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Vollständige Version anzeigen : Eidesstattliche Versicherung abgeben ja / nein?



Sander
28.05.2014, 11:07
Guten Tag zusammen, brauche einen fixen Rat, da Google mir nicht weiterhilft.
Ich habe kürzlich Computerkomponenten bei Alternate gekauft, online. Nun ist es so, daß zu einer Grafikkarte, die ich erwarb, ein Computerspiel gratis dazu versprochen wurde.
Dieses war nicht dabei, allerdings war der release Termin auch erst kürzlich, die Bestellung liegt schon ein paar Wochen zurück.
Nachdem ich nun immernoch nichts gehört habe von Alternate habe ich mich dort gemeldet per mail.
Antwort war folgende:

Sehr geehrter Herr ###edit###,

vielen Dank für Ihre Email.

Wir bedauern, dass Sie den versprochenen Gutschein nicht erhalten haben.

Wir bitten Sie, die eidesstattliche Versicherung entsprechend auszufüllen
und zu unterschreiben und sie anschließend als pdf- oder jpg-Datei
an uns zurückzuschicken.

Anschließend werden wir die Angelegenheit unverzüglich weiter bearbeiten.


Mit freundlichen Grüßen

So, nun wollen die das von mir haben, ich habe aber so meine Bedenken so etwas abzugeben, sollte ich das tun oder nicht? Wenn ichs nicht tu kriege ich halt dieses Spiel nicht, aber so wichtig ist das ganze auch nicht.
Wobei es mir da jetzt auch ums Prinzip geht und mich das ganze sehr unglücklich macht.
Auf erneute Nachfrage was denen einfällt bekam ich nochmal eine ähnliche Antwort.
Handeln die richtig?
Welche Nachteile ergeben sich dadurch für mich?

Vielleicht weiß ja hier jemand Rat.

OneDownOne2Go
28.05.2014, 11:15
Guten Tag zusammen, brauche einen fixen Rat, da Google mir nicht weiterhilft.
Ich habe kürzlich Computerkomponenten bei Alternate gekauft, online. Nun ist es so, daß zu einer Grafikkarte, die ich erwarb, ein Computerspiel gratis dazu versprochen wurde.
Dieses war nicht dabei, allerdings war der release Termin auch erst kürzlich, die Bestellung liegt schon ein paar Wochen zurück.
Nachdem ich nun immernoch nichts gehört habe von Alternate habe ich mich dort gemeldet per mail.
Antwort war folgende:

Sehr geehrter Herr ###edit###,

vielen Dank für Ihre Email.

Wir bedauern, dass Sie den versprochenen Gutschein nicht erhalten haben.

Wir bitten Sie, die eidesstattliche Versicherung entsprechend auszufüllen
und zu unterschreiben und sie anschließend als pdf- oder jpg-Datei
an uns zurückzuschicken.

Anschließend werden wir die Angelegenheit unverzüglich weiter bearbeiten.


Mit freundlichen Grüßen

So, nun wollen die das von mir haben, ich habe aber so meine Bedenken so etwas abzugeben, sollte ich das tun oder nicht? Wenn ichs nicht tu kriege ich halt dieses Spiel nicht, aber so wichtig ist das ganze auch nicht.
Wobei es mir da jetzt auch ums Prinzip geht und mich das ganze sehr unglücklich macht.
Auf erneute Nachfrage was denen einfällt bekam ich nochmal eine ähnliche Antwort.
Handeln die richtig?
Welche Nachteile ergeben sich dadurch für mich?

Vielleicht weiß ja hier jemand Rat.

Die wollen im Prinzip von dir "nur" eine rechtsverbindliche Zusicherung, dass du das Spiel aus dem Bundle nicht erhalten hast. Aus der Abgabe dieser Versicherung können dir so lange keine Nachteile entstehen, wie du nichts unwahres angibst - das wäre ein Straftatbestand.

Sander
28.05.2014, 11:19
Die wollen im Prinzip von dir "nur" eine rechtsverbindliche Zusicherung, dass du das Spiel aus dem Bundle nicht erhalten hast. Aus der Abgabe dieser Versicherung können dir so lange keine Nachteile entstehen, wie du nichts unwahres angibst - das wäre ein Straftatbestand.

