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truthCH
24.04.2014, 06:46
http://www.blick.ch/news/schweiz/gebt-uns-rettern-wieder-freie-fahrt-id2806036.html

Man stelle sich vor, ein Dringlichkeitsfahrer mit Horn und Blaulicht fährt in einen Blitzer und muss jetzt Bussen bezahlen ... und das Geschrei geht los. Ich frage mich ehrlich, ob irgendwer dieser Dringlichkeitsfahrer überhaupt das Gesetz mal liest, worauf er sich berufen kann?

Art. 100 Abs 4 SVG (Strassenverkehrsgesetz)
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a100

Der Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeuges ist auf einer dringlichen Dienstfahrt wegen Missachtung der Verkehrsregeln und der besonderen Anordnungen für den Verkehr nicht strafbar, sofern er die erforderlichen Warnsignale gab und alle Sorgfalt beobachtete, die nach den besonderen Verhältnissen erforderlich war.


Natürlich, das entbindet einen ja nicht komplett und wer dann innerorts mit 100+ fährt, gehört eigentlich als Raser ins Gefängnis. Denn auch unter 100 Abs. 4 steht mit "aller Sorgfalt nach den besonderen Verhältnissen". Ich frage mich jetzt echt, wie das Gesetz das auf einen Nenner bringen will, wenn wir Leute einsperren, die im Dorf 100+ fahren ( Sinn/Unsinn mal weglassen - könnten auch 140 ausserorts sein ) weil sie Kontrolle und Beherrschung unter keinen Umständen sicherstellen können aber Dringlichkeitsfahrer welche einem enormen Druck ausgesetzt sind können es dann schon?


Manchmal mutet das ganze wie ein schlechter Witz an ...


Was ist Eure Meinung zum Thema Geschwindigkeitsübertretungen auf Dringlichkeitsfahrten?

Chronos
24.04.2014, 06:53
Diese Trapeznummer der Schweiz wurde gestern schon im SPIEGEL abgehandelt und ich habe mich schief gelacht!

Bei Euch in der Schweiz gibt es ja noch einige schlimmer durchgeknallte Idioten als bei uns in der eh schon bescheuerten BRD! Was für eine Lachnummer!

Natürlich sollen die Einsatzfahrzeuge so schnell fahren können, wie es die jeweilige Verkehrssituation erlaubt.

An Deiner Stelle würde ich jetzt einen weiteren Verbesserungsvorschlag an diese Spinner schicken:

Schafft doch die Signaltonhörner und die Blaulichter bei den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettung ab, denn exakt für den Zweck des Schnellfahrens im Notfall wurden diese Dinger installiert.

Man sollte wirklich nicht für möglich halten, welche Idioten an entscheidenden Stellen sitzen dürfen.

truthCH
24.04.2014, 14:08
Diese Trapeznummer der Schweiz wurde gestern schon im SPIEGEL abgehandelt und ich habe mich schief gelacht!

Bei Euch in der Schweiz gibt es ja noch einige schlimmer durchgeknallte Idioten als bei uns in der eh schon bescheuerten BRD! Was für eine Lachnummer!

Natürlich sollen die Einsatzfahrzeuge so schnell fahren können, wie es die jeweilige Verkehrssituation erlaubt.

An Deiner Stelle würde ich jetzt einen weiteren Verbesserungsvorschlag an diese Spinner schicken:

Schafft doch die Signaltonhörner und die Blaulichter bei den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettung ab, denn exakt für den Zweck des Schnellfahrens im Notfall wurden diese Dinger installiert.

Man sollte wirklich nicht für möglich halten, welche Idioten an entscheidenden Stellen sitzen dürfen.

Das meint man oft, was aber nicht ganz stimmt .... Horn und Licht sind dazu da, den anderen zu signalisieren, dass ein Vortrittberechtigtes Fahrzeug in der Nähe ist. Auch wenn ich mit meinen Kollegen (über meine Katastrophen-Kaderfunktion haben wir viel mit denen zu tun) spreche (die bei Polizei, Feuerwehr oder Sanität Dringlichkeitsfahrer sind), dann geben mir alle das gleiche zurück ... In erster Linie ist es, um Platz zu schaffen und Vortritt nehmen zu können.

