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Vollständige Version anzeigen : Das Bundesverfassungsgericht soll Schritt für Schritt abgebaut werden !



Erik der Rote
04.04.2014, 08:16
Obwohl das Bundesverfassungsgericht die letzten Ermächtigungsgesetze z.B. ESM bereitwillig durchgewinkt hat , stört man sich in BErlin, in Brüssel in Washigthon etc. langsam an sich an der alten Kontrollinsitution der BRD

jetzt gibt es Vorschläge und Überlegungen das Bundesverfassungsgericht komplett zu entmachten !!! Schäuble will jetzt endgültig einen Schlusstrich unter den Einfluss des Bundesverfassungsgerichts ziehen und die juristische "Quasselbude" instituionell zurechtstutzen !

r Routine? Bei einem Edelitaliener in der Berliner Friedrichstraße hat sich am Mittwochabend Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit einigen ausgesuchten Staatsrechtslehrern getroffen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, auch er von der CDU, wollte ursprünglich auch kommen, denn er hat ein besonderes Interesse an dem Thema. Es ging bei der Unterredung um das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht, genauer: um die zunehmende Entfremdung zwischen Berlin und Karlsruhe. Diese hat in Europa-Fragen schon Tradition. Doch mit dem Urteil des Zweiten Senats zur Verfassungswidrigkeit der Dreiprozenthürde bei Europawahlen ist der bisher latente Berliner Unmut noch größer geworden. Schon erwägen Union und SPD, die Fünfprozenthürde bei Bundestagswahlen in das Grundgesetz zu schreiben, um weiteren Karlsruher Vorstößen einen verfassungsrechtlichen Riegel vorzuschieben. In Berlin wirft man Karlsruhe schlicht Unverständnis vor.

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Vorschläge zu einer möglichen Entmachtung des Verfassungsgerichts werden in Karlsruhe sorgsam registriert. Nun handelte es sich bei der Gesprächsrunde, die sich am Mittwochabend in Berlin Mitte traf, um ein schon länger im Bundesinnenministerium bestehendes Forum. Da geht es um vielerlei verfassungsrechtliche Fragen – und auch darum, insbesondere jüngere Professoren einmal näher kennenzulernen, um sie womöglich für Gutachten oder gar für ein Karlsruher Amt zu gewinnen.

Doch hat insbesondere Bundesfinanzminister Schäuble, der am Mittwoch verhindert war, das Verfassungsgericht besonders im Blick. Ein Verfassungsrichter wiederum sagt: „Dem traue ich alles zu.“ Schon als Bundesinnenminister musste er vor dem Karlsruher Thron Rede und Antwort stehen – und sich später als Bundesfinanzminister vorgeben lassen, wie die Rettung des Euro verfassungsrechtlich korrekt zu bewerkstelligen sei.

Zum Karlsruher Urteil für die Dreiprozenthürde sagte Schäuble, das Gericht habe die Rolle des Europaparlamentes nicht verstanden. Und im Streit über die Vorratsdatenspeicherung hatte Innenminister Schäuble den Karlsruher Richtern auf den Weg gegeben: „Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.“ Anlässlich des sechzigjährigen Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts sagte er auf die Frage dieser Zeitung, welche Entscheidung ihn am meisten geärgert habe: „Ich wüsste gar nicht, dass mich eine Entscheidung geärgert hätte. Ich war gelegentlich ein wenig überrascht über einzelne Entscheidungen. Die Karlsruher Richter sind bei der Verfassungsfortbildung engagierter als der US Supreme Court.“ Und er fügte hinzu: Im Hinblick auf die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes mahne ich zur Zurückhaltung.“

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-berliner-gedankenspiele-zur-dritten-gewalt-12879093.html
Interessant ist das nach der EU Ermächtigung die BRD Insitutionen zu reinen Fassaden verkommen - Kroll Oper läßt grüßen !!!

Erik der Rote
04.04.2014, 08:19
in einen normalen Staat müssten eigentlich die Exekutiveorgane gegen Schäuble wegen Hochverrat aktiv werden !!

Don
04.04.2014, 08:55
Obwohl das Bundesverfassungsgericht die letzten Ermächtigungsgesetze z.B. ESM bereitwillig durchgewinkt hat , stört man sich in BErlin, in Brüssel in Washigthon etc. langsam an sich an der alten Kontrollinsitution der BRD

jetzt gibt es Vorschläge und Überlegungen das Bundesverfassungsgericht komplett zu entmachten !!! Schäuble will jetzt endgültig einen Schlusstrich unter den Einfluss des Bundesverfassungsgerichts ziehen und die juristische "Quasselbude" instituionell zurechtstutzen !



Passt. Macht sowas Ungarn ist es Nazi, macht es ein EU Paladin ist es demokratisch makellos.
Westliche Politik.
http://www.mariaschmid.de/img/Doppelgesicht.jpg

Bulldog
04.04.2014, 09:02
Schäuble bastelt ja auch an den Vereinigten Staaten von Europa.

Da muss natürlich jedes nationale Hindernis aus dem Weg geräumt werden.

Der schwäbische Goebbels ist ein lupenreiner Hochverräter.

Ich sage nur Drahtschlinge.

masteg
04.04.2014, 13:14
Solange der deutsche Wähler das mit seiner Wahlstimme goutiert und weiterhin CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne oder Linke und Piraten wählt, denkt sich der politische Adel genau das: :bäh:


Oder es gibt ja auch ganz Schlaue, die gar nicht erst zur Wahl gehen, sondern "nach der eigentlichen Ursache suchen und versuchen, sie mit Hilfe ihrer Möglichkeiten und Kräften zu beseitigen".
Schon was gefunden, Erich der Rote? Oder vorm PC eingeschlafen?

Das sind dann in der Regel die, die sich über die selbst zu verantwortenden Folgen echauffieren. :hd: So auch hier.

Und über die freut sich die Politik, die z.B. das Bundesverfassungsgericht und den Nationalstaat Deutschland gleich mit abschaffen möchten, ganz besonders.
Einzige Hoffnung, das die sich dabei zu Tode:haha::fizeig::fizeig::haha:

-jmw-
04.04.2014, 14:29
Juristisch ist es eine spannende Frage: Wie weit kann und wie weit darf das BVerfG gehen, dem Gesetzgeber bei Änderungen des BVerfGG und der entsprechenden Artikel des GG in seine Arbeit hineinzureden?

Bruddler
04.04.2014, 14:34
Warum sollte das Bundesverfassungsgericht denn nicht Schritt für Schritt abgebaut werden,
schließlich werden die Ureinwohner unseres Landes auch Schritt für Schritt "abgebaut", bzw. umgevolkt...

Bergischer Löwe
04.04.2014, 14:36
Schäuble versucht gerade Merkel so viele Steine wie nur irgend möglich in den Weg zu legen.

Erst das Durchsickern von neuen Rettungsmilliarden für Griechenland vor der BTW, jetzt Sudetenland-Vergleich, nun das geschickte Durchsickern von "Gedankenspielen beim Nobel-Italiener" zur Aushebelung des Grundgesetzes. Was kommt als Nächstes?

