Helgoland
01.05.2014, 11:29
Es wird immer wieder gerne über die deutsche "Kuscheljustiz" und die großzügige Behandlung von Gewalttätern bzw. die relativ milden Haftstrafen diskutiert. Dass es auch anders geht, zeigt dieser Fall:
Der am längsten einsitzende Häftling Deutschlands kommt auch nach mehr als 52 Jahren nicht aus dem Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies die Beschwerde des 77-jährigen Gefangenen Hans-Georg Neumann gegen seine weitere Haftdauer ab.
In einer persönlichen Anhörung des wegen Doppelmordes im Jahr 1963 verurteilten Gefangenen sei das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass er trotz seines fortgeschrittenen Alters "vital und agil" sei, erklärte das OLG.
Im Falle einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft sei "die Begehung schwerer Gewaltdelikte oder ähnlich schwerwiegender Straftaten zu erwarten".
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_68729344/doppelmoerder-hans-georg-neumann-kommt-auch-nach-52-jahren-nicht-frei.html
Von einem 77-Jährigen nach 52-jähriger Haft!!!
Der Logik des Gerichts folgend dürfte ein nicht unerheblicher Personenkreis das Gefängnis nur noch in der Blechwanne verlassen. Dass dies vermutlich auch Andere so sehen, zeigt die Mitteilung der Redaktion:
Liebe Leserin, lieber Leser, wegen zahlreicher unangemessener Beiträge zum Thema wurde die Kommentarfunktion für diesen Beitrag deaktiviert. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der am längsten einsitzende Häftling Deutschlands kommt auch nach mehr als 52 Jahren nicht aus dem Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies die Beschwerde des 77-jährigen Gefangenen Hans-Georg Neumann gegen seine weitere Haftdauer ab.
In einer persönlichen Anhörung des wegen Doppelmordes im Jahr 1963 verurteilten Gefangenen sei das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass er trotz seines fortgeschrittenen Alters "vital und agil" sei, erklärte das OLG.
Im Falle einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft sei "die Begehung schwerer Gewaltdelikte oder ähnlich schwerwiegender Straftaten zu erwarten".
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_68729344/doppelmoerder-hans-georg-neumann-kommt-auch-nach-52-jahren-nicht-frei.html
Von einem 77-Jährigen nach 52-jähriger Haft!!!
Der Logik des Gerichts folgend dürfte ein nicht unerheblicher Personenkreis das Gefängnis nur noch in der Blechwanne verlassen. Dass dies vermutlich auch Andere so sehen, zeigt die Mitteilung der Redaktion:
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