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Vollständige Version anzeigen : Nur ein Klick zur Volksverhetzung



Felix Krull
13.02.2014, 01:29
Volksverhetzung auf Facebook: Zwei Männer verurteilt

17.01.2014

Ein schneller Klick auf "Gefällt mir" (Like) und schon hat man ein Foto, einen Kommentar oder ein Video auf seiner Seite des Sozialen Netzwerkes im Internet geliked. Dass ein Klick oder ein unbedachter Kommentar im schlimmsten Fall vor dem Richter enden kann, daran denken die wenigsten Nutzer von Facebook, Twitter und Co.

Dass Unbedarftheit nicht vor Strafe schützt, mussten auch zwei junge Männer aus dem Landkreis Freyung-Grafenau erfahren. Mario K. und Stefan B. (Namen von der Redaktion geändert) mussten sich am Donnerstag, 16. Januar 2014, wegen Volksverhetzung vor dem Freyunger Amtsgericht verantworten.

Stefan B. musste sich wegen zweier Vergehen verantworten. Der junge Mann wurde beschuldigt, sich sowohl aktiv wie auch passiv der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. B. hatte im Mai 2013 unter dem Namen eines SS-Obersturmbannführers ein mittlerweile wieder gelöschtes Nutzerprofil bei einem sozialen Netzwerk angelegt. Dort veröffentlichte der Mittzwanziger ein für seine Freunde zugängliches Post, in dem er türkische Mitbürger verunglimpfte. Ebenfalls im Mai 2013 hatte B. auf dem unter falschen Namen laufenden Nutzerprofil eines Freundes − der als Alter Ego den Namen eines SS-Hauptsturmführers gewählt hatte − einen Kommentar des Freundes mit "gefällt mir" gekennzeichnet. Zu einem Fall für den Richter wurde dies, da in dem Kommentar dazu aufgerufen wurde, einen Farbigen mit dem Auto zu überfahren. Auch Mario K. hatte dieses Post mit "gefällt mir" markiert.

"Für Strafrichter gehören Verhandlungen, bei denen ,Posts‘ oder ,Likes‘ im Mittelpunkt stehen, mittlerweile zum täglich Brot", erklärt der zuständige Strafrichter Klaus Fruth. Durch die Beliebtheit der sozialen Netzwerke häuften sich die Fälle, in denen Nutzer wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder sogar Volksverhetzung vor Gericht stehen. Beleidigende oder bedrohende Äußerungen stehen dabei im Mittelpunkt. Zur Anzeigen bringen in der Regel die Geschädigten die Tat. Im Falle von Straftaten im Sinne der Volksverhetzung kommen diese meistens durch polizeiliche Ermittlungen zur Anzeige . "Früher war eine verbale Beleidigung oft schwer zu beweisen, da es meist Aussage gegen Aussage stand", so Fruth. Ein Kommentar bei Facebook, Twitter und Co. ist dagegen ein Dokument, das ein eindeutiges Beweismittel ist.

Da Mario K. keinerlei Vorstrafen hatte, kam er mit einer Geldstrafe davon, die er an eine soziale Einrichtung zu entrichten hat. Der bereits mehrfach vorbestrafte Stefan B. wurde zu 60 Tagessätzen zu je 65 Euro verurteilt.

Quelle (http://nullrefer.com/?http://www.pnp.de/1173324?np_klassisch=1)

Das soll man sich ruhig auf der Zunge zergehen lassen. So sieht die Meinungsfreiheit in der Spezial-Demokratie der BRD also aus:


Ein Kommentar bei Facebook, Twitter und Co. ist dagegen ein Dokument, das ein eindeutiges Beweismittel ist.

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