Leute, Schäuble ist Merkels Gegner Nr. 1 - Aufmerksamen Betrachtern sollte das nicht entgangen sein. Was er damit bezweckt, ist mir noch nicht klar. Kanzler wird der nicht mehr werden - zu alt. Bereitet er seinen Abgang sooo sorgfältig vor? Sehen wir ihn bald etwa bei einer anderen Partei????

cajadeahorros
04.04.2014, 14:50
Wieso sollte Schäuble das BVerfG entmachten wollen, er konnte doch seinen eigenen Zögling, den mittelmäßigen Vosskuhle an die richtige Position bringen? Und wieso sollte eigentlich die Politmafia ihren eigenen Ableger "fürchten"?

Erik der Rote
04.04.2014, 15:11
Solange der deutsche Wähler das mit seiner Wahlstimme goutiert und weiterhin CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne oder Linke und Piraten wählt, denkt sich der politische Adel genau das: :bäh:


Oder es gibt ja auch ganz Schlaue, die gar nicht erst zur Wahl gehen, sondern "nach der eigentlichen Ursache suchen und versuchen, sie mit Hilfe ihrer Möglichkeiten und Kräften zu beseitigen".
Schon was gefunden, Erich der Rote? Oder vorm PC eingeschlafen?

Das sind dann in der Regel die, die sich über die selbst zu verantwortenden Folgen echauffieren. :hd: So auch hier.

Und über die freut sich die Politik, die z.B. das Bundesverfassungsgericht und den Nationalstaat Deutschland gleich mit abschaffen möchten, ganz besonders.
Einzige Hoffnung, das die sich dabei zu Tode:haha::fizeig::fizeig::haha:

da die gesellschaft durch Kommunikation reproduziert wird ist der wichtigste Punkt schon einmal die Wahrheit zu sagen und sei es für den Anfang in einem Forum ! schon damit zerstört man die negativen Fogen der Schweigespirale und die Welt wird lebenswerter !

alles Dinge die du leider nie verstehen wirst ! Amen !!!:D

Erik der Rote
04.04.2014, 15:14
nun die BRD Besatzungskontrukt hat ja eigentlich bald ihre Aufgabe erfüllt und das "Tätervolk" erfolgreich abgewickelt !!! Nun ja dann müssen wir wohl einsehen das die Zionisten auf unseren Gräbern tanzen werden !!!

Alter Stubentiger
04.04.2014, 15:30
Obwohl das Bundesverfassungsgericht die letzten Ermächtigungsgesetze z.B. ESM bereitwillig durchgewinkt hat , stört man sich in BErlin, in Brüssel in Washigthon etc. langsam an sich an der alten Kontrollinsitution der BRD

jetzt gibt es Vorschläge und Überlegungen das Bundesverfassungsgericht komplett zu entmachten !!! Schäuble will jetzt endgültig einen Schlusstrich unter den Einfluss des Bundesverfassungsgerichts ziehen und die juristische "Quasselbude" instituionell zurechtstutzen !

r Routine? Bei einem Edelitaliener in der Berliner Friedrichstraße hat sich am Mittwochabend Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit einigen ausgesuchten Staatsrechtslehrern getroffen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, auch er von der CDU, wollte ursprünglich auch kommen, denn er hat ein besonderes Interesse an dem Thema. Es ging bei der Unterredung um das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht, genauer: um die zunehmende Entfremdung zwischen Berlin und Karlsruhe. Diese hat in Europa-Fragen schon Tradition. Doch mit dem Urteil des Zweiten Senats zur Verfassungswidrigkeit der Dreiprozenthürde bei Europawahlen ist der bisher latente Berliner Unmut noch größer geworden. Schon erwägen Union und SPD, die Fünfprozenthürde bei Bundestagswahlen in das Grundgesetz zu schreiben, um weiteren Karlsruher Vorstößen einen verfassungsrechtlichen Riegel vorzuschieben. In Berlin wirft man Karlsruhe schlicht Unverständnis vor.

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Vorschläge zu einer möglichen Entmachtung des Verfassungsgerichts werden in Karlsruhe sorgsam registriert. Nun handelte es sich bei der Gesprächsrunde, die sich am Mittwochabend in Berlin Mitte traf, um ein schon länger im Bundesinnenministerium bestehendes Forum. Da geht es um vielerlei verfassungsrechtliche Fragen – und auch darum, insbesondere jüngere Professoren einmal näher kennenzulernen, um sie womöglich für Gutachten oder gar für ein Karlsruher Amt zu gewinnen.

Doch hat insbesondere Bundesfinanzminister Schäuble, der am Mittwoch verhindert war, das Verfassungsgericht besonders im Blick. Ein Verfassungsrichter wiederum sagt: „Dem traue ich alles zu.“ Schon als Bundesinnenminister musste er vor dem Karlsruher Thron Rede und Antwort stehen – und sich später als Bundesfinanzminister vorgeben lassen, wie die Rettung des Euro verfassungsrechtlich korrekt zu bewerkstelligen sei.

Zum Karlsruher Urteil für die Dreiprozenthürde sagte Schäuble, das Gericht habe die Rolle des Europaparlamentes nicht verstanden. Und im Streit über die Vorratsdatenspeicherung hatte Innenminister Schäuble den Karlsruher Richtern auf den Weg gegeben: „Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.“ Anlässlich des sechzigjährigen Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts sagte er auf die Frage dieser Zeitung, welche Entscheidung ihn am meisten geärgert habe: „Ich wüsste gar nicht, dass mich eine Entscheidung geärgert hätte. Ich war gelegentlich ein wenig überrascht über einzelne Entscheidungen. Die Karlsruher Richter sind bei der Verfassungsfortbildung engagierter als der US Supreme Court.“ Und er fügte hinzu: Im Hinblick auf die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes mahne ich zur Zurückhaltung.“

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-berliner-gedankenspiele-zur-dritten-gewalt-12879093.html
Interessant ist das nach der EU Ermächtigung die BRD Insitutionen zu reinen Fassaden verkommen - Kroll Oper läßt grüßen !!!

Was du uns hier als Sensation verkaufen möchtest ist doch nichts als Stammtischgerede.
Ich bin mir sicher daß das Verfassungsgericht uns auch in Zukunft vor verrückten Querulanten wie z.B. einem Herrn Schachtschneider mit seinen seltsamen Vorstellungen über Verfassungskonformität schützen wird.

Alter Stubentiger
04.04.2014, 15:31
nun die BRD Besatzungskontrukt hat ja eigentlich bald ihre Aufgabe erfüllt und das "Tätervolk" erfolgreich abgewickelt !!! Nun ja dann müssen wir wohl einsehen das die Zionisten auf unseren Gräbern tanzen werden !!!

Und täglich grüßt das Murmeltier. Diese Message wirst du wohl noch in 20 Jahren verkünden.

