PDA

Vollständige Version anzeigen : Prozesskostenhilfe und damit der Rechtsstaat soll abgeschafft werden.



Tantalit
09.02.2014, 16:11
CDU-SPD - Groko will Prozesskostenhilfe und damit den Rechtsstaat weitgehend abschaffen.

Zitat
Der Rechtsstaat basiert auch auf dem Prinzip, dass der sozial Deklassierte gegen Kapitaloligarchen und Milliardäre oder gegen

einen Großkonzern und Global Player einen Prozess um sein Recht führen kann.

Dieser elementare Recht soll jetzt indirekt abgeschafft werden.

Das ist ein Schlag gegen die sozial Deklassierten.

Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Bereits zum 01. August 2013 des vergangenen

Jahres ist das sogenannte 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz in Kraft getreten.

Dadurch sind Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige und Dolmetscher gestiegen.

Auch die Gerichtskosten wurden erhöht. Dies hat im Ergebnis eine Verteuerung des Rechtsstaates zufolge.

Zwei Drittel aller Deutschen, so eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Versichererverbandes GDV würden aus Angst vor den Kosten

eines Rechtsstreits auf ihr Recht verzichten. Der Umfrage zufolge hatten rund 60% der Deutschen schon einmal eine rechtliche

Auseinandersetzung. 

Zitat Ende

mehr hier:
http://internetz-zeitung.eu/index.php/1422-cdu-spd-groko-will-prozesskostenhilfe-und-damit-den-rechtsstaat-abschaffen

Deutschland wandelt sich zur USA 2.0

Cinnamon
09.02.2014, 16:22
Da wird gar nichts "abgeschafft". Die Prozesskostenhilfe muss man nur dann zurückzahlen, wenn man den Prozess verliert. Ansonsten hat man einen Anspruch auf Erstattung gegen den Prozessgegner.

Varg
09.02.2014, 16:30
Alaaaaarm!
So geht das nicht!
Fry will weiterhin Prozesskostenbeihilfe bekommen, wenn er mal wieder eine Sau durch's Do... äh von diesem faschistischen Regime verfolgt wurde!!!!

Tantalit
09.02.2014, 16:33
Da wird gar nichts "abgeschafft". Die Prozesskostenhilfe muss man nur dann zurückzahlen, wenn man den Prozess verliert. Ansonsten hat man einen Anspruch auf Erstattung gegen den Prozessgegner.

Das steht wo und wieso muß ich Prozeßkostenhilfe zurückbezahlen wenn ich verliere soll mich nicht genau deswegen der Anwalt beraten und das Prozeßrisiko abschätzen?

Eridani
09.02.2014, 16:37
CDU-SPD - Groko will Prozesskostenhilfe und damit den Rechtsstaat weitgehend abschaffen.

Zitat
Der Rechtsstaat basiert auch auf dem Prinzip, dass der sozial Deklassierte gegen Kapitaloligarchen und Milliardäre oder gegen
einen Großkonzern und Global Player einen Prozess um sein Recht führen kann.
Dieser elementare Recht soll jetzt indirekt abgeschafft werden.
Das ist ein Schlag gegen die sozial Deklassierten.
Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Bereits zum 01. August 2013 des vergangenen
Jahres ist das sogenannte 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz in Kraft getreten.
Dadurch sind Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige und Dolmetscher gestiegen.
Auch die Gerichtskosten wurden erhöht. Dies hat im Ergebnis eine Verteuerung des Rechtsstaates zufolge.
Zwei Drittel aller Deutschen, so eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Versichererverbandes GDV würden aus Angst vor den Kosten
eines Rechtsstreits auf ihr Recht verzichten. Der Umfrage zufolge hatten rund 60% der Deutschen schon einmal eine rechtliche
Auseinandersetzung. 

Zitat Ende
mehr hier:
http://internetz-zeitung.eu/index.php/1422-cdu-spd-groko-will-prozesskostenhilfe-und-damit-den-rechtsstaat-abschaffen

Deutschland wandelt sich zur USA 2.0

Ich hatte bis jetzt erst 2x mit dem Gericht zu tun (Alles noch zu DDR-Zeiten):

1) Bei meiner Scheidung von der 1.Frau ging es um einen großen Sonnenschirm aus dem Garten und einen Spiegelschrank aus dem Badezimmer, den mein Ex-Weib patout haben wollte.

Ich gewann den Prozess - sie war "Nase"
#

2) Eine Koksanlieferung von 6t Koks, wo mich der Lieferant um ~2t beschiss. Ich klagte gegen den "Vermittler", der mir den Koks damals "unter der Hand" organisierte (Koks war zu DDR Zeiten absolute Mangelware).

Ich gewann den Prozess. Die Fa. musste 2t nachliefern! Die Type, die mich beschissen hatte, soff sich dann 1 Jahr später tot.

Cinnamon
09.02.2014, 16:40
Das steht wo und wieso muß ich Prozeßkostenhilfe zurückbezahlen wenn ich verliere soll mich nicht genau deswegen der Anwalt beraten und das Prozeßrisiko abschätzen?

Weil die unterlegene Partei nun mal die Prozesskosten zu tragen hat.

Cinnamon
09.02.2014, 16:43
Ich hatte bis jetzt erst 2x mit dem Gericht zu tun (Alles noch zu DDR-Zeiten):

1) Bei meiner Scheidung von der 1.Frau ging es um einen großen Sonnenschirm aus dem Garten und einen Spiegelschrank aus dem Badezimmer, den mein Ex-Weib patout haben wollte.

Ich gewann den Prozess - sie war "Nase"

Gott, warum tut man sich wegen sowas einen PROZESS an? Als hätte das Gericht nichts anderes zu tun..... Nicht gegen dich gemeint, Eridani. Ich nehme an, dass deine Ex diesen Prozess angestrengt hat.


2) Eine Koksanlieferung von 6t Koks, wo mich der Lieferant um ~2t beschiss. Ich klagte gegen den "Vermittler", der mir den Koks damals "unter der Hand" organisierte (Koks war zu DDR Zeiten absolute Mangelware).

Koks? Hm, hm..... Das klingt jetzt...... Nein, das glaube ich nicht...... :schock:

Grenzer
09.02.2014, 16:46
Ich hatte bis jetzt erst 2x mit dem Gericht zu tun (Alles noch zu DDR-Zeiten):

1) Bei meiner Scheidung von der 1.Frau ging es um einen großen Sonnenschirm aus dem Garten und einen Spiegelschrank aus dem Badezimmer, den mein Ex-Weib patout haben wollte.

Ich gewann den Prozess - sie war "Nase"
#

2) Eine Koksanlieferung von 6t Koks, wo mich der Lieferant um ~2t beschiss. Ich klagte gegen den "Vermittler", der mir den Koks damals "unter der Hand" organisierte (Koks war zu DDR Zeiten absolute Mangelware).

Ich gewann den Prozess. Die Fa. musste 2t nachliefern! Die Type, die mich beschissen hatte, soff sich dann 1 Jahr später tot.

