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schastar
20.05.2014, 06:44
So, gestern hat es mich erwischt. Bisher habe ich mich standhaft geweigert mein Zeug über Elster zu erstellen sondern sendete es korrekt ausgefüllt in Schriftform ein.

Gestern bekam ich einen Brief daß man meine Unterlagen für nichtig erklärt und ich deshalb so behandelt werde als wenn ich sie nicht eingereicht hätte, was dann auch gleich eine Steuerschätzung zur Folge hatte.

Da ich mit Elter nicht umgehen kann bin ich jetzt gezwungen es von einem Steuerberater erledigen zu lassen. Ich finde das ist eine Frechheit. Außerdem buchen sie einfach ab weil ich ihnen Angeblich eine Vollmacht erteilt habe. Auf Nachfrage wurde mir erklärt daß dies die gleiche sei wie bei der KFZ-Steuer.


Wäre es nicht sinnvoll der Arbeitgeber würde ihnen einfach den Lohn überweisen und wenn ich was brauche stelle ich einen Antrag? :crazy:

Murmillo
20.05.2014, 06:49
So, gestern hat es mich erwischt. Bisher habe ich mich standhaft geweigert mein Zeug über Elster zu erstellen sondern sendete es korrekt ausgefüllt in Schriftform ein.

Gestern bekam ich einen Brief daß man meine Unterlagen für nichtig erklärt und ich deshalb so behandelt werde als wenn ich sie nicht eingereicht hätte, was dann auch gleich eine Steuerschätzung zur Folge hatte.

Da ich mit Elter nicht umgehen kann bin ich jetzt gezwungen es von einem Steuerberater erledigen zu lassen. Ich finde das ist eine Frechheit. Außerdem buchen sie einfach ab weil ich ihnen Angeblich eine Vollmacht erteilt habe. Auf Nachfrage wurde mir erklärt daß dies die gleiche sei wie bei der KFZ-Steuer.


Wäre es nicht sinnvoll der Arbeitgeber würde ihnen einfach den Lohn überweisen und wenn ich was brauche stelle ich einen Antrag? :crazy:

Wenn du bisher deine Steuererklärung auf dem Papier erledigt hattest, sollte ELSTER für dich eigentlich kein Problem sein. Ist doch auch nichts anderes, nur eben elektronisch übermittelt.
Hilfen zu ELSTER gibts hier: https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax

Muss noch ergänzen: Wenn du dir das ELSTER-Programm ( kostenlos) herunterlädst, und auf Privatperson/Einkommenssteuer 2013 gehst, wirst du sehen, dass es nichts weiter ist als die elektronische Ausführung der dir sicherlich bekannten grün- weissen Zettel, welche du bisher ausgefüllt hattest

Pius12
20.05.2014, 06:52
Wenn du bisher deine Steuererklärung auf dem Papier erledigt hattest, sollte ELSTER für dich eigentlich kein Problem sein. Ist doch auch nichts anderes, nur eben elektronisch übermittelt.
Hilfen zu ELSTER gibts hier: https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax

Bin ich froh, das ich mich mit diesem Mist nicht auch noch herumschlagen muss, dafür gibt es Steuerberater.

Murmillo
20.05.2014, 06:59
Bin ich froh, das ich mich mit diesem Mist nicht auch noch herumschlagen muss, dafür gibt es Steuerberater.

So ist es ! Ich habe dafür einen Lohnsteuerhilfeverein. Man kennt ja sowieso nicht die ganzen Tricks und Kniffe der Steuergesetzgebung, und wenn man da mal was vergisst, ist man ganz schnell ein Steuersünder !
Ich habe mir aber gerade mal spaßeshalber das ELSTER-Programm heruntergeladen und bin auf Einkommenssteuererklärung 2013 begangen - es ist das selbe, wie die bisher bekannten grün- weissen Zettel, nur eben elektronisch.

Pappenheimer
20.05.2014, 07:02
Steuern direkt vom Finanzamt abbuchen lassen ist ja wohl das duemmste was man ueberhaupt machen kann. Einfach zurueckbuchen lassen, waere ja noch doller wenn diese Drecksbande sich das Geld nach belieben holt.

schastar
20.05.2014, 07:06
Wenn du bisher deine Steuererklärung auf dem Papier erledigt hattest, sollte ELSTER für dich eigentlich kein Problem sein. Ist doch auch nichts anderes, nur eben elektronisch übermittelt.
Hilfen zu ELSTER gibts hier: https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax

Muss noch ergänzen: Wenn du dir das ELSTER-Programm ( kostenlos) herunterlädst, und auf Privatperson/Einkommenssteuer 2013 gehst, wirst du sehen, dass es nichts weiter ist als die elektronische Ausführung der dir sicherlich bekannten grün- weissen Zettel, welche du bisher ausgefüllt hattest

Ich weiß schon, aber ich mache es einfach lieber auf Papier. Ebenso die Umsatzsteuer-Voranmeldung, wegen welche sie mich jetzt wieder nerven. Das andere wird bereits geelstert, aber die Umsatzsteuer-Voranmeldung machte ich dennoch schriftlich.

schastar
20.05.2014, 07:07
Steuern direkt vom Finanzamt abbuchen lassen ist ja wohl das duemmste was man ueberhaupt machen kann. Einfach zurueckbuchen lassen, waere ja noch doller wenn diese Drecksbande sich das Geld nach belieben holt.

Das kann sie, noch schlimmer als du glaubts.

Pappenheimer
20.05.2014, 07:10
Das kann sie, noch schlimmer als du glaubts.

Sicherlich koennen die das aber nur wenn man dem zustimmt.

Großadmiral
20.05.2014, 07:33
Wäre es nicht sinnvoll der Arbeitgeber würde ihnen einfach den Lohn überweisen und wenn ich was brauche stelle ich einen Antrag? :crazy:

Nein das wäre zu viel Verwaltungsaufwand.
Besser du erhältst eine Pauschale in Höhe des Sozialhilfesatzes das ist weniger Aufwand und der Staat hat mehr Geld zum ausgeben.

Großadmiral
20.05.2014, 07:37
So, gestern hat es mich erwischt. Bisher habe ich mich standhaft geweigert mein Zeug über Elster zu erstellen sondern sendete es korrekt ausgefüllt in Schriftform ein.

Gestern bekam ich einen Brief daß man meine Unterlagen für nichtig erklärt und ich deshalb so behandelt werde als wenn ich sie nicht eingereicht hätte, was dann auch gleich eine Steuerschätzung zur Folge hatte.

Da ich mit Elter nicht umgehen kann bin ich jetzt gezwungen es von einem Steuerberater erledigen zu lassen. Ich finde das ist eine Frechheit. Außerdem buchen sie einfach ab weil ich ihnen Angeblich eine Vollmacht erteilt habe. Auf Nachfrage wurde mir erklärt daß dies die gleiche sei wie bei der KFZ-Steuer.


Wäre es nicht sinnvoll der Arbeitgeber würde ihnen einfach den Lohn überweisen und wenn ich was brauche stelle ich einen Antrag? :crazy:

Wie wurde die Nichtigkeit begründet?

Murmillo
20.05.2014, 07:41
Nein das wäre zu viel Verwaltungsaufwand.
Besser du erhältst eine Pauschale in Höhe des Sozialhilfesatzes das ist weniger Aufwand und der Staat hat mehr Geld zum ausgeben.

Pauschale in Höhe des Sozialhilfesatzes, abzüglich Verwaltungskosten ... - weil , du bist ja kein echter Sozialhilfeempfänger ( genuine welfare recipient , GWR)!

Heinrich_Kraemer
20.05.2014, 09:22
Jaja der liebe einzigartige deutsche Rechtsformalismus. Wo kämen wir denn auch nur hin, wenn jeder seine Steuererklärung innerhalb von 15 Minuten selbst erledigen könnte und auch verstünde, was er da unterschreibt.

Wo blieben da nur die ganzen lieben Bürokraten, angesichts eines 4200 starken Steuergesetzes (nur Gesetzestext) und nochmal 6000 Seiten Kommentar dazu?! Und die schöne Willkürherrscahft?!

Angesichts dessen geht jedem Bürokraten das Herz auf:

http://www.pressetext.com/news/lowres/20100504031

schastar
20.05.2014, 09:33
Wie wurde die Nichtigkeit begründet?

sie akzeptieren keine Papierform mehr. Das war die Begründung.

Murmillo
20.05.2014, 09:49
sie akzeptieren keine Papierform mehr. Das war die Begründung.

Die eigentliche Begründung ist, dass die ELSTER-Formulare computergestützt ausgewertet, nachgerechnet etc. werden. Auch müssen ja diese Steuererklärungen über einen großen Zeitraum aufbewahrt werden, da kamen früher schon lange Flure mit Aktenschränken zusammen- ganz zu schweigen von der Zeit, wenn man mal etwas suchen musste.Ich denke mal, dass im Finanzamt schon seit etlichen Jahren die Steuerbescheide vom Papier per Hand in elektronische Formulare eingetippt ( dabei auch gleich kontrolliert und automatisch nachgerechnet) und danach gespeichert wurden.Zusätzlich haben sie aber noch die Papiere aufbewahrt. Dies entfällt nun . Spart mächtig Arbeit und Zeit bei den Finanzämtern.
Dennoch müssen aber immer noch bei der Einkommenssteuererklärung alle Belege für Sonderausgaben, Werbungskosten etc. in Papierform eingereicht werden.

JensVandeBeek
20.05.2014, 10:23
So, gestern hat es mich erwischt. Bisher habe ich mich standhaft geweigert mein Zeug über Elster zu erstellen sondern sendete es korrekt ausgefüllt in Schriftform ein.

Gestern bekam ich einen Brief daß man meine Unterlagen für nichtig erklärt und ich deshalb so behandelt werde als wenn ich sie nicht eingereicht hätte, was dann auch gleich eine Steuerschätzung zur Folge hatte.

Da ich mit Elter nicht umgehen kann bin ich jetzt gezwungen es von einem Steuerberater erledigen zu lassen. Ich finde das ist eine Frechheit. Außerdem buchen sie einfach ab weil ich ihnen Angeblich eine Vollmacht erteilt habe. Auf Nachfrage wurde mir erklärt daß dies die gleiche sei wie bei der KFZ-Steuer.

Wäre es nicht sinnvoll der Arbeitgeber würde ihnen einfach den Lohn überweisen und wenn ich was brauche stelle ich einen Antrag? :crazy:

Meckere nicht, zahl erst Mal mit Vorbehalt um weitere "Terror" zu vermeiden. Einspruch/Widerspruch-Termine nicht verpassen! Streiten kannst du immer noch.

Ich habe bereits Steuerbescheide für die Firma bekommen und zwar für die Gewinne die ich noch im Jahr 2015 erzielen werde(!). Dabei habe ich meine Verpflichtungen gegenüber Finanzamt bisher immer Cent-genau und überpünktlich erledigt.

jack000
20.05.2014, 10:29
Muss noch ergänzen: Wenn du dir das ELSTER-Programm ( kostenlos) herunterlädst, und auf Privatperson/Einkommenssteuer 2013 gehst, wirst du sehen, dass es nichts weiter ist als die elektronische Ausführung der dir sicherlich bekannten grün- weissen Zettel, welche du bisher ausgefüllt hattest
Zusätzlich stehen am Rand zu jedem Feld noch Informationen und man kann eine Plausiprüfung und eine Berechnung machen => Elster rockt im Vergleich zu den Zetteln!

Großadmiral
20.05.2014, 12:58
Pauschale in Höhe des Sozialhilfesatzes, abzüglich Verwaltungskosten ... - weil , du bist ja kein echter Sozialhilfeempfänger ( genuine welfare recipient , GWR)!

Nein das wäre doch inhuman wenn nicht alle gleich viel hätten, aber zwecks Kostendämpfung eine gute Idee.
Besser noch zwecks Verwirklichung der allgemeinen Gleichheit wäre natürlich wenn anstelle von Geld nur noch Zuteilungsscheine ausgegeben werden.

Großadmiral
20.05.2014, 13:04
Jaja der liebe einzigartige deutsche Rechtsformalismus. Wo kämen wir denn auch nur hin, wenn jeder seine Steuererklärung innerhalb von 15 Minuten selbst erledigen könnte und auch verstünde, was er da unterschreibt.

Wo blieben da nur die ganzen lieben Bürokraten, angesichts eines 4200 starken Steuergesetzes (nur Gesetzestext) und nochmal 6000 Seiten Kommentar dazu?! Und die schöne Willkürherrscahft?!

Angesichts dessen geht jedem Bürokraten das Herz auf:

http://www.pressetext.com/news/lowres/20100504031

Formalismus ist gerade das Gegenteil von Willkür, außer man Versucht als Gesetzgeber tatsächlich jeden Lebenssachverhalt zu Regeln.

Großadmiral
20.05.2014, 13:05
sie akzeptieren keine Papierform mehr. Das war die Begründung.

Sie muss dafür aber auf einen § verweisen, den wollte ich wissen.

Großadmiral
20.05.2014, 13:07
Die eigentliche Begründung ist, dass die ELSTER-Formulare computergestützt ausgewertet, nachgerechnet etc. werden. Auch müssen ja diese Steuererklärungen über einen großen Zeitraum aufbewahrt werden, da kamen früher schon lange Flure mit Aktenschränken zusammen- ganz zu schweigen von der Zeit, wenn man mal etwas suchen musste.Ich denke mal, dass im Finanzamt schon seit etlichen Jahren die Steuerbescheide vom Papier per Hand in elektronische Formulare eingetippt ( dabei auch gleich kontrolliert und automatisch nachgerechnet) und danach gespeichert wurden.Zusätzlich haben sie aber noch die Papiere aufbewahrt. Dies entfällt nun . Spart mächtig Arbeit und Zeit bei den Finanzämtern.
Dennoch müssen aber immer noch bei der Einkommenssteuererklärung alle Belege für Sonderausgaben, Werbungskosten etc. in Papierform eingereicht werden.

Das mit den eintippen stimmt, Steuerberater haben hierzu allerdings Automaten.

schastar
20.05.2014, 13:11
Sie muss dafür aber auf einen § verweisen, den wollte ich wissen.