Commodus
04.04.2014, 15:43
Juristisch ist es eine spannende Frage: Wie weit kann und wie weit darf das BVerfG gehen, dem Gesetzgeber bei Änderungen des BVerfGG und der entsprechenden Artikel des GG in seine Arbeit hineinzureden?
Der Bundestag und Rat kann mit 2/3 Mehrheit sämtliche Artikel des GG nach Gusto ändern (aus dem Stehgreif salopp gesagt ... außer Artikel 1 und 20).

Ob es dann noch weitere Fallen gibt, in etwa daß der "Geist" des GG als Ganzes nicht maßgeblich verändert werden kann ... entzieht sich meiner Kenntnis. Meiner Meinung nach ist das Gerippe des GG eh schwammig. Vieles kann nach Gusto interpretiert werden und das Meiste kann durch "ein Gesetz" obsolet gemacht werden.

Aber stimmt, spannend wäre es allemal. Ich vermute mal, daß unsere Politiker ohnehin eine "neue" ausgearbeitete Verfassung in den Schubladen haben. Erste Stimmen hat es schon gegeben, daß bei der Umsetzung des Artikels 146 allein schon eine Bundesversammlung reichen würde. Handverlesene Exponate natürlich.

mick31
04.04.2014, 15:51
Wozu das BvG "entmachten" es hat bis jetzt jeder Sauerei der EU zugestimmt.

Erik der Rote
04.04.2014, 16:33
Und täglich grüßt das Murmeltier. Diese Message wirst du wohl noch in 20 Jahren verkünden.

ich bewundere immer die Leute die anscheind so enorme Kräfte besitzen um Realitäten erfolgreich zu ignorieren und zu leugnen, auch wenn sie jeden Tag vor die Türe ihre Großstadt treten ! Jedes Elternpaar das heute Kinder im schulfähigen Alter hat kann da Lieder singen !

Ruepel
05.04.2014, 08:15
Judas Schäuble ist die ideale Marionette,keine Seele,keine Skrupel,keine Ehre.
Der hätte auch unter Stalin, Idi Amin oder Pol Pot Karriere gemacht.
Der typische Schreibtischtäter.

-jmw-
05.04.2014, 10:29
Der Bundestag und Rat kann mit 2/3 Mehrheit sämtliche Artikel des GG nach Gusto ändern (aus dem Stehgreif salopp gesagt ... außer Artikel 1 und 20).

Ob es dann noch weitere Fallen gibt, in etwa daß der "Geist" des GG als Ganzes nicht maßgeblich verändert werden kann ... entzieht sich meiner Kenntnis.
Es gibt eine ganze Reihe von Einschränkungen, was Verfassungsänderungen angeht, u.a. Artikel 79.III


(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

und Artikel 19.II


(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Was die Rolle des BVerfG angeht, sind hier u.a. relevant wohl Art. 20.III


(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung [...] gebunden.

und Art. 28.I


(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.

Eine faktische Entmachtung des Bundesverfassungsgerichts als Hüterin der Verfassung könnte selbst bei formaler Einhaltung des ordentlichen Rechtsweges von diesem als unzulässig bewertet werden, da es das Prinzip des Rechts- und Verfassungsstaates angreift.


Meiner Meinung nach ist das Gerippe des GG eh schwammig. Vieles kann nach Gusto interpretiert werden und das Meiste kann durch "ein Gesetz" obsolet gemacht werden.

Aber stimmt, spannend wäre es allemal. Ich vermute mal, daß unsere Politiker ohnehin eine "neue" ausgearbeitete Verfassung in den Schubladen haben. Erste Stimmen hat es schon gegeben, daß bei der Umsetzung des Artikels 146 allein schon eine Bundesversammlung reichen würde. Handverlesene Exponate natürlich.
Es gibt genügend Gruppen, die sich auf den 146 berufen und neue Verfassungen fordern und z.T. erarbeitet haben.
Es bleibt zu hoffen, dass im Falle des Falles man genügend Gegenwind von der Basis gegen eine Neuauflage der Oktroyierten (http://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Verfassung_%281848/1850%29) Verfassung (http://de.wikipedia.org/wiki/Oktroyierte_M%C3%A4rzverfassung) aufkäme! :(

Feldmann
05.04.2014, 11:10
Es gibt eine ganze Reihe von Einschränkungen, was Verfassungsänderungen angeht, u.a. Artikel 79.III


(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Und welcher Artikel schützt Artikel 79?

Machen wir uns nichts vor, im Ernstfall ist eine Verfassung nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt wurde.

-jmw-
05.04.2014, 11:59
Und welcher Artikel schützt Artikel 79?
Funktionale Interpretation oder "Normlogik" (nach Maunz) sagt, dass Artikel 79 sich selbst schütze.


Machen wir uns nichts vor, im Ernstfall ist eine Verfassung nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt wurde.
It Is Wholly Owing To The Constitution Of The People, And Not To The Constitution Of The Government, that the crown is not as oppressive in England as in Turkey.

-- Thomas Paine, Common Sense


Oder auch Peter Töpfer in Volk & Verfassung:

1. Der Normale weiß nicht, was eine Verfassung ist, es sei denn, mit "Verfassung" ist ein körperlich-geistiger Zustand gemeint.
2. Viele Normale bilden ein Volk.
3. Das Volk weiß nicht, was eine Verfassung im politischen und staatsrechtlichen Sinne ist. Die Normalen sind in guter oder schlechter Verfassung und geben sich keine Verfassung.

Derzeit sind wir in schlechter Verfassung, sowohl die Normalen, als auch die Masse, als auch die Gebildeten, als auch die Fürsten.

Feldmann
05.04.2014, 12:13
Funktionale Interpretation oder "Normlogik" (nach Maunz) sagt, dass Artikel 79 sich selbst schütze.

Juristische Tricksereien helfen hierbei auch nicht weiter.

-jmw-
05.04.2014, 12:45
Juristische Tricksereien helfen hierbei auch nicht weiter.
Das ist keine juristische Trickserei!
Sondern es ist die Anwendung des gesunden Menschenverstandes auf Rechtsregeln, wie sie jeder von uns bei z.B. den Spielregeln eines Gesellschaftsspiels auch vornimmt.
Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber nicht alle Eventualitäten berücksichtigen kann, geht es nicht anders, als dass die Juristerei sich ein Methodensortiment erarbeitet, um diese menschliche Schwäche zu kompensieren.
Sie tut dies mit mehr oder minder Erfolg schon seit den Römern (und früher).

Heinrich_Kraemer
06.04.2014, 12:07
Der Verlust würde sich stark in Grenzen halten., folgt man Sarrazins Empirie, in seinem vorletzten. Die Entscheidungen des BVERG richten sich stets an den Mehrheiten im Bunderat aus. Bestehte eine klare Mehrheit wird durchgewunken, sonst wird Nachbesserung gefordert.