Du hast Dir tatsächlich vom Friedmann Koks besorgen lassen ?? :D

Eridani
09.02.2014, 16:49
Gott, warum tut man sich wegen sowas einen PROZESS an? Als hätte das Gericht nichts anderes zu tun..... Nicht gegen dich gemeint, Eridani. Ich nehme an, dass deine Ex diesen Prozess angestrengt hat.



Koks? Hm, hm..... Das klingt jetzt...... Nein, das glaube ich nicht...... :schock:


Gott, warum tut man sich wegen sowas einen PROZESS an?

Haste Recht! Die Richterin machte auch noch ein paar "spitze" Bemerkungen hinterher. Diese Prozesswut stammt von meiner 1.Frau.
Der Gag: Nach der Scheidung auf dem Gerichtsflur fragte sie mich ganz unverhofft, "ob wir es nicht doch noch mal versuchen wollten?" ---- man, man...


Koks? Hm, hm..... Das klingt jetzt...... Nein, das glaube ich nicht

Entspricht aber der Wahrheit. Ich hatte in unserem alten Einfamilienhaus noch 3 Dauerbrandöfen in den 70ern und frühen 80ern. Koks war quasi "Gold" zu DDR-Zeiten. Normalos heizten mit Braunkohlen-Briketts.

:)

Eridani
09.02.2014, 16:53
Du hast Dir tatsächlich vom Friedmann Koks besorgen lassen ?? :D

Nee, der Typ war ein Klein-Ganove; seine Frau ging anschaffen - und er arbeitete auch noch in unserer Fa.! ;)
Waren wilde Zeiten damals.......

Nikolaus
09.02.2014, 16:55
Da wird gar nichts "abgeschafft". Die Prozesskostenhilfe muss man nur dann zurückzahlen, wenn man den Prozess verliert. ... und nur, wenn bzw. soweit man dazu finanziell in der Lage ist.
Mal wieder künstliche Aufregung um einen erfundenen Skandal.

Cinnamon
09.02.2014, 16:56
Haste Recht! Die Richterin machte auch noch ein paar "spitze" Bemerkungen hinterher. Diese Prozesswut stammt von meiner 1.Frau.
Der Gag: Nach der Scheidung auf dem Gerichtsflur fragte sie mich ganz unverhofft, "ob wir es nicht doch noch mal versuchen wollten?" ---- man, man...

Ah, sie fragt es NACH der Scheidung. Wahrscheinlich, nachdem sie dir ohnehin eine Menge Sachen gesagt hat, die absolut nicht gehen.


Entspricht aber der Wahrheit. Ich hatte in unserem alten Einfamilienhaus noch 3 Dauerbrandöfen in den 70ern und frühen 80ern. Koks war quasi "Gold" zu DDR-Zeiten. Normalos heizten mit Braunkohlen-Briketts.

Himmel.... Mit was ihr geheizt habt......... Sei froh, dass du es nicht aus Bolivien oder so importieren musstest :D.

Nikolaus
09.02.2014, 17:07
... wieso muß ich Prozeßkostenhilfe zurückbezahlen wenn ich verliereWieso soll jemand anderes deine Prozesskosten zahlen??

hubb
10.02.2014, 10:53
Rechtsstaat?? Wir haben schon lange einen RechtsWEGE Staat die Gerichte sprechen nicht RECHT die fällen Urteile!!!

Tantalit
10.02.2014, 10:58
Wieso soll jemand anderes deine Prozesskosten zahlen??

Ja z.B. der Anwalt, wenn er mich zu einem aussichtslosen Rechtsstreit bewegt.

Beißer
10.02.2014, 11:10
Ich lebe Prozesskostenhilfe wie jede andere »Sozial«leistung grundsätzlich ab. Wer etwas haben will, soll selbst dafür bezahlen.

Beißer
10.02.2014, 11:10
Ja z.B. der Anwalt, wenn er mich zu einem aussichtslosen Rechtsstreit bewegt.

Du kannst ihn ja notfalls verklagen.

Siegfriedphirit
10.02.2014, 13:19
... man hat doch Großes vor und dazu ist es notwendig, das der Normalverbraucher sich keinen Rechtsschutz mehr leisten kann. Im Bereich der energetischen Wohnraumsanierung, die den Bau-und Handwerksfirmen Aufträge und den Vermietern die Modernisierung zu Lasten der Mieter ermöglicht. Raus mit den Geringverdienern und Rentnern mit kleinen Renten aus den Zentren unserer Großstädte. Hier wird moderner Wohnraum geschaffen für all Jene, die ihn sich auch leisten können. Der Mob soll sich am Stadtrand und auf dem Lande ansiedeln. In den USA sind die Slums auch nicht im Zentrum der Städte...! Und mit den vielen Zuwanderern und den verarmten Deutschen wird es diese Slums geben. Auch darum gibt es keine Prozesskostenhilfe mehr , damit die Betroffenen nicht den Rechtsweg einschlagen können. Auch wird man- dank der vielen arbeitslosen Zuwandere- sich den Sozialstaat nicht mehr leisten können. Womöglich kündigt man den ganz auf.Auch hier ist mit einer Klagewelle zu rechnen. Bis dahin werden Sozialrechtsverfahren auch nicht mehr kostenfrei sein. Die Rechtsstaatlichkeit kann man daran bemessen wie der Staat mit denen umgeht, die ihm nicht in den Arsch kriechen...

Nikolaus
11.02.2014, 13:50
Ja z.B. der Anwalt, wenn er mich zu einem aussichtslosen Rechtsstreit bewegt.Regel das mit Deinem Anwalt. Hier gehts um was Anderes, nämlich um Prozesskostenhilfe.

Nikolaus
11.02.2014, 13:56
... man hat doch Großes vor und dazu ist es notwendig, das der Normalverbraucher sich keinen Rechtsschutz mehr leisten kann.Immer noch nicht kapiert? Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kriegst du Prozesskostenhilfe vom Staat.

Rabodo
11.02.2014, 14:33
Immer noch nicht kapiert? Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kriegst du Prozesskostenhilfe vom Staat.

Die Sache ist ganz einfach.
Jemand der seinen Prozess verliert muss dafür die Kosten tragen.
Ausser H4ler und Soziempfänger, die klagen immer frisch drauflos denn sie könnten ja gewinnen, wenn sie aber verlieren müssen sie nichts zahlen.
Es ist höchste Zeit dass das geändert wird und auch die Sozialschmarotzer für einen verlorenen Prozess bezahlen müssen.
Ein willkommener Nebeneffekt wäre das die Prozesslust der Sozialschmarotzer nachlässt.

schastar
11.02.2014, 15:03
Ich mußt auch schon mal zahlen, da gab es nicht mal einen Prozess, dafür wurde mir mit einem gedroht.
Die Frau des Richters war Lehrerin und es stand ein Schulausflug an, aber nicht alle Eltern konnten sich diesen für ihre Kinder leisten. Dann kam plötzlich einer, leistete eine „Spende“ und alle konnten fahren.
Heute würde ich mich nicht mehr so überfahren lassen.

