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Vollständige Version anzeigen : „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung



Hilarius
21.02.2014, 17:57
Wenn Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Schweizer Gerichtshofs keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben. Das berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.



Hervoragende Entscheidung!

Varg
21.02.2014, 17:58
Thread zum Thema besteht schon.....

Hilarius
21.02.2014, 17:59
Jau....leider übersehen..............

akainu2012
21.02.2014, 19:58
Dann sollte ja Drecksschweizer oder Sauschweizer auch keine Beleidigung sein. Gut zu wissen.

Fortuna
21.02.2014, 20:12
Dann sollte ja Drecksschweizer oder Sauschweizer auch keine Beleidigung sein. Gut zu wissen.


Wenn ich mir die Glücksritter so anschaue, die in mein Land kommen um das Geld zu stehlen, daß meine Vorfahren und ich erarbeitet haben, dann kommen mir auch ganz bestimmte Worte in den Sinn.

Stanley_Beamish
21.02.2014, 20:56
Dann sollte ja Drecksschweizer oder Sauschweizer auch keine Beleidigung sein. Gut zu wissen.

Wenn du die Urteilsbegründung genau gelesen hättest, wüsstest du, dass das eben doch eine diskriminierende Aussage ist.

tabasco
21.02.2014, 21:00
Dann sollte ja Drecksschweizer oder Sauschweizer auch keine Beleidigung sein. Gut zu wissen.

Doch. Drecksschweizer oder Sauschweizer sind ja Schweizer. Nicht undefinierbare "Asylbewerber aus allen herrenländern".

Wobei ich den Einwand doch nicht so verkehrt finde: ich will auch keine Polizisten in einem zivilisierten Land wissen, die derartiges Wortschatz wie „Sauausländer“ oder „Dreckasylanten“ drauf haben.

tabasco
21.02.2014, 21:01
(...) daß meine Vorfahren und ich erarbeitet haben, dann kommen mir auch ganz bestimmte Worte in den Sinn.Das stimmt. Allerdings alleine dank der Gnade der Geburt in einem richtigen Land.

Westphale
21.02.2014, 21:09
Doch. Drecksschweizer oder Sauschweizer sind ja Schweizer. Nicht undefinierbare "Asylbewerber aus allen herrenländern".



Das Bundesgericht geht sogar noch einen Schritt weiter: Selbst die Verwendung der Bezeichnungen «Sau-» oder «Dreck-» in Verbindung mit einer bestimmten Nationalität oder Ethnie würde laut den Richtern keine Rassendiskriminierung darstellen.
http://www.blick.ch/news/schweiz/dreckasylant-ist-nicht-rassistisch-id2694664.html


Auch wenn es keine Rassendiskriminierung sei, kann es aber doch eine Beleidigung oder Beschimpfung sein und bestraft werden.

Shahirrim
21.02.2014, 21:11
Dann sollte ja Drecksschweizer oder Sauschweizer auch keine Beleidigung sein. Gut zu wissen.

Nein, du hast nichts verstanden! Drecksnichtasylant wäre nicht rassistisch.

tabasco
21.02.2014, 21:12
Nein, du hast nichts verstanden! Drecksnichtasylant wäre nicht rassistisch.

Dreckseinheimische.

:)

jochen53
21.02.2014, 21:25
Auch wenn es keine Rassendiskriminierung sei, kann es aber doch eine Beleidigung oder Beschimpfung sein und bestraft werden.
Wenn ich es richtig verstanden habe hätte der betroffene Algerier den Polizisten in einem Zivilprozeß wegen Beleidigung auf Schadenersatz verklagen können. Bei Rassendiskriminierung hätte der Staatsanwalt ein Strafverfahren einleiten müssen.

So oder so ist es ein Unding dass ein Amtsträger in Ausübung seines Dienstes solche Sprüche ablässt. Wird sich bestimmt sehr positiv bei den anstehenden Verhandlungen mit der EU aufs Gesprächsklima auswirken. Da haben es die Schweizer ja ausschließlich mit Drecksausländern zu tun. Nur dumm dass die Schweizer da als Bittsteller auftreten. Aber als souveränes und direktdemokratisches Land hat die Schweiz selbstverständlich das Recht, sich beliebig oft ins Knie zu schießen und sich dafür selber zu feiern.