Im deutschen Rechtsformalismus sowieso wurscht ob jetzt eines mehr oder weniger, weil das Recht hierzulande so abstrakt, daß mehr oder minder reine Willkürherrschaft durch Bürokratie besteht, mit dicken Profiten.
Gewohnheitsrecth vs. deutscher Rechtsforemalismus.

hamburger
06.04.2014, 12:46
Der Verlust würde sich stark in Grenzen halten., folgt man Sarrazins Empirie, in seinem vorletzten. Die Entscheidungen des BVERG richten sich stets an den Mehrheiten im Bunderat aus. Bestehte eine klare Mehrheit wird durchgewunken, sonst wird Nachbesserung gefordert.

Im deutschen Rechtsformalismus sowieso wurscht ob jetzt eines mehr oder weniger, weil das Recht hierzulande so abstrakt, daß mehr oder minder reine Willkürherrschaft durch Bürokratie besteht, mit dicken Profiten.
Gewohnheitsrecth vs. deutscher Rechtsforemalismus.

Das BVerG ist schon lange nur ein Erfüllungsgehilfe der Politik...
Man kann das an jedem Urteil erkennen...an jedem....
Denn auch bei abweichenden Entscheidungen wird niemals der Kläger in der Sache durchkommen, es wird nur die Politik zur Nachbesserung aufgefordert....
Leicht zu erkennen am Staatshaftungsrecht....ausser Kraft gesetzt....ein neues gibt es bis heute nicht:D
Das BVerG kann man ersatzlos streichen....keine Auswirkungen wären zu befürchten.

Tantalit
06.04.2014, 12:55
Passt. Macht sowas Ungarn ist es Nazi, macht es ein EU Paladin ist es demokratisch makellos.
Westliche Politik.


Ist doch eh egal, die meisten Deutschen gehen ja doch nicht für ihre Rechte auf die Straße, dann kann man sie doch auch ganz abschaffen, oder?

Großadmiral
06.04.2014, 13:03
Der Verlust würde sich stark in Grenzen halten., folgt man Sarrazins Empirie, in seinem vorletzten. Die Entscheidungen des BVERG richten sich stets an den Mehrheiten im Bunderat aus. Bestehte eine klare Mehrheit wird durchgewunken, sonst wird Nachbesserung gefordert.

Im deutschen Rechtsformalismus sowieso wurscht ob jetzt eines mehr oder weniger, weil das Recht hierzulande so abstrakt, daß mehr oder minder reine Willkürherrschaft durch Bürokratie besteht, mit dicken Profiten.
Gewohnheitsrecth vs. deutscher Rechtsforemalismus.

Was meinst du mit Gewohnheitsrecht und was bezeichnest du als Rechtsforemalismus?

Heinrich_Kraemer
06.04.2014, 13:24
Was meinst du mit Gewohnheitsrecht und was bezeichnest du als Rechtsforemalismus?

Gewohnheitsrecht in Anlehnung an das angelsächsische Common law, dessen Rechtsprechung sich v.a. an Präzedenzfällen orientiert, bei dezentralem Staatssystem.

Deutscher Rechtsformalismus durch Kaiserreich, welches ein subsidiarisches Deutschland (mit seinen vielen Fürstentümern und ebenfalls Orientierung an Präzedenzfällen im Recht) unter die zentrale Knute Preussens zwang, indem zwar offensichtlich die Eigenständigkeiten der Regionen beibehalten werden sollten, jedoch tatsächlich durch die Abstraktheit und Zentralisierung des Rechts die preussische Beamtenwillkürherrschaft durchgepeitscht wurde.
Z.B. bis heute die Berufungsverfahren, in welchen es weniger um den Fall selbst geht, sondern vielmehr um die Einhaltung der Formalitäten, die sich aufgrund der Abstraktheit und Menge, sowie Selbstbezüglichkeit, mehr oder minder willkürlich auslegen lassen.

Bruddler
06.04.2014, 14:18
Das BVerG ist schon lange nur ein Erfüllungsgehilfe der Politik...
Man kann das an jedem Urteil erkennen...an jedem....
Denn auch bei abweichenden Entscheidungen wird niemals der Kläger in der Sache durchkommen, es wird nur die Politik zur Nachbesserung aufgefordert....
Leicht zu erkennen am Staatshaftungsrecht....ausser Kraft gesetzt....ein neues gibt es bis heute nicht:D
Das BVerG kann man ersatzlos streichen....keine Auswirkungen wären zu befürchten.

Gut beobachtet. :dg:

Feldmann
06.04.2014, 14:20
Das ist keine juristische Trickserei!
Sondern es ist die Anwendung des gesunden Menschenverstandes auf Rechtsregeln, wie sie jeder von uns bei z.B. den Spielregeln eines Gesellschaftsspiels auch vornimmt.

Es kann aber zur Trickserei werden! Gerade Gummibegriffe wie "gesunder Menschenverstand" öffnen Tür und Tor für willkürliche Interpretationen.



Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber nicht alle Eventualitäten berücksichtigen kann, geht es nicht anders, als dass die Juristerei sich ein Methodensortiment erarbeitet, um diese menschliche Schwäche zu kompensieren.

Und woher sollen wir wissen, dass in diesem Fall der Art. 79 III so wie er jetzt dasteht, nicht doch ungeschützt ist? Immerhin hatte der "Gesetzgeber" über 60 Jahre Zeit den Artikel zu ändern, um dieses Problem zu klären, was aber nicht passiert ist.



Gewohnheitsrecht in Anlehnung an das angelsächsische Common law, dessen Rechtsprechung sich v.a. an Präzedenzfällen orientiert, bei dezentralem Staatssystem.

Deutschland ist doch dezentraler als Großbritannien.

-jmw-
06.04.2014, 15:19
Es kann aber zur Trickserei werden! Gerade Gummibegriffe wie "gesunder Menschenverstand" öffnen Tür und Tor für willkürliche Interpretationen.
Ich glaub nun nicht, dass Maunz u.a. diesen Begriff gebraucht haben.
Ich glaub auch nicht, dass wenn ich ihn benütze das jemandes Interpretation beeinflusst, so wichtig bin ich nicht. ;)


Und woher sollen wir wissen, dass in diesem Fall der Art. 79 III so wie er jetzt dasteht, nicht doch ungeschützt ist? Immerhin hatte der "Gesetzgeber" über 60 Jahre Zeit den Artikel zu ändern, um dieses Problem zu klären, was aber nicht passiert ist.
Eine Präzisierung hielt man bisher nicht für nötig, da man ja der Argumentation über den Selbstschutz folgt.
Der Gesetzgeber wie auch die Verfassung hängen an einer ewig langen Rechtstraditionskette, aus der heraus man die Rechtsregeln interpretiert.
Jenseits solch eines Konsens kann es keine Versicherung geben, denn spätestens, wer über genügend Mannstärke/Feuerkraft verfügt, kann jede Interpretation für verbindlich erklären.

