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Vollständige Version anzeigen : Wie das Regime die GEZecken steuert



HansMaier.
15.05.2014, 20:47
Beschiss, soweit das Auge reicht.

Als ich Plasberg die Angst vor der SPD ansah

Kurz vor Beginn seiner Talkshow bat Plasberg Henryk M. Broder in seine Garderobe. Er wollte ihn dazu bringen, einen Skandal zu beschweigen. Aus Angst vor der Wut der Sozialdemokratie.

http://www.welt.de/debatte/henryk-m-broder/article128042895/Als-ich-Plasberg-die-Angst-vor-der-SPD-ansah.html#disqus_thread

MfG
H.Maier

Ruepel
15.05.2014, 22:03
Mir Egal,ich zahl eh nicht. Letzter Drohbrief fordert mittlerweile 269,70 €

pixelschubser
15.05.2014, 22:08
Wer für diese Kacke auch nur einen Cent löhnt, der gehört geteert und gefedert!

Allenthalben ist nur noch Wurst in der Glotze. Ob nun ÖR oder Privat. Da werd ich echt unwirsch.

kotzfisch
16.05.2014, 09:41
Mir Egal,ich zahl eh nicht. Letzter Drohbrief fordert mittlerweile 269,70 €

Niemals werden sie es einklagen können.

Westphale
16.05.2014, 09:49
Niemals werden sie es einklagen können.


Muss die GEZ es überhaupt einklagen. Die können doch per Amtshilfe ohne Mahnbescheid durch das Finanzamt pfänden/vollstrecken lassen.

kotzfisch
16.05.2014, 09:52
Muss die GEZ es überhaupt einklagen. Die können doch per Amtshilfe ohne Mahnbescheid durch das Finanzamt pfänden/vollstrecken lassen.

Unsinn- wie soll das denn gehen?

Westphale
16.05.2014, 09:57
Unsinn- wie soll das denn gehen?

http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/zwangsvollstreckung-wie-die-gez-gebuehren-eintreibt_593962_685676.html

GEZ: Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsverfahren!
Jeder, der eine Forderung hat, muss diese zunächst gerichtlich geltend machen. Mit dem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid (sog. Vollstreckungstitel) kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. In jedem Fall muss dem Schuldner der Titel vorher als letzte Warnung zugestellt werden. Gilt dies auch für Forderungen der GEZ? Nein!

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG werden die Rundfunkanstalten beim Rundfunkgebühreneinzug hoheitlich tätig. Die Rundfunkgebühr entsteht nicht durch deren Geltendmachung, sondern kraft Gesetzes, sobald ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Erst zur zwangsweisen Durchsetzung rückständiger Gebühren muss ein Gebührenbescheid ergehen. Die Rundfunkanstalten bedienen sich dabei der GEZ als zentrale Einzugsstelle.

Die Vollstreckung beginnt mit dem Erlass der Vollstreckungsanordnung. Grundlage ist der Gebührenbescheid, der dem Rundfunknutzer zugegangen sein muss. Den Zugang hat grundsätzlich die GEZ zu beweisen. Beim Versand mit einfacher Post ist dies grundsätzlich nicht möglich. Wichtig: Die anschließende Vollstreckungsanordnung muss nicht nochmals zugestellt werden!

Als Vollstreckungsbehörden werden die Hauptzollämter tätig, die sich wiederum der Finanzämter im Wege der Amtshilfe bedienen. Da die Finanzämter durch eigene Vollziehungsbeamte unmittelbar selbst vollstrecken können, entfällt der Weg über die ordentlichen Gerichte!

kotzfisch
16.05.2014, 10:00
http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/zwangsvollstreckung-wie-die-gez-gebuehren-eintreibt_593962_685676.html

Glaube ich nicht, sorry.

Westphale
16.05.2014, 10:06
Glaube ich nicht, sorry.

Dann google mal nach "GEZ Amtshilfe" . Ich hatte das schon mal mit einem Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes.

kotzfisch
16.05.2014, 10:06
Dann google mal nach "GEZ Amtshilfe" . Ich hatte das schon mal mit einem Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes.

Unfassbar- mache ich.

Ruepel
16.05.2014, 15:38
Niemals werden sie es einklagen können.

Es währe mir aber eine Ehre,in besagter Angelegenheit vor der,die,das Richter zu stehen.

Beißer
16.05.2014, 15:39
Die schicken dir einfach einen Gerichtsvollzieher.

Bruddler
16.05.2014, 15:41
Mir Egal,ich zahl eh nicht. Letzter Drohbrief fordert mittlerweile 269,70 €


Wer für diese Kacke auch nur einen Cent löhnt, der gehört geteert und gefedert!

Allenthalben ist nur noch Wurst in der Glotze. Ob nun ÖR oder Privat. Da werd ich echt unwirsch.

