Vollständige Version anzeigen : Ermittlungen gegen "Qualitätsjournalist" di Lorenzo wegen Wahlfälschung
Strandwanderer
27.05.2014, 09:44
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Hätte er mal sein eigenes Blatt gelesen!
http://img.welt.de/img/deutschland/origs128441527/2339729348-w900-h600/Giovanni-di-Lorenzo-2-.jpg
"Hätte er besser geschwiegen? So aber hat Giovanni di Lorenzo nicht nur massenhaft Häme, Kritik und Kopfschütteln geerntet, sondern auch noch eine Strafanzeige wegen Wahlfälschung. Der Chefredakteur der "Zeit" hatte vor laufender Kamera lässig erzählt, er habe gleich zweimal einen Stimmzettel beim Europa-Votum abgegeben.
Die Ergebnisse der Europa-Wahl waren am Tag danach für viele plötzlich nur noch Nebensache. Di Lorenzo besitzt als Doppelstaatler einen italienischen und einen deutschen Pass. Deshalb erhielt er zwei Wahlbenachrichtigungen – und füllte nach eigenem Bekunden dann auch zwei Wahlzettel aus, einmal als Italiener und einmal als Deutscher. Das berichtete der 55-Jährige Journalist und Autor am Sonntagabend freimütig in der ARD-Talkrunde "Günther Jauch".
Gefragt hatte Jauch, wo di Lorenzo gewählt habe. Antwort: in Deutschland. Und: "Ich darf zwei Mal wählen, weil ich zwei Pässe habe." Zur Wahlurne gegangen sei er zuerst am Samstag im italienischen Konsulat, dann am Sonntag in einer Hamburger Grundschule.
Das Eingeständnis verschlug nicht nur Gastgeber Jauch fast die Sprache, auch Mit-Talker Wolfgang Schäuble wollte und konnte die Aussage kaum fassen.
[ . . . ]
Verdacht der Wahlfälschung
Nach einer Anzeige befasst sich nun die Justiz mit dem Fall. Wegen des Verdachts der Wahlfälschung läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die prüft auch den Tatbestand des Fälschens von Wahlunterlagen. Auch der Landesverband Sachsen der Alternative für Deutschland (AfD) erstattete Anzeige.
Die sächsische AfD Landesvorsitzende Frauke Petry teilte mit, "ein namhafter deutscher Journalist" habe mit einer doppelten Stimmabgabe gegen das Gesetz verstoßen. "Dieser Rechtsbruch ist nicht hinnehmbar und muss geahndet werden."
Dass di Lorenzo als Doppelstaatler von den Behörden zwei Wahlbenachrichtigungen erhielt, ist nach Einschätzung von Bundeswahlleiter Roderich Egeler nicht zu beanstanden. Es sei kein Fehler passiert, gehe man doch in solchen Fällen davon aus, "dass der Unions-Bürger seine Rechte in der Weise in Anspruch nimmt, wie das Gesetz es auch vorschreibt – nämlich nur einmal wählen zu gehen." Man müsse die Regeln überarbeiten.
In Deutschland leben laut Statistik insgesamt etwa eine Million Wahlberechtigte, die neben der deutschen auch noch eine zweite EU-Staatsbürgerschaft haben, darunter etwa 460.000 Polen und 130.000 Italiener.
[ . . .]
Das Kuriose am Fall di Lorenzo: In einem Artikel ausgerechnet bei "Zeit Online" wurden vier Tage vor der Europa-Wahl genau diese Fakten akribisch aufgelistet. Unter der Überschrift "Lücke im EU-Wahlsystem" wurde exakt das Problem erörtert, dass nicht auszuschließen ist, dass Doppelstaatler möglicherweise zwei Mal ihre Stimme abgeben.
"
http://www.welt.de/politik/deutschland/article128441529/Die-AfD-erklaert-Giovanni-di-Lorenzo-das-Wahlrecht.html
Der Hellste scheint dieser selbstverliebte Sc hreiberling auch nicht zu sein, sonst hätte er ich denken können, daß mehrfache Stimmabgabe nicht rechtens ist.