Arcona
21.02.2014, 22:53
Das stimmt. Allerdings alleine dank der Gnade der Geburt in einem richtigen Land.

Auch den afrikanischen Völkern steht es frei erfolgreich zu sein, und in die Riege der Industrienationen aufzusteigen. Rein Rohstoff mäßig haben die Afrikaner uns Europäern gewaltig was voraus. Die Voraussetzungen sollten also eigentlich gut sein. Problem ist nur: die Völker des afrikanischen Kontinents scheinen von allein nicht dazu in der Lage zu sein, auch nur irgendwas voreinander zu kriegen.
Das darf man natürlich so nicht sage, weil es ganz pöse rassistisch ist, ist aber ein Fakt.

akainu2012
22.02.2014, 01:05
Wenn ich mir die Glücksritter so anschaue, die in mein Land kommen um das Geld zu stehlen, daß meine Vorfahren und ich erarbeitet haben, dann kommen mir auch ganz bestimmte Worte in den Sinn.

Meinst du damit die Schweiz ? Die Schweiz die Steuerhinterziehern aus aller Welt zu Flucht bietet und auf Kosten anderen Menschen und Völker mit Kriminellen zusammen arbeitet und Geschäfte macht ? Und du willst anderen was von Geld stehlen erzählen ? Du reist dein Maul hier aber ganz schön weit auf..

@Topic: ich muss mich korrigieren, es ging wie ihr sagt um Rassendiskriminierung und nicht um Beleidigung. Aber gut zu wissen, dass Drecksschweizer oder Sauschweizer Oder Dreckseinhemische auch keine Rassendiskriminierung sein dürfte. Wobei ich mir da nicht so sicher bin.. denn der Schweiz traue ich viel Doppelmoral zu.

Aber evtl. lässt sich ja das mit einer Volksabstimmung eindeutig klären :haha:

Commodus
22.02.2014, 01:20
Das stimmt. Allerdings alleine dank der Gnade der Geburt in einem richtigen Land.

Nein. Dank der Tradition, Kultur und Werte. Ordnung, Disziplin und unermesslichen Fleiß. Das sind rasische Merkmale welche durch die Gene weitergereicht werden.

Offenbar kann ein Neger (trotz Reichtümer natürlicher Ressourcen) es nie zu etwas bringen.

Außerdem wird man nicht zufällig "irgendwo" geboren, sondern man ist das direkte Produkt seiner Vorfahren.

Commodus
22.02.2014, 01:27
Nein, du hast nichts verstanden! Drecksnichtasylant wäre nicht rassistisch.

Genauso wie Dreckstürke.

Fortuna
22.02.2014, 02:57
Wenn ich es richtig verstanden habe hätte der betroffene Algerier den Polizisten in einem Zivilprozeß wegen Beleidigung auf Schadenersatz verklagen können. Bei Rassendiskriminierung hätte der Staatsanwalt ein Strafverfahren einleiten müssen.

So oder so ist es ein Unding dass ein Amtsträger in Ausübung seines Dienstes solche Sprüche ablässt. Wird sich bestimmt sehr positiv bei den anstehenden Verhandlungen mit der EU aufs Gesprächsklima auswirken. Da haben es die Schweizer ja ausschließlich mit Drecksausländern zu tun. Nur dumm dass die Schweizer da als Bittsteller auftreten. Aber als souveränes und direktdemokratisches Land hat die Schweiz selbstverständlich das Recht, sich beliebig oft ins Knie zu schießen und sich dafür selber zu feiern.


Auch "Amtsträger" sind keine Übermenschen. Wenn man sieht unter welchem Stress die oft stehen - gerade im Stress mit "Drecksprovokateuren", die es darauf anlegen, sie zur Weißglut zu treiben - dann kann man auch denen einmal einen "Ausraster" zubilligen.

