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Vollständige Version anzeigen : Killer schuldunfähig wg. Ramadan?



Wadenkater
12.03.2014, 20:59
http://www.bild.de/news/inland/mord/killer-will-schuldunfaehigkeit-wegen-ramadan-35029414.bild.html

Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt! :schock:

mick31
12.03.2014, 21:04
http://www.bild.de/news/inland/mord/killer-will-schuldunfaehigkeit-wegen-ramadan-35029414.bild.html

Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt! :schock:




Wenn Mohamedaner während des Ramadans Unzurechnungsfähig sind, dann muß man sie halt während dieser Zeit alle einsperren oder vorübergehend abschieben.

-jmw-
12.03.2014, 21:13
Einem gesunden erwachsenen Menschen ist es zuzumuten, einen halben Tag nicht zu essen und nicht zu trinken, ohne dass er eine Gefahr für die Öffentlichkeit wird.

Wadenkater
12.03.2014, 21:25
Wenn Mohamedaner während des Ramadans Unzurechnungsfähig sind, dann muß man sie halt während dieser Zeit alle einsperren oder vorübergehend abschieben.

Nein, bloß nicht!!! dann geht doch unsere Wirtschaft komplett kaputt!!! Da müssen wir aber noch an unserer tollen Tolleranz und an unserer Willkommenskultur feilen! gelle?? :crazy:

Wassiliboyd
12.03.2014, 21:32
http://www.bild.de/news/inland/mord/killer-will-schuldunfaehigkeit-wegen-ramadan-35029414.bild.html

Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt! :schock:
Du bist ja sowas von kulturunsensibel, Tstststs!

Ironie Ende.

Die Willfährigkeit der deutschen Justiz gegenüber islamischen Tätern wird immer kurioser!

mick31
12.03.2014, 21:33
Einem gesunden erwachsenen Menschen ist es zuzumuten, einen halben Tag nicht zu essen und nicht zu trinken, ohne dass er eine Gefahr für die Öffentlichkeit wird.

Es geht aber um Mohamedaner und deren Geistesverfassung

Erwachter
12.03.2014, 22:11
Dann dürfte es aber im Umkehrschluss das gleiche bedeuten.
D.h., ich hab mich nur verteidigt als ich den Mohamedaner killte weil der mich killen wollte weil Ramadan war.

Gehirnnutzer
12.03.2014, 23:17
http://www.bild.de/news/inland/mord/killer-will-schuldunfaehigkeit-wegen-ramadan-35029414.bild.html

Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt! :schock:

Mein lieber Wadenkater, mal den Artikel richtig lesen, das ist die Meinung eines Gutachters, nicht die des Gerichtes. Da der Gutachter für den Angeklagten spricht, dürfte er von der Verteidigung beauftragt worden sein, deren Verteidigungsstrategie auf Schuldunfähigkeit aus ist. Dem Verteidiger kann man keinen Vorwurf machen, der Macht nur seine Arbeit.

Mal abgesehen davon, das es im Ermessen des Richters liegt, wie er das Gutachten würdigt, wäre eine Entscheidung die auf Schuldunfähigkeit beruht, nicht ein solcher Freibrief, wie du es annimmst.

Immer dann, wenn Schuldunfähigkeit im Spiel ist, die durch die Handlungen des Täters herbeigeführt wird, kann der Rechtsbegriff der Actio libera in causa greifen und die hebt den § 20 StGB Straffreiheit bei Schuldunfähigkeit auf.

Die Voraussetzungen für die Actio libera in causa sind

1. Das Sichversetzen in den Zustand der Schuldunfähigkeit
2. Das begehen einer tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit
3. Der Täter muss den Vorsatz bzgl. 1 und 2 haben und der Vorsatz muss schon im Zustand der Schuldfähigkeit gegeben sein.

Fakt ist, das Fasten eines gläubigen Muslims geschieht immer vorsätzlich und den Rest kannst du dir denken.

Mal ab gesehen von dieser Rechtsbesonderheit, bezweifle ich, das der Richter ein Gegengutachten der Nebenkläger nicht zulassen wird.