Chronos
24.04.2014, 15:09
Das meint man oft, was aber nicht ganz stimmt .... Horn und Licht sind dazu da, den anderen zu signalisieren, dass ein Vortrittberechtigtes Fahrzeug in der Nähe ist. Auch wenn ich mit meinen Kollegen (über meine Katastrophen-Kaderfunktion haben wir viel mit denen zu tun) spreche (die bei Polizei, Feuerwehr oder Sanität Dringlichkeitsfahrer sind), dann geben mir alle das gleiche zurück ... In erster Linie ist es, um Platz zu schaffen und Vortritt nehmen zu können.
Das ist sachlich sicher richtig, aber trotzdem hat sich die derzeitige Regelung bei den meisten Verkehrsteilnehmern eingeprägt und bewährt.

Hört man die Signalhörner, fährt man so schnell wie möglich rechts ran und signalisiert durch Blinken, dass man Platz gemacht und angehalten hat. Dann kann der Einsatzwagen vorbeibrettern.

Es ist doch bescheuert, dass sich Rettungswagen in einer akuten Notsituation an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten müssen und eventuell ein Herzinfarktpatient stirbt, nur weil ein paar Minuten gefehlt haben.

Einfach hirnrissig.

truthCH
24.04.2014, 18:12
Das ist sachlich sicher richtig, aber trotzdem hat sich die derzeitige Regelung bei den meisten Verkehrsteilnehmern eingeprägt und bewährt.

Hört man die Signalhörner, fährt man so schnell wie möglich rechts ran und signalisiert durch Blinken, dass man Platz gemacht und angehalten hat. Dann kann der Einsatzwagen vorbeibrettern.

Es ist doch bescheuert, dass sich Rettungswagen in einer akuten Notsituation an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten müssen und eventuell ein Herzinfarktpatient stirbt, nur weil ein paar Minuten gefehlt haben.

Einfach hirnrissig.

Ja, bescheuert ist es schon auf der einen Sichtweise - Doch wenn das Gesetz sagt, ab dieser Geschwindigkeit gehst Du ein Risiko ein, dass Du nicht kontrollieren kannst und wenn Du es machst, sperren wir Dich für 1-4 Jahre ein, auch wenn Du ganz allein auf der Bahn warst, dann müssen die sich halt auch daran halten.

Das bedeutet +50 innerorts (also mit mehr als 100), mit +60 (140) ausserorts oder +80 (160-200) auf der Bahn bist Du in den Geschwindigkeiten, die unweigerlich zu Tod und "Verderben" führen - wie rechtfertigt man jetzt das eine Leben, dass man vielleicht gerettet hätte mit der vielfachen Gefährdung von Leben?

Tja, da haben ein paar "Antiraser" wohl nicht so weit überlegt, dass die restriktive Auslegungen auch nach hinten los gehen kann ;-)

svizzera
27.04.2014, 11:08
Die Geschwindigkeit wird bei Blaulicht-Einsätzen überschätzt. Von wesentlich grösserer Bedeutung ist, dass die Zivilen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig Platz machen und genügend Zeit haben um zu reagieren. Wenn die Feuerwehr mit 100 Sachen durch die Stadt braust dann ist das einfach nicht gegeben und die Einsätze werden riskant. Bei polizeilichen Verfolgungsfahrten habe ich nie gehört, dass ein Polizist angeklagt wurde, weil er zu schnell gefahren ist.

GSch
27.04.2014, 11:37
Na ja, haben Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen usw. nun Sonderrechte oder nicht? Schädigen oder gefährden dürfen sie natürlich auch keinen, aber man sieht doch öfter, dass sie auf der (eigentlich) falschen Spur, über den Bürgersteig oder über rote Ampeln fahren, und alle finden das richtig, weil es ja dringend und im allgemeinen Interesse ist. Dafür sind die Sonderrechte da.