Aber was ist denn, wenn Alternate angibt (bzw. der Zuständige dort) nachdem ich zugesichert habe daß es nicht ankam, daß er den Gutschein abgeschickt hat?
Ich kann ja unmöglich beweisen daß ich nicht lüge.
Oder eine Zwischenstation der Post obendrein noch zusagt, daß nichts abhanden gekommen ist?
Könnte mir dann diese EV nicht zum Verhängnis werden? Im Internet steht etwas von 3 Jahre Haft oder Geldstrafe, das klingt nicht sehr erbaulich wenn ich annehmen muß daß nach meiner EV andere das Gegenteil behaupten um aus der Sache rauszukommen daß da was weggekommen / nicht losgeschickt worden ist.

OneDownOne2Go
28.05.2014, 11:54
Aber was ist denn, wenn Alternate angibt (bzw. der Zuständige dort) nachdem ich zugesichert habe daß es nicht ankam, daß er den Gutschein abgeschickt hat?
Ich kann ja unmöglich beweisen daß ich nicht lüge.
Oder eine Zwischenstation der Post obendrein noch zusagt, daß nichts abhanden gekommen ist?
Könnte mir dann diese EV nicht zum Verhängnis werden? Im Internet steht etwas von 3 Jahre Haft oder Geldstrafe, das klingt nicht sehr erbaulich wenn ich annehmen muß daß nach meiner EV andere das Gegenteil behaupten um aus der Sache rauszukommen daß da was weggekommen / nicht losgeschickt worden ist.

Ich nehme mal an, du hast den Kauf als Privatmann getätigt, damit bist du hier im BGB, Grundlage für so eine Versicherung ist dann der §260 BGB. Der §156 StGB, der den von dir erwähnten Strafrahmen setzt, ist hier nicht anwendbar, weil er nur in Rechtsverhältnissen zu/mit Behörden greift. Darüber hinaus kann Alternate so wenig einen Beweis führen, dass du den Gutschein erhalten hast, wie du einen führen kannst, dass du ihn nicht bekommen hast. Es ist auch fraglich, ob hier nicht sowieso §259 Abs. 3. BGB greift, weil es eine Angelegenheit von "geringer Bedeutung" ist, womit für dich sogar die Sorgfaltspflicht bei der Abgabe der Versicherung entfallen würde.

Im Grunde sollst du nur "erschreckt" werden, um dir die Lust zu verleiten, etwas falsches zu versichern.

jack000
28.05.2014, 11:56
Ich kann ja unmöglich beweisen daß ich nicht lüge.
Die müssen dir beweisen das du lügst und nicht umgekehrt. Wenn du die Sendung nicht erhalten hast, kann es auch keine Beweise dafür geben, dass du es erhalten hast.

Tantalit
28.05.2014, 12:00
Vielleicht weiß ja hier jemand Rat.

Die eidesstattliche Versicherung ist dein Zeugenersatz.

Wenn bei dir eingebrochen wurde und es wurde etwas gestohlen das deine Versicherung ersetzen soll möchte die Versicherung auch eine Bestätigung das du den Diebstahl bei der Polizei angezeigt hast sonst könnte ja jeder kommen.

PS: Ist doch nett von denen das sie dir dann wohl einen zweiten Gutschein schicken.

:)

Sander
28.05.2014, 12:50
Ich nehme mal an, du hast den Kauf als Privatmann getätigt, damit bist du hier im BGB, Grundlage für so eine Versicherung ist dann der §260 BGB. Der §156 StGB, der den von dir erwähnten Strafrahmen setzt, ist hier nicht anwendbar, weil er nur in Rechtsverhältnissen zu/mit Behörden greift. Darüber hinaus kann Alternate so wenig einen Beweis führen, dass du den Gutschein erhalten hast, wie du einen führen kannst, dass du ihn nicht bekommen hast. Es ist auch fraglich, ob hier nicht sowieso §259 Abs. 3. BGB greift, weil es eine Angelegenheit von "geringer Bedeutung" ist, womit für dich sogar die Sorgfaltspflicht bei der Abgabe der Versicherung entfallen würde.

Im Grunde sollst du nur "erschreckt" werden, um dir die Lust zu verleiten, etwas falsches zu versichern.

Puh, im Endeffekt also ohne größere Folgen wenn ich recht verstehe, aber ich werde wohl dennoch aus Geringfügigkeit darauf verzichten und den Laden nicht mehr frequentieren.
Die rechtliche Lage wollte ich dennoch sicher wissen.

Sander
28.05.2014, 12:50
Die müssen dir beweisen das du lügst und nicht umgekehrt. Wenn du die Sendung nicht erhalten hast, kann es auch keine Beweise dafür geben, dass du es erhalten hast.

Vielen Dank auch dir & Nutzer Tantalit!