Ich persönlich halte das Gutachten sogar für geschönt. Ich bin kein Arzt, aber mein gesunder Menschenverstand zweifelt daran, das beim normalen muslimischen Fastenverhalten, als keine Nahrungs- und Trinkwasseraufnahme bei Tag und nur Essen und Trinken bei Nacht, Hypoglykämie und Dehydrierung in solcher Symptomatik zusammentreffen können, das es zu schuldunfähigmachenden Bewusstseinsstörungen kommt.

-jmw-
13.03.2014, 08:32
Es geht aber um Mohamedaner und deren Geistesverfassung
Es geht um einen Mohammedaner und seine körperliche Verfassung: Dehydrierung, Unterzuckerung usw. usw.

herberger
13.03.2014, 08:58
Alles was wie ein Witz daher kommt wird irgendwann hier zur Realität.

JensVandeBeek
13.03.2014, 10:02
http://www.bild.de/news/inland/mord/killer-will-schuldunfaehigkeit-wegen-ramadan-35029414.bild.html

Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt! :schock:

Blödsinn, alles ist Verbrechen, was nach dem Gesetz als solche bestimmt wird. Mildernde Umstände, wegen Krankheiten, Alkohol- u. Drogenkonsum etc. muss das Gericht von Fall zu fall entscheiden. Ein "Persilschein" darf nicht kommen. Außerdem nicht alle Muslime sind so gläubig, dass sie immer im Ramadan fasten. Kranke
(physisch . und psychisch) dürfen überhaupt nicht fasten.

Brotzeit
13.03.2014, 10:53
Alles was wie ein Witz daher kommt wird irgendwann hier zur Realität.

Es ist bereits Realität ...

Jeder Ka .... bekommt hier "Oma´s Ohrfeigen-Rabatt" will er im Rammeldan im Rammelwahn war .......

herberger
13.03.2014, 11:02
Eine archaische Religion in einem Industrieland mit einer überwiegenden Bevölkerung von Agnostikern oder Atheisten,schlimmer kann es nicht kommen.Die Politkaste spricht von Religionsfreiheit Toleranz Demokratie und meint da mit eigentlich nur ihre Feigheit.Die rotgrünen Khmer die diese Leute begünstigen sind fast überwiegend formal Atheisten und weigern sich den letzten Satz des Amtseides so wahr mir Gott helfe zu sprechen.

Ein Künstler aus den Niederlanden sagte,nach dem Mord an van Gogh,haben wir alle ein bisschen Schiss.

Das der Islam ständig die rote Linie der Demokratie überschreitet wird einfach nur noch hingenommen.

Die Polit Hosenscheisser reden immer von "wehret den Anfängen"die Anfänge sind doch schon vorbei,Nazi hassen ist nur noch ein Pflicht Programm.

Wären die Nazis so wie die Moslems oder wie die immer behaupten,dann würden die sich vor Nazis in die Hose scheissen.

Dalmatin
13.03.2014, 12:29
http://www.bild.de/news/inland/mord/killer-will-schuldunfaehigkeit-wegen-ramadan-35029414.bild.html

Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt! :schock:

Das ist barer Unfug, was du im Eingangspost resümierst, der auch mit der Justiz NICHTS zu tun hat. Es ist das gute Recht der Verteidigung, alle denkbaren Möglichkeiten auszuschöpfen. Ob dem gefolgt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. In dem Falle und in der Konstellation halte ich es für sehr unwahrscheinlich im Hinblick auf einen strafmildernden Effekt!

Dalmatin
13.03.2014, 12:33
Es ist bereits Realität ...

Jeder Ka .... bekommt hier "Oma´s Ohrfeigen-Rabatt" will er im Rammeldan im Rammelwahn war .......