Kann mir mal jemand den Trick verraten, wie man sich der GEZ-Zwangsgebühr entziehen kann ?! :hmm:

hamburger
16.05.2014, 15:43
Kann mir mal jemand den Trick verraten, wie man sich der GEZ-Zwangsgebühr entziehen kann ?! :hmm:

Nicht anmelden....Wohnsitz im Ausland...weitere Möglichkeiten bestehen vielleicht auch.....sind allerdings bestimmt nicht legal:hi:

Ruepel
16.05.2014, 15:48
Kann mir mal jemand den Trick verraten, wie man sich der GEZ-Zwangsgebühr entziehen kann ?! :hmm:

Mut,Stolz und Rückgrat,ich weiß nur nicht ob du das Eine oder Andere hast.

Murmillo
16.05.2014, 15:51
Kann mir mal jemand den Trick verraten, wie man sich der GEZ-Zwangsgebühr entziehen kann ?! :hmm:

Zur Untermiete, im Hotel oder Pension oder im Wohnwagen auf einem Campingplatz hausen.
Wahlweise natürlich auch unter einer Brücke oder im Erdloch, auch besetztes Abbruchhaus wäre, glaube ich, möglich.
Alles andere wurde bisher vom Gericht abgeschmettert.
Ich selbst wollte auch nicht zahlen. Meine Zweitwohnung benötige ich nur für die Arbeit und bisher war eine Anmeldung der GEZ in der Hauptwohnung ausreichend. Schließlich kann ich ja nicht hier und 450km entfernt gleichzeitig fernsehen.
Ein Bauarbeiter, der in der Woche im Wohnwagen auf der Baustelle haust, muss auch nicht 2x GEZ bezahlen. Dies hielt ich für eine Ungleichbehandlung und wollte eigentlich sogar gerichtlich dagegen vorgehen.
Nach den letzten Urteilen dazu ist mir dies aber vergangen und ich habe nun auch zähneknirschen bezahlt.
Bin mal gespannt, ob ich die zweite GEZ wenigstens beim Lohnsteuer-Jahresausgleich geltend machen kann.

Bruddler
16.05.2014, 15:52
Mir Egal,ich zahl eh nicht. Letzter Drohbrief fordert mittlerweile 269,70 €


Mut,Stolz und Rückgrat,ich weiß nur nicht ob du das Eine oder Andere hast.

http://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=20548&d=1278265332

Grafenwalder
16.05.2014, 19:22
http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/zwangsvollstreckung-wie-die-gez-gebuehren-eintreibt_593962_685676.html

Das ist längst nicht mehr aktuell, sondern von 2001. Mittlerweile braucht man nicht mal mehr ein Gerät "bereit halten". Die derzeitige Rechtslage ist noch nicht ganz klar, seit der jngsten Umstellung, obwohl jüngst erst ein oder mehrere Urteile zu Gunsten der GEZ gefällt wurden.

Schlummifix
16.05.2014, 19:30
Kann mir mal jemand den Trick verraten, wie man sich der GEZ-Zwangsgebühr entziehen kann ?! :hmm:

Geht nicht. Du lebst hier unter einem totalitären Medien-Regime. Auch schon gemerkt...

Jeder Haushalt muss zahlen, ob Gerät oder nicht. Das spült den Sendern Milliarden in die Kassen, womit sie Propaganda und antideutsche Filme finanzieren.

Pius12
16.05.2014, 19:51
Geht nicht. Du lebst hier unter einem totalitären Medien-Regime. Auch schon gemerkt...

Jeder Haushalt muss zahlen, ob Gerät oder nicht. Das spült den Sendern Milliarden in die Kassen, womit sie Propaganda und antideutsche Filme finanzieren.


Doch, ich klage gerade vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz - sie ist anhängig, ich zahle seit dem 1.01.2013 nicht.

Schlummifix
16.05.2014, 19:53
Doch, ich klage gerade vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz - sie ist anhängig, ich zahle seit dem 1.01.2013 nicht.

Danke, dass du klagst. Meinen Dank dafür.
Dann musst du aber irgendwann nachzahlen. Irgendwann kommt das Finanzamt, wie oben beschrieben.

Ich werde mir übrigens auch etwas überlegen. Ziviler Ungehorsam. Irgendwas muss passieren.

Nicht einmal Goebbels oder die SED haben es gewagt, jeden Haushalt in Deutschland abzuzocken. In Wahrheit gehört die GEZ schon lange abgeschafft.

Pius12
16.05.2014, 19:56
Dann musst du aber irgendwann nachzahlen. Irgendwann kommt das Finanzamt, wie oben beschrieben.

Ich werde mir übrigens auch etwas überlegen. Ziviler Ungehorsam. Irgendwas muss passieren.

Nicht einmal Goebbels oder die SED haben es gewagt, jeden Haushalt in Deutschland abzuzocken.

Meine Klage geht vor allem zeilt die sogenannte Unabhängigkeit und Ausgewogenheit der Medienberichterstattung und ich beabsichtige da auch Zeugen zu benennen.

Liberalist
16.05.2014, 20:01
Kann mir mal jemand den Trick verraten, wie man sich der GEZ-Zwangsgebühr entziehen kann ?! :hmm:

Hm, ka, Anwalt?