In der Regel sind diese "Amtsträger" nämlich arme Hunde, die den Kopf für eine verfehlte Politik hinhalten müssen und die den "Dreck" auszubaden haben, den hochbezahlte aber unterbegabte Blockparteiidioten anrichten.

Mir ist ein Polizist, der mit Herzblut an seiner Aufgabe hängt die Bürger zu schützen und der im Eifer des Gefechts dabei einmal lospoltert lieber als ein schleimiger Karrierist, der immer brav das Hohe Lied der Heiligen Mulikultur singt und auch dann noch untätig zuschaut wenn Straftäter mit politisch gewünschter Narrenfreiheit Leben, Sicherheit und Eigentum von ungeschützten Steuerdeppen angreifen.

fatalist
22.02.2014, 03:17
Die Schweiz ist eine Demokratie, die BRD nicht.
Das zeigt sich auch anhand solcher Urteile.

schastar
22.02.2014, 07:31
Dann sollte ja Drecksschweizer oder Sauschweizer auch keine Beleidigung sein. Gut zu wissen.

Mit deiner Aussage hast du bewiesen die Begründung des Gerichts nicht verstanden zu haben.

Noch mal langsam durchlesen und lange überlegen. Dann wirst du erkennen wie unsinnig deine Aussage ist.

akainu2012
22.02.2014, 07:35
Mit deiner Aussage hast du bewiesen die Begründung des Gerichts nicht verstanden zu haben.

Noch mal langsam durchlesen und lange überlegen. Dann wirst du erkennen wie unsinnig deine Aussage ist.

Und mit deiner Aussage hast du bewießen, dass du den Thread nicht ließt, aber umso voreileiger über Ziel hinaus schiesst.

Noch mal langsam Thread durchlesen und lange überlegen.

Hammerkopf
22.02.2014, 07:43
Meinst du damit die Schweiz ? Die Schweiz die Steuerhinterziehern aus aller Welt zu Flucht bietet und auf Kosten anderen Menschen und Völker mit Kriminellen zusammen arbeitet und Geschäfte macht ? Und du willst anderen was von Geld stehlen erzählen ? Du reist dein Maul hier aber ganz schön weit auf..

@Topic: ich muss mich korrigieren, es ging wie ihr sagt um Rassendiskriminierung und nicht um Beleidigung. Aber gut zu wissen, dass Drecksschweizer oder Sauschweizer Oder Dreckseinhemische auch keine Rassendiskriminierung sein dürfte. Wobei ich mir da nicht so sicher bin.. denn der Schweiz traue ich viel Doppelmoral zu.

Aber evtl. lässt sich ja das mit einer Volksabstimmung eindeutig klären :haha:

Mein Gott, bist Du dämlich. Lies nochmal vor vorn, immer wieder, bis Du es dann endlich verstanden hast. Obwohl ich da keine große Hoffnung habe.

schastar
22.02.2014, 15:02
Und mit deiner Aussage hast du bewießen, dass du den Thread nicht ließt, aber umso voreileiger über Ziel hinaus schiesst.

Noch mal langsam Thread durchlesen und lange überlegen.

Eröffnung:


Wenn Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Schweizer Gerichtshofs keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben. Das berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.



Hervoragende Entscheidung!




Deine Feststellung dazu :


Dann sollte ja Drecksschweizer oder Sauschweizer auch keine Beleidigung sein. Gut zu wissen.

Brathering
22.02.2014, 15:05
Nein, das ist es nicht. Es ist eine Beleidigung.

Papa
22.02.2014, 15:05
Wenn Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Schweizer Gerichtshofs keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben. Das berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.



Hervoragende Entscheidung!





Aha Abwertung des anderen Gesetzlich in der Schweiz erlaubt... besonders bei Staatsangestellten man darf nur nicht zu offensichtlich auf die Ethnie schimpfen, aber diese Menschen mit Tieren gleichsetzen ist ok, gilt das dann nur für Ausländer oder für alle?

schastar
22.02.2014, 15:10
Aha Abwertung des anderen Gesetzlich in der Schweiz erlaubt... besonders bei Staatsangestellten man darf nur nicht zu offensichtlich auf die Ethnie schimpfen, aber sie mit Tieren gleichsetzen ist ok, gilt das dann nur für Ausländer oder für alle?