Ach ja? Ist das so? Na, dann sollte es dir ja nicht schwer fallen, mir hierzu zahllose Urteile zu benennen. Bin ja schon gespannt darauf, denn mir ist in meiner ganzen juristischen Laufbahn bislang noch kein solches untergekommen.
Oder ist dein Statement nicht einfach nur das typisch rechte, diffuse, polemisch-propagandistische Dampfgelabere, das wie ein Luftballon zerplatzt, wenn man mit der Faktennadel reinsticht? :D

Hrafnaguð
13.03.2014, 12:49
http://www.bild.de/news/inland/mord/killer-will-schuldunfaehigkeit-wegen-ramadan-35029414.bild.html

Was meint Ihr dazu? Sollen Verbrechen die währ. des Ramadans begangen werden in Zukunft pauschal wg. der starken phys. und psych. Belastung ein Persilschein ausgestellt werden? Ist zwar ein genialer Schachzug des Anwalts, aber kann das wirkl. sein, zumal die Moslems währ. des R. besonders dazu angehalten sind, aller Sünden zu entsagen? Oder ist das Töten von Ungläubigen währ. des R. geradezu ein Muss, dem jeder gläubige Moslem nachzueifern hat? Ich fass es nicht, die Justiz ist voll von Abartigkeiten, demgegenüber jeder Kinderschänder sich harmlos ausnimmt! :schock:

Meinste die Nummer zieht auch bei nem Heilfasten???
Da könnt ich ja gleich so einige mir unliebsame Gestalten quasi ohne große Folgen für mich
"neutralisieren". Hört sich gut an. Oder könnte es an meiner deutschen Herkunft dann doch noch scheitern mit der Straffreiheit oder wenn nicht das, so dem zu erwartenden mildest möglichen Urteil?

Hrafnaguð
13.03.2014, 12:50
Wenn Mohamedaner während des Ramadans Unzurechnungsfähig sind, dann muß man sie halt während dieser Zeit alle einsperren oder vorübergehend abschieben.

Vorübergehend:?

dead1man1walking
13.03.2014, 13:18
So, erst mal dürfen alle locker durch die Hose atmen. Hier ein weiterer Artikel:
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/rottweil/Starke-Zweifel-an-Prozessgutachten;art372529,6767556

Noch müsst ihr also nicht den Untergang des Abendlandes fürchten.

Schrottkiste
13.03.2014, 13:21
War der denn jetzt auch zu erschöpft, um noch öfter zu schießen? :?

herberger
13.03.2014, 13:38
So, erst mal dürfen alle locker durch die Hose atmen. Hier ein weiterer Artikel:
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/rottweil/Starke-Zweifel-an-Prozessgutachten;art372529,6767556

Noch müsst ihr also nicht den Untergang des Abendlandes fürchten.

Doch muss man,alles was gesagt oder geschrieben steht über den Islam wird früher oder später Realität.

Schweizer Knackis konvertieren zum Islam um auch in der Knastkantie Kalbsfleisch zu bekommen.

Brotzeit
13.03.2014, 15:51
Ach ja? Ist das so? Na, dann sollte es dir ja nicht schwer fallen, mir hierzu zahllose Urteile zu benennen. Bin ja schon gespannt darauf, denn mir ist in meiner ganzen juristischen Laufbahn bislang noch kein solches untergekommen.
Oder ist dein Statement nicht einfach nur das typisch rechte, diffuse, polemisch-propagandistische Dampfgelabere, das wie ein Luftballon zerplatzt, wenn man mit der Faktennadel reinsticht? :D



Du weißt ich bin Magier...
Ich kann eine Nadel durch einen aufgeblasenen Luftballon schieben ohne das der platzt! ............