Eine Kontrolle, die Wahlfälschungen durch Inhaber mehrerer Staatsbürgerschaften verhindert, scheint es bislang nicht zu geben.
kikkoman
27.05.2014, 10:01
Wahlfälschung (§ 107a (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__107a.html) StGB) betreibt, wer unbefugt wählt, ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Noch Fragen?
Strandwanderer
27.05.2014, 10:28
Noch Fragen?
Der Herr Chefredakteur wird mit einer Geldbuße wie für's Falschparken davonkommen.
Schließlich kämpft er seit Jahren in vorderster Front "gegen Rechts".
kikkoman
27.05.2014, 16:44
Der Herr Chefredakteur wird mit einer Geldbuße wie für's Falschparken davonkommen.
Schließlich kämpft er seit Jahren in vorderster Front "gegen Rechts".
So isses, und mehr zu erwarten wäre wohl naiv.
Ich lasse mich aber gerne angenehm überraschen.
Don Pacifico
27.05.2014, 16:56
Habe jetzt leider wenig Zeit, das Folgende zu suchen:
Ein Online-Kommentator in der FAZ hat es auf den Punkt gebracht. Ich fasse aus dem Gedächtnis zusammen:
Man darf normalerweise nicht zweimal an der gleichen Wahl teilnehmen
Allerdings hat di Lorenzo nicht zweimal die gleichen Personen gewählt. Vielmehr stimmte er mit seinem deutschen Pass für deutsche EU-Kandidat/inn/en ab und mit seinem italienischen Pass für italienische Kandidat/inn/en. Es sind also unterschiedliche Personenkreise.
Solange eine doppelte Staatsbürgerschaft anerkannt ist, ist das zwar nicht die feine englische Art, aber immer noch von anderem Kaliber, als zweimal den Gleichen zu wählen.
Don Pacifico
27.05.2014, 17:07
Gefunden:
http://www.faz.net/aktuell/politik/europawahl/zeit-chefredakteur-waehlt-zweimal-afd-erstattet-anzeige-gegen-di-lorenzo-12958192.html
Kommentar vom 26. 05. 2014, 23.27 Uhr
Di Lorenzo hat gar nicht doppelt gewählt!
JÜRGEN K. PAAPE (JKP4FAZ) (http://www.faz.net/suche/?query=&BTyp=lesermeinungen&username=%22jkp4faz%22) - 26.05.2014 23:27Folgen http://www.faz.net/userImage/jkp4fazNun mal langsam. Di Lorenzo hat gar nicht im Sinne des Gesetzes doppelt gewählt.
Der Gesetzestext ist nicht so klar wie er beim ersten Lesen klingt. Schließlich wählte er bei der EU-Parlamentswahl einmal deutsche und einmal italienische Abgeordnete; die sind nicht gegeneinander austauschbar, sondern verschieden und zahlenmäßig begrenzt! Di Lorenzo hatte jeweils nur eine Stimme für verschiedene Wahlen!
Di Lorenzo's Wahlverhalten in der ital. Botschaft hatte für die zu wählenden deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments keine Auswirkung und umgekehrt. Darum geht es!
Anders wäre es bei einer Direktwahl(!) z.B. eines EU-Präsidenten. Da würden Inhaber zweier europ. Pässe tatsächlich für dieselbe(!) Wahl ggf. zweimal eine Stimme abgegeben, wenn die Wahl denn wirklich direkt und nicht über nationale 'Wahlmänner' erfolgte.
Also insgesamt Entwarnung: Sturm im Wasserglas!
Spätestens letztinstanzlich wird ein Gericht das auch so sehen, wenn der Herr nicht schon vorher Hirn herabschmeißt.
Strandwanderer
27.05.2014, 19:26
Gefunden:
http://www.faz.net/aktuell/politik/europawahl/zeit-chefredakteur-waehlt-zweimal-afd-erstattet-anzeige-gegen-di-lorenzo-12958192.html
Kommentar vom 26. 05. 2014, 23.27 Uhr
Die Logik des Kommentars überzeugt mich nicht.