Tantalit
11.02.2014, 17:41
Immer noch nicht kapiert? Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kriegst du Prozesskostenhilfe vom Staat.

Und wen man verliert muß man bezahlen, also ist doch der Anwalt schuld, der hat ja die Pflicht einem vor dem Prozeß das Prozeßrisiko darzulegen.

Verliert man hat der Anwalt einen schlecht beraten, Gerichte sind ja keine Casinos. ;)

Nikolaus
11.02.2014, 17:59
Und wen man verliert muß man bezahlenSo ist das. Außer wenn du es dir nicht leisten kannst. Dann zahltst der Staat über Prozesskostenhilfe.

Tantalit
11.02.2014, 18:26
So ist das. Außer wenn du es dir nicht leisten kannst. Dann zahltst der Staat über Prozesskostenhilfe.

Du bist mir ja einer, halbierst einfach mein Zitat und gehst nur auf das ein was dir genehm ist.

Irgendwie hast du des Pudels Kern noch nicht wirklich erfaßt.

Zitat
Seit Anfang des Jahres wird die Prozesskostenhilfe weitgehend nur noch als Kredit gewährt.

Nur wer von staatlicher Unterstützung lebt oder weniger als 430 Euro im Monat zur Verfügung hat, muss sie auch künftig nicht zurückzahlen. Alle anderen müssen die Prozesskostenhilfe abhängig von der Höhe ihres Einkommens vier Jahre lang abstottern. Wer sie dann immer noch nicht vollständig zurückbezahlt hat, bekommt die Restschuld gestundet. Die Art und Weise, wie sich die Raten berechnen, hat sich mit dem neuen Gesetz geändert. „Die Belastung der Haushalte steigt“, sagt Mußgnug. Machten die Raten früher etwa ein Drittel des anzurechnenden Einkommens aus, ist es jetzt die Hälfte. Wer zum Beispiel 775 Euro im Monat zur Verfügung hat, musste davon früher 325 Euro für die Prozesskostenhilfe an den Staat zurückzahlen. Nach der neuen Berechnungsweise sind es 475 Euro. „Für Menschen mit geringem Einkommen macht das einen großen Unterschied“, sagt ein Insider. Zitat Ende

Und wenn mich der Anwalt falsch berät dann bekommt der eben keinen Lohn, :basta: .

Frankenberger_Funker
11.02.2014, 18:30
Die Sache ist ganz einfach.
Jemand der seinen Prozess verliert muss dafür die Kosten tragen.
Ausser H4ler und Soziempfänger, die klagen immer frisch drauflos denn sie könnten ja gewinnen, wenn sie aber verlieren müssen sie nichts zahlen.
Es ist höchste Zeit dass das geändert wird und auch die Sozialschmarotzer für einen verlorenen Prozess bezahlen müssen.
Ein willkommener Nebeneffekt wäre das die Prozesslust der Sozialschmarotzer nachlässt.

Verkommener Drecksack!

Nikolaus
11.02.2014, 18:52
Irgendwie hast du des Pudels Kern noch nicht wirklich erfaßt.

Zitat
Seit Anfang des Jahres wird die Prozesskostenhilfe weitgehend nur noch als Kredit gewährt. Meine Güte, das hab ich seit dem ersten Post erfaßt.
Man kriegt ein Darlehen, und das muß man zurückbezahlen, wenn man kann. Wenn nicht, dann nicht.
Was hast du daran auszusetzen?

Tantalit
11.02.2014, 19:18
Meine Güte, das hab ich seit dem ersten Post erfaßt.
Man kriegt ein Darlehen, und das muß man zurückbezahlen, wenn man kann. Wenn nicht, dann nicht.
Was hast du daran auszusetzen?

Prinzipielle würde ich wollen das man für sein Recht einzuklagen gar nichts zahlen muß.

Nikolaus
11.02.2014, 19:24
Prinzipielle würde ich wollen das man für sein Recht einzuklagen gar nichts zahlen muß.Richer und Anwälte haben aber prinzipell keine Lust, umsonst zu arbeiten.

hamburger
11.02.2014, 19:47
Immer noch nicht kapiert? Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kriegst du Prozesskostenhilfe vom Staat.

Du weisst schon , dass du hier Schwachsinn postest?

Falls du ein Verfahren gegen den den Staat oder gegen seine Institutionen führen möchstest, bekommst du keine Prozesskostenhilfe.
Die Prüfung nimmt eine Behörde vor, ein Gericht entscheidet dann, dass du keine Aussicht auf Erfolg hast...ohne Tatsächlich entsprechend zu prüfen und evtl. dafür zu haften.
Als Asylbewerber bekommst ohne weiteres einen Anwalt, als Deutscher eben nicht.
Es gibt im Netz ausreichend Beispiele, wie die derzeitige Praxis ist.
Wenn man von dem Thema keine Ahnung hat:hdf:
Die rechtlichen Möglichkeiten für Bürger müssen auch eingeschränkt werden, da die Schaffung einer Europäischen Regierung sonst scheitern könnte.
Die Rechtsschutz und Rechtswegegarantie des GG ist schon lange obsolet.

Tantalit
11.02.2014, 19:54
Richer und Anwälte haben aber prinzipell keine Lust, umsonst zu arbeiten.

Und ich dachte schon Gerichte wären durch Steuergelder finanziert.

Anwälte braucht man eigentlich nicht wenn der Richter sein Handwerk versteht. ;)

Nikolaus
11.02.2014, 20:11
Du weisst schon , dass du hier Schwachsinn postest?

Falls du ein Verfahren gegen den den Staat oder gegen seine Institutionen führen möchstest, bekommst du keine Prozesskostenhilfe..Natürlich kriegst du die. Es spielt keine Rolle gegen wen du klagst

Nikolaus
11.02.2014, 20:18
Und ich dachte schon Gerichte wären durch Steuergelder finanziert.Und anscheinend dachtest du, Steuergelder scheißt irgendein Goldesel. Junge Junge.

Tantalit
11.02.2014, 20:27
Und anscheinend dachtest du, Steuergelder scheißt irgendein Goldesel. Junge Junge.

Irgendwie kapierst du doch nix, warte mal ab wenn die Maut für alle kommt. ;)

Nikolaus
11.02.2014, 20:39
Irgendwie kapierst du doch nix, warte mal ab wenn die Maut für alle kommt. ;)Dann werden damit deine Richter und Anwälte bezahlt, damit du nach Lust und Laune kostenlos prozessieren kannst? Oder was willst du jetzt sagen?

Tantalit
11.02.2014, 21:03
Dann werden damit deine Richter und Anwälte bezahlt, damit du nach Lust und Laune kostenlos prozessieren kannst? Oder was willst du jetzt sagen?

Nein, wir verzichten einfach auf die Anwälte, das übernehmen die Richter in Personalunion.