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/-rechtswidrig-gez-gebuehr-zurueckverlangen-.html

Antisozialist
16.05.2014, 20:21
Unsinn- wie soll das denn gehen?

Öffentlich-rechtliche Gläubiger brauchen dem Schuldner nur eine Mahnung zuzustellen. Wenn der Schuldner nicht zahlt, führt das Hauptzollamt eine Pfändung durch. So einfach ist das.

Pius12
16.05.2014, 20:22
Öffentlich-rechtliche Gläubiger brauchen dem Schuldner nur eine Mahnung zuzustellen. Wenn der Schuldner nicht zahlt, führt das Hauptzollamt eine Pfändung durch. So einfach ist das.

Aber nicht wenn eine Klage anhängig ist.

Antisozialist
16.05.2014, 20:24
Kann mir mal jemand den Trick verraten, wie man sich der GEZ-Zwangsgebühr entziehen kann ?! :hmm:

Durch Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland oder Gefängnis.

Antisozialist
16.05.2014, 20:26
Aber nicht wenn eine Klage anhängig ist.

Doch, außer es wurde erfolgreich beim Gericht Aussetzung der Vollziehung beantragt. Das setzt aber voraus, dass die eigene Position auch in einem gewissen Maße begründet werden kann.

Pius12
16.05.2014, 20:28
Doch, außer es wurde erfolgreich beim Gericht Aussetzung der Vollziehung beantragt. Das setzt aber voraus, dass die eigene Position auch in einem gewissen Maße begründet werden kann.

In meinem Fall ist keine Vollstreckung bisher beantragt worden.

kotzfisch
16.05.2014, 20:31
Öffentlich-rechtliche Gläubiger brauchen dem Schuldner nur eine Mahnung zuzustellen. Wenn der Schuldner nicht zahlt, führt das Hauptzollamt eine Pfändung durch. So einfach ist das.

Du kannst der Forderung widersprechen, dann wird erstmal nicht gepfändet.

Antisozialist
16.05.2014, 20:34
Meine Klage geht vor allem zeilt die sogenannte Unabhängigkeit und Ausgewogenheit der Medienberichterstattung und ich beabsichtige da auch Zeugen zu benennen.

Die Richter in den oberen Instanzen werden vermutlich nur selten Anhänger von kleinen Parteien sein, die vom Staatsfunk schlecht gemacht wurden.

Ich würde auch anführen, dass der Staatsfunk durch sein Programmangebot in Konkurrenz zum Privatfunk tritt, sich aber durch Abgabenerhebung bei allen Haushalten unfaire Wettbewerbsvorteile verschafft.

Antisozialist
16.05.2014, 20:35
Du kannst der Forderung widersprechen, dann wird erstmal nicht gepfändet.

Im öffentlichen Recht ist das anders.

Gehirnnutzer
17.05.2014, 00:39
Aber nicht wenn eine Klage anhängig ist.

Mein lieber Pius, du scheinst es nicht kapiert zu haben. Du erhälst keine Rechnung, sondern ein Gebührenbescheid. Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt und der wird bestandskräftig, wenn kein Rechtsbehelf gegen ihn eingelegt wird.
Die Klage ist kein Rechtsbehelf gegen den Bescheid, sondern richtet sich gegen die Rechtsgrundlage und solange nicht darüber entschieden ist, ist die Rechtsgrundlage gültig.

Du kannst den Rechtsbehelf des Widerspruchs gegen den Bescheid einlegen, als Begründung kannst du die Klage angeben. Aber wie bei Steuerbescheiden hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, zahlen musst du erstmal trotzdem.
Es ist jedem zu empfehlen, Widerspruch einzulegen, weil wenn die Klage Erfolg hat, nur diejenigen ihr Geld zurückbekommen, die Widerspruch eingelegt haben.

Es gibt einige hier, die gerne mit der zivilrechtlichen Nichtigkeit argumentieren, die hat aber keinen Einfluss.

Wann Verwaltungsakte nichtig sind, wird durch § 44 VwVFG (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html) bestimmt.

Relevant sind für die GEZ-Gebühren die Absätze 1 und 4 und natürlich der Gegenstand der Klage. Für die dummen hier, die glauben es wird gegen die GEZ-Gebühren selber geklagt, dem ist nicht so. Es wird gegen die Art und Weise geklagt, wie die Gebühren erhoben werden, nämlich als Haushaltsabgabe unabhängig vom Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten.

Die Gebührenpflicht als solche wird durch die Klage nicht in Frage gestellt. Aus diesem Grund können die Bescheide nicht nach Absatz 1 nichtig werden, wenn der Klage stattgegeben wird.

Wenn der Klage stattgegeben wird, führt dies nur zu einem Mangel, maximal zur einer Teilnichtigkeit, weil die Rechtsgrundlage des Verwaltungsaktes die allgemeine Gebührenpflicht ist, die Rechtswidrigkeit der Art und WEise wie die Gebühr erhoben wird, nur einen Formfehler darstellt.

Gehirnnutzer
17.05.2014, 00:48
Du kannst der Forderung widersprechen, dann wird erstmal nicht gepfändet.