Bei den Wahlen zum deutschen Bundestag wählt man mit der sogen. Zweitstimme auch keinen Abgeordneten direkt.
Dennoch beginge jemand Wahlfälschung, wenn er sowohl an seinem ersten als auch an seinem zweiten Wohnsitz wählen würde, denn er nimmt so mehrfach Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments.
Leberecht
27.05.2014, 19:36
Wahlfälschung (§ 107a (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__107a.html) StGB) betreibt, wer unbefugt wählt, ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Noch Fragen?
Ja! Er hat doch aber ´befugt´ gewählt, oder nicht?
kikkoman
28.05.2014, 00:32
Ja! Er hat doch aber ´befugt´ gewählt, oder nicht?
Sherlock, übernehmen Sie!
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Hätte er mal sein eigenes Blatt gelesen!
http://img.welt.de/img/deutschland/origs128441527/2339729348-w900-h600/Giovanni-di-Lorenzo-2-.jpg
"Hätte er besser geschwiegen? So aber hat Giovanni di Lorenzo nicht nur massenhaft Häme, Kritik und Kopfschütteln geerntet, sondern auch noch eine Strafanzeige wegen Wahlfälschung. Der Chefredakteur der "Zeit" hatte vor laufender Kamera lässig erzählt, er habe gleich zweimal einen Stimmzettel beim Europa-Votum abgegeben.
Die Ergebnisse der Europa-Wahl waren am Tag danach für viele plötzlich nur noch Nebensache. Di Lorenzo besitzt als Doppelstaatler einen italienischen und einen deutschen Pass. Deshalb erhielt er zwei Wahlbenachrichtigungen – und füllte nach eigenem Bekunden dann auch zwei Wahlzettel aus, einmal als Italiener und einmal als Deutscher. Das berichtete der 55-Jährige Journalist und Autor am Sonntagabend freimütig in der ARD-Talkrunde "Günther Jauch".
Gefragt hatte Jauch, wo di Lorenzo gewählt habe. Antwort: in Deutschland. Und: "Ich darf zwei Mal wählen, weil ich zwei Pässe habe." Zur Wahlurne gegangen sei er zuerst am Samstag im italienischen Konsulat, dann am Sonntag in einer Hamburger Grundschule.
Das Eingeständnis verschlug nicht nur Gastgeber Jauch fast die Sprache, auch Mit-Talker Wolfgang Schäuble wollte und konnte die Aussage kaum fassen.
[ . . . ]
Verdacht der Wahlfälschung
Nach einer Anzeige befasst sich nun die Justiz mit dem Fall. Wegen des Verdachts der Wahlfälschung läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die prüft auch den Tatbestand des Fälschens von Wahlunterlagen. Auch der Landesverband Sachsen der Alternative für Deutschland (AfD) erstattete Anzeige.
Die sächsische AfD Landesvorsitzende Frauke Petry teilte mit, "ein namhafter deutscher Journalist" habe mit einer doppelten Stimmabgabe gegen das Gesetz verstoßen. "Dieser Rechtsbruch ist nicht hinnehmbar und muss geahndet werden."
Dass di Lorenzo als Doppelstaatler von den Behörden zwei Wahlbenachrichtigungen erhielt, ist nach Einschätzung von Bundeswahlleiter Roderich Egeler nicht zu beanstanden. Es sei kein Fehler passiert, gehe man doch in solchen Fällen davon aus, "dass der Unions-Bürger seine Rechte in der Weise in Anspruch nimmt, wie das Gesetz es auch vorschreibt – nämlich nur einmal wählen zu gehen." Man müsse die Regeln überarbeiten.
In Deutschland leben laut Statistik insgesamt etwa eine Million Wahlberechtigte, die neben der deutschen auch noch eine zweite EU-Staatsbürgerschaft haben, darunter etwa 460.000 Polen und 130.000 Italiener.
[ . . .]