Nikolaus
11.02.2014, 21:08
Nein, wir verzichten einfach auf die Anwälte, das übernehmen die Richter in Personalunion.Das steht dir natürlich auch frei, auf einen Anwalt zu verzichten.

hamburger
11.02.2014, 22:07
Natürlich kriegst du die. Es spielt keine Rolle gegen wen du klagst

Warum wundert es mich nicht, dass hier Minderintelligente posten?
Du kannst überhaupt nicht mehr gegen den Staat klagen, ausser du hast einen Atomkonzern, da wir seit Jahren kein Staatshaftungsgesetz mehr haben.
Der Beamte oder Angestellte muß bloß aussagen, erwar geistig nicht ganz da, denn haftet der Staat nicht mehr...auch Dummheit ist nicht als Vorsatz zu betrachten.
Tut mir leid, aber bei dir hilft wirklich nur noch...ab in die..Xxxxxx...such dir was aus:D

Nikolaus
11.02.2014, 22:57
Warum wundert es mich nicht, dass hier Minderintelligente posten?
Du kannst überhaupt nicht mehr gegen den Staat klagen, ausser du hast einen Atomkonzern, da wir seit Jahren kein Staatshaftungsgesetz mehr haben.Selbstverständlich kannst du gegen den Staat klagen.
Ich kann ja auch gegen dich klagen, ohne daß es ein hamburgerhaftungsgesetz gibt.

hamburger
12.02.2014, 02:29
Selbstverständlich kannst du gegen den Staat klagen.
Ich kann ja auch gegen dich klagen, ohne daß es ein hamburgerhaftungsgesetz gibt.

Lernt man in der Walldorfschule nicht das Lesen....den Text tanzen kann ich leider nicht......such dir da lieber Deinesgleichen....:crazy:

Nur ein Tip.... seit Jahren kein Staatshaftungsgesetz mehr
Lass dir den Text mal von einem deiner Kollegen vortanzen.....:haha:

Siegfriedphirit
12.02.2014, 08:24
Immer noch nicht kapiert? Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kriegst du Prozesskostenhilfe vom Staat.

... hallo aufwachen...die Prozesskostenhilfe soll - abgeschafft - werden - nix mehr vom Staat! Die wurde ja bisher vom Staat übernommen - natürlich mit der Option diese zurückzuzahlen, wenn man dazu in der Lage ist.

Beißer
12.02.2014, 09:07
Richer und Anwälte haben aber prinzipell keine Lust, umsonst zu arbeiten.

Na ja, das amerikanische System macht so etwas durchaus möglich: Eine Klage vor Gericht kostet zehn oder 20 Dollar, und der Anwalt arbeitet gegen Erfolgshonorar.

Beißer
12.02.2014, 09:08
... hallo aufwachen...die Prozesskostenhilfe soll - abgeschafft - werden - nix mehr vom Staat!

Gute Idee. Jetzt müssen nur noch all die anderen »Sozial«leistungen auch abgeschafft werden. Denn das Geld kommt nicht »vom Staat«, sondern von deinem Nachbarn.

Tantalit
12.02.2014, 09:13
Na ja, das amerikanische System macht so etwas durchaus möglich: Eine Klage vor Gericht kostet zehn oder 20 Dollar, und der Anwalt arbeitet gegen Erfolgshonorar.

Ich sag ja der Nikolaus versteht nicht wo ich drauf hinaus will.

Wir haben eben alle unsere Denkgrenzen.

Das man überhaupt dafür bezahlen muß sein Recht einzuklagen, wer sich so etwas ausdenkt ist eh kein Menschenfreund.

Wir können ja mal überlegen wie man das am besten für:

Strafprozesse
Sozialprozesse und
Zivilprozesse

organisiert.

Meine Idee ist alle Prozeßkosten trägt der Staat für Gewinner und Verlierer, der Verlierer muß aber für Strafen und Wiedergutmachungsleistungen aufkommen.

Es sollte nicht am Geld hängen ob man klagt oder nicht.

Beißer
12.02.2014, 09:35
Meine Idee ist alle Prozeßkosten trägt der Staat für Gewinner und Verlierer, der Verlierer muß aber für Strafen und Wiedergutmachungsleistungen aufkommen.

Das würde zum einen zu einer Klagewelle ungeahnten Ausmaßes führen. Zum anderen könnten Wohlhabende nach wie vor teure Anwälte vor Gericht schicken, die nicht für die staatlichen Gebühren arbeiten. Das ist doch auch heute schon so: Richtig gute Anwälte rechnen nicht nach der Gebührenordnung ab, sondern nach Stundensätzen. Die Honorare bekommst du nicht wieder, selbst wenn du einem Prozess gewinnst. Und die Zahl der Gerichtsverfahren im »Sozial«bereich ist extrem hoch, eben weil die Verfahrensbeteiligten in der Regel keine Auslagen zu tragen haben.

Tantalit
12.02.2014, 09:43
Das würde zum einen zu einer Klagewelle ungeahnten Ausmaßes führen. Zum anderen könnten Wohlhabende nach wie vor teure Anwälte vor Gericht schicken, die nicht für die staatlichen Gebühren arbeiten. Das ist doch auch heute schon so: Richtig gute Anwälte rechnen nicht nach der Gebührenordnung ab, sondern nach Stundensätzen. Die Honorare bekommst du nicht wieder, selbst wenn du einem Prozess gewinnst. Und die Zahl der Gerichtsverfahren im »Sozial«bereich ist extrem hoch, eben weil die Verfahrensbeteiligten in der Regel keine Auslagen zu tragen haben.

A) Gibt es in meinem System keine Anwälte mehr auch keine extrateuerguten. ;)

B) Werden Klageansprüche vorher geprüft und wenn wie bei Sozialsachen ein "amtlicher" Fehler passiert ist wird dieser ohne Richter sofort korrigiert, das ginge z.B. durch ehrenamtliche Schiedsstellen.

Gesetze werden natürlich so umgeschrieben das sie jeder versteht und sie nicht eine Geheimwissenschaft sind.


Du willst doch nicht behaupten das wir heute schon in der Besten aller Welten leben, den dem ist nicht so, ganz und gar nicht.

Beißer
12.02.2014, 09:59
A) Gibt es in meinem System keine Anwälte mehr auch keine extrateuerguten.

Deren Existenz kannst du nicht verhindern.
Du willst doch nicht behaupten das wir heute schon in der Besten aller Welten leben, den dem ist nicht so, ganz und gar nicht.Nein, die haben wir erst erreicht, wenn es keinerlei staatliche »Sozial«leistungen mehr gibt.

Nikolaus
12.02.2014, 11:57
Lernt man in der Walldorfschule nicht das Lesen....den Text tanzen kann ich leider nicht......such dir da lieber Deinesgleichen....:crazy:

Nur ein Tip.... seit Jahren kein Staatshaftungsgesetz mehr
Lass dir den Text mal von einem deiner Kollegen vortanzen.....:haha:Tip? Wofür?
Hast du verstanden, daß man selbstverständlich gegen den Staat klagen kann?