Sorry, bei den GEZ-Gebühren handelt es sich aber nicht um eine zivilrechtliche Forderung, sondern um Abgaben zur Finanzierung staatlicher Aufgaben. Der GEZ-Gebührenbescheid ist genauso wie ein Steuerbescheid. In dem Moment wo die Bescheide Bestandskraft erlangen, das ist der Fall wenn die Rechtsbehelffristen abgelaufen sind, werden sie vollstreckbar.
Und da Vater Staat nicht gerne auf Geld verzichtet, hat er noch die Gemeinheit der vorläufigen Bestandskraft eingeführt, womit er das Geld trotz Rechtsbehelf einnehmen kann und sich dann unwahrscheinlich viel Zeit lässt mit der Rückzahlung, wenn dem Rechtsbehelf stattgegeben wird.

Bruddler
17.05.2014, 05:43
Doch, ich klage gerade vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz - sie ist anhängig, ich zahle seit dem 1.01.2013 nicht.

Gesetzt der Fall, Du würdest den Prozess verlieren, könnte da nicht eine Nachforderung seitens der GEZ auf Dich zukommen ? :hmm:

Bruddler
17.05.2014, 05:46
Durch Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland oder Gefängnis.

bla-bla-bla...oder man wird Hartz IV-Empfänger... :isgut:

Bettmaen
17.05.2014, 06:55
Für die eigene Gehirnwäsche auch noch zu zahlen - das schlägt dem Fass dem Boden aus!

Für gut "verdienende" Propagandisten von ARD, ZDF und Deutschlandradio mögen etwas mehr als 200 Euro im Jahr eine Petitesse sein, aber für Leute, die im Niedriglohnsektor arbeiten, ist das verdammt viel Geld.

Ein Skandal ist es, dass die Meldeämter die Daten von Bürgern der GEZ oder wie die gemäß dem Neusprech umbenannte Krake heißt, weitergeben.

Alle wichtigen und relevanten Informationen erhalte ich außerhalb des ÖR-Rundfunks. Über die Hintergründe von politischen Ereignissen, erfährt man NICHTS oder nur Lügen.

Für die Hetze gegen Russland, Syrien usw. und für kriegsgeile Propagandisten ("Journalisten") auch noch zur Kasse gezerrt zu werden, ist eine Sauerei, die mich wütend macht.

Schlummifix
17.05.2014, 06:55
Am Donnerstag entscheidet sich eine weitere Klage, unter anderem die von Rossmann.
Drücken wir die Daumen für Donnerstag.

Lange bezahle ich diesen Scheiß nicht mehr !

http://www.focus.de/finanzen/recht/klage-gegen-rundfunkabgabe-mit-der-zwangsabgabe-soll-ein-sterbendes-medium-am-leben-gehalten-werden_id_3843004.html

Bettmaen
17.05.2014, 06:59
bla-bla-bla...oder man wird Hartz IV-Empfänger... :isgut:
Das wäre vielleicht das Beste, denn für Leistung wird man bestraft. Andererseits gibt es kaum Schlimmeres in der BRD, als die eigene Existenz in die Hände der Arbeitsamt-Schergen zu legen. Da kann man genauso gut unter der Brücke schlafen und von Pfandflaschen leben.

Bruddler
17.05.2014, 07:07
Wenn man die GEZ-Zwangsgebühren pauschal jedem Haushalt aufbürdet, unabhängig, ob darin ein Radio / TV vorhanden ist,
dann könnte der Staat auch jedem Haushalt "konsequenterweise" pauschal eine KFZ-Zwangssteuer abknüpfen,
unabhängig, ob deren Bewohner ein KFZ besitzen oder nicht.
Ich finde, mein Vorschlag würde jedem Unrechtsstaat gut zu Gesicht stehen...:hi:

Bruddler
17.05.2014, 07:12
Das wäre vielleicht das Beste, denn für Leistung wird man bestraft. Andererseits gibt es kaum Schlimmeres in der BRD, als die eigene Existenz in die Hände der Arbeitsamt-Schergen zu legen. Da kann man genauso gut unter der Brücke schlafen und von Pfandflaschen leben.

Der Weg, zwischen Arbeitsamt bis unter die Brücke wird bei uns von Tag zu Tag immer kürzer und das in Zeiten von angebl. "Fachkräftemangel"... :pfeif:

Bettmaen
17.05.2014, 07:12
Wenn man die GEZ-Gebühren pauschal jedem Haushalt aufbürdet, unabhängig, ob darin ein Radio / TV vorhanden ist,
dann könnte der Staat auch jedem Haushalt "konsequenterweise" pauschal eine KFZ-Steuer abknüpfen,
unabhängig, ob deren Bewohner ein KFZ besitzen oder nicht.
Ich finde, mein Vorschlag würde jedem Unrechtsstaat gut zu Gesicht stehen...:hi:
Auch die Vergnügungssteuer könnte man einfach mal jedem Bürger abknöpfen. Man könnte auch eine Gehwegsteuer einführen und...und...