Den kann ich dir nicht sagen weil der Brief an meinen Steurberater ging.

schastar
20.05.2014, 13:12
Meckere nicht, zahl erst Mal mit Vorbehalt um weitere "Terror" zu vermeiden. Einspruch/Widerspruch-Termine nicht verpassen! Streiten kannst du immer noch.

Ich habe bereits Steuerbescheide für die Firma bekommen und zwar für die Gewinne die ich noch im Jahr 2015 erzielen werde(!). Dabei habe ich meine Verpflichtungen gegenüber Finanzamt bisher immer Cent-genau und überpünktlich erledigt.

die sind halt voller zuversicht daß du auch nächstes Jahr fleisig arbeitest.

Murmillo
20.05.2014, 13:31
Sie muss dafür aber auf einen § verweisen, den wollte ich wissen.

Die Möglichkeit der Abgabe elektronischer Steuererklärungen ist in der AO §150 Abs. 6 und 7 geregelt.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140716,163


Die Pflicht zur Abgabe derselben in elektronischer Form ab einem festgelegten Datum ist im Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens vom 20.12. 2008 festgeschrieben.

s.a. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1 Nr.63
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl108s2850.pdf%2527%255D#__b gbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl108s2850.pdf%27]__1400588122026
( gesamten Link kopieren !)

Das sächsische Finanzministerium schreibt dazu:

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmen verpflichtet, auch ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Die Grundlagen hierfür wurden durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz, BGBl I 2008 S. 2850) und das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010, BGBl I 2010 S. 1768) geschaffen. Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick, welche Erklärungen nunmehr elektronisch abzugeben sind.

EinkommensteuererklärungBeginnend mit der Einkommensteuererklärung 2011 sind Personen, die Gewinneinkünfte erzielen, zur elektronischen Übermittlung verpflichtet.
Gewinneinkünfte sind Einkünfte


aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13, § 13a, § 14, § 14a Einkommensteuergesetz)
aus Gewerbebetrieb (§ 15, § 16, § 17 Einkommensteuergesetz)
aus selbständiger Arbeit (§ 18 Einkommensteuergesetz)

Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen.

Die elektronische Übermittlung ist aber auch in diesen Fällen möglich und bietet auch hier viele Vorteile, die die Steuererklärung auf Papier nicht leisten kann.

http://www.steuern.sachsen.de/6971.html

Steuererklärungen für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit können also durchaus noch in Papierform abgegeben werden !

Zinsendorf
23.05.2014, 17:07
Die elektronische Übermittlung ist aber auch in diesen Fällen möglich und bietet auch hier viele Vorteile, die die Steuererklärung auf Papier nicht leisten kann.


Auch wenn ich da einen gewissen Mehraufwand betreiben muss, so gebe ich, solange es eben geht, prinzipiell meine StE in Papierform ab, alles handschriftlich, um den persönlichen Touch mit dem FA zu erhalten.:)) Ich denke, es wirkt auch ehrlicher. Wenn es nun schon gesetzlich gefordert wird, dann auch richtig, nichts mit Vereinfachung o. ä.! Es gäbe nur eine Vereinfachung (für mich), wenn der Quatsch ganz abgeschafft würde.

In einem gewissen Rahmen kann man ja selbst die dazu notwendigen Kriterien gestalten...

Deutschmann
23.05.2014, 17:12
So, gestern hat es mich erwischt. Bisher habe ich mich standhaft geweigert mein Zeug über Elster zu erstellen sondern sendete es korrekt ausgefüllt in Schriftform ein.

Gestern bekam ich einen Brief daß man meine Unterlagen für nichtig erklärt und ich deshalb so behandelt werde als wenn ich sie nicht eingereicht hätte, was dann auch gleich eine Steuerschätzung zur Folge hatte.

Da ich mit Elter nicht umgehen kann bin ich jetzt gezwungen es von einem Steuerberater erledigen zu lassen. ...

Keine Sorge. Das Programm ist dermaßen simpel aufgebaut - da ist die Bedienung der Fussgängerampel auf dem Weg zum Steuerberater schwieriger. ;)

Carl von Cumersdorff
23.05.2014, 17:40
Ich frage mich immer wieder wie Finanzamtbeamte mit ihrem Gewissen zurecht kommen. Dieses Amt begeht doch im Namen und im Auftrag der Regierung ständig Straftaten nach allgemeiner Auffassung des einfachen und ausgebeuteten Volkes. Selbst Robin Hood würde heute den Sheriff von Nottingham eher als sozialen Amtsträger bezeichnen, wenn er diese Gier der "Demokraten" sehen würde.

GSch
23.05.2014, 17:43
sie akzeptieren keine Papierform mehr. Das war die Begründung.

Das hat sich bis zu meinem Finanzamt aber noch nicht herumgesprochen.

Don
23.05.2014, 18:27
Wenn du bisher deine Steuererklärung auf dem Papier erledigt hattest, sollte ELSTER für dich eigentlich kein Problem sein. Ist doch auch nichts anderes, nur eben elektronisch übermittelt.
Hilfen zu ELSTER gibts hier: https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax

Muss noch ergänzen: Wenn du dir das ELSTER-Programm ( kostenlos) herunterlädst, und auf Privatperson/Einkommenssteuer 2013 gehst, wirst du sehen, dass es nichts weiter ist als die elektronische Ausführung der dir sicherlich bekannten grün- weissen Zettel, welche du bisher ausgefüllt hattest

Darum geht es nicht. Es geht um den Zwang Rechner zu benutzen. Es wird zeit daß jemand dagegen vor dem BVerfG dagegen klagt.

Antisozialist
23.05.2014, 18:52
Meckere nicht, zahl erst Mal mit Vorbehalt um weitere "Terror" zu vermeiden. Einspruch/Widerspruch-Termine nicht verpassen! Streiten kannst du immer noch.

Ich habe bereits Steuerbescheide für die Firma bekommen und zwar für die Gewinne die ich noch im Jahr 2015 erzielen werde(!). Dabei habe ich meine Verpflichtungen gegenüber Finanzamt bisher immer Cent-genau und überpünktlich erledigt.

In so einem Fall sollte fristgerecht Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Die Steuererklärung sollte möglichst bald elektronisch übermittelt werden, da sonst die Aussetzung der Vollziehung wegen fehlender Begründung nicht gewährt wird.

Sie zahlen keine Steuern für zukünftige Gewinne, sondern höchstens Vorauszahlungen.

Sie wollen anscheinend sicherstellen, dass der Staat über genug finanzielle Mittel verfügt, um Ihre Landsleute zu alimentieren.

latrop
23.05.2014, 19:01
Wie es heute ist, weiss ich nicht - früher konnte man sich die Formulare nicht herunter laden, bevor sie ausgefüllt waren.
Ich will in Ruhe meine Formulare ausfüllen. Manchmal müssen auch mehrere Positionen zusammen gezählt werden, bevor man einen Betrag einsetzen kann.
Für mich als normaler Bürger ist die Art von ELSTER Scheisse !!

Nachbar
23.05.2014, 19:24
Dabei den Belegmanager innerhalb des Einkommensteuerprogramms nicht vergessen! :cool:

Apart
27.05.2014, 20:47
Steuern direkt vom Finanzamt abbuchen lassen ist ja wohl das duemmste was man ueberhaupt machen kann. Einfach zurueckbuchen lassen, waere ja noch doller wenn diese Drecksbande sich das Geld nach belieben holt.


Sagt einer, der in Costa Rica lebt !

Glaub mir, sie holen es sich so oder so und wenn du nicht abbuchen lässt, hast du schneller Mahnspesen zu zahlen, als du zur Bank gehen kannst.

elas
27.05.2014, 21:15
Die eigentliche Begründung ist, dass die ELSTER-Formulare computergestützt ausgewertet, nachgerechnet etc. werden. Auch müssen ja diese Steuererklärungen über einen großen Zeitraum aufbewahrt werden, da kamen früher schon lange Flure mit Aktenschränken zusammen- ganz zu schweigen von der Zeit, wenn man mal etwas suchen musste.Ich denke mal, dass im Finanzamt schon seit etlichen Jahren die Steuerbescheide vom Papier per Hand in elektronische Formulare eingetippt ( dabei auch gleich kontrolliert und automatisch nachgerechnet) und danach gespeichert wurden.Zusätzlich haben sie aber noch die Papiere aufbewahrt. Dies entfällt nun . Spart mächtig Arbeit und Zeit bei den Finanzämtern.
Dennoch müssen aber immer noch bei der Einkommenssteuererklärung alle Belege für Sonderausgaben, Werbungskosten etc. in Papierform eingereicht werden.


Es wird Zeit dass der Justizapparat mal endlich nachzieht und nicht Verbrecherakten über lange Korridore hin- und her schiebt.
Elster find ich gut.....es werden einem die Vorjahreswerte automatisch vorgegeben (geil)

Nachbar
27.05.2014, 21:47
Es wird Zeit dass der Justizapparat mal endlich nachzieht und nicht Verbrecherakten über lange Korridore hin- und her schiebt.
Elster find ich gut.....es werden einem die Vorjahreswerte automatisch vorgegeben (geil)

Super, dann können wir ja jährlich neu die besonderen Erschwernisse wie Fortbildungen und Ausfallzeiten vortragen.

Herr B.
28.05.2014, 02:16
Wie es heute ist, weiss ich nicht - früher konnte man sich die Formulare nicht herunter laden, bevor sie ausgefüllt waren.
Ich will in Ruhe meine Formulare ausfüllen. Manchmal müssen auch mehrere Positionen zusammen gezählt werden, bevor man einen Betrag einsetzen kann.
Für mich als normaler Bürger ist die Art von ELSTER Scheisse !!
Zusaetzlich noch dreist frechen Humor vom FA, was?!
ELSTER? Das ist doch eine diebische Vogelart die alles Glitzernde aufgreift und ins Nest schafft!? Und so benennen die ihr Software zur Steuerabgabe? Mein Gott!
Na, wie sie mit alten Leuten umgehen ist mir ja bekannt...

Bruddler
28.05.2014, 03:49
Zusaetzlich noch dreist frechen Humor vom FA, was?!
ELSTER? Das ist doch eine diebische Vogelart die alles Glitzernde aufgreift und ins Nest schafft!? Und so benennen die ihr Software zur Steuerabgabe? Mein Gott!
Na, wie sie mit alten Leuten umgehen ist mir ja bekannt...

Ich gebe meine Steuererklärung immer persönlich ab, dabei kann ich mit dem jew. "Sachbearbeiter" irgendwelche Fragen gleich vor Ort klären. :compr:

Pappenheimer
28.05.2014, 04:50
Sagt einer, der in Costa Rica lebt !

Glaub mir, sie holen es sich so oder so und wenn du nicht abbuchen lässt, hast du schneller Mahnspesen zu zahlen, als du zur Bank gehen kannst.


Mich hat eine Falschberechnung des Finanzamtes fast die Existenz gekostet. Da wurden mal eben die letzten 5 Jahren meines Betriebes neu berechnet und es kam eine Summe zusammen dass mir bald schwindlig wurde. Haette ich da einen Abbuchungsauftrag unterschrieben waere ich wohl auf der Strasse gelandet. Der Rechtsstreit dauerte 2 Jahre und das mit 3 Finanzaemtern und am Ende bekam ich sogar noch Geld von diesen Aasgeiern zurueck.

Fazit: Nie, aber wirklich auch nie dem Finanzamt einen Abbuchungsauftrag unterschreiben. Es ist ja auch manchmal so dass man etwas knapp bei Kasse ist, da zahlt man die Steuern eben ein paar Wochen/ Monate/ Mahnungen spaeter, das geht bei einem Abbuchungsauftrag natuerlich nicht.

schastar
28.05.2014, 06:04
Sagt einer, der in Costa Rica lebt !

Glaub mir, sie holen es sich so oder so und wenn du nicht abbuchen lässt, hast du schneller Mahnspesen zu zahlen, als du zur Bank gehen kannst.

Habe ich alles schon bezahlt.

Azrael
28.05.2014, 10:10
Ich habe bereits Steuerbescheide für die Firma bekommen und zwar für die Gewinne die ich noch im Jahr 2015 erzielen werde(!).

Ja das kenne ich auch. Geil ne, die scheinen ne Kristallkugel zu haben. ;):D

jack000
28.05.2014, 11:27
sie akzeptieren keine Papierform mehr. Das war die Begründung.
Aber das kann doch nicht sein. Nach wie vor gibt es doch Menschen, die tatsächlich keinen Computer haben, aber trotzdem arbeiten.

Rhino
14.04.2016, 20:09
....
Das sächsische Finanzministerium schreibt dazu:

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmen verpflichtet, auch ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Die Grundlagen hierfür wurden durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz, BGBl I 2008 S. 2850) und das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010, BGBl I 2010 S. 1768) geschaffen. Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick, welche Erklärungen nunmehr elektronisch abzugeben sind.

Einkommensteuererklärung

Beginnend mit der Einkommensteuererklärung 2011 sind Personen, die Gewinneinkünfte erzielen, zur elektronischen Übermittlung verpflichtet.
Gewinneinkünfte sind Einkünfte


aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13, § 13a, § 14, § 14a Einkommensteuergesetz)
aus Gewerbebetrieb (§ 15, § 16, § 17 Einkommensteuergesetz)
aus selbständiger Arbeit (§ 18 Einkommensteuergesetz)

Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen.
...
Durch wen und wann wurde denn dieses "Einkommensteuergesetz" erlassen?

Dima
14.04.2016, 20:22
Dem Finanzamt habe ich nie ein Lastschriftmandat erteilt. Sonst können die abbuchen was die wollen, ohne dass ich mich dagegen wehren kann. Nichts da. Bevor Zahlungen getätigt werden, sollen diese gründlich überprüft sein.

Ich bin mit dem Finanzamt Detmold sowieso auf Kriegsfuß. Die haben mich irgendwie auf dem Kieker. Damals als ich noch GbR-Gesellschafter war, hab ich unsere Umsatzsteuer-Voranmeldung um EINEN TAG überzogen, und schon bekam ich einen wütenden Brief mit 25 € Säumniszuschlag und Androhung von Zwangsmaßnahmen, wenn die Erklärung künftig weiterhin unpünktlich abgegeben wird...

