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Vollständige Version anzeigen : Sind die Römischen Verträge rechtsungültig?



Buella
19.05.2014, 08:38
Sind die Römischen Verträge rechtsungültig? (http://alles-schallundrauch.blogspot.de/2014/05/sind-die-romischen-vertrage.html)
Sonntag, 18. Mai 2014 , von Freeman um 19:00

...

Am vergangenen Mittwoch den 14. Mai hat der ausscheidende Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, den zweiten Teil eines Buches präsentiert, dass die Geschichte der Kommission von 1973 bis 1986 erzählt. Während der Zeremonie im 13. Stock des Berlaymont-Gebäudes gab Barroso eine bisher unbekannte Anekdote wieder, was die Unterzeichnung des Vertrages von Rom betrifft. Die Staatschefs unterschrieben damals eine Urkunde die aus leeren Seiten bestand.

...

Was war passiert? Um es kurz zu erzählen, Putzfrauen hatten die Seiten des Vertrages, die über Nacht zum Trocknen nach dem Kopieren auf dem Fussboden des Büros in Rom ausgelegt wurden, als Abfall betrachtet und deshalb entsorgt, einschliesslich der Vorlagen zum Kopieren des Originals. Als die Offiziellen am Morgen den Verlust entdeckten, suchten sie zuerst die Mülltonnen von ganz Rom ab, fanden aber nichts. Kopien und Original waren nicht mehr auffindbar. Die einzige Lösung die ihnen dann einfiel war, die Unterzeichnung des Vertrages auf Blankopapier vorzunehmen. Die einzige Seite auf der etwas geschrieben stand war die mit den Namen der Staatschefs, die dann in einer Zeremonie ihre Unterschrift daraufsetzen.

...

Damit niemand merkt, weder die Politiker die unterschrieben hatten noch die anwesenden neugierigen Fotografen und Journalisten, das es sich um eine Farce handelt, wurden die unterschriebenen "Verträge" sofort entfernt und in einem Zimmer eingeschlossen, das Geheimnis bis jetzt 57 Jahre lang bewahrt.

Jeder Notar den man fragen würde, "sind Verträge die aus leeren Seiten bestehen und unterzeichnet werden überhaupt rechtsgültig?", wird sicher Nein dazu sagen. Wenn man das Blatt mit den Unterschriften der Staatschefs dann später zum Vertragstext hinzufügt, dann ist das ganz klar eine strafbare Urkundenfälschung. Das heisst, wenn man diesen Vorgang rein rechtlich und korrekt betrachtet, dann sind die Römischen Verträge ungültig, weil nur leere Seiten am 25. März 1957 unterzeichnet wurden.

...

Ungültige Römische Verträge bedeutet aber, alles was danach daraus entstand, die Europäische Union und alle damit verbundenen Organisationen und Institutionen, alle Gesetze und Regeln die den Mitgliedstaaten aufgezwungen wurden, das EU-Parlament und die EU-Kommission, der Vertrag von Lissabon und überhaupt alles was mit der EU zu tun hat, auch die Gemeinschaftswährung Euro, sind ebenfalls rechtsungültig. Das ganze ist ein riesen Beschiss!

Bin gespannt ob die Mainshitmedien die Preisgabe des wahren historischen Vorgang jetzt kurz vor der EU-Wahl vom 25. Mai berichten und thematisieren. Wenn ja, dann werden sie es sicher als "Panne" hinstellen, die keine rechtlichen Konsequenzen hat. Siehe EurActiv (http://www.euractiv.com/sections/public-affairs/eu-secret-revealed-rome-treaty-was-signed-blank-sheet-302145) für die ausführliche Geschichte was damals passiert ist.


Mal abgesehen davon, daß ich davon ausgehe, daß die brd eh eine Mogelpackung à la Versailler Plünderungs-Diktat mit rosarotem scheinparlamentarischen Demokratieanstrich ist, muß man sich in diesem Zusammenhang auch mal das sog. Grundgesetz, und hier speziell den Art. 23 zu Gemüte führen!

Hier wurde ehemals, in der alten Fassung des GG., der Geltungsbereich des GG. geregelt!

Nun gibt es weder diesen, noch, wenn oben Geschriebenes so geschehen, ... gar nichts?

;)

Gehirnnutzer
19.05.2014, 10:02
Mal abgesehen davon, daß ich davon ausgehe, daß die brd eh eine Mogelpackung à la Versailler Plünderungs-Diktat mit rosarotem scheinparlamentarischen Demokratieanstrich ist, muß man sich in diesem Zusammenhang auch mal das sog. Grundgesetz, und hier speziell den Art. 23 zu Gemüte führen!

Hier wurde ehemals, in der alten Fassung des GG., der Geltungsbereich des GG. geregelt!