Tantalit
06.04.2014, 15:21
Ich glaub nun nicht, dass Maunz u.a. diesen Begriff gebraucht haben.
Ich glaub auch nicht, dass wenn ich ihn benütze das jemandes Interpretation beeinflusst, so wichtig bin ich nicht. ;)


Eine Präzisierung hielt man bisher nicht für nötig, da man ja der Argumentation über den Selbstschutz folgt.
Der Gesetzgeber wie auch die Verfassung hängen an einer ewig langen Rechtstraditionskette, aus der heraus man die Rechtsregeln interpretiert.
Jenseits solch eines Konsens kann es keine Versicherung geben, denn spätestens, wer über genügend Mannstärke/Feuerkraft verfügt, kann jede Interpretation für verbindlich erklären.

Die nächste Verfassung, die die Deutschen bekommen ist eine europäische, eine die nicht vom Volk gewählt und mitbestmimt wurde sondern eine die ihm einfach aufgezwungen wird.

Großadmiral
06.04.2014, 15:35
Gewohnheitsrecht in Anlehnung an das angelsächsische Common law, dessen Rechtsprechung sich v.a. an Präzedenzfällen orientiert, bei dezentralem Staatssystem.

Deutscher Rechtsformalismus durch Kaiserreich, welches ein subsidiarisches Deutschland (mit seinen vielen Fürstentümern und ebenfalls Orientierung an Präzedenzfällen im Recht) unter die zentrale Knute Preussens zwang, indem zwar offensichtlich die Eigenständigkeiten der Regionen beibehalten werden sollten, jedoch tatsächlich durch die Abstraktheit und Zentralisierung des Rechts die preussische Beamtenwillkürherrschaft durchgepeitscht wurde.
Z.B. bis heute die Berufungsverfahren, in welchen es weniger um den Fall selbst geht, sondern vielmehr um die Einhaltung der Formalitäten, die sich aufgrund der Abstraktheit und Menge, sowie Selbstbezüglichkeit, mehr oder minder willkürlich auslegen lassen.

Gewohnheitsrecht ist nicht Common law, sondern nur ungeschriebenes Recht welches neben dem geschriebenen Gültigkeit hat.
Das Common law ist eher eine Mischung aus Richterrecht und Gewohnheitsrecht.
Der wesentliche Unterschied zu unserem System ist die Bindungswirkung von Präzedenzfällen.
Des weiteren verwechselst du Berufung und Revision.
Die Berufung ist eine zweite Tatsachen Instanz nur in der Revision geht ausschließlich um die korrekte Rechtsanwendung.
In Common law Systemen ist dies ähnlich, wobei es in den USA wohl nur eine Tatsacheninstanz gibt, bei den Briten ist es komplizierter.
Das Deutsche, kontinental europäische System, basiert auf der Verknüpfung von Tatbestand und Rechtsfolge.
Willkürlich ist dieses System für den Laien nur in Kombination mit der grenzenlosen Auslegung oder dem einfügen beliebiger Ausnahmetatbestände, beides wird gerade durch die Revisioninstanz unterbunden bzw. abgemildert.
Das Common law System erscheint aber ähnlich widersprüchlich bzw. komplex da nicht nur Gesetze sondern auch die Rechtsprechung entscheidungserheblich sind.
Was das auf Präzedenzfällen basierendes Recht in deutschen Staaten des 19. Jahrhunderts angeht hätte ich gerne ein paar Beispiele.

-jmw-
06.04.2014, 15:40
Die nächste Verfassung, die die Deutschen bekommen ist eine europäische, eine die nicht vom Volk gewählt und mitbestmimt wurde sondern eine die ihm einfach aufgezwungen wird.
Wär mir wurscht, könnt ich sicher sein, dass mir der Inhalt dieser Verfassung schmeckt!
Nun bin ich mir aber sicher, dass er's nicht tun wird, drum bin ich dagegen! :)

Feldmann
06.04.2014, 17:07
Ich glaub nun nicht, dass Maunz u.a. diesen Begriff gebraucht haben.
Ich glaub auch nicht, dass wenn ich ihn benütze das jemandes Interpretation beeinflusst, so wichtig bin ich nicht. ;)

Offiziell nennt man so etwas ja auch "Generalklausel". Aber ich glaube, dass ich jetzt nichts Neues erzählt habe.



Eine Präzisierung hielt man bisher nicht für nötig, da man ja der Argumentation über den Selbstschutz folgt.

Dieser Fall zeigt doch, dass man alles Mögliche in das Grundgesetz hineininterpretieren kann, wie man auch schön am Art. 21 I sehen kann.



Der Gesetzgeber wie auch die Verfassung hängen an einer ewig langen Rechtstraditionskette, aus der heraus man die Rechtsregeln interpretiert.

Es scheint mir doch eher so zu sein, dass die Verfassung je nach Mehrheitslage intepretiert wird.



Jenseits solch eines Konsens kann es keine Versicherung geben, denn spätestens, wer über genügend Mannstärke/Feuerkraft verfügt, kann jede Interpretation für verbindlich erklären.

Schön das wir uns am Ende doch noch einig geworden sind. :appl:

Wolf Fenrir
06.04.2014, 20:01
in einen normalen Staat müssten eigentlich die Exekutiveorgane gegen Schäuble wegen Hochverrat aktiv werden !!:dg::dg::dg:

Wolf Fenrir
06.04.2014, 20:04
Schäuble bastelt ja auch an den Vereinigten Staaten von Europa.

Da muss natürlich jedes nationale Hindernis aus dem Weg geräumt werden.

Der schwäbische Goebbels ist ein lupenreiner Hochverräter.

Ich sage nur Drahtschlinge.

Du beleidigst Goebbels wenn du ihn mit dem Hochverräter Schäuble vergleichst !...

-jmw-
06.04.2014, 20:51
Offiziell nennt man so etwas ja auch "Generalklausel". Aber ich glaube, dass ich jetzt nichts Neues erzählt habe.
Jedenfalls haben auch Generalklauseln ihren Sinn & Zweck, genau wie implizite Schutznormen usw. usw.


Dieser Fall zeigt doch, dass man alles Mögliche in das Grundgesetz hineininterpretieren kann, wie man auch schön am Art. 21 I sehen kann.[/quot€]
Dafür haben wir das BVerfG! :)

[quote]Es scheint mir doch eher so zu sein, dass die Verfassung je nach Mehrheitslage intepretiert wird.
Schon, aber die Mehrheit bewegt sich mental ja innerhalb dieser Tradition.


Schön das wir uns am Ende doch noch einig geworden sind. :appl:
Jede Regel hängt auch daran, wie durchsetzbar sie ist.
Das gehört zum Begriff "Regel" dazu.

dead1man1walking
07.04.2014, 15:07
Die nächste Verfassung, die die Deutschen bekommen ist eine europäische, eine die nicht vom Volk gewählt und mitbestmimt wurde sondern eine die ihm einfach aufgezwungen wird.

Welche Verfassung irgendeines Landes wurde denn demokratisch abgestimmt?

Tantalit
07.04.2014, 15:54
Welche Verfassung irgendeines Landes wurde denn demokratisch abgestimmt?