Brotzeit
13.03.2014, 15:56
Ach ja? Ist das so? Na, dann sollte es dir ja nicht schwer fallen, mir hierzu zahllose Urteile zu benennen. Bin ja schon gespannt darauf, denn mir ist in meiner ganzen juristischen Laufbahn bislang noch kein solches untergekommen.
Oder ist dein Statement nicht einfach nur das typisch rechte, diffuse, polemisch-propagandistische Dampfgelabere, das wie ein Luftballon zerplatzt, wenn man mit der Faktennadel reinsticht? :D

Hast Du Dampfplauderer überhaupt andere "Argumente" als die dümmlich - dämliche Unterstellung von rechtem, diffusem, polemisch-propagandistischem Dampfgelabere" ? - " Nein! " -

Also warum schwingst du die dümmlich - dämliche Nazikeule, die schon längst unwirksam ist ?
Zumal du Schwätzer ; wenn du aufmerksam mal andere Beiträge in andere Threads gelesen hättest , merken und nachlesen können, daß ich kein Rechter bin! Aber du bist dafür umso mehr ein linksabgedrehter Propagandaschwätzer!

kikkoman
13.03.2014, 19:34
Vorübergehend:?

"Vorübergehend". :hi:

Dalmatin
13.03.2014, 20:45
Hast Du Dampfplauderer überhaupt andere "Argumente" als die dümmlich - dämliche Unterstellung von rechtem, diffusem, polemisch-propagandistischem Dampfgelabere" ? - " Nein! "

Aber inhaltliche, sachliche Gegenargumente scheinst du keine zu haben, was? Dafür lässt du dich zeilenlang mit inhaltsleerem Gelabere über mein Posting aus. Wer ist da von uns beiden nun der Dampfplauderer? Damit bestätigst du meine Kritik vollends!


Also warum schwingst du die dümmlich - dämliche Nazikeule, die schon längst unwirksam ist ?
Zumal du Schwätzer ; wenn du aufmerksam mal andere Beiträge in andere Threads gelesen hättest , merken und nachlesen können, daß ich kein Rechter bin! Aber du bist dafür umso mehr ein linksabgedrehter Propagandaschwätzer!

Lesen scheinst du ja zu können, ok. Aber das Gelesene auch zu kapieren, da scheint's dich bereits bös' aus der Kurve zu tragen. Dieses Defizit ersetzt du dann mit Phantasien über mein Posting.

Ich schrieb NIRGENDWO, dass du ein Rechter wärst. Ich schwang auch nirgendwo die Nazikeule. Ich hinterfragte, ob dein Statement nicht einfach nur das typisch rechte, diffuse, polemisch-propagandistische Dampfgelabere ist, weil dumpfbackenrechterseits nämlich genau das wieder- und wiederkauend "argumentiert" wird, du dergleichen hier nachplapperst und zudem auf keine Fakten stützt.
Kleine Hilfestellung: wenn ich von deinem Statement rede, dann beziehe ich mich auf eine konkrete Äußerung von dir, nicht auf deine Person.

Interessant übrigens, dass du mir vorwirfst, ich würde dich hier als Rechten bezeichnen - was definitiv nicht der Fall ist - selber aber umgekehrt mich als "linksabgedrehter Propagandaschwätzer" bezeichnest. Immer das gleiche Lied, dass diejenigen sich am meisten über jene Dinge bei Anderen aufregen, die sie selber allgegenwärtig tun :D

Wadenkater
14.03.2014, 00:13
Mein lieber Wadenkater, mal den Artikel richtig lesen, das ist die Meinung eines Gutachters, nicht die des Gerichtes. Da der Gutachter für den Angeklagten spricht, dürfte er von der Verteidigung beauftragt worden sein, deren Verteidigungsstrategie auf Schuldunfähigkeit aus ist. Dem Verteidiger kann man keinen Vorwurf machen, der Macht nur seine Arbeit.

Mal abgesehen davon, das es im Ermessen des Richters liegt, wie er das Gutachten würdigt, wäre eine Entscheidung die auf Schuldunfähigkeit beruht, nicht ein solcher Freibrief, wie du es annimmst.

Immer dann, wenn Schuldunfähigkeit im Spiel ist, die durch die Handlungen des Täters herbeigeführt wird, kann der Rechtsbegriff der Actio libera in causa greifen und die hebt den § 20 StGB Straffreiheit bei Schuldunfähigkeit auf.

Die Voraussetzungen für die Actio libera in causa sind

1. Das Sichversetzen in den Zustand der Schuldunfähigkeit
2. Das begehen einer tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit
3. Der Täter muss den Vorsatz bzgl. 1 und 2 haben und der Vorsatz muss schon im Zustand der Schuldfähigkeit gegeben sein.