Bruddler
17.05.2014, 07:17
Auch die Vergnügungssteuer könnte man einfach mal jedem Bürger abknöpfen. Man könnte auch eine Gehwegsteuer einführen und...und...

Man könnte auch jedem männlichen BRD-Bewohner eine pauschale "Puffsteuer" abknüpfen, unabhängig, ob er Bordelle besucht oder nicht... :cool:

Pius12
17.05.2014, 10:24
Gesetzt der Fall, Du würdest den Prozess verlieren, könnte da nicht eine Nachforderung seitens der GEZ auf Dich zukommen ? :hmm:

Davon ist auszugehen.

Nanu
17.05.2014, 10:35
Man könnte auch jedem männlichen BRD-Bewohner eine pauschale "Puffsteuer" abknüpfen, unabhängig, ob er Bordelle besucht oder nicht... :cool:

Eine zweckgerichtete HC-Steuer zur Entschädigung der Opferfamilien in der dritten Generation wäre sinnvoll und daher überlegenswert.

kotzfisch
17.05.2014, 10:54
Sorry, bei den GEZ-Gebühren handelt es sich aber nicht um eine zivilrechtliche Forderung, sondern um Abgaben zur Finanzierung staatlicher Aufgaben. Der GEZ-Gebührenbescheid ist genauso wie ein Steuerbescheid. In dem Moment wo die Bescheide Bestandskraft erlangen, das ist der Fall wenn die Rechtsbehelffristen abgelaufen sind, werden sie vollstreckbar.
Und da Vater Staat nicht gerne auf Geld verzichtet, hat er noch die Gemeinheit der vorläufigen Bestandskraft eingeführt, womit er das Geld trotz Rechtsbehelf einnehmen kann und sich dann unwahrscheinlich viel Zeit lässt mit der Rückzahlung, wenn dem Rechtsbehelf stattgegeben wird.


Gerade haben doch zwei Landesverfassungsgerichte entschieden, dass es sich eben NICHT um Steuern handelt.
Hilf mal. Ich blicke nicht durch.

Murmillo
17.05.2014, 11:02
Gerade haben doch zwei Landesverfassungsgerichte entschieden, dass es sich eben NICHT um Steuern handelt.
Hilf mal. Ich blicke nicht durch.

War wohl von ihm nur etwas unglücklich gewählt. Er hätte zur Verdeutlichung statt Steuerbescheid auch Müllgebührenbescheid oder Abwassergebührenbescheid schreiben können. Wichtig ist nur die Gleichbehandlung aller dieser Bescheide dahingehend, dass,in dem Moment wo sie Bestandskraft erlangen (wenn die Rechtsbehelffristen abgelaufen sind), sie auch vollstreckbar werden - genau so wie der Steuerbescheid.

Antisozialist
17.05.2014, 11:15
Gerade haben doch zwei Landesverfassungsgerichte entschieden, dass es sich eben NICHT um Steuern handelt.
Hilf mal. Ich blicke nicht durch.

Steuern sind Abgaben ohne konkreten Gegenleistungsanspruch.

Rundfunkbeiträge führen zu einer Gegenleistung, die nicht zwangsläufig proportional zur Zahlung ausfällt (sog. "abstrakte" Gegenleistung).

Bei einer Gebührenzahlung muss es eine konkrete Gegenleistung geben, wie z.B. ein neuer Reisepass. Die Höhe der Gebühr muss im Vergleich zu den entstandenen Kosten angemessen sein (sog. "Äquivalenzprinzip").

kotzfisch
17.05.2014, 13:00
Steuern sind Abgaben ohne konkreten Gegenleistungsanspruch.

Rundfunkbeiträge führen zu einer Gegenleistung, die nicht zwangsläufig proportional zur Zahlung ausfällt (sog. "abstrakte" Gegenleistung).

Bei einer Gebührenzahlung muss es eine konkrete Gegenleistung geben, wie z.B. ein neuer Reisepass. Die Höhe der Gebühr muss im Vergleich zu den entstandenen Kosten angemessen sein (sog. "Äquivalenzprinzip").


Nein, Ihr wißt alle, dass die Frechheit darin besteht, eine Leistung, die nicht allgemein nachgefragt ist, für staatstragend zu erklären und alle, ob Konsumenten oder nicht, dafür zahlen zu lassen.


Dies ist ganz klar, auch wenn "Juristen" also in meinen Augen Rechtsverdreher, daraus etwas anderes machen.
Unrect im Namen des Volkes nämlich.

Gehirnnutzer
17.05.2014, 13:01
Gerade haben doch zwei Landesverfassungsgerichte entschieden, dass es sich eben NICHT um Steuern handelt.
Hilf mal. Ich blicke nicht durch.

Erstmal etwas grundsätzliches:

1. Der Staat finanziert seine Aufgaben durch Abgaben. Abgaben sind Steuern, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen.