Nikolaus
12.02.2014, 11:59
... hallo aufwachen...die Prozesskostenhilfe soll - abgeschafft - werdenEben nicht.

Nikolaus
12.02.2014, 12:02
Ich sag ja der Nikolaus versteht nicht wo ich drauf hinaus will.Ich weiß schon, worauf du hinauswillst. Du möchtest gerne gegen alles und jeden klagen-und bezahlen soll es irgendjemand anderes.

Tantalit
12.02.2014, 12:08
Ich weiß schon, worauf du hinauswillst. Du möchtest gerne gegen alles und jeden klagen-und bezahlen soll es irgendjemand anderes.

Was hat das eigentlich mit mir zu tun was ich hier schreibe, mir geht es gut, ich habe nette Nachbarn, alles was sich zum Leben brauche, Haus, Auto, Garten, Freunde, Geld und Zeit.

Es geht um eine Chance.

Es gibt sogar heute schon Gerichtsverfahren die zahlst du nie selber.

Na kommst du drauf. ;)


PS: Wer negativ denkt, findet ein Problem in jeder neuen Chance. Wer positiv denkt, sieht eine neue Chance in jedem Problem. -Brian Tracey-

Dr Mittendrin
12.02.2014, 12:14
Da wird gar nichts "abgeschafft". Die Prozesskostenhilfe muss man nur dann zurückzahlen, wenn man den Prozess verliert. Ansonsten hat man einen Anspruch auf Erstattung gegen den Prozessgegner.

Bei Scheidungen wird die doch Mittellosen auch gewährt.
Die ganzen Hartzklagen z B ??

Nikolaus
12.02.2014, 12:25
Was hat das eigentlich mit mir zu tun was ich hier schreibe, mir geht es gut, ich habe nette Nachbarn, alles was sich zum Leben brauche, Haus, Auto, Garten, Freunde, Geld und Zeit.

Es geht um eine Chance.

Es gibt sogar heute schon Gerichtsverfahren die zahlst du nie selber.

Na kommst du drauf. ;)Willst du jetzt ein Quiz veranstalten, oder was genau ist dein Problem?

Tantalit
12.02.2014, 12:49
Willst du jetzt ein Quiz veranstalten, oder was genau ist dein Problem?

Ja, und nein. :)

hamburger
12.02.2014, 16:48
Nur noch mal für Leute, die denken können.
Da es kein Staatshaftungsgesetz gibt, muss der Staat niemals haften...und deswegen gibts auch keine PKH...ist ja aussichtlos...obwohl man Recht hat.
Es gibt tatsächlich Trolls, die sollte man wohl besser ignorieren....
Besser wärs, wenn die nur am 6.Dezember schreiben dürften.

Nikolaus
12.02.2014, 16:52
Nur noch mal für Leute, die denken können.
Da es kein Staatshaftungsgesetz gibt, muss der Staat niemals haften..Blödsinn. Natürlich muß er haften.

Cinnamon
12.02.2014, 17:19
Bei Scheidungen wird die doch Mittellosen auch gewährt.
Die ganzen Hartzklagen z B ??

Natürlich. Es geht ja darum, Mittellosen zu ermöglichen, einen Prozess zu führen. Es geht darum, dass du, wenn du gewinnst, auch bei Verbesserung der Einkommenslage nicht zurückzahlen musst, da du diese Kosten vom Unterlegenen fordern kannst.

GSch
12.02.2014, 19:52
Da es kein Staatshaftungsgesetz gibt, muss der Staat niemals haften..
Ein Blick ins GG täte dir sicher gut. Probier es mal mit Artikel 34.


und deswegen gibts auch keine PKH...
PKH gibt es, wie aus gut informierten Kreisen verlautet. Sonst hätten doch Pläne keinen Sinn, sie einzuschränken.

hamburger
12.02.2014, 20:06
Ein Blick ins GG täte dir sicher gut. Probier es mal mit Artikel 34.


PKH gibt es, wie aus gut informierten Kreisen verlautet. Sonst hätten doch Pläne keinen Sinn, sie einzuschränken.

Ach, der Auftragsschreiber.......ein Blick in die Bedingungen für eine Haftung des Staates wäre für dich erleuchtend.....
Seltsam, was für einen Quatsch du hier verzapfst...aber gut...wir treffen uns bei einem Anwalt...geht um 5000 €, die du zahlst, wenn ich Recht habe...ansonsten bekommst du die von mir...
Lass deine dummen Texte, denn ich habe mein Wissen aus erster Hand...du deins wahrscheinlich aus der Kita.
Und dann erzähl den Leuten hier mal, was eine Klage...Streitwert 250000 €, an Kosten verursacht, die vorher zu zahlen sind.

http://www.rewi.hu-berlin.de/~luehmann/sthr/sthg1981.htm

GSch
12.02.2014, 20:48
ein Blick in die Bedingungen für eine Haftung des Staates wäre für dich erleuchtend.....
Seltsam, was für einen Quatsch du hier verzapfst...aber gut...wir treffen uns bei einem Anwalt...geht um 5000 €, die du zahlst, wenn ich Recht habe...ansonsten bekommst du die von mir...
Lass deine dummen Texte, denn ich habe mein Wissen aus erster Hand...du deins wahrscheinlich aus der Kita.
Und dann erzähl den Leuten hier mal, was eine Klage...Streitwert 250000 €, an Kosten verursacht, die vorher zu zahlen sind.

http://www.rewi.hu-berlin.de/~luehmann/sthr/sthg1981.htm

Hast du mal ins GG geschaut? Offenbar nicht, hast du ja auch nicht nötig, wenn du doch dein Wissen aus erster Hand hast.

Ich kann auch nicht verstehen, was Staatshaftung mit Prozesskostenhilfe zu tun hat. Bei der letzteren geht es ja nicht nur um Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

hamburger
13.02.2014, 00:00
Hast du mal ins GG geschaut? Offenbar nicht, hast du ja auch nicht nötig, wenn du doch dein Wissen aus erster Hand hast.

Ich kann auch nicht verstehen, was Staatshaftung mit Prozesskostenhilfe zu tun hat. Bei der letzteren geht es ja nicht nur um Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Nein, du Troll, ich bin einer der Betroffenen....das zuständige Gericht ist natürlich ein Zivilgericht....ist bei Schadenerstzforderungen so...aber das so jemand wie du nicht wissen.
Ja, es gibt schon viele Schwätzer.....

Nikolaus
13.02.2014, 01:07
Lass deine dummen Texte, denn ich habe mein Wissen aus erster Hand...Das würde mich jetzt aber mal brennend interessieren, aus welcher Hand du das Wissen hast, daß man gegen den Staat nicht klagen kann, und daß er nicht haften muß.

Skorpion968
13.02.2014, 01:19
Wieso soll jemand anderes deine Prozesskosten zahlen??

Weil jeder Bürger die Möglichkeit haben muss, den Gerichtsweg zu beschreiten. Auch dann, wenn er kein Geld hat.