Fakt ist, das Fasten eines gläubigen Muslims geschieht immer vorsätzlich und den Rest kannst du dir denken.

Mal ab gesehen von dieser Rechtsbesonderheit, bezweifle ich, das der Richter ein Gegengutachten der Nebenkläger nicht zulassen wird.

Ich persönlich halte das Gutachten sogar für geschönt. Ich bin kein Arzt, aber mein gesunder Menschenverstand zweifelt daran, das beim normalen muslimischen Fastenverhalten, als keine Nahrungs- und Trinkwasseraufnahme bei Tag und nur Essen und Trinken bei Nacht, Hypoglykämie und Dehydrierung in solcher Symptomatik zusammentreffen können, das es zu schuldunfähigmachenden Bewusstseinsstörungen kommt.

:schnatt: Mein lieber Gehirnnutzer, ja ich weiss wer lesen kann ist klar im Vorteil :D !!! aber dein Beitrag ist trotzdem zieml. spitzfindig. Ja, ich gebe zu, der Anwalt hat nicht selber so ein Gutachten erstellt sondern es erstellen lassen, aber die Idee dazu hatte eben dieser Anwalt. Er macht seinen Job, auch klar, aber er hätte dieses durchaus aussichtsreiche Gutachten sicherlich nicht erstellen lassen, wenn es nicht schon eine erhebl. Tendenz in der Öffentlichkeit gäbe, für kriminelle Ausländer, spez. Moslems, alle mögl. Entschuldigungen und Erklärungen für die abscheulichsten Taten zu finden, um ihnen eine mögl. geringe Strafe zu ermöglichen. Ich glaube kaum, dass ein volltrunkener Neonazi, der irgendeine Gewalttat begeht, auf ebenso mildernde Umstände hoffen dürfte, obwohl sein Bewußtsein ja ebenfalls erhebl. beeinträchtigt wäre- es handelt sich schlicht und einfach um Messen mit zweierlei Maß - kannst Du mir folgen?

Brotzeit
14.03.2014, 09:40
Ich schrieb NIRGENDWO, dass du ein Rechter wärst. Ich schwang auch nirgendwo die Nazikeule. Ich hinterfragte, ob dein Statement nicht einfach nur das typisch rechte, diffuse, polemisch-propagandistische Dampfgelabere ist, weil dumpfbackenrechterseits nämlich genau das wieder- und wiederkauend "argumentiert" wird, du dergleichen hier nachplapperst und zudem auf keine Fakten stützt.

Der Satz von Dir sprich "Bände" ..........


Oder ist dein Statement nicht einfach nur das typisch rechte, diffuse, polemisch-propagandistische Dampfgelabere, das wie ein Luftballon zerplatzt, wenn man mit der Faktennadel reinsticht? :D


Bevor Dummbabbler hier weiter dich dich so verbal verbiegst und mit Hilfe von stammtischphilosophischen Arbeitshypothesen hier daher redest........


Denke erst ein mal über folgende Zeilen nach ....

"Dies ist mein Haus! In diesem Haus bin ich der Herr!
Möge mir ein jeder wohlgesonnener Gast willkommen sein!
Möge er die Annehmlichkeiten meines Hauses nutzen!
Möge er sich aber unterstehen mich zu hintergehen und meine Gastfreundschaft auszunutzen!

Wer sich als unser Gast daneben benimmt ;
der ist ein Ka.....sper :fuck: ( :D ) und gehört extrahiert aus unserer Gesellschaft und dessen Umfeld!