Nun gibt es weder diesen, noch, wenn oben Geschriebenes so geschehen, ... gar nichts?

;)

Buella, du unterliegst dem Irrtum, das ein Geltungsbereich nur auf eine Weise definiert werden kann. Aber das ist eine andere Geschichte.

Zu der Vertragsgeschichte, die Aussage mit dem Notar ist durchaus richtig, wenn es sich um einen normalen Vertrag und normales Vertragsrecht handeln würde, denn da würden vereinfacht dargestellt die Willenserklärungen des Vertrages durch Unterschrift rechtskräftig.
Bei einem völkerrechtlichen Vertrag sieht das anders aus, da hat diese Unterschrift unter dem Vertragswerk nur mehr symbolischen Charakter, denn ein völkerrechtlicher Vertrag wird erst durch Ratifikation rechtskräftig.
Ratifikation geschieht im normalen Gesetzgebungsprozess durch die Parlamente und erst wenn die daraus resultierende Ratifikationsurkunde hinterlegt ist erhält der Vertrag bindende Rechtskraft.

Rein rechtlich gesehen läuft das in Deutschland vereinfacht dargestellt so ab:

1. Der Bundespräsident bevollmächtigt Bundeskanzler oder Minister in seinem Auftrag völkerrechtliche Verträge zu verhandeln und mit deren Unterschrift den Willen auszudrücken, das Deutschland den Vertrag eingehen möchte.

2. Das Vertragswerk durchläuft den normalen Gesetzgebungsprozess in den Parlamenten, Bundesrat und Bundestag. Dies beschließen ein Transformationsgesetz, das den Vertrag in selbst gesetztes Recht umwandelt.
Eine Ratifikationsurkunde wird angefertigt und der Bundespräsident unterzeichnet Urkunde und Gesetz.

3. Es erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen erhalten die entsprechenden Regelungen ab diesem Zeitpunkt Rechtskraft für Deutschland.

4. Die Ratifikationsurkunde wird hinterlegt. Der Vertrag erhält für alle Staaten, die die Urkunde hinterlegt haben völkerrechtlich bindende Rechtskraft.

Im Übrigen ist es durchaus geltende Rechtspraxis, das unter bestimmten Umständen an sich nichtige Verträge durch deren Erfüllung Rechtsgültigkeit erfahren.

beemaster
19.05.2014, 10:08
"Was war passiert? Um es kurz zu erzählen, Putzfrauen hatten die Seiten des Vertrages, die über Nacht zum Trocknen nach dem Kopieren auf dem Fussboden des Büros in Rom ausgelegt wurden, als Abfall betrachtet und deshalb entsorgt, einschliesslich der Vorlagen zum Kopieren des Originals."

Äh, wer denkt sich denn solchen Schwachsinn aus?

Hay
19.05.2014, 10:22
Buella, du unterliegst dem Irrtum, das ein Geltungsbereich nur auf eine Weise definiert werden kann. Aber das ist eine andere Geschichte.

Zu der Vertragsgeschichte, die Aussage mit dem Notar ist durchaus richtig, wenn es sich um einen normalen Vertrag und normales Vertragsrecht handeln würde, denn da würden vereinfacht dargestellt die Willenserklärungen des Vertrages durch Unterschrift rechtskräftig.
Bei einem völkerrechtlichen Vertrag sieht das anders aus, da hat diese Unterschrift unter dem Vertragswerk nur mehr symbolischen Charakter, denn ein völkerrechtlicher Vertrag wird erst durch Ratifikation rechtskräftig.
Ratifikation geschieht im normalen Gesetzgebungsprozess durch die Parlamente und erst wenn die daraus resultierende Ratifikationsurkunde hinterlegt ist erhält der Vertrag bindende Rechtskraft.

Rein rechtlich gesehen läuft das in Deutschland vereinfacht dargestellt so ab:

1. Der Bundespräsident bevollmächtigt Bundeskanzler oder Minister in seinem Auftrag völkerrechtliche Verträge zu verhandeln und mit deren Unterschrift den Willen auszudrücken, das Deutschland den Vertrag eingehen möchte.

2. Das Vertragswerk durchläuft den normalen Gesetzgebungsprozess in den Parlamenten, Bundesrat und Bundestag. Dies beschließen ein Transformationsgesetz, das den Vertrag in selbst gesetztes Recht umwandelt.
Eine Ratifikationsurkunde wird angefertigt und der Bundespräsident unterzeichnet Urkunde und Gesetz.

3. Es erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen erhalten die entsprechenden Regelungen ab diesem Zeitpunkt Rechtskraft für Deutschland.

4. Die Ratifikationsurkunde wird hinterlegt. Der Vertrag erhält für alle Staaten, die die Urkunde hinterlegt haben völkerrechtlich bindende Rechtskraft.

