat er am Arbeitsplatz mitgehen lassen, und das zu wiederholtem male (deshalb auch die Bewährungsstrafe).


http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_regen/viechtach/1389303_Wiener-und-Wammerl-mitgehen-lassen-Vier-Monate-Gefaengnis.html

Ich habe jetzt mal im Duden nachgesehen, "Verhältnismäßigkeit" ist gar kein Fremdwort.

Sheldon
08.08.2014, 12:03
Verhältnismässig oder nicht. Wer Bewährung hat der muß sich benehmen, sonst geht es auf die Stille Treppen. Auch ein geringwertiger Diebstahl ist eine Straftat und muß sanktioniert werden. Wo willst du denn die Grenze ziehen? Welche Straftat willst du durchgehen lassen und welche bestrafen?

wtf
08.08.2014, 12:46
Es scheint in diesem Land zwei verschiedene Arten von Bewährungen zu geben. Die für geklaute Wurst und die für Schädel-Hirn-Traumata.

kotzfisch
08.08.2014, 13:50
Es scheint in diesem Land zwei verschiedene Arten von Bewährungen zu geben. Die für geklaute Wurst und die für Schädel-Hirn-Traumata.

TRagischerweise welcher.

Gehirnnutzer
08.08.2014, 14:02
Vier Monate Haft ohne Bewährung für Wiederholungstäter
Nachdem er bereits in einem früheren Verfahren zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, muß er jetzt wegen Wiederholung 4 Monate in den Knast.

Warum?
Zwei Paar Wiener, eine Polnische und zwei Scheiben Wammerl hat er am Arbeitsplatz mitgehen lassen, und das zu wiederholtem male (deshalb auch die Bewährungsstrafe).


http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_regen/viechtach/1389303_Wiener-und-Wammerl-mitgehen-lassen-Vier-Monate-Gefaengnis.html

Ich habe jetzt mal im Duden nachgesehen, "Verhältnismäßigkeit" ist gar kein Fremdwort.

schastar, es ist die Frage, wie die anzeigen gegen ihn lauteten. Bei dem geringen Wert der entwendeten Sachen gilt wie bei Diebstahl, Untreue und Unterschlagung üblich, es wird nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt.

Je nach dem, wie er die Wiener etc. "entnommen" hat, haben wir es mit Unterschlagung oder Untreue zu tun. Diebstahl fällt weg, da das Tatbestandsmerkmal des Gewahrsambruches fehlt.

Tja, man kann sagen, da war der Chef richtig sauer.

grybbl
08.08.2014, 14:07
Vier Monate Haft ohne Bewährung für Wiederholungstäter
Nachdem er bereits in einem früheren Verfahren zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, muß er jetzt wegen Wiederholung 4 Monate in den Knast.

Warum?
Zwei Paar Wiener, eine Polnische und zwei Scheiben Wammerl hat er am Arbeitsplatz mitgehen lassen, und das zu wiederholtem male (deshalb auch die Bewährungsstrafe).


http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_regen/viechtach/1389303_Wiener-und-Wammerl-mitgehen-lassen-Vier-Monate-Gefaengnis.html

Ich habe jetzt mal im Duden nachgesehen, "Verhältnismäßigkeit" ist gar kein Fremdwort.

ich glaube ja es gibt so eine Art Statistik.
Anzahl der Delikte geteilt durch Anzahl der Hafttage.
Wenn also der Kopftreter mit einen Karibikurlaub bestraft wird,
mussen der Wurstdieb und der Verkehrssünder das wieder ausgleichen.
(Division durch Null ist ja nicht erklärt)