Niemand hat sich hier so zu verhalten daß er andere gefährdet oder gar eine Gefahr für Andere darstellt!
Das gilt auf für die Teppichküsserfraktion im Rammeldahn!
Es gibt dafür keinerlei akzeptabele sich strafmildernd auswirkende logische erklärende Entschuldigungen oder entschuldigende Erklärungen .......... Kein Teppichküsser hat im Rammeldahn eine andere Menschen anzufallen oder sich gegen über einer / einem Dritten zu vergreifen! Entweder soll er sich während des Rammeldahns aus der Gesellschaft fern halten oder diesem zu entsagen oder das Land zu verlassen!

schastar
14.03.2014, 09:53
So, erst mal dürfen alle locker durch die Hose atmen. Hier ein weiterer Artikel:
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/rottweil/Starke-Zweifel-an-Prozessgutachten;art372529,6767556

Noch müsst ihr also nicht den Untergang des Abendlandes fürchten.

Egal wie er verurteilt wird, es wird nicht besser werden wenn sich nicht grundsätzlich was ändert.
Türken, Neger und Co sind nachweißlich nun mal gewaltbereiter als Deutsche.

Gehirnnutzer
14.03.2014, 15:22
:schnatt: Mein lieber Gehirnnutzer, ja ich weiss wer lesen kann ist klar im Vorteil :D !!! aber dein Beitrag ist trotzdem zieml. spitzfindig. Ja, ich gebe zu, der Anwalt hat nicht selber so ein Gutachten erstellt sondern es erstellen lassen, aber die Idee dazu hatte eben dieser Anwalt. Er macht seinen Job, auch klar, aber er hätte dieses durchaus aussichtsreiche Gutachten sicherlich nicht erstellen lassen, wenn es nicht schon eine erhebl. Tendenz in der Öffentlichkeit gäbe, für kriminelle Ausländer, spez. Moslems, alle mögl. Entschuldigungen und Erklärungen für die abscheulichsten Taten zu finden, um ihnen eine mögl. geringe Strafe zu ermöglichen. Ich glaube kaum, dass ein volltrunkener Neonazi, der irgendeine Gewalttat begeht, auf ebenso mildernde Umstände hoffen dürfte, obwohl sein Bewußtsein ja ebenfalls erhebl. beeinträchtigt wäre- es handelt sich schlicht und einfach um Messen mit zweierlei Maß - kannst Du mir folgen?

Wadenkater, erkläre mir mal bitte, wie man mit zweierlei Maß messen kann, wo noch nichts gemessen oder besser gesagt bewertet, gewürdigt wurde, das wäre erst nämlich mit der Fällung des Urteils der Fall.

Aber lassen wir das mal beiseite und gehen mal von unseren subjektiven Bewertungen aus. Im Grunde genommen bewertest du, oder beurteilst du nur die Worte Moslem und Ramadan, den Rest des Gutachtens ignorierst du.

Lassen wir doch die beiden Worte mal außen vor und beschäftigen uns mit dem Rest.

Nun, das Gutachten sagt aus, das Dehydrierung und Hypoglykämie können zu Bewusstseinsstörungen führen. Das ist nicht nur die Meinung des Gutachters, das ist Fakt und für jeden aus verschiedenen Quellen auch dem Internet zu verifizieren. Bezüglich der Hypoglykämie kann ich als Diabetiker auch auf eigener Erfahrungen zurückgreifen. Fakt ist auch, dass diese Bewusstseinsstörungen einen Grad erreichen können, der zur juristischen Schuldunfähigkeit führen kann. Fakt ist auch, das mangelnde Trinkwasser- und Nahrungsaufnahme, bzw. das fehlen solcher, Dehydrierung und Hyperglykämie auslösen können.
Fasten ist allgemein gesehen in jeder Form eine vorsätzliche bewusste Mangelaufnahme bzw. Nichtaufnahme, die zu Dehydrierung und Hypoglykämie führen kann, aber nicht muss.
Alles Fakten, die nichts mit der Ethnie des Täters zu tun haben.
Welche allgemeinen logischen Schlussfolgerungen sind auf Grund dieser Ethnien-unabhängigen Fakten möglich?
Zunächst einmal ist es theoretisch möglich, das Fasten eine Dehydrierung und Hypoglykämie auslösen kann, die zu Bewusstseinsstörungen führen können, die einen Schuldfähigkeits ausschliessenden Grad erreichen können.
Ob das in der Praxis im einzelnen Fall so ist, muss anhand diese Falles festgestellt werden.