Die Weimarer Verfassung von 1919.

borisbaran
07.04.2014, 15:57
Die Weimarer Verfassung von 1919.
Fast. Die Weimarer Nationalversammlung wurde gewählt, es wurde aber später die Verfassung nicht zur Abstimmung vorgelegt.

Tantalit
07.04.2014, 16:01
Fast. Die Weimarer Nationalversammlung wurde gewählt, es wurde aber später die Verfassung nicht zur Abstimmung vorgelegt.

Die Weimarer Verfassung war demokratisch gewählt, wenn du meinst das stimmt nicht bring Belege.

borisbaran
07.04.2014, 16:06
Die Weimarer Verfassung war demokratisch gewählt, wenn du meinst das stimmt nicht bring Belege.
Willst du behaupten, dass über die Weimarer Verfassung, nachdem sie von der Weimarer Nationalversammlung verabschiedet wurde, das Wahlvolk abgestimmt hat? Wann (http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Nationalversammlung) denn??? (http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung)

Tantalit
07.04.2014, 16:14
Willst du behaupten, dass über die Weimarer Verfassung, nachdem sie von der Weimarer Nationalversammlung verabschiedet wurde, das Wahlvolk abgestimmt hat? Wann (http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Nationalversammlung) denn??? (http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung)

Ich habe nur die Frage beantwortet welche Verfassung demokratisch beschlossen wurde.

Wenn du rumschlaumeiern möchtest nur zu.

alberich1
12.04.2014, 04:38
Juristisch ist es eine spannende Frage: Wie weit kann und wie weit darf das BVerfG gehen, dem Gesetzgeber bei Änderungen des BVerfGG und der entsprechenden Artikel des GG in seine Arbeit hineinzureden?

So weit, wie es juristisch gehen muss.
Schäuble ist halt in der Vergangenheit zu oft korrigiert und abgewatscht worden.
Dafür will er sich natürlich rächen.

So ein Mist aber auch, wenn man eine dreigeteilte Gewalt in einer Demokratie erdulden muss, während Putin wie ein Zar schaltet und waltet. Aber ebenso, wie Letztgenannter, ist Schäuble halt ein "astreiner Demokrat".

-jmw-
12.04.2014, 17:32
So weit, wie es juristisch gehen muss.
Vermutlich, ja.
Und betrachtet man die Beliebtheit/Vertrauenswürdigkeit der Institutionen im Lande, so würde ein Machtwort des Verfassungsgerichts im Volke wohl mehr Gewicht haben, als ein Wunsch der Regierung/Bundestagsmehrheit, also "der Politiker", einer Beschneidung seiner Rechte.


Schäuble ist halt in der Vergangenheit zu oft korrigiert und abgewatscht worden.
Dafür will er sich natürlich rächen.
Eine Vendetta?
Mag sein, Politiker sind auch nur Menschen - zoologisch betrachtet. ;)


So ein Mist aber auch, wenn man eine dreigeteilte Gewalt in einer Demokratie erdulden muss, während Putin wie ein Zar schaltet und waltet. Aber ebenso, wie Letztgenannter, ist Schäuble halt ein "astreiner Demokrat".
Ich werf's niemandem vor, ich wär auch gern Zar hierzulande, und "astrein" wär das auch, nämlich im Sinne von "Knüppel aus dem Sack", hac, herrliche Zeiten wären das...! 'träumt*

Die Petze
12.04.2014, 18:02
Welche Verfassung irgendeines Landes wurde denn demokratisch abgestimmt?

In vielen Ländern sind Verfassungsänderungen nur mit Volksbefragung möglich.....
Das schliesst natürlich einen Unterlauf durch untergeordnete Gesetze nicht aus....
Bis sich eben einer beschwert und klagt

Arnold
12.04.2014, 21:29
(...) die letzten Ermächtigungsgesetze z.B. ESM (...)


Immer noch Probleme mit der Zeitumstellung? Naja, die paar verschlafenen Jahrzehntchen. :D



jetzt gibt es Vorschläge und Überlegungen das Bundesverfassungsgericht komplett zu entmachten !!! Schäuble will jetzt endgültig einen Schlusstrich unter den Einfluss des Bundesverfassungsgerichts ziehen und die juristische "Quasselbude" instituionell zurechtstutzen !

r Routine? Bei einem Edelitaliener in der Berliner Friedrichstraße hat sich am Mittwochabend Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit einigen ausgesuchten Staatsrechtslehrern getroffen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, auch er von der CDU, wollte ursprünglich auch kommen, denn er hat ein besonderes Interesse an dem Thema. Es ging bei der Unterredung um das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht, genauer: um die zunehmende Entfremdung zwischen Berlin und Karlsruhe. Diese hat in Europa-Fragen schon Tradition. Doch mit dem Urteil des Zweiten Senats zur Verfassungswidrigkeit der Dreiprozenthürde bei Europawahlen ist der bisher latente Berliner Unmut noch größer geworden. Schon erwägen Union und SPD, die Fünfprozenthürde bei Bundestagswahlen in das Grundgesetz zu schreiben, um weiteren Karlsruher Vorstößen einen verfassungsrechtlichen Riegel vorzuschieben. In Berlin wirft man Karlsruhe schlicht Unverständnis vor.

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Vorschläge zu einer möglichen Entmachtung des Verfassungsgerichts werden in Karlsruhe sorgsam registriert. Nun handelte es sich bei der Gesprächsrunde, die sich am Mittwochabend in Berlin Mitte traf, um ein schon länger im Bundesinnenministerium bestehendes Forum. Da geht es um vielerlei verfassungsrechtliche Fragen – und auch darum, insbesondere jüngere Professoren einmal näher kennenzulernen, um sie womöglich für Gutachten oder gar für ein Karlsruher Amt zu gewinnen.

Doch hat insbesondere Bundesfinanzminister Schäuble, der am Mittwoch verhindert war, das Verfassungsgericht besonders im Blick. Ein Verfassungsrichter wiederum sagt: „Dem traue ich alles zu.“ Schon als Bundesinnenminister musste er vor dem Karlsruher Thron Rede und Antwort stehen – und sich später als Bundesfinanzminister vorgeben lassen, wie die Rettung des Euro verfassungsrechtlich korrekt zu bewerkstelligen sei.