Im Übrigen ist es durchaus geltende Rechtspraxis, das unter bestimmten Umständen an sich nichtige Verträge durch deren Erfüllung Rechtsgültigkeit erfahren.

Die Fragestellung bleibt trotzdem erhalten: Kann ein nicht existenter Vertrag, kann eine Rechtswidrigkeit, ein Blankopapier, ein "Beschiss" wirklich ratifiziert werden? Wo ist die Grundlage für die Ratifizierung, wenn der unterschriebene Vertrag gar nicht vorliegt, die Willenserklärung somit gar nicht vorhanden ist (egal wie symbolisch man einen solchen Vertrag werten möchte)?

beemaster
19.05.2014, 10:37
Die Fragestellung bleibt trotzdem erhalten: Kann ein nicht existenter Vertrag, kann eine Rechtswidrigkeit, ein Blankopapier, ein "Beschiss" wirklich ratifiziert werden? Wo ist die Grundlage für die Ratifizierung, wenn der unterschriebene Vertrag gar nicht vorliegt, die Willenserklärung somit gar nicht vorhanden ist (egal wie symbolisch man einen solchen Vertrag werten möchte)?


Also wie gesagt, ich glaub das ja nicht, das mit dem Papier auf dem Boden. Falls doch, ist das rechtsgültig, beziehungsweise rechtsgültig wird, was zum Zeitpunkt des Ratifizierung auf dem Papier steht.

Buella
19.05.2014, 10:57
Buella, du unterliegst dem Irrtum, das ein Geltungsbereich nur auf eine Weise definiert werden kann. Aber das ist eine andere Geschichte.

Zu der Vertragsgeschichte, die Aussage mit dem Notar ist durchaus richtig, wenn es sich um einen normalen Vertrag und normales Vertragsrecht handeln würde, denn da würden vereinfacht dargestellt die Willenserklärungen des Vertrages durch Unterschrift rechtskräftig.
Bei einem völkerrechtlichen Vertrag sieht das anders aus, da hat diese Unterschrift unter dem Vertragswerk nur mehr symbolischen Charakter, denn ein völkerrechtlicher Vertrag wird erst durch Ratifikation rechtskräftig.
Ratifikation geschieht im normalen Gesetzgebungsprozess durch die Parlamente und erst wenn die daraus resultierende Ratifikationsurkunde hinterlegt ist erhält der Vertrag bindende Rechtskraft.

Rein rechtlich gesehen läuft das in Deutschland vereinfacht dargestellt so ab:

1. Der Bundespräsident bevollmächtigt Bundeskanzler oder Minister in seinem Auftrag völkerrechtliche Verträge zu verhandeln und mit deren Unterschrift den Willen auszudrücken, das Deutschland den Vertrag eingehen möchte.

2. Das Vertragswerk durchläuft den normalen Gesetzgebungsprozess in den Parlamenten, Bundesrat und Bundestag. Dies beschließen ein Transformationsgesetz, das den Vertrag in selbst gesetztes Recht umwandelt.
Eine Ratifikationsurkunde wird angefertigt und der Bundespräsident unterzeichnet Urkunde und Gesetz.

3. Es erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen erhalten die entsprechenden Regelungen ab diesem Zeitpunkt Rechtskraft für Deutschland.

4. Die Ratifikationsurkunde wird hinterlegt. Der Vertrag erhält für alle Staaten, die die Urkunde hinterlegt haben völkerrechtlich bindende Rechtskraft.

Im Übrigen ist es durchaus geltende Rechtspraxis, das unter bestimmten Umständen an sich nichtige Verträge durch deren Erfüllung Rechtsgültigkeit erfahren.

Solange der Bestohlene nicht aumuckt, ist das Stehlen gängige Rechtspraxis!

Das ist Quintessenz der eu!

Der ganze Zirkus drumherum ist doch lächerliches Juristen- und politisches Blendwerk!

Denn!
Die römischen Verträge wurden durch die Bilderberger Gruppe geschaffen!
Die Politiker hatten lediglich die Aufgabe, die von den Bilderbergern gewünschten Ziele einer europäischen Union, und auch Währung, dies wurde bereits damals durch Bilderberger festgelegt, umzusetzen, bzw. die Medien die Aufgabe den Massen die Vorteile dieses Vertragswerks zu verkaufen!

Das Ergebnis dürfen wir heute alle in Form von schleichender bis gallopierender Verelendung ( je nach Staat ) genießen und bewundern!

Übrigens, und auch nur am Rande, hatte die damalige brd-"Regierung", genauso wie spätere brd-"Regierungen" überhaupt nicht die rechtliche Kompetenz und Befugnis, über die Souveranitäts-Abtretungen der Deutschen in irgendeiner Form und an irgendwelche Konstrukte mitzuwirken, bzw. zu ratifizieren!