Nikolaus
13.02.2014, 01:57
Weil jeder Bürger die Möglichkeit haben muss, den Gerichtsweg zu beschreiten. Auch dann, wenn er kein Geld hat.Wenn er kein Geld hat, muß er die Hilfe nicht zurückzahlen. das wurde doch hinzwischen hinlänglich erklärt.

Skorpion968
13.02.2014, 04:12
Wenn er kein Geld hat, muß er die Hilfe nicht zurückzahlen. das wurde doch hinzwischen hinlänglich erklärt.

Ich habe lediglich deine Frage beantwortet, warum in diesen Fällen die Prozesskosten vom Staat bezahlt werden müssen.

GSch
13.02.2014, 08:13
Nein, du Troll, ich bin einer der Betroffenen....das zuständige Gericht ist natürlich ein Zivilgericht....ist bei Schadenerstzforderungen so...aber das so jemand wie du nicht wissen.
Ja, es gibt schon viele Schwätzer.....

Wie wahr, wie wahr. Und was hat ein Zivilverfahren mit der Frage der Staatshaftung zu tun? Wenn du einen Rechtsstreit mit einer Behörde hättest, dann wärst du doch vor dem Verwaltungs- oder (bei Steuersachen) Finanzgericht.


...aber das so jemand wie ... [ich] nicht wissen [müssen].

Beißer
13.02.2014, 10:15
Weil jeder Bürger die Möglichkeit haben muss, den Gerichtsweg zu beschreiten. Auch dann, wenn er kein Geld hat.

Dann muss er halt arbeiten, damit er Geld hat. Leute ohne jedes eigene Einkommen stellen eine Belastung für die Allgemeinheit dar und sollten nicht auch noch gefördert werden.

Skorpion968
13.02.2014, 10:30
Dann muss er halt arbeiten, damit er Geld hat. Leute ohne jedes eigene Einkommen stellen eine Belastung für die Allgemeinheit dar und sollten nicht auch noch gefördert werden.

Ach Beißerchen, du hast einen völligen Schatten im Hirn. Du willst die Demokratie und den Rechtsstaat abschaffen und stattdessen eine Feudalherrschaft installieren. Findest dafür aber keine politischen Mehrheiten. Du und deine Gesinnungsspinner seid eine zwar ewig plärrende, aber kleine Minderheit. Das Mittelalter haben wir zum Glück hinter uns gelassen. :D

Beißer
13.02.2014, 10:32
Ach Beißerchen, du hast einen völligen Schatten im Hirn. Du willst die Demokratie und den Rechtsstaat abschaffen

Im Gegenteil. Momentan ist die Demokratie abgeschafft und durch eine Pöbelherrschaft ersetzt. Demokratie bedeutet gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle und nicht Ausbeutung der einen durch die anderen. Ich will einfach nur verhindern, dass manche Zeitgenossen auf Kosten ihrer Nachbarn leben können.

Dr Mittendrin
13.02.2014, 10:36
Natürlich. Es geht ja darum, Mittellosen zu ermöglichen, einen Prozess zu führen. Es geht darum, dass du, wenn du gewinnst, auch bei Verbesserung der Einkommenslage nicht zurückzahlen musst, da du diese Kosten vom Unterlegenen fordern kannst.


Gibt es denn Gewinner und Verlierer in Scheidungsprozessen ?

Dr Mittendrin
13.02.2014, 10:38
Das würde mich jetzt aber mal brennend interessieren, aus welcher Hand du das Wissen hast, daß man gegen den Staat nicht klagen kann, und daß er nicht haften muß.

Stell dir vor die Steuerfahndung kommt und nimmt alle möglichen Papiere mit.
Du bist behindert Kunden zu bedienen wegen fehlender Unterlagen, das juckt niemand.

hamburger
13.02.2014, 11:22
Stell dir vor die Steuerfahndung kommt und nimmt alle möglichen Papiere mit.
Du bist behindert Kunden zu bedienen wegen fehlender Unterlagen, das juckt niemand.

Stell dir vor, ein Steuerprüfer ignoriert die Aktenlage des FA und verfügt eine Nachzahlung von 150 000 €, sofort fällig....
In dem Moment kannst du zahlen oder wenn nicht, weder Leasing noch Bankgeschäfte machen, da die Forderung vollstreckbar ist.
Wenn dann nach 2 Jahren alles aufgehoben wird.....dann wärest du pleite....da Kosten weiter laufen, auch ohne Geschäftstätigkeit.
Der enstandene Schaden wäre dann vor einem Zivilgericht einzufordern.....aufgrund des fehlenden Staatshaftungsgesetz hättest du aber keine Chance....
Deswegen würde auch niemand eine PKH bekommen...und das bei Kosten der ersten Instanz von ca. 12 000 €.
Das ist die Realität...und nur mit krimineller Energie könntest du die Sache überstehen.....

Siegfriedphirit
13.02.2014, 11:44
Eben nicht.

dann ist der ganze Thread falsch-oder?

GSch
13.02.2014, 12:38
Stell dir vor, ein Steuerprüfer ignoriert die Aktenlage des FA und verfügt eine Nachzahlung von 150 000 €, sofort fällig....
In dem Moment kannst du zahlen oder wenn nicht, weder Leasing noch Bankgeschäfte machen, da die Forderung vollstreckbar ist.
Wenn dann nach 2 Jahren alles aufgehoben wird.....dann wärest du pleite....da Kosten weiter laufen, auch ohne Geschäftstätigkeit.
Der enstandene Schaden wäre dann vor einem Zivilgericht einzufordern.....aufgrund des fehlenden Staatshaftungsgesetz hättest du aber keine Chance....
Deswegen würde auch niemand eine PKH bekommen...und das bei Kosten der ersten Instanz von ca. 12 000 €.
Das ist die Realität...und nur mit krimineller Energie könntest du die Sache überstehen.....

Solche Streitigkeiten gehören vors Finanzgericht. Und das entscheidet oft genug gegen die Verwaltung. Dann gibt es auch noch Feinheiten wie einstweilige Anordnungen, aufschiebende Wirkungen usw. usw. Aber das braucht man nicht zu wissen, wenn man nur eine hinreichend feste Überzeugung hat.

Mit Staatshaftungsgesetz hat das alles nichts zu tun. Natürlich gibt es die Staatshaftung (Art. 34 GG), nur ist die nicht in einem einzigen Bundesgesetz geregelt.

Dr Mittendrin
13.02.2014, 12:50
Stell dir vor, ein Steuerprüfer ignoriert die Aktenlage des FA und verfügt eine Nachzahlung von 150 000 €, sofort fällig....
In dem Moment kannst du zahlen oder wenn nicht, weder Leasing noch Bankgeschäfte machen, da die Forderung vollstreckbar ist.
Wenn dann nach 2 Jahren alles aufgehoben wird.....dann wärest du pleite....da Kosten weiter laufen, auch ohne Geschäftstätigkeit.
Der enstandene Schaden wäre dann vor einem Zivilgericht einzufordern.....aufgrund des fehlenden Staatshaftungsgesetz hättest du aber keine Chance....
Deswegen würde auch niemand eine PKH bekommen...und das bei Kosten der ersten Instanz von ca. 12 000 €.
Das ist die Realität...und nur mit krimineller Energie könntest du die Sache überstehen.....