Zum Karlsruher Urteil für die Dreiprozenthürde sagte Schäuble, das Gericht habe die Rolle des Europaparlamentes nicht verstanden. Und im Streit über die Vorratsdatenspeicherung hatte Innenminister Schäuble den Karlsruher Richtern auf den Weg gegeben: „Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.“ Anlässlich des sechzigjährigen Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts sagte er auf die Frage dieser Zeitung, welche Entscheidung ihn am meisten geärgert habe: „Ich wüsste gar nicht, dass mich eine Entscheidung geärgert hätte. Ich war gelegentlich ein wenig überrascht über einzelne Entscheidungen. Die Karlsruher Richter sind bei der Verfassungsfortbildung engagierter als der US Supreme Court.“ Und er fügte hinzu: Im Hinblick auf die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes mahne ich zur Zurückhaltung.“

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-berliner-gedankenspiele-zur-dritten-gewalt-12879093.html


Schau an. Mal wieder ein Anti-Schäuble-Strang. :D

Na, wenn Schäuble soviel geballte politische Urteilsfähigkeit entgegenweht wie hier, dann hat er aber kaum eine Chance, oder? :auro:

Apropos: er hätte ohnehin keine Chance. Um das Bundesverfassungsgericht zu "entmachten", bräuchte er je eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Denn er müsste das Grundgesetz, unsere Verfassung, ändern. Das schafft er nicht. Es wäre ohnedies verfassungsrechtlich unzulässig, das Bundesverfassungsgericht als eine der drei tragenden Säulen unserer Demokratie zu "entmachten"!



Interessant ist das nach der EU Ermächtigung die BRD Insitutionen zu reinen Fassaden verkommen - Kroll Oper läßt grüßen !!!


Nein, "interessant" ist das nicht, nur blöde.

Arnold
12.04.2014, 21:31
Juristisch ist es eine spannende Frage: Wie weit kann und wie weit darf das BVerfG gehen, dem Gesetzgeber bei Änderungen des BVerfGG und der entsprechenden Artikel des GG in seine Arbeit hineinzureden?


So weit wie nötig.

Arnold
12.04.2014, 21:40
Schäuble versucht gerade Merkel so viele Steine wie nur irgend möglich in den Weg zu legen.

Erst das Durchsickern von neuen Rettungsmilliarden für Griechenland vor der BTW, jetzt Sudetenland-Vergleich, nun das geschickte Durchsickern von "Gedankenspielen beim Nobel-Italiener" zur Aushebelung des Grundgesetzes. Was kommt als Nächstes?

Leute, Schäuble ist Merkels Gegner Nr. 1 - Aufmerksamen Betrachtern sollte das nicht entgangen sein. Was er damit bezweckt, ist mir noch nicht klar. Kanzler wird der nicht mehr werden - zu alt. Bereitet er seinen Abgang sooo sorgfältig vor? Sehen wir ihn bald etwa bei einer anderen Partei????


In einem gebe ich dir Recht: einen Dienst erweisen Schäuble und sein Anhang ihrer Partei nicht.

Arnold
12.04.2014, 21:45
ich bewundere immer die Leute die anscheind so enorme Kräfte besitzen um Realitäten erfolgreich zu ignorieren und zu leugnen, auch wenn sie jeden Tag vor die Türe ihre Großstadt treten !


Mich verwundern immer die Leute, die anscheinend eine so wirre Phantasie besitzen, um Irrealitäten nicht nur zu erfinden, sondern dann auch noch an sie als tatsächliche Realitäten fest zu glauben und das sogar öffentlich zu verkünden, wenn sie "draußen" mal wieder ihre Mitmenschen belästigen!



Jedes Elternpaar das heute Kinder im schulfähigen Alter hat kann da Lieder singen !


Wo man singt, da lass dich nieder, böse Menschen haben keine Lieder – aber immer öfter dieselben dümmlichen Sprüche von sog. "Umvolkung" und dergleichen Schwachsinns mehr.

Arnold
12.04.2014, 22:02
Das BVerG ist schon lange nur ein Erfüllungsgehilfe der Politik...


Na klar. Deshalb freut sich der Schäuble ja auch so. :D



Man kann das an jedem Urteil erkennen...an jedem....


Du vielleicht - "man" nicht.



Denn auch bei abweichenden Entscheidungen wird niemals der Kläger in der Sache durchkommen, es wird nur die Politik zur Nachbesserung aufgefordert....


Meine Güte. :auro:



Leicht zu erkennen am Staatshaftungsrecht....ausser Kraft gesetzt....ein neues gibt es bis heute nicht:D


Und warum hat das BVerfG das Staatshaftungsgesetz damals abgelehnt? Na?



Das BVerG kann man ersatzlos streichen....keine Auswirkungen wären zu befürchten.


Nein, "man" kann das nicht – und derzeit auch sonst niemand!

Sander
12.04.2014, 22:06
Das Bundesverfassungsgericht macht den Kohl auch nicht mehr fett. Was solls.

hamburger
12.04.2014, 22:13
Und warum hat das BVerfG das Staatshaftungsgesetz damals abgelehnt? Na?


Na...dann verkünde mal....denn jetzt gibt es überhaupt keins...was du wohl nicht weisst:basta:

mick31
13.04.2014, 21:31
Na klar. Deshalb freut sich der Schäuble ja auch so. :D




Du vielleicht - "man" nicht.





Meine Güte. :auro:





Und warum hat das BVerfG das Staatshaftungsgesetz damals abgelehnt? Na?





Nein, "man" kann das nicht – und derzeit auch sonst niemand!






Heute mal wieder als Arnold unterwegs, nicht als Dalmatin?

Leberecht
13.04.2014, 22:28
Das macht den Kohl auch nicht mehr fett.
Das Bundesverfassungsgericht hat gleich eines Sterblichen seine Einflußnahme auf die Gegenwart verloren und tritt nur noch formell und ohne Kompetenz in Erscheinung.

Erik der Rote
14.04.2014, 12:44
Immer noch Probleme mit der Zeitumstellung? Naja, die paar verschlafenen Jahrzehntchen. :D





[FONT=Book Antiqua][SIZE=3]Schau an. Mal wieder ein Anti-Schäuble-Strang. :D


Arnold mit deiner Symphatie für Wolfgang Schäuble gehörst du hier Forum wohl zur absoluten Minderheit ! und die begeisterung in der zionitischen BRD für ihn dürfte sich auch in GRenzen halten :D

aber trolle hier nur weiter als Staatsdiener herum !!! dann sehen alle was für Gedankengänge ihr habt !

Sander
15.04.2014, 15:27
Das Bundesverfassungsgericht hat gleich eines Sterblichen seine Einflußnahme auf die Gegenwart verloren und tritt nur noch formell und ohne Kompetenz in Erscheinung.

Nun ja.

BlackForrester
15.04.2014, 16:37
Davon mag er träumen...der Wolfgang aus dem Badener Land...aber was zeigt Schäuble auf?

Doch nur die Spitze des Eisberges...das Bundesverfassungsgericht ist doch allen Parteien ein Dorn im Auge, weil es eben keine willfährigen (Parteien)Urteile fällt, sondern immer noch das Grundgesetz und die Rechte der Bürger im Blickfeld hat.

Nur, man stelle sich vor die Parteien wollen das höchste deutsche Gericht abschaffen oder dessen Befugnis einschränken...es käme zu Klagen gegen dieses Vorgehen und wer würden dann entscheiden, ob die Abschaffung oder Befugniseinschränkung mit der Verfassung in Einklang zu bringen wäre....ups, genau das Gericht, welches man abschaffen oder in seiner Befugnis einschränken möchte.