2. Steuern sind eine Geldleistung ohne Anrecht auf Gegenleistung oder Zweckgebundenheit zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes des Staates

3. Bei Gebühren und Sonderabgaben sieht das anders aus. Eine Gebühr ist immer zweckgebunden und ist mit einer Gegenleistung verbunden. Sonderabgaben sind immer zweckgebunden und temporär.

4. Allen ist gemein, das ihre Grundlage und Entstehung vereinfacht dargestellt einseitige staatliches (hoheitliches) Handeln ist.

5. § 35 VwVfG Verwaltungsakt

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

6. Unterschied zwischen Steuerpflicht, Abgabenpflicht und Gebührenpflicht
Der Begriff "steuerpflichtig" besagt das du Steuern zahlen musst, ob du tatsächlich welche zahlen musst, ist eine andere Sache. Da Steuern weder zweckgebunden sind noch mit einer Gegenleistung, bestimmt allein das Gesetz, wer steuerpflichtig ist und wer nicht sie können von jedem erhoben werden. (siehe z.B. § 1 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html))

Die Abgabenpflicht bei Sonderabgaben kann jeden betreffen, kann sich aber auch durch den Zweck ergeben. Erlischt der Zweck, dann erlischt auch die Abgabenpflicht egal für wen sie galt. Sie können wie Steuern erhoben werden.

Gebührenpflicht ist durch Gegenleistung und Zweckgebundenheit ist ein Sonderfall. Da Gebühren mit einer Gegenleistung verbunden sind, ist automatisch klar, das sie besteht, wenn man diese Leistung wahrnimmt (Paßgebühren etc.). Sie kann aber auch bestehen, wenn die diese Leistung nicht wahrgenommen wird, jedoch die Möglichkeit besteht sie wahrzunehmen. Das hat Einfluss darauf, wie Gebühren erhoben werden können.
Sie können nicht einfach so von jedem erhoben werden, sondern es muss zumindest überprüft werden ob die Möglichkeit für den Gebührenpflichtigen überhaupt besteht, die Gegenleistung wahrzunehmen.

Nun Vater Staat sieht zwar die Rundfunkgrundversorgung als staatliche Aufgabe, jedoch mit speziellen Bedingungen, womit sie keine allgemeine Staatsaufgabe mehr ist, so mit fällt die Steuerfinanzierung weg. Sonderabgabe fällt auch weg, weil nicht temporär. Bleibt also nur noch die Gebührenfinanzierung, was wieder einer allgemeinen Erhebung widerspricht.

Die derzeitige Erhebung stellt deswegen ein Problem da, weil sie die Frage aufwirft, ob man ohne weiteres davon ausgehen kann, das jeder Haushalt über ein Rundfunkempfangsgerät verfügt. Wenn ja, ist es kein Problem, wenn nein, handelt es sich um eine allgemeine Erhebung und die wäre in diesem Fall unzulässig.

Kann sein, das ich dich jetzt noch mehr verwirrt habe, als du er schon vorher warst, kotzfisch. Abgabenrecht ist für den Ottomormalverbraucher unverständlich, man versteht er erst richtig, wenn man es in regelmäßiger Anwendung sieht und das tut man nur in Berufen wie Rechtsanwalt, Steuerberater oder wie bei mir als Buchhalter.

kotzfisch
17.05.2014, 13:05
Das ist alles sehr schön.
Nurr, ist sie grundsätzlich völlig verwerflich, weil weder alle dieses Angebot haben wollen, noch bereit sind, dafür zu zahlen.
Eine allgemeine Erhebung von Gebühren für eine nicht von allen nachgefragte Sache ist totaler Blödsinn und dient lediglich der
fiskalischen Gier.

Es wäre so als würde es eine alllegemeine Zeitungsgebühr geben, die verlangt wird, weil jeder geräte vorhält mit denen online Angebote
der Verlagshäuser abgerufen werden "könnten".

Logik von Faschisten.

Rüganer
17.05.2014, 13:07
Kann mir mal jemand den Trick verraten, wie man sich der GEZ-Zwangsgebühr entziehen kann ?! :hmm:

Ich hab für diesen Dreck noch nie was gezahlt. Bis jetzt kam bei mir noch nie jemand auf die Idee das Geld bei mir einzutreiben.

Dr Mittendrin
17.05.2014, 13:24
Kann mir mal jemand den Trick verraten, wie man sich der GEZ-Zwangsgebühr entziehen kann ?! :hmm:

GV kommen lassen. Beim 5 mal wird's ihnen zu teuer. Dann kommen noch Inkassobrieferl, der erste sehr weinerlich.

Dr Mittendrin
17.05.2014, 13:27
Das ist längst nicht mehr aktuell, sondern von 2001. Mittlerweile braucht man nicht mal mehr ein Gerät "bereit halten". Die derzeitige Rechtslage ist noch nicht ganz klar, seit der jngsten Umstellung, obwohl jüngst erst ein oder mehrere Urteile zu Gunsten der GEZ gefällt wurden.

Zahl du für Russenhetze, ich nicht.