Nicht umsonst werden alle Verträge des Versailler Diktats 2.0 mehr oder weniger scheinparlamentarisch an den Deutschen vorbeigewunken!

:cool:

Gehirnnutzer
19.05.2014, 12:56
Die Fragestellung bleibt trotzdem erhalten: Kann ein nicht existenter Vertrag, kann eine Rechtswidrigkeit, ein Blankopapier, ein "Beschiss" wirklich ratifiziert werden? Wo ist die Grundlage für die Ratifizierung, wenn der unterschriebene Vertrag gar nicht vorliegt, die Willenserklärung somit gar nicht vorhanden ist (egal wie symbolisch man einen solchen Vertrag werten möchte)?

Hay, ob die Herren vor der Presse nun ein Blankopapier unterschrieben haben oder einen Vertragstext, macht rechtlich keinen Unterschied. Wenn das Parlament sagt, is nich, dann is nich.

Höchstwahrscheinlich gehst du davon aus, das der Original-Vertragstext vernichtet wurde und somit etwas vollkommen anderes zur Abstimmung gekommen ist. Kopieren 1957 war etwas anderes als heutzutage. 1957 war das Trockenabzugsverfahren (Xerografie) nicht der Standard wie heute, sondern man kopierte im Nassabzugsverfahren und man kopierte nicht direkt vom Original. Bei Anfertigung des Originals wurde gleichzeitig eine Kopiervorlage angefertigt, die dann zur Vervielfältigung genutzt wurde. Die Kopien müssen dann Trocknen, was Zeit benötigt.
Die werten Putzfrauen haben die Kopien und die Kopiervorlage vernichtet nicht aber das Original.
Naßabzug dauert seine Zeit. Hätte man jetzt die feierliche Unterzeichnung verschoben, hätte das auch Anlass zur Spekulation gegeben und da die Unterzeichnung zu dem Zeitpunkt so oder so nicht rechtsverbindlich ist.....


Im Grunde genommen kannst du diese Vertragsunterzeichnungen als Fortführung eines historischen Brauches sehen. Früher haben Fürsten Delegationen verhandeln lassen und die haben mit ihrer Unterschrift nur bestätigt, das man sich über alle Bedingungen geeinigt hat und man nun den Vertrag dem Fürsten zur Prüfung und zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung (Ratifikation) mit Unterschrift und Siegel des Fürsten, vorlegt.

Nun, man hat ein wenig geschummelt aus Publicity-Gründen, da aber diese Schummel weder rechtlichen Folgen hatte, noch haben konnte, bleibt es eine Anekdote.

Gehirnnutzer
19.05.2014, 13:00
Solange der Bestohlene nicht aumuckt, ist das Stehlen gängige Rechtspraxis!

Das ist Quintessenz der eu!

Der ganze Zirkus drumherum ist doch lächerliches Juristen- und politisches Blendwerk!

Denn!
Die römischen Verträge wurden durch die Bilderberger Gruppe geschaffen!
Die Politiker hatten lediglich die Aufgabe, die von den Bilderbergern gewünschten Ziele einer europäischen Union, und auch Währung, dies wurde bereits damals durch Bilderberger festgelegt, umzusetzen, bzw. die Medien die Aufgabe den Massen die Vorteile dieses Vertragswerks zu verkaufen!

Das Ergebnis dürfen wir heute alle in Form von schleichender bis gallopierender Verelendung ( je nach Staat ) genießen und bewundern!

Übrigens, und auch nur am Rande, hatte die damalige brd-"Regierung", genauso wie spätere brd-"Regierungen" überhaupt nicht die rechtliche Kompetenz und Befugnis, über die Souveranitäts-Abtretungen der Deutschen in irgendeiner Form und an irgendwelche Konstrukte mitzuwirken, bzw. zu ratifizieren!

Nicht umsonst werden alle Verträge des Versailler Diktats 2.0 mehr oder weniger scheinparlamentarisch an den Deutschen vorbeigewunken!

:cool:

Buella, politische Meinung und rechtliche Sachlage sind verschiedene Dinge. Etwas kann politisch in Ordnung sein, aber rechtlich falsch oder umgekehrt.

Gärtner
19.05.2014, 13:15
"Was war passiert? Um es kurz zu erzählen, Putzfrauen hatten die Seiten des Vertrages, die über Nacht zum Trocknen nach dem Kopieren auf dem Fussboden des Büros in Rom ausgelegt wurden, als Abfall betrachtet und deshalb entsorgt, einschliesslich der Vorlagen zum Kopieren des Originals."

Äh, wer denkt sich denn solchen Schwachsinn aus?

Bedenke, damals gab es noch Naßkopien. Und Putzfrauen haben schon öfter durch ihre robuste Berufsauffasung von sich reden gemacht, was sogar Eingang in den Schatz geflügelter Worte gefunden hat:

"Ist das Kunst oder kann das weg?"