Es ist eine Peinlichkeit, dass ein Gericht die deutschen Parteien in die Schranken weisen und immer wieder Urteile fällen muss, welche die Parteien daran erinnert, dass das Grundgesetz ÜBER dem Parteiwillen steht...und dies hat nichts mit "gestalten" zu tun, sondern mit dem Respekt vor dem Grundgesetz und den daraus erwachsenden Rechten und Pflichten für die Bürger, welches bei den deutschen Parteien längst abhanden gekommen ist.

opppa
16.04.2014, 08:29
Das Bundesverfassungsgericht hat gleich eines Sterblichen seine Einflußnahme auf die Gegenwart verloren und tritt nur noch formell und ohne Kompetenz in Erscheinung.

Das ist falsch!

Das Bundesverfassungsgericht ist die Fortsetzung des Krieges der Politiker gegen das Volk mit anderen Mitteln.

Wer setzt denn die Richter ein?

:aggr:

Arnold
19.04.2014, 18:54
Na...dann verkünde mal....denn jetzt gibt es überhaupt keins...was du wohl nicht weisst:basta:


Ihr müsst euch auch mal selbst bemühen. Ich sag‘ euch dann schon, was richtig oder falsch ist!

Affenpriester
19.04.2014, 18:57
Ihr müsst euch auch mal selbst bemühen. Ich sag‘ euch dann schon, was richtig oder falsch ist!

Naja, wenn man deine Meinung wissen will, ruft man am besten gleich den Bundestag oder den Pressesprecher von SPDCDUCSU an. Die werden da schon Infos rausgeben...

Eridani
19.04.2014, 19:03
Ihr müsst euch auch mal selbst bemühen. Ich sag‘ euch dann schon, was richtig oder falsch ist!


Ich sag‘ euch dann schon, was richtig oder falsch ist!

Genau! Unser Genosse, der die Wahrheit gepachtet hat. Bist Du Dir da immer so sicher?

Arnold
19.04.2014, 19:09
Arnold mit deiner Symphatie für Wolfgang Schäuble gehörst du hier Forum wohl zur absoluten Minderheit !


Mit deinen unüberlegten und oberflächlichen Fehlurteilen gehörst du hier im Forum wohl zur absoluten Mehrheit, wie ich vermute?



und die begeisterung in der zionitischen BRD


Gesundheit!



für ihn dürfte sich auch in GRenzen halten :D


Warum auch nicht - welcher Politiker wäre jemals unumstritten gewesen. Aber auch die völlige Ablehnung und wüste Beschimpfung Schäubles hält sich bei den vernunftbegabten Bürgern in Grenzen.



aber trolle hier nur weiter als Staatsdiener herum !!!


Welcher Tätigkeit ich nachgehe, kannst du nicht wissen. Man ist nicht automatisch "Staatsdiener", nur weil man nicht in eure permanenten dümmlichen Pöbeleien gegen alle demokratischen Politiker und unseren deutschen Staat samt seiner Verfassung einstimmt.



dann sehen alle was für Gedankengänge ihr habt !


Naja, welche Nebelschwaden eure "Sehfähigkeit" extrem eintrüben, ist nun wahrlich kein Geheimnis. :))

hamburger
19.04.2014, 21:07
Die Begründung kann Arnold nicht geben...denn dann müsste er erklären, warum es bis dato kein Neues gibt.:fizeig:
Mag sein, er handelt nicht im Auftrag, auf jedenfall ist er dem Staat verpflichtet.....
Das ist zwar nicht ganz so schlimm wie im dritten Reich, nur sollte man das auch preisgeben.
Dann werden die teilweise absurden Äußerungen verständlich......

Siddhartha
20.04.2014, 11:33
Wenn Schäuble sagt: "Im Hinblick auf die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes mahne ich zur Zurückhaltung“; dann scheint mir das eher ein bewusst falsche Aussage zu sein.

Es gibt keine Ewigkeitsgarantie für das Grundgesetz. Vielmehr ist das Grundgesetz von Anfang an als Provisorium eingesetzt worden. Das steht gaz klar in Artikel 146.

kandis
22.04.2014, 12:31
Das Verfassungsgericht riecht Lunte


Sorge in Karlsruhe über Berliner Fesselspiele

Die Richter am Bundesverfassungsgericht sind nervös: Sie befürchten, dass die Politik ihnen Fesseln anlegen will. Die SPD versucht zu beruhigen, doch in der Union gibt es gefährliche Gedankenspiele......

Nervöse Sorge in Karlsruhe

Jedenfalls sind sie es nicht. Es herrscht eher nervöse Sorge. Denn in den vergangenen Monaten wurde nicht nur über eine vereinzelte Entscheidung diskutiert, sondern über eine ganze Serie. Mal ging es um die Homo-Ehe, mal um die Euro-Rettung, mal um die Drei-Prozent-Klausel für die Europawahlen. Die Kritik kam dabei aus den verschiedensten Ecken. Immer aber drehte sie sich um den zentralen Vorwurf, dass Karlsruhe seine Kompetenzen überschreite.
.......
Fürchten muss Karlsruhe aber vor allem die Reaktionen aus Berlin. Denn für die Machtfülle der Frauen und Männer in den roten Roben gibt es keine Ewigkeitsgarantie. In der Hauptstadt herrscht nicht irgendeine Regierung, sondern eine große Koalition, die über eine 80-Prozent-Mehrheit im Bundestag verfügt. Damit lässt sich das Grundgesetz ändern – also auch die Rolle des Bundesverfassungsgerichts.

Niemand hat die Absicht, das Gericht zu beschädigen

Sorgsam werden in Karlsruhe Zeitungsberichte registriert, in denen es genau darum geht. Vor allem der konservative Teil der großen Koalition übt sich in Gedankenspielen, die sich mit der Frage befassen: Lassen sich dem Bundesverfassungsgericht Fesseln anlegen?

Da trifft sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) mit einer Schar von Staatsrechtslehrern, um über Möglichkeiten zu reden, wie man den Einfluss des Gerichts zurechtstutzen könnte. Das Brainstorming hatte es in sich, heikle Fragen kamen auf den Tisch: Sollte man die zwölfjährige Amtszeit der Verfassungsrichter verkürzen? Könnte eine Wiederwahloption störrische Richter disziplinieren? Sollten Gesetze nur noch mit Zweidrittelmehrheit im Senat gekippt werden können?

Dann kommt ein Gesprächskreis von Unionsabgeordneten um Fraktionschef Volker Kauder (CDU) zusammen. Aus der vertraulichen Runde sickerte die Erkenntnis durch, dass man künftig stärker auf die Auswahl der Kandidaten für die Richterposten achten müsse. Bei Nachfragen heißt es nur: Niemand hat die Absicht, das geschätzte Gericht zu beschädigen.
.......


http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article127170769/Sorge-in-Karlsruhe-ueber-Berliner-Fesselspiele.html

Hier scheint ausschliesslich die CDU die treibende Kraft für Veränderungen zu sein....