In einem Prozess gehört es zur Klärung der Schuldfrage auch dazu, zu klären ob der Täter zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war. Wie wir eben dich logische Analyse festgestellt haben, kann ein solcher Zustand schon mal theoretisch als Folge des Fastens ohne Betrachtung der Ethnie oder des Täters möglich sein. Da Fasten allgemein keine kulturelle Ausprägung hat, sondern erst bestimmte Formen des Fastens kann man im Zusammenhang mit den eben genannten Betrachtungen und Fakten, nicht von einer Sonderbehandlung sprechen. Es ist eine simple zulässige Verteidigungsstrategie zu dem ist auch der Staatsanwalt gezwungen sowohl gegen als auch für den Täter zu ermitteln.

JensVandeBeek
14.03.2014, 15:37
... Ich kann eine Nadel durch einen aufgeblasenen Luftballon schieben ohne das der platzt! ............
Wenn ich dir die Stelle zeige, wo du den Nadel reinstecken sollst, nicht ;)

jack000
14.03.2014, 16:21
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das der damit durchkommt.

Löwe
14.03.2014, 16:28
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das der damit durchkommt.

...wenn jetzt noch die schlechte Kindheit dazu kommt, kriegt er 40te Bewährungsstrafe, ganz gewiss.

jack000
14.03.2014, 16:39
...wenn jetzt noch die schlechte Kindheit dazu kommt, kriegt er 40te Bewährungsstrafe, ganz gewiss.

Wäre interessant zu erfahren, wie das Urteil dann aussieht. Aber darüber wird ja meisst nicht berichtet.

Dalmatin
14.03.2014, 16:42
Denke erst ein mal über folgende Zeilen nach ....

"Dies ist mein Haus! In diesem Haus bin ich der Herr!
Möge mir ein jeder wohlgesonnener Gast willkommen sein!
Möge er die Annehmlichkeiten meines Hauses nutzen!
Möge er sich aber unterstehen mich zu hintergehen und meine Gastfreundschaft auszunutzen!

Wer sich als unser Gast daneben benimmt ;
der ist ein Ka.....sper :fuck: ( :D ) und gehört extrahiert aus unserer Gesellschaft und dessen Umfeld!

Niemand hat sich hier so zu verhalten daß er andere gefährdet oder gar eine Gefahr für Andere darstellt!
Das gilt auf für die Teppichküsserfraktion im Rammeldahn!
Es gibt dafür keinerlei akzeptabele sich strafmildernd auswirkende logische erklärende Entschuldigungen oder entschuldigende Erklärungen .......... Kein Teppichküsser hat im Rammeldahn eine andere Menschen anzufallen oder sich gegen über einer / einem Dritten zu vergreifen! Entweder soll er sich während des Rammeldahns aus der Gesellschaft fern halten oder diesem zu entsagen oder das Land zu verlassen!

Und wieder phantasierst du irgendwas zusammen. Ich hab hier nirgendwo den Standpunkt vertreten, dass solch eine Tat legitim oder aufgrund einer religiösen Tradition zu entschuldigen ist. Was ich kritisiere ist einfach nur die völlig überflüssige Hysterie, nur weil die Verteidigung sich darauf zu berufen versucht. Daran gibt's aber nichts auszusetzen - das ist das gute Recht der Verteidigung, alles Mögliche einzubringen, was sie meint, auch nur annähernd schuld- oder strafmindernd verwenden zu können. Völlig egal, wie abstrus das sein mag. Darüber aufregen kann man sich im Grunde genommen erst dann, wenn solch eine Verteidigungsstrategie im Urteil strafmildernd berücksichtigt wird.

Löwe
15.03.2014, 09:21
Wäre interessant zu erfahren, wie das Urteil dann aussieht. Aber darüber wird ja meisst nicht berichtet.

Stimmt, erfährt man erst bei der nächsten Verurteilung, wenn man aufpasst und im Gerichtssaal sitzt.