Gehirnnutzer
27.04.2014, 11:42
Ja, bescheuert ist es schon auf der einen Sichtweise - Doch wenn das Gesetz sagt, ab dieser Geschwindigkeit gehst Du ein Risiko ein, dass Du nicht kontrollieren kannst und wenn Du es machst, sperren wir Dich für 1-4 Jahre ein, auch wenn Du ganz allein auf der Bahn warst, dann müssen die sich halt auch daran halten.

Das bedeutet +50 innerorts (also mit mehr als 100), mit +60 (140) ausserorts oder +80 (160-200) auf der Bahn bist Du in den Geschwindigkeiten, die unweigerlich zu Tod und "Verderben" führen - wie rechtfertigt man jetzt das eine Leben, dass man vielleicht gerettet hätte mit der vielfachen Gefährdung von Leben?

Tja, da haben ein paar "Antiraser" wohl nicht so weit überlegt, dass die restriktive Auslegungen auch nach hinten los gehen kann ;-)

truthCH, aus welchem Grund geht ein stinknormaler Raser ein Risiko ein?

truthCH, aus welchem Grund geht der Feuerwehrmann, der Rettungswagenfahrer etc. pp.. ein Risiko ein?

Ruepel
27.04.2014, 12:05
Das meint man oft, was aber nicht ganz stimmt .... Horn und Licht sind dazu da, den anderen zu signalisieren, dass ein Vortrittberechtigtes Fahrzeug in der Nähe ist. Auch wenn ich mit meinen Kollegen (über meine Katastrophen-Kaderfunktion haben wir viel mit denen zu tun) spreche (die bei Polizei, Feuerwehr oder Sanität Dringlichkeitsfahrer sind), dann geben mir alle das gleiche zurück ... In erster Linie ist es, um Platz zu schaffen und Vortritt nehmen zu können.

Gibt es in der Schweiz nur Waldorfschulen oder womit bewegen sich die schweizer Einsatzfarzeuge fort.
Räder können es ja nicht sein,weil nicht trittfähig,oder doch?

Don
27.04.2014, 12:54
Das bedeutet +50 innerorts (also mit mehr als 100), mit +60 (140) ausserorts oder +80 (160-200) auf der Bahn bist Du in den Geschwindigkeiten, die unweigerlich zu Tod und "Verderben" führen - wie rechtfertigt man jetzt das eine Leben, dass man vielleicht gerettet hätte mit der vielfachen Gefährdung von Leben?

Was bist du denn für ein Mittelspurschleicher? Hast du auch eine gehäkelte Klorolle auf der Heckablage?

truthCH
02.05.2014, 06:06
truthCH, aus welchem Grund geht ein stinknormaler Raser ein Risiko ein?

truthCH, aus welchem Grund geht der Feuerwehrmann, der Rettungswagenfahrer etc. pp.. ein Risiko ein?


Es ist schon klar, dass der "normale" Raser gegenüber dem "Blaulicht" Raser benachteiligt ist in der Begründung seines Verhaltens - obwohl der Blaulichtfahrer oder viele die ich kenne, gerade deshalb Blaulichtfahrer wurden, weil es halt schon ziemlich cool ist mit Volldampf durch das Dorf zu heizen etc. Das ist sicherlich nicht der Hauptgrund, aber es macht auch viel aus.

Ich kann das Geschrei halt nicht verstehen - wenn ich ins Gefängnis gehe, wenn ich auf der leeren Autobahn die Limite knacke, wieso sollte dann ein Feuerwehrmann, der sein tonnenschweres Gerät im Dorf jenseits der Rasergrenze bewegt nicht auch bestraft werden?

Und so nebenbei gefragt - Wie viel schneller bist Du am Einsatzort, wenn Du statt 120 nur 100 fahren kannst, bei einer mittleren Einsatzdistanz von 5-8km?

truthCH
02.05.2014, 06:12
Na ja, haben Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen usw. nun Sonderrechte oder nicht? Schädigen oder gefährden dürfen sie natürlich auch keinen, aber man sieht doch öfter, dass sie auf der (eigentlich) falschen Spur, über den Bürgersteig oder über rote Ampeln fahren, und alle finden das richtig, weil es ja dringend und im allgemeinen Interesse ist. Dafür sind die Sonderrechte da.

