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Vollständige Version anzeigen : Wieder Wahlbetrug?



Siddhartha
22.05.2014, 20:21
Nach der letzten Bundestagswahl tobte eine riesige Diskussion in sämtlichen sozialen Netzwerken. Es gab Hinweise für Wahlbetrügereien, Manipulationen und Ungereimtheiten. Es reicht aber nicht, nachher in den Foren rumzumeckern, sondern wenn Ihr konkrete Hinweise habt, gibt es Rechte und Möglichkeiten, auf die ich weiter unten eingehe. Die Medien haben offensichtlich nur wenig Interesse an einer Berichterstattung.Keine ordnungsgemäße Überprüfung der Personen per Personalausweis oder Reisepaß, keine Wahlbeobachter in den Wahllokalen bei der Stimmabgabe und bei der Auszählung - ohne diese Kontrollen gibt es unendlich viele Möglichkeiten des Wahlbetrugs:

Es fängt schon an mit der einfachen Möglichkeit, anderen Wählern die Wahlscheine abzukaufen. Bei 30% Nichtwählern lassen sich ohne Mühe genügend Personen finden, die bereit sind ihren Wahlschein für einen 20- oder 50-Euro-Schein zu verkaufen.
Die Möglichkeit der Wahlscheinfälschung ist ebenfalls gegeben, erfordert aber ein gewisses Maß an krimineller Energie. Wo nicht einmal die Person kontrolliert wird, ist erst recht nicht mit einer genauen Überprüfung der Wahlscheine zu rechnen.

Wenn keine Wahlbeobachter da sind oder diese mit kriminellen Wahlhelfern unter einer Decke stecken sind dem Betrug in den Wahllokalen und bei der Auswertung praktisch keine Grenzen gesetzt.

Entscheidend ist daher, daß wir uns bei den zukünftigen Wahlen als Wahlbeobachter in den Wahllokalen und in den Büros für die Auszählung der Briefwahl einfinden. Dabei ist es besonders wichtig, nicht nur bei der gesamten Wahl, sondern auch bei der Auszählung und Weiterganbe der Stimmen dabei zu sein.*In einer Demokratie sind die Wahlen nämlich öffentlich und die Wahlbeobachtung ein Grundrecht.*Bundeswahlgesetz (BWahlG oder BWG):§ 31 Öffentlichkeit der WahlhandlungDie Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.http://de.wikipedia.org/wiki/BWah

Sollte es irgendwo zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein, bitte in jedem Fall*schriftlich Einspruch*einlegen!!!Einspruchsberechtigt ist gemäß § 2 Abs. 2 WahlPrG jeder am Tag der Wahl Wahlberechtigte und jede Gruppe solcher Wahlberechtigten, und zwar unabhängig von ihrer Teilnahme an der Wahl und ohne eine Beschränkung etwa auf ihren Wahlkreis. Ein amtliches Einspruchsrecht haben ferner die Landes- und der Bundeswahlleiter sowie der Bundestagspräsident.In formeller Hinsicht ist nach § 2 Abs. 3 WahlPrG erforderlich, dass der Einspruch schriftlich und begründet beim Bundestag eingereicht wird. Laut § 2 Abs. 4 S. 1 WahlPrG beträgt die Frist dafür zwei Monate, beginnend mit dem Wahltag. Sonst könnte die richtige Zusammensetzung des Bundestages nicht innerhalb angemessener Zeit geklärt werden. Werden dem Präsidenten des Bundestages nach Ablauf dieser Frist in amtlicher Eigenschaft Umstände bekannt, die einen Wahlmangel begründen könnten, so kann dieser noch innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden dieser Umstände Einspruch einlegen, § 2 Abs. 4 S. 2 WahlPrG. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist begründet werden.(Wikipedia)Wer also konkrete Hinweise auf Wahlbetrug hat, sollte JETZT schriftlich Einspruch einlegen. Im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen. Ich empfehle auch, den Einspruch öffentlich zu machen und beispielsweise Kopien an die Parteien und Medien zu schicken und natürlich hier und in anderen Foren posten.