Gehirnnutzer
17.05.2014, 14:26
Das ist alles sehr schön.
Nurr, ist sie grundsätzlich völlig verwerflich, weil weder alle dieses Angebot haben wollen, noch bereit sind, dafür zu zahlen.
Eine allgemeine Erhebung von Gebühren für eine nicht von allen nachgefragte Sache ist totaler Blödsinn und dient lediglich der
fiskalischen Gier.

Es wäre so als würde es eine alllegemeine Zeitungsgebühr geben, die verlangt wird, weil jeder geräte vorhält mit denen online Angebote
der Verlagshäuser abgerufen werden "könnten".

Logik von Faschisten.

kotzfisch, mit dieser Sache kannst du jede Art von staatlichem Handeln als verwerflich deklarieren und somit auch alle Arten von Abgaben.

kotzfisch
17.05.2014, 14:41
kotzfisch, mit dieser Sache kannst du jede Art von staatlichem Handeln als verwerflich deklarieren und somit auch alle Arten von Abgaben.

Nein, Du hast es nicht verstanden: Es wird etwas ungefragt angeboten und bei allen abkassiert
das ist klares Unrecht.
Müllabfuhr oder Wasser hingegen braucht jeder.

Murmillo
17.05.2014, 14:49
...

Gebührenpflicht ist durch Gegenleistung und Zweckgebundenheit ist ein Sonderfall. Da Gebühren mit einer Gegenleistung verbunden sind, ist automatisch klar, das sie besteht, wenn man diese Leistung wahrnimmt (Paßgebühren etc.). Sie kann aber auch bestehen, wenn die diese Leistung nicht wahrgenommen wird, jedoch die Möglichkeit besteht sie wahrzunehmen. Das hat Einfluss darauf, wie Gebühren erhoben werden können.
Sie können nicht einfach so von jedem erhoben werden, sondern es muss zumindest überprüft werden ob die Möglichkeit für den Gebührenpflichtigen überhaupt besteht, die Gegenleistung wahrzunehmen.

...



Ich greife mir mal nur den oben stehenden Teil aus deinem Post heraus.


Gebührenpflicht ist durch Gegenleistung und Zweckgebundenheit ist ein Sonderfall. Da Gebühren mit einer Gegenleistung verbunden sind, ist automatisch klar, das sie besteht, wenn man diese Leistung wahrnimmt (Paßgebühren etc.).

Schon klar. Aber warum muss z.B. ich als Inhaber einer Zweitwohnung 2x die Gebühr bezahlen, obwohl ich sie immer nur 1x wahrnehmen kann?
" Sie kann aber auch bestehen, wenn die diese Leistung nicht wahrgenommen wird, jedoch die Möglichkeit besteht sie wahrzunehmen."- schreibst du.
Dies ist aber für mich schon physikalisch unmöglich, niemand kann zu gleicher Zeit an 2 Orten sein.


Sie können nicht einfach so von jedem erhoben werden, sondern es muss zumindest überprüft werden ob die Möglichkeit für den Gebührenpflichtigen überhaupt besteht, die Gegenleistung wahrzunehmen.

Mit dieser Begründung könntest du auch von Jedermann die genannten Passgebühren kassieren, ob er den nun will ( weil er ihn vielleicht für eine Auslandsreise braucht) oder nicht.
Und da gäbe es garantiert noch mehr Gebühren. Man könnte ja von jedem Autobesitzer z.B. in seiner Heimatstadt grundsätzlich Parkgebühren kassieren, weil er ja die Möglichkeit hätte, die Gegenleistung dafür wahrzunehmen, egal ob er ein eigenes Grundstück hat und in die Stadt nur mit dem Fahrrad oder ÖPNV fährt, oder nicht.

Die Form der Erhebung der GEZ , nicht die Gebühr selbst, wie sie momentan stattfindet, ist ganz klar Unrecht.

Ruepel
17.05.2014, 21:09
Zahl du für Russenhetze, ich nicht.

Es geht ums Prinzip,Russenhetze Russenhetze her.
Was ich nicht Bestellt habe,zahle ich auch nicht.
Die vorläufig letzte Zahlungsaufforderung habe ich diesen Monat erhalten.
Ich werde auch weiterhin nicht zahlen,komme was wolle!
Nur Feiglinge und Systemlinge (auch die Rückgratlosen genannt) jammern und zahlen dennoch weiter.
Kein Geld für Paläste und Millionen-Gehälter.

Beißer
18.05.2014, 15:30
GV kommen lassen. Beim 5 mal wird's ihnen zu teuer. Dann kommen noch Inkassobrieferl, der erste sehr weinerlich.

Das klappt aber nur, wenn du nichts hast, was man pfänden könnte.

Dr Mittendrin
18.05.2014, 15:37
Das klappt aber nur, wenn du nichts hast, was man pfänden könnte.

Offiziell ja.
Wurde aber auch nicht mehr geladen zur EV. Das wissen die.
Die geben nach einigen Jahren auch auf.

Mein Bekannter hat das anders hinbekommen. Der hat der Gerichtsvollzieherin mit einer Privatklage gedroht.
Sie kam nicht mehr.

Zusätzlich das Schreiben vom deutschen Reich.

Dr Mittendrin
18.05.2014, 15:40
Es geht ums Prinzip,Russenhetze Russenhetze her.
Was ich nicht Bestellt habe,zahle ich auch nicht.
Die vorläufig letzte Zahlungsaufforderung habe ich diesen Monat erhalten.
Ich werde auch weiterhin nicht zahlen,komme was wolle!
Nur Feiglinge und Systemlinge (auch die Rückgratlosen genannt) jammern und zahlen dennoch weiter.
Kein Geld für Paläste und Millionen-Gehälter.

Es gibt da mehrere Ansätze. Wenn die merken, dass Mahnkosten die Gebühren übersteigen knicken die ein.

Fortuna
18.05.2014, 15:41
Beschiss, soweit das Auge reicht.

Als ich Plasberg die Angst vor der SPD ansah

Kurz vor Beginn seiner Talkshow bat Plasberg Henryk M. Broder in seine Garderobe. Er wollte ihn dazu bringen, einen Skandal zu beschweigen. Aus Angst vor der Wut der Sozialdemokratie.

http://www.welt.de/debatte/henryk-m-broder/article128042895/Als-ich-Plasberg-die-Angst-vor-der-SPD-ansah.html#disqus_thread

MfG
H.Maier


Mein Gott, in was für einer armseligen Bananenrepublik leben wir. Wenn wir Wähler nicht bald ausmisten haben wir keine Zukunft mehr.

Die Blockparteien müssen weg vom Futtertrog. der rote und der schwarze Filz brauchen eine umfassende Reinigung. Wir brauchen endlich ehrliche Politiker, die sich für statt gegen uns einsetzen.

Am 25. Mai gehe ich zur EUdSSR-Zentralratswahl und stimme gültig gegen das Kartell.

Ruepel
18.05.2014, 17:59
Mein Gott, in was für einer armseligen Bananenrepublik leben wir. Wenn wir Wähler nicht bald ausmisten haben wir keine Zukunft mehr.

Die Blockparteien müssen weg vom Futtertrog. der rote und der schwarze Filz brauchen eine umfassende Reinigung. Wir brauchen endlich ehrliche Politiker, die sich für statt gegen uns einsetzen.

Am 25. Mai gehe ich zur EUdSSR-Zentralratswahl und stimme gültig gegen das Kartell.

Dein Wunsch kommt 70 Jahre zuspät.

Fortuna
18.05.2014, 18:01
Dein Wunsch kommt 70 Jahre zuspät.

Für das Gute ist es nie zu spät. Es kommen auch wieder bessere Zeiten, wo die Gauner im Knast und nicht an den Schalthebeln sitzen.

lava
18.06.2014, 16:25
mein vertrauen in ard und zdf schwindet auch angesichts der ukraine-berichterstattung,
gabriele krone schmalz hat es auf den punkt gebracht,
man beachte den irritierten blick des herrn Kleber und das gestammel von Illner auf die argumente von Gabriele Krone Schmalz:
http://youtu.be/vh_dIfP0GPo

es wäre interessant ob man gegen den rundfunkbeitrag klagen könnte aufgrund bewiesener Manipulationen zb in der Tagesschau:

gleiches video aber unterschiedliche orte (syrien und aghanistan)
http://youtu.be/a_fWq-jldWs

gleicher abgeschossender hubschrauber aber unterschiedliche orte (syrien und ukraine)
http://youtu.be/pvZqlDwUeGg
wobei man beim letzten video sogar noch die tonspur angepasst hat:
"aallahu Akbar"-rufe raus -> schussgeräusche rein

ard und zdf sind in der tat lügensender, ich weiss nicht welchen berichten man noch glauben sollte, das vertrauen ist weg, und da sie lügen haben sie meiner meinung nach kein anrecht auf irgendwelche finanziellen forderungen

Don
18.06.2014, 19:41
mein vertrauen in ard und zdf schwindet auch angesichts der ukraine-berichterstattung,
gabriele krone schmalz hat es auf den punkt gebracht,
man beachte den irritierten blick des herrn Kleber und das gestammel von Illner auf die argumente von Gabriele Krone Schmalz:
http://youtu.be/vh_dIfP0GPo

es wäre interessant ob man gegen den rundfunkbeitrag klagen könnte aufgrund bewiesener Manipulationen zb in der Tagesschau:

gleiches video aber unterschiedliche orte (syrien und aghanistan)
http://youtu.be/a_fWq-jldWs

gleicher abgeschossender hubschrauber aber unterschiedliche orte (syrien und ukraine)
http://youtu.be/pvZqlDwUeGg
wobei man beim letzten video sogar noch die tonspur angepasst hat:
"aallahu Akbar"-rufe raus -> schussgeräusche rein

ard und zdf sind in der tat lügensender, ich weiss nicht welchen berichten man noch glauben sollte, das vertrauen ist weg, und da sie lügen haben sie meiner meinung nach kein anrecht auf irgendwelche finanziellen forderungen

Du beginnst grade den Unterschied zwischen legitim und legal zu verstehen.