Logisch haben sie Sonderrechte, sollen sie auch haben ... aber ich sehe das ähnlich wie beim Slogan "Der Kunde ist König - deswegen darf er sich aber nicht wie ein Schwein benehmen" - Wenn im Gesetz klar definiert ist, was ein Schwein ist, dann sollte man nachher nicht gross rumheulen, wenn es halt dann ein blaues, rotes oder gelbes Schwein erwischt.

Strandwanderer
02.05.2014, 06:42
http://www.blick.ch/news/schweiz/gebt-uns-rettern-wieder-freie-fahrt-id2806036.html

Man stelle sich vor, ein Dringlichkeitsfahrer mit Horn und Blaulicht fährt in einen Blitzer und muss jetzt Bussen bezahlen ... und das Geschrei geht los. Ich frage mich ehrlich, ob irgendwer dieser Dringlichkeitsfahrer überhaupt das Gesetz mal liest, worauf er sich berufen kann?

Art. 100 Abs 4 SVG (Strassenverkehrsgesetz)
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a100

Der Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeuges ist auf einer dringlichen Dienstfahrt wegen Missachtung der Verkehrsregeln und der besonderen Anordnungen für den Verkehr nicht strafbar, sofern er die erforderlichen Warnsignale gab und alle Sorgfalt beobachtete, die nach den besonderen Verhältnissen erforderlich war.


Natürlich, das entbindet einen ja nicht komplett und wer dann innerorts mit 100+ fährt, gehört eigentlich als Raser ins Gefängnis. Denn auch unter 100 Abs. 4 steht mit "aller Sorgfalt nach den besonderen Verhältnissen". Ich frage mich jetzt echt, wie das Gesetz das auf einen Nenner bringen will, wenn wir Leute einsperren, die im Dorf 100+ fahren ( Sinn/Unsinn mal weglassen - könnten auch 140 ausserorts sein ) weil sie Kontrolle und Beherrschung unter keinen Umständen sicherstellen können aber Dringlichkeitsfahrer welche einem enormen Druck ausgesetzt sind können es dann schon?


Manchmal mutet das ganze wie ein schlechter Witz an ...


Was ist Eure Meinung zum Thema Geschwindigkeitsübertretungen auf Dringlichkeitsfahrten?


Ich habe deinen Beitrag drei Mal gründlich gelesen und mir ist trotzdem nicht ganz klar geworden, ob du Geschwindigkeitsübertretungen bei Dringlichkeitsfahrten befürwortest oder beanstandest.

Die Strangüberschrift spricht für eine Befürwortung, die von mir fett markierten Passagen im Beitrag sprechen eindeutig dagegen.

Strandwanderer
02.05.2014, 06:50
Ich kann das Geschrei halt nicht verstehen - wenn ich ins Gefängnis gehe, wenn ich auf der leeren Autobahn die Limite knacke, wieso sollte dann ein Feuerwehrmann, der sein tonnenschweres Gerät im Dorf jenseits der Rasergrenze bewegt nicht auch bestraft werden?


Ah, jetzt ist es mir klargeworden:

Du bist selbst schon als Raser erwischt und bestraft worden und neidest deshalb den Rettungsfahrern ihre Vorrechte.

Sag das doch gleich!

Murmillo
02.05.2014, 06:57
...
Und so nebenbei gefragt - Wie viel schneller bist Du am Einsatzort, wenn Du statt 120 nur 100 fahren kannst, bei einer mittleren Einsatzdistanz von 5-8km?

Das kann ich dir ausrechnen ! Macht bei 8km Distanz etwa 48 Sekunden, bei 5 Kilometern 30 Sekunden !

Gehirnnutzer
02.05.2014, 07:51
Es ist schon klar, dass der "normale" Raser gegenüber dem "Blaulicht" Raser benachteiligt ist in der Begründung seines Verhaltens - obwohl der Blaulichtfahrer oder viele die ich kenne, gerade deshalb Blaulichtfahrer wurden, weil es halt schon ziemlich cool ist mit Volldampf durch das Dorf zu heizen etc. Das ist sicherlich nicht der Hauptgrund, aber es macht auch viel aus.