Es geht nicht darum ob es eine Beleidigung ist sondern ob es eine Rassendiskriminierung ist, un dies ist es nicht.

Papa
22.02.2014, 15:18
Es geht nicht darum ob es eine Beleidigung ist sondern ob es eine Rassendiskriminierung ist, un dies ist es nicht.

Da wird abgewertet weil sie Ausländer und nach ihrer Herkunft keine Schweizer sind... man nimmt schlauer weisse nur keinen Bezug auf ihre Ethnie, das machen die Äußerungen Dreckasylant u. Sauausländer nicht besser... wenn da vorher Worte wie Nazischwein etc. fallen könnte man das ganze ja nachvollziehen wenn denen da selbst der Kragen platzt, bei ottonormal Bürger könnte man auch darüber hinwegsehen aber das kommt von Leuten die anscheinend als Polizist komplett fehl am Platz sind. Aber is mir auch Latte bin kein Schweizer u. lebe nicht dort, hier in Deutschland hab ich sowas von Staatsbeamten nie erlebt.

Murmillo
22.02.2014, 16:04
Eröffnung:
http://www.politikforen.net/images/misc/quote_icon.png Zitat von Hilarius http://www.politikforen.net/images/buttons/viewpost-right.png (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=6953241#post6953241)
Wenn Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Schweizer Gerichtshofs keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben. Das berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.


Hervoragende Entscheidung!


Deine Feststellung dazu:


Zitat von akainu2012 http://www.politikforen.net/images/buttons/viewpost-right.png (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=6953490#post6953490) Dann sollte ja Drecksschweizer oder Sauschweizer auch keine Beleidigung sein. Gut zu wissen.





Womit akainu2012, denn die Begründung des Gerichts lautet ja: "der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben", eigentlich Recht hat.

"Schweizer" drückt keine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion aus, gerade in Bezug auf die Schweiz , wo sich mehrere Ethnien einen Staat teilen !

schastar
22.02.2014, 17:36
Womit akainu2012, denn die Begründung des Gerichts lautet ja: "der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben", eigentlich Recht hat.

"Schweizer" drückt keine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion aus, gerade in Bezug auf die Schweiz , wo sich mehrere Ethnien einen Staat teilen !

Das gleiche müßte dann auch auf "Dreckstürke" zutreffen. Eigentlich auf jedes Land da es wohl keines gibt welches ausschließlich von einer Ethnie besiedelt ist. Ein Realversuch dieser Theorie wird wohl zu einem anderen Ergebnis führen weil sich die Diskriminierung auf die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Volk, dem der Schweizer oder Türken, beruft.

Brotzeit
22.02.2014, 18:19
Deutschland : Null Punkte!
Schweiz : Zwei Punkte!

Hay
22.02.2014, 18:22
Wenn Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Schweizer Gerichtshofs keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben. Das berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.



Hervoragende Entscheidung!




Die in Deutschland komplett anders aussähe. Erst einmal wäre der Polizist seinen Job los, danach würden die Gerichte den Rest besorgen!

jack000
22.02.2014, 19:52
Auch den afrikanischen Völkern steht es frei erfolgreich zu sein, und in die Riege der Industrienationen aufzusteigen. Rein Rohstoff mäßig haben die Afrikaner uns Europäern gewaltig was voraus. Die Voraussetzungen sollten also eigentlich gut sein. Problem ist nur: die Völker des afrikanischen Kontinents scheinen von allein nicht dazu in der Lage zu sein, auch nur irgendwas voreinander zu kriegen.
Das darf man natürlich so nicht sage, weil es ganz pöse rassistisch ist, ist aber ein Fakt.
Nun, auch innerhalb Afrikas gibt es da ja schon deutliche Unterschiede was den Lebensstandard betrifft. Also kann es in der Tat nicht am Kontinent liegen, sondern man muss es halt selbst regeln.
Weltweit gibt es immer wieder Beispiele von Ländern, die mal arm waren (z.B. Südkorea) die in Kürze zum Wohlstand aufgestiegen sind.
Die Faustregel lautet: Es dauert ab dem Zeitpunkt der richtigen Weichenstellungen 10 Jahre um spürbare Verbesserungen zu erreichen, 20 Jahre um auf Augenhöhe mit "reichen" Ländern zu sein.