Das Kuriose am Fall di Lorenzo: In einem Artikel ausgerechnet bei "Zeit Online" wurden vier Tage vor der Europa-Wahl genau diese Fakten akribisch aufgelistet. Unter der Überschrift "Lücke im EU-Wahlsystem" wurde exakt das Problem erörtert, dass nicht auszuschließen ist, dass Doppelstaatler möglicherweise zwei Mal ihre Stimme abgeben.
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http://www.welt.de/politik/deutschland/article128441529/Die-AfD-erklaert-Giovanni-di-Lorenzo-das-Wahlrecht.html
Der Hellste scheint dieser selbstverliebte Sc hreiberling auch nicht zu sein, sonst hätte er ich denken können, daß mehrfache Stimmabgabe nicht rechtens ist.
Eine Kontrolle, die Wahlfälschungen durch Inhaber mehrerer Staatsbürgerschaften verhindert, scheint es bislang nicht zu geben.
Das Beste war ja die mopsige Wowereit-Art, mit der er seine Heldentat vorgetragen hat:
"Di Lorenzo hat in der Talkshow von Günter Jauch einfach mal so ausgeplaudert, dass er zweimal seine Stimme bei der Europawahl abgegeben hat – schließlich besitze er auch zwei Pässe. “Ich darf zweimal wählen”, behauptete er mit erstaunlicher Selbstverständlichkeit.
Günter Jauch war darauf vorbereitet, was ich ebenso bemerkenswert finde. Er konfrontierte di Lorenzo mit dem geltenden deutschen Recht. Und das sieht bei Wahlfälschung eine Strafe zwischen einer Geldbuße und fünf Jahren Haft vor. Geradezu generös sagte di Lorenzo dann, er könne auch darauf verzichten und das sei ja wohl nicht das Problem mit Europa."
(...) Der Chefredakteur eines der wichtigsten überregionalen Medien der Republik kommt überhaupt nicht auf die Idee, dass an seinem Verhalten etwas Falsches sein könnte. Der gesunde Menschenverstand ist abgeschaltet, die Bodenhaftung zur Normalität längst verloren.
http://www.indiskretionehrensache.de/2014/05/giovanni-di-lorenzo/
Die Logik des Kommentars überzeugt mich nicht.
Bei den Wahlen zum deutschen Bundestag wählt man mit der sogen. Zweitstimme auch keinen Abgeordneten direkt.
Dennoch beginge jemand Wahlfälschung, wenn er sowohl an seinem ersten als auch an seinem zweiten Wohnsitz wählen würde, denn er nimmt so mehrfach Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments.
Der Faz-Kommentar ist Unsinn. Bloß dürfte sich derlei ungesetzliches Tun schwer bis gar nicht verfolgen lassen. Udo Vetter bringt es folgendermaßen auf den Punkt:
(...) Die Zahl doppelt wahlberechtigter EU-Staatsbürger kennt niemand genau. Sie soll aber in die Hunderttausende gehen. Auch das Problem der möglichen Doppelabstimmung ist sehr gut bekannt, wie sich ja schon unmittelbar aus dem EU-Wahlgesetz ergibt.
Allerdings sehen Experten derzeit kaum eine Möglichkeit, die doppelte Wahl zu verhindern. Zu unterschiedlich sind die Wahl- und Meldesystem in den EU-Ländern. Und eine zentrale Wählerdatenbank gibt es schon gar nicht.
„Solche denkbaren Verstöße sind nicht kontrollierbar“, bestätigte der Bundeswahlleiter Ende der Woche noch der WAZ.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/25/bekennender-doppelwaehler/
Schweizfan
28.05.2014, 01:05
Der Hellste scheint dieser selbstverliebte Sc hreiberling auch nicht zu sein, sonst hätte er ich denken können, daß mehrfache Stimmabgabe nicht rechtens ist.
Der Hellste ist er allein schon deshalb nicht weil er in seiner Blödheit doch tatsächlich meinte, mit diesem Betrug auch noch öffentlich "posen" zu müssen ... Ein Idiot von einem Angeber!!! Dieses "Ällabätsch, ich konnte zwei mal wählen!!!" ist auf dem Niveau von Schwanzvergleichen.
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