Brotzeit
15.03.2014, 10:09
Und wieder phantasierst du irgendwas zusammen. Ich hab hier nirgendwo den Standpunkt vertreten, dass solch eine Tat legitim oder aufgrund einer religiösen Tradition zu entschuldigen ist. Was ich kritisiere ist einfach nur die völlig überflüssige Hysterie, nur weil die Verteidigung sich darauf zu berufen versucht. Daran gibt's aber nichts auszusetzen - das ist das gute Recht der Verteidigung, alles Mögliche einzubringen, was sie meint, auch nur annähernd schuld- oder strafmindernd verwenden zu können. Völlig egal, wie abstrus das sein mag. Darüber aufregen kann man sich im Grunde genommen erst dann, wenn solch eine Verteidigungsstrategie im Urteil strafmildernd berücksichtigt wird.

Deinen verschwurbelten und verquirlten Detritus kannst du deiner Oma erzählen; aber nicht mir!

Dalmatin
26.03.2014, 00:52
Deinen verschwurbelten und verquirlten Detritus kannst du deiner Oma erzählen; aber nicht mir!

Tja... es ist aber nunmal so (geltendes Recht und offiziell gesellschaftlicher Umgang), wie ich es schrieb - völlig egal, wie du das siehst und ob es dir einleuchtet oder nicht.

schastar
26.03.2014, 04:43
Wäre interessant zu erfahren, wie das Urteil dann aussieht. Aber darüber wird ja meisst nicht berichtet.

klar wäre es interessant.

Helgoland
27.03.2014, 06:28
...wenn jetzt noch die schlechte Kindheit dazu kommt, kriegt er 40te Bewährungsstrafe, ganz gewiss.

Oder die "religiöse und kulturelle" Herkunft:

Isa S. (24, Student) hatte seine Ex-Freundin Jolin (22) hinterrücks im Hausflur erstochen. Sie war im 3. Monat schwanger von ihm, er forderte die Abtreibung, sie wollte das Kind behalten. Im Mordprozess am Landgericht Wiesbaden forderte der Staatsanwalt lebenslang für den in Deutschland geborenen Isa S., dessen Eltern aus Afghanistan kommen. Dazu die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dann könnte Isa S. nicht schon nach 15 Jahren die Entlassung auf Bewährung beantragen. ABER: Die Richter lehnten das ab: Isa S. habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“.

http://www.bild.de/news/inland/urteil/empoerung-nach-mordprozess-35239626.bild.html

43100

Dr Mittendrin
27.03.2014, 06:46
So, erst mal dürfen alle locker durch die Hose atmen. Hier ein weiterer Artikel:
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/rottweil/Starke-Zweifel-an-Prozessgutachten;art372529,6767556

Noch müsst ihr also nicht den Untergang des Abendlandes fürchten.

Was wir nicht befürchten müssen hast du Idiot nicht zu bestimmen. Da liegt Sarrazin schon näher " Deutschland schafft sich ab".

dead1man1walking
27.03.2014, 13:27
Was wir nicht befürchten müssen hast du Idiot nicht zu bestimmen. Da liegt Sarrazin schon näher " Deutschland schafft sich ab".

Ganz ruhig, Kleiner. Sarrazin hat von tuten und blasen keine Ahnung. Wenn, dann schon eher der Herr Buschkowsky, der damit täglich zu tun hat.

Dr Mittendrin
27.03.2014, 14:35
Ganz ruhig, Kleiner. Sarrazin hat von tuten und blasen keine Ahnung. Wenn, dann schon eher der Herr Buschkowsky, der damit täglich zu tun hat.

Auch der Buschkowski hat Ahnung. Nur bekommt der bald einen Knoten in die Zunge vor lauter PC-konformes Reden.

dead1man1walking
27.03.2014, 14:38
Auch der Buschkowski hat Ahnung. Nur bekommt der bald einen Knoten in die Zunge vor lauter PC-konformes Reden.

Ich sagte doch, dass der Ahnung hat.