Ich kann das Geschrei halt nicht verstehen - wenn ich ins Gefängnis gehe, wenn ich auf der leeren Autobahn die Limite knacke, wieso sollte dann ein Feuerwehrmann, der sein tonnenschweres Gerät im Dorf jenseits der Rasergrenze bewegt nicht auch bestraft werden?

Und so nebenbei gefragt - Wie viel schneller bist Du am Einsatzort, wenn Du statt 120 nur 100 fahren kannst, bei einer mittleren Einsatzdistanz von 5-8km?

truthCH, was unterscheidet den Polizisten, den RTW-Fahrer und den Löschfahrzeugfahrer auf einer Sonderfahrt vom zivilen stinknormalen Raser voneinander?

Es sind folgende Dinge:

1. Sie haben einen rechtfertigenden Grund für ihre Fahrt, es sind oder können Menschenleben bedroht sein. Liegt kein solcher Grund vor unterliegen sie auch den normalen Regeln.

2. Dieser Grund bzw. die Fahrt ist nicht planbar. Der Raser hat sich entweder verplant oder rast zu Befriedigung niederer Bedürfnisse. Maximal sind seine finanziellen Interessen bedroht.

3. Auch eine Sonderfahrt unterliegt Regeln. Ein ziviler Raser ignoriert Regeln.

4. Sonderfahrten werden durch Licht- und wenn nötig durch Tonsignale angezeigt. Jeder kann sie erkennen und sich entsprechend darauf einstellen. Der Missbrauch, wenn er entdeckt wird, wird sehr empfindlich bestraft.

5. In der Regel haben die entsprechenden Fahrzeugführer ein spezielles Training für solche Fahrten absolviert.

truthCH
02.05.2014, 08:08
Ah, jetzt ist es mir klargeworden:

Du bist selbst schon als Raser erwischt und bestraft worden und neidest deshalb den Rettungsfahrern ihre Vorrechte.

Sag das doch gleich!

Nein, da liegst Du falsch ....

Ich beneide es nicht und ich hab im Grunde nichts gegen das übertreten als solches im Grundsatz - Eben unser SVG besagt ja, dass dies auch so sein soll, wenn Dinge auf dem Spiel stehen, die es rechtfertigen. Dass da dann Bussen ausgestellt werden ist für mich die Geldmacherei, die ich anspreche auf der einen Seite.

Gleichzeitig soll aber auch verstanden werden, dass wenn im Gesetz definiert ist, was ein Raser ist, dass dies dann auch für diese Fahrer gilt - denn wenn im Gesetz steht, dass ab diesen Geschwindigkeiten kein Einfluss mehr genommen werden kann auf den Ausgang der Fahrt - es also pures Glück ist sozusagen, wieso sollte es dann ein Dringlichkeitsfahrer plötzlich können bzw. für ihn nicht gelten? Wie bringt man diese Passage mit der Aufforderung nach gebotener Sorgfalt in Einklang, wenn es nur pures Glück ist, dass nichts passiert laut Gesetz, wenn man die Limite knackt?

Darum kann ich dann das Geschrei der Initianten von dazumal nicht verstehen, die jetzt einen auf Unverständnis machen, weil halt auch ein Feuerwehrmann eine bedingte Gefängnisstrafe aufgebrummt bekommen kann, wenn er mit mehr als 50 zu viel im Dorf herumfährt, Dringlichkeit hin oder her...

truthCH
02.05.2014, 08:25
1. Sie haben einen rechtfertigenden Grund für ihre Fahrt, es sind oder können Menschenleben bedroht sein. Liegt kein solcher Grund vor unterliegen sie auch den normalen Regeln.

Richtig, aber es entbindet sie nicht vom SVG in der Schweiz - Lies mal die Verordnung und die Raserdefinition der Schweiz - vielleicht kommen wir dann gemeinsam darauf, warum dann 100+ im Dorf eigentlich nicht mehr zu verantworten ist für ein Blaulichtfahrzeug.