Buella
19.05.2014, 15:54
Buella, politische Meinung und rechtliche Sachlage sind verschiedene Dinge. Etwas kann politisch in Ordnung sein, aber rechtlich falsch oder umgekehrt.

Rechtliche Sachlage ist und das zeigt die brd vorbildhaft manipulierbar!
Dadurch ist Recht noch lange nicht Recht! Auch, wenn es als Solches deklariert wird!

Ein Rechtsstaat manifestiert sich u. A. an der Ge-Recht-igkeit!

Nur weil die politischen Eliten die Wünsche der anglo-amerikanischen Hochfinanz an deren Lippen ablesen, bzw. gar in vorauseilendem Gehorsam funktionieren, haben wir somit eine unge-recht-e Sachlage, welche sich, da stimme ich Dir zu "rechtliche Sachlage" nennt!

Die "rechtliche Sachlage" einer Tyrannei ist aus Sicht derer Eliten auch einwandfrei!

:cool:

Bruddler
19.05.2014, 15:59
Bedenke, damals gab es noch Naßkopien. Und Putzfrauen haben schon öfter durch ihre robuste Berufsauffasung von sich reden gemacht, was sogar Eingang in den Schatz geflügelter Worte gefunden hat:

"Ist das Kunst oder kann das weg?"

Ich denke da bspw. an Joseph Beuys und seine dreckige Badewanne. :cool:

Gehirnnutzer
19.05.2014, 19:14
Rechtliche Sachlage ist und das zeigt die brd vorbildhaft manipulierbar!
Dadurch ist Recht noch lange nicht Recht! Auch, wenn es als Solches deklariert wird!

Ein Rechtsstaat manifestiert sich u. A. an der Ge-Recht-igkeit!

Nur weil die politischen Eliten die Wünsche der anglo-amerikanischen Hochfinanz an deren Lippen ablesen, bzw. gar in vorauseilendem Gehorsam funktionieren, haben wir somit eine unge-recht-e Sachlage, welche sich, da stimme ich Dir zu "rechtliche Sachlage" nennt!

Die "rechtliche Sachlage" einer Tyrannei ist aus Sicht derer Eliten auch einwandfrei!

:cool:

Recht dient nicht der Gerechtigkeit, sondern hat den Zweck Ordnung zu schaffen bzw. zu setzen. Nicht alles was gerecht ist, ist auch recht und umgekehrt.

Alter Stubentiger
19.05.2014, 19:20
Bedenke, damals gab es noch Naßkopien. Und Putzfrauen haben schon öfter durch ihre robuste Berufsauffasung von sich reden gemacht, was sogar Eingang in den Schatz geflügelter Worte gefunden hat:

"Ist das Kunst oder kann das weg?"

"Fettecke" und "Badewanne" von Josef Beuys.

-jmw-
19.05.2014, 19:28
Recht dient nicht der Gerechtigkeit, sondern hat den Zweck Ordnung zu schaffe
Nach Rawls - Koordination, Effizienz und Stabilität.

Buella
19.05.2014, 19:49
Recht dient nicht der Gerechtigkeit, sondern hat den Zweck Ordnung zu schaffen bzw. zu setzen. Nicht alles was gerecht ist, ist auch recht und umgekehrt.

In einem Rechts-Staat schon!

Und wer diesen Maßstab bei sich anlegt, sollte gefälligst auch danach handeln!

;)

Gehirnnutzer
19.05.2014, 20:18
In einem Rechts-Staat schon!

Und wer diesen Maßstab bei sich anlegt, sollte gefälligst auch danach handeln!

;)

Buella, Rechtsstaat hat auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Rechtsstaat bedeutet, das die konstitutionellen Gewalten des Staates an das Gesetz gebunden sind und damit das staatliche Handeln durch das Recht eingegrenzt wird.

Sorry, Buella, aus einer Nichtigkeit ein Skandal zu konstruieren, wird die EU nicht auflösen, da kannst du dich über die rechtliche Sachlage beschweren wie du willst. Außerdem wirst du so garantiert niemanden überzeugen, was aber notwendig wäre, um die politischen Mehrheiten für den Beschluss des Austrittes aus der EU nach Artikel 50 EU-Vertrag zu erreichen.

GSch
19.05.2014, 20:24
Die Fragestellung bleibt trotzdem erhalten: Kann ein nicht existenter Vertrag, kann eine Rechtswidrigkeit, ein Blankopapier, ein "Beschiss" wirklich ratifiziert werden? Wo ist die Grundlage für die Ratifizierung, wenn der unterschriebene Vertrag gar nicht vorliegt, die Willenserklärung somit gar nicht vorhanden ist (egal wie symbolisch man einen solchen Vertrag werten möchte)?

