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Vollständige Version anzeigen : Lebenslänglich



Helgoland
01.05.2014, 11:29
Es wird immer wieder gerne über die deutsche "Kuscheljustiz" und die großzügige Behandlung von Gewalttätern bzw. die relativ milden Haftstrafen diskutiert. Dass es auch anders geht, zeigt dieser Fall:

Der am längsten einsitzende Häftling Deutschlands kommt auch nach mehr als 52 Jahren nicht aus dem Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies die Beschwerde des 77-jährigen Gefangenen Hans-Georg Neumann gegen seine weitere Haftdauer ab.

In einer persönlichen Anhörung des wegen Doppelmordes im Jahr 1963 verurteilten Gefangenen sei das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass er trotz seines fortgeschrittenen Alters "vital und agil" sei, erklärte das OLG.

Im Falle einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft sei "die Begehung schwerer Gewaltdelikte oder ähnlich schwerwiegender Straftaten zu erwarten".

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_68729344/doppelmoerder-hans-georg-neumann-kommt-auch-nach-52-jahren-nicht-frei.html

Von einem 77-Jährigen nach 52-jähriger Haft!!!

Der Logik des Gerichts folgend dürfte ein nicht unerheblicher Personenkreis das Gefängnis nur noch in der Blechwanne verlassen. Dass dies vermutlich auch Andere so sehen, zeigt die Mitteilung der Redaktion:

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deutschland
01.05.2014, 11:42
... in den vereinigten Staaten wäre dieser Mann bereits Garten-Dünger !

Helgoland
01.05.2014, 12:43
... in den vereinigten Staaten wäre dieser Mann bereits Garten-Dünger !

Wenn er (laut eigener Aussage) gewusst hätte, was ihn erwartet, hätte er sich schon nach dem Urteil "weggehängt".

Brathering
01.05.2014, 12:49
Wirkliches Lebenslänglich für einen Doppelmord aus Habgier, der den Höhepunkt einer lebenslangen kriminellen Karriere darstellt, ist für mich in Ordnung.
Sollte immer so sein.

Shahirrim
01.05.2014, 12:51
52 Jahre? Unerreichbar für einen Islamisten.

Jodlerkönig
01.05.2014, 12:53
die opfer sind auch für immer tot. leider ist dieser fall weitgehend ein einzelfall für derartige taten.

Brathering
01.05.2014, 12:55
Wenn er (laut eigener Aussage) gewusst hätte, was ihn erwartet, hätte er sich schon nach dem Urteil "weggehängt".

Hätte er meiner Meinung nach auch tun sollen.
Man hätte ihm das Ausmaß der Strafe schildern sollen und die Möglichkeit zum Selbstmord geben.

deutschland
01.05.2014, 12:59
Wenn er (laut eigener Aussage) gewusst hätte, was ihn erwartet, hätte er sich schon nach dem Urteil "weggehängt".

...davon kann man ausgehen !

nach dieser langen Haftdauer wäre er ohnehin in der heutigen Zeit nicht mehr "lebensfähig"...

ob die deutsche Justiz hier mit einer Ablehnung seines Antrags auf bedingte Entlassung richtig beschlossen hat, ist so einfach nicht zu beantworten... und ich möchte hier auch nicht der Gutachter sein der eine Entlassung befürwortet.

Helgoland
01.05.2014, 13:18
52 Jahre? Unerreichbar für einen Islamisten.

Och, Migrationshintergrund und besondere "kulturelle und religiöse" Besonderheiten reichen schon.

romeo1
01.05.2014, 13:44
Schade, daß die Kopftreter vom Alexanderplatz oder Kirchweyhe nur die brutalstmildeste Behandlung durch die Justiz kennengelernt haben. Aber die haben ja auch ihren Migrattenbonus.

Kater
01.05.2014, 13:53
52 jahre und noch mehr - gut so!

Kater
01.05.2014, 13:53
Schade, daß die Kopftreter vom Alexanderplatz oder Kirchweyhe nur die brutalstmildeste Behandlung durch die Justiz kennengelernt haben. Aber die haben ja auch ihren Migrattenbonus.
romeo, ist das ein Versehen? Wenn, dann ein sehr passendes. :D

romeo1
01.05.2014, 14:57
romeo, ist das ein Versehen? Wenn, dann ein sehr passendes. :D

Das war kein Schreibfehler.