2. Dieser Grund bzw. die Fahrt ist nicht planbar. Der Raser hat sich entweder verplant oder rast zu Befriedigung niederer Bedürfnisse. Maximal sind seine finanziellen Interessen bedroht.

Oder er fährt es einfach, weil die Verhältnisse es zulassen - oder erklär mir mal, warum ich auf einer 3 spurigen Autobahn, wenn ich ganz allein bin und kilometerweit sehen kann nicht viel schneller fahren können soll, ohne dabei andere zu gefährden.



3. Auch eine Sonderfahrt unterliegt Regeln. Ein ziviler Raser ignoriert Regeln.

Das sehe ich ein bisschen anders ...



4. Sonderfahrten werden durch Licht- und wenn nötig durch Tonsignale angezeigt. Jeder kann sie erkennen und sich entsprechend darauf einstellen. Der Missbrauch, wenn er entdeckt wird, wird sehr empfindlich bestraft.

Richtig - aber lies doch mal die Verordnung. Man muss auch damit rechnen, dass sich jemand nicht daran hält oder falsch verhält - Deshalb eine gebotene Sorgfalt in den besonderen Situationen - Wie kannst Du das dann auf einen Nenner bringen mit Glück und Zufall?



5. In der Regel haben die entsprechenden Fahrzeugführer ein spezielles Training für solche Fahrten absolviert.
Das stimmt - aber selbst wenn Schuhmacher mit 200+ auf der Bahn erwischt wird bekommt er eine Gefängnisstrafe aufgebrummt - von daher ist "Erfahrung und Können" kein Kriterium zur Bewertung wie es scheint.

Wolfger von Leginfeld
02.05.2014, 08:33
Ich kenne 30iger Zonen, in den denen man gefahrlos 50 fahren kann, und wo dies auch über 100 Jahre so war...ohne Unfälle (also umgestellt nur zwecks Abzocke). Trotzdem: Würde er dort 50 fahren verlöre er seinen Führerschein. Und ja Minuten können nicht nur über Tod oder Leben, sondern auch über Invalidität oder Gesundheit entscheiden. Die Rettungsfahrer sollten auch besser strassenmässig geschult werden. Liegt alles im Argen oft, hauptsache billig.


Die Geschwindigkeit wird bei Blaulicht-Einsätzen überschätzt. Von wesentlich grösserer Bedeutung ist, dass die Zivilen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig Platz machen und genügend Zeit haben um zu reagieren. Wenn die Feuerwehr mit 100 Sachen durch die Stadt braust dann ist das einfach nicht gegeben und die Einsätze werden riskant. Bei polizeilichen Verfolgungsfahrten habe ich nie gehört, dass ein Polizist angeklagt wurde, weil er zu schnell gefahren ist.

Leberecht
02.05.2014, 09:02
Ich kenne 30iger Zonen, in den denen man gefahrlos 50 fahren kann, und wo dies auch über 100 Jahre so war...ohne Unfälle (also umgestellt nur zwecks Abzocke). Trotzdem: Würde er dort 50 fahren verlöre er seinen Führerschein. Und ja Minuten können nicht nur über Tod oder Leben, sondern auch über Invalidität oder Gesundheit entscheiden. Die Rettungsfahrer sollten auch besser strassenmässig geschult werden. Liegt alles im Argen oft, hauptsache billig.


"Es ist ihr ewig Weh und Ach
So tausendfach
Aus einem Punkte zu kurieren, [...]".
Goethe

Mephistos Spruch gilt nicht nur für ´Weiber´, sondern ebenso für permanent bedürftige Kommunen:
Das ganze Problem fußt letzlich darauf, daß den Kommunen seitens des Bundes immer mehr Leistungen abgefordert werden, ohne sie mit den erforderlichen Mitteln auszustatten. In ihrer Not bedienen die sich der Abzockerei ihrer (noch) zahlungsfähigen Bürger wo immer das möglich ist und sei es unrechtens. Weigert sich eine Kommune, wird ihr Unfähigkeit bescheinigt, und sie wird personell neu besetzt.