Und das in der hochgelobten Demokratie.

Nikolaus
13.02.2014, 14:59
dann ist der ganze Thread falsch-oder?Genau. Der Threadtitel ist falsch. Wie üblich.

Murmillo
13.02.2014, 15:25
Da wird gar nichts "abgeschafft". Die Prozesskostenhilfe muss man nur dann zurückzahlen, wenn man den Prozess verliert. Ansonsten hat man einen Anspruch auf Erstattung gegen den Prozessgegner.


Das steht wo und wieso muß ich Prozeßkostenhilfe zurückbezahlen wenn ich verliere soll mich nicht genau deswegen der Anwalt beraten und das Prozeßrisiko abschätzen?


Nein, ganz so ist es nicht.
Prozeßkostenhilfe wird gewährt, wenn Kläger oder Beklagter finanziell nicht in der Lage sind,die Anwalt- und Gerichtskosten zu tragen.
Die Gerichtskostenhilfe wird nach Prüfung der Erfolgsaussichten mit einem positiven Ergebnis gewährt, manchmal auch nur teilweise, wenn die Klage nur teilweise Erfolg haben könnte.
Wird der Prozeß dennoch verloren, deckt die Prozeßkostenhilfe die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes, für diesen aber zu abgesenkten Tarifen.
Der Verlierer muss allerdings die gegnerischen Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten zahlen, dafür kommt die Prozesskostenhilfe nicht auf.
Innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens können die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erneut überprüft werden. Haben sie sich nicht zum Positiven hin verändert, braucht die Prozeßkostenhilfe auch nicht zurückgezahlt zu werden.
Nur wenn man mehr verdient, kann eine Ratenzahlung oder vollständige Rückzahlung gefordert werden.

Die Prozeßkostenhilfe wird dieses Jahr dahin gehend abgeändert, dass die Prüfungsgenauigkeiten der persönlichen Situation verschärft und die Bedarfsanalyse anhand der persönlichen Einkommensverhältnisse verstärkt wird.


.

Tantalit
13.02.2014, 15:29
Nein, ganz so ist es nicht.
Prozeßkostenhilfe wird gewährt, wenn Kläger oder Beklagter finanziell nicht in der Lage sind,die Anwalt- und Gerichtskosten zu tragen.
Die Gerichtskostenhilfe wird nach Prüfung der Erfolgsaussichten mit einem positiven Ergebnis gewährt, manchmal auch nur teilweise, wenn die Klage nur teilweise Erfolg haben könnte.
Wird der Prozeß dennoch verloren, deckt die Prozeßkostenhilfe die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes, für diesen aber zu abgesenkten Tarifen.
Der Verlierer muss allerdings die gegnerischen Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten zahlen, dafür kommt die Prozesskostenhilfe nicht auf.
Innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens können die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erneut überprüft werden. Haben sie sich nicht zum Positiven hin verändert, braucht die Prozeßkostenhilfe auch nicht zurückgezahlt zu werden.
Nur wenn man mehr verdient, kann eine Ratenzahlung oder vollständige Rückzahlung gefordert werden.
Die Prozeßkostenhilfe wird dieses Jahr dahin gehend abgeändert, dass die Prüfungsgenauigkeiten der persönlichen Situation verschärft und die Bedarfsanalyse anhand der persönlichen Einkommensverhältnisse verstärkt wird.
.


Filmankündigung:

Der Bürger im Fadenkreuz!

Tägliche Vorführungen in jeder Arge zu den üblichen Öffnungszeiten.

Zurücklehnen, anschnallen und Wertsachen bereithalten! :(

hamburger
13.02.2014, 16:06
Und das in der hochgelobten Demokratie.

Wie du hier siehst, kennen einige noch nicht einmal die Grundlagen der Gerichtsbarkeit......und posten trotzdem....
Eine Schadenersatzforderung muss immer vor einem Zivilgericht erhoben werden....auch gegen den Staat.
Die Kosten müssen im vorab hinterlegt werden, und die Aussicht zu obsiegen ist annähernd null, da man den festen Vorsatz des Beamten nachweisen muss, den Steuerbetrug zu begehen.
Bei einer Staatshaftung, deswegen Staatshaftungsgesetz, muss man nur die Tatsache des Verschuldens nachweisen...
Wenn der Beamte nämlich fahrlässig, oder in geistiger Umnachtung gehandelt hat, haftet der Staat zur Zeit nicht.
Das GG hat mit diesen Vorgängen nichts zu tun....das ist Zivilrecht.
Und genauso musst du in Zukunft die Beiträge der Möchtegernjuristen einschätzen...auch bei anderen Fragen.....
Auch beim Finanzamt gilt, vorbeugen ist besser....was viele nicht getan haben....

Cinnamon
13.02.2014, 17:17
Gibt es denn Gewinner und Verlierer in Scheidungsprozessen ?

Nein, da werden die Kosten gegeneinander aufgehoben.

Dr Mittendrin
13.02.2014, 20:23
Nein, da werden die Kosten gegeneinander aufgehoben.

Jeder seine ?

Cinnamon
13.02.2014, 20:33
Jeder seine ?

Jeder seine Anwalts- + die halben Gerichtskosten. Und die sind bei Scheidungsfällen sehr hoch, zumindest ohne Ehevertrag. Scheidungen werden - um die Kosten noch einigermaßen niedrig zu halten - meist als Verbundverfahren durchgeführt, also Scheidung und Scheidungsfolgen in EINEM Verfahren. Schon für die eigentliche Ehescheidung hast du drei gemeinsame Monatseinkommen als Streitwert, beim Zugewinnausgleich nochmal den Wert der Ausgleichsforderung, Versorgungsausgleich kommt hinzu, ebenso wie Unterhalt (3 Monatsunterhalte) und die ganzen Sorgerechtssachen. Wenn z. B. während der Ehe ein Haus gekauft oder ein Unternehmen gegründet wurde bist du schon mehrere Monatseinkommen allein an Anwaltskosten los. Gericht auch noch. Und die ganzen Ausgleiche sind da noch nicht drin!

Ich sagte es ja schon mal hier im Forum:


Im Grunde ist heutzutage eh jeder Mann ein absoluter Volltrottel, wenn er im Standesamt und vor dem Altar Ja sagt, und wenn er sich gar noch Kinder andrehen lässt. Die logische Folge, die sich für einen modernen Mann aus den gesellschaftlichen Verhältnissen ergeben muss, ja zwingend ist, ist die: Niemals die Ehe eingehen, und erst Recht keine Kinder in die Welt setzen.

Es gibt keine Alternative dazu, nicht zu heiraten. Wer als Mann heute noch heiratet ist ein absoluter Trottel.