Stopblitz
22.02.2014, 20:20
Dann sollte ja Drecksschweizer oder Sauschweizer auch keine Beleidigung sein. Gut zu wissen.

Der Muschkote hatte Glück, dass man ihm nicht gleich einen Polizeiknüppel zwischen den Zähnen geparkt hat. Wenn er nicht als Sauausländer oder Drecksasylant bezeichnet werden will wäre er eben besser in Algerien geblieben. Aber da blühen einem als Taschendieb noch ganz andere Konsequenzen.

WIENER
22.02.2014, 21:40
[QUOTE=akainu2012;6953948]Meinst du damit die Schweiz ? Die Schweiz die Steuerhinterziehern aus aller Welt zu Flucht bietet und auf Kosten anderen Menschen und Völker mit Kriminellen zusammen arbeitet und Geschäfte macht ? Und du willst anderen was von Geld stehlen erzählen ? Du reist dein Maul hier aber ganz schön weit auf..

@Topic: ich muss mich korrigieren, es ging wie ihr sagt um Rassendiskriminierung und nicht um Beleidigung. Aber gut zu wissen, dass Drecksschweizer oder Sauschweizer Oder Dreckseinhemische auch keine Rassendiskriminierung sein dürfte.
QUOTE]


Oder Türkensau, Russenfotze oder Schluchtenscheisser, alles nur Beleidigungen. Über genau dieses Thema hab ich schon seit Jahren diskutiert, denn meine Meinung, ist genau die gleiche, wie die des Schweizer Gerichts. Die Nazikeule hat wieder eine Schramme mehr abbekommen, zumindest in der Schweiz. Bravo!

Murmillo
23.02.2014, 07:27
Die in Deutschland komplett anders aussähe. Erst einmal wäre der Polizist seinen Job los, danach würden die Gerichte den Rest besorgen!

.. entsorgen !

Hay
23.02.2014, 08:07
Nun, auch innerhalb Afrikas gibt es da ja schon deutliche Unterschiede was den Lebensstandard betrifft. Also kann es in der Tat nicht am Kontinent liegen, sondern man muss es halt selbst regeln.
Weltweit gibt es immer wieder Beispiele von Ländern, die mal arm waren (z.B. Südkorea) die in Kürze zum Wohlstand aufgestiegen sind.
Die Faustregel lautet: Es dauert ab dem Zeitpunkt der richtigen Weichenstellungen 10 Jahre um spürbare Verbesserungen zu erreichen, 20 Jahre um auf Augenhöhe mit "reichen" Ländern zu sein.

Und wie lange dauert der umgekehrte Weg? Wann spürt ein "reiches" Land nach den falschen Weichenstellungen die ersten spürbaren Verschlechterungen und wie lange dauert es, auf Augenhöhe mit den armen Ländern zu sein?

Affenpriester
23.02.2014, 08:22
Als ob es mich jucken würde, ob das nun eine offizielle Rassendiskriminierung ist, wenn ich jemanden schon beleidige. Was macht eine Beleidigung die seine Ethnie gleich noch mit beleidigt so viel schlimmer?
Eine Beleidigung ist für mich eine Beleidigung, bleibt eine Beleidigung. Ob ich seine Hautfarbe, seinen dicken Wanst oder seinen behinderten Dialekt da noch mit einbringe, was macht das für einen Unterschied?
Das verstehe ich bei diesem ganzen Rassenkram sowieso nicht. Warum soll eine rassistische Beleidigung schlimmer sein als eine "normale" und was ist das überhaupt?
Was kümmert es mich ob ich nun jemanden bitte politisch korrekt diskriminieren soll oder darf?
Wo ist das Problem mit Rassendiskriminierung? Beleidige ich jemanden persönlich? Über Ostfriesen, Bayern und Holländer darf man doch auch lachen oder nicht?