Es ist durchaus üblich, dass bei einem Vertrag mit vielen Parteien die Parteien nur die Unterschriftsseite im Original an den Koordinator schicken. Den Text des Vertrags haben sie dann vorher gekannt und gebilligt. Das ist gängige Praxis, die ich schon oft erlebt habe. Wenn die Parteien genau wissen, was sie unterschreiben, dann ist es nicht erforderlich, dass ihnen ein Original vorliegt.

Leberecht
19.05.2014, 21:14
Bedenke, damals gab es noch Naßkopien. Und Putzfrauen haben schon öfter durch ihre robuste Berufsauffasung von sich reden gemacht, was sogar Eingang in den Schatz geflügelter Worte gefunden hat:
"Ist das Kunst oder kann das weg?"
Einer jener banalen Sätze(die ich liebe), die Situationen natürlich und prägnant beschreiben und damit heftigste Diskussionen auf hoher kultureller Ebene auslösen.

Buella
20.05.2014, 09:18
Buella, Rechtsstaat hat auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Rechtsstaat bedeutet, das die konstitutionellen Gewalten des Staates an das Gesetz gebunden sind und damit das staatliche Handeln durch das Recht eingegrenzt wird.

Sorry, Buella, aus einer Nichtigkeit ein Skandal zu konstruieren, wird die EU nicht auflösen, da kannst du dich über die rechtliche Sachlage beschweren wie du willst. Außerdem wirst du so garantiert niemanden überzeugen, was aber notwendig wäre, um die politischen Mehrheiten für den Beschluss des Austrittes aus der EU nach Artikel 50 EU-Vertrag zu erreichen.

Die offizielle Lehrmeinung der brd besagt, daß im August 1934 der "Rechtsstaat" durch die Nationalsozialisten beseitigt wurde, da die Gewaltenteilung, bzw. auch der Parlamentarismus beseitigt wurde.

Aber! Die Gewaltenteilung wurde nur umgebastelt, bzw. auf Hitler und die Parteiorganisationen der nsdap ausgerichtet!

Daß das 3. Reich ein Un-Rechts-Staat war, daran dürfen wir offiziell gar nicht rütteln!

Daß Unrecht geschah ebenso!

Aber, nach Deiner Definition war das 3. Reich weiterhin ein "Rechtsstaat"!
Nach deren damaliger Auffassung von Gewaltenteilung, sprich rechtlicher Sachlage, ob gerecht oder nicht!

Daß sich die brd in ihrer rechtlichen Sachlage, trotz offizieller Gewaltenteilung und Parlamentarismus, dem 3. Reich immer ähnlicher wird, und zwar auch aufgrund der Abgabe der Macht und Souveranität an ein von privaten Interessengruppen initiierten europäischen und künstlichen Konstrukts, sollte dabei Beachtung finden.

Übrigens (bei der Gelegenheit) ist auffällig, daß die Verbindung Bilderberg Gruppe > römische Verträge aus dem Internet am verschwinden ist!

D. h. für mich, daß man den römischen Verträgen, welche eben nicht von Vertretern der jeweiligen Staaten entstanden sind, einen rechtsstaatlichen Anstrich verpassen möchte und die wahren Hintergründe verschleiert werden!

Somit ist auch vollkommen irrelevant, was die Herrschaften Politiker damals unterschrieben haben! Entscheidend ist dabei, daß Privatinteressen vorlagen und konstituiert wurden! Allein das ist ein Unding, bzw. führt jegliche Gewaltenteilung und Parlamentarismus ad absurdum!

;)

Gehirnnutzer
20.05.2014, 10:16
Die offizielle Lehrmeinung der brd besagt, daß im August 1934 der "Rechtsstaat" durch die Nationalsozialisten beseitigt wurde, da die Gewaltenteilung, bzw. auch der Parlamentarismus beseitigt wurde.

Aber! Die Gewaltenteilung wurde nur umgebastelt, bzw. auf Hitler und die Parteiorganisationen der nsdap ausgerichtet!

Daß das 3. Reich ein Un-Rechts-Staat war, daran dürfen wir offiziell gar nicht rütteln!

Daß Unrecht geschah ebenso!

Aber, nach Deiner Definition war das 3. Reich weiterhin ein "Rechtsstaat"!
Nach deren damaliger Auffassung von Gewaltenteilung, sprich rechtlicher Sachlage, ob gerecht oder nicht!

Daß sich die brd in ihrer rechtlichen Sachlage, trotz offizieller Gewaltenteilung und Parlamentarismus, dem 3. Reich immer ähnlicher wird, und zwar auch aufgrund der Abgabe der Macht und Souveranität an ein von privaten Interessengruppen initiierten europäischen und künstlichen Konstrukts, sollte dabei Beachtung finden.