Dr Mittendrin
13.02.2014, 20:40
Jeder seine Anwalts- + die halben Gerichtskosten. Und die sind bei Scheidungsfällen sehr hoch, zumindest ohne Ehevertrag. Scheidungen werden - um die Kosten noch einigermaßen niedrig zu halten - meist als Verbundverfahren durchgeführt, also Scheidung und Scheidungsfolgen in EINEM Verfahren. Schon für die eigentliche Ehescheidung hast du drei gemeinsame Monatseinkommen als Streitwert, beim Zugewinnausgleich nochmal den Wert der Ausgleichsforderung, Versorgungsausgleich kommt hinzu, ebenso wie Unterhalt (3 Monatsunterhalte) und die ganzen Sorgerechtssachen. Wenn z. B. während der Ehe ein Haus gekauft oder ein Unternehmen gegründet wurde bist du schon mehrere Monatseinkommen allein an Anwaltskosten los. Gericht auch noch. Und die ganzen Ausgleiche sind da noch nicht drin!

Ich sagte es ja schon mal hier im Forum:



Es gibt keine Alternative dazu, nicht zu heiraten. Wer als Mann heute noch heiratet ist ein absoluter Trottel.


Meine Ex lässt das per PKH machen.
Wenn das Vermögen kleiner ist als 2600€ habe ich gelesen.

Cinnamon
13.02.2014, 20:46
Meine Ex lässt das per PKH machen.
Wenn das Vermögen kleiner ist als 2600€ habe ich gelesen.

Ja. Aber nur sie kriegt die Hilfe, nehme ich an. Du bist so blöd und arbeitest und verdienst anständig. Da musst du zumindest die halben Gerichtskosten selbst tragen. Und ich vermute, ich gehe Recht in der Annahme, dass sie von dir satt Unterhalt und Zugewinnausgleich kriegen wird.

Glaub mir: Je mehr man das Wesen des normalen Menschen durchschaut hat, destoweniger will man heiraten.

"The bitterness is strong in this one..."

Dr Mittendrin
13.02.2014, 20:51
Ja. Aber nur sie kriegt die Hilfe, nehme ich an. Du bist so blöd und arbeitest und verdienst anständig. Da musst du zumindest die halben Gerichtskosten selbst tragen. Und ich vermute, ich gehe Recht in der Annahme, dass sie von dir satt Unterhalt und Zugewinnausgleich kriegen wird.

Glaub mir: Je mehr man das Wesen des normalen Menschen durchschaut hat, destoweniger will man heiraten.

"The bitterness is strong in this one..."

Mit Unterhalt wird sie in die Röhre gucken. Ich verhalte mich schon so dass es nur für mich reicht. Die 4 Bilanzen schmecken denen nicht
Bin schon 2 Jahre getrennt.Ums Güterrecht wird noch gerungen. Habe jetzt Verfahrenstrennung beantragt, da auf Zeit gespielt wird.

Cinnamon
13.02.2014, 20:53
Mit Unterhalt wird sie in die Röhre gucken. Ich verhalte mich schon so dass es nur für mich reicht. Die 4 Bilanzen schmecken denen nicht
Bin schon 2 Jahre getrennt.Ums Güterrecht wird noch gerungen. Habe jetzt Verfahrenstrennung beantragt, da auf Zeit gespielt wird.

Mein Verständnis hast du auf jeden Fall! Lass dich nicht unterkriegen. Zu verlieren hast du in diesem Verfahren nichts.

Dr Mittendrin
13.02.2014, 20:55
Mein Verständnis hast du auf jeden Fall! Lass dich nicht unterkriegen. Zu verlieren hast du in diesem Verfahren nichts.
Ich habe noch einen Köcher, weil sie von der verstorbenen Mutter Geld hat und das muss sie erst verbrauchen bis auf die 2600€.

GSch
13.02.2014, 21:51
Die Kosten müssen im vorab hinterlegt werden, und die Aussicht zu obsiegen ist annähernd null, da man den festen Vorsatz des Beamten nachweisen muss, den Steuerbetrug zu begehen.
Steuersachen gehören vors Finanzgericht. Im Übrigen hängt Staatshaftung nicht davon ab, ob der Beamte überhaupt etwas verkehrt gemacht hat. Auch rechtmäßiges Handeln eines Beamten kann unter Umständen eine Staatshaftung begründen. Wenn er rechtswidrig gehandelt hat, tritt Amtshaftung ein. Gegenüber dem geschädigten Bürger haftet aber nach Art. 34 GG stets zunächst der Staat. Natürlich kann der Dienstherr hinterher den Beamten in Regress nehmen.


Wenn der Beamte nämlich fahrlässig, oder in geistiger Umnachtung gehandelt hat, haftet der Staat zur Zeit nicht.
Irgendwie steht in Art. 34 GG was anderes.


Das GG hat mit diesen Vorgängen nichts zu tun....das ist Zivilrecht.
Ach so ... das GG gilt nicht für Zivilverfahren? Interessant, interessant.


Und genauso musst du in Zukunft die Beiträge der Möchtegernjuristen einschätzen...auch bei anderen Fragen.....
Ja, was manche "Fachleute" hier von sich geben, ist wirklich haarsträubend.

hamburger
14.02.2014, 03:12
Steuersachen gehören vors Finanzgericht. Im Übrigen hängt Staatshaftung nicht davon ab, ob der Beamte überhaupt etwas verkehrt gemacht hat. Auch rechtmäßiges Handeln eines Beamten kann unter Umständen eine Staatshaftung begründen. Wenn er rechtswidrig gehandelt hat, tritt Amtshaftung ein. Gegenüber dem geschädigten Bürger haftet aber nach Art. 34 GG stets zunächst der Staat. Natürlich kann der Dienstherr hinterher den Beamten in Regress nehmen.


Irgendwie steht in Art. 34 GG was anderes.


Ach so ... das GG gilt nicht für Zivilverfahren? Interessant, interessant.


Ja, was manche "Fachleute" hier von sich geben, ist wirklich haarsträubend.

Tut mir wirklich leid, du bist nur ein Klugscheisser, der noch nie einen Prozess geführt hat.
Wahrscheinlich siehst du dir immer die H4 Gerichtsshows an..daher kommt wohl dein Wissen.
Mein Angebot, Treffen bei einem Anwalt...steht. Bring Geld mit...denn du wirst ohne wenn und aber verlieren....:D
Schadenersatzstreitigkeiten werden immer vor einem Zivilgericht geklärt....die Steuersache ist schon längst zu meinen Gunsten uneingeschränkt entschieden.
Das ist eben der Unterschied...reales Wissen und Fakewissen....:D

GSch
14.02.2014, 08:36
Schadenersatzstreitigkeiten werden immer vor einem Zivilgericht geklärt....die Steuersache ist schon längst zu meinen Gunsten uneingeschränkt entschieden...
Und von wem willst du jetzt Schadenersatz? Vom Sachbearbeiter? Vergiss es, denn nach Art. 34 GG (falls ich das noch nicht erwähnt haben sollte) ist immer der Dienstherr der Ansprechpartner.