Varg
21.02.2014, 17:30
Mann, Mann, Mann, diese Schweiz. :cool:
Da haben's die Polizisten gut, nicht nur, dass sie Gummigeschosse gegen Linke einsetzen dürfen, nein, sie dürfen auch mit Asys reden, wie sie wollen^^.
Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch (http://www.pi-news.net/2014/02/schweizer-gericht-ausdruecke-sauauslaender-und-dreckasylant-nicht-rassistisch/)
Ein Basler Polizist hatte 2007 bei der Uhren- und Schmuckmesse in Basel zusammen mit einem Kollegen einen algerischen Asylbewerber unter dem Verdacht des Taschendiebstahls festgenommen. Er legte ihm Handfesseln an und betitelte ihn vor zahlreichen Schaulustigen lautstark als «Sauausländer» und «Dreckasylant». Die Basler Justiz sprach den Polizisten für seine verbalen Entgleisungen der Rassendiskriminierung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe. Das Bundesgericht hat dem Betroffenen nun recht gegeben und seine Verurteilung aufgehoben. Nach Ansicht der Strafrechtlichen Abteilung fehlte den Äusserungen der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion. http://www.pi-news.net/2014/02/schweizer-gericht-ausdruecke-sauauslaender-und-dreckasylant-nicht-rassistisch/
Da haben's die Polizisten gut, nicht nur, dass sie Gummigeschosse gegen Linke einsetzen dürfen, nein, sie dürfen auch mit Asys reden, wie sie wollen^^.
Schweizer Gericht: Ausdrücke “Sauausländer” und “Dreckasylant” nicht rassistisch (http://www.pi-news.net/2014/02/schweizer-gericht-ausdruecke-sauauslaender-und-dreckasylant-nicht-rassistisch/)
Ein Basler Polizist hatte 2007 bei der Uhren- und Schmuckmesse in Basel zusammen mit einem Kollegen einen algerischen Asylbewerber unter dem Verdacht des Taschendiebstahls festgenommen. Er legte ihm Handfesseln an und betitelte ihn vor zahlreichen Schaulustigen lautstark als «Sauausländer» und «Dreckasylant». Die Basler Justiz sprach den Polizisten für seine verbalen Entgleisungen der Rassendiskriminierung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe. Das Bundesgericht hat dem Betroffenen nun recht gegeben und seine Verurteilung aufgehoben. Nach Ansicht der Strafrechtlichen Abteilung fehlte den Äusserungen der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion. http://www.pi-news.net/2014/02/schweizer-gericht-ausdruecke-sauauslaender-und-dreckasylant-nicht-rassistisch/