Übrigens (bei der Gelegenheit) ist auffällig, daß die Verbindung Bilderberg Gruppe > römische Verträge aus dem Internet am verschwinden ist!

D. h. für mich, daß man den römischen Verträgen, welche eben nicht von Vertretern der jeweiligen Staaten entstanden sind, einen rechtsstaatlichen Anstrich verpassen möchte und die wahren Hintergründe verschleiert werden!

Somit ist auch vollkommen irrelevant, was die Herrschaften Politiker damals unterschrieben haben! Entscheidend ist dabei, daß Privatinteressen vorlagen und konstituiert wurden! Allein das ist ein Unding, bzw. führt jegliche Gewaltenteilung und Parlamentarismus ad absurdum!

;)

Sorry, Buella, das ist nicht meine Definition, das ist die Definition die du in Enzyklopädien etc. pp. findest. Es ist auch keine speziell deutsche Definition, die findest du überall in der freien Welt.

Du gehörst zu den Leuten, die etwas als rechtswidrig auf Grund ihrer politischen Meinung erklären und das für richtig halten, nur ob etwas rechtswidrig ist oder nicht, bestimmt das Recht selber, aber nicht die politische Meinung.
Man kann dir zu Gute halten, das du wie der typische Laie Dinge nach deine Gewohnheit beurteilst und deine Sichtweise an den Tag legst und dabei nur nach dem Ergebnis deine Schlussfolgerungen ziehst, nur hat Recht aus den verschiedensten Gründen seine eigene sinnvolle Sichtweise und es kommt oft nicht nur auf das Ergebnis an, sondern auch auf das wie und warum dieses Ergebnis zustande kommt.

Ich stelle dir jetzt ein paar Fragen, die dir themenfremd vorkommen werden, aber sie dienen dazu, dir ein paar Zusammenhänge zur erläutern.

Ist Online-Poker in Deutschland verboten?

Kannst du ohne Glücksspiellizenz ein Pokerturnier veranstalten ohne dich strafbar zu machen?

Buella
20.05.2014, 10:33
Sorry, Buella, das ist nicht meine Definition, das ist die Definition die du in Enzyklopädien etc. pp. findest. Es ist auch keine speziell deutsche Definition, die findest du überall in der freien Welt.

Du gehörst zu den Leuten, die etwas als rechtswidrig auf Grund ihrer politischen Meinung erklären und das für richtig halten, nur ob etwas rechtswidrig ist oder nicht, bestimmt das Recht selber, aber nicht die politische Meinung.
Man kann dir zu Gute halten, das du wie der typische Laie Dinge nach deine Gewohnheit beurteilst und deine Sichtweise an den Tag legst und dabei nur nach dem Ergebnis deine Schlussfolgerungen ziehst, nur hat Recht aus den verschiedensten Gründen seine eigene sinnvolle Sichtweise und es kommt oft nicht nur auf das Ergebnis an, sondern auch auf das wie und warum dieses Ergebnis zustande kommt.

Ich stelle dir jetzt ein paar Fragen, die dir themenfremd vorkommen werden, aber sie dienen dazu, dir ein paar Zusammenhänge zur erläutern.

Ist Online-Poker in Deutschland verboten?

Kannst du ohne Glücksspiellizenz ein Pokerturnier veranstalten ohne dich strafbar zu machen?

Da muß ich Dir, ob Deiner juristischen Fachmeinung, leider widersprechen!

Denn es ist die offizielle Darlegung der Bundeszentrale für politische Bildung (z. B.), daß das 3. Reich kein Rechtsstaat war!

http://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39549/beseitigung-des-rechtsstaates?p=all

Das ist offizielle Verlautbarung aus heutiger Sicht!
Zum Zeitpunkt des 3. Reichs war dieses ein Rechtsstaat!

Ähnlich könnte es der brd mal gehen, wenn diese, ob ihrer offen zutage liegender Brüche mit eigenem Recht, gar Rechtsverständnis, an den Pranger gerät!

Solange ein System die Macht besitzt, können sie und ihre Juristen viel erzählen und viel verklausulieren und sich auf eine rechtliche Sachlage berufen!

Am Ende zählt, was hinten rauskommt! Und da schneidet die brd, gerade weil sie den Anspruch erhebt, das absolute freiheitliche rechtsstaatliche Gegenstück zum Hitlerismus zu sein, bzw. auch aufgrund ihrer völkerrechtlichen Verschleierung, sehr schlecht ab!

;)

Gehirnnutzer
20.05.2014, 11:22
Da muß ich Dir, ob Deiner juristischen Fachmeinung, leider widersprechen!