Nachbar
14.04.2016, 20:28
Dem Finanzamt habe ich nie ein Lastschriftmandat erteilt. Sonst können die abbuchen was die wollen, ohne dass ich mich dagegen wehren kann. Nichts da. Bevor Zahlungen getätigt werden, sollen diese gründlich überprüft sein.

Ich bin mit dem Finanzamt Detmold sowieso auf Kriegsfuß. Die haben mich irgendwie auf dem Kieker. Damals als ich noch GbR-Gesellschafter war, hab ich unsere Umsatzsteuer-Voranmeldung um EINEN TAG überzogen, und schon bekam ich einen wütenden Brief mit 25 € Säumniszuschlag und Androhung von Zwangsmaßnahmen, wenn die Erklärung künftig weiterhin unpünktlich abgegeben wird...
Den Säumniszuschlag gibt es jedoch nicht für die nicht fristgerecht übertragene (eingereichte) UStVA.

Dima
14.04.2016, 20:41
Den Säumniszuschlag gibt es jedoch nicht für die nicht fristgerecht übertragene (eingereichte) UStVA.
Aber so stand es im Schreiben drin, so nach dem Motto: Wir verhängen gegen Sie einen Säumniszuschlag, weil die USt-VA nicht am 10. sondern erst am 11. abgegeben wurde und dafür kein Rechtfertigungsgrund ersichtlich war.

Möglicherweise hat das Finanzamt mich schlicht abgezockt, könnte ich mir gut vorstellen bei denen.

Nachbar
14.04.2016, 20:52
Aber so stand es im Schreiben drin, so nach dem Motto: Wir verhängen gegen Sie einen Säumniszuschlag, weil die USt-VA nicht am 10. sondern erst am 11. abgegeben wurde und dafür kein Rechtfertigungsgrund ersichtlich war.
Für eine nicht fristgerecht eingereichte bzw. übertragene UStVA wird ein Verspätungszuschlag erhoben.

Vielerorts wird der Säumniszuschlag mit dem Verspätungszuschlag verwechselt.

Der Säumniszuschlag wird dann erhoben, wenn ein geschuldeter Betrag unentschuldbar nicht fristgerecht beglichen worden ist, dadurch wird ein etwaiger Zinsvorteil, den Du Dir selber (durch Nichtleistung) einräumst, ausgeglichen.


Möglicherweise hat das Finanzamt mich schlicht abgezockt, könnte ich mir gut vorstellen bei denen. Nein, das Finanzamt zockt keinen Steuerpflichtigen ab.

jack000
14.04.2016, 20:59
Die wahre Frechheit sind die Öffnungszeiten der Finanzämter. Erst wenn die Otto-Normal-Arbeitnehmer Feierabend haben, haben Finanzämter bereits geschlossen.
=> Das kann so nicht richtig sein!

Nachbar
14.04.2016, 21:05
Die wahre Frechheit sind die Öffnungszeiten der Finanzämter. Erst wenn die Otto-Normal-Arbeitnehmer Feierabend haben, haben Finanzämter bereits geschlossen.
=> Das kann so nicht richtig sein!

Wo siehst Du hier das Problem?

Antisozialist
14.04.2016, 21:58
Wo siehst Du hier das Problem?

Das Problem besteht darin, dass man als Vollzeit-Arbeitnehmer seinen kostenbaren Urlaubsanspruch opfern muss, um irgendwelche blöden Behördentermine wahrnehmen zu können. Dabei finanziert man solche Läden durch seine Abgaben erheblich mit.

Nachbar
14.04.2016, 22:01
Das Problem besteht darin, dass man als Vollzeit-Arbeitnehmer seinen kostenbaren Urlaubsanspruch opfern muss, um irgendwelche blöden Behördentermine wahrnehmen zu können. Dabei finanziert man solche Läden durch seine Abgaben erheblich mit.

Deinen kostbaren Urlaubsanspruch musst Du nicht opfern, ein Brief ans Finanzamt reicht aus.
(gemeint ist wahrscheinlich der kostbare Urlaub, also die arbeitsfreie Jahreszeit)

Antisozialist
14.04.2016, 22:28
Deinen kostbaren Urlaubsanspruch musst Du nicht opfern, ein Brief ans Finanzamt reicht aus.
(gemeint ist wahrscheinlich der kostbare Urlaub, also die arbeitsfreie Jahreszeit)

Für Laien ist die Möglichkeit, beim Finanzamt eine persönliche Auskunft zu bekommen, von Relevanz.

Für mich nicht. Für mich ist es ein Problem, dass ich einen neuen Personalausweis in meinem Wohnort beantragen muss.

Nachbar
14.04.2016, 22:35
Für Laien ist die Möglichkeit, beim Finanzamt eine persönliche Auskunft zu bekommen, von Relevanz. Für mich nicht.
Bist Du in Sachen Finanzamt kein Laie?
Zudem ist es dem Finanzamt untersagt, den Steuerberater zu spielen, es darf keine Auskünfte im Steuerrecht geben.


Für mich ist es ein Problem, dass ich einen neuen Personalausweis in meinem Wohnort beantragen muss.

Willst Du Deinen Personalausweis beim Finanzamt beantragen?

hamburger
14.04.2016, 23:21
Für eine nicht fristgerecht eingereichte bzw. übertragene UStVA wird ein Verspätungszuschlag erhoben.

Vielerorts wird der Säumniszuschlag mit dem Verspätungszuschlag verwechselt.

Der Säumniszuschlag wird dann erhoben, wenn ein geschuldeter Betrag unentschuldbar nicht fristgerecht beglichen worden ist, dadurch wird ein etwaiger Zinsvorteil, den Du Dir selber (durch Nichtleistung) einräumst, ausgeglichen.

Nein, das Finanzamt zockt keinen Steuerpflichtigen ab.

Hast du eine Firma? Dann wüsstest du, dass das Finanzamt kleine Firmen mit guter Ertragslage versucht abzuzocken.
Wenn du möchtest kann ich dir gerne ein Ergebnis aus meinem Verfahren, wo das Finanzamt versucht hat, mich zu betrügen, hier einstellen. Allerdings etwas geschwärzt:D
Als Selbstständiger sollte man immer einen Plan B haben, denn das Finanzamt kann sofort durchgreifen...auch ohne das Verfahren abzuwarten.
Für mich war die Verlagerung des Firmensitzes die einzige Möglichkeit, das abzuwehren.
Wenn du wenig erfolgreich bist, dann hast du deine Ruhe.
Aber wer will wenig erfolgreich sein?

Nachbar
14.04.2016, 23:30
Hast du eine Firma? Dann wüsstest du, dass das Finanzamt kleine Firmen mit guter Ertragslage versucht abzuzocken.
Wie sollte dieses möglich sein, da es eine Erklärungspflicht etc. gibt, und das Finanzamt nur zur Schätzung übergeht, wenn diverse Aufforderungen zur Abgabe etc. nicht umgesetzt?


Wenn du möchtest kann ich dir gerne ein Ergebnis aus meinem Verfahren, wo das Finanzamt versucht hat, mich zu betrügen, hier einstellen. Allerdings etwas geschwärzt
:D
Mich würde es interessieren. Wenn Du es nicht einpflegen möchtest (da man die Inhalte ja auf Dich beziehen würde), dann kannst Du es auch als email aufgeben.


Als Selbstständiger sollte man immer einen Plan B haben, denn das Finanzamt kann sofort durchgreifen...auch ohne das Verfahren abzuwarten.
Für mich war die Verlagerung des Firmensitzes die einzige Möglichkeit, das abzuwehren.
Wenn du wenig erfolgreich bist, dann hast du deine Ruhe.
Aber wer will wenig erfolgreich sein?
Dein Fall wird immer interessanter, da muß eine Menge "schief" gegangen sein, bis sich eine derartige Entwicklung zeigte.

hamburger
14.04.2016, 23:38
Wie sollte dieses möglich sein, da es eine Erklärungspflicht etc. gibt, und das Finanzamt nur zur Schätzung übergeht, wenn diverse Aufforderungen zur Abgabe etc. nicht umgesetzt?


Mich würde es interessieren. Wenn Du es nicht einpflegen möchtest (da man die Inhalte ja auf Dich beziehen würde), dann kannst Du es auch als email aufgeben.


Dein Fall wird immer interessanter, da muß eine Menge "schief" gegangen sein, bis sich eine derartige Entwicklung zeigte.

Nein, bei der Steuerprüfung hat der Prüfer einfach vorher anerkannte Betriebsausgaben als privat Entnahme erklärt.
Fazit 103 000 € Steuernachzahlung plus 36000 € Gewerbesteuer.
Tatsache ist, er wollte im abschließenden Gespräch mit dem Steuerprüfer und mir verhandeln und irgendwie eine Summe X heraus pressen.
Aufgrund der Tatsache des Firmenkonstrukts habe ich das abgelehnt....das aber dann zuständige Finanzamt in NRW hat die Steuerprüfung nach 2 Jahren komplett verworfen, das Strafverfahren wurde eingestellt.
Leider weigerte sich die Staatsanwaltschaft gegen den Steuerprüfer ein Verfahren zu eröffnen...

Nachbar
14.04.2016, 23:45
Nein, bei der Steuerprüfung hat der Prüfer einfach vorher anerkannte Betriebsausgaben als privat Entnahme erklärt.

Fazit 103 000 € Steuernachzahlung plus 36000 € Gewerbesteuer.
Tatsache ist, er wollte im abschließenden Gespräch mit dem Steuerprüfer und mir verhandeln und irgendwie eine Summe X heraus pressen. Aufgrund der Tatsache des Firmenkonstrukts habe ich das abgelehnt....das aber dann zuständige Finanzamt in NRW hat die Steuerprüfung nach 2 Jahren komplett verworfen, das Strafverfahren wurde eingestellt. Leider weigerte sich die Staatsanwaltschaft gegen den Steuerprüfer ein Verfahren zu eröffnen...
Um welche Art von "früher anerkannter Betriebsausgabe" handelt es sich?
Man hat an sich keinen Anspruch darauf, dass das FA eine einst getroffene Entscheidung nicht verwirft.

Sonsee
15.04.2016, 00:12
Um welche Art von "früher anerkannter Betriebsausgabe" handelt es sich?
Man hat an sich keinen Anspruch darauf, dass das FA eine einst getroffene Entscheidung nicht verwirft.

Allerdings prüft das Finanzamt bei der Creme de la Creme nicht so und scheißt auch auf Milliarden, denn der dumme Michel zahlt ja alles.


Die Banken nutzten eine riesige Gesetzeslücke. Die Politik versagte, ein Jahrzehnt lang. Der Schaden: zwölf Milliarden Euro. Nun erst schlägt der Staat zurück – auch gegen frühere Finanzminister.
Wegen dieser unfassbaren Tatenlosigkeit von Politik und Aufsichtsbehörden und dem dreisten Treiben der Finanzindustrie konnten sich die sogenannten Cum-ex-Deals zum wohl größten Steuerskandal der Nachkriegsgeschichte ausweiten. Insider aus der Finanzverwaltung gehen inzwischen von einem Schaden für den Fiskus von bis zu zwölf Milliarden Euro aus.
http://www.welt.de/finanzen/article153138742/Die-spaete-Rache-des-Staates-fuer-den-Mega-Steuertrick.html

Bekannt war das Ganze schon seit 2002, aber weder Steinbrück noch Schäuble sahen eine Notwendigkeit dem Treiben ein Ende zu bereiten. Ich möchte gern Wissen was sie für ihr Schweigen bekommen haben. Der Drahtzieher des Ganzen Erik Sarasin, kam mit einer für seine Verhältnisse kleinen Strafe davon und das obwohl bewiesen ist, dass er den ganzen Betrug, nachdem es in Deutschland zu heiß wurde, übers Ausland weitergeführt hat.

Der ehemaliger Top-Manager von J. Safra Sarasin zahlt 200.000 Euro. Vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und des bandenmäßigen Betrugs ist er damit befreit.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/cum-ex-geschaefte-200-000-euro-ersparen-eric-sarasin-ein-strafverfahren/12806566.html

Es gibt so einige Tricks für Reiche, um sich auf keinen Fall solidarisch mit dem Volk zu zeigen.


Wer sein Geld zu Lebzeiten nicht mehr braucht, der kann sein Vermögen steuerfrei in eine Stiftung überführen. Das geht seit 2007 noch einfacher und natürlich vollkommen legal. Der Haken an der Sache: Das Geld gehört dem Stifter dann rein rechtlich nicht mehr. Trotzdem kann er sich einige seiner Interessen weiter finanzieren lassen -das Finanzamt (http://www.focus.de/thema/finanzamt/)akzeptiert etwa Förderungen von Sport, Tierzucht, Kunst und Kultur.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuererklaerung-2015-die-steuertricks-der-reichen-wie-sich-die-elite-arm-rechnet_id_4709632.html

hamburger
15.04.2016, 00:14
Um welche Art von "früher anerkannter Betriebsausgabe" handelt es sich?
Man hat an sich keinen Anspruch darauf, dass das FA eine einst getroffene Entscheidung nicht verwirft.

Das ist falsch, denn nach einer Auseinandersetzung lag die schriftliche Anerkennung des FA in Niedersachsen vor.
Unter anderem war das ein WoMo für 70000 € als Betriebsfahrzeug, wegen des Gewerbes anerkannt.
Zudem zum Beispiel Kosten für Leasing Fahrzeuge...., Garagenkosten, obwohl zwei Fahrzeuge vom Prüfer anerkannt worden sind...und so weiter.
Das FA in NRW hat versucht mit dem Prüfer zu kommunizieren...kam aber nichts dabei raus:D
Die Finanzämter versuchen das bei jeder kleinen und erfolgreichen Firma, bei großen bringt das nichts, da die eigene Rechtsabteilungen haben....Aussage Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerrecht.

Politikqualle
15.04.2016, 00:17
Unter anderem war das ein WoMo für 70000 € als Betriebsfahrzeug, wegen des Gewerbes anerkannt.
. .. ooohh .. das Gewerbe kenne ich , die stehen immer an Autobahnausfahrten , haben eine rote Herzlampe hinter dem Fenster :crazy:

Nachbar
15.04.2016, 00:22
Das ist falsch, denn nach einer Auseinandersetzung lag die schriftliche Anerkennung des FA in Niedersachsen vor.
Nein, es war nicht falsch, doch hattest Du zuvor nicht erwähnt, dass Dir eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes vorliegt. Diese verbindlichen Auskünfte sind kostenpflichtig.


Unter anderem war das ein WoMo für 70000 € als Betriebsfahrzeug, wegen des Gewerbes anerkannt.
Zudem zum Beispiel Kosten für Leasing Fahrzeuge...., Garagenkosten, obwohl zwei Fahrzeuge vom Prüfer anerkannt worden sind...und so weiter.
Das FA in NRW hat versucht mit dem Prüfer zu kommunizieren...kam aber nichts dabei raus:D
Die Finanzämter versuchen das bei jeder kleinen und erfolgreichen Firma, bei großen bringt das nichts, da die eigene Rechtsabteilungen haben....Aussage Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerrecht.
Das wird nun zu speziell, und bleibt doch allgemein, da die Faktenlage nicht vorliegend.

Viele bringen diverse Fahrzeuge ein und wollen es als Betriebsvermögen anerkannt bekommen. Soweit klappt es, bis ... der Betriebsprüfer kommt, der dann all das reduziert, was geschönt (frisiert) wurde.

Den Besuch des Betriebsprüfers entgeht man idR dadurch, dass man den Anschein des sauberen Arbeitens erweckt, Fristen der Anmeldung und Entrichtung einhält.

Nachbar
15.04.2016, 00:25
Allerdings prüft das Finanzamt bei der Creme de la Creme nicht so und scheißt auch auf Milliarden, denn der dumme Michel zahlt ja alles.

[...]
Auch beim Finanzamt arbeiten nur Menschen, die über die Crème de la Crème nichts Gutes zu sagen hätten.

Sonsee
15.04.2016, 00:40
Auch beim Finanzamt arbeiten nur Menschen, die über die Crème de la Crème nichts Gutes zu sagen hätten.
Es war nicht das Finanzamt, dass den Betrug von Cum Ex aufdeckte. Die sind doch sonst nicht so doof, nicht zu bemerken wenn sie doppelt Steuern erstatten, noch dazu in Milliardenhöhe.

Nachbar
15.04.2016, 00:56
Es war nicht das Finanzamt, dass den Betrug von Cum Ex aufdeckte. Die sind doch sonst nicht so doof, nicht zu bemerken wenn sie doppelt Steuern erstatten, noch dazu in Milliardenhöhe.

Normale Menschen hinken bei der Bekämpfung jeder Kriminalität hinterher.
Der kriminelle Hoeneß wollte auch zu diesem melanoiden Kreis zählen, doch hier scheint das Volk anders zu denken, da "unser" Hoeneß.

Sonsee
15.04.2016, 01:07
Normale Menschen hinken bei der Bekämpfung jeder Kriminalität hinterher.
Der kriminelle Hoeneß wollte auch zu diesem melanoiden Kreis zählen, doch hier scheint das Volk anders zu denken, da "unser" Hoeneß.
Im Gegensatz zu Erik Sarasin wurde er aber auch mit Gefängnis bestraft, wenn schon muss man gleich richtig bescheißen? Rot/ Grün hat die Körperschaft Steuer eingeführt um die Reichen zu entlasten. Es ist nicht sozial wo sozial drauf steht.

Nachbar
15.04.2016, 01:18
Im Gegensatz zu Erik Sarasin wurde er aber auch mit Gefängnis bestraft, wenn schon muss man gleich richtig bescheißen? Rot/ Grün hat die Körperschaft Steuer eingeführt um die Reichen zu entlasten. Es ist nicht sozial wo sozial drauf steht.

Wurde im Falle Eric Sarasin denn auch vollumfänglich belegt, was ihm vorgeworfen?

Vergiß nicht, dass wir das Geschenk des Erleuchtenden Apolls haben, das unabhängige Gericht und damit Rechtswesen*, dass niemand verurteilt werden darf, dem die Straftat nicht nachgewiesen wurde.

Bei Hoeneß sieht die Sachlage anders aus.

-
* das Schöffengericht soll der Tradition nach auf den Erleuchtenden Apoll zurückgehen.

Sonsee
15.04.2016, 01:23
Wurde im Falle Eric Sarasin denn auch vollumfänglich belegt, was ihm vorgeworfen?

Vergiß nicht, dass wir das Geschenk des Erleuchtenden Apolls haben, das unabhängige Gericht und damit Rechtswesen*, dass niemand verurteilt werden darf, dem die Straftat nicht nachgewiesen wurde.

Bei Hoeneß sieht die Sachlage anders aus.

-
* das Schöffengericht soll der Tradition nach auf den Erleuchtenden Apoll zurückgehen.
Selbstverständlich wurde das belegt und war auch seit 2002 bekannt.


Eine Lücke im Gesetz

Dabei geht es um bestimmte Aktien-Deals, die es Anlegern ermöglichten, sich Ertragssteuern erstatten zu lassen, die zuvor gar nicht abgeführt worden waren. Möglich war das aufgrund einer Gesetzeslücke, auf die die Bundesfinanzminister seit 2002 regelmäßig hingewiesen worden waren. Sie wussten, dass Steuergeld an Millionäre ausgezahlt wurde, sie hätten dringend handeln müssen. Doch sie taten es nur unzureichend – ein Versäumnis, das Banken und Finanzberater zu nutzen wussten. Und so zahlte der Staat jahrelang das Geld des deutschen Steuerzahlers an Banken und Millionäre aus. Geschätzt mehr als zehn Milliarden Euro. Demnächst soll ein Untersuchungsausschuss des Bundestags den Fall prüfen......

Zurzeit klären die Gerichte, ob die Beteiligten sich strafbar gemacht haben oder ob unsere Milliarden wegen der Versäumnisse der Politik für immer verloren sind.

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/milliarden-fuer-millionaere-100.html

Nachbar
15.04.2016, 01:28
Selbstverständlich wurde das belegt und war auch seit 2002 bekannt.


Eine Lücke im Gesetz

Dabei geht es um bestimmte Aktien-Deals, die es Anlegern ermöglichten, sich Ertragssteuern erstatten zu lassen, die zuvor gar nicht abgeführt worden waren. Möglich war das aufgrund einer Gesetzeslücke, auf die die Bundesfinanzminister seit 2002 regelmäßig hingewiesen worden waren. Sie wussten, dass Steuergeld an Millionäre ausgezahlt wurde, sie hätten dringend handeln müssen. Doch sie taten es nur unzureichend – ein Versäumnis, das Banken und Finanzberater zu nutzen wussten. Und so zahlte der Staat jahrelang das Geld des deutschen Steuerzahlers an Banken und Millionäre aus. Geschätzt mehr als zehn Milliarden Euro. Demnächst soll ein Untersuchungsausschuss des Bundestags den Fall prüfen......

Zurzeit klären die Gerichte, ob die Beteiligten sich strafbar gemacht haben oder ob unsere Milliarden wegen der Versäumnisse der Politik für immer verloren sind.

http://www.daserste.de/information/r...naere-100.html (http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/milliarden-fuer-millionaere-100.html)

"Möglich war das aufgrund einer Gesetzeslücke, auf die die Bundesfinanzminister seit 2002 regelmäßig hingewiesen worden waren."

Wo ist das Problem?
Illegal war das Vorgehen des Eric Sarasin nicht.

Vielmehr solltest Du die verantwortlichen Minister anzeigen, die diese Gesetzeslücke und damit diese Legalität ermöglichten, die Du als verwerflich erachtest.

Murmillo
15.04.2016, 05:44
Durch wen und wann wurde denn dieses "Einkommensteuergesetz" erlassen?

Durch den Bundestag am 8.10.2009, zuletzt geändert am 24.02.2016 .

Deutschmann
15.04.2016, 06:56
Allerdings prüft das Finanzamt bei der Creme de la Creme nicht so und scheißt auch auf Milliarden, denn der dumme Michel zahlt ja alles.


....

Stimmt. Nach neuen Zahlen des Finanzministerium hat sich die Prüfung der Vermögenden um 1/4 verringert. Da kommt einem unweigerlich der Spruch in Kopf: die Kleinen hängt man - die Großen lässt man laufen ... (oder so ähnlich)

Nachbar
15.04.2016, 10:02
Stimmt. Nach neuen Zahlen des Finanzministerium hat sich die Prüfung der Vermögenden um 1/4 verringert. Da kommt einem unweigerlich der Spruch in Kopf: die Kleinen hängt man - die Großen lässt man laufen ... (oder so ähnlich)

Demnächst soll mehr Personal eingestellt werden, hört man von den Finanzämtern.

Zu beachten ist bei der Thematik jedoch, dass die Firmen sich ihre Basis auch nach steuerrechtlichen Erwägungen (Thema Gewerbesteuer) wählen. Eine verstärkte Bekämpfung der Steuerkriminalität müsste dann in Synphonie von allen Bundesstaaten beschlossen werden, da jedes Bundesland ein Vorpreschen aus Sorge des Verlustes an Attraktivität eher ablehnen würde.

Eine sehr späte bzw. nicht erfolgte (Betriebs-)Prüfung geht damit nicht zu Lasten des Finanzamtes, sondern der Politik des Bundeslandes, und da alle Bundesländer bei diesem Thema gleich denken, aller Bundesländer.

Deutschmann
15.04.2016, 10:07
Demnächst soll mehr Personal eingestellt werden, hört man von den Finanzämtern.

Zu beachten ist bei der Thematik jedoch, dass die Firmen sich ihre Basis auch nach steuerrechtlichen Erwägungen (Thema Gewerbesteuer) wählen. Eine verstärkte Bekämpfung der Steuerkriminalität müsste dann in Synphonie von allen Bundesstaaten beschlossen werden, da jedes Bundesland ein Vorpreschen aus Sorge des Verlustes an Attraktivität eher ablehnen würde.

Eine sehr späte bzw. nicht erfolgte (Betriebs-)Prüfung geht damit nicht zu Lasten des Finanzamtes, sondern der Politik des Bundeslandes, und da alle Bundesländer bei diesem Thema gleich denken, aller Bundesländer.

Versteh nicht was du sagen willst. Aber was ich verstehe, ist, dass die "Reichen" weniger überprüft werden während im Gegenzug die Kontenabfragen bei den "Normalverdienern" enorm zugelegt haben.

jack000
15.04.2016, 10:15
Deinen kostbaren Urlaubsanspruch musst Du nicht opfern, ein Brief ans Finanzamt reicht aus.
(gemeint ist wahrscheinlich der kostbare Urlaub, also die arbeitsfreie Jahreszeit)
Also beim Finanzamt Stuttgart nicht. Da werden keine telefonischen Auskünfte erteilt, sondern man muss persönlich zu den Zeiten dahin:
http://www.fa-stuttgart3.de/pb/,Lde/Startseite
Als meine Frau noch eine Kleinselbstständigkeit hatte waren wir jedes Jahr dort wegen offenen Fragen.

Nachbar
15.04.2016, 10:16
Versteh nicht was du sagen willst. Aber was ich verstehe, ist, dass die "Reichen" weniger überprüft werden während im Gegenzug die Kontenabfragen bei den "Normalverdienern" enorm zugelegt haben.

Was wäre nicht verständlich?

Im Post steht folgendes:


demnächst soll das Personal bei den Finanzämtern aufgestockt werden, sagen die Finanzämter (die es von sich aus aber nicht beeinflussen können),
ein Betrieb sucht sich seinen Standort samt Verwaltung immer dort, wo es für ihn am günstigsten ist, dazu gehört auch Human Resource, aber nicht nur,
würde ein Bundesland im Unterschied zu anderen Bundesländern eine rigorose (verstärkte) Betriebsprüfung angehen, so würde es mit der Zeit den Großteil seiner Betriebe an andere Standorte verlieren (siehe Auswanderung diverser Betriebe).
alle Bundesländer müssten hier gemeinsam handeln.

Dass die Schere zwischen armer und reicher Bevölkerungsschicht immer mehr auseinanderklafft ist nicht das Ergebnis der Arbeitsweise des Finanzamtes, sondern der Politik (des Bundeslandes).

Der Normalverdiener wird insoweit geprüft, als sein Arbeitgeber seine Lohnsteuer monatlich einbehält und er eine überschüssig entrichtete Lohnsteuer (nebst Soli u. KiSt) zurückfordert. Damit verpflichtet er das Finanzamt zur Prüfung seines Antrages.

Nachbar
15.04.2016, 10:18
Also beim Finanzamt Stuttgart nicht. Da werden keine telefonischen Auskünfte erteilt, sondern man muss persönlich zu den Zeiten dahin:
http://www.fa-stuttgart3.de/pb/,Lde/Startseite
Als meine Frau noch eine Kleinselbstständigkeit hatte waren wir jedes Jahr dort wegen offenen Fragen.
Seid Ihr euren steuerrechtlichen Verpflichtungen alleine und ohne Berater nachgekommen?

cornjung
15.04.2016, 10:20
Seid Ihr euren steuerrechtlichen Verpflichtungen alleine und ohne Berater nachgekommen?
Ich war lange selbständig, und hatte vom ersten Monat einen SB , der die Buchhaltung erledigt hat. Geht gar nicht ohne....ok, ab einem bestmmten Umsatz zumindest. Allein die monatliche USt-Voranmeldung...dann die JahresBilanz.

Nachbar
15.04.2016, 10:22
Ich war lange selbständig, und hatte vom ersten Monat einen SB , der die Buchhaltung erledigt hat. Geht gar nicht ohne....

Hat er nur die Buchhaltung gemacht, war es ein Buchführungsbüro?

Deutschmann
15.04.2016, 10:22
Ich war lange selbständig, und hatte vom ersten Monat einen SB , der die Buchhaltung erledigt hat. Geht gar nicht ohne....

Doch. Geht. Nur darfst du dich dann auf regelmäßige Betriebsprüfungen einstellen.

cornjung
15.04.2016, 10:28
Hat er nur die Buchhaltung gemacht, war es ein simples Buchführungsbüro?
Nein. Steuerberater, der auch die Buchhaltung gemacht hat. Monatliche USt-Voranmeldung...dann die JahresBilanz.

Doch. Geht. Nur darfst du dich dann auf regelmäßige Betriebsprüfungen einstellen.
Ok, geht vielleicht bei Kleinst-Umsätzen von Kleinst-Gewerben, ich hatte zudem weder Ahnung davon, noch Zeit dafür. Im übrigen war ich in einer Branche, in der BP, SP und Steufa regelmässige " zu Gast " waren. Ob mit oder ohne professionelle Buchhaltung. Ein teures Firmenauto reichte schon...

Nachbar
15.04.2016, 10:34
Nein. Steuerberater, der auch die Buchhaltung gemacht hat.
Monatliche USt-Voranmeldung ... dann die JahresBilanz.
Deinen Angaben nach warst Du ein größerer Betrieb, da Bilanz.
Gratuliere.

Solltest Du jedoch ein kleiner Betrieb* gewesen sein, und die Bilanz erstellt haben, so hättest Du es auch günstiger haben können, ohne einer teuren Bilanz.

-
* ein Kleinunternehmen kannst Du nicht gewesen sein, da monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung.

cornjung
15.04.2016, 10:37
Deinen Angaben nach warst Du ein größerer Betrieb, da Bilanz.
Meine GmbH war bilanzierungs- und steuer pflichtig, ja.

Nachbar
15.04.2016, 10:45
Meine GmbH war bilanzierungs- und steuer pflichtig, ja.

Naja, steuerpflichtig sind alle, also auch juristische Personen.

cornjung
15.04.2016, 10:50
Naja, steuerpflichtig sind alle, also auch juristische Personen.
Nein, Steuern zahlen keineswegs alle. Geringverdiener, Hartzer, refugees, Politiker und und und zahlen eben nichts...

Bei einer juristischen Person zahlt nicht nur die jP Steuern, sondern auch eine nP, der Inhaber der GmbH!

Nachbar
15.04.2016, 10:51
Nein, Steuern zahlen eben nicht alle.

Bei einer juristischen Person zahlt nicht nur die jP Steuern, sondern auch eine nP, der Inhaber der GmbH!

Wer zahlt keine Steuern und aus welchen Gründen?

cornjung
15.04.2016, 10:52
Wer zahlt keine Steuern und aus welchen Gründen?
Asylanten, Geringverdiener, Hartzer, Konzerne, refugees, Politiker ( mindestens teilweise ) und und und zahlen eben nichts.....NULL !!! Dafür kosten und verschwenden sie Steuern.

Nachbar
15.04.2016, 10:57
Geringverdiener, Hartzer, refugees, Politiker ( mindestens teilweise ) und und und zahlen eben nichts.....

Sind die von Dir enumerierten Kreise damit auch nicht steuerpflichtig?

cornjung
15.04.2016, 10:58
Sind die von Dir enumerierten Kreise damit auch nicht steuerpflichtig?
Nein.

Nachbar
15.04.2016, 11:06
Nein.

Bitte überprüfe Deine Inhalte abermals (bis auf die Refugees, die keine Rolle spielen).

Gottfried
15.04.2016, 11:25
Nein, Steuern zahlen keineswegs alle. Geringverdiener, Hartzer, refugees, Politiker und und und zahlen eben nichts...


Es gibt direkte und indirekte Steuern. Diese Gruppen zahlen indirekte Steuern über die Produktpreise.

cornjung
15.04.2016, 11:36
Es gibt direkte und indirekte Steuern. Diese Gruppen zahlen indirekte Steuern über die Produktpreise.
Stimmt, es gibt direkte und indirekte Steuern. Die Einen zahlen direkte und indirekte Steuern aus selbst erwirtschaftetem Einkommen und auf Produktpreise, die anderen nur indirekte Steuern auf Produkte, noch dazu aus Geldern, die sie vorher geschenkt bekamen.

Dr Mittendrin
15.04.2016, 11:40
Bitte überprüfe Deine Inhalte abermals (bis auf die Refugees, die keine Rolle spielen).

Geringverdiener erwirtschaften auch Umsatzsteuer die sein AG abführt.

Nachbar
15.04.2016, 11:41
Nein.


Bitte überprüfe Deine Inhalte abermals (bis auf die Refugees, die keine Rolle spielen).


Stimmt, es gibt direkte und indirekte Steuern. Die Einen zahlen direkte und indirekte Steuern aus selbst erwirtschaftetem Einkommen und auf Produktpreise, die anderen nur indirekte Steuern auf Produkte, noch dazu aus Geldern, die sie vorher geschenkt bekamen.

Inhalte schon überprüft, dass Du in die selbe Richtung prügelst?

Nachbar
15.04.2016, 11:47
Ich ziehe mich zurück.

cornjung
15.04.2016, 11:50
Ich ziehe mich zurück.
Sag doch das deinem zuständigen Finanzamt...:)

jack000
15.04.2016, 12:15
Seid Ihr euren steuerrechtlichen Verpflichtungen alleine und ohne Berater nachgekommen?
Es war eine Kleinselbstständigkeit (bis 17.500€), da ist der Auwand übersichtlich. Aber in Details waren nun mal Fragen offen, die der Finanzamtsmensch beantworten konnte.

Nachbar
15.04.2016, 12:18
Es war eine Kleinselbstständigkeit (bis 17.500€), da ist der Auwand übersichtlich. Aber in Details waren nun mal Fragen offen, die der Finanzamtsmensch beantworten konnte.

Sorry, die Diskussion wurde erschwert o. unmöglich gemacht,
siehe meinen Post von 12:44 und 12:47, Post 91.

Wenn jemand meint, bei dem Thema mehr Wissen zu haben, dann möge er mitdiskustieren, aber doch nicht so.


Ich ziehe mich zurück.

Neu
15.04.2016, 12:48
Ich weiß schon, aber ich mache es einfach lieber auf Papier. Ebenso die Umsatzsteuer-Voranmeldung, wegen welche sie mich jetzt wieder nerven. Das andere wird bereits geelstert, aber die Umsatzsteuer-Voranmeldung machte ich dennoch schriftlich.

Die Umsatzsteuer - Voranmeldung mache ich auch. Seit ein paar Jahren über Elster, geht ja nicht anders. Und natürlich die gesamte Steuererklärung. Habe mir extra einen neuen Rechner dafür gekauft; das Installieren der Software, die Anmeldung, das Sicherheitszertifikat, das Kennwort, und andauernd aktualisieren, schon sehr nervig; und wenn man beim Hochfahren des Rechners kein Kennwort eingebaut hat, läufts auch nicht. Jetzt, wos läuft, ists allerdings einfach.

Neu
15.04.2016, 12:52
Seid Ihr euren steuerrechtlichen Verpflichtungen alleine und ohne Berater nachgekommen?

Ich schon. Ist zwar recht aufwändig, sich zu informieren, und ob alles fehlerfrei ist, keine Ahnung. Aber alles nach bestem Wissen.

cornjung
15.04.2016, 15:05
Die Umsatzsteuer - Voranmeldung mache ich auch. Seit ein paar Jahren über Elster, geht ja nicht anders. Und natürlich die gesamte Steuererklärung...
Mag sein, dass du deine täglichen Ein- und-Ausgaben, die monatliche Lohnbuchhaltung und USt-VorA alleine machen kannst, ich hatte dafür weder die Kenntnis noch die Zeit, zudem, mindestens für eine B. brauchst du einen SB ! Mindestens zu meiner Zeit .

Sorry, die Diskussion wurde erschwert o. unmöglich gemacht, siehe meinen Post von 12:44 und 12:47, Post 91.Wenn jemand meint, bei dem Thema mehr Wissen zu haben, dann möge er mitdiskustieren, aber doch nicht so.
Häh ? Ich habe keine Diskussion erschwert, sondern gepostet, dass die einen direkte Steuern aus selbst erwirtschaftetem Einkommen und indirekte Steuern auf Produktpreise bezahlen, die anderen nur indirekte Steuern auf Produkte, noch dazu mit Geldern, die sie vorher über Hartz4 vom Staat geschenkt bekamen.

Don
15.04.2016, 15:21
Den Säumniszuschlag gibt es jedoch nicht für die nicht fristgerecht übertragene (eingereichte) UStVA.

Wenn du vorher schon bezahlt hast, nicht.
Dafür gibt es ein Verwarnungsgeld, oder Ordnungsgeld, oder wie das heißt.
Ich haben mindestens ein Dutzend solcher Wische hier rumliegen. Richtig lästig werden sie in der Regel erst nach etwa 3 Monaten.

Deshalb funktionieren ja USt Betugsmodelle so fabelhaft. Du hast locker ein Vierteljahr Zeit in der du sämtliche Amtspost ungelesen in die Rundablage befördern lannst. Danach sollte allerdings alles abgewickelt sein.

Ach ja, die verspätete Ummeldung eines Gewerbebetriebs an einen neuen Standort kostet erstmal 25,- Euro. Wenn man die schriftliche Aufforderung abwartet.
Ich stellte dabei fest, daß die nicht vernetzt sind. Ich mußte mich am alten Standort persönlich abmelden, blöderweise zu Rathausöffnungszeiten. Das dauerte eben. Und ohne die Abmeldung konnte ich mich am neuen Ort nicht anmelden.
Asterix in Rom.

Don
15.04.2016, 15:29
Wer zahlt keine Steuern und aus welchen Gründen?

Alle, die aus Steuergedern alimentiert werden. Also die Angeführten, sowie Beamte und öffentlicher Dienst.

Die Versteuerung ihrer Einkommen, sowie die Belastung mit indirekten Steuern resultiert lediglich aus a) der Unmöglichkeit, unter Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots, lediglich Nettogehälter oder Bezüge unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten (wiederum geschuldet der Verzettelung des deutschen Steuerrechts) zu bezahlen.
Gleiches trifft auf die indirekten Steuern zu.

Merke: wer 1000 Taler aus der Steuerkasse bekommt, und 300 zurückzahlt, wieviel hat er zum Steueraufkommen beigetragen? Oder noch simpler, um welchen Betrag änderte sich der Bestand in der Steuerkasse?
Ich erklärte das mal meinem Bruder. Der ist Lehrer.
Präziser: ich versuchte, es ihm zu erklären.

Nachbar
15.04.2016, 15:52
[...]
Häh ? Ich habe keine Diskussion erschwert, sondern gepostet, dass die einen direkte Steuern aus selbst erwirtschaftetem Einkommen und indirekte Steuern auf Produktpreise bezahlen, die anderen nur indirekte Steuern auf Produkte, noch dazu mit Geldern, die sie vorher über Hartz4 vom Staat geschenkt bekamen.

Nur ein Klarstellungsbeitrag:

Fühltest Du Dich denn durch meine Zeitenangabe 12:44 und 12:47 angesprochen?
Sicher nicht, warum also Dein Einwand?


http://www.politikforen.net/images/misc/quote_icon.png Zitat von Nachbar http://www.politikforen.net/images/buttons/viewpost-right.png (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=8498254#post8498254)
Sorry, die Diskussion wurde erschwert o. unmöglich gemacht, siehe meinen Post von 12:44 und 12:47, Post 91.Wenn jemand meint, bei dem Thema mehr Wissen zu haben, dann möge er mitdiskustieren, aber doch nicht so.

Dima
15.04.2016, 16:21
Für eine nicht fristgerecht eingereichte bzw. übertragene UStVA wird ein Verspätungszuschlag erhoben.

Vielerorts wird der Säumniszuschlag mit dem Verspätungszuschlag verwechselt.

Der Säumniszuschlag wird dann erhoben, wenn ein geschuldeter Betrag unentschuldbar nicht fristgerecht beglichen worden ist, dadurch wird ein etwaiger Zinsvorteil, den Du Dir selber (durch Nichtleistung) einräumst, ausgeglichen.
Das sind bürokratische Spitzfindigkeiten. Fakt ist, ich hab die USt-VA um einen Tag überzogen und die wollten direkt Kohle von mir.

Als Kleinunternehmer, der sich ein bisschen was zum Studium dazuverdienen wollte, mit einem Jahresumsatz von 11.000 €, hatte ich durch diesen einen Tag natürlich voll den gigantischen Zinsvorteil. :D Der war so riesig, an dem bereichere ich mich bis heute. :D


Nein, das Finanzamt zockt keinen Steuerpflichtigen ab.
Wenn du dich an dem Wort Abzocke störst, dann nenn es einfach Schikane.

Maitre
15.04.2016, 17:09
Hast du eine Firma? Dann wüsstest du, dass das Finanzamt kleine Firmen mit guter Ertragslage versucht abzuzocken.


Sie versuchen es auf jeden Fall erst mal. Wir sollten nach einem gut gelaufenen Jahr plötzlich eine Steuervorauszahlung in zehnfacher Höhe der vorherigen leisten. Das Jahr war zwar gut gelaufen, diese Erhöhung entbehrte trotzdem jeder Grundlage. Wer an der Stelle erst einmal so blöd ist, dass er zahlt… absoluter Dummenfang...

Neu
15.04.2016, 18:33
Mag sein, dass du deine täglichen Ein- und-Ausgaben, die monatliche Lohnbuchhaltung und USt-VorA alleine machen kannst, ich hatte dafür weder die Kenntnis noch die Zeit, zudem, mindestens für eine B. brauchst du einen SB ! Mindestens zu meiner Zeit .

Du brauchst DICH SELBST. Und ZEIT. Die Einnahmen und Ausgaben in eine Excel - Tabelle einzutragen, und zu saldieren, ist nicht schwer. Und Rechnungen zu schreiben auch nicht. Allerdings habe ich mal eine Meisterschule besucht; ein ganzes Jahr lang. Mit Buchführung, damals noch auf Papier; das war viel schwerer. Dein Steuerberater will auch keine fliegende Blätter, er will bereits ausgerechnetes. Einfach mal drangehen, was man nicht weiß, das Finanzamt anrufen. Die helfen gerne weiter.

Neu
15.04.2016, 18:37
Keine Sorge. Das Programm ist dermaßen simpel aufgebaut - da ist die Bedienung der Fussgängerampel auf dem Weg zum Steuerberater schwieriger. ;)

Naja; sooo einfach war das nicht, das Programm lauffähig zu bekommen. Heuer gehen wenigstens die Aktualisierungen ohne Probleme; war damals nicht so. Und mit dem Sicherheitszertifikat, ist schon mit Aufwand verbunden. Das Eintragen dagegen, wenn man die Zahlen hat, ist kein Thema; das Finanzamt meldet sich schon, wenn man was falsches eingetragen hat (Die Plausibilitätsprüfung). Dann macht man halt eine korrigierte Nachmeldung.

hamburger
15.04.2016, 20:24
Du brauchst DICH SELBST. Und ZEIT. Die Einnahmen und Ausgaben in eine Excel - Tabelle einzutragen, und zu saldieren, ist nicht schwer. Und Rechnungen zu schreiben auch nicht. Allerdings habe ich mal eine Meisterschule besucht; ein ganzes Jahr lang. Mit Buchführung, damals noch auf Papier; das war viel schwerer. Dein Steuerberater will auch keine fliegende Blätter, er will bereits ausgerechnetes. Einfach mal drangehen, was man nicht weiß, das Finanzamt anrufen. Die helfen gerne weiter.

Mein Steuerberater hat die Rechnungen, Zahlungseingänge und die Kostenbelege bekommen. Lohnbuchhaltung hat er nebenbei gemacht.
Die Überweisungen habe ich an Hand der von ihm erstellten Anweisungen selbst gemacht.

Neu
15.04.2016, 20:44
Mein Steuerberater hat die Rechnungen, Zahlungseingänge und die Kostenbelege bekommen. Lohnbuchhaltung hat er nebenbei gemacht.
Die Überweisungen habe ich an Hand der von ihm erstellten Anweisungen selbst gemacht.

Ich überweise ans Finanzamt garnichts. Die holen sich die Kohle schon von ganz alleine. Wenn ich was überweise, buchen sie trotzdem ab - und überweisen den Betrag ganz einfach wieder zurück.
Meine Buchhaltung mache ich selbst. Schonmal deswegen, um zu verstehen, was Sache ist. Ich mache die vierteljährliche MwSt - Erklärung. Gut, ich habe dann Arbeit; dazu kommt Vermietung, Rente, Selbständig (Gewinn - und Verlustrechnung); das Kapitel "K", halt das komplette Programm.

Sonsee
15.04.2016, 23:07
"Möglich war das aufgrund einer Gesetzeslücke, auf die die Bundesfinanzminister seit 2002 regelmäßig hingewiesen worden waren."
Wo ist das Problem?
Illegal war das Vorgehen des Eric Sarasin nicht.
Vielmehr solltest Du die verantwortlichen Minister anzeigen, die diese Gesetzeslücke und damit diese Legalität ermöglichten, die Du als verwerflich erachtest.

Betrug ist nicht nur Illegal sondern kriminell, dass wusste Sarasin genau und hat nachdem Steinbrück für diese Geschäfte in Deutschland einen Riegel vorgeschoben hat, erneut die Lücke übers Ausland genutzt, um Deutschland abzuzocken. Steinbrück war sicherlich nicht so blöd das nicht vorhersehen zu können, man kann annehmen, dass die Politiker geschmiert sind und dafür illegal abkassieren.
Ich zeige keinen an, sondern zeige auf, in was für einem korrupten Land wir leben, denn auch das Finanzamt hat nicht richtig geprüft, warum denn, wo das sonst so scharfe Hunde sind, die sogar Leuten die Autos lahm legen, wenn die nicht pünktlich ihre Auto Steuer zahlen können.


Dabei geht es um bestimmte Aktien-Deals, die es Anlegern ermöglichten, sich Ertragssteuern erstatten zu lassen, die zuvor gar nicht abgeführt worden waren.
Da du diesen Betrug offensichtlich nicht verwerflich findest, wirst du wohl auch einer der Betrüger sein.

Don
16.04.2016, 08:25
Du brauchst DICH SELBST. Und ZEIT. Die Einnahmen und Ausgaben in eine Excel - Tabelle einzutragen, und zu saldieren, ist nicht schwer. Und Rechnungen zu schreiben auch nicht. Allerdings habe ich mal eine Meisterschule besucht; ein ganzes Jahr lang. Mit Buchführung, damals noch auf Papier; das war viel schwerer. Dein Steuerberater will auch keine fliegende Blätter, er will bereits ausgerechnetes. Einfach mal drangehen, was man nicht weiß, das Finanzamt anrufen. Die helfen gerne weiter.

Tun sie nicht. Weil sie nicht dürfen.

Don
16.04.2016, 08:26
Ich überweise ans Finanzamt garnichts. Die holen sich die Kohle schon von ganz alleine. Wenn ich was überweise, buchen sie trotzdem ab - und überweisen den Betrag ganz einfach wieder zurück.
Meine Buchhaltung mache ich selbst. Schonmal deswegen, um zu verstehen, was Sache ist. Ich mache die vierteljährliche MwSt - Erklärung. Gut, ich habe dann Arbeit; dazu kommt Vermietung, Rente, Selbständig (Gewinn - und Verlustrechnung); das Kapitel "K", halt das komplette Programm.

Keine weiteren Fragen.

cornjung
16.04.2016, 08:47
Meine Buchhaltung mache ich selbst.
Du buchst also deine täglichen Belege, Einnahmen, Ausgaben und Umsätze alle selber, machst die monatliche Lohnabrechnung und USt-VorA selber , und zahlst deine Rechnungen alle selber ??? Und erstellst am Jahresende auch deine eigene Bilanz selber ? Und führst daneben auch noch dein Geschäft selber ? Also ich hatte schon genügend zu tun, mich um mein Geschäft zu kümmern, die Überweisungen an Lieferanten und Schecks ans FA zu unterschreiben, und die Kontoauszüge zu kontrollieren.

Mein Steuerberater hat die Rechnungen, Zahlungseingänge und die Kostenbelege bekommen. Lohnbuchhaltung hat er nebenbei gemacht.Die Überweisungen habe ich an Hand der von ihm erstellten Anweisungen selbst gemacht.
So war es bei mir auch.

Nur ein Klarstellungsbeitrag:Fühltest Du Dich denn durch meine Zeitenangabe 12:44 und 12:47 angesprochen?Sicher nicht, warum also Dein Einwand?
Du hast recht, habe ich falsch verstanden.

Seligman
16.04.2016, 08:51
...
Nein, das Finanzamt zockt keinen Steuerpflichtigen ab.

:haha: :rofl: :kug: ich kann nicht mehr....

Seligman
16.04.2016, 08:58
Auch beim Finanzamt arbeiten nur Menschen, die über die Crème de la Crème nichts Gutes zu sagen hätten.

Sind trotzdem Beamte und tun ihre Pflicht. Helden werden dort keine hervorgehen.

In Griechenland, lauern diese Unmenschen vor kleinen Baeckereien und kontrollieren ob der eine Kunde einen Beleg fuers Brot um 0.80 cent hat. Ansonst werden drakonische Strafen verteilt.
EIn anderes mal haben sie alle kleinen Selbstaendigen angeschrieben, sie sollten alle 1000 euro zahlen, sonst kommt es zur Steuerpruefung. Ein Kumpel sagte mir er zahlt lieber, denn obwohl er seine Buecher in Ordnung hat wuerden die etwas finden...
Ueber die Hoehe der Steuern Europaweit will ich erst gar nicht anfangen. Einfach irre.

Politikqualle
16.04.2016, 09:01
Ein Kumpel sagte mir er zahlt lieber, denn obwohl er seine Buecher in Ordnung hat wuerden die etwas finden...
.. gibt es einen selbständigen Griechen der ehrlich seine Steuern bezahlt ? das wäre dann das 8. Weltwunder ... :crazy:

Deutschmann
16.04.2016, 09:02
Du buchst also deine täglichen Belege, Einnahmen, Ausgaben und Umsätze alle selber, machst die monatliche Lohnabrechnung und USt-VorA selber , und zahlst deine Rechnungen alle selber ??? Und erstellst am Jahresende auch deine eigene Bilanz selber ? Und führst daneben auch noch dein Geschäft selber ? Also ich hatte schon genügend zu tun, mich um mein Geschäft zu kümmern, die Überweisungen an Lieferanten und Schecks ans FA zu unterschreiben, und die Kontoauszüge zu kontrollieren.



Für sowas hatten wir früher eine "freiberufliche". Jetzt eine Halbtagskraft. Reine Rechensache was einem günstiger kommt. Aber wenn man das in eigenen Händen hat, sieht man erst wo der Pulver hinfließt. Ergebnis: Leasingautos, Faxgerät u.a. abgeschafft und Firmengebäude gekauft anstatt gemietet.

Wie man es macht ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Eine Patentlösung gibt es einfach nicht.

Deutschmann
16.04.2016, 09:04
:haha: :rofl: :kug: ich kann nicht mehr....

Warum? Das Finanzamt holt sich nichts was ihm nicht zusteht.

Seligman
16.04.2016, 09:08
.. gibt es einen selbständigen Griechen der ehrlich seine Steuern bezahlt ? das wäre dann das 8. Weltwunder ... :crazy:

Nun diesen kleinen Baeckereigeschaeften bleibt fast nichts anderes uebrig. Da bekommst du immer! einen Kassenzettel. Es steht auch in jedem Geschaeft sinngemaess auf einem Schild(welches ebenfalls Pflicht ist) : Lieber kunde, wenn sie keine Rechnung bekommen sind sie nicht verpflichtet zu bezahlen.

Aber du hast schon auch recht. Stell dir vor in Deutschland wuerden die Leute auch weniger STeuern zahlen, da koennt die ganze EU innerhalb ein paar Monaten zusperren. Also ihr Deutschen zahlt keine Steuern mehr! Hoert auf diesen politischen Irrsinn zu finanzieren!

Seligman
16.04.2016, 09:09
Warum? Das Finanzamt holt sich nichts was ihm nicht zusteht.

Doch. Meiner Meinung nach steht denen, wenn ueberhaupt maximal 10% meines selbst erwirtschafteten Einkommens zu. 10 % Gebe ich freiwillig ab.

Rhino
16.04.2016, 09:11
....
Aber du hast schon auch recht. Stell dir vor in Deutschland wuerden die Leute auch weniger STeuern zahlen, da koennt die ganze EU innerhalb ein paar Monaten zusperren. Also ihr Deutschen zahlt keine Steuern mehr! Hoert auf diesen politischen Irrsinn zu finanzieren!

Genau, Obwohl es bereits ein Unrechtsgefuehl dazu gibt. Muss das Bewusstsein gestaerkt werden, dass diese Abzocke rechtswidrig ist:
http://archive.org/details/VortragVonProfessorHansHermannHoppeDieWurzelDesUbe lsAusbeutungUndRechtsbruch

Politikqualle
16.04.2016, 09:17
Stell dir vor in Deutschland wuerden die Leute auch weniger STeuern zahlen, ! .. dann gäb es keine Flüchtlinge :crazy:

Seligman
16.04.2016, 09:21
.. dann gäb es keine Flüchtlinge :crazy:

Genau. Die kommen ja nur weil es z.B. in Griechenland keine Sozialhilfe fuer jeden dahergelaufenen Savannenmenschen gibt. Wie komm ich dazu arbeiten zu gehen und enorme Steuern zu bezahlen, damit diese dann verwendet werden um irgendwelche Menschen von irgendwo durchzufuettern? :vogel: Bis jetzt wurden die Steuern ja auch nicht verwendet um unseren eigenen Obdachlosen Villen zu bauen. Was eigentlich kein Problem gewesen waere, sieht man die momentane Kostenlawine der Asylanten.

Politikqualle
16.04.2016, 11:03
Genau. Die kommen ja nur weil es z.B. in Griechenland keine Sozialhilfe fuer jeden dahergelaufenen Savannenmenschen gibt. Wie komm ich dazu arbeiten zu gehen und enorme Steuern zu bezahlen, damit diese dann verwendet werden um irgendwelche Menschen von irgendwo durchzufuettern? :vogel: Bis jetzt wurden die Steuern ja auch nicht verwendet um unseren eigenen Obdachlosen Villen zu bauen. Was eigentlich kein Problem gewesen waere, sieht man die momentane Kostenlawine der Asylanten. .. für diesen Beitrag sollte man dir den Nobelpreis verleihen .. :crazy:

Rhino
16.04.2016, 13:24
Genau. Die kommen ja nur weil es z.B. in Griechenland keine Sozialhilfe fuer jeden dahergelaufenen Savannenmenschen gibt. Wie komm ich dazu arbeiten zu gehen und enorme Steuern zu bezahlen, damit diese dann verwendet werden um irgendwelche Menschen von irgendwo durchzufuettern? :vogel: Bis jetzt wurden die Steuern ja auch nicht verwendet um unseren eigenen Obdachlosen Villen zu bauen. Was eigentlich kein Problem gewesen waere, sieht man die momentane Kostenlawine der Asylanten.

Steuergeldverschwendung ist systematisch und hat Methode.
http://archive.org/details/DasMarchenVomGerechtenVerschwendungVonSteuernDurch Subventionen

hamburger
16.04.2016, 13:26
Warum? Das Finanzamt holt sich nichts was ihm nicht zusteht.

Aus der Praxis, nicht nur meiner eigenen. Steuerprüfung, der Prüfer konstruiert seltsame Ablehnungen Belegen usw.
Dann wird in dem Abschlussgespräch zusammen mit dem Steuerprüfer verhandelt.
Der Firmeninhaber zahlt dann einen Betrag XX um seine Ruhe zu haben, obwohl er es an sich nicht müsste.
Das ist die Vorgehensweise des Finanzamts...viele Kollegen haben das so erlebt.
Somit holt sich das Finanzamt mehr wie ihm an sich zusteht.

Neu
16.04.2016, 19:14
Du buchst also deine täglichen Belege, Einnahmen, Ausgaben und Umsätze alle selber, machst die monatliche Lohnabrechnung und USt-VorA selber , und zahlst deine Rechnungen alle selber ??? Und erstellst am Jahresende auch deine eigene Bilanz selber ? Und führst daneben auch noch dein Geschäft selber ? Also ich hatte schon genügend zu tun, mich um mein Geschäft zu kümmern, die Überweisungen an Lieferanten und Schecks ans FA zu unterschreiben, und die Kontoauszüge zu kontrollieren.


Nur eine Gewinn-und Verlustrechnung, keine Bilanz. Die vierteljährliche Umsatzsteuer - Voranmeldung, aber keine Lohnabrechnung. Ich zahle keine Löhne. Und Rechnungen überweisen, das ist das allereinfachste. Dazu habe ich das Programm "Profi - Cash". Als Einmannbetrieb arbeite ich selbst, ja. Und mache meine Einkommenssteuererklärung jährlich. Und buche in einer Excel - Liste sämtliche Vorgänge und werte sie - einmal vierteljährlich und einmal jährlich - selbst aus.

Seligman
16.04.2016, 19:24
Steuergeldverschwendung ist systematisch und hat Methode.
http://archive.org/details/DasMarchenVomGerechtenVerschwendungVonSteuernDurch Subventionen

Joschka Fischer, Bündnis90/Die Grünen:

„Deutschland ist ein Problem, weil die Deutschen fleißiger, disziplinierter und begabter als der Rest Europas (und der Welt) sind. Das wird immer wieder zu ‘Ungleichgewichten’ führen. Dem kann aber gegengesteuert werden, indem so viel Geld wie nur möglich aus Deutschland herausgeleitet wird. Es ist vollkommen egal wofür, es kann auch radikal verschwendet werden – Hauptsache, die Deutschen haben es nicht. Schon ist die Welt gerettet.“

Neu
16.04.2016, 19:26
Keine weiteren Fragen.

Die vierteljährliche MwSt - Erklärung ist ganz einfach. Wieviel MwSt wurde eingenommen im letzten Vierteljahr? Wieviel ausgegeben? Die Differenz ergibt sich, und das Finanzamt bucht diese ab. Man nennt es zwar "Vorauszahlung", doch es ist keine. Es ist ganz einfach ein vierteljährliches Saldo, was nicht ganz stimmen kann, weil verschiedene Kosten nicht ganz genau berücksichtigt werden können. Das erfolgt dann zum Jahresende.
Noch Fragen?

Neu
16.04.2016, 19:34
Mein Steuerberater hat die Rechnungen, Zahlungseingänge und die Kostenbelege bekommen. Lohnbuchhaltung hat er nebenbei gemacht.
Die Überweisungen habe ich an Hand der von ihm erstellten Anweisungen selbst gemacht.

Da trägt er die Zahlen halt selbst in eine Liste ein und saldiert sie. Da könnte er ja auch die Rechnungen bezahlen. Lohnbuchhaltung; da kenne ich mich nicht aus; das müsste ich erst lernen.
Nur: Du ZAHLST eben für jede Dienstleistung, und der Steuerberater nimmt dir keine Verantwortung ab.

Neu
16.04.2016, 19:49
Das sind bürokratische Spitzfindigkeiten. Fakt ist, ich hab die USt-VA um einen Tag überzogen und die wollten direkt Kohle von mir.

Als Kleinunternehmer, der sich ein bisschen was zum Studium dazuverdienen wollte, mit einem Jahresumsatz von 11.000 €, hatte ich durch diesen einen Tag natürlich voll den gigantischen Zinsvorteil. :D Der war so riesig, an dem bereichere ich mich bis heute. :D

Ja, die MUSS man pünktlich machen. Das letzte Mal habe ich sie vom Ausland aus gemacht; pünktlich, aber weniger genau. Die Differenz zur Steuererklärung am Jahresende darf nicht zu groß sein, sonst bekommt man eine Steuerprüfung. Man kann ja später eine Berichtigung der Voranmeldung machen, das System ermöglicht das. Wenn das Aktualisieren der Software nicht funktioniert, oder sonstwas, muss man dem Finanzamt eine Meldung machen, damit man Fristverlängerung erhält. Nur: Garnichts tun ist keine Option.

tabasco
16.04.2016, 20:24
Muss 7500 nachzahlen ... :(

Neu
16.04.2016, 20:25
Muss 7500 nachzahlen ... :(

Wie geht das?

tabasco
16.04.2016, 20:29
Wie geht das?
Dat geht ...

Neu
16.04.2016, 20:33
Dat geht ...

Wenn man in einem Jahr einen riesigen Umsatz hatte, und noch nicht die vierteljährliche oder monatliche MwSt - Vorauszahlung machen musste, oder wenn man gewaltige Gewinne gemacht hat, geht das schon. Ich würde mich freuen, mal 100.000 € dem Finanzamt bezahlen zu müssen.

tabasco
16.04.2016, 20:36
Wenn man in einem Jahr einen riesigen Umsatz hatte, und noch nicht die vierteljährliche oder monatliche MwSt - Vorauszahlung machen musste, oder wenn man gewaltige Gewinne gemacht hat, geht das schon. Ich würde mich freuen, mal 100.000 € dem Finanzamt bezahlen zu müssen.

100 000€? ich wäre auch dafür zu haben :D Ich bewege mich nicht so hoch. Aber genau der Fall eines besonders guten Jahres, wie Du beschrieben hast ...

Neu
16.04.2016, 20:40
100 000€? ich wäre auch dafür zu haben :D Ich bewege mich nicht so hoch. Aber genau der Fall eines besonders guten Jahres, wie Du beschrieben hast ...

Dann herzlichen Glückwunsch. Ich hoffe, du hast Rückstellungen gemacht, dass die das nicht weh tut?

Deutschmann
16.04.2016, 20:40
Die Finanzämter machen einen schweren Fehler, dass die gerade die Neugründungen nicht "begleiten" während sie alteingesessene Unternehmen belästigen. Viele Gründer denken gar nicht daran das die Umsatzsteuer nicht ihnen gehört und verprassen das für ein neues Auto oder sie machen bewusst nach 2 Jahren den Laden wieder dicht.

Wir haben z.B. ein extra USt-Konto auf das die eingehende Steuer aus den Rechnungen sofort umgebucht wird.

tabasco
16.04.2016, 20:42
Dann herzlichen Glückwunsch. Ich hoffe, du hast Rückstellungen gemacht, dass die das nicht weh tut?

Habe ich ich. Es wird aber weh tun! :D Die tun 10 cent ja auch!

:D

Neu
16.04.2016, 21:08
Die Finanzämter machen einen schweren Fehler, dass die gerade die Neugründungen nicht "begleiten" während sie alteingesessene Unternehmen belästigen. Viele Gründer denken gar nicht daran das die Umsatzsteuer nicht ihnen gehört und verprassen das für ein neues Auto oder sie machen bewusst nach 2 Jahren den Laden wieder dicht.

Wir haben z.B. ein extra USt-Konto auf das die eingehende Steuer aus den Rechnungen sofort umgebucht wird.

Auch ich habe es mit der vierteljährlichen UST einfacher, mein Geld vom Geld des Finanzamtes zu trennen. Früher hatte ich auf dem Girokonto weit mehr Guthaben als heute, weil die Unsicherheit groß war. Heuer kann ich mit weniger Geld auf dem Girokonto leben. Im Moment habe ich nur noch zwei Girokonten, von denen ich eins kündigen werde, weil mich ein grösseres Guthaben auf einem einzigen Konto nicht zu unnötigen Geldausgaben veranlasst. Mental im Kopf ist schwer, ja.

Politikqualle
16.04.2016, 21:17
Die Finanzämter machen einen schweren Fehler, dass die gerade die Neugründungen nicht "begleiten" .. das Finanzamt ist doch Beratungsbehörde

Wir haben z.B. ein extra USt-Konto auf das die eingehende Steuer aus den Rechnungen sofort umgebucht wird. .. versteh ich nicht ... Rechnungen werden erst mit der Vorsteuermeldung dem Finanzamt gemeldet , wenn die Knete auf dem Konto ist , dann wird die MWSt. gezahlt ...

Deutschmann
16.04.2016, 21:30
.. das Finanzamt ist doch Beratungsbehörde
.. versteh ich nicht ... Rechnungen werden erst mit der Vorsteuermeldung dem Finanzamt gemeldet , wenn die Knete auf dem Konto ist , dann wird die MWSt. gezahlt ...

Wir haben Soll-Besteuerung.

Aber das Prinzip ist einfach. Unabhängig von der Besteuerungsart, wird die Umsatzsteuer der eingehenden Forderungen auf ein zweites Konto umgebucht. Dadurch kommen wir nie in die Verlegenheit zu wenig Geld auf dem Konto zu haben um das Finanzamt zu bedienen.

Macht wirtschaftlich keinen Sinn, aber gibt etwas Sicherheit.

Neu
16.04.2016, 21:35
Wir haben Soll-Besteuerung.

Aber das Prinzip ist einfach. Unabhängig von der Besteuerungsart, wird die Umsatzsteuer der eingehenden Forderungen auf ein zweites Konto umgebucht. Dadurch kommen wir nie in die Verlegenheit zu wenig Geld auf dem Konto zu haben um das Finanzamt zu bedienen.

Macht wirtschaftlich keinen Sinn, aber gibt etwas Sicherheit.

Die Spalte MwSt - Ausgangssteuer und die Spalte MwSt jeweils addiert und saldiert wäre das sofortige Ergebnis der Schuld. Eine einfache Exceltabelle.

Politikqualle
16.04.2016, 21:36
Wir haben Soll-Besteuerung.

... du zahlst also bereits Umsatzsteuer (http://www.gruenderlexikon.de/umsatzsteuer) an das zuständige Finanzamt (http://www.gruenderlexikon.de/finanzamt), obwohl die Rechnung (http://www.gruenderlexikon.de/rechnung) von deinem Kunden noch gar nicht beglichen wurde ... ???? darf nicht wahr sein :crazy:
... bei uns werden die Rechnungen und auch die Bezahlungen der Rechnungen incl. MWSt. erst angegeben , wen die Knete auf dem Konto ist ... dann wird das Geld ans Finanzamt überwiesen ..

Deutschmann
16.04.2016, 21:39
... du zahlst also bereits Umsatzsteuer (http://www.gruenderlexikon.de/umsatzsteuer) an das zuständige Finanzamt (http://www.gruenderlexikon.de/finanzamt), obwohl die Rechnung (http://www.gruenderlexikon.de/rechnung) von deinem Kunden noch gar nicht beglichen wurde ... ???? darf nicht wahr sein :crazy:
... bei uns werden die Rechnungen und auch die Bezahlungen der Rechnungen incl. MWSt. erst angegeben , wen die Knete auf dem Konto ist ... dann wird das Geld ans Finanzamt überwiesen ..

Tja .... wir kommen leider nicht drumrum.

Neu
16.04.2016, 21:40
... du zahlst also bereits Umsatzsteuer (http://www.gruenderlexikon.de/umsatzsteuer) an das zuständige Finanzamt (http://www.gruenderlexikon.de/finanzamt), obwohl die Rechnung (http://www.gruenderlexikon.de/rechnung) von deinem Kunden noch gar nicht beglichen wurde ... ???? darf nicht wahr sein :crazy:
... bei uns werden die Rechnungen und auch die Bezahlungen der Rechnungen incl. MWSt. erst angegeben , wen die Knete auf dem Konto ist ... dann wird das Geld ans Finanzamt überwiesen ..

Ist so, ja. Nur ist es einfacher, bei der Ausstellung einer Rechnung den Posten "MwSt - Ausgangssteuer" sofort dort einzutragen, weil er ja (wenn man seine Kunden kennt) auch demnächst eintreffen wird. Das Abgleichen einer Forderung ist wieder was anderes. Man erhält einen schnelleren Überblick.

Neu
16.04.2016, 21:43
Ist so, ja. Nur ist es einfacher, bei der Ausstellung einer Rechnung den Posten "MwSt - Ausgangssteuer" sofort dort einzutragen, weil er ja (wenn man seine Kunden kennt) auch demnächst eintreffen wird. Das Abgleichen einer Forderung ist wieder was anderes. Man erhält einen schnelleren Überblick.

Edit: Die MwSt bei mir ist erst dann ein Posten, wenn sie eingetroffen (bezahlt) ist - jedenfalls habe ich das bis jetzt so gehandhabt.

Deutschmann
16.04.2016, 21:43
Die Spalte MwSt - Ausgangssteuer und die Spalte MwSt jeweils addiert und saldiert wäre das sofortige Ergebnis der Schuld. Eine einfache Exceltabelle.

Keine Ahnung wie. Ich mach das ja nicht selbst. Ich glaube nur die Forderungen - der Rest bleibt liegen. Angenehmer Nebeneffekt: man baut ein Polster auf und hat keine Schweißperlen auf der Stirn wenn der Warenvorlauf es erfordert.

Seligman
16.04.2016, 21:44
Tja .... wir kommen leider nicht drumrum.

Ja kann man denn soetwas nicht aendern? Ja ist denn des ned moeglich des zu varrraendern!?

Samma denn olle bled das ma uns das Leben erschweren? Is des unser moderne Zeit in der wir leben?
Jetzt war ich gedanklich schon weiter...dieses ganze System ist echt krank oder beschissen oder beides.

Deutschmann
16.04.2016, 21:47
Ja kann man denn soetwas nicht aendern? Ja ist denn des ned moeglich des zu varrraendern!?

Samma denn olle bled das ma uns das Leben erschweren? Is des unser moderne Zeit in der wir leben?

Weiß nicht. Ich glaube das ist an bestimmte Umsatzgrenzen oder so gebunden. Der Scheiß dabei ist eben, da du der Steuereintreiber fürs Finanzamt bist, drücken die dir mit der Sollbesteuerung halt auch noch das Risiko aufs Auge.

Seligman
16.04.2016, 21:50
Weiß nicht. Ich glaube das ist an bestimmte Umsatzgrenzen oder so gebunden. Der Scheiß dabei ist eben, da du der Steuereintreiber fürs Finanzamt bist, drücken die dir mit der Sollbesteuerung halt auch noch das Risiko aufs Auge.

Sowas hab ich nirgends unterschrieben, dass ich , Ich ein Steuereintreiber? Aber wirklich nicht.

Politikqualle
16.04.2016, 21:51
Tja .... wir kommen leider nicht drumrum. .. bei uns wird die MWST erst gezahlt wenn der Betrag auf dem Konto eingegangen ist , das regelt unser Steuerverräter mit seinen Steuererklärungen , einmal im Jahr kommt der Knabe vom Finanzamt , prüft die Bücher und die Rechnungen , bekommt nen leckeren Kaffee oder zwei und gut ist ...
Rechnungen die wir bekommen werden sofort bei dem Finanzamt eingereicht um die MWSt . zu bekommen , aber das dauert dann .... eben Finanzamt ...

Politikqualle
16.04.2016, 21:53
drücken die dir mit der Sollbesteuerung halt auch noch das Risiko aufs Auge... das kann man aber ändern ...

Deutschmann
16.04.2016, 21:56
.. das kann man aber ändern ...

Falsch. Steuerschulden bleiben Steuerschulden. Da kannst du x-mal die Hand heben .... die bleiben bis zum Lebensende. Im Zweifel haben deine Enkel auch noch was davon.

Politikqualle
16.04.2016, 21:58
...dieses ganze System ist echt krank oder beschissen oder beides. .. sagen wir mal so , man hat sich von Seiten der Politiker etwas aufgebaut , wir man an viel Knete kommen kann , ohne viel dafür zu tun .. früher , also im Mittelalter bei den Rittern , gab es an allen Ecken und Kanten Zollstationen , man mußte zahlen , egal wofür und was und wenn es auch Räuber waren die einem Knete abnahmen , heute nennt man es nur "modernes Raubrittertum"

Politikqualle
16.04.2016, 21:58
.. "modernes Raubrittertum" ..Finanzamt , Industrie und Handelskammer ... :crazy:

Politikqualle
16.04.2016, 22:00
Falsch. Steuerschulden bleiben Steuerschulden. . .. du weichst vom Thema ab , es geht nicht um Steuerschulden .. es geht um die Mehrwertsteuer die gezahlt werden muß ..

Deutschmann
16.04.2016, 22:02
.. du weichst vom Thema ab , es geht nicht um Steuerschulden .. es geht um die Mehrwertsteuer die gezahlt werden muß ..

Du hast den Part mit dem "Risiko" zitiert. Also habe ich mich darauf bezogen.
Und wenn du mir sagst wie man das auf Ist-Besteuerung ändert, ist mein erster Weg am Montag früh gleich in die Buchhaltung.

Politikqualle
16.04.2016, 22:08
Du hast den Part mit dem "Risiko" zitiert. Also habe ich mich darauf bezogen.
Und wenn du mir sagst wie man das auf Ist-Besteuerung ändert, ist mein erster Weg am Montag früh gleich in die Buchhaltung. .. mach das ...
Beispiel : du schreibst eine Rechnung , die Mehrwertsteuer ist mit 1 Mill. Euro ausgewiesen , da zahlt man doch nicht Betrag sofort ans Finanzamt , die Rechnung wird erst dem Finanzamt durch den Steuerverräter vorgelegt , wenn der Rechnungsbetrag auf dem Firmenkonto eingegangen ist , dann zahlt man auch diese Mehrwertsteuer ...
der Kunde der die Rechnung bekommt und seine Vorsteuer also die Mehrwertsteuer beim Finanzamt über 1 Mill. geltend macht und dann bekommt , kann ja anschließend sofort Konkurs anmelden und sich aus dem Staube machen , dann fehlt dir der nicht gezahlte Rechnungsbetrag und die bereits bezahlte 1 Mill. der MWST. ans Finanzamt , na dann gutes Frühstück .. :crazy:

Politikqualle
16.04.2016, 22:10
.. außerdem werden so bei dem Finanzamt oft viele Beträge in Millionen Höhe abgezockt ... :crazy:

Deutschmann
16.04.2016, 22:13
.. mach das ...
Beispiel : du schreibst eine Rechnung , die Mehrwertsteuer ist mit 1 Mill. Euro ausgewiesen , da zahlt man doch nicht Betrag sofort ans Finanzamt , die Rechnung wird erst dem Finanzamt durch den Steuerverräter vorgelegt , wenn der Rechnungsbetrag auf dem Firmenkonto eingegangen ist , dann zahlt man auch diese Mehrwertsteuer ...
der Kunde der die Rechnung bekommt und seine Vorsteuer also die Mehrwertsteuer beim Finanzamt über 1 Mill. geltend macht und dann bekommt , kann ja anschließend sofort Konkurs anmelden und sich aus dem Staube machen , dann fehlt dir der nicht gezahlte Rechnungsbetrag und die bereits bezahlte 1 Mill. der MWST. ans Finanzamt , na dann gutes Frühstück .. :crazy:

Jetzt musste ich doch mal googeln.
Bei deinem Beispiel ist da nix mehr mit "später überweisen".

http://www.iww.de/gstb/schwerpunktthema/umsatzsteuer-500000-eur-grenze-bei-der-istversteuerung-bleibt-diesen-vorteil-sollten-sie-nutzen-f47313

Politikqualle
16.04.2016, 23:09
.
Bei deinem Beispiel ist da nix mehr mit "später überweisen".

.. sorry .. du hast absolut Recht , habe mich mal erkundigt , die machen es am Ende des Quartals , dann wird die MWST. verrechnet und ans Finanzamt überwiesen , die Rechnungen werden dann sofort am 1. des Montags geschrieben und rausgeschickt , damit die Beträge in den nächsten Tagen eintreffen ...

Dima
17.04.2016, 00:03
Muss 7500 nachzahlen ... :(
So eine Nachzahlung hatte ich letztes Jahr auch! Da waren es 8000 und ein paar zerquetschte. Ich habe die Nachzahlung aber schon kommen sehen und zum Glück ein paar Rücklagen gebildet. Trotzdem war es eine happige Summe.

Rhino
17.04.2016, 00:17
Falsch. Steuerschulden bleiben Steuerschulden. Da kannst du x-mal die Hand heben .... die bleiben bis zum Lebensende. Im Zweifel haben deine Enkel auch noch was davon.
Diese "Schulden" haben einen interessanten Ursprung:


Einkommensteuergesetz (EStG)Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html)EStG
Ausfertigungsdatum: 16.10.1934

Vollzitat:


http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html

Sonsee
17.04.2016, 01:04
Falsch. Steuerschulden bleiben Steuerschulden. Da kannst du x-mal die Hand heben .... die bleiben bis zum Lebensende. Im Zweifel haben deine Enkel auch noch was davon.
Aber nicht wenn man in die Privatinsolvenz geht.



Steuerschulden behandelt das Gesetz gleichberechtigt, wie alle anderen Schulden – also werden Sie auch darüber nach dem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erhalten.
Ja, Steuerschulden werden wie alle anderen Schulden auch behandelt, das heißt auch bei Steuerschulden erhalten Sie die Restschuldbefreiung.
Der Grundsatz der Restschuldbefreiung für Steuern gilt für alle Arten von Steuern, also auch rückständige Umsatzsteuern, Lohnsteuern, Einkommenssteuern usw.
Selbst die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat wie Steuerhinterziehung steht der Restschuldbefreiung nicht entgegen.
Sie müssen zwar die Strafe bezahlen, nicht aber die rückständigen Steuern, die das Strafverfahren ausgelöst haben.
http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/steuerschulden/

Politikqualle
17.04.2016, 12:11
"Möglich war das aufgrund einer Gesetzeslücke, auf die die Bundesfinanzminister seit 2002 regelmäßig hingewiesen worden waren."
Vielmehr solltest Du die verantwortlichen Minister anzeigen, die diese Gesetzeslücke und damit diese Legalität ermöglichten, die Du als verwerflich erachtest.

.. so ist es ... siehe Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Antisozialist
17.04.2016, 14:46
Bist Du in Sachen Finanzamt kein Laie?
Zudem ist es dem Finanzamt untersagt, den Steuerberater zu spielen, es darf keine Auskünfte im Steuerrecht geben.



Willst Du Deinen Personalausweis beim Finanzamt beantragen?

Klar, darf das Finanzamt Auskünfte im Steuerrecht geben.

Den Personalausweis werde ich bei einem Bürgerzentrum beantragen. Die Öffnungszeiten sind für Berufstätige natürlich ebenso schwer erträglich.

Nachbar
17.04.2016, 14:55
Klar, darf das Finanzamt Auskünfte im Steuerrecht geben.

Den Personalausweis werde ich bei einem Bürgerzentrum beantragen.
Die Öffnungszeiten sind für Berufstätige natürlich ebenso schwer erträglich.

Sorry, an der Diskussion beteilige ich mich nicht mehr (klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?152431-Finanzamt&p=8498254&viewfull=1#post8498254)),
doch stimmen meine Inhalte.

Das Finanzamt darf nicht den Steuerberater spielen, die steuerrechtliche Beratung ist ausschließlich Sache der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Rechtsanwälten vorgehalten.

Gottfried
21.04.2016, 16:46
Sorry, an der Diskussion beteilige ich mich nicht mehr (klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?152431-Finanzamt&p=8498254&viewfull=1#post8498254)),
doch stimmen meine Inhalte.

Das Finanzamt darf nicht den Steuerberater spielen, die steuerrechtliche Beratung ist ausschließlich Sache der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Rechtsanwälten vorgehalten.

Das stimmt nicht. Man kann sogar eine verbindliche Auskunft einholen, die wie ein Steuerberater kostenpflichtig ist und an die das Finanzamt gebunden ist.

Pappenheimer
21.04.2016, 16:49
Das stimmt nicht. Man kann sogar eine verbindliche Auskunft einholen, die wie ein Steuerberater kostenpflichtig ist und an die das Finanzamt gebunden ist.

Wenn man da im vernünftigen Ton nachfragt bekommt man auch eine vernünftige Antwort. Ich hatte mal betreffend Warenausfuhr in die Schweiz eine Frage wegen der Einfuhrumsatzsteuer welche mir eigentlich nur ein Schweizer Steuerberater erklären kann, am Telefon bekam ich vom Finanzamt eine kostenlose Auskunft dazu. Es gibt echte Großkotze im FA aber auch Leute die durchaus noch Mensch geblieben sind.

Neu
21.04.2016, 19:43
Falsch. Steuerschulden bleiben Steuerschulden. Da kannst du x-mal die Hand heben .... die bleiben bis zum Lebensende. Im Zweifel haben deine Enkel auch noch was davon.

Falsch. Ich kenne jemanden, der hat die Firma seines Vaters geerbt. Er hat als einziger diese Erbschaft angenommen - und Schulden vom Finanzamt geerbt. Hat dann alles verkauft, und Teile der Schulden bezahlt - es blieben aber noch ein gewaltiger Brocken,

DIE IHM AUF DEM GNADENWEG ERLASSEN WURDEN.

Nationalix
21.04.2016, 20:10
Falsch. Ich kenne jemanden, der hat die Firma seines Vaters geerbt. Er hat als einziger diese Erbschaft angenommen - und Schulden vom Finanzamt geerbt. Hat dann alles verkauft, und Teile der Schulden bezahlt - es blieben aber noch ein gewaltiger Brocken,

DIE IHM AUF DEM GNADENWEG ERLASSEN WURDEN.

Deutschmann hat das schon ganz richtig geschrieben: "Im Zweifel haben deine Enkel auch noch was davon."
Das heißt, Steuerschulden können vererbt werden.

Neu
21.04.2016, 20:12
Deutschmann hat das schon ganz richtig geschrieben: "Im Zweifel haben deine Enkel auch noch was davon."
Das heißt, Steuerschulden können vererbt werden.

Wenn man das Erbe annimmt... Kann man auch ausschlagen. Dann bleibt das Finanzamt auf seinen Außenständen sitzen.

Nationalix
21.04.2016, 20:13
Wenn man das Erbe annimmt... Kann man auch ausschlagen. Dann bleibt das Finanzamt auf seinen Außenständen sitzen.

So ist es richtig. Gevatter hätte auf dem Sterbebett seine Steuerschulden offenbaren sollen.

Nachbar
21.04.2016, 22:09
Sorry, an der Diskussion beteilige ich mich nicht mehr (klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?152431-Finanzamt&p=8498254&viewfull=1#post8498254)),
doch stimmen meine Inhalte.

Das Finanzamt darf nicht den Steuerberater spielen, die steuerrechtliche Beratung ist ausschließlich Sache der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Rechtsanwälten vorgehalten.


Das stimmt nicht. Man kann sogar eine verbindliche Auskunft einholen, die wie ein Steuerberater kostenpflichtig ist und an die das Finanzamt gebunden ist.

Bitte, mein Post nur als Korrektiv verstehen, ich beteilige mich nicht mehr an dieser Diskussion.

Hinsichtlich der verbindlichen Auskunft siehe hier, die ich schon früher eingebracht hatte:

Post 59 (http://www.politikforen.net/showthread.php?152431-Finanzamt&p=8497846&viewfull=1#post8497846)

Nein, es war nicht falsch, doch hattest Du zuvor nicht erwähnt, dass Dir eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes vorliegt. Diese verbindlichen Auskünfte sind kostenpflichtig.

Zu Deinem Einwand:

Was denkst Du, wie ein Steuerberater arbeitet, diverse Urteile einbeziehend?
Beginnt seine Beratungspflicht erst dann, wenn sein Mandant eine Anfrage auf eine verbindliche Auskunft gestellt?

Also prüfen, dann hast Du auch die Antwort.

black_swan
23.04.2016, 11:37
So, gestern hat es mich erwischt. Bisher habe ich mich standhaft geweigert mein Zeug über Elster zu erstellen sondern sendete es korrekt ausgefüllt in Schriftform ein.

Gestern bekam ich einen Brief daß man meine Unterlagen für nichtig erklärt und ich deshalb so behandelt werde als wenn ich sie nicht eingereicht hätte, was dann auch gleich eine Steuerschätzung zur Folge hatte.

Da ich mit Elter nicht umgehen kann bin ich jetzt gezwungen es von einem Steuerberater erledigen zu lassen. Ich finde das ist eine Frechheit. Außerdem buchen sie einfach ab weil ich ihnen Angeblich eine Vollmacht erteilt habe. Auf Nachfrage wurde mir erklärt daß dies die gleiche sei wie bei der KFZ-Steuer.


Wäre es nicht sinnvoll der Arbeitgeber würde ihnen einfach den Lohn überweisen und wenn ich was brauche stelle ich einen Antrag? :crazy:

tja Grüne "Projekte" und die Refugees kosten eine Menge Geld...da muss man eben den normalen Bürger mit harten Bandagen erziehen.

Rhino
10.05.2016, 11:51
So ist es richtig. Gevatter hätte auf dem Sterbebett seine Steuerschulden offenbaren sollen.
https://fbcdn-sphotos-c-a.akamaihd.net/hphotos-ak-xpt1/v/t1.0-9/13165885_1035114903209626_3539538120905347201_n.jp g?oh=7f8374162443c399694f88046662ea74&oe=57A14AE2&__gda__=1470391138_6e7f9da71af37f382279bdaae44efe1 a

Pfandflaschen-Sammler abzocken.