Denn es ist die offizielle Darlegung der Bundeszentrale für politische Bildung (z. B.), daß das 3. Reich kein Rechtsstaat war!

http://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39549/beseitigung-des-rechtsstaates?p=all

Das ist offizielle Verlautbarung aus heutiger Sicht!
Zum Zeitpunkt des 3. Reichs war dieses ein Rechtsstaat!

Ähnlich könnte es der brd mal gehen, wenn diese, ob ihrer offen zutage liegender Brüche mit eigenem Recht, gar Rechtsverständnis, an den Pranger gerät!

Solange ein System die Macht besitzt, können sie und ihre Juristen viel erzählen und viel verklausulieren und sich auf eine rechtliche Sachlage berufen!

Am Ende zählt, was hinten rauskommt! Und da schneidet die brd, gerade weil sie den Anspruch erhebt, das absolute freiheitliche rechtsstaatliche Gegenstück zum Hitlerismus zu sein, bzw. auch aufgrund ihrer völkerrechtlichen Verschleierung, sehr schlecht ab!

;)

Es ist herrlich, wie du versuchst auszuweichen, mein liebe Buella.

Das 3. Reich war auch nach der Definition kein Rechtsstaat, auch wenn es für dich den Anschein hat. Das Ermächtigungsgesetz "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ist nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien zustande gekommen.

Buella
20.05.2014, 11:51
Es ist herrlich, wie du versuchst auszuweichen, mein liebe Buella.

Das 3. Reich war auch nach der Definition kein Rechtsstaat, auch wenn es für dich den Anschein hat. Das Ermächtigungsgesetz "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ist nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien zustande gekommen.

Nach Deiner fachjuristischen Meinung war das 3. Reich selbstverständlich ein "Rechtsstaat"!

Also verdreh hier jetzt nicht alles!


Recht dient nicht der Gerechtigkeit, sondern hat den Zweck Ordnung zu schaffen bzw. zu setzen. Nicht alles was gerecht ist, ist auch recht und umgekehrt.

und


Buella, Rechtsstaat hat auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Rechtsstaat bedeutet, das die konstitutionellen Gewalten des Staates an das Gesetz gebunden sind und damit das staatliche Handeln durch das Recht eingegrenzt wird.

...

;)

Strandwanderer
20.05.2014, 11:51
Also @Buella,

da hebt der "Gehirnnutzer" gerade an, dich unentgeltich weitausholend in die Grundzüge des Staats- und Völkerrechts einzuführen . . .



Ich stelle dir jetzt ein paar Fragen, die dir themenfremd vorkommen werden, aber sie dienen dazu, dir ein paar Zusammenhänge zur erläutern.

Ist Online-Poker in Deutschland verboten?

Kannst du ohne Glücksspiellizenz ein Pokerturnier veranstalten ohne dich strafbar zu machen?

. . . und du lehnst den Lehrgang schnöde ab.

Du hättest zumindest mit der Gegenfrage antworten können, ob es in Deutschland erlaubt ist, sich online in der Nase zu bohren.

Buella
20.05.2014, 12:29
Also @Buella,

da hebt der "Gehirnnutzer" gerade an, dich unentgeltich weitausholend in die Grundzüge des Staats- und Völkerrechts einzuführen . . .



. . . und du lehnst den Lehrgang schnöde ab.

Du hättest zumindest mit der Gegenfrage antworten können, ob es in Deutschland erlaubt ist, sich online in der Nase zu bohren.

Im im Grunde genommen weiß er ganz genau, daß die Rechtsordnung der brd, sowie der eu eine bewußte Schnitzeljagd ohne völkerrechtliche Substanz ist, den Menschen etwas zu suggerieren, was es überhaupt nicht ist, was dieses System jedoch hinter eine juristischen Blendfassade kaschiert!

Und zufällig lese ich gerade diesen interessanten Artikel über die europa-Wahl:


20.05.2014

Läuft der Europawahlkampf neben dem Grundgesetz? (http://www.wiwo.de/politik/europa/bettina-roehl-direkt-laeuft-der-europawahlkampf-neben-dem-grundgesetz/9917138.html)
Kolumne von Bettina Röhl

Verfassungsfeindliche Erscheinungen im jede Euro- und EU-Kritik erstickenden Europawahlkampf haben zugenommen. Die von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle angemahnte Versachlichung der politischen Debatte ist dringend notwendig.

...

Nichts desto trotz!
Muß die Frage immer noch gestellt bleiben!

Wer hat die römischen Verträge, auf denen dieses ganze Kunst-Konstrukt eu und euro aufbaut, verfaßt und was haben die damaligen Abwinker und Unterschreiber darüber gewußt und unterschrieben?

Zu wessen Nutzen wurden damals schon die Weichen gelegt, welche die Menschen immer derber unter der Knute dieses Kunst-Konstrukts und seine Verpflichtungen für die Menschen